Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/10

Gilt die Panoramafreiheit nicht im Internet?

http://archiv.twoday.net/stories/5970087/ --Historiograf 14:44, 1. Okt. 2009 (CEST)

Übersicht über die Bilderlizenzen

Ich habe eine Abbildung nach Vorlage aus einem Bilderatlas erstellt, die ich gern auf den Server von WP hochladen möchte und will nun den entsprechenden Verlag um Genehmigung der Verwendung bei WP bitten. Da aber hier bei WP wiederum verschiedene Möglichkeiten der WP-internen Verwendung bzw. verschiedene neue Lizenzmodalitäten bestehen, möchte ich dem Verlag gern mitteilen, welche Möglichkeiten dies im einzelnen sind. Gibt es hierzu eine Spezialseite bei WP, die eine entsprechende kurze Übersicht gestattet? --Anaxo 20:53, 1. Okt. 2009 (CEST)

Da wäre WP:LFB. Dort findet man aber längst nicht alle möglichen Lizenzen, wiederum aber auch welche, die für diesen Fall nicht verwendet werden können. Auf Commons findet sich eine noch deutlich ausfürlichere Liste, siehe unter Commons:Copyright tags. Es muss jedenfalls eine freie Lizenz sein und u. a. auch die Genehmigung zur freien Bearbeitung und zur kommerziellen Weiternutzung durch jedermann auch außerhalb der Wikipedia beinhalten.
Für die Genehmigung gibt es unter WP:TV übrigens eine Standard-Textvorlage. Bitte beachte, dass der Verlag die Genehmigung am besten an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org) schicken sollte. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:12, 1. Okt. 2009 (CEST)
Der Verlag wird die erforderliche Lizenz nicht erteilen, wenn er die Konsequenzen richtig verstanden hat. --rtc 21:28, 1. Okt. 2009 (CEST)
rtc besitzt mal wieder hellseherische Fähigkeiten. Ist heute mal wieder ein Tag, an dem du möglichst viele Uploads verhindern möchtest? --Marcela   21:31, 1. Okt. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise - insbesondere von rtc - es scheint aber wirklich eher ein Stück Schwerarbeit. Soll ein Verlag das alles lesen? --Anaxo 21:50, 1. Okt. 2009 (CEST)
Lassen sich denn die Dinge nicht eliminieren, für die die Zustimmung des Verlags notwendig ist? Lässt sich keine eigene Abbildung entwickeln, ohne Rückgriff auf den Bilderatlas? --rtc 21:57, 1. Okt. 2009 (CEST)
Ich bin mir da nicht so 100% sicher. Es handelt sich um einen Gehirnschnitt, der nicht so ganz aus meiner Phantasie heraus entstehen kann, weil er eine sehr detaillierte Darstellung erfordert. Ich habe den Vorgang nun - was den Verlag angeht - einfach mal in Angriff genommen und eine Kopie meiner Anfrage zwecks entsprechender Information auch an permissions-de@wikimedia.org geschickt. Ich lasse mich natürlich gern von Eurem Team beraten, ob meine Zeichnung so ähnlich dem Original ist, daß hier eine Zustimmung des Verlags erforderlich ist oder nicht. Aber dazu müßte ich diese Zeichnung ja schon irgendwie an Euch weitergeben, was möglicherweise schon eine URV darstellt ! - Oder nicht? --Anaxo 22:46, 1. Okt. 2009 (CEST)
Wenn es sich um einen Gehirnschnitt handelt, dann dürfte schon von vorn herein gar kein Urheberrecht bestehen. Das Gehirn ist ja kein Werk im Sinne des Urheberrechts, und Aufnahmen eines zweidimensionalen Querschnitts davon fehlt analog zu Scans die persönliche geistige Leistung. Aber selbst wenn Lichtbild-Leistungsschutz bestünde, dann wäre mit Deiner Zeichnung der Lichtbildartige Teil des Ganzen (und nur der kann als solcher diesen Leistungsschutz beanspruchen) wegabstrahiert worden. Und sollte es trotzdem eine Bearbeitung sein, dann würde ein Copyright Disclaimer für Dein Bild genügen, in dem die Firma bekräftigt, dass sie keinen urheberrechtlichen Ansprüche stellen bzw. Dir für Deine Bearbeitung alle Nutzungsrechte einräumen, und zwar unbeschränkt und ohne jegliche Bedingungen. Das dürfte einfache sein als eine Freigabe des Originalbilds zu erreichen.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
drawing “...” (which displays a stylzed brain) drawn by James Hacker.

<signature of Moe Ghoul>, 1 April 1989
 Moe Ghoul, President of Vice
--rtc 23:49, 1. Okt. 2009 (CEST)
YMMD. Ich sollte The crying of heute definitv als meine Einschlaflektüre wählen. Darf ich dich in etwa 5 Jahren mal auf einen Café einladen?--84.160.208.106 00:05, 2. Okt. 2009 (CEST)
War wieder mal spät gestern, danke für die große Mühe, es wird nicht umsonst gewesen sein: „let’s not W.A.S.T.E. time“, aber bei einem Kaffee bin ich immer dabei! Wenn ich Antwort vom Verlag habe, melde ich mich wieder! --Anaxo 09:38, 2. Okt. 2009 (CEST)

Buchseite abfotografieren und veröffentlichen

Hallo, in der FAQ habe ich gelesen, dass man beispielsweise Zeitschritencover etc. nicht abfotografieren darf, da es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt. Doch wie sieht es aus, wenn ich eine einzelne Seite aus einer Zeitschrift oder Buch einscanne oder fotografiere, die ausschließlich aus Text besteht? Um geschütztes Bildmaterial handelt es sich ja dann eigentlich nicht? Darf so eine "Textseite" dann veröffentlicht werden? Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? --Plati123 13:48, 3. Okt. 2009 (CEST)

Es spielt keine Rolle, ob es Bild oder Text ist. --rtc 13:50, 3. Okt. 2009 (CEST)
Hier ist so ein Fall, der meines Erachtens nicht geht (und schon garnicht mit dem Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe). --84.142.40.184 14:13, 3. Okt. 2009 (CEST)
Kommt drauf an, ob der Text als solcher urheberrechtlich geschützt ist. Texte, die durch Ablauf der Schutzdauer gemeinfrei sind, kannst du abfotografieren und veröffentlichen, geschützte Texte nicht (zumindest nicht im Rahmen der Wikipedia, auf Commons etc., in anderem Rahmen gibt es u.U. bestimmte Ausnahmen wie das Zitatrecht). -- Rosenzweig δ 21:38, 3. Okt. 2009 (CEST)

WP:TP lesen --Historiograf 02:05, 4. Okt. 2009 (CEST)

Vollständiges Gedicht im Kontext einer Interpretation

Im Artikel Inventur (Günter Eich) war von der ersten Version an das vollständige Gedicht im Artikel, allerdings im Kontext einer Interpretation. Irgendwann hat eine IP das Gedicht gelöscht. Der Rest bräuchte dringend eine Überarbeitung. Zuvor würde ich aber gerne klären, wie ich mit dieser "Altlast" umgehen soll. Deswegen die Frage an die URV-Experten:

  1. Ist der Abdruck eines Gedichts im Kontext einer Interpretation überhaupt eine URV (unabhängig davon, dass in der WP keine Volltexte erwünscht sind)?
  2. Wenn ja, muss der komplette Artikel gelöscht werden, da die URV schon in der ersten Version vorhanden war?

Viele Grüße! --Magiers 23:00, 1. Okt. 2009 (CEST)

Groß-Zitate sind auch in der WP erlaubt: Wikipedia:Zitate. Ich habe aber sicherheitshalber etwas gekürzt, eine Versionslöschung halte ich nicht für erforderlich --Historiograf 02:09, 4. Okt. 2009 (CEST)

Prima, danke. Wenn keine Versionslöschung notwendig ist, werde ich demnächst anfangen, am Artikel zu werkeln. Gruß --Magiers 15:02, 4. Okt. 2009 (CEST)

Bildrechte einer Agentur als Hindernis?

Liebe Urheberrechtsexperten

Ein Fotograf hat Bilder wie dieses hier auf Flickr veröffentlicht, die ich gerne für die WP verwenden würde. Auf meine E-Mail-Anfrage hin meinte er, er wäre gerne bereit, sie unter eine WP-konforme Lizenz zu stellen, allerdings seien sie geschützt (protected), da er einer Agentur angehöre. Er würde sie aber gerne freigeben, wenn ich eine Möglichkeit dazu sähe.

Seht ihr eine?

Grüße – Amphibium 11:36, 4. Okt. 2009 (CEST)

Na ja, Die Probleme betreffen vorallem den Fotografen, da solche Argenturen in der Regel Knebelverträge ausstellen. D.H. Der Fotograf wird mit grösster Wahrscheinlichkeit gegen seien Vertrag mit der Argentur verstossen wenn er ein Bild unter einne frei Lizenz stellt. Aus urheberrechtlicher Sicht dürfte er das eigentlich, hier hat er aber eben noch eine anderen Vertrag unterschrieben der ihn mit grösser Wahrscheinlichkiet bindet. Ohne den Vertrag zu kennen, ist davon eher abzuraten. Denn wenn er eine Bild unter einer freien Lizenz veröffentlich, was er gemäss Vertrag der Agentur zur Verfügung gestellt hat, verunmöglicht er der Agetur daraus eine Gewinn zu erzielen (Ich darf ja das Bild gratis mit der Lizenz verwenden). Ist aber so oder so ein Problem zwischen Fotograf und Agentur und nicht Agentur und WP. Bobo11 11:54, 4. Okt. 2009 (CEST)
Nicht unbedingt: Einige Argenturen (oder auch Räuberbanden wie die GEMA) lassen sich auch exklusive Rechte einräumen, die dazu führen, dass eine Freigabe unter einer freien Lizenz an den nicht mehr ausreichenden Rechten des Urhebers scheitert. syrcro 14:39, 5. Okt. 2009 (CEST)
@Synchro das Problem ist in dem Fall aber nicht das Urheberrecht, sondern der Arbeitsvertrag (oder wie man das auch immer nennen will), denn der Fotograf unterschrieben hat. Der bindet ihn eben an die Agentur, und kann ein veröffentlichen der Fotos auf anderen Wegen ausschliesen (worunter eben auch ein veröffetlichen unter einer freien Lizenez, z.B. unter cc-by-sa, fällt). Uns als Nachnutzer kann der Rechtstreit der daraus endsteht eigentlich egal sein, denn Urheberrechtlich wäre daran nicht auszusetzen. Aber klar sind wir so nett, und machen den Fotografen darauf aufmerksam das es sich zimlich in die Nesseln setzen kann, mit einem solchen Vertrag und freien Lizenzen. -- Bobo11 17:53, 5. Okt. 2009 (CEST)
Eben nicht es gilt bei Urheberrechtslizenzen: 1. Jeder kann nur soviel übertragen, wie er hat. und 2. Es gibt keine Norm, die den gutgläubigen Rechtserwerb zulässt. Wer zu viele seine Rechte abtritt, kann die dann auch nicht mehr rechtlich wirksam unter eine freie Lizenz stellen. syrcro 18:54, 5. Okt. 2009 (CEST)
Hüstel, ich kann kein Urheberrrecht abtreten (jedenfals nicht in D-A-CH). Aber ich kann eine alleiniges Nutzunsrechtaussprechen, was eben in der Knebelvertägen der Agenturen in der Regel verlangt wird. Also vertsösst der Fotograf gegen das Nutzungrecht, und nicht gegen das Urheberrecht! Das das sehr teuer werden kann, demm wieder spreche ich nicht, läst aber das Urheberecht als solches aussen vor. Denn das Urheberecht bleibt auch beim Erteilen eines alleinigen Nutzungsrechtes beim Urheber. Ich wiedersprech allerdings auch nicht der Aussage, dass sich eine frei Lizenz mit eine alleinigen Nutzungsrecht beisst. Denn wenn ich eine frei Lizenz auf ein Bild erteile auf dem ich jemadne anders schon eien Alleiniges Nutzungsrecht erteilt habe, werden ich diesem gegenüber Schadenerstzpflichtig. Dies heist aber eben nicht, dass durch die Schadenersatzpflicht, die erteilte frei Lizenz ungültig wird. Bobo11 19:29, 5. Okt. 2009 (CEST)
Ja, das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt immer bei Urheber. Für die Erteilung einer freien Lizenz muss der Urheber aber immer noch Inhaber eines unterlizenzfähigen Nutzungsrechts sein, sonst kann er eben keine Lizenz mehr für das Werk erteilen. Und das ist primäres Urheberrecht. Die Möglichkeit des Urhebers sich des Nutzungsrechtes - teilweise - selbstzuenteignen ist ausdrücklich in § 31 I UrhG vorgesehen: Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. und dann wird dem Inhaber in § 31 III UrhG ausdrücklich das Recht zugestanden: (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. - Das gilt auch für den Urheber, wie Satz 2 zeigt Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.. Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes verhindert dadurch schon die Wirksamkeit einer freien Lizenz. syrcro 20:59, 5. Okt. 2009 (CEST)
"einer Agentur..." ist etwas ungenau, dazu müßte man seinen Vertrag kennen. Aber selbst VG Bild-Kunst bedeutet nicht automatisch, daß der Künstler alle Rechte abgegeben hat. So hat der Bildhauer Eckhard Herrmann die Rechte an Fotos seiner Kunstwerke, die nicht von Panoramafreiheit gedeckt sind, weiterhin inne und nur die Kunstwerke selbst werden von der VG vermarktet. Man muß den Vertrag kennen, um das beurteilen zu können. Wenn die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen sind, dann freilich ... siehe Syrcro. --Marcela   21:15, 5. Okt. 2009 (CEST)--Marcela   21:15, 5. Okt. 2009 (CEST)
Eben ohne den Vertrag zu kennen, ist das hier eh Glaskugelei. Wir sind uns ja einig, dass es da einige Verträge gibt, die dem Fotografen eigentlich eine frei Lizezierung verbieten. Auch deshalb, weil dies als alternativer Verbreitungsweg ausgelegt werden kann. Und der Fotograf deswegen gegenüber der Vertragspartner Schadenersatzpflichtig wird, wenn sie ihre Fotos nicht über den Vertragspartner verbreiten. Und wenn ich zum Schadenserstaz verpflichtet bin, ist es eingentlich egal, wegen welchem Gestezt ich das bin. Es tut so oder so der Geldbörse weh. Und schon deswegen ist hier, auch ohne Kentniss des Vertrages, eher davon abzuraten. -- Bobo11 22:05, 5. Okt. 2009 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Ich würde gerne dieses Bild auf Flickr für einen Wirbelsturmartikel nehmen. Wie sieht es da mit dem Recht am eigenen Bild aus? Die Lizenz scheint okay. --Matthiasb 14:21, 5. Okt. 2009 (CEST)

Sieht gut aus. -- E 14:42, 5. Okt. 2009 (CEST)
Heißt? Kann ich es nehmen? --Matthiasb 19:45, 5. Okt. 2009 (CEST)
Auf Commons ist es ok, hier nicht wirklich. --Marcela   19:51, 5. Okt. 2009 (CEST)
(BK)Ich seh jedenfals kein Gesicht, das nicht als Beiwerk durch geht (Fahrrad-Schieber). Auch der Bildmittelpunkt, Mann von Hinten, ist meines Erachtens nicht einer Person zuordnungbar (Alltägöiche Kleider), somit nicht erkennbar. Auch ist niemand ehrverlezend dargestellt. Ich seh nichts, was eine Verwendung aus Sicht des Persönlichkietsrechte, verhindern könnte. Wenn Lizenz brauchbar ist, von mir aus auf commons hochladen. Bobo11 19:53, 5. Okt. 2009 (CEST)
Nach deutschem Recht sind Personen auch von hinten eindeutig identifizierbar (Torwart-Urteil). Auf Commons wird sowas lockerer gesehen. --Marcela   20:17, 5. Okt. 2009 (CEST)
Aber nur wenn sie speziel Kleider, wie eben der Torwart, trägt usw.. Denn der Torwart hat bekanntlich eine Nummer und auch die Farben sind einer einer Mannschaft zuordnungsbar. Aber anhand eines stinknormalen T-Shirts kann ich von hinten noch lange keine Person erkennen, vorallem wenn wie hier sogar noch der grösste Teil des Kopfes verdeckt ist, und auch sonst keine besoderen Merkmale wie z.B. Tätovierungen erkennbar sind. Selbst aud de: seh ich hier keine Probleme, aber auf commons erst recht nicht. Bobo11 20:34, 5. Okt. 2009 (CEST)
Im Torwart-Urteil wird sinngemäß erläutert (ich bin zu faul, den Schricker rauszuholen): Wenn nahestehende Personen jemanden erkennen können, dann ist die Person erkennbar... Es wird weiter erläutert, daß selbst eine Großaufnahme eines Tattoos RaeB betreffen kann. Deshalb könnte dieses Bild auf .de problematisch sein. Da uns aber Commons zur Verfügung steht, besteht in der tat kein Problem. --Marcela   20:49, 5. Okt. 2009 (CEST)

Lizenzierung für wikimediainterne Importe

(von FzW kopiert)
Hier hat sich folgende Frage aufgetan: Kann man sich beim Auslagern von Inhalten auf die Lizenzbedingungen der CC-BY-SA beschränken? Damit stände der neue Text exklusiv unter CC-BY-SA. Oder muss man die (im Regelfall geltende) GFDL auch beachten, damit die duale Lizenz erhalten bleibt?--84.58.224.40 14:21, 5. Okt. 2009 (CEST)

Man muss zumindest in der Wikipedia auch die GFDL beachten und einhalten.
Die Frage wäre übrigens dort besser aufgehoben gewesen. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:28, 5. Okt. 2009 (CEST)
Eine wirklich gute Frage, die mich auch interessieren würde, denn irgendwie ist das unüberschaubar, bzw. in den entsprechenden nicht oder schlecht beschrieben. --   14:52, 5. Okt. 2009 (CEST)
Kann man aus http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use entnehmen: „For compatibility reasons, you [Wikipedia-Bearbeiter] are also required to license it under the GNU Free Documentation License […].“ Trotzdem müsste das unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen klargestellt werden, da diese Seite noch auf dem Stand vor der Zweitlizensierung ist. --Mps 16:04, 5. Okt. 2009 (CEST)

URV? Vergl. René Guillot mit randomhouse.de

Wie kann man herausfinden, wer hier von wem geklaut hat? --85.3.238.154 17:18, 5. Okt. 2009 (CEST)

Verstehe nicht ganz was du meinst, in dem PDF ist doch der der Abschnitt "Der Autor" anders als der Wikiartikel - oder täusche ich mich? Oder meinst du etwas ganz anderes? -- ucc 17:51, 5. Okt. 2009 (CEST) O_o oh das ...
Das PDF ist vom 7-12-2008 im Wikiartikel stand der Satz schon davor, vieleicht hilft das? -- ucc 17:54, 5. Okt. 2009 (CEST)
Anm.: Januar 2005 vs. 2006 (Neuauflage). -- E 17:56, 5. Okt. 2009 (CEST)
Wenn diese Sätzchen überhaupt eine Schöpfung sind und von WP übernommen wurde, dann siehe auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- E 17:58, 5. Okt. 2009 (CEST)
URV-Bapperl ist drin. Seit der zweiten Version sind die Texte identisch, wer von wem geklaut hat lässt sich nicht sagen, aber es besteht jedenfalls URV. -- XenonX3 - (:±:Hilfe?) 17:58, 5. Okt. 2009 (CEST)
Und wieder draußen. Der Text hat keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei. Das ist keine URV. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:04, 5. Okt. 2009 (CEST)
ACK. keine SH --> keine URV. --Marcela   18:09, 5. Okt. 2009 (CEST)

Bilderfragen

Ich habe dort: Hilfe_Diskussion:Bilder#Diverse_Fragen ein paar Fragen gestellt, unter anderem Urheberrechtsfragen, man hat mich hierhin verwiesen. Wäre schön, wenn mal jemand da vorbeischauen könnte. Danke. --maststef 19:28, 5. Okt. 2009 (CEST)

Wikipedia Diskussion:Wikimedia Deutschland/Blog#Fotothek

Vielleicht hat ja jemand von euch dazu auch ne Meinung? --Marcela   20:45, 5. Okt. 2009 (CEST)

Logo einbinden im Artikel Private Fachhochschule Göttingen

Liebe Community,

als noch relativ "frischer" Nutzer von Wikipedia habe ich eine Frage bezüglich der Einbindung eines Logos in oben aufgeführten Artikel. Der Hintergrund ist folgender:

Ich arbeite an der Privaten Fachhochschule Göttingen (kurz PFH) und bin unter anderem damit betraut der Eintrag der PFH regelmässig zu aktualisieren. Nun hat sich im Rahmen einer Coorporate-Design Umstellung unser Logo geändert und ich wollte das alte Logo, von dem ich nicht weiß, wer es eingestelllt hat, mit dem neuen Logo ersetzen. Ich habe mich also bei Wikimedia Commons angemeldet und das entsprechende neue Logo hochgeladen. Die Urheberrechtsangaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und das Logo entsprechend in der Info-Box des Artikels verlinkt. Nun wurde vor kurzer Zeit das Logo von Wikimedia Commons entfernt, mit dem Hinweis auf eine Copyright-Verstoß. Ich möchte betonen, das ich von unserer Hochschulleitung befugt bin das Logo in diesem zusammenhang zu verwenden.

Meine Frage ist folgende: Was genau muss ich beachten, wenn ich das Logo einstellen, und sichergehen will, das dieses nicht wieder entfernt wird?

Der Artikel findet sich übrigens hier: Private Fachhochschule Göttingen


Ich hoffe ich habe nicht übersehen, dass es schon einen Artikel mit derselben Frage gibt und dies ist die richtige Stelle, um meine Frage zu posten.


Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!(nicht signierter Beitrag von Cjanssen (Diskussion | Beiträge) )

Commons akzeptiert die auf der deutschsprachigen Wikipedia praktizierte Regelung für Logos nicht. Einfach hier hochladen. und mit {{Bild-LogoSH}} kennzeichnen.--84.160.208.106 11:35, 1. Okt. 2009 (CEST)
Das Logo darf nicht hochgeladen werden, da das neue Design noch dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegt und bei Wikipedia Bilder verboten sind, wenn lediglich die Befugnis vorliegt, es "i[m] zusammenhang [eines Wikipediaartikels] zu verwenden". Im übrigen geht der Artikel Private Fachhochschule Göttingen so gar nicht, das ist der reinste Werbemüll. "und bin unter anderem damit betraut der Eintrag der PFH regelmässig zu aktualisieren" und sonstige Wikipedia:Interessenkonflikte sehen wir hier überhaupt nicht gerne. Wikipedia ist kein kostenloses Werbemittel. --rtc 12:05, 1. Okt. 2009 (CEST)
Ist das jetzt offiziell, oder ist das eine Mindermeinung von dir? Das Logo hat doch unabhängig von seinem Alter keine Schöpfungshöhe und um das Markenrechtliche haben wir uns doch bisher auch nicht gekümmert. So wie es ich es verstehe verbietet das Geschmacksmuster ein ähnliches Logo zu kreieren, wo statt Private Fachhochschule Göttingen sowas wie Wikipadia Akademy oder Fliesenleger Maier stehen würde.m Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.--84.160.208.106 12:26, 1. Okt. 2009 (CEST)
Offensichtlich diskutierst Du hier über Schöpfungshöhe, ohne das Urteil des BVerfG dazu gelesen bzw. auch verstanden zu haben. Das Logo hat demnach nur deshalb keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts, weil gleichartige Beschränkungen bereits durch das Geschmacksmustergesetz möglich ist! Früher musste man das generell anmelden, was selten jemand getan hat, da das Markenrecht ausreicht, aber seit es das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt, bestehen die Beschränkungen in den ersten drei Jahren auch ohne Anmeldung. PS: Ja, Gesetze sind offiziell. Solche Logos werden, wenn hochgeladen, auch in den ersten drei Jahren erfahrungsgemäß nicht gelöscht, aber das ändert nichts an der Rechtslage; und Behauptungen, man könne sich hier auf das Zitatrecht berufen u.ä., kann ich nur widersprechen, denn es findet ja keine Auseinandersetzung mit dem Design des Logos statt, es wird ganz einfach nur im Kernzweck verwendet. --rtc 12:31, 1. Okt. 2009 (CEST)
Auch wenn rtc hier wortreich gegen das Logo eintritt, ich sehe keinerlei Probleme, es hochzuladen. --Marcela   12:42, 1. Okt. 2009 (CEST)
Ich kann das Problem auch gerne wenig wortreich darstellen: Wer es hochläd, der verstößt gegen das Gesetz. Und das wird sich auch nicht ändern, nur weil Du Baldrian ausgießt. --rtc 13:00, 1. Okt. 2009 (CEST)
Nuja, sind wir halt verschiedener Meinung, ist ja nicht weiter schlimm. --Marcela   13:01, 1. Okt. 2009 (CEST)
Abgesehen davon, dass meine Meinung mit dem Tatsachen übereinstimmt und Deine nicht. --rtc 13:02, 1. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe leider keine Lust auf Streit. --Marcela   13:23, 1. Okt. 2009 (CEST)

Rtc vertritt hier ständig eine Mindermeinung, die mit unseren Richtlinien nicht vereinbar ist. Da ich zur Zeit mein Buch zum Urheberrecht http://ebooks.contumax.de/nb fertigschreibe, kann ich gar nicht so oft eingreifen, wie es nötig wäre. Wir ignorieren bis auf weiteres den Geschmacksmusterschutz basta --Historiograf 14:44, 1. Okt. 2009 (CEST)

Historiograf vertritt ideologisch und politisch motivierte Mindermeinungen, die mit dem Gesetz unvereinbar sind. Meine Aussagen bezogen sich nicht auf die Richtlinien, die hier völlig irrelevant sind, sondern dienen alleine dem Schutz der Hochladers. Gerichte interessieren sich nicht dafür, welche Richtlinien die Wikipedia hat, wenn es darum geht, ob der Hochlader illegal handelte. Histriografs Aussagen sind gefährlich und motivieren unbedarfte Benutzer zum Rechtsbruch; er versucht geschickt, anderen Benutzer auf deren eigene Veranwortung hin zu Handlungen zu bewegen, um seine rechtlich unhaltbare Wunschwelt als Gewohnheitsrecht zu etablieren. Dafür gehört er eigentlich gesperrt, aber leider ist hier eine traditionell gewachsene Unantastbarkeit gegeben, die das verhindert. Historiografs Buch kann man ohne es zu lesen als pseudojuristisch verwerfen; was er vertritt, sind schließlich politische Positionen, keine juristischen; er kleidet sie nur in die Autorität eines juristischen Jargons. Ein solches Vorgehen ist mit Junk Science vergleichbar und intellektuell armselig. Nachtrag: Naja, zumindest in der Buchbeschreibung wird es korrekt dargestellt, so dass vielleicht noch etwas Hoffnung da ist und man wohl doch genau lesen müssen wird um es zu beurteilen. --rtc 15:19, 1. Okt. 2009 (CEST)


Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich muss allerdings zugeben, dass ich über einige Kommentare recht verwirrt bin. Wieso sollte ich nicht das Recht haben, das Logo hochzuladen, wenn ich in der Kommunikationsabteilung der Hochschule arbeite und das Logo regelmäßig nutze? Ich bin von der Hochschulleitung natürlich autorisiert dies zu tun. Es muss doch einer Firma mölgich sein, wenn sich Ihr Logo ändert, dieses auch bei Wikipedia zu aktualisieren, oder?

Der Artikel, um den es geht, wurde nicht von einem Mitarbeiter PFH, insbesondere nicht von mir verfasst, wie man an der Bearbeitungshistorie erkennen kann.

Ich bin doch sehr verwundert, über die Art und Weise, wie dieser Artikel verändert wurde, nachdem es vorher nie diesbezügliche Beschwerden gab, insbesondere die Auflistung der Studiengänge sollte auf der Seite auf jeden Fall vorhanden sein. Vgl. auch die Artikel von Georg-August-Universität Göttingen (staatliche Göttinger Universität), oder etwa von AKAD (private Fernhochschule). Zumindest die Stuiengänge sind bei beiden Einträgen aufgeführt.

Ich möchte niemanden verärgern, bin aber doch sehr verwundert über die Art und Weise, wie hier mit dem Artikel aufgrund meiner Nachfrage verfahren wurde.

Freue mich über Rückmeldung!(nicht signierter Beitrag von 217.7.180.3 (Diskussion) )

"Übersehe ich hier etwas?" Die Leitung hat Dich autorisiert, das Logo zu nutzen, nicht die Allgemeinheit ... (und auch nicht die Wikipedia; aber auch wenn sie es hätte, besteht in der Wikipedia ein Verbot für Vervielfältigungsgenehmigungen, die nur "für Wikipedia", "für enzyklopädische Zwecke" usw. gegeben werden; sie müssen allgemein und unbeschränkt sein) Sie würde ihre Rechtsposition unnötig schwächen, wenn sie auf das dreijährige automatische Gemeinschaftsgeschmacksmuster offiziell verzichten würde; wenn sie professionell arbeitet, wird sie das nicht tun. --rtc 17:33, 1. Okt. 2009 (CEST)
(Gleichzeitig geschrieben) Es ist wie im Leben alles etwas komplizierter. Wikipedia versteht sich als freie Enzyklopädie, und daher sollten im Idealfall alle Inhalte frei weiternutzbar sein. Diese Prämisse ist bei einem Logo aber von vornherein nicht gegeben, da neben den Urheberrechtlichen Aspekten hier auch noch markenrechtliche betrachtet werden müssen. Das ist der Grund warum Logos auf Wikimedia Commons nicht geduldet werden. Auf der deutschen Wikipedia war es bisher üblich Logos zu dulden, da sie laut dem obenzitierten Urteil zum "Laufenden Auge" keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Mitarbeiter rtc dessen Aussagen genauso unverbindlich sind wie meine (das Rechstbreatungsgesetz sei vor) hat vor kurzem den Geschmacksmusterschutz für sich entdeckt. Er möchte Wikipedia oder eventuelle Nachnutzer des Bildes davor bewahren von der Universität oder dem Grafikdesigner des Logos verklagt zu werden.--134.2.3.101 17:35, 1. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe den Geschmacksmusterschutz nicht erst jetzt entdeckt; es gab lediglich die letzten Tage hier eine rein zufällige Häufung von Logos, die noch keine drei Jahre alt sind. Ich habe schon immer davon abgeraten, Logos hochzuladen, die dieses Alter noch nicht erreicht haben. --rtc 17:44, 1. Okt. 2009 (CEST)
Und woher wissen wir dann bei älteren Logos ob ein angemeldeter Geschmacksmusterschutz bestehet, und wenn ja, juckt es uns?--134.2.3.101 17:47, 1. Okt. 2009 (CEST)
Wir wissen es nicht. In extrem seltenen Fällen kann ein Geschmacksmuster für ein Logo tatsächlich eingetragen worden sein. Dann wird man es eventuell nicht hochladen wollen, wenn man das zufällig rausfindet (z.B. wenn man in der entsprechenden öffentlichen Datenbank nachgeschaut hat). Wir wissen jedoch, dass das Logo die ersten drei Jahre auf jeden Fall Beschränkungen durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegt. Daher sollte das vielleicht nicht "uns", aber zumindest den Hochlader jucken, insbesondere, wenn er beim Rechteinhaber angestellt ist. --rtc 17:54, 1. Okt. 2009 (CEST)

Da das Logo auch auf unserer Homepage zum Download bereit steht, werde ich ich es jetzt in den Artikel einfügen, wie es bei allen vergleichbaren Artikeln anderer (privater) Hochschulen auch der Fall ist. (nicht signierter Beitrag von Cjanssen (Diskussion | Beiträge) 10:55, 6. Okt. 2009 (CEST))

Die Tatsache, dass das Logo zum Download bereit steht ändert nicht das geringste an der Urheber/Marken/Geschmacksmuster-rechtlichen Situation.--84.160.215.234 19:28, 6. Okt. 2009 (CEST)

Generell erfordert die Sache etwas Hintergrundwissen bzgl. Urhebernrecht. Um es ganz vereinfacht auszudrücken: Bilder in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz, und hochgeladene Bilder sind dann nciht nur für die Wikipedia "freigebeben", sondern stehen halt unter einer freien Lizenz, die es jedem Internetnutzer erlaubt, das Bild anderswo weiter zu nutzen. Bei Logos verhält es sich etwas anders. Aber ich denke, es ist an dieser Stelle nciht notwendig, dies genau durchzukauen - halte dich an die allererste Antwort, lade das Logo unter einem neuen Dateinamen direkt auf de.wikipedia hoch, und nicht auf Commons. Verwende {{Bild-LogoSH}}. Dann kannst du das neue Logo einfach in den Artikel setzen. --Nyks (Kontakt) 20:00, 6. Okt. 2009 (CEST)

Bildkopien in Innenraum

Hallo, dürfen alte Gemälde in einer Kirche, die im Zweiten Weltkrieg komplett zerstört und anschließend wieder aufgebaut wurde, fotografiert werden? Zwei konkrete Beispiele:

  1. Ein Ölgemälde aus dem 17. Jahrhundert wurde vorher gerettet und hängt heute in einem Museum. In der Kirche ist eine originalgetreue Kopie.
  2. Ein 240 qm großes Deckengemälde aus dem 18. Jahrhundert wurde zerstört. Anhand einer Kleinbildaufnahme hat ein Maler in "meisterhafter Einfühlungskraft das Gemälde neu erstehen lassen und [..] die Themen überzeugend nachgebildet." (aus einem Kunstführer)

Beide Kopie-Maler sind noch nicht 70 Jahre tot. Grüße --Frank 23:40, 5. Okt. 2009 (CEST)

Durch originalgetreue Reproduktionen entsteht keine neue Schöpfungshöhe. Wenn die Schutzfrist für das Original abgelaufen ist, gilt dies auch für deren Reproduktionen. --Nyks (Kontakt) 23:47, 5. Okt. 2009 (CEST)
Wenn die Denkmalpflege/Besitzer von vorbildsgetreuen Kopie (ein vorbildgetreu Rekonstruktion) spricht, kanst du ohne ein schlechtes Gewissen den Fotoaparat zücken. Denn dann war das Ziel das zerstörte Kunstwerk 1:1 wieder auferstehen zu lassen, dadurch ist eben KEIN neues Werk endstanden, deswegen kann es auch keinen neuen Schutz geben (Gleieches gilt übrigens beim Sätzchen; Kopie des in Museum XY ausgestellten Werkes). Es ist also das Todesdatum des Erstelles des zerstörten Werkes zur Berechnung heranzuziehen, wobei es egal ist ob es sich 2D- oder 3D-Objekt handelt. Solange es genügend alt und damit Gemeinfrei ist, kannst du es aus sicht des Urheberrechtes Fotografieren und unter freier Lizenz veröffentlichen (Achtung, Aussage gilt nicht fürs Hausrecht).Bobo11 09:15, 6. Okt. 2009 (CEST)
Wenn das Kunstwerk 2D ist, kann man das Foto allerdings nicht unter eine freie Lizenz stellen, da das Foto selbst dann auch gemeinfrei ist (nicht schützbare 2D-Reproduktion). -- Chaddy · D·B - DÜP 14:21, 6. Okt. 2009 (CEST)
Selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Reproduktion simpel genug ist. Wenn du dich direkt davor stellst und abdrückst, ist davon auszugehen, dass kein neues Werk entstanden ist. Siehe hierzu auch commons:Commons:When to use the PD-Art tag. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:02, 6. Okt. 2009 (CEST)

Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) 2D-Regel auch bei Ausschnitten aus Zeichnungen?`

Hallo, ich würde gerne ein Bild aus einem Buch (von 1987) einscannen und hier hochladen. Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus einer Zeichnung Albrecht Dürers († 1528). Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus dieser Zeichnung und zwar eigentlich nur die zwei Städte links oben (aber in besserer Qualität). Ist die Schöpfungshöhe dafür gegeben, so das ich es nicht einscannen und hochladen darf, oder ist sie nicht gegeben? Bzw. spricht etwas anderes dagegen, das ich es hochladen könnte?

--Pilettes 11:22, 6. Okt. 2009 (CEST)

Die Zeichnung ist gemeinfrei, da die Schutzfrist abgelaufen ist. Die Schöpfungshöhe für die Zeichnung spielt daher ohnehin keine Rolle. Dementsprechend darfst Du die Zeichnung aus dem Buch ruhigen Gewissens kopieren und hier hochladen. Gruß -- Yellowcard 13:08, 6. Okt. 2009 (CEST)
Ok, danke schön! :) --Pilettes 16:15, 6. Okt. 2009 (CEST)

Bildrechte, fremder Autor welcher das das Motiv auf meine Bitte hin fotografiert hat.

Es geht um commons:File:Stenka-Class BG32.jpg. Die Autorin hat das Bild auf meine Bitte hin aufgenommen(hatte selbst keine Kamera mit ausreichend Zoom zur Hand), und mir nachher das Bild per Mail zugesandt und auf Nachfrage per ICQ die Freigabe gegeben, dieses unter der gewählten Lizenz zu veröffentlichen. Reicht das, oder ist noch eine eine zusätzliche Freigabe per E-Mail von ihr erforderlich? --Tostan 22:03, 6. Okt. 2009 (CEST)

Erforderlich wäre es nicht. Allerdings weißt du, ob sie morgen nicht ihre Meinung ändern könnte und dir einen Strick daraus dreht? (Ich gehe nicht davon aus, aber möglich ist vieles) Daher solltest du dich so gut absichern wie du nur kannst und sie am besten darum bitten eine Mail an das WP:OTRS zu schicken. --   00:02, 7. Okt. 2009 (CEST)

Singles und Alben

Hat sich da bei den Rechten zu Plattencovern und -designs was geändert oder verwechselt da ein User de: und Commons: Datei:Lou Bega - Mambo No. 5 (A Little Bit of...).jpg, Datei:Lou Bega - Mambo No. 5 (A Little Bit of...) RCA.jpg und Datei:Joy - Schnappi - das kleine Krokodil.jpg? -- Harro von Wuff 19:52, 6. Okt. 2009 (CEST)

Nein, da hat sich nichts geändert. Was keine Schöpfungshöhe aufweist (wie z. B. diese Cover) ist nicht urheberrechtlich schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:56, 6. Okt. 2009 (CEST)
Also wenn diese Coverrückseite keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist wohl ein Großteil aller Plattencover nicht geschützt. So viel künstlerische Gestaltung gehört schon eher zu den besseren Exemplaren. -- Harro von Wuff 21:45, 6. Okt. 2009 (CEST)
Ja, viele Cover sind nicht geschützt. Wenn natürlich Photos oder Zechnungen drauf sind, verhält es sich anders. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:54, 6. Okt. 2009 (CEST)
Na ja, der Hintergrund hinter dem Stern ist ja eine komplexere Zeichnung. Da bin ich aber wohl einem falschen Eindruck erlegen, weil mir bislang in de: nur Cover mit ausdrücklicher Freigabe untergekommen sind. Wieder schlauer :-) Vielen Dank für die Auskunft. -- Harro von Wuff 18:13, 7. Okt. 2009 (CEST)

NASA verwendet russische Bilder...

Das heute auf der Hauptseite platzierte Bild Datei:Luna 3 wide angle.png irritiert mich etwas - wie kann die NASA ein von den Russen erstelltes Bild freigeben? Der bei solchen Bildern standardmäßig angegebene Lizenzbaustein commons:Template:PD-USGov-NASA scheint sich auf bestimmte Webseites des Johnson Space Center bzw. des Jet Propulsion Laboratory zu beziehen, so dass eine Verallgemeinerung auf alle NASA-Dateien recht mutig erscheint. Daher liegt hier meiner Meinung nach bei dem betreffenden Bild eine falsche Lizenzierung vor, eine URV ist somit wahrscheinlich.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, und wie kann man dann am besten bei Commons diese Problematik ansprechen (ich lade dort nur Dateien hoch und habe keine Erfahrungen mit der Administration dort)? --Andibrunt 10:30, 7. Okt. 2009 (CEST)

Falsche Lizenzierung bei Bildern aus den NASA-Seite ist häufig - die meisten denken, es ist PD, was aber in vielen Fällen nicht der Fall ist, da NASA regelmäßig Bilder anderer Institutionen veröffentlicht. Hier allerdings müßte sich jemand äußern der sich in den Lizenzen der SU auskennt - da ist einiges in der Tat in die PD gegangen. -jkb- 10:51, 7. Okt. 2009 (CEST) - - - P.S. übrigens, wo ist auf der auf Commons [verlinkten Source-Seite] eine Freigabe zu finden? -jkb- 10:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
Die spätesten SU-Werke, die vielleicht in DA gemeinfrei sind, sind Werke von vor dem Beginn des 2. Weltkrieges verstorbenen Urhebern (russische Regelung) bzw. von vor 1953 verstorbenen Urhebern (Ukrainische Regelung). Alle anderen Staaten der Ex-SU haben längere Regelschutzfristen, in der Regel 70 pma - auch rückwirkend. Das passt für Raumfahrtbilder also nicht. syrcro 11:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
Sowjetische Raumfahrtbilder sind "vielleicht" in den USA PD, deren gesetze sind manchmal komisch. Für uns sind sie jedenfalls geschützt, selbst wenn es sich nur um Lichtbilder handelt. Das Bild wird nach deutschem Recht zum 1.1.2010 gemeinfrei, hat also heute nichts auf der Hauptseite zu suchen. --Marcela   11:57, 7. Okt. 2009 (CEST)
Danke für die Auskünfte. Ich habe das Mondfoto mal von der Hauptseite entfernt. --Andibrunt 12:55, 7. Okt. 2009 (CEST)
Die Frage ist allerdings, wer das Bild angefertigt hat. Waren es die sowjetischen Kontrukteure der Sonde, die steuernden Ingenieure oder die NASA, die die Funkdaten aufgefangen hat und in ein Bild konvertiert hat? Inwieweit wird da Urheberrecht vom Weltraumvertrag beeinflußt? --Matthiasb 13:33, 7. Okt. 2009 (CEST)
Vermutlich in Artikel XII beantwortet: All stations, installations, equipment and space vehicles on the moon and other celestial bodies shall be open to representatives of other States Parties to the Treaty on a basis of reciprocity. Such representatives shall give reasonable advance notice of a projected visit, in order that appropriate consultations may be held and that maximum precautions may betaken to assure safety and to avoid interference with normal operations in the facility to be visited. --Matthiasb 13:41, 7. Okt. 2009 (CEST)
Die Sonde war weder auf dem Mond, noch auf einem anderen natürlichen Himmelskörper. Also ist der Artikel hier nicht anwendbar. Zudem will niemand Zutritt zur Sonde. syrcro 13:46, 7. Okt. 2009 (CEST)
Der Weltraumvertrag wurde erst 1963 unterzeichnet, also ist das ein einfaches Lichtbild, da es nicht von einem Menschen schöpferisch gestaltet wurde. "Urheber" ist also die sowjetische Sonde, vergleichbar mit einem Paßbildautomaten im Weltall. --Marcela   13:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
Literatur zum Thema gibt es mehr als genug. --Matthiasb 14:35, 7. Okt. 2009 (CEST)
Hier geht es aber um DACH-Recht. --Marcela   15:05, 7. Okt. 2009 (CEST)

Auf commons gibt es einen Loeschantrag zu dem Bild. --Dschwen 21:01, 7. Okt. 2009 (CEST)

Und schon gelöscht. Ist auch vorerst korrekt so. Zum 1.1. wäre es auf .de als Lichtbild zulässig, wie das auf Commons aussieht, weiß ich nicht. Rußland hat meines Wissens keine Unterscheidung Lichtbilder/Lichtbildwerke, womit es auf Commons erst in 20 Jahren zulässig wäre. --Marcela   21:10, 7. Okt. 2009 (CEST)
Na ja. Dann lass uns eben in das Rohr gucken. -jkb- 21:13, 7. Okt. 2009 (CEST)

Antwort vom Verlag

Ich beziehe mich auf meine letzte Anfrage Übersicht über die Bilderlizenzen. Ich habe jetzt Antwort vom Verlag erhalten, die ich hier gern mitteile. Ist dies als ein Fortschritt anzusehen?

Sehr geehrter Herr XXXXX,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die genannte Abbildung dürfen Sie bei Nennung der Originalquelle (Autor / Buchtitel / Verlag) in Ihren geplanten Artikel übernehmen. Diese Rechte sind nicht übertragbar. Ihrem Schreiben entnehme ich, daß die Abbildung von Ihnen modifiziert wurde, weshalb ich vorschlage, daß Sie die Quelle wie folgt nennen:

Modifiziert nach Sobotta, J.; Atlas der Anatomie des Menschen, 16. Auflage Urban & Schwarzenberg Verlag

Freundliche Grüße,

XXXXXXXXXX XXXXXXXX Rechte & Lizenzen / Rights & Permissions Elsevier GmbH Urban & Fischer Verlag Hackerbrücke 6 80335 München

Wertvolles Expertenwissen speziell für Ihre Ausbildung, Studium oder Beruf: www.elsevier.de



Ursprüngliche Nachricht-----

Von: xxxxxxxxx Gesendet: Freitag, 2. Oktober 2009 10:39 An: XXXXXXXXXXXX Betreff: (Fwd) Urheberrechte (2)

Sehr geehrte Frau XXXXXXX,

wie bereits mitgeteilt schätze ich die Freigabe des Originalbildes für WP aus meiner Sicht als Laie relativ schwierig ein, obwohl mir dies natürlich durchaus entgegen käme. Da die urheberrechtlichen Detailbedingungen der Originalbbildung zumindest mir selbst nicht näher bekannt sind, fragt es sich letztlich, ob hier ggf. auch ein "Copyright Disclaimer" für meine Zeichnung infrage kommt. Dies würde bedeuten, daß Ihr Verlag hinsichtlich der Verwendung meiner Zeichnung keine urheberrechtlichen Ansprüche an mich stellt und mir unbeschränkt und ohne jegliche Bedingungen alle Nutzungsrechte einräumt.

Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXX XXXXXXX

Vielen Dank für die Rückäußerung. --Anaxo 11:15, 7. Okt. 2009 (CEST)

Die nicht expliziert gestattete Veröffentlichung von Emails kann übrigens Probleme bringen - bedenke dies. Auch ist es i.d.R. nicht empfehlenswert, Emailadresse zu veröffentlichen - Stickwort: Spam.
Die Freigabe des VErlags ist in keinster Weise ausreichend; sie gestatten dir, dies in den Artikel zu übernehmen. In der WP gibt es aber keine Bilder "für einen Artikel", sondern nur freie Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen. Hier käme am ehesten CC-by-SA in Frage, darunter müssten Rechteinhaber ein Bild stellen.
Geht es also um diese Strichzeichnung oben rechts? Da käme noch was anderes in Frage: Ich sehe keinerlei Schöpfungshöhe in den paar Strichen. --Nyks (Kontakt) 12:12, 7. Okt. 2009 (CEST)
Richtig. Die Freigabe erlaubt eine Benutzung im Rahmen des Zitatrechts, was für uns nicht ausreicht. Die Frage der Schöpfungshöhe stelle ich mir allerdings auch. --Marcela   12:20, 7. Okt. 2009 (CEST)
Ich verstehe nicht, warum in dem Mailverkehr überhaupt über Wikipedia bzw. über Wikipedia-Artikel gesprochen wird. Beides hat mit der Sache, um die es geht, nichts zu tun. Etaige Lizenzen sollen ja nicht für Wikipedia erteilt werden, sondern für jedermann, und ein Copyright-Disclaimer hätte ebenso nichts mit der Wikipedia zu tun. --rtc 16:22, 7. Okt. 2009 (CEST)
Verstehe diesen Aufriss auch nicht. Das Bild ist so schlicht, das man die Schöpfungshöhe schon mit Lupe suchen müsste. Das hätte dir auch jeder in der Grafikwerkstatt mit einer kurzen Beschreibung besser zeichnen können. Ich sehe hier überhaupt keinen Schutzgegenstand, da daran nichts schützenswertes ist. --   16:29, 7. Okt. 2009 (CEST)
Es geht nicht um das W.A.S.T.E.-Logo. --rtc 16:30, 7. Okt. 2009 (CEST)
Oh, warum hing das denn da rum? Nunja, trotzdem reicht diese Mail dafür nicht aus und sollte hier auch nicht stehen. --   16:33, 7. Okt. 2009 (CEST)

Ich verstehe, daß es wohl keinen Sinn macht, wegen der Genehmigung duch den Verlag auf diese Weise weiterzumachen und um Genehmigung für eine Zeichnung zu bitten, die nach Vorlage einer Abbildung aus einem der Bücher des Verlagsprogramms erstellt war. Es wurde offenbar nicht verstanden, daß ein Verzicht ohne jede Bedingung gemeint war, also zwecks Verwendung meiner Zeichnung ohne jede urheberrechtlichen Ansprüche seitens des Verlags, unbeschränkt und ohne jegliche Bedingungen, ein Verzicht, der alle anderen Nutzungsrechte einräumt. Leider hat es auch hier zu einigen unerwarteten Verständnisschwierigkeiten geführt. - Wegen der e-mail, o.k., obwohl ja die Verwendung für WP ausdrücklich angesprochen war, Persönliches ist gelöscht! --23:07, 7. Okt. 2009 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Anaxo (Diskussion | Beiträge) 23:07, 7. Okt. 2009 (CEST))

Liegt hier eine URV vor?

Ist es eigentlich erlaubt, Inhalte der Wikipedia ohne Quellenangabe in ein anderes Wiki zu kopieren? Und wenn nicht, was kann man dagegen tun? Ich frage deshalb, weil ich festgestellt habe, daß der Text des Artikels „Weihnacht!“ im Karl-May-Wiki aufgetaucht ist, siehe hier unter „Langfassung“. Offenbar wurde der Text von einer „Tamarin“ dort am 11. September 2009 eingefügt, ich nehme an, es handelt sich um die gleiche Person wie Benutzer:Tamarin --TheRingoKid 10:08, 6. Okt. 2009 (CEST)

Bin selbst auf den richtigen Hinweis gestoßen und habe die Angelegenheit hier gemeldet. --TheRingoKid 10:33, 6. Okt. 2009 (CEST)
Wieso sollte ein Autor sein eigenes Urheberrecht verletzen können? Wie auch bei den hier unter freier Lizenz veröffentlichten Bildern hat jeder Urheber das Recht, diese und die Texte auch unter anderer Lizenz an anderer Stelle zu veröffentlichen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Text nicht durch andere Benutzer derart verändert wurde, dass die Änderungen Schöpfungshöhe aufweisen. Aber selbst dann könnte der Nutzer immer noch „seine“ Version ohne Angabe der Quelle weiterverwenden. Dass Benutzer:Tamarin im Karl-May-Bereich aktiv ist, schreibt sie ja selbst auf ihrer Benutzerseite, also bitte nicht so vorschnell eine URV melden. --Paulae 09:54, 7. Okt. 2009 (CEST)
Der betreffende Text (d.h. die komplette Inhaltsangabe) wurde nicht von Tamarin geschrieben, sondern von MIR und zwar bereits am 10. Dezember 2008. Tamarin hat ihn wie gesagt am 11. September 2009 als „Langfassung“ im Karl-May-Wiki eingefügt und seither einen einzigen Satz geändert, so viel zum Thema Schöpfungshöhe. Bitte nicht vorschnell Belehrungen aussprechen, ohne den Sachverhalt zu kennen ... ;-) --TheRingoKid 16:37, 7. Okt. 2009 (CEST)
Und, hast du den Sachverhalt hier so beschrieben? Nein. Hast du Benutzer:Tamarin auf ihrer Disk diesbezüglich angesprochen? Nein. Soviel dazu. --Paulae 00:01, 8. Okt. 2009 (CEST)
Wikipedia-intern kann man sich ja mal ansprechen, sonst (besonders bei Übernahmen mehrerer Artikel in anderen Wikis) finde ich ganz gut sowas wie dieses ins fremde Wiki zu setzen: Benutzer:Mdangers/Wiki_Vorlagen--Martina Nolte Disk. 00:38, 8. Okt. 2009 (CEST)
Martina, danke für den Hinweis. Ich werde den Baustein dort einsetzen; hoffe mal, daß er auch drinbleibt. --TheRingoKid 10:59, 8. Okt. 2009 (CEST)
Paulae, ich hatte den Sachverhalt so beschrieben, daß auf einer fremden Seite Inhalte aus der Wikipedia aufgetaucht sind. Wie Du darauf gekommen bist, daß es sich dabei um eine „Selbstverletzung“ von Tamarin handeln könnte, weiß ich nicht. Ein Blick in die Versionsgeschichte wäre da vielleicht hilfreich gewesen. Aber schuld sind natürlich immer die anderen ... --TheRingoKid 10:59, 8. Okt. 2009 (CEST)

Urheberhinweis für Icons der Buchfunktion

Wo finde ich den Hinweis auf den Urheber der Icons die in der Buchfunktion benutzt werden? --DaSch/Feuerwehrkontrolle 17:13, 8. Okt. 2009 (CEST)

Die haben keine Schöpfungshöhe und sind daher gar nicht erst urheberrechtlich geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:48, 8. Okt. 2009 (CEST)
Okay, danke für den Hinweis. Der Artikel über die Schöpfungshöhe eröffnet eine Fülle an Möglichkeiten. Wenn das schon keine Schöpfungshöhe hat. --DaSch/Feuerwehrkontrolle 20:03, 8. Okt. 2009 (CEST)

Konkreter Fall: Erwin Kräutler#Weblinks. Als letzter Weblink wurde heute eine Adresse mit einem Mp3-Audiofile eingefügt, das eine Sendung im Deutschlandfunk wiedergibt. Werden dadurch hier irgendwelche Rechte verletzt? -- Eweht 17:53, 8. Okt. 2009 (CEST)

Nein, denn der Deutschlandfunk ist selbst der Anbieter des MP3s. Die Frage ist allerdings, ob dieser Weblink als solcher sinnvoll ist. Nach dem derzeitigen Rundfunkstaatsvertrag muß der DLF das Audiofile am 7.11. von seiner Website löschen. (Wovon es da offenbar auch wieder Ausnahmen gibt, aber ich blicke da nicht durch.) --Matthiasb 19:09, 8. Okt. 2009 (CEST)

Nutzung von Fotos, die in Wikipedia verwendet werden

Ist es erlaubt, Fotos, die in Wikipedia verwendet werden, (mit Hinweis "Quelle: Wikipedia.de") in spezielle Dateien einzubinden, die zwar kostenfrei abgegeben werden, aber dennoch einen Bezug zu einem gewerblichen Produkt haben?

Nein!! Der Hinweis ist so in den meisten Faellen nicht ausreichend. Prinzipiell ist aber komerzielle Verwendung in den meisten Faellen ok (insbesondere, wenn die Bilder von commons.wikimedia.org kommen). Bitte die Bildbeschreibungsseiten genau lesen. Dort steht geschrieben wie die Bilder lizensiert sind. --Dschwen 20:27, 8. Okt. 2009 (CEST)
Kurzes Beispiel, viele Autoren lizensieren ihre Bilder so, dass der Name des Autors am Bild genannt werden muss, und das das Bild ausserdem unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden muss. Konkret heisst das statt "Quelle: Wikipedia.de" muss dort Foto von Max Mustermann, CC-BY-SA stehen. Aber bitte bei jedem Bild auf die Bedingungen achten. Es ist wirklich nicht schwer, wenn man sich 5min Zeit zum Lesen nimmt. --Dschwen 20:30, 8. Okt. 2009 (CEST)
ich wäre ja gerade bei bildern von commons besonders vorsichtig mit dem weiterverwenden. bilder von de.wikipedia sind ziemlich sicher weiterverwendbar, auf commons gibts noch allerlei grenzwertige faelle. --87.185.220.13 20:38, 8. Okt. 2009 (CEST)
Bilder auf wp und commons sind auch kommerziell weiternutzbar; gearde das ist ja ein Grundprinzip der Wikipedia. Allerdings muss man sich an die Lizenz halten, die unter dem Bild steht. Oft ist dies "cc-by-sa", und da ist die Weiternutzung recht einfach (Namensnennung, Beibehaltung und Nennung der Lizenz). --Nyks (Kontakt) 21:03, 8. Okt. 2009 (CEST)
Die IP hat recht. Viele Commons-Bilder sind in DACH nicht frei verwendbar. Da muss man aufpassen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:27, 8. Okt. 2009 (CEST)
Welche denn alles? --Nyks (Kontakt) 21:36, 8. Okt. 2009 (CEST)
Beutebilder der USA, die nur dort gemeinfrei sind. Nicht beachtetes RaeB. Außerdem der riesen Haufen (noch) nicht gefundener URV weil es dort zu wenig Leute dafür gibt. --Marcela   21:38, 8. Okt. 2009 (CEST)
Naja, da liegt das Problem dann aber nciht an der Lizenz. Fast alle Bilder, die hier in der WP in Artikel eingebunden sind, liegen auf Commons; auch deshalb möchte ich dem Statement "Finger weg von Commons-Bildern" widersprechen. Auch die stehen unter einer freien Lizenz (meist GFDL oder CC-by-SA), und dürfen kommerziell genutzt werden. Gerade das ist ja das Anliegen vom Fragesteller. --Nyks (Kontakt) 21:44, 8. Okt. 2009 (CEST)
Du hast offenbar das Problem nicht ganz verstanden: Es gibt auf Commons Bilder, die in DACH eben nicht frei verwendet werden dürfen. Und da wäre ich auch bei den GFDL- und CC-Bildern vorsichtig, v. a. auch bei flickr-Bildern. Und die BArch-Bilder sind auch nicht alle so ganz 100-%-ig sauber (gilt auch für die Fotothek-Bilder). Und dazu kommt eben, wie Ralf schon sagte, dass es dort immer noch viele URVen hat, da einfach was vergleichbares zur DÜP fehlt. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:48, 8. Okt. 2009 (CEST)
Hinzu kommt, daß die USA und GB eine Veräußerung von Urheberrecht kennen. Deshalb ist es nach ihren Gesetzen möglich, Kunst "zu erobern", also Urheberrecht zu enteignen. So hat die USA nach 1945 viele deutsche Fotografien zu amerikanischem Eigentum erklärt und als PD veröffentlicht. Dort ist das korrekt, im Rest der Welt sind diese Bilder jedoch bis heute geschützt. --Marcela   21:52, 8. Okt. 2009 (CEST)
Und die liegen dann auf Commons? Bilder auf en-wp sind ja sowieso außen vor, da gibs ja etliche "non-free", fair-use, ... --Nyks (Kontakt) 22:00, 8. Okt. 2009 (CEST)
 
Ja die liegen auf Commons. Und die Einbindung dieses Bildes von Heinrich Hoffmann (Fotograf) ist zumindest fragwürdig. --Marcela   22:17, 8. Okt. 2009 (CEST)
UUUAAAHHHHHH!!!! Godwins Gesetz!!!! ;-) --Dschwen 22:55, 8. Okt. 2009 (CEST)
Das Bild steht unter cc-by-sa, und nicht "PD" durch die USA. Das ist doch ein BA-Bild, dass nichts mit von den USA eroberter Kunst zu tun hat?! --Nyks (Kontakt) 22:28, 8. Okt. 2009 (CEST)
Aua, Eigentor *schäm* --Marcela   23:00, 8. Okt. 2009 (CEST)
Genau das ist aber das fragwürdige daran. Weshalb sollte das Bild unter der CC-by-sa stehen? Das BArch behauptet zwar, die Rechte aller Urheber zu besitzen, das kann ich mir aber nicht vorstellen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:03, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe von Anfang an vor völlig intransparenten Kuhhandeln mit Archiven wie in diesem Fall gewarnt. Man soll keine Bonbonbs von fremden Archiven annehmen! --rtc 23:12, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ralf: "Hinzu kommt, daß die USA und GB eine Veräußerung von Urheberrecht kennen." Ein oft wiederholter Mythos, der natürlich so nicht stimmt. In Wirklichkeit sind Copyright und Urheberrecht in den meisten praktisch relevanten Konsequenzen weitestgehend identisch, was auch wenig verwunderlich ist in anbetracht der fortschreitenden internationalen rechtlichen Harmonisierung auf diesem Gebiet. In Deutschland zerfällt das Urheberrecht in einen urheberpersönlichkeitsrechtlichen und in einen vermögensrechtlichen Teil, in den USA ist mit Copyright nur etwas Vermögensrechtliches gemeint, aber zusätzlich dazu gibt es trotzdem etwas, das dem Urheberpersönlichkeitsrecht entspricht, nämlich die "moral rights". Ebenso wie in Deutschland können die Moral Rights auch in den USA nicht veräußert werden, umgekehrt können ebenso wie in den USA das Copyright in Deutschland die vermögensrechtlichen Befugnisse an Werken veräußert werden. Die Unterschiede sind daher rein verbaler Natur; es handelt sich um unterschiedliche Definitionsgebäude, die aber letztendlich auf grundbegrifflicher Ebene sehr viel ähnlicher sind als Du annimmst. --rtc 23:06, 8. Okt. 2009 (CEST)


Doch, ich denke schon, mich mit Bildlizenzen recht gut auszukennen. Flickr-Bilder (by SA) wurden auf flickr mit einer solchen Lizenz veröffentlicht - und dann entweder nach Commons oder auch de.wp übertragen. Ob der ursprungliche Uploader das Recht hatte, das Bild unter die Lizenz zu stellen, ist ne andere Frage. Aber diese Problematik trifft auf alle Uploads zu, auch auf direkte Bilduploads auf de.wp. Auch hier liegt i.d.R. kein Beweis vor, dass der Uploader auch korrekte Urheberangaben macht. --Nyks (Kontakt) 21:58, 8. Okt. 2009 (CEST)
Nein, flickr selbst kann die Bilder gar nicht freigeben, das können nur die Urheber selbst. Auf flickr kann aber jeder Bilder hochladen und als "frei" markieren. Es gibt dort keine Überprüfung, ob das auch stimmt. Natürlich ist das auch hier so möglich, allerdings werden hier die Uploads wesentlich besser kontrolliert. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:16, 8. Okt. 2009 (CEST)
Dass Flickr Bilder lizenzsiert hat doch auch niemand geschrieben - ich vermute, du hast dich verlesen. Die User (alko irgendwelche Leute, die sich bei Flickr angemeldet haben) laden dort Bilder hoch, und erteilen eine Lizenz ... aber genau das habe ich ja auch oben geschrieben. Was das dann aber mit Commons zu tun haben soll ... manche cc-by-sa-Bilder werden von flickr nach Commons, manche nach de-wp kopiert. Das hat aber imHo nichts damit zu tun, von einer Weiternutzung von Commons-Bildern abzuraten. Und genau darum geht es dem Fragestelle. In den ersten 3 Antworten wurde dies doch auch bereits (vereinfacht) dargestellt. --Nyks (Kontakt) 22:22, 8. Okt. 2009 (CEST)
Du hast recht, ich hab mich verlesen.
Ich will gar nicht pauschal von der Weiternutzung von Commons-Bildern abraten. Ich will nur anmerken, dass es eben doch viele Fälle gibt, bei denen eine freie Weiternutzung nicht in allen Ländern möglich ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:03, 8. Okt. 2009 (CEST)
So meine ich es ebenfalls. Genauso wie Bilder von hier andernorts nicht ohne weiteres nutzbar sind. --Marcela   23:05, 8. Okt. 2009 (CEST)
Dann sind wir uns ja völlig einig :-) --Nyks (Kontakt) 00:19, 9. Okt. 2009 (CEST)

Um auf die Frage zurückzukommen: Es gibt (sehr stark vereinfacht) 3 Lizenzmodelle:

  • Gemeinfrei bzw. public domain - diese Bilder dürfen ohne bedingungen, ohne namensnennung verwendet werden
  • cc-by-sa - diese Lizenz erfordert, daß man den Urheber nennt und das Bild unter die gleiche Lizenz stellt. Also ans Bild ranschreiben: Autor: max Mustermann, Lizenz cc-by-sa
  • GFDL - verlangt, daß man den Urheber und die Lizenz nennt sowie daß man den Lizenztext der GFDL abdruckt.

"Quelle: Wikipedia" ist jedenfalls niemals erforderlich. --Marcela   21:49, 8. Okt. 2009 (CEST)

Noch eine kleine Ergänzung dazu. Falls die Bilder auf einer CD oder gar innerhalb einer Software veröffentlicht werden, reicht es auf dem Datenträger eine lesbare Datei zu hinterlegen, in der die Autoren mit entsprechender Zuordnung zum Bild und entsprechender Lizenz genannt werden. D.h. es ist nicht notwendig die Bilder zu bearbeiten und mit einem entsprechenden Hinweis (Wasserzeichen) zu versehen. Eine Software muss zusätzlich den Lizenztext der GFDL anzeigen können, wenn sie die Bilder intern verwendet. Ansonsten reicht es die Lizenz ebenfalls als eine lesbare Datei auf dem Datenträger zu hinterlegen. --   22:03, 8. Okt. 2009 (CEST)
Bilder unter GFDL können inzwischen unter CC-BY-SA genutzt werden. (und wenn aufgrund Sonderwurst-Lizenzen a la "version 2 only" nicht, dann gehören sie gelöscht) --rtc 22:53, 8. Okt. 2009 (CEST)
Die Sonderwurst ist .de - überall sonst ist only gestattet. Und werden auch nicht gelöscht. --Marcela   23:02, 8. Okt. 2009 (CEST)
Soweit ich mich erinnere, ist es mittelfristiges Ziel, diese Sonderwürst-2-only-Lizenzen und die Bilder, an denen sie hängen, alle zu exorzieren. --rtc 23:08, 8. Okt. 2009 (CEST)
Vielleicht bei einigen deutschen Freiheitskämpfern. Schönen Gruß an die Piratenpartei. --Marcela   23:15, 8. Okt. 2009 (CEST)

Grafiken zur Verwaltungsgliederungen (speziell Kuba)

Mal ne Frage: Sind schematische Darstellungen zu Verwaltungsgliederungen, im speziellen Fall geht es mir um Kuba (Beispiel: Verwaltungsgliederung der Provinz Santiago), urheberrechtlich geschützt oder sind sie mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei? Wenn letzteres: Gilt dies nur für de-WP oder auch für Commons? -- Escla ¿! 19:58, 9. Okt. 2009 (CEST)

Diese Karte hat für mich keine Schöpfungshöhe. Auf Commons ist die Schöpfungshöhe aber wesentlich strenger reguliert, da geht diese Karte wohl nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:56, 9. Okt. 2009 (CEST)
Ich hab's getan -- Escla ¿! 23:08, 9. Okt. 2009 (CEST)

Liste der Autoren eines Entwurfes notwendig?

Hallo Leute,

wenn ich an einem Entwurf auch andere Benutzer mitarbeiten lasse, bin ich dann verpflichtet eine Liste der Autoren anzugeben? Das würde ja bedeuten, dass ich den Entwurf nach dem Einstellen in den Artikelnamensraum nicht löschen kann, da ja sonst die Versionshistorie mitgelöscht würde. Oder würde es auch reichen, die Historie auf die DS des Artikels zu kopieren? Oder ist eine solche Angabe gar nicht notwendig? Gruß --Dionysos1988 06:14, 11. Okt. 2009 (CEST)

Wo liegt denn der Entwurf? Ich nehme mal an, im Benutzernamensraum, oder? Dann solltest du den fertigen Entwurf nicht kopieren, sondern in den Artikelnamensraum verschieben. Dann bleibt auch die Versionsgeschichte erhalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 06:18, 11. Okt. 2009 (CEST)
Richtig, da liegt er. Stimmt, verschieben ginge ja auch, danke. Aber wie ist das, wenn das Lemma bereits existiert? Müsste man dann erst dessen Löschung beantragen, damit das Lemma "frei wird"? --Dionysos1988 06:47, 11. Okt. 2009 (CEST)
Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen. Um welchen Fall geht es denn genau? -- Chaddy · D·B - DÜP 07:30, 11. Okt. 2009 (CEST)
Siehe hier. Meine Idee ist, dass der Artikel praktisch nochmal komplett neu geschrieben wird und das, was schon aus dem bisherigen Artikel vorhanden ist, teilweise übernommen wird. ist sicherlich möglich, oder? --Dionysos1988 08:12, 11. Okt. 2009 (CEST)

Wikipedia-Logo und Schöpfungshöhe und Fremdprojekte und so

Hallo ihr,

wir sind ja manchmal selbst sehr großzügig, was die "Schöpfungshöhe" fremder Logos angeht. Aber ist das hier:

  • wikimannia.org

nicht ein bißchen sehr nah dran an unserem? Bis hin zum "favicon"? Fragt sich - und euch, die da sicher mehr von verstehen: --m  ?! 23:54, 6. Okt. 2009 (CEST)

Es wurde irgendwann mal (gewissermaßen stillschweigend) festgelegt, daß wir hier auf .de nicht über die Schöpfungshöhe des Wikipedia-Balls diskutieren. Markenrechtsverletzungen verfolgt allein die Foundation. --Marcela   23:57, 6. Okt. 2009 (CEST)
Dann sollte die das aber mal tun. Übrigens scheint der komische Männerhilfsverein das Urheberrecht auch im Textbereich nicht so zu kennen. Kleines Beispiel (bitte nachzulesen): Der jeweils letzte Absatz im jeweiligen Artikel "Leona Helmsley"... Die haben ein solchen Heidenrespekt vor der Wikipedia, dass sie kein Wort geändert haben. Andererseits sind sie zu schüchtern, auch nur den kleinsten Hinweis auf die Herkunft des Artikels reinzuschreiben... BerlinerSchule 00:12, 7. Okt. 2009 (CEST)
Texte könne wir gern diskutieren, zum WP-Ball werde ich keine Stellungnahme abgeben. Und ich denke, da stehe ich nicht allein. --Marcela   00:49, 7. Okt. 2009 (CEST)
Sorry, ich bin in dieser Debatte in keinster Weise auf dem Laufenden und will nicht mit Dingen nerven, die schon x-mal diskutiert wurden. Ich bin nur über diese bizarre Website gestolpert und hab mich Minuten später selbst verarscht, als ich auf das "W"-Favicon eines Firefox-Tabs klickte und dann garnicht hierher kam, sondern zu den noch nicht weggeklickten Männerrechtlern. Nachahmer-Sites bin ich ja gewohnt, aber dies hier ging irgendwie über das Übliche hinaus. Deswegen würd mich interessieren, wie wir normalserweise mit sowas umgehen. Grüße --m  ?! 18:44, 7. Okt. 2009 (CEST)
Das Problem bei deren Logo ist eher keine urheberrechtliche, sondern eine markenrechtliche Frage. Sprech doch am besten den Verein darauf mal an, die können sich drum kümmern. syrcro 19:52, 7. Okt. 2009 (CEST) PS: Ich habe Erik mal drauf angesprochen und die WMF will die mal ins Gebet nehmen. syrcro 20:45, 12. Okt. 2009 (CEST)
Eine Zeitlang habe ich in solchen Fällen brav gemäß WP:WN/M den Verein angemailt, irgendwann kam mal eine Antwort, das sei allein Sache der Foundation. Von dort gar keine (irgendwie sichtbare) Reaktion. Lohnt also die Mühe nicht.
Der eine Text wurde am 7.10. wikimannia.org/index.php?title=Spezial:Logbuch/delete gelöscht. wikimannia.org/index.php?title=Maskulismus#Sonstiges So] oder wikimannia.org/index.php?title=Misandrie#Hinweis so sieht dort die Nennung der WP als Quelle aus (habe die übernommenen Textmengen nicht abgeglichen). Auch für dieses Fremd-Wiki könnte sowas vielleicht passen: Benutzer:Mdangers/Wiki_Vorlagen. PS: Hilfe, wir sind wikimannia.org/index.php?title=Bibel_gegendert#Die_.22Bibel_in_gerechter_Sprache.22_.28BigS.29 "feministisch verseucht"] :-))) --Martina Nolte Disk. 01:04, 8. Okt. 2009 (CEST)

Mahnbrief von Katja Günther

Hallo, eine Bekannte von mir hat einen der berühmt-berüchtigten Mahnbriefe der Münchner Anwältin Katja Günther erhalten. Ich würde diesen nun gerne als Bildbeispiel in den Artikel der Anwältin einbauen, um zu zeigen, wie hier gemahnt wird – die Zustimmung der Person, die den Brief erhalten hat, habe ich (ich müsste lediglich ihren Namen schwärzen). Darf ich den Brief hochladen oder könnte die Anwältin Katja Günther dagegen vorgehen? Die Schöpfungshöhe dürfte nicht besonders hoch sein. Danke für eure Antworten! Gruß --Dein Freund der Baum 01:19, 10. Okt. 2009 (CEST)

Urheberrechtlich mag das vielleicht kein Problem sein, allerdings würde ich es unterlassen. Das verschlimmert die Situation unter Umständen nur. Die richtige Anlaufstelle für sowas ist eher http://www.abmahnwelle.de/ - die haben jahrelange Erfahrung mit sowas. --Marcela   01:31, 10. Okt. 2009 (CEST)

Ich finde, man sollte hier nicht den Schwanz einziehen und den Brief anonymisiert hochladen, ggf. als Sockenpuppe --Historiograf 03:24, 10. Okt. 2009 (CEST)

Dass das Hochladen eine Situation verschlimmern könnte, glaube ich nicht – immerhin nehmen wir die Sache nicht ernst. Aber die persönlichen Daten der Adressatin würde ich aus Datenschutzgründen trotzdem nicht drinnen lassen (da wird ja zur Einschüchterung – für den Fall, dass falsche Daten angegeben worden wären – neben der Post-Adresse sogar die IP-Adresse angeführt). Und eine Anlaufstelle brauchen wir auch nicht mehr, ist bereits alles mit dem VKI besprochen worden. Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob es rechtlich ein Problem sein könnte, den Brief hochzuladen. Außer ihr meint, der Brief hätte keine Relevanz für die Wikipedia, dann kann ich es auch bleiben lassen. Gruß --Dein Freund der Baum 13:25, 10. Okt. 2009 (CEST)
Relevanz sehe ich sehr wohl gegeben. Ob das Briefgeheimnis betroffen ist, kann ich jedoch nicht einschätzen. --Marcela   19:54, 10. Okt. 2009 (CEST)
Wenn's darum geht so sehe ich nicht nur Relevanz sondern eindeutig die Bedeutung als wichtiger Beleg. -jkb- 20:15, 10. Okt. 2009 (CEST)
Der Brief einer natürlichen oder juristischen Person an eine andere natürliche oder juristische Person unterliegt keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Eine Veröffentlichung ist daher zulässig. --pincerno 23:28, 10. Okt. 2009 (CEST)
Danke, werde den Brief wahrscheinlich hochladen. Gruß --Dein Freund der Baum 20:39, 12. Okt. 2009 (CEST)

ca. 15 Schweizer Wappen

Ca 15 schweizer Wappen sind mit NowCommons (Wp:NC/GN) getaggt, auf Commons wird bei der Lizenz aber nur auf deutsches Recht und nicht auf das der Schweizer verwiesen. Ein Beispiel ist Datei:GW-TG-Kemmental.png. Gibt es auch eine entsprechende Vorlage für schweizer Wappen auf Commons? Wenn nicht, wie vorgehen bei der Übertragung? Grüße Daniel 1992 11:05, 12. Okt. 2009 (CEST)

Schweizer Wappen und Commons ist nicht gut. Die schweizer Wappen dort werden üblicherweise als CC oder GFDL markiert, da sich die jeweiligen svg-Bastler als Urheber sehen. Und dieser Copyfraud wird dort sogar noch toleriert... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:20, 12. Okt. 2009 (CEST)

Schöpfungshöhe Bilder aus Filmen und Computerspielen

Erst mal eine grundsätzliche Frage, ob eine Schöpfungshöhe auch bei urheberrechtlich geschützten Filmen und Spielen greift und man Bilder hochladen darf. Das Bild Datei:Dangos aus Clannad.png zB (wurde hier schonmal befragt aber nicht konkret entschieden, war auch Theme beim Wikipedia-Tag). Hier würde ich eher eine Schöpfungshöhe sehen. Können sehr einfache Bilder, wir haben zB Datei:Pong.png trotz Urheberschutz verwendet werden und wo ist da die Grenze? Wie siehts aus mit Vektorgrafiken wie Asteroids und Qix oder Balken in Night Driver? Dann müsste zB auch das Pac-Man Labyrinth (ggf ohne Monster) [1] ohne Schöpfungshöhe sein, da das eigentlich auch nur aus Linien und Punkten besteht. Könnte man ggf. Ausschnitte verwenden? Viele frühe Spiele haben teilweise nur Blöcke, Kugeln usw. Oder geht es um andere Dinge wie aktuelle Vermarktungsmöglichkeiten? Ist die Schöpfungshöhe bereits durch die Idee, Komposition usw schon gegeben? --Kungfuman 09:12, 13. Okt. 2009 (CEST)

Bei Filmen ist das recht einfach: Filme sind in der Regel Ketten von Lichtbildern und damit ohne Rücksicht auf die Schöpfungshöhe geschützt. Bleiben also nur die reinen CGIs und gemalten/gegrafikten Frames. Die nicht zum Film im eigentlichen Sinne gehörenden Teile - Titel ohne künstlerische Gestaltung und die Grüne Zugelassen für alle Zuschauer-Botspannbox sind nmM reine Gebrauchsgrafik und deshalb in der Regel nicht geschützt. Bei den Logos der Produzenten ist die Einzelfallentscheidung gefragt. Der MGM-Löwe zB ist als Lichtbild geschützt, das CANAL+-Logo wohl nicht. Für den Rest kommt es 1. darauf an, ob das Werk als Filmwerk zu beschreiben ist. (Bei Werbung, Nachrichten, Sportübertragungen (übrigens hier immer beachten; Fernsehbilder sind gemäß § 87 UrhG für den Sender für 50 Jahre sondergeschützt, da geht das mit der Schöpfungshöhe auch nicht) und Billigpornos kann man das mit einigem Recht verneinen, bei richtigen Kinofilmen sicher nicht. Bei zweiteren ist die Frage bisher nicht entschieden, ob für Einzelframes eines Werkes der Filmkunstder Maßstab angewandte Kunst ausscheidet oder nicht. Für erste gilt der wohl.
Bei Computerspielen wird es noch komplexer, weil dort die Grenze Gebrauchsgrafik isD angewandten Kunst hin zur Kunst im engeren Sinne noch nie wirklich ausgelotet wurde. Anerkannte Werke der Computerkunst - dazu gehören einige spielartige Programme - unterliegen dem alles ist ein Werk, was als Kunst als Kunst gemeint ist-Maßstab - es gibt aber auch Spiele, die reine Gebrauchskunst als Grafik verwenden. (Nibbler für Nokia zB). syrcro 10:08, 13. Okt. 2009 (CEST)
Beantwortet zwar meine Fragen nicht direkt, aber im Zweifel wohl lieber nicht hochladen, insbesondere bei den bekannten Spielen. Mit den Lichtbildern und Logos ist klar (gerade bei MGM war ich auch beteiligt), es geht ja hier um die Grafiken und Bilder ohne Schöpfungshöhe. Als Gegenbeweis wurde La Linea genannt. Pac-Man wurde, glaube ich, nach einem Urteil als schützenswert anerkannt (allerdings wohl komplett mit den etwas komplexeren Monstern). Eine Nachzeichnung oder leichte Verfremdung (zB von den Dangos) scheidet sicher auch aus, obwohl dass dann ähnlich aussieht wie das Bild vom Pokémon, das wir haben. Bei den Dangos handelt es sich um einen Ausschnitt einer DVD und nicht um ein TV-Bild. Aber geschützt ist die DVD ja ebenso. Die Grafik dürfte sicher geschützt sein. Einzelframes gelten in der en auch als Fair Use. Die Schöpfungshöhe ist hier sicher höher als bei den Blöcken bei Night Driver. Allerdings besteht diese Spiel ja komplett aus den Blöcken. Möglicherweise sind die Kurven gar die Schöpfungshöhe oder Werksleistung. Pong geht strenggenommen wohl auch nicht, die Frames sind praktisch identisch; das Spiel sicher ein anerkanntes und schützenswertes "Kunstwerk". Da war sich der Uploader wohl auch nicht ganz sicher. Ausnahmen zu enzyklopädischen Zwecken oder Bildzitate scheiden ja auch aus. Was macht man denn jetzt mit den exisitierenden problematischen Bildern? Alle lieber löschen? Datei:ABITW2.jpg existiert zB seit 2 Jahren und da gabs auch keine Entscheidung. In der en ist das Fair use. --Kungfuman 10:51, 13. Okt. 2009 (CEST)
Zum Wallcover: Das würde ich nicht hochladen, da The Wall eben ein Gesamtkonzept war und man glatt zum Ergbnis kommen könnte, dass das Cover eben keine reine Gebrauchskunst ist, sondern eben hauptsächlich Teil eines Multi-Gattungswerkes ist. Das würde dann die Kammer beim LG auswürfeln. syrcro 11:14, 13. Okt. 2009 (CEST)

Wappen Slowenien

Hallo, Commons ist so ziemlich alle Wappen slowenischer Orte los, wißt ihr etwas über diesen Vorgang? Es heißt im Löschkommentar, im Chat sei Rückfrage erfolgt, man sei sich aber in DE nicht sicher, ob das als amtliches Werk durchgehe. --Matthiasb 19:42, 13. Okt. 2009 (CEST)

Die nächsten Wappen, die wir hier lokal retten müssen... Wer startet die Rettungsaktion? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 13. Okt. 2009 (CEST)
Wie wäre es, wenn man dazu mal ausnahmsweise einen Admin-Bot nehmen sollte? Alle Commons-Wappen aud .de hochladen und das Thema ist vorbei? --Marcela   20:35, 13. Okt. 2009 (CEST)
Könnte, soweit ich das sehe, auch ein normaler Bot erledigen. --   20:44, 13. Okt. 2009 (CEST)
Wenn die Bilder noch auf Commons existieren? Wäre mir neu. --Marcela   20:46, 13. Okt. 2009 (CEST)
Dann nicht. Und wenn sie dort schon gelöscht wurden, dann brauchen wir ebenfalls einen Admin (einen Commons-Admin). Wir kommen also so oder so nicht um Adminrechte herum... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:51, 13. Okt. 2009 (CEST)
Ich meine, daß dieses widerholte Löschen Grund genug ist, endlich mal alle Wappen zu sichern. Es sind ja schließlich längst nicht mehr irgendwelche von Städteseiten runtergeladene Pixel-Briefmarken sondern immer öfter selbstgezeichnete Vektorgrafiken. Da entsteht langsam echter Schaden. --Marcela   21:01, 13. Okt. 2009 (CEST)
Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Wappenl.C3.B6schungen_auf_Commons mal vorgehorcht...--Marcela   21:20, 13. Okt. 2009 (CEST)
Wenn die Bilder auf Commons noch existieren, dann ist das doch erst recht von einem einfachen Bot zu erledigen. Dieser muss es doch nur von dort herunterladen und auf DE unter gleichen Namen wieder hochladen und ein paar Anpassungen an der Bildbeschreibung vornehmen. Da du ja eine Kopie von den Bildern haben willst, bräuchte man nicht zu löschen und folglich auch keinen Admin-Account/Bot. --   23:35, 13. Okt. 2009 (CEST)
Man kann Bilder hier nur hochladen, wenn sie nicht auf Commons existieren. Wenn es sie dort gibt, muß man Admin sein. --Marcela   23:37, 13. Okt. 2009 (CEST)
(BK) Nein, so einfach ist es eben nicht. Wer auch immer auf diese glorreiche Idee gekommen ist, aber man kann seit einiger Zeit Bilder nicht mehr ohne Adminrechte unter einem Namen hochladen, unter dem es auf Commons bereits eine Datei gibt; man kann nicht einmal mehr die lokalen Bildbeschreibungsseiten von Commons-Bildern bearbeiten... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:39, 13. Okt. 2009 (CEST)
Oder eine Software-Änderung... warum kann man auf Commons hochladen, was hier existiert, nicht aber umgekehrt? Warum kann man nur dort editieren? --Marcela   23:42, 13. Okt. 2009 (CEST)
Kann man einen Bot nicht so programmieren, dass der Zielname ein anderer ist, beispielsweise mit deutschem Vorwort (Wappen_sowieso.png)? --Oltau 23:45, 13. Okt. 2009 (CEST)
Dann müsste man die ganzen Wappeneinbindungen auch noch anpassen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:47, 13. Okt. 2009 (CEST)
Besser als keine Wappen ;-) --Oltau 23:50, 13. Okt. 2009 (CEST)
Also das mit dem Umbenennen ist vielleicht nicht die allerschlechteste Idee, dann könnte man für Wappen einen kanonischen Namen einführen, etwa stets [[Datei:Wappen <Ortsname>.<Dateiformat>]]. Die Einbindungen braucht man nicht zu korrigieren, seit neuesten gibt es redirekts Ach scheiße, lokale Bildbeschreibungsseiten können nicht bearbeitet werden. --Matthiasb 01:54, 14. Okt. 2009 (CEST)

Bilder von anderen Internetseiten runterladen und auf Commons wieder hoch

 
Schon vorhanden, gefunden von Ralf

Hi, ich schon wieder. Ich hab auf einer Seite der Uni Tübingen ein Bild von August Ludwig Reyscher gefunden. Dies würde ich gerne runterladen und auf Commons wieder hochladen mit der Lizenz {Bild-PD-alt}. So weit eigentlich so gut. Nur darf ich das jetzt auch dort runterladen und wieder hochladen, oder hat die Uni Tübingen (bzw. die Internetseite) irgendwelche Rechte an dem Bild, die das verhindern könnten? --Pilettes 21:36, 8. Okt. 2009 (CEST)

Lade es lieber auf .de, wenn der Fotograf unbekannt ist. Auf Commons ist plusminus 1860 bei unbekannten Fotografen die Schwelle, hier 1908. An dem Bild hat sehr wahrscheinlich niemand mehr Rechte (es sei denn, der Fotograf hat 1938 überlebt) - es kann sein, daß jemand Rechte beansprucht, dies ist aber unzulässig. --Marcela   21:41, 8. Okt. 2009 (CEST)
Wir haben 2009, also gilt für Bild-PD-alt-100 1909 als Schwelle. ;)
Und das Bild ist laut [2] von 1846. Das dürfte also auch auf Commons problemlos sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:44, 8. Okt. 2009 (CEST)
Sehe auch kein Problem. Zudem ist es ein Gemälde und eine zweidimensionale Reproduktion davon. Ergo gemeinfrei, da schon lange lange her. --   21:48, 8. Okt. 2009 (CEST)
Naja, das ist ja keine Fotografie, sondern ein Ölgemälde (und dann vielleicht eingescannt oder abfotografiert, aber da würde ja sowieso die 2D-Regel greifen) und der Maler und das Jahr des entstehens steht dort ja auch. Also keine Probleme dies unter diesen Angaben (Maler, Entstehungsjahr) dort hochzuladen oder?--Pilettes 21:51, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ok, dann mach ich das mal. Danke! :) --Pilettes 21:51, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ach, der Urheber und sogar dessen Lebensdaten sind ja bekannt. 1882 gestorben => das Bild ist sicher gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:53, 8. Okt. 2009 (CEST)
Dass Du so fragst, zeigt, dass Du die Hintergründe zu wenig kennst, um die Verantwortung für so etwas wirklich zu tragen. Setze Dich mit den Hintergründen auseinander, so dass Du weißt was Du tust und bewusst eine eigene Entscheidung treffen kannst. Bis dahin solltest Du das Bild nicht hochladen! --rtc 22:51, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ein sicher gemeinfreies Bild kann jeder hochladen. Mach bitte die Leute nicht zu sehr verrückt... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:04, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ich mache niemanden verrückt. Ich weise nur deutlich auf die fundamentale Wahrheit hin, dass man niemals niemals niemals nie etwas tun sollte, was man selbst nicht soweit versteht, dass man es selbst kritisch beurteilen kann, und daher keine bewusste eigene Entscheidung treffen kann und somit auch die Veranwortung dafür nicht tragen kann. Das gilt ganz unabhängig davon, ob die Empfehlungen, die hier unverantwortlicherweise solchen Leuten gegeben werden, richtig sind oder nicht. --rtc 23:22, 8. Okt. 2009 (CEST)
Doch, du machst die Leute unsicher. Und das schadet dem Projekt. --Marcela   23:35, 8. Okt. 2009 (CEST)
Im Gegenteil, es schadet dem Projekt, wenn man Leuten eine Sicherheit vorgaukelt, die objektiv nicht existiert und sie so indoktriniert; die Leute hingegen unsicher zu machen, d.h. zum kritischen Selbstdenken anzuregen, das ist sehr förderlich für das Projekt. Leute dazu anzustiften, Bilder hochzuladen, weil ja im Zweifelsfall der dumme Hochlader die Verantwortung trägt und nicht man selbst, ist Gier nach kurzfristigem Bildprofit, der langfristig nur Ärger einbringt und dann wirklichen Schaden und Ärger bringen wird. Wenn Du so überzeugt von Deiner Position bist, warum versuchst Du überhaupt, den Benutzer hier durch eine Antwort zu bewegen, dass er es hochläd, statt es anstelle der Antwort selbst hochzuladen? --rtc 00:12, 9. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe gerade hochladen wollen, es war schon da und ist korrekt lizensiert. --Marcela   00:29, 9. Okt. 2009 (CEST)
Rtc, was soll das Geunke? Pilettes hat gefragt, es wurde geklärt, dass das Bild gemeinfrei ist. (Das konnte man übrigens dem Bild schon ansehen.) Also alles in schönster Ordnung. Rainer Z ... 01:59, 10. Okt. 2009 (CEST)
Er will davor warnen, daß Archive unberechtigterweise Copyfraud anmelden. Ich sehe einer solchen Klage gelassen entgegen, es wird Zeit, daß das endlich mal geklärt wird. --Marcela   02:05, 10. Okt. 2009 (CEST)
Nein, ich warne davor, Entscheidungen, für die man selbst verantwortlich ist, blind anderen Leuten zu überlassen. Das gilt völlig unabhängig vom Inhalt der Entscheidung. --rtc 13:44, 10. Okt. 2009 (CEST)

austausch von animositäten zwischen histo und rtc entfernt. --JD {æ} 13:43, 10. Okt. 2009 (CEST)

Pilettes nutzt diese Seite hier um seine Unsicherheiten durch Rückfragen zu beseitigen, um dann eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können. Der Standarddisclaimer, dass wir hier keine Rechtsberatung betreiben und auch nicht dürfen, kann und sollte in eine Antwort durchaus öfters eingebaut werden. Wenn wir aber rtc folgen wollten, dann können wir diese Seite hier mit sofortiger Wirkung schließen. --Wuselig 16:14, 10. Okt. 2009 (CEST)

Kennst Du die Geschichte vom Schwarzfahrer, der auf Bitte des Kontrolleurs, die Fahrkarte vorzuzeigen, aufsteht und mit fester Stimme kundgibt: "Disclaimer: Ich fahre gerade nicht ohne Fahrkarte und darf das auch gar nicht." Solche Disclaimer versuchen auch sowieso nur (auf schizophrene und unwirksame Weise) die Verantwortung auf den naiven Fragenden abzuwälzen. Dabei ist es unehrlich, dem naiven Fragenden nicht klipp und klar zu sagen, dass er besser die Finger davon lassen sollte, wenn er davon nicht so viel versteht, dass er eine eigene Entscheidung treffen kann, und zwar unabhängig davon ob der Antwortende davon auch noch so toll überzeugt ist. Wenn wir diese Seite unter dieser Voraussetzung schließen können, dann kann ich nur sagen: Um so schlimmer für diese Seite! Diese Seite dient eigentlich dazu, zu diskutieren, ob bestimmte Inhalte vom Standpunkt der Wikipedia und ihren Richtlinien aus toleriert werden sollten oder nicht, wenn Benutzer sie hochladen. Sie dient nicht dazu, Benutzern Empfehlungen dazu zu geben, dies oder jenes hochzuladen, oder Meinungen dazu zu äußern, dass es legal sei, dieses oder jenes hochzuladen. Benutzerfragen, die hier regelmäßig auftreten und eine Meinung dazu erbitten, ob es gesetzlich erlaubt ist, dieses oder jenes hochzuladen, sei es wegen Schöpfungshöhe oder sonstigem, gehören nicht hier her und sollten wenn überhaupt beantwortet werden mit "Um keine verbotene Rechtsberatung zu leisten, beantworten hier grundsätzlich keine solchen Fragen. Es besteht immer das Risiko, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, daher solltest Du es nicht hochladen, wenn Du zu wenig über den Sachverhalt weißt, um dieses Risiko verstehen zu können". Und Benutzer, die hier sonst immer gerne Rechtsberatung leisten, sollten stattdessen einfach das fragliche Bild selbst hochladen, wenn sie sich ihrer Sache ja so sicher sind. --rtc 19:50, 10. Okt. 2009 (CEST)
Nach BK. Aber Dein Nachsatz zeigt zumindest, dass Du jetzt verstanden hast was ein Disclaimer isz. Dein Beispiel ist sowas von daneben. Der Disclaimer bezieht sich darauf, dass wir hier dem Ratsuchenden klar machen, dass es sich hier nicht um eine juristische Beratung handelt und dass sein Handeln demnach in eigener Verantwortung geschieht. Wer also Schwarzfährt tut dies auf eigene Verantwortung und kann sich nicht darauf berufen er täte dies nicht. Wir sagen dem potentiellen Bahnfahrer hier nur, dass wenn er die Bahn benutzt er in der Regel eine Fahrkarte braucht, nur für Rentner (Analogie: Autor schon 70 Jahre tot) und am Wochende (Es handelt sich um eine 2-D Reproduktion) gilt diese Regel nicht. Die dürfen frei fahren. Ob diese Kriterien jetzt auf unseren Ratsuchenden zutreffen darf dieser als mündiger Bürger selbst entscheiden und er braucht keinen rtc der ihm sagt er sei dumm und solle auch weiterhin keine Dummheiten machen. --Wuselig 20:19, 10. Okt. 2009 (CEST)
Nein, nein! Wer hier Benutzern Rechtsberatung anbietet und Ratschläge gibt, ob er Bilder hochladen solle oder nicht, der tut das auf eigene Verantwortung, und das Disclaimer hilft nicht, seine Verantwortung auf den Ratsuchenden abzuwälzen; im Gegenteil, das Disclaimer wird dazu führen, dass aus Vorsatz gehandelt wird, und wird daher genau den gegenteiligen Effekt haben. Wir haben keinem potentiellen Bahnfahrer zu empfehlen, wann er die Bahn ohne Ticket benutzen darf und wann nicht, und jegliche Fragen danach abzulehnen, und ihm zu sagen, er soll besser nicht die Bahn benutzen, wenn er das nicht selbst entscheiden kann! Die Behauptung, der Bürger sei grundsätzlich als mündig anzusehen und dürfe ja nun selbst entscheiden ob Deine Kriterien, die Du ihm vorgegeben hast, zutreffen, gebrauchst Du als Entschuldigung für die weitere Entmüdigung dieses bereits unmündigen Bürgers (sonst würde er selbst entscheiden und würde nicht fragen); indem Du ihm das falsche Gefühl vermittelst, diese Kriterien seien korrekt und er brauche da nicht selbst drüber nachzudenken. Du kannst nicht davon ausgehen, dass Deine Kriterien neutral seien; im Gegenteil, bereits überhaupt die vermeintlichen Kriterien zu nennen -- und das weiß derjenige, der das tut -- wird den Fragesteller zum Hochladen bewegen. Die angeblichen Entscheidung findet hier nicht statt; der Fragesteller hat ja bereits durch seine Frage entschieden, sich nach Deine Antwort zu richten, die er, wie er offenkundig macht, nicht selbst zu beurteilen imstande ist. Es gibt nun mal unmündige Bürger, und ihnen zu sagen, dass sie dumm sind und bitte nur Dummheiten machen sollen, wenn sie wissen was sie tun, ist weniger problematisch als diese Dummheit auszunutzen um sie für die eigne Agenda zu instrumentalisieren. Und nochmals die Frage, warum Rechtsberater bei Fragen hier nicht einfach selbst hochladen statt rechtszuberaten. --rtc 22:37, 10. Okt. 2009 (CEST)
Laß es einfach, Mitarbeiter hier zu verunsichern. Für sein Handeln ist jeder selbst verantwortlich. Niemand bietet hier eine Rechtsberatung an, das geht weder theoretisch noch praktisch. --Marcela   22:44, 10. Okt. 2009 (CEST)
Wenn ich jemandem auf konkrete Nachfrage hin empfehle (explizit oder implizit), ein Bild als rechtlich angeblich unbedenklich hochzuladen, dann ist das Beratung in rechtlichen Angelegenheiten; das findet hier ganz praktisch ständig statt. Rechtsberatung fängt nicht erst dort an, wo ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde. Jeder ist auch für sein Handeln selbst verantwortlich, ja. Aber nicht nur gegenüber sich selbst, sondern auch gegenüber der Wikipedia, und nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für fremdes Handeln, das man selbst durch Empfehlungen veranlasst oder zumindest beeinflusst hat. Wer hier auf Nachfrage hin direkte oder indirekte Empfehlungen zum Hochladen ausspricht, sollte jedenfalls wegen dieser Unterstützung von unverantwortlichem und unmündigen Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Wenn jemand einem anderen ins Gesicht schlägt, dann kann man eben nicht sagen, ist uns doch egal, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich; derjenige, der sich entschieden hat, den Kopf nicht wegzuziehen (zumindest wenn er gar nicht wusste, dass es wehtut und Zähne kaputtgehen können), und derjenige, der sich entschieden hat, zuzuschlagen. Genausowenig ist es in Ordnung, hier anderen in Hochladefragen Rat zu erteilen (oder Rat anzunehmen). --rtc 23:02, 10. Okt. 2009 (CEST)

Als Hobby-Jurist kann ich hier Empfehlungen geben wie ich will. Da mag sich wer dran halten oder auch nicht. Ich bin kein Volljurist und kann persönliche Empfehlungen geben. Als Volljurist müßte ich hier die Klappe halten. Bin ich aber nicht. Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. --Marcela   23:12, 10. Okt. 2009 (CEST)

Nein, Du darfst als Hobby-Jurist nicht Empfehlungen in konkreten Angelegenheiten geben wie Du willst; das ist Rechtsberatung. Mit "Da mag sich wer dran halten oder auch nicht." verleugnest Du die Tatsache, dass Deine Empfehlung den Hochladenden notwendigerweise beeinflusst und natürlich auch bewusst zu beeinflussen versucht (sonst wäre es ja keine Empfehlung). Du kannst nicht automatisch deshalb Deine Hände in Unschuld waschen nur weil Du nicht derjenige bist, der dann letztendlich handelt. Die Verantwortung des Befehlenden unterschiedet sich nicht wesentlich von der des Ratgebenden. Leugnung wie "Diese Seite ist keine Rechtsauskunft" hilft genausowenig wie "Ich bin jetzt unsichtbar" oder "Ich habe eine Fahrkarte" --rtc 23:16, 10. Okt. 2009 (CEST)
Ich sehe hier nur einen Meinungsaustausch, und der ist grundgesetzlich verbrieft. --pincerno 23:22, 10. Okt. 2009 (CEST)
Nochmals: Leugnung wie "Diese Seite ist keine Rechtsauskunft" hilft genausowenig wie "Ich bin jetzt unsichtbar" oder "Ich habe eine Fahrkarte" oder "Ich sehe hier nur einen Meinungsaustausch". Es werden konkrete Ratschläge für konkrete Einzelfälle gegeben, und das genügt. Es würde auch nichts helfen, Fragen abstrakt statt konkret zu stellen, worauf es ankommt, ist das, worum es letztendlich geht. Und wenn es um eine konkrete entscheidung geht, ein konkretes Bild hochzuladen, dann ist das Rechtsberatung, egal wie abstrakt und allgemein es verklausuliert wird. Die Tätigkeiten hier fallen in den Kernverbotsbereich des Gesetzes, das Leute vor Rechtsberatung schützen soll, die nicht in ihrem Interesse erfolgt, sondern Fremdinteressen verfolgt, nämlich hier die Etablierung eines Gewohnheitsrechts in einigen umstrittenen Rechtsbereichen. --rtc 23:28, 10. Okt. 2009 (CEST)
Die Ratschläge sind aber unverbindlich, das unterscheidet sie von professionellen Ratschlägen verbindlicher Natur. Oder willst du von einem Rechtsanwalt einen unverbindlichen Ratschlag? --pincerno 23:34, 10. Okt. 2009 (CEST)
Es interessiert das Gesetz nicht, ob ein Ratschalg unverbindlich oder verbindlich ist. (Was soll das überhaupt bedeuten und inwiefern soll ein professioneller Ratschlag in irgendeiner Form verbindlicher sein als irgendein anderer?) --rtc 23:38, 10. Okt. 2009 (CEST)
Ganz einfach: Berät ein professioneller Berater falsch, wird er schadenersatzpflichtig. Gibt jemand in einem Forum einen falschen Ratschlag, interessiert es niemanden; jedenfalls das Gesetz nicht, um dich zu zitieren. --pincerno 23:42, 10. Okt. 2009 (CEST)
Reden wir über die Zulässigkeit der Beratung oder darüber, ob bei Falschberatung Schadensersatzpflicht besteht? Das eine hat mit den anderen doch nicht das geringste zu tun. Und ab wann soll ein Berater professionell sein? Schlechte d.h. unprofessionelle Berater (bzw. Berater in Foren) dürfen beraten und sind in keinem Fall Schadensersatzpflichtig? --rtc 23:46, 10. Okt. 2009 (CEST)
Die Ratschläge hier sind unverbindlich, weil sich ein recht und billig Denkender auf sie nicht verlassen kann und darf; also keine Beratung. Die Ratschläge eines berufsmäßigen (professionellen) Beraters (Rechtsanwalt, Steuerberater etc.) sind verbindlich, weil sich ein recht und billig Denkender auf sie verlassen kann und darf; also Beratung. --pincerno 00:01, 11. Okt. 2009 (CEST)
Was für ein schizophrener Quatsch ist das denn? Hier Ratschläge erteilen und gleichzeitig zu behaupten, der Beratene dürfe sich als recht und billig Denkender gar nicht darauf verlassen? Ja wozu werden sie denn sonst erteilt, etwa um die Regengeister zu beschwören? Wenn ich Drogenhandel betreibe, ist immer der Käufer schuld, denn als recht und billig denkender dürfte er er den Handel ja gar nicht annehmen? Und nochmals: Sprechen wir hier über "Verbindlichkeit" (was Du irrigerweise nur und immer den Ratschlägen Steuerberatern oder Rechtsanwälten zusprichst), über Schadensersatzfplicht (was Du irrigerweise mit Verbindlichkeit gleichsetzt) oder endlich mal irgendetwas über Zulässigkeit? Das Rechtsdienstleistungsgesetz besagt (etwas pauschalisiert), dass Rechtsberatung nur durch Rechtsanwälte etc. zulässig ist. Du willst wohl behaupten, Rechtsberatung sei ein Ratschlag nur dann, wenn er von einem Rechtsanwalt kommt tun? So dass das darauf hinausläuft, dass Du dem Gesetzgeber Dummheit unterstellst, und behauptest, er habe ein Gesetz geschaffen, das besagt, dass ein Ratschlag von einem Rechtsanwalt nur dann zulässig ist, wenn er von einem Rechtsanwalt kommt? --rtc 00:10, 11. Okt. 2009 (CEST)

Rtc, was soll diese Unfugsdiskussion anhand dieses Falls? Der Künstler ist über 70 Jahre tot, die Reproduktion hat keine Schöpfungshöhe, der Fall ist klar wie Kloßbrühe. In so einem Fall kann man problem- und risikolos schreiben: „Kannst du hochladen“. Möglichst mit Erläuterung zur Erhöhung der Mündigkeit des Fragers. Etwas anders liegt die Sache bei Anfragen wie weiter unten zu Keith Haring. Da hätte ich Verständnis für deine Einlassungen, denn da ist ein flotter Rat eine heikle Sache. Es kommt also wieder mal drauf an. Hier ist die Sache kein Problem, bei Haring schon. Rainer Z ... 17:42, 12. Okt. 2009 (CEST)

Es ist irrelevant, ob der Fall klar wie Kloßbrühe ist oder nicht. Es ist falsch, überhaupt Ratschläge dieser Art zu geben, unabhängig davon, wie sicher wir uns sind, dass unser Ratschlag richtig ist. --rtc 20:38, 12. Okt. 2009 (CEST)
Dieser Logik kann ich nicht folgen. Rainer Z ... 16:43, 14. Okt. 2009 (CEST)

Keith Harings Figuren

Dürfen die Figuren, die ja das Markenzeichen Harings sind, tatsächlich Datei:Logo National Coming Out Day ncod.png verwendet werden, nur weil sie als Logo fungieren? Steht hier nicht trotzdem die künstlerische Schöpfung im Vordergrund? --fl-adler •λ• 18:33, 11. Okt. 2009 (CEST)

Für die Frage, ob eine Datei in ein Wikimedia-Projekt hochgeladen werden darf, ist der Umstand, ob eine Datei als Logo oder Marke genutzt wird, zunächst irrelevant. Es kommt, egal ob Logo/Marke oder nicht, einzig auf die Schöpfungshöhe an; diese darf nicht gegeben sein. Bei der verlinkten Datei sehe ich allerdings keine Schöpfungshöhe.
Trotzdem darf das Markenschutzrecht nicht außer Acht gelassen werden. Wenn das verlinkte Logo des "National Coming Out Day" wirklich markenrechtlich geschützt ist, kann es problematisch werden, sie ohne enzyklopädischen Zusammenhang zu nutzen, zum Beispiel indem man damit seine Benutzerseite verziert. -- Yellowcard 23:18, 11. Okt. 2009 (CEST)
Bei Werken anerkannter Künstler in Rahmen ihres üblichen Werks ist die Verneinung des Schöpfungshöhe von Hybris beseelt. Kunst als Kunst ist Kunst, ist Kunst und bleibt Kunst. Hier könnte man allerhöchstens mit dem Gebrauchszweck und dem Sonderrecht des Geschmacksmusters argumentieren. Das wird aber faktisch nur möglich sein, wenn das Ganze als grafischer Entwurf für das Logo entstanden ist und nicht als Kunstwerk um seiner selbst Willen entstanden ist, das später nur als Logo gewählt wurde. Und selbst da würde ich die Schöpfungshöhe bejahen. syrcro 10:50, 12. Okt. 2009 (CEST)
Ich würde es nicht riskieren. Da ist man mindestens in einer Grauzone. Das ist man beim Thema Schöpfungshöhe sowieso häufig, bei bekannten Künstlern ganz besonders. Rainer Z ... 17:47, 12. Okt. 2009 (CEST)
Das war auch mein Verständnis der Sache. Wie wird man das Bild jetzt los? DÜP? --fl-adler •λ• 19:03, 12. Okt. 2009 (CEST)
Franz Zauleck und das laufende Auge verneinen Urheberrechtsschutz durch Urteil des BVerfG. --Marcela   19:08, 12. Okt. 2009 (CEST)
Ack zu Ralf. Würde man übrigens syrcros Theorien folgen, hätte selbst das schwarze Quadrat – gemalt von Kasimir Malewitsch und damit einem durchaus „anerkanntem Künstler“ – Schöpfungshöhe. -- Yellowcard 19:26, 12. Okt. 2009 (CEST)
Yellowcard, genau. Weil Ralf recht hat, war das schwarze Quadrat von Anfang an gemeinfrei. syrcro 20:20, 12. Okt. 2009 (CEST) PS: Das ist dann auch der Grund, warum dieses Bild ein klassisches Lehrbuch-Beispiel für Schöpfungshöhe in der Kunst gilt.
Deiner Argumentation kann ich nicht folgen. Ralf sieht offensichtlich keine SH. Ich wüsste außerdem nicht, warum die Tatsache, ob ein Künstler anerkannt ist oder nicht oder ob ein Urheber überhaupt ein „Künstler“ ist oder nicht auch nur annähernd entscheidend für die Beurteilung der SH sein soll. Gruß -- Yellowcard 17:53, 13. Okt. 2009 (CEST)
PS: Du redest unten von einem „Alles ist ein Werk, was als Kunst gemeint ist“-Maßstab. Eben dann wäre das schwarze Quadrat auf weißem Grund doch auch ein Werk, denn als Kunst war es sicherlich gemeint. -- Yellowcard 17:57, 13. Okt. 2009 (CEST)
Das schwarze Quadrat war von Anfang an gemeinfrei, weil Malewitsch 1935 verstorben ist und die erste Variante des Bildes im Januar 2006 hochgeladen wurde. --Paulae 18:28, 13. Okt. 2009 (CEST)
(BK)Darf ich daran erinnern, dass das schwarze Quadrat im Gegensatz zum laufenden Auge sehr wohl Schöpfungshöhe hat und lediglich deshalb gemeinfrei ist, weil der Künstler schon so lange tot ist? --rtc 18:30, 13. Okt. 2009 (CEST)
Das ist mir in der Tat neu. Und die Meinung, dass das schwarze Quadrat SH aufweist (ausweisen würde, wenn Schutzfrist noch nicht abgelaufen), wird gemeinhin geteilt? -- Yellowcard 23:34, 14. Okt. 2009 (CEST)

Zeichnung im Bayerischen Eisenbahnmuseum

 
Schöpfungshöhe?

Moin, hab das Bild relativ aus Versehen hochgeladen. Hat vermutlich SH, oder? --Flominator 21:47, 12. Okt. 2009 (CEST)


Auf Commons sicherlich, hier aber wohl eher nicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:53, 14. Okt. 2009 (CEST)

Einstellen von (aktuellen) kommunalen Wappen in die dt. Wikipedia

Hallo! Wäre der folgende Rechtshinweis eine rechtlich ausreichende Begründung, um ein (aktuelles) Wappen einer wappenführenden Körperschaft in die deutsche Wikipedia einzufügen? Ist das Einstellen eines (aktuellen) kommunalen Wappens in die deutsche Wikipedia im Rechtssinne eine "Abbildung"?

Rechtshinweis: "Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft."

Mit freundlichen Grüßen - --Coolewampe 13:34, 13. Okt. 2009 (CEST)

Nein, das würde nicht reichen. Wenn die Wappen aber amtliche Werke sind, geht Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk; wenn das Wappen keine Schöpfungshöhe hat, geht es ebenfalls. Da du von kommunalen Wappen sprichst, können wir aber mit (ziemlicher) Sicherheit davon ausgehen, dass es sich um amtliche Werke handelt. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:45, 13. Okt. 2009 (CEST)
Hallo, Chaddy! Alle (aktuellen) kommunalen Wappen (Kommune=Stadt) sind amtliche Werke? Und dürfen unstreitig in der dt. Wiki eingestellt werden? Mit freundlichen Grüßen - --Coolewampe 20:25, 13. Okt. 2009 (CEST)
Nach deutschem Recht ja. Das dürfte auch auf so ziemlich alle ausländischen kommunalen Wappen anwendbar sein, soweit es keine landerspezifischen Sonderbestimmungen gibt (Schutzlandprinzip). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:53, 13. Okt. 2009 (CEST)

Chaddy hat mal wieder das Schutzlandprinzip nicht verstanden. Wir behandeln alle ausländischen Wappen wie deutsche Wappen, weil wir uns nach DACH-Recht richten und vor einem deutschen Gericht deutsches Recht angewendet würde. Ausländische Bestimmungen sind aus dieser Perspektive absolut wurscht --FrobenChristoph 22:23, 14. Okt. 2009 (CEST)

Ich habe nichts anderes gesagt... Eine kleine Unklarheit habe ich vielleicht aber eingebaut: Mit „landerspezifischen Sonderbestimmungen“ meinte ich spezielle zwischenstaatliche Verträge, durch die wir doch nicht deutsches Recht anwenden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:33, 14. Okt. 2009 (CEST)

Innenaufnahmen aus Kirchen

Was meint Ihr: wie sieht es rechtlich mit Innenaufnahmen aus Kirchen aus, auf denen ja oft zwangsläufig viele verschiedene Kunstwerke erkennbar sind, die von Urhebern mit ganz verschiedenen Lebensdaten stammen, aber alle nur klein zu sehen sind?

Besonders schwierig kommt mir dieses Foto eines Kircheninnenraums vor, das ich gerne als eigentlich unentbehrliche Illustration für einen noch zu schreibenden Artikel auf Commons (oder hier: de) hochladen möchte. Das Foto selbst stammt von mir, also kein Problem. Das abgebildete Gebäude stammt aus dem 19. Jahrhundert, also kein Problem. Die Farbgestaltung der Säulen links, der Empore und der Decke wurde jedoch 2004 erneuert und von einem Künstler konzipiert, wenn auch nicht ausgeführt (die Ausführung haben normale Maler übernommen) – gibt es daher Probleme, weil es sich um ein ‚Gesamtkunstwerk‘ handelt? Das Kruzifix stammt aus den 1950-Jahren, der Urheber ist also noch keine 70 Jahre tot; andererseits ist es ja nur sehr klein zu sehen. Die farbigen Streifen an der Rückwand wurden wieder 2004 von einem Künstler entworfen und ausgeführt, es handelt sich quasi um eine Art Gemälde; auf der Aufnahme ist es jedoch nur Teil des Gesamtensembles.

Kurz: gibt es eine Chance, das Foto auf Commons oder eben nur hier (de) hochzuladen, oder werden dadurch Rechte verletzt? Liebe Grüße, --Aristeas 13:37, 14. Okt. 2009 (CEST)

Ich würde wegen dem Altarhintergrund abraten. Ich sehe Parallelen zum Kölner Dom mit dem pixeligen Kirchenfenster.--134.2.3.101 13:55, 14. Okt. 2009 (CEST)
Wobei ich micht fragen würde welche großartige Schöpfungshöhe ein paar hingehängte Gardinen haben. -jkb- 14:01, 14. Okt. 2009 (CEST)
Na ja, die Streifen sind gemalt (Farbe auf aufgespannten Leinwänden). Du hast aber Recht, dass sie auf dem Foto wie Gardinen aussehen … --Aristeas 14:13, 14. Okt. 2009 (CEST)
Unaufmerksam von mir, steht ja auch schon oben. Gardinen täuschend ähnlich. -jkb- 14:22, 14. Okt. 2009 (CEST)
Schon allein wegen des Kruzifixes wäre abzuraten, das Bild hochzuladen. Sehe das nicht als Beiwerk, sondern als zentrales Motiv der ganzen Bildkomposition. Alle Linien gehen in die Mitte und zum Kruzifix hin. Auch die Streifen würde ich nicht allein bewerten, sondern im Zusammenhang mit der farblich übereinstimmenden Decke, den Säulen links, dem Holz etc. als Gesamtkunstwerk sehen. Ergo: Nicht hochladen. --Paulae 14:27, 14. Okt. 2009 (CEST)

Hochladen, weil sonst die Gesamtansicht nicht dokumentierbar wäre, Kruzifix ist Beiwerk --FrobenChristoph 22:28, 14. Okt. 2009 (CEST)

Was ist den das für ein doofes Argument. Seit wann bricht das Bedürfnis des Photographen die Rechte des Urhebers. Die Diskussion oben zeigt doch, das das ganze ein Urheberrechtlich geschütztes Ensemble ist.--84.160.232.85 23:12, 14. Okt. 2009 (CEST)
FrobenChristoph hat aber Recht. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:38, 14. Okt. 2009 (CEST)
Gegen eine Aufnahem die den kompleten Inneraum zeigt ist eher nichts einzuwenden. Aber der Fotostandort muss natürlcih sorgfältig gewählt werden, damit auch der Innenraum als solcher im Fokus steht. Der auf dem Bild gewählte ist in der Hinsicht nicht optimal, da ein geschützes Objekt, dass man als Beiwerk durchaus duchgehenlasen kann, im Bildmittelpunkt steht. Tip: versuch es mal, ob ein diagonales Foto (also Aufnahestandort in der Ecke, nicht im Mittelgang) nicht genauso Aussagefähig ist. Bobo11 23:49, 14. Okt. 2009 (CEST)

OK, Euch allen schon einmal herzlichen Dank für Eure Hilfe! Ich werde sehen, ob sich ein diagonales Foto machen lässt, das die geschützten Objekte nicht so sehr hervorhebt, und es Euch ggf. nochmals zur Meinungsbildung vorstellen ;–) Beste Grüße von --Aristeas 09:13, 15. Okt. 2009 (CEST)

Portraitaufnahmen von Politikern

Habe diese Frage bisher hier nicht gefunden, benötige aber eine Antwort. Wenn ich aus meiner Tätigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von verschiedenen Funktionsträgern, zum Beispiel Landräte von 1750 bis heute, vorliegen habe, was muss ich tun, um diese in Wikipedia veröffentlichen zu können? a) wenn der Betreffende schon seit 100 Jahren tot ist? b) wenn der Betreffende seit 20 Jahren tot ist? c) wenn der Betreffende noch lebt?

Wer muss die eventuell erforderliche Zustimmung geben? -- Klein R. 02:28, 15. Okt. 2009 (CEST)

Politiker sind relative oder absolute Personen der Zeitgeschichte, daher ist ihr Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Das Problem ist, du musst nachweisen, dass der Urheber (Photograph) 70 Jahre tot ist.--134.2.3.101 08:56, 15. Okt. 2009 (CEST)

Friedrich II. König von Preußen

 
Große Version zusammen geschnipselt (die haben das große Bild in 4 Teile zerschnitten)

Wie sieht das eigentlich mit diesem Bild (gross) aus? Das ist doch ganz klar PD old, aber macht der Rahmen es dreidimensional? Wie hoch ist das Risiko beim hochladen, bei der National Portrait Gallery war das ja auch nicht viel anders. --Prolineserver 13:44, 13. Okt. 2009 (CEST)

Im Zweifel den Rahmen wegschneiden, dann ist es kein Problem mehr. Der Rahmen ist für das Bild eh nicht so wichtig. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:55, 13. Okt. 2009 (CEST)
(BK)Brauchen wir den Rahmen? Eher Nein, also wäre Rahmen abschneiden und nur Bildteil hochladen eine gangbare Lössung. Der andere Punkt ist, hat der Rahmen überhaupt Schöpfungshöhe oder ist sowas nicht eher unter die Kategorie nicht schützbares Beiwerk? Bobo11 13:58, 13. Okt. 2009 (CEST)
Dabei ginge es nicht um den "Rahmen als Kunstwerk", sondern darum, ob diese Reproduktion durch den Rahmen etwas dreidimensionales enthält, und ob deshalb das Foto ansich schutzfähig ist. Aber, wie bereits gesagt wurde: Rahmen wegschneiden, das ist in der WP sowieso ungern gesehen (Bilder sollten ohne Rahmen sein). --Nyks (Kontakt) 14:19, 13. Okt. 2009 (CEST)
Ehm, du weist schon was Reproduktionsfotografie im Hinblick auf das Urheberrecht heisst oder? Durch die Reproduktion (Kopie) endsteht kein neues Werk = kein neuer urheberrechtlicher Schutz. Das heisst, eine Reproduktion(Kopie) ein gemeinfreine Werkes bleibt gemeinfrei. Bobo11 14:45, 13. Okt. 2009 (CEST)
Nein, das ist so pauschal nicht richtig; denn dies bezieht sich nur auf zweidimensionale Werke. So habe ich dies ja auch oben beschrieben. --Nyks (Kontakt) 15:07, 13. Okt. 2009 (CEST)
Durch den Rahmen wäre das u. U. ein 3D-Werk und 3D-Repros sind nicht unbedingt gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:41, 13. Okt. 2009 (CEST)
(einschub) NEIN Chaddy, So ist das nicht richtig. Eine 3-Kopie eines 3-D Werkes ist kein eigenständiges Werk (Kopie bleibt Kopie). Aber ein Foto eines 3-D Werkes kann ein eigenes Werk sein. Das ist ein sehr wichtiger Unterschied, denn nicht das 3-D Werk ist dann geschütz, sondern das Foto. Wenn ich allerdins ein Reproduktiosfoto eines 2D-Bildes mit einem 3-D Rahmen mache, gibt es genau 1 richtige Einstellung, und die ist frontal von vorne, da ist gibs kein Spieleraum für eigene Schöpfung. Auch beleuchtungstechnisch gibs da nur eine richtige Einstellung, auch da ist nichts zu machen. Und wo keine eigene Schöpfung möglich, da auch kein urheberrechtlicher Schutz möglich. Nur ist eben eine Rahmen kein Kunstwerk, sondern ein Gebrauchsgegenstand, also ist er kein schützbares Obyekt, also kann es uns beim Reproduktions-Fotografieren egal sein, wann und wer ihn hergestellt hat (@RTC sowas nenn ich nun mal "nicht schützbares Beiwerk"). Da der Rahmen eben bei einer Reproduktionfotografie immer gleich abgebildet wird, so gern auch damit gedroht wird, klapt das eben mit dem schützbaren Foto eben nicht (keine eigene geistige Schöpfung möglich). Denn entweder ist es eine normales Foto, oder eben eine Reproduktion, hier gibs keine Graustuffe. PS. Wenn ich das Bild mit Rahmen auf eine Scanner lege ist das Resultat genau das gleiche wie beim Reproduktionsfoto -- Bobo11 22:53, 13. Okt. 2009 (CEST)
 
Lebensmittelbilder von Rainer Zenz, auf dem Scanner entstanden
Vorsicht! Scanner-Bilder können SH haben! Scanner-Bilder sind nicht automatisch 2D-Kopien. Wenn ich einen Scanner in eine große Kiste einbaue, vorn ein kleines Loch reinmache, dann habe ich eine Camera obscura. --Marcela   23:07, 13. Okt. 2009 (CEST)
Beiwerk ist etwas anderes. Beiwerk ist wenn z.B. im Hintergrund ein Urheberrehctlich beschränktes Gemälde zu sehen ist, das aber kein wesentliche Bestandteil des Bildes ist und nicht im Vordergrund steht. "Und wo keine eigene Schöpfung möglich, da auch kein urheberrechtlicher Schutz möglich" Das gilt eben für Lichtbilder gerade nicht; das ist ein reiner Leistungsschutz. Daher ist auch die in der Wikipedia üblicherweise vertretene Auffassung, Gemälde, Münz- und Ordensfotografie unterliege in Deutschland nicht dem Lichtbild, die immer wieder als angebliche "herrschende Meinung" herausstellt wird, äußerst fragwürdig. In allen Ländern, die eine Regelung ähnlich dem Lichtbild haben, wurden solche Fotos auch als Lichtbilder eingestuft und es gibt kein Gerichtsurteil in Deutschland, das etwas Gegenteiliges behauptet hat. Ich gehe daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der BGH bei Gemäldefotografie eher in Richtung Lichtbild tendieren würde (unabhängig davon, ob sie nun mit dem Fotokopierer oder mit dem Fotoapparat gemacht wurde). Das soll nicht heißen, dass ich der Auffasung bin, dass es keine politischen Argumente geben diese Lichtbildregelung gäbe (und auch nicht, dass es keine dafür gibt). Ich möchte aber nicht wie manch anderer hier Politik und Gesetzesinterpretation vermischen, nach der Art "was ich für politisch richtig halt, muss ich auch für juristisch richtig halten". Aber selbst wenn man Gemäldefotografie noch als legal Grenzfall sehen würde, so erlaubt doch die Ausleuchtung des Rahmens erheblich mehr Freiheiten als die Ausleuchtung des Bildes. Insofern wäre ich mit solchen Argumentationen beim Rahmen noch viel vorsichtiger, zumal nun wirklich nichts wesentliches verloren geht, wenn man ihn wegeschneidet, man das Risiko dadurch zumindest deutlich senkt, zumal wir ja wissen, dass diese Rahmen genau deshalb da sind, um ein mögliches Urheberrecht auf das Bild eher beanspruchen zu können. (PS: Dass reine Fotokopien von bedruckten Blättern nicht unter Lichtbild fallen, bestreite ich nicht.) --rtc 23:43, 13. Okt. 2009 (CEST)
Richtig. Scanner schaffen nicht automatisch ungeschützte Bilder, Fotos sind nicht automatisch geschützt. Beides kann ungeschützt, Lichtbild oder Lichtbildwerk sein. Muß man halt von Fall zu Fall entscheiden. --Marcela   23:51, 13. Okt. 2009 (CEST)
Archive usw. argumentieren zu gerne mit dem technischen Aufwand, derartige Kopien anzufertigen. Diese sind in der Tat nicht zu unterschätzen, der technische Aufwand ist aber (wie bei Logos) kein Grund, auf SH zu schließen. --Marcela   22:58, 13. Okt. 2009 (CEST)
Hier werden einfach mal wieder Begriffe wie "nicht schützbares Beiwerk" inden Raum geworfen. Leute: Über Beiwerk redet man, wenn es um die Frage geht, ob das abgebildete Objekt (hier der Rahmen) selbst urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt, nicht wenn es darum geht, ob die Abbildung selbst (der Teil des Fotos) diesen Beschränkungen unterliegt. Diese Rahmen werden von Museen absichtlich eingefügt um trotz der möglicherweise nicht bestehenden Lichtbildbeschränkungen dennoch ein Urheberrecht beanspruchen zu können. Daher schneidet man diesen Rahmen auf jeden Fall weg; er ist völlig unwesentlich für das Bild und das Risiko, das man dadurch eingeht, indem man ihn dranlässt, ist um Dimensionen größer als den (nicht existierenden) Verlust, den man hinnimmt, wenn man ihn wegschneidet. --rtc 18:34, 13. Okt. 2009 (CEST)

Flachbettscanner schaffen nie geschützte Bilder, es sei denn die Anordnung des Gescannten ist schöpferisch (kunstvoll auf der Scannerscheibe drapierter Sand etc.). Lässt sich zB im Schricker nachlesen --FrobenChristoph 22:25, 14. Okt. 2009 (CEST)

Das dürfte von der Annahme ausgehen, dass Flachbettscanner nur 2D können. Das ist aber nicht ganz richtig, wie man an meinem Kresse-Bild ahnen kann (womit ich dafür jetzt nicht Schöpfungshöhe beanspruchen will). Das Werkzeug sollte für die Entscheidung unerheblich sein. Rainer Z ... 19:01, 16. Okt. 2009 (CEST)

Screenshots des iPhones

Hallo!

Ich habe gestern ein Bild des Apple iPhone 3GS in einer DOckingstation hochgeladen. Warum ist das nicht erlaubt? In fremdsrachigen Wikis geht das auch!? (nicht signierter Beitrag von Renredam (Diskussion | Beiträge) 15:29, 16. Okt. 2009 (CEST))

[3]. Diese Erklärung hast du doch auch schon bekommen. --Martina Nolte Disk. 17:00, 16. Okt. 2009 (CEST)
Und was soll an der GUI des Iphones schützbar sein? syrcro 17:04, 16. Okt. 2009 (CEST)
"Apple iPhone 3GS in einer DOckingstation". Ich kenne die gelöschte Datei nicht, sondern nur die bisherigen Antworten auf die oben gestellte Frage. Du als Admin kannst sie ja ansehen und ggf. via WP:LP die Wiederherstellung veranlassen. --Martina Nolte Disk. 17:09, 16. Okt. 2009 (CEST)

Bitte nicht vorschnell SLAs stellen, sondern Bilder immer der DÜP zuführen. Bitte dieses Bild wiederherstellen und nochmal ordentlich durch den DÜP-Prozess laufen lassen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:29, 16. Okt. 2009 (CEST)

Offensichtliche URVs können auch direkt getonnt werden. Welchen Zweck hat es, das Bild jetzt der DÜP zuzuführen, die dann SLA stellt, weil die geschützte GUI ein Hauptbestandteil ist? Freigabe wird hier wohl niemand ernsthaft einholen wollen und können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:17, 16. Okt. 2009 (CEST)
Die GUI ist aber gar nicht geschützt (mangelnde SH). Das ganze hat sich aber dadurch schon erledigt. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:53, 16. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe schon viele Screenshots gelöscht, bei denen das DÜP-Team der Meinung war, dass eine ausreichende Schöpfungshöhe vorlag, ich sehe also auch hier keinen Spielraum--Martin Se !? 22:07, 16. Okt. 2009 (CEST)
Beispiele? Wenn da wirklich nur die GUI das Problem war, dann war das eine Fehlentscheidung meiner Kollegen. Die GUI hat nämlich keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:17, 16. Okt. 2009 (CEST)
Es wäre bei solchen (für Laien schwer zu durchschauenden) Schöpfungshöhe-Fragen schon hilfreich, wenn die DÜP mit einer Zunge sprechen würde. Da hilft es nichts, wenn einer dem anderen Fehlentscheidungen vorwirft.--NSX-Racer | Disk | B 22:46, 16. Okt. 2009 (CEST)
es gibt leider genausowenig "die DÜP" wie es "die Admins" als homogene Gruppe gibt. SH-Fragen sind leider nicht immer eindeutig zu beantworten, deshalb kann es da, je nachdem wen man fragt, zu unterschiedlichen Antworten kommen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:21, 16. Okt. 2009 (CEST)

Hallo! Ich bins nochmal! Ich möchte nochmal sagen, dass das Bild kein Screenshot sondern ein Bild des iPhones war, wie es auch auf der Seite Apple iPhone zu sehen ist. Unterschiede sind nur:

  • Schärferes Foto
  • Das iPhone steht in einer Dock
  • Das Bild ist ausgeschnitten
  • Es ist der "Home-Bildschirm" zu sehen.
  • Es ist das neuste Modell (iPhone 3GS)

Warum sollte dieses Bild nicht zugelasen werden, wenn es schon ein ähnliches gibt, dass nur "veraltet" ist? -- Renredam 16:49, 17. Okt. 2009 (CEST)

Ganz einfach: nehmen wir den Fall, daß eine bekannte Automarke ein Modell "999" hat, das seit vielen Jahren auf dem Markt ist. Nun wird ein "Facelift" geplant - für die nächste große Automobil-Messe in einigen Monaten. Dann unternimmt die Firma FAST ALLES, damit nicht eine einzige Minute vor der Präsentation ein Photo irgendwo in der Öffentlichkeit auftaucht und die Photographen ("Erlkönigjäger") scheuen kaum Kosten und Mühen, um möglichst früh ein Photo vom neuen Design "zu haben", weil viel Geld dafür gezahlt wird, wenn man VOR der offiziellen Freigabe ein Photo hat. Mit der Begründung ein "veraltetes Photo von dem Fahrzeug gab's schon - also ist das neue auch legal von JEDERMANN zu nutzen" wird man da wohl ziemlich direkt vor dem Richter landen und dessen Entscheidung dürfte ziemlich sicher auf "(noch) nicht legal für JEDERMANN" und auf Zahlung von Schadenersatz zumindest an den Photographen lauten, der sein Urheberrecht ja noch so lange wie möglich verkaufen will um seine "Reisekosten" zurückzubekommen. Ein anderes Beispiel findet sich weiter unten: das Michael Jackson-Bild, das damals noch im Auftrag der "Staats-DB" gemacht wurde, wäre bei einer überwiegend privatisierten DB AG als Auftraggeber nicht automatisch "public domain" - also würde auch hier das Argument "veraltete ähnliche Bild-Version vorhanden" nicht weiterhelfen. --PhChAK 17:59, 17. Okt. 2009 (CEST)
Urheberrecht gibt´s nicht auf reines Design. Urheberrechtlich problematisch ist also nicht das iPhone selbst (oder der Erlkönig), sondern in diesem Fall die GUI. Die hat aber keine Schöpfungshöhe und ist gemeinfrei. Der Grund, weshalb das Foto trotzdem nicht wiederhergestellt wird, ist dort nachzulesen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:07, 17. Okt. 2009 (CEST)

Windows 7-Bild

Ist die Lizenz die richtig für dieses Bild und darf ich es als Screenshot in den Artikel Microsoft Windows 7 rein stellen? -- auto1234 03:23, 18. Okt. 2009 (CEST)

Datei:Windows 7 Bild 2.jpg
Der Desktophintergrund ist urheberrechtlich geschützt. Wenn möglich, dann mache bitte nochmal einen Screenshot, aber mit einem anderen Desktophintergrund. Nimm am besten ein freies Foto oder von mir aus auch einfach gar keinen Hintergrund. -- Chaddy · D·B - DÜP 06:11, 18. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe ein neues Bild über das alte hochgladen und kann man dieses jetzt verwenden? -- auto1234 15:00, 18. Okt. 2009 (CEST)
Ja, jetzt passt das. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 18. Okt. 2009 (CEST)
Kann ich es in den Artikel Microsoft Windows 7 einfügen oder nicht? -- auto1234 15:28, 18. Okt. 2009 (CEST)
Bei mir wird das neue angezeigt. Leere mal deinen Browser-Chache (mit Strg + R beim Firefox). Das Bild kannst du nun verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:41, 18. Okt. 2009 (CEST)
Das jetzt im Artikel verwendete Bild in ein Fake. Das ist kein echtes Windows 7, sondern ein Vista mit einem Style-Paket. Das erkennt man eindeutig an der Taskleiste. Ich habe nur den RC, aber ein Bild der Final ist sicherlich besser, meint Benutzer:StG1990. Wenn ich meinen PC hochfahre steht Windows 7 Home Premium da. Ist es doch kein Windows 7 was ich installiert habe? -- auto1234 16:17, 18. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe mich von der zu schmalen Taskleiste irritieren lassen. Dadurch sieht es aus, wie ein Vista mit Skin-Paket. Kannst du vielleicht noch ein Screenshot in den Standardeinstellungen machen. Also mit großen Symbolen in der Taskleiste und einer Hintergrundfarbe mit besserem Kontrast. --StG1990 Disk. 16:31, 18. Okt. 2009 (CEST)
Windows 7 Home Premium ist natürlich schon ein Windows 7. Es gibt mehrere Versionen von Windows 7, siehe dort. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 18. Okt. 2009 (CEST)

verschiedene Lizenzen für unterschiedliche Größen eines Bildes

Konkret geht es um dieses Bild, das ich erstellt habe. Die Originalversion mit 3400x2300 Pixeln ist für Matthias Ank bzw. die Gemeinde St. Lorenz zur Verwendung als Pressefoto gedacht, mit Matthias Ank habe ich vereinbart, dass eine geringer aufgelöste Version unter freier Lizenz für die WP zur Verfügung gestellt wird. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich als Fotograf das Recht habe, eine solche Lizenzierung vorzunehmen. Ist diese Sichtweise korrekt oder ist durch die Veröffentlichung einer kleinen Version unter CC die hochaufgelöste Version auch "automatisch" CC-lizenziert? the user formerly known as UpperPalatine 14:15, 15. Okt. 2009 (CEST)

Das kann dir keiner mit hinreichender Sicherheit sagen. Der Wortlaut der CC-Lizenzen ist da etwas schwammig; in den älteren (<3.0) Fassungen gingen die Lizenzen vom Werk als Schutzgegenstand aus. Ein Abzug eines Fotos in anderer Auflösung ist - in aller Regel - aber kein anderes Werk. Die 3.0-Fassungen sind noch nebeliger geworden; ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass es nicht geht, bleibt also. syrcro 14:25, 15. Okt. 2009 (CEST)
Woraus kann man ableiten, dass bei einem als JPG unter eine CC-Lizenz gestelltes Bild auch die zugrundliegende RAW-Datei oder auch das Dia bzw. Negativ unter dieser Lizenz stünden? Wenn ich verkleinerte Bilder hier einstelle, gehe ich davon aus, dass die Ursprungsdateien immer noch ausschließlich mir gehören. Unter der CC-Lizenz steht nur das, was aus dem verkleinerten und beschnittenen JPG gemacht werden kann. MBxd1 14:40, 15. Okt. 2009 (CEST)
An Negativen oder Dias oder RAWs hast Du kein urheberrechtliches Monopolrecht, sondern nur an dem nichtstofflichen Werk dessen Hardcopy sie darstellen. syrcro 14:49, 15. Okt. 2009 (CEST)
Deren Nutzbarkeit geht aber über die der unter CC-Lizenz gestellten JPG-Versionen hinaus. MBxd1 15:02, 15. Okt. 2009 (CEST)
Nutzbarkeit ist nicht wirklich eine Kategorie des Urheberrechts. syrcro 15:04, 15. Okt. 2009 (CEST)
Das Urheberrecht bleibt sowieso beim Urheber und umfasst ein Bild in jeder Version. Die Lizenzierung als CC beschreibt die Nutzungsrechte. Und da müsste schon begründet werden, wieso die Nutzungsrechte andere (höher aufgelöste Dateien, RAW-Dateien und unbeschnittene Dateien) Versionen umfassen sollten, die vom Urheber nie unter diese Lizenz gestellt wurden. Das müsste schon ausdrücklich drinstehen. MBxd1 15:48, 15. Okt. 2009 (CEST)
Die allein seelig machenden englische Fassung der Lizenz spricht ausdrücklich vom Work, dem Werk. Werk ist aber das abstrakte Ergebnis der geschützten schöpferischen Leistung und ob eine nieder aufgelöste jpg-Fassung ein anderes Werk als die höher aufgelöste ist, ist doch sehr fraglich. Es gibt zumindest ein Urteil, dass das die Skalieren eines Bildes keine Bearbeitung, sondern eine sonstige erlaubnispflichtige Umgestaltung sei; damit würde dies kein neues Werk erzeugen und damit auch keinen neues Monopolrecht. syrcro 15:58, 15. Okt. 2009 (CEST)
(BK zum zisten)Das ist ein Minenfeld. Der Punkt ist folgender, du darfst ein niedrigauflössendes Bild, hochrechen und unter der gleichen Lizenz weiterverwenden. Aber ob das auch für das Hochlösende Originalbild gilt, dass eben NICHT vom Urheber freigegeben wurde, sondern nur eine niedrige Auflössung lizeneziert wurde, ist heftigst umstritten. Denn gerade bei massiven Auflössung-Unterschieden, kann man nicht zwingend vom gleichen Werk sprechen. Allerding wirklich klar eine Absage an die allgemeine Gültigkeit ist nur dann gemacht, wenn bei der Erteilung der Lizenz, diese klar an eine Auflässung gekopelt ist (im Stil von: XY erteilt die CC-BY-SA für die Auflössung von 800x1200px). Dann ist klar, dass die Lizenz nur für dieses Foto in der Auflössung gilt, und ich immer von diesem Bild hoch- oder runterrechen muss wenn ich eien ander Auflössung brauche. Das ist eben leider in der Regel NICHT der Fall. Desweitern ist beinhaltet eine RAW Datei eben mehr als eine JPG-Datei, von daher wird zumindest dieser RAW Datei, wenn zum Streitfall kommt, vor Gericht mit grössere Wahrscheinlichkeit, eine eigenständiger Werkcharakter zugeschrieben. Denn die JPG könnet als eigenständige Bearbeitung einer RAW-Datei ausgelegt werden, also stelle ich nur ein Teil mein Werkes (also die Umwandlung von RAW nach JPG) unter die Lizenz. -- Bobo11 15:08, 15. Okt. 2009 (CEST)
"von daher wird zumindest dieser RAW Datei, wenn zum Streitfall kommt, vor Gericht mit grössere Wahrscheinlichkeit, eine eigenständiger Werkcharakter zugeschrieben" Du versprichst hier Dinge, die Du nicht im Ansatz garantieren kannst. --rtc 15:18, 15. Okt. 2009 (CEST)
Das gerade aus deinem Mund .... (Kopfschütel) Bobo11 11:41, 16. Okt. 2009 (CEST)
*Kopfschüttel* --rtc 00:58, 17. Okt. 2009 (CEST)

Ui, da habe ich aber in ein juristisches Wespennest gestochen :-) Danke zunächst für die Beiträge zum Thema. Wenn Syrcros Sichtweise, dass nicht die einzelne Datei, sondern das Werk als solches Lizenzgegenstand ist, richtig ist, dann ist allerdings der Lizenzbaustein schwammig formuliert. Dort ist nämlich die Rede von „dieser Datei“ - und das ist auf jeden Fall etwas anderes als „dieses Bild“ und würde für mich implizieren, dass nur diese Auflösung, Farbtiefe etc. unter CC steht. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, sollte man sich vielleicht eine andere Formulierung einfallen lassen. the user formerly known as UpperPalatine 16:39, 15. Okt. 2009 (CEST)

Verbindlich sind nicht unsere Lizenzbausteine, sondern allein die originalen Lizenztexte. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 15. Okt. 2009 (CEST)
Außerdem ist die hier AFAIK vorherrschende Meinung, dass Lizenzen immer nur für die Auflösung gelten, für die sie erteilt wurden. In der Wikipedia und auf Commons wird dir also wohl niemand die hoch aufgelöste Version über die niedriger aufgelöste freigegebene Version drüberladen. Ob du allerdings einen Anspruch gegen jemanden hast, der die hochaufgelöste unter der CC-Lizenz verwendet, ist, wie bereits dargelegt, nicht abschließend geklärt; es käme wohl auf eine Klage an. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:14, 15. Okt. 2009 (CEST)
Was wohl das Bundesarchiv sagt, wenn ihre Bilder plötzlich hochauflösend hochgeladen werden? --Marcela   22:17, 15. Okt. 2009 (CEST)
Die würden sich sicher darüber freuen, sich an einen Fachjuristen wenden, erfahren, dass das ganze keine triviale Frage ist und den WMD wegen seiner bekannt guten Beratung verfluchen. syrcro 09:48, 16. Okt. 2009 (CEST)
Das klingt sehr wahrscheinlich. --Marcela   15:07, 16. Okt. 2009 (CEST)
Ich würde auch explizit einen Satz mit einfügen, der die freie Nutzung auf eben die hier eingestellte Version einschränkt. Jedenfalls habe ich das bei den Bamberger Götzen so gemacht, wo ich unter dieser Bedingung mit Erlaubnis der Museumsleitung fotografieren durfte. Der Satz bei mir → With kind permission of the Historical Museum Bamberg. There is no higher resolution available for free use. Die Vollformat RAW Bilder (4256 x 2828 px) und weitere höher aufgelöste Varianten der Bilder sehe ich damit als von der freien Nutzung ausgenommen und mich würde wundern, wenn Juristen das anders sähen. Aber vielleicht bräuchte es tatsächlich mal ein Referenzurteil. Dort wo ein Autor mit einer Institution Bedingungen aushandelt, damit überhaupt Bilder für die WP möglich sind, sollte das zumindest nicht mit ungesicherten Argumenten in Frage gestellt werden. Wie wird doch hier immer wieder argumentiert? keine Theoriefindung! Gerade um die diskutierte Frage liest man aber leider wenig «Handfestes». -- Хрюша ?? 00:02, 16. Okt. 2009 (CEST)
Wenn beim Hochladen und erteilen, eine Auflössung angegeben wird, ist meines Erachtes die Sache zimlich eindeutig. Denn dann, kann ein Anwenden auf höher auflösende Bilder, ein Verstoss gegen guten Sitten angesehen werden. Weil sich in diesem Fall, der Urheber sich ja in der Frage der Auflössung geäussert hat. Ist eben nicht's hinterlegt, könnte man es als generelle Lizenz auf das Bild in allen Auflössungen ansehen. Wobei eben auch hier, das Gericht eventeuel, von einer stillschweigen Ausserrung ausgehen könnte. Das fehlen eines Urteils, solte nicht das Argument sein, gegen denn Willen des Hochladers, der ein bestimte Auflössung hochgeladen hat, zu arbeiten. -- Bobo11 11:39, 16. Okt. 2009 (CEST)
Wenn der Urheber nun mal keine irgendwie auf einen Dateityp oder Auflösung beschränkte Datei, sondern nur Werke unter die Lizenz stellen kann...-D.W. 15:36, 16. Okt. 2009 (CEST)
Nein, so sicher nicht richtig. Denn der Urheber kann Nutzungsbeschränkungen erteilen, und solange die sich eben nicht mit der Lizenez beissen, sind die Duchaus legitim. Und da nirgens steht, dass eine freien Lizenz nicht an eine Grösse gebunden sein darf... . Ansonsten löscht bitte alle Fotos von Picswiss. Denn die sind nur in einer bestimten Auflössung von uns (sprich unter cc-by-sa) verwendbar (siehe auch Benutzer:Voyager/Picswiss). 194.150.244.94 16:30, 16. Okt. 2009 (CEST)

Komischerweise geht hier niemand darauf ein, welche "höherwertigen" und nicht aus der hier hochgeladenen Version erzeugbaren Bildvarianten noch so alles stillschweigend unter die angegebene Lizenz fallen sollen. Wie sieht das mit beschnittenen Bildern aus (wohlgemerkt solchen, bei denen der nicht unter die freie Lizenz gestellte Bildrand unbedeutend hinsichtlich des Bildinhalts ist), wie sieht das mit Bildern aus, die z. B. im Rahmen einer Belichtungsreihe einen Sekundenbruchteil später aufgenommen wurde? Das sind wohl alles auch nur rein technische Aspekte, die das Urheberrecht nicht berühren? Nö. MBxd1 16:42, 16. Okt. 2009 (CEST)

Soviel ist klar, wenn amn sich sicher sein will nicht's unrechtes zutun und weswegen man verklagt werden könnet, verwendet man nur Bilder in der Auflössung und der Lizenz unter sie auch freigegeben wurden. Und macht keine Intrepredtation, dass die Freigabe sich auch auf das gleiche aber deutlich höher auflösende Bild bezieht. Denn wenn man den Standpunkt vertritt (denn die Wikipedia bisher NIE verteten hat!), dass sich eine Lizenz auf alle Auflössungen bezieht, können wir es endgültig vergessen, dass wir von profesionellen Fotografen und Argentuern (oder was auch immer) Bilder zur Verfügung gestellt krigen. Etwas muss man den Urheber auch zugestehen können, gerade hier wo es nicht wirklich weh tut (wir krigen ja ein Bild zu Iluustrieren, halt nicht in der besten Auflössung, aber eben ein kleines Bild ist immer noch besser als gar keins (meine Meinung jedenfals), ist Prinzipenreiterei fehl am Platz. Gerade auch weil es eben auch keine Urteile gibt, weder positiven noch im negativen Sinn (ein allfäliges von ihnen ausgelösstes Urteil, kann auch zum Bumerang für die Vertreter der "Lizenz-gilt-für-alles-Strategie" werden). -- Bobo11 23:10, 16. Okt. 2009 (CEST)
@Bobo11 Diese Auslegung ist sehr realistisch und wird auch gute Überzeugungsarbeit leisten um tatsächlich and entsprechende Bilder zu kommen.
Toll wäre es dies wirklich juristisch untersuchen zu lassen. Ich bin nicht ganz glücklich damit, dass dies nur eine möglich Auslegung ist und noch kein Fakt.
Eine Wikipedia only Lizenz für Bilder von Personen wäre auch sehr sinnvoll um Privacy trotz Open Source nicht außen vor zu lassen. LG --John802 16:24, 20. Okt. 2009 (CEST)
@MBxd1 manche meinten hier schon, dass wenn eine Abbildung das gesamte Werk zeigt, dass dadurch auch das Werk an sich lizenzfrei wird und der Urheber kein Urheberrecht mehr darauf hat was damit passiert. Also ein Foto von einem Gemälde, ein Foto von einem Foto, ein Foto eines Dokuments.
Auf was wurde sich eigentlich geeinigt bei der Veröffentlichung der Rohrschachtests? Ich habe das nicht mehr weiterverfolgt. Aber hier kommen natürlich andere Dinge zum Tragen, wie z.B. der Verlust einer anerkannten Testtechnik für einen wissenschaftlichen Bereich. LG --John802 16:27, 20. Okt. 2009 (CEST)
Das ist Unsinn. Wenn eine Abbildung das gesamte Werk zeigt, wird dieses nicht automatisch gemeinfrei. Ich glaube du meinst Panoramafreiheit. Dadurch wird das Werk selbst aber nicht gemeinfrei, man darf aber Fotos davon frei verwenden (wobei das auch nicht komplett frei ist, denn es gilt ein Änderungsverbot; also man darf das abgebildete Werk nicht verändern).
Und Wikipedia-only-Lizenzen wird es hier nie geben, denn die würden unserem Grundsatz der „freien Enzyklopädie“ wiedersprechen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:49, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ok, Wikipedia-only-Lizenzen gibt es nicht - Grundprinzipien habe ich gelesen und verstehe ich, danke.
Sollte dann eine meiner finalen Fragen sein, zu diesen Themen hier. :) Wie wird denn Panoramafreiheit, bei der ideelle Werte des Autors gewahrt werden ausgezeichnet? An der Fotografie kann man es ja nicht immer erkennen unter welchen Umständen das Foto gemacht wurde. Laut Wikipediaeintrag gelten auch Innenräume und fixe Installationen dazu.
Danke. LG --John802 00:23, 21. Okt. 2009 (CEST)

Fotos der TU München

Die Pressestelle der TU München (http://mediatum2.ub.tum.de/) bietet Bilder von Standorten und Porträts der Universitätsleitung an und betont: „Die Fotos sind frei verwendbar unter Angabe der Quelle (TU München und Name des Fotografen).“ (Quelle). Die Bilder könnten hier für einige Artikel verwendet werden. Auf Nachfrage sagte der Leiter der Pressestelle zu einem langjährigen Wikipedia-Autoren, mit dem ich in Kontakt stehe, dass die Bilder gern bei Wikipedia hochgeladen werden dürfen und er nichts dagegen habe. Diese Aussage liegt (soweit ich weiß) dem Benutzer auch schriftlich (als E-Mail) vor. Nun meine Frage: Können wir diese Bilder hier oder bei Commons hochladen, obwohl die Seite keine explizite Lizenz nennt? Für mich als Laien klingt die Freigabe so, als wäre sie mit den Bedingungen von CC-BY-SA kompatibel (BY wird ausdrücklich erwähnt, SA nicht). [ˈjoːnatan] (ad fontes) 12:55, 18. Okt. 2009 (CEST)

Einfach als CC-BY-SA deklarieren geht nicht. Aber {{Bild-by}} sollte genau das beschreiben, was die TU als Bedingungen für Weiternutzungen erfordert. Gruß -- Yellowcard 13:39, 18. Okt. 2009 (CEST) PS: Eine nochmalige Nachfrage mit Hinweis auf diesen Lizenzbaustein bei der TU sollte dennoch gestellt werden, um sicherzugehen.
Bitte nicht einfach so irgendeine Lizenz in eine Aussage reininterpretieren. Die sollen die freie Lizenz selbst kennen, da sie genau wissen müssen, was sie da überhaupt tun. Sorge bitte auch dafür, dass die wirklich verstehen, was für Konsequenzen das hat. Die Fotos müssen zur völlig freien Verwendung freigegeben sein. Das schließt die freie Bearbeitbarkeit und die kommerzielle Weiternutzung ein.
Und eine Freigabe dann bitte am besten schriftlich an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org) schicken. Vielleicht hilft dir auch der Standardfreigebetext dort weiter.
Bleibt nur die Frage, ob die überhaupt ausreichende Rechte an den Fotos besitzen, um sie freizugeben... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 18. Okt. 2009 (CEST)
Typische Presselizenz. Ich frage mich, wo dieser Bildersammelwahn herkommt. Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu schaffen, nicht fragwürdige vermeintlich freie Inhalte von fremden Webseiten zu sammeln. Ist es so schwer, eigene Fotos zu schießen? --rtc 17:22, 18. Okt. 2009 (CEST)
Mir geht es primär um die Porträtfotos herausragender Forscher, die anderswo nicht leicht zu kriegen sind. Und zur Frage, ob es so schwer sei, selbst loszugehen usw.: Dieses und jenes Foto sind nur zustande gekommen, weil ich mit beiden Herren seit zwei Jahren bekannt bin und einen willigen Fotografen ausgemacht habe. Und das auch nur nach wochenlangem Vorlauf mit Korrespondenz, Terminfindung usw. [ˈjoːnatan] (ad fontes) 10:01, 19. Okt. 2009 (CEST)
Tja, das ist ein Organisationsproblem, und zwar dass wir keine Arbeitsgruppe in der Wikipedia haben, die sich auf so etwas spezialisiert hat, so dass sich schnell jemand finden lässt, der am problemlosesten an Ort X ein Foto schießen kann, möglichst auch gleich mit einem halbwegs festen Verfügbarkeitsplan. Wenn wir nur unser Augenmerk darauf lenken, wie wir möglichst unproblematisch fremde Bilder sammeln können, dann wird es nie zur Etablierung einer solchen Arbeitsgruppe kommen. --rtc 16:33, 19. Okt. 2009 (CEST)
Du hast dich soeben freiwillig gemeldet, so eine Arbeitsgruppe zu organisieren? -- 194.48.128.75 16:38, 19. Okt. 2009 (CEST)
Ein wirkliches Verstehen von der freien Lizenz ist kaum möglich meines Erachtens.
Sobald man den Sündenbock identifiziert hat kann man ja eigentlich schon posten.
Versuchen wir folgendes Beispiel, ich würde es gerne mit euch betrachten, denn es wird sicher so ähnlich in den Medien einmal zu lesen sein:
Eine Firmenwebseite welche auf eine technische Lösungen spezialisiert ist, könnte diese Herren samt Namensangabe in ihren Headerbildern einbauen.
So wie Stockfotos, also lizenzfreien Fotos von Personen die ein Image transportieren, hier aber von den angesehenen Wissenschaftern.
Bitte um Gegenbeispiel, warum dies nicht möglich ist und tatsächlich in der Realität erfolgreich urgiert werden könnte.
Meines Erachtens nach haben wir ein extremes Problem mit diesen Lizenzen wenn Personen beinhaltet sind, weil nachher die Umsetzbarkeit von den Urheberrechtsforderungen, oder von Privacy vor einem Gericht immens leidet. Presselizenz finde ich daher grundsätzlich eigentlich eine Sache die fast etwas realistischer anmutet.
--John802 00:35, 20. Okt. 2009 (CEST)
Du vermischst Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen und Urheberrecht des Fotografen; das hat nichts miteinander zu tun. --rtc 01:42, 20. Okt. 2009 (CEST)
Danke das habe ich nicht gekannt. Damit könnte die ganze Betrachtung meinerseits entschärft werden.
Langsam ergibt sich ein Bild wie man gut damit umgehen kann. Wenn dieser Punkt greift, sehe ich in dem von mir beschriebenen Szenario nicht wirklich ein Problem.
Wird aber das Recht am eigenen Bild bei einem Beitrag in Wikipedia weiter berücksichtigt, trotz des Grundsatzes der freien Enzyklopädie? Kann das überhaupt dann noch berücksichtigt bleiben?
LG --John802 00:29, 21. Okt. 2009 (CEST)
Beispiel bezüglich dem Verständnis der Personen, die uns erlauben Bilder zu verwenden:
Lasse denjenigen der die Erlaubnis erteilt hat einmal mein Kommentar oben und einmal den Link von der freien Lizenz lesen und dann nocheinmal entscheiden. Keine Chance, dass du von irgend jemandem die Erlaubnis für ein Bild seiner Person bekommst.
Ist natürlich provokant ausgedrückt, aber würdest du hier ein Foto von dir posten? --John802 00:35, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ich weiß, dass ich reines Lizenzrecht hier mit der sozialen Komponente vermische. Aber mir geht es hier um die Beleuchtung von einem Fall, der recht realistisch schon einmal eingetreten ist oder irgendwann einmal eintreten wird.
Für mich beziehe ich auch ein, dass eine Person vor Gericht kaum etwas erwirken kann bezüglich Lizenzen und das Risiko oft groß ist. Dies funktioniert normalerweise immer nur über die Drohung einer Anklage, diese ist aber meist gar nicht umsetzbar oder erstrebenswert.
Deshalb deckt auch keine Rechtsschutzversicherung so einen Fall ab.
Es ist also schon ohne Veröffentlichung in freier Lizenz schwer echten Missbrauch zu kontrollieren, wenn aber Fotos wissentlich frei zugänglich gemacht wurden, wird fast nichts mehr durchsetzbar.
Hinzu kommt noch, dass diese Firma die diese Wissenschafter für ihre Werbungen verwendet in Canada beheimatet wäre. Zudem können die dann noch das ganze als Zitat oder neues Werk auffassen und dann noch einmal auf Wikipedia posten.
Die Frage ist also nach einer Umsetzbarkeit eines eventuell noch bestehenden Urheberrechts (was ja dann nach meinem Verständnis nicht mehr besteht) im Missbrauchsfall.
Ich habe dies ein paar Mal bearbeitet um euch nicht mit zu unausgegorenen Ideen zu bemühen. Liebe Grüße --John802 00:35, 20. Okt. 2009 (CEST)

Flickr.com - Lizenzfrage

Ich habe Bilder auf flickr.com gefunden (Beispiel), die unter dieser Lizenz stehen. Geht oder geht nicht? Ratlose Grüße, SiechFred 20:49, 20. Okt. 2009 (CEST)

geht :-) Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:53, 20. Okt. 2009 (CEST)
Echt? Das wäre klasse! Und was gebe ich beim Upload an?-- SiechFred 20:58, 20. Okt. 2009 (CEST)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Special:Upload?uselang=fromflickr -- Nyks (Kontakt) 21:40, 20. Okt. 2009 (CEST)

Wappen

Ich hoffe, die Frage lässt sich schnell beantworten: Darf ich eine Wappen einer ehemaligen Gemeinde (heute Ortsteil) auch hochladen? Greift dann auch die Gemeinfreiheit als amtliches Werk? Ist dabei egal von welcher Webseite dieses Wappen stammt und sollte ich angeben, dass es von einem GIF-Format in ein PNG-Format transferiert wurde? Grüße --Philipp Wetzlar 22:55, 21. Okt. 2009 (CEST)

Wappenfragen beantwortet ausschließlich Steschke ;) Wappen als amtliche Werke gewinnen keinen Urheberrechtsschutz, nur weil die Gemeinde nicht mehr existiert. Wappen haben zudem in den allermeisten Fällen keine Schöpfungshöhe. Ich sehe keinen Grund, das nicht hochzuladen. Quelle würde ich angeben. --Marcela   22:58, 21. Okt. 2009 (CEST)

Urheberrechtsfibel ... nicht nur für Piraten, sondern z.T. auch für Wikipedianer

Freier Download http://ebooks.contumax.de/nb --80.132.137.90 17:52, 17. Okt. 2009 (CEST)

Die Forderung nach Patentschutz für Computerprogramme statt Urheberrecht ist völlig verfehlt. Auch wenn klargesetellt ist, dass es nicht als Forderung von Softarepatenten missverstanden werden soll, fragt sich, was denn übrig bleibt außer einer Einschränkung der Beschränkungen auf 20 Jahre, was proprietäre Programme bevorzugt und freie Software mit Copyleft benachteiligt. Computerprogramme als Fremdkörper im Urheberrecht anzusehen ist unkritisch und leugnet, dass auch Programmiersprachen Sprachen sind, die es erlauben, die gleiche Sache in äußerst vielfältiger Weise auszudrücken. Viele Programmierer haben am meisten über Programmieren beim Lesen fremder Programme gelernt, nicht beim Lesen von Programmierbüchern.
§69 wird kurz abgehandelt und nicht kritisch hinterfragt und spricht Nutzungsrechte eines dienstlich geschaffenen Werks automatisch dem Arbeitgeber zu. Dem wäre die Ansicht in "Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst" entgegenzusetzen, die erheblich differenzierter kommentiert.
Alles in allem wurde dieses Buch viel zu hastig aufgeschrieben. Man wird auf die zweite Auflage warten müssen, die hoffentlich dann fundierter ist. Hoffen wir, dass es bis dahin nicht zu viel Schaden angerichtet hat. --rtc 19:34, 17. Okt. 2009 (CEST)

Vermutlich wird das Buch weniger Schaden anrichten als Du hier --Historiograf 17:22, 18. Okt. 2009 (CEST)

Das liegt aber wohl nur an der geringeren Reichweite. syrcro 19:23, 18. Okt. 2009 (CEST)
Ich finde das Kommentar recht lustig, aber wie war das eigentlich gemeint? Postet der Kollege den Link überall, oder ist dieses Thema problematisch.. --John802 22:29, 19. Okt. 2009 (CEST)
Bevor hier jemand meckert, soll er es erst mal selber besser machen. --Marcela   15:06, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ist doch nichts schlechtes, der unkritischen Propagierung der Historiografschen Ideologie hier zu schaden. Jeder andere Wikipedia:Selbstdarsteller, der auf Seiten wie dieser hier für sein Blog, sein Buch und seine Partei wiederholt in dieser Form Werbung macht, wäre schon längst indefinite gesperrt worden. --rtc 00:16, 23. Okt. 2009 (CEST)

Bildrechte für Foto von einem Kunstwerk

Hallo liebe Leute! Bilderrechte habe ich mir schon angeschaut auf der Seite von meinem Mentor und mit ihm darüber gesprochen. Seite vom Mentor

Es geht konkret um ein Foto von einem Kunstwerk, welches der Künstler aber natürlich nicht nur wegen dem Herzeigen gleich komplett Common Domain machen möchte. Sprich es soll nicht dann das ganze kommerziell auf T-Shirts verwertet werden und das ursprüngliche Medium Leinwand tritt in den Hintergrund.

Um solcherlei geht es hier: Direkte Bildverlinkung zum Anschauen

Kunst hat ja auch mit Wert zu tun, daher ist jetzt mal folgender Workaround gefragt?

Ist ein Abdruck hier auf Wikipedia auf das Foto, oder auf dieses konkrete Medium inklusive niederer Auflösung beschränkt.

Mit 200 mal 200 Pixel kann man ja z.B. nix drucken. Das wäre dann sicher.

Andererseits ist eventuell das Foto dann eigentlich auch in der 5-fachen Auflösung auf seiner Webseite ebenfalls betroffen.

Weiters scheint Wikipedia ein Problem bei Wasserzeichen zu haben. Hierbei könnte man aber damit die Namensnennung gleich einbetten, was dann ja umso besser wäre.


Schöne Grüße, --John802 21:00, 19. Okt. 2009 (CEST)

Guck mal bitte ein paar Überschriften drüber: verschiedene Lizenzen für unterschiedliche Größen eines Bildes, da werden dir vielleicht ein paar Antworten gegeben, bzw. du siehst die verschiedenen möglichen Ansichten zu dem Thema. --Paulae 21:02, 19. Okt. 2009 (CEST)
Das ist aber in diesem Fall nicht das eigentliche Problem. Der Künstler will keine Freigabe für eine freie Lizenz, damit kann man das ganze gleich vergessen. Hier können nur Bilder verwendet werden, die unter einer freien Lizenz stehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:08, 19. Okt. 2009 (CEST)
Danke für die Antwort. Nun der Künstler ist nicht grundsätzlich abgeneigt. Das T-Shirt Beispiel habe ich von mir aus hier dramatisiert um die Grenzen herauszufinden.
Jedenfalls ist es mir jetzt schon um einiges klarer wie dieses Bildmaterial auszusehen hätte. Eine Kombination aus Motiv und kleiner Bildgröße wäre hier sicher brauchbar und ein gangbarer Weg. Danke.
Bezüglich Wasserzeichen hast du kein Kommentar mehr gegeben.
--John802 21:52, 19. Okt. 2009 (CEST)
Wasserzeichen ist genauso wie die Bildgröße ein umstrittenes Thema. Der Eine sagt, dass unter eine Bearbeitungsfreigabe auch die Erlaubnis des Retouschierens (z.B. des Wasserzeichens) fällt, der Andere sagt, dass das Wasserzeichen drinbleiben muss. Grundsätzlich ist es aber so, dass solche Restriktionen eigentlich nur die wirklich freie Verwendung einschränken sollen, d.h. dass eine freie Verwendung eigentlich nicht vom Künstler gewünscht ist. --Paulae 21:56, 19. Okt. 2009 (CEST)
Wasserzeichen sind hier nicht wirklich erwünscht. Umstritten ist, ob sie entfernt werden dürfen. Letzteres betrifft aber nur unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichte Bilder.
Grundsätzlich ist es so, dass der Urheber schon auch wirklich den Wille für eine freie Lizenz haben muss. Einschränkungen wie geringe Auflösungen oder Wasserzeichen zeigen, dass hier eigentlich wohl nicht wirklich der Wille gegeben ist, das Werk völlig freizugeben.
Übrigens nur nochmal zur Verdeutlichung: Zu einer freien Lizenz gehört auch die kommerzielle Weiternutzung. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:15, 19. Okt. 2009 (CEST)
Danke für diese Infos. Nichtsdestotrotz bin ich etwas von der Einschränkung bezüglich Lizenzen enttäuscht.
Wenn ein Foto ein Wasserzeichen enthält, dann ist es zumindestens nachvollziehbar um welche Version es sich handelt, auch ein Entfernen hat ja dann wiederum Artefakte zur Folge.
Die wirklich freie Enzyklopädische und journalistische Verwendung, sowie für private Datenbanken ist für diesen Künstler, wie wohl auch für viele andere kein Problem.
Die wirklich freie Verwendung in allen Punkten wie Identitätsdiebstahl, Avatar, Weiterverwendung auf T-Shirts, Webseiten aller Art als Hintergrundbild oder derivaten Kunstwerken anderer Künstler,
ist wie wohl für fast jeden Menschen indiskutabel. Ich glaube, dass ist auch ein bisschen der Unterschied zwischen Fotos von Kunstwerken die einen sehr persönlichen Charakter haben
und Open Source Software welche ja mehr von Funktionalität getrieben ist, als von Identität. Insbesondere als bei Identitätsdiebstahl die Grenzen vollkommen verschwommen sind.
Ich schätze nicht komplett falsch zu liegen, dass Personen, die ihr Einverständnis zu einer Veröffentlichung gegeben haben, zu einem hohen Prozentsatz, wenn man sie konkret darauf anspricht,
diese Problematik nicht durchdacht haben.
Ein Posting eines Bildes in entsprechend guter Auflösung exklusive Wasserzeichen ist ein Freibrief für Missbrauch. Ob er geschied ist wiederum etwas anderes.
Identitätsverlust, Big Brother und Paranoia im Internet ist für den Künstler ein zentrales Thema, wenn es jemanden gibt bei dem dann etwas probiert wird, ist es er.
Nur zur Info dieser Künstler ist aber nur ein Artikel dem hoffentlich noch viele folgen werden, ich versuche mit euch lieben Leuten, die mir so gutmütig Antworten auf meine Fragen geben, nur für mich abzuklären wie man hier am besten agiert.
Also nicht mich als bösen Open Source Verweigerer sehen, ich arbeite ja selber bei Programmierprojekten mit seit Jahren. Lieben Gruß, --John802 22:23, 19. Okt. 2009 (CEST)
Natürlich mag es nicht jeder, dass man mit seinen Werken machen kann, was man will. An seinen Werken hat man das alleinige Urheberrecht und man muss niemandem Rechte daran einräumen. Das ist völlig in Ordnung. In der Wikipedia wollen wir aber nur Werke haben, die jeder zumindest urheberrechtlich frei verwenden kann (eben weil Wikipedia Open-Source ist und auch bleiben will). Werke, die nicht Open Source sind, können wir leider nicht verwenden. Das ist zwar schade, weil so viele schöne Bilder nicht verwendet werden können, entspricht aber dem Grundgedanken der Wikipedia. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:10, 19. Okt. 2009 (CEST)
Marken- und Namensrechte bleiben natürlich unberührt - so darf sich nicht irgend jemand ein Logo aus der WP laden, und damit werben - dagegen hat die die Firma des Logos i.d.R. marken- oder namensrechtliche Mittel. Die freie Lizenz in der WP deckt "nur" das Urheberrecht ab. Die Lizenz z.B. für ein Kunstwerk bezieht sich aber auf das Werk an sich und nicht auf die Kopie bzw. Auflösung. Der Künstler muss das Werk unter eine freie Lizenz stellen - ansonsten ist es für uns nutzlos und kontraproduktiv. --Nyks (Kontakt) 22:43, 19. Okt. 2009 (CEST)

Nyks hat Unrecht. Selbstverständlich kann ein Künstler eine bestimmte Ansicht seines 3-D-Kunstwerks unter eine freie Lizenz stellen lassen, ohne dass er alle möglichen Ansichten freigeben muss. Das wurde hier schon des öfteren praktiziert. Die freie Lizenz bezieht sich auf das Foto, in das ein Kunstwerk eingebettet ist. --FrobenChristoph 23:25, 19. Okt. 2009 (CEST)

Danke Nyks das war eine sehr interessante Ansage und auch FrobenChristoph! Chaddy du hast eine sehr klare Auffassung, aber es ist mir noch nicht gelungen dich auf die Beleuchtung der konkreten Grenzfall Beispiele zu fokusieren. Danke an alle.
Gut, wenn dieser Satz stimmt, dann wäre ein Upload eines Kunstwerkes in Wikipedia wirklich bedenklich, wenn es sich um eine komplette Abbildung oder gar um einen Scan handelt: "Die Lizenz z.B. für ein Kunstwerk bezieht sich aber auf das Werk an sich und nicht auf die Kopie bzw. Auflösung".
Der Künstler würde ja dann die Rechte an seinem eigenen Werk weitgehend und ohne Rücknahmemöglichkeit kompromitieren.
Allerdings sehe ich schlichtweg die Möglichkeit in der Erstellung eines Fotos, welches für sich genommen wiederum künstlerisch ist und mehr einen Kontext als die tatsächliche Arbeit zeigt.
Damit wäre ich auch zufrieden. Mir geht es darum den richtigen Umgang zu finden.
Laßt uns, wenn es euch nicht stört aber noch weiterdiskutieren.
Wo steht für ein Gericht klar ersichtlich, dass es nur um die jeweilige Abbildung in dieser Aufbereitung geht, gibt es da einen Link?
Weiters könnte man hier dagegenhalten: "dagegen hat die die Firma des Logos i.d.R. marken- oder namensrechtliche Mittel" Meist haben dies nur die größten Firmen tatsächlich weltweit. 99% aller Logos sind nicht weltweit geschützt und basieren nur auf dem Urheberrecht.
Daneben sind lizenzrechtliche Streitfälle bei allen mir bekannten Rechtsschutzversicherungen egal mit welcher Prämie nicht angeboten.
Lizenzen werden bei Medien inkl. dem größten Medienlizensierer der Welt (Getty Images) ausschließlich durch Drohung gehalten und nicht durch gewonnene Fälle, wenn die Drohgebärde fällt gibt es kaum noch eine Möglichkeit dies umzusetzen. Für kleine umso weniger.
Lieben Gruß --John802 23:34, 19. Okt. 2009 (CEST)
Wie bereits erwähnt, hat Nyks Unrecht. Bei der Erstellung eines Fotos von einem Kunstwerk, entsteht in aller Regel ein neues Werk (Ausnahme hiervon sind einfach 2D-Reproduktionen). Damit das abgeleitete Werk nun unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden kann, müssen sich der Urheber des Kunstwerks und der Urheber des Fotos auf eine Lizenz einigen, unter der das Foto dann veröffentlicht werden kann. Die Urheberrechte am eigentlichen Kunstwerk werden davon nicht berührt; der Künstler kann weiterhin frei entscheiden, ob er andere Fotos des Kunstwerks zulässt oder nicht.
Chaddy hat in allen angesprochenen Punkten recht; wenn jemand sich mit unseren Grundgedanken nicht identifizieren will und ein Foto effektiv nur für die Wikipedia freigeben will, soll er es lieber lassen. Mit Fotos in winziger Auflösung und dicken Wasserzeichen ist uns nur bedingt geholfen; sowas hebt nicht immer die Qualität unserer Inhalte. Außerdem besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass jemand das als Druckvorlage verwendet, sei es auch in nur geringer Größe oder eben hochgerechnet, als verschwommener Hintergrund etc.; das ist nicht auszuschließen und sämtliche Versprechungen, dass bestimmte technische Maßnahmen den Abdruck bzw. die Weiterverwendung erschweren, sind für den Urheber nur Augenwischerei und für unsere Mission nicht hilfreich.
Wo steht für ein Gericht klar ersichtlich, dass es nur um die jeweilige Abbildung in dieser Aufbereitung geht, gibt es da einen Link? Gegenfrage: Wo steht, dass die freie Lizenz sich auf das Werk selbst bezieht? Standard ist, dass der Urheber alle Urheberrechte innehat; Lizenzen muss er also explizit erteilen. Solange nicht direkt erklärt wird, dass das Kunstwerk unter einer freien Lizenz steht und die Lizenzvorlage nur unter dem Foto klebt, gilt die Lizenz auch nicht für das eigentliche Werk. Ein Schlupfloch könnte hier sein, zu behaupten, dass das Foto eine einfach Reproduktion darstellt und das Kunstwerk somit das eigentlich lizenzierte Werk ist; evtl. verwenden dann Leute mit diesem Argument auch höher aufgelöste einfache Reproduktionen des Werks. Das ist allerdings eine recht wacklige Argumentation und wird in der Wikipedia so nicht praktiziert. Auf die Logo-Diskussion gehe ich jetzt nicht ein, weil ich nicht erkennen kann, was das mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Der Open Source-Verweigerer bist wohl eher weniger du als vielmehr der/die Künstler selber. Wir können nicht die ganze Welt in ein paar Tagen missionieren; es gibt immer noch sehr viele Künstler, die nicht bereit sind, ihre Werke unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Wenn dem so ist, sollte man diese Entscheidung respektieren und nicht versuchen, scheinbare Kompromisse auszuhandeln, die im Endeffekt im Interesse keiner der beiden Parteien sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:55, 19. Okt. 2009 (CEST)
Der Künstler ist ja in Wirklichkeit auch nicht der Open Source Verweigerer, der wurde noch nicht mal mit der Möglichkeit konfrontiert.
Ich probiere hier ein paar Dinge auszuloten. Dann kann ich nachher nicht nur dem Künstler sondern 50 anderen Personen aus verschiedenen Bereichen erklären was die beste Vorgangsweise ist.
Gut "Wo steht für ein Gericht klar ersichtlich" war wirklich blöd formuliert. Ich hab heute wirklich lang bei Creative Commons recherchiert.
Und ich mag die Umgehensweise mit Texten sehr gerne leutet alles ein. Aber bei den Bildern war ich echt nicht sicher, ob ich es verstehe.
Es wird langsam. Gleichzeitig glaube ich aber, dass man schon bei der Motivwahl aufpassen sollte im Sinne einer etwaigen später erwünschten Umsetzbarkeit von Rechten anderer Bilder am selben Werk.
Weiterverwendung erschweren ist sicher Augenauswischerei, aber andererseits im richtigen Rahmen angewendet funktioniert es.
Ein Bild 150*150 Pixel mit einem kleinen Wasserzeichen in der rechten Ecke kann für Druck nicht verwendet werden, egal wie viel man herumrechnet.
Plus wenn das Wasserzeichen weggeschnitten wurde, dann wurde auch das Bild beschnitten.
Aber wenn dasselbe Bild mit 3000*3000 auf der Webseite zu finden ist laufen schon die ersten Leute mit T-Shirts herum, bzw ist das Bild Hintergrund für diverse Headergrafiken von Webseiten. Auch mit offenstem Open Source Gedanken will man bei Bildern der eigenen Person oder des eigenen Einkunftszweiges hier einen möglichst sicheren Web finden.
LG --John802 00:20, 20. Okt. 2009 (CEST)
Stimmt, ich habe mich falsch ausgedrückt, jedenfalls was den zweiten Teil anging. Bzgl. der Marken- und Namensrechte dürfte dies alles hinkommen. Die zweite Sache war falsch formuliert: Es bezieht sich auf der Foto an sich, nicht auf das gezeigte Werk (wobei diese Auffassung nicht unumstritten ist). --Nyks (Kontakt) 02:34, 20. Okt. 2009 (CEST)
Wenn der Künstler nicht der Open Source-Verweigerer ist, liegt das Problem wohl doch eher bei dir. Du hast den Künstlern ja noch nicht mal versucht, den Gedanken näher zu bringen, sondern willst ihnen gleich den "einfachen Weg", wenn man es so nennen will, zeigen. Das ist nicht wirklich im Sinne des Projekts, das wurde inzwischen bereits mehrmals dargelegt. Und mit 150x150-Bildern mit Wasserzeichen können wir auch nicht wirklich was anfangen, sowas wird nicht selten einfach gelöscht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:51, 20. Okt. 2009 (CEST)
Die Einstellung dazu ist nicht so von Bedeutung. Ich finde man darf andere Leute erst dazu ermutigen, wenn man es selbst wirklich versteht. Es gibt ein paar Randprobleme die muss man einfach diskutieren und nachlesen. Was ich ja jetzt auch schon fast bewältigt habe. Und wenn die erste Person ja sagt, sei es weil er selbst informiert oder uninformiert ist würde mir das ja in folgenden Situationen mit anderen Menschen nicht helfen. Lieben Gruß, --John802 00:27, 21. Okt. 2009 (CEST)

Icons = PD ?

Ein paar Abschnitte weiter oben hat Benutzer:Auto1234 Windows-Screenshots gemacht. Neben dem einfarbigen Bildschirm-Hintergrund, der ja nur wenig aussagt und kaum geschützt werden kann sind aber Logo(s) und vor allem Icons zu sehen, die geschützt sein könnten. Die Abbildung dieser Icons könnte vor dem Hintergrund des Zwangs zur gewerblichen Verwendbarkeit aller Bilder in der Wikipedia ein Problem sein, denn m.W. ist die gewerbliche Verwendung von Icons (insbesondere von denen, die geschützte Logos oder Markenzeichen darstellen) nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers gestattet, sodass nur die "NC"-Lizenzen (non-commercial) in Frage kommen ... -- PhChAK 03:33, 20. Okt. 2009 (CEST)

Die Icons haben keine Schöpfungshöhe und sind daher gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:01, 20. Okt. 2009 (CEST)
Gibt es für diese Meinungsäußerung eine Rechtsquelle (rechtskräftiges Urteil einer höheren Instanz oder Gesetz ?). Ich sehe das mit der Schöpfungshöhe bei Icons nämlich genau anders. Sie sind Werke i.S. des UrhRechts, da sie Schöpfungshöhe haben. Der "Geistesblitz" mit dem Regenschirm für ein Antivirusprogramm z.B. ist nicht von JEDERMANN zu leisten, sondern hat einen genialen Kopf erfordert. (nicht signierter Beitrag von PhChAK (Diskussion | Beiträge) 15:19, 20. Okt. 2009 (CEST)) <- UUUPS, sorry zu schnell gewesen, das sollte eigentlich nicht passieren - Nachtrag: --PhChAK 17:16, 20. Okt. 2009 (CEST)
Bist Du dem Link von Chaddy gefolgt, dort hättest du längere Auszüge aus BVerfG, 1 BvR 1571/02 vom 26.1.2005 entdeckt, die die Frage recht beleuchten. syrcro 15:29, 20. Okt. 2009 (CEST)
Wenn ich dir einen Link poste dann eigentlich schon mit dem Hintergedanken, dass du dir die verlinkte Seite auch anschaust... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:39, 20. Okt. 2009 (CEST)
Danke für eure Bemühungen, "Chaddy" und "syrcro". Selbstverständlich habe ich mir die beiden Wiki-Links angesehen (OK, vielleicht nicht "Buchstabe für Buchstabe" - und nicht alle References einzeln - aber schon einigermaßen genau) bevor ich nochmal etwas geschrieben habe, konnte aber in keinem der beiden Artikel auch nur den kleinsten Hinweis auf das Thema "Schöpfungshöhe UND ICONS" bzw. "Gemeinfreiheit von ICONS" entdecken.
Bei dem Urteil des BVerfG geht es ausdrücklich um die Nutzung eines REAL existierenden Signets, das aber (im ORIGINAL jedenfalls) kein ICON ist. Es kommt bei Fragen des EDV-, Computer- und Internet-Rechts leider immer darauf an, daß man nicht selbst "Brücken" zu Gegenständen des realen Lebens (und Urteilen dazu) schafft, sondern, daß man ein Urteil oder Gesetz findet, daß sich mit der "virtuellen" Welt ausdrücklich beschäftigt. Insofern wäre es hilfreich, wenn jemand ein Urteil (möglichst nicht "Amtsgericht Hintertupfingen") oder Gesetz zu EINSTUFUNG von ICONS (ja, explicit ICONS - nicht Signets, Bilder o.ä.) hinsichtlich der Schöpfungshöhe fände - DANKE !!
Sorry, wenn ich euch nerve, aber "ein bißchen richtig" gibt es in Rechtsfragen nicht, es muß schon 100% passen, damit es auch wirklich sicher gilt ... --PhChAK 17:16, 20. Okt. 2009 (CEST)
Es muss und kann nicht zu jedem speziellen Einzelfall ein passendes Gerichtsurteil geben. Deshalb muss man andere ähnliche Urteile heranziehen, um diese auf die konkreten Fälle anzuwenden. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist eine gesonderte Entscheidung nötig.
Die verlinkten Gerichtsurteile sind durchaus auch auf Icons anwendbar, da sie im Grunde nichts anderes als Logos sind. Halt nicht Logos für eine Firma, sondern für ein Produkt, was rein rechtlich aber keinen Unterschied macht. Und ob ein Logo nun in digitaler Form oder als Schild an einer Hauswand vorliegt macht rein rechtlich auch keinen Unterschied (außer, dass das Schild an der Hauswand wohl der Panoramafreiheit unterliegt und daher die Schöpfungshöhe eigentlich egal ist ;)). -- Chaddy · D·B - DÜP 17:54, 20. Okt. 2009 (CEST)
Klemmt Deine CapsLk-Taste, oder schreist Du nur gerne? syrcro 19:24, 20. Okt. 2009 (CEST)
Zuerst @syrcro: nein ich schreie nicht ! Es ging mir um die Betonung der wichtigsten Worte und GROSS geht nun einmal für Schnelltipper deutlich schneller, als jedesmal die drei ''' vor und hinter das Wort zu setzen oder extra die Maus in die Hand zu nehmen und den Button "F" da oben in der Leiste über dem Editierfenster zu bemühen. Im Allgemeinen wird es auch - nach meiner Kenntnis - nur als Schreien aufgefasst, wenn man ganze Sätze oder gar Absätze groß oder fett schreibt, was ich aber grundsätzlich nicht mache - weil ich es auch selbst nicht gern lesen mag.
@Chaddy: leider ist ein Icon insofern etwas ganz besonderes, als man es nach Auskunft des Patentamtes jedenfalls - anders als das im zitierten Urteil betrachtete "Signet" - nicht als Geschmacksmuster schützen lassen kann, da es keine reale Darstellungsform gibt. Ein (funktionsfähiges) Icon existiert nur, solange ein Computer läuft und es auf dem Bildschirm dargestellt wird. Über einen Ausdruck auf Papier ließe sich die ausgedruckte Form zwar schützen (keine Photokopien eines geschützten Werkes zulässig) - aber eben nicht die virtuelle (die Ablichtung am Bildschirm bliebe zulässig). Ob eine Markeneintragung (als Bildmarke) möglich ist, versuche ich noch herauszubekommen.
Falls nicht, zieht das zitierte Urteil m.E. nicht, da es das Urheberrecht im untersuchten Fall vor allem deswegen ablehnt - soweit ich das sehen kann - weil dort Geschmacksmusterschutz (des ursprünglichen 3D-Objektes und/oder des "Signets") möglich gewesen wäre (den der Signet-"Erfinder" aber - warum auch immer - nicht rechtzeitig beantragt hatte) und man Konflikte zwischen "erster Urheber" und "erster Geschmacksmusterantrag" vermeiden will bzw. das Urheberrecht nicht als "Ausweichkampfplatz" für gescheiterte Geschmacksmuster-Verfahren (was einmal publik ist, kann man auch als nachweislicher "erster Erfinder" nicht mehr schützen lassen) sehen will. Da bei Icons aber eben lt. Auskunft kein Geschmacksmuster möglich sein soll, hinkt die Vergleichbarkeit "Signet"-Icon. Ich versuche es aber weiter, eine rechtssichere (gerichtsfeste !) mit Quellen belegbare Grundlage für das Thema zu bekommen ...
Im Übrigen weiß ich nicht, wo das Problem ist, den Screenshot auf das zu begrenzen, was er eigentlich darstellen will/soll - nämlich den "typischen" Windows-7-Bildschirm. Da gehören aber eigentlich nur die typischen zum Windows-Paket gehörenden Icons dazu und nicht unbedingt alle von einem Nutzer mehr oder weniger zufällig "zugekaufte" Programme. In dem Fall müsste man nur Microsoft fragen, weil die an den Windows-Icons sämtliche Rechte haben (laut Lizenz-Vertrag, dem jeder beim Installieren ausdrücklich zustimmen muß - also auch der, der das Bild gemacht hat - darf man keine Teile des Produkts - also auch nicht die im Produkt enthaltenen Icons - ohne deren Genehmigung verwenden - außer auf dem (lokalen) Bildschirm des PCs wo die Software installiert ist zur Nutzung des ordnungsgemäß gekauften und installierten Produkts).
Das einfachste wäre natürlich, Benutzer:Auto1234 würde das Pressematerial von Microsoft verwenden. Da ist sicher auch ein "Screenshot" (dt. Abbild) des "Desktops" dabei, das "public domain" (hoffentlich sehen die Anglismenjäger diesen Satz nicht) genutzt werden darf - solange man es nicht verändert. Vielleicht ist das ja zu gebrauchen ... ?? --PhChAK 01:00, 21. Okt. 2009 (CEST)

Ich darf auf den Urheberrechtskommentar Graf, PiratK-UrhG, § 2 hinweisen, wo es um angewandte vs. reine Kunst geht: http://www.contumax.de --Historiograf 20:36, 21. Okt. 2009 (CEST)

Ich darf vor dem teilweise unfreiwillig komischen Machwerk warnen ? syrcro 11:32, 22. Okt. 2009 (CEST)
Wirkliche Juristen sehen das anders als du, deine Meinung ist mir wurscht --Historiograf 19:41, 23. Okt. 2009 (CEST)

Datei:DougJonesCCJuly09.jpg

Hallo! Ist dieses Bild (CC Namensnennung 2.0) mit unseren Lizenzbestimmungen kompatibel? Gruß, --Katimpe 17:49, 21. Okt. 2009 (CEST)

Eigentlich nicht, allerdings müßte man wissen, was im OTRS-Ticket steht. --Marcela   17:58, 21. Okt. 2009 (CEST)
Und warum sollte CC-by-2.0 keine freie Lizenz sein? syrcro 18:21, 21. Okt. 2009 (CEST)
Steht im direkten Widerspruch zur Anfrage eins drüber. -- Yellowcard 18:27, 21. Okt. 2009 (CEST)
In der Quelle steht nicht CC sondern „Alle Rechte vorbehalten“ --Marcela   18:30, 21. Okt. 2009 (CEST)
Okay, ich hab mich direkt auf die Angabe von Katimpe verlassen. Im Ticket ist tatsächlich eine Freigabe, allerdings nicht unbedingt ganz wasserdicht – es wird als "Creative Commons Attribution" lizenziert, ohne Bestätigung, der Fotograf zu sein oder anderweitig die Nutzungsrechte innezuhaben, außerdem wird keine konkrete(re) Version einer CC-Lizenz angegeben. -- Yellowcard 22:23, 21. Okt. 2009 (CEST)
Dann sollte wohl jemand den Lizenzbaustein ersetzen - dort steht nämlich definitiv Version 2.0. Oder gleich zur Löschung vorschlagen, wenn die Berechtigung des Uploaders unklar ist. Gruß, --Katimpe 11:32, 22. Okt. 2009 (CEST)
Na dann mal los, LA auf Commons ist eine Herausforderung. --Marcela   22:57, 23. Okt. 2009 (CEST)
In der Leiste links neben jedem Bild gibt es einen Link "Nominate for deletion", wenn man JavaScript aktiviert hat. Da muss man nur draufklicken, in das aufgehende Fenster einen Löschgrund eingeben und OK drücken. Den Rest macht das Script alleine. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 23. Okt. 2009 (CEST)
Mir hat Cecil mal live gezeigt, wie ein LA auf Commons zu stellen ist. Da waren insgesamt 4 englische Formulare, die auszufüllen waren. Ok, das war im Frühjahr 2008, ich versuche es einfach mal ;) --Marcela   23:11, 23. Okt. 2009 (CEST)
Gehen wir mal zu deiner Disk, ok? --Marcela   23:13, 23. Okt. 2009 (CEST)

Panoramafreiheit

Mal wieder Probleme mit der Panoramafreiheit: Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F078972-0032, Frankfurt-Main, Hauptbahnhof.jpg auf Commons und Datei:WP Michael Jackson.jpg auf der deutschen Wikipedia fallen doch so weit ich weiß nicht darunter. Gruß --myself488 20:08, 16. Okt. 2009 (CEST)

commons:Commons:Deletion requests/File:Bundesarchiv B 145 Bild-F078972-0032, Frankfurt-Main, Hauptbahnhof.jpg ~Lukas Diskussion Bewertung 20:48, 16. Okt. 2009 (CEST)
Hatte ich leider nicht gesehen. Danke Lukas. --myself488 20:58, 16. Okt. 2009 (CEST)
Das Bild fällt sowieso nicht unter "Panoramafreiheit", weil man keine Begründung hat gerade die paar Kacheln in dieser Größe aufnehmen zu wollen bzw. zu müssen. Aus größerer Entfernung könnte PF geltend gemacht werden - WENN man den Bildauschnitt nicht so wählen KONNTE, daß das Plakat nicht (zufällig) mit drauf ist. Hier spielt die PF aber auch keine Rolle, da eine kürzlich explizit bestätigte Lizenz vorliegt, die mit dem damaligen "Staatsbetrieb DB" zusammenhängt. Wenn die DB AG damals voll privatisiert gewesen wäre, wäre die Lage hier wohl anders ... --PhChAK 17:59, 17. Okt. 2009 (CEST)
Nö, Panoramafeiheit gilt auch, wenn es eine Detailaufnahme ist. Die anderen Bedingungen müssten aber natürlich erfüllt sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:10, 17. Okt. 2009 (CEST)
Wie steht es von einem Foto in eine Galerie, oder in eine Auslage, wenn dort Bilder hängen? Danke. LG, --John802 22:42, 19. Okt. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit#Das Kriterium „bleibend“. --Nyks (Kontakt) 22:48, 19. Okt. 2009 (CEST)

Ich hab mich zwar nicht so klar ausgedrückt, wie es im zitierten Lemma steht, aber genau das Kriterium "bleibend" ist hier der Grund, warum die Plakate in diesem Bild nicht unter die PF fallen: sie sind nicht bleibend, da inzwischen an dieser Stelle schon lange ganz andere Motive zu sehen sein dürften und sie sind auch definitiv kein Beiwerk, weil sie weit mehr als 50% der Bildfläche füllen. Daher meine Argumentation, daß bei größerer Entfernung PF erfüllt sein könnte, es hier aber sicher nicht ist. Wie bereits geschrieben ändert das an der bestehenden Lizenz und damit der Nutzbarkeit natürlich nichts - aber nur, weil dieses Bild genutzt werden darf, fällt es noch lange nicht unter die PF. -- PhChAK 03:42, 20. Okt. 2009 (CEST)

Na, wenn sie nicht bleibend sind, dann gilt natürlich nicht Panoramafreiheit. Aber dafür ist auch der "Lebenszeitraum" des Plakates entscheidend. Die Plakate werden nach dem Abhängen wohl vernichtet werden. Und damit waren sie während ihrer "Lebenszeit" (ich weiß, dieser Begriff klingt im Zusammenhang mit Dingen doof, aber ich denke, du weißt was ich meine) bleibend angebracht. So ist das z. B. auch bei Eis- oder Sandskulpturen.
Für die Panoramafreiheit unerheblich ist, ob das Werk Beiwerk ist. D. h., es darf durchaus im Bildmittelpunkt sein. Wenn ein geschützter Gegenstand Beiwerk ist, wirkt er sich aber nicht auf die urheberrechtliche Gesatmtsituation aus. So würden die Plakate also auf jeden Fall abgebildet werden dürfen, wenn sie nur Beiwerk wären. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:11, 20. Okt. 2009 (CEST)
Nein, so funktioniert das leider nicht, da die Plakate ja auch nur Kopien von Werken sind. Mit der Zerstörung des Plakats ist nicht das Werk zerstört, sondern nur die Kopie des Werks. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:54, 24. Okt. 2009 (CEST)

Eingescannte Karte (im Stil von National Geographic) auf privater Homepage. Ist das eine URV? Wird ein Weblink dorthin in WP geduldet? – Rainald62 12:41, 24. Okt. 2009 (CEST)

Im allgemeinen sollten keine Links gesetzt werden, sofern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer URV ausgegangen werden muss. Wir sind jedoch nicht für eine URV auf einer externen Webseite verantwortlich. Wenn du also ziemlich sicher bist, dass es eine URV ist, verzichte besser darauf. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:47, 24. Okt. 2009 (CEST)
(BK) Rein rechtlich wäre ein solcher Link unproblematisch. Sie sind hier aber nicht erwünscht, siehe WP:WEB#Einzelrichtlinien Nr. 7. -- Chaddy · D·B - DÜP 12:50, 24. Okt. 2009 (CEST)
Dann nehme ich den Link mal raus, [4]. – Rainald62 13:10, 24. Okt. 2009 (CEST)

Angabe bei Urheber Rechteinhaber

Hallo!

Darf bei Urheber/ Rechteinhaber für ein Bild auch ein Webseitenlink stehen, bzw. eine Firma samt Webseitenlink? Oder muss dies eine natürliche Person sein?

Danke.

Schöne Grüße, --John802 14:21, 24. Okt. 2009 (CEST)

Der Urheber ist in der Regel ein natürliche Person (Das alleinige Verwertungs recht, kann hingegen problemlos eine juristischen Person gehören). Die Angabe auf der Webseite, auch wenns eine juristische Person ist, ist natürlich trotzdem der erste Ansprechparter, wenn man eine Freigabe usw. möchte. -- Bobo11 14:34, 24. Okt. 2009 (CEST)
Du hast glaube ich die Frage nicht ganz verstanden...
Im Feld „Urheber / Rechteinhaber“ darf natürlich auch ein Webseitenlink stehen, wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber so genannt werden möchte. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:04, 24. Okt. 2009 (CEST)

Bild trivial genug für die PD-Schöpfungshöhe

Holla, sieht jemand bei diesem Bild Schöpfungshöhe? Gruß, --Revolus Echo der Stille   01:43, 25. Okt. 2009 (CEST)

Nö. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:03, 25. Okt. 2009 (CEST)
Ich sehe auch keine. --Marcela   02:07, 25. Okt. 2009 (CEST)

File:Knoppers.JPG

Ich wollte eigentlich ein neues Knoppers-Bild ähnlich dem oben genannten hochladen, aber da die Verpackung ein foto bzw. eine collage enthält, frag' ich mich, ob die Schöpfungshöhe evtl. zu hoch für {{LogoSH}} ist... -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 14:28, 22. Okt. 2009 (CEST)

Ich sehe in dem Foto etwas bildbestimmendes, das ist kein Beiwerk. --Marcela   14:30, 22. Okt. 2009 (CEST)
Das heißt, wir kämen mit den Vorlagen Template:PD-shape und Template:Trademarked nicht weiter und es bräuchte sicherheitshalber die Genehmigung der Firma Storck? -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 14:54, 22. Okt. 2009 (CEST)
Nuja, genaugenommen nicht der Firma sondern des Fotografen - oder von beiden. --Marcela   14:57, 22. Okt. 2009 (CEST)
Der Fotograf wird wohl die Rechte an dem Foto an Storck verkauft haben oder sogar dort angestellt sein, sonst könnten die das selbst nur eingeschränkt verwenden. Das bedeutet natürlich, dass der Fotograf das Foto gar nicht mehr freigeben kann, sondern nur Storck selbst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:03, 22. Okt. 2009 (CEST)
Das ist wahrscheinlich. Allerdings wissen wir es nicht sicher. --Marcela   20:51, 22. Okt. 2009 (CEST)
Genau, niemand weiß, ob er die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen hat (die extremste Variante) oder nur uneingeschränkte (mE realistischer) --> Freigabe nötig. --Martina Nolte Disk. 21:23, 22. Okt. 2009 (CEST)

Wie auch immer: Wie wäre es mit einem guten Foto des Packungsinhalts? Auf den kommt es schließlich an. Rainer Z ... 16:51, 23. Okt. 2009 (CEST)

Ich seh da kein Foto. Auf der Verpackung ist ersichtlich eine Illustration zu erkennen, die als Werk der angewandten Kunst keine Schöpfungshöhe hat. Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/6006600/ --Historiograf 19:39, 23. Okt. 2009 (CEST)

Es wird auch immer absurder. Natürlich wird etwas nicht zu einem Werk der angewandten Kunst, nur weil es auf einer Verpackung drauf ist. Und erst recht ist es kein Kaminofen. --rtc 20:38, 23. Okt. 2009 (CEST)
Ein Foto ist das bestimmt nicht. Ein bisschen absurd wäre es allerdings auch, wenn ein Foto Schöpfungshöhe hätte, eine vergleichbare Zeichnung aber nicht. Rainer Z ... 21:31, 23. Okt. 2009 (CEST)
Historiograf verschweigt auch gerne vorsätzlich die Entscheidung zum roten Weinlaubblatt, die für einen völlig analogen Fall das Urheberrecht bestätigt hat. Er geht nämlich fälschlicherweise davon aus, dass diese Entscheidung wegen des BVerfG-Urteils zum Laufenden Auge als überholt angesehen werden muss und verleugnet dabei, dass etwas, wie bereits erwähnt, nicht schon deshalb ein Werk der Angewandten Kunst ist, nur weil es sich auf einer Verpackung befindet.Es handelt sich nicht um eine Verpackungsgestaltung, wenn ich ein Bild mit dem Inhalt drauf mache, sondern um eine Beschreibung des Inhalts. --rtc 21:45, 23. Okt. 2009 (CEST)
Hmm.... Jemand hatte mal die Idee, das Bild zu verpixeln. Ob das hilft? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:50, 24. Okt. 2009 (CEST)
Ne, das ist nicht gut. Das würde zwar das Problem lösen, ist aber wirklich nicht optimal... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:05, 24. Okt. 2009 (CEST)

Fotografiert das Ding doch einfach ohne Verpackung und lasst die aufgrund unseres perversen UrhG möglicherweise geschützte Verpackung einfach weg. --   13:04, 24. Okt. 2009 (CEST)

Ist es ein Foto oder eine Illustration? Nein, es ist kein Foto. Dient die Illustration einem Gebrauchszweck oder ist sie reine Kunst. Sie dient einem Gebrauchszweck. Überragt sie andere vergleichbare Gestaltungen DEUTLICH? Kann ich nicht sehen. Vergesst Rtc's wie üblich anfechtbare Aussagen. --80.133.116.60 16:58, 24. Okt. 2009 (CEST)

"Dient die Illustration einem Gebrauchszweck oder ist sie reine Kunst. Sie dient einem Gebrauchszweck." Nein; welcher sollte das denn bitte auch sein? Wie üblich leere Behauptungen. --rtc 18:38, 24. Okt. 2009 (CEST)
Ich würde den Gebrauchszweck so sehen (freilich ohne Belang von einem Laien):
  • Werbung für das Produkt, Markenname...
  • Visualisierung des Inhalts der undurchsichtigen Verpackung, sowie dessen vermeintlichen Zutaten.
--   13:39, 25. Okt. 2009 (CET)

Produktverpackungen werden üblicherweise nicht in Kunstmuseen ausgestellt oder als Grafiken vertrieben. es liegt auf der Hand, dass eine Gestaltung für eine Produktverpackung einem Gebrauchszweck dient --Historiograf 20:48, 25. Okt. 2009 (CET)

Komplizierte Panoramafreiheit-Frage

Mal wieder was zur Panoramafreiheit: Ich habe in St. Gallen ein Bild der neuen Riesenstatue von Tarcisius geknippst. Die Statue ist klar noch geschützt, das Werk steht aber draussen. Allerdings, und das ist der Hacken, nicht dauerhaft an der Stelle, wo ich es fotografiert habe, sondern die Statue soll in etwa einem Jahr definitiv in Rom aufgestellt werden. Italien hat keine Panoramafreiheit, eine Fotografie von der Statue die dort steht wird aber hier ja trotzdem akzeptiert sein (wenn jemand ein Bild von dort machen wird). Kann ich das Bild hochladen mit der Begründung "Panoramafreiheit", weil das Werk dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen wird, wenngleich auch nicht an diesem Ort? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:58, 24. Okt. 2009 (CEST)

Für das Italien Problem, gibs Sockenpuppen ;-). Denn bei uns auf da:, geht auch eine nach deutschem Recht gemachten Panaroamafreiheit-Foto egal wo aufgenommen. Und da du als Schweizer auch nicht befürchten musst, desswegen in der Schweiz verklagt zu werden ... . Es ist hier die farge ab als es aufgestellt, es als offen ausgelegt war oder eben von anfang an begrenzt. Ein Werk das nachträglich verschoben wird (bzw. schon jetzt bekannt ist, dass es am Tag X verschoben wird), kann trotzdem unter Panoramafreiheit fallen. Der Knackpunkt ist eben, wars bei der Aufstellung, geplannt das Werk da für immer und ewig stehen zulassen oder eben nicht. Im ersteren Fall grieft die Panoramafreiheit trotzdem, im Fall einer von Anfang an geplanten Verschiebeung eben nicht. -- Bobo11 14:41, 24. Okt. 2009 (CEST)
Es war von Anfang an bekannt, dass das Werk nicht dauerhaft in St. Gallen aufgestellt sein wird. Allerdings soll es (eines Tages) dauerhaft in Rom aufgestellt werden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:56, 24. Okt. 2009 (CEST)
In dem Fall müssen wir leider warten bis es in Rom steht, den Panoramafreiheit greift erst wenn es dauerhaft angebracht ist. Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Nämlich die, dass du eine Freigabe vom Künstlers krigst, dass du dein Foto unter einer freien Lizen benutzen darfst (Ist bei einem Foto von einem 3D Kunstobjekt eher drin, als bei einem Foto von einem Bild). -- Bobo11 19:57, 24. Okt. 2009 (CEST)
Das dürfte eher schwierig werden, aber danke für den Tipp. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:09, 24. Okt. 2009 (CEST)
das es einfach wäre, hab ich auch nicht behauptet. Wollte nur darauf Hinweisen, dass es durchaus Künstler gibt die es erlauben Fotos von ihren geschützen Werken unter eine frei Lizenz zu stellen (Gerade bei Skulpturen, da die ja von der Freigabe unter einer Freien Lizenz garantiert NICHT betroffen sind. Sein Werk im Sinn der Urheberrechtes gar nicht betroffen sein kann, da sich die Freigabe auf dieses eine Bild beschränkt (Die frei Lizenz ist auf deinem Werk, nicht auf dem des Künstlers)). Gut, es ist immer hilfreich wenn man sie schon vor der Anfrage persönlich kennt. Bobo11 00:01, 25. Okt. 2009 (CEST)
Das sehe ich ebenfalls so, siehe Datei:Eberswalder-spritzkuchen-herrmann-rr.jpg, Freigaben sind vergleichsweise einfach zu bekommen. --Marcela   13:43, 25. Okt. 2009 (CET)
Moment mal: dem ersten Absatz entnehme ich, daß ein in Italien (dem Kommentar nach ohne dort gegebene PF - ob Italien eine PF hat oder nicht, hab ich nicht nachgeprüft) gemachtes Bild in der de:Wikipedia zulässig sein soll, weil in Deutschland PF gilt bzw. nach den deutschen PF-Regeln ????
Ich dachte bisher, daß immer die PF (oder eben nicht-PF bzw. die PF-Regeln / Einschränkungen) des Landes gilt (gelten) in dem man das Photo gemacht hat. In den meisten Ostblockländern ist z.B. das Photographieren von Bahnhöfen und Grenzkontrollstellen verboten und strafbar (völlig egal, wo der Photograph steht - also nicht nur aus der Luft, sondern auch von öffentlichen Straßen aus !) sind solche Photos trotzdem legal in der Wikipedia zu veröffentlichen weil sie OK wären, wenn die abgelichtete Anlage / das Werk in D stünde ??? --PhChAK 14:16, 25. Okt. 2009 (CET)
Hier in de gilt DACH-Recht, auf Commons gilt USA-Recht sowie Heimatrecht. Das macht es bei manchen Aufnahmen möglich, daß sie hier erlaubt sind, jedoch nicht auf Commons. Oder eben auch andersrum. --Marcela   15:00, 25. Okt. 2009 (CET)
Nein, das hast du auch falsch verstanden. Das Bild wurde in der Schweiz gemacht. Aber das Werk wird dauerhaft in Italien stehen. Und gemäss Commons:Panoramafreiheit#Italy gibt es in Italien keine Panoramafreiheit. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:21, 25. Okt. 2009 (CET)
Deshalb darf ein Bild des Kunstwerks auch nicht nach Commons geladen werden, wenn es in Italien steht, auf .de jedoch ist es erlaubt. --Marcela   16:37, 25. Okt. 2009 (CET)
Jep, das ist klar. Aber kann es nach de, wenn es in Italien steht aber in ch fotografiert wurde? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:51, 25. Okt. 2009 (CET)
In der Schweiz ist es ja offenbar nicht dauerhaft angebracht, also geht das auch nicht. --Marcela   17:49, 25. Okt. 2009 (CET)
Jep, das eben Knackpunk. Wir müssen leider Warten bis es irgendwo dauerhaft aufgestellt ist, dann können wir Benutzer:Sockenpuppe (oder einer seine Kuppels) hinschicken der ein Foto macht und dann auf de: hochläd (NICHT commons!).Bobo11 18:00, 25. Okt. 2009 (CET)
Hat da mich jemand gerufen? --Sockenpuppe 08:15, 14. Apr. 2011 (CEST)

Macht euch nicht immer so ins Hemd. "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen würst". Wenn man so lange rumrecherchiert, bis mans nicht verwenden kann, is man wirklich selber schuld. Das Ding ist öffentlich "open end" aufgestellt, was anderes ist ohne spezielles Vorwissen nicht zu entnehmen, es sei denn da steht ne Tafel dran. Ist es eine offenkundig befristete Kunstaktion (Schwerpunkt auf offenkundig). Nein. Also was solls, auf de störts weißgott nicht und ich weiß auch nicht, ob "bleibend" in der Schweiz nicht liberaler interpretiert wird --Historiograf 20:46, 25. Okt. 2009 (CET)

Änderung auf WP:BR

Ich habe bei http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht eine Verschlimmbesserung rückgängig gemacht. Irgendjemand wollte weismachen, wir würden hier bei der Schweiz keinen Schutzfristenvergleich durchführen. Das ist falsch: Wir betrachten bei einem Medium die Schutzlage nach dem Recht des jeweiligen Staates aus der Menge D, A, CH. Wir nehmen dann die längste Schutzfrist.

Wenn der Urheber Schweizer Staatsbürger ist und keine andere Staatsbürgerschaft hat und das Bild in der Schweiz gemeinfrei ist, ist es aufgrund des Schutzfristenvergleichs auch in D und A gemeinfrei. Wir behandeln es nicht so, als ob der Urheber ein EU-Bürger wäre, das würde gegen EU-Recht verstoßen. Ist ein Bild in allen drei Staaten gemeinfrei, kanns hier (nicht auf Commons: US gemeinfrei UND Ursprungsland, wobei es regelmäßig an der US-Freiheit scheitert) hochgeladen werden --Historiograf 21:02, 25. Okt. 2009 (CET)

+1 --Marcela   21:05, 25. Okt. 2009 (CET) sehe ich ebenso.

Probleme mit dem Verweis auf die Quelle

Hallo,
auf dieser Seite hab ich Bilder gefunden: http://www.mostrashunga.it/ unter Gallery und dort unter Opere, deren Urheber meist schon seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Aber wie kann ich hier für Commons die Quelle angeben? Reicht der Link? Einen spezifischen pro Bild kann ich nicht ermitteln. Lieber Gruß --Catfisheye 22:53, 25. Okt. 2009 (CET)

http://www.mostrashunga.it/img/gallery/opere/big/28.jpg ist z.B. eine Quellenangabe --Historiograf 02:32, 26. Okt. 2009 (CET)
Das ist keine wirklich tolle Quellenangabe. Bitte möglichst einen Link auf die Seite angeben, auf der das Bild eingebunden ist. Es geht ja nicht darum, zu erfahren, von welcher URL genau das Bild geladen wurde, sondern darum, dass man auf der Quell-URL Informationen zum Urheber des Bildes findet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:43, 26. Okt. 2009 (CET)

Schrift als Bild für Artikel, erlaubt?

Ich in einem Bild Knight Rider geschrieben mit der Schriftart earth. Das 'K' und 'N' habe ich verändert, sodass der Schriftzug aussieht, wie er in der Serie Knight Rider von 2008 zu sehen war. Ist das erlaubt? Grüße --Knightriderfan 11:06, 25. Okt. 2009 (CET)

Das kommt darauf an was du mit dem Bild vorhast.--84.160.211.251 11:49, 25. Okt. 2009 (CET)
Ich möchte es in den Artikel Knight Rider einbinden.--Knightriderfan 11:54, 25. Okt. 2009 (CET)
Also wenn ich dich richtig verstehe hast du ein Serien Logo entweder kopiert oder selsbt neu erfunden. Ist auf dem Bild sonst noch was drauf?--84.160.211.251 13:34, 25. Okt. 2009 (CET)
Nur schwarze Schrift (Schriftart "earth" an Schrift in der Serie angepasst) und weißer Hintergrund. Wenn ich mit Inkscape umgehen kann versuche ich das Bild als .svg zu machen.--Knightriderfan 13:38, 25. Okt. 2009 (CET)
Reine Schriften werden hier im Allgemeinen als problemlos angesehen, obwohl es durchaus noch etliche geschützte Schriften gibt. "earth" ist allerdings keine Schriftart sondern irgendein Phantasieprodukt, ich sehe kein Problem. --Marcela   13:40, 25. Okt. 2009 (CET)
Es gibt exakt eine Schriftart, bei der ein Urheberrecht überhaupt ernsthaft diskutiert wird, nämlich die Zapfino, und selbst da ist man sich uneinig. --rtc 15:00, 25. Okt. 2009 (CET)
Das sehen Linotype & Co. aber ganz anders. Daß Garamond frei ist, steht außer Frage. Die Adobe Garamond jedoch nicht, ebensowenig wie Helvetica oder Palatino. --Marcela   16:35, 25. Okt. 2009 (CET)
Alle keine Schöpfungshöhe. Das einzige, was an diesen Schriften Beschränkungen unterliegt, das sind die Markennamen. --rtc 17:36, 25. Okt. 2009 (CET)
Wenn das so problemlos wäre, hätte Microsoft keine Arial erfunden. --Marcela   17:48, 25. Okt. 2009 (CET)

Kommentar: Das Microsoft und andere Unternehmen sich genötigt fühlen selbst Schriftarten zu entwickeln, dürfte nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun haben, sondern mit Schutz von Datenbanken § 87 UrhG als auch von Software § 69 UrhG. Demzufolge wäre es nicht verboten Bilder die diese Schriften verwenden zu veröffentlichen, jedoch die Schriftart (Datenbank) selbst zu duplizieren und zu verbreiten. --   17:54, 25. Okt. 2009 (CET)

Linotype hatte mal vor langer Zeit auf ihrer Homepage den Hinweis, daß Microsoft die Lizenzgebühren für Helvetica nicht zahlen wollte und deshalb die Arial erfunden hat bzw. erfinden ließ. Apple hat diese Lizenzgebühren lange Zeit gezahlt. Das hätten sie sicher nicht getan, wenn die Schrift ungeschützt wäre. --Marcela   18:01, 25. Okt. 2009 (CET)
Ich sage doch nicht das die Schrift (Datenbank) an sich nicht geschützt ist. Jedoch ist es hier nicht die verwertete Schrift (das gerenderte Ergebnis), sondern die Rohdaten auf die der Schriftrenderer aufbaut. Also die Schrift-Datei, bzw. die in ihr enthalten Konturen, Hintings, Schriftmaße, usw. Die einzelnen Buchstaben selbst dürften/können nicht geschützt sein. --   18:11, 25. Okt. 2009 (CET)
Es gibt auch weder Beschränkungen aufgrund von irgendwelchen Datenbankbestimmungen, Softwarebestimmungen, noch aufgrund von Rohdaten oder sonst irgendetwas. Eine Schrift ist keine Datenbank und Rohdaten unterlagen noch nie dem Urheberrecht. Die alte Mär von den Hinting-Informationen oder den Kurven als angebliche Computerprogramme ist sowas von Nonsens... --rtc 18:53, 25. Okt. 2009 (CET)
Doch, diese gibt es. Dies wäre nur im Ausnahmefall denkbar. Aber es gibt keine Rechtssprechung, die garantieren könnte, das eine Schrift-Datei nicht als Dotware oder Datenbank aufgefasst werden könnte. (siehe auch Artikel: Rechtsschutz von Schriftzeichen) --   14:36, 26. Okt. 2009 (CET)
Arial ist ja nur eine minimal veränderte Kopie der Helvetica mit anderem Namen. --rtc 18:55, 25. Okt. 2009 (CET)
Apple und Microsoft sind ja bekannter Maßen deutsche Unternehmen mit Präsenz ausschließlich im deutschen Markt, daher haben die Entscheidung Lizenzpflichtigkeit ja oder nein auch ausschließlich anhand des UrhG überprüft. Es gibt tatsächlich einige wenige Staaten, in denen Schriftarten schützbar sind. syrcro 20:47, 25. Okt. 2009 (CET)

Lesen wir bitte mal gemeinsam Rechtsschutz von Schriftzeichen? Danke --Historiograf 20:40, 25. Okt. 2009 (CET)

Also darf ich ein Bild einstellen, in welchem Knight Rider in der Schriftart "earth" geschrieben ist (mit wenigen Veränderungen an den Buchstaben K und n) auf Wikipedia hochladen?--Knightriderfan 14:17, 26. Okt. 2009 (CET)
Ich sehe hier keine Probleme, denn schließlich ist zwar die Schrift bzw. deren Name als Marke geschützt. Deren Verwendung für einen eigenen Schriftzug wurde jedoch noch nie urheberrechtlich verboten. (vergleiche: Markenschutz) --   14:33, 26. Okt. 2009 (CET)
Ich bin mir unsicher, weil der Name Knight Rider ein eingetragener Name ist...--Knightriderfan 18:26, 26. Okt. 2009 (CET)
Solche Dinge laufen hier innerhalb der Wikipedia unter Logo ohne Schöpfungshöhe (Dir verbietet ja auch keiner ein T-Shit mit Puma-Logo zu tragen). Siehe: Vorlage:Bild-LogoSH
Wenn es dir dennoch zu riskant sein sollte, dann möchte ich dich weder dazu ermuntern noch dazu zwingen. Das ist als mündiger Bürger allein deine Entscheidung. --   18:42, 26. Okt. 2009 (CET)

Grabkapelle in Karlsruhe

Moin, es geht um diese Bilder. Zumindest die Skulpturen von Hermann Volz sind noch nicht gemeinfrei und unterliegen vermutlich auch nicht der Panoramafreiheit, richtig? --Flominator 19:59, 25. Okt. 2009 (CET)

Es wäre nett wenn du das Foto und nicht den Benutzer verlinken würdest. Denn so ist fröhliches Rätselraten angesagt, welches Bild du denn meinst. Denn klar ist eine Skulptur eines erst 1941 Verstorbenen noch geschütz. Kann aber durchaus als Beiwerk durch gegehn. Um dies endscheiden zu könne, muss man aber wissen welche Bild du meist.Bobo11 20:04, 25. Okt. 2009 (CET)
Sorry: Es geht um Datei:Grossherzog Friedrich I und Luise.jpg und Datei:Prinz-Ludwig-Wilhelm.jpg --Flominator 20:23, 25. Okt. 2009 (CET)
Nein, die gehen leider erst ab dem 1.1.2012, da sie den Bildmittelpunkt bilden. -- Bobo11 20:29, 25. Okt. 2009 (CET)

Countdown zur Gemeinfreiheit

Wir brauchen langsam wirklich mal ne Liste, welche gelöschten Bilder wir an welchem 1. 1. wieder herstellen können. Da fällt mir ein, wir haben ja noch ein Projekt hierzu in Nürnberg beschlossen...--Marcela   20:36, 25. Okt. 2009 (CET)
Ja, so eine Liste ist gehört wirklich do-to Sachen. Vorallem eine die das auffinden der aus solchen Gründen gelöschten Dateien erleichtert würde. Das ist aber eher Off-Topic. Bobo11 20:40, 25. Okt. 2009 (CET)

Dann packen wir doch mal Butter bei die Fische: Sollen wir einfach mal die Seite Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit anlegen oder sieht das nach Leichenfledderei aus? --Flominator 15:51, 26. Okt. 2009 (CET)

Na und? Fleddern doch so oder so, oder müssen wir noch bis am 31. Oktober warten? =) Bobo11 16:30, 26. Okt. 2009 (CET)
Vorsicht mit Fledderei! Bedenkt, daß ab 1938 gerade in Deutschland Leute gestorben sind oder ermordet wurden, was oft politischen Hintergrung hatte. Deshalb sollte diese Thema mit sehr vile Fingerspitzengefühl betrachtet werden. Machen wir auf der vorgeschlagenen Seite weiter. Dort brauchen wir einen einleitenden Text, der auch von Nicht-Wikipedianern verstanden wird. Die Opferverbände und Ähnlicvhes sollen auch befragt werden. --Marcela   16:40, 26. Okt. 2009 (CET)
Erster Vorschlag findet sich auf der Dikusionseite Wikipedia Diskussion:Countdown zur Gemeinfreiheit. Hier darf ich wohl mit ruhigem Gewisen EOD verkünden. Bobo11 17:57, 26. Okt. 2009 (CET)

Datei:Gajim roster-0.11.png

Ist diese Datei so akzeptabel hinsichtlich der Foto-Avatare? Oder weisen diese der kleinen Größe wegen noch keine Schöpfungshöhe auf? Letzteres kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen. -- Yellowcard 21:41, 26. Okt. 2009 (CET)

In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar

Lustig (gewidmet dem Andenken der Weiternutzungsmängelseite): http://www.tvister.de/star/Benno%20F%C3%BCrmann (Autorenlink anklicken!) --Historiograf 02:30, 26. Okt. 2009 (CET)

*Smile* Ich weis nicht was ich was ich mache, ich machs aber trotzdem, Auf Liste der Autoren zu verlinken ist wirklich der Brüller. Es zeigt jedenfals von viel ..ehm... "Fachwissen" und "Einfühlungsvermögen" in das Lizenrecht. Bobo11 09:29, 26. Okt. 2009 (CET)
Es zeugt eigentlich nur von schlechter Usability seitens der Wikipedia.--134.2.3.101 09:46, 26. Okt. 2009 (CET)
Nein, für Unfähigkeit einer Person, kann die WP nichts. Man sollte nicht vorschnell andern die Schuld geben, wenn man etwas nicht verstehst. Der Fehler könnte auch auf der andern Seite liegen. Hier sieht es verdächtig danach aus, dass eben jemand was macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Denn in der WP gibs es in jeden Artikel einen einzigen Autorenlink, der sich immer an der gleichen Stelle befindet, und der führt auf die Versiongeschichte und NICHT auf die Liste der Autoren. Bobo11 09:58, 26. Okt. 2009 (CET)
(BK) Egal wie gut die Usability ist, sie kann nicht verhindern, dass jemand etwas, auf das er verlinkt, nichtmal ansatzweise liest. -- Don-kun Diskussion Bewertung 09:59, 26. Okt. 2009 (CET)
Man sollte nicht vorschnell andern die Schuld geben, wenn man etwas nicht verstehst. Stimme ich vollkommen zu. Menschen, die hier lange genug mit arbeiten setzen manchmal einfach bei anderen Dinge als natürlich gegeben voraus, die nicht so selbstverständlich sind. Da hat jemand Wikipedia:Lizenzbestimmungen gelesen, und dort wird klar gefordert, das man auf "Die Liste der Autoren" verlinkt. Da er den Baustein nicht als Wikisyntax übernehmen kann, hat er ihn in HTML nachgebaut und schnell noch bei Wikipedia nach der Liste der Autoren gesucht und eben diese gefunden. Wenn Wikipedia wirklich userfreundlich wäre, gäbe es bei jedem Artikel einen Knopf, der der HTML-Code für einen ordentlichen Lizenzbaustein ausspuckt. --134.2.3.101 10:05, 26. Okt. 2009 (CET)
(Nachtrag) In diesem speziellen Fall kann ich die Häme aber durchaus verstehen. Vielleicht sollte man den Verantwortlichen für die Seite (ein gewisser René Obermann) mal anrufen ;-).--134.2.3.101 10:28, 26. Okt. 2009 (CET)
Schön das du es auch so siehst. Denn wer von (Kopie aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Unveränderte Kopien; Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren, darauf kommt das er die Liste der Autoren verlinken muss, in deren Einleitung steht: Diese Liste ist eine Sammlung von Autoren aller Gattungen, d. h. sowohl von Autoren schöngeistiger Literatur als auch von Sachbuchautoren. Na ja irgenwie fällt mir da, vor lauert Lachen, fast kein neutraler Ausdruck mehr ein (irgenwie sind alle leicht bis stark negativ auf den IQ des Betrefenden behaftet). Wirklich bei der Sache, kann man diese Arbeitsweise nicht betitteln. Bobo11 11:01, 26. Okt. 2009 (CET)

Die Textnachnutzung ist ja sehr umstritten, aber wäre es wirklich so schwer, wenigstens bei den Bildern einen Service wie http://geo.hlipp.de/reuse.php?id=5976 anzubieten? Da wird mundgerecht sogar die Wikipedia bedient, nur wir sind zu überheblich, klare lizenzkonforme Vorschläge für Bildübernahmetexte zu machen --Historiograf 15:14, 26. Okt. 2009 (CET)

Richtig, sowas ist mittlerweile doch schon guter Ton. Sollten wir auch anbieten. Ich stimme auch 134.2.3.101 zu. Per Klick HTML für Artikel generieren kann doch nicht schwer sein. Das würde viele unsaubere Nachnutzung verhindern. --Marcela   16:53, 26. Okt. 2009 (CET)
Ja! Irgendetwas in der Art sollte her. Es ist mittlerweile möglich, lustige Bücher als PDF zusammenzustellen, da sollte es doch erreichbar sein, etwas vergleichbares für die lizenzkonforme Nutzung von Wikipedia-Inhalten zu entwickeln. Im Idealfall klickt man auf einen entsprechenden Button oder Link und bekommt das benötigte Päckchen aus Inhalt und Autoren nebst Lizensgedöns, zu verwendenden Links und einer knappen Gebrauchsanleitung vorneweg. Das wäre zugleich Service und Schutz vor versehentlichen Urheberrechtsverstößen. [[Benutzer:Rainer Zenz|Rainer Z]] [[Benutzer Diskussion:Rainer Zenz| ...]] 18:09, 26. Okt. 2009 (CET)
Wünsche ich mir auch schon lange. Könnte evtl. auf strategy:Call for proposals/de vorgeschlagen werden, da finden sich auch diverse anderen Vorschläge zur Verbesserung von Commons. Dürfte aber wohl nur sehr schwierig umzusetzen sein, da die Bilder nicht nur mehrere Lizenzen haben können, sondern teilweise auch alle möglichen von den Uploadern selbst erstellten Lizenzvorlagen einbinden oder sonstige Zusatzbedingungen (Copyrighted free use provided that) haben können. Da dürfte es für Software schwierig sein, exakt die richtigen Lizenzinformationen rauszulesen. --Kam Solusar 15:17, 27. Okt. 2009 (CET)
Schon. Dennoch gibt es schon einen Versuch in dieser Richtung: commons:MediaWiki:Gadget-ChooseResolution.js. Lupo 11:13, 28. Okt. 2009 (CET)

Wappen II

Auf WP:Wappen steht, dass Wappen als amtliche Werke gemäss Art. 5 URG gemeinfrei seien. Ich hab nun dieses Wappen von [5] hochgeladen und wollte es als gemeinfrei markieren. Aber alle andere Wappen auf [6] sind lizenziert. Bin mir jetzt unsicher. --Pinchorrero 00:26, 27. Okt. 2009 (CET)

Na ja, es sind auch keine deutschen Wappen. Und in der Schweiz sind Wappen eben nicht explizit vom Urheberrecht ausgenommen. Bobo11 00:49, 27. Okt. 2009 (CET)
Wie verhält es sich denn mit [7], [8] und [9]? --Pinchorrero 01:41, 27. Okt. 2009 (CET)
Commons ist da oft etwas speziell und hat eigene Ansichten. Dort wird das Vektorisieren oft als schöpferisches Tun angesehen, deswegen die Lizenzen. Auch DACH-rechtlicher Sicht haben die von Dir verlinkten Wappen jedenfalls keine Schöpfungshöhe, was das Urheberrecht angeht. Andere Rechte müssen aber möglicherweise bei der Verwendung dennoch beachtet werden. Gruß, -- Yellowcard 13:57, 27. Okt. 2009 (CET)
Wenn ich's richtig verstanden habe, sind Wappen aufgrund von Art. 3 URG vom Urheberrecht ausgenommen. Habe jetzt diese Vorlage eingefügt. Aber die oben zitierten Beispiele sind ja irgendwie Urheberrechtsanmassungen? --Pinchorrero 15:04, 27. Okt. 2009 (CET)
Ja, das sind Schutzrechtsberühmungen. Auf Commons interessiert das aber niemandem... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:52, 27. Okt. 2009 (CET)
Die offizellen Wappen auch in der Schweiz frei sind, das ist auch mir klar. Aber ob es auch der Briefkopf einer Verwaltung ist, dass möchte ich jetzt nicht unterschreiben. Denn du schreibst ja selber, dass es ein Logo und kein Wappen ist. -- Bobo11 22:37, 27. Okt. 2009 (CET)
Wo sollte da aus urheberrechtlicher Sicht denn der Unterschied sein? -- Yellowcard 23:26, 27. Okt. 2009 (CET)
Also die drei zitierten Wappen löschen lassen? --Pinchorrero 00:26, 28. Okt. 2009 (CET)
Aus welchem Grund? Nur die Lizenzbausteine sind falsch. -- Yellowcard 00:33, 28. Okt. 2009 (CET)
Ich bezog mich auf Bobo11. --Pinchorrero 08:10, 28. Okt. 2009 (CET)
Das erste (Wappen), kann gar nicht gechütz sein. Das Zweit (Logo) fält als Gebrauchsgrafik eben nicht unter kleine Münze. Schon richtig, dass deswegen auch das zweite meist nicht geschützt ist. Aber die Verneinung eines urheberrechtlichen Schutzes erfolge eben aus unterschiedelichen Gründen. Auch die noch vorhandenen Schutzarten, der für uns als Enzyklopädie nicht problematisch sind, Marken- und Wappenrecht sind unterschiedlich. Gerade die nachwirkenden Rechte, ermöglichen es dem Gesetzgeber, hier auf den Urheberrechtsschutz zu verzichten. Gerade weil eben Wappen mit Herdaldischen Elemente beim Logo verwendet werden, kann ihm eben die notwendige Schöpungshöhe als Gebrauchsgrafik abgesprochen werden. Auch beim Logo ist daher eine GDFL oder CC-Lizenz falsch, da geb ich euch recht. (ist aber nun mal nicht der gleiche Baustein der zum PD hinzumuss) -- Bobo11 10:01, 28. Okt. 2009 (CET)

Großzitat bei Gedichten

Auf Diskussion:Löwen-essender_Dichter_in_der_Steinhöhle (halbgesperrt, nicht wegen mir, trotzdem kann ich mich dort nicht mehr äußern) ist gerade eine Diskussion entbrannt, wie weit wir das Zitatrecht ausschöpfen. Sind Vollzitate eines chinesischen Gedichts, dessen Urheber 1983 in den USA (möglicherweise als US-Amerikaner) verstarb, die Pijin-Lautschrift und die Deutsche Übersetzung OK? Ich erinnere mich hier dunkel an die causa Kästner wo massiv gegen zitierende Lehrer vorgegangen wurde. --134.2.3.102 10:33, 28. Okt. 2009 (CET)

Ich sehe da keinen Zitatzweck, der eine vollständige Wiedergabe nötig machte. Der Inhalt des Textes ist ja vollkommen irrelevant, es kommt nur darauf an, dass ein Gedicht aus Fast-Hononymen und in nahezu vollständig monoton gleicher Umschrift eine ganze Geschichte erzählt. Dazu würde ein Vers und die Beschreibung, dass es so weitergeht auch vollkommen ausreichen. syrcro 11:37, 28. Okt. 2009 (CET)

Bild aus altem Buch, aber Scans haben Lizenz

Hallo, ich hab mir bei http://books2ebooks.eu einen alten Humboldt-Band scannen lassen (1806). Das Produkt kommt als PDF incl. OCR. Jetzt möchte ich einzelne Bilder aus dem Tafelwerk nach Commons hochladen. Für das PDF (wenn ich es recht verstehe) gibt es eine Lizenz: [10]. Gilt die auch für einzelne Seiten aus dem PDF (ohne OCR)? Was läßt sich sagen? --Ayacop 20:14, 27. Okt. 2009 (CET)

Die Abbildungen sind alt genug; Scans haben keine Schöpfungshöhe und somit keine Lizenz. Das nennt sich Schutzrechtsberühmung. Kannst du getrost hochladen. --Marcela   20:23, 27. Okt. 2009 (CET)

Ich halte die entsprechenden AGB für unwirksam, also auch keine Vertragsverletzung --FrobenChristoph 21:03, 27. Okt. 2009 (CET)

Was allerdings sinnvoll sein könnte ist, das du zum Hochladen eine Sockenpuppe zu benutzen, wenn du nicht möchest das sie einfach an deinen Benutzernamen und über diesen ggf an deinen Reallife-Namen kommen. Denn mit einer Schutzrechtsberühmung vor Gericht eine Herausgabe der Zugangsdaten zu bekommen, ist nicht so einfach, wie einfach mal eine Unterlassenerklärung abzuschicken. -- Bobo11 22:33, 27. Okt. 2009 (CET)
Eine Unterlassenserklärung muss man nicht unterschreiben, die Sachlage hier ist eindeutig. Ich sehe eigentlich keinen Grund für ein solches Vorgehen. -- Yellowcard 23:30, 27. Okt. 2009 (CET)
@Benutzer:Yellowcard, du weist aber schon wie hartnäckig gewisse Anwälte sein können wenn's um eine Unterlassenserklärung geht, oder? Bobo11 19:13, 28. Okt. 2009 (CET)

Falsche Quellenangabe

Gibt es ein Template für den Fall, dass der Hochlader eines Logos falsche Angaben bei Quelle und Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber macht? Ich habe den Benutzer vorerst auf seiner Disku informiert. -- Хрюша ?? 14:27, 28. Okt. 2009 (CET)

Susun und die Fotos drin

Hollo! Habe vor kurzem ein Begriff SUSUN (Sibiriesches Ort_ wo ich wohnte) bearbeitet. Zum ersten Mal. Obwohl bin der Admin der Webseite www.susun.ru_ habe manche Komplikationen getroffen. z.B. Bilder platzieren - die Bilder mussen vermutlich von adm.komande gepruft werden. Wo muss ich reinschreiben, dass die Bilder selbst gemacht habe und freiwillig bei Wikipedia stelle. Wenn man braucht - Autor Sergej Kaljakin(foto)

Habe ein Fehler im Artikel SUSUN gefunden. Die Himmelsfahrtkirche exestiert seit 1930 nicht. Am alten Platz ist neue Kirche erbaut. Siehe meine Korrektur.

Bei Bearbeitung des Artikels ist ein Fehler beim Speichern passiert und Titel "Sehenswurdigkeiten" verloren gegangen.

Verzeihung! Meine deutsche Grammatik ist nicht gut!

Habe die andere Fotos die gern platzieren kann.

Danke fur Antwort!(nicht signierter Beitrag von Kirgudu (Diskussion | Beiträge) )

Du meinst vermutlich die Bilder, die bei mir abe rnicht gehen.:

Die must du erst bei Wikipedia oder bei Wikimedia Commons hochladen. Wikimedia Commons haben auch Anleitungen in anderen Sprachen.--134.2.3.103 17:08, 28. Okt. 2009 (CET)

Vögelchen hochgeschöpft? (erl.)

Ob diese simple Grafik wohl Schöpfungshöhe besitzt? Ich tendiere zu ja. Was meint ihr? −Sargoth 19:03, 28. Okt. 2009 (CET)

Nein, das ist eine ganz normale Gebrauchsgrafik. -- Bobo11 19:10, 28. Okt. 2009 (CET)
Keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:10, 28. Okt. 2009 (CET)
Nö, keine SH. --Marcela   22:45, 28. Okt. 2009 (CET)

Upgeloadet, danke −Sargoth 02:39, 29. Okt. 2009 (CET)

Neuer Artikel Agus R. Sarjono

Hallo,

ich bin recht ungeübt in Wikipedia und erstelle einen Artikel über den indonesischen Schriftsteller Agus R. Sarjono. Auf dem indonesischen und englischen Wikipedia gibt es schon Artikel über ihn. Im indonesischen Wiki gibt es auch ein Foto von ihm. Ich will dieses Foto im deutschen Wiki in den Artikel hineinlinken, aber es gelingt mir nicht. Ist das 1. überhaupt OK? 2. wie mache ich das technisch gesehen. Danke für jeden Hinweis. (nicht signierter Beitrag von Thluchnik (Diskussion | Beiträge) 21:03, 29. Okt. 2009 (CET))

Nein, das geht so nicht. Das Bild muss entweder in der deutschen Wikipedia erneut hochgeladen werden, oder am besten auf Commons. Vorraussetzung ist eine einwandfreie Lizenz, bspw. cc-by-sa. Es geht wohl offenbar um dieses Bild: [11]. Was ist das für eine Lizenz? -- Nyks (Kontakt) 22:58, 29. Okt. 2009 (CET)

File:Venus_vom_Hohle_Fels-01.JPG

Das Bild ist zwar mies (und mir das Aufhebens darum ein wenig peinlich), aber das einzige der Figur in WP, deshalb von mir hochgeladen worden, nun hat sich aber eine zunehmend skurrile Erörterung darüber ergeben, die bitteschön mal von jmd., der Ahnung von den Bildrechten hat, so oder so geklärt werden sollte; siehe Benutzer Diskussion:Gerbil#File:Venus vom Hohle Fels-01.JPG und [12] --Gerbil 22:08, 29. Okt. 2009 (CET)

Datei:Stalingradschild.jpg

Wieso ist das keine Urheberrechtsverletzung, wenn etwas geschützes abgezeichnet anstatt eingescannt wird? Das würde doch bedeuten, daß bspw. eine selbstgezeichnete Comicfigur wie Donald Duck oder Bart Simpson ebenfalls nicht urheberrechtlich geschützt wäre. Oder mache ich da einen Denkfehler? Gruß --Frank Murmann Mentorenprogramm 20:18, 29. Okt. 2009 (CET)

Es ist auch beim Abzeichnen eine Urheberrechtsverletzung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:46, 29. Okt. 2009 (CET)
Kann das noch jemand bestätigen? Nicht, daß ich Deinem Urteil nicht vertraue, Chrisi, aber bevor ich einen Antrag auf DÜP stelle, würde ich gerne noch zwei oder drei Meinungen dazu hören. Danke und Gruß --Frank Murmann Mentorenprogramm 20:54, 29. Okt. 2009 (CET)
Du musst nicht Meinungen einholen, um den DÜP-Baustein zu setzen. Das ist nämlich gar nichts "schlimmes". Das ist eben gerade nicht wie ein Löschantrag, sondern bloß der Hinweis, dass mit dem Bild etwas nicht in Ordnung ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:49, 29. Okt. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe? --rtc 19:14, 30. Okt. 2009 (CET)

Mona Lisa (Beschreibung des Gemäldes)

Zu Beginn des Artikels wird eine Beschreibung des Gemäldes zitiert (7 Sätze aus Donald Sassoon: Da Vinci und das Geheimnis der Mona Lisa via buchwurm.info (eine Buchrezension)). Ich möchte fragen, ob es sich hier um eine Urheberrechtsverletzung handelt. --134.76.63.190 12:28, 29. Okt. 2009 (CET)

Geschätzte Zeilen des zitierten Werkes (Standardbildschirm in 1024x768px-Auflösung): 200-220. Zitierte bzw. übernommene Zeilen: 8 somit ca. 4% des Gesamtwerkes. Eine (fast-)Komplettübernahme wäre sicher URV - aber nur 4% und mit eindeutiger Kennzeichnung als Zitat und Verlinkung der Quelle ??
Eine Regelung wie "Die ersten 8 Takte jedes Musikstücks sind frei verwendbar als Noten oder als Musikdarbietung" gibt es m.W. bei Texten nicht. --PhChAK 14:49, 29. Okt. 2009 (CET)

§ 51 UrhG zieht nur dann, wenn man sich eigene Ausführungen nicht erspart, wenn das Zitat notwendig ist. Weil Wikipedianer die sprachliche Gewandtheit nicht besitzen, eine saubere und lesbare Bildbeschreibung hinzubekommen, dürfen sie sich nicht einfach schmarotzend fremdes geistiges Eigentum aneignen --132.230.1.28 15:04, 29. Okt. 2009 (CET)

Problem ist aber auch: eine ähnliche Beschreibung, die nicht als Zitat gekennzeichnet wäre, wäre für den Autor sicher wesentlich problematischer. Daher müsste eine neue Beschreibung so formuliert werden, daß sie klar als völlig neu erkennbar ist, das macht aber sehr viel Arbeit. Wenn jetzt diese Beschreibung gelöscht wird, dauert das sicher Monate, vor jemand eine gänzlich neue formuliert hat, die so stark abweicht, daß ein simples "Umformulieren und Sätze umstellen" ausgeschlossen werden kann.
Einfach nur einen Link (ohne Zitat) anzugeben wäre hingegen sehr unschön, weil eben nur ca. 4% des Textes hier von Interesse sind und jeder Leser dafür extra auf die Seite von Bücherwurm gehen und dort die Bildbeschreibung mühsam in dem langen Text suchen müsste. Solange sich die IP nicht als der Autor oder Betreiber der Website "outet" und Unterlassung fordert (oder die Unterlassung auf anderem Wege gefordert wird), würde ich daher das gerade noch als "zulässige Grauzone" sehen (wollen). Der angebrachte Link ermöglicht es ja "neugierigen Lesern", den Rest der Website auch zu lesen - und da sind ja immerhin noch ca. 96% übrig. Bei einem "Zitat" von mehr als ca. 20-25% würde ich das wohl ganz anders sehen ...
Vielleicht hat der Autor sich ja sogar "selbst zitiert", um die auf Wikipedia nötige UrhR-Freigabe seines Textes zu umgehen und hier einen Link auf seinen Text einstellen zu können - ohne daß der als Werbung gleich wieder rausfliegt ?
In jedem Falle wäre es schön, wenn jemand eine neue - nicht zitierte - Beschreibung einstellt oder eine andere Quelle ("Kunstprofessor", d.h. anerkannte Autorität, die man sicher zitieren darf) findet, dann kann die alte nämlich ohne Nachteile weg. --PhChAK 15:58, 31. Okt. 2009 (CET)

Datei:VR-Bank-Hagenbach 001.jpg

Muss ich für dieses Bild die Vorlagen {{Bild-LogoSH}} und {{Panoramafreiheit}} einfügen? --final.countdown™ it's the final.countdown! 16:37, 31. Okt. 2009 (CET)
P.S.: Für dieses Bild ist es wohl nicht nötig, da das Logo nicht mehr zu erkennen ist, oder? Danke!

{{Bild-LogoSH}} brauchst Du auf keinen Fall, da diese Vorlage bedeuten würde, daß das ganze Bild gemeinfrei ist. Die Vorlage {{Logo}} käme da nur in Frage. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:41, 31. Okt. 2009 (CET)
okay, danke --final.countdown™ it's the final.countdown! 16:55, 31. Okt. 2009 (CET)
Das war aber nur eine Präzisierung, keine Antwort auf Deine Frage; nicht daß wir uns mißverstehen ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:56, 31. Okt. 2009 (CET)
ähh? was nun? Vorlage rein, oder nicht? final.countdown™ it's the final.countdown! 00:18, 1. Nov. 2009 (CET)
Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht geschützt. Deshalb ist ein Hinweis zur Lizenzsituation dieses Logos nicht nötig (also ist kein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} nötig und {{Bild-LogoSH}} ist eh nur für reine Grafiken) und es greift auch keine Panoramafreiheit (also braucht´s auch kein {{Panoramafreiheit}}). Der Hinweis auf das Markenrecht (der Baustein {{Logo}} ist aber schon nötig). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:29, 1. Nov. 2009 (CET)

Zeitschrift

Wie steht es mit Abbildungen von Zeitschriften? Sagen wir, eine Zeitschrift liegt beispielsweise auf einem Tisch; Titel ist gut erkennbar. Darf das hochgeladen werden? --217.151.116.190 17:01, 31. Okt. 2009 (CET)

Nein --FrobenChristoph 18:26, 31. Okt. 2009 (CET)

Stopp, es gibt noch die de minimis-Regelung (Engl. en:de minimis, Commons:Commons:De minimis). Die gilt auch bei Wikipedia und Commons. Kaum sichtbar = OK. Man kann im Zweifelsfalle zu Sicherheit einfach verpixeln (grobrastern). --77.4.74.176 18:55, 31. Okt. 2009 (CET)

Datei:Kuma.jpg

 
Kumā

Ich bin gerade von rtc darauf angesprochen worden, dass dieses Bild wohl Schöpfungshöhe habe. Jetzt frage ich mich allerdings worin diese begründet sein sollte und vor allem wie man damit umgehen sollte. Auf der einen Seite haben wir tausende Adaptionen, auch kommerzielle, dieses Bildes und auf der anderen haben wir das UrhG. Derzeit ist mir kein Fall bekannt, wo jemals ein Anspruch auf das Bild gestellt wurde, da es vor allem in der Community aufgegangen ist und es eigentlich unmöglich ist den Autoren, insbesondere die Autoren der Adaptionen aufzutreiben. --   15:14, 30. Okt. 2009 (CET)

Das ändert aber nichts daran, dass es geschützt ist und nur mit Genehmigung verwendet werden darf. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:36, 30. Okt. 2009 (CET)
 /\_/\
( ^_^ ) Nyaaa!!
‹|   |› /
  U U ‾‾
Hat das nun auch Schöpfungshöhe? --   16:37, 30. Okt. 2009 (CET)
Ja. Auch Das Schwarze Quadrat hat Schöpfungshöhe. --rtc 17:32, 30. Okt. 2009 (CET)
Kann man dazu irgendwo die Begründung nachlesen? Ich meine wenn der Künstler noch nicht die beschworenen Jahre tot wäre, dann dürfte ich das hier nicht anfertigen, da es eine URV, bzw. ein begradigtes Plagiat wäre? --   17:59, 30. Okt. 2009 (CET)
Natürlich dürftest Du ein schwarzes Quadrat zeichnen, aber Du dürftest eben nicht Das Schwarze Quadrat kopieren. Siehe auch Schöpfungshöhe#Kunst --rtc 18:25, 30. Okt. 2009 (CET)

Das schwarze Quadrat hat keine Schöpfungshöhe. Rtc behauptet wieder etwas, wovon er nicht die geringste Ahnung hat. Nicht alles, was Kunst ist, hat Schöpfungshöhe --Historiograf 18:19, 30. Okt. 2009 (CET)

Ach Historiograf, bitte keine politisch motivierten irrigen Behauptungen. Natürlich hat das schwarze Quadrat Schöpfungshöhe. --rtc 18:21, 30. Okt. 2009 (CET)

Wer etwas behauptet, sollte das belegen. Diesen Beleg bleibt Rtc schuldig. So einfach ist das --FrobenChristoph 18:25, 31. Okt. 2009 (CET)

Deine Forderung (Wer etwas behauptet, sollte das belegen) ist unerfüllbar, da es so etwas wie einen Beleg in diesem Sinne nicht gibt. Wenn wir im Beleg weiter nach Belegen forschen und in diesen Belegen nochmals weiter und so fort müssen wir letztendlich doch bei unbelegten Aussagen stehen bleiben. Insofern sind alle wirklich wesentlichen Aussagen die unbelegten Aussagen. Mich interessiert im wesentlichen die Tatsache, dass das schwarze Quadrat Schöpfungshöhe hat, nicht, wie dies "begründet" werden kann (was nicht möglich ist). --rtc 19:42, 31. Okt. 2009 (CET)

Von einer Tatsache kann nicht die Rede sein. Noch so sehr wortreiches Geschwurbel von deiner Seite kann nicht dartüber hinwegtäuschen, dass du kein einiges Argument für deine Ansicht beibringen konntest oder wolltest --Historiograf 20:07, 1. Nov. 2009 (CET)

Ich habe auf die Diskussion unter Schöpfungshöhe#Kunst verwiesen. Kunst spielt sich nicht im luftleeren Raum ab und Das Schwarze Quadrat als Kunstwerk lässt sich nicht auf eine schwarze Fläche mit weißer Umrandung reduzieren; das schwarze Quadrat hat im Kontext seiner Entstehung eine ganz bestimmte Bedeutung. Und dieses Kunstwerk in diesem künstlerischen Kontext ist eine kleine Münze, die dem Urheberrecht unterliegt. Natürlich heißt das nicht, dass niemand jemals wieder schwarze Quadrate zeichnen darf. Aber wer Das Schwarze Quadrat kopiert und es als Kunstwerk verkauft, der würde das Urheberrecht des Künstlers verletzen, wenn es nicht bereits abgelaufen wäre. Im übrigen ist die Diskussion rein akademisch und hat auch mit dem ursprünglichen Thema nichts mehr zu tun. --rtc 21:37, 1. Nov. 2009 (CET)

Bundesarchivs - Aufnahmen mit Personen

Hallo,habe die letzen Tagen einige Bilder aus der Bilderspende des Bundesarchivs in die deutsche Wikipedia eingebaut. Die Bilder zeigen zum Teil Personen, die Abbildung der Personen ist Teilweise der Zweck der Aufnahme. Leider bin ich erst eben über Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen gestolpert. Soll ich die Bilder besser wieder entfernen? (Beispiele: z.B. 1, 2, 3, 4, 5) --Teilzeittroll 19:39, 30. Okt. 2009 (CET)

Merke: diese böse Frage darf niemand nicht stellen. BA-Bilder sind immer in Ordnung. --Marcela   20:17, 30. Okt. 2009 (CET)
Höre ich da einen leichten Sarkasmus in deiner Stimme? Ich lösche die Bilder wieder raus! Danke + Gruß -- Teilzeittroll 11:21, 31. Okt. 2009 (CET)
@Teilzeittroll: Du hast der Diskussion nach wenigen Stunden für Dich entschieden und jede Menge Personenbildnisse herausgenommen (Beitr.). Wir könnten gut 2/3 solcher Bilder herausnehmen, indem wir einfach unterstellen, dass die abgebildeten Personen nicht in die Veröffentlichung eingewilligt haben. Das wäre schade. Was tun? Ich würde sagen, wir diskutieren das hier erstmal ausführlich aus, bevor Du weitermachst. Das wäre echt nett. Als Altenative würde ich vorschlagen, dass wir das Problem ganz elegant mit einer Vorlage (z.B. Commons:Template:Personality rights) bereits in der Bildbeschreibung lösen. Das ist zwar auch erst die halbe Miete, aber immerhin. Zudem stellt sich die Frage, ob die Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) auf alle Personen dieser Welt anwendbar ist? Ich glaube, dass gilt nur für bestimmte Rechtskreise. --77.4.74.176 13:02, 31. Okt. 2009 (CET)
Liest Du denn auch die von Dir verlinkten Beiträge? ;-) In Recht am eigenen Bild steht doch deutlich, dass es sehr wohl für alle Personen dieser Welt gilt; bei Personen der Zeitgeschichte kommen Schrankenbestimmungen zum Einsatz. Gurß -- Yellowcard 14:04, 31. Okt. 2009 (CET)
@77.4.74.176: Solch eine Diskussion müssen wenn dann die führen, die wirklich Ahnung davon haben. Dazu gehöre ich mit Sicherheit nicht. Du kannst ja mal versuchen, diese Disk. anzustoßen, bin aber nicht so sicher, ob du hier jemanden findest, der das Thema diskutieren will. --Teilzeittroll 20:47, 1. Nov. 2009 (CET)

Juryzitate

Nach Lesen der FAQ wollte ich mal fragen, ob die Nutzung der Jurybegründungen hier urheberrechtlich in Ordnung geht, sowohl von der Frage der Länge/des Umfangs als auch von den Quellenangaben her. Falls ja, könnte ich diese Liste als Vorbild für eine andere Liste nehmen. -- 4omni 01:45, 31. Okt. 2009 (CET)

In der Annahme, daß diese jeweils 1-2 Sätze Teil einer längeren Laudatio sind, sind das Kleinzitate und als solche erlaubt, wenn sie als Zitat gekennzeichnet sind. --Marcela   01:53, 31. Okt. 2009 (CET)
Wie ist die Lage in der Annahme, dass diese Zitate die komplette Begründung wiedergeben? -- 4omni 19:33, 1. Nov. 2009 (CET)
Dann wären sie als Großzitate nur für wissenschaftliche Publikationen, vorausgesetzt, es ist eine Schöpfungshöhe gegeben, was ich hier jedoch schon sehe. --Marcela   20:53, 1. Nov. 2009 (CET)

Löschen eines Bildes aus der Wiki Commons (erl.)

Sehr geehrtes URF-Team,

Ich bin neu bei Wikipedia, weshalb mir nicht klar war, dass mit dem Hochladen eines Bildes jedermann ein Nutzungsrecht desselben eingeräumt wird. Dies ist bei dem von mir hochgeladenen Logo so leider nicht möglich - allein ich habe das Nutzungsrecht für das BuR-Logo für die einmalige Nutzung auf Wikipedia erhalten.

Nun möchte ich das Bild wieder löschen, finde es aber nicht. Haben Sie einen Tip, wie es gefunden und gelöscht werden kann? Für einen Tip wäre ich sehr dankbar! (nicht signierter Beitrag von SinaHenningsen (Diskussion | Beiträge) 21:26, 28. Okt. 2009 (CET))

Hallo Sina! Kann es sein, daß Du dieses Bild meinst? Das muß nicht gelöscht werden: Da es nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein, ist es unbedenklich. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:29, 28. Okt. 2009 (CET)
Wobei wir das Logo eh auch nochmal größer (und in Nutzung) haben. --Martina Nolte Disk. 21:49, 28. Okt. 2009 (CET)
Gelöscht als Duplikat −Sargoth 02:42, 29. Okt. 2009 (CET)
Hallo in die Runde! Vielen Dank für alle Infos! Ja, ich meinte die oben genannte Datei (als auch die in Nutzung seiende), nun bin ich aber irritiert, wie es denn nun ist. Erreicht es nun nicht die Schöpfungshöhe, weshalb es nicht schützenswert ist (Ireas Variante), oder handelt es sich um ein Logo, weshalb es auf Grund des Namens- und Markenrechts nur in Verbindung mit BuR genutzt werden darf und damit geschützt ist (Martina Noltes Variante)? Nochmals vielen Dank! −SinaHenningsen 10:21, 02. Nov. 2009 (CET)
Es erreicht nicht die Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt. Aber als Logo ist es markenrechtlich geschützt. Das sind zwei Paar Schuhe, für uns hier ist nur das erste von Bedeutung. -- Don-kun Diskussion Bewertung 10:50, 2. Nov. 2009 (CET)

Urheberrecht an Foto

Ich würde gerne dieses oder dieses Bild in der Wikipedia. Jenes wird unter cc-by-nc-nd lizenziert, an diesem sind alle Rechte vorbehalten. Soweit meine Nichtkenntnisse im Urheberrecht reichen, sind diese Bilder nach Schweizer Urheberrecht nicht geschützt. Wie ist das in Deutschland bzw. darf ich diese Bilder auf de-wikipedia benutzen? --Pinchorrero 21:51, 21. Okt. 2009 (CEST)

Auf Commons gilt USA- und Heimatrecht, demnach wäre es dort erlaubt, da nach Schweizer Recht keine SH vorliegt. Hier auf de wird strengstes DACH-Recht angewandt, deshalb geht es hier nicht. --Marcela   22:19, 21. Okt. 2009 (CEST)
Danke für die Antwort! Dann werde ich es auf commons hochladen. Aber sind diese Bilder in Deutschland tatsächlich geschützt?! --Pinchorrero 22:22, 21. Okt. 2009 (CEST)
Vielleicht noch besser: Den Autor von [13] anschreiben, denn auf der Beschreibungsseite verlinkt er auf http://creativecommons.org/licenses/by/2.5/ch/ – spricht also für CC-BY-2.5, was auch hier akzeptiert wird. -- Yellowcard 22:27, 21. Okt. 2009 (CEST)
Im Gegensatz zur Schweiz sind Fotos in D generell geschützt, egal wie schlecht sie sind. Man muß Gesetze nicht verstehen, man muß sie nur akzeptieren ;) Bild:Strasze.jpg (von mir) hat nach meiner ganz persönlichen Auffassung zwar keine SH, das Gesetz sieht es aber anders. Übrigens läuft das Motiv ja nicht weg, wir haben doch sicher jemanden in Zürich? --Marcela   22:29, 21. Okt. 2009 (CEST)
Das ist eine Reproduktion und hat als Abbildung keine Schöpfungshöhe. Der Fotograf hat keinen Spielraum bei der Auswahl von Blickwinkel oder Bildausschnitt, er kann nur richtig oder falsch belichten. Die Tafel selbst hat auch keine Schöpfungshöhe. Port(u*o)s 22:38, 21. Okt. 2009 (CEST)
Naja, ich sehe hier doch schon deutlich 3D - aber das ist Ansichtssache. --Marcela   22:40, 21. Okt. 2009 (CEST)
ACK Ralf, ich denke, das hier ist schon deutlich eine 3D-Aufnahme. -- Yellowcard 23:04, 21. Okt. 2009 (CEST)
Rahmen beschneiden? -- 194.48.128.75 13:11, 23. Okt. 2009 (CEST)

Irgendwie läuft da was gewaltig schief. Zunächst einmal ist das ein klassischer Fall einer 2-D-Tafel, wer da "deutlich eine 3D-Aufnahme" sieht, sollte mal zum Augenarzt oder die 3-D-Brille absetzen :) Zweitens bitte ich WP:BR mal durchzulesen, wie das mit der Schweiz sich verhält. Ich hab das hier schon x-mal geschrieben, aber vielleicht schafft es Ralf, das auch mal zu begreifen. "Strengstes DACH"-Recht heißt NICHT: das Recht, wie es wäre, wenn der Urheber eine andere Nationalität aus der Menge D, A, CH hätte. DACH-Recht heißt eindeutig: wenn in einem der Länder das Bild urheberrechtlich geschützt ist, kann es hier nicht verwendet werden. In der Schweiz ist es offenkundig nicht geschützt, Schutzfrist also gleichsam 0. Schutzfristenvergleich oder rule of the shorter term wird im PiratK-UrhG kurz erklärt, die Regel ist zwingend anzuwenden im Verhältnis zum Nicht-EU/EWR-Ausland. Heißt: ist es in der Schweiz nicht geschützt, gilt die kürzeste Frist, also die Gemeinfreiheit auch in den EU-Staaten D und A. Sprich: ein in der Schweiz gemeinfreies Bild eines Schweizer Urhebers ist weder in D noch in A geschützt. Anders verhält es sich, wenn der Urheber aus der EU oder dem Ft. Liechenstein stammt. --Historiograf 19:36, 23. Okt. 2009 (CEST)

Ok, stimmt. Schweiz ist ja nicht EU. Das habe ich nicht beachtet. Ganz sicher würden wir aber gehen, wenn ein Wikipedianer aus Zürich losgeht und das neu fotografiert. --Marcela   22:56, 23. Okt. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Ausführungen. Bedeutet dies, dass ich Fotos aus der Schweiz von Schweizer Urhebern, die nach CH-Recht nicht geschützt sind, nach de.wikipedia hochladen darf? --Pinchorrero 16:21, 25. Okt. 2009 (CET)
Vielleicht möchtest du WP:BR so lange lesen, bis du dort die Antwort auf deine Frage gefunden hast? --Historiograf 20:49, 25. Okt. 2009 (CET)
"Für die Schweiz gilt: Ist ein Bild eines Schweizer Urhebers in der Schweiz gemeinfrei, ist es aufgrund des zwingend in der EU vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs weder in Deutschland noch in Österreich geschützt. Ist ein Bild in keinem der drei Staaten geschützt, kann es in der deutschsprachigen Wikipedia selbstverständlich verwendet werden. ACHTUNG: Es geht nicht darum, was der Fall wäre, wenn der Schweizer Urheber ein EU-Bürger wäre." in Verbindung mit "Ist ein Bild eines Schweizer Urhebers in der Schweiz gemeinfrei" ist die Antwort wohl ja. Vielen Dank. --Pinchorrero 18:52, 26. Okt. 2009 (CET)
Beim Schutzfristenvergleich geht es aber doch um Bilder, die aufgrund einer im Ursprungsland abgelaufenen Schutzfrist gemeinfrei sind. Beispielsweise bedeutet das wohl, dass die Fotografien des 1937 verstorbenen Schweizers Walter Mittelholzer in Deutschland auch schon vor 2008 gemeinfrei waren, da sie in der Schweiz seit 1988 gemeinfrei sind. Dies, da die Schweiz bis 1993 nur eine Schutzfrist von 50 Jahren p.m.a. hatte und die Anhebung auf 70 Jahre 1993 nicht für Werke gilt, deren Schutz zu diesem Zeitpunkt nach der alten Frist bereits abgelaufen war (es gibt eine Bundesgerichtsentscheidung dazu). Bei Pinchorreros Frage geht es jedoch nicht um die Schutzfrist, sondern um in der Schweiz nicht bestehenden Schutz mangels Schöpfungshöhe. Kommt da wirklich die gleiche Regelung wie beim Schutzfristenvergleich zum Zug? Ich weiss es nicht und halte es nicht für selbstverständlich; wenn Historiograf des mit einem Beleg aufzeigen kann, würde ich mich freuen - und das meine ich nicht ironisch, sondern ehrlich. Es würde nämlich bedeuten, dass wir auch das Bild en:File:Christoph_Meili_1997.jpg hier in der deutschen Wikipedia hochladen können; es wäre eine sehr wertvolle Illustration, wenn wir endlich mal die Darstellung der Schweizer Rechtsprechung in Bezug auf die Schöpfungshöhe von Fotografien etwa nach dem Vorbild von en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality ausbauen (ich fühle mich eigentlich nicht dazu berufen, aber wenn es hartnäckig niemand macht, muss ich vielleicht doch mal selbst...) Für dieses spezifische Bild hat ja das Bundesgericht entschieden, dass ihm "der individuelle Charakter im Sinne von Art. 2 URG" fehle. Es ist in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützt (und einen gesonderten Schutz für Lichtbilder gibt es in CH nicht). Aber hier hochladen würde ich es nur, wenn man wirklich davon ausgehen kann, dass das auch in Österreich und Deutschland der Fall ist ("Schutzfristenvergleich" müsste dann auch gelten, wenn im Ursprungsland gar nie eine Schutzfrist zu laufen begann). Gestumblindi 20:58, 27. Okt. 2009 (CET)
Hm, Historiograf kann oder will dazu nichts mehr sagen? Sonst jemand? Die Frage interessiert mich wirklich. Ich frag' mal Lupo auf Commons, der setzt sich oft mit derartigen Fragen auseinander... Gestumblindi 21:12, 30. Okt. 2009 (CET)

Wie soll ich dazu etwas schreiben, wenn der Diskussionsfaden schon weitergerutscht ist? Ich jedenfalls habe uralte Diskussionen nicht mehr im Blick. Der Schutzfristenvergleich bezieht sich selbstverständlich auch auf in einem Land schützbare Fotos, das muss nicht ich belegen, sondern derjenige, der das bezweifelt. Ich hatte mich seinerzeit gegen Meili auf Commons gewandt, da mir der Schutzfristenvergleich seinerzeit nicht so vertraut war. Auf Commons kommt aber die USA in die Quere, die keinen Schutzfristenvergleich vornimmt. Wenn man nicht meine Kommentare zu den fremdenrechtlichen Vorschriften im PiratK-UrhG http://www.contumax.de heranziehen will, kann man andere Kommentare konsultieren. Eine von einem Schweizer Unternehmen erstellte einfache Datenbank genießt in der EU keinen Schutz nach den §§ 87a ff. UrhG vgl. § 127a UrhG, weil es in der Schweiz keinen solchen spezifischen Schutz gibt. Wenn ein Staat nur verpflichtet ist, den Schutz so lange zu gewähren, wie der andere Staat ihn gewährt und der andere Staat keinen Schutz gewährt, dann ist das Werk bzw. die Leistung in beiden Staaten gemeinfrei. Mit dem Ablaufen von Schutzfristen hat das erstmal nix zu tun --Historiograf 01:13, 3. Nov. 2009 (CET)