FFH-Gebiet Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim

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FFH-Gebiet
„Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim“
 
NSG Wüstnächstenbach und Haferbuckel

NSG Wüstnächstenbach und Haferbuckel

Lage Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-6417-341
WDPA-ID 555521519
FFH-Gebiet 7,131 km²
Geographische Lage 49° 36′ N, 8° 40′ OKoordinaten: 49° 35′ 35″ N, 8° 40′ 12″ O
 
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 11. Januar 2019
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das FFH-Gebiet Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6417-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. Das FFH-Gebiet ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Das rund 713 Hektar große FFH-Gebiet gehört zu den Naturräumen 145-Vorderer Odenwald, 225-Hessische Rheinebene und 226-Bergstraße innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 14-Odenwald, Spessart und Südrhön und 22-Nördliches Oberrheintiefland. Es liegt östlich von Laudenbach und Hemsbach und erstreckt sich über die Markungen von drei Städten und Gemeinden:

Beschreibung und Schutzzweck

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Es handelt sich um den bewaldeten Westrand des Odenwaldes mit eingestreuten Grünlandinseln unterschiedlicher Größe. Eine Besonderheit des Gebiets sind die zwei kanalisierten Wasserläufe der Weschnitz in der Rheinebene mit je ca. sieben Kilometer Länge.

Lebensraumtypen

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Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Natürliche nährstoffreiche Seen 2,7
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 0,0445
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Kalk-Magerrasen 7,3
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Feuchte Hochstaudenfluren 0,2
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen 54,5
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas Silikatschutthalden 1,5
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 6,8
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii Pionierrasen auf Silikatfelskuppen 0,0257
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Hainsimsen-Buchenwald 29,8
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Waldmeister-Buchenwald 22,4
9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Schlucht- und Hangmischwälder 8,3
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 1,0

Arteninventar

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Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind nach der Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Oktober 2018 (FFH-Verordnung) für das Gebiet gemeldet:

Bild EU
Code
* Art wissenschaftlicher Name Artengruppe
  1037 Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia Libellen
  1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea nausithous Schmetterlinge
  1078 Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria Schmetterlinge
  1083 Hirschkäfer Lucanus cervus Käfer
  1149 Steinbeißer Cobitis taenia Fische
  1163 Groppe Cottus gobio Fische
  1166 Kammmolch Triturus cristatus Lurche
  1193 Gelbbauchunke Bombina variegata Amphibien
  1308 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Säugetiere
  1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Säugetiere
  1324 Großes Mausohr Myotis myotis Säugetiere

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das FFH-Gebiet liegt bis auf die zwei kanalisierten Wasserläufe der Weschnitz sowohl im Landschaftsschutzgebiet 2.26.043-Bergstraße-Nord und im Naturpark Neckartal-Odenwald. Folgende Naturschutzgebiete liegen innerhalb des FFH-Gebiets:

Siehe auch

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Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:FFH-Gebiet im Rhein-Neckar-Kreis Kategorie:Hemsbach Kategorie:Geographie (Weinheim)‎ Kategorie:Laudenbach (Bergstraße)


NSG Steinbruchterrassen im Egautal

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Naturschutzgebiet „Steinbruchterrassen im Egautal“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

 
Lage Dischingen und Neresheim im Ostalbkreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 10,99 ha
Kennung 1099
WDPA-ID 82629
Geographische Lage 48° 44′ N, 10° 21′ O
 
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 12. März 1982
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Steinbruchterrassen im Egautal ist ein Naturschutzgebiet mit der Schutzgebietsnummer 1099 im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.

Lage und Beschreibung

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Das Naturschutzgebiet liegt rund zwei Kilometer südöstlich der Kernstadt von Neresheim bei einer Flußschleife der Egau beim Neresheimer Wohnplatz Härtsfeldwerke. Das Naturschutzgebiet umfaßt den ehemaligen Steinbruch der Härtsfeldwerke. Zwischen 1900 und 1960 wurden hier Weißjura-Massenkalke abgebaut. Nach der Einstellung der Arbeiten wurde der Steinbruch sich selbst überlassen. Auf den unterschiedlich großen Terrassen siedelte sich im Lauf der Zeit eine besondere, den kargen und trockenen Verhältnissen angepaßte Flora an, die dem Kalk-Magerrasen zuzuordnen ist.

Das Schutzgebiet entstand durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12. März 1982 und gehört zum Naturraum 096-Albuch und Härtsfeld innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 09-Schwäbische Alb.

Schutzzweck

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Schutzzweck ist nach der Schutzgebietsverordnung die Erhaltung des besonderen Charakters eines aufgelassenen Steinbruches mit einer vielfältigen Flora und Fauna und insbesondere einer großen Anzahl seltener und bedrohter Pflanzen.

Siehe auch

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Literatur

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Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Kopfertal“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim“. Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Geographie (Dischingen) Kategorie:Schutzgebiet in Neresheim

Vogelschutzgebiet Rohrsee

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| IUCN_Kategorie = | Name = Vogelschutzgebiet (SPA) „Rohrsee“ | Nebenbox = | Bild = Rohrsee near Bad Wurzach.jpg | Bildbeschreibung = | Lage = Bad Wurzach, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland | Fläche = | Kennung = | WDPA-ID = 555537945 | Kennung-N2000 = DE-8125-441 | Fläche-FFH = | Fläche-Vogelschutz = 1.105236 | Breitengrad = 47.874198 | Längengrad = 9.836819 | Region-ISO = DE-BW | Einrichtungsdatum = 2010-02-05 | Planung = | Verwaltung = Regierungspräsidium Tübingen | Besonderheiten = FFH-Gebiet
Naturschutzgebiet | Karte = | Kartentext = | Höhe-Min = 662.2 | Höhe-Max = 671.6 | Höhe-Mittel = 667.0 | Marker = | Markerfarbe = | Size = | px = | py = }}

Das Gebiet Rohrsee ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8125-441) im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg in Deutschland.

Das rund 110 Hektar große Vogelschutzgebiet „Rohrsee“ liegt auf einer durchschnittlichen Höhe[2] von 667 m ü. NN, rund sechs Kilometer südwestlich der Stadtmitte Bad Wurzachs, zwischen den Ortsteilen Rohrbach im Osten und Rohr im Süden sowie dem zu Wolfegg gehörenden Molpertshaus im Westen. Es umgibt den namensgebenden Rohrsee, ein gegen Ende der letzten Kaltzeit vor etwa 16.000 Jahren in einem Toteisloch entstandenes Stillgewässer.

Beschreibung

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Beschrieben wird das Gebiet als „ein natürlicher eutropher Grundwassersee ohne Abfluss, mehreren kleinen Inseln und einem zufließenden Bach, ein kleinerer natürlicher eutrophes See sowie Verlandungsvegetation mit Seggen und Schilfröhricht im angrenzenden überwiegenden Grünland“.

Lebensraumklassen

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Mischwald
  
2 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
  
11 %
Binnengewässer, stehend und fließend
  
50 %
Melioriertes Grünland
  
36 %
Anderes Ackerland
  
1 %

Bedeutung

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Das Vogelschutzgebiet „Rohrsee“ ist ein Rastgebiet internationaler Bedeutung, eines der letzten Gebiete mit Brutzeitvorkommen der Rohrdommel in Baden-Württemberg und ein bedeutendes Brutgebiet für Drosselrohrsänger, Schwarzhalstaucher, Schwarzkopfmöwe, Zwergdommel und verschiedene Entenarten.

Schutzzweck

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Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[3] beschrieben:

Brutvögel

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Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.

Rohrdommel (Botaurus stellaris)

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Rohrdommel

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften, der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen, der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete.

Schwarzkopfmöwe (Ichthyaetus melanocephalus)

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Schwarzkopfmöwe

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen, Kiesinseln oder -halbinseln, Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften, Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen, Erhaltung der Lachmöwenkolonien sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 31. Juli.

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)

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Zwergdommel

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern, der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können, Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1. Mai bis 15. September), einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit.

Zugvögel

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Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten.

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)

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Drosselrohrsänger

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen, Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen, von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Mai bis 31. August).

 
Großer Brachvogel

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren, von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen, von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen, von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund, von hohen Grundwasserständen, Erhaltung der naturnahen Moore, Erhaltung der Seggenriede, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Februar bis 31. August).

Knäkente (Anas querquedula)

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Knäkente  

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben, der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen, Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) und Mauser (15. Juni bis 15. September), Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen sowie Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten.

Kolbenente (Netta rufina)

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Kolbenente  

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen, Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flachen, vegetationsreichen Teichen, Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit und der Mauser (1. Juni bis 15. September).

Krickente (Anas crecca)

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Krickente  

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben, der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der vegetationsreichen Moorseen, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. März bis 31. August) sowie der Mauser (1. Juli bis 30. September).

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)

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Schwarzhalstaucher

Erhaltung der Flachwasserseen, der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. April bis 15. August).

Tafelente (Aythya ferina)

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Tafelente

Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen, der offenen Flachwasserzonen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. Oktober) und der Mauser (1. Juli bis 15. September).

Wasserralle (Rallus aquaticus)

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Wasserralle

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation, der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen, der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. März bis 15. September).

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)

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Zwergtaucher

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer, Feuchtwiesengräben, langsam fließenden Bäche und Wiesengräben, Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. Februar bis 15. September).

Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten

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Mit dem Vogelschutzgebiet „Rohrsee“ sind das FFH-GebietWurzacher Ried und Rohrsee“ (8025-341) sowie das NaturschutzgebietRohrsee“ (4.013) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.

Siehe auch

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Literatur

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  • Heine, Bommer, Hölzinger, Lang, Ortlieb: Die Vogelwelt des Rohrsees Naturschutzgebiet »Vogelfreistätte Rohrsee« Landkreis Ravensburg – Reihe: Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg, Band 17, Sonderheft 2001.
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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
  2. Top25 Viewer - [Top. Karte 1:25000 Baden-Württemberg (Süd)]
  3. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 14. Februar 2022.

Kategorie:EU-Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg Kategorie:Schutzgebiet in Bad Wurzach


Nördliches Oberrheintiefland

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Das Nördliche Oberrheintiefland ist eine naturräumliche Haupteinheit innerhalb der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und gehört zur Großregion zweiter Ordnung 20–23 (D 53) Oberrheinisches Tiefland.

Kenndaten

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Es führt die Nr. 22 in der Systematik des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands von Meynen/Schmithüsen (1953–1962). Das Gebiet ist laut diesem Handbuch 901,6 km² groß und hat zwischen dem Rhein und dem Schwarzwald eine Breite von rund 20 km. Es erstreckt sich von Basel bis zum Kaiserstuhl.

Naturräumliche Gliederung

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In den Einzelblättern 1:200.000 Nr. 177 Offenburg (1967)[2] und Nr. 185 Freiburg (1964)[3] der Geographischen Landesaufnahme der Bundesanstalt für Landeskunde wurde das Südliche Oberrheintiefland wie folgt untergliedert:

  • 200 Colmar-Neuenburger Rheinebene
  • (im Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands noch Markgräfler Rheinebene genannt)
    • 200.0 Rheinaue
      • 200.02 Breisacher Aue
      • 200.03 Burkheimer Aue
    • 200.1 Hochgestade des Rheins
      • 200.12 Hausen-Rimsinger Hochgestade
      • 200.13 Breisacher Alluvialebene
  • 201 Markgräfler Hügelland
    • 201.0 Nördliches Hügelland
      • 201.00 Hügelheim-Heitersheimer Hügelland
      • 201.01 Britzingen-Ballrechtener Vorberge
    • 201.1 Mittleres Markgräfler Hügelland
      • 201.10 Auggen-Schliengener Lößhügelland
      • 201.11 Lipburg-Feuerbacher Waldhügel
    • 201.2 Südliches Markgräfler Hügelland
    • 201.3 Unteres Wiesetal
  • 202 Freiburger Bucht
    • 202.0 Staufener Bucht
    • 202.1 Schönberggruppe
      • 202.10 Schneeburg-Hohfirst-Rücken
      • 202.11 Hexental und Lorettoberg
      • 202.12 Batzenberg
    • 202.2 Tuniberg-Mengener Brücke
    • 202.3 Mooswald
    • 202.4 Nimburger Rücken
    • 202.5 Elz-Dreisam-Niederung
  • 203 Kaiserstuhl mit Sasbach-Jechtinger Höhen und Limberg
    • 203.0 Hoher Kaiserstuhl
      • 203.01 Westlicher Kaiserstuhl
      • 203.02 Östlicher Kaiserstuhl
    • 203.1 Sasbach-Jechtinger Höhen mit Limberg
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Einzelnachweise

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  1. Die ursprüngliche Einheit 228 Unteres Naheland umfasste vor 1964 (Blatt Mainz) die jetzigen Einheiten 227.0, 228 und 229 sowie 196.
  2. Friedrich Huttenlocher, Hansjörg Dongus: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 177 Offenburg. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1967. → Online-Karte (PDF; 4,0 MB)
  3. Günther Reichelt: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 185 Freiburg. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1964. → Online-Karte (PDF; 3,6 MB)

Kategorie:Region in Europa Kategorie:Region in Baden-Württemberg ! Südliches Oberrheintiefland Kategorie:Geographie (Oberrhein)

Berg-Mähwiesen

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Berg-Mähwiesen sind ein durch die FFH-Richtlinie geschützter Lebensraum.

Beschreibung

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In den kühl-feuchten Lagen der deutschen Mittelgebirge ab einer Höhenlage von ca. 500 bis 600 m und der Alpen werden die Flachland-Mähwiesen von den Berg-Mähwiesen abgelöst. Diese Wiesen sind bunt und artenreich und entstehen auf Untergründen mit mittlerer Feuchtigkeit und Temperatur. Der Untergrund kann sowohl sauer, als auch basisch sein. Sie eine typische Kulturformation, die durch die extensive Mahd ohne oder mit nur geringer Düngung gekennzeichnet ist. Eine der typischen Arten des Lebensraumtyps ist der Goldhafer. Je nach Wasservorsorgung und Nährstoffreichtum können Bergwiesen Übergänge zu Nasswiesen, Borstgrasrasen oder Zwergstrauchheiden aufweisen und treten auch oft mit diesen in räumlicher Nähe auf.

Die nördlichsten Berg-Mähwiesen finden sinch im Harz. Hauptverbreitungsgebiete sind u.a. die Eifel, das südliche Sauerland, das Schwäbische und Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge, das Erzgebirge, der Schwarzwald und das Voralpengebiet. Weitere Bergwiesenstandorte finden sich im Vogtland, in der Sächsischen Schweiz und im Zittauer Gebirge.

Aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung gehören die Berg-Mähwiesen zu den im Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) unter dem EU-Code 6520 geschützten Lebensraumtypen. Die Berg-Mähwiesen sind auch ein Kulturgut. Einer der wichtigsten Punkte für den Schutz des Lebensraumtyps ist die Fortsetzung oder Wiedereinführung der traditionellen Nutzung mit Mahd ab Mitte Juni und allenfalls geringer Düngung. Eine extensive Nachbeweidung ist möglich.

Siehe auch

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Kategorie:FFH-Lebensraumtyp Kategorie:Wiese

Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg

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FFH-Gebiet
„Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“
 
Altrhein bei Russheim

Altrhein bei Russheim

Lage Stadtkreis Karlsruhe und Philippsburg, Graben-Neudorf, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und Dettenheim im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-6816-341
WDPA-ID 555521711
FFH-Gebiet 46,514 km²
Geographische Lage 49° 9′ N, 8° 23′ O
 
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Januar 2005
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das FFH-Gebiet Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6816-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.

Das rund 4.651 Hektar große FFH-Gebiet besteht aus mehreren Teilgebieten und gehört zu den Naturräumen 222-Nördliche Oberrheinniederung und 223-Hardtebenen innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland. Es liegt zwischen Karlsruhe und Philippsburg und erstreckt sich über die Markungen von sechs Städten und Gemeinden.

Landkreis Karlsruhe:

Beschreibung und Schutzzweck

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Es handelt sich um naturnahe und regenerierbare Auen- und Feuchtwälder mit bedeutenden Vorkommen von Stromtalarten und Wasserpflanzen (Trapa natans, Salvinia natans) und seltenen Typen des Extensivgrünlands. Hohe Bedeutung für gefährdete Tierarten. Es bestehen zahlreiche Bauwerke zur Urbarmachung einer Auenlandschaft (Damm- und Grabensysteme, Schleusen). Großflächige Reste eines Auenreliefs: Mäanderbögen, ehemalige Rheinläufe mit Niedermoorbildung, Uferwälle, Schluten, Altarme, Kiesrücken unterschiedlich alter Rheinsysteme.

Lebensraumklassen

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(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)

Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

N06 - Binnengewässer (stehend und fließend)
  
24 %
N08 - Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana
  
1 %
N10 - Feuchtes und mesophiles Grünland
  
12 %
N14 - Melioriertes Grünland
  
7 %
N15 - Anderes Ackerland
  
12 %
N16 - Laubwald
  
43 %
N23 - Sonstiges
  
1 %

Lebensraumtypen

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Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3140 Oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 43,45
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einerVegetation des Magnopotamions oderHydrocharitions Natürliche nährstoffreiche Seen 642,56
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufemit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 49,96
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetationdes Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation 10,33
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Kalk-Magerrasen 6,10
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden(Molinion caeruleae) Pfeifengraswiesen 5,75
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planarenund montanen bis alpinen Stufe Feuchte Hochstaudenfluren 0,95
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorbaofficinalis) Magere Flachland-Mähwiesen 174,22
7210 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Kalkreiche Sümpfe mit Schneidried 0,08
7230 Kalkreiche Niedermoore Kalkreiche Niedermoore 2,44
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Waldmeister-Buchenwald 1,41
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald(Carpinion betuli) Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 95,83
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 298,89
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinusexcelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Hartholzauenwälder 65,20

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das FFH-Gebiet überschneidet sich teilweise mit dem Landschaftsschutzgebiet 2.15.012 Rheinaue nördlich von Karlsruhe und dem EU-Vogelschutzgebiet 6816-401 Rheinniederung Karlsruhe-Rheinsheim. Innerhalb des Gebiets liegen die Naturschutzgebiete

Siehe auch

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Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Kopfertal“. Kategorie:FFH-Gebiet im Landkreis Karlsruhe Kategorie:FFH-Gebiet in Karlsruhe Kategorie:Geographie (Philippsburg) Kategorie:Geographie (Graben-Neudorf) Kategorie:Geographie (Eggenstein-Leopoldshafen) Kategorie:Linkenheim-Hochstetten‎ Kategorie:Geographie (Dettenheim)‎

Natur‑ und Landschaftsschutzgebiet Hausener Wand

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Natur‑ und Landschaftsschutzgebiet „Hausener Wand“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

 
Lage Gemeinde Bad Überkingen im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 77,6 ha (NSG); 16,0 ha (LSG)
Kennung 1031 (NSG); 1.17.054 (LSG)
WDPA-ID 81839
Geographische Lage 48° 36′ N, 9° 47′ OKoordinaten: 48° 36′ 29″ N, 9° 47′ 30″ O
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Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1971-111-08
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Hausener Wand liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Überkingen in Baden-Württemberg.

Kenndaten

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Bereits am 9 August 1937 entstand durch Sammelverordnung des Landratsamts Geislingen ein Landschaftsschutzgebiet, das unter anderem die Hauserner Wand beinhaltete. Durch Verordnung des damaligen Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 8. November 1971 enstand dann das Naturschutzgebiet. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 23. Juni 1972 veröffentlicht und trat anschließend in Kraft. Der CDDA-Code des Naturschutzgebiets lautet 81839 [1] und entspricht der WDPA-ID. De Verordnung des Landratsamts Geislingen von 1937 trat insoweit außer Kraft, als sie die Flache des NSG betraf. Das Landschaftsschutzgebiet besteht noch auf kleineren Restflächen von 16 Hektar.

Die Schutzgebiete liegen zwischen Bad Überkingen und seinem Ortsteil Hausen. Sie gehören sowohl zum FFH-Gebiet Nr. 7423-342 Filsalb als auch zum Vogelschutzgebiet Nr. 7422-441 Mittlere Schwäbische Alb. Sie gehören zu den Naturräumen 094-Mittlere Kuppenalb und 101-Mittleres Albvorland innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 09-Schwäbische Alb und 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und der Schutz des komplexen und in seiner Eigenart einmaligen Landschaftsausschnittes eines historischen Bergsturzes, der von herausragender geologischer und wissenschaftlicher Bedeutung ist. Der Schutz gilt außerdem den Felsbiotopen mit typischer Felsvegetation und der daran angepaßten Fauna und den naturnah ausgeprägten Kalk-Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und Steppenheide-Eichenwäldern mit angrenzenden wärmeliebenden Saumgesellschaften sowie den Wacholderheiden, den mageren Wiesen und Obstwiesen, den Feuchtwiesen und den Hecken und Gehölzen am Hangfuß. Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Sicherung von ökologisch notwendigen Ergänzungsräumen für das Naturschutzgebiet.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
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Commons: Naturschutzgebiet Hausener Wand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Hausener Wand“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“. Kategorie:Schutzgebiet der IUCN-Kategorie V Kategorie:Naturschutzgebiet in Europa Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Göppingen Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Göppingen Kategorie:Geographie (Bad Überkingen)‎



Stöffelberg-Pfullinger Berg (Schonwald)

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Bann- und Schonwald
„Stöffelberg-Pfullinger Berg“
 
Lage Reutlingen und Pfullingen im Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 143,3 ha und 96,6 ha
Kennung 100772 und 200383
Geographische Lage 48° 26′ N, 9° 10′ O
 
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 29. Januar 2016
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Stöffelberg-Pfullinger Berg ist ein mit Verordnung vom 29. Januar 2016 durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100772) und Schonwald (Schutzgebiet-Nummer 200383) in Baden-Württemberg.

Der Bann- und Schonwald liegt im Stadtwald der Städte Reutlingen und Pfullingen, direkt östlich angrenzend an den Reutlinger Stadttteil Gönningen. Der Bann- und Schonwald ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 6620-343 Albtrauf zwischen Mössingen und Gönningen sowie des Biosphärengebiets Schwäbische Alb und des Vogelschutzgebiets Nr. 7422-441 Mittlere Schwäbische Alb. Ein Teil des Bann- und Schonwalds liegt im Naturschutzgebiet Hochwiesen-Pfullinger Berg.

Schutzzweck

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Der Schutzzweck des Bannwaldes ist es gemäß Schutzgebietsverordnung die unbeeinflusste Entwicklung gebietstypischer Waldgesellschaften (Eichen- und Buchen-Steppenheidewaldgesellschaften, Berg- und Schluchtwaldgesellschaften, Weißjura-Hangbuchenwälder, Wälder der Kalkschutthänge und Mergelhänge) mit ihren Tier- und Pflanzenarten zu sichern sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten.

Der Schutzzweck des Schonwaldes ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines ausgedehnten, artenreichen und naturnahen Waldökosystems aus heimischen Baumarten mit seltenen naturnahen Waldgesellschaften und hohen Anteilen besonderer Waldbiotope. Weiterer Schutzzweck ist der Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa.

Betreuung

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Wissenschaftlich betreut wird der Bannwald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (BVA).

Siehe auch

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Kategorie:Waldschutzgebiet in Baden-Württemberg Kategorie:Geographie (Reutlingen)‎ Kategorie:Geographie (Pfullingen)‎ Kategorie:Schutzgebiet im Landkreis Reutlingen

Baaralb und Oberes Donautal

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Der Naturraum Baaralb und Oberes Donautal ist in der naturräumlichen Haupteinheitengruppe Schwäbische Alb eine Hauptgruppe, die aus der Baaralb und dem Oberen Donautal besteht.[1]

Naturräumliche Gliederung

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Die genaue Abgrenzung von Baaralb, Hegaualb und Donautal nach dem Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands differiert zwischen Blatt 178 Sigmaringen (1959) und Blatt 186 Konstanz (1964), die Aufstellung zeigt die Aufteilung nach dem Blatt Sigmaringen, da auch die LUBW in Ihren Naturraumsteckbriefen diese Systematik verwendet,

Die dreistellig nummerierte Haupteinheit[2] teilt sich in folgende Untereinheiten (Nachkommastellen) auf[3]:

  • 09 (=D60) Schwäbische Alb
    • 092 Baaralb und Oberes Donautal
      • 092.10 Baar-Alb nördlich der Donau
        • 092.11 Prim-Faulenbachtal
        • 092.30 Tuttlinger Donautalweitung
        • 092.31 Oberes Donautal
        • 092.32 Schmeiental

Einzelnachweise

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  1. Naturraum Baaralb und Oberes Donautal (Nr. 92)
  2. Emil Meynen, Josef Schmithüsen: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953–1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960).
  3. Verschiedene Autoren: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten in Einzelblättern 1:200.000. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1952–1994.

Koordinaten: 48° 36′ 3,6″ N, 9° 4′ 19,2″ O

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Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Baaralb und Oberes Donautal“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Hausener Wand“. ! Kategorie:Landschaft in Baden-Württemberg

Naturdenkmal Teufelsklinge (Aich)

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Naturdenkmal „Teufelsklinge“
 
Lage Nürtingen im Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,5 ha
Kennung 81160493240
Geographische Lage 48° 39′ N, 9° 19′ OKoordinaten: 48° 38′ 34″ N, 9° 18′ 37″ O
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Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 290 m bis 370 m
Einrichtungsdatum 20. Februar 1995
Verwaltung Landratsamt Esslingen

Die Teufelsklinge ist ein flächenhaftes Naturdenkmal und ein Geotop auf dem Gebiet der baden-württembergischen Stadt Nürtingen im Landkreis Esslingen.

Kenndaten

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Das Naturdenkmal wurde am 20. Februar 1995 unter Schutz gestellt. Ebenfalls unter dem Namen Teufelsklinge ist das Naturdenkmal vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als Geotop geschützt worden. Die Teufelsklinge gehört naturräumlich zu den Fildern im Schwäbischen Keuper-Lias-Land.

Lage und Beschreibung

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Die Teufelsklinge ist ein teilweise tief eingeschnittenes Bachtal. Der Teufelsklingenbach entspringt auf der Oberensinger Höhe und mündet nach rund 700 Metern in die Aich. Das Naturdenkmal liegt östlich des Nürtinger Stadtteils Hardt.

In der Klinge treten Sandsteinbänder offen zu Tage. Die Schichten von Stubensandstein bis zu Rhätsandstein sind deutlich sichtbar. Dazwischen finden sich andere Ablagerungen des Keupers wie z.B. Knollenmergel und Tonstein.

Die Teufelsklinge wird überspannt von der Teufelsbrücke, einer Bogenbrücke, die ein Kulturdenkmal darstellt und 1497 erstmals urkundlich erwähnt wird. Über diese Brücke führte ein wichtiger Verkehrsweg von der Festung Hohenneuffen nach Stuttgart.

Siehe auch

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Literatur

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Die Teufelsbrücke, Kulturgeschichte und Sanierung. Broschüre des Schwäbischen Heimatbunds Regionalgruppe Nürtingen, 2012, S. 6–7.

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Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Teufelsklinge“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Baaralb und Oberes Donautal“. Kategorie:Fließgewässer im Landkreis Esslingen Kategorie:Naturdenkmal im Landkreis Esslingen Kategorie:Geotop im Landkreis Esslingen Kategorie:Geographie (Nürtingen)

Vorlage:Navigationsleiste NSG im Landkreis Heilbronn

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Heilbronn, Landkreis


Vorlage:Navigationsleiste Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Lörrach

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Lörrach Landkreis


Abschnitt Schutzgebiete in Ortsartikeln

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Schutzgebiete, Natur

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Bitte einfügen unter Geographie nach dem Abschnitt Landschaft.

Auf dem Gemeindegebiet von Vogtsburg im Kaiserstuhl liegen 14 Naturschutzgebiete:

Außerdem das Landschaftsschutzgebiet

Teile des Stadtgebiets gehören zu den FFH-Gebieten

und auch zu den Vogelschutzgebieten

Natur im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

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Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besitzt folgende 48 Naturschutzgebiete. Nach der Schutzgebietsstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)[1] stehen 6.307,31 Hektar der Kreisfläche unter Naturschutz, das sind 4,58 Prozent.

  1. Badberg, 65,6 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  2. Bannwald Faulbach, 21,6 ha, Gemeinde Oberried
  3. Bannwald Konventwald, 15,4 ha, Gemeinde Stegen
  4. Belchen, 1614,8 ha (davon 374,8 ha im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Gemeinde Münstertal
  5. Berghauser Matten, 151,3 ha, Gemeinden Ebringen, Sölden, Wittnau
  6. Bisten, 113,9 ha, Gemeinde Hinterzarten
  7. Bitzenberg, 2,8 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  8. Büchsenberg, 11,9 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  9. Dachslöcher Buck, 6,4 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  10. Dreherhofmoor, 4,4 ha, Gemeinde Breitnau
  11. Ebnet, 1,5 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  12. Erlenbruckmoor, 17,5 ha, Gemeinde Hinterzarten
  13. Eschengrundmoos, 40,3 ha, Gemeinde Hinterzarten
  14. Feldberg, 4226,7 ha (davon 2341,3 ha im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Gemeinden Feldberg, Hinterzarten, Oberried, Schluchsee
  15. Flugplatz Bremgarten, 159,7 ha, Gemeinden Eschbach, Hartheim am Rhein, Städte Heitersheim, Neuenburg am Rhein
  16. Haselschacher Buck, 70,8 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  17. Häuslematt, 7,2 ha, Gemeinden St. Peter, Simonswald
  18. Hinterzartener Moor, 82,7 ha, Gemeinde Hinterzarten
  19. Hirschenmoor, 10,1 ha, Gemeinde Breitnau
  20. Hochstetter Feld, 6,2 ha, Stadt Breisach
  21. Humbrühl-Rohrmatten, 25,8 ha (davon 4,8 ha im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Gemeinden Gottenheim, Umkirch
  22. Innerberg, 18,8 ha, Gemeinde Badenweiler, Stadt Müllheim
  23. Jennetal, 22,6 ha, Gemeinde Ebringen
  24. Kastelberg, 10,0 ha, Gemeinde Ballrechten-Dottingen
  25. Mühlmatten, 39,0 ha (davon 19,4 ha im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Gemeinde March
  26. Neuershausener Mooswald, 48,6 ha, Gemeinde March
  27. Oberbergener Scheibenbuck, 5,3 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  28. Ochsenberg-Litzelstetten, 59,9 ha, Stadt Löffingen
  29. Ohrberg, 9,8 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  30. Ölberg Ehrenstetten, 23,8 ha, Gemeinde Ehrenkirchen
  31. Rappennestgießen, 51,0 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  32. Rheinhalde Burkheim, 2,0 ha, Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
  33. Rötenbacher Wiesen, 217,4 ha, Stadt Löffingen, Gemeinde Friedenweiler
  34. Rotmeer, 47,2 ha, Gemeinde Feldberg
  35. Schauinsland,
  36. Scheibenbuck-Bluttenbuck,
  37. Schelinger Weide-Barzental |
  38. Schneckenberg |
  39. Schollacher Moor |
  40. Steinbruch Niederrotweil |
  41. Trockenaue Neuenburg am Rhein |
  42. Unteres Seebachtal |
  43. Ursee |
  44. Vogelsang |
  45. Wolfmoos |
  46. Wutachschlucht |
  47. Zweribach,
  48. Zwölferholz-Haid,

Landkreise in denen der Abschnitt "Natur" bereits eingebaut ist

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Alb-Donau-Kreis | Baden-Baden | Biberach | Bodenseekreis | Böblingen | Breisgau-Hochschwarzwald (47) | Calw | Emmendingen | Enzkreis | Esslingen | Freiburg im Breisgau | Freudenstadt | Göppingen | Heidelberg | Heidenheim | Heilbronn (Land) | Heilbronn | Hohenlohekreis | Karlsruhe (Land) | Karlsruhe | Konstanz (65) | Lörrach | Ludwigsburg | Main-Tauber-Kreis | Mannheim | Neckar-Odenwald-Kreis | Ortenaukreis | Ostalbkreis | Pforzheim | Rastatt | Ravensburg (72) | Rems-Murr-Kreis | Reutlingen | Rhein-Neckar-Kreis | Rottweil | Schwäbisch Hall | Schwarzwald-Baar-Kreis | Sigmaringen | Stuttgart | Tübingen | Tuttlingen | Ulm | Waldshut | Zollernalbkreis

  1. Schutzgebietsstatistik der LUBW, Stand: 27. Dezember 2024