Der 1815 eingerichtete Regierungsbezirk Köln setzten sich aus Gebieten zusammen, die bis Ende 1813 entweder unter direkter französischer Herrschaft standen oder zum französischen Satellitenstaat Großherzogtum Berg gehörten. In diesen Gebieten waren mit Départements, Arrondissements, Kantonen und Mairien (Bürgermeistereien) Verwaltungsstrukturen nach französischem Muster eingeführt worden. Nachdem diese Gebiete beim Wiener Kongress endgültig an Preußen gefallen waren, wurden sie in neue Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Die untere Verwaltungsebene wurde jedoch aus der Franzosenzeit unverändert übernommen, so dass aus den Mairien nun preußische Bürgermeistereien wurden.
Größere Änderungen der Verwaltungsstrukturen ereigneten sich zunächst am Ende der 1850er Jahre, als in mehreren Städten die Rheinische Städteordnung eingeführt wurde und einige der betroffenen Bürgermeistereien in eine Stadt- und eine Landbürgermeisterei aufgespalten wurden. Die Geschichte der rheinischen Bürgermeistereien endete im Dezember 1927, als die Bezeichnung aller Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert wurde.[1] Ämter bestanden im Regierungsbezirk Köln noch bis in die 1970er Jahre fort, als sie im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreformen abgeschafft wurden.
Bei Bürgermeistereien, die nicht während der ganzen Zeit von 1815 bis 1927 bestanden, ist der Zeitraum ihres Bestehens angegeben.
- [G] = 1816 bis 1825 Kreis Gimborn
[H] = 1816 bis 1825 Kreis Homburg
- 1) bis 1884 Neustadt
- [St] = Stadtkreis Köln, ansonsten Landkreis Köln
- [U] = 1816 bis 1820 Kreis Uckerath
- Verzeichnisse
- Stand 1845 in: Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845 (Digitalisat).
- Stand 1874 in Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. XI. Die Rheinprovinz. Berlin 1874 (bsb-muenchen.de).
- Stand 1888 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1888 (uni-koeln.de).
- Stand 1897 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1897 (genealogy.net).
- Stand 1909 in: Königliches Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Rheinprovinz. Berlin 1909 (familysearch.org).
- Amtsblätter
- ↑ Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“