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Teelichtbecher

In der DDR hatte man die naheliegende Idee, daß ausgebrannte Teelichtbecher wiederverwendet werden können. Entsprechend enthielt eine Verkaufsverpackung (mit zehn Stück?) nur ein Teelicht mit Alubecher, die anderen bedochteten Paraffinklötze waren "nackt" und sollten in den ausgebrannten Becher eingesetzt werden. Meiner Ansicht nach ist diese immer praktizierte Methode nicht ganz zu Ende gedacht. Sinnvoll wäre, die Dinger ganz ohne Alubecher zu verkaufen und separat unbegrenzt haltbare Becher aus Edelstahl anzubieten. Von denen kauft man im Leben quasi nur einen und verwendet den immer wieder. Und jetzt die Frage: Gibt es die? Ich habe kein entsprechendes Angebot gefunden. (Was es gibt, sind Glasbecher. Die sind aber dafür gedacht, in sie einen Alubecher mit Teelicht einzusetzen und nicht etwa ein Teelicht ohne Becher.) Noch eine "Sparfuchsmethode" wäre, gar keine fertigen Teelichte zu verwenden, sondern sich die selbst zu basteln. Man kann, weiß nicht, wie das richtig heißt, "Paraffinsand" in Beuteln kaufen, der pro Kilogramm deutlich billiger als Teelichte ist. Dann nimmt man ein quadratzentimetergroßes Stückchen Pappe als Dochthalter, schneidet vom Rand her einen Schlitz hinein, dreht aus einem Stückchen Küchenkrepp einen Docht, klemmt den in den Schlitz und stellt das Ding in den Becher. In den wird nun ein Kegel aus zwei, drei Teelöffeln Paraffingries aufgehäuft und an der Spitze angesteckt. Die Flamme schmilzt den Brennstoff zusammen, der füllt dann den Becher, und das Ganze brennt ganz normal wie ein Teelicht. Wenn man es zwischendurch wieder auspustet, verfestigt sich zu einem normalen Paraffinklotz. (OK, viele werden lieber fertige Teelichte mit Becher kaufen und auf die paar eingesparten Cents pfeifen.) --77.3.24.108 01:18, 23. Jul. 2024 (CEST)

Ja, es gibt Teelichtbecher aus Edelstahl und Teelichter ohne Becher. Du beschreibst also ein nicht existentes Problem. --2.175.1.219 04:27, 23. Jul. 2024 (CEST)
Daß es Teelichte ohne Becher gibt, ist bekannt - die sind auch nur unwesentlich teurer als solche mit. Nur für die Stahlbecher hast Du bestimmt noch einen Beleg? --78.50.118.228 05:48, 23. Jul. 2024 (CEST)
Hat sich erledigt, die Dinger gibt es wirklich (und sogar zu zivilisierten Preisen): [1]. --78.50.118.228 06:14, 23. Jul. 2024 (CEST)
Die Becher aus Glas kosten ausweislich deines Links deutlich weniger als Stahlbecher und sind ebenfalls dazu gedacht, sie mit Teelichtern ohne Alu zu benutzen. --2A01:C22:8885:2C00:E1B8:A06C:A7FF:EBD8 11:43, 23. Jul. 2024 (CEST)
Aus Glas dürften dekorative Mini-Vasen deutlich verbreiteter sein als diese Teelichthalter (auch wenn der Begriff ebenso wie "Teelichtglas"offenbar für beide Varianten verwendet wird), und die sehe ich in den Store-Bildern stets mit Teelichtern mit Aluhülle. Also, Becher aus Glas zur Verwendung mit Teelichtern ohne Alu gibt es, aber es sind nicht "die Becher aus Glas". --Karotte Zwo (Diskussion) 14:23, 24. Jul. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Naronnas (Diskussion) 07:56, 23. Jul. 2024 (CEST)

Kann man (im schlimmsten Fall) liquidiert werden, wenn man keine Lebensberechtigungsbescheinigung hat?

Leider kein Scherz; besagte Bescheinigung – siehe hier: Google-Suche – gibt es (anscheinend) tatsächlich. Die Infos über die dort verlinkten Seiten waren leider nicht sehr ergiebig; eine führte zu der Info, dass besagte Bescheinigung ein Teil von oder Äquivalent des Familienstammbuchs sei. Nun muß ich gestehen, dass ein derartiges nicht in meinem Besitz ist; dachte bislang immer, dass Perso als Existenzausweis-Dokument ausreicht. Frage so: Muß ich mir Sorgen machen? Oder, konkreter: Was können die Konsequenzen sein, wenn man keine Lebensberechtigungsbescheinigung hat, und eine solche auf die Schnelle auch nicht auftreiben kann? ..Richard Zietz 19:53, 23. Jul. 2024 (CEST)

[2] kommt woll aus dem Buch "Raumübergreifendes Großgrün".--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 19:57, 23. Jul. 2024 (CEST)
Das war ein bösartiger Scherz, den wir uns als Kinder vor 50 Jahren gegenseitig an den Kopf geworfen haben. Als zweiter Treffer gleich die Stupidedia passt dazu. Möglich, dass dieser Begriff noch älter ist und der Geschichtsteil im Stupi-Artikel gar nicht mal so falsch liegt und das aus der dunkelsten deutschen Vergangenheit stammt. Ich zweifle aber an, dass das jemals echtes Amtsdeutsch war oder gar noch ist. --2.173.120.55 21:14, 23. Jul. 2024 (CEST)
Art. 2 GG, Art. 2 EMRK und/oder Art. 3 AEMR machen eine Lebensberechtigungsbescheinigung vollständig entbehrlich. Du darfst also nicht allein deshalb liquidiert werden, weil Du keine hast. Hüte Dich aber, Dich grob danebenzubenehmen. Denn dann droht der finale Rettungsschuss. --2003:F7:DF23:8300:586D:79ED:36C2:F94C 21:28, 23. Jul. 2024 (CEST)
Danke für den Link. Ansonsten bin ich ja auch froh, dass die Satire ab und an noch Zustände in satirischer Form aufspießt. Als Realist und, sagen wir, Staatsskeptiker, denke ich eben nur, dass man sich – wenn derart verquere Regularien existieren – ihrer im Krisenfall auch bemächtigen kann oder auch wird. Beispielsweise dann, wenn eine Regierung plötzlich mit den Notstandsgesetzen herumhantiert und eine zusätzliche Handhabe benötigt. Darum auch die Frage: Sie zielt simpel darauf ab, wie sicher Bürgerinnen und Bürger letztlich sein können, wenn sich ein Staat derlei Trümpfe in der Hinterhand hält. Ein weiteres Beispiel aus der Richtung: Meines Wissens hat zumindest das Land Hessen noch die Todesstrafe in seiner Verfassung. Dort sagt natürlich ebenfalls jeder: Nie, nie würden wir die anwenden; ist nichts weiter als ein poussierliches Relikt. Nur – wenn es lediglich ein Relikt ist: warum schafft man sie nicht ab? Fazit, zumindest für meinen Fall: Gänzlich sorgenfrei kann einen die Existenz derartiger bürokratischer Bomben kaum machen. --Richard Zietz 21:29, 23. Jul. 2024 (CEST)
Augen auf im Verschwörungsverkehr. --Aalfons (Diskussion) 21:35, 23. Jul. 2024 (CEST)
Bundesrecht bricht Landesrecht. Wenn Art. 102 unseres Grundgesetzes schreibt „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“, dann ist das so und die Regelung in der Hessischen Landesverfassung ist gegenstandslos. --Rôtkæppchen₆₈ 21:37, 23. Jul. 2024 (CEST)
Lange Rede kurzer Sinn: Wer färbt nun den Wikilink blau? Damit in der Sache endlich Klarheit herrscht? --Richard Zietz 22:04, 23. Jul. 2024 (CEST)
Ernsthaft? Löschantrag, ick hör dir trapsen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:22, 23. Jul. 2024 (CEST)
Mach Du das! Sei mutig! Voschlag für die Einleitung: Der Lebensberechtigungsschein verhindert das Ableben. Der Eigentümer lebt ewig. Ein gelegentlich anzutreffender Irrtum ist es, dass das Ableben bei Verlust des Scheins aktiv eingeleitet wird. --2.175.140.247 06:36, 24. Jul. 2024 (CEST)
Wurde die Todesstrafe in Hessen nicht 2018 mit den Volksabstimmungen in Hessen 2018 abgeschafft? --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 22:20, 23. Jul. 2024 (CEST)
Als Realist und, sagen wir, Staatsskeptiker, denke ich eben nur, dass man sich – wenn derart verquere Regularien existieren – ihrer im Krisenfall auch bemächtigen kann oder auch wird. Nun, wenn wir keine anderen Probleme haben.... Als Realist sage ich, in einem Krisenfall hat ein Staat andere Probleme als längst verstaubte Normen herauszugraben, denn da braucht er in der Regel jeden Realisten und Demokraten. Wenn man natürlich als selbst ernannter Staatsskeptiker meint, der Staat hat jeden Tag nicht anderes vor, als dem Bürger nach dem Leben zu trachten, nun dann kann man getrost noch paar solcher Stöckchen sammeln. Ganz ehrlich, mal weniger Vermuteritis sondern mehr saubere Eigenrecherche und gesunder Menschenverstand helfen oft bei solch quälenden Fragen der Menschheit. Anders gesagt: manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln, aber langsam wundere ich mich über gar nichts mehr. Vorsorglich: der Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bevor hier wieder das ad personam-Gejammere losgeht. --scif (Diskussion) 23:50, 23. Jul. 2024 (CEST)
Zumal es bei den hier angesprochenen Notstandsgesetzen, analog zum ebenfalls verfassungsmäßig garantierten Widerstandsrecht und den ehem. alliierten Vorbehaltsrechten (bis 1955 in beiden deutschen Staaten, danach für den Westen nur noch im Kontext Berlin und bei gesamtdeutschen Fragen, bis diese verbliebenen alliierten Rechte dann 1991 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschafft wurden), um eine Sicherheitsmaßnahme gegen eine erneute faschistische Übernahme in Deutschland samt Abschaffung von Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ging und geht. Gerade sowas soll durch die Notstandsgesetze verhindert werden. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 04:38, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich halte die in der Hinterhand gehaltenen Lebensberechtigungsbescheinigungen keinesfalls für so harmlos, wie es den Anschein hat. Warum? Deutschland hat – selbst wenn man den NS hier einmal außen vor lässt – eine unselige Tradition mit seiner überbordenden Bürokratie; das Eigenleben dieses Sektors ist ja – wenigens, sofern man das ARD-Nachrichtenportal tagesschau.de nicht als verschwörungstheoretisch ansieht – bis in die demokratischen Mitte hinein durchaus Thema. Es ist also keinesfalls ausgeschlossen, dass in Situation X (oder auch: gänzlich ohne Sitation X) etwa eine Behörde anrückt mit der Aufforderung: „Senden Sie uns bis zum xx.xx.xxxx eine (beglaubigte) Kopie Ihrer Lebensberechtigungsbescheinigung zu; wir müssen sonst weitere Maßnahmen gegen Sie ergreifen.“
Aus diesem Grund halte ich derartige Konstrukte auch nur für mäßig spaßig. Mit allen anderen Folgen muß ich leben. „Ad personam“ wird hier mit Sicherheit garnix. Die hessische Volksabstimmung 2018, in der der Todesstrafe-Passus aus der Landesverfassung herausgeabstimmt wurde, ist an mir irgendwie vorbeigerauscht – in dem Punkt also mea culpa. Ansonsten können wir uns vielleicht einig sein in der Feststellung, dass zu der omminösen Bescheinigung keine weiteren validen Infos beitreibbar sind. --Richard Zietz 08:25, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das von Dir oben verlinkte Beispiel ist leider kein Beispiel für einen illegalen, willkürlichen Grundrechteeingriff, wie Du ihn beschreibst. Außerdem gilt das im Abschnitt #Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten? geschriebene auch für Deinen hypothetischen Fall. --Rôtkæppchen₆₈ 10:14, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ja, die Todesstrafe wurde in Hessen 2018 per Volksabstimmung nominell abgeschafft. Faktisch war sie es vorher auch schon, da Bundesrecht Landesrecht bricht und Art. 102 GG auch in Hessen seit 1949 gilt. --Kreuzschnabel 16:07, 24. Jul. 2024 (CEST)

Können wir das Ganze nicht einfach schnell schließen oder ins Café schieben? Augenscheinlich gibt es diese Bescheinigung nur in einem Buch und einigen Artikeln, die darauf Bezug nehmen. Selbst da schwanken die Angaben zwischen „„Lebensberechtigungsbescheinigung“ statt Aufenthaltsgenehmigung“, „Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie (amtlich: Lebensberechtigungsbescheinigung)“ und „Eine "Lebensberechtigungsbescheinigung" gibt es nicht für Menschen, sondern es handelt sich um das Stammbuch bei Hundezüchtern“. - Die Auskunft ist nicht dafür gedacht, seltsame Thesen weiter zu verbreiten. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:46, 24. Jul. 2024 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:46, 24. Jul. 2024 (CEST)

Module und Staatsexamen. Normal?

Ich habe immer gelesen, eine Gliederung in Module sei eine Erfindung des Bologna-Prozesses, im Zuge dessen auch die gestuften Studienabschlüsse aus Bachelor und Master eingeführt wurden. Und in vielen deutschen Ländern haben diese inzwischen auch das Lehramtsstudium mit Staatsexamen ersetzt. (Ist das eigentlich für alle Länder vorgeschrieben oder werden diejenigen Länder, die noch Staatsexamina haben, diese dauerhaft beibehalten?) Jetzt habe ich gestern intensiv Prüfungsordnungen der Universität Greifswald gelesen (eigentlich war ich durch Zufall auf diese Universität und ihre Studiengänge gestoßen, als ich mich hier in WP über Ukrainistik informieren wollte) und dabei entdeckt, dass die dortigen Lehramtsstudiengänge (in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch das Staatsexamen) auch in Module gegliedert sind, obwohl es keine Studienordnungen mit Bachelorstudiengang + Masterstudiengang gibt. Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?

Nebenbei ist mir dort auch aufgefallen, dass die Lehramtsstudiengänge immer fachlicher werden, je "höher" die Schulform ist. Grundschullehramt ist sehr stark pädagogisch geprägt und in dem eingeschränkten Fächerkanon wirken die Beschreibungen in den Modulhandbüchern teilweise nach nicht viel mehr als dem, was man schon aus dem Abitur kennen dürfte. Lehramt für Sekundarstufe I (in Mecklenburg-Vorpommern "Lehramt für Regionalschulen") und Gymnasiallehramt sind dann schon deutlich fachwissenschaftlich geprägt, wobei Im Gymnasiallehramt noch einmal mehr Fachliches und damit weniger Bildungswissenschaft enthalten ist. Jetzt kommt aber der richtig dicke Brocken: Nach Leistungspunkten betrachtet enthält in Mecklenburg-Vorpommern das Lehramt für Regionalschulen mehr Fachliches (einschließlich Fachdidaktik) als das nordrhein-westfälische Gymnasiallehramt an der RWTH Aachen, das ich zugegebenermaßen auch nur aus der Außensicht kenne, das mir aber durch Kommilitonen und durch die bei uns recht detaillierten online einsehbaren Studienpläne relativ vertraut ist. In Greifswald entfallen im Lehramt für Regionalschulen 210 Leistungspunkte auf Fachliches (einschließlich Fachdidaktik), im Gymnasiallehramt in Greifswald 240 Leistungspunkte, im Gymnasiallehramt im Aachen 208 Leistungspunkte. Ach! Mir fällt gerade ein, dass ich in Aachen auch noch den Bachelorabschluss berücksichtigen muss. Der bringt 10 Leistungspunkte und ist auch fachlich, also mit 218 Leistungspunkten mehr als im Greifswalder Lehramt für Regionalschulen, aber immer noch deutlich weniger als im dortigen Gymnasiallehramt. Wenn man noch den endgültigen Abschluss einrechnet, der auch fachlich geschrieben wird, praktischerweise an beiden Universitäten und in allen drei verglichenen Studiengängen jeweils 15 Leistungspunkte einbringt, dann sind es 225 fachliche Leistungspunkte im Greifswalder Lehramt für Regionalschulen, 233 fachliche Leistungspunkte im Aachener Gymnasiallehramt und sage und schreibe 255 fachliche Leistungspunkte im Greifswalder Gymnasiallehramt! Wie kann man diese Unterschiede erklären? Was ist besser?

--89.1.139.109 10:37, 22. Jul. 2024 (CEST)

tl;dr
Wenn du gelernt hast, Gedanken vor dem Schreiben zu formulieren sowie das Seitenintro zu beachten ("was ist besser" ist keine Frage nach Wissen, sondern nach Meinungen; außerdem ist der Aspekt, dass dir was aufgefallen ist, im WP:Café richtig und nicht hier), wirst du vielleicht auch Antworten erhalten.
Die Antworten auf deine ersten zwei Fragen findest du im Artikel Bologna-Prozess#Situation_in_Deutschland. --Chianti (Diskussion) 12:32, 22. Jul. 2024 (CEST)
Ich halte dagegen "Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?" durchaus für berechtigte Fragen. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 12:34, 22. Jul. 2024 (CEST)
Bitte meinen Beitrag zuende lesen, und zwar sinnerfassend: das waren die ersten zwei Fragen. --Chianti (Diskussion) 22:49, 22. Jul. 2024 (CEST)
Bitte dem anderen nichts unterstellen. Sicher kannst Du auch in dem von Dir verlinkten Artikel die Antworten auf die Fragen "Ist das die dortige Umsetzung des Bologna-Prozesses? Ist das eigentlich systemwidrig oder problemlos möglich?" aufzeigen. Der Artikel ist nämlich analog der uneinheitlichen Umsetzung von Bologna auch extrem unübersichtlich geschrieben. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:54, 23. Jul. 2024 (CEST)
Sagen Wissenschaftler nicht regelmäßig, was die bessere Lösung sei? --109.42.179.99 13:53, 22. Jul. 2024 (CEST)
Lustig, dass dort behauptet wird, die Anzahl der Studiengänge sei gestiegen. Ich habe eher den Eindruck, dass oft in einem Studiengang zusammengefasst wird, was man früher als Kombination hätte wählen können, womit allerdings auch andere Kombinationen wegfallen. --2A0A:A540:F4D7:0:7857:6F90:24F5:7997 22:50, 22. Jul. 2024 (CEST)
Vielleicht gibt es auch einen Unterschied zwischen Natur- und Geisteswissenschaften in dieser Frage. --2A0A:A540:F4D7:0:F99B:E313:5302:2A6D 09:56, 23. Jul. 2024 (CEST)

Bl-Senat und Befangenheit

An österreichischen Landesgerichten gibt es einen "Bl-Senat" (kleines L, kein großes I) - Beispielverwendung - der unter anderem als Letztinstanz über Urteile von Bezirksgerichten entscheidet. Zwei Fragen: 1. Was heißt Bl-Senat eigentlich? 2. Wenn gegen einen Richter eines Bl-Senats in einem Fall Befangenheit namhaft gemacht werden kann - welche Konsequenzen hätte das? Die Bl-Senate haben eine fixierte Zusammensetzung von drei Richtern. Bei einer "normalen" Befangenheit eines Richters würde das Verfahren einem anderen Richter zugewiesen. Das geht hier nicht. Entscheidet der Senat dann zu zweit? Wird ein anderer Richter zugeteilt? Und wenn ja, woher kann der kommen? --AF (Diskussion) 08:48, 23. Jul. 2024 (CEST)

Bl-Senat leitet sich vom Aktenzeichen (Österreich) ab. Bl steht für Rechtsmittel gegen die ehemals als Übertretungssachen bezeichneten bezirksgerichtlichen Strafverfahren. sуrcrо.педія 09:20, 23. Jul. 2024 (CEST)
Danke. Aber sind diese Aktenzeichen nicht üblicherweise auch Abkürzungen? St=Staatsanwaltschaft, Hv=Hauptverfahren, Bl=?? --AF (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2024 (CEST)
Kennst Du schon unseren Artikel Aktenzeichen (Österreich)? --Rôtkæppchen₆₈ 10:06, 23. Jul. 2024 (CEST)

Genauigkeitsoptimierung bei Spracherkennungssoftware Dragon

Seit einiger Zeit benutze ich eine Spracherkennungssoftware der Marke Dragon NaturallySpeaking Legal (Version 15.71.200.031) auf einem PC mit Windows 10. Ich spreche dabei nicht „live“ in ein Mikrofon, sondern benutze ein mobiles Diktiergerät und lasse die Diktate dann anschließend von der Software umsetzen (über Extras => Umsetzen => Aufnahme umsetzen). Leider macht die Software dabei immer wieder die gleichen Fehler und ist anscheinend auch nicht in der Lage, aus den Korrekturen, die ich vornehme, zu lernen. Mir ist aufgefallen, dass es eine Funktion „Genauigkeitsoptimierung starten“ gibt (über Extras => Erkennung). Diese ist jedoch grau unterlegt und kann nicht gestartet werden. Ein Bekannter, der vor längerer Zeit (ca. 8 Jahre) einmal mit dieser Software gearbeitet hat, hat mir erzählt, dass es damals eine Funktion gab, mit der man die korrigierten Diktate und die Audiodatei „abgleichen“ konnte. Nach seiner Erinnerung hat das damals zwar eine gefühlte Ewigkeit gedauert, hatte aber wohl tatsächlich eine Verbesserung zur Folge. Trotz intensiver Suche konnte ich eine derartige Funktion aber nicht finden. Leider bietet Dragon auch keinen funktionierenden Support, zumindest habe ich keinen gefunden. Ich wende mich daher an Euch, in der Hoffnung, dass hier jemand mal das gleiche Problem hatte und lösen konnte. --TheRingoKid (Diskussion) 09:31, 22. Jul. 2024 (CEST)

Hallo,
Hier mal ein Link, vlt. hilft der schon weiter:
https://www.software-spracherkennung.de/erkennungsgenauigkeit-verbessern.html
Gruß --2003:C6:1739:4596:9D08:4375:CF20:ADC7 10:39, 22. Jul. 2024 (CEST)
Danke für Deinen Hinweis, der mir aber leider nicht weitergeholfen hat. In dem verlinkten Beitrag wird ja empfohlen, eine Genauigkeitsoptimierung durchzuführen. Mein Problem besteht aber gerade darin, dass sich diese Genauigkeitsoptimierung bei mir aus unbekannten Gründen nicht starten lässt. --TheRingoKid (Diskussion) 11:25, 22. Jul. 2024 (CEST)
Hi,
sorry.
Ich wollte Dich nicht verwirren oder verärgern.
Viele Grüße --2003:C6:1739:4596:9D08:4375:CF20:ADC7 11:38, 22. Jul. 2024 (CEST)
Null Problemo, Du hast mich weder verwirrt noch verärgert. Auch Dir viele Grüße! --TheRingoKid (Diskussion) 11:56, 22. Jul. 2024 (CEST)
Wenn ich auf der Website von Nuance schaue, gibt es unterschiedliche Lizenzen. Von älteres Versionenb als v16 scheint es laut Websuche auch Versionen mit reduziertem Funktionsumfang zu geben, wobei ich zu den betroffenen Features nichts (mehr) finde. Kann es sein, dass Deine Lizenz das nicht unterstützt? Was es auf der Website des Herstellers auch gibt, ist ein "Support", wo Du vielleicht fachkundigere Hilfe bekommen kannst. --Windharp (Diskussion) 08:08, 23. Jul. 2024 (CEST)
Wie eingangs schon geschrieben, ist der Support von Dragon leider völlig unbrauchbar. Zu den Lizenzen kann ich nichts sagen. Ich werde mich aber wohl mit dem Problem abfinden müssen. Es geht halt nichts über die analoge Sekretärin 1.0. Schöne neue Welt ... --TheRingoKid (Diskussion) 12:03, 23. Jul. 2024 (CEST)

britische und US-amerikanische “captains” im Ilag Vittel

Welche britischen und US-amerikanischen “captains” halfen bei der Führung des Internierungslagers Vittel? --89.245.25.3 15:00, 23. Jul. 2024 (CEST)

Stierhodensäcke als olympische Maskottchen

Warum wählen die Franzosen ausgerechnet gigantische bovine Scrota als olympische Maskottchen? Ist der Ursprung der Phrygischen Mütze in Frankreich unbekannt? --2003:F7:DF00:D900:843C:59E7:2195:AE60 23:07, 25. Jul. 2024 (CEST)

Die Antwort steht in Phrygische Mütze#Jakobinermütze. Bitte Seitenintro lesen, verstehen und beherzigen. --Chianti (Diskussion) 23:46, 25. Jul. 2024 (CEST)
Ok, danke. Das passt dann ja exakt zum Riesenbuttplug https://www.theguardian.com/artanddesign/2014/oct/20/paul-mccarthy-butt-plug-sculpture-paris-rightwing-backlash und zur Riesenclitoris https://www.dailymail.co.uk/news/article-9339371/Giant-inflatable-clitoris-set-Paris-highlight-lack-sexual-education-girls.html , die ebenfalls in der Stadt der Liebe gesichtet wurden. Die menschliche Sexualität ist eben sehr vielfältiger, als Putin und die AfD es sich vorstellen können. --2003:F7:DF00:D900:843C:59E7:2195:AE60 00:47, 26. Jul. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Chianti (Diskussion) 23:47, 25. Jul. 2024 (CEST)

DAU hat Laienfrage zu Windows 11 Home

Ich nutze Windows 11 Home als anerkannter DAU. Wenn ich einen USB-Stick anschließe, entferne ich ihn immer brav, wie mir das vor Jahrzenten unter Uralt-Windows mal als „sicher entfernen“ beigebracht wurde – die Älteren werden sich erinnern. Nun merke ich seit einiger Zeit bei meinem Rechner etwas, das ich gerne erklärt haben möchte. Bei meinem aktuellen Stick für die tägliche Nutzung passiert es, dass ich bei meinem üblichen Weg zum Auswerfen eine Fehlermeldung bekommen:

  • Taskleiste
    • „ausgeblendete Symbole einblenden“
      • „Hardware sicher entfernen und Medium auswerfen“
        • [Rechtsklick, dann im Kontextmenü] „Storage Media auswerfen“

Es ploppt eine Fehlermeldung auf, in etwas: „Fehler beim Abdocken“, „kann nicht gestoppt werden, weil ein Programm darauf zugreift“. Das passiert immer und immer wieder.


Aber! Wenn ich genau in dieser Situation „Dieser PC“ öffne und im Rechtsklickkontextmenü zum betreffenden USB-Stick „Auswerfen“ anklicke, klappt alles ohne Fehlermeldung sofort.

Zwei Fragen also: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Wegen und muss ich mir Sorgen machen, dass ich auf dem zweiten Weg etwas beschädige/Daten verliere?--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 12:57, 22. Jul. 2024 (CEST) PS: Dieser neue Editor hier bei WP ist wirklich zum Hassen und ein Grund, warum ich seit seiner Einführung WP fast nur noch passiv nutze und viel weniger bearbeite. Warum schmeißt der mir nowiki-Tags in meinen Text?--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 12:58, 22. Jul. 2024 (CEST)

Nachtrag: Ich bin mir relativ sicher, dass ich die Ursache für die Fehlermeldung kenne und bin nicht an Hilfe interessiert, wie ich die abstellen kann. Es geht mir um die Frage, warum die beiden beschriebenen Wege unterschiedliche Ergebnisse erzielen (was ist der Unterschied) und ob der eine dadruch intrinsisch unsicherer ist als der andere.--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 14:09, 22. Jul. 2024 (CEST)

Kann Dir Deine eigentliche Frage nicht beantworten, aber für die zweite nach dem Editor: Du kannst doch jederzeit auf "Quelltext"-Bearbeitung wechseln (rechts über dem Textfeld gibt es "Visuell" und "Quelltext". Mach ich auch so. Und wenn Du in Deine Einstellungen gehst, kannst Du das Häkchen bei "Aktivieren des visuellen Editors" rausnehmen. --Schwäbin 13:29, 22. Jul. 2024 (CEST)
Hilfe vielleicht hier: [3]. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 13:36, 22. Jul. 2024 (CEST)
Danke, ich habe dazu oben in der Frage etwas ergänzt.--2A02:8109:BD1D:4400:0:0:0:C492 14:09, 22. Jul. 2024 (CEST)
Die konkrete Frage kann ich auch nicht beantworten, aber einwerfen, dass das Auswerfen von USB-Sticks mit den Standardeinstellungen von Windows längst überhaupt nicht mehr erforderlich ist. Stick nicht abziehen solange da noch ein Kopiervorgang läuft, auf mehr muss man nicht achten, solange man das "Schnelle Entfernen" nicht absichtlich deaktiviert hat (was für schnellere Datentransfers sinnvoll sein kann, aber trotzdem vermutlich die allerwenigsten tun). --Karotte Zwo (Diskussion) 12:59, 23. Jul. 2024 (CEST)
Ich (anderer User als OP) nutze Windows seit den späten Windows-3.x-Zeiten. Ich habe noch kein anderes Windows-OS kennengelernt, das derart schnell USB-Sticks wegen mangelnder Abmeldung komplett vernichtet. Oft halten Sticks darauf maximal ein bis zwei Anmeldungen durch, dann sind sie komplett hin (physischer Crash?) und es ist keinerlei Zugriff mehr möglich, auch nicht mit irgendwelchen sonstigen Geräten, wo kein Windows drauf ist. Ich habe noch kein einziges Mal erlebt, daß Windows 11 die Abmeldung eines angeschlossenen Sticks *NICHT* von vornherein komplett blockiert, und sei es direkt nach dem Systemstart. Genau deshalb habe ich es bislang auch noch nicht gewagt, irgendeine externe Festplatte an Windows-11-Geräte anzuschließen. -2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:36, 24. Jul. 2024 (CEST)
Dazu kann ich nur sagen, dass es eben zwei Modi zum Beschreiben von USB-Datenträgern gibt, einen bei dem alles direkt geschrieben und das Dateisystem wieder geschlossen wird und einen, bei dem das versucht wird, optimal zu erteilen. In letzterem muss man den Stick sicher entfernen, weil er sich sonst halt ggf. noch in einem undefinierten, korrupten Zustand befindet. Und unter Windows war dieser Modus halt bis zum Oktober-2018-Update Standard und seither ist er es nicht mehr. Irgendwelche Uralt-Windows-Erfahrungen (wobei Windows 3.x eh noch gar kein USB kannte) sind bezüglich dem Entfernen von USB-Sticks also outdated. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:13, 24. Jul. 2024 (CEST)
Daß man in Windows angeblich: "schon gaaaaanz lange" USB-Sticks überhaupt nicht mehr entfernen müßte, wurde schon um 2010 ständig behauptet. Und heute ist das eben nachwievor ziemlicher Blödsinn, genau wie damals schon. Und von wegen: "irrelevante Uralt-Erfahrungen": Ich habe damit gemeint, daß ich mit *JEDER* Windowsversion von 3.x bis 11 jeweils jahrelange Erfahrungen gemacht habe, vor allem mit XP, 7, 10 und 11. Und überall dasselbe Problem, daß man Sticks grundsätzlich abmelden muß, sonst gehen sie innerhlab weniger Wochen kaputt. Und für Windows 11 gilt das nochmal extrem verschärft, weil es da praktisch unmöglich geworden ist, USB-Medien *ÜBERHAUPT* noch abzumelden, weil das System von der ersten Sekunde des Bootens ins OS sämtliche USB-Medien sofort mit Dauernutzung im Hintergrund belegt und somit jedwede Abmeldungsmöglichkeiten dauerhaft blockiert sind. Und wenn man sie dann ein-, zweimal ohne Abmeldung abgezogen hat, werden sie von keinem System mehr erkannt. --2003:DA:CF25:5A04:E1FC:FB3C:BF59:5558 15:06, 24. Jul. 2024 (CEST)
Deine Hardwareprobleme kann ich leider nicht lösen. Der Rest der (Windows-)Welt muss jedenfalls genau seit dem Windows-10-Update 1809 vom Oktober 2018 nicht mehr "Sicher entfernen", solange er das nicht explizit so will (vgl. Microsoft-Support, Presse 1, 2, 3). --Karotte Zwo (Diskussion) 17:34, 24. Jul. 2024 (CEST)

Ein Blatt fällt vom Baum

Vor vielen Jahren las ich die Beschreibung vom Herunterfallen eines Blattes von einem Baum.

Wie es sich dabei in der Luft bewegte, von der Sonne beschienen wurde, dafür wurden Worte gefunden die eine ganze Seite füllten.

Aber wer beschrieb diesen Vorgang? Wie lautet die Überschrift?

Leider fand ich bis jetzt niemand der mir diese Fragen beantworten konnte.

Aber vielleicht Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

--81.28.134.54 18:35, 23. Jul. 2024 (CEST)

Ich kenne nur die Filmszenen mit der umherwirbelnden Feder in Forrest Gump bzw. Plastiktüte in American Beauty (1999). Beide (bzw. alle drei, die Feder kommt ja zweimal) sind detaillierter als die typische Filmeinstellung, aber dann doch eher nicht so detailliert, dass man sie in der Erinnerung mit einer ausgiebigen schriftlichen Beschreibung verwechseln würde. (Nur bevor halt gar niemand antwortet, liefere ich halt mal das für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch eine der beiden Szenen gemeint war.) --Karotte Zwo (Diskussion) 10:16, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Blattbeschreibung kenne ich nicht, aber das würde gut zu Peter Handke passen. Ich hab vor Jahren einige Kurz"geschichten" von ihm gelesen, die genau solche Sachen zum Inhalt hatten. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 13:07, 24. Jul. 2024 (CEST)

Weisungsbefugnis

Kann man einem oder mehreren Mitarbeitern weisungsbefugt sein, ohne deren Vorgesetzter zu sein?

--176.199.210.203 21:04, 23. Jul. 2024 (CEST)

Ja als externer bist du in der regel den internen weisungsabhängig, es sei denn dein vorgesetzer sagt etwas anderes! --2A01:599:440:9BFE:CDC9:4A98:66E8:DE4C 21:11, 23. Jul. 2024 (CEST)
Fehlt hier nicht ein "von"?
gruß --2003:C6:1739:4507:649D:7560:E87C:6852 22:48, 23. Jul. 2024 (CEST)
Oder ein gegenüber --2A01:599:440:9BFE:CDC9:4A98:66E8:DE4C 23:52, 23. Jul. 2024 (CEST)
genau.
LG --2003:C6:1739:4507:649D:7560:E87C:6852 16:24, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ja. Z. B. dürfen Op-Koordinatoren auch Chefärzten vorschreiben, wann und in welchem Op Operationen stattfinden. --Doc Schneyder Disk. 21:12, 23. Jul. 2024 (CEST)
klar, guckst du VEFK... Flossenträger 22:26, 23. Jul. 2024 (CEST)
Der Artikel Direktionsrecht und entsprechend höchstwahrscheinlich auch all die dahinterstehenden Gesetze erwähnen Hierarchieebenen gar nicht erst. Weisungsbefugt ist der Arbeitgeber, und welche seiner Vertreter er wem Weisungen zukommen lässt, bestimmt er offenbar selbst. Ein Beispiel, das der Artikel nennt, sind etwa betriebliche Bekleidungskonventionen - die werden nicht vom Vorgesetzten erlassen (sagt ja schon das "betrieblich"), sondern etwa von der Personalabteilung. --Karotte Zwo (Diskussion) 22:55, 23. Jul. 2024 (CEST)
Der Arbeitgeber kann und muss sein Direktionsrecht aber auch so delegieren, dass er selbst Weisungen von einem Untergebenen annehmen und befolgen muss, beispielsweise wenn er einen Sicherheitsbeauftragten ernennt, der dann auch dem Geschäftsführer Weisungen zur Arbeitssicherheit erteilen darf. Oder der Geschäftsführer muss sich vom Technischen Leiter weisen lassen, doch bitteschön den Laserdrucker nicht an die USV anzuschließen, weil die dessen Lastspitze nicht verträgt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:37, 24. Jul. 2024 (CEST)
Devinitiv Ja. Kommt halt darauf an was wie geregelt worden ist. Da kann eben in einer Firmenweisung explizit festgelegt sein, dass der Mitarbeiter in der Funktion X gegenüber der gesamten Schicht Weissungsbefugt ist. In meiner Lehrfirma hatte der Qualitätsprüfer bzw. die Person die diese Funktion in einer Schicht übernahm solche bereichsübergreifenden Befugnisse. Der war unter anderem berechtigt Arbeiter vom Arbeitsplatz wegzuweisen, wenn er sich oder andere gefährdet hat. --Bobo11 (Diskussion) 00:06, 24. Jul. 2024 (CEST)
Nope, der Sicherheitsbeauftragte hat per Definition keine Weisungsbefugnis, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt auch nicht.(DGUV 1 - Grundsätze der Prävention, §20(2)) Flossenträger 08:30, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich weiß nicht, ob der Begriff „Vorgesetzter“ klar definiert ist. Meist wird wohl disziplinarischer Vorgesetzter gemeint sein. Eine Weisungsbefugnis kann aber auch nur fachlich sein; die Person, die sie ausüben darf, muss nicht auch disziplinarischer Vorgesetzter sein. Bei mir gab/gibt es sowas. Ich arbeite in einem Helpdesk, da kümmern sich ein paar Leute darum, wie wir bestimmte Supportentscheidungen treffen; sie dürfen mich anweisen, was ich inhaltlich zu tun habe. Diese Leute dürfen mir aber keinen Urlaub genehmigen oder verweigern bzw. mich abmahnen, sie sind nicht mein Chef. eryakaas • D 22:15, 24. Jul. 2024 (CEST)

Warum ist es im Winter kälter als im Sommer?

Zunächst erscheint die Frage trivial, ja klar ist es im Winter kälter, aber wenn bei uns Winter ist, ist auf der Südhslbkugel Sommer. Nach dieser Grafik ist allerdings die gesamte Erde im Winter kälter.https://climate.copernicus.eu/sites/default/files/custom-uploads/2407%20Record%20temperature/era5_daily_global_temp_20240721.png


Nun ist es doch so, dass der Abstand Sonne Erde im Januar am geringsten. Danach würde man dadoch die höchsten Temperaturen erwarten. https://www.mdr.de/wissen/astrokalender/perihel-erde-sonne-am-naechsten-astronomie-weltraumkalender-104.html --2003:6:23A0:CB96:3484:E96C:A139:7A9D 00:14, 24. Jul. 2024 (CEST)

Die Südhalbkugel hat mehr Wasser- als Landoberfläche. Da das Aufheizen mit Sonnenenergie von Wasserflächen langsamer als das Erwärmen von trockenen Böden ist, dürfte die Erklärung in der Verteilung der Kontinente liegen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:37, 24. Jul. 2024 (CEST)
Hmmm. Allerdings ist Wasser doch ein Wärmespeicher, ganz im Gegensatz zu Erde oder Sand. Deshalb kühlen Wüsten in der Nacht so stark ab. --Christian140 (Diskussion) 11:54, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das passt trotzdem ins Bild. Mal eine Überlegung zur Realität im Vergleich zu einer uniformen Erde:
Im Nordwinter ist Südsommer:
  • Im Norden kühlen sich die Landmassen schneller ab (Kontinentalklima)
  • Im Süden wärmt sich die Wassermasse langsamer auf (Seeklima)
--> insgesamt kühler
Im Nordsommer ist Südwinter:
  • Im Norden wärmen sich die Landmassen schnell auf (Kontinentalklima)
  • Im Süden kühlt sich die Wassermasse langsamer ab (Seeklima)
--> insgesamt wärmer --Naronnas (Diskussion) 12:07, 24. Jul. 2024 (CEST)
(BK) Die Nordhalbkugel hat mit 39% einen deutlich größeren Landanteil als die Südhalbkugel (19%) und heizt sich daher viel schneller auf. Dazu kommt noch, dass Antarktika, das einen großen Anteil an der Landmasse der Südhalbkugel hat mit Eis und Schnee bedeckt ist und einen viel höheren Anteil des Sonnenlichts reflektiert als "normales" Land. --Blutgretchen (Diskussion) 00:42, 24. Jul. 2024 (CEST)
(BK) Die Subtropen (da wo sich die Erde, auch jahreszeitlich, am meisten aufheizt, denn am Äquator ist das mit den jahreszeitlichen Temperaturschwankungen ja nicht so weit her) auf der Nordhalbkugel umspannen praktisch die kompletten USA, Nordafrika, Südeuropa, Südasien. Die auf der Südhalbkugel Südaustralien und die südlichen Zipfel von Afrika und Südamerika - eine viel kleinere Landmasse (der dann im Süden auch praktisch gar nichts mehr folgt, im Norden kommen noch Mittel- und Nordeuropa, Mittel- und Nordasien, Nordnordamerika). Und Landmassen erwärmen sich stärker als Ozeane. --89.217.162.194 00:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ein einfacher Blick auf Jahreszeit#Veränderung von Einstrahlwinkel und Bestrahlungsdauer hätte genügt, um sämtliche merkwürdigen Spekulationen des Fragestellers und sämtlicher Threadteilnehmer zu erübrigen; es liegt nicht am Abstand, sondern am Einstrahlwinkel. Das ist doch wiklich schulisches Unterstufenwissen 5.-7. Klasse! --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 04:43, 24. Jul. 2024 (CEST)
Du hast die Frage nicht verstanden. Die Frage lautet anders formuliert: Warum ist die Oberflächentemperatur der gesamten Erde niedriger, wenn auf der Nordhalbkugel Winter ist? Antwort: Es liegt an der ungleichmäßigen Verteilung von Land- und Wasserflächen im Norden und Süden. Die Antworten waren also korrekt und Deine am Thema vorbei. --2.175.140.247 05:54, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es wurde aber auch gefragt, warum dieser Winter mit dem geringsten Abstand zwischen der Sonne und der Erde zusammenfalle. --89.1.139.109 07:26, 24. Jul. 2024 (CEST)
Nein, das wurde nicht gefragt. Es wurde festgestellt, dass der Nordhalbkugelwinter mit dem geringsten Abstand zwischen der Sonne und der Erde zusammenfällt, und daher (unter Berücksichtigung nur dieses Aspekts) eigentlich eher zu erwarten wäre, dass Südhalbkugelsommer heisser als der Nordhalbkugelsommer sein müsste und deshalb die global heissesten Temperaturen produzieren müsste. Die Frage war dann, warum das eben gerade andersrum ist, und nicht einfach warum es bei uns im Winter kalt ist. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:55, 24. Jul. 2024 (CEST)
Treppenwitz am Rande: Auch Jules Verne lässt in Die geheimnisvolle Insel (Roman) durch den ansonsten sehr klugen Ingenieur Cyrus Smith verkünden, der Winter der Südhalbkugel sei kälter als derjenige der Nordhalbkugel, weil er mit dem Aphel zusammenfalle. Dieser Irrtum hat also durchaus Tradition. Tatsächlich wirkt sich die sehr geringe Elliptizität der Erdbahn praktisch gar nicht auf die Temperaturen aus. --Kreuzschnabel 07:30, 24. Jul. 2024 (CEST)
Der Hauptgrund wurde ja genannt. Nur um das ganze mit Zahlen zu unterlegen (dazu nehmen wir Copernicus daten. Generell: Lufttemperatur weltweit hat in etwa eine Schwankungsbreite zwischen 12 und 16 Grad, während die Meeresoberflächentemepratur weltweit in etwa zwischen 20 und 21 Grad schwankt. Heisst die Landoberfläche hat eine deutlich höhere Schwankungsbreite als die Meeresoberfläche (sonst kann man diese Zahlen nicht erzeugen). Nun gibt es zwei Dinge zu beachten: Wo liegt mehr Land (da variiert mehr) und wie ist das Land verteilt. In der Nordhalbkugel liegt dann eben so viel mehr schön verteilt (im Sinne von gleichmässigkeit) über die ganze Halbkugel, dass die Schwankung dort entscheidend ist. Im Süden hat man zwar recht viel am Äquator, aber dann nimmt die Landfläche deutlich ab, hat dann einen Streifen quasi ohne Land bevor dann Antarkika kommt. Generell: Die Schwankung die man im Norden erzeugt, kann durch die geringere Fläche nicht wett gemacht werden, also ist die Schwankung im Norden entscheidend. Und dort ist eben im Sommer mehr wamr als im Winter, und das global. Letztendlich kommt man eben durch eine Varianzanalyse dahin.--Maphry (Diskussion) 09:06, 24. Jul. 2024 (CEST)

Hat die Bundespolizei Flächenflugzeuge?

Angeblich hätte das Bundesland Hessen oder ein hessischer BuPoli-Standort für Überführungsfluge sowas? Ist da was dran? --scif (Diskussion) 13:19, 24. Jul. 2024 (CEST)

https://www.google.com/search?q=Hat+die+Bundespolizei+Fl%C3%A4chenflugzeuge. Bitte das Seitenintro lesen, verstehen und beherzigen. --Chianti (Diskussion) 13:40, 24. Jul. 2024 (CEST)
Polizei Hessen#Fahrzeuge (≠ Bundespolizei (Deutschland)). --Sitacuisses (Diskussion) 13:50, 24. Jul. 2024 (CEST)
@ChiantiIch weiss nicht welche Arroganz dich zu deinem Edit bemüssigt aber der Unterschied zwichen LaPo und BuPoli ist mir geläufig, auch zwischen Hessen und NRW. Die zweite Antwort war zielführender , wenngleich die Frage offen bleibt, ob ein Überwachungsflugzeug auch für Überführungen genutzt werden kann. --scif (Diskussion) 16:41, 24. Jul. 2024 (CEST)
Wie sich mit der angegebenen Internetrecherche in wenigen Sekunden ermitteln lässt, lautet die Antwort auf die Frage in der Überschrift nein. --Chianti (Diskussion) 17:58, 24. Jul. 2024 (CEST)

Firefox-Neustart ohne Sitzungswiederherstellung

Mein Firefox default-Profil hat sich an einer Wikipedia-Seite aufgehängt.
"Keine Rückmeldung" - hat sicher jeder Firefox-Nutzer schon mal gehabt.
Insgesamt sind nur 7 Tabs offen.
Bisher hat keiner der unzähligen Tipps aus dem WWW etwas gebracht.
Wenn ich den kritischen Task schließe, schließt das Profil komplett.
Schließen der anderen Tasks bringt keinen sichtbaren Effekt.
Bei jedem Neustart in beliebiger Konfiguration lädt der Browser alle Tabs neu und stockt erneut.
Kein Menüpunkt ist bedienbar, ebenso keine der Schaltflächen.
Meine aktuell einzig verbliebene Idee ist, die Sitzungswiederherstellung abzustellen, ohne den Browser zu starten.
Etwa so: Firefox -P [Parameter]
Geht das? Wenn ja, wie?
--2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 15:42, 24. Jul. 2024 (CEST)

firefox -safe-mode --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 16:13, 24. Jul. 2024 (CEST)
Mit firefox -P startest du die Profilverwaltung. Da kannst du ein neues profil anlegen, das dann deine alte Sitzung nicht wiederherstellen wird. Das allerdings auch deine Einstellungen, Lesezeichen etc. nicht hat. --Kreuzschnabel 16:15, 24. Jul. 2024 (CEST)
Unter Windows kannst Du auch Dein defektes Profil unter %APPDATA%\Mozilla\Firefox\Profiles\ umbenennen oder löschen und beim nächsten Firefox-Start ein neues anlegen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:25, 24. Jul. 2024 (CEST)
1. Im safe mode hängt sich das Profil auf.
Bei jedem Neustart in beliebiger Konfiguration lädt der Browser alle Tabs neu und stockt erneut.
2. Das beantwortet nicht meine Frage.
Was habe ich wohl gemacht, um die Frage überhaupt stellen zu können?
Ich möchte das Profil nicht wegwerfen, sondern wieder benutzbar machen.
--2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 16:31, 24. Jul. 2024 (CEST)
Hast du schon die sessionstore-backups des betreffenden Profils gelöscht? In Windows: Lokaler Datenträger - Benutzer (Users) - Benutzername - AppData (Anwendungsdaten) - Roaming - Mozilla - Firefox - Profiles - Profilname - sessionstore-backups. Dort die recovery.jsonlz4 und die recovery.baklz4 (und evtl. die previous.jsonlz4) löschen. --Chianti (Diskussion) 16:45, 24. Jul. 2024 (CEST)
Cool. Eine sehr kenntnisreiche Antwort. 👍
Tatsächlich versucht das Profil jetzt keine Sitzungswiederherstllung mehr.
Es hängt sich jetzt beim Laden der Startseite auf.
Damit ist meine erhoffte Lösung hinfällig und ich habe überhaupt keine Idee mehr. 😟
-- 2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 17:31, 24. Jul. 2024 (CEST)
Hilft das? Wie oben im safe-mode starten, dann Cache löschen, dann wieder normal starten? --Rôtkæppchen₆₈ 18:57, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ohne Internetzugang Firefox neu starten? --2.173.234.63 19:32, 24. Jul. 2024 (CEST)
Tatsächlich ließ sich dieses Mal zu meiner Überraschung der safe mode benutzen.
Ebenfalls zu meiner Überraschung war das Häkchen Vorherige Fenster und Tabs öffnen noch da.
Weggeklickt. Profil neu gestartet. Läuft. - Großartig. 👍
Vielen Dank. -- 2003:C3:5741:77D3:1089:CDAE:E19A:21F6 19:34, 24. Jul. 2024 (CEST)
gerne! :-) --2.173.234.63 20:10, 24. Jul. 2024 (CEST)

Warum hat Crooks so lange NICHT geschossen?

[umgesiedelt ins Café. Spekulationsfragen, was sein KÖNNTE, gehören hier ausdrücklich nicht hin. --Kreuzschnabel 14:35, 22. Jul. 2024 (CEST)]

Nachtrag, wie im Café zu sehen: Die Frage wurde seriös beantwortet. Übersiedelung war völlig unnötig. --KnightMove (Diskussion) 12:46, 23. Jul. 2024 (CEST)
Der Unterschied zwischen Auskunft und Café liegt nicht in der Seriosität der Antworten, sondern im Wesen der Frage. Unnötig ist hier nur dein mehrfaches Nachtreten (einmal hier, einmal da). --Kreuzschnabel 23:31, 23. Jul. 2024 (CEST)
Es gibt hier leider einige Personen, die Fragen nicht als Wissensfragen anerkennen, nur weil sie nicht in ihr eigenes Wissensgebiet fallen. Kriminologie ist eine Wissenschaft. Es ist im Übrigen auch Wissen und keine Spekulation, wenn man weiß, dass ein Grund oder ein Ereignis wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:46, 23. Jul. 2024 (CEST)
Die mag es geben; in diesem Fall allerdings wurde eine Frage, die mit den Worten „Es ist zwar keine beantwortbare Wissensfrage“ beginnt, als keine beantwortbare Wissensfrage eingeordnet – und sich nun darüber gewundert, dass der dies so formuliert habende Fragesteller darüber sauer zu sein scheint. --Kreuzschnabel 09:43, 25. Jul. 2024 (CEST)

Film(?!) gesucht, nur Szene in Erinnerung

Ich habe etwas im Kopf und mir will beim besten Willen nicht einfallen woher. Es müsste ein Film sein, könnte aber theoretisch sogar aus einem Videospiel stammen. Zur Szene:

In einem Restaurant treffen sich zwei, drei, vier der Protagonisten (ggf. Nebencharaktere), um etwas zu besprechen. An einem der Nebentische sitzt ein Pärchen, von denen die Frau sehr laut lacht (oder spricht). Daraufhin bekommt sie von einem der Gangster (ggf. einer der Dons, auf jeden Fall jmd. jähzorniges) gesagt, dass sie leise zu sein hat. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachkommt (und wohl zunächst sogar sich verbal widersetzen will), wird ihr Partner auf brutalste Weise zusammengeschlagen, woraufhin sie im Anschluss beteuert, wie Leid ihr das alles tut.

Kann sogar so etwas bekanntes wie Der Pate sein so stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich finde bei Google absolut nichts zu der Szene. Tendentiell ein Mafia-Film, aber wie gesagt, nur so eine Ahnung. --KayHo (Diskussion) 13:36, 23. Jul. 2024 (CEST)

würde auf GoodFellas tippen. sicher bin ich mir aber nicht --Future-Trunks (Diskussion) 18:02, 23. Jul. 2024 (CEST)
Eine ähnliche Szene ist auch in Brügge sehen … und sterben?, aber die Details passen nicht. --KnightMove (Diskussion) 16:02, 24. Jul. 2024 (CEST)
Vielleicht kann dir diese Auflistung auf die Sprünge helfen... --Joschi71 (Diskussion) 01:18, 25. Jul. 2024 (CEST)
Hab ich auch schon durchgeforstet, eine wie geschildert ist nicht dabei. Die Szene mit dem Stift ziemlich am Anfang von Casino (Film) ist ebenfalls anders. --Chianti (Diskussion) 01:26, 25. Jul. 2024 (CEST)

Zu welchen Bestandteilen der MGH gibt es deutsche Übersetzungen?

Wo kann ich das herausfinden? Denn die 18 Seiten, die ich aktuell brauche, selbst aus dem Lateinischen zu übersetzen ist nichts, was man schnell erledigen kann, und eine schon existente professionelle Übersetzung wäre doch sehr hilfreich.

--2A00:8A60:C000:1:41E2:4D71:1358:29B5 18:56, 23. Jul. 2024 (CEST)

MGH??
GRUß --2003:C6:1739:450B:649D:7560:E87C:6852 20:07, 23. Jul. 2024 (CEST)
Monumenta Germaniae Historica --Proofreader (Diskussion) 20:09, 23. Jul. 2024 (CEST)
War nicht die Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe komplett auf Deutsch?
http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/anzeige.php?reihe=Ausgew%C3%A4hlte+Quellen+zur+deutschen+Geschichte+des+Mittelalters.+Freiherr+vom+Stein-Ged%C3%A4chtnisausgabe TassiloDux (Diskussion) 16:41, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ja, und welche Teile der übrigen Quellensammlungen sind da enthalten, und welche nicht? --109.42.179.230 16:45, 24. Jul. 2024 (CEST)
Im Link sind unten alle Einzelbände angegeben, ich fürchte das muss man durchsehen. Aber der OPAC der Regesta Imperii ist eigentlich ziemlich ausführlich.
Darf ich fragen, was genau du suchst? Evtl. weiß ich das zufällig und kann helfen. TassiloDux (Diskussion) 22:59, 24. Jul. 2024 (CEST)
Eine Übersetzung der Quellen zum Rheinischen Bund von 1254. MGH Const. II, 428 - 437; und evtl. noch Übersetzungen von Urkunden König Wilhelms von Holland, wenn es solche geben sollte. In der Redaktion Geschichte hatte ich auch schon eine ähnliche Frage gestellt. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 07:58, 25. Jul. 2024 (CEST)
Heinz Quirin: Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. 5. Auflage, Stuttgart 1991, ISBN 3-515-05867-2 hat auf S. 243-267 einen Anhang Quellenübersichten in der zumindest im Abschnitt Erzählende Quellen jeweils eine Spalte Übersetzungen anführt (überwiegend mit Verweisen auf Die Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit). Aktueller dürften jeweils die Einträge im Repertorium Geschichts­quellen des deutschen Mittelalters sein, allerdings auch mit einem Fokus auf den erzählenden Quellen. Es gibt auch noch Norbert Ohler: Bibliographie ins neuhochdeutsche übersetzter mittelalterlicher Quellen. Wiesbaden 1991, ISBN 3-447-03165-4, den ich nicht eingesehen habe. Hilft aber alles für die speziellere Frage wohl eher nicht weiter. --HHill (Diskussion) 10:16, 25. Jul. 2024 (CEST)

Natriumhydroxid

Lösungen von Natriumhydroxid fühlen sich an den Händen extrem schmierig an. Fast wie Schmieröl. Ich nehme an, das hat etwas mit der Verseifung von Fetten zu tun. Meine Frage lautet: Ist Natriumhydroxid auch dann schmierig, wenn man es in Lösung z.b. auf Beton aufbringt und man dann mit Schuhen darüber läuft?

--176.199.210.203 00:49, 24. Jul. 2024 (CEST)

Zum dritten Satz: Es hat nichts mit der Verseifung von Fetten zu tun, sondern mit der Hydrolyse der Hautproteine. Die Verseifung von Fetten mit Natriumhydroxidlösung braucht Zeit und Temperatur (Seifensieden). Zur Frage: Es kommt darauf an, ob der Sohlenwerkstoff alkalienbeständig ist. Ledersohlen werden wie Haut hydrolysiert und glitschig. Bei Polyurethan ist die Hydrolyse (u.a. der Zerfall von Vintage-Sneakers) säurekatalysiert. PVC verhärtet eher bei Alkalienkontakt (Beispiel Spülmittelschläuche von Industrie- und Gastronomie-Geschirr- und Gläserspülmaschinen). Beton selbst ist, wenn er nicht zu alt ist, selbst alkalisch. --Rôtkæppchen₆₈ 01:10, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das heißt, dass eine solche Lösung nicht per se glitschig ist? --176.199.210.203 00:50, 25. Jul. 2024 (CEST)
Das Natriumhydroxid sofort mit viel Wasser von der Haut abwaschen. Es verursacht schwere Verätzungen. -- Karl Bednarik (Diskussion) 04:23, 24. Jul. 2024 (CEST).

Ist diese Website vertrauenswürdig?

https://booking.sms-timing.com/powerarea/book/subscribe/event

? --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 22:18, 24. Jul. 2024 (CEST)

Hast Du Dich vertippt? Bei mir erscheint 404. --Rôtkæppchen₆₈ 22:47, 24. Jul. 2024 (CEST)
Nein, ich habe nur versucht, die konkrete Reservierung zu entfernen und einen allgemeinen Link zu erstellen. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 22:48, 24. Jul. 2024 (CEST)
Von https://powerarea.nl/de/ kommt man, wenn man auf "Tickets" klickt, auf https://booking.sms-timing.com/powerarea/book/product-list . sms-timing.com leitet weiter auf https://www.bmileisure.com/de/sms-timing. Es ist also eine Buchungsplattform für Kart- und andere Vergnügungsparks. --Chianti (Diskussion) 23:19, 24. Jul. 2024 (CEST)
Der unverständliche "deutsche" Text bei der Anmeldung lässt allerdings schnell die Alarmglocken schrillen. Und deren Forderung, etwas digital zu unterschreiben. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 23:22, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das könnte eine Maschinenübersetzung sein, ist schließlich ein Anbieter aus den Niederlanden. Und eine verbindliche Bestellung zu unterschreiben bzw. digital zu signieren ist nicht gerade ungewöhnlich. --Chianti (Diskussion) 23:53, 24. Jul. 2024 (CEST)
In meinem Paralleluniversum ist der Anbieter aus Flandern in Belgien. --Rôtkæppchen₆₈ 00:43, 25. Jul. 2024 (CEST)

Nummern an tschechischen Landstraßen

Moinsen, bei Fahrten durch Böhmisch-Sibirien fallen mir immer wieder kleine Schilder mit Nummern auf, etwa hier: https://www.mapillary.com/app/?pKey=179262430760429 (das kleine rechts an der Leitplanke mit Aufschrift 13-610P). Die stehen offenbar immer an Stellen, wo kleine Gräben o.ä. in Rohren unter der Straße durchgeführt werden. Ist das eine Bauleitnummer des Wasserdurchlasses oder was anderes, das mehr zufällig dort steht? --Kreuzschnabel 09:35, 25. Jul. 2024 (CEST)

Das sind Brückennummern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:47, 25. Jul. 2024 (CEST)

Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten (Teil 2)?

Ich mache mal etwas ungewöhnliches und wiederhole meine Frage, weil die Antworten komplett an der Frage vorbei gingen: Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten? Wo steht geschrieben: ein Ministerium kann dieses und jendes verbieten? Also wenn z.B. ein Ministerium sagt, Ölheizungen sind verboten, wodurch wird so ein Verbot rechtswirksam? Mir geht es nicht um die Rechtsgrundlage für Ölheizungen, sondern um die Rechtsgrundlage der Ministerien. Wo sind deren Befugnisse geregelt und wie wird verhindert, dass Ministerien diese Befugnisse missbrauchen. Und kann jede Behörde etwas verbieten? Und ich muss es noch weiter klarstellen, weil die Antworten schon wieder völlig an der Frage vorbei gehen: warum kann ein Ministerium sagen: "wir verbieten den Verschwörungsclub Dingleshausen" und das ist rechtswirksam. Und warum ist es nicht rechtswirksam, wenn der Abgeordnetet Maier es sagt? Ich suche das Gesetz dazu, in dem steht: "eine Behörde oder ein Ministerium kann etwas verfügen oder verbieten, ohne dass die Zulässigkeit von einem Gericht oder einer anderen Instanz vorher geprüft wird." --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 07:42, 24. Jul. 2024 (CEST)

Ich wiederhole meine Antwort: „Für Deutschland: Nur auf der Grundlage von Gesetzen des Bundes und der Länder, die unter Umständen in Verordnungen und Satzungen konkretisiert werden.“ Satzungen sind eher auf der kommunalen Ebene wichtig, treffen also auf die Frage nach Ministerien nicht zu. In vielen Fällen werden es jedoch eher Oberbehörden sein, die im Tagesgeschäft etwas verbieten oder genehmigen.
Beispiel zum Verbot des Einflusses berauschender Mittel im Straßenverkehr: § 24a Straßenverkehrsgesetz 0,5-Promille-Grenze: „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 07:56, 24. Jul. 2024 (CEST)
Aufgabe von Behörden ist es, geltendes Recht um- und durchzusetzen. Sie gehören der Exekutive an. In deiner ersten Frage fragst du, ob das Ordnungsamt eine Bäckerei schließen kann. Ja, kann es, wenn die Bäckerei nachweislich gegen geltendes Recht verstößt, sich etwa nicht an Hygienevorschriften hält. Das Amt muss die Recht- und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme aber, wenn die Bäckerei dagegen klagt, anhand geltender Gesetze oder Verordnungen vor Gericht nachweisen. --Kreuzschnabel 08:08, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Frage enthält so viele unrichtige Annahmen und Mißverständnisse, dass es in überschaubarem Rahmen nicht sinnvoll möglich ist, zu antworten (kurzes Beispiel: das Verbot "von Ölheizungen" ist etwas völlig anderes als "das Verbot einer Bäckerei"). Ich würde im Artikel Verwaltungsakt anfangen, und dann Begriffe wie Rechtsgrundlage, Exekutive und "Rechtsbindung der Verwalktung" googeln. --212.88.147.22 08:24, 24. Jul. 2024 (CEST)
Zu Ölheizungen: Ölheizungen wurden in Deutschland nicht durch ein Ministerium, sondern durch ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz, das Gebäudeenergiegesetz, verboten. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:28, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ministerien können normalerweise garnichts verbieten, es sei denn, sie haben teilweise Funktionen einer Behörde. Das ist der Ausnahmefall und betrifft den Kontakt mit Bürgern normalerweise überhaupt nicht (wie viele haben schonmal einen Bescheid oder sonstige Post von einem Ministerium bekommen?). Behörden, z.B. Ordnungsämter, können alles Mögliche verbieten, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Und diese stammt nicht aus einem Ministerium, das läuft unter Gewaltenteilung. Ggf., wie bei den Heizungen, erstellt ein Bundesministerium einen Gesetzentwurf, den dann das Parlament beschließt (oder nicht). Wenn es ein Gesetz gibt, stellen die zuständigen Ober-)Behörden dazu Ausführungsbestimmungen auf. Auf deren Grundlage verbietet dann die ausführende Behörde (oder nicht). Welche das jeweils ist, wird explizit festgelegt.--Meloe (Diskussion) 08:58, 24. Jul. 2024 (CEST)
Verordnungen werden von Ministerien oder von der gesamten Bundesregierung beschlossen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:52, 24. Jul. 2024 (CEST)

Ministerien können durchaus etwas verbieten – und zwar über eine Rechtsverordnung. Bevor ein Ministerium eine Verordnung erlassen kann, muss es hierzu über ein Gesetz ermächtigt werden, das vom Parlament beschlossen werden muss. Mal eben geht also nichts…--Vertigo Man-iac (Diskussion) 09:25, 24. Jul. 2024 (CEST)

Hast du ein Beispiel für so eine Ermächtigung per Gesetz? Wo finde ich z.B. die Ermächtigung zum Verbot des islamischen Zentrums HH? --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 10:21, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es wurde die/der Träger-Verein(igung) verboten auf Grund von Verfassungsfeindlichkeit. Das findet man dann im Vereinsgesetz.--Maphry (Diskussion) 10:36, 24. Jul. 2024 (CEST)
Dort § 3 In Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz (was auch der Berichterstattung zu dem Verbot zu entnehmen ist). --2A02:3037:20A:AE59:6F5A:391:533A:6956 10:38, 24. Jul. 2024 (CEST)
  • 1. Recht und Gesetz
  • 2. Recht und Gesetz
  • 3. Verkündigung im Amtsblatt oder Gesetzblatt
  • 4. Das ist den Rechtsgrundlagen für die jeweilige Behörde und das jeweilige Verbot zu entnehmen
  • (Fragezeichen vergessen): Weil es im Vereinsgesetz steht
  • 5. Es fehlt ein Parlamentsbeschluss oder eine aus einem Parlamentsbeschluss hervorgegangene Ermächtigung einer Behörde.
  • "ohne dass die Zulässigkeit von einem Gericht oder eineranderen Instanz vorher geprüft wird" ist der Regelfall. Nur bei Parteienverboten und Grundrechtsverwirkungen muss ein Gericht vorher entscheiden. Der ordentliche Rechtsweg bleibt selbstverständlich unberührt und deswegen ist unter jedem Behördenbescheid zwingend auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ansonsten ist das eine Formverletzung, die den Bescheid unwirksam macht.
--2003:F7:DF23:8300:586D:79ED:36C2:F94C 11:05, 24. Jul. 2024 (CEST)
Weder in Artikel 9 noch im Vereinsgesetz stehen drin, dass das BMI rechtswirksam Verbote aussprechen kann. Ich würde eher denken, dass man aufgrund dieser Gesetze klagen kann und wenn die Klage gewonnen wird, das Verbot wirksam ist. --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 15:13, 24. Jul. 2024 (CEST)
§ 3 Vereinsgesetz gelesen und verstanden? --212.88.147.22 15:19, 24. Jul. 2024 (CEST)
D.h. solche Verfügungen und Verbote kann das BMI nur aufgrund des VereinsG aussprechen? Oder gibt es noch andere Gesetze, die eine Verbotsbehörde erwähnen? --2001:16B8:B8A2:5900:6A74:902B:4688:5E3B 16:12, 24. Jul. 2024 (CEST)
Da gibt es noch das Bundesverfassungsgericht als Parteiverbotsbehörde und die kommunalen und staatlichen Gewerbeaufsichtsbehörden als Gewerbeuntersagungsbehörden. --Rôtkæppchen₆₈ 16:21, 24. Jul. 2024 (CEST)
Und Gesundheitsämter, und Ortspolizeibehörden, und und und --93.198.255.5 16:24, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Bezeichnung Verbotsbehörde scheint mir unüblich zu sein. Häufiger wird vorkommen, dass eine Behörde ermächtigt wird, etwas zu untersagen, oder wie in meinem obigen Beispiel einfach eine Verordnung erlassen darf, durch die etwas untersagt wird.
„D.h. solche Verfügungen und Verbote kann das BMI nur aufgrund des VereinsG aussprechen? Oder gibt es noch andere Gesetze, die eine Verbotsbehörde erwähnen?“ Bitte erst einmal selbst erklären, wie das Wort oder zu verstehen ist. Denn der Inhalt des zweiten Satzes (andere Verbote auf Grundlage anderer Gesetze) ist keine Alternative zum Inhalt des ersten Satzes (Vereinsverbote auf Grundlage des Vereinsgesetzes). --BlackEyedLion (Diskussion) 17:08, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es gibt keine allgemeine "Verbotsbehörde". Im Vereinsgesetz steht der Begriff (erstmals in § 3 Abs. 1) und er wird dort auch für dieses Gesetz definiert (§ 3 Abs. 2: Verbotsbehörde ist ...). Allgemein heißt es "zuständige Behörde". Und es steht in den jeweiligen Gesetzen, welche Behörde wofür zuständig ist. 91.54.46.26 17:31, 24. Jul. 2024 (CEST)
Hier muss ich ganz kurz einhaken. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung macht einen Bescheid nicht unwirksam. Im Regelfall verlängert sich nur die Frist, um einen Rechtsbehelf (Widerspruch) einzulegen von einem Monat auf ein Jahr. Vor allem bei begünstigenden Bescheiden wird oft auf eine Rechtsbehelfsbelehrung verzichtet: Bürger stellt einen Antrag – Behörde erlässt einen Bescheid in dem geregelt wird, dass er das Beantragte bekommt bzw. machen darf – gegen was soll er denn Widerspruch einlegen? Wirksam ist der Bescheid trotzdem.2A02:2454:9B5F:6300:5EC:DF6C:2576:1D2A 22:31, 27. Jul. 2024 (CEST)

(Nach links) Immer dann, wenn etwas erlaubnispflichtig ist, gibt es eine Überwachungsbehörde. Beispiel: §1 Kreditwesengesetz (KWG) regelt, für welche Finanzdienstleistungen eine Lizenz erforderlich ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine nachgeordnete Behörde des Bundesfinanzministeriums, kann die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnen, wenn ein Unternehmen ohne passende Zulassung Finanzdienstleistungen anbietet oder (§35 KWG) die Lizenz aufheben. Das Ministerium selbst kann hier also nicht aktiv werden. Es kommt im Verwaltungsrecht also immer auf den konkreten Sachverhalt an, aber ohne rechtliche Grundlage kann keine Behörde tätig werden. Wenn der Gesetzgeber gut gearbeitet hat, ist auch nur eine Behörde zuständig. Das schließt aber nicht aus, dass auch mal mehrere Verbotsgründe vorliegen, die in die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden fallen könnten. Eine allgemeine Verbotsbehörde oder ein zuständiges Verbotsministerium gibt es nicht. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:11, 24. Jul. 2024 (CEST)

Du schreibst "kann die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnen, wenn ein Unternehmen ohne passende Zulassung ...". Aber die Behörde, die das Verbot anordnet, ist doch die selbe Institution, die die Grundlage prüft. Das bedeutet doch dass diese Behörde auch ihre Macht mißbrauchen kann? Und wenn jetzt jemand meint Behörden gehören per se zu den Guten, dann möchte ich mal ans 3. Reich erinnern. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 09:46, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die Behörde prüft den Sachverhalt, entscheidet und gibt die Entscheidung bekannt. Die Entscheidung wird begründet und der Betroffene über seine Rechte belehrt. Denn ist es Sache des Betroffenen, die Entscheidung z.B. gerichtlich (das ist abhängig von den vorgesehenen Rechtsmitteln) prüfen zu lassen. Die Behörde muß das nicht vorab von einer anderen Instanz prüfen lassen, sie muß sich an die Vorgaben des Gesetzes halten und diese auf den Einzelfall anwenden. 91.54.46.26 10:17, 25. Jul. 2024 (CEST)
Bei Behördenwillkür gibt es immer noch das Verwaltungsgericht. Das wissen auch die Behörden und deren Mitarbeiter. Im Falle des kürzlich verbotenen Youtubekanals eines Parfümherstellers hat die Behörde dann ja auch eingeräumt, dass das ein Irrtum war. und das Verbot für nichtig erklärt. --Rôtkæppchen₆₈ 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)
Ja natürlich. Aber nehmen wir mal den fall "Compact": vielleicht hat man da im BMI gesagt: die verbieten wir mal und nehmen ihnen alles weg. Wenn es dann vor Gericht geht, zögern wir das noch ein paar Monate raus und wenn sie dann in einem Jahr wieder erlaubt sind, erholen sie sich nicht mehr von dem Schlag. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 16:45, 25. Jul. 2024 (CEST)
Etwas verärgert: Die Problematik wurde dem Fragesteller aus Mannheim bereits bei seiner ersten Frage von mir am 16:01, 23. Jul. 2024 (CEST) ausführlich erläutert. Zitat: „Zu den Schutzmechanismen gegen Willkürlichkeit: Das Rechtsstaatprinzip bedeutet auch, dass, wie es der Artikel so schön fomuliert, der Rechtsstaat „einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet“. Das bedeutet, dass jegliches Verbot zwingend eine verfassungskonforme und rechtliche Grundlage haben muss. Zwingend, weil das Grundgesetz in Art. 20 bestimmt: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Neben der Verpflichtung, die Ausübung der vollziehenden staatlichen Gewalt an das verfassungskonforme Recht zu binden, besteht zusätzlich ein Kontrollsystem, in dem Bürgerinnen und Bürger im Zweifel die Rechtmäßigkeit von vollziehender Gewalt und Rechtsprechung anfechten und überprüfen lassen können. Mehr dazu steht in den Artikeln Rechtsweg, Instanz (Recht), Rechtsschutz, hier insbesondere Effektiver Rechtsschutz über die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG und Widerspruch (Recht).“
Über den Aspekt des Rechtsbehelfs hinaus habe ich auf den lesenswerten und kompetenten Artikel im Verfassungsblog von Sandra Lukosek verwiesen: Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte. Eine Tour d'Horizon durch bisherige Verbotsentscheidungen.. Ein aus meiner Sicht fundierter Beitrag zu den Rechtsgrundlagen, der gleichzeitig auch erfreulicherweise die relevanten höchstrichterlichen Urteile anführt.
Die Nachteile einer zeitraubenden (aber auch hinsichtlich der Zeiträume durch Gesetze beschränkten) gerichtlichen Prüfung sind gegen die Fragwürdigkeit von schnellen aber danach unüberprüfbaren Entscheidungen abzuwägen. Das war aber zunächst nicht der Frageansatz sondern befödert nun, da eigentlich schon alles gesagt ist, die Verstrickung in zusätzliche Diskussionen nach dem Prinzip „Ja, aber...“.
In mir wächst leider der Eindruck, dass wir zwar ernsthaft mit seinen beiden Fragen und den Nachfragen und Überlegungen umgehen, jedoch seine eigene Sorgfalt bei der Auseinandersetzung mit den Antworten aus meiner Sicht zu wünschen übrig lässt. Anders lässt sich nicht erklären, dass er zwei Tage nach meiner Antwort noch immer nicht das Grundprinzip verstanden hat: Fall - Behörde - Rechtsprüfung - Anordnung - Widerspruch - (optional erneute Rechtsprüfung durch die anordnende Behörde) - Widerspruch - Rechtsprüfung durch ein Gericht mit (optional) Instanzenweg bis zu den obersten Gerichten bzw. dann die europäischen Gerichte - Urteil (Beispielfall).
Die Willkür in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, auf die der Fragesteller zu Recht hinweist, erwuchs nicht zuletzt auch zu einem wichtigen Teil aus der Verrechtlichung von Willkür, wie wir sie heutzutage beispielsweise in der Russischen Förderation erleben. So arbeiten Behörden zwar nach dem Gesetz, urteilen Gerichte zwar nach dem Gesetz, die Gesetze selbst und die Rechtspflege sind aber mit dem internationalen Recht und den international anerkannten Grundrechten und Grundsätzen nicht mehr zu vereinbaren. Hinzu kommt durch Besetzungspolitik die Einflussnahme auf die als Schutz- und Prüfungsinstanz eingesetzten obersten Gerichte, wie wir es derzeit in den USA, Ungarn, Polen oder Argentinien (vgl. [[4]]) sehen. In diesem Licht sollten daher auch die Bindung an internationales Recht und europäisches Recht und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie an internationale Gerichte wie den Internationalen Gerichtshof, den Internationalen Seegerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof oder den Gerichtshof der Europäischen Union und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesehen werden. Für eine tiefere Auseinandersetzung empfehle ich für den Einstieg auch das Standardwerk von Otto Kirchheimer: Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt a. M., 1981 (1961 Political Justice: The Use of Legal Procedure for Political Ends, Princeton University Press, Princeton, New Jersey; dt. Luchterhand, Neuwied 1965).
Die Rechtspflege geschieht durch Menschen. Deshalb sind Fehler, Ungerechtigkeiten, Inkompetenz, Bösartigkeit, Desinteresse, Men in mission und aus ideologischen Scheuklappen und Vor-Urteilen oder unzureichender Ausstattung erwachsende mangelnde Rechtstreue integrativer Teil des Systems. Es gibt hier wie (fast) überall keine Perfektion. Und das erstrecht unveränderbar, weil die Rechtspflege durch den auf unseren Freiheiten begründeten Reichtum der Vielfältigkeit unserer Leben und Lebensverhältnisse im Streitfall oft und viel mit Abwägungen, Interpretationen, den Fall berührenden Motivationen, mehr oder weniger kompetenten Gutachten, Umständen und Zusammenhängen, mit Zumutbarkeiten und Angemessenheit zu tun hat. Deshalb sind neben der parteilichen Interessenvertretung durch einen juristischen Beistand die Mechanismen der unabhängigen Kontrolle und der Selbstkontrolle im Rechtssystem sehr bedeutend. Dies ist spätestens seit dem Fall Michael Kohlhaas, dem im 16. Jahrhundert als Hans Kohlhase Rechtsgeschichte schreibenden „Urberliner“ Kaufmann bekannt und Teil des Diskurses über Macht, Recht und Gerechtigkeit. Wer heute in einem demokratischen Rechtsstaat lebt und diesen bei aller Kritik irgendwie doch wertschätzt und vielleicht sogar verteidigen will (oder muss), sollte das dargestellte Bemühen zumindest im Prinzip verstanden haben, einer individuellen, feudalistischen oder diktatorischen Willkür möglichst effektive Grenzen entgegenzusetzen. --88.72.111.207 17:30, 25. Jul. 2024 (CEST)
Danke. Hoffentlich liest und versteht der Fragesteller wenigstens ein bißchen davon. Aber nachdem er nach all den Antworten noch davon ausgeht, eine rechtsstaatliche Behörde handelt nach dem Motto "die verbieten wir mal", habe ich Zweifel daran. 91.54.46.26 17:53, 25. Jul. 2024 (CEST)
Dann bist du also der Meinung, dass Behörden, auch die im 3. Reich, immer richtig handeln und dass es nicht notwendig ist, in einem Staat Sperren gegen Machtmissbrauch einzubauen, weil Behörden immer auf der Seite der Guten stehen? Oder vereinfacht gesagt: Gewaltenteilung ist eigentlich Quatsch, weil der Staat und seine Organe ja ZWINGEND an das Recht gebunden sind. Es ist also vollkommen ok, wenn die Regierung Recht spricht und die Polizei alsbald mit der Durchführung beauftragt? --2001:16B8:B88E:B200:A221:1483:114:2603 09:45, 26. Jul. 2024 (CEST)
Denkfehler: Die Regierung spricht nicht Recht, sondern ordnet an. Die Betroffenen können das akzeptieren oder vor Gericht ziehen. Das zuständige Gericht überprüft unabhängig auf Basis der Rechtslage. Das ist die Gewaltenteilung.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:09, 26. Jul. 2024 (CEST)
Meine Zweifel wurden bestätigt. 91.54.46.26 12:44, 26. Jul. 2024 (CEST)
Nun, für andere war es manchmal vielleicht hilfreich und von Interesse, mitzulesen. Das bekommt ja niemand mit, ist aber auch ein Aspekt. Manche Grundmuster sind ja gängig und verbreitet und die Argumentation hinsichtlich der beliebten (im Extrem verschwörungstheoretischen a la der Staat=Moloch) Denkfehler zu lesen nutzt der nächsten Diskussion über Staat, Gewalt und Recht. Die eine Seite schürt Ohnmacht, um sie politisch auszunutzen ("Holen wir uns xxx zurück!" xxx ist dann Demokratie, Kontrolle, unser Land, Freiheit etc.) Die andere Seite muss die Vor- und Nachteile kritisch erklären können, um das diffuse Geraune zu demaskieren und zu dekonstruieren. Tut uns ja auch gut, unsere eigenen Argumente zu prüfen und zu schärfen. Ich versuche immer auch das Positive zu sehen. --88.72.111.207 13:02, 26. Jul. 2024 (CEST)
Das zuständige Gericht überprüft unabhängig auf Basis der Rechtslage. Das ist die Gewaltenteilung.Falsch. Das Gericht urteilt 1 Jahr später. Ab dann ist es wieder Gewaltenteilung. --2001:16B8:B88E:B200:A221:1483:114:2603 18:44, 26. Jul. 2024 (CEST)
Dann wird die beklagte Partei Untätigkeitsbeschwerde einlegen. So Einfach wie Du Dir das vorstellst, lässt sich der Rechtsstaat nicht umgehen. --Rôtkæppchen₆₈ 14:21, 27. Jul. 2024 (CEST)
Die „Sperre gegen Machtmissbrauch” ist der Rechtsbehelf und die juristische (=Judikative) Prüfung des staatlichen (=Exekutive) Handelns im Bezug auf das Gesetz (=Legislative) und die Verfassung. Auf deine Interpretation bis zur Unkenntlichkeit („Dann bist du also der Meinung, ...”) gehe ich nicht ein, das ist mir zu durchsichtig und für alle anderen durchsichtig genug. Ich denke, ich habe alles gesagt, was zu sagen ist und ich habe keinen Anlass, mich weiter zu wiederholen. Ich denke, die Frage ist mehr als ausreichend beantwortet. --88.72.111.207 12:46, 26. Jul. 2024 (CEST)
"Wenn es dann vor Gericht geht, zögern wir das noch ein paar Monate raus und wenn sie dann in einem Jahr wieder erlaubt sind, erholen sie sich nicht mehr von dem Schlag." Das ist unsinnig, weil eine Klage gegen ein Vereinsverbot (und gegen viele andere Verwaltungsakte) eine aufschiebende Wirkung hat (Para. 80 VwGO) und der Verein dann zunächst erlaubt bleibt, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn es mit der Behörde doch Probleme gibt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung meist zunächst in Bezug auf vorläufigen Rechtsschutz im sogenannten Eilverfahren. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:24, 26. Jul. 2024 (CEST)
Deswegen hat die Polizei ja schlauerweise alles mitgenommen, was zur Weiterarbeit nötig wäre. --2001:16B8:B88E:B200:A221:1483:114:2603 19:33, 26. Jul. 2024 (CEST)
Hä? Welche Weiterarbeit? Ein Verbot (in unserem Artikel: „eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung“) bedeutet, dass der Verein aufgelöst, seine Tätigkeit untersagt, die Verträge mit den Mitarbeitern beendet, Material des Vereins als Beweismittel sichergestellt und das Vereinsvermögen eingezogen sind und der Verein daher auch nicht mehr weiterarbeitet. Dieses Verbot gilt oder es gilt, bis es durch einen Rechtsbehelf und eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben oder modifiziert wird. Wenn eine Weiterarbeit gewünscht wäre hätte man den Verein wohl kaum verboten. Bei einem rechtsextremen Chefredakteur, der über das rechtsextreme Magazin sagt: „Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ (Homepage des Magazins, Juni 2023) erwarte ich selbstverständlich ein Verbot (auch der Weiterarbeit) nicht zuletzt im Sinne einer Streitbaren Demokratie, die unsere Gesellschaft vor einem rechtsextremen Umsturz schützt. Einmal Nazis in diesem Land an der Macht sollte ja eigentlich reichen. Allerdings sind auch dem Grundsatz „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ rechtliche Grenzen gesetzt und deshalb hat der rechtsextreme Verein ein Team von mehr als zehn Anwälten, die beim Bundesverwaltungsgericht bereits einen Eilantrag gestellt haben. Das BVerwG wird also entscheiden und dann geht das wie bisher seinen Weg nach Recht und Gesetz, denn das Regime, das von Jürgen Elsässer und seinen Kumpanen gestürzt werden soll, ist ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat. So what. Da gibt es nix verschwörungstheoretisch zu raunen und auch nix zu jammern, denn allen ist klar, dass die Rechtsextremen und ihre Finanziers dann eben irgendwie anders weiterarbeiten werden.
Ich setz jetzt mal ne Erle, es ist ja eigentlich alles bereits mehrmals gesagt. --88.72.111.207 13:13, 27. Jul. 2024 (CEST)
Was will der Fragesteller eigentlich? --scif (Diskussion) 13:35, 27. Jul. 2024 (CEST)
Er will beweisen, dass die Behörden nach Gut- und Schlechtdünken Beliebiges verbieten können, ohne an Recht und Gesetz gebunden zu sein, irgendetwas stichhaltig begründen zu müssen oder mit Konsequenzen rechnen zu müssen. --2003:F7:DF00:D900:4814:452D:2585:7EF9 14:13, 27. Jul. 2024 (CEST)
Und das Absurde daran ist, dass er damit hier genau das Gegenteil beweist: Mit einer öffentlichen Diskussion über die Angemessenheit des staatlichen Handelns. Und dieser Threat ist eingebettet in eine breite gesellschaftliche und durchaus kontroverse Diskussion über das Verbot. [5] Es wird also nicht nur Recht und Gesetz höchstgerichtlich geprüft sondern die Ministerin ist durchaus gebunden, die Maßnahme stichhaltig begründen zu müssen und die Konsequenz ist, wie es sich für eine funktionierende Demokratie gehört, dass nicht nur über die Judikative sondern auch über die sogenannte vierte Gewalt des gesellschaftlichen Diskurses Kontrolle ausgeübt wird und Einfluß genommen. Das Verschwörungsgeraune ist also obsolet. Wir sollten das hier aber wirklich beenden oder ins Cafe verschieben. --88.72.111.207 15:12, 27. Jul. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 88.72.111.207 13:13, 27. Jul. 2024 (CEST)

Auf welcher Rechtsgrundlage können Ministerien etwas verbieten?

Gibt es ein Gesetz, in dem steht: Ministerien können etwas verbieten, wenn sie der Meinung sind, es ist falsch oder rechtswidrig? Ich vermute, das gilt dann für Bundesministerien, Landesministerien und auch Kommunen? Kann ein Ordnungsamt sagen: Herr Müller, ihre Bäckerei ist rechtswidrig und sie müssen sie schliessen? Welche Schutzmechanismen verhindern, dass willkürlich etwas verboten wird? Wie wird verhindert, dass vielleicht sogar ohne Rechtsgrundlage etwas verboten wird? Sonst könnte ja das BMI z.B. im Januar 2025 die AfD verbieten, alles was zur AfD gehört beschlagnahmen sowie die Verwendung des Namens AfD verbieten. Die AfD kann dagegen klagen und wird gewinnen, aber bis sie ihre Sachen wieder bekommen und ihre Organisation wieder aufgebaut haben, ist die Bundestagswahl gelaufen. (Es sit klar dass Parteien keine Vereine sind, aber man kann die AfD ja auch ohne Rechtsgrundlage verbieten) --2001:16B8:B88C:9900:4C48:DB5E:B5AC:C344 09:14, 23. Jul. 2024 (CEST)

Parteien sind verfassungsrechtlich besonders geschützt und dürfen nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wenn sie ihren Parteienstatus verlieren, wofür strenge Regeln gelten, können sie nach Vereinsrecht verboten werden. Wenn Vereine rechtswidrig handeln, können sie verboten werden, Näheres dürftest du in den einschlägigen Gesetzen finden können.
Und Bäckereien werden geschlossen, wenn sie beispielsweise gegen das Lebensmittelrecht verstoßen. Durch die jeweils zuständigen Behörden. Und jedes Behördenhandeln kann natürlich gerichtlich angefochten werden. --89.1.139.109 09:24, 23. Jul. 2024 (CEST)
(BK)Die Liste dürfte Lang werden, aber nur soviel. Partei verbieten ist bewusst schwierig, geht nur vor dem Bundesverfassungsgericht. Vereinigungen sind einfacher, Unternehmen nur wenn eine Bedrohung für die freiheitlich demographsiche Grundordnung von ihnen ausgeht. Wenn man über Gesundheitsgefahren und Lebensmittelkontrollen redet, dann ist das ein ganz anderes Blatt. Und das Seuchenschutzgesetz gibt auch noch weitreichende Möglichkeiten um Dinge zu verbieten. Aber das und was sonst noch existiert ist dann Spielball für Juristen.--Maphry (Diskussion) 09:25, 23. Jul. 2024 (CEST)
Für Deutschland: Nur auf der Grundlage von Gesetzen des Bundes und der Länder, die unter Umständen in Verordnungen und Satzungen konkretisiert werden. Siehe Willkür (Recht), Rechtsstaat und Rechtssicherheit. „ohne Rechtsgrundlage verbieten“ Das ist ein Widerspruch in sich, weil ein Verbot eine rein rechtliche Angelegenheit ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2024 (CEST)
Ich hätte es so verstanden, dass jemand ein Verbot ausspricht, obwohl er gar nicht dazu ermächtigt ist. Das geschähe beispielsweise, wenn ich morgen bestimmte, dass Eheschließungen zwischen Einwohnern von Geilenkirchen und Übach-Palenberg ab sofort verboten seien, was ich natürlich gar nicht darf.
Ein Verbot ist selbst ein rechtlicher Akt. Aber in einem Rechtsstaat wie dem unseren bedarf es auch einer Rechtsgrundlage, um ein solches aussprechen zu dürfen. Und generell kann ein Verbot nur wirksam werden, wenn die Autorität des Verbietenden. es zu erlassen, auch anerkannt wird. --185.238.219.21 10:48, 23. Jul. 2024 (CEST)
(Deutsche) Kommunen können als örtliche Ordnungsbehörden recht viel verbieten, soweit es rechtswidrig oder gefährlich ist. Das Zauberwort lautet Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel, in den Worten des preußischen Gesetzgebers: "Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird." (der Polizeibegriff ist hier eine eher überkommener und meint Ordnungsbehörde). sуrcrо.педія 09:51, 23. Jul. 2024 (CEST)
1. Unter anderem Parteiengesetz, Vereinsgesetz, Gewerbeordnung. 2. Keine Frage erkennbar. 3. Gewerbeuntersagung. 4. Rechtsstaat. 5. Verwaltungsgerichtsbarkeit. --2003:F7:DF23:8300:DDA8:923:6A41:9EDA 10:02, 23. Jul. 2024 (CEST)
Zu den Schutzmechanismen gegen Willkürlichkeit: Das Rechtsstaatprinzip bedeutet auch, dass, wie es der Artikel so schön fomuliert, der Rechtsstaat „einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet“. Das bedeutet, dass jegliches Verbot zwingend eine verfassungskonforme und rechtliche Grundlage haben muss. Zwingend, weil das Grundgesetz in Art. 20 bestimmt: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Neben der Verpflichtung, die Ausübung der vollziehenden staatlichen Gewalt an das verfassungskonforme Recht zu binden, besteht zusätzlich ein Kontrollsystem, in dem Bürgerinnen und Bürger im Zweifel die Rechtmäßigkeit von vollziehender Gewalt und Rechtsprechung anfechten und überprüfen lassen können. Mehr dazu steht in den Artikeln Rechtsweg, Instanz (Recht), Rechtsschutz, hier insbesondere Effektiver Rechtsschutz über die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG und Widerspruch (Recht). --88.72.111.207 16:01, 23. Jul. 2024 (CEST)
Bereiten sich hier AfD-Mitglieder auf Verbotszenarien vor? Oder wie erklärt sich die Bandbreite von Bäckerei und AfD? Ist dem Fragesteller aufgefallen, das das Wort rechtswidrig im Zusammenhang mit einer Zusammenhang mit einer Bäckerei schon irgendwo komisch klingt? Es können baupolizeiliche, hygienische, arbeitsrechtliche..... Gründe vorliegen, aber kaum politische. Vielleicht wäre mal ein Banner hilfreich, das wir eine Rechtsberatung zum AfD-Verbot nicht anbieten und bereiten dieser Trollerei langsam ein Ende. --scif (Diskussion) 23:57, 23. Jul. 2024 (CEST)
Ich vermute eher, dass das Verbot zweier GmbHs des Compact-Magazin-Hintergrunds frageursächlich ist, weil das ja selbst von seriösen Medien als Angriff auf die Pressefreiheit angesehen wird. Ob die Publikationstätigkeit der jetzt verbotenen GmbHs als Presse i.s.d. Art. 5 GG anzusehen ist oder nicht, ist allerdings ungeklärt, zumal diese Tätigkeit den Pressekodex außer acht lässt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Nein, der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Daraus wächst keine Beurteilungsgrundlage, ob eine regelmäßg erscheinende Publikation gemäß Art. 19 Abs. 3 GG durch die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Rechte geschützt ist oder nicht. Im Verfassungsblog hat Sandra Lukosek in ihrem Artikel Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte. Eine Tour d'Horizon durch bisherige Verbotsentscheidungen. aus meiner Sicht einen fundierten Beitrag geliefert, der gleichzeitig auch erfreulicherweise die relevanten höchstrichterlichen Urteile anführt. --88.72.111.207 02:31, 24. Jul. 2024 (CEST) Ergänzend: Ich halte die fragende IP aus Mannheim nicht für einen Troll, nur für leider wenig rechtskundig. Die Überlegung, dass staatliches Handeln, obwohl die Rechtsgrundlage sehr fragwürdig ist, für lange Zeit zu einem Nachteil bei den Betroffenen führen kann, der nicht oder nur sehr aufwändig auch zu berechtigten und mühsam erstrittenen Kompensationsansprüchen führt, ist völlig nachvollziehbar und ein imho oft ungelöstes Problemfeld. Es ist meist wenig zufreidenstellend, irgendwann nach langer Zeit doch noch Recht zu bekommen. Der Rechtsfriede ist dann zwar wiederhergestellt, aber die Benachteiligten haben für die Durchsetzung ihres Rechts einen hohen Preis zahlen müssen. --88.72.111.207 03:43, 24. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank! --Rôtkæppchen₆₈ 10:10, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das ist nicht nur ein ungelöstes Problemfeld, sondern ich behaupte: der Staat nutzt das in den letzten Jahren gezielt aus. Es werden Vorwürfe in den Raum gestellt, daraufhin wird die Wohnung der Beschuldigten durchsucht und Computer und Handy beschlagnahmt. Diese Durchsuchung und Beschlagnahme ist der Hauptzweck der Aktion. Ob sich daraus etwas ergibt spielt ab dann überhaupt keine Rolle mehr. Es kommen sogar Leute monatelang in Untersuchungshaft, weil sie nicht alle Spendengelder für Demos gegen den Staat verwendet haben. --2001:16B8:B8B8:C000:AEA2:366E:4FA9:47AE 16:42, 25. Jul. 2024 (CEST)
Eine Behauptung ist nichts wert, wenn sie nicht schlüssig mit einer belegenden Faktenlage verbunden ist. Für Behauptungen ohne diese Grundlage gibt es die sozialen Medien, in denen eine breite Leser*innenschaft dankbar alle möglichen Behauptungen unkritisch glaubt, liked, übernimmt und weiterverbreitet. Entsprechend nebulös sind deine Formulierungen:
  • der Staat (aha, wer genau und wer nicht, gibt es Namen und wenn nein warum nicht?),
  • in den letzten Jahren (seit wann genau, warum erst seitdem, was ist passiert, damit sich das änderte, Beispiele?),
  • gezielt (aha, wie funktioniert das, gibt es interne Vorgaben, auch schriftlich, durch wen, wo nachlesbar?),
  • in den Raum gestellt (nach welchen Tatsachen und Kriterien werden von wem Vorwürfe erhoben und Beurteilungen vorgenommen, wer entscheidet das auf welcher Faktenlage?),
  • Leute monatelang in Untersuchungshaft (U-Haft basiert auf einer richterlichen Entscheidung - hast du einen besseren Vorschlag? Für die Dauer gibt es gesetzliche Grenzen.),
  • weil sie nicht alle Spendengelder für Demos gegen den Staat verwendet haben (aha, haben sie das? Und welches Recht wurde dadurch aus Sicht der Staatsanwaltschaft verletzt? Da gibt es doch sicher ein Gesetz. Was steht denn da drin?).
Sic tacuisses... --88.72.111.207 18:30, 25. Jul. 2024 (CEST)

Ende von Google Groups

Google hat den Usenetzugang über Google Groups gekappt. Wie kann man jetzt weiter Usenetgruppen nutzen? Ich war gerade noch rechtzeitig Mitglied von de.rec.hoerspiele geworden, und ZACK!, schon schaltet Google alles ab und man kann das ganze nur noch als totes Archiv lesen. Wenn man nach einem neuen Client googlet, bekommt man nur hunderttausendfach die Abschaltmeldung von Google Groups und sich darauf beziehende Nachrichtenseiten als Nachrufe angezeigt, und hier und da ein paar Hinweise für Linux, ich habe aber Windows 10 bzw. 11. Nach langem Suchen habe ich schließlich die Info gefunden, daß es angeblich über Mozilla Thunderbird ginge, aber irgendwie bekomme ich null Nachrichten aus der Gruppe angezeigt: Screenshot --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:09, 24. Jul. 2024 (CEST)

Bevor du Thunderbird als Newsreader nutzen kannst, muss er erstmal wissen, von welchem Usenetserver du deine Gruppen beziehen willst. Hast du einen? Wenn dein Internetprovider seinen Kunden keinen eigenen anbietet (das ist irgendwie ausgestorben), wird seit ewig der Server der FU Berlin empfohlen, der aber etwas Abogebühr kostet: [6] --Kreuzschnabel 07:21, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich fürchte, ich bin für sowas einfach zu blöd. Bei Google Groups mußte ich einfach nur wie bei einem normalen Forum oder bei Facebook einen Tab im Browser aufmachen, um sämtliche Diskussionen zu sehen und daran teilzunehmen. So, wie du das erklärst, scheint man erst mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert haben zu müssen, um irgendwie an Usenetgruppen teilzunehmen. Über [7] kann ich jedenfalls sehen, daß die Gruppe auch *NACH* der Schließung von Google Groups noch *IRGENDWIE* aktiv ist, aber ich bekomme einfach nicht raus, wie die Leute das machen. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 10:15, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das Usenet funktioniert eigentlich ziemlich simpel. Es braucht einen Server (Provider) und einen Client (Newsreader). Google Groups war halt beides zusammen. Du hast jetzt einen Client (Thunderbird), also brauchst du noch einen Server (den einfach im Client eintragen, fertig). Du kannst den bereits empfohlenen nehmen, oder dir z.B. hier oder dort einen Überblick verschaffen. Letztere Seite hat auch jede Menge Anleitungen. Vielleicht noch da - den Linux-Teil kannst du einfach ignorieren, einen auf Windows lauffähigen Client hast du ja schon, ab jetzt ist nichts mehr betriebssystemabhängig. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:50, 24. Jul. 2024 (CEST)
„So, wie du das erklärst, scheint man erst mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert haben zu müssen, um irgendwie an Usenetgruppen teilzunehmen“ – du siehst mich rätseln. Welcher Teil meiner Erklärungen erweckt in dir diesen Anschein? Wenn ich dir sage, dass du in Thunderbird erst den Mailserver deines Providers eintragen musst, bevor du E-Mails verschicken und empfangen kannst, meinst du dann auch Entsprechendes? --Kreuzschnabel 14:48, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich habe mehrere Jahre Programmierung und Netzwerkadministrierung studiert. Die Einrichtung im Thunderbird ist eigentlich recht einfach, wenn man einen NNTP-Server und eine funktionsfähige Emailadresse hat. Dann File | New | Newsgroup Account... wählen und in die folgenden Dialogboxen eigenen Namen, eigene Emailadresse, gewählten Newsserver (NNTP) und Bezeichnung für den News-Account eingeben. --Rôtkæppchen₆₈ 22:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich hab mir Deinen Screenshot mal genauer angeschaut. Du hast wahrscheinlich in das Feld für den Newsserver aus Versehen die gewünschte Newsgroup eingetragen. Das kann so nicht funktionieren. Da muss zwingend ein NNTP- bzw Newsserver eingetragen, ohne den es leider nicht geht. Wenn der Server dann funktioniert, klickst Du im Kontextmenü des Newsserver auf Subscribe... und trägst dort dann Deine Newsgroup ein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich habe es inzwischen mit einigen rund 15-20 Jahre alten Anleitungen geschafft, die kaum noch was mit den seitdem offensichtlich deutlich abgespeckten relevanten Programmen zu tun haben, mir über rund 16 Stunden hinweg über die Uni Berlin einen Zugang einzurichten, bis es endlich funktioniert hat. --2003:DA:CF25:5A03:E1FC:FB3C:BF59:5558 15:45, 25. Jul. 2024 (CEST)
Gewöhn dich dran, dass das Usenet so gut wie tot ist – oder zumindest sehr, sehr komisch riecht. Wenn du eine neuere Anleitung haben willst, dann schreib eine :) --Kreuzschnabel 23:20, 25. Jul. 2024 (CEST)

Wann Schweizer, wann Schweizerische...

Die frage kam gerade im Kollegenkreis: Wieso heißt es ausschließlich Schweizerische Botschaft, während man sonst in D fast immer von "Schweizer" Alpen, Käse, Kantonen usw. spricht? Gibt es für die Verwendung Regeln, und flls ja, sind die in der Deutschschweiz anders als uin D selbst? --217.70.160.66 16:21, 24. Jul. 2024 (CEST)

In der Schweiz gibt es auch den offiziellen Namen Schweizerische Bundesbahnen. --109.42.179.230 16:37, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es gibt "keine allgemeine Regel und kein erkennbares Prinzip dafür". Aber die ungeschriebenen Gesetze werden hier erläutert. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:48, 24. Jul. 2024 (CEST)
Wie du an deinem Eröffnungsbeitrag siehst, ist "Schweizer" XYZ der normale adjektivische Gebrauch in der Nichtschweiz. "Schweizerisch" kommt meiner Erfahung vor allem bei Eigennamen vor (klingt halt noch mehr nach Schweiz), siehe z.B. UBS#Geschichte und die schon angesprochene SBB. --Chianti (Diskussion) 16:51, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das findet sich auch anderswo: Die Hamburgische Bürgerschaft und die Hamburger Kunsthalle. Mit Bremen geht das auch. Bei Hannover ist es anders: Hannoversche, Hannoveraner. Zu "Hannover" als Adjektiv finde ich gerade nichts. Geht wohl wegen der Endung nicht. --2.173.21.137 10:04, 25. Jul. 2024 (CEST)
In der Hannover Chronik dürfte Hannover als Adjektiv gebraucht sein. --Karotte Zwo (Diskussion) 11:07, 25. Jul. 2024 (CEST)
Hmm - stimmt. Könnte sein. Das könnte aber auch ein Deppenleerzeichen im Kompositum Hannover-Chronik sein. Das mögen Andere beurteilen. In Grammatik bin ich das Gegenteil von sattelfest. --2.173.21.137 16:27, 25. Jul. 2024 (CEST)

Berühmtes schottisches Schloss gesucht

Es steht auf einer endlos grünen Wiese und besteht nur aus drei Türmen in einem gleichmäßigen Dreieck. Es ist außergewöhnlich klein in der Fläche, die Türme aber normal groß. Eigentlich wirkt es eher wie eine eigenwillige Spielerei. Man sieht es auch im Film Das Privatleben des Sherlock Holmes . Rolz Reus (Diskussion) 23:31, 24. Jul. 2024 (CEST)

Meinst Du Caerlaverock Castle? --Rôtkæppchen₆₈ 23:35, 24. Jul. 2024 (CEST)
Oder den Broadway Tower? --Hareinhardt (Diskussion) 23:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
 
Broadway Tower. Wikipedianern bekannt vom Bild des Jahres 2007.
„… Broadway Tower in Worcestershire made fleeting appearances“. --Sitacuisses (Diskussion) 00:09, 25. Jul. 2024 (CEST)
Falls das hier gemeint ist, das ist laut der Liste der Drehorte auf IMDb das Castle Stuart. Für die nächste Suche: bei IMDb rechts oben auf "Alle Themen" klicken, dann unter "Details" den Punkt "Dreharbeiten und Produktion" auswählen. --Chianti (Diskussion) 23:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Möglicherweise ein sog. Folly Beispiele kann man im zitierten Artikel oder im englischen Pendant finden und anschauen. --Elrond (Diskussion) 09:05, 25. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank, der Broadway Tower ist es! Liegt nicht in Schottland, aber das ist nicht meine Schuld, sondern die von Billy Wilder, der diese "Folie" einfach mal nach Schottland verfrachtet hat. Rolz Reus (Diskussion) 21:48, 25. Jul. 2024 (CEST)

Krankenkasse Urfahr Umgebung

wo war früher die Krankenkasse Urfahr Umgebung

--90.146.124.240 11:05, 25. Jul. 2024 (CEST)

In Österreich. --Erastophanes (Diskussion) 13:40, 25. Jul. 2024 (CEST)


Just guessing: Urfahr --Bahnmoeller (Diskussion) 13:41, 25. Jul. 2024 (CEST)
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.882943&portal=oegkportal --Vsop (Diskussion) 14:31, 25. Jul. 2024 (CEST)

Ich nehme an, gefragt ist, wo die Gebietskrankenkasse Urfahr ihren Sitz hatte, bevor sie in Linz in der Hauptstr. 16 ansässig wurde. --Proofreader (Diskussion) 17:21, 25. Jul. 2024 (CEST)

Das wird irgendwo im Bezirk Urfahr-Umgebung gewesen sein, möglicherweise sogar im Linzer Stadtteil Urfahr, nach dem der Bezirk benannt wurde. Man müsste mal die Geschichte dieser Krankenkasse näher untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die territorialen Veränderungen in und um Urfahr seit 1903. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 25. Jul. 2024 (CEST)
In den Stadtadressbüchern von Linz von 1914 und von 1940 nicht enthalten:
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC02842876_1914/242/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC02842876_1914/274/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/fullscreen/AC02840302_1940/31/,
https://digi.landesbibliothek.at/viewer/fullscreen/AC02840302_1940/123/ --BlackEyedLion (Diskussion) 20:24, 25. Jul. 2024 (CEST)

Im Östereichischen Amtskalender 1989 S. 185 findet .google die Adresse 4010 Linz, Gruberstr 77, wo die Österreichische Gesundheitskasse, in der die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 2018 aufging, auch heute noch allerlei Geschäftsstellen unterhält (neben dem „Kundenservice Linz Urfahr“ in der Hauptstraße 16-18). Hellsehen, was der Fragesteller mit „früher“ meint und worum es ihm dabei geht, kann er nicht ernsthaft erwarten. --Vsop (Diskussion) 21:31, 25. Jul. 2024 (CEST)

Bohnert Ethik

Eine Frage, kennt jemand das System der Ethik und Deontische Logik von Bohnert und kann es erklären, bzw. einen erklärenden Text verlinken?

--2A02:8071:60A0:92E0:9B9B:C02B:F5CC:22D1 23:51, 25. Jul. 2024 (CEST)

Deutsche Band der 1970er Jahre gesucht, die "klassische" Musik auf elektronischen Instrumenten spielte

Habe so etwas dunkel im Hinterkopf, und ich komme nicht drauf. Nein, nicht Switched-On Bach von Wendy Carlos, – aber so ähnlich. Es gab doch in den 1970er Jahren auch eine deutsche Band, die ebenfalls "klassische Musik" (Bach, Beethoven, Mozart, also "Klassik" im umgangssprachlichen Sinne) auf elektronischen Instrumenten machte.

Oder bilde ich mir das alles nur ein? Ich habe schon etliche Internetseiten über die Geschichte der elektronischen Musik und die Anfänge des Synthesizers durchgestöbert, und habe nichts gefunden. Die gesuchte Band trat damals wohl auch "live" auf, war also kein reines "Studio-Projekt" von Elektronik-Tüftlern. --Doc Schneyder Disk. 19:30, 23. Jul. 2024 (CEST)

Sicher deutsch? Ansonsten fällt mir bei Bearbeitung von Klassikern vor allem Emerson, Lake and Palmer ein. --Blutgretchen (Diskussion) 19:37, 23. Jul. 2024 (CEST)
Aus den Niederlanden: Ekseption?--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:40, 23. Jul. 2024 (CEST)
Treffer, versenkt. Ekseption war es. Ich hatte die Musik eher "elektronischer" in Erinnerung. Dabei sind ja nur die Orgeln von Rick van der Linden mehr oder weniger "elektronisch". --Doc Schneyder Disk. 19:45, 23. Jul. 2024 (CEST)
Das Vergügen gibt es auch heute noch. Hörenswert: Ludwig van, Klaviersonate Nr. 14 op. 27 Nr. 2 cis-moll (Mondscheinsonate), 3. Satz presto agitato - Tina S., arranged for electric guitar by Dr.Viossy, played by Tina S. --88.72.111.207 22:07, 23. Jul. 2024 (CEST)
Kannte ich schon. ;-) --Doc Schneyder Disk. 14:53, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich wollte ja spontan schon auf Kraftwerk (Band) tippen, da die beiden Hauptmitglieder eine komplette Ausbildung in klassischer Musik samt Hochsulabschluß darin besaßen. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 04:31, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ich war bei meiner "Recherche" wohl zu sehr auf die Pionierzeit elektronischer Musik und auf Synthesizer fixiert. Und bevor ich die Frage hier stellte hatte ich irgendwann auch den Gedanken, dass ich mir das mit "der Band, die den 70ern klassische Musik spielte" irgendwie nur "einbilde". --Doc Schneyder Disk. 14:53, 24. Jul. 2024 (CEST)
kennt den niemand mehr Rondo veneziano 176.1.2.75 16:15, 25. Jul. 2024 (CEST)
Der zweite Satz unseres Artikels Rondò Veneziano schreibt „dem Stil der venezianischen Barockmusik nachempfunden“. Das ist also nicht Vintage, sondern Retro. --Rôtkæppchen₆₈ 08:20, 26. Jul. 2024 (CEST)

Kann man aus diesen Daten schon meine Note errechnen?

Ich habe heute eine Klausur geschrieben. In der Beschreibung stand, es seien insgesamt 66 Punkte zu erreichen, und ab 36 Punkten habe man bestanden. Die darüber hinausgehenden Punkte müssen sich ja irgendwie auf die Noten 1,0 bis 4,0 verteilen, die es für bestandene Prüfungen gibt. Nach meinen Leistungen rechne ich mit ca. 54-59 Punkten. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich vermutlich eine Note um die 2,0 haben werde, vielleicht mit 1 vorne, vielleicht mit 2 vorne=? Wie wahrscheinlich ist ein Notenschlüssel "10 Punkte über bestanden = eine Note über bestanden"?

--2A00:8A60:C000:1:E455:A7A2:EEFC:EB39 12:20, 24. Jul. 2024 (CEST)

Simple Antwort: Nein. Du musst den Notenschlüssel für deine spezifische Prüfung kennen. Es gibt solche, die zu den besseren Noten hin immer enger und zu den schlechteren hin immer weiter werden. Es gibt solche, die mehr oder weniger arithmetisch linear sind. Und solche, die eine weniger klar erkennbare Systematik haben, da sie auf typischen empirischen Verteilungen basieren oder aber von den entsprechenden Bürokraten nach Augenmaß festgelegt worden sind. Und es gibt auch solche Prüfungen, in denen es dem Lehrer oder Prüfer überlassen ist, wo er die Grenzen zieht. Also nochmals: Nein. -- 79.91.113.116 12:27, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es gibt auch Fälle, wo der Lehrkraft der Klassendurchschnitt vorgegeben wird. Der Notenschlüssel wird dann erst errechnet, wenn alle Arbeiten bepunktet sind. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:06, 24. Jul. 2024 (CEST)
Und auch bei einer festgelegten, linearen Skala gilt meist nicht, dass die beste Note nur mit der vollen Punktzahl erreicht wird, wovon in der Fragestellung offenbar ausgegangen wird. Gäbe es bei dieser Prüfung die 1,0 bei linearer Verteilung z.B. schon mit 60 Punkten, wären 54-59 Punkte auf jeden Fall schon im Einser-Bereich, ggf. im oberen. --Karotte Zwo (Diskussion) 13:23, 24. Jul. 2024 (CEST)
Gibt es das in der Schule? Aber doch wohl kaum an der Universität. --109.42.178.34 13:57, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die vorgebenen Notenschnitte? Gerade an der Uni ist es zumindest unter Studenten eine verbreitete Ansicht, dass es mitunter vorgegebene Durchfallquoten gibt, um den Studiengang auszudünnen. Belege dafür, dass das in der Praxis wirklich in der Form gemacht wird, kenne ich keine. --Karotte Zwo (Diskussion) 14:06, 24. Jul. 2024 (CEST)
Bei uns wird jedenfalls in so manchem Studiengang mit hohen Durchfallquoten gerechnet. In den letzten Monaten sind immer wieder Meldungen über Klausuren mit mehr als 90 % Durchfallquote durch die Medien gegangen. Und ein Kommilitone hat anekdotisch aus seinem abgebrochenen Physikstudium erzählt, er sei einmal in einer Vorlesung gewesen, die mit einer Klausur abschloss und für ein folgendes Pflichtpraktikum qualifizierte. In der Vorlesung seien über 300 Studenten gewesen, aber es habe nur 40 Praktikumsplätze gegeben. Sie hätten den Professor gefragt, wie das funktionieren soll, die Plätze würden doch bei Weitem nicht ausreichen. Der habe gesagt: "Doch, die Plätze reichen aus, das wissen wir aus Erfahrung. Die meisten von euch werden die Klausur eh nicht bestehen." --109.42.178.34 14:13, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Sache dürfte sich eher auf der intuitiven Ebene abspielen. Wenn es keinen vorgegebenen Notenschlüssel gibt, werden die meisten Lehrkräfte eine ungefähre (keine exakte) Vorstellung haben, wie eine typische Notenverteilung aussieht. Davon können sie aber natürlich auch mal deutlich abweichen, wenn sie die abgelieferten Leistungen insgesamt eher für desaströs oder aber herausragend halten. -- 79.91.113.116 14:17, 24. Jul. 2024 (CEST) Und dann gab es noch den Musiklehrer, dessen Sohn mit mir in der gleichen Klasse war. Wir beiden hatten mit deutlichem Abstand die besten Arbeiten; er hat es irgendwie geschafft, mir einen Punkt mehr zu geben und hat dann genau unterhalb von meiner Punktzahl die Grenze zwischen 1 und 2 gezogen. Aber jetzt nicht noch zu viel davon, ich will die Auskunft nicht wieder veromaanekdoten. -- 79.91.113.116 14:21, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Anekdote mit dem Musiklehrer klingt aber merkwürdig. Warum hat der ausgerechnet seinem Sohn die schlechtere Note gegeben? Und durfte er den überhaupt unterrichten und bewerten?
Ansonsten noch ein Hinweis zu den Durchfallquoten, weil womöglich doch viele nicht die leicht zugänglichen Informationen zur eröffnet habenden IP-Adresse nachgucken: Es geht um die RWTH Aachen. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 07:56, 25. Jul. 2024 (CEST)
@Musiklehrer: Weil es an einer Schule üblicherweise nur wenige Musiklehrer gibt und sich solche Situationen nicht vermeiden lassen (und das war irgendwann in der Mittelstufe, also nicht relevant für Abitur etc.). Und weil er seinem Ethos gemäß auch nicht den leisesten Verdacht aufkommen wollte, seinen eigenen Sohn zu bevorteilen. -- 79.91.113.116 08:40, 25. Jul. 2024 (CEST)
Es ist umgekehrt: Die Studiengänge bekommen "Durchschleifquoten" nahegelegt, vor allem in Mangelfächern wie z. B. Pflegewissenschaften oder bestimmten Lehramtsstudienfächern, auch will die Industrie eine ausreichende Auswahl an Ingenieurabsolventen (ohne die Absicht zu haben, die auch alle einzustellen.) Und dann müssen die Lehrkräfte ganz gegen ihre Überzeugung, daß 90 % einfach zu doof sind und rausgeprüft werden sollten, Mindestquoten von, was weiß ich, 40 % oder so, der "Ersties" auch zum Abschluß durchschleifen. --77.8.129.235 03:04, 26. Jul. 2024 (CEST)
Dann sind Studiengänge mit begrenzten Plätzen und folglich Numerus clausus (was einfach bedeutet, dass die x Bewerber mit den besten Abschlüssen/Noten im qualifizierenden Abschluss genommen werden) eigentlich besser? Wobei ich denke, dass es vielleicht sinnvoller wäre, statt der Abiturnoten die Ergebnisse eines Zugangstests zur Grundlage der Platzzuteilung zu machen. Oder in bestimmten Studiengängen (Medizin hat wohl großen Bedarf) einfach mehr Studienplätze zu schaffen. --89.1.139.109 08:50, 26. Jul. 2024 (CEST)
Es hängt alles davon ab, ob es eine Feste Vorgabe für Notenvergaben gibt oder nicht. In UK Beispielsweise hat man normalerweise die Prozentzahlen vorgegeben mit denen man dann welche Note erhält (wobei es sich jedoch manchmal eben auf die Vergleichskohorte bezieht, was es dann wiederum schwieriger macht). In DACH sind solche Regeln eher unüblich, von dem her bist du wohl auf das Wohlwollen der Lehrperson angewiesen.--Maphry (Diskussion) 14:39, 24. Jul. 2024 (CEST)
In der DDR gab es feste Quoten und die waren allgemein bekannt. Für eine 1 mußte man 96% erreichen, für ne 2 dann 80% usw. Da gabs dann auch kaum einen Ansatzpunkt, über Noten zu diskutieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:49, 24. Jul. 2024 (CEST)
Diskussionen über Noten laufen ja wohl eher nicht über den Ansatz, die Notenskala zurechtrücken zu wollen, sondern halt über die Bewertung der gelösten Aufgaben. --Karotte Zwo (Diskussion) 17:25, 24. Jul. 2024 (CEST)
Diskussionen über Noten habe ich in der Schule vor allem bei den mündlichen Noten/Mitarbeitsnoten erlebt. --109.42.179.230 18:31, 24. Jul. 2024 (CEST)
Noten sagen mehr über die fähigkeiten der lehrerInnen aus, als über die der schülerInnen! --2A01:599:443:385B:46A6:23F1:F08A:D2F1 22:50, 24. Jul. 2024 (CEST)
das gilt besonders für Musiklehrer:|:Innen. --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:09, 25. Jul. 2024 (CEST)

Wann "nach XYZ-land" und wann "ins XYZ-land"?

@ Rolz Reus: Für völlig neue Fragen bitte neuen Abschnitt aufmachen, DANKE!--Chianti (Diskussion) 23:56, 24. Jul. 2024 (CEST)

Ich fahre nach Deutschland und fliege auch nach Irland. Aber mekrwürdigerweise fahre ich nicht nach Saarland. Wie kommt das? Rolz Reus (Diskussion) 23:33, 24. Jul. 2024 (CEST)
Weil man "das Saarland" sagt. Und irgendwann im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts scheint es unüblich geworden zu sein, "nach" als Richtungsangabe mit mehr Wörtern als einem einzelnen Substantiv zu verbinden, insbesondere nicht mit Ortsangaben mit Artikelwörtern. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 23:43, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die Präposition gen wird nur noch in Zusammenhang mit Italien verwendet. --2003:F7:DF00:D900:49EB:B3BB:76B0:D84E 10:11, 25. Jul. 2024 (CEST)
Hahaha.
Sehr witziges Wortspiel.
Und nein, gen wird durchaus noch mit allen möglichen Richtungen verwendet. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)
Gen Au. --77.8.129.235 03:08, 26. Jul. 2024 (CEST)
Nach meinem persönlichen Sprachgefühl würde ich sagen es macht einen Unterschied ob das "-land" sich auf einen Staat oder auf ein geografisches Gebiet bezieht. Das hängt auch am Artikel: Staaten mit "-land" sind ohne Artikel, Gebiete mit "-land" dagegen sind mit "das".
Jetzt ist das Saarland aber natürlich auch ein Staat, aber eben nur ein teilsouveräner Gliedstaat. Dort ist also Betonung als "das Land an der Saar" stärker als etwa "Land der Deutschen" --Naronnas (Diskussion) 10:31, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die Frage ob "nach" (eigentlich mit Dativ, was mangels Artikeln kaum noch erkennbar sein dürfte) oder "in" (mit Akkusativ) hängt heutzutage am Artikel. Noch vor 100 Jahren hat man wohl auch noch häufig "nach der Schweiz" oder "nach dem östlichen Teil Deutschlands" statt "in die Schweiz" oder "in den östlichen Teil Deutschlands" verwendet. Ein gutes Beispiel für die ausschließliche Wirkung des Artikels ohne Bezug zum konkreten Wort/Namen: "Er reiste nach Polen." "Er reiste in das kommunistische Polen."
Vielleicht hat sich "nach" auch nur bei artikellosen Zielen gehalten, weil in diesen Fällen das Richtungs-"in" mit dem Akkusativ nicht von dem Orts-"in" mit dem Dativ unterschieden werden kann und "in" bei solchen Namen tendenziell als Ortsangabe wirkt.
Die Frage, wann ein geografischer Name mit oder ohne Artikel verwendet wird, ist dann noch eine ganz andere und komplizierte Baustelle. Beispielsweise kann man sich fragen, ob der Umstand, dass geografische Namen im Maskulinum oder Femininum (und auch im reinen Plural) immer mit dem bestimmten/spezifischen/proprialen Artikel stehen und solche im Neutrum nur selten (abgesehen von jenen Fällen mit restriktiven Attributen, wo jeder implizierte spezifische Artikel bei allen Namen wieder sichtbar wird), eine Besonderheit der Neutra ist oder ob geografische Namen ohne einen ständigen Artikel automatisch als Neutrum behandelt werden.
Namen menschlicher Siedlungen sind immer artikellos. Namen souveräner Staaten, die nicht maskulin, feminin oder Pluraletantum sind, sind eigentlich immer artikellos. Namen, die als Komposita oder Nominalphrasen aus einem normalen Substantiv und einem benennenden Namen oder einem definierenden Adjektiv zusammengestellt sind, übernehmen die Genus- und Numerus-Rektion des Substantivs und erhalten als einzigartige Objekte einen spezifischen Artikel. Ausnahmen oft bei "-land", wenn es eine unabhängige Entität ist (und nicht nach Flüssen benannt?). Nicht-souveräne Landschaften haben oft auch als Neutrum den bestimmten Artikel. Objekte der physischen Geographie wie Berge oder Flüsse sind oft ohnehin maskulin oder feminin. Gebirge und Inselgruppen sind normalerweise im Plural und haben dann ebenfalls Artikel. Gebirge im Singular sind auch oft Maskulina oder Feminina. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 11:09, 25. Jul. 2024 (CEST)
Namen menschlicher Siedlungen sind immer artikellos“ – als die Allaussage falsifizierendes Gegenspiel werfe ich einfach den Haag in den Ring, und das ist als Akkusativ der deutschen Fassung „der Haag“ zu lesen, die bis vor einiger Zeit durchaus noch geläufig war.--91.221.58.28 11:51, 25. Jul. 2024 (CEST)
Wer spricht im heutigen Deutschen denn bitteschön von "dem Haag"? Ich würde beispielsweise sagen "Das kleine Den Haag wurde im 17. Jahrhundert zum Zentrum der Vereinigten Niederlande". "Wir durchfahren bald Den Haag, das in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen ist."
Selbst bei rein deutschen Siedlungsnamen bezwingt diese Regel die Rektion der Stammwörter: "die Neustadt", aber "das unter Eisenbahnfreunden sehr bekannte Neustadt an der Weinstraße". --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 12:29, 25. Jul. 2024 (CEST)
Kaiser-Wilhelm-Koog scheint sowohl auf Wikipedia als auch auf der Website der Gemeinde mit Artikel "der" bezeichnet zu werden (was bei zumindest mehreren anderen Koogs nicht der Fall ist). -- 79.91.113.116 13:42, 25. Jul. 2024 (CEST)
Plural von Koog ist übrigens "Köge". --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:08, 25. Jul. 2024 (CEST)

Vergrößerung der Pluralvarianten mit unterschiedlichen Formen der Pluralstämme im Neuhochdeutschen gegenüber sonstiger Flexionsvereinheitlichung

An sich ist die deutsche Flexion ja im Laufe der Zeit immer einheitlicher geworden. So enden im Neuhochdeutschen alle Formen der zweiten Person Singular (alle du-Formen) mit Ausnahme des Imperativs auf "-st" (was im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen noch anders war), alle Imperative bestehen aus dem endungslosen Stamm (nur bei den starken Verben mit Ablaut von e zu i im Präsens Singular, der traditionell, aber alltagssprachlich langsam verschwindend, auch Imperativ der du-Form auftritt, unterscheidet er sich vom Infinitivstamm ohne Infinitivendung, wobei der Imperativ oft noch ein "-e" als Endung aufweist und sich auf diese Weise vom interjektionalen Inflektiv unterscheidet), mit der Ausnahme "sind" enden alle Verbformen der 1. und 3. Person Plural auf "-en" wie der Infinitiv, und auch bei "sind" sind immerhin die erste und die dritte Person zusammengefallen wie bei allen anderen Verben, mag sich auch ausnahmsweise nicht die Form der 1. Person Plural Indikativ Präsens (mit seit dem Frühmittelhochdeutschen mit Infinitiv, Konjunktiv Präsens und Präteritum und Indikativ Präteritum in 1./3. Person Plural zusammengefallener Endung), sondern jene der 3. Person Plural Indikativ Präsens durchgesetzt haben. Mit der spät eingetretenen Ausnahme im Genitiv Singular Maskulinum und Neutrum (wobei es da wohl auch mitunter Ausnahmen geben soll, insbesondere wenn das Substantiv selbst schwach ist und im Genitiv auf "-en" statt "-s" oder "-es" endet) haben alle starken Formen der Adjektive die Genus- und Kasusendungen der Pronomina und Artikelwörter der (nicht-reflexiven) dritten Person. In der Kasusdeklination im Plural der Substantive gab es im Mittelhochdeutschen noch vier Varianten: 3 unterschiedliche Formen für Nominativ/Akkusativ, Genitiv und Dativ. (Beispielsweise bei starken Neutra der 1. Klasse), 2 Formen für Nominativ/Genitiv/Akkusativ und Dativ (beispielsweise starke Maskulina), 2 Formen für Nominativ/Akkusativ und Genitiv/Dativ (wohl manche starke Feminina), und 1 Form für alle Kasus (schwache Substantive). Im Neuhochdeutschen gibt es noch genau zwei Varianten: 2 Formen für Nominativ/Genitiv/Akkusativ und Dativ. 1 Form für alle Kasus.

Aber abweichend von dieser Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung hat sich die Anzahl und Varianz unterschiedlicher Klassen der Pluralbildung von mittelalterlichem zu heutigem Deutsch erhöht.

Gibt es eine Erklärung für diese Entwicklungen der deutschen Grammatik und Morphologie? --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 10:29, 25. Jul. 2024 (CEST)

1. Es sollten alle unnötigen Teile des Beitrags entfernt werden. Warum muss sich jemand, der die Frage nach den Pluralformen beantworten möchte, minutenlang mit Imperativen und 2. Personen Singular auseinandersetzen? 2. Bitte den Text, der sich mit verschiedenen Fragestellungen befasst, entsprechend in mehrere Absätze gliedern. 3. Bitte Beispiele angeben. Sobald das alles geschehen ist, werde ich mich mit der Frage beschäftigen. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:59, 25. Jul. 2024 (CEST)
Und ich würde mich über kürzere Sätze freuen. Das geht hier ja zu wie bei Thomas Mann, nur nicht so poliert... 176.4.228.200 11:22, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die Aufforderung zur Kürzung widerspricht aber dem Mitteilungsbedürfnis dieses Fragestellers,. Er entdeckt so viele interessante sprachliche Besonderheiten, die er der interessierten Leserschaft mitteilen möchte. Und damit das hier in der Auskunft formal richtig ist, endet alles mit einer Variante der Frage "Gibt es eine Erklärung dafür?". 91.54.46.26 11:31, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die Verbformen waren ein Beispiel für eine Vereinheitlichung. Denn im Althochdeutschen hieß es beispielsweise noch "du nimis(t), du nemes(t), du nami, du namis(t), nim (du)", im Mittelhochdeutschen dann "du nimest, du nemest, du næme, du næmest, nim (du)", im Neuhochdeutschen aber "du nimmst, du nehmest, du nahmst, du nähmest, nimm (du)". Im Althochdeutschen hieß es "du horis(t), du hores(t), du horitos(t), du horitis(t), hori (du)", im Mittelhochdeutschen "du hœrest, du hœrest, du hôrtest, du hôrtest, hœre (du)" und im Neuhochdeutschen "du hörst, du hörest, du hörtest, du hörtest, hör(e) (du)". Im Mittelhochdeutschen noch "du solt, du sülest, du soldest/soltest, du soldest/du söldest", im Neuhochdeutschen "du sollst, du sollest, du solltest, du solltest". Wo es früher je nach Verbklasse und Kategorie der Konjugation (in den obigen Reihe habe ich immer folgende Reihenfolge gewählt: Indikativ Präsens, Konjunktiv Präsens/Konjunktiv I, Indikativ Präteritum, Konjunktiv Präteritum/Konjunktiv II, Imperativ (Präsens)) unterschiedliche Personalendungen für die du-Form/die 2. Person Singular gab, sind es heute bei allen Verben genau zwei Formen Nullendung oder Schwa im Imperativ und alle anderen Formen mit "-st", wobei dieses mit einem Stamm auf einen s-Laut (geschrieben als "s", "ss", "ß" oder "z/tz" (gesprochen "ts")) verschmilzt und man dann vielleicht auch für eine Endung auf "-t" plädieren könnte.
Was Beispiele für die Deklinationsklassen angeht: Mittelhochdeutsch "der tac, des tages, dem tage, den tac; die tage, der tage, den tagen, die tage", "der man, des mannes, dem manne, den man; die man(ne?), der manne, den mannen, die man(ne?)", "daz lant, des landes, dem lande, daz lant; diu lant, der lande, den landen, diu lant", "daz wort, des wortes, dem worte, daz wort; diu wort, der worte, den worten, diu wort", "daz brot, des brotes, dem brote, daz brot; diu brot, der brote, den broten, diu brot", "diu zît, der zîte, der zîte, die zît; die zîte, der zîte, den zîten, die zîte" "diu kraft, der krefte, der krefte, die kraft; die krefte, der krefte, den kreften, die krefte" vs. Neuhochdeutsch "der Tag, des Tages, dem Tage (dem Tag), den Tag; die Tage, der Tage, den Tagen, die Tage", "der Mann, des Mannes, dem Manne/dem Mann, den Mann; die Männer, der Männer, den Männern, die Männer", "das Land, des Landes, dem Lande, das Land; die Länder, der Länder, den Ländern, die Länder", "das Wort, des Wortes, dem Worte, das Wort; die Worte/Wörter, der Worte/Wörter, den Worten/Wörtern, die Worte/Wörter", "das Brot, des Brotes, dem Brote/dem Brot, das Brot; die Brote, der Brote, den Broten, die Brote", "die Zeit, der Zeit, der Zeit, die Zeit; die Zeiten, der Zeiten, den Zeiten, die Zeiten", "die Kraft, der Kraft, der Kraft, die Kraft; die Kräfte, der Kräfte, den Kräften, die Kräfte". Und das sind noch nichtmal alle Deklinationsklassen des Deutschen beider Zeitalter. --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 12:23, 25. Jul. 2024 (CEST)
Dennoch spielt die Konjugation für Deine Frage überhaupt keine Rolle, so daß es sinnvoller wäre, einfach die Frage zur Pluralbildung zu stellen. Die Konjugation vereinheitlicht sich nicht ausschließlich, Beispiele: Übergang schwacher Verbformen zu den starken: preisen, (be-)weisen, scheinen, zumindest im Partizip II bei winken, Nutzung der Konjunktivform "bräuchten" statt "brauchten" usw. Also als Tip, wenn Du hier wirklich Antworten erwarten willst, stelle einfach Deine Frage, am besten mit einem kurzen Beispiel.
Zu Deiner Frage: Während seit dem Ahd. die Kasusmarkierungen zunehmend schwinden, wird der Plural zunehmend verdeutlicht (Braune/Heidermanns, Ahd. Gr. I., 16. Aufl., S. 245, §192a). Der Unterschied zwischen dem mhd. und frnhd. Pluralsystem ist nicht sehr groß: "Zwischen den Flexivinventaren des normalisierten Mhd. und des standardisierten Nhd. hat sich - abgesehen vom Pl.-s - nichts verändert. Für den Ausbau der deutlichen Numerusunterscheidung durch deutliche Kennzeichnung des Pl. werden keine neuen Flexive geschaffen oder fremde herangezogen, sondern bereits vorhandene Möglichkeiten verstärkt genutzt." (Hartweg/Wegera, Frnhd., 2. Aufl., S. 155). Ich gebe mal folgendes Beispiel: ahd. lembir > mhd. lember > frnhd. lemmer (Lämmer). -er war im Mhd. noch auf wenige Substantive beschränkt, und zwar Neutra. Im Frühneuhochdeutschen wächst diese Gruppe weiter und erfaßt auch Maskulina (eine Entwicklung, die schon im Mhd. eingesetzt hat), z. B. man > menner (Männer). Einige diese Pluralformen sind dann im Neuhochdeutschen zum -e- oder -en-Plural gewechselt, z. B. mhd. ort > frnhd. örter (schon mhd. belegt) > nhd. Orte, Örter veraltet, sonst laut Duden. Das große Wb. der dt. Spr. noch in der "Seemannssprache, Mathematik, Astronomie". In einigen Fällen besteht noch heute eine Konkurrenzsituation, z. B. bei -mal: Denkmale/Denkmäler, teilweise mit Bedeutungsdifferenzierung: Worte/Wörter, Männer/Mannen, Länder/Landen.
Kurz: Im Neuhochdeutschen werden die schon in älteren Sprachstufen vorhandenen Pluralendungen häufiger genutzt, um so Doppeldeutigkeiten zu vermeiden, z. B. bei einigen Feminina, z.B. diu vröude, die vröude, nhd. die Freude, die Freuden - in diesem Fall ist die Unterscheidung von Singular und Pl. Nom. im Nhd. durch die Vereinheitlichung des Artikels nicht mehr gegeben. Aber auch mhd. Doppeldeutigkeiten wurden beseitigt, z. B. die zungen, was Akk. Sg. oder eben auch Nom./Akk. Pl. sein konnte und nur anhand des Kontextes aufgelöst werden kann: "Aristoteles gicht, es wær pesser, das ain mensch ân zungen [Sg.] wær als ein storch wann das er zwô zungen [Pl.] solt haben". Zur Entwicklung der einzelnen Pluralendungen siehe Reichmann/Wegera (Hrsg.), Frnhd. Gr., S. 184-186, § M 26 - § M 29.--IP-Los (Diskussion) 04:04, 26. Jul. 2024 (CEST)

"Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz"

Was genau ist in einer Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister in Österreich ein "Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz" (einer lebenden Person)? Der aktuelle Hauptwohnsitz gemäß Meldung? Der letzte, den sie angemeldet hatte (und jetzt lebt sie offenbar in einem anderen Land)? Oder kann beides der Fall sein? --AF (Diskussion) 11:29, 25. Jul. 2024 (CEST)

In Deutschland wäre beides korrekt, aber eventuell habt ihr in Österreich Sonderregeln (nur damit keine missverständnisse entstehen: In Deustchland muss man beid er Kommunikation mit den Behörden wenn man im Inland lebt den aktuellen Hauptwohnsitz nennen und je nach Formular zumeist den letzten Wohnsitz innerhalb Deutschland nach einem Verzug ins Ausland, weil eben diese Gemeinde für Auslandsdeutsche jeweils zuständig bleibt).--Maphry (Diskussion) 11:31, 25. Jul. 2024 (CEST)
Nach § 18 Meldegesetz gibt es zwei Alternativen: "angemeldeter oder zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz". Ähnlich auch in § 16: "Der Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war". Wenn jemand noch mit einem Hauptwohnsitz angemeldet ist, trifft das erste zu. Wenn jemand mal gemeldet war, aber nicht mehr ist, das zweite. 91.54.46.26 11:57, 25. Jul. 2024 (CEST)
Zuletzt gemeldeter Hauptwohnsitz ist die letzte in Ö gemeldete Adresse, von der man sich aber mitlerweile wieder abgemeldet hat. Normalerweise wird dazu auch dieser Text ausgegeben: Im Zentralen Melderegister scheint zu dieser Person derzeit kein aktueller Hauptwohnsitz auf.
Der aktuelle aufrechte Hauptwohnsitz in Österreich ist mit der Angabe Aktueller Hauptwohnsitz aufgeführt. --TheRunnerUp 12:25, 25. Jul. 2024 (CEST)
@TheRunnerUp: Danke schön. Im Anlassfall steht der Satz zu "kein aktueller Hauptwohnsitz" nicht auf der Meldeauskunft. Weißt du zufällig, worauf das ankommt? --AF (Diskussion) 05:03, 26. Jul. 2024 (CEST)
Nein, weiß ich nicht - da kann ich nur mutmaßen: verstorben? aktuelle Adresse ist ein gesperrter Datensatz? inhaftiert? --TheRunnerUp 09:26, 26. Jul. 2024 (CEST)

Ominöser Sendemast (update)

 

Es gibt neuere Infos zu dem Sendemast. Aufgrund Nachfrage beim benachbarten Recyclingunternehmen hat sich Folgendes ergeben: Das Gelände mit dem Sendemast gehört nicht zum Recyclingunternehmen. Das Gelände gehört(e) der Autobahnmeisterei, jetzt soll dort anscheinend die Bebauung für die Nutzung durch die Polizei hergerichtet werden. Der Sendemast steht schon einige Jahre. Ich vermute mal, dass man den Mast samt Anhänger einfach abgekauft hat und dort betreibt, bis die Bauarbeiten dort abgeschlossen sind. Dann wird sie durch eine fest montierte Antenne auf der neuen Polizeistation /Autobahnmeisterei oder was auch immer ersetzt werden. Wenn der Anschluss dort fertig ist, kann die Polizei binnen Sekunden auf die Autobahn auffahren. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 00:40, 26. Jul. 2024 (CEST)

Ergänzend: Dieser Beitrag bezieht sich auf Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 24#Ominöser Sendemast. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 26. Jul. 2024 (CEST)

Alkohol in der Bibel.

Wer war die erste bekannte betrunkene Person

--188.23.206.151 05:27, 25. Jul. 2024 (CEST)

Keine Ahnung, und die Bibel ist kein Geschichtsbuch. Aber Noah dürfte ein ziemlich früher Fall gewesen sein: https://www.bible.com/de/bible/877/GEN.9.20-21.BIBEL.HEUTE --2003:E7:BF1E:FA5C:6691:EA95:F329:3191 05:38, 25. Jul. 2024 (CEST)
Gott, oder wie erklärst du sonst das Schnabeltier sуrcrо.педія 08:46, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die älteste Beschreibung dürfte sich im Gilgamesch-Epos befinden, dort trinkt Enkidu zu viel. Das ist aber genauso mythologisch wie die Bibel. --Naronnas (Diskussion) 09:03, 25. Jul. 2024 (CEST)

hHier steht, dass in der Bibel 240 Mal das Wort "Wein" vorkommt und im Kapitel "Trunkenheit in der Bibel" kommt u.a. Lot und Noah vor „Lot, der Neffe Abrams, verschafft seinen Töchtern Nachwuchs, nachdem sie ihm Wein zu trinken geben und sie „sich zu ihm legen“ (vgl. Gen 19,35). Die Trunkenheit des Noah (Gen 9,21-27) dient der Botschaft, dass Menschen und Völker sich unterschiedlich verhalten, so wie eben seine drei Söhne.“ Ob über Adam in diesem Zusammenhang etwas steht, habe ich nicht gefunden.

Einen Namen kenne ich nicht, aber prähistorisches Picheln ist sehr wahrscheinlich. Denn selbst schon Schimpansen lassen ab und zu mal die alkoholische Sau raus. Psychedilly Circus (Diskussion) 12:30, 25. Jul. 2024 (CEST)
Archäologische Fundstätten wie Göbekli Tepe legen nahe, dass der Mensch nur deshalb seßhaft geworden ist und Getreide angebaut hat, um Bier für seine Partys zu brauen. --Optimum (Diskussion) 18:52, 25. Jul. 2024 (CEST)
Wir haben da auch den Artikel Bastet-Fest (auch Schönes Fest der Trunkenheit). Dort, referenziert mit Friedhelm Hoffmann: Ägypten – Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit – Eine Darstellung nach den demotischen Quellen. Berlin 2000, S. 223., reicht das Fest für die Göttin Bastet oder Sachmet in die frühdynastische Zeit zurück, zwischen Ende des 6. Jahrtausends v.u.Z. und dem frühen 4. Jahrtausend v.u.Z. und damit (möglicherweise) noch früher als Enkidu im Gilgamesch-Epos. Allerdings ist, wenn „erste bekannte betrunkene Person“ auch namenlose Personen einschließt, der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Daher mein Ansatz, Feste zu suchen, in denen Betrunkenheit Teil des Konzepts war. Die älteste bekannte Brauerei ist etwa 5.000 Jahre alt. Manche Quellen datieren das Bierbrauen auf bis zu 11.000 Jahre zurück. Das frühe ägyptische Bier hatte nach Wolfgang Helck: Das Bier im Alten Agypten. Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens E. V., Institut für Gärungsgewerbe und Biotechnologie, Berlin 1971 unterschiedliche Stärken und war sowohl Teil des Lohns als auch alltägliches Lebensmittel. Das Bier wurde meist selbst gebraut und zeitnah konsumiert. Das Kapitel Gelage und Trunkenheit (Helck 1971:66-76) ist eine vernügliche faktenreiche Lektüre. Im Alltag dürfte wohl weniger starkes Bier die Regel gewesen sein, wie auch später bei den antiken Griechen der Wein normalerweise verdünnt wurde (siehe Psykter und Krater (Gefäß)). Der Artikel Wein vermerkt zu dem mythischen Bezug von Wein jenseits des Alltagsgetränks: „Wein war und ist ein wesentlicher Bestandteil ritueller Praktiken in verschiedenen Kulturen. Die im Weingenuss gesuchte Ekstase wurde als etwas betrachtet, das Nähe zu einer Gottheit schaffen kann. In der antiken Mythologie waren es Osiris (Ägypten), Dionysos (Griechenland), Bacchus (römische Mythologie) oder Gilgamesch (Babylonien), die den Wein und den Weingenuss repräsentierten.“ --88.72.111.207 16:10, 26. Jul. 2024 (CEST)

Absolutes Elektro-Rätsel!

Seit ein paar Tagen stehe ich vor einem Rätsel, das ich wahrscheinlich nur mit Hilfe eurer Schwarmintelligenz lösen kann.
Ich will auf meinem Balkon eine 5V-Lampe anbringen. Hierzu habe ich die Lampe(A) mit einem 5V-Netzteil, das in die 230V Steckdose A eingesteckt ist, verbunden. Die Lampe brennt.
Aber: Die Dose A ist aber zu weit weg, deswegen benutze ich ein Verlängerungskabel und habe nun einen Anschluss B. Ich stecke das Netzteil ein und ... DIE LAMPE(B) BRENNT NICHT!
Bitte glaubt mir: Ich habe alle Spannungen gemessen, am Birnchen, in den Steckdosen, überall. Das blöde Birnchen brennt nur, wenn das Netzteil in der Dose A steckt, obwohl die Dose B ebenfalls 230V-Spannung hat UND auch am Birnchen jeweils 5V-Spannung anliegt. Andere Verlängerungen: Gleiches Ergebnis. Das Netzteil liebt nur eine einzige Steckdose.
Parapsychologie? Andere Erklärung? Was habe ich falsch gemacht? Bitte um Hilfe! Gruenschuh (Diskussion) 14:03, 25. Jul. 2024 (CEST)

Hat das Verlängerungskabel vielleicht leicht oxidierte Kontakte und das 5-Volt-Netzteil einen Eurostecker, der die spannungführenden Teile der Steckdose nur leicht an einer Stelle berührt? Funktionieren andere Elektrogeräte mit Eurostecker, Schukostecker oder Konturstecker? Hilft der Austausch des Verlängerungskabels? --Rôtkæppchen₆₈ 14:18, 25. Jul. 2024 (CEST)
Austausch des Verlängerungskabels half nicht. Am fraglichen Verlängerungskabel funktionieren alle anderen Verbraucher, sogar ein weiteres Netzteil (12V) mit Eurostecker. Ich werde das ganze mal abbauen und das rätselhafte Netzteil an anderen Wandsteckdosen ausprobieren. WAS MICH ABER TOTAL VERRÜCKT MACHT: An der Lampe liegen IMMER 5 Volt Spannung an, EGAL, wo das Netzteil drinsteckt! --Gruenschuh (Diskussion) 14:23, 25. Jul. 2024 (CEST)
Anderes Verlängerungskabel schon ausprobiert? Welchen Widerstand haben die Leiter im Verlängerungskabel? --Chianti (Diskussion) 14:20, 25. Jul. 2024 (CEST)
(BK)Verlängerungskabel funktioniert mit was anderem? Weil wenn der Widerstand wegen eines Schadens (Nicht vollständiger Kabelbruch) zu hoch ist. Dann kann es zwar sein, dass du zwar 230 Volt misst aber eben zu wenig Strom fliessen kann. Kann auch an der Dose A liegt, dass der Anpressdruck für die Steckverbindung ungenügend ist usw. . Gerade bei kleinen Strombezügen kann ein zusätzlicher Wiederstand ausreichen, dass das Gesamtsystem nicht mehr richtig funktioniert. Was hat den die 5 Volt Lampe für ein Leuchtmittel (klaissische Glühbirne? LED? usw.). --Bobo11 (Diskussion) 14:22, 25. Jul. 2024 (CEST)
LED --Gruenschuh (Diskussion) 14:26, 25. Jul. 2024 (CEST)

An der Lampe liegen IMMER 5 Volt Spannung an, EGAL, wo das Netzteil drinsteckt! Gruenschuh (Diskussion) 14:24, 25. Jul. 2024 (CEST)

Kannst du direkt an der LED messen? Welche Stromstärke kommt dort an bei den Varianten? --Chianti (Diskussion) 14:33, 25. Jul. 2024 (CEST)
Bei aus- oder eingeschalteter Lampe? Wenn Du bei ausgeschalteter Lampe 5 Volt misst, die Lampe aber nach dem Einschalten nicht leuchtet, dann kann es ein Übergangswiderstand irgendwo in der Zuleitung sein und das Schaltnetzteil stellt zwar 5 Volt bereit, die aber bei Belastung sofort zusammenbrechen und die Lampe bleibt dunkel. --Rôtkæppchen₆₈ 14:36, 25. Jul. 2024 (CEST)
Da bin ich bei dir Rotkäppchen, für mich tönt es auch nach einem zusätzlichem Übergangswiederstand usw. . Nur sollten dann unter Last an der LED keine 5 Volt mehr messbar sein. Sondern unter Last sollte die Spannung abfallen. Denn der Spannungsverlust würde das festgestellte Resultat "nicht funktionieren" logisch erklären. --Bobo11 (Diskussion) 16:11, 25. Jul. 2024 (CEST)
Da du es nun schon häufiger geschrieben hast, dass es "tönt": Ich höre da nichts. Ist ja auch klar, es spricht ja niemand. Liest sich für mich, als stimme etwas mit deiner Wahrnehmung nicht. --2A01:C23:90D5:6400:1D64:634:5425:4647 09:15, 26. Jul. 2024 (CEST)
Lernstil#Visuelles, auditives und kinästhetisches Lernen. --Chianti (Diskussion) 13:08, 26. Jul. 2024 (CEST)
misst du die 5V am Birnchen wenn das Birnchen angeschlossen ist oder ohne das Birnchen? Dreh mal den Stecker des Verlängerungskabels, so dass die Pole vertauscht werden. Das ist ein Verl.Kabel mit Schutzleiter (Schuko)? --2001:16B8:B88E:B200:A221:1483:114:2603 09:36, 26. Jul. 2024 (CEST)

Abschließende Bemerkung:
Ich habe einige weitere Verlängerungskabel ausprobiert, und beim dritten gings. Es bleibt jedoch für mich ein Rätsel. Alle Kabel funktionierten mit anderen Verbrauchern einwandfrei, nur mit dem bewussten Netzteil nicht. Ja, ich habe die Pole mehrfach vertauscht. Ohne Erfolg. Und was das geheimnisvollste ist: Egal, wo ich das Netzteil anschloss, am Verbraucher lagen volle 5 Volt an, aber das Biest leuchtete nicht, außer bei der Steckdose A und jetzt beim dritten Verlängerungskabel. Prof. Bender forscht nicht mehr? Gruenschuh (Diskussion) 15:32, 26. Jul. 2024 (CEST)

Das riecht eigentlich förmlich danach, dass sich ein Profielektriker mit entsprechender Messtechnik die Sache mal anschaut. So etwas kann nämlich unter ungünstigen Umständen die Ursache für einen Stromunfall sein, speziell, wenn da noch unsichere Hardware z.B. mit gefälschtem CE-Zeichen hinzukommt und/oder noch andere Geräte an dieselbe Steckdose angeschlossen werden. --Rôtkæppchen₆₈ 23:41, 26. Jul. 2024 (CEST)

Sketch gesucht

Eine Gruppe Frauen sitzt nebeneinander mit überschlagenen Beinen auf einer Bank. Mehrmals fragt die am einen Ende ihre Nachbarin: „Wie lange noch?“, was Letztere dann Person für Person zum andern Ende durchreicht. Immer kommt ein sinngemäßes: „Es dauert noch“, wieder bis zur Fragerin durchgereicht. Bis zur Pointe, dann heißt es plötzlich: „Ahhh, es ist soweit!“ Das hören dann alle – und überschlagen ihre Beine umgekehrt.

Vor 20, 25 Jahren wurde das in schöner Regelmäßigkeit von Schülerinnengruppen bei Veranstaltungen aufgeführt. Frage: Kommt dieser Sketch aus der Popkultur (wurde also mal von Komikerinnen im TV gezeigt oder so etwas in der Art) oder ist das eher „Volkstum“? Googeln hat nicht geholfen. --L47 (Diskussion) 08:43, 26. Jul. 2024 (CEST)

Da kannste mindestens weitere 20 Jahre, wahrscheinlich noch viel mehr, draufschlagen. --2003:D9:1F4F:C00:44BA:3366:C92A:9E12 19:29, 26. Jul. 2024 (CEST)
Meiner Erinnerung nach kommt das aus einer frühen TV-Klamaukshow. Krebs et al. --Majtomtom (Diskussion) 11:49, 26. Jul. 2024 (CEST)

Kann mir jemand helfen, diese Statistik zu deuten?

Bei der RWTH stand für die Studienplatzvergabe im letzten Wintersemester, an der ich teilnahm, dass in meinem Studiengang (Bachelor Geschichtswissenschaft) 20 Plätze bei gut 60 Bewerbungen vergeben worden seien und dass der Numerus clausus somit einen Abiturschnitt von 3,4 oder ähnlichem verlangt habe. Bedeutet das, es haben sich über 40 Leute mit einem schlechten 3er-Schnitt beworben? Oder kann das Ergebnis durch Rückzieher verzerrt worden sein? --89.1.139.109 08:54, 26. Jul. 2024 (CEST)

Mit Abi 3 sollte man überlegen, ob ein Studium überhaupt sinnvoll ist. So wie du es beschreibst, würde ich auch verstehen, daß 40 Leute schlechter als 3,4 waren. Erschreckend! --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:20, 26. Jul. 2024 (CEST)
Na ja, Abiturnoten sind ja etwas Generalistisches. Ich wüsste jetzt nicht, warum man mit Vieren in Sport, Kunst, Chemie und Biologie für ein Studium der Geschichtswissenschaft oder der Germanistik ungeeignet sein sollte. (fiktives Beispiel) --89.1.139.109 09:29, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich wüßte nicht, was man mit Vieren beim Abi an einer Uni zu suchen hätte. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:00, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich wüsste dagegen nicht, was eine so pauschale Aussage soll. Ich hatte im Mathe-Abi eine (umgerechnete) Vier, und habe meinen Informatik-Master mit 1.70 abgeschlossen. --FGodard (Diskussion) 12:04, 26. Jul. 2024 (CEST)
Wozu muss ein Student schulische Bestleistungen in völlig anderen Bereichen als seinem Studienfach oder seinen Studienfächern erreicht haben? Inwiefern schadet es einem künftigen Naturwissenschaftler, eine Niete in Literatur und Geschichte zu sein, oder einem Historiker oder Germanisten, von Chemie und Biologie (oder Sport!) überfordert zu sein.
Was hat die körperliche Leistungsfähigkeit und die handwerkliche/manuelle Geschicklichkeit mit der Qualifikation für reine Schreibfächer zu tun? --2A00:8A60:C000:1:20AA:6FC6:1DA1:77BF 12:10, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich habe rechte Idioten mit Bayerischem 1,0-Abitur erlebt und hier in Bonn gibt es einen Professor und Bundes-Verfassungsrichter a.D., der die Schule mit Realschulabschluss verlassen hat. Aber so sind sie, die klassistische Scheißhausparolen. sуrcrо.педія 14:41, 26. Jul. 2024 (CEST)
Herrje, du siehst doch, von wem es kommt. Was wunderst du dich da? --2A01:C23:90D5:6400:1D64:634:5425:4647 18:48, 26. Jul. 2024 (CEST)
Sport & Kunst wurden traditionell sowieso nicht in den Notendurchschnitt einbezogen. Geschichte, Biologie, Sozialkunde etc, die in den letzten beiden Jahren vor Abitur abgeschlossen wurden waren ebenfalls nicht Bestandteil des Notendurchschnitts. In den Kernfächern > 3,4? Da hat Ralf recht. --Majtomtom (Diskussion) 12:02, 26. Jul. 2024 (CEST)
Blödsinn. Seit der Reform der Oberstufe vor 50 Jahren kommen alle Noten - gewichtet - ins Abitur, mit Ausnahme von überzähligen Kursen. sуrcrо.педія 14:41, 26. Jul. 2024 (CEST)
Steht es denn fest, dass die Plätze nur nach der Abiturnote vergeben wurden? Vielleicht wurde ein Teil nach der Abiturnote und ein Teil nach anderen Kriterien vergeben. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:26, 26. Jul. 2024 (CEST)
Und dann nennt man in der Statistik trotzdem eine Zahl als Mindestnote? Auch wenn dieser Platz nicht nach der Zahl vergeben worden ist? Und wie gesagt, ich kann mir auch vorstellen, dass vielleicht durch zurückgezogene Bewerbungen / nicht angenommene Studienplätze der "Mindestschnitt" nach unten gedrückt wurde. --89.1.139.109 09:32, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich nehme an, dass man sich bei diesem Studienfach an mehreren Universitäten bewirbt, um irgendwo eine Zusage zu erhalten. Dann ist es eine unmittelbare Folge, dass ein großer Anteil der Bewerber den zugeteilten Studienplatz nicht annimmt. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:51, 26. Jul. 2024 (CEST)
So ist es. Ich habe gerade nachgelesen. Der NC ergibt sich aus allen Bewerber, die einen Studienplatz angenommen haben. D.h. Bewerber, die abgesagt haben, werden nicht gewertet. --Mhunk (Diskussion) 09:58, 26. Jul. 2024 (CEST)
Das heißt, mit 3,4 gab es faktisch keinen NC; alle, die wollten, durften. Denn es ist sehr schwer, ein Abitur schlechter als mit 3,5 abzulegen. Das liegt an einigen Sperrklauseln für die Zulassung zur Prüfung und das Bestehen der Prüfung. Ein Abitur mit 4,0 ist für sich eine Leistung; denn man hat es hinbekommen, zwei Jahre lang völlig gleichmäßig ausreichend zu sein. 77.179.106.239 16:39, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine mir auf unserer Abiturfeier gesagt hätte, 4,0 oder 3,9 oder 3,8 zu haben. --2A0A:A540:F4D7:0:98CC:D76B:7EEC:E442 21:19, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ich weiß es von einem Jahrgangskollegen, der erst mit den letzten mündlichen Noten wusste, ob er mit 4,0 grade noch durchrutscht oder doch nochmal 'ne Runde drehen muss. Sehe heute noch sein erleichtertes Grinsen vor mir. --Schwäbin 22:20, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ja, kann vorkommen, so ist das mit Statistiken und Einzelfällen. Hier eine Statistik zum Abi 2022 in BW: [8]. 77.179.106.239 22:26, 26. Jul. 2024 (CEST)
So isses, zumindest kenne ich das so aus meiner Schulzeit. 4,0 erreicht man nur bei durchgehend exakt 5 Punkten. Was weniger ist, gilt nicht als bestanden, und wenn man mehr hat, kommt man nicht mehr bei 4,0 raus. Aufgrund mathematisch fragwürdiger, aber dem Schüler entgegenkommenden Rundungsregeln gibt es auch nur eine einzige Gesamtpunktzahl, mit der man bei 4,0 rauskommt. Sobald eine Wertung mit 6 Punkten dabei ist, landet man bei 3,9. MBxd1 (Diskussion) 22:29, 26. Jul. 2024 (CEST)

Abokündigung

Guen Tag ich will mein Abo kündigen per sofort da ich ins Heim gehe und die nicht mehr brauche --2A02:1210:3009:D400:68BB:F54D:ADF:45DB 10:08, 26. Jul. 2024 (CEST)

Welches Abo? Hier gibt es keins. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:10, 26. Jul. 2024 (CEST)
Selbst wenn das hier die richtige Anlaufstelle dafür wäre (was sie nicht ist): Woher sollen wir jetzt wissen, wer du bist und welches Abo du meinst? --Kreuzschnabel 10:40, 26. Jul. 2024 (CEST)
da stand name und adresse bevor sie entfernt wurden --2A01:599:90D:B1B7:71E3:BCF7:393A:CA49 10:50, 26. Jul. 2024 (CEST)
Abos jedweder Art, Telefonverträge etc. musst du mit dem Vertragspartner kündigen, wer immer das ist.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 11:32, 26. Jul. 2024 (CEST)
Da offensichtlich Internet vorhanden und nutzbar ist: im Internet findet man auch gängige Kündigungsschreiben, die man einfach so übernehmen kann. Es müssen lediglich die richtigen Adressen, Vertragsdaten (Kunden-Nr. o.ä.) eingetragen werden. Kündigungen per sofort sind in der Regel nicht möglich, sondern lediglich zum nächsten gesetzlichen oder vertraglichen Datum, es sei denn man kommt Dir auf dem Kulanzwege entgegen. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:D6D7 17:05, 26. Jul. 2024 (CEST)

Länderübergreifende Versetzung von Beamten

Ich habe mir gestern abend im ZDF den Wendlandkrimi angeschaut (statt Olympia). Ein wichtiger Teil des Plots beseht darin, dass der Komissar bislang in Hamburg tätig war (man sieht ihn in Hamburger Uniform), sich dort unbeliebt gamcht hat und, nach Beförderung, als Beamter ins Wendland abgeschoben wird (früher hätte man gesagt: weggelobt). Nun liegt das Wendland komplett in Niedersachsen. Ist eine solche Versetzung in ein anderes Bundesland bei Landesbeamten so einfach möglich, muss Niedersachsen ihn nehmen, oder gibt es da so eine Art "Ausleihe". Oder ist das eine Sonderregelung der Polizei, ich meine nämlich, solchen länderübergreifenden Versetzungen schon in anderen Krimis begegnet zu sein. Wohlgemerkt, es geht offenbar nicht um eine von den Beamten beantragte Versetzung ins andere Bundesland. Wer kennt sich aus? --Dioskorides (Diskussion) 13:54, 28. Jul. 2024 (CEST)

Das ist Fernsehen. Eine Versetzung für Beamte in ein anderes Bundesland geht nur auf eigenen Antrag. Angestellte kündigen einfach und fangen woanders neu an. Andererseits wurde er ja befördert, das ist ein beliebtes Verfahren, um auch innerhalb eines Bundesland jemanden aus einem politisch oder öffentlich brisanten Bereich in einen eher ruhigeren internen zu bekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zwei Bundesländer ein Tauschgeschäft machen. Wenn der Kommissar mitspielt. Aber: Satz 1. --Hachinger62 (Diskussion) 14:42, 28. Jul. 2024 (CEST)
Dass die Handlung im Fernsehen fiktiv ist, ist klar. Aber eine gewisse Authentizität wird doch bewusst angestrebt: der Kommissar wird nicht in ein Karnevalskostüm gesteckt, sondern die Uniform am Anfang stimmt, sogar mit passendem Hoheitszeichen von HH, ebenso sind die Beamtentitel nicht fiktiv, sondern durchaus real. Ich frage mich (mit von mir vermuteter gleicher Wahrscheinlichkeit), ob man hier bewusst eine irreale Situation hineingeschrieben hat, ob man uns verdummen will, oder ob den Fehler des Drehbuchschreibers der verantwortliche Redakteur beim ZDF nicht bemerkt hat. Die Kuh wäre doch einfach vom Eis, wenn die anfängliche Szene in Hannover statt in Hamburg gespielt hätte. --Dioskorides (Diskussion) 14:54, 28. Jul. 2024 (CEST)
In Fernsehserien kommt so manches vor, was in der Realität nicht passieren dürfte. --87.78.16.226 16:04, 28. Jul. 2024 (CEST)
Wie wahr! Ich denke da z.B. die Beschuldigten, die sich im Krimi um Kopf und Kragen Reden und den ihnen sogar angebotenen Anwalt ablehnen (der ihnen striktes Schweigen verordnet hätte). Oder die total befangenen Ermittler, die in eigener Sache oder Fällen naher Angehöriger ermitteln. Darum mag ich eher true-crime-Geschichten. --Dioskorides (Diskussion) 17:51, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nicht nur das. Oft ist es schlicht die Dramaturgie, die für Realitätsferne sorgt. So wie im echten Leben wäre das im Kriminalfilm nicht möglich oder das Ergebnis wäre stinkelangweilig. --2003:F7:DF00:D900:AD77:4B78:97F0:44B7 18:02, 28. Jul. 2024 (CEST)
Wollmer wieder zur Sache kommen? Es gibt tatsächlich eine Art Tauschbörse. Es muss eine gleiche Planstelle in Land B frei sein, und aus Land B muss jemand auf die gleiche Planstelle in Land A wollen. Darüber hinaus kann es sein das die gleiche Besoldungsstufe in den Ländern unterschiedlich bezahlt wird, d.h. man muss u.U. Einbussen hinnehmen. Bei Bundesbeamten re ein Wechsel im Bundesgebiet einfacher, bei Landesbeamten braucht man viel Glück. --scif (Diskussion) 18:22, 28. Jul. 2024 (CEST)
Also kann man das Land dann überhaupt nicht verlassen? --87.78.16.226 18:27, 28. Jul. 2024 (CEST)
Verstehendes Lesen? Andere Variante:kündigen und in nem anderen Land bewerben. Es ist als Landesbeamter je nach Fachrichtung und Besoldungsstufe/Planstelle nicht so ganz einfach, in der Tat. --scif (Diskussion) 18:42, 28. Jul. 2024 (CEST)
Bei Großereignissen werden mitunter Polizeitruppen in andere Länder geschickt, z.B. nach Berlin, aber das scheint wirklich eine Ausleihe zu sein. Fazit der bisherigen Disk. scheint zu sein: auf eigenen Antrag geht es, ist aber schwierig, auf Initiative der Landesbehörde aber völlig unmöglich. --Dioskorides (Diskussion) 18:51, 28. Jul. 2024 (CEST)
Eije.Bitte mal unterscheiden zwischen Tätigkeit im Rahmen dienstlicher Anforderungen (Fussball, Demo) etc. und einem Arbeitsplatzwechsel. Mir scheint hier Unkenntnis über die Polizei allgemein zu bestehen. --scif (Diskussion) 21:42, 28. Jul. 2024 (CEST)
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Browser: Bilder ausblenden?

Firefox/Android ließ früher die Einstellung "keine Bilder anzeigen " zu. In den neueren Versionen ist dies offenbar nicht mehr möglich. Besteht die Möglichkeit, eine ältere Version mit dieser Möglichkeit herunterzuladen oder gibt es alternativ ei en anderen Browser mit dieser Option? Ecosia zB kann das nicht.

--2A02:3038:610:FB80:7D37:65D1:B399:B815 14:15, 25. Jul. 2024 (CEST)

Dazu gibt es die Erweiterung Image Block https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/image-block/ . --Rôtkæppchen₆₈ 14:30, 25. Jul. 2024 (CEST)
Dankeschön --Majtomtom (Diskussion) 18:54, 25. Jul. 2024 (CEST)
Das ist eine xpi. Datei, die mein Android nicht öffnen kann. Gibt es eine Alternative? --Majtomtom (Diskussion) 18:57, 25. Jul. 2024 (CEST)
Ich hab bei meinem Android-Firefox block images in die Erweiterungsssuche eingegeben und bin da drauf gestoßen. Verlinkt hab ich allerdings das Ergebnis der Google-Suche mit Chrome auf Windows 10. Oben auf der von mir verlinkten Seite steht auch „Available on Firefox for Android™“. Da geht die Installation dann nicht über die xpi-Datei. --Rôtkæppchen₆₈ 19:34, 25. Jul. 2024 (CEST)
Danke.YMMD. --Majtomtom (Diskussion) 11:43, 26. Jul. 2024 (CEST)
Eine Erweiterung ist nicht notwendig, Bilder lassen sich über about:config abschalten, einfach den Wert von permissions.default.image auf 2 setzen, siehe How to Disable Images in Firefox. --141.51.38.97 16:11, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ja, am Desktop, aber nicht bei FF für Android. --Chianti (Diskussion) 16:08, 27. Jul. 2024 (CEST)

Geburtsverzögerung mit Baby schon in Geburtskanal - mögliche Folge

In diesem Artikel erhebt eine Mutter den Vorwurf, ihre Geburt sei zweimal mit Periduralanästhesie verzögert worden, damit die Hebammen mehr Zeit für andere Geburten haben. Ich kenne einen analogen Fall, bei dem die Mutter zur Verzögerung mit hochdosiertem (20 mg) Nalbuphin ruhiggestellt wurde, und das, obwohl sie wider die Regeln der medizinischen Kunst schon 9 cm geöffnet war. Dazu die Frage: Wenn solcherart die Geburt verzögert wird und das Kind für mehrere Stunden im Geburtskanal bleibt, wo es ohne die Ruhigstellung wohl schon längst geboren wäre - könnte das zu einer bleibenden Gesichtsasymmetrie führen? Gibt es hierzu Untersuchungen, oder lassen sich Argumente dafür/dagegen vorbringen? --AF (Diskussion) 05:16, 26. Jul. 2024 (CEST)

Ich bin kein Arzt, Geburtshelfer o.Ä. aber mal ein paar Überlegungen. Neugeborene haben noch ziemlich weiche Knochen und man kann alles mögliche damit anstellen um sie in eine andere Form zu bringen, siehe z.B. Schädeldeformation. Deswegen würde ich jetzt eher erwarten, dass es zu keiner dauerhaften Verformung des Gesichts oder Schädels kommt. Allerdings frage ich mich schon, wie es mit der Sauerstoffversorgung etc. aussieht, wenn das Kind schon im Geburtskanal steckt. Oder aber ob man damit nicht nicht u.U. andere Komplikationen provoziert. Und dann noch ganz zu schweigen was das auch für die Mutter bedeutet (physisch und psychisch). Flossenträger 08:15, 26. Jul. 2024 (CEST)
Letzteres ist leider auch ein sehr, sehr trauriges Thema.
Sauerstoffversorgung - die sollte doch unverändert funktionieren, solange das Kind an der Nabelschnur hängt und diese nicht abgedrückt o.ä. ist?! --AF (Diskussion) 08:22, 26. Jul. 2024 (CEST)
Jup, die Sauerstoffversorgung funktioniert trotzdem. Weiterhin wird ein Patient durch ein im Rahmen der Periduralanästhesie gegebenes Schmerzmittel nicht ruhiggestellt (was auch nicht das Ziel einer PDA ist). Das Schmerzmittel blockiert lediglich die Schmerzweiterleitung Richtung Gehirn. Das Schmerzmittel wirkt nicht systemisch (im ganzen Körper), sondern lokal. Moose on fire (Diskussion) 12:47, 26. Jul. 2024 (CEST)
Bei der Geburt unseres ersten Kindes kriegte die Mutter auch eine PDA, aber nicht, um die Geburt zu verzögern, sondern um die üblen Schmerzen der Geburt zu verringern. Die Geburt zog sich beim Legen der PDA schon fast 24 h hin und die Mutter war entsprechend kaputt. Unter der PDA lief die Geburt dann einigermaßen zügig und auch der Dammriss konnte nach Gabe einer größeren Menge Schmerzmittel direkt genäht werden. --Elrond (Diskussion) 15:16, 27. Jul. 2024 (CEST)

Gibt es ein Synonym zum Quacksalber mit spezifischem Bezug auf chirurgische Praktiken?

Ich suche gerade nach einem Wort, mit dem man Bader und traditionelle handwerkliche Wundärzte in abwertender Weise bezeichnen könnte beziehungsweise das man nutzen könnte, um einen Artikel zu beschreiben, der über jene Gruppen herzieht.

--2A00:8A60:C000:1:20AA:6FC6:1DA1:77BF 11:58, 26. Jul. 2024 (CEST)

https://de.wiktionary.org/wiki/Kurpfuscher --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 12:00, 26. Jul. 2024 (CEST)
Danke, dann werde ich diesen Begriff verwenden (und vielleicht auch das im verlinkten Eintrag als veraltet bezeichnete Synonym "Medikaster", denn das zu jenem Wort angegebene Verwendungsbeispiel ist eindeutig chirurgisch). --2A00:8A60:C000:1:20AA:6FC6:1DA1:77BF 12:04, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ist "Chirurg" nicht abwertend genug? Im Gegensatz zum gelehrten Arzt bezeichnet das Wort doch einen bloßen "Handwerker". --Geoz (Diskussion) 13:17, 26. Jul. 2024 (CEST)
Das wäre der Handwerkschirurg.--ocd→ parlons 13:19, 26. Jul. 2024 (CEST)
Der Handwerkshandwerker? --Geoz (Diskussion) 13:48, 26. Jul. 2024 (CEST)
Wieviel Prozent der Deutschen verstehen Altgriechisch? Im Alltag ist ein Chirurg ein Arzt, der operiert und schneidet, und zumindest in Arztserien quasi der prototypische Normalarzt. --109.42.178.15 14:05, 26. Jul. 2024 (CEST)
Der Chirurg ist also der Bratschist der Ärzte?! ;-) --Elrond (Diskussion) 17:37, 26. Jul. 2024 (CEST)
Ymmd! --2A01:C23:90D5:6400:1D64:634:5425:4647 18:43, 26. Jul. 2024 (CEST)
@Elrond: Der Internist weiß alles, kann aber nichts. Der Chirurg kann alles, weiß aber nichts. Nur der Pathologe weiß alles, kann alles - kommt aber immer zu spät. Oder: Ein guter Orthopäde, ein schlechter Orthopäde, ein Psychologe und ein Radiologe pokern um 5.000€. Wer gewinnt? - Natürlich der schlechte Orthopäde. Denn: der Radiologe beschäftigt sich nicht mit solchen Peanuts, der Psychologe versucht noch, das Spiel zu verstehen und es gibt keine guten Orthopäden. SCNR Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:26, 27. Jul. 2024 (CEST)
Zum ersten gibt es noch die Ergänzung: Ein Psychologen kann nichts und weiß nichts, hat aber für alles Verständnis. Zum zweiten "Spiel" kenne ich eine andere Variante, aber wir sind hier nicht im Cafe ;-) --Elrond (Diskussion) 09:19, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das wäre? --2A0A:A540:F4D7:0:98CC:D76B:7EEC:E442 09:40, 27. Jul. 2024 (CEST)
Knochenbrecher. --Wikiseidank (Diskussion) 14:46, 26. Jul. 2024 (CEST)
Knochenbrecher hat nichts mit Chirurgie zu tun, sondern Chiropraktik --Joseflama (Diskussion) 15:08, 26. Jul. 2024 (CEST)
Feldscher geht ein bisschen in die gewünschte Richtung, ist aber nicht zwingend abwertende. --Zinnmann d 15:12, 26. Jul. 2024 (CEST)
Nun, da gibt es noch die anderen Berufe der schneidenden Zünfte: Metzger, Schlächter, Fleischer, Nonnenmacher, Sauschneider, Feldscher, Starschneider etc.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:23, 26. Jul. 2024 (CEST)
Quacksalber --2A01:599:742:DBD8:CAAE:1941:6D69:36F 14:27, 27. Jul. 2024 (CEST)
Hä? Es wurde doch nach Synonymen zu diesem Wort gefragt. Zumal Quacksalber eher nach Apothekern und Internisten mit Medikamenten als nach Chirurgen, die schneiden, klingt. --2A0A:A540:F4D7:0:89BA:26CB:CB9C:E906 14:59, 27. Jul. 2024 (CEST)

Satzglied (Grammatik)

„Herr Schmitz musste infolge seines Fauxpas Frau Meier als Besitzerin der Vase entschädigen.“

Um was für ein Satzglied (welche Art von Objekt) handelt es sich bei „(als) Besitzerin der Vase“?

--87.122.51.60 16:56, 26. Jul. 2024 (CEST)

sind noch keine Ferien? Oder ist das die Vorbereitung auf eine Nachprüfung? --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:D6D7 17:06, 26. Jul. 2024 (CEST)
Doch. Nein. --87.122.51.60 17:20, 26. Jul. 2024 (CEST)
Es ist kein Objekt, es ist eine Apposition, also ein substantivisches Attribut zum Objekt Frau Meier, insofern ein Satzgliedteil, kein Satzglied. Man muss der Fairness halber aber zugeben, dass logisch ein Kausalbezug und insofern eine Ähnlichkeit zur adverbialen Bestimmung besteht, aber das will der Schulgrammatiker nicht hören. Grüße Dumbox (Diskussion) 17:10, 26. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank! --87.122.51.60 17:20, 26. Jul. 2024 (CEST)
@Dumbox Wenn Du eine ältere Duden-Grammatik zur Hand nimmst, magst Du damit durchaus recht haben, z. B. 4. Aufl. 1984, S. 660, Nr. 1181, die diese Konstruktion als "appositionelle Glieder mit als" bezeichnet. Die neuere 9. Aufl. 2015, S. 990, Nr. 1551 ist da aber anderer Meinung: "Die folgenden Konstruktionen kommen zwar in funktionaler Hinsicht der einen oder anderen Unterart der Apposition nahe, haben aber nicht deren formale Eigenschaften: - Wortgruppen mit als/wie (Konjunktionalphrasen [...]): Er benutzte den Bleistift [als Taktstock]."
Schon die Einordnung von als und wie ist umstritten (Konjunktion, Präposition, Adjunktion u. a.), siehe Eisenberg, Der Satz, S. 205 für die Einordnungsversuche in diversen Grammatiken. Eisenberg bezeichnet diese Wortgruppen als "mit als eingeleitete[...] Konjunktionalgruppen" (ebenda, S. 208). Engel, Dt. Grammatik, 2. Aufl. 2009, S. 303 sieht darin Disjunkte: "Als Disjunkte erscheinen teils Adjektive [...], teils mit als angeschlossene Nominalphrasen". Auch Hentschel/Weydt, Handbuch der dt. Grammatik, 4. Aufl., S. 369 sprechen sich gegen eine Zuordnung zur Apposition aus: "In manchen Grammatiken (so etwa in den Grundzügen 1981: 292 [gemeint ist: Grundzüge einer deutschen Grammatik. Von einem Autorenkollektiv unter Leitung von K.-E. Heidolph, W. Fläming und W. Motsch, Berlin (Ost) 1981]) werden auch durch als und wie eingeleitete Attribute als Apposition aufgefasst, also z. B. Ich kann Erwin Erpel als Sänger nicht ausstehen [...] Sie unterscheiden sich jedoch in mehrfacher Hinsicht von Appositionen". Weydt/Hentschel zählen dann u. a. auf: nicht referenzidentisch, frei im Satz beweglich (vgl. den obigen Satz: Herr Schmitz musste Frau Meier infolge seines Fauxpas als Besitzerin der Vase entschädigen.). Helbig/Buscha, Dt. Grammatik, S. 416 bestimmen als als Adjunktion. Die Wortgruppe fungiert als Subjekts-, Objektsprädikativ und kann als Attribut (so wie im Beispiel oben) oder Adverbial fungieren, vgl. die Beispiele in Helbig/Buscha, S. 417: "Mein Freund als Ingenieur findet überall Arbeit. (Attribut) Aber: Mein Freund findet als Ingenieur - aber nicht als Physiker - überall Arbeit. (Adverbial)" Daher sehen Helbig/Buscha, S. 515 diese Konstruktionen nicht als Appositionen an, "da sie einige allgemeine Merkmale nicht erfüllen": "- einige Substantivgruppen, die mit als oder wie eingeleitet sind: "Er als Schlosser arbeitet in diesem Betrieb." Zifonum u.a. Grammatik der dt. Sprache, Bd. 2, S. 1603 bezeichnen sie als "Adjunktorphrasen", wobei sie zwischen "appositiver und restriktiver Attribution" unterscheiden, allerdings behandeln sie die Apposition gesondert, dort aber ohne Konstruktionen mit als oder wie (Zifonum u. a., Gr. d. dt. Spr., Bd. 3, S. 2038-2047). Zur Problematik der Apposition, d. h. der unterschiedlichen Definitionen, vgl. die kurze Darstellung in Hentschel/Weydt, Handbuch der dt. Grammatik, 4. Aufl., S. 366.
Kurz: Gerade in neueren Grammatiken gibt es eine Vielzahl von Bezeichnungen für Konstruktionen mit als. Oftmals werden diese aber nicht mehr der Apposition zugerechnet.--IP-Los (Diskussion) 23:49, 26. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank für die ausführliche Richtigstellung! :) Es ist ja offensichtlich, dass ich mitsamt meinen Grammatikkenntnissen etwas in die Jahre gekommen bin. Nun überlege ich, ob ich die Apposition mit als zu meinem persönlichen Mumpsimus machen will. :) Beste Grüße Dumbox (Diskussion) 06:47, 27. Jul. 2024 (CEST)
Also, die definierende als-Phrase ist für mich und auch in den von mir besuchten Lateinkursen immer ein Prädikativum gewesen. --2A0A:A540:F4D7:0:98CC:D76B:7EEC:E442 09:34, 27. Jul. 2024 (CEST)
Für die klassische lateinische Schulgrammatik ist das zutreffend, und wenn ich als Lateinlehrer lateinische Grammatik unterrichte, benutze ich den Ausdruck Prädikativum genau so. Das Problem ist, dass die deutsche Schulgrammatik den Begriff (auch und in erster Linie) für das gebraucht, was der Lateiner ein Prädikatsnomen schimpft - ärgerlich, weil verwirrend für die Lernenden. Grüße Dumbox (Diskussion) 09:50, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das Ganze ist letztlich eine Frage der Terminologie. Die klassischen Begriffe der Schulgrammatik stoßen immer mal an ihre Grenzen, wenn sie Sprachwirklichkeit widerspiegeln sollen (deswegen sind Linguisten ja auch unzufrieden mit der Schulgrammatik und entwickeln andere Konzepte). Ob man sie trotzdem je nach Anspruch benutzen kann - "fer dehaam rum", wie man bei uns sagen würde, reichen sie vielleicht manchmal. Nochmal zum Prädikativum: am adjektivischen Prädikativum sieht man gut, warum der Begriff sinnvoll fürs Lateinlernen ist. "Er lief schnell nach Rom" ist adverbial (celeriter), aber er lief fröhlich nach Rom ist prädikativ (laetus) mit KNG-Kongruenz. Im Deutschen ist es dank Nicht-Markierung des Adverbs egal, wie man das Kind heißt (und jeder Deutschlehrer nennt das zweite Beispiel eine Modaladverbiale); im Englischen muss es gar als Adverb markiert werden (joyfully). Grüße Dumbox (Diskussion) 10:14, 27. Jul. 2024 (CEST)
Na ja, der Unterschied zwischen einem Prädikatsnomen und einem Depiktiv (dem Hauptfalle des Lateinischen Prädikativums, ob es Resultative auch im Lateinischen gibt, weiß ich nicht) in der Lateinischen Grammatik ist doch bloß der, dass das "Prädikatsnomen" in der Verbkonstruktion obligatorisch ist (beispielsweise bei Kopulaverben oder bei bestimmten transitiven Verben als Ergänzung des (Aktiv-)Objekts; im Deutschen gibt es übrigens auch vergleichbare Fälle, die nicht mit Kongruenz sondern mit einer kasusregierenden Präposition vorkommen) und das Prädikativum fakultativ und mit besonderem Bezug zur Situation des Satzes (im Gegensatz zu einem reinen Attribut). Beide beziehen sich im Gegensatz zu einem Adverbial auf ein Substantiv. Im Deutschen bleibt ohnehin jedes Adjektiv, das nicht als Attribut vor einem Substantiv steht, elliptisch als Pronomen eine solche Nominalphrase mit sich selbst und einem folgenden Substantiv vertritt oder substantiviert ist und selbst als Substantiv im Satz agiert, ausnahmslos unverändert in seiner Stammform, sei es nun ein Prädikatsnomen im lateinischen Sinne, ein freies Prädikativum, ein unmittelbar nach einem Substantiv nachgeschobenes Attribut (was man meines Erachtens auch als einen verkürzten Relativsatz und Kopulasatz ansehen könnte) oder ein echtes Adverbial. Bei der Bildung von Partizipialattributen sehe ich auch keinen Unterschied zwischen den genannten Bedeutungstypen, wobei der Attributstyp natürlich eher zum normalen Attribut würde. (Eigene Beispiele, verzeiht mir den Inhalt: "der aufmerksam bleibende Dom", "die nackt angekettete BDSM-Sklavin", "die stark gestiegene Lust des Paares" "die lustvoll atmende Schöne" "die lustvoll atmend kniende Sklavin", "der schnell fahrende Wagen") Bei der Substantivierung oder der Ersetzung eines Verbs durch ein verwandtes Substantiv kann ich schon eher Unterschiede verorten. Ein eindeutiges Adverbial kann zum (Adjektiv-)Attribut dieses Verbalsubstantivs werden, es kann aber auch als Kompositum mit dem substantivierten Verb verschmelzen, bei Prädikatsnomen gibt es nur das letztere, bei eindeutigen Depiktiven auch. (Das starke Ansteigen, der starke Anstieg, das Starkansteigen, das schnelle Fahren, die schnelle Fahrt, das Schnellfahren, das lustvolle Atmen, der lustvolle Atem, das Lustvollatmen vs. Das Aufmerksambleiben (eher nicht: das aufmerksame Bleiben) und "das Nacktanketten", nicht "das nackte Anketten"; die beiden Nicht-Beispiele kann es zwar geben, aber sie hätten eine völlig andere Bedeutung: "das aufmerksame Bleiben" hieße meines Erachtens, dass es eine aufmerksame Handlung war, zu bleiben, wahrscheinlich an einem Ort oder bei jemandem zu bleiben. "Das nackte Anketten" würde ich als "das bloße Anketten", "das Anketten allein", "nur das Anketten" o. ä. (siehe wikt:nackt, Bedeutung 10) verstehen und nicht dahingehend, dass der/die Angekettete nackt sei.) Insofern würde ich dafür plädieren, dass man mit gewissen Zweifelsfällen im Deutschen durchaus zwischen prädikativen (auf ein Substantiv bezogenen) und adverbialen (auf eine Verbalbedeutung, Situation oder auch ein Adjektiv bezogenen) Verwendungen von Adjektiven unterscheiden kann.
Im Englischen wird der Gebrauch der Adverbialform für semantisch prädikative Bedeutungen übrigens auch von präskriptivistischen Grammatikern moniert, es müsse "I feel bad" heißen und nicht "I feel badly", zumal ich bezweifeln würde, dass in der Alltagssprache immer die Adverbialform benutzt wird. Ich habe jedenfalls schon öfters "She stood naked" gelesen oder gehört, aber noch nie "She stood nakedly". --2A0A:A540:F4D7:0:89BA:26CB:CB9C:E906 14:56, 27. Jul. 2024 (CEST)

Was ist eine Zuschußmaßnahme, was eine freiwillige Leistung?

In einem Zeitungsbericht lese ich, daß «freiwillige Leistungen und Zuschußmaßnahmen eingeschränkt werden müssen«. Darunter kann ich mir nun überhaupt nichts vorstellen, und versuchte diese Begriffe in Wikipedia zu finden. Leider vergeblich:

Internetsuchmaschinen liefern zwar endlose Listen mit Fundstellen für diese Begriffe, aber die beschäftigen sich entweder damit, wie man sie beantragt, oder damit, daß sie aufgrund der Haushaltslage eingeschränkt werden sollen, ohne konkret auszusagen, was damit gemeint ist. Mich interessiert eine enzyklopädische Beschreibung dieser Begriffe. Was für städtische oder kommunale Aufgaben umfassen sie, und wie grenzen sie sich von anderen kommunalen Aufgaben ab? Gibt es einen Katalog, was alles dazugehört? Und was gehört nicht dazu? Ist damit vielleicht der Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern, Stadttheater, Opernhaus, Stadtbibliothek, öffentliche Grünanlagen gemeint, oder sind das alles keine freiwilligen Leistungen? Wie sieht das bei z.B. Volkshochschule, Förderung von Sportvereinen, Denkmalpflegemaßnahmen, Infrastrukturprojekten, etc. aus?

Gibt es in WP ein Lemma, in dem man mehr (vor allem mehr Details) darüber findet? --88.130.120.67 21:04, 26. Jul. 2024 (CEST)

Versuche mal Kommunale Selbstverwaltung (Deutschland) und die dort verlinkten Rechtsquellen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:53, 26. Jul. 2024 (CEST)
Danke Rotkaeppchen, das ist schon mal 'was, wäre aber im Lemmatext sicher von Fachkundigen noch ausbaufähig. Habe mal zwei Weiterleitungen angelegt, damit es überhaupt hier auffindbar ist. --88.130.120.67 06:44, 27. Jul. 2024 (CEST)
Gemeint sind hier staatliche Geldleistungen/Zahlungen. Da es sich bei diesen Zahlungen nicht um andere "Ausgabearten", wie Personalausgaben, Sachausgaben usw. handelt, werden diese als Zuschüsse oder Zuschuss bezeichnet. (Wenn dieser Zuschuss an eine andere "Gebietskörperschaft" geht, heißt diese Zahlungsart Zuweisung). Zuschuss ist also eine Art Oberbegriff, der sich in unterteilt in Zuschüsse, auf die der Empfänger einen rechtlichen Anspruch hat - hierbei bleibt es beim Begriff Zuschuss. Wenn der Staat zahlt, der Empfänger darauf aber keinen rechtlichen Anspruch hat, dann wechselt der Begriff zu Zuwendung. Wenn der Staat schon derartige freiwillige Zahlungen leistet, muss sichergestellt werden, dass das Geld für einen (wenn schon nicht rechtlich definierten) Zweck im "erheblichen Interesse" (wortgleich in den Landeshaushaltsordnungen) gezahlt wird. Daher unterliegt das Verfahren der Zuwendungen dem haushaltsrechtlichen Zuwendungsrecht, was insbesondere eine Verwendungsnachweispflicht des Empfängers zur Folge hat. --Wikiseidank --2001:9E8:F2C:9700:60AA:456E:89D4:C1AE 08:52, 27. Jul. 2024 (CEST)

Am schlauesten eine BD-R brennen

Ich archiviere oldschool immer noch gerne (als zusätzliche Sicherheitsstufe) Daten auf BD-R's.

Nun stehe ich vor folgendem Problem. Ein Ordner mit sehr vielen Unterordnern und Dateien hat scheinbar irgendwo für UTF zu lange oder ungültige Zeichen oder allgemein Strukturen, die zu Fehlern führen, so dass das direkte Brennen des Ordners auf BD-R immer fehlschlägt.

Die Alternative ist nun, den Ordner zu packen mit z.b. 7zip oder Rar. Hier sehe ich jedoch folgendes Problem: Falls irgendwo auf der 25GB großen ZIP Datei ein Lesefehler auftreten sollte, kann ich die Datei nicht mehr kopieren und damit wären die Daten futsch. Wie lässt sich dieses Problem lösen oder mildern? --176.199.210.203 21:57, 26. Jul. 2024 (CEST)

Die Datei in kleinere splitten?
Gruß --2003:C6:1739:4532:A16E:9FE0:2079:ED45 22:42, 26. Jul. 2024 (CEST)
Versuche RAR bzw WinRAR mit Recovery Record. Und dann hilft es, die RAR-Datei in kleinere Stücke aufzuteilen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:43, 26. Jul. 2024 (CEST) Ich hab damals Mitt/Ende der 1990er-Jahre, als ich meine ersten CD-Rs gebrannt habe, die zu brennenden RAR-Dateien in 1.457.664 Byte große Einzeldateien aufgeteilt mit dem Hintergedanke, diese verlustlos auch auf 1,4-MB-Diskette kopieren zu können. Damals waren optische Laufwerke noch nicht weit verbreitet, heute sind sie nicht mehr weit verbreitet. --Rôtkæppchen₆₈ 22:50, 26. Jul. 2024 (CEST)
Hat das irgend einen Vorteil, wenn ich die Rar Dateien in kleinere Stücke aufteile? Werden zum Entpacken von Dateien im Gesamtarchiv nicht immer alle Rar Teil-Dateien benötigt, auch wenn man nur eine kleine 50KB Datei in dem 50GB Archiv benötigt? --176.199.210.203 00:24, 27. Jul. 2024 (CEST)
Wenn einzelne kleine Archivdateien verlorengehen oder beschädigt werden, betrifft der Datenverlust nur die in den jeweíligen Teilarchivdateien gespeicherten Dateien. Der Rest sollte problemlos wiederherstellbar sein. --Rôtkæppchen₆₈ 01:31, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das hat eher was mit dem dateisystem und der maximalen pfadtiefe zu tun, utf-sonderzeichen könnten natürlich auch die ursache sein. Ich würde aber beides vor einer archivierung beheben. --2A01:599:742:DBD8:CAAE:1941:6D69:36F 14:58, 27. Jul. 2024 (CEST)
Wie kann ich das in endlicher Zeit praktikabel beheben bei über 200.000 Dateien und mehr als 5.000 Ordnern? --176.199.210.203 00:59, 28. Jul. 2024 (CEST)
Kopiere die Datein auf einen Datenträger, dessen Größe kleiner oder gleich ist als Dein BD-R-Medium. Dann erstelle ein Datenträgerabbild dieses Datenträgers und brenne dieses auf BD-R. --Rôtkæppchen₆₈ 02:33, 28. Jul. 2024 (CEST)
Dann aber bitte kleiner, nicht gleich. Die BD-R braucht dann noch etwas Overhead für ihr eigenes Dateisystem. --Kreuzschnabel 07:43, 28. Jul. 2024 (CEST)

Name für kellenartiges Werkzeug gesucht

 
 
als Mehlschippe oder Mehlschaufel bezeichnet

Ich suche den Namen für ein kellenartiges Werkzeug, von dem ich bislang immer dachte, daß es Scheffel heißen würde. Es findet sich beim Umgang mit Schüttgut wie Getreide, Zucker, Mehl, usw., aber auch im Einzelhandel, etwa für Süßigkeiten, Bonbons, usw. Nach langem Suchen durch diverseste Kategorien habe ich ein ähnliches Werkzeug in Barwerkzeug, s.das Bild rechts, gefunden. Es handelt such um das Gerät, das dort als 4, "Eisschaufel" bezeichnet wird. Wie heißt das entsprechende Gerät bei Getreide, Süßigkeiten, usw.? Bei einer einfachen Schaufel würde ich einfach an sowas wie einen Spaten denken, aber nicht an das hier gemeinte Werkzeug. --2003:DA:CF25:5A63:F98F:C2C5:1F7C:7886 18:34, 27. Jul. 2024 (CEST)

Abwiegeschaufel. Scheffel sind viel größer. 91.54.46.26 18:48, 27. Jul. 2024 (CEST)
Mehlschaufel, Sackschaufel. Bei uns meist Schütte. Grüße Dumbox (Diskussion) 19:38, 27. Jul. 2024 (CEST)
Schaufel oder Schuffe. Schütte ist das hier. Scheffel ist ein Aufbewarungsbehälter und klingt nur wie Schaufel. Und wenn man damit Wasser aussem Boot lenzen tut, dann is dat ´n Ösfass. --RAL1028 (Diskussion) 19:44, 27. Jul. 2024 (CEST)
Keine der bislang genannten Schaufeln sehen in der Google-Bildersuche wie das Werkzeug auf dem Bild aus. Meines Erachtens ist die Bezeichnung Apothekenschaufel oder Apothekerschaufel richtig. Es wird aber im Gegensatz zu Abwiegeschaufeln, die anders geformt sind, typischerweise nicht für Lebensmittel verwendet. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:48, 27. Jul. 2024 (CEST)
ganz allgemein: Lebensmittelschaufel--Mhunk (Diskussion) 21:56, 27. Jul. 2024 (CEST)
Bezüglich dem Wesensgehalt der Frage möglicherweise, aber bezüglich dem Muster auf dem Foto laut Google-Bildersuche nein. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:00, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das Gerät auf dem Bild ist eine Westmark Eisschaufel/Schaufel für Crushed-Ice und Eiswürfel und hat Löcher für getautes Wasser. Gesucht habe ich mit den Begriffen Becherschaufel und Schaufelbecher, die auch ähnliche Formen liefern. --2003:E1:6F29:6C58:4C4D:5E6F:F336:BD07 23:08, 27. Jul. 2024 (CEST)
Ich finde unter dem Suchbegriff Handschaufel passendes, aber leider auch unpassendes. --Rôtkæppchen₆₈ 23:57, 27. Jul. 2024 (CEST)
Ich hatte beim Suchen und dem Stellen der Frage tatsächlich irgendwas mit Apotheker- im Hinterkopf, mir war nur nicht ganz klar, wofür diese in der Apotheke benutzt wird (zum Abfüllen von Tabletten?). Ich denke, Apothekerschaufel und Handschaufel passen und klingen hochdeutsch am besten, und Schütte im norddeutschen Bereich. --2003:DA:CF25:5A63:F98F:C2C5:1F7C:7886 03:45, 28. Jul. 2024 (CEST)
Eine Schütte ist für mein Verständnis etwas anderes: Ein stehender Behälter für Schüttgüter wie lose trockene Lebensmittel so als Salz, Zucker, Mehl, Nudeln, Rosinen, Haferflocken, Haselnusskerne, Mandelkerne etc oder Industriegüter wie Schrott, Sand, Kohle, Kies, Schotter etc --Rôtkæppchen₆₈ 03:51, 28. Jul. 2024 (CEST)
 
Traditioneller Kaffeeverkauf
Ich erinnere mich aus Kindertagen, dass diese Dinger zur Standardausstattung von Kaffeegeschäften gehörten, die losen Kaffee verkauften, so wie auf dem nebenstehenden Bild. In der unteren Reihe waren Drehverschlüsse, über die der ungemahlene Kaffee direkt in die Tüte rauschte, dann kam die Tüte auf die Waage, und mit der Schaufel, die in der oberen Reihe steckte, gab man Kaffee zu, bis das Gewicht genau stimmte. Abwiegeschaufel dürfte also wohl der genaueste Begriff sein. --Jossi (Diskussion) 20:54, 28. Jul. 2024 (CEST)

Refluxerkrankung

Kann die Refluxerkrankung ein verstärktes Husten verursachen? Ist ein Problem für die Bronchen, die Lunge oder anderes eine mögliche Begleiterscheinung der Refluxerkrankung? Kurze Antwort wäre gewünscht. Danke. --Paintdog (Diskussion) 23:07, 27. Jul. 2024 (CEST)

Ja, wenn Magensaft in den Kehlkopf oder die Bronchien läuft. --Joseflama (Diskussion) 09:59, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ja, das ist z.B. bei mir der Fall (und wurde jahrelang fälschlich und erfolglos als Asthma, etc. behandelt). --Geoz (Diskussion) 10:13, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ja, ist aber nicht das dominante Merkmal einer Refluxerkrankung; nach neueren Untersuchungen betrifft es vor allem Menschen mit bereits vorhandenem hypersensiblem Hustenreiz. Macht regelmäßig eine Magenspiegelung, nehmt das Barrett-Syndrom ernst, Speiseröhrenkrebs ist shice. 77.181.104.40 10:37, 28. Jul. 2024 (CEST)
Deine Symptome können davon kommen. Das könnte aber auch von PNDS kommen. --80.171.83.190 17:28, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ganz großartig ist ein Zusammentreffen von Zwerchfellriss, COPD mit entsprechender Medikation, deren Nebenwirkung Heiserkeit sein kann, und EOE. Als Patient mit wenig Medizinwissen: alles Gute! --2A01:599:704:24D8:B51C:776:12F3:EC8E 17:40, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ganz eindeutig ja, die Reizung der Speiseröhre kann einen sehr starken Hustenreiz verursachen. --Danares (Diskussion) 18:04, 28. Jul. 2024 (CEST)

Hier ein Artikel über Husten bei Refluxösophagitis: [9] --Doc Schneyder Disk. 22:03, 28. Jul. 2024 (CEST)

Robert Holzmann

Wer ist mit Robert Holzmann gemeint? Seite 7 https://heinrich-von-kleist-gesellschaft.de/static/download/kjbs/kjb-2011.pdf --Fritz Krischen (Diskussion) 11:41, 28. Jul. 2024 (CEST)

Die betreute Diss. ist in Berlin entstanden.Robert Holtzmann war von 1930-39 Professor für Geschichte an der Friedrich-Wilhelms-Universität, Berlin. Auch dessen Forschungsgebiet Mittelalter würde zur betreuten Diss. passen. Nachtrag: Hier ist auch Robert Holtzmann genannt.--Mhunk (Diskussion) 12:20, 28. Jul. 2024 (CEST)

Einigung unter den Palästinensern in China

Welche elf weiteren Gruppierungen hatten neben Hamas, Fatah und Islamischer Dschihad die Erklärung zur Beendigung der Spaltung unterzeichnet? --2001:9E8:6EF5:9200:FC7D:F2B6:8B11:CBFF 16:04, 28. Jul. 2024 (CEST)

Unter anderem die Volksfront zur Befreiung Palästinas und die Demokratische Front zur Befreiung Palästinas. Palestine Chronicle: https://www.palestinechronicle.com/palestinians-governingpalestine-groups-sign-unity-agreement-under-chinese-auspices/. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:25, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die Palästinensische Volkskampffront: https://www.nedalshabi.ps/%d8%af-%d9%85%d8%ac%d8%af%d9%84%d8%a7%d9%86%d9%8a-%d9%8a%d8%a4%d9%83%d8%af-%d8%a3%d9%87%d9%85%d9%8a%d8%a9-%d8%aa%d9%88%d9%81%d8%b1-%d8%a7%d9%84%d8%a7%d8%b1%d8%a7%d8%af%d8%a9-%d8%a7%d9%84%d8%b3%d9%8a/. Am besten auch einmal in Kategorie:Partei (Palästina) recherchieren. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:38, 28. Jul. 2024 (CEST)

OK, das sind jetzt zusammen 6 (von 14). - Welche noch? --2001:9E8:6EF5:9200:FC7D:F2B6:8B11:CBFF 21:43, 28. Jul. 2024 (CEST)

"Am besten auch einmal in Kategorie:Partei (Palästina) recherchieren." --BlackEyedLion (Diskussion) 22:13, 28. Jul. 2024 (CEST)
Das Ganze scheint hier ein so uninteressantes Thema zu sein, dass seit inzwischen 5 Tagen noch nicht einmal der Artikel Fatah-Hamas-Konflikt gesichtet wurde. --2001:9E8:6EF5:9200:FC7D:F2B6:8B11:CBFF 22:38, 28. Jul. 2024 (CEST)
Wenn nicht einmal der Palestine Chronicle oder die Autonomiebehörde alle teilnehmenden Organisationen nennen oder den Text darstellen, ist die Einigung möglicherweise tatsächlich und auch für die Palästinenser nicht besonders wichtig. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:03, 28. Jul. 2024 (CEST)

Algorithmen für das Vereinfachen von Termen

Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit symbolischer Mathematik. Im Studium habe ich Algorithmen für Integration oder Differentiation kennengelernt, aber nach welchem Schema genau Terme wie   in   im Computer vereinfacht werden (ganz banales Beispiel), habe ich nie gelernt und Google zeigt mir nur Erklärvideos für Menschen an.

Weiß jemand wo man das nachlesen kann oder wie solche Algorithmen heißen? (Bestenfalls etwas Programmiersprachenunabhängiges, ich will nur nachvollziehen, wie man so etwas im Prinzip selbst implementieren kann, aber selbst tun will ich das nicht.) --Bildungskind (Diskussion) 16:52, 28. Jul. 2024 (CEST)

Der englischsprachige Artikel ist etwas ausführlicher: en:Computer algebra#Simplification. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:08, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ah, über diesen Artikel bin ich auch auf en:Rewriting bzw. Termersetzungssystem gestoßen. Ich glaube, das ist ungefähr das, was ich suche. Vielen Dank! Ich werde mich da später selbst genauer einlesen, wenn hier jemand noch Besseres hat (best case ist ein explizit angegebener Algorithmus), wäre ich sehr dankbar. --Bildungskind (Diskussion) 18:12, 28. Jul. 2024 (CEST)
Weiterführen Google-Tipps: "lösen von gleichungssystemen" und "rechnen mit matrizen" --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 18:56, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nee, das ist nicht das, wonach ich suche (und sowieso ein Thema, was in meinem Studium hoch- und runtergeritten wurde). Mir geht es spezifisch um Termvereinfachungen an sich. --Bildungskind (Diskussion) 19:10, 28. Jul. 2024 (CEST)

Schulbücher

Hallo zusammen,

Schulbücher "schaffen neues Wissen" ... Was ist damit gemeint?

Quelle: [10]https://www.politik-lernen.at/dl/MpulJMJKomlolJqx4KJK/edpol_2016_Nicht_diskriminierende_Schulbuecher_web_pdf

(Die Antwort von ChatGPT finde ich nicht zufriedenstellend, bzw. verstehe sie nicht) Danke --Emilsinclair2.0 (Diskussion) 11:15, 27. Jul. 2024 (CEST)

Die Schulbücher schaffen neues Wissen … bei den Schülern. Sie lernen aus den Büchern Dinge, die sie vorher nicht wussten. --GeorgDerReisende (Diskussion) 12:39, 27. Jul. 2024 (CEST)
Der komplette verlinkte Artikel impliziert allerdings, dass Schulbücher selektive Daten vermitteln und dass Wissen damit manipuliert / verfälscht wird.  Wissen könnte damit zum Werkzeug von Rassismus, Sexismus und engstirniger nationalistischer Überheblichkeit führen.
"Bücher schaffen Wissen" ist - bestenfalls - ein böser sarkastischer Hinweis darauf, dass Schulbücher die populistische Propaganda der dominanten Alpha-Males als Allgemein-Bildung übernimmt und verkauft. --2001:871:6A:1B71:6D4B:BB6E:1759:BC95 15:29, 27. Jul. 2024 (CEST)
Beim Hinweis auf die dominanten Alpha-Males fehlen die Zusätze "weiß" und "alt" (bzw. pale/white und old/boomer), sonst passt es nicht genau zur populistischen Propaganda. --2A02:8071:5810:1400:586B:B13E:8FE5:B079 17:17, 27. Jul. 2024 (CEST)
Mir wäre neu, dass der Alpha-Male-Schwachsinn in Schulbüchern vorkommt. --89.1.139.109 23:29, 27. Jul. 2024 (CEST)
Was denn sonst statt selektive Daten? In Schulbücher kann man eben nicht alles Wissen stopfen (in Kinderköpfe auch nicht). Wenn sich die Themanauswahl an humanistischen Werten orientiert, ist es doch gut. --80.171.83.190 08:43, 28. Jul. 2024 (CEST)
Okay, danke, interessant... vermutlich absichtlich doppeldeutige Formulierung? Oder doch eher eindeutig die zweite Erklärung?--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 19:22, 27. Jul. 2024 (CEST)
Die Sozialwissenschaften, insbesondere der Teil, der sich die Emanzipation unterprivilegierter Gruppen zur Aufgabe gemacht hat, beruht auf dem methodischen Fundament des Sozialkonstruktivismus. Demgemäß beschreiben die Schulbücher nicht eine unabhängige und objektive Wirklichkeit (zutreffend oder unzutreffend), sondern sie sind selbst Bestandteil der sozialen Konstruktion dieser Wirklichkeit. Damit ist die Aussage, dass sie neues Wissen schaffen (sollen), im Rahmen der Theorie kein Widerspruch. Entweder schaffen sie neues Wissen oder sie reproduzieren das alte Wissen. Was anderes geht nicht. Da alles Wissen sozial konstruiert ist, kann es auch nicht zu irgendeinem "objektiven" Wissen im Widerspruch stehen.--Meloe (Diskussion) 08:55, 29. Jul. 2024 (CEST)

Blinker am Außenspiegel kaputt, Spiegel selbst in Ordnung – verkehrstüchtig?

Moin, mir hat man den linken Außenspiegel meines Peugeut 208 teilweise demoliert. Das Gehäuse ist noch da und klappbar, der eigentliche Spiegel intakt, aber die Verkleidung (das farbig lackierte Teil) und der Blinker fehlen. Blinker ist auf dem verlinkten Bild das weiße Stück am unteren Rand des Spiegelgehäuses. Darf ich damit fahren, auch weiter als bis zur Werkstatt? Ja, ich habe Google, Gesetze im Internet und das Archiv benutzt, bin aber nicht ganz schlau geworden. eryakaas • D 22:51, 24. Jul. 2024 (CEST)

Laut diesem https://www.motor-talk.de/forum/kein-tuev-wegen-spiegelblinker-t7121947.html?page=1 Forumsbeitrag ist das ein erheblicher Mangel, der allerspätestens bis zur nächsten HU behoben sein sollte. --Rôtkæppchen₆₈ 23:12, 24. Jul. 2024 (CEST)
Laut Fahrtrichtungsanzeiger bzw. § 54 StVZO sind jene in Deutschland hingegen nur vorne und hinten vorgeschrieben, die am Aussenspiegel wären also ein verzichtbares Extra. Was dort aber vorgeschrieben ist, sind die Blinkintervalle, und die hat das Auto von dem Motor-Talk-User nicht mehr eingehalten. Möglicherweise wurde gerade das als Mangel angesehen, und wenn einfach gar nichts mehr blinkt, ist gut. --Karotte Zwo (Diskussion) 23:23, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die abweichenden Blinkintervalle sind seit Erfindung des elektronischen Blinkrelais vor mehreren Jahrzehnten Standard. Wenn nicht die erforderliche Anzahl Blinker blinkt, blinken die Blinker schneller, um Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Benutzerin:Eryakaas’ Blinker blinken vermutlich auch schneller. --Rôtkæppchen₆₈ 23:33, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das war auch schon bei vor-elektronischen Blinkgebern so. --2.173.21.137 12:05, 25. Jul. 2024 (CEST)
Ja, das hab ich auch gelesen; danke für die Erklärung des motor-talks, dort steht ganz schön viel Insiderisch ;-) Werd mir das Auto morgen nochmal genauer anschauen, hatte heute gar keine Zeit dazu. – Danke euch.
PS: Außenspiegelblinker an sich können sicher nicht vorgeschrieben sein, gibt ja genug Fahrzeugtypen, die sowas nicht haben. Fraglich ist, ob sie funktionieren müssen, wenn an sich vorhanden, oder die Abdeckung geschlossen sein muss; Autohaus-Mitarbeiterin sagte sowas: der TÜV hätte sie selbst als Betroffene verdonnert, weil man sich daran verletzen könnte (scharfe Kanten). Klingt mir aber etwas nach konkretem Einzelfall, denn bei mir ist nix gesplittert. eryakaas • D 23:37, 24. Jul. 2024 (CEST)
Nein, das ist - falls es der vordere Blinker ist und kein zusätzlicher - ein Verstoß gegen § 54 StVZO und kostet laut Bußgeldkatalog S. 457 15 Euro. --Chianti (Diskussion) 23:35, 24. Jul. 2024 (CEST)
Vorderer Blinker? Der an der „Ecke“ des Fahrzeugs ist intakt, der am Spiegel nicht. Und ich bin zu blöd, Seite 457 zu finden. Auf S 345 finden ich "354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war. § 54, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Meinst du das? Im Prinzip will ich ja grade wissen, ob meine Beschädigung zu mangelhaft ist. eryakaas • D 23:49, 24. Jul. 2024 (CEST)
Ja, das war gemeint (weil es S. 457 im PDF ist). Wenn das Auto nicht länger als 6 m ist (§ 54 IV Nr. 1 StVZO), reichen die Blinker an den Ecken vorne und hinten. Wenn also diese Blinker intakt sind, besteht keine Bußgeldgefahr. --Chianti (Diskussion) 00:12, 25. Jul. 2024 (CEST)
6 Meter Länge schafft nichtmal die Langversion des Rolly Royce Phantom, ich glaube, da ist der Peugot 208 fein raus. --Karotte Zwo (Diskussion) 00:23, 25. Jul. 2024 (CEST) [EDIT: Die aktuelle Langversion. Die vorherige war tatsächlich 6,08 m lang.]
 
Ein Blinker nach vorne, einer nach hinten und drei zur Seite
Der Maybach 62 hat den Blinker unten an der Türe, der Mercedes-Benz Pullman 220 mittig und dann gibt es natürlich noch die ganzen (Klein-)Transporter. Da der 208 kürzer als 4 m und schmaler als 1,60 m ist, würden sogar Blinker nur an der Seite reichen ... --Chianti (Diskussion) 01:17, 25. Jul. 2024 (CEST)
Tüvingenieur sagt: "Was an Lichtanlage am Wagen vorhanden ist muss auch funkeln und in Ordnung sein, ob Nebelleuchten, Extrascheinwerfer, oder zusätzliche Blinker." Die Betriebserlaubnis erlischt jedoch nicht. --RAL1028 (Diskussion) 23:47, 24. Jul. 2024 (CEST)
Es geht ja nicht um die HU, sondern darum, ob die vorgeschriebenen Blinker funktionieren. --Chianti (Diskussion) 00:16, 25. Jul. 2024 (CEST)
Das ist dann wohl Ermessenssache des kontrollierenden Beamten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:46, 25. Jul. 2024 (CEST)
Wenn die in der StZVO vorgeschriebenen Blinker funktionieren ist es kein Verstoß gegen diese, wenn die nicht vorgeschriebenen nicht funktionieren. Also: kein Ermessen, kein Bußgeld.--Chianti (Diskussion) 01:20, 25. Jul. 2024 (CEST)
Du vergisst, dass bei ausgefallenem Blinker die Blinkfrequenz nicht mehr der in der StVZO vorgeschriebenen entspricht. --Rôtkæppchen₆₈ 13:14, 25. Jul. 2024 (CEST)
Die Aussage des TÜV-Ingenieurs ist diejenige, die uns auch in der Fahrschule beigebracht wurde: „Die serienmäßig angebrachten Scheinwerfer u. ä. Beleuchtungen müssen funktionieren. Man kann auch weitere (zugelassene) Scheinwerfer und Beleuchtungen (Nebelscheinwerfer, Suchlampen, zus. Fernlicht etc.) installieren, die nicht vorgeschrieben sind. Wenn aber solche zusätzlichen Beleuchtungen angebracht sind, dann müssen sie auch funktionieren, sonst ist es eine OWi.“ Es kommt also nicht auf eine etwa vorgeschriebene Mindestanzahl von bsplsw. Fahrtrichtungsanzeigern an (an jeder Ecke einer), sondern auf die tatsächlich vorhandenen. Die müssen alle funktionieren. Da es sich bei dem beschädigten Blinker AFAIU um ein Serienbauteil handelt, gilt das hier erst recht. -> Ab in die Werksatt. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 07:11, 25. Jul. 2024 (CEST)
Wenn es das Fahrzeug auch ohne die Spiegelblinker gibt, ist das nicht serienmäßig. --2.173.21.137 08:11, 25. Jul. 2024 (CEST)
das ist irrelevant, wie Mottenbruch richtig darlegte. Generell: Wenn eingebaut, dann funktionstüchtig. Gilt z.B. auch für Schnickschnack wie Tempolimiterkennungssoftware. --2003:D9:1F28:6100:71EB:982B:E3A3:EA31 16:00, 25. Jul. 2024 (CEST)
Aha. Hier kommt es darauf an, ob man das Problem dadurch umgehen könnte, daß man den Blinker einfach abbaut, sofern es sich um eine Zusatzausstattung handelt, um dem Problem aus dem Wege zu gehen. Da der Blinker AFAIU ab Hersteller in den Außenspiegel eingebaut ist, geht das aber hier nicht. Das hat nichts damit zu tun, ob es das Auto auch ohne diesen Blinker gibt. Denn wenn es das Auto auch ohne diesen Blinker gibt, dann sollte dann ein anderer Außenspiegel verbaut sein, und den ganzen Außenspiegel kannst Du natürlich nicht abmontieren. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 20:13, 25. Jul. 2024 (CEST)
Überkleb die Beschädigung mit schwarzem Tape. --2.173.21.137 06:34, 25. Jul. 2024 (CEST)
Für die Diskussion ist es völlig unerheblich, warum der Blinker nicht funktioniert – bsplsw. ob er kaputt oder schwarz abgeklebt ist. Ob Letzteres wegen Vorsatz noch schlimmer ist, weiß ich nicht. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 07:11, 25. Jul. 2024 (CEST)
Da gehts ja nicht um Vertuschung, sondern darum, andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen Blinker, der nicht blinkt, zu verunsichern. --Ailura (Diskussion) 08:58, 25. Jul. 2024 (CEST)
Richtig. Letztendlich sollte der Fragesteller selbst herausbekommen, ob es den Spiegel dieser Serie auch ohne Blinker gibt. Wenn nicht, kann er davon ausgehen, dass der Blinker notwendig ist. --2.173.21.137 09:18, 25. Jul. 2024 (CEST)
Das wäre aber keine verlässliche Vorgehensweise, da dieser Spiegel an mehreren Fahrzeugtypen unterschiedlicher Länge verwendet werden könnte. Viele Autohersteller haben Gleichteileprogramme, um die exorbitante Zahl notwendiger Ersatzteile einzudämmen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:21, 25. Jul. 2024 (CEST)
Es müßte den Spiegel nicht nur ohne Blinker geben, sondern er müßte auch einen solchen angebaut haben – nicht einen mit kaputtem Blinker, sondern einen ohne Blinker – bzw. wahrscheinlich zwei, nämlich auf jeder Seite einen. Die Frage dabei ist dann allerdings noch, ob durch einen solchen Austausch der Außenspiegel die Betriebserlaubnis des mit Blinker-Spiegel ausgelieferten Fahrzeugs erlischt. Hint: Wenn Du in einen E 350 eine Fünf-Liter-Maschine einbaust, dann ist das nicht schon deshalb zulässig, weil es die E-Klasse ja auch mit 5 Litern gibt. Die BE bezieht sich nämlich auf das konkrete Auto, und nicht auf alles, was es sonst noch so „serienmäßig“ gibt. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 20:13, 25. Jul. 2024 (CEST)
„Vertuschung“ und „Vorsatz“ bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedliche Dinge. Der Blinker blinkt aber auch dann nicht, wenn Du ihn schwarz abklebst, „verunsichert“ also genauso viel oder wenig. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 20:13, 25. Jul. 2024 (CEST)
Das mag rechtlich so sein, ganz praktisch ist eine Lampe, die nicht leuchtet, etwas anderes als als eine schwarze Fläche. --Ailura (Diskussion) 12:59, 29. Jul. 2024 (CEST)
Guten Abend, ich danke euch allen für eure Beiträge! Ich habe mir heute, wie angekündigt, den Schaden nochmal genauer angesehen. Es gibt kein Problem mit dieser Frequenz, da zwar die ganze Abdeckung des Spiegels einschließlich der des Blinkers fehlt, aber die kleine orange Leuchte (rund, keinen Zentimeter groß) noch da ist und brav im richtigen Rhythmus blinkt.
Ich will den Schaden übrigens selbstverständlich reparieren lassen, aber ich kann es nicht sofort demnächst tun (warum, spielt hier keine Rolle). Ich fahre nicht täglich mit dem Auto, wollte aber halt wissen, wie viele Sorgen ich mir machen muss, wenn ich es doch brauche. Das habt ihr mir mit der Erklärung „was verbaut ist, muss funktionieren“ beantwortet. Nur wo das steht außer in euren Antworten (muss es ja, wenns eine OWi ist), habe ich noch nicht verstanden bzw. gefunden. eryakaas • D 20:54, 25. Jul. 2024 (CEST)
§ 49a Abs. 1 Satz 3 StVZO: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ Das war einfach. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 21:24, 25. Jul. 2024 (CEST)
Wo sagt diese Regel etwas über den legalen Status von Lichtern, die ohne rechtliche Erfordernis eingebaut wurden und nun nicht mehr da sind? Alle grundsätzlich vorgeschriebenen Lichter sind ja noch vorhanden, alle vorhandenen Lichter sind noch fest angebracht und betriebsbereit. --Karotte Zwo (Diskussion) 23:43, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nirgendwo. Es geht in diesem konkreten Fall allerdings nicht um „Lichte[r], die ohne rechtliche Erfordernis eingebaut wurden und nun nicht mehr da sind“. Vielmehr fehlte lt. Ausgangssfrage ein zur Fahrzeugausstattung gehörender Blinker (das fällt unter die „für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen“ im Sinne des § 49a Abs. 1 Satz 1 StVZO, die eben lt. Satz 3 „ständig betriebsfertig“ sein müssen); später erfolgte die Klarstellung, daß die „Abdeckung des Spiegels einschließlich der des Blinkers fehlt, aber die kleine orange Leuchte (rund, keinen Zentimeter groß) noch da ist und brav im richtigen Rhythmus blinkt“. Damit ist der Blinker aber gerade nicht mehr „ständig betriebsfertig“, denn es reicht nicht, daß nur die Leuchte blinkt, sondern die Blinkerabdeckung, die für die korrekte Lichtverteilung sorgt, ist gerade nicht mehr vorhanden.
Fahrtrichtungsanzeiger sind bekanntlich paarweise angebracht: „Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie […] gleichfarbig sein [und] gleich stark […] leuchten“ (§ 49a Abs. 4 StVZO). Letzteres ist aber nicht mehr der Fall, wenn auf der einen Seite die Abdeckung fehlt, auf der anderen aber nicht.
Es geht übrigens in § 49a Abs. 1 Satz 3 StVZO nicht nur darum, ob die „für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen“ „fest angebracht“ sind, sondern darum, ob sie „vorschriftsmäßig und fest angebracht“ sind. Eine fehlende Blinkerabdeckung, die zweifellos zur lichttechnischen Einrichtung zählt, ist aber gerade nicht mehr vorschriftsmäßig angebracht, sondern gar nicht. -- M.ottenbruch  ¿⇔! RM 01:53, 29. Jul. 2024 (CEST)
Nicht nur die Abdeckung, auch das Lämpchen ist derzeit weder „angebracht“ noch betriebsbereit, ich hab es in den Tiefen des Spiegelinneren versteckt, damit es nicht abreißt. – Deinen vorletzten Absatz finde ich fast am interessantesten, denn der rechte Spiegelblinker ist komplett in Ordnung. eryakaas • D 19:00, 29. Jul. 2024 (CEST)

Kanonenkugeln und Mauern

In vielen Städten findet man Haus- oder Stadtmauern mit darin steckenden Kanonenkugeln, die an vergangene Kriege erinnern. Soweit ich sehe, sind diese Kanonenkugeln in aller Regel im Nachhinein angebracht worden. Gibt es aber authentische Beispiele, also Fälle, wo tatsächlich eine Kanonenkugel in einer Mauer steckenblieb und das dann entsprechend konserviert wurde? Oder ist so etwas schon rein physikalisch ausgeschlossen? Denn der Zweck des Beschusses war ja, Mauern zu durchbrechen bzw. zum Einsturz zu bringen und das hat man ja nicht selten erreicht, während später Festungsmauern mit flachen Winkeln konstruiert waren, sodass Kanonenkugeln daran möglichst abprallen. Zusatzfrage: Kennt jemand eine Übersicht/Liste mit solchen kugelgeschmückten Mauern? --Proofreader (Diskussion) 20:33, 25. Jul. 2024 (CEST)

 
Der kleine schwarze Fleck links des alten Herdes ist mut­maß­lich eine Kanonen­kugel aus Napoleons Armee, die in der Wand stecken­blieb.
Es ist physikalisch nicht auszuschließen, z.B. wenn die Kugel auf nachgiebiges Material trifft, z.B. lehmverputztes Gefache, das aus lehmbeworfenem Flechtholz besteht oder eine mit Steinen verkleidete Wallanlage bzw. eine zweischalige Mauer mit Füllung aus (weicherer) Erde oder Bruchsteinen (Beispiel). Oder einen Holzbalken. --Chianti (Diskussion) 22:53, 25. Jul. 2024 (CEST)
Zweck des Beschusses war sicher, die Mauer zum Einsturz zu bringen. Nur gelang das natürlich nicht mit einer Kugel allein, wenn aber zahlreiche davon nach und nach das Mauerwerk "bearbeiten" ist der Erfolg dann doch bald zu sehen. Sofern aber die Belagerung abgebrochen oder durch andere Art der Einnahme der Stadt der Beschuss nicht mehr weiterverfolgt wurde, blieben halt auch mal die Mauer stehen, dann eben mit Kugeln drin.
Dass allerdings diese Kugeln "original" bis heute im Mauerwerk stecken halte ich für fragwürdig. Wer hätte denn damals sein Haus, seine Stadtmauer, seinen Wehrturm, mit solch Kugeln bestückt gelassen? Sieht ja nicht gut aus, kann auch mal rausfallen, stört eventuell sogar Statik... Das Ganze vermute ich in späteren Zeiten als nachträglich (wieder) eingefügt, heute wären touristische Zwecke der Grund, vielleicht haben die Eigentümer auch einfach das Ganze witzig gefunden?
Eine Liste ist mir nicht bekannt. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 08:06, 26. Jul. 2024 (CEST)
Na ja, "sieht nicht gut aus" - das ist natürlich Ansichtssache und bis heute wird sowas ja auch recht gut vermarktet, von den Hausbesitzern wie von den Gemeinden. Das zieht Touristen an, die haben Geld, und auch in früheren Zeiten wird man so Gäste angezogen haben. Ich denke, das wäre Grund genug, nicht nur die Kugel in der Mauer zu lassen, sonden am besten auch noch eine erklärende Tafel dazu anzubringen, etc. Mich macht es halt nur stutzig, dass es Dutzende, wenn nicht Hunderte solcher Fälle gibt und jedesmal müsste das ein doch ziemlich unwahrscheinlicher Treffer gewesen sein, der die von Chianti geschilderten Bedingungen erfüllt. --Proofreader (Diskussion) 09:49, 26. Jul. 2024 (CEST)
"kanonenkugel in hauswand", in der Suchmaschine des Vertrauens eingegeben, zeigt eine Anzahl von Beispielen. Davon dürfte keine einzige so original in der Wand stecken geblieben sein. Oft guckt nur eine Kugelkalotte aus der Wand und rundherum ist sie schön verputzt. Oder der überwiegende Teil der Kugel guckt heraus, so dass man sich fragt, wie sie überhaupt Halt hat. Wenn die Kugel auf die Wand auftrifft, komprimiert sie das Wandmaterial vor sich und drückt es auch seitlich weg, wodurch die Umgebung splittert und herausfällt. Selbst wenn die Kugel in einer zweischichtigen Wand und bei einem zylindrischen Schusskanal zufällig wirklich stecken bliebe, würde der Rand des Lochs im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte verwittern und die Kugel irgendwann herausfallen. Daher dürfte das in allen Fällen eher ein Symbol sein, eine Erinnerung daran, dass hier mal ein Beschuss stattgefunden hat. --Optimum (Diskussion) 12:53, 26. Jul. 2024 (CEST)
Da ist sicher was daran, den so ein Zustand ist labil. Denn beides muss nach so einem Treffer stabilisiert werden. Denn entweder fällt mit der Zeit die Kugel raus, oder Haus zusammen. Ich bin mir sicher, dass bei einigen Kugeln auch Teile der Wand abgebaut wurden, damit die Kugel besser sichtbar wird. Also das heute der Teil der Wand, die die damals die Kugel am herausfallen gehindert hat, heute nicht mehr vorhanden ist. --Bobo11 (Diskussion) 13:03, 26. Jul. 2024 (CEST)
Kanonenkugeln stecken etwa in diversen Wänden in Famagusta auf Zypern (nach der osmanischen Belagerung), berühmterweise etwa in der Ruine der orthodoxen Georgskirche. Auf Commons gibt es ein Bild davon, mit den Kanonenkugeln. Verputzt ist das nichts, und nach hübsch drapiert sieht das gewiss nicht aus.--Meloe (Diskussion) 13:10, 26. Jul. 2024 (CEST)
Manche fallen heraus, andere nicht. --Chianti (Diskussion) 14:06, 26. Jul. 2024 (CEST)
Recht undeutlich, aber die nähere Umgebung sieht eher nach Zement aus als nach Ziegelstein. --Optimum (Diskussion) 14:17, 26. Jul. 2024 (CEST)
Man muss doch unterscheiden zwischen einer in der Wand steckenden Kanonenkugel, die als Erinnerungszeichen dringelassen und nachträglich stabilisiert wurde (vielleicht auch vorher wieder in das Loch gesteckt, das sie geschlagen hatte) und einer „nachträglich angebrachten“ (also nicht originalen) Kanonenkugel. Ersteres (dass eine Kugel absichtlich konserviert wurde) dürfte weitaus häufiger der Fall gewesen sein als Zweiteres. Die Leute hatten schließlich Besseres zu tun als sich Fake-Kanonenkugeln in die Wände zu zementieren. Schaut man sich etwa die Fotogalerie von Fort Pulaski an (aus dem obigen Link), dann sieht man neben den beiden Löchern mit Kanonenkugeln noch zahlreiche weitere Beschädigungen durch Beschuss (ohne darin steckengebliebene Kugeln). Die hat man ja auch nicht „nachträglich angebracht“. --Jossi (Diskussion) 20:04, 26. Jul. 2024 (CEST)
In der Zeit, als noch mit Kugeln geschossen wurde, waren diese wertvoll und wurden nicht einfach liegen- oder steckengelassen. Wie Chianti schon schrieb, gibt es nur wenige Wandmaterialien, die es erlauben, daß Kugeln drin steckenbleiben. Diese Materialien sind jedoch nicht alterungsbeständig als daß Kugeln bis heute dort ohne Konservierung drin stecken können. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:19, 26. Jul. 2024 (CEST)

Kürzlich war in ORF3 eine Doku über Kaiser Maximilian ( https://on.orf.at/video/14235645/15683889/erbe-oesterreich-maximilian-und-sein-tirol-erbe-oesterreich-maximilian-und-sein-tirol ). Da war die Festung Kufstein zu sehen, wo noch immer eine Kanonenkugel in der Mauer steckt (war vermutlich stabil eingekeilt). Siehe auch das Bild da: https://www.auracher-loechl.at/de/hotel-tr%C3%A4umerei/sehenswerter-sommer-auf-der-festung-kufstein/50-566.html --41.66.98.118 20:48, 26. Jul. 2024 (CEST)

Wobei die dort abgebildeten Kugeln offensichtlich arrangiert, also wirklich nachträglich angebracht sind. Ein so schönes Muster schießt kein Belagerungsgeschütz. --Jossi (Diskussion) 23:43, 26. Jul. 2024 (CEST)
Es sollte anhand der Beschriftung klar sein, dass das arrangiert ist. --Rôtkæppchen₆₈ 23:46, 26. Jul. 2024 (CEST)

Danke für die Rückmeldungen. Hab jetzt auch mal zusammengetragen, was ich auf die Schnelle zu Standorten mit Kanonenkugeln in Mauern gefunden habe, natürlich ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. In der Wikipedia findet man Hinweise in den Artikeln Schmalzturm (Landsberg am Lech), Braunschweiger Dom, Heilgeistkirche (Stralsund), Nördlinger Stadtmauer, Kanonenkugelhaus Althirschstein, Lorettokapelle (Freiburg im Breisgau), Sehenswürdigkeiten in Memmingen, St. Peter (München), Überlingen, Kirche Sankt Kastl, St. Mang (Kempten), Liste der Kulturdenkmale in Hoyerswerda, Liste der Baudenkmäler in Krumbach (Schwaben), Liste der Kulturdenkmale in Pulsnitz, Liste der Kulturdenkmale in Hochkirch, Liste der Brunnen, Denkmäler und Skulpturen in Görlitz (Klingewalde), St. Nikolai (Spandau), Stadtbefestigung Ahrweiler (Obertor), Kirche Hohen Thekla, Kirche Liebertwolkwitz, Merkinė, Reginald’s Tower, Belagerung von Taganrog, Haus Stadtplatz 26 in Steyr. Und im Netz mit Seiten- und Bildersuche stößt man auf folgende Kanonenkugeln: Hochburg Tangermünde, Heilig-Kreuz-Münster (Schwäbisch Gmünd), St. Andreas (Düsseldorf), Marktkirche Hannover, Ratzeburger Dom, Welscher Turm in Magdeburg, Stadtmauer Aachen, Burg Linn, Wasserburg Egeln, Haus in Lüneburg, Häuser in Kulmbach, Haus in Krumbach, Haus in Bad Kösen, Haus in Bad Kreuznach (Schwedenkugel), Haus Am Schlossplatz 10 a und b in Wolfenbüttel, Haus Fauerbacher Hauptstr. 66 in Friedberg (Hessen), Haus Markt 35 in Mainz, Gulfhaus in Westoverledingen, Mariensteiner Brücke in Eichstätt, Haus in Hilzingen, Haus in Diez, Haus in Quedlinburg, Stadtmauer? Bautzen, Haus in Wilsdruff, Stadtmauer Münster, Haus Prälatenweg in Havelberg, Haus Andreasstr. in Erfurt, Haus in Weißenfels, Haus in Singen (Hohentwiel), Elbmauer in Meißen, Haus in Yorktown (Virginia), Rathaus Bratislava, Kolberger Dom, Haus in Wullersdorf, Schwedenspeicher-Museum in Stade, Haus in Kufstein, Haus in Linz, Haus in Hötting, Haus in Loiben, Türkenkugel Am Hof in Wien, Stadtmauer Schaffhausen, Haus in Manassas (Virginia), Haus in Gettysburg, Haus in Cagliari, Hôtel de Sens in Paris, Malborghetto. Bin nicht sicher, ob das Thema zu einem eigenen Artikel taugt und sei es ein Listenartikel, aber eine Zusammenstellung für den geneigten Kanonenkugeltouristen zur Orientierung wäre schon hübsch. --Proofreader (Diskussion) 10:26, 27. Jul. 2024 (CEST)

Okay, ich sehe, auf den Commons gibt es auch eine Kategorie "Cannonballs as memorials in Germany", die über die Kanonenkugeln in Mauern hinausgeht und auch Kanonenpyramiden enthält, aber damit lässt sich die Liste noch etwas erweitern: Festung Dömitz, Haus Jungfernstieg 101 in Eckernförde, Bahnhof Hemsbach, Haus Hüxstr. 123 in Lübeck, Haus Alt Westerhüsen 153 in Magdeburg, Zächerlhaus in Füssen, Aegidienkirche (Lübeck), Haus Würzburger/Mergentheimer Str. in Tauberbischofsheim, Haus Welschinger Str. 7 in Weiterdingen (Hilzingen), Zweibrückenstraße 8 (München), Prebrunnturm in Regensburg, Posthaus in Roßbrunn (Waldbüttelbrunn), Haus Marktplatz 7 in Waischenfeld, Haus Lange Str. 88 sowie St.-Aegidius-Kirche (Wiedenbrück), Haus Alte Weingartener Str. 37 in Karlsruhe. Damit komme ich alleine für die Standorte in Deutschland auf 58. --Proofreader (Diskussion) 18:56, 27. Jul. 2024 (CEST)
Ich fände einen Artikel über dieses Phänomen auch sehr interessant. Allerdings fällt doch bei näherer Durchsicht auf, dass eine Anzahl dieser Kugeln offensichtlich sehr "arrangiert" aussehen, auch wenn Benutzer:Jossi weiter oben meint Die Leute hatten schließlich Besseres zu tun als sich Fake-Kanonenkugeln in die Wände zu zementieren. Beispiele: Lübeck - sehr schön symmetrisch getroffen, Loiben - auch drei gute Treffer, genau symmetrisch zwischen die Fenster, Braunschweig - Die sieht mal realistisch aus, ist es aber wohl auch nicht, Burg Linn - Die gebrannten Rotklinker ohne großartige Abplatzungen wie mit einem Locher ausgestochen, Tauberbischofsheim - auch schön mittig zwischen den Fenstern. Kneipen waren anscheinend bei Beschuss besonders gefährdet :) Interessant zu wissen wären auch die Beweggründe für den Erhalt so einer Kugel. Kuriositätenschau? Patriotismus? Oder wirklich nur "memorial", Erinnerung an ein historisches Ereignis? --Optimum (Diskussion) 20:10, 27. Jul. 2024 (CEST)
Erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Listen. Ich muss mich da wohl korrigieren und zugeben, dass reine Deko-Kugeln sehr viel häufiger sind als (möglicherweise) echte Treffer. Erinnerung an ein kriegerisches Ereignis scheint mir als Motiv am wahrscheinlichsten, nur dass man diese Erinnerungsstücke dann wirklich absichtlich geschaffen und nicht nur etwas Vorhandenes konserviert hat. – Zum Haus Hüxstr. 123 in Lübeck ist noch zu sagen, dass es sich um einen Neubau von 1906 handelt, die Kanonenkugeln aber laut Denkmaltopographie Hansestadt Lübeck (Altstadt) von 2017 aus dem Vorgängerbau übernommen wurden. In den Vaterstädtischen Blättern 1905, S. 70, hieß es zum 1905 abgebrochenen Vorgängerbau: „Zahlreiche in die nach der Vorstadtseite gekehrte Front eingedrungene Kanonenkugeln deuteten darauf hin, daß das Haus bei der Beschießung der Stadt durch die Franzosen im Jahre 1806 […] ein stark angegriffenes Zielobjekt gewesen ist.“ --Jossi (Diskussion) 12:43, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nachtrag: In der frühen Neuzeit haben diese Kugeln natürlich nicht nur touristischen Wert, sonden sollen durchaus auch die Wehrfähigkeit des Gebäudebesitzers "beweisen"....... "Sehr her, nicht mal mit Kanonen kommt ihr hier durch....." TassiloDux (Diskussion) 14:13, 29. Jul. 2024 (CEST)
Ja, bei der Beschreibung einiger solcher Kugeln findet sich auch der Hinweis, dass damit auch augenfällig gemacht werden soll, dass die Mauer unzerstörbar sei bzw. mit magischen Kräften ausgestattet sei. Das wird vor allem bei den früheren Fällen eine Rolle spielen. --Proofreader (Diskussion) 15:01, 29. Jul. 2024 (CEST)

Computer nur aus europäischen Teilen?

Gibt es ein Projekt, einen Computer zu bauen, der nur aus "europäischen Teilen" besteht?

--2A02:8071:60A0:92E0:0:0:0:A67A 14:13, 28. Jul. 2024 (CEST)

Die Frage hat durchaus paar Knackpunkte. Wenn die Chips aus einer europäischen TSMC Fabrik kommen was sind sie? Übrigens hat auch TSMC ein Europa Problem, denn etwas ganz wichtiges kommt aus der Niederlanden. Ohne die Maschinen von ASML haben die so ihre Mühe bei der EUV-Lithografie. Praktisch jeder westliche Computer ist eine Mischung aus Ideen und Teilen aus Europa, USA, Japan und Taiwan. --Bobo11 (Diskussion) 14:26, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die Frage ist wie tief das gehen soll. Denn wenn man sagt. Endmonatage in Europa, Festplatte, Prozessor, Mainboard, auch alles aus Europa hergestellt, geht villeicht. Aber gerade gegoogle nach eine Festplatte welche in Europa hergestellt wird und keine auf die Schnelle gefunden. Wenn man dann antürlich eine Ebene Tiefer geht wird es immer schwiriger.--Sanandros (Diskussion) 15:11, 28. Jul. 2024 (CEST)
Im militärischen Bereich wird es sicher Computer geben, dessen Endfertigung komplett in Europa erfolgte (da sind gerne mal "ältere" Bauteile -sprich nicht aus neuster Generation- verbaut). Aber eben wenn dieses Teil von einer Firma kommt, die weltweit produziert, kann das kompliziert werden. Ist das wichtig ob die Fabrik die beispielsweise genau diesen einen Chip hergestellt hat, nun in Europa, USA oder in Asien steht? Wenn er auch in Europa hätte hergestellt werden können? Letzteres würde ich jetzt der Punkt ansehen um denn es dem Fragesteller geht. Einfachere Computer könnten ganz sicher "EU-only" hergestellt werden. Aber bei high-end Computer, würde ich auch so meine Zweifel anmelden. --Bobo11 (Diskussion) 15:39, 28. Jul. 2024 (CEST)
Vor allem wird so ein Computer teurer, langsamer und schlechter als ein aus Marktführerteilen zusammengebauter. Außerdem bezweifle ich, dass das wirtschaftlich ist. Gigaset wollte konkurrenzfähige Smartphones in Deutschland herstellen. Jetzt ist das aus dem Siemens-Konzern hervorgegangene Unternehmen insolvent. --Rôtkæppchen₆₈ 15:58, 28. Jul. 2024 (CEST)
Das ist der eine Punkt, billig ist so was nicht. Der viel wichtigere ist bei der frage aber; Was man unter Computer versteht. Denn auch eine Handy und die Konsole sind heute Computer. Aber eben auch in vielen Maschinen ist heute ein echtes Rechnerhirn aka Computer verbaut. Da ist die Bandbreite nicht klein, wenn man eben auch maschinenspezifische Rechnerlösungen dazu zählt. Wo wir wieder beim Militär sind. Die haben in ihren Geräten gar nicht selten Computer eingebaut, die auf dem freie Mark nur mit der Kneifzange angerührt würde. Weil da eben Zuverlässigkeit usw. wichtiger ist, als die Stichworte wie klein, schnell und moderner. Wofür eben durchaus auch Bauteile in Kleinstserien hergestellt werden, auch weil man sich die Kosten hier leisten will. Denn wenn eine komplette In-Haus-Produktion gemacht wird, wird das mit gewünschten der Vertraulichkeit bisschen einfacher. --Bobo11 (Diskussion) 07:09, 29. Jul. 2024 (CEST)
Man kann keinen Computer aus europäischen Teilen herstellen. Es gibt in Europa keine Hersteller dafür. Es gibt ja weltweit nur ganz wenige Hersteller für DRAM-Chips. --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 19:01, 28. Jul. 2024 (CEST)
Man könnte auch SoCs mit internem RAM nehmen, wie beispielsweise die LPC-Serie von NXP. Der Punkt ist aber, dass viele in Europa hergestellten Halbleiter außerhalb Europas konfektioniert und getestet werden, z.B. die Chips von Globalfoundries (ex AMD) aus Dresden oder NXP (ex Philips) aus Eindhoven bzw Nijmegen. Selbst russische Prozessoren wie Elbrus und Baikal werden mittlerweile in Ostasien hergestellt. --Rôtkæppchen₆₈ 20:42, 28. Jul. 2024 (CEST)
Eventuell sollte man mal anfangen Unternehmen zusammenzusuchen. Wichtiges Standbein wäre wohl hier Intel in Irland. Die Produzieren dort immerhin CPUs, GPUs, WiFi und Motherboard-Chips, eventuell auch SSDs. Inwieweit das aktuell ist, ist eine andere Frage. RAM ist bekanntermassen der Knackpunkt. Wenn Infineon nichts mehr macht, wird es in Europa Dunkel aussehen. Denn die Frage ist, wer dort ausserhalb von Südkorea (Samsung und SK Hynix) und US (Micron) wirklich noch selbst produziert (Nanya in Taiwan, ein paar chinesische auf kleinerer Skala). Von dem her, "Euorpa" ist o oder so imemr relativ.--Maphry (Diskussion) 21:23, 28. Jul. 2024 (CEST)
Infineon hat sein Halbleiterspeichergeschäft schon 2004 nach Qimonda ausgelagert. Allerdings ging Qimonda schon 2009 pleite. Übrigens war meine Heimatstadt schon 1992 stolz auf ihre Megabit-RAM-Herstellung. 2024 gehört das damalige Betriebsgeläde zu einem seit 1915 ansässigen Maschinenbauer. Auch in der Nachbarstadt, in der zeitweise namhafte Hableiterhersteller Produktionsstätten besaßen, ist kaum etwas davon übriggeblieben. Die aus einer hiesigen Jacquardwebstuhlfabrik (Lochkartentechnik!) hervorgegangene Europazentrale eines IT-Weltkonzerns im übernächsten Kaff hat mit Immobilienbetrügern zu kämpfen. Die ehemalige Europazentrale desselben Konzerns in einer Nachbargroßstadt ist Lost Place. Es geht alles den Bach hinunter. Über die Kraftfahrzeughalbleiterherstellung eines weltbekannten Magnetzündungerfinders in zwei südlich meiner Heimatstadt gelegene Landkreisen bin ich allerdings nicht im Bilde. --Rôtkæppchen₆₈ 03:02, 29. Jul. 2024 (CEST)
Das Computer- und Elektronikgeschäft ist schon lange globalisiert. Tatsache ist, dass allle Technologie für den Bau von Computern alt genug ist, dass die Patente darauf verfallen sind, beispielsweise der 80386 Prozessor. Die frage nach einem "europäischen" Computer bezieht sich auf mehrere Ebenen: Kann Europa einen solchen Computer entwickeln? Kann man alle Komponenten in Europa produzieren? Hat man Zugriff auf die Technologie? Kann Europa einen Supercomputer produzieren, der auf Weltniveau mithalten kann? Und dann kommt die größte aller Fragen: Wenn man das alles kann, oder wenigstens könnte, ist es irgendwie wirtschaftlich machbar? Ist der Kunde, der solch ein Computer kauft, sei es ein Hochleistungsrechencenter oder ein Privatverbraucher, bereit dafür sagen wir mal 20 oder 30% mehr auszugeben als von einem Produkt, das in Taiwan, Singapur, Texas, Californien, China, Japan und Korea die Komponenten bezieht. Vor vielen Jahren habe ich mal mit einem Einkäufer für Siemens gesprochen, der für den gesamten Siemenskonzern die Halbleiter und Elektronikbauteile eingekauft hat. Der erklärte folgendes: Für die gesamte Siemensgruppe brauchten wir ca. 2 Millionen von einem Bauteil im Jahr, eingekauft haben wir 10 Millionen, davon 2 Millionen an die Tochterunternehmen unschlagbar günstig weiterverkauft, 8 Millionen an andere Abnehmer außerhalb des Konzerns. Der Einkauf hatte einen eigenen Großverkäufer, der die Chips weltweit vermarktet hat. Aber der Rabatt, den Siemens dafür bekam, war so groß, dass der Verkäufer die meisten anderen Anbieter unterbieten konnte. Ebenso konnte der Einkäufer mit seiner Marktmacht den Hersteller extrem unter Druck setzen. Also nicht mal ein anderer Elektronikriese, der 2 Millionen Stück kauft, kam an diesen Stückpreis heran. Lange Rede kurzer Sinn: Technologie ist das eine, Produktion und Verkauf das andere. Eine Technologie kann sich nur dann am Markt behaupten, wenn sie sich auch zu einem Marktpreis verkaufen kann. Es gibt außerhalb davon nur zwei Nischen, nämlich Forschung (auch Raumforschung) und Militär, die auf diese Marktkomponente verzichten können oder müssen. Wenn man also irgendeine Technologie braucht, die nicht einfach so auf dem globalen Markt gehandelt wird und die von einem Geldgeber staatlicher Art finanziert wird, die von marktwirtschaftlichen Aspekten befreit ist. Das Resultat sind dann extrem teure Neuentwicklungen, die sagen wir mal fünf bis zehn mal mehr kosten, als ein vergleichbares ähnliches Produkt von der Stange. Dabei spielen dann die Entwicklungskosten die entscheidende Rolle, weil nur ein paar Prototypen und Testmodelle produziert werden. Das Resultat ist, dass beispielsweise ein Geschoss von Vulcano (Munition) wahrscheinlich irgendeinen satten sechsstelligen Betrag kostet.

--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:30, 29. Jul. 2024 (CEST)

Datenrettung von Windows auf Linux

Also ich habe mal ein Problem, denn ich wollte gerade eine Datenrettung machen und dazu ein USB Stick mit Knopix bestücken ohne das ich Knopix auf DVD brennen muss. Jetzt finde ich aber keine leere DVD (geschweigen den CD) und wollte fragen wie kann ich Knopix oder ein anderes Linux auf USB packen und von USB starten so dass ich das Betriebssystem des Laptops nicht nutzen muss und ohne dass ich das Ding auf DVD brennen muss. Damit wollte ich dann die Daten Retten. Der USB Stick hat 8 GB. Danke fürs helfen.--Sanandros (Diskussion) 15:03, 28. Jul. 2024 (CEST)

Nimm Balena Etcher. Das gibt es für alle gängigen Betriebssysteme. --Rôtkæppchen₆₈ 15:13, 28. Jul. 2024 (CEST)
Du kannst dir bei eBay einen USB-Stick mit Knoppix bestellen, ist in 1 Tag bei dir. --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 18:59, 28. Jul. 2024 (CEST)
OK danke Balena Etcher hat es gebracht. Jetzt habe ich nur ein Problem mit dem Bildschirm, also muss ich wohl die Festplatte ausbauen... :( --Sanandros (Diskussion) 20:52, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die Anleitung unter https://home.mengelke.de/linux/SelfLinux/html/knoppix03.html ist zwar schon etwas älter, die Sache mit dem Bootprompt sollte aber noch funktionieren. Dann wählst Du dort einen passenden Grafikmopdus für die GUI aus. --Rôtkæppchen₆₈ 22:13, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nein der bildschimr geht schon während des bootens nciht. bzw ich erhalte gar nicht erst die meldung das knopix startet.--Sanandros (Diskussion) 22:58, 28. Jul. 2024 (CEST)
Dann ist wohl etwas mehr oder etwas anderes kaputt als das Windows. Evtl kommst Du über die Bios/Uefi-Einstellungen weiter. Hierzu bitte Herstellerhandbuch konsultieren. --Rôtkæppchen₆₈ 02:45, 29. Jul. 2024 (CEST)
In Linux-Foren wird für Windows üblicherweise Rufus empfohlen (wenn man schon ein Linux laufen hat, macht man es einfach mit dd (Unix)). Aber dein Problem scheint ja woanders zu liegen. --Kreuzschnabel 10:06, 29. Jul. 2024 (CEST)
Rufus geht auch, ist aber eher für den Fachmensch als den Laien. Rufus ist relativ mächtig im Gegensatz zu Balena Etcher. Wenn es nur darum geht, eine vorhandene ISO-Datei auf einen USB-Stick zu flashen, ist Balena Etcher IMHO die bessere Wahl, da man damit eigentlich nichts falsch machen kann außer Datenverlust. Wenn man Spezialaufgaben hat wie die Erstellung eines angepassten Windows-11-Bootsticks ist Rufus das Mittel der Wahl. --Rôtkæppchen₆₈ 13:17, 29. Jul. 2024 (CEST)

Axiomatischer Beweis des Satzes von Pythagoras

Der Beweis in den "Elementen" ist von verführerischer Überzeugungskraft und kann deswegen auch sehr leicht von Lehrern "an die Tafel gezaubert werden". Nun ist es aber so, daß der Satz nur in Euklischen Räumen gilt. Es muß also irgendwo in einem Beweis zumindest implizit das Parallelenaxiom verwendet werden. Ich suche einen "langweiligen" bzw. langatmigen Beweis, in dem der Satz explizit aus den Axiomen hergeleitet wird, so daß deutlich wird, an welcher Stelle das Parallelenaxiom benutzt wird. --77.3.109.251 21:28, 28. Jul. 2024 (CEST)

Das hängt davon ab, wie rigoros du das haben willst (in einem logischen Kalkül?) oder wie viele Vorkenntnisse du besitzt- Satz des Pythagoras bietet dir eine große Auswahl an Beweisen an. Dass Summe der Innenwinkel zwei rechte Winkel ergibt (was äquivalent zum Parallelenaxiom ist), wird überall implizit verwendet. Jetzt wolltest du ja explizite Textstellen haben: Zum Beispiel in Satz des Pythagoras#Skalarproduktraum wird explizit das Skalarprodukt verwendet (was alle Winkeleigenschaften inklusive Parallelenaxiom in der analytischen Geometrie beinhaltet). In dem Originalbeweis von Euklid Satz des Pythagoras#Beweis nach Euklid siehst du schon, wie im zweiten Absatz mit der Innenwinkelsumme gearbeitet wird.
Wenn dir das nicht konkret genug ist und du das ganz streng handhaben willst, müsstest du Axiomatisierungen aufschlagen, zum Beispiel die von Alfred Tarski, da kenne ich leider keine guten deutschsprachigen Darstellungen. Auch Hilbert hat ein Axiomensystem der euklidischen Geometrie aufgestellt, was aber einige Probleme hat, aber nichtsdestoweniger kannst du dir das Werk anschauen, da müsste der Satz des Pythagoras als typischer Lehrsatz auch bewiesen werden (bzw. zumindest skizziert, wie man das anhand der dargestellten Axiome beweisen kann, also David Hilbert: Grundlagen der Geometrie.)
Solltest du des Englischen mächtig genug sein, gäbe es hier eine Darstellung, dass der Satz des Pythagoras innerhalb des Axiomensystems sogar äquivalent zum Parallelenaxiom ist, eine Tatsache, die schon Legendre bekannt war.
Ich hoffe, dass diese Links dir bei der Suche helfen. --Bildungskind (Diskussion) 21:48, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ich habe mir den verlinkten Beweis nach Euklid mal angesehen. Schon von der im ersten Satz als gegeben vorausgesetzten Existenz von Quadraten (vier gleich lange Seiten und vier rechte Winkel) kann man in der nichteuklidischen Geometrie nicht ausgehen. Das gilt auch für die im weiteren genannten Rechtecke, den SWS-Kongruenzsatz und die euklidische Flächenberechnung aus Seitenlängen (Rechtecke) oder Grundseite und Höhe (Dreiecke). Wenn man diese vorausgesetzten Dinge beweist, wird man in den Beweisen das Parallelenaxiom oder ein äquivalentes Axiom verwenden müssen. 91.54.46.26 12:13, 29. Jul. 2024 (CEST)
Das logische Kalkül, also ein streng formaler "Computerbeweis", wären zwar eigentlich sachlich angemessen, aber es geht mir eigentlich nicht so sehr um eine "wissenschaftliche" Behandlung - diesbezüglich ist das Thema eigentlich auch "abgefrühstückt", sondern um die Vermittlung an Schüler und Laien, aber ohne so zu "hudeln", wie das nach meinem Eindruck im Schulunterricht üblicherweise gemacht wird. Satz: "Die Summe der Flächeninhalte der Quadrate über den Katheten eines [ebenen] rechtwinkligen Dreicks ist gleich dem Flächeninhalt des Quadrats über der Hypotenuse." Und bevor man jetzt anfängt, mit dem Beweis "loszuzaubern", müßte man den Satz eigentlich erst einmal analytisch "auseinandernehmen": Was ist ein (rechtwinkliges) "Dreieck", was ein "Quadrat", was "Flächeninhalt", welche Voraussetzungen muß man annehmen, um diese Begriffe verwenden zu können? Ja, da steckt schon das Parallelenaxiom drin, aber wie erklärt man das, und zwar möglichst ohne eine einsemestrige Einführung in die Geometrie? Idealerweise gäbe es einen Link auf eine Darstellung, in der das auf ein paar Seiten formal sauber abgehandelt wird. Ein Gegenbeispiel wäre ein Kugeldreick, das einen Oktanten abdeckt: Offensichtlich stimmt der Satz dann nicht, und die Winkelsumme beträgt auch nicht Pi, sondern (3/2)*Pi, und eine Parallele existiert auch nicht, weil zwei Großkreise i. a. ein Kugelzweieck bilden. --77.1.187.235 17:26, 29. Jul. 2024 (CEST)
Klick hier. Dank mir später. Btw, schon Euklid hat einen Beweis dafür gegeben. --2A02:8071:60A0:92E0:0:0:0:A67A 22:50, 29. Jul. 2024 (CEST)
Achso, und noch hier. --2A02:8071:60A0:92E0:0:0:0:A67A 22:54, 29. Jul. 2024 (CEST)

Wäre ein Verbot von Compact möglich gewesen?

Nach meinem Verständnis wurde nicht die Zeitschrift Compact verboten, sondern das Trägerunternehmen. Daraufhin wurde die Zeitschrift eingestellt. Sie selbst wurde aber nicht verboten. Wäre auch ein direktes Verbot der Zeitschrift (ohne diesen Umweg) möglich gewesen oder sind Zeitschriften unverbietbar? --2003:FC:8F15:2542:119E:14BA:F81B:100D 18:00, 28. Jul. 2024 (CEST)

Wenn es nach Absatz 1 Satz 3 des Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geht, dann nicht: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Es gibt aber dennoch eine breite Diskussion über Zensur in der Bundesrepublik Deutschland. --2003:F7:DF00:D900:AD77:4B78:97F0:44B7 18:09, 28. Jul. 2024 (CEST)
Zum einen wurden die Kennzeichen des Vereins verboten, d.h. die Bezeichnung "compact" dürfte die Zeitschrift nicht mehr benutzen. Zum anderen wurde alles beschlagnahmt, was zur Herausgabe der Zeitschrift nötig war. Das umfasst materiells wie auch finanzielles. Das BMI hätte aber sagen können: wir verbieten die Zeitschrift, und es hätte die Polizei dazu benutzen können, das Verbot durchzusetzen. Auch wenn dieses Vorgehen illegal wäre, hätte es zunächst keine kontrollierende Instanz gegeben, die das verhindert hätte. Erst durch eine Klage dagegen hätte man dagegen vorgehen können. Aber auch dann hätte es sicher mindestens ein Jahr gedauert, bis ein Gericht die Unrechtmäßigkeit des Verbots festgestellt hätte. D.h.: solange bis ein Gericht etwas anderes feststellt kann das BMI erst einmal tun was es will, da niemand die Rechtmäßigkeit überprüft. --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 18:53, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die IP aus Mannheim verbreitet trotz besseren Wissens Verwirrung. In einer von ihm eingebrachten Frage an die Auskunft wurde ihm auf seine Bemerkung "Wenn es dann vor Gericht geht, zögern wir das noch ein paar Monate raus und wenn sie dann in einem Jahr wieder erlaubt sind, erholen sie sich nicht mehr von dem Schlag." bereits vom Kollegen BlackEyedLion erwidert: Das ist unsinnig, weil eine Klage gegen ein Vereinsverbot (und gegen viele andere Verwaltungsakte) eine aufschiebende Wirkung hat (Para. 80 VwGO) und der Verein dann zunächst erlaubt bleibt, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn es mit der Behörde doch Probleme gibt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung meist zunächst in Bezug auf vorläufigen Rechtsschutz im sogenannten Eilverfahren. In dem gleichen Threat wurde darauf verwiesen, dass der Verein bereits Klage und ein Eilverfahren beim BVerwG eingereicht hat. In dem verlinkten Artikel von Markus Sehl: Compact klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht. LTO 25. Juli 2024 heißt es: „Bis zu einer Eilentscheidung dürfte es in so einer komplexen Angelegenheit Wochen bis Monate dauern.“ Die Bemerkung, bis zu einem Urteil hätte es „sicher mindestens ein Jahr gedauert“ unterschlägt also, dass eine Entscheidung des BVerwG über das Eilverfahren bereits wesentlich früher zu erwarten ist. (In weniger komplexen Fällen meist sogar innert zwei bis drei Wochen.). Dass grundsätzlich niemals „das BMI erst einmal tun [kann] was es will“ war der IP aus Mannheim trotz großer Mühen nicht zu vermitteln. --88.72.111.207 19:57, 28. Jul. 2024 (CEST)
(nach BK) Die Diskussion hatten wir gerade erst zweimal. Aber offensichtlich wurde es von IP 2001… immer noch nicht verstanden, deshalb nochmals: Ohne Rechtsgrundlage kann das Ministerium nicht tätig werden. Spätestens, wenn eine nachgeordnete Behörde beauftragt wird, muss die rechtliche Basis benannt werden. Das wird von der mit dem Vollzug beauftragten Behörde auch geprüft, weil davon der konkrete Einsatz abhängt. (Oder glaubt jemand, dass das auf Zuruf passiert)? Obendrein wären da mehrere Leute ganz schnell ihren Job los, wenn willkürlich gehandelt wird.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 20:05, 28. Jul. 2024 (CEST)
Zur eigentlichen Frage: Ein direktes Verbot der Zeitschrift ist imho unmöglich. Davor steht der Art. 5 GG. Jedoch heißt es in Absatz 2: „(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Siehe dazu auch Medienrecht und vor allem Presserecht. Die Verbreitung bestimmter Inhalte ist allerdings strafbar. Das umstrittene Magazin Jung & Frei hat beispielsweise 1996 nach der Indizierung durch die BPjM das Erscheinen eingestellt. Weiterhin kann möglicherweise nicht nur gegen einen Verlag sondern auch gegen presserechtlich Verantwortliche vorgegangen und eine konkrete Ausgabe beschlagnahmt werden, wenn das Periodikum strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet. Beispiele: § 176e StGB Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern, § 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte, § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, § 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten, § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen, § 90c StGB Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union, § 91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, § 109d StGB Störpropaganda gegen die Bundeswehr, § 185 StGB Beleidigung (vgl. dazu den gesamten Vierzehnten Abschnitt des StGB, also auch Üble Nachrede, Verleumdung, Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verhetzende Beleidigung etc.), § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten (Beispiel), § 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression (früher: Angriffskrieg). Dies berührt aber nicht allein den Aspekt der Pressefreiheit sondern auch den Aspekt der Meinungsfreiheit. --88.72.111.207 21:14, 28. Jul. 2024 (CEST)
Und noch einmmal grätsche ich rein, auch wenn es einigen nicht passt: das BMI kann beliebige Verbote aussprechen und Güter und Vermögen beschlagnahmen. Die Frage ist nicht: ist so ein Verbot möglich, sondern die Frage ist: wie lange hält es. Danke für den Link zu LTO, wo ja bestätigt wird, dass eine gerichtliche Entscheidung Jahre dauern wird. Und selbst wenn der Eilantrag Erfolg hat, wird es Monate dauern, bis das Verbot aufgehoben wird. Und dann nochmal Monate, bis die beschlagnamten Güter und Vermögenswerte zurück gegeben werden - wenn überhaupt. Fazit: das BMI kann mit Rückendeckung der Regierung beliebige Verbote für zumindest viele Monate durchsetzen. --2001:16B8:B890:EF00:9496:E784:C02E:C382 18:22, 29. Jul. 2024 (CEST)
Das ist schlichtweg falsch. Das BMI kann nichts ausrichten, was nicht durch den gesetzlichen Rahmen gedeckt ist. Es kann auch ohne Weiteres keine Güter beschlagnahmen. Dafür fehlen dem Ministerium schlichtweg die Ressourcen. Natürlich kann das BMI auf die Polizei zurückgreifen. Die ist grundsätzlich weisungsgebunden - aber eben nur, wenn die Weisungen im gesetzlichen Rahmen sind. Deine Behauptungen sind Stimmungsmache, die nicht durch die Rechtslage gestützt wird.
Es kann sein, dass ein Gericht nach Monaten zu dem Ergebnis kommt, dass der rechtliche Rahmen überschritten wurde. Dann besteht ein Schadenersatzanspruch und Nancy Faeser dürften ihren Job los sein. Solch ein Entscheid wäre dann aber das Ergebnis einer detaillierten Analyse des Sachverhalts. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit würde schon im Eilverfahren - und damit deutlich schneller - zugunsten der Kläger entschieden, so dass das Verbot vorläufig aufgehoben wird. Bei sehr offensichtlichen Schwächen der Begründung würde ein Antrag auf dem Dienstweg sterben. Kein Polizeipräsident lässt sich da vor den Karren spannen, denn der wäre der nächste (nach der Ministerin), der zurücktreten müsste, wenn die Polizei zum Helfershelfer einer offensichtlich illegalen Aktion wird. Dafür werden Opposition und Medien schon sorgen.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:41, 29. Jul. 2024 (CEST)
„Rückendeckung de Regierung“ stimmt nicht. Das BMI gehört zur Ausführenden Gewalt, also zur Regierung. --2003:F7:DF00:D900:6C99:E215:A743:CF7C 02:08, 30. Jul. 2024 (CEST)
Für Mitlesende vielleicht noch die Links auf die beiden kürzlich eingebrachten Fragen der IP aus Mannheim, wo alle hier diskutierten Aspekte und darüber hinaus auch anderes bereits x-fach und geduldig von diversen Kollegen erklärt und belegt wurden: [11] und [12] --88.72.111.207 03:02, 30. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten und die rege Diskussion. Ich habe auch selbst weiter recherchiert: Offensichtlich kann ein Zeitungsverlag auch direkt (nicht als Verein) verboten werden. Dies ist aber nicht durch das Bundesinnenministerium möglich. Die Bundesregierung muss dafür einen Antrag auf Verwirkung der Pressefreiheit beim Bundesverfassungsgericht stellen. Hier ein Urteil zu einem entsprechenden Antrag auf Auflösung eines rechten Zeitungsverlags: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv038023.html# --2003:FC:8F15:25F2:25ED:7E6D:4306:A8B3 10:33, 31. Jul. 2024 (CEST)

Was ist Sorbitsäure?

Gesehen in [13]. Ich kenne nur Sorbinsäure. --2001:67C:10EC:574F:8000:0:0:A6 23:17, 28. Jul. 2024 (CEST)

Das ist ein Schreibfehler von Sorbinsäure. Die Kombination Benzoesäure und Sorbinsäure ist eine häufige Konservierungsstoffkombination. Treffer von „Sorbitsäure“ finden sich nur in Wikipedia und deren Kopien. --Rôtkæppchen₆₈ 23:44, 28. Jul. 2024 (CEST)
Google findet "Sorbitsäure" auch auf den Websites von Konditoreien und Teigwarenherstellern, Informationsseiten zu Badezusätzen oder Wein, Naturkosmetikherstellern, einer Klinik, usw. Das bedeutet natürlich nicht, dass das kein Tippfehler ist, aber "nur in Wikipedia und deren Kopien" stimmt nicht (und nein, man muss da auch keineswegs drölfhundert Treffer durchgehen, um mal einen zu finden, der nicht aus Wikipedia stammt). --Karotte Zwo (Diskussion) 00:05, 29. Jul. 2024 (CEST)
Schau da mal genau hin: Das sind alles Schreibfehler, möglicherweise irgendwo abgeschrieben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:38, 29. Jul. 2024 (CEST) Es gibt keine E-Nummer von „Sorbitsäure“ (Ǝ200). Demnach wären sämtliche damit angebotenen Lebensmittel illegal, da nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe benutzt werden dürfen, die für das Zulassungsverfahren selbstverständlich bekannt sein müssen. Unbekannte Zusatzstoffe wie „Sorbitsäure“ haben keinerlei Chance, als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen zu werden. --Rôtkæppchen₆₈ 00:49, 29. Jul. 2024 (CEST)
Vielleicht haben die Autoren der Falschchreibung die falsche Schreibweise in Wikipedia gelesen? Wir prägen das Wissen der Welt... Gruss, --Markus (Diskussion) 11:03, 31. Jul. 2024 (CEST)
Was vielleicht(!) eine Möglichkeit ist wäre, dass Gluconsäure gemeint ist, denn die lässt sich formal durch Oxidation von Sorbit ableiten. Das ist aber keine gängige Synthese. Gluconsäure wird üblicherweise aus Glucose hergestellt, Beispiel wären diverse Limonaden (Bionade & Co). Wenn da ein chemischer Laie sein Halbwissen hat spielen lassen, kann ev. so etwas dabei herauskommen. --Elrond (Diskussion) 09:06, 29. Jul. 2024 (CEST)
Als Lebensmittelzusatzstoffe gibt es die Sorbinsäure und das Sorbit. Mit beiden im Hinterkopf hat dann wohl jemand die Sorbitsäure kreiert oder angenommen, das sei dasselbe. Dass in der Chemie jeder Buchstabe eines Namens eine Bedeutung haben kann, ist offenbar nicht Allgemeinwissen. Ich habe auch schon Natriumchlorit gelesen, wo offenbar Natriumchlorid gemeint war. In der Praxis kann sich derart nachlässiges Lesen oder Schreiben fatal auswirken. Solche Fehler findet man auch oft in der Presse, sogar in der "reputablen". --Dioskorides (Diskussion) 09:41, 29. Jul. 2024 (CEST)
Ich erinne nur daran, dass Dioxan als Inhaltsstoff von Haarshampoo in Verruf kam, weil es nur einen Buchstaben vom Dioxin entfernt ist. Und das wiederum wurde mit dem hochgiftigen Tetrachlordibenzodioxin verwechselt. --Rôtkæppchen₆₈ 14:20, 29. Jul. 2024 (CEST)
Laut Dioxan-Artikel steht das auf der Liste besonders besorgniserregender Stoffe, weil es im begründeten Verdacht steht, karzinogen zu sein. Vielleicht ist es eher deswegen in Verruf als wegen einer Doppelverwechslung? --Karotte Zwo (Diskussion) 08:38, 30. Jul. 2024 (CEST)

Was passiert im Darm beim Hungern bzw. Verhungern? Und mit der Verdauung?

Wenn tage- und wochenlang keine oder fast keine Nahrung aufgenommen wird - was passiert mit dem Mikrobiom? Bei gesunden Menschen soll ja ca. 1/3 der Verdauung aus Darmbakterien bestehen. Würde ein Verhungernder tatsächlich noch über längere Zeit (bis "kurz" vor dem Tode) ca. ein Drittel der "üblichen" Verdauungsmenge haben? Die Darmwand kann doch nicht weiter "wachsen" und "absterben", wenn quasi keine Nährstoffe mehr aufgenommen werden... oder eben doch? Oder entstehen sogar noch Exkremente beim Abbau von Muskel- und Fettmasse?

Andererseits habe ich mal in einem Interview gehört, jemand sei über 50 Tage bei absolut unzureichender Ernährung eingesperrt worden (Jugoslawien-Krieg) und habe in der Zeit nur 2x abgeführt. Das klang jetzt nicht "nur" nach maximaler Verstopfung, sondern nach drastischer Reduktion der Verdauungsmenge. Wie paßt das dazu, daß 1/3 der Verdauungsmenge gar nicht durch Nahrung entsteht?

Eine Ärztin sagte, intravenös ernährte Patienten hätten durchaus Verdauung. Aber die hungern ja auch nicht. Der Darm wird demnach schlicht auf anderem Wege gefüllt, aber die Nährstoffe werden ja trotzdem zugeführt? Oder wie fiunktioniert das alles??

Danke für einfach formulierte Antworten - ja, ich bin Laie.


--Ibn Battuta (Diskussion) 23:29, 28. Jul. 2024 (CEST)

Wernn Du sagst "hätten durchaus Verdauung" meinst Du Stuhlgang? Das ist keinesfalls dasselbe wie Verdauung.
Das Mikrobiom verändert sich, wenn die Darmbewohner nicht mehr ihr bevorzugtes Substrat erhalten, das Mikrobiom entgleist (die nützlichen Bakterien können die pathogenen nicht mehr in Schach halten). Es liegt nicht nur an den fehlenden Ballaststoffen, die von nützlichen Bakterien fermentiert werden und wichtige Stoffe (bspw. SCFA) bilden, sondern von den durch die einen Bakterien erzeugten Substraten ernähren sich weitere und von denen wieder weitere ... Ob am Schluss noch unverdauliche und unfermentierbare Feststoffe rauskommen, ist sehr unwichtig. Viel, viel wichtiger ist, was im Dünn- und Dickdarm passiert. --Schwäbin 10:57, 29. Jul. 2024 (CEST)
Wenn ein Arzt/Pfleger/etc. "Verdauung" sagt, kann er durchaus Stuhlgang meinen. Im Krankenhaus musste ich als Praktikant die Patienten auch fragen, ob Sie "Verdauung" hatten und es wurde nach Stuhlgang gefragt. Die Mikros im Darm sind durchaus stabil. In Mangelzeiten gehen sie nötigenfalls in eine Dauerform über und wenn wieder was zu futtern ankommt, werden sie wieder aktiv. Die "bösen" Mikros sind ja in der gleichen Situation. Hungern ist bei Tieren und natürlich auch beim Menschen eine Standardsituation, dass es immer ausreichend zu Essen gibt, ist eine neuere Entwicklung. Wenn dann jedesmal die Biologie des Darms durcheinander gekommen wäre, wären wir schon lange ausgestorben. --Elrond (Diskussion) 11:32, 29. Jul. 2024 (CEST)
Ich fragte, ob Ibn Battuta Stuhlgang meint. Was Ärzte so meinen, war nicht mein Thema. Ich wollte die Frage richtig verstehen.
Dein Abwiegeln hinsichtlich Mikrobiom und Dysbiose zeigt mir, dass die Ärzte auch heute noch sehr wenig über Ernährung und Mikrobiom lernen. Ein Mikrobiom kann verarmen und zwar unwiederbringlich. Da kannst Du sehr, sehr viel wissenschaftliche Info dazu finden. Falsche Ernährung (bspw. viel Getreide, das die falschen Bakterien füttert, kein Augenmerk auf Ballaststoffe) und Einsatz von Antibiotika (traditionell erklärt der Arzt dem Patienten NICHT, was er anschließend tun muss, um den Schaden soweit möglich wieder zu beheben) machen im Laufe eines Lebens vielen wichtigen und unersetzlichen Mikroben den Garaus. Deshalb erzählen einem Menschen mit steigendem Alter, was sie so alles "nicht vertragen". Dass Hungern keine Folgen hat, sondern sich das schön selbst alles wieder reguliert, ist einfach nicht korrekt (es gibt auch Studien dazu, ich empfehle Dir die Stichworte microbiome und famine). Und wenn Du das Mikrobiom von indigenen Völkern mit denen des heutigen "zivilisierten" Menschen vergleichst, dann wirst Du sehen, wie armselig wir im Vergleich dastehen. --Schwäbin 13:36, 29. Jul. 2024 (CEST)
" Falsche Ernährung [...] und Einsatz von Antibiotika" war aber auch nicht nicht das Thema. Da bin ich trotzdem komplett Deiner Meinung. Aber Hunger, bzw. Mangelernährung ist etwas, womit ein intaktes Mikrobiom klar kommt, denn das ist, evolutionär betrachtet, die Standardsituation.
"Und wenn Du das Mikrobiom von indigenen Völkern mit denen des heutigen "zivilisierten" Menschen vergleichst, dann wirst Du sehen, wie armselig wir im Vergleich dastehen" auch hier widerspreche ich Dir nicht. Nur ist bei vielen indigenen Völkern gerade die beschriebene Situation "regelmäßige Mangelernährung und teilweise Hungerzeiten" eine wohlbekannte Erfahrung. Würde Deine Hypothese zutreffen, wäre es wohl nicht so. --Elrond (Diskussion) 13:56, 29. Jul. 2024 (CEST)

Die Ausscheidungen sind der nicht verwertete Teil der Nahrung bzw. die unbrauchbaren Stoffwechselendprodukte. Diese Menge ist natürlich (sehr) klein, wenn keine Nahrung aufgenommen wird. Komapatienten werden über Infusionen versorgt, die keine Feststoffe haben. Dementsprechend wird kein Stuhl erzeugt, der ausgeschieden werden muss (verdaut werden die Infusionen dennoch in dem Sinne, dass die Nährstoffe vom Organismus aufgenommen werden). Diese Patienten können Monate und Jahre überleben. Der Darm muss danach aber langsam reaktiviert werden. Es dauert eine gewisse Zeit, bis ein „inaktiver“ Darm wieder normal funktioniert.

Ohne Nährstoffzufuhr setzt irgendwann der Tod ein. Das hängt dann aber damit zusammen, dass der Körper ohne ausreichende Versorgung nicht dauerhaft funktioniert - und nicht, weil der Darm die Arbeit eingestellt hat.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:50, 29. Jul. 2024 (CEST)

Wie wäre denn - wenn einem die Ärzte das nicht sagen - der Darm / das Verdauungssystem zu trainieren nach Hungern/Fasten/Mangelernährung? Oder nach Antibiotika? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:58, 31. Jul. 2024 (CEST)

ARD-Mediathek: Vor- und Zurückspulintervalle verringern

Die Vor- und Zurückspulintervalle im Livestream der ARD-Mediathek sind mit jeweils über einer Minute viel zu lang. Wo muss man ansetzen, um diese mittels Userscript auf jeweils 10 Sekunden (analog zum Livestream der ZDF-Mediathek) zu verringern? --87.122.51.98 20:55, 27. Jul. 2024 (CEST)

Ich finde bei mir in der Vollbildansicht plus/minus 5 Sekunden und in der Ansicht, in der das Video in die Website eingebettet ist (die Ansicht direkt nach Aufrufen der Seite), und in der Bild-in-Bild-Ansicht gar keine Schaltflächen zum Vor- und Zurückspulen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:36, 27. Jul. 2024 (CEST)
Wo findest du denn +/− 5 Sekunden? Die großen Sprünge passieren durch Drücken von (Vorspulen) und (Zurückspulen). --87.122.51.98 23:18, 27. Jul. 2024 (CEST)
Erst befindet sich rechts unten eine Schaltfläche für die Darstellung Bild in Bild. In der Bild-in-Bild-Darstellung befindet sich rechts unten ein Doppelpfeil für die Vollbildansicht. In der Vollbildansicht befinden sich unten links und rechts vom Pfeil zum Abspielen Schaltflächen für minus und plus fünf Sekunden, aber nur, wenn sich dort nicht eine Zeitleiste mit den letzten Programmpunkten befindet. Dann kann man auch mit den Pfeiltasten der Tastatur um fünf Sekunden spulen. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:32, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das sieht bei mir anders aus. Bild-in-Bild zum Beispiel rechts oben. Desktop-Ansicht? --87.122.51.98 23:39, 27. Jul. 2024 (CEST)
Ja. In der mobilen Ansicht wird mir sofort unten die Zeitleiste der letzten Programmpunkte angezeigt (rote Leiste mit weißen Punkten und einigen Symbolen). Dort sind die Schaltflächen aber für Vor- und Zurückspulen um zehn Sekunden. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:44, 27. Jul. 2024 (CEST)
Die Zeitleiste wird mir genau so in der Desktop-Ansicht angezeigt, aber keine Schaltflächen zum Vor- und Zurückspulen. --Seth Cohen 23:48, 27. Jul. 2024 (CEST)
Bei mir ebenso. --87.122.51.98 23:50, 27. Jul. 2024 (CEST)
In welchen der drei möglichen und oben beschriebenen Ansichten? Ich sehe sie anfangs (in der eingebetteten Ansicht) anfangs nicht, sondern darin erst, wenn ich einmal eine der Pfeiltasten betätige. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:59, 27. Jul. 2024 (CEST)
Das ist eine Funktion von Firefox, nicht der ARD-Webseite. Damit kann man auch ZDF-Videos (und viele andere Streams) in 5-Sekunden-Schritten vor- und zuruückspulen. --Chianti (Diskussion) 21:03, 30. Jul. 2024 (CEST)
Das ist hilfreich. Danke für die Info. --Seth Cohen 13:58, 31. Jul. 2024 (CEST)

ZDF-Mediathek: Vollbild sowie Vor- und Zurückspulen mittels Tastatur

Wo muss man ansetzen, um mittels Userscript im Livestream der ZDF-Mediathek das Umschalten zwischen Normal- und Vollbildmodus mit der Taste F, das Vorspulen mit der Taste und das Zurückspulen mit der Taste (analog zum Livestream der ARD-Mediathek) zu ermöglichen? --87.122.51.98 20:55, 27. Jul. 2024 (CEST)

Bedeutet Vor- und Zurückspulen plus und minus 10 Sekunden? Wenn man sicherstellen kann, dass sich die drei Schaltflächen immer an den gleichen Bildschirmpositionen befinden, einen Mausklick an diese Stellen simulieren. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:32, 27. Jul. 2024 (CEST)
Ja, das war gemeint. --87.122.51.98 23:19, 27. Jul. 2024 (CEST)
Wenn Du eine Multimediatastatur hast: Funktionieren die Multimediateasten? Ich habe keine Multimediatastatur, da sich bei mir bisher noch kein Bedarf ergeben hat. Ich nutze Kodi, VLC media player, DVBViewer Pro und die Websites und Apps von Arte, ARD und ZDF mit der normalen mlutimediafreien Tastatur. --Rôtkæppchen₆₈ 23:48, 27. Jul. 2024 (CEST)
Mir geht es um die Bedienung mit einer Standardtastatur. --87.122.51.98 23:57, 27. Jul. 2024 (CEST)
ZDF-Videoplayer mit der Tastatur bedienen. --Seth Cohen 20:50, 28. Jul. 2024 (CEST)
ARD:
Leertaste Start/Pause
vor
zurück
ESC oder f Vollbild ein/aus
m Ton ein/aus
Gruss, --Markus (Diskussion) 13:48, 31. Jul. 2024 (CEST)
Hier geht es ja eigentlich um die ZDF-Mediathek. Was die ARD-Mediathek betrifft, so ist die Frage, wie die Vor- und Zurück-Intervalle verkürzt werden können. --Seth Cohen 14:01, 31. Jul. 2024 (CEST)

Chiffrierte Zeitungsinserate

Ich erhielt von einem Experten die Mitteilung, es gäbe tausende von verschlüsselten Zeitungsinseraten, deren Code teilweise sehr schwer zu knacken wäre. Er ginge davon aus, daß den Herausgebern der Klartext nicht bekannt wäre. Mir erscheint das nur sehr schwer vorstellbar: Würde das so praktiziert, dann würde das einer feindlichen nachrichtendienstlichen Agententätigkeit Tür und Tor öffnen. Und bei OTP-Verschlüsselungen ist es auch prinziell nicht möglich, der Zeitung die Richtigkeit und damit die Harmlosigkeit eines behaupteten Klartextes zu beweisen, weil sich zu jedem beliebigen Chiffrat ein OTP konstruieren läßt, der daraus einen gewünschten bzw. vorgeblichen Klartext erzeugt. Und wenn der Inserent keine glaubhaften Angaben macht, weiß man nicht einmal, wer der Adressat der verschlüsselten Nachricht ist. Sind chiffrierte Inserate tatsächlich erlaubt? --77.3.109.251 03:59, 28. Jul. 2024 (CEST)

In der Regel wird es sich dabei ja wohl um Steganographie handeln, also um einen äußerlich harmlosen Klartext, der eine nur Eingeweihten bekannte Zusatzbedeutung besitzt. Zum Beispiel eine fingierte Todesanzeige, deren Geburtsdatum eine Chiffre ist. Wie soll man das sinnvoll unterbinden? Zeitungen sind nicht dazu verpflichtet, aufgegebene Anzeigen auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Diese Art der Unterweltkommunikation wurde schon bei Sherlock Holmes thematisiert, ist also 140 Jahre alt. Und zu deinem Statement Würde das so praktiziert, dann würde das einer feindlichen nachrichtendienstlichen Agententätigkeit Tür und Tor öffnen – hast du mal ein Beispiel für so eine Türundtoröffnung, die ansonsten verschlossen wären? --Kreuzschnabel 07:40, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nein, nicht Steganographie, sondern richtige "harte Kryptographie", einige KByte völlig unverständliche Fünfergruppen. Und ich habe dafür keine Beispiele, sondern war über die Behauptung, daß es davon tausende gäbe, selbst baß erstaunt, aber meine Quelle ist nicht irgendein Spinner, sondern ein ausgewiesener Experte mit Reputation. (Ein Beispiel für verschlüsselte Inserate findet sich in den Botschaften der Vermittler im Fall der Entführung der Nina von Gallwitz. Dort liegt allerdings nur eine schwache Verschlüsselung vor, die relativ leicht zu knacken ist. Ich hätte auch angenommen, daß die Polizei im Bilde war und den Herausgebern der - beweisbare - Klartext bekannt, obwohl es meiner Ansicht nach Ungereimtheiten gibt. Bei dem dort verwendeten Vigenère-Code ist es nicht möglich, einen falschen Klartext vorzuspiegeln, das geht nur mit OTP-Verschlüsselungen; bei denen ist der Klartext nicht beweisbar, wenn man den verwendeten OTP nicht vorher hat.) Aber gleich tausende, als verschlüsselt leicht erkennbare Inserate, von denen zudem die Herausgeber die Klartexte nicht kennen und sie trotzdem abdrucken? Und das soll erlaubt sein und tatsächlich gemacht werden? Es gibt Inserate, die mit Sicherheit nicht veröffentlicht bzw. angenommen würden, z. B. "Wer will meine Frau umbringen? Belohnung xxxx." Warum sollte eine Zeitung ein verschlüsseltes Inserat annehmen, von dem sie nicht weiß, ob es genau den gleichen "verbotenen" Inhalt hat? --77.3.109.251 12:04, 28. Jul. 2024 (CEST)
Einfach einmal selbst Zeitungsanzeigen ansehen, zum Beispiel https://anzeigen-suchen.sueddeutsche.de/category/index/17843. Es gibt immer wieder zum Beispiel kurze Bibeltexte (derzeit jedoch nicht) oder jetzt zum Beispiel zwei verschiedene Anzeigen über verlorene Reisepässe. Diese Anzeigen können authentisch sein oder aus unverdächtigen Gründen aufgegeben worden sein, das erscheint mir aber eher unwahrscheinlich. Bei den verlorenen Pässen steht zum Beispiel das Wort ungültig; warum sollte jemand einen Pass zurückerhalten wollen, wenn der ungültig ist? --BlackEyedLion (Diskussion) 08:22, 28. Jul. 2024 (CEST)
Warum nicht?! Mir wäre auch nicht wohl bei dem Gedanken, dass mein gerade beim Meldeamt entwerteter Pass bei fremden Leuten landen würde. Es ist auch möglich, dass der ungültige Pass noch zu irgendeinem ausländerrechtlichem Nachweis benötigt wird. Seltsam ist m.E. eher die Tatsache, dass kurz hintereinander zwei irakische Pässe per Anzeige gesucht werden. Andererseits finde ich die Ursprungsfrage etwas hergeholt. Es gibt heutzutage unendlich viele Kommunikationswege, um geheime Botschaften zu übermitteln. Was soll denn bitteschön an Zeitungsannoncen das Besondere sein? --80.171.83.190 09:01, 28. Jul. 2024 (CEST)
Zeitungsannonce sind im Gegentum zum Internet absolut anonym. Es ist vor allem nicht feststellbar, wer sie liest. Und man kann sie in Hamburg aufgeben für jemanden in München. Weißt du was besseres? --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 10:22, 28. Jul. 2024 (CEST)
Praktischer sind Wegwerfhandys und unregistrierte SIM-Karten allemal. --80.171.83.190 12:01, 28. Jul. 2024 (CEST)
Anonym ist nur der Anrufer, nicht der Angerufene. Die russische Botschaft kann völlig anonym chiffrierte Zeitungsinserate lesen, aber das Telefon wird natürlich abgehört, obwohl sich vielleicht nicht feststellen läßt, wer da mit seinem Wegwerfhandy angerufen hat. (In vorsintflutlichen Zeiten hießen Wegwerfhandys übrigens Telefonzelle. In antiken Krimis werden die immer um Sekunden zu spät geortet und dann kriminaltechnisch untersucht, weil die dusselige Täterin natürlich nicht weiß, daß man man bei konspirativen Telefonaten Handschuhe tragen muß, um keine Fingerspuren zu hinterlassen.) --77.3.109.251 12:14, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nur der Adressat ist nicht feststellbar (und somit "völlig anonym") - der Inserent wird sich wohl legitimieren müssen, oder etwa nicht? Und die Frage ist eben, ob Zeitungen chiffrierte Inserate tatsächlich annehmen. (Nur zur Klarstellung: Es geht nicht um sog. "Chiffre-Anzeigen", bei denen keine Kontaktdaten des Inserenten angegeben sind, sondern nur eine Anzeigenchiffre, unter deren Angabe Interessenten auf das Inserat an die Zeitung antworten können, die dann diese Antworten an den ihr bekannten Inserenten weiterleitet, sondern um verschlüsselte Botschaften, die nur für diejenigen verständlich sind, die den Schlüssel kennen oder knacken können.) --77.3.109.251 12:25, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ha! Jetzt weiß ich es! In den Anzeigen sind die Nummern von Wegwerfhandys, die nicht mehr benutzt werden können oder sollen, codiert. Ggf. sogar die Ersatznummern. --80.171.83.190 12:55, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die Namen bei den verlorenen Pässen geben die Personen an, die liquidiert werden sollen. --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 10:20, 28. Jul. 2024 (CEST)
Wie in einem billigen Agentenfilm. Das heißt übrigens „ermordet“. Inlandsgeheimdienste kennen solche Codes natürlich nicht und könnten die Killer nicht abfangen (wenn denn die Behauptung stimmte). --80.171.83.190 11:59, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ähnlich wie früher die französische Resistance britische Sender abhörte und genau wusste, was "Jean hat einen langen Schnurrbart" bedeutete, kennt heute jeder eingeweihte Spion die Bedeutung von "Kochfeste Unterwäsche aus Bio-Baumwolle"! Zweifellos wurden dadurch Jason-Bourne-ähnliche Killerkommandos aktiviert, um ihre geheimen Mordaufträge auszuführen. --Expressis verbis (Diskussion) 13:54, 28. Jul. 2024 (CEST)
"Gefährliche" Themen läßt der Staat halt vertrollen. Nein, das ist doch keine Verschwörungstheorie... --77.3.109.251 15:12, 28. Jul. 2024 (CEST)
Welche Instanz des Staates entscheidet, welches Thema „gefährlich“ ist und wie sieht so eine Vertrollung aus? Welches sind die rechtlichen Grundlagen dazu? --Rôtkæppchen₆₈ 15:31, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern. --77.3.109.251 17:16, 28. Jul. 2024 (CEST)
Na dann nenne und bequelle doch mal den anderen Teil. --Rôtkæppchen₆₈ 17:22, 28. Jul. 2024 (CEST)
Auflösung (googeln hilft!): Es gibt ein Buch, das ca. 1000 verschlüsselte Zeitungsanzeigen aus dem 19. Jh. wiedergibt. Die sind hauptsächlich in England und zum Teil in Frankreich erschienen, in Deutschland kaum. Das Verschlüsselungsverfahren war meistens ein Buchschlüssel, die Einträge hatten die Form ($Seite,$Wortnummer), "(37,42)" bedeutete also sinngemäß "42. Wort auf Seite 37". Die Inhalte waren unterschiedlich, ziemlich viele "Liebesbotschaften", aber auch geschäftliche Kommunikation mit einem gelegentlichen Einschlag in nachrichtendienstliche Agententätigkeit. Hintergrund zu letzterem war der nordamerikanische Sezessionkrieg: Die USA hatten eine Seeblockade über die Südstaaten verhängt und sich diplomatisch bei europäischen Ländern um Unterstützung bemüht, woraufhin beispielsweise das UK ein Importembargo für Baumwolle aus den Südstaaten verhängte. England wich dann u. a. auf ägyptische Baumwolle aus, und natürlich befeuern Handelsbeschränkungen den Schmuggel, und entsprechende Nachrichten wurden dann durch diese Inserate übermittelt. Anscheinend war dieser Kommunikationsweg den Behörden entgangen. Ein anderer Grund könnte sein, daß Telegramme sehr teuer waren - gab es damals eigentlich schon Transatlantikkabel? - und Absender und Empfänger das Risiko eingingen, erwischt zu werden, während Zeitungen international erhältlich waren. Im 20.Jh. hörte das dann wohl wieder auf. --77.10.175.14 20:29, 31. Jul. 2024 (CEST)

Da dieser Nebenstrang mit den irakischen Reisepässen so verzettelt wurde, schreibe ich die Antwort hier: Wenn Irakern ihr Pass irgendwie abhanden kommt und sie bei der Botschaft einen neuen beantragen wollen, müssen sie dort als Zeichen ihrer Bemühungen, den Pass wiederzufinden, einen Suchaufruf in einer Zeitung vorweisen können. [14] --83.78.252.4 17:12, 28. Jul. 2024 (CEST)

Wow, danke für die tolle Agentenrecherche!! --2001:16B8:B8BA:DB00:30D8:D94A:E170:6C9 19:06, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ich bin auch beeindruckt - wwg. Was ich immer noch nicht weiß, ist, ob Anzeigenabteilungen von Zeitungen hart kryptographisch verschlüsselte Inserate annehmen oder angenommen haben, zu denen sie den Klartext nicht kennen, bzw., ob sie das überhaupt dürfen, und ob sich der Inserent legitimieren muß. (Und falls sie den Klartext kennen, ist dann wiederum die Frage, ob das Inserat nicht aus presse- oder strafrechtlichen Gründen abgelehnt und ggf. die Polizei verständigt werden muß.) Mir sind verschlüsselte Zeitungsinserate bewußt nie über den Weg gelaufen, daher wunderte ich mich, daß es so viele davon geben soll. Wobei "Hausnummer" "1000" so wahnsinnig viele das ja nun auch wieder nicht sind: verteilt auf 50 Jahre neuere deutsche Zeitungsgeschichte gerade mal 20 pro Jahr, und wenn die sich auch noch auf ein paar Dutzend Titel verteilen, dann fällt das kaum auf, wenn da alle ein, zwei Jahre mal ein "unlesbarer" Unsinnstext auftaucht - man überliest es oder zuckt die Achseln und denkt sich höchstens "was ist denn da schiefgelaufen..." - Setzer betrunken, oder sowas. Zudem lesen viele gerade mal das erste und zweite Buch mit den Schlagzeilen, Kommentaren, Welt- und Lokalnachrichten, den Todesanzeigen und Leserbriefen, vielleicht noch den Sportteil, und schmeißen die Kleinanzeigen unbesehen weg - wie sollen sie da chiffrierte Inserate überhaupt bemerken? (Außerdem sind Anzeigenabteilungsmitarbeiter üblicherweise keine Geheimdienst- oder Kryptographieexperten und lassen sich deswegen vermutlich ziemlich leicht hinter die Fichte führen: Der Inserent gibt ihnen zwei Blätter: "Dies ist mein Inseratstext und das der zugehörige Klartext, der natürlich nicht veröffentlicht werden soll!" Rückfrage: "Und woher soll ich wissen, daß das auch der richtige Klartext ist?" - "Ja, Sie haben recht: Dafür brauchen Sie natürlich noch den Schlüssel" reicht den "zugehörigen" OTP rüber. - "Und wie geht das jetzt?" - "Der Reihe nach entspricht jedem Zeichen in der Chiffre ein Zeichen im Schlüssel - Sie brauchen einfach nur die Stellenwertdifferenz zu bilden und kommen auf das Klartextzeichen. Nein, Sie brauchen sich gar keine Mühe zu machen" (reicht noch eine Tabula recta über) "hier oben in der Kopfzeile suchen Sie das Zeichen aus dem Schlüssel, und in derselben Spalte gehen Sie dann in die Zeile, die mit dem zugehörigen Chiffrezeichen beginnt - an der Kreuzung steht dann das Klartextzeichen. - Nein, diese Kreuztabelle ist nicht geheim, das ist einfach bloß das Alphabet von Zeile zu Zeile um ein Zeichen versetzt. Aber nachdem Sie sich von der Richtigkeit des Klartextes überzeugt haben, muß ich Sie bitten, das Blatt mit dem Schlüssel zu schreddern, denn der darf nicht in die falschen Hände geraten. - Und woher Sie wissen, daß das auch der richtige Schlüssel ist? Ja, sonst ergäbe sich beim Dechiffrieren doch gar kein Sinn, da käme ja nur Zeichensalat heraus..." Möchte den mal sehen, der die Erklärung nicht schluckt und mißtrauisch wird...) --77.1.187.235 03:32, 29. Jul. 2024 (CEST)

Dass das Rechercheteam von Dan Brown jetzt sogar die de:WP nutzt ist doch schön! Tja, schade dann wohl für Agenten und Co., dass die Auflagen der Zeitungen sinken... :-) --Sebastian Gasseng (Diskussion) 07:52, 30. Jul. 2024 (CEST)

  1. Was hat das jetzt mit der Auflage zu tun?
  2. Chiffrierte Zeitungsinserate, sollte es sie je in signifikanten Anzahlen gegeben haben, sind aber sowas von out...
--77.0.151.243 11:24, 30. Jul. 2024 (CEST)

Wenn ich verschluesselt kommunizieren will, schreibe ich den verschluesselten Text in irgendein oeffentlich zugaengliches Forum, z. B. hier. Fuer anonyme Kommunikation koennte ich noch irgendeinen VPN-Service vorschalten oder fuer ganz harte Sachen Tor. Das kann jeder lesen und ist viel billiger und schneller als ein Zeitungsinserat. Warum also sollte man das heute noch bemuehen ? Passworthinweis: beliebtes Haustier in D, aber kein Hund. Wer findet die Loesung ?
Ein Verbot verschluesselter Inserate waere jedenfalls heutzutage mit keinerlei Sicherheitsgewinn fuer die Oeffentlichkeit verbunden und daher verfassungswidrig. -- Juergen 86.111.152.13 00:02, 31. Jul. 2024 (CEST)

Oder Sender und Empfänger greifen auf dasselbe Online-Postfach zu (das der Sender ggf. mit vereinbartem Namen für diesen Zweck erst eröffnet). Der Sender erstellt dann seine (verschlüsselte) Nachricht und speichert sie als Entwurf ab. Der Empfänger kann den Entwurf lesen, ohne dass überhaupt eine Email verschickt wird. Und wenn der Entwurf dann noch aus einem niedlichen, mit Steganographie verschlüsselten Katzenfoto besteht... --Optimum (Diskussion) 00:46, 31. Jul. 2024 (CEST)
Das ist aber über die Serverprotokolle nachvollziehbar. Wenn es über ein elektronisches Medium läuft, dann muss das ein nicht nachverfolgbares sein, wie beispielsweise Rundfunk, Cell Broadcast o.ä. --Rôtkæppchen₆₈ 00:53, 31. Jul. 2024 (CEST)
Dazu müsste eine dritte Person erstmal von dieser Aktivität erfahren. Serverprotokolle werden ja nicht automatisch flächendeckend nach Katzenfotos gescannt. --Optimum (Diskussion) 11:43, 31. Jul. 2024 (CEST)
Dafuer gibt es ja VPN und Tor, wie ich oben schon schrieb: Solange man mit der Information im Serverprotokoll nichts anfangen kann, weil sich die IP-Adresse nicht zuordnen laesst, stoert das Protokoll nicht. -- Juergen 86.111.153.34 00:35, 1. Aug. 2024 (CEST)
Hast Du Dich vielleicht im Jahrhundert geirrt? Weil Du von "heutzutage" schreibst. Niemand will wissen, wer auch immer was "heutzutage" machen würde. Die Frage war: "Sind chiffrierte Inserate tatsächlich erlaubt?" (was besser "waren" hätte heißen müssen), und zwar mit Bezug auf diese tausende von chiffrierten Inseraten, die es lt. des Experten angeblich geben soll (und die anscheinend noch niemand gesehen hat; ich auch nicht). --77.10.175.14 04:55, 31. Jul. 2024 (CEST)
Was für Inserate an Vorgaben existieren kannst Du ja schnell recherchieren. Ich habe noch nie die Vorgabe "die Anzeige muss lesbar sein" gesehen. Was "tausende von chiffrierten Inseraten, die es lt. des Experten angeblich geben soll (und die anscheinend noch niemand gesehen hat" betrifft ist das alles unglaubwürdig, was Dir da der "Experte" (gehörte der zu [[Die Känguru-Chroniken|schwedischen Wissenschaftlern]]?)) erzählt hat. Sofern diese Inserate mal eine Rolle spielten kannst Du davon ausgehen, dass sich so etwas kaum geheim halten lässt, gerade auch bei überführten Inseratlesern. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 10:50, 31. Jul. 2024 (CEST)

Das Interrogativpronomen "Was für"

Das syntaktische Verhalten ist wohl klar: "Was für" fragt nach der Art von etwas (im Unterschied zu "welch-", das nach der Identität fragt) (oder jemandem?), tritt immer mit der normalen unbestimmten Form auf (also entweder mit einem Substantiv – oder Adjektiv (sei es pronominal oder substantiviert)? – mit dem unbestimmten Artikel "ein" (bei zählbaren Singularformen) oder dem Nullartikel (bei Pluralformen und Unzählbarem beziehungsweise unzählbaren Bedeutungen) oder mit einem Pronomen, das ein solches vertritt, also einer Form von "einer" (für zählbare Singularformen) oder "welcher" (für unzählbare Singularbedeutungen und für alle Pluralformen)), ist selbst unveränderlich und kann zumindest bei Akkusativobjekten und als Prädikativum/Prädikatsnomen der Kopula "sein" (und vielleicht auch "werden", bei "bleiben" bin ich mir eher unsicher) auch getrennt werden, wobei "was" in die Satzanfangsstellung wandert, während "für ..." (mit dem Substantiv/Pronomen/Bezugswort) in der normalen Position des betreffenden Satzgliedes im Aussagesatz verbleibt.

Daneben wird es auch in Ausrufesätzen austauschbar mit älter klingendem "Welch + unbestimmte Nominalphrase" verwendet.

Nun kommen wir aber zu seiner Verwendung und Bewertung: Ich habe es zumindest im Fragesatz bislang für ein völlig normales deutsches Wort gehalten, das übrigens schon in der Lutherbibel von 1545 und bestimmt auch in älteren Texten vorkommt. Allerdings lese ich an verschiedenen Stellen von einer angeblichen Einordnung als bloße Umgangssprache und niederes Register und bin verwirrt ob dieser Bewertung selbst und des irrsinnigen Wunsches, solch ein nützliches Wort zu verdammen. Was für sachliche Gründe könnte es dafür geben? Welche (tatsächlichen) Gründe dürften es konkret sein? Inwieweit entspricht diese Einordnung der Realität und der Sprachgeschichte? --81.173.169.166 12:09, 28. Jul. 2024 (CEST)

Ich vermute ganz stark, dass es dieselben Gründe hat, warum Preposition Stranding im Englischen (und im geringeren Maßen auch im Deutschen) „verpönt“ war. Dass man überhaupt Wörter spalten kann, ist ein interessantes Feature der germanischen Sprachen und existiert in den romanischen Sprachen nicht (vgl. Partikelverb). Da das im Lateinischen, was lange Zeit die Norm war, nicht existierte, galt es deshalb als unschick solche Konstruktionen wie „What are you talking about?“ zu schreiben; im Deutschen ist bis heute so ein Satz wie „Wo hat Hans das Brot mit geschnitten?“ eher umgangssprachlich. Da liegt bei mir die Vermutung nahe, dass „Was für“ aus ähnlichen Gründen nicht genutzt werden sollte (zumal eine gewisse Homophonie zu „was für“ im Sinne von „wofür“ besteht). --Bildungskind (Diskussion) 14:22, 28. Jul. 2024 (CEST)
Ich finde es sehr interessant, hier zu lesen, dass diese Trennung verpönt war und vermieden werden solle. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich sie in meinem Englischunterricht als besonderes Kennzeichen der englischen Sprache gelernt und geübt habe. -- Peter Gröbner -- 18:38, 28. Jul. 2024 (CEST)
Dazu gibt es das leicht lustige und Churchill zugeschrieben Zitat: This is the sort of tedious nonsense up with which I will not put. --Bildungskind (Diskussion) 18:43, 28. Jul. 2024 (CEST)
Was wiederum Blödsinn ist, da "up" hier keine Präposition sondern eine Verbpartikel ist, die Teil des Verbs "to put up" ist. --2A0A:A541:489:0:59E7:B811:73C:E67E 20:10, 28. Jul. 2024 (CEST)
Wer eine Ausdrucksweise als nur umgangssprachlich abwerten will, muss auch eine korrekte Alternative anbieten. Welche sollte das sein? MBxd1 (Diskussion) 14:27, 28. Jul. 2024 (CEST)
Im Grimmschen Wörterbuch gibt es keinen Hinweis, dass diese Fügung umgangssprachlich sei. Im Artikel Wer, was (pron.) selbst nach was für suchen: www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=W17265; es kommt darin an mehreren Stellen vor. Es gibt zunächst das Beispiel: „sie mag aber haben was für einen begriff sie will von ihrer schönheit (17. 10. 1767) Göthe IV 1, 121 W.“ Später folgt eine ältere Fügung mit was und Genitiv, zum Beispiel „was lobs, o vater, sollen wir dir bringen? Klopstock s. w. 7 (1823) 230;“ Später: „dasz was für im neueren dt. als funktionale einheit gilt, zeigen früh die bemerkungen der grammatiker“ Und eine moderne Ergänzung: „im modernen dt. ist attributives was von was für ein (s. o. unter 2 b) verdrängt worden; schon Weitenauer stellt fest: 'was anstatt was für ein wird für altväterisch gehalten' orthogr. wb. (1764) 158; und Adelung erklärt: 'noch unerlaubter ist es, das für nach oberdeutscher art wegzulassen: was volk! was leute!“ [hier also nicht einmal mit Genitiv, sondern mit dem jeweiligen Fall des Satzglieds]. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:11, 28. Jul. 2024 (CEST)
„ ... lese ich an verschiedenen Stellen von einer angeblichen Einordnung als bloße Umgangssprache“. Wenn du uns mitteilst, wo sich diese verschiedenen Stellen finden, könnten wir die Seriosität dieser Quellen/Behauptungen vielleicht beurteilen. Die Frage „Was für ein ...“ gehört jedenfalls zum A1-Wortschatz des Goethe-Instituts und wird ohne Angabe einer niedrigeren Registerzugehörigkeit in den entsprechenden DaF-Lehrwerken behandelt. Es wäre also unsinnig, die Wendung als umgangssprachlich zu bezeichnen. Hans Urian 17:57, 28. Jul. 2024 (CEST)
https://www.dwds.de/wb/was%20f%C3%BCr%20ein wikt:en:was für
Damit seien zwei Beispiele dieser Behauptung genannt. --87.78.16.226 18:24, 28. Jul. 2024 (CEST)
Den Nachweis einer standardsprachlichen Alternative bleiben sie aber beide schuldig. "welcher" ist sachlich falsch, weil was anderes; und "welch ein" ist nicht wirklich aktuelle Sprache. MBxd1 (Diskussion) 18:51, 28. Jul. 2024 (CEST)
Die hochsprachliche Alternative ist die konkrete Frage nach der gesuchten Eigenschaft, zum Beispiel statt was für ein Tier dann ein Tier welcher Art. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:54, 28. Jul. 2024 (CEST)
Nein, denn "was für ein" ist ergebnisoffener und fragt nicht zwingend nach einer ganz bestimmten Eigenschaft. MBxd1 (Diskussion) 19:57, 28. Jul. 2024 (CEST)
In der Hochsprache wird man wohl gezielt nach der gewünschten Eigenschaft fragen und das nicht dem Antwortenden offenlassen. In einer wissenschaftlichen Veröffentlichung könnte zum Beispiel stehen "Es wurde festgestellt, um welche Art es sich bei dem Tier handelt" und nicht "Es wurde festgestellt, um was für ein Tier es sich handelt". --BlackEyedLion (Diskussion) 22:12, 28. Jul. 2024 (CEST)
Dort ist es ja auch keine Frage mehr. Das funktioniert bei einer Frage so nicht. Jedenfalls nicht verpflichtend. MBxd1 (Diskussion) 09:06, 29. Jul. 2024 (CEST)
Indirekte Fragen sind auch Fragen. Als direkte Fragen: hochsprachlich: Um welche Art von Tier handelt es sich?, umgangssprachlich: Was für ein Tier ist das? --BlackEyedLion (Diskussion) 18:22, 29. Jul. 2024 (CEST)
„Some speakers consider was für lower register and may use a form of welcher instead.“ Wer das behauptet, hat den Bedeutungsunterschied zwischen "Was für ein ...?" und "Welcher/welche/welches?" nicht verstanden. Hans Urian 18:58, 28. Jul. 2024 (CEST)
Das stimmt so nicht ganz. Der Grammatik-Duden geht in Paragraph 408 auf den Gebrauch von „Was für“ ein und vermerkt, dass es „in regionalen Varitäten“ durchaus synonym zu „welcher“ sein kann (bzw. eine Abgrenzung unklar ist). Interessanterweise geht der Grammatik-Duden, der selbst rein deskriptiv arbeitet, gar nicht auf die stilistische Frage ein. An anderen Stellen würde er zumindest einen kurzen Kommentar geben, wenn es eine Kontroverse gibt/gab, aber der fehlt.
Das Problem, was hier angesprochen wird, habe ich oben versucht zu addressieren: „Was für“ gab es schon immer, das ist keine neumodische Erscheinung und die Ablehnung kann in vereinzelten Fällen zu sehr unnatürlichen Sätzen führen. --Bildungskind (Diskussion) 19:06, 28. Jul. 2024 (CEST)
Interessant! Mit Paragraph 408 beziehst du dich (vermutlich) auf die 9. Auflage, die mir vorliegt. Tatsächlich wird z. B. in meiner regionalen Varietät kein Unterschied zwischen den beiden Frageformen gemacht. In der 10. Auflage, die mir auch vorliegt, wird das Thema in Paragraph 1320 behandelt, wo der Passus mit den „regionalen Varietäten“ fehlt.
Und aus Neugier habe ich noch meinen Uralt-Duden (4. Auflage 1984) konsultiert, in dem in Paragraph 562 der semantische Zusammenfall nicht regional, sondern stilistisch motiviert wird: „In der Umgangssprache wird gelegentlich was für ein auch im aussondernden Sinne gebraucht: ‚Was für ein (standardspr.: Welches) Kleid ziehst du an?‘ - ‚Das rote.‘ [...] Umgekehrt wird auch welcher gelegentlich im Sinne von was für ein gebraucht: ‚Welche (standardspr.: Was für eine) Katze ist das?‘ - ‚Eine Siamkatze.‘“ Hans Urian 19:33, 28. Jul. 2024 (CEST)
"Was für?" ist eine sehr beliebte frage an grund- und weiterführenden schulen und eine quasi-immer passende rhethorische frage, vergleichbar mit "what the hell..." im englischen. --2A01:599:444:8429:96D0:6C9C:C60F:6754 17:20, 1. Aug. 2024 (CEST)

Frage zur Rechtschreibung: hochhalten vs. hoch halten. Getrennt oder zusammen?

Beispiel: Durch illegale Absprachen wurden die Preise künstlich

  • a) hoch gehalten.
  • b) hochgehalten.

--Doc Schneyder Disk. 13:37, 22. Jul. 2024 (CEST)

Ich würde weder noch, sondern „oben gehalten“ schreiben. „Hochhalten“ (zusammen) hat laut [15] die zwei Bedeutungen „in die Höhe halten“ und (metaphorisch) „ehren“. Beides trifft nicht ganz auf „ein Absinken verhindern“. --Kreuzschnabel 14:26, 22. Jul. 2024 (CEST)
Der Preis für ein Produkt ist also nicht hoch (im Gegensatz zu niedrig) sondern oben?! --Elrond (Diskussion) 15:17, 22. Jul. 2024 (CEST)
Ein "hoher" Preis ist schon richtig, aber die Zusammenschreibung passt in beiden Bedeutungen nicht, also würde ich es getrennt schreiben, siehe [16] oder [17]. --Magiers (Diskussion) 15:40, 22. Jul. 2024 (CEST)
Etwas Suche findet reichlich Beispiele in der Qualitätspresse oder dem ÖR sowohl für getrennt als auch für zusammen. Etwa im Handelsblatt, einmal getrennt, einmal zusammen.--Meloe (Diskussion) 16:57, 22. Jul. 2024 (CEST)
Der Duden hat einen Kasten über eine halbe Seite zur Getrennt- und Zusammenschreibung bei „hoch“, aber auch nach dreimailgem Durchlesen kann ich daraus nicht zweifelsfrei entnehmen, was hier gilt. Deshalb gehe ich davon aus, dass beides möglich ist. Ich tendiere allerdings zur Getrenntschreibung, denn man kann fragen: Wie wurden die Preise gehalten? Hoch. Hingegen nicht: *Wie wurden die Ärmel gekrempelt? Hoch. Das muss zusammengeschrieben werden. Der zweite Link von Magiers oben erklärt es ähnlich. --Jossi (Diskussion) 18:23, 22. Jul. 2024 (CEST)
Bei "die Preise wurden hochgehalten" bin ich eher bei Magiers, denn da denke ich eher eine Werbeveranstaltung, bei denen ein paar Leute auf Kommando gleichzeitig mehrere Preisschilder in die Höhe halten. -- 79.91.113.116 19:22, 22. Jul. 2024 (CEST)
Hochhalten kann ich einen Preis nur dann, wenn ich ihn auf eine Tafel schreibe und diese hoch über meinen Kopf halte. Wenn ich möchte, dass der Preis nicht unter einen bestimmten Wert sinkt, dann muss ich ihn künstlich hoch halten. --2001:871:69:CE:DD38:1C3B:A692:D3D6 19:20, 22. Jul. 2024 (CEST)
Sprachlich betrachtet ist es erst einmal ein Resultativ --2A0A:A540:F4D7:0:ADB8:7852:78D:D6F0 20:12, 22. Jul. 2024 (CEST)
So ist es. Wie werden die Preise gehalten? Gleich, tief, niedrig oder hoch? Sie werden nicht gleichgehalten, sondern gleich gehalten, sie werden nicht tiefgehalten, sondern tief gehalten, nicht niedriggehalten, sondern niedrig gehalten und somit werden sie hoch gehalten, nicht hochgehalten. Siehe auch hier. --Chianti (Diskussion) 22:58, 22. Jul. 2024 (CEST)
Für "hoch" gilt: bei einer Richtungsangabe, d. h. einer Bewegung in die Höhe, wird zusammengeschrieben, z. B. hochfliegen = nach oben fliegen, hochkommen = nach oben kommen, hochhalten = in die Höhe halten, z. B. ein Kind hochhalten. Wenn hoch einfach eine Höhe angibt, dann wird getrennt geschrieben, z. B. hoch fliegen = weit oben fliegen, hoch halten = weit oben halten, usw., vgl. das aktuelle amtliche Regelwerk von 2024, S. 236, Wörterverzeichnis, Lemma "hoch": "hoch anrechnen, hoch besteuern, hoch fliegen (weit oben fliegen) § 34(2.3) - hoch achten / hochachten § 34 E5 – aber nur hochbekommen, hochfliegen (nach oben fliegen), hochkochen [Milch], hochreißen, hochziehen § 34(1.2); [sich] hocharbeiten, hochstapeln, hochzüchten § 34(2.2)." Im konkreten Fall ist keine Veränderung nach oben gemeint, sondern ein Halten der Höhe, daher wird getrennt geschrieben.--IP-Los (Diskussion) 01:57, 23. Jul. 2024 (CEST)
Die von Chianti genannte Quelle sagt aber ausdrücklich "die Preise hochhalten". --2A01:C22:8885:2C00:E1B8:A06C:A7FF:EBD8 15:38, 23. Jul. 2024 (CEST)
Keine Ahnung, was das DWDS da geritten hat. „Die Produktion bzw. die Preise hoch halten“ ist weder eine übertragene Bedeutung noch hat es die Bedeutung „sich für etwas einsetzen“, und das Thomas-Mann-Zitat gehört eher in den Kontext der Bedeutung 3. Auch das letzte dort angegebene Verwendungsbeispiel („nach der Pause hielten die Gäste das Tempo hoch“ passt nicht; abgewandelt hieße es „versuchten die Gäste, das Tempo hoch zu halten“, also getrennt). Insbesondere nach den erhellenden Erläuterungen von IP-Los halte ich es jetzt für eindeutig, dass alle Verwendungen mit der Bedeutung „dafür sorgen, dass etwas hoch bleibt“ getrennt zu schreiben sind. --Jossi (Diskussion) 21:48, 23. Jul. 2024 (CEST)

(UNDENT) Ein weiteres schönes Beispiel dafür, wie die angebliche: "Vereinfachung" der Dudenregeln von 2007 als Abschluß der unsäglichen Katastrophe von 1996 selbst dort für komplette Verwirrung gesorgt hat, wo duch die Katastrope von 1996 ausdrücklich überhaupt nichts geändert wurde (vrgl. auch entsprechend die Kommaregeln, die seit 2007 ausdrücklich wieder die alten von vor 1996 sind, die nun aber dank der: "Vereinfachung" von 2007 kein Mensch mehr versteht).

Ebenso, wie auch die gesamte Katastrophe von 1996 auch im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung überhaupt für flächendeckenden kompletten Blödsinn nach persönlich-individuellem Gefühl und Geschmack gesorgt hat (was ja laut Deutschlandfunk ca. Mitte-Ende der 2010er auch die eigentliche, öffentlich erklärte Absicht des dort im Rahmen eines Features zur Katastrophe von 1996 interviewten: "Reform"inititators war, daß sich wirklich *NIEMAND* mehr an den Duden halten soll, was er als notorischer Rechtschreibversager als: "Befreiung von den Zwangsregeln" als seine ursprüngliche Motivation für seine ganzen Reformbemühungen schon seit Helmut Schmidt und der Frühzeit Kohls ca. Anfang/Mitte der 80er angesehen hat), wo Verben insgesamt auch jenseits tatsächlicher Änderungen immer mehr Deppenleerzeichen aufweisen.

Mit dieser Zunahme von sich an keinerlei Regeln mehr haltenden Deppenleerzeichen in Verben im allgemeinen scheint mir auch das (natürlich auch durch denglische Verbverhunzung in puncto Grammatik motivierte) Phänomen in Zusammenhang zu stehen, daß im Deutschen in letzter Zeit die getrennten Verben insgesamt zunehmend zu verschwinden scheinen (wo dann aus: "Er siedelte über" = "Er übersiedelte" wird, aus: "Sie bauen ihr Haus um" = "Sie umbauen ihr Haus", usw.), was u. a. auch im DLF in letzter Zeit notorisch immer mehr einreißt. --2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 03:55, 24. Jul. 2024 (CEST)

O tempora, o mores! Fühlst Du Dich jetzt etwas besser? -- 79.91.113.116 08:40, 24. Jul. 2024 (CEST)
Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm, Band XI, 2 (1925), Sp. 556, steht beim Stichwort übersiedeln: „als trennb. und untrennb. verbindung ohne bedeutungsdifferenzierung gebraucht“; als Beispiel wird dort angeführt: „er übersiedelte nach Hamburg“ (Raumer, Geschichte der germanischen Philologie, 1870, S. 174). Schrecklich, diese denglischen Verbverhunzer, die schon 1870 die unsägliche Katastrophe von 1996 vorweggenommen haben! Steinigt sie, sie haben „übersiedelt“ gesagt! (Und ein Bekannter von mir baut demnächst sein Haus um, er umbaut es nämlich mit einem Wintergarten.) --Jossi (Diskussion) 20:51, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die jetzt gültige Regel fußt auf der vor 1996: "1. Getrenntschreibung, wenn "hoch" im Sinne von "nicht tief, nicht niedrig" gebraucht wird, z. B. hoch sịtzen; hoch fliegen (vgl. aber: : hochfliegen); den Zaun hoch (nicht niedrig) mạchen; den Ertrag hoch (nicht niedrig) schätzen (vgl. aber: : hochschätzen). 2. Zusammenschreibung: a) wenn "hoch" bedeutet "in die Höhe", z. B. hochhalten, hochheben". Hinzu kam noch eine weitere Regel, nämlich, wenn "hoch" in übertragenem Sinne gebraucht wird, z. B. hochhalten (schätzen), hochschätzen." (Duden, 20. Aufl. 1991, Druck 1994, S. 340), so ähnlich auch im DDR-Duden, 6. Aufl. = 5. Nachdruck der 18. Neubearb. 1990, S. 207, wenn auch etwas anders in der Getrenntschreibung ausgedrückt mit "wenn "hoch" in ursprünglichem Sinne gebraucht wird".
Im neuen Regelwerk gibt es die Regel b) auch, siehe §34, E4 (2.2), allerdings erlaubt E5 in Zweifelsfällen beide Schreibungen, z. B. hoch achten, hochachten: "Lässt sich in einzelnen Fällen keine klare Entscheidung darüber treffen, ob eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt, so bleibt es den Schreibenden überlassen, getrennt oder zusammenzuschreiben." Kurz: Es hat sich nicht viel geändert, bis auf einige wenige Fälle, in denen vielleicht unklar ist, ob übertragener Sinn vorliegt oder nicht - da war die alte Regelung strenger, aber genauso verwirrend.
@2003:DA:CF25:5A04:107D:AADD:2F8A:F8F2 Natürlich hat dieser Initiator vollkommen recht, denn der Duden ist nun einmal nicht mehr die Instanz in Sachen Orthographie, das sind jetzt die amtlichen Regeln. Die Regeln früher waren auch wirr, vgl. z. B. Wir wollen Auto fahren. Wir fahren Auto. Wir wollen radfahren. Wir fahren Rad. Wir sind radgefahren. Wir wollen Fahrrad fahren. Laßt uns radschlagen. Laßt uns ein Rad schlagen. Wir sind gestern Ski und eisgelaufen, wir können rad- oder Auto fahren. Die brillante Regel dazu lautete übrigens (DDR-Duden, S. 605, K134): "Verschiedene und schwankende Schreibung konjugierter Formen des gleichen zusammengesetzten Verbs sind ein Zeichen der Entwicklung von der Getrennt- zur Zusammenschreibung." Na, wenn das mal nicht hilfreich ist! Oder anders ausgedrückt: um die richtige Schreibung zu ermitteln, schlage man einfach im Wörterverzeichnis nach, denn es gibt keine eindeutige Regel, die Schreibungen wurden einfach mal so festgelegt.
Der Duden von 1991 ist da schon etwas präziser (Duden, 21. Aufl., S. 62f., R 207): "Man schreibt ein Substantiv mit einem Verb zusammen, wenn das Substantiv verblaßt ist und die Vorstellung der Tätigkeit vorherrscht. [...] radfahren, er ist radgefahren, aber: er fährt Rad kegelschieben, aber: er schiebt Kegel, er hat Kegel geschoben Getrennt schreibt man dagegen: [...] Auto fahren, Ski laufen." Hinzu kam dann noch "eislaufen": "ich laufe eis" sowie "eis- und Skilaufen, aber: Ski u. eislaufen" (ebenda, S. 238). Schaut man sich diese Regel näher an, dann war sie offenbar völlig willkürlich, denn a) legte die Duden-Redaktion offenbar fest, wann ein Substantiv verblaßt war und wann nicht, bzw. wie sich der Schreiber so ein verblaßtes Substantiv vorzustellen hat, und b) war die Regel selbst dann noch inkonsequent. Denn wo liegt der Unterschied zwischen radfahren, Auto fahren, eislaufen und Ski laufen? Warum ist das Rad als Substantiv verblaßt, aber das Auto nicht? Vielmehr noch: Warum unterscheiden sich die Schreibungen selbst bei den angeblich verblaßten Substantiven auch noch, also ich fahre Rad, aber ich laufe eis? Warum wird aus dem Rad plötzlich wieder ein Substantiv - nur weil ich es konjugiere und trenne, bei Eis aber bleibt alles klein? Führe ich Rad wieder mit fahren zusammen, dann verblaßt es wieder: ich habe/bin radgefahren. Es sei denn natürlich, ich habe Kegel geschoben, weil ich mal auf die verhängnisvolle Idee gekommen bin, kegelschieben zu wollen. Offenbar ist Kegel auch verblaßt, aber nicht ganz so verblaßt wie das Rad, denn Kegel zu schieben ist offenbar "substantivischer" als radzufahren, als eiszulaufen sowieso, da Eis ja völlig den substantivischen Wert eingebüßt hat - wohl weil es eher schmilzt als Kegel und Rad - oder warum auch immer das jetzt so sein sollte.
Wie Du siehst, auch die alten Regeln strotzten nur so von verwirrenden, ja, willkürlichen Festlegungen, die zum Teil heute übrigens beseitigt wurden (Rad fahren, Auto fahren). Im Gegenzug haben die Autoren der neuen Regeln wiederum völlig unnötige Erschwernisse geschaffen, z. B. des Weiteren (ausschließlich groß und auseinander), aber bis auf weiteres/Weiteres, ohne weiteres/Weiteres, hingegen zusammen oder groß: aufseiten/auf Seiten, vonseiten/von Seiten, aber ausschließlich vonnöten. Offenbar war und ist Orthographie ein undurchschaubares Dickicht von Regeln und Auswendiglernen.--IP-Los (Diskussion) 01:47, 25. Jul. 2024 (CEST)
@Jossi Offenbar stammt der Eintrag im DWDS noch aus dem Wörterbuch der Deutschen Sprache. Das heißt aber nicht, daß er damit irgendwie sinnvoll wäre. Er findet sich z. B. nicht im Duden. Das große Wb. der dt. Sprache oder im Universalwb. des Dudenverlages. Schon Substitution zeigt, daß "hochhalten" für sich nicht 'sich für etw. einsetzen' bedeuten kann: "die Preise niedrig halten" bedeutet nach dieser Definition 'dafür sorgen, daß die Preise weiterhin niedrig bleiben". Entscheidend ist also allenfalls das Wort "halten", während "hoch" oder "niedrig" lediglich modifizieren. Daher wäre auch möglich: Die Preise stabil halten. Die Modalbestimmung könnte sogar ganz weggelassen werden: Die Preise halten. > dafür sorgen, daß die Preise weiterhin so bleiben. In all diesen Fällen wäre "sich für etw. einsetzen" möglich, d. h., wenn man schon diese Bedeutung ansetzt, dann träfe sie nur auf "halten", nicht aber auf "hochhalten" zu, denn, wie bereits erwähnt, bestimmt "hoch" lediglich wofür sich eingesetzt wird (wobei ich auch diese Bedeutungsangabe für nicht sehr gut gewählt halte, denn m. E. drückt "halten" hier aus, daß eine Situation, Zustand, Lage bewahrt bleibt, das Niveau sich nicht verändert, siehe Duden. Das große Wb. der dt. Spr.: "19. a) veranlassen, bewirken, dass ein bestimmter Zustand, eine bestimmte Verfassung, Situation, Lage erhalten bleibt; in einem bestimmten Zustand lassen, bewahren").
Strukturell betrachtet handelt es sich laut Valenzwörterbuch um die Lesart 4 von halten mit Subjektkomplement + Akkusativkomplement + Prädikativkomplement: "jemand/etwas bewirkt, dass jemand/etwas mittels irgendetwas über einen längeren Zeitraum so bleibt", als Beispiel wird angegeben: "Die Krankenkassen wollen ihre Beitragssätze möglichst niedrig halten." Hier kann ohne Probleme substituiert werden: Die Krankenkassen wollen ihre Preise hoch halten. Auch "für die Produktion hochhalten" ist diese Lesart anwendbar: die Produktion niedrig halten, die Produktion halten.
Was für Zusammenschreibung sprechen könnte, wäre also nicht die Bedeutungsangabe im WDS, sondern daß mit "hoch" hier nicht die konkrete räumliche Höhe gemeint ist, vgl. Adelung, Grammatisch-kritisches Wb. der Hochdt. Munadart, Zweyter Theil, Leipzig 1796, Sp. 1217f.: "2. Figürlich, wo dieses Wort sehr häufig gebraucht wird, diejenige Eigenschaft der Dinge zu bezeichnen, da sie andere Dinge ihrer Art in etwas übertreffen, denjenigen Grad einer Beschaffenheit, welcher nicht vieler Zusätze, und im Superlativ, welcher gar keiner Zusätze mehr fähig ist; gemeiniglich im Gegensatze dessen, was niedrig oder tief ist. [...] 6) Von dem Preise; im Gegensatze des niedrig oder geringe." Aber diese übertragene Bedeutung ist heute so gegenwärtig, daß selbst das amtliche Regelwerk hier getrennt schreibt (Amtl. Regelwerk 2024, S. 236, Lemma hoch): "hoch anrechnen, hoch besteuern".--IP-Los (Diskussion) 05:23, 25. Jul. 2024 (CEST)

@Doc Schneyder: mentor.duden.de sagt: 'Durch illegale Absprachen wurden die Preise künstlich hochgehalten.' Ich würde dem Tool folgen. --Paintdog (Diskussion) 23:12, 27. Jul. 2024 (CEST)

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Das Programm beanstandet z. B. nicht "Die Vögel sind auf den Baum hoch geflogen." Hier muß aber zusammengeschrieben werden. Ebenfalls angeblich fehlerlos ist "Wir werden ihn hochbesteuern." Im amtlichen Verzeichnis wird aber "hoch besteuern" gedruckt. Selbst ein offensichtlicher Fehler in "Ich werden [sic] es ihm hochanrechnen [sic]." wurde nicht entdeckt. Offenbar ist das Programm fehlerhaft. Semantische Unterschiede, die gerade in diesem Fall wichtig wären, kann es ebenfalls nicht richtig erkennen, weiteres Beispiel: "Er ist schwergefallen." Hier liegt ein Fehler vor, denn Adjektiv und Verb bilden keine neue Bedeutung, daher muß es richtig "Er ist schwer gefallen." heißen. Im umgekehrten Fall versagt das Programm ebenfalls: "Es ist ihm schwer gefallen, die Aufgaben zu lösen." Hier bilden Adjektiv und Verb einen neue Bedeutung, daher heißt es richtig "schwergefallen". Kurz: Das Programm ist in diesem Fall unzuverlässig, so daß Nachschauen im amtlichen Regelverzeichnis oder in einem aktuellen Rechtschreibwörterbuch leider nicht entfallen kann.--IP-Los (Diskussion) 02:46, 29. Jul. 2024 (CEST)
Naja, sind mit etwas gedanklicher Verrenkung manche dieser Formulierungen nicht noch als technisch möglich interpretierbar? "Auf den Baum hoch geflogen", vergleiche "auf den Baum langsam (zu)geflogen", mit "hoch" bedeutet es hier eher "in gerade Linie, in großer Höhe, flogen sie in Richtung des Baumes, um sich an seinen (oberen) Ästen niederzulassen". Stilistisch fragwürdig (das "hoch" bzw. "langsam" stünde besser vor dem "auf"~), aber ist das technisch völlig unzulässig? "Hochbesteuern" könnte es geben im Sinne von "Ich wurde in den letzten Jahren von meiner Steuerverwaltung mehrmals hoch- und runterbesteuert" (mal wurde der höhere, mal der niedrige Steuersatz angesetzt). Und das "schwergefallen": In einem Zusammenhang wie "Wir hatten einen ersten Flussübergang, der noch sehr einfach war. Dann kam ein zweiter, der durch eine beachtliche Strömung führte. Er ist (uns sehr) schwergefallen." Dem Programm fehlt natürlich das kontextorientierte Textverständnis, um im Zusammenhang richtige oder falsche Bedeutungen unterscheiden zu können. Es wäre aber schön, wenn es für die eher unwahrscheinlichen Formulierungen mindestens mal eine "schau Dir nochmal genauer an, ob Du das wirklich so meinst"-Umkringelung setzen könnte. -- 79.91.113.116 12:43, 30. Jul. 2024 (CEST)
vergleiche "auf den Baum langsam (zu)geflogen", mit "hoch" bedeutet es hier eher "in gerade Linie, in großer Höhe, flogen sie in Richtung des Baumes, um sich an seinen (oberen) Ästen niederzulassen". Ich habe extra so formuliert, daß das relativ unzweideutig ist. "auf den Baum" ist eine Bewegung auf den Baum zu, und zwar in diesem Kontext von unten nach oben. Du mußt ja, wie Du selbst schreibst, schon ziemliche Verrenkungen machen, die auch noch stilistisch fragwürdig sind, um irgendwie eine andere Bedeutung herauslesen zu können. Das müßte das Programm dann aber erkennen und zumindest einen Korrekturvorschlag anbringen. Beim Hochbesteuern mußt Du ein "runter" [Achtung Umganssprache!] ergänzen - das von mir gewählte Beispiel ist aber ebenfalls eindeutig, da hier ohne Kontext von einer Höhe und keiner Bewegung ausgegangen werden muß. Dein Beispiel mit der Flußüberquerung ergibt nur mit dem in Klammern stehendem "uns" Sinn, da die Valenz des Verbs ein Dativobjekt verlangt. Außerdem: Da der Satz aber allein für sich steht - also ohne Flußüberquerung, ist die Bedeutung eindeutig. Das zweite von mir genannte Beispiel "schwerfallen" ist ebenfalls eindeutig.
Kurz: Ohne weiteren Kontext sind meine Beispiele ziemlich eindeutig, sonst könnte man auch bei Sätzen wie "'Fahrzeug' wird großgeschrieben." natürlich daraus machen: "'Fahrzeug' wird groß geschrieben, weil wir das Wort hervorheben wollen." Ohne weiteren dazu erfundenen Kontext ist aber ersichtlich, daß es "großgeschrieben" heißen muß. Darum geht es ja bei einem Rechtschreibprogramm - es muß vom Kontext ausgehend die richtige Schreibung ermitteln. Wenn diese Sätze für sich stehen, ist das der Kontext und damit ist die Schreibung eindeutig. Anders formuliert: Würde Dir jemand die von mir gewählten Sätze diktieren, müßtest Du sie so schreiben. Du kannst Dich dann nicht auf einen anderen Kontext berufen, denn den gibt es schlicht nicht. Schriebst Du anders, wären das z. B. in einem Diktat Fehler. Noch problematischer wird es, wenn nicht nur die eigentlichen Fehler nicht erkannt, sondern ein falscher Ratschlag gegeben wird, z. B. bei "Ich möchte aus schwarz weiß machen." Statt den richtigen Schreibungen "Ich möchte aus Schwarz Weiß machen." schlägt das Programm vor, die Getrennt- und Zusammenschreibung zu prüfen und gibt als Schreibung schwarzweiß bzw. schwarz-weiß vor. (Ich habe hier übrigens bewußt ein Beispiel aus den amtlichen Regeln verwendet: "aus Schwarz Weiß machen".). Daher versagt das Programm in all diesen Fällen, denn es geht nicht darum, ob auch andere Schreibungen in irgendeinem Kontext möglich wären, sondern wie in diesem speziellen, vorgegebenen Fall zu schreiben ist.--IP-Los (Diskussion) 05:28, 31. Jul. 2024 (CEST)
Es ist ja alles richtig, was Du schreibst. Der Hauptunterschied sind aber wohl die Erwartungen, die wir an den Stand der Technik und der Kontext- und Sinnerfassung solcher Programme haben. Vielleicht sind meine inzwischen zu niedrig. -- 79.91.113.116 08:28, 31. Jul. 2024 (CEST)
Es ging mir auch nicht darum, das Duden-Programm hier in ein schlechtes Licht zu rücken. Solche Programme sind durchaus sinnvoll und helfen, Rechtschreibfehler zu identifizieren. Was ich darstellen wollte, ist eben, daß sie aber (noch) Grenzen haben. Die hier gestellte Frage stößt in eben jenen Grenzbereich vor, wo die Verläßlichkeit mitunter nicht gegeben ist. Daher sollte da immer mit Vorsicht auf die Vorschläge reagiert werden. Meine Erfahrung ist die, daß diese Programme viele einfache Verschreiber erfassen, aber in einigen Fällen wiederum Wissen über Orthographie und Grammatik (z. B. bei der Kommasetzung) erfordern, um die richtigen von den falschen Vorschlägen trennen zu können.--IP-Los (Diskussion) 02:08, 2. Aug. 2024 (CEST)