Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/01
Hallo. Ich habe vorgestern die oben genannte Datei auf Commons hochgeladen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Lizenz und Urheberangaben richtig sind. Die Grafik findet sich in einer wissenschaftlichen Arbeit von Young (2015, S.10). Ich habe versucht, diese sehr ähnlich "nachzubilden", allerdings von Englisch zu Deutsch übersetzt. Passen dazu nun die gemachten Angaben auf Commons? --Christian140 (Diskussion) 18:51, 2. Jan. 2017 (CET)
- Keine Sorge, Christian140, die Grafik ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:36, 2. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Kann die Lizenz CC0 bleiben oder muss es "gemeinfrei" sein? --Christian140 (Diskussion) 14:37, 3. Jan. 2017 (CET)
- @Christian140: Genau genommen letzteres. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:09, 3. Jan. 2017 (CET)
- Habe PD-ineligible verwendet. --Christian140 (Diskussion) 15:36, 3. Jan. 2017 (CET)
- @Christian140: Genau genommen letzteres. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:09, 3. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Kann die Lizenz CC0 bleiben oder muss es "gemeinfrei" sein? --Christian140 (Diskussion) 14:37, 3. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:47, 3. Jan. 2017 (CET)
Scan einer Postkarte von 1909
Hi, um meine Antwort auf eine Frage von Victorgrigas absichern zu können: Reproduktionen von Postkarten aus dem Jahr 1909 begegnen keinen Bedenken und können auf Commons hochgeladen werden, oder? Die korrekte Vorlage wäre dann Template:PD-anon-1923? Hier ein Beispiel: Chicago Illinois College Theatre Street View Antique Postcard. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:34, 2. Jan. 2017 (CET)
- Benutzer:Leyo, kannst du hier vielleicht helfen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:22, 5. Jan. 2017 (CET)
- Ich sehe das wie du, aber zur Sicherheit könntest du unter c:Commons:Forum nachfragen. --Leyo 00:26, 5. Jan. 2017 (CET)
:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:46, 5. Jan. 2017 (CET)
Umfängliche Frage zum Copyright der auf http://closertovaneyck.kikirpa.be/#home/sub=copyright genannten Bilder.
Bedeutet der Copyrightvermerk auf der verlinkten Seite, dass alle Bilder auf http://closertovaneyck.kikirpa.be in Wikipedia verwendet werden dürfen?
Wenn ja, welche Lizenz gilt dann für diese Bilder bei Commons? Das dürfte ja für die Makrofotos einfach sein, doch welche Lizenz gilt bei den Infrarot-Aufnahmen und den x-Radiography-Aufnahmen, die im Copyrightvermerk subsummiert sind? --DocNöck (Diskussion) 08:19, 4. Jan. 2017 (CET)
- @DocNöck: Leider nein. Die Beschränkung auf "research and educational purposes" und der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung sind nicht mit den Anforderungen hier oder auf Commons kompatibel (mehr dazu unter WP:Bildrechte#Grundlagen).
- Du könntest den Rechteinhaber natürlich wegen einer Freigabe anschreiben (englische Textvorlagen gibt es hier) - angesichts der doch recht klaren Aussagen auf dieser Seite würde ich mir aber keine all zu großen Chancen ausrechnen. // Martin K. (Diskussion) 10:10, 4. Jan. 2017 (CET)
- Vielen Dank, Martin K., das hatte ich mir izwischen auch so gedacht. Einer schriftlichen Anfrage fühle ich mich nicht gewachsen, zumal auch ich nicht an einen Erfolg glaube. Beste Grüße --DocNöck (Diskussion) 10:18, 4. Jan. 2017 (CET)
:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:46, 5. Jan. 2017 (CET)
Lange Zitatliste
Ist bei Fritz Wunderlich (alte Version des Artikels) eine Versionslöschung nötig? --Rodomonte (Diskussion) 09:27, 5. Jan. 2017 (CET)
- Muss nicht unbedingt sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:47, 5. Jan. 2017 (CET)
- Danke. --Rodomonte (Diskussion) 15:01, 5. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Rodomonte (Diskussion) 15:01, 5. Jan. 2017 (CET)
Film von der Bundeszentrale
Darf ich diesen Film hochladen? Er ist herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung und dort steht: „Dieser Text und Medieninhalt ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/3.0/de/“. Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 07:03, 7. Jan. 2017 (CET)
- NC (keine kommerzielle Vewendung) = nein. --Magnus (Diskussion) 09:25, 7. Jan. 2017 (CET)
- Aaah! Wo das Auge aber auch immer hinkrauchen muß! Schade. Aber Dankeschön Magnus! 💐 Schönen Tag noch… --Andrea014 (Diskussion) 09:30, 7. Jan. 2017 (CET)
- @Andrea014: Ergänzend dazu: das "ND" wäre ebenso Ausschlusskriterium. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:49, 8. Jan. 2017 (CET)
- Verrätst Du mir noch, Reinhard Kraasch, wofür das d in ND steht? Da kenne ich nur das Neue Deutschland :-) --Andrea014 (Diskussion) 07:02, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Andrea014: "No Derivatives" - also "keine Bearbeitungen" - siehe auch Creative Commons#Die Rechtemodule --Reinhard Kraasch (Diskussion) 10:12, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Reinhard Kraasch: Dankeee! Auch für den Link! 💐 Kommt gleich in mein Link-Körbchen! --Andrea014 (Diskussion) 10:24, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Andrea014: "No Derivatives" - also "keine Bearbeitungen" - siehe auch Creative Commons#Die Rechtemodule --Reinhard Kraasch (Diskussion) 10:12, 9. Jan. 2017 (CET)
- Verrätst Du mir noch, Reinhard Kraasch, wofür das d in ND steht? Da kenne ich nur das Neue Deutschland :-) --Andrea014 (Diskussion) 07:02, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Andrea014: Ergänzend dazu: das "ND" wäre ebenso Ausschlusskriterium. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:49, 8. Jan. 2017 (CET)
- Aaah! Wo das Auge aber auch immer hinkrauchen muß! Schade. Aber Dankeschön Magnus! 💐 Schönen Tag noch… --Andrea014 (Diskussion) 09:30, 7. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Andrea014 (Diskussion) 09:30, 7. Jan. 2017 (CET)
Bilder von einem nicht öffentlich zugänglichen Friedhof
Ein Benutzer sieht die Veröffentlichung der Bilder gem 59 UrhG als rechtswidrig an. Der andere mag das zumindest im Ergebnis nicht akzeptieren: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Justus_Friedrich_Güntz&diff=next&oldid=161349763 und Benutzer_Diskussion:Frze#Justus_Friedrich_G.C3.BCntz können wir das hier klären? --Zxmt 10:58, 7. Jan. 2017 (CET) @Frze: @D. Zille:
- Urheberrechtlich dürfte das a) aufgrund des Alters des Grabes und b) aufgrund vermutlich fehlender Schöpfungshöhe unproblematisch sein. Das andere ist das Hausrecht des Friedhofsinhabers. Da ich den Friedhof nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen, die WMF interessiert sich üblicherweise nur für urheberrechtliche Belange. --Magnus (Diskussion) 11:14, 7. Jan. 2017 (CET)
- wo soll da urheberrechtlich ein Problem liegen? --Schnabeltassentier (Diskussion) 11:20, 7. Jan. 2017 (CET)
- Das würde dann die meisten der 129 Fotos des Eliasfriedhofs bei c:Category:Eliasfriedhof, Dresden betreffen. Interessant... --Goesseln (Diskussion) 13:28, 7. Jan. 2017 (CET)
- Was aber a.) einen etwaigen Rechtsverstoß nicht besser machen würde und b.) nicht für die Bilder gelten würde, die mit Einverständnis des Rechteinhabers entstanden sind und hochgeladen wurden. --Zxmt 14:08, 7. Jan. 2017 (CET)
- Sorri, aber ein Familengruft die seit mindesten 1866 (Die Gruft muss vor dem Erlass zur Schliessung errichtet worden sein) besteht und nach denkmalschützerischen Grundsätzen wieder aufgebaut wurde, wird keinen neuen Urheberrechtsschutz erhalten. Denn nach demkmalpflegerischen Grundsätzen heisst, es ist eine möglichst genaue 1:1 Kopie des alten. Das Urheberrecht wird somit abgelaufen sein, denn das neue Gebäude unterliegt als Kopie den Fristen des alten. Überlegen wir mal logisch, vor 1866 erbaut, hiesst ja vor über 151 Jahren erbaut. Der Architekt (oder wer sonst da Rechte daran haben könnte), müsste nach dem Bau noch mindestens !80! Jahre gelebt habe, sonst ist das Urheberrecht abgelaufen. Und überlegen wir mal, wie alt solche Personen in der Regel sind, jünger als 20 fällt mehr oder weniger schon mal weg, das wird eher eine 30-40 jährige Person gewesen sein. So der so, der müsste über 100 geworden sein (zu der Zeit ziemlich unrealistisch). Und wie gesagt 1866, ist der letzte möglich Termin, dass die Familiengruft noch paar Jährchen älter ist, ist viel wahrscheinlicher. Das einzige was hier aus meiner Sicht problematisch sein könnte, wäre das Hausrecht. Dann wird aber falsch argumentiert, denn Hausrecht ist KEIN Urheberrechtsproblem.--Bobo11 (Diskussion) 14:59, 7. Jan. 2017 (CET)
- In Dresden zieht doch ebenso wie in Ö nur die Panoramfreiheit, denn egal, wie alt der Grabstein, er ist doch auf Dauer und nicht vorübergehend da ;-) - Geschlossener Friedhof? Ist das wo nihct mehr belegt wird oder ein nicht zugängiger? - wenn nicht zugängig, dann darf ich eben nihct hinein und damit auch nicht fotografieren. --K@rl 16:50, 7. Jan. 2017 (CET)
- Die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme des Urheberrechts. Wenn das Urheberrecht abgelaufen ist oder nie existiert hat, ist es müßig, über Panoramafreiheit zu diskutieren. --Magnus (Diskussion) 16:56, 7. Jan. 2017 (CET)
- (BK)Leider Falsch Karl. Die Panormafreiheit braucht man nur, wenn was noch geschützt ist, das man fotografieren möchte. Ist etwas so alt, dass es nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, dann braucht man sich auch nicht auf die Panoramafreiheit zu berufen. Nicht geschützt, ist nicht geschützt. Dann brauch ich keine Umgehungsregeln für geschützte Sachen! Dann ist eben nur noch das Hausrecht im Weg. Dann gibt es nur noch die Frage „Darf ich da rein und fotografieren?“, und zwar egal was ich dabei fotografieren will. Wenn ich nur mit einem Fotoverbot rein darf, dann darf ich auch keine Blume, oder Wildvogel fotografieren. --Bobo11 (Diskussion) 16:57, 7. Jan. 2017 (CET)
- Dann habe ich mich schlecht ausgedrückt, denn das havbe ich eben von der anderen Seite her gemeint. --K@rl 18:28, 7. Jan. 2017 (CET)
- In Dresden zieht doch ebenso wie in Ö nur die Panoramfreiheit, denn egal, wie alt der Grabstein, er ist doch auf Dauer und nicht vorübergehend da ;-) - Geschlossener Friedhof? Ist das wo nihct mehr belegt wird oder ein nicht zugängiger? - wenn nicht zugängig, dann darf ich eben nihct hinein und damit auch nicht fotografieren. --K@rl 16:50, 7. Jan. 2017 (CET)
- Sorri, aber ein Familengruft die seit mindesten 1866 (Die Gruft muss vor dem Erlass zur Schliessung errichtet worden sein) besteht und nach denkmalschützerischen Grundsätzen wieder aufgebaut wurde, wird keinen neuen Urheberrechtsschutz erhalten. Denn nach demkmalpflegerischen Grundsätzen heisst, es ist eine möglichst genaue 1:1 Kopie des alten. Das Urheberrecht wird somit abgelaufen sein, denn das neue Gebäude unterliegt als Kopie den Fristen des alten. Überlegen wir mal logisch, vor 1866 erbaut, hiesst ja vor über 151 Jahren erbaut. Der Architekt (oder wer sonst da Rechte daran haben könnte), müsste nach dem Bau noch mindestens !80! Jahre gelebt habe, sonst ist das Urheberrecht abgelaufen. Und überlegen wir mal, wie alt solche Personen in der Regel sind, jünger als 20 fällt mehr oder weniger schon mal weg, das wird eher eine 30-40 jährige Person gewesen sein. So der so, der müsste über 100 geworden sein (zu der Zeit ziemlich unrealistisch). Und wie gesagt 1866, ist der letzte möglich Termin, dass die Familiengruft noch paar Jährchen älter ist, ist viel wahrscheinlicher. Das einzige was hier aus meiner Sicht problematisch sein könnte, wäre das Hausrecht. Dann wird aber falsch argumentiert, denn Hausrecht ist KEIN Urheberrechtsproblem.--Bobo11 (Diskussion) 14:59, 7. Jan. 2017 (CET)
- Was aber a.) einen etwaigen Rechtsverstoß nicht besser machen würde und b.) nicht für die Bilder gelten würde, die mit Einverständnis des Rechteinhabers entstanden sind und hochgeladen wurden. --Zxmt 14:08, 7. Jan. 2017 (CET)
- @Hausrecht
- dann fragt doch mal Benutzer:Bananenfalter und Benutzer:Paulae und Benutzer:Kolossos und so weiter, durch welche Zaunlücke sie geklettert sind, um die jetzt hier inkriminierten Fotos zu machen, und das auch noch bei Tage und mit einer identifizierbaren Kamera. --Goesseln (Diskussion) 17:09, 7. Jan. 2017 (CET)
@D. Zille, Frze: Da ich auf diesen Photos nichts sehe, was (a) Schöpfungshöhe besitzt und (b) dessen Regelschutzfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Urheberrecht und mit ihm die Panoramafreiheit in diesem Fall schlicht irrelevant. Und da wir uns (aus praktischen Gründen) hier eigentlich nur um das Urheberrecht kümmern, gibt es damit eigentlich keinen Grund, dieses Bild nicht zu verwenden.
Persönlichkeitsrechte spielen in diesem Fall wohl auch keine Rolle.
Bliebe noch das Hausrecht. Und das besagt ja nur, dass der Hausrechtsinhaber einem das Betreten des Grundstücks und oder das Photographieren untersagen könnte. Gibt es irgendwelche Indizien dafür dass das hier der Fall war (z.B. ein Foto-Verbotsschild am Eingang)? Gibt es eine Beschwerde des Grundstücksinhabers? Falls ja, dann verweist ihn bitte ans Support-Team. Falls nein: Wozu dann diese Diskussion? // Martin K. (Diskussion) 17:38, 7. Jan. 2017 (CET)
- Im Eliasfriedhof war einfach Tag der offenen Tür. Von einem Fotoverbot war keinesfalls die Rede. Die Schließung des Friedhofes an dem meisten Tagen des Jahres dient ja nicht dazu, das keiner die Kulturschätze mehr zu Gesicht bekommt sondern nur ihrem Schutz. Wie es mit den Vereinszielen [1] des Fördervereins für den Friedhof vereinbar ist die Bilder aus der Wikipedia entfernen zu lassen, ist mir unklar. --Kolossos 20:38, 7. Jan. 2017 (CET)
Recht herzlichen Dank für die vielfältigen Wortmeldungen, die allerdings in einigen Dingen am Wesen selbst vorbeigehen oder falsch ausgelegt werden. Um was es nicht geht:
- Urheberrecht des Architekten (George Bähr), hat schon deshalb nie bestanden, weil es zu dieser Zeit noch nicht existierte, die Grufthäuser wurden bereits um 1725 errichtet.
- Ebenso geht es nicht um Persönlichkeitsrechte, abgelaufene Schutzfristen, Schöpfungshöhe.
- Selbst ein Fotografierverbot steht nicht zur Debatte. In Zeiten der Foto-Handys wäre es auch schlicht nicht durchzusetzen. Das Fotografieren für persönliche Zwecke ist erlaubt.
Es geht um die nicht genehmigte Nutzung der Fotos.
- Bekanntlich enthält das Urheberrecht Schranken; eine davon ist das Hausrecht. Wenn die Schranken nicht eingehalten werden, kann das UrhG nicht zum Schutz für diese Fotos angewendet werden. Derjenige, der die Fotos hochgeladen hat, beruft sich als Urheber auf Rechte, die ihm nicht zustehen, er darf das Bild nicht zur »freien Verwendung« lizenzieren. Es ist folglich sehr wohl ein Problem des Urheberrecht.
- Die ungenehmigte Nutzung eines Fotos kann nicht mit dem Hinweis abgewehrt werden, das der Fotograf verantwortlich wäre. Grundsätzlich ist in erster Instanz der Verwender der Bilder verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze. Ob und wie sich der abgestrafte Verwender dann an dem Ersteller schadlos hält, ist zweitrangig und steht hier nicht zur Debatte. Auch wenn sich alle einig sind, das der Rechtsverstoß nicht vorsätzlich, sondern im Sinne der guten Sache geschehen sein dürfte, kann der Verstoß nicht einfach weiter bestehen bleiben.
- Dass der Verein am »Tag des Friedhofs« und am »Tag des Denkmals« diese sepulkrale Freilichtmuseum, ein Geschichtsbuch der Sozial- und Kulturgeschichte Dresdens kostenfrei öffnet, kann nicht zur Umgehung des dem Grundstückseigner zustehenden Hausrechtes ausgenutzt werden. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn jemand die mit dem Grundstückseigner abgestimmten Ziele des Fördervereins nicht nachvollziehen kann.
--D. Zille (Diskussion) 12:50, 8. Jan. 2017 (CET)
- Nein und nochmals NEIN. Das Hausrecht hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun, das ist ein anderes paar Schuhe. Wenn gegen das Hausrechte verstossen wurde, kann der Hausherr nicht gegen den Nachnutzer vorgehen, sondern nur gegen den Fotografen. Bei einem Urheberrechtsverstoss hingegen kann auch der Nachnutzer belangt werden. Kleiner aber wichtiger Unterschied. Das Verstoss gegen das Hausrecht ist eine Sache zwischen Hausherr und Fotografen, und nur zwischen denen.
- Ich stelle nur ein Frage, bist du Benutzer:D. Zille der Hausherr bzw. dessen rechtliche Vertretung? Wenn Nein, bitte ruhig sein (Denn jemanden unberechtigterweise eine Rechtsvorstoss vorzuwerfen, kann unter Umständen selber auch strafbar sein). Wenn Ja, Mail an info-de@wikimedia.org. --Bobo11 (Diskussion) 13:34, 8. Jan. 2017 (CET)
- Oh, oh, oh, da kennt einer das "Sanssouci-Urteil" nicht! Nicht nur der Photograph sondern auch alle Nutzer (Fotoagenturen, etc.) dürfen Bilder von vom Hausrecht betroffenen Bereichen nicht kommerziell verwenden, es sei denn eine Erlaubnis liegt vor. Meine Meinung dazu: die Bilder dürfen wir hier innerhalb der Wikipedia nutzen, weil keine Urheberrechte verletzt sind und die Wikipedia keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Aber jeder Nachnutzer tappt bei der Nutzung solch eines Bildes in eine Falle, weil das Bild ohne dem Einverständnis des Eigentümers auf dessen Boden erstellt worden ist. --Alchemist-hp (Diskussion) 13:42, 8. Jan. 2017 (CET) P.S: siehe dazu: Recht am Bild der eigenen Sache
- Alchemist die gewerbliche Nutzung ist noch mal ein anderes paar Schuhe. Wer Bilder gewerblich nutzt hat noch mal mit anderen Regeln zu kämpfen. Wer mit einem Bild Geld verdient will, muss auch gewisse Abklärungen getroffen haben (ob er eben ggf Lizenzgebüren abführen muss). Aber eben auch da, es ist zuerst mal ein Problem des Hausrechteinhabers mit dem Fotografen, erst wenn der nicht greifbar ist, hat er überhaupt die Möglichkeit den Nachtverwerter dran zu kriegen. Das "Sanssouci-Urteil" ist eh ein Fehlurteil (es ist kein Urteil des obersten Gerichts!), das revidiert gehört. --Bobo11 (Diskussion) 14:25, 8. Jan. 2017 (CET)
- Sagen wir es mal so, WMF kriegt bei klaren Urheberrechtsverstössen auch in der USA Ärger. Bei reinen Hausrechtsverstössen wird es der WMF mit grosser Wahrscheinlichkeit gelingen, sich heraus zu winden. Entsprechend verhält sie sich als Betreiberin der Wikipedia und ihren Schwesternprojekten. Und Chef (hier WMF) befielt.--Bobo11 (Diskussion) 14:38, 8. Jan. 2017 (CET)
- Oh, oh, oh, da kennt einer das "Sanssouci-Urteil" nicht! Nicht nur der Photograph sondern auch alle Nutzer (Fotoagenturen, etc.) dürfen Bilder von vom Hausrecht betroffenen Bereichen nicht kommerziell verwenden, es sei denn eine Erlaubnis liegt vor. Meine Meinung dazu: die Bilder dürfen wir hier innerhalb der Wikipedia nutzen, weil keine Urheberrechte verletzt sind und die Wikipedia keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Aber jeder Nachnutzer tappt bei der Nutzung solch eines Bildes in eine Falle, weil das Bild ohne dem Einverständnis des Eigentümers auf dessen Boden erstellt worden ist. --Alchemist-hp (Diskussion) 13:42, 8. Jan. 2017 (CET) P.S: siehe dazu: Recht am Bild der eigenen Sache
Es ist ein grundsätzlicher Irrtum
- Die Bilder unterliegen nicht der Genehmigung des UrhG §59 (1).
- Das Urheberrecht kann nicht unter Umgehung des Hausrechtes ausgeübt werden. Nicht alles, was man fotografieren darf, darf im Nachhinein unter dem Deckmantel des UrhG § 12 (1) veröffentlicht werden. Man kann es drehen und wenden wie man will – es handelt sich um eine nicht genehmigte Veröffentlichung, eine Rechtsverletzung.
- Selbst wenn in einem Museum gegen Entgelt das Fotografieren gestattet wurde, ist damit noch keine Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt.
- Daran ändert auch die nichtkommerzielle Verwendung in der WP nicht das Geringste, zumal – wie oben richtig bemerkt – weitere Nachnutzer zu missverständlichen Auslegungen kommen könnten. Eine öffentliche Wiedergabe nach §52 ist zwar möglich, bedingt aber wiederum zwingend eine angemessene Vergütung. Vergütung von der WP an den Fotograf, der unerlaubt veröffentlicht hat?!?
Tatsächlich handele ich im Auftrag des Fördervereins und in Abstimmung mit der Verwaltung des Ärar des Elias- Trinitatis- und Johannisfriedhofes zu Dresden. Eine Bitte um Klärung ist bereits an info-de@wikimedia.org gegangen. --D. Zille (Diskussion) 14:56, 8. Jan. 2017 (CET)
- @D. Zille: Mal unabhängig von der mMn unsinnigen Verquirlung verschiedener Rechtsgebiete: Haus- und Eigentumsrechte kann nur der Besitzer einer Immobilie ausüben. Und das scheinst hier weder Du selbst, noch der Föderverein zu sein (auf dessen Website der Name "Zille" als Admin-C im Impressum steht) sondern das Ärar des Elias- Trinitatis- und Johannisfriedhofes zu Dresden. Problem gibt es mMn also erst dann, wenn diese Institution ihr Veto gegen die Veröffentlichung der besagten Bilder einlegt.
- P.S.: Aus welchem Grund ist Dir eigentlich so daran gelegen, anderen Wikipedianern einen ans Bein zubinden? Geht es hier um das Ausschalten unliebsamer Konkurrenz im Bezug auf Photos dieses Friedhofs? Befindest Du Dich dann nicht in einem ganz erheblichen Interessenkonflikt? // Martin K. (Diskussion) 19:08, 8. Jan. 2017 (CET)
Auch wenn juristische Laien meinen, dass es sich nicht um Urheberrecht handeln würde, so bleibt doch eine Rechtsverletzung unstreitig. Ist die WP ein rechtsfreier Raum? Es ist schlicht unsachlich, das auf eine emotionale Ebene zu verschieben und mit einem Interessenskonflikt zu argumentieren. Es kann wohl jeder ohne Prüfung des wahren Sachverhaltes Fotos für die freie Verwendung lizenzieren und in die WP hochladen – an der Entfernung ungenehmigt veröffentlichter Bilder aus dem System scheint es dann aber zu scheitern. Weshalb?
Die Diskussion, ob der Förderverein oder das Ärar die Rechtsverletzung anmahnen und verfolgen kann ist wie wenn der Dieb schreit: Haltet den Dieb! Das ist ein Ablenken vom eigentlichem Problem und führt letztendlich zum Schutz des Rechtsverletzers. --D. Zille (Diskussion) 20:37, 8. Jan. 2017 (CET)
- Wenn der aber keine Rechtsverletzung gemacht hat? Denn wenn wer offen mit der Kamera rumläuft und fotografiert, und Hausrechte-Inhaber bzw dessen Vertrettung nichts dagegen unter nimmt. Darf man von einer stillschweigen Zustimmung ausgehen! Ein generelles Fotografier-Verbot muss umgesetzt werden. Auch wenn man Einschränkungen machen will, dann muss man das vor Ort machen, nachträglich gilt nicht. Wenn ihr die Besucher fotografieren lässt, sie aber keinen Vertrag unterschrieben müssen, dass nur der private Nutzen zulässig ist, habt ihr ein Problem. Denn ihr müsst beweisen können, dass ihr ein Veröffentlichen Verboten habt. Denn wenn man offenbar Fotografieren darf, und keiner vor Ort Einschränkungen macht. Dann darf der Fotograf zu Recht davon ausgehen, dass er mit seinen Foto machen kann was er will (solange nicht irgendwelche Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht usw.) dagegen sprechen versteht sich). Kurzum wenn man auf einer Führung die Leute ohne Einschränkungn fotografieren lässt, dann dürfen die davon ausgehen, dass sie die Fotos auch verwerten dürfen. Wenn er sogar noch gefragt hat „darf ich fotografieren?“, und das mit einem schlichten „Ja“ beantwortet wurde, ist sogar ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der auch das Veröffentlichen beinhaltet.--Bobo11 (Diskussion) 20:52, 8. Jan. 2017 (CET)
- (nach: Ihre Sitzungsdaten sind verloren gegangen...) Funfacts: Die Friedhofsordnung untersagt explizit im §5: "d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen" (PDF). Sehr ähnliche Formulierungen habe ich nun auch in etlichen anderen (städtischen) Friedhofssatzungen und -ordnungen gefunden. Das reicht von strikten Verboten bis zu Einschränkungen wie "[...] verboten, [...] ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren". Diese Regelungen stehen stets in Abschnitten, die sich mit dem allgemeinen Verhalten auf Friedhöfen befassen, wie z.B. dem Verbot von Ballspielen oder Besäufnissen oder ungebührlichem Verhalten bei Begräbissen. Sie stehen also stets in Zusammenhängen, die den besonderen Charakter von Friedhofen schützen und erhalten bzw. ungestörte Trauer garantieren sollen. Für andere gewerbliche Tätigkeiten (Grabpflege, Baumschnitt und ähnliches) existieren stets eigene Abschnitte in diesen Satzungen. Ich habe keine Satzung gefunden, in der privates Fotografieren untersagt wäre.
Nun müssen alle Medien in der Wikipedia und auf Commons in einer Weise lizensiert sein, die eine gewerbliche Nachnutzung erlaubt. Unstrittig dürfte sein, daß die Nutzung in der Wikipedia nicht kommerziell/gewerblich ist. Ebenso unstrittig dürfte sein, daß die Wikiknipser selbst keine kommerziellen/gewerblichen Absichten verfolgen. Urheberrechtliche Aspekte werden im aktuellen Fall offensichtlich nicht berührt, denn die würden nur Objekte betreffen, bei denen eben erkennbare Schöpfungshöhe mit zu spätem Ableben des Schöpfers zusammentreffen.
Es wäre also rechtlich zu klären, ob das Fotografieren auf solchen Friedhöfen mit der Absicht der Bereitstellung in der Wikipedia (und deren Bedingungen) als gewerbliches Fotografieren einzuschätzen ist, also ein Verstoß gegen die Friedhofssatzung festgestellt werden kann. Dazu gehört z.B. auch die Frage, ob ein Hobbyknipser, der seine Bilder der Wikipedia spendet, genauso wie ein professioneller Fotograf verpflichtet ist, jegliche rechtlichen Aspekte vorab zu klären, insbesondere durch recherchieren im Kleingedruckten irgendwelcher Satzungen incl. juristischer Exegese.
Von ganz anderer Seite betrachtet stellt sich mir die Frage, ob es seitens der Betreiber besonders klug ist, die Bestimmungen ihrer Satzung auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Meine Bilder von denkmalgeschützten Objekten werden teils recht intensiv z.B. von Kirchengemeinden genutzt, und, ja, auch Bilder von Friedhöfen, auf denen "eigentlich" ebenso wie in den o.a. Beispielen das gewerbliche Knipsen nicht erlaubt ist. Insbesondere in kleinen Gemeinden wird man oft sogar dazu eingeladen. Freilich hat dort auch gewöhnlich niemand Sorge, daß eventuell ein paar der selbst produzierten Broschüren weniger verkauft würden. --Smial (Diskussion) 22:03, 8. Jan. 2017 (CET)- Das „Gewerblich“ ist hier der Knackpunkt, die wenigsten Fotografen die ihre Bilder auf Commons hochladen, gehen den Fotogewerbe nach. Sprich verdienen mit ihren Fotos Geld, geschweige denn gehen mit dem Hintergedanken Fotos machen die sie danach verkaufen wollen (bzw. Mit Auftrag „Foto gegen Geld“). Ein Verbot von gewerblicher Fotografie (bzw. die Bewilligungspflicht), ist KEIN generelles Veröffentlichungsverbot wie das D. Zille hier behauptet. --Bobo11 (Diskussion) 22:43, 8. Jan. 2017 (CET)
- Das ist zu kurz gedacht: wenn Bilder zu privaten Zwecken aufgenommen wurden (und so verwendet werden dürften), dann bedeutet dass eben nicht, dass der Fotograf die Bilder anderen zur gewerblichen Verwendung überlassen dürfte. Und das wäre bei Commons der Fall. --Zxmt 07:40, 9. Jan. 2017 (CET)
- Du weißt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Deshalb habe ich nur aufgezählt und etwas Kolorit hinzugemischt, aber keine Handlungsempfehlung gegeben. --Smial (Diskussion) 22:54, 8. Jan. 2017 (CET)
- (OT) nur Drei? *duck und weg* =) --Bobo11 (Diskussion) 22:55, 8. Jan. 2017 (CET)
- Das „Gewerblich“ ist hier der Knackpunkt, die wenigsten Fotografen die ihre Bilder auf Commons hochladen, gehen den Fotogewerbe nach. Sprich verdienen mit ihren Fotos Geld, geschweige denn gehen mit dem Hintergedanken Fotos machen die sie danach verkaufen wollen (bzw. Mit Auftrag „Foto gegen Geld“). Ein Verbot von gewerblicher Fotografie (bzw. die Bewilligungspflicht), ist KEIN generelles Veröffentlichungsverbot wie das D. Zille hier behauptet. --Bobo11 (Diskussion) 22:43, 8. Jan. 2017 (CET)
- Da ich ja auch schon mal ein paar viele (vielleicht 100) Friedshofsknipsfotos "gespendet" habe, bin ich an dieser Diskussion schon besonders interessiert.
- Ich erinnere mich allerdings auch, dass hier kürzlich eine erbitterte Debatte von Abmahnfotografen geführt wurde, die hier bei der Wikipedia mitschwimmen und am Ende auch noch von ihren Grabstellenfotos profitieren wollen, oder wenigstens die von ihnen beauftragten Abmahnanwälte. Das ist, zugegegeben, fast ein anderes Fass, aber eben nur fast. --Goesseln (Diskussion) 23:30, 8. Jan. 2017 (CET)
- Das ist ein gänzlich anderes Faß, da es dabei um die Durchsetzung der Urheberrechte der Fotografen und die Einhaltung der Lizenzbedingungen auf commons geht. Das hat mit gewerblicher Fotografie (also mit Gewinnerzielungsabsicht) oder tatsächlichen oder vermeintlichen Rechten an den fotografierten Objekten und mithin diesem Fall absolut nichts zu tun. Bitte nichts hineinmischen, was die Diskussion zerfasern würde. --Smial (Diskussion) 23:46, 8. Jan. 2017 (CET)
Das Aufwerfen der Friedhofsordnung ist interessant, aber irrelevant. Zum einen bezieht sie sich nicht auf den Eliasfriedhof, wie schon in der Überschrift zu lesen ist. Zum anderen geht es nicht um gewerbliches Fotografieren. Es ist ein abgeschlossenes Gelände, nur mit dem Willen des Ärars zu betreten. Entsprechend der Panoramafreiheit von außen ohne jede Einschränkung zu fotografieren, ebenso durch die Gitter, die die Friedhofsmauer unterbrechen. Auf dem Friedhof selbst – die streitigen Fotos sind zweifellos vom Innenraum aus aufgenommen – gilt aber die Panoaramafreiheit nicht mehr, dadurch ist das Urheberrecht verletzt, jetzt gilt das Hausrecht. Zu glauben, der Hausherr müsse einem Gast etwas verbieten, ist vollkommener Unsinn. Das Gegenteil ist richtig, der Hausherr kann Rechte gewähren. Wenn es zum Streit kommt, ist der Gast in der Beweispflicht, dass ihm etwas erlaubt wurde. Im Zoo, Museum usw. geschieht das durch Vorweisen einer Eintrittskarte oder Fotografiererlaubnis. Im übrigen muss der Hausherr nicht gleichzeitig auch der Grundstückseigner sein. Das kann auch der Mieter einer Wohnung sein. Oder ein Wirt, der ein Restaurant gepachtet hat. Oder ein Verein, dem Nutzungsrechte anvertraut wurden …
Hier wurden schon viele juristische Halbwahrheiten gepostet. Es lohnt nicht, auf jeden abstrusen Gedankengang einzugehen. Klar und deutlich möchte ich mich zudem von Abmahnfotografen und deren Helfern abgrenzen. Bevor die Emotionen weiter hochkochen, noch viele Reden und Gegenreden gehalten werden, eine Zusammenfassung:
- Es handelt sich um ein nichtöffentliches Gelände, nur mit Genehmigung zu betreten.
- Fotografieren für persönliche Zwecke ist erlaubt.
- Gewerbliches Fotografieren steht nicht zur Debatte.
- Ein Fotograf hat Bilder gemacht und veröffentlicht.
- Der Fotograf muss nachweisen, das ihm die Rechte zur Veröffentlichung der Bilder eingeräumt wurden.
Die ersten vier Punkte dürften unstrittig sein, beim fünften wird es kniffliger. Das hier auf Grund gegensätzlicher Standpunkte zu klären, wird schwierig. Sicher ist allerdings auch, dass die WP kein rechtsfreier Raum ist und (eventuelle) Rechtsverletzungen nicht geduldet werden dürfen. Soweit einverstanden? --D. Zille (Diskussion) 01:26, 9. Jan. 2017 (CET)
- Im ersten Absatz gibt es einen Gedankenfehler, dieser betrifft den Gedankengang zur Panoramafreiheit. In Deutschland schützt das Urheberrecht(sgesetz) die geistige Leistung eines Menschen. In diesem Gesetz gibt es mehrere Interessensabwägungen. Zum Einen wird das Interesse eines Urhebers (und seiner Erben) auf Anerkennung der Schaffensleistung und ggf. wirtschaftlicher Nutzung gewahrt, und zwar über einen Zeitraum, der der Summe aus Restlebenszeit ab Werkschaffung und 70 Jahre nach dem Tod des Werkschaffenden entspricht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keinen Schutz für das Werk mehr. Die Panoramafreiheit ist eine sog. Schrankenregelung, um ein öffentliches Interesse am kulturschaffenden Leben anzuerkennen, deswegen muss ein Urheber von z. B. einer Skulptur auf einem Kreisverkehr es hinnehmen, dass Menschen sein Werk "mit den Mitteln der Malerei, der Fotografie oder dem Film" abbilden. Diese Panoramafreiheit (und andere Schranken, wie beispielsweise das Zitatrecht) setzen aber, um wirksam zu sein, einen bestehenden Urheberrechtsschutz voraus! Ohne Schutz kann jeder aus urheberrechtlicher Sicht mit dem Werk machen, was er will: abbilden, nachmachen, als sein eigenes ausgeben... Das Werk ist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist gemeinfrei. Von daher sind diese Fotos auf dem Friedhof keinesfalls urheberrechtlich zu beanstanden, diese Norm ist (was die bildhauerischen Werke angeht) einfach nicht zutreffend. Alles andere aus dem Zivilrecht, wie das Verdachtsmoment des Hausfriedensbruchs (ein Verstoß gegen eine Besucherordnung ist ein solcher) betreffend weder die Wiki-Anbieterin WMF (sie handelt ja nicht als Störer) noch Nachnutzer der Bilder, sondern nur den tatbegehenden Fotografen (gegen den vielleicht ein Unterlassensanspruch bestehen kann, mehr aber auch nicht - eine juristischer Person, der Betreiber respektivw Grundstückseigentümer ist eine solche, hat soweit ich weiß weder eine Privatsphäre noch ein durch solche Fotos verletzbares Persönlichkeitsrecht). Die vorstehenden Ausführungen natürlich unter dem Vorbehalt, dass ich nur ein interessierter Laie bin. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 04:38, 9. Jan. 2017 (CET)
- Bitte erlaubt, dass ich mich hier etwas verspätet einmische, aber ich denke, wir können das abkürzen. Es stellen sich hier drei Rechtsfragen:
- 1. Verletzen die beiden Fotos Urheberrechte Dritter, also der beteiligten Baumeister und Kunstschmiede? Nein, denn auf dem ersten Bild ist gar kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk abgebildet (§ 2 Abs. 2 UrhG) und bei dem zweiten Bild ist die urheberrechtliche Schutzfrist der abgebildeten Kunstwerke abgelaufen (§ 64 UrhG). Daher kommt man gar nicht zu der Frage, ob hier die Panoramafreiheit greift oder nicht.
- 2. Verletzen die beiden Fotos das Eigentumsrecht Dritter (§ 903 BGB in Verbindung mit der BGH-Rechtsprechung Preußische Schlösser und Gärten)? Nein, denn der Fotograf handelte nicht zu gewerblichen Zwecken, und Fotografieren zu privaten Zwecken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verletzung des Eigentumsrechts.
- @Gnom: Der Fotograf kann aber keine Rechte übertragen, die er selbst nicht hat. Wenn er lediglich Rechte zur privaten Nutzung hat, dann darf und kann er nicht mit dem Upload auf Commons die gewerbliche Nutzung für jedermann vermitteln. --Zxmt 16:58, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Zxmt: Das ist eine der komischen Macken dieses Urteils. Der Fotograf darf hier "privat" hochladen, wir dürfen hier "nichtkommerziell" weiterverbreiten, und was andere dann damit machen, ist deren Sache. Nur so können Artikel wie Sanssouci überhaupt irgendwelche Fotos enthalten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:31, 9. Jan. 2017 (CET)
- Naja, der Fotograf hat das Bild aber unter eine Lizenz gestellt, die die kommerzielle Nutzung erlaubt und das darf er nicht, da die kommerzielle Nutzung das Eigentumsrecht verletzten würde. Ich erinnere mich, dass hier mal die Regel galt, dass eine kommerzielle Nutzung möglich sein muss, dies ist bei dem Bild nicht gegeben, deshalb muss es schon aus Schutz potentieller Nachnutzer, die sich brav an die Lizenz halten, gelöscht werden oder alternativ mit einem Hinweis versehen werden, dass eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist. --Engie 19:06, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Engie: Das eine Freie Lizenz ein Rundumsorglos-Paket für Nachnutzer sei, ist ein leider oft kolportiertes aber dennoch falsches Märchen. Natürlich ist auch bei einer freien Lizenz der Nachnutzer selbst dafür verantwortlich, was er mit dem Bild oder Text macht. Und das ist nicht nur angesichts des (umstrittene) Sanssouci Urteils relevant, sondern auch in vielen anderen Fällen, z.B.:
- Die CC-Lizenz gestattet es ja jedem beliebige Ausschnitte eines Werkes zu erstellen. Wenn aber dadurch ein abgebildetes Werk, das vorher unter die Beiwerksregelung fiel zum Hauptmotiv wird, wäre die Veröffentlichung ein URV.
- Die CC-Lizenz macht keinerei Einschränkungen bezüglich des Kontexts, in dem das Werk veröffentlich wird. Wenn nun aber ein im Rahmen der Panoramafreiheit abgebildetes Gebäude auf der Website eines anderen Architekten als eigenes Werk ausgegeben wird, so ist das ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht.
- Die CC-Lizenzen gestatten auch bei Portraitfotos die kommerzielle Nutzung. Trotzdem wäre es ziemlich sicher eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wenn Billy Boy z.B. mit dem Bild Anton Hofreiter Werbung machen würde.
- Eine CC-Lizenz ist kein Persilschein, sondern letztlich nicht mehr als eine urheberrechtliche Nutzungsrechtsübertragung zwischen dem Urheber des hier eingestellten Werkes und dem Nachnutzer. // Martin K. (Diskussion) 19:53, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Engie: Das eine Freie Lizenz ein Rundumsorglos-Paket für Nachnutzer sei, ist ein leider oft kolportiertes aber dennoch falsches Märchen. Natürlich ist auch bei einer freien Lizenz der Nachnutzer selbst dafür verantwortlich, was er mit dem Bild oder Text macht. Und das ist nicht nur angesichts des (umstrittene) Sanssouci Urteils relevant, sondern auch in vielen anderen Fällen, z.B.:
- Naja, der Fotograf hat das Bild aber unter eine Lizenz gestellt, die die kommerzielle Nutzung erlaubt und das darf er nicht, da die kommerzielle Nutzung das Eigentumsrecht verletzten würde. Ich erinnere mich, dass hier mal die Regel galt, dass eine kommerzielle Nutzung möglich sein muss, dies ist bei dem Bild nicht gegeben, deshalb muss es schon aus Schutz potentieller Nachnutzer, die sich brav an die Lizenz halten, gelöscht werden oder alternativ mit einem Hinweis versehen werden, dass eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist. --Engie 19:06, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Zxmt: Das ist eine der komischen Macken dieses Urteils. Der Fotograf darf hier "privat" hochladen, wir dürfen hier "nichtkommerziell" weiterverbreiten, und was andere dann damit machen, ist deren Sache. Nur so können Artikel wie Sanssouci überhaupt irgendwelche Fotos enthalten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:31, 9. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Der Fotograf kann aber keine Rechte übertragen, die er selbst nicht hat. Wenn er lediglich Rechte zur privaten Nutzung hat, dann darf und kann er nicht mit dem Upload auf Commons die gewerbliche Nutzung für jedermann vermitteln. --Zxmt 16:58, 9. Jan. 2017 (CET)
- 3. Hat der Fotograf der beiden Fotos das Hausrecht Dritter verletzt, indem er gegen die Benutzungsordnung des Friedhofs verstieß? Selbst wenn dem so ist, kann uns das egal sein, denn ein solcher Verstoß greift nur inter partes, also im Verhältnis zwischen dem Inhaber des Hausrechts und dem Fotografen und hat für uns keine Wirkung.
- Wenn ich keinem Denkfehler unterliege, können die beiden Fotos daher problemlos im Artikel behalten werden. Ich hoffe, dass das hilft, diese Diskussion abzukürzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:00, 9. Jan. 2017 (CET)
- @D. Zille: Dein gesamte Gedankengang ist falsch. Das „Der Fotograf muss nachweisen, das ihm die Rechte zur Veröffentlichung der Bilder eingeräumt wurden.“ trifft nicht zu. Auch wer auf privaten Grund nicht daran gehindert wird zu fotografieren, darf danach veröffentlichen (In den Schranken die der Gesetzgeber vorgibt). Man Fotografiert in der Regel nicht, um danach nicht zu veröffentlichen. Sondern umgekehrt man fotografiert um die Bilder danach jemanden zeigen zu können. Lies mal Recht am Bild der eigenen Sache, da steht so was „kann unter Berufung auf Hausrecht das Fotografieren untersagt oder kostenpflichtig gemacht werden.“. Das heisst nicht anderes als der aktive Part auf seitens des Hausrechteinhabers liegt. Der Hausrechteinhabers muss nachweisen können das er es verbieten, nicht der Fotograf nachweisen das er durfte.Und wenn hier der Fotograf nachweisen kann, dass er es nicht gewerblich (d.h. ohne Absicht zur Gewinnerzielung) gemacht hat, dann hat er eure Hausordnung eingehalten. Und eine CC-Lizenz ist nichts gewerbemässiges, sie erlaubt unter Umständen nur die kommerzielle Nutzung. Und nochmal der Verstoss gegen die Hausordnung ist ein Problem zwischen euch und dem Fotografen.--Bobo11 (Diskussion) 12:39, 9. Jan. 2017 (CET)
@ Bobo11, Deine Erläuterung ist interessant, wenn nicht sogar kreativ. Gern folge ich der mal: Du lädst mich also zum Bier ein. Ich komme in Deine Wohnung, bringe artig Deiner Frau Blümchen mit. Nach der ersten Flasche holst Du Nachschub – und diesen Moment, in dem ich unbeobachtet bin, nutze ich. Ich fotografiere Deine Wohnung und lade nur wenig später die Bilder in die WP hoch. Hochrot vor Wut stellst Du fest, dass Dein Gast keinen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben hat … Na gut, ich merke schon, Du willst in Zukunft Deiner Frau die Blümchen selbst schenken. Und mir fällt es schwer, ob Deines hochnotpeinlichen Unsinns nicht sarkastisch zu werden. Auch gar nicht nett Dein Hinweis, das Problem wäre zwischen uns und dem Fotografen zu klären. Ist das Bösartigkeit oder pure Vergesslichkeit Deinerseits, dass sich der hinter einem Pseudonym in der WP verbirgt, keine ladungsfähige Adresse bekannt ist?
Mit einer beeindruckenden Selbstsicherheit und mit der vermeintlichen Kenntnis zu Rechtsfragen sprechen hier Amateure zu Problemen, die sie gar nicht lösen dürfen. Ich bin schon ein wenig irritiert, dass weit und breit kein Jurist zu sehen ist. Selbst Guntram Seybold vom Wikimedia-Support-Team teilt mit, dass juristisch-fachliche Kompetenz schlicht fehlt: »Wir als Support-Team sind keine Vertreter des Betreibers der Wikipedia und zudem auch juristische Laien und können Ihnen daher auch nur unsere persönliche Einschätzung der Sachlage mitteilen …«. Liebe Leute, bitte hört auf, vermeintlich gute Ratschläge zu erteilen. Rechtsberatung darf nur ein Volljurist machen. Und es muss doch in der WP Deutschland eine Stelle geben, die sachlich und juristisch korrekt handeln kann und darf. Also, wo, wer und wie? --D. Zille (Diskussion) 19:51, 9. Jan. 2017 (CET)
- Der Vergleich mit den Blumen hinkt, weil Du in diesem Fall in Bobos ganz persönlichen Lebensbereich wärst und damit eine dort entstanden Aufnahme ziemlich sicher gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen würde. Und das ist bei einem Friedhof (noch dazu einem alten) erkennbar nicht der Fall.
- Wie dem auch sei: Ansprüche, so es solche denn gäbe, hätte wenn dann der Eigentümer des Friedhofs. Und der hat sich bisher hier noch nicht gemeldet. Und bis das nicht geschehen ist, macht es wenig Sinn hier mit einem anderen Autor mit einem erkennbaren Interessenkonflikt zu debattieren.
- P.S.: Lies Dir die Diskussionen zu diesem Thema einfach noch mal durch. Derjenige, der hier als erster irgendwelche juristischen Behauptungen aufgestellt hat, warst Du selbst. Und es wäre schlau in dieser Hinsicht mal etwas abzurüsten: Das ständige Stochern nach einer ladungsfähigen Anschrift könnte man durchaus als juristische Drohung verstehen. // Martin K. (Diskussion) 20:07, 9. Jan. 2017 (CET)
- Um auf Deine letzte Frage zu antworten:
- Wikipedia ist ein Freiwilligenprojekt. Und die inhaltlichen Entscheidungen treffen die Freiwilligen in diesem Projekt. Du kannst also gerne auf Commons einen Löschantrag auf all diese Bilder stellen. Der wird dann dort 7 Tage lang diskutiert und dann von einem Admin entschieden.
- Wenn Du es juristisch angehen willst, müsstest Du Dich wohl an die Rechtsabteilung der Wikimedia Foundation in San Francisco wenden. Du erreichst diese unter legal@wikimedia.org. Allerdings greifen die nur sehr selten und nur in sehr eindeutigen Fällen in Community-Belange ein (das hier dürfte ziemlich sicher nicht dazu gehören). Und außerdem werden auch die in diesem Fall erst mit dem Besitzer der Friedhofs kommunizieren wollen und nicht mit einem Dritten.
- // Martin K. (Diskussion) 20:19, 9. Jan. 2017 (CET)
- *lach* @D. Zille: Jetzt hast Du dich eindeutig in die Nesseln gesetzt. Mal abgesehen davon, dass ich meine, dass das Privileg der Juristen zur Erteilung von Rechtsberatung vor einigen Jahren gekippt wurde und nun jeder Bürger dies als Dienstleistung anbieten darf, ist Benutzer:Gnom ein Volljurist, welchen Du hier vermisstest. So langsam wirkt das penetrante Wiederholen einer unzutreffenden Ansicht wie Querulantentum. Hier gibt es keine anzuprangernde Rechtsverletzung in Bezug auf die Friedhofsbilder, gegen die man opponieren müsste. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 21:11, 9. Jan. 2017 (CET)
- Um auf Deine letzte Frage zu antworten:
- Ich oute mich hiermit als Volljurist. Zilles Antwort auf Bobos Beitrag ist Gegenstand einer VM. Tatsächlich ist Bobos Beitrag zumindest unglücklich formuliert. (Sorry Bobo, aber zB "Man Fotografiert in der Regel nicht, um danach nicht zu veröffentlichen. Sondern umgekehrt man fotografiert um die Bilder danach jemanden zeigen zu können" ist doch Unsinn. Wenn ich die Mumu meiner Frau fotografiere, will ich sie doch nicht veröffentlichen! Selbst wenn ich sie anschließend meiner Frau und evtl. noch Freunden zeige, ist doch noch lange keine Öffentlichkeit hergestellt). Der letzte Satz ist allerdings richtig. Wie auch immer: Eine Rechtsberatung von der (mutmaßlichen) Partei eines etwaigen Rechtsstreits zu erwarten, ist schon schräg. Die Frage nach einer ladungsfähigen Anschrift gehört imho auf Fzw. --78.51.79.226 21:31, 9. Jan. 2017 (CET)
Sehr, sehr nett. Die Empfehlung lautet, ich soll es mit dem Fotograf klären. Gleichzeitig wird das verhindert. Ich habe keineswegs eine ladungsfähige Adresse eingefordert, ich habe lediglich erwähnt, das es diese nicht gibt. Das die Wikipedia ein Freiwilligenprojekt ist, ist mir nicht neu. Neu ist allerdings, das bei Freiwilligenprojekten keine Fehler passieren. Ich frage nach der Stelle, die das juristisch bearbeiten darf. Daraus wird eine Drohung gegen die WP konstruiert. Ich frage beim Wikimedia-Support-Team nach, wie und in welcher Form sich der Grundstückseigner bzw. sein Beauftragter ausweisen kann – und bekomme keine Antwort. Ich habe zu viele Fragen gestellt und wurde folglich als Vandalist eingestuft. Oh ha … :-) --D. Zille (Diskussion) 23:13, 9. Jan. 2017 (CET)
- Du unterstellst nicht nur anderen Freiwilligen illegale Aktivitäten, sondern kündigst gleichzeitig an, sie beim Friedhofseigentümer zu verpfeifen. Du befindest Dich in dieser Sache in einem offensichtlichen Interessenkonflikt, meinst aber trotzdem mehre urheberrechtlich erfahrene Kollegen (darunter auch Juristen) in Rechtssachen belehren zu müssen. Und da wunderst Du Dich, dass die anderen irgendwann keine Lust mehr auf dieses Theater haben?
- Wäre es Dir wirklich um dieses Projekt gegangen, hättest Du die Photographen diskret auf die Deiner Meinung nach existierenden Problem hingewiesen und Deine Hilfe bei der Beseitigung dieser Probleme angeboten. Da sich in Deinem Portfolio diverse Photos finden, die auf diesem Friedhof entstanden sind, solltest Du die dafür nötigen Kontakte ja eigentlich haben und der Veröffentlichung von Photos nichts grundsätzliches im Wege stehen.
- Ich habe Dir oben den Kontakt zur Rechtsabteilung der Wikimedia Foundation genannt. Niedriger geht's nun mal nicht. Wir sind hier nun mal "nur" Freiwillige und der Förderverein Wikimedia Deutschland hat im Bezug auf die Wikipedia keinerlei Weisungsbefugnis. Also tu' was Du nicht lassen kannst. // Martin K. (Diskussion) 23:54, 9. Jan. 2017 (CET)
- Doof, dass diese Diskussion etwas zerfasert ist, wenn man das so nennen kann. Ich erlaube mir mal, sie hier zu schließen. D. Zille, wenn du noch Rückfragen zu den juristischen Details hast, biete ich dir an, dass wir das auf meiner Diskussionsseite besprechen, wenn du magst. Gruß, Gnom (Diskussion) 00:25, 10. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 00:25, 10. Jan. 2017 (CET)
Bildrechte Bildarchiv Austria
Kann man dieses Bild [2] in der Wikipedia verwenden? --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 11:23, 9. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Jaroslaw Jablonski, offenbar ja, das Foto kannst du mit dem Template:PD-USGov auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:03, 9. Jan. 2017 (CET)
- noch ein Tip: c:Template:Unknown author
- --Goesseln (Diskussion) 12:16, 9. Jan. 2017 (CET)
Vielen Dank, siehe [3]. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 12:57, 9. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:51, 9. Jan. 2017 (CET)
Mögliche URV im Graubereich
Hallo, es geht um den Artikel „Extended-range Twin-engine Operation Performance Standards“. Vorhin habe ich im Buch (ja, auf Papier gedruckt) „Lexikon der Luftfahrt“ von Niels Klußmann den Eintrag zu „ETOPS“ durchgelesen, und „das kam mir so bekannt vor“.
Seit 2006 steht im Artikel ein Text, der eindeutig aus dem Buch ist. In großen Teilen, so ca. 20-30 %, wörtlich, der Rest ist wenigstens umformuliert worden, jedoch auch eindeutig aus dem Buch. Damit ist auch der Gedankenfaden sozusagen mitkopiert worden. In den vergangenen 11 Jahren ist natürlich am Text geändert worden, jedoch nicht so viel, dass die Herkunft verblasst wäre.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, auf einer Artikel-Kopie die wörtlichen Zitate fettgedruckt markiert zu haben. Fett sind nur die wörtlich kopierten Stellen; bei den anderen sind Worte umgestellt oder einzelne ausgetauscht worden, aber auch dieser Text ist dem Original sehr, sehr ähnlich.
Ich nehme an, wir befinden uns in dem Graubereich, wie er auf der Seite „Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen“ formuliert ist.
Ich bin sowieso dabei, den Artikel komplett umzuschreiben, bin nur noch nicht fertig.
Mich würde Eure Meinung interessieren, ob ich da richtig liege, oder Ihr das noch als tolerabel einstuft. Und mich interessiert, welche Maßnahmen Ihr vorschlagt: Wirklich alle Versionen seit 2006 löschen (was vielleicht unfair gegenüber den anderen Autoren wäre)? Vielleicht den ganzen Artikel löschen, bis ich fertig bin? Oder nur die Teile schwärzen herauslöschen, die wörtlich kopiert wurden? --FlugTurboFan (Diskussion) 18:49, 10. Jan. 2017 (CET)
- @FlugTurboFan: Ich sehe das so ähnlich wie du: Graubereich, nicht schön. Wenn du aber den Artikel sowieso komplett umschreibst, finde ich, dass das in diesem Fall wohl reicht und Versionslöschungen nicht nötig sind. - Häufig kommt ja auch der umgekehrte Fall vor: dass in gedruckten Büchern aus der Wikipedia abgeschrieben wird, selbst von angeblichen Experten, ein Beispiel wäre der für den renommierten Verlag C.H. Beck reichlich peinliche Plagiatsfall "Grosse Seeschlachten". An diese Möglichkeit sollte man immer auch denken, wenn man glaubt, ein Plagiat in der Wikipedia gefunden zu haben. Da das hier erwähnte Buch jedoch bereits 2004 erschienen ist, ist das in diesem Fall auszuschliessen. Gestumblindi 20:05, 10. Jan. 2017 (CET)
- Nun, auf meinem Buch steht drauf: „3., aktualisierte Auflage“ und es ist von 2012. Aber die Abschnitte im Buch passen besser zueinander und die Formulierungen sind nicht so blumig, also glaube ich, dass der WP-Autor das Buch als Vorlage genommen hat und nicht andersherum.
- Für den neuen Artikel verspreche ich, mich zu beeilen. Ich versuche, bis zum 24. Februar fertig zu werden, dann arbeite ich genau 2 Jahre dran. Aber ich möchte den neuen Artikel noch mit dem Portal absprechen und nicht einfach so – hopplahopp – einstellen, so mutig bin ich dann doch nicht. --FlugTurboFan (Diskussion) 20:44, 10. Jan. 2017 (CET)
- Die erste Auflage ist jedenfalls laut DNB von 2004. Gestumblindi 21:08, 10. Jan. 2017 (CET)
- Das habe ich auch nicht bezweifelt. Es steht im Impressum: „(c) Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004, 2007, 2012“. Das heißt, es könnte theoretisch sein, dass bei der Neuauflage ein Text aus Wikipedia in das Buch hinein gekommen sein könnte. Man müsste das mit der ersten oder zweiten Auflage prüfen. Auch die Online-Ausgabe ist die dritte Auflage; dort steht 2011 als Jahreszahl. Aber aus den oben angegebenen Gründen halte ich das für sehr unwahrscheinlich. --FlugTurboFan (Diskussion) 21:26, 10. Jan. 2017 (CET)
- Hallo FlugTurboFan, so etwas ist keine Urheberrechtsverletzung. Gerade bei Sachtexten liegt die Schwelle zum schutzfähigen Werk um einiges höher als bei den hier verwendeten Formulierungen. Wir können diese Stellen also problemlos beibehalten. Gruß, Gnom (Diskussion) 08:34, 11. Jan. 2017 (CET)
- Es ist aber jedenfalls nicht die "feine Art" und keine Arbeitsweise, die wir hier pflegen sollten. Gestumblindi 13:09, 11. Jan. 2017 (CET)
- Einmischung: Einerseits müssen sich Wikipedia-Autoren an Sekundärliteratur halten und dürfen inhaltlich nicht abweichen, andererseits darf keine Textstelle im Wikipedia-Artikel an das Original erinnern. Steht zum Beispiel in der Quelle: „Das Fahrzeug hat drei Räder“, dann ist es immer noch problematisch, wenn jemand in bestem Wikipedia-Deutsch „Das Gefährt ist mit drei Rädern ausgestattet“ daraus macht. – Ich habe den Eindruck, dass wir es manchmal mit dem Urheberrecht übertreiben. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 13:27, 11. Jan. 2017 (CET)
- @Lothar Spurzem: Gestumblindi meint nur, dass die entsprechenden Sätze mit einer Fußnote versehen sein sollten. Und da stimme ich ihm zu. Gegebenenfalls sind sogar Anführungszeichen angebracht. Gruß, Gnom (Diskussion) 13:39, 11. Jan. 2017 (CET)
- @Lothar Spurzem: Nein, deine Interpretation ist falsch. Ich widerspreche hier mal ganz ausdrücklich, denn auch wenn du es nicht so ernst gemeint hast, könnte es Mitlesende verwirren. Fangen wir mit der rechtlichen Seite an: Fakten sind nicht schutzfähig, einfache Formulierungen auch nicht. Das obige Beispiel dürfte also wörtlich übernommen werden und darf natürlich immer neu formuliert werden. Verwechslungen treten aber im Plagiatsbegriff auf, wenn man Plagiate im Sinn des Urheberrechts und Plagiate im Sinn der Wissenschaft nicht auseinander hält. In der Wissenschaft entsteht ein Plagiat, wenn man einen fremden Gedanken übernimmt, ohne die Quelle anzugehen - mit der rechtlichen Einordnung hat das gar nichts zu tun. Die Wikipedia versucht beide Aspekte zu berücksichtigen. Wir sind der Teil des Internets, in dem die Urheberrechte beachtet werden und wir geben unsere Quellen an. Hier auf dieser Seite geht es natürlich nur um die urheberrechtliche Seite. Grüße --h-stt !? 18:04, 11. Jan. 2017 (CET)
- @h-stt: Vielleicht ein orthographisches Problem: Meintest Du „...ohne die Quelle anzugehen...“ oder „...ohne die Quelle anzugeben...“? Ich nehme an, letzteres...
- @Alle: Vielen Dank Euch allen, ich weiß jetzt bescheid. Wir brauchen uns also nicht mehr um den alten Artikel zu kümmern, formal-rechtlich ist er in Ordnung. Nur inhaltlich besteht „großes Vierbesserungspotenzial nach oben“. Dann mache ich mich mal an den neuen Artikel, damit er baldmöglichst fertig wird und diesen alten Text ersetzen kann. --FlugTurboFan (Diskussion) 18:28, 13. Jan. 2017 (CET)
- Einmischung: Einerseits müssen sich Wikipedia-Autoren an Sekundärliteratur halten und dürfen inhaltlich nicht abweichen, andererseits darf keine Textstelle im Wikipedia-Artikel an das Original erinnern. Steht zum Beispiel in der Quelle: „Das Fahrzeug hat drei Räder“, dann ist es immer noch problematisch, wenn jemand in bestem Wikipedia-Deutsch „Das Gefährt ist mit drei Rädern ausgestattet“ daraus macht. – Ich habe den Eindruck, dass wir es manchmal mit dem Urheberrecht übertreiben. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 13:27, 11. Jan. 2017 (CET)
- Es ist aber jedenfalls nicht die "feine Art" und keine Arbeitsweise, die wir hier pflegen sollten. Gestumblindi 13:09, 11. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:35, 13. Jan. 2017 (CET)
Das ist aus dem Film The Shining übernommen und sieht für mich eher wie eine URV aus? MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 17:02, 17. Jan. 2017 (CET)
- Das sieht nicht nur so aus – ich hab es gerade auf Commons als CopyVio getagt. // Martin K. (Diskussion) 17:10, 17. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:39, 17. Jan. 2017 (CET)
Sender Logo - Schöpfungshöhe
Hallo,
ich hatte das Logo von HD Campus TV von deren Website bezogen und der Wikipedia hinzugefügt um es nach enzyklopädischem Sinne im entsprechenden Artikel einzubinden. In der Datei-Seite wird jetzt weiterhin die Lizenz bemängelt. Was wäre denn hier die richtige Lizenz um es verwenden zu können? Logos anderer großer kommerzieller Sender/Marken die garantiert sogar unter Markenschutz stehen sind in Commons ja oft sogar als Vektorgraphik verfügbar. Ist das die Grenze für Schöpfungshöhe, dass es mit einfachen geometrischen Formen darstellbar ist? Dann kann ich auch eine Vektorgraphik daraus erstellen, das soll nicht das Problem sein - ich weiß nur nicht ob das dann Sinn der Sache ist?!
Beste Grüße, VonHaarberg 11:31, 16. Jan. 2017 (CET) (nicht signierter Beitrag von VonHaarberg (Diskussion | Beiträge) )
- @VonHaarberg: Nein, das ist nicht Sinn der Sache und auch nicht das worum es beim Thema Schöpfungshöhe geht. Frag den Urheber/Rechteinhaber doch einfach wegen einer Bildfreigabe an. Bei einem Uni-Sender sollte das ja nicht so ein Problem sein?! // Martin K. (Diskussion) 13:57, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Martin K., vielen Dank für die Auskunft, gut dann werde ich da einfach mal in der Zentrale nachfragen. Wenn ich das richtig verstanden habe dürften die sich dann eine entsprechende, evtl. CC Lizenz, wählen und das noch bei permissions-de@wikimedia.org bestätigen. Gibt es sonst noch einen Haken? (nicht signierter Beitrag von VonHaarberg (Diskussion | Beiträge) 14:24, 16. Jan. 2017 (CET))
- @VonHaarberg: Nö, wenn der Urheber/Rechteinhaber zustimmt, ist für uns alles fein. Nur sollte sich der Rechteinhaber darüber im Klaren sein, dass CC0 oder CC-BY-SA es aus urheberrechtlicher Sicht jedem gestatten sein Logo zu verwenden. // Martin K. (Diskussion) 18:08, 16. Jan. 2017 (CET)
- Prima, habe positives Feedback vom Rechtlichen Vertreter bekommen - vielen Dank nochmal für die Auskunft. Sieht aus als wäre das dann erledigt. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: VonHaarberg 11:45, 18. Jan. 2017 (CET)
Bebauungsplan
Moin! Ich hätte gerne eine zweite/dritte Meinung zum Urheberrecht an einem deutschen Bebauungsplan 1:2500 von 1938. Als Plan in diesem Maßstab gibt es keine Generalisierung und die Grafik ist standardisiert, sodass von dieser Seite keine Eigenschöpfung vorliegt. Dazu kommt das Alter, sodass auch der Datenbankschutz nicht mehr greift. Was meint ihr? Viele Grüße, NNW 10:22, 17. Jan. 2017 (CET)
- Mal unabhängig von der Einschätzung der Schöpfungshöhe: Bei Vorkriegsware ist die Wahrscheinlichkeit ja nicht so gering, das der zugehörige Bauzeichner bzw. Stadtplaner kurz später eingezogen wurde und den Krieg nicht überlegt habt. Steht das zugehörige Planungsbüro irgendwo auf dem Plan? // Martin K. (Diskussion) 15:48, 17. Jan. 2017 (CET)
- Bitte auch den Fall betrachten, dass der Bauzeichner NICHT im Krieg verstorben ist und sehr alt geworden ist. Angenommen er hat die Zeichnung im Alter von 20 Jahren erstellt, dann war er 1998 ja 80 Jahre alt, theoretisch könnte er heute noch leben. --tsor (Diskussion) 15:52, 17. Jan. 2017 (CET)
- Nein. @Filiusque: Weißt du mehr? NNW 15:52, 17. Jan. 2017 (CET)
- Hallo NNW, wir reden von einer Karte und nicht von einem juristischen Text, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:28, 17. Jan. 2017 (CET)
- Von einem Plan, keinem Text. NNW 16:33, 17. Jan. 2017 (CET)
- Hallo NNW, wir reden von einer Karte und nicht von einem juristischen Text, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:28, 17. Jan. 2017 (CET)
- Nein. @Filiusque: Weißt du mehr? NNW 15:52, 17. Jan. 2017 (CET)
- Dann gibt es voraussichtlich kein Problem. Lad ihn mal hoch und verlinke ihn hier bitte. Sollten wir dann noch Bedenken haben, kann man darauf im Einzelfall immer noch eingehen. Grüße --h-stt !? 19:33, 17. Jan. 2017 (CET)
- Bitte sehr. NNW 20:01, 17. Jan. 2017 (CET)
- Das könnte auch ein Fall von PD-Germany-§134 sein. Wer hat denn den Plan veröffentlicht? --alexrk (Diskussion) 20:15, 17. Jan. 2017 (CET)
- @NNW: Du würdest hier die Schöpfungshöhe verneinen, wenn ich dich richtig verstehe? Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:41, 17. Jan. 2017 (CET)
- Das könnte auch ein Fall von PD-Germany-§134 sein. Wer hat denn den Plan veröffentlicht? --alexrk (Diskussion) 20:15, 17. Jan. 2017 (CET)
- Bitte sehr. NNW 20:01, 17. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre meine Tendenz. Und weil ich mir damit nicht sicher bin, bin ich hier aufgeschlagen in der Hoffnung, dass das jemand bestätigen kann – oder eben nicht. Wobei mir die PD-Germany-§134-Lösung natürlich auch recht ist. Das Ergebnis wäre für mich dasselbe. NNW 10:06, 18. Jan. 2017 (CET)
- Ich hab mal etwas nachgeschlagen. Einerseits kann man offenbar tatsächlich sagen, dass so etwas gar nicht ausreichend individuell ist (BGHZ 18, 319, 322 – Bebauungsplan; BGHZ 73, 288 – Flughafenpläne), andererseits sind amtliche Bebauungspläne im Sinne des Baugesetzbuchs (nur die!) offenbar amtliche Werke (Dreier/Schulze, 4. Aufl., § 5 Rn. 8; Wandtke/Bullinger/Marquardt, 4. Aufl., § 4 Rn. 7) , schließlich kann man sich offenbar auf den Zeitablauf berufen. Such dir eines davon aus, mein Favorit wäre wohl die Nummer drei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:42, 18. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre meine Tendenz. Und weil ich mir damit nicht sicher bin, bin ich hier aufgeschlagen in der Hoffnung, dass das jemand bestätigen kann – oder eben nicht. Wobei mir die PD-Germany-§134-Lösung natürlich auch recht ist. Das Ergebnis wäre für mich dasselbe. NNW 10:06, 18. Jan. 2017 (CET)
- Danke für die Mühe. Ich werde dann wohl die Nr. 3 nehmen, wenn Commons schon dafür eine Vorlage hat. Macht es am einfachsten. NNW 10:52, 18. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:07, 18. Jan. 2017 (CET)
Wie kommt ein Artikel online?
Hallo, ich bin ein Greenhorn und habe eine Frage: Ich habe einen Artikel über die amerikanische Pornodarstellerin Lana Rhoades verfasst. Dieser hängt nun in der Warteschleife und wird dann irgendwann mal geprüft?! Wie kann ich sichergehen, dass der Artikel online gestellt wird bzw. den Fortgang der Dinge beeinflussen? Hierzu gibt es wohl Relavanzkriterien. Wer entscheidet, ob der Artikel den Anforderungen genügt oder nicht? Ein copyright-freies Bild der Dame liegt mir bislang nicht vor, dieses könnte ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einfügen.
Jetzt merke ich gerade, dass ich bei den Urheberrechtsfragen bin. Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Danke für eine Rückmeldung.(nicht signierter Beitrag von Meilerkarl (Diskussion | Beiträge) )
- Es geht um Benutzer:Meilerkarl/Artikelentwurf. Was die Relevanz betrifft ist Wikipedia:Relevanzkriterien#Darstellende_K.C3.BCnstler.2C_Moderatoren.2C_Filmstab einschlägig. Danach ist keine Relevanz gegeben. Bei Relevanzzweifeln hilft der Wikipedia:Relevanzcheck. In jedem Fall hilft es ungemein, den Artikel mit Quellen zu versehen. Wenn Du dennoch glaubst, dass der Artikel fertig und relevant ist, gibt es die Funktion Hilfe:Seite verschieben. Damit kannst Du den Artikel nach Lana Rhoades verschieben. Wenn der Artikel aber weiter quellenlos ist und keine Relevanz darstellt, wird mit Sicherheit jemand anderes einen Löschantrag stellen, wie beim letzten Mal.--Karsten11 (Diskussion) 17:18, 23. Jan. 2017 (CET)
Danke für die Antwort, Karsten11. Eine Relevanz könnte nach Durchsicht der Kriterien durchaus gegeben sein. Lana Rhoades ist zwar noch relativ neu im Geschäft (seit April 2016), hat aber aufgrund ihrer äußeren Erscheinung Erfolge erzielt, d.h. Titel mit ihrer Beteiligung liegen in den Rankings weit oben. Ein wesentliches Argument ist aus meiner Sicht, dass die Dame in den letzten beiden Wochen zwei der wichtigsten Preise der Pornobranche gewonnen hat (AVN- und XBIZ-Award). Das wird in den Relevanzkriterien für Pornostars sogar wörtlich erwähnt. Wo siehst Du eine Notwendigkeit, mit Quellenangaben nachzuhelfen? Danke für ein Feedback! (nicht signierter Beitrag von Meilerkarl (Diskussion | Beiträge) 17:43, 23. Jan. 2017 (CET))
- Nahwuchspreise sind eher das Gegenteil von Relevanz :-(. Na ja, Quellen die WP:Q entsprechen, sind im Artikelentwurf keine. Wer sagt, dass die Dame Lana Rhoades mit bürgerlichem Namen heißt und dass das kein "Künstler"-Name ist? In der Branche sind Pseudonyme eher üblich. Und wenn das nicht der bürgerliche Name wäre: Welchen Grund gäbe es, dann in den eigenen Darstellung das echte Geburtsdatum zu verwenden? However: Der Artikel ist nun verschoben, schaun wir mal, ob jemand einen LA stellt. Ich habe mir gestattet, den Verschieberest Benutzer:Meilerkarl/Artikelentwurf zu löschen. Wenn Du ihn noch brauchst, stelle ich natürlich gerne wieder her.--Karsten11 (Diskussion) 19:42, 23. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:34, 24. Jan. 2017 (CET)
Danke für die Antwort. Der Award "Best New Starlet" ist neben "Best Actress" der mit Abstand wichtigste Preis der Pornobranche. Die Branche lebt ja sozusagen von der Zufuhr neuer Talente, insofern würde ich dies nicht als "Nachwuchspreis" abtun. Wie auch immer ...
"Lana Rhoades" ist natürlich ein Künstlername, der bürgerliche Name ist mir nicht bekannt. Das Geburtsdatum ist durch die Quelle IAFD bei den Weblinks belegt.
Ich habe den Artikel analog den Artikeln anderer Pornostars (z.B. Aidra Fox) aufgebaut. Es fehlt leider noch ein CC-lizenziertes Bild, ich kümmere mich drum.
"Lana Rhoades" gibt es auch in der spanischen Wikipedia, leider ist es mir nicht gelungen, in der Seitenleiste eine Verlinkung herzustellen. (nicht signierter Beitrag von Meilerkarl (Diskussion | Beiträge) 11:25, 24. Jan. 2017 (CET))
Ich weiß, eigentlich bin ich hier falsch, ich müsste die Frage auf Commons stellen, weiß aber leider nicht, wo dort. Daher also hier. Die Datei ist als "Eigenes Werk" bezeichnet, mit einem Erstellungsdatum 31. Dezember 2016 (was angesichts der Belaubung der Bäume unwahrscheinlich erscheint) und der Beschreibung "Das Schloss Schochwitz im Jahr 2016". Die Metadaten der Datei geben aber August bzw. September 2015 an. Irgendwas stimmt da also nicht. Bitte mal überprüfen lassen. Und am besten, damit ich das demnächst selbst kann, hier noch eine Beschreibung posten, wie das auf Commons geht. Vielen Dank vorab. --Siwibegewp (Diskussion) 08:41, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das Aufnahmedatum 13. August 2015 ist höchstwahrscheinlich korrekt. Warum nicht einfach den User auf seiner Diskussionsseite ansprechen? --Magnus (Diskussion) 08:44, 24. Jan. 2017 (CET)
- Ok, mache ich. --Siwibegewp (Diskussion) 08:48, 24. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:41, 24. Jan. 2017 (CET)
Versionsimport nötig?
Hallo zusammen,
Ich habe einen Artikel über den Comic Cocco Bill geschrieben und dabei aus dem Artikel Benito Jacovitti den Abschnitt "Werke auf Deutsch" übernommen. Ist dazu ein Versionsimport nötig? Falls ja, bitte auf Benutzer:King Rk/Cocco Bill transferieren. Vielen Dank! --King Rk (Diskussion) 16:01, 23. Jan. 2017 (CET)
- Eine solche Auflistung hat wohl keine Schöpfungshöhe. --Leyo 11:41, 25. Jan. 2017 (CET)
- Danke Dir. --King Rk (Diskussion) 12:02, 25. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --King Rk (Diskussion) 12:02, 25. Jan. 2017 (CET)
Dateien zu Eisenbahnunfall von Ciurea
Da war drin:
Ich wollte eigentlich mal sehen ob da nicht an der Auflösung was zu machen ist und fand dann die wahrscheinliche Quelle des Bildes (als historisches Bild): https://www.facebook.com/IRIFadmin/
Zwei Fragen zur Lizenz
- Ich habe im Kopf, Foto von 1917 (das sehe Ich mal als belegt), heute 2017 -> Das sind dann 99 Jahre, also nicht 100
- Wie ist die Facebook Quelle zu werten, ist das so ok was Ich gemacht habe?
Habe mal nachrechechiert und ein weiteres Foto gefunden und das ähnlich lizenziert:
--Quark (Diskussion) 00:42, 14. Jan. 2017 (CET)
- Die Hundert Jahre sind in ein paar Tagen vorbei - oder gilt hier auch das vollendete Kalenderjahr? --Eingangskontrolle (Diskussion) 02:34, 14. Jan. 2017 (CET)
- Die hundert Jahre sind eine in WP selbstgesetzt Grenze, um mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon aus gehen zu können, dass der Autor mehr als 70 Jahre tot ist. Von daher gibt es auch keine verbindlichen (gesetzlichen) Festlegungen über tages-, monats- oder kalenderjahrgenau.
- Ich sehe kein Problem darin, die Bilder zu nutzen und sie nach commons zu schieben. commons:template:pd-old-70-1923 scheint mir eine geeignete Lizenz. Grüße --axel (Diskussion) 15:05, 14. Jan. 2017 (CET)
URV in Kohlenstoffnanoröhren
Hallo, der Text im Abschnitt "Entdeckung und Herstellung" ist wörtlich aus einem Buch übernommen, das mir vorliegt (ISBN 978-3-87870-333-4, S. 90). Nach dem Löschen des Abschnitts muss vermutlich versionsgelöscht werden, oder? --Nothingserious (Diskussion) 12:14, 25. Jan. 2017 (CET)
- Ääääh wobei ich mir jetzt nicht sicher bin wer von wem abgeschrieben hat, das Buch ist 2008 erschienen, der Text stand aber schon vor 2007 in der Wikipedia. Damit hat es sich wohl für die WP erledigt? --Nothingserious (Diskussion) 12:23, 25. Jan. 2017 (CET)
- @Nothingserious: Würde ich sagen, ja.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:42, 26. Jan. 2017 (CET)
@Nothingserious: Nur noch eine schnelle Anmerkung: Wenn dieses Buch Texte aus der Wikipedia verwendet hat, sollte man vielleicht noch prüfen, ob unsere Lizenzbedingungen eingehalten wurden. Auf den ersten Blick sehe ich die Wikipedia darin via Google Books nur als Quellenangabe für einzelne Bilder. Eventuell sollte man das Buch dann unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print aufführen. Damit wäre der "Fall" auch für die Zukunft festgehalten. Gestumblindi 21:57, 26. Jan. 2017 (CET)
- @Gestumblindi: Danke, werde ich mir ansehen. --Nothingserious (Diskussion) 22:01, 26. Jan. 2017 (CET)
Fotos eines Freundes (ehem. Wikipedianer)
Hallo! Ich habe ein paar gute Fotos zur Verfügung, die ich gerne einem Artikel spendieren würde. Gemacht hat sie allerdings ein Freund von mir, der zum gleichen Thema schon Fotos hier hochgeladen hat, das aber aus Zeitgründen bei den betreffenden nun nicht mehr kann. Er hat aber auf meine Nachfrage hin nichts dagegen, wenn ich das Hochladen übernehmen würde. Sein Passwort hat er sicher irgendwo verlegt. Geht das in Ordnung, wenn ich die Fotos hochlade und er eine Mail an permissions-de mit den Dateinamen und seiner Erlaubnis schickt? Gibt's für die Bilder dann ne passende Vorlage? Danke und Gruß --MdE ✉ 16:45, 25. Jan. 2017 (CET)
- hallo! darf ich dich in aller kürze auf Wikipedia:E-Mail-Kontakt#Bild-_und_Textfreigaben verweisen? da dürfte alles relevante drin stehen. mit blick auf unsere medienhalde commons ist auch noch Commons:OTRS/de zu erwähnen. gruß und danke vorab, --JD {æ} 16:49, 25. Jan. 2017 (CET)
- Ohja, vielen Dank! Das hilft mir weiter :-) Gruß --MdE ✉ 17:08, 25. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:41, 26. Jan. 2017 (CET)
Nutzung mit Creative Commons Attribution 4.0 freigegebener Inhalte
Hallo. Auf der Internetseite http://digital-library.cdec.it steht unter http://digital-library.cdec.it/cdec-web/info/progetto.html, dass die Inhalte unter der Lizenz "Creative Commons Attribution 4.0" freigegeben sind (wenn ich das richtig verstehe). Kann man jetzt das Foto auf diesem Bild (http://digital-library.cdec.it/cdec-web/imageViewPort/fotografico/1024?nomeImg=/206-D1-Deportati-Roma-su-cartoncino-CRDE/206-804-Zipszer-Lipscitz-Giannetta.jpg), das 1944 aufgenommen wurde und dessen Fotograf nicht bekannt ist, in unseren Projekten nutzen? vielen Dank --axel (Diskussion) 21:20, 11. Jan. 2017 (CET)
- Nein. Zuerst einmal hat der Urheber ein Anrecht auf Nennung und muss daher bekannt sein (zumindest wenn DACH-recht vorrausgesetzt wird). Zweitens verlangt auch die CC-Lizenz die Nennung des Urhebers. Und Drittens ist es sehr unwahrscheinlich, dass jemand Drittes die nötigen Nutzungsrechte hat, aber den Urheber nicht kennt.
- Aber wenn Du fragst ob die Bilder auf commons bleiben können: Kommt auf den Löschadmin an; die Commons-Leute akzeptieren Vieles, was rechtlich eigentlich nicht ok ist. --DaB. (Diskussion) 22:11, 11. Jan. 2017 (CET)
- Hallo DaB., warum soll axel das nicht dürfen? Alle Inhalte auf der Website stehen doch unter CC BY 4.0. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:53, 13. Jan. 2017 (CET)
- Weil der Urheber des Fotos nicht bekannt ist. --DaB. (Diskussion) 22:20, 13. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre kein Problem, DaB., dann läuft das Erfordernis der Namensnennung nämlich ins Leere. Ich glaube aber, das hier der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte anzugeben ist, also der Betreiber der Website. Gruß, Gnom (Diskussion) 00:07, 14. Jan. 2017 (CET)
- “If You Share the Licensed Material (including in modified form), You must: retain the following if it is supplied by the Licensor with the Licensed Material: identification of the creator(s) of the Licensed Material and any others designated to receive attribution, in any reasonable manner requested by the Licensor (including by pseudonym if designated);”
- Ich habe Dir das interessante Wort einmal fett gemacht. Und bitte sagt mir, wie wahrscheinlich es ist, dass diese Bibliothek die nötigen Nutzungsrechte erworben hat, wenn sie noch nichtmal weiß, wer der Urheber ist? Im OTRS würde solch ein Bild nie eine Freigabe erhalten und nun akzeptieren wir es, weil es von extern kommt? --DaB. (Diskussion) 01:09, 14. Jan. 2017 (CET)
- Wenn du den von dir zitierten Text genau liest, DaB., fordert dieser eine Angabe gemäß der Spezifikation des Lizenzgebers, dem es hier offenbar auf die Angabe des Fotografen nicht ankommt. Also kann axel einfach hinschreiben CC BY-SA 4.0 Fondazione Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea. Gruß, Gnom (Diskussion) 17:01, 14. Jan. 2017 (CET)
- Also ENTWEDER ist ist ein BY-Lizenz, dann muss der Lizenzgeber genannt werden – inklusive dem Urheber (“identification of the creator(s) of the Licensed Material and any others designated to receive attribution” – wichtig ist das and, da steht nicht or oder and/or), oder es ist keine BY-Lizenz.
- Weiterhin schreibt das Urheberrecht eine Nennung des Urhebers vor – das kann man zwar ignorieren wenn das Bild nur auf commons rumdümpelt, aber spätestens wenn wir es hier nutzen wollen, wird das probelmatisch, weil wir hier auch DACH-Recht achten. --DaB. (Diskussion) 19:11, 15. Jan. 2017 (CET)
- Sorry, DaB., aber das ist nicht korrekt. Das Recht verpflichtet niemanden, Angaben zu machen, die er mangels Information nicht machen kann. axel kann die Datei mit der von mir bereits angegebenen Attribution verwenden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:17, 15. Jan. 2017 (CET)
- Wenn du den von dir zitierten Text genau liest, DaB., fordert dieser eine Angabe gemäß der Spezifikation des Lizenzgebers, dem es hier offenbar auf die Angabe des Fotografen nicht ankommt. Also kann axel einfach hinschreiben CC BY-SA 4.0 Fondazione Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea. Gruß, Gnom (Diskussion) 17:01, 14. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre kein Problem, DaB., dann läuft das Erfordernis der Namensnennung nämlich ins Leere. Ich glaube aber, das hier der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte anzugeben ist, also der Betreiber der Website. Gruß, Gnom (Diskussion) 00:07, 14. Jan. 2017 (CET)
- Weil der Urheber des Fotos nicht bekannt ist. --DaB. (Diskussion) 22:20, 13. Jan. 2017 (CET)
- Hallo DaB., warum soll axel das nicht dürfen? Alle Inhalte auf der Website stehen doch unter CC BY 4.0. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:53, 13. Jan. 2017 (CET)
Firmenlogo Ekol
Hallo, ich bastele einen Artikel zur Spedition Ekol. Jetzt verweigert mir der die Benutze Baba66, dass sie ein Logo als svg frag mich was hochladen. Was ist da die aktuelle Rechtlage ? Keine neuen Firmenlogos mehr ?? --blonder1984 (Diskussion) 21:48, 13. Jan. 2017 (CET)
- Seit dem Geburtstags-Zug-Urteil sind Logos nicht mehr so einfach hier zu verwenden wie früher – sofern das Logo nicht WIRKLICH primitiv ist, braucht es eine Freigabe unter eines Freien Lizenz (was aber blöderweise wieder Markenrechtlich problematisch sein kann). --DaB. (Diskussion) 23:03, 13. Jan. 2017 (CET)
- Ah, okay, ich hab zum Glück einen LKW vor meine Linse bekommen, Autobahnraststätte...den darf ich ja dann aber weiterhin als Bild hochladen...?--blonder1984 (Diskussion)
- Nein, Abbildungen auf Autos/LKWs können leider auch nicht verwendet werden, da diese nicht unter die Panoramafreiheit fallen (wenn ich mich recht erinnere - finde gerade dazu kein Thema hier im Archiv). --Quedel Disk 12:29, 14. Jan. 2017 (CET)
- Ah, okay, ich hab zum Glück einen LKW vor meine Linse bekommen, Autobahnraststätte...den darf ich ja dann aber weiterhin als Bild hochladen...?--blonder1984 (Diskussion)
- Das fragliche Logo ist [4] - primitiv genug? -- Rosenzweig δ 13:53, 14. Jan. 2017 (CET)
- @Rosenzweig: Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, aber ich würde sagen: ja. Der passende commons-Lizenzbaustein wäre dann {{Template:PD-textlogo}}. --DaB. (Diskussion) 19:27, 15. Jan. 2017 (CET)
- der Artikel Ekol ist übrigens mittlerweile online. --blonder1984 (Diskussion) 09:01, 16. Jan. 2017 (CET)
- @Rosenzweig: Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, aber ich würde sagen: ja. Der passende commons-Lizenzbaustein wäre dann {{Template:PD-textlogo}}. --DaB. (Diskussion) 19:27, 15. Jan. 2017 (CET)
Copyright von Karten
Wäre es bitte möglich, Eure Einschätzung zu den folgenden Bildern hinsichtlich der korrekten Lizenzierung ({{PD-old}}) zu geben? Der Verlag Meinhold bestand bis 1946, der Nachfolger trägt offenbar nur den Namen.
Danke im Voraus, MagentaGreen (Diskussion) 19:49, 15. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, auch Karten sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Daher sind die ersten beiden Dateien wohl Urheberrechtsverletzungen, es sei denn, dass P. Winkler 1946 oder früher verstorben ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:11, 15. Jan. 2017 (CET)
- Hilft das weiter? Paul Winkler ist bis 1941 verzeichnet. --M@rcela 20:50, 15. Jan. 2017 (CET)
- Hallo M@rcela, es mag sein, dass der Urheber noch lang als Rentner lebte... Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:26, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hilft das weiter? Paul Winkler ist bis 1941 verzeichnet. --M@rcela 20:50, 15. Jan. 2017 (CET)
- Ich dachte, die Rechte lägen beim Verlag. MagentaGreen (Diskussion) 21:06, 15. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, auch wenn die Rechte beim Verlag liegen, so bemisst sich ihre Laufzeit nach der Lebenszeit des Autors. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:25, 16. Jan. 2017 (CET)
- Danke, nicht dass ich das anzweifeln könnte, doch ist es kaum anzunehmen, dass die Geodaten vom Umsetzer derselben erhoben wurden. Für mich ist das bei Kartenmaterial daher irgendwie fragwürdig. Zum Autor hab' ich zwischenzeitlich hier eine klare Verbindung zu Paul Winkler-Leers (auch Paul Winkler oder Paul G. Winkler) gefunden. Nach dieser Quelle und anderen Belegen wurde er in Berlin geboren und lebte zwischen 29.10.1887 und nach 1961 oder 1963. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 09:50, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, was ist für dich genau fragwürdig? Wenn der Urheber der Karte noch bis mindestens 1961 gelebt hat, muss die Datei bis nach 2032 gelöscht bleiben, wenn ich richtig gerechnet habe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:20, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hi Gnom, da hab' ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt, Winkler ist sicher derjenige, der die Geodaten grafisch umgesetzt hat, doch scheint er nicht der Geograf zu sein, bei dem ich eher eine Urheberschaft sehe. Die Grafik wäre somit ein abgeleitetes Werk dieser Daten, also eine Art Reinschrift. Wie gesagt, ich kann, dass, was Du sagst, nicht anzweifeln, dazu fehlt mir ganz einfach das Wissen, sonst würde ich mich auch gar nicht hier melden. Doch ist mir jede zusätzliche Information recht, um selbst ein besseres Gefühl für diese Fragen zu bekommen. Danke nochmals, MagentaGreen (Diskussion) 12:29, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, an Fakten kann niemals ein Urheberrecht bestehen, damit auch nicht an Geodaten (Ausnahme ist das so genannte Datenbankrecht). Der Kartograph erwirkt dagegen ein Urheberrecht, indem er diese Fakten interpretierend, also kreativ darstellt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:47, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hi Gnom, da hab' ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt, Winkler ist sicher derjenige, der die Geodaten grafisch umgesetzt hat, doch scheint er nicht der Geograf zu sein, bei dem ich eher eine Urheberschaft sehe. Die Grafik wäre somit ein abgeleitetes Werk dieser Daten, also eine Art Reinschrift. Wie gesagt, ich kann, dass, was Du sagst, nicht anzweifeln, dazu fehlt mir ganz einfach das Wissen, sonst würde ich mich auch gar nicht hier melden. Doch ist mir jede zusätzliche Information recht, um selbst ein besseres Gefühl für diese Fragen zu bekommen. Danke nochmals, MagentaGreen (Diskussion) 12:29, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, was ist für dich genau fragwürdig? Wenn der Urheber der Karte noch bis mindestens 1961 gelebt hat, muss die Datei bis nach 2032 gelöscht bleiben, wenn ich richtig gerechnet habe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:20, 16. Jan. 2017 (CET)
- Danke, nicht dass ich das anzweifeln könnte, doch ist es kaum anzunehmen, dass die Geodaten vom Umsetzer derselben erhoben wurden. Für mich ist das bei Kartenmaterial daher irgendwie fragwürdig. Zum Autor hab' ich zwischenzeitlich hier eine klare Verbindung zu Paul Winkler-Leers (auch Paul Winkler oder Paul G. Winkler) gefunden. Nach dieser Quelle und anderen Belegen wurde er in Berlin geboren und lebte zwischen 29.10.1887 und nach 1961 oder 1963. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 09:50, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo MagentaGreen, auch wenn die Rechte beim Verlag liegen, so bemisst sich ihre Laufzeit nach der Lebenszeit des Autors. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:25, 16. Jan. 2017 (CET)
Copyright von Karten Nr.2
Ich hab hier eine schöne Karte von 1903 gefunden. Damit könnte man viele Ortsteile in Dresden super bebildern, weil die Grenzen dort sehr schön dargestellt sind. Bei dem verlinkten Exemplar von der Harvard University haben sie aber so eine Copyright-Klausel eingebaut. Und auf dem Bild ist halt unten auch der Stempel der Bibo. IMHO müsste die Karte für Commons ok sein (PD-old-70-1923). Was die Bibo da mit dem Copyright macht ist IMHO Copyfraud. Wie seht ihr das? Kann ich die Karte problemlos nach Commons hochladen? -- sk (Diskussion) 14:03, 16. Jan. 2017 (CET)
- Der Bibliotheksstempel ist OK, der markiert das individuelle Exemplar als Eigentum der Bibliothek und der Uni. Die Lizenzagabe kannst du ignorieren. Grüße --h-stt !? 19:31, 16. Jan. 2017 (CET)
wdsmediafile.com
Hallo, http://www.wdsmediafile.com ist eine Seite von Disney, in der verschiedene Sachen bereitgestellt werden. Logos, Filmshots, Credits und anderer Pressekram. Wenn man auf die einzelnen Filme klickt und dann unter Title Image, findet man meist das Fimllogo. Ist es erlaubt, diese hier zu verwenden? Wenn ja, wie muss das beim Hochladen angegeben werden? Darf man die Bilder dann schneiden oder müssen sie so groß und unangetastet bleiben? Unter den Terms of Use, die unten verlinkt sind, habe ich nicht wirklich was finden können bzgl. Fair Use oder so. The Finest Hours (2016) und Finding Dory haben laut Bildversionen das Logo von dort genommen. Danke und LG --H8149 (Diskussion) 11:34, 29. Jan. 2017 (CET)
- Fair use gibt es in Deutschland nicht. Sofern die Bilder nicht zweifelsfrei ohen Schöpfungshöhe sind (The Finest Hours (2016)) oder eindeutig unter einer freien Lizenz stehen, sind sie hier nicht zu verwenden. Das Finding-Dory-Logo ist weder das eine noch das andere. --Magnus (Diskussion) 11:37, 29. Jan. 2017 (CET)
- Danke, hab nochmal die Terms of Use durchgelesen, die am Anfang zu akzeptieren sind. Die Nutzung ist nur als Promotion der Filme in USA/Kanada bestimmt und nur für ein Jahr begrenzt [woran sich andere definitiv nicht halten, aber mir soll's egal sein]. Hat sich wohl erledigt. --H8149 (Diskussion) 11:51, 29. Jan. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 20:14, 29. Jan. 2017 (CET)
Dürfen Texte, die unter GFDL stehen, in WP übernommen werden?
Ich habe auf einer anderen Internetseite einen Text gefunden, der unter GFDL steht. Kann ich diesen Text (als Grundlage für einen neuen Artikel) in die WP übernehmen. Im Bearbeitungshinweis würde ich auf die Spenderseite verweisen. --Leonard König (Diskussion) 15:01, 17. Jan. 2017 (CET)
- Als Grundlage für einen selbst geschriebenen Text darfst du jede Vorlage verwenden. Aber ein GFDL-Text ist mit der Wikipedia kompatibel, du darfst ihn also auch 1:1 übernehmen, wenn du den Urheber und die Lizenz korrekt benennst. Und natürlich sind alle Zwischenformen zulässig. Grüße --h-stt !? 19:31, 17. Jan. 2017 (CET)
- Die GFDL ist alleine nicht kompatibel mit der Lizenz für Texte, sondern nur mit den Lizenzregeln für Mediendateien in der Wikipedia. Du dürftest den Text als PDF-Datei hochladen, aber nicht in Fliestext übernehmen. Нактаффэ 07:17, 18. Jan. 2017 (CET)
Ausschnitt von Infotafel
Hallo zusammen, ich vermute einfach mal, dass schon der Ausschnitt von Datei:Schluchsee Staumauer Tafel 7849-2.jpg kritisch ist und wir erst recht keine Bearbeitungen vornehmen dürfen? --Flominator 17:54, 16. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Flominator, das ist innerwikipedianisch umstritten. Status quo ist, dass man da beschneiden darf, wie man lustig ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:17, 16. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Und zusätzliche Linien etc. hinzufügen? --Flominator 08:37, 18. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Flominator, das geht leider nicht (bei der Panoramafreiheit gilt das so genannte Veränderungsverbot). Dazu müsstest du die Karte separat selbst erstellen, wie wir es bei Villa Romana del Casale getan haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:07, 18. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Und zusätzliche Linien etc. hinzufügen? --Flominator 08:37, 18. Jan. 2017 (CET)
Zeitungsannonce
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage zu einem Bild: Ich habe eine Zeitungsanzeige aus dem Jahr 1926 vorliegen, bei der ich mir nicht sicher bin, ob ich sie in der Wikipedia veröffentlichen darf, da 2 Porträts darauf abgebildet sind. Ein Exemplar dieser Anzeige wird aktuell auf ebay verkauft, da könnt ihr mal einen Blick darauf werfen: Ebay-Angebot.
Falls das nicht geht, könnte ich dann als Alternative einen Ausschnitt des Textes hochladen (wegen wenig Schöpfungshöhe oder so)? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 15:35, 18. Jan. 2017 (CET)
- Zusatzinfo: Mir ist gerade aufgefallen, dass die beiden Porträts deutlich älter sein müssen als 1926, sie zeigen nämlich Traugott Leberecht Seidel, der von 1775 bis 1858 lebte, und Jakob Friedrich Seidel (1789–1860). Dort sollte doch die pd-100 Lizenz greifen, oder? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 16:07, 18. Jan. 2017 (CET)
- Klingt gut, Maddl79. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:33, 24. Jan. 2017 (CET)
- @Gnom: Habe es (hoffentlich korrekt) hochgeladen: hier. Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 10:18, 24. Jan. 2017 (CET)
Ein Logo verwenden, das bereits in der englischen Wikipedia verwendet wird?
Hallo,
ich würde gerne folgendes Logo in einem Artikel verwenden: https://en.wikipedia.org/wiki/File:TSTredlogo.jpg
Leider habe ich keinen Weg gefunden, die Datei direkt einzubinden. Hochladen hat nirgendwo (dauerhaft) geklappt, da mir das Copyright fehlt. Muss ich mir dieses explizit besorgen oder gibt es irgendeinen Weg, das Logo direkt einzubinden?
Viele Grüße Gurulupin (20:40, 18. Jan. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Es führt kein Weg daran vorbei, dass du die Genehmigung des Urhebers benötigst. --Magnus (Diskussion) 20:47, 18. Jan. 2017 (CET)
- Danke. Gibt es Anforderungen an das Format der Genehmigung? --Gurulupin (Diskussion) 21:18, 24. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Gurulupin, am besten verwendest du diese Vorlage: Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:48, 26. Jan. 2017 (CET)
- Danke. Gibt es Anforderungen an das Format der Genehmigung? --Gurulupin (Diskussion) 21:18, 24. Jan. 2017 (CET)
Alte Poster
Sehe ich das richtig, dass Schweizer Poster wie diese bei Commons mit {{PD-Switzerland-old-unknown}}
hochgeladen werden dürfen, sofern sie von 1946 oder älter sind und der Urheber unbekannt ist? --Leyo 11:27, 25. Jan. 2017 (CET)
- AFAIS sagt das Gesetz in Abschnitt (2) sowas Ähnliches wie in D: Wenn es in den 70 Jahren mal bekannt wurde, wer der Urheber war, dann gibt wieder 70 Jahre nach Tod – wobei in D AFAIK nicht „allgemein bekannt“ gilt. Also meiner Meinung nach geht es nicht; und selbst wenn Du es auf commons hochladen dürftest, könntest Du es hier nicht nutzen. --DaB. (Diskussion) 14:14, 25. Jan. 2017 (CET)
- Also ich hätte da Bauchschmerzen - schon allein weil man sich in Hinsicht auf Anonyme und Verwaiste Werke nie sicher sein kann. Eine spätere Erwähnung des Bildautors in irgendeinem Zeitungsartikel oder einem Bildband und diese Einordnung ist hinfällig. Mir persönlich wäre die Angabe „Anonym“ im Katalog eines Posterhändlers so kurz nach der Schutzfrist kein hinreichendes Indiz dafür, dass das Werk tatsächlich anonym veröffentlicht wurde oder mittlerweile verwaist ist.
- Zu diesem vermeintlich anonymen Plakat ist hier z.B. ein Rechteinhaber angegeben. // Martin K. (Diskussion) 15:37, 25. Jan. 2017 (CET)
- Eine kurze Nachforschung mit Google Images bzw. TinEye hätte ich schon vorgesehen. Aber sicherheitshalber könnte man auch nur Poster von 1916 und früher nehmen. --Leyo 00:41, 27. Jan. 2017 (CET)
- Also wenn du wirklich sicher sein willst, ist 1916 natürlich auch noch nicht früh genug. Ein Urheber eines Posters von 1916 könnte bekannt und ohne weiteres vor weniger als 70 Jahren gestorben sein. Auf Nummer Sicher gehen würde man mit 1866 oder so ;-) (dann wäre der Urheber, sollte er damals erst 20 Jahre alt gewesen sein, 1946 100 Jahre alt geworden, das ist wohl unwahrscheinlich genug). Gestumblindi 00:57, 27. Jan. 2017 (CET)
- Das älteste Poster aus der Schweiz ist dort von 1875 … --Leyo 08:59, 27. Jan. 2017 (CET)
- Also wenn du wirklich sicher sein willst, ist 1916 natürlich auch noch nicht früh genug. Ein Urheber eines Posters von 1916 könnte bekannt und ohne weiteres vor weniger als 70 Jahren gestorben sein. Auf Nummer Sicher gehen würde man mit 1866 oder so ;-) (dann wäre der Urheber, sollte er damals erst 20 Jahre alt gewesen sein, 1946 100 Jahre alt geworden, das ist wohl unwahrscheinlich genug). Gestumblindi 00:57, 27. Jan. 2017 (CET)
Ist ein Wiki mit ND-Klausel möglich?
Hallo, hier eine Frage, um sicher zu gehen. Angenommen, es gibt ein Wiki, in dem die Lizenz CC-BY-NC-ND gilt. Wenn ich als Mitmacher dort einen Text einstelle, dann darf ein anderer Mitmacher meinen Text nicht verändern. Das würde ja gegen "Keine Bearbeitungen" verstoßen. Zusatzfrage: Wäre es möglich, innerhalb einer Seite einen fremden Text zwar nicht zu verändern, aber eigene Absätze hinzuzufügen? Ziko (Diskussion) 20:37, 26. Jan. 2017 (CET)
- "ND" kommt mir spontan auch unvereinbar mit dem Wikiprinzip vor. M.E. stellt auch das Hinzufügen eigener Absätze zu einem Text unter Umständen eine "Bearbeitung" dieses Textes dar, da dadurch ja ein neuer Text entsteht, zu dem diese Absätze gehören. Aber Gnom kann die Frage sicher kompetenter kommentieren :-) Gestumblindi 22:07, 26. Jan. 2017 (CET)
- Naja, kommt auch immer darauf an, für wen die ND-Lizenz gilt. Denkbar wäre theoretisch, dass die ND-Lizenz nicht Wiki-intern gilt, sondern dass in diesem Rahmen eine freiere Lizenz gilt, die Bearbeitung erlaubt. Dann müsste man aber den Kreis der Bearbeiter klar eingrenzen (also z. B. indem nur angemeldete Benutzer editieren dürfen).
- Ich frage mich nur, was die Frage mit Wikipedia zu tun hat? Mit unseren Grundprinzipien ist eine ND-Klausel jedenfalls in keinster Weise vereinbar. -- Chaddy · D – DÜP – 22:15, 26. Jan. 2017 (CET)
- Meinen Vorrednern kann ich nur hinzufügen, dass das Hinzufügen eines Absatzes wohl nur möglich wäre, wenn der neue Absatz klar vom vorigen getrennt ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:27, 26. Jan. 2017 (CET)
- Ok, danke. Es geht tatsächlich nicht um die Wikipedia. Es geht um ein anderes, tatsächlich existierendes Wiki, das tatsächlich ND hat, und Artikel kollaborativ bearbeitet. Eine Regel, dass "interne" Bearbeitungen erlaubt wären, kann ich nicht entdecken. Die Frage, ob man einen Absatz hinzufügen darf - naja, über die Versionsgeschichte könnte man erkennen, dass es ein Zusatz ist. Ich weiß nicht, ob das bei "ND" ausreicht. Das ist dann wohl wie beim "Bastardproblem", wenn ich z.B. Text einer bestimmten Lizenz mit einem Bild einer anderen Lizenz mische. Ziko (Diskussion) 22:42, 26. Jan. 2017 (CET)
- Wenn man sich die Implikationen von Chaddys Idee einer "internen freieren Lizenz" eine Weile durch den Kopf gehen lässt, wird es eigentlich auch recht schwierig. Eine freiere CC-Lizenz nur für die "interne Bearbeitung" ist jedenfalls nicht möglich, so etwas ist im CC-Lizenzmodell nicht vorgesehen. Man kann nicht einen Text "intern" z.B. unter CC-BY stellen und "externen" Nutzern nur eine Weiternutzung nach CC-BY-NC-ND erlauben. Denkbar wäre eine zusätzliche Lizenz "Marke Eigenbau" für diese internen Bearbeitungszwecke, diese müsste aber auch konkret ausformuliert werden. Also etwa im Sinne von "Indem du dich auf unserer Website anmeldest, erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Texte von anderen Angemeldeten verändert und ergänzt werden dürfen. Darüber hinaus können die Texte unter CC-BY-NC-ND weitergenutzt werden." Aber ob das so ganz hinhauen würde, weiss ich auch nicht... - Letztlich frage ich mich, was man sich überhaupt davon verspricht, ein Wiki unter CC-BY-NC-ND zu stellen. Für NC habe ich ja noch ein gewisses Verständnis (wenn das auch bekanntermassen nicht unproblematisch ist), aber ND? Gestumblindi 22:51, 26. Jan. 2017 (CET)
- Rein gefühlsmässig sollte das gehen, dass man als Autorenkollektiv (und nicht nur als Einzelautor) sein Werk unter eine ND stellt. Dann ist aber ganz klar anzuraten den Text in einem Arbeitsraum vorzubereiten, und erst wenn fertig zu veröffentlichen. Ab Veröffentlichung wäre dann aber editieren wegen der ND nicht mehr zulässig. Ob es sinnvoll ist, steht logischerweise einem anderes Blatt. Aber eine nicht-bearbeiten Lizenz könnte, gerade wenn man eine stabile Version will, ihre Vorteile haben. Das Veränderungen eben zur Folge haben, dass es eine Version 2.0 usw. braucht. --Bobo11 (Diskussion) 11:54, 27. Jan. 2017 (CET)
- Wenn man sich die Implikationen von Chaddys Idee einer "internen freieren Lizenz" eine Weile durch den Kopf gehen lässt, wird es eigentlich auch recht schwierig. Eine freiere CC-Lizenz nur für die "interne Bearbeitung" ist jedenfalls nicht möglich, so etwas ist im CC-Lizenzmodell nicht vorgesehen. Man kann nicht einen Text "intern" z.B. unter CC-BY stellen und "externen" Nutzern nur eine Weiternutzung nach CC-BY-NC-ND erlauben. Denkbar wäre eine zusätzliche Lizenz "Marke Eigenbau" für diese internen Bearbeitungszwecke, diese müsste aber auch konkret ausformuliert werden. Also etwa im Sinne von "Indem du dich auf unserer Website anmeldest, erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Texte von anderen Angemeldeten verändert und ergänzt werden dürfen. Darüber hinaus können die Texte unter CC-BY-NC-ND weitergenutzt werden." Aber ob das so ganz hinhauen würde, weiss ich auch nicht... - Letztlich frage ich mich, was man sich überhaupt davon verspricht, ein Wiki unter CC-BY-NC-ND zu stellen. Für NC habe ich ja noch ein gewisses Verständnis (wenn das auch bekanntermassen nicht unproblematisch ist), aber ND? Gestumblindi 22:51, 26. Jan. 2017 (CET)
Kopie von Wikipedia-Artikel in Buch gefunden
Hallo, habe in einem Marketingbuch eine exakte Kopie des Textes unter https://de.wikipedia.org/wiki/Ha%C3%9Floch#Ha.C3.9Floch_als_Testmarkt gefunden, ohne dass Wikipedia als Quelle genannt wurde. Ist das in Ordnung? Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Muss Wikipedia in kommerziellen Werken überhaupt als Quelle geannt werden (meines Wissens ja)?
Danke und Gruß! --Met-H(a)us-Al(le)e-M (Diskussion) 01:19, 27. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Met-H(a)us-Al(le)e-M, bei so einem Abschnitt muss man sich bereits fragen, ob er überhaupt urheberrechtlich schutzfähig ist. Für alles andere gibt es die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:12, 27. Jan. 2017 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. Vielleicht noch besser hier Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print eintragen? ;-)
- Wird da dann tatsächlich was gemacht/überprüft oder ist das nur zum Sammeln?...
- Gruß, --Met-H(a)us-Al(le)e-M (Diskussion) 02:38, 27. Jan. 2017 (CET)
- Achtung: Es muss nicht Wikipedia als Quelle angegeben sein, sondern die tatsächlichen Autoren (wobei ein Hinweis auf Wikipedia zumindest ein Anfang ist). Theoretisch könnte der WP-Autor auch der Autor des Buchs sein, dann wäre es ok. --212.71.197.50 11:41, 27. Jan. 2017 (CET)
Diese Löschdiskussion könnte bewirken, dass alle diese Bilder für Wikipedia unbrauchbar werden. Gibt es Meinungen dazu?--178.197.228.110 01:14, 28. Jan. 2017 (CET)
- Als Schweizer stört es mich natürlich, wenn Bilder, die in der Schweiz eindeutig gemeinfrei sind (letztlich selbst Christoph Meili 1997.jpg, zu dem das Bundesgericht ausdrücklich entschieden hat, dass kein Urheberrechtsschutz bestehe), auf Commons gelöscht werden, aber leider lässt sich der Argumentation der IP wohl nicht viel entgegenhalten. Bilder wie das Meili-Bild dürften in den meisten Ländern ausser der Schweiz als schutzfähig angesehen werden, insbesondere in den USA, und damit ist der Upload solcher Bilder nicht mit dem Commons-Prinzip, dass Dateien sowohl im Ursprungsland (hier: Schweiz, wäre gegeben) als auch in den USA frei sein müssen. Das Template könnte aber vielleicht noch seine Berechtigung für fotografische Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen haben, um den fehlenden Lichtbildschutz zu untermauern (so etwas wie der Fall Reiss-Engelhorn-Museen wäre in der Schweiz wohl nicht möglich). Dahingehend werde ich mich auf Commons äussern. Gestumblindi 14:43, 28. Jan. 2017 (CET)
Bildrechte, Nutzungsgenehmigung, Kirche und Naturkundehaus Damm (Lohra) .jpg
Hallo, wir würden gerne das Bild vom Naturkunde und Heimatmuseum Lohra-Damm (Wikipedia Seite "Damm" mittleres Bild mit der kleinen Kirche)für einen Artikel zur Gemeindewanderung im Gemeindebrief (auch online abfragbar) nutzen. Über eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus. K.Mackenberg, Ev. Kirchengemeinde Altenkirchen (Hohenahr 35644) (nicht signierter Beitrag von 84.159.50.132 (Diskussion) 10:04, 31. Jan. 2017 (CET))
- Das hier: File:Kirche und Naturkundehaus Damm (Lohra).jpg? Entweder gemäß der Lizenzvorgaben abdrucken (etwa: Bild: Hydro, Lizenz: CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)) oder den Bildautor auf seiner Diskussionsseite ansprechen. --Magnus (Diskussion) 10:11, 31. Jan. 2017 (CET)
Datei:Three boys with hands cut off.jpg
Ist das Bild Datei:Three boys with hands cut off.jpg in der Schweiz gemeinfrei verwendbar? --Toni Moser (Diskussion) 10:05, 30. Jan. 2017 (CET)
- Entscheidend ist wohl Art. 31 URG bzw. ob der Urheber tatsächlich unbekannt ist. --Leyo 15:52, 31. Jan. 2017 (CET)
Lizenzgerechte Nachnutzung?
Hallo, wie ist das, wenn ein Webseitenbetreiber Bilder, die er von Wikimedia nutzt, auf der eigentlichen Webseite ohne Vermerk des Fotografen nutzt, bei Klick auf das Bild der Nutzer allerdings auf eine als Teil des Webangebotes bestehenden Übersichtsseite der verwendeten Bilder Dritter weiterleitet, wo dann die Bildbeschreibung, der Fotograf und die Lizenz genannt wird (ähnlich eines Quellenverzeichnisses in Büchern). Wäre das gemäß der CC legal? --Odeesi talk to me rate me 12:54, 31. Jan. 2017 (CET)
- Axo... die Webseite mit der Übersicht der Weiternutzung liegt auf dem selben Server, der selben Domain (https://domain.de/rechtliches/bildernachweis/) und wäre sogar per Menü erreichbar (Rechtliches->Bildernachweis).
- @Odeesi: Neben Namens und Lizenznennung sollte dort natürlich noch der Lizenztext oder eine Link auf diesen zu finden sein. Außerdem müssten (bei den Copyleft-Lizenzen) Bearbeitungen, so sie denn vorgenommen wurden, gekennzeichnet und unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. // Martin K. (Diskussion) 16:02, 31. Jan. 2017 (CET)
- Das ist klar, danke, würde da ein Link auf creativecommons.org reichen oder macht es Sinn, die verschiedenen CC-Lizenzen dann auch auf dem Server vorrätig zu halten? --Odeesi talk to me rate me 16:47, 31. Jan. 2017 (CET)
- Schon aus Konsistenzgründen sollte man immer auf die offizielle Quelle, sprich den CC-Server verlinken. Es gibt kaum Szenarien, wo anderes sinnvoll sein könnte. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 17:19, 31. Jan. 2017 (CET)
- Das ist klar, danke, würde da ein Link auf creativecommons.org reichen oder macht es Sinn, die verschiedenen CC-Lizenzen dann auch auf dem Server vorrätig zu halten? --Odeesi talk to me rate me 16:47, 31. Jan. 2017 (CET)
- @Odeesi: Neben Namens und Lizenznennung sollte dort natürlich noch der Lizenztext oder eine Link auf diesen zu finden sein. Außerdem müssten (bei den Copyleft-Lizenzen) Bearbeitungen, so sie denn vorgenommen wurden, gekennzeichnet und unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. // Martin K. (Diskussion) 16:02, 31. Jan. 2017 (CET)
- Wir machen es ja auch nicht anderes. Wichtig ist eben, dass der Bildnachweis mit einem Klick immer erreichbar ist. Das heisst wenn der Bildnachweis-Sever nicht funktioniert, solltest du drauf achten dass deine Webseite auch nicht funktionieren (oder eben das Bild nicht angezeigt werden kann). Aber eben du musst aufpassen, das gilt nur für CC-Lizenzen ohne irgendwelchen privates Beigemüse, die auf Nennung beim Bild bestehen usw.. Solche Bilder mit Zusatz-Anweisungen, sind grundsätzlich zu meiden. Aber bitte nicht nur als Mouse-over, sondern unten klar als (maschinen-) lesbarer Hinweis wo sich die Bildbeschreibungen finden. --Bobo11 (Diskussion) 15:39, 31. Jan. 2017 (CET)
- Klar machen wir auch nichts anderes hier, allerdings sind hier schon einige Nachnutzer abgemahnt worden, gab doch erst letztens wieder den Fall auf A/A oder A/N, wo ein Nachnutzer aufgrund eines Fehlers seiner Wordpress-Konfiguration abgemahnt wurde. Aber hier wäre das Bildverzeichnis auf dem selben Server, es wäre ja ne Extra-Seite in der CMS-Installation NUR für die Bilder bzw. die Nennung des Fotografen/der Fotografin, Lizenz, usw. --Odeesi talk to me rate me 16:47, 31. Jan. 2017 (CET)
- @Bobo11: Nach meinem Lizenzverständnis kann das, was Du da als „privates Beigemüse“ bezeichnest, dann wenn es über die in der Lizenz selbst festgeschriebenen Rechte und Pflichten hinausgeht, kein verpflichtender Teil der Nutzungsvereinbarungen sein, sondern ist bestenfalls ein unverbindlicher Wunsch.
Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.
CC-BY-SA 3.0, Abschnitt 8e, Unterstreichungen durch mich.
- CC-BY-SA 3.0 schließt nach meinem Verständnis also eine einseitige Ausdehnung bzw. Einschränkung der Lizenz ausdrücklich aus. So etwas kann nur von beiden Seiten im Rahmen einer proprietären Nutzungsrechtsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Ein einseitige Bekanntgabe auf Commons reicht da nicht. @John Weitzmann (WMDE), Pajz, Code, Gnom: Oder interpretiere ich das falsch? // Martin K. (Diskussion) 16:02, 31. Jan. 2017 (CET)
- Nein, das interpretierst Du richtig. Zusätzliche Freiheiten (Dispens) sind immer möglich, zusätzliche Einschränkungen welcher Art auch immer dagegen nicht. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 17:19, 31. Jan. 2017 (CET)
- CC-BY-SA 3.0 schließt nach meinem Verständnis also eine einseitige Ausdehnung bzw. Einschränkung der Lizenz ausdrücklich aus. So etwas kann nur von beiden Seiten im Rahmen einer proprietären Nutzungsrechtsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Ein einseitige Bekanntgabe auf Commons reicht da nicht. @John Weitzmann (WMDE), Pajz, Code, Gnom: Oder interpretiere ich das falsch? // Martin K. (Diskussion) 16:02, 31. Jan. 2017 (CET)
- Na ja, ein Lizenzvertrag ist auch „nur“ ein Vertrag, der ausgelegt werden muss. Wenn der Lizenzgeber einen CC-Lizenztext mit weiteren Bedingungen verknüpft, kann es eben schlimmstenfalls passieren, dass überhaupt gar nichts mehr nutzbar ist, weil die Willenserklärung widersprüchlich (perplex) ist, mit der Folge ihrer Nichtigkeit. Man kann sich als Dritter nicht das Filetstück (den CC-Lizenzvertrag) herauspicken und alle restlichen Bedingungen einfach für unbedeutend erklären. Unterhalb der Schwelle zur Widersprüchlichkeit muss man wohl oder übel auslegen, was gemeint ist. Was die CC-Lizenzen mit der angeführten Bestimmung regeln wollen/können, ist, dass im Ergebnis nicht mehr von einer „CC-Lizenzierung“ gesprochen werden kann. Dass irgendwelche Lizenzgeber den Text oder Teile des Textes der CC-Lizenz mit ihren eigenen Zusätzen verquicken können, ist aber ein Produkt der Vertragsfreiheit; Creative Commons sucht eben zu verhindern, dass das „Prädikat“ CC-lizenziert zur völligen Bedeutungslosigkeit verkommt, weil jeder seine persönlichen Einschränkungen dazumischt, wie es ihm passt. Das löst aber nicht das Problem des Nachnutzers, dem der Lizenzgeber diese restriktiven Zusatzbedingungen aufgibt. — Pajz (Kontakt) 17:30, 31. Jan. 2017 (CET)
- Genau auf das was Pajz jetzt genauer beschreiben hat wollte ich hinaus. Das eben einige Zusätze, können dazu führen das die CC-Lizenz für den Nachnutzer in der Praxis unbrauchbar wird. Damit meine ich nicht den Wunsch nach einem Beleg-Exemplar, sondern solche wo z.B. die Namensnennung zu erfolgen hat. Weil das einige Hochlader nicht als Wunsch auffassen.--Bobo11 (Diskussion) 18:05, 31. Jan. 2017 (CET)
- Na ja, ein Lizenzvertrag ist auch „nur“ ein Vertrag, der ausgelegt werden muss. Wenn der Lizenzgeber einen CC-Lizenztext mit weiteren Bedingungen verknüpft, kann es eben schlimmstenfalls passieren, dass überhaupt gar nichts mehr nutzbar ist, weil die Willenserklärung widersprüchlich (perplex) ist, mit der Folge ihrer Nichtigkeit. Man kann sich als Dritter nicht das Filetstück (den CC-Lizenzvertrag) herauspicken und alle restlichen Bedingungen einfach für unbedeutend erklären. Unterhalb der Schwelle zur Widersprüchlichkeit muss man wohl oder übel auslegen, was gemeint ist. Was die CC-Lizenzen mit der angeführten Bestimmung regeln wollen/können, ist, dass im Ergebnis nicht mehr von einer „CC-Lizenzierung“ gesprochen werden kann. Dass irgendwelche Lizenzgeber den Text oder Teile des Textes der CC-Lizenz mit ihren eigenen Zusätzen verquicken können, ist aber ein Produkt der Vertragsfreiheit; Creative Commons sucht eben zu verhindern, dass das „Prädikat“ CC-lizenziert zur völligen Bedeutungslosigkeit verkommt, weil jeder seine persönlichen Einschränkungen dazumischt, wie es ihm passt. Das löst aber nicht das Problem des Nachnutzers, dem der Lizenzgeber diese restriktiven Zusatzbedingungen aufgibt. — Pajz (Kontakt) 17:30, 31. Jan. 2017 (CET)
- Wenn solche Zusätze die CC-Lizenz aufheben würden, wäre dann nicht die logische Konsequenz, die Löschung der betreffenden Werke auf Commons? // Martin K. (Diskussion) 19:07, 3. Feb. 2017 (CET)
Ist der Nachweis für Bild-PD-alt-100 nach eurer Ansicht ausreichend dargestellt? Oder sind noch Fragen offen? Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 10:49, 29. Jan. 2017 (CET)
- Ich glaube schon. Du hast sogar den vermutlichen Fotografen und seine Lebensdaten hingeschrieben. Wenn das nicht näher bekannt ist, und da das Bild sicher mindestens hundert Jahre alt ist, entspricht das den Regeln. Bezüglich dem Werk gibt es ja definitiv keine Zweifel, dass es frei ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:06, 2. Feb. 2017 (CET)
- @PaterMcFly: Vielen Dank! --Ama von und zu (Diskussion) 14:42, 4. Feb. 2017 (CET)
Youtube-URV-Entfernungen aus Weblinks und Refs
Mag sich jemand die Arbeit dieser IP mal anschauen? Benutzer_Diskussion:217.50.33.202. Sie momentan für 1 Tag gesperrt, weil sie ihre massenhaften Entfernungen nicht begründen möchte und sich auch sonst nach mehrfacher Ansprache nicht kooperativ zeigt. Hadhuey (Diskussion) 13:22, 24. Jan. 2017 (CET)
- Im Prinzip richtige Edits. Links auf offensichtlich urheberrechtswidrige YouTube-Videos sind zu entfernen. Hatte ich kürzlich auf der Vorderseite auch gefragt --Zxmt 13:36, 24. Jan. 2017 (CET)
- (BK) Ich kenne mich im Urheberrecht nun überhaupt nicht aus wie in der berühmten Westentasche, aber ich kann die Löschungen der IP nachvollziehen. Ein EN oder ein Weblink, der auf ein YT-Video führt, das eine URV darstellt, ist m. E. nicht zulässig. --Siwibegewp (Diskussion) 13:39, 24. Jan. 2017 (CET)
es war hier: Wikipedia:Administratoren/Anfragen/Archiv/2017/Januar#YouTube_und_Urheberrecht mit Hinweis auf Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien Nr 7 --Zxmt 13:40, 24. Jan. 2017 (CET)
Nur mal grundsätzlich: Ich habe erst kürzlich gelesen, dass das Setzen von Links auf urheberverletzende Inhalte bei kommerziellen Seiten strafbar ist ([5]). Umgekehrt heisst das offenbar, dass es für die Wikipedia rechtlich kein Problem darstellen sollte. Dennoch sind die Wikipedia-Richtlinien dazu natürlich in Ordnung. --King Rk (Diskussion) 13:55, 24. Jan. 2017 (CET)
Wenn die Videos als Beleg angeführt werden, sollte es aber in vielen Fällen (z.B. bei TV-Sendungen) möglich sein, stattdessen Titel und Datum des Videos anzuführen, statt gleich den ganzen Beleg zu löschen und/oder Syntaxfehler zu verursachen, wie es die IP getan hat. --Rodomonte (Diskussion) 13:58, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das ist ein Nebenaspekt. Allerdings genügen aufgrund von Depublizierung Sendungen von ÖR-Anstalten leider meist nicht dem Erfordernis der dauerhaften Verfügbarkeit. --Feliks (Diskussion) 14:03, 24. Jan. 2017 (CET)
Nein, solche Belege sind nicht öffentlich zugänglich und daher ungeeignet. WP:Q sagt im übrigen: Selbst inhaltlich zuverlässige Quellen sollten daher, wenn sie voraussichtlich nur für derart kurze Zeit zugänglich sind, nach Möglichkeit vermieden oder durch längerfristig zugängliche, inhaltlich zuverlässige Quellen ergänzt oder ersetzt werden. (Dies betrifft beispielsweise einen Teil der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, z. B. tagesschau.de, aber auch die Websites einiger Zeitungen.) --Zxmt 14:06, 24. Jan. 2017 (CET) ganz abgesehen davon, dass Sendungsinfos ohne konkrete Bezeichnung einer Minutenzahl als Beleg genauso wenig taugen wie eine Bücherangabe ohne Seitenzahl. --Zxmt 14:10, 24. Jan. 2017 (CET)
- von anonymen Youtubern hochgeladene Videos beinhalten zudem die Gefahr, dass sie nicht dem Original entsprechen, selbst wenn sie ursprünglich aus seriöser Quelle stammen. "Vom Feinsten" (WP:WEB) dürfte somit selbst dann nicht gegeben sein, wenn keine URV vorliegt. --Feliks (Diskussion) 14:15, 24. Jan. 2017 (CET)
- Schon klar, aber das wäre immer noch besser als gar kein Beleg. So wüsste man wenigstens ungefähr, wo die Infos herkommen. --Rodomonte (Diskussion) 14:27, 24. Jan. 2017 (CET)
- Ach, jetzt reichen also schon "ungefähre" Belege, die nicht öffentlich zugänglich sind? Schon erstaunlich, welche Verrenkungen manche Leute anstellen, um nachträglich die Sperre einer IP noch zu rechtfertigen. --Zxmt 14:30, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das hat doch damit nichts zu tun. Hier geht es nur darum, wie mit solchen URVs umzugehen ist. --Rodomonte (Diskussion) 14:36, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das sagen unsere Regeln doch ganz klar: unzulässig und daher zu entfernen. (Mal ganz abgesehen davon, dass mit solchen Videos regelmäßig keine Aussagen belegt werden, sondern lediglich die Regeln für die Einfügung von Weblinks ausgehebelt werden sollen. Zumeist wären solche Links daher auch dann zu entfernen, wenn sie rechtlich nicht zu beanstanden wären, aber das ist wieder ein anderes Thema) --Zxmt 15:35, 24. Jan. 2017 (CET)
- Bei Weblinks sehe ich da kein Problem. Bei Referenzen frage ich mich auch, ob dann nicht die zu belegende Aussage auch mit überprüft oder sogar entfernt werden sollte. Das kann eigentlich nur ein Fachautor leisten. Mit dem einfachen Herauslöschen der Refs ist es nicht getan. Hadhuey (Diskussion) 20:10, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das sagen unsere Regeln doch ganz klar: unzulässig und daher zu entfernen. (Mal ganz abgesehen davon, dass mit solchen Videos regelmäßig keine Aussagen belegt werden, sondern lediglich die Regeln für die Einfügung von Weblinks ausgehebelt werden sollen. Zumeist wären solche Links daher auch dann zu entfernen, wenn sie rechtlich nicht zu beanstanden wären, aber das ist wieder ein anderes Thema) --Zxmt 15:35, 24. Jan. 2017 (CET)
- Das hat doch damit nichts zu tun. Hier geht es nur darum, wie mit solchen URVs umzugehen ist. --Rodomonte (Diskussion) 14:36, 24. Jan. 2017 (CET)
- Ach, jetzt reichen also schon "ungefähre" Belege, die nicht öffentlich zugänglich sind? Schon erstaunlich, welche Verrenkungen manche Leute anstellen, um nachträglich die Sperre einer IP noch zu rechtfertigen. --Zxmt 14:30, 24. Jan. 2017 (CET)
- Soviel ich sehe, hat die IP nur Links zu Youtube-Uploads entfernt, bei denen eine ungenehmigte Verbreitung schon sehr wahrscheinlich scheint (Fernsehsendungen, deren Uploader nicht so aussieht, als handle es sich um einen offiziellen Account des Senders oder anderer Rechteinhaber). Man mag es lästig finden, dass es so schwierig ist, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten als Belege zu verwenden, aber da kann man wohl nichts machen, ungenehmigte Youtube-Uploads können nicht wirklich die Antwort auf das Problem sein. Theoretisch könnte man eine Information ja auch mit Angaben zu einer Sendung belegen, ohne diese in irgendeiner Form zu verlinken, sowas wie <Name der Sendung> vom 2. April 2007, 18:30-19:00 Uhr wäre ja präzise genug - nur relativ schwierig nachzuprüfen, unter Umständen durch eine Anfrage beim Archiv des Senders, und daher auch alles andere als ideal. - Man darf Youtube allerdings auch nicht in Bausch und Bogen verdammen: Natürlich gibt es dort auch viele Videos, die vom Produzenten oder Rechteinhaber selbst hochgeladen wurden, und je nach Inhalt können sich diese auch als Belege eignen. Gestumblindi 21:34, 24. Jan. 2017 (CET)
- Wollen wir jetzt alle Links aus Pablo_Picasso#Werke_(Auswahl) entfernen? Zweifelsfrei sind das alles URV.
- Ob Quellen öffentlich zugänglich sind, ist völlig unerheblich. Es gibt neben Fernsehsendungen, die vom Netz genommen oder nie erschienen sind auch vergriffene Bücher. --M@rcela 22:32, 24. Jan. 2017 (CET)
- WP:Q fordert Nachprüfbarkeit der Belege. Bei Büchern ist das aufgrund einer Erfindung namens "Bibliothek" meist kein Problem. Werke die nur in privaten Archiven existieren, sind daher regelmäßig ungeeignet. Warum sollte für bewegte Bilder anderes gelten? Und du bist schon drollig: hier findest du Urheberrechtsverletzungen völlig OK aber wenn's um deine eigenen Fotos geht, dann hetzt du einen Abmahnanwalt los... --Zxmt 22:51, 24. Jan. 2017 (CET)
- @Zxmt: Wenn es um wirklich "private", nicht ohne weiteres zugängliche bzw. nichtöffentliche Archive geht, stimmt das im Allgemeinen. Allerdings wurde mit Ersfeld schon einmal ein Artikel gar als "exzellent" ausgezeichnet, dessen Inhalte zu einem nicht unwesentlichen Teil auf lokalem Archivmaterial basieren - das allerdings vor Ort wohl im Prinzip für jeden Interessierten einsehbar ist (Quelle "Altes Protokollbuch der Gemeinde Ersfeld, einzusehen dortselbst"). Ich hatte dazu mal eine Diskussion gestartet; offenbar wird sowas akzeptiert (und verhindert nicht einmal eine Auszeichnung). Bei Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten wird es sich ähnlich verhalten: Wer eine alte Sendung einsehen will, wird das wohl grundsätzlich mit einigem Aufwand, unter Umständen auch mit Kosten verbunden, können. Gestumblindi 00:07, 25. Jan. 2017 (CET)
- Meine Überlegung zielt in die Richtung, wie wir das praktisch abarbeiten. Ich sehe keinen Zweifel daran, dass die YT-Links entfernt gehören. Ich befürchte nur, dass die Konsistenz in der Nachweisführung zerschossen wird, wenn stumpf die Nachweise entfernt werden. In dem Fall wäre es wirklich sinnvoll die mit URV-YT-Links belegten Aussagen auch zu entfernen, sofern der Link nicht nur der Illustration galt. Hadhuey (Diskussion) 22:47, 24. Jan. 2017 (CET)
- Warum nicht wie mit allem anderen auch verfahren? Ungeeignete Quellen (hier: YT) raus und im Zweifel einen "Quellen"-Baustein rein und gut ist. --Siwibegewp (Diskussion) 22:51, 24. Jan. 2017 (CET)
- Sehe ich auch so: wenn eine Aussage dadurch unbequellt wird, kann man sie entweder so lassen (es wird eh nicht jeder Pups bequellt) oder die Aussage wird von irgendjemandem bezweifelt, dann folgt Beleg-Baustein oder Entfernung. Ist doch alles weder neu noch ungewöhnlich. --Zxmt 22:55, 24. Jan. 2017 (CET)
- Wenn Infos aus Youtube nicht in zitierbaren Quellen Aufnahme finden, dann ist das ein ziemlich gutes Indiz dafür, dass es sich nicht um relevantes Wissen handelt. Der Erhalt von Fundstellenangaben ohne Link dazu ist dann auch entbehrlich. --Feliks (Diskussion) 12:21, 25. Jan. 2017 (CET)
- Dazu gibt es gerade eine korrespondierende Diskussion auf FzW. Wenn man eine Information z. B. mit einer ARD-Sendung belegen kann, kann man das tun (auch wenn man es nicht sollte gemäß WP:Q). Aber dieser Link ist irgendwann tot. Dann ist er eben tot, das macht die Information nicht weniger relevant. Was aber nicht geht, ist, diesen toten Link dann durch einen zu ersetzen, der auf ein illegales YT-Video zeigt. --Siwibegewp (Diskussion) 12:26, 25. Jan. 2017 (CET)
- Wenn Infos aus Youtube nicht in zitierbaren Quellen Aufnahme finden, dann ist das ein ziemlich gutes Indiz dafür, dass es sich nicht um relevantes Wissen handelt. Der Erhalt von Fundstellenangaben ohne Link dazu ist dann auch entbehrlich. --Feliks (Diskussion) 12:21, 25. Jan. 2017 (CET)
- Sehe ich auch so: wenn eine Aussage dadurch unbequellt wird, kann man sie entweder so lassen (es wird eh nicht jeder Pups bequellt) oder die Aussage wird von irgendjemandem bezweifelt, dann folgt Beleg-Baustein oder Entfernung. Ist doch alles weder neu noch ungewöhnlich. --Zxmt 22:55, 24. Jan. 2017 (CET)
- Warum nicht wie mit allem anderen auch verfahren? Ungeeignete Quellen (hier: YT) raus und im Zweifel einen "Quellen"-Baustein rein und gut ist. --Siwibegewp (Diskussion) 22:51, 24. Jan. 2017 (CET)
Der Feldzug der IP geht weiter Benutzer_Diskussion:77.7.25.2 und erneute Sperre nachdem Edit-wars geführt gewerden und die Syntax von Refs zerschossen wurde. Ich und sicher auch noch mehr Autoren würden der IP ja sogar helfen, aber mit so einer Einstellung wird das nichts und verursacht mehr Schaden, als es hilft die URVs beseitigt. Hadhuey (Diskussion) 00:23, 26. Jan. 2017 (CET)
- Ob das jetzt geschickt war, dass ausgerechnet du die IP erneut gesperrt hast, zudem er in gleicher Angelegenheit kurz zuvor von DaB. "freigsprochen" worden war, lasse ich mal dahingestellt. Wir reden hier über zwei Dinge: 1. Weblinks und Refs auf illegale YT-Videos: es dürfte Einigkeit bestehen, dass das nicht zulässig ist. Wünschenswert wäre hierzu aber dennoch mal eine klare Aussage, z. B. von Benutzer:Gnom; 2. Unsauberes Arbeiten der IP: es dürfte Einigkeit bestehen, dass das nicht erwünscht ist; Ergebnis: die Frage ist m. E. eigentlich nur: wie kann man die IP dazu bringen, sauber zu arbeiten? --Siwibegewp (Diskussion) 01:10, 26. Jan. 2017 (CET)
- <Btw, FYI, etwas, aber nicht ganz offtopic, scnr> Der Komponist Johannes Kreidler hat aus dem Irrsinn des veralteten Urheberrechtes eine Kunstaktion gemacht. Und: es ist seine Aktion, das Video liegt auf seinem Kanal und ist doch ne URV! Die Welt spinnt. Gruß in die Runde --Andrea014 (Diskussion) 06:16, 26. Jan. 2017 (CET)
- (Einschub) Um mal offtopic-mäßig noch einen draufzusetzen: Im Wikiversum wäre das wohl ein besonders schwerer Fall von BNS ;-) Ein schönes Beispiel dafür, dass „da draußen“ in der „realen“ Welt, solche bewussten Provokationen richtig und geeignet sind, Diskussionen anzustoßen und am Ende eventuell auch ein Umdenken zu bewirken, hier drinnen aber nur den Projektfrieden unnötig stören. Dies gilt auch für viele andere Dinge, die „da draußen“ richtig und wichtig sind, hier drinnen aber oft tendenziell schädlich sind (ich nenne jetzt bewusst keine Beispiele, um hier nicht ein Fass aufzumachen, dass besser zu bleiben sollte, und um es OT-mäßig dann auch gut sein zu lassen...). --Gretarsson (Diskussion) 17:35, 26. Jan. 2017 (CET)
- Weil ich hier angesprochen wurde: Ich finde, wir sollten in der Regel nicht auf Youtube verlinken. Neben der Tatsache, das Links auf Urheberrechtsverletzungen, sagen wir mal, nicht so gut sind, ist das aus meiner Sicht hauptsächlich eine redaktionelle Entscheidung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:39, 26. Jan. 2017 (CET)
Youtube-Videos als Belege für einen Inhalt oder ein ganz konkretes Zitat, besonders dann, wenn man ein zweistündiges Filmchen anschauen muss, finde ich völlig ungeeignet. Unter Weblinks können solche Videos allerdings durchaus sinnvoll sein und einen Artikel verbessern; natürlich nur dann, wenn das Video keine URV darstellt (z.B. Videos der Channels von Zeitungen etc.) Ein blindes Löschen aller Verlinkungen zu Youtube wäre also kontraproduktiv. --IgorCalzone1 (Diskussion) 17:53, 26. Jan. 2017 (CET)
- Zum Thema "zweistündige Filmchen": man kann die Zeitspanne des relevanten Teil bauf die Sekunde genau angeben und sogar einen Link setzten, bei dem das Video zur richtigen Zeit anfängt. Ich sehe da keinen wesentlichen Unterschied zu einem Buch mit Seitenzahl als Quelle. --MrBurns (Diskussion) 20:00, 5. Feb. 2017 (CET)
ich habe diese diskussion bisher nicht mitverfolgt, dennoch eine stellungnahme meinerseits: den IPs habe ich aus gründen des störens, der edit-war-betreiberei, der diskussionsverweigerung, des nicht-kollaborativen tuns, des provokativen kommentierens, des sperrumgehens, des OP-nutzens,... den ausgang gezeigt. ich denke, in den artikeln müsste unterschieden werden zwischen weiterführenden weblinks und youtube-links, die als einzelnachweis eingesetzt werden. bei zweiterem ist sicherlich keine ersatzlose löschung angezeigt; ob die videos/filme/clips WP:Q genügen, müsste im einzelfall überprüft werden - womöglich wird dann eben auf den film verwiesen ohne youtube-verlinkung bei offensichtlicher URV. --JD {æ} 20:07, 26. Jan. 2017 (CET)
- Ja, so sehe ich das auch. Sowohl was die Sperre angeht, als auch für das Entfernen der Links. Hadhuey (Diskussion) 20:36, 26. Jan. 2017 (CET)
- Die Änderungen gehen gerade in die neuen Runde durch IP 77.7.104.136. --AxelHH (Diskussion) 22:48, 26. Jan. 2017 (CET)
Egal wie sich die Disk. hier entwickelt und was wir beschließen, es geht nicht, daß da jemand mit Gewalt alles löscht, was er von youtube findet. Ich halte diese Plattform ebenfalls für problematisch aber was machen wir mit anderen Links auf offensichtliche URVs? Ich habe oben die Links auf Bilder von Picasso genannt, es gibt zahllose andere Beispiele. Für sowas müssen wir im Konsens irgendeine Lösung finden. --M@rcela 22:57, 26. Jan. 2017 (CET)
- @Ralf Roletschek: Ich habe die Beiträge des unangemeldeten Nutzers nicht so wahrgenommen, dass er "mit Gewalt alles löscht, was er von youtube findet". Entfernt hat er nicht beliebige Youtube-Links, sondern Links zu Fernsehsendungen öffentlich-rechtlicher Anstalten auf Youtube, die durch obskure Accounts und damit höchstwahrscheinlich nicht mit dem Segen der jeweiligen Anstalt hochgeladen wurden. Wir haben zur Zeit etwa dreissigtausend Links auf Youtube und bei vielen davon würde ich mich gegen eine Entfernung wehren. Was die IP macht, scheint aber grundsätzlich nicht falsch zu sein, und ich sehe eigentlich keinen Grund, irgendwelche Links auf wirklich offensichtliche URVs zu behalten (seien es nun Youtube-Videos oder ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichte Picasso-Bilder), so lästig das auch sein mag. Die von dir erwähnten Weblinks unter Pablo Picasso#Werke (Auswahl) gehen übrigens zumindest teilweise auf offizielle Websites von Museen (Tate Gallery) bzw. Organisationen (Wandgemälde bei der UNESCO) wo man dann wohl doch davon ausgehen kann, dass die Rechtslage geklärt sein müsste. Gestumblindi 23:07, 26. Jan. 2017 (CET)
- Tja, die Museen haben keine Urheberrechte an den Werken Picassos. Die Unesco ebensowenig. --M@rcela 23:15, 26. Jan. 2017 (CET)
- @Ralf Roletschek: Das ist zwar schon richtig, aber das heisst nicht, dass sie nicht das Recht eingeräumt bekommen haben, die Bilder auf ihrer Website zu zeigen. Bei der Tate Gallery oder der UNESCO würde ich eigentlich davon ausgehen, dass sie das sichergestellt haben (im Gegensatz zu einem unbekannten Youtube-Uploader). Daneben gibt es beispielsweise in der Schweiz eine Schranke des Urheberrechts, die es der Verwaltung öffentlich zugänglicher Sammlungen erlaubt, Werke in ihrem Katalog abzubilden - URG Art. 26: "Ein Werk, das sich in einer öffentlich zugänglichen Sammlung befindet, darf in einem von der Verwaltung der Sammlung herausgegebenen Katalog abgebildet werden; die gleiche Regelung gilt für die Herausgabe von Messe- und Auktionskatalogen." Ob ein solcher "Katalog" auch in elektronischer Form und über das Internet zugänglich sein darf, weiss ich allerdings nicht, und ich weiss (in Bezug auf die Tate Gallery) auch nicht, ob es in England eine ähnliche Regelung gibt. Gestumblindi 23:22, 26. Jan. 2017 (CET)
- Würden wir uns streng ans Recht und nicht an selbstausgedachte Regeln halten, könnten wir diese Youtube-Videos sogar hier hochladen, solange sie als Fußnote dienen. Das wäre in den allermeisten Fällen durchs Zitatrecht (D: § 51 UrHG) abgesegnet. Mein Anliegen ist doch nur, daß wir für sowas eine saubere Lösung schaffen und nicht im Aktionismus irgendwelchen Unfug durchgehen lassen. --M@rcela 23:27, 26. Jan. 2017 (CET)
- Zitatrecht? Interessante Idee... aber, naja: Nach dem Zitatrecht dürfen wir aus urherrechtlich geschützten Werken zitieren, so weit es der Zitatzweck erfordert. Ob man daraus auch eine Erlaubnis, einen Link auf eine (mutmassliche) Urheberrechtsverletzung setzen zu dürfen, ableiten kann, finde ich dann doch fraglich. Gestumblindi 23:39, 26. Jan. 2017 (CET)
- Würden wir uns streng ans Recht und nicht an selbstausgedachte Regeln halten, könnten wir diese Youtube-Videos sogar hier hochladen, solange sie als Fußnote dienen. Das wäre in den allermeisten Fällen durchs Zitatrecht (D: § 51 UrHG) abgesegnet. Mein Anliegen ist doch nur, daß wir für sowas eine saubere Lösung schaffen und nicht im Aktionismus irgendwelchen Unfug durchgehen lassen. --M@rcela 23:27, 26. Jan. 2017 (CET)
- @Ralf Roletschek: Das ist zwar schon richtig, aber das heisst nicht, dass sie nicht das Recht eingeräumt bekommen haben, die Bilder auf ihrer Website zu zeigen. Bei der Tate Gallery oder der UNESCO würde ich eigentlich davon ausgehen, dass sie das sichergestellt haben (im Gegensatz zu einem unbekannten Youtube-Uploader). Daneben gibt es beispielsweise in der Schweiz eine Schranke des Urheberrechts, die es der Verwaltung öffentlich zugänglicher Sammlungen erlaubt, Werke in ihrem Katalog abzubilden - URG Art. 26: "Ein Werk, das sich in einer öffentlich zugänglichen Sammlung befindet, darf in einem von der Verwaltung der Sammlung herausgegebenen Katalog abgebildet werden; die gleiche Regelung gilt für die Herausgabe von Messe- und Auktionskatalogen." Ob ein solcher "Katalog" auch in elektronischer Form und über das Internet zugänglich sein darf, weiss ich allerdings nicht, und ich weiss (in Bezug auf die Tate Gallery) auch nicht, ob es in England eine ähnliche Regelung gibt. Gestumblindi 23:22, 26. Jan. 2017 (CET)
- Tja, die Museen haben keine Urheberrechte an den Werken Picassos. Die Unesco ebensowenig. --M@rcela 23:15, 26. Jan. 2017 (CET)
Ich denke, wir können das hier abschließen. Inzwischen wurde die IP so oft und von so vielen verschiedenen Admins gesperrt, dass es scheint, dass das Belegen von Textstellen durch illegale YT-Videos sowie Weblinks auf ebensolche illegale YT-Videos geduldet werden. Ich rege an, einen entsprechenden Hinweis auf WP:URV einzufügen, damit künftig hierüber Richtlinienklarheit besteht.--Siwibegewp (Diskussion) 18:05, 27. Jan. 2017 (CET)
- wenn das nicht nur provokativ gemeint ist, dann bitte ich um nochmaliges verstehendes lesen des obigen. --JD {æ} 18:18, 27. Jan. 2017 (CET)
- Nein, ist nicht provokativ gemeint. Es gibt hier "Fußgänger" wie mich, die meinen, auf URV-Verletzungen dürfe nicht verlinkt werden. Es gibt andere "Fußgänger", die meinen, es sei zulässig. Ebenso sieht das bei den Admins aus. Auf irgendwas sollten sich sowohl "Fußgänger" als auch Admins verlassen können. Wenn eine Vielzahl von Admins der Meinung ist, das Verhalten der IP, nämlich Verlinkungen auf URVs konsequent zu entfernen, sei sperrwürdig (die VM ist ja nun inzwischen voll davon), dann muss ich das nicht gut finden, aber ich akzeptiere es. Und damit die Diskussion nicht wieder und wieder aufkommt, sollte das in einer Richtlinie geregelt werden. --Siwibegewp (Diskussion) 19:07, 27. Jan. 2017 (CET)
- dann wiederhole ich meine bitte, dass du obenstehende diskussion dir vielleicht noch einmal sinnentnehmend zu gemüte führen solltest. von einem konsens unter admins dahingehend, dass das entfernen von verlinkungen auf URVs sperrwürdig sei, kann ich beim besten willen nichts sehen. --JD {æ} 19:25, 27. Jan. 2017 (CET)
- Nein, ist nicht provokativ gemeint. Es gibt hier "Fußgänger" wie mich, die meinen, auf URV-Verletzungen dürfe nicht verlinkt werden. Es gibt andere "Fußgänger", die meinen, es sei zulässig. Ebenso sieht das bei den Admins aus. Auf irgendwas sollten sich sowohl "Fußgänger" als auch Admins verlassen können. Wenn eine Vielzahl von Admins der Meinung ist, das Verhalten der IP, nämlich Verlinkungen auf URVs konsequent zu entfernen, sei sperrwürdig (die VM ist ja nun inzwischen voll davon), dann muss ich das nicht gut finden, aber ich akzeptiere es. Und damit die Diskussion nicht wieder und wieder aufkommt, sollte das in einer Richtlinie geregelt werden. --Siwibegewp (Diskussion) 19:07, 27. Jan. 2017 (CET)
- Stimmt. Von einem Konsens habe ich auch nichts geschrieben. --Siwibegewp (Diskussion) 19:35, 27. Jan. 2017 (CET)
- a little bit ot: @JD: wann hat es zuletzt einen Konsens unter Admins gegeben? Und das ist auch gut so. --Siwibegewp (Diskussion) 19:41, 27. Jan. 2017 (CET)
- Chronologie:
- 23.01. Kurator71 sperrt
- 23.01. Rai'ike sperrt
- 24.01. Hadhuey sperrt
- 25.01. Hadhuey ist sich nicht sicher und startet diese Anfrage hier
- 25.01. DaB. sperrt nicht mit ausdrücklichem Hinweis, dass er die Entfernung von Links zu URVs für richtig hält.
- 25.01. DaB. bestätigt das nochmals
- 25.01. Hadhuey sperrt
- 26.01 Werner von Basil sperrt
- 26.01. JD sperrt die Range
- 26.01. Itti sperrt
- 26.01. Graphikus sperrt
- 26.01. DaB. schützt einen Artikel, damit der Link auf die URV nicht wieder eingesetzt werden kann.
- 26.01. DaB. beendet drei VM ohne Maßnahme, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, die Links auf die URVs nicht wieder einzusetzen.
- 27.01. Logograph sperrt
- 27.01. Kurator71 sperrt
- 27.01. Kurator71 sperrt nochmals
- 27.01. Kurator71 sperrt zum dritten mal
- 27.01. Werner von Basil sperrt
- 28.01. Kurator71 sperrt
- 28.01. Werner von Basil sperrt (mehrmals)
- 28.01. Itti sperrt
- (Diese Chronik ließe sich wahrscheinlich noch eine geraume Zeit fortführen, nämlich so lange hier keine Lösung gefunden wird, aber ich wurde administrativ aufgefordert (siehe unten), die Aktualisierung zu unterlassen. Das respektiere ich natürlich.) --Siwibegewp (Diskussion) 16:24, 28. Jan. 2017 (CET)
- In dieser Zeit wurde kein einziger angemeldeter Benutzer, der die Links zu den illegalen YT-VIdeos wieder eingesetzt hat, gesperrt. Nur einmal wurde (siehe oben) ein angemeldeter Benutzer durch DaB. aufgefordert, das nicht mehr zu tun.
- Für mich ergibt sich hier eine deutliche "Mehrheit" der Adminsicht dafür, dass das Entfernen von Links zu illegalen YT-Videos sperrwürdig ist. Im Umkehrschluss heißt das: es ist zumindest toleriert, zu URVen zu velrinken. --Siwibegewp (Diskussion) 19:34, 27. Jan. 2017 (CET)
- das ist, mit verlaub, quatsch. du packst irgendeine "statistik" da oben rein und ziehst auf grundlage dieser fernab des diskussionsverlaufs irgendwelche schlüsse. lass das, danke. --JD {æ} 19:46, 27. Jan. 2017 (CET)
- Meine Schlüsse zu ziehen, werde ich sicher nicht lassen. Aber sie hier darzustellen dann halt schon. Mögen andere Benutzer andere Schlüsse ziehen. Und sie dann bitte auch für sich behalten. --Siwibegewp (Diskussion) 19:52, 27. Jan. 2017 (CET)
- Btw: sollte ich im Rahmen der RC auf Verlinkungen auf illegale YT-Videos stoßen, werde ich diese entfernen (wie ich das bisher auch schon öfter getan habe, ohne dafür gesperrt zu werden - ich wurde nicht mal deswegen angesprochen) so lange es keine Richtlinie gibt, die dieserart Verlinkungen erlaubt. Für mich bleibt es ein No-Go, auf URVs zu verlinken. Allerdings achte ich im Gegensatz zu der IP darauf, dass ich dabei keine Ref-Struktur zerschieße. --Siwibegewp (Diskussion) 20:00, 27. Jan. 2017 (CET)
- Ich weiß nicht was solche polemischen Unterstellungen sollen. Wie ich auf meiner Seite schon schrieb: Es gab nun wirklich mehr als genug Bitten und Aufforderungen von Autoren und Admins an der IP sich zu besprechen. Wenn sie das ausschlägt, und stattdessen ihren Feldzug eskaliert wird sie mit den Folgen der Benutzersperre leben müssen. Ausdrücklich nicht für das Entfernen der Links. Das wurde oft genug gesagt. In unseren Grundprinzipien ist verankert, dass bei Konflikten die Diskussionseiten zu nutzen sind. Es ist auch schwer jemanden zu unterstützen, der explizit nicht bereit ist zu kommunizieren und stattdessen Artikelformatierungen zerstört Revert-Wars mit zig anderen Autoren führt und sie mittlerweile sogar persönlich angeht. Es wurden übrigens mittlerweile auch von Admins einige der Links entfernt und Autoren aufgefordert die Links nicht wieder einzufügen. Mit etwas Kommunikation würde das auch viel einfacher und effizienter gehen. Grüße Hadhuey (Diskussion) 21:19, 27. Jan. 2017 (CET)
- Ich weiß nicht, wem ich polemisch etwas unterstellt habe. Was ich weiß, ist, dass hier eine IP mit dem Kopf durch eine Wand will, die gar nicht da wäre, wenn sich andere korrekt verhalten würden. Und damit meine ich nicht (nur) die oben angesprochen Admins, sondern auch diejenigen "Fußgänger", die den Editwar dadurch anzetteln, dass sie die Links zu den URVen wieder in die Artikel hineinrevertieren, statt mal eben die Ref-Struktur zu reparieren. --Siwibegewp (Diskussion) 21:47, 27. Jan. 2017 (CET)
- Merkt ihr nicht, dass ihr mit Zurück-Hineinrevertieren der Links auf die illegalen YT-Videos und mit simplem Sperren der IP nicht weiterkommt? Es muss eine konstruktive und für alle annehmbare Lösung des Problems her. --Siwibegewp (Diskussion) 14:42, 28. Jan. 2017 (CET)
- Ich weiß nicht, wem ich polemisch etwas unterstellt habe. Was ich weiß, ist, dass hier eine IP mit dem Kopf durch eine Wand will, die gar nicht da wäre, wenn sich andere korrekt verhalten würden. Und damit meine ich nicht (nur) die oben angesprochen Admins, sondern auch diejenigen "Fußgänger", die den Editwar dadurch anzetteln, dass sie die Links zu den URVen wieder in die Artikel hineinrevertieren, statt mal eben die Ref-Struktur zu reparieren. --Siwibegewp (Diskussion) 21:47, 27. Jan. 2017 (CET)
- Ich weiß nicht was solche polemischen Unterstellungen sollen. Wie ich auf meiner Seite schon schrieb: Es gab nun wirklich mehr als genug Bitten und Aufforderungen von Autoren und Admins an der IP sich zu besprechen. Wenn sie das ausschlägt, und stattdessen ihren Feldzug eskaliert wird sie mit den Folgen der Benutzersperre leben müssen. Ausdrücklich nicht für das Entfernen der Links. Das wurde oft genug gesagt. In unseren Grundprinzipien ist verankert, dass bei Konflikten die Diskussionseiten zu nutzen sind. Es ist auch schwer jemanden zu unterstützen, der explizit nicht bereit ist zu kommunizieren und stattdessen Artikelformatierungen zerstört Revert-Wars mit zig anderen Autoren führt und sie mittlerweile sogar persönlich angeht. Es wurden übrigens mittlerweile auch von Admins einige der Links entfernt und Autoren aufgefordert die Links nicht wieder einzufügen. Mit etwas Kommunikation würde das auch viel einfacher und effizienter gehen. Grüße Hadhuey (Diskussion) 21:19, 27. Jan. 2017 (CET)
- würdest du es jetzt bitte unterlassen, deine deutlich lückenhafte liste da oben mit weiteren einträgen zu befüllen? [6][7] sie sagen sowieso nicht das aus, was du daraus ziehen zu können glaubst. das hatten wir weiter oben schon. --JD {æ} 14:45, 28. Jan. 2017 (CET)
- (BK) Wenn sie lückenhaft ist, darfst du sie gerne ergänzen. --Siwibegewp (Diskussion) 14:59, 28. Jan. 2017 (CET)
- Ich denke, wir können uns wohl soweit einigen: Was die IP macht, ist im Prinzip nicht falsch. Letztlich kann niemand Links zu offensichtlich bzw. zumindest höchstwahrscheinlich urheberrechtsverletzenden Youtube-Uploads verteidigen. Aber die Art und Weise, in der sie es macht, ist problematisch. Sie wirft die Links ohne Rücksicht auf den Zusammenhang und massenweise raus. Wenn jemand (natürlich besonders als angemeldeter Benutzer) in einzelnen Fällen solche Youtube-Links sauber entfernen würde, würde er ja wohl kaum revertiert und ganz sicher nicht gesperrt. Der IP wäre zu empfehlen, es etwas langsamer angehen zu lassen. Sich einen Account zuzulegen (oder einen evtl. bereits vorhandenen zu benutzen, statt sich hinter einer IP zu verbergen?) und die wahrgenommenen Urheberrechtsverletzungen dann schrittweise und idealerweise durch Ersetzen mit geeigneteren Belegen abzuarbeiten. Andererseits bin ich nicht davon überzeugt, dass die Sperrerei die richtige Antwort auf ihr Vorgehen ist. Gestumblindi 14:53, 28. Jan. 2017 (CET)
- Ja, damit gehe ich 100%ig d'accord. --Siwibegewp (Diskussion) 15:00, 28. Jan. 2017 (CET)
Public Domain ohne Copyrightzeichen bis 1978 und nicht gemeinfrei
Wie gehen wir mit Public-Domain-Inhalten der Wikimedia Commons um, die in Deutschland nicht gemeinfrei sind? Ich wollte ein Foto von Perry Mason bei Barbara Hale einfügen, aber habe mich dann revertiert, weil es in Deutschland nach dem Urheberrecht noch geschützt wäre (1958 gemacht, also auf jeden Fall mindestens noch durch p.m.a. 70 geschützt). Kann ich das Foto einfügen, oder müsste das bei Perry Mason (Fernsehserie), das sich auch auf das US-Gesetz mit dem weggelassenen Copyrightzeichen vor 1978 beruft, entfernt werden? Nach meinem Verständnis (auch nach Durchsicht der FAQ-Texte) wäre Letzteres der Fall, aber ich frage lieber hier nach, bevor ich versehentlich vandaliere. --Constructor 10:18, 29. Jan. 2017 (CET)
Vorlage:Bild-PD-alt-100 deutschlandbezogen
Im Text der Vorlage:Bild-PD-alt-100 wird nur das deutsche Urheberrecht erwähnt, während in Vorlage:Bild-PD-alt auf D-A-CH Bezug genommen wird.
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Ist jemand kompetent, dies zu ändern? --Leyo 11:14, 30. Jan. 2017
Ein Logo verwenden, das bereits in der englischen Wikipedia verwendet wird?
Hi, ich muss die alte Diskussion leider nochmal ausbuddeln...
Hier der bisherige Verlauf:
"Hallo,
ich würde gerne folgendes Logo in einem Artikel verwenden: https://en.wikipedia.org/wiki/File:TSTredlogo.jpg
Leider habe ich keinen Weg gefunden, die Datei direkt einzubinden. Hochladen hat nirgendwo (dauerhaft) geklappt, da mir das Copyright fehlt. Muss ich mir dieses explizit besorgen oder gibt es irgendeinen Weg, das Logo direkt einzubinden?
Viele Grüße Gurulupin (20:40, 18. Jan. 2017 (CET))
Es führt kein Weg daran vorbei, dass du die Genehmigung des Urhebers benötigst. --Magnus (Diskussion) 20:47, 18. Jan. 2017 (CET)
Danke. Gibt es Anforderungen an das Format der Genehmigung? --Gurulupin (Diskussion) 21:18, 24. Jan. 2017 (CET)
Hallo Gurulupin, am besten verwendest du diese Vorlage: Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:48, 26. Jan. 2017 (CET)"
Ich hab mir jetzt die Vorlagen angeschaut, aber die sind ja alle mit bestimmten CC Lizenzen verbunden! Das ist doch im Falle der englischen Wikipedia (siehe Link oben) auch nicht nötig? Wie ist das denn mit anderen offiziellen Logos, z.B. Firmenlogos oder sagen wir Gemeindewappen? Die gibt doch sicher auch keiner unter einer CC Lizenz frei, oder? --Gurulupin (Diskussion) 22:28, 16. Apr. 2017 (CEST)
- Da sich die englische Wikipedia an englisches hält und wir uns um DACH Recht kümmern müssen. Du hast ja auch in Wikipedia öfters den Hinweis, dass du ein Foto in einem Land verwenden darfst und in einem anderen nicht - da eben die rechtl. Grundvoraussetzungen verschiedne sind. --K@rl 22:38, 16. Apr. 2017 (CEST)
- Kurzum: die englischsprachige Wikipedia verwendet Fair Use, was aber in D-A-CH rechtlich nicht existiert und daher hier auch nicht angewandt wird. Es müssen daher alle Dateien unter einer freien Lizenz stehen (muss auch nicht CC sein, dürfte auch GFDL sein), oder müssen halt nicht schützenswert (unterhalb der Schöpfungshöhe) oder zu alt (gemeinfrei) sein. Letzte beiden treffen bei dem obigen Logo leider nicht zu. --Quedel Disk 22:50, 16. Apr. 2017 (CEST)