Schön, dass du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst du dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind und vor allem: Recherchiere, recherchiere, recherchiere. Und wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an.

Fragen stellst du am besten hier. Aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal hier rein. Wenn du etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizensierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Mein Tipp für deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer User! ;-) Herzlich Willkommen! --Reinhard 02:29, 29. Dez 2005 (CET)

Auch von mir nachträglich ein herzliches Willkommen! --C.Löser Diskussion 17:13, 11. Jul 2006 (CEST)

Alle QS-Anträge, die ich bisher gesehen habe, liefen darauf hinaus, dass erst nichts geschah, dann rumgelöscht wurde, was das Zeug hielt, dann wieder nichts geschah, dann eine halbe Handvoll Tippfehler korrigiert wurden, dann weiter nichts geschah und dann entweder LA gestellt wurde oder sich jemand erbarmt hat, den Antrag rauszunehmen. Echte konstruktive Verbesserungen habe ich von der QS noch nicht gesehen. Vorschlag: Du nimmst das Schild raus und knöpfst Dir den Deiner Meinung nach schlimmsten Absatz vor und verbesserst ihn (ich gebe ja zu, dass meine Übersetzung stellenweise grauenhaft ist, aber es ist eben eine im Schnelldurchgang gemacht Rohfassung). Damit ist dem Artikel mehr gedient. --Rtc 19:53, 3. Aug 2006 (CEST)

Hallo Henning,
habe gerade entdeckt, dass Du im Artikel Maori eine Literaturangabe ergänzt hast (was ich erstmal sehr positiv finde, da es an Literaturangaben in der Wikipedia meist mangelnd). Auf die Schnelle habe ich den angegebenen Artikel jetzt nicht gefunden, hätte mir angesichts der Thematik (ich tippe auf irgendwas juristisches) aber wahrscheinlich auch nicht weitergeholfen. Bin mir aber trotzdem nicht sicher, ob diese Literaturangabe den strengen Richtlinien von Wikipedia:Literatur genügt. Wie gesagt: ich habe den Artikel nicht gelesen und kenne mich in der Thematik nicht aus. Vielleicht kannst Du ja selber noch mal reinschauen und vielleicht ist die Angabe auch bei Vertrag von Waitangi angebrachter. Danke --Alex 02:37, 8. Aug 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis auf den Artikel Vertrag von Waitangi. Den hatte ich gar nicht zur Kenntnis genommen. Habe die Literatur verschoben und dort noch ergänzt.
Was die Formatierungsvorschriften der Wikipedia:Literatur angeht, verkünde ich hiermit, ein widerspenstiger und bockiger Sturkopf zu sein, der sich weigert, erst vier Jahre lang an einer deutschen Universität das Anfertigen wissenschaftlicher Literaturangaben gelernt zu haben, um dann alles wieder über Bord zu werfen...
-- Henning Blatt 10:42, 8. Aug 2006 (CEST)
Hallo Henning,
bin gerade begeistert ob Deiner Literaturkenntnis in dem Bereich. Mit den strengen Richtlinien meinte ich auch eher die Auswahl der Literatur (also Standardwerke und wenn nötig aktuelle Sachen, möglichst auf deutsch), aber so wie es aussieht, vertraue ich Dir da einfach mal. --Alex 21:19, 8. Aug 2006 (CEST) P.S.: Du hast nicht zufällig Lust, den Artikel Vertrag von Waitangi mal Richtung exzellenz zu bewegen? Nur so. Weil es sich so anhört als ob Du viel Ahnung vom Thema hast (-;

Hallo Henning,

ich kann mir nicht verkneifen, auf Deine unangemessen scharfe Reaktion bei der KEA zu reagieren. Nur vorab, ich will hier keine lächerliche Befindlichkeitsdisussion eskalieren, aber ein bißchen macht schon der Ton die Musik. Um die Diskussion dort nicht zu überdehnen, antworte ich hier.

Zur Form:

  1. finde ich die Bemerkungen mit Musik und Telefon und so gelinde gesagt unsachlich.
  2. kann man bei mir keine Schlipse breittreten.
  3. kann man sich bei mir auch nicht entschuldigen, bestenfalls um Entschuldigung bitten.
  4. ist es in der WP nicht üblich, für Artikel, bei denen man alleiniger Autor ist, selbst mit pro zu stimmen.

Zum Inhalt: Juristische Sachkenntnis will und wollte ich mir nicht anmaßen, aber Tatsache ist, dass hier eine Enzyklopädie geschrieben wird, die einem Anspruch auf Allgemeinverständlichkeit gerecht werden möchte. Deshalb stimme ich auch bei Artikeln mit, die nicht in mein Ressort fallen. In diesem Rahmen ist auch meine Kritik zu verstehen: prinzipiell möchte ich, dass Artikel besser werden, dort wo ich nicht aktiv eingreifen kann, muss ich mich eben mit Fragen oder Hinweisen bescheiden.

Ich weiß aus meiner eigenen Artikelarbeit, dass das a) schwer und b) nur bis zu einem gewissen Grade möglich ist, für alle verständlich zu schreiben. Fakt bleibt, dass in Abschnitten wie Rechtsfähigkeit m.E. zu viel vorrausgesetzt wird, ich habe jedenfalls nicht allzuviel verstanden. Mag sein, dass das mit vertretbaren Auswand nicht realisierbar ist, auch hier bin ich durchaus geneigt, dem Kenner der Materie Glauben zu schenken. Zum Punkt Unvollständigkeit, den ich für wichtiger erachte, hätte ich mir (ähnlich wie Southpark) eine Synopse der tatsächlich entfalteten politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen etc. Bedeutung der IOs gewünscht, einfach weil nach meiner Ansicht das Lemma danach verlangt. Um den Punkt mal konkreter zu umreißen: wie hoch ist der Einfluss der IOs (meinethalben einzelner) im politischen Alltagsgeschäft einzuschätzen, was hat sich an internationaler Politik geändert, seit es IOs gibt? Die Frage klingt trivialer als sie ist. Im Grunde ist der Artikel laut Lemma ziemlich anspruchsvoll und sollte diesen Ansprüchen nach Möglichkeit genügen. Ich weiß nicht, wer die KEA vom Zaun gebrochen hat, aber ich persönlich sähe noch Ergänzungsbedarf, um so mehr, da ich ihn selbst nicht befriedigen kann.

Abschließend sehe und anerkenne ich die Leistung, die darin bereits jetzt steckt. Mein Fehler, den ich zugebe, war mein Kontra ohne klare Definition der Punkte, die mir fehlen. Ich bin aber trotzdem nicht geneigt, Bemerkungen oder Anspielungen persönlicher Natur zu akzeptieren und bitte in Zukunft davon abzusehen. Auf sachlicher Ebene kann man mit mir über alles reden.

Grüße, Gancho 18:45, 17. Aug 2006 (CEST)

Hallo Gancho!
Meine Kritik kam wohl ein wenig patzig rüber. Das tut mir leid. Ich hatte mich nur ziemlich geärgert, immer (an anderer Stelle) derartige Kritik zu lesen, obwohl ich aus eigener Erfahrung weiß, woran es in der Regel liegt, wenn man etwas gelesenes nicht versteht: nämlich Ablenkung. Daher hatte ich den Satz auch in der ersten Person Singular verfasst.
Du meinst, dass der Abschnitt Rechtsfähigkeit zu viel voraussetzt. Ich sehe das folgendermaßen: Es liegt außerhalb dessen, was ein Artikel leisten kann, wenn er sämtliche Aspekte, die in ihm erwähnt werden, erklären soll. Dafür gibt es ja Verweise. Der Artikel Internationale Organisation benutzt z.B. den Begriff Völkerrechtssubjektivität. Wenn die Bedeutung dieses Begriffes unklar ist und auch der entsprechende Artikel Völkerrechtssubjekt nicht viel hergibt, dann gilt es, diesen Artikel auszubauen. Aber den Weg, das Problem in den Artikel Internationale Organisation zu verlagern, halte ich für nicht gangbar. Z.B. lese ich im Artikel Motorcortex, dass für die Steuerung des Muskeltonus die Basalganglien wichtig sind, doch kann ich als Laie damit wirklich überhaupt nichts anfangen. Wenn dort stünde, für die Steuerung des intravaskulären Phasenniveaus seien die Plasmaventrikel wichtig (was wohl kompletter Blödsinn ist), dann würde ich das ebenfalls nicht verstehen, aber trotzdem glauben... Ich muss also die entsprechenden Verweise bemühen, um mir die Bedeutung des Satzes zu erschließen. In dieser Hinsicht kann ich Deine Kritik nicht nachvollziehen. (Ich habe allerdings eben gerade noch einen Verweis gesetzt, der an wichtiger Stelle fehlte.)
Zu meinem Stimmverhalten in der Exzellenz-Kandidatur möchte ich sagen, dass ich zuvor weder eine solche Stimmte für eine Kandidatur abgegeben noch irgendwelche Kandidaturen mitverfolgt habe. Insofern weiß ich nicht, was diesbezüglich in der Wikipedia üblich ist oder nicht. In dem Kandidaten-Artikel steht gleich zu Beginn, man könne auch für solche Artikel stimmen, bei denen man alleiniger Autor ist. Daher hatte ich mir nichts dabei gedacht. Sollte am Ende der Kandidatur meine Stimme den Ausschlag geben, dann werde ich sie zurückziehen.
Schöne Grüße aus Hannover!
-- Henning Blatt 11:47, 24. Aug 2006 (CEST)
NP, ich denke, wir sind einer Meinung. Schöne Grüße zurück! - Gancho 18:19, 28. Aug 2006 (CEST)

Hi Henning, was das Diskussionsergebnis mit Benutzer:Helmut Zenz ist, bin ich mir nicht sicher. Schon wieder nicht. Ich zweifel dran, wie gut seine Worte seinen Willen abbilden. Jedenfalls diese Edits [1] scheinen mir teils überflüssig zu sein und verwässern die Kosistenz deines ursprünglichen Artikeltextes. Ist das kompromissmäßige Seelenmassage? Verzeihe mir den Ausdruck, aber der Artikel profitiert qualitativ nicht wirklich davon... --CJB 21:35, 25. Aug 2006 (CEST)

Du beziehst Dich auf das Wort "völkerrechtlich", das ich dem Begriff "IO" einige Male vorangestellt habe? In der Tat wollte ich damit dem Vorwurf vorbeugen, ich würde mich über den Rahmen des Lemmas hinaus auf alle IOs im weiten Sinne beziehen. War wohl übervorsichtig und kann auch wieder raus. Im letzten Absatz würde ich es aber lieber so belassen, da es dort ja gerade um den Unterschied (vr./soz.) geht. -- Henning Blatt 11:05, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich würde es darüber hinaus ganz am Anfang behalten. Ab dann ists ja eigentlich klar, worums in diesem Artikel geht. - Helmut Zenz 11:53, 26. Aug 2006 (CEST)

Ja, solche Tautologien unterstellen entweder, dass der Leser schwer vom Begriff ist, wenn er das Lemma aufruft oder dass der Inhalt wirklich und aberwirklich dem Lemma entspricht. Solche Tautolgien sind gut gemeint, bestätigen leider die alte Regel: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. --CJB 14:39, 26. Aug 2006 (CEST)

Hi, Henning Blatt, kannst du mir kurz erklären, warum du die Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation (Militär) geleert hast. Sie war ein Kompromiß zwischen mir und C.Löser, der Militärbündnis nicht in Organisation eingeordnet haben wollte. Damit sind jetzt diese Organisationen in das Kategoriensystem Organisationen (siehe Portal:Organisationen) nur noch über die Frage der Nationalität (bzw. Internationalität) eingebunden, es gibt aber keine thematische Zuordnung! Jede Organisation soll aber 1) nach Ländern (bei Internationalen natürlich übergreifend), 2) nach Thema und 3) nach Form zugeordnet sein - Helmut Zenz 14:52, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo Helmut, bitte entschuldige, wenn ich mich über Komprisse hinweg gesetzt habe. Das war keine Absicht. Die Diskussionsseite zur Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation (Militär) ist leer.
Habe die Diskussion bei Kategorie:Militärbündnis gerade überflogen. Vielleicht tue ich einem von Euch beiden Unrecht, aber ich habe - ehrlich gesagt - z.Zt. nicht die Muße, alle Argumentationen nachzuvollziehen. Dazu ist das ein wenig zu verworren.
So wie ich das sehe, macht es Sinn, sich in die jeweilige Organisation bzw. das jeweilige Bündnis hineinzuversetzen: Ist es ein Militärbündnis, dann kommt der Artikel in die Kategorie:Militärbündnis. Ist es eine Internationale Organisation, kommt der Artikel in die Kategorie:Internationale Organisation. Beides kann natürlich kumulativ vorliegen. Aber natürlich ist nicht jedes Militärbündnis auch eine Internationale Organisation.
Im Portal:Organisationen kann die Kategorie:Militärbündnis wohl unproblematisch unter Organisation nach Form:Zwischenstaatliche Organisation und unter Organisation nach Thema:Militärische Organisation einsortiert werden. Da spricht doch nichts gegen, oder? Der Begriff Organisation wird in diesem Portal hinreichend weit gebraucht.
Vielleicht ist damit sogar Euch beiden gedient?
-- Henning Blatt 15:12, 23. Aug 2006 (CEST)
Dein Wort in C.Lösers Ohr, er vertrat die Auffassung, dass in der Kategorie:Militärbündnisse mehrheitliche keine Organisationen repräsentiert sind. Meine ursprüngliche Lösung sah so aus, wie die deine. Sollte Löser erneut protestieren, bitte ich nun allerdings dich, die Auseinandersetzung zu führen. So viel Zeit mußt du dir dann wohl nehmen, wenn du die Änderung schon vornimmst. Aber vielleicht schluckt er´s ja auch... - Helmut Zenz 16:31, 23. Aug 2006 (CEST)

Warum hast Du die aus der Kategorie:Internationale Wirtschaftsorganisation raus in die Hautpkategorie "Wirtschaft" verschoben?

→ zurück damit

--Gratisaktie 17:50, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo! Die Internationale Handelskammer ist keine Wirtschaftsorganisation wie z.B. der Wirtschaftliche Kooperationsrat. Sie ist eine private Vereinigung nach französischem Recht. Wenn Du unbedingt möchtest, dann trag sie gerne wieder ein. Aber so ganz richtig ist das eigentlich nicht. -- Henning Blatt 17:59, 23. Aug 2006 (CEST)
Die Kategorie:Internationale Organisation unterscheidet nicht zwischen der Form einer Organisation, sondern ist ein Ausdruck dafür, dass die Organisation keine auf eine Nation beschränkte Organisation ist. Das war ja eigentlich auch der Hintergrund der Kategorien "zwischenstaatlich", denn das hat nochmal eine andere Dimension als "international", so sind NGO zwar häufig internationale Organisationen, aber keine zwischenstaatlichen, weil sie kein staatliches Mandat haben. D.h. eine Internationale Wirtschaftsorganisation ist eine Wirtschaftsorganisation, die übernational tätig ist, unabhängig davon ob sie eine private Vereinigung oder eine zwischenstaatlich legitimierte Organisation ist. - Helmut Zenz 19:12, 23. Aug 2006 (CEST)

Grundsatzfrage

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Ich habe mir das Ganze jetzt mal genauer angeschaut und dabei gemerkt, dass du seit 10. Juli sukzessive einen eindimensionalen, spricht rechtlich-politikwissenschaftlich und selbst in diesen Disziplinen nicht unumstrittene Definition von "Internationaler Organisation", "Zwischenstaatlicher Organisation" und "NGO" durchzudrücken. Leider habe ich das letzte Monat mich wenig um die Organisationen gekümmert und das deshalb nicht schon früher bemerkt. Die Wikipedia ist ein interfakultatives und interdisziplinäre Enzyklopädieprojekt und daher erhebe ich vernehmlich Protest! - Helmut Zenz 19:21, 23. Aug 2006 (CEST)

Hallo Helmut, in der Tat kümmere ich mich seit geraumer Zeit intensiver um das Thema Internationale Organisation. Bevor ich den entsprechenden Artikel neugeschrieben habe, herrschte leider ziemliches Chaos. Also: begriffliches Chaos.
Ich gebe Dir recht, dass ich eine entschieden rechtliche Perspektive vertrete. Ein Blick in die alten Versionen des Artikels zeigt aber, dass das auch vorher im Prinzip schon der Fall war. Die Ausführungen beschränkten sich alle auf eine völkerrechtliche Betrachtung. Mit einer Ausnahme: Es hieß bis dato, der Begriff Internationale Organisation sei ein Oberbegriff für a. Zwischenstaatliche Organisationen und b. internationale nichtstaatliche Organisationen. In dieser Form ist diese Behauptung aber unzutreffend, da er den Begriff in einer explizit nichtjuristischen Weise verwendet. Diese Vermischung der Begrifflichkeiten in einem Artikel war in meinen Augen unerträglich.
Ich habe mich in diversen Einzelfragen des Artikels schon mit einigen Usern angelegt, aber dabei ging es bisher nie um die Frage, ob das Lemma nicht auch andere Erscheinungstypen der Internationalen Organisationen jenseits der rechtlichen Schiene umfassen sollte. Grundsätzlich ist diese Forderung aber natürlich berechtigt, wird der Begriff doch z.B. in den Sozialwissenschaften in durchaus anderem Sinn verwendet. Insofern bin ich gerne bereit, den Artikel zu verschieben z.B. nach Internationale Organisation (Rechtsform) oder Internationale Organisation (Körperschaft). Dann könnten User andere Artikel wie Internationale Organisation (Soziologie) anlegen.
Das Schicksal der (völkerrechtlichen) Internationalen Organisationen ist es leider, dass sie mit einem Namen belegt sind, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für eigentlich jede Form der menschlichen Zusammenarbeit mit einem gewissen Grad an ... Organisation angemessen ist. Da es sich aber um einen terminus technicus handelt, sollte der Artikel hinsichtlich seines Inhaltes m.E. in der Form beibehalten werden. Das Lemma spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle und kann gerne angepasst werden.
-- Henning Blatt 20:00, 23. Aug 2006 (CEST)

- habe meine Antwort auf die Artikel Diskussionsseite verschoben, um nicht an zwei Stellen diskutieren zu müssen. - Helmut Zenz 20:34, 23. Aug 2006 (CEST)

Mitgliedstaat vs. Mitgliedsstaat

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Das Thema wurde schon vor längerer Zeit diskutiert, weil jemand versucht hat, Mitgliedsstaat in Mitgliedstaat zu ändern. Solche Änderungen sind aber nicht korrekt: Mitgliedsstaat ist eine gebräuchliche und "zuläassige" Variante und ist deshalb beizubehalten, wenn die Autoren diese Form verwenden. -- W.R. 00:45, 28. Aug 2006 (CEST)

Der Google-Test (in der Wikipedia insoweit hinreichend anerkannt) ergibt ein Verhältnis von 300.000 zu 1.800.000. Das ist wohl ausreichend. Durch konsequente Umsetzung der Schreibweise ohne "s" in allen amtlichen Dokumenten wird sich die Eindeutigkeit des Verhältnisses im Laufe der Zeit auch Gott sei Dank noch erhöhen. -- Henning Blatt 00:49, 28. Aug 2006 (CEST)
Mitgliedsstaat ist keine sprachlich falsche und schlechtere Variante. Änderungen von einer zulässigen in eine andere zulässige Variante sind in Wikipedia nicht erwünscht. Wikipedia ist auch kein Instrument, die Verwendung bestimmter Varianten durchzusetzen. -- W.R. 01:11, 28. Aug 2006 (CEST)

Internationale Organisation

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Sorry, war umgekehrt. Die Kat sollte raus. Begriffsklärungen werden nicht kategorisiert, da die einzelnen Artikel schon kategorisiert sind. Hab das Ganze jetzt auch mal als BKl formuliert. Die links auf Begriffe die hier nicht geklärt werden, habe ich rausgenommen. --Eynre 06:09, 2. Sep 2006 (CEST)

 
Blaue Blume
Einfach mal ein kleines Dankeschön …
für deine Arbeit an Internationale Organisation (Völkerrecht).
Gruß, C.Löser Diskussion 19:26, 11. Sep 2006 (CEST)

Verschieben

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Hallo nochmal. Deinen Tatendrang in allen Ehren, aufs Urheberrecht musst du aber trotzdem achten. Wenn du Artikel verschiebst, solltest du auch den "Verschieben"-Knopf benutzen. Alles andere wäre eine Urheberrechtsverletzung. Danke und Gruß, j.budissin-disc 17:12, 14. Sep 2006 (CEST)

Du beziehst Dich wohl auf Deklaration von Windhuk? Die kann man nicht verschieben, weil es vom Zielartikel bereits eine Weiterleitung zum Ausgangsartikel gibt. Insofern war der Edit die einzige Möglichkeit. Eine Urheberrechtsverletzung ist das übrigens nicht... -- Henning Blatt 17:15, 14. Sep 2006 (CEST)
Ah, sorry. Hab vergessen, das die Funktion nur Administratoren haben. Ich habs trotzdem mal ordnungsgemäß gemacht. Und ja, es ist eine URV, da die Autorenliste des Artikels dabei verloren geht. Nächstes Mal besser SLA stellen, dann ist das kein Problem. Gruß, j.budissin-disc 17:18, 14. Sep 2006 (CEST)
Was Ihr Admins nicht alles könnt...
Das Fass mit der URV lasse ich jetzt mal besser geschlossen. :))
Hehe, das ist vielleicht besser... ;-) -- j.budissin-disc 18:01, 14. Sep 2006 (CEST)

Dem o.g. Bild fehlt die Lizenzangabe, und ist damit Löschkandidat (2 Wochen). --the one who was addicted (#) 22:22, 14. Sep 2006 (CEST)

Verwarnung

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Dein LA gegen Image:Flag of the United Nations.svg auf commons wurde inzwischen entfernt. Solltest du trotzdem erneut unsinnige LAs stellen, könnte eine der Konsequenzen eine Benutzersperre wegen Löschvandalismus sein. --ST 20:43, 16. Sep 2006 (CEST)

Jetzt hab ich aber Angst... Uh, bitte nicht!!!
Bitte äußere Dich zur Sache, anstatt hier herumzuprollen!
Henning Blatt 23:35, 16. Sep 2006 (CEST)

Merkblatt Bilder

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Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay    
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung  
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig  
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

 
Warning sign
Illegal  
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

Rtc 02:36, 17. Sep 2006 (CEST)

Hi. Danke für deine Einsicht, betreffend des anderen Fotos.
Was hältst du davon das Bild:US ICO-Accession.jpg auf Commons hochzuladen? Ich persönlich fände das besonders bei Material der US-Regierung sehr sinnvoll, da erstens auch dort diesbezüglich die Richtliniensituation geklärt ist, und zweitens eine Verwendung für alle wp-projekte erleichtert wird.
--the one who was addicted (#) 15:21, 18. Sep 2006 (CEST)

  • Kann ich machen. Auch wenn ich prinzipiell die Verwässerung der rechtlichen Unterschiede durch eine Einbindung auf Commons für problematisch erachte. Siehe z.B. die Frage nach der Schöpfungshöhe. (Ist hier aber ja nicht relevant.) Vorher fahre ich aber in den Urlaub... :)) Henning Blatt 12:44, 19. Sep 2006 (CEST)

Multiple navigational templates design

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Hi Henning. I left a message for you at en:Wikipedia_talk:Navigational templates#Multiple navigational templates design. I offer my assistance to code combined navboxes. Grüsse aus Schweden, --David Göthberg 23:32, 8. Okt 2006 (CEST)


Gubernative: Ein im Vordringen befindlicher oder ein kaum beachteter Begriff in der Rechtswissenschaft?

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Lieber Henning Blatt, besten Dank für Deine Beiträge zum Artikel Gubernative. Darf ich Dich, wie alle anderen Autoren zu diesem Thema auch, auf eine Diskussion aufmerksam machen, die dort geführt wird (Diskussion:Gubernative#Im Vordringen befindlich oder kaum Beachtung?)? Ich würde mich freuen, wenn Du dort Stellung beziehen könntest, für die eine oder für die andere Seite. Besten Dank! Frohes Schaffen --Fehlerteufel 20:36, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Staatsbankrott

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Hallo Henning Blatt, kannst du dir mal den Artikel, insbes. den Abschnitt Staatsbankrott#Untergang_des_Staates, ansehen? Ich hatte schonmal darin rumgewerkelt, war mir dann aber doch nicht so sicher. Vielleicht weißt du mehr dazu. Gruß --C.Löser Diskussion 23:29, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

  • Ich halte es für nur schwer vertretbar, den Untergang eines Staates als eine Form des Staatsbankrotts zu bezeichnen. Immerhin wird durch den Untergang die juristische Person des Staates beendet - und was nicht existiert, kann auch nicht bankrott sein. Henning Blatt 14:04, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Habe gerade folgenden Aufsatztitel zwischen die Finger bekommen:
    Kämmerer, Jörn Axel, Der Staatsbankrott aus völkerrechtlicher Sicht, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 65 (2005) S. 251-276.
    Vielleicht ist da ja was Interessantes für Dich dabei. Henning Blatt 16:11, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Internationale Organisationen als Vertragspartner völkerrechtlicher Verträge

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Hallo Henning, könntest Du mal Beispiele nennen für internationale Organisationen, die völkerrechtliche Verträge abschließen oder solchen beigetreten sind? --Uwe 18:10, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

  • Aber gerne! Insbesondere die Europäische Gemeinschaft ist Partei zahlreicher Verträge (z.B. Seerechtsübereinkommen, Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, Internationales Kaffeeabkommen, Cotonou-Abkommen, NAFO-Abkommen). Es gibt sogar ein Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen und zwischen internationalen Organisationen vom 21. März 1986, das zwar noch nicht in Kraft getreten ist, aber z.B. von den Vereinten Nationen, der ICAO, der ILO, der FAO und zahlreichen anderen IOs unterschrieben wurde. Ebenso sind hier sämtliche Sitzstaatabkommen zu nennen. Grundlegend zur Vertragsschlusskompetenz Internationaler Organisationen ist das Reparation-Gutachten des IGH (ICJ Reports 1949, S. 174). Gruß! Henning Blatt 19:15, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

EU-Chat-Termin

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Aktueller Chat-Termin: 14.01.2007, 20:00 Uhr; hier der Weg in den EU-Chat:

Schritt 1: klickt auf Chat
Schritt 2: falls zunächst ein pop up erscheint, klickt auf "ja"
Schritt 3: gebt folgenden Code in das dortige Eingabefeld ein: /join #eu.wikipedia"
Schritt 4: legt Euch einen Chatnamen zu (wie das geht, sagen wir Euch im EU-Chat)

Also, see you heute ab 20:00h ... -- Duden-Dödel 19:46, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

schade, habe dir bei mir geantwortet. // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 19:51, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
habe bei mir geantwortet. // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 21:00, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe dir...

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...hier genatwortet. Evtl. können wir das Thema irgendwann noch mal klären. Ich hab' langsam das Gefühl, dass viele Pazifikstaaten ihre Hauptstadt selbst nicht so genau kennen ;-). --Kuemmjen Diskuswurf 18:26, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Moin nochmal, Henning. Was hälst du denn davon? Ich hab' die Karte durch ein schönes Bild ersetzt, weil die Karte nichts zur Hauptstadt aussagt, außer wo sie liegt und einen falschen Namen. --Kuemmjen Diskuswurf 22:14, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten
P.S.: Demnächst kommt mein Vorschlag zu Kiribati ;-) - dann dürften wir alle Streitfälle haben. --Kuemmjen Diskuswurf 22:50, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten
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Hallo Henning, vielen Dank für den (rechtzeitgen) Link zu den Resolutionen. Zum Glück habe ich noch nicht angefangen. Ich warte besser, bis in Rente gehe, da habe ich mehr Zeit ;o) --Silent Hawk 14:12, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Artikel Nichtkombattant

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Hallo Henning, ich bräuchte mal Deine Hilfe im Artikel Nichtkombattant. Dies ist die von mir vertretene Form des Artikels. Nun hat zunächst bis vor einigen Tagen ein IP-Benutzer versucht, basierend auf dem Verständnis des Begriffes "Kombattant" als "rechtmäßiger Kämpfer", in die Definition der Nichtkombattanten im Artikel auch die Gruppe der illegalen/ ungesetzlichen Kämpfer unterzubringen. Das macht aus meiner Sicht weder von der sprachlichen Bedeutung noch von der Rechtsstellung her irgend einen Sinn. Nun hat heute Benutzer:Dabringer versucht, Nichtkombattanten zu definieren als "Personen, die den Streitkräften angehören, die jedoch aufgrund innerstaatlicher Regelungen keinen Kampfauftrag haben" und von den Zivilpersonen abzugrenzen (siehe dazu die History des Artikels und meine Diskussionsseite). Auch das ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn, insbesondere ist die Aussage "Als zu den Streitkräften gehörend stellen Nichtkombattanten (im Gegensatz zu Zivilpersonen) somit auch ein legitimes militärisches Ziel dar." nach meinem Verständnis des HVR falsch. Die von mir verfasste Definition des Begriffes Nichtkombattant hat Benutzer:Dabringer mit der Einleitung "Eine oftmals getroffene aber durch das Völkerrecht kaum gestützte Definition ..." versehen.

Soweit ich das HVR kenne, ist der Begriff "Nichtkombattant" vertragsrechtlich nicht definiert. Was ich als Definition in den Artikel geschrieben habe, nämlich die Zusammenfassung der verschiedenen durch die Genfer Abkommen geschützten Personengruppen unter dem Oberbegriff "Nichtkombattanten", entspricht meinem Verständnis der gewohnheitsrechtlichen Verwendung dieses Begriffes. Ich würde mich freuen, wenn Du Dich mit Deinen Fachkenntnissen in die Diskussion einbringen würdest. --Uwe 16:39, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Guten Morgen!
Fast hätte ich vergessen, Dir zu antworten...
Das Wort Nichtkombattant impliziert die Möglichkeit einer Negativabgrenzung von Kombattant nach dem Motto "Nichtkombattant ist, wer nicht Kombattant ist." Das ist aber nicht zutreffend. Nichtkombattanten sind solche Angehörige der Streitkräfte, die keinen Kampfauftrag haben, also z.B. Sanitäter, Militärrichter, Angestellte der Militärverwaltung. Die entsprechende Zuordnung obliegt der jeweiligen Konfliktpartei. In Deutschland sind Militärjustiz und Bundeswehrverwaltung zivile Einrichtungen; ihre Mitglieder können daher keine Nichtkombattanten sein.
Als Mitglieder der Streitkräfte dürfen Nichtkombattanten grundsätzlich Ziel von gegnerischen Angriffen sein. Allein das Sanitätspersonal genießt einen besonderen Schutz, der Angriffe gegen selbiges ausschließt; die Einordnung als Nichtkombattanten ist daher eigentlich verfehlt und auch umstritten. Militärgeistliche sind den Streitkräften lediglich zugeordnet, gehören ihnen aber nicht an, und sind damit keine Nichtkombattanten.
Fallen Nichtkombattanten in die Hände des Gegners, werden sie Kriegsgefangene. Sonstige, nicht kämpfende Personen in einem Konflikt sind z.B. die Zivilpersonen, die - mit Ausnahme von drei Untergruppen (Besatzungen von Handelsschiffen, Besatzungen von zivilen Luftfahrzeugen, ziviles Gefolge der Streitkräfte) - keine Kriegsgefangenen werden können.
Gruß! Henning Blatt 10:51, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kriegszustand Deutschland/Alliierte

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Ich habe aus Gründen der Übersichtlichkeit den Beginn der Diskussion in das Archiv verschoben.
Henning Blatt 23:45, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Zunächst möchte ich auf Deine Behauptung eingehen, die Kriegsgegner Deutschlands befänden sich mit Deutschland nach wie vor im Krieg. Krieg ist im Völkerrecht ein Ausnahmezustand; der völkerrechtliche Normalzustand ist Frieden. Sofern also die Voraussetzungen des Krieges nicht mehr gegeben sind, herrscht automatisch wieder Frieden zwischen den beteiligten Staaten. Krieg (bzw. für die Zeit nach 1945: bewaffneter Konflikt) ist eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Staaten mit militärischen Mitteln. Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten eingehen, aber grundsätzlich ist dann nicht mehr Krieg, wenn dauerhaft nicht mehr gekämpft wird. Früher wurde dieser Zeitpunkt häufig mit einem Friedensvertrag festgelegt. Die Zeitspanne zwischen z.B. Waffenstillstand und Friedensvertrag ist eine Übergangsphase vom Krieg zum Frieden, die aber noch dem Krieg zuzurechnen ist, da zumindest theoretisch die Dauerhaftigkeit des Schweigens der Waffen nicht gesichert ist. Friedensverträge sind inzwischen aus der Mode gekommen. Dies führt zwar dazu, dass sich der Zeitpunkt des Übergangs vom Krieg zum Frieden häufig nicht exakt feststellen lässt, aber es bedeutet nicht, dass bis in alle Ewigkeit Krieg zwischen den beteiligten Staaten herrscht. Spätestens mit Aufnahme freundschaftlicher Beziehungen - das sind insbesondere der Austausch von Botschaftern und das Abschließen völkerrechtlicher Verträge - ist der Krieg beendet. Solches geht häufig einher mit einseitigen Erklärungen der Staaten, den Krieg für beendet zu erachten. Die meisten Kriegsgegner Deutschlands haben in den Jahren 1951 bis 1955 solche Erklärungen abgegeben. Da ab Mai 1945 Deutschland nicht mehr mit militärischen Mitteln bekämpft wurde und bis 1955 fast alle Kriegsgegner den Krieg für beendet erklärten, ist allerspätestens Mitte der 50er Jahre der Zweite Weltkrieg in Europa nicht nur faktisch sondern auch völkerrechtlich beendet. (Diese Feststellung gilt übrigens völlig unabhängig von der Frage nach der fortwährenden Existenz des Deutschen Reiches.) Kein Rechtswissenschaftler auf dieser Erde mit einer venia legendi im Völkerrecht behauptet, dass der Kriegszustand nach wie vor anhält.

Das Vorstehende kannst Du z.B. in der Encyclopedia of International Law, Band III, 1997, S. 930-935, oder in allen anderen einschlägigen Werken nachlesen. Juristische Universitätsbibliotheken halten eine Fülle solcher Bücher auf Vorrat.

Ich erachte es für sinnvoll, dass wir uns über diesen Punkt erst einigen, bevor wir mit den anderen Punkten weitermachen.

Henning Blatt 22:37, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Danke, Henning. Das war wohltuend und mit Sachverstand geschrieben. Ich stimme Dir in jedem einzelnen Deiner Punkte vollkommen zu. Leider ist unter Nicht-Völkerrechtlern der Irrglaube weit verbreitet, voraussetzung für Frieden seo zwingend einen Friedensvertrag. Du hast sehr schön gezeigt, warum das falsch ist. Entscheidend ist, ob die Staaten das normale Friedensvölkerrecht in ihren Beziehungen anwenden und für anwendbar halten. Zudem ist die Auseinandersetzung um die Frage "Krieg" oder "Frieden" ohnehin ein Streit um des Kaisers Bart, da - wie Du richtig sagst - die heute maßgebliche Kategorie die des "bewaffneten Konflikts" ist. Und so wie es für den Beginn des "bewaffneten Konflikts" keine Kriegserklärung bedarf, ist natürlich der "bewaffnete Konflikt" auch nicht erst mit Abschluss eines Friedensvertrages beendet.--legalides 11:53, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Hallo Henning, ich werde dir meine Thesen erklären und auch woher ich diese habe. Vorab, ich bin tatsächlich kein Staats,-Volks-oder Rechtswissenschaftler, und schon gar nicht mit Lehrerlaubnis. Aber folgendes, zu deinen Aussagen:

  • Du selbst schreibst, der Krieg ist ein Ausnahmezustand, der völkerrechtliche Normalzustand ist Frieden, bzw. ist für die korrekte Bezeichnung Krieg ein bewaffneter Konflikt die Vorraussetzung. Dem stimme ich dir zu, und behaupte nur am Rande, dass dann der sogenannte "Kalte Krieg" immer eine irreführende Bezeichnung war.
  • Weiterhin schreibst du die Zeitspanne zwischen z.B. Waffenstillstand (eine bedingungslose Kapitulation stelle ich dem gleich) und Friedensvertrag ist die aber dem Frieden zugerechnet wird. Einverstanden ! Dann beschränke ich meine These (denn dann ging meine Formulierung zuweit) darauf, dass zwischen Deutschland (das Deutsche Reich) und seinen ehemaligen Kriegsgegnern kein Krieg mehr besteht, aber die Kriegserklärungen die Frankreich, Großbritannien und die USA dem Staat Deutschland erklärten, sind bis heute nicht revidiert bzw. für nichtig erklärt. Insbesondere diese Länder und viele andere europäische Staaten (z.B. Polen) gehen nämlich davon aus, dass in einem offiziellen Friedenvertrag mit Deutschland auch Wiedergutmachungszahlungen für verursachte Schäden geregelt sein müssen. Diese Staaten erklären aber (z.B. Polen in seiner Erklärung 1990 zur "Wiedervereinigung" BRD-DDR), dass ein solcher Vertrag nicht möglich sei, da es keine handlungsfähige deutsche Regierung als Nachfolger der ehemaligen deuschten Reichsregierung gibt, da das Deutschland (und sie stellen es u.a. mit dem damaligen Staatsgebiet gleich) in seiner Form von damals, seit 1945 nicht mehr existiert. Es wurde daher damals (1990) ausdrücklich erklärt, dass man weder die DDR noch die BRD als Nachfolgerin von Deutschland (deutsches Reich) ansieht (siehe Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945), und somit alle erdenklichen völkererchtlichen Beziehungen mit der DDR, BRD und auch mit der Bundesrepublik Deutschland nach dem 3.10.1990 haben kann, ohne jemals einen Freidensvertrag mit Deutschland abgeschlossen und keine Wiedergutmachungen geltend gemacht zu haben (mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Bundesrepublik nach 1990 solche Leistungen an irgend jemanden erbracht hat).
  • Insofern sehe ich sämtliche diplomatischen Kontakte und Freundschaftsverträge nach 1949 als mit der BRD, DDR bzw. u.U. mit der heutigen Bundesrepublik vereinbart. Und ich habe auch nie behauptet, dass eine von diesen drei Staatsformen irgendwann mit jemanden Krieg hatte.
  • Das die erweiterte Bundesrepublik Deutschland ( vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen) nach 1990 zwar das Deutsche Reich ersetzt, bestreite ich auch nicht, aber das gilt eben erst seit der "Wiedervereinigung" und keinesfalls schon 1973 (denn Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragendie Feststellung des Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973) .
  • Insofern war meine Behauptung, dass der Beitritt zur UNO damals durch die BRD und die DDR erfolgten, nicht aber durch Deutschland und die DDR (so stand es bis zu meinem Einwand aber im Text), doch so falsch wieder nicht, allerdings missverständlich begründet.
  • Kausal besagt dies aber auch, dass kein Staat dieser Welt, mit Deutschland (Deutsches Reich), in den 50er Jahren und auch nicht später, irgendwelche Freundschaftsverträge geschlossen oder gar diplomatische Beziehungen aufgenommen hat.
  • Für mich steht daher fest (und du darfst mich gern eines besseren belehren), dass weder die DDR, noch die BRD, und schon gar nicht die erweiterte Bundesrepublik als absolut identisch mit dem Deutschland ist, welches Krieg geführt hat. Das bedeutet für mich auch (und ich bin mehr als 20 Jahre nach dem Untergang des Deutschen Reichs geboren), dass ich nichts! was in der Geschichte nachweislich geschehen ist leugne oder bagatelisiere und auch nicht alles immer nur für gut oder schlecht halte (Ansichten entwickeln sich aus ganz persönlichen Lebenserfahrungen), aber dass ich mich ganz entschieden z.B. dagegen verwahre, z.B. für Fehler und auch Verbrechen unserer Vorgenerationen ständig in eine Kollektivhaftung (und da gibt es viele Beispiele aus In-und Ausland) genommen zu werden, da dies zutiefst meinem Rechtsempfinden widerstrebt (es gibt keine Sippenhaftung)!

Diese Erläuterungen sind einzig und allein der Hintergrund warum ich ich der Meinung bin, dass formaljuristisch (und nur das!) Deutschland/Das Deutsche Reich 1973, entsprechend meiner beschriebenen Darstellung auch heute noch nicht, nicht Mitglied der UNO werden konnte. Eine weitestgehende Identität mit Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen) sehe ich erst seit dem 3.Oktober 1990.

  • Ich hoffe, dass wir uns darauf einigen können, denn das würde wiederum kausal, meine anderen Thesen erklären und wie ich denke,sogar bestätigen.
  • Dazu nur noch eine Anmerkung von mir perönlich: Wie ich feststellen konnte, bist ein sehr gebildeter und grundsätzlich intelligenter Mensch. Das aber gerade hatte mich an dieser Aussage : Wenn Krieg ist, dann greif doch zur Waffe und töte ein paar Soldaten! Jeder Schuss - ein Russ!, so gewundert, denn ich glaube nicht, dass dies dein normales Niveau ist, und dies hat deine Erklärung danach eigentlich auch bestätigt.

Ich denke zu Legalides muss ich nichts extra schreiben, denn damit dürften sich seine Einwürfe ebenfalls beantwortet haben, außer hierzu: Leider ist unter Nicht-Völkerrechtlern der Irrglaube weit verbreitet, voraussetzung für Frieden seo zwingend einen Friedensvertrag, ja das ist so, aber das liegt daran, dass es zum Glück auch nicht notwendig ist, sich mit diesem Thema andauernd zu beschäftigen. Das ist ein Umstand der es uns aber auch nur möglich macht, für so etwas wie Wikipedia u.v.a. noch Zeit und Möglichkeit zu haben. Insofern sollte dieser Irrglaube den Nicht-Völkerrechtlern großzügig verziehen sein.

Wenn man allerdings beachtet, dass z.B. zwischen Japan und Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjetunion) immer noch irgendwie Krieg (Kriegserklärung siehe aktuelle Kriegserklärungen) und eigentlich doch wieder nicht Krieg besteht (oder habe ich aktuell was verpasst?), dann wird es für Laien nur noch missverständlicher.
Viele Grüße erst mal --Muetze71 10:33, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Guten Morgen! Bevor wir zur Frage nach Identität oder Rechtsnachfolge kommen, würde ich gerne den Punkt Krieg oder Frieden abschließen. Vorab ein paar Erwiderungen:

  • Der Begriff Kalter Krieg ist nicht irreführend. Noch nie wurde er so gebraucht oder verstanden, als dass er einen Krieg beschreibt. Er war/ist ein politischer Begriff ohne jeden Bezug zu einem tatsächlichen Kriegsgeschehen oder einem völkerrechtlichen Kriegszustand.
  • Ich habe mich zur Zeitspanne zwischen Waffenstillstand und Friedensvertrag vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Diese Zeitspanne ist _nicht_ Frieden, sondern noch Krieg. Dieser wird erst durch einen Friedensvertrag (oder andere Beendigungstatbestände) beendet.
  • Die Kriegserklärungen der vier Siegermächte (und der überwiegenden Zahl der anderen Staaten) wurden in der Tat nicht für nichtig erklärt oder revidiert. Das würde ansonsten ja bedeuten, dass die ursprünglichen Kriegserklärungen zurückgenommen wurden, obwohl ja tatsächlich Krieg geführt wurde! Das wäre widersprüchlich. Es wurden aber jeweils neue Erklärungen abgegeben, in denen der Krieg für beendet erklärt wurde. Die entsprechende Erklärung der USA findest Du hier; hinsichtlich der anderen Siegermächte habe ich gerade keine Zeit zum Suchen, aber sie existieren und sind inhaltlich gleichlautend.
  • Noch einmal: Für die Frage, ob nach 1955 Krieg zwischen Deutschland (dem Deutschen Reich) und den Alliierten herrschte, ist das Problem Identität/Rechtsnachfolge unerheblich. Nehmen wir einmal an, dass sämtliche völkerrechtlichen Beziehungen der Alliierten mit BRD/DDR nach 1945 _nicht_ mit dem Deutschen Reich bestanden (dazu kommen wir später!), so haben wir immer noch die einseitigen Erklärungen der Alliierten sowie das faktische Schweigen der Waffen, womit der Krieg spätestens 1955 als beendet anzusehen ist.
  • Für das Verhältnis Russland-Japan gilt das gleiche wie für Deutschland-Alliierte. Diese beiden Länder befinden sich nicht mehr im Krieg. Nord- und Südkorea sind allerdings anders gelagert, da sich dort nach wie vor zwei Armeen feindlich gegenüberstehen, keine nennenswerten diplomatischen Beziehungen bestehen und auch die politische Rhethorik erkennen lässt, dass beide Staaten nicht von einem völkerrechtlichen Normalzustand ausgehen. Aber darüber ließe sich mit Sicherheit vortrefflich streiten.

Ich möchte Dich auf eine eindeutige Aussage festnageln: Befand sich Deutschland (das Deutsche Reich) 1955 im Krieg mit den Alliierten? Ohne ein klares Ja oder Nein halte ich eine weitere Diskussion nicht für gewinnbringend. Gruß! Henning Blatt 11:43, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


  • Gelbe Karte wegen versuchtem Foulspiel :o) :Dieses klare Festnageln ist unfair, denn dem stellst du mir die Erklärung (was ist Krieg) entgegen.
  • Nach der genauen Defintion Krieg: Antwort NEIN
  • Nach der Ansicht der Alliierten: mit dem Deutschland (das Deutsche Reich/das Großdeutsche Reich)Antwort: JA

Wie schon erläutert, die Alliierten betrachteten aber 1949 bis 1990 (also auch 1955) weder die damalige BRD noch die DDR als identisch (damals auch nicht teilidentisch) mit Deutschland/Deutsches Reich von 1871. --Muetze71 12:03, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Okay... Und was haben die USA im Jahr 1951 gemeint, als sie sagten, dass der Krieg, in den sie 1941 eingetreten sind, nunmehr beendet sei? In der Erklärung heißt es: I, Harry S. Truman, President of the United States of America, [...] do proclaim that the state of war between the United States and the Government of Germany declared by the joint resolution of Congress approved December 11, 1941 was terminated on October 19, 1951. Warum meinst Du, dass der Krieg zwischen USA und Deutschland dennoch andauert? Henning Blatt 14:12, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich gestehe, diese Aussage Trumans kannte ich bislang nicht, danke dir dafür. Hast du ähnliche Aussagen von den anderen Alliierten auch schon mal gefunden? Ich brauch die Nachweise nicht alle, wenn du mir das sagst glaube ich es, bin ja nicht WP. Aber interessieren würde es mich, denn dann stimmt so einiges an den entsprechenden Artikeln nicht, und ich habe schon öfter entsprechende Diskussionen gehabt, allerdings waren sich bislang alle darin einig, dass keiner der Alliierten bis 1990 den Kriegszustand mit "Deutschland" für beendet erklärt hatte. Das hatten diese im Grunde genommen auch in den 2+4 Gesprächen damals nicht anders deutlich gemacht.

Allerdings frage ich mich gerade bei dieser Erklärung, z.B. Government of Germany auch auf welche Regierung und welches Deutschland er sich dabei bezog, denn er sagte auch government of a united and free Germany, und ein vereintes Deutschland gab es damals aber noch, und auch mehrere Jahrzehnte danach nicht. Da sag ich ganz erhrlich, Truman ist und bleibt mir ein Rätsel, allerdings viele andere Nachkriegspolitiker auch.

Aber sag mir bitte mal auch nur kurz und kanpp, war mein ursprünglicher Einwand denn falsch, oder nur die Begründung nicht ganz zutreffend bzw. unfachmännisch formuliert, aus deiner Sicht. --Muetze71 15:50, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten


  • Truman sagt, dass es Ziel der USA war, einen Friedensvertrag mit dem government of a united and free Germany abzuschließen und dass dieses Ziel aufgrund der Politik der Sowjetunion nicht erreicht werden konnte. (Grund war insofern die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches mangels Organe, da eine Reorganisation des Reiches verhindert wurde; nur daher ist es ja zur Gründung zweier Staaten - also zu einer teilweisen Reorganisation - gekommen.) Da es also keinen Friedensvertrag geben konnte, die USA aber den Kriegszustand beenden wollten, erklärten sie einseitig das Ende des Krieges. Einen handlungsfähigen (gesamtdeutschen) Vertragspartner brauchten sie dafür nicht.
  • Die Erklärungen fast aller Kriegsteilnehmer sind inhaltlich ähnlich oder identisch. Auch die der Sowjetunion. Vor Jahren habe ich mal ein paar davon gelesen. Vielleicht war das in den Supplements zum American Journal of International Law. Wenn ich Zeit habe, kann ich mal suchen.
  • In den 2+4-Gesprächen wurde öfter mal auf das Fehlen eines Friedensvertrages hingewiesen. Das ist ja auch zutreffend, hing aber z.B. mit der Forderung nach Reparationen und mit den Ostgrenzen zusammen. Für beide Fragen wollte man unbedingt eine vertragliche Einigung erzielen. Aber keiner der Teilnehmer ging davon aus, dass noch ein Kriegszustand herrschte.
  • Welchen ursprünglichen Einwand meinst Du?
  • Henning Blatt 19:31, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich monierte, die Eintragung, dass Deutschland und die DDR Mitglied der UNO wurden. Aus Sicht der korrekten Bezeichnung war das falsch. Denn die BRD und die DDR, wurden Mitglieder. Stimmt diese Aussage, oder nicht? --Muetze71 10:11, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Dein ursprünglicher Einwand war goldrichtig. Das hatte ich ja auch schon auf der Diskussionsseite bei den Vereinten Nationen angemerkt [2]. Aufgenommen wurden FRG und GDR, nicht aber Germany. Inwieweit die Begriffe FRG und Germany nach damaligem und/oder heutigem Verständnis decklungsgleich oder verschieden sind, ist eine separat zu behandelnde Frage. Zu diesem Diskussionspunkt können wir jetzt gerne kommen, sofern alle Fragen hinsichtlich des Kriegszustandes geklärt sind. Henning Blatt 11:43, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Ich habe eine Fundstelle für die sowjetische Erklärung (s.o.) gefunden (allerdings noch nicht überprüft). Die Erklärung erging in Form eines Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 25. Januar 1955 und beendete den Kriegszustand „zwischen der Sowjetunion und Deutschland".

  • Hermann Mosler, Karl Doehring: Die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, Köln, Berlin: Heymanns 1963, S. 395.

Eine Besprechung des Buches findest Du hier. Gruß! Henning Blatt 15:41, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

FRG und Germany identisch

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Das Thema würde ich schon gern mit dir besprechen, schon aufgrund deiner diesbezüglichen Fachkenntnisse.

  1. Ich gehe davon aus, dass die FRG seit der Vereinigung mit der GDR mit dem 1. Deutschen Reiches von 1871 identisch (allerdings in kleinerer Form) ist. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es identisch mit dem 2. Deutschen Reich (Weimarer Republik) und schon gar nicht mit dem sogenannten dritten Reich bis 1945.
  2. Die Frage ob "FRG" und Germany/Deutschland deckungsgleich ist, kann ich damit eindeutig mit ja beantworten, da es (1949-1990 die damalige BRD, erkläre ich anschließend) keinen vorherigen Staat gab, der derart explizit den Begriff Deutschland in seiner Staatsbezeichnung trug.
  3. Die BRD von 1949 bis 1990 sehe nur als einen Teil von Deutschland an, der andere Teil war die DDR. Insofern war die BRD in diesem Zeitraum nicht Deutschland, da dieses als ganzes nicht existierte.

--Muetze71 18:08, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Pardon, ist es nicht so:

  1. FRG ist die englische/internationale Form von BRD.
  2. BRD, und damit auch FRG, diente dazu, sich von der DDR abzugrenzen, aber eben nur, solange dieser Gegenpol existierte.
  3. Da seit 1990 diese Unterscheidung wegfällt, ist international das Kürzel GER gebräuchlich.

-- Gast 08:56, 17. Dez. 2009

Bofaxe

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Hallo Henning, zwei Fragen zu den Bofaxen. Zum einen fällt auf, dass 2006 kein einziges Bofax erschienen ist, zumindestens sind für das letzte Jahr keine auf der Website verfügbar. Weisst Du zufällig, ob die Serie eingeschlafen ist oder eingestellt wurde, oder ob sie noch weitergeführt wird? Zum anderen ist mir die Idee gekommen, dass eine gesammelte Ausgabe der Bofaxe in Buchform ein interessantes Projekt wäre. Zusatznutzen eines Buches im Vergleich zu den einzelnen Ausgaben wäre z.B. eine Gesamtübersicht in Form des Inhaltsverzeichnisses, das Herausstellen der für die jeweiligen Kommentare relevanten Rechtsnormen und vor allem ein alphabetisches Register, in dem der Nutzer per Stichwortsuche schnell und gezielt zu den entsprechenden Ausgaben gelangt. Hinzu kommt die einheitliche Gestaltung der einzelnen Seiten. Könntest Du ein solches Projekt eventuell bei den zuständigen Leuten im IFHV anregen? Schönes Wochenende, --Uwe 19:40, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

  • Die Bofaxe sind leider ein wenig eingeschlafen, da die hauptverantwortliche Mitarbeiterin das Institut im letzten Jahr verlassen hat. Die Reihe soll aber nicht eingestellt, sondern möglichst bald fortgesetzt werden. Ich wurde auch schon gefragt, mal eines zu verfassen, aber derzeit fehlt mir dafür die Zeit. Eine Veröffentlichung der Bofaxe ist ein interessanter Gedanke, zumal die Nr. 300 ein passender Anlass wäre. Ich werde das mal anregen. Danke und Gruß! Henning Blatt 13:24, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schreibwettbewerb

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Hallo Henning, magst Du mal schauen, ob Du in "meinem" Beitrag zum aktuellen Schreibwettbewerb (Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten) noch Dinge ergänzen kannst? Oder hast Du anderweitig Kritik oder Verbesserungsvorschläge? Oder vielleicht einen Kollegen oder Bekannten zur Hand, der sich mit dem Thema auskennt und den Artikel mal korrekturlesen könnte? Gibt es wichtige Werke, die in der Literaturliste fehlen? --Uwe 20:50, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hauptstadt von Kiribati

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Moin Henning. Ich komm leider erst jetzt dazu, die Hauptstadt von Kiribati anzupacken. Ich glaube bei Hauptstädten in englischsprachigen Ländern eigtl. sehr gerne der englischen Wikipedia; dort kligt das auch immer recht plausibel. Außerdem haben wir ja schon gelernt ;-), dass im Pazifik einzelne Dörfer keine Verwaltungseinheit darstellen. Darum hab ich hier mal zwei Vorschläge - alle auf Basis des Artikels Bairiki, der dann auch durch den neuesten ersetzt wird. Schaus dir bitte mal an. --Kuemmjen Diskuswurf 17:00, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Auf der Homepage des Statistik-Büros von Kiribati steht als Anschrift
POBox 67
Bairiki, TARAWA
Kiribati
was Tarawa als Hauptstadt aussehen lässt. Diese Info hat auch das recht zuverlässige CIA World-Factbook drin. Das Bairiki eine Art Stadtteil ist, scheint klar. Fraglich ist noch, ob Tarawa oder South Tarawa die Hauptstadt ist. Ich hab mal 'ne Mail an die Leute von dem Office geschickt - mal schauen, ob was zurück kommt. --Kuemmjen Diskuswurf 17:11, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Auch das Pacific Islands Forum gibt Tarawa als Hauptstadt an. --Kuemmjen Diskuswurf 12:49, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Hallo!
    Ein offizielles Statement zu dieser Frage wäre natürlich schön, obwohl ich so meine Zweifel habe, dass da etwas zurück kommt. Ich muss bei meinen E-Mails in die Region immer ziemlich penetrant sein, um wahrgenommen zu werden... :) Da wir nichts wissen über die administrative Gliederung von Kiribati, ist es fast schon müßig, sich darüber Gedanken zu machen. Auch ist es höchst zweifelhaft, ob sich die Verwaltungseinheiten auf Tarawa voneinander dergestalt unterscheiden, wie man das nach europäischem Verständnis von Gemeinden als selbständigen Gebietskörperschaften kennt. Wahrscheinlich nicht...
    Aufschlussreich ist wohl der Local Government Act 1984. Daraus scheinen sich ein paar Erkenntnisse hinsichtlich der Verwaltungsgliederung ableiten zu lassen. Die Councils sind insoweit wohl die allein maßgeblichen Einheiten. Derzeit habe ich aber keine Zeit, mich da einzuarbeiten; vielleicht hast Du ja Lust dazu.
    Gruß! Henning Blatt 13:55, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Aus dem von dir genannten Act geht hervor, dass das "council" die Verwaltungseinheit dort ist. South Tarawa hat in seinem offiziellen Namen - Teinainano Urban Council - den "council" bzw. "urban council" schon drin. Urban Council bezeichnet qausi "städtisches Gebiet" (dort liegt nunmal der Bevölkerungsschwerpunkt) und unterschiedet sich vom "normalen" council nur durch die Kompetenzen der gewählten Politiker/Vertreter/Räte. Im en.wp-Artikel steht dazu: "Each inhabited island has its own council (3 councils on Tarawa: Betio, South Tarawa, North Tarawa; 2 councils on Tabiteuea)". Das alles bestätigt für mich, das South Tarawa die Hauptstadt ist. Also bin ich ganz stark für Version 1 von hier. Damit fahren wir auf jeden Fall besser, als mit Bairiki. Wenn dann noch was offizielles kommt, kann man es ändern. Auch die Info, das Bairiki früher Hauptstadt war, würde ich rauslassen, weil es nirgends bestätigt wird, und der Act eher dagegen spricht. Die Angaben von Pacific Islands Forum und Statistik Office sollte man nicht überbewerten - die nehmen das vermutlich selbst nicht so genau, weil die nicht so penibel sind, wie wir ;-). Das Pacific Islands Forum hat auch Yaren als Nauru-HS, obwohl wir ja wissen, dass Nauru keine HS hat.
Ich würde sagen, wir teilen unser vorhaben auf der Kiribati-Diskussion mitteilen. Wenn in 7 Tagen nichts dagegenkommt, ändere ich das ab. Du kannst hier gerne noch Ergänzungen zu Version 1 hinzufügen. --Kuemmjen Diskuswurf 20:43, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ach ja: Ich finde, wir sollten einen neuen Artikel South Tarawa anlegen und den Artikel Bairiki in abgewandelter Form stehen lassen (hier ein Bsp.). Vaiaku gibt es ja auch. --Kuemmjen Diskuswurf 20:46, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich schreib das jetzt mal auf die Kiribati-Disku und gebe bis Samstag, 17.3.07 Bedenkzeit. Aber vermutlich hat eh keiner was dagegen. Evtl. schreibst du auch nochmal dort deinen Senf dazu. --Kuemmjen Diskuswurf 22:26, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Ich denke, mit South Tarawa kommen wir der Wahrheit ein ganzes Stück näher. Der Artikel sollte auch alle Infos hinsichtlich der verschiedenen Regierungsstellen und der Bevölkerung konzentrieren; bei Bairiki reicht dann der Hinweis, dass einige Behörden dort angesiedelt sind und dass der Ort zu South Tarawa gehört.
    In Deiner Werkstatt schreibst Du, dass sich der Flughafen nicht in Bairiki befindet, "obwohl" dieser Ort das wirtschaftliche Zentrum darstellt. Mir ist nicht ganz klar, wieso dieser Umstand einen Ausnahmecharakter haben soll. Die meisten Flughäfen befinden sich doch außerhalb "ihrer" Städte, also auf dem Gebiet anderer Städte. Faktisch ist der Flughafen ja auch nur ein paar Kilometer von Bairiki entfernt. Und außerdem bedient er nicht nur Bairiki, sondern das gesamte Atoll bzw. als (Mini-)Hub ganz Kiribati.
    Henning Blatt 16:19, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Da hast du recht. Dann nehme ich den Flughafen-Satz dort noch raus - wenn etwas NICHT in einem Ort ist, muss es dort auch NICHT erwähnt werden ;-). Sonst verschiebe ich jetzt mal, dann kann man es immer noch ändern. Ich finde das so jetzt ganz ok. --Kuemmjen Diskuswurf 15:06, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nichtkombattant

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Hallo Henning! Wie steht es bei dem Artikel Nichtkombattant? In der derzeitigen Form finde ich ihn ja nicht optimal. Wie bist Du mit UW verblieben? mfg --Dabringer 10:41, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Leider habe ich derzeit wenig Zeit, mich darum zu kümmern. Der Artikel sollte aber beizeiten geändert werden; immerhin entspricht die derzeitige Fassung nicht der ganz überwiegenden Lehrmeinung, wonach Nichtkombattanten nur bestimmte Angehörige der Streitkräfte, aber keine Zivilpersonen sind. Ob Geistliche Angehörige der Streitkräfte sind oder nicht, scheint hingegen stärker umstritten, ist aber nur eine Detailfrage. Du kannst das gerne ändern! Ein paar Leute haben den Artikel ja auf der Beobachtungsliste... :) Henning Blatt 11:22, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Henning, ich habe mal versucht, die Ergebnisse unseres "Dreiergipfels" zu diesem Thema in eine konsensfähige Fassung des Artikels zu bringen, indem die Situation entsprechend Deinen und Dabringers Einwänden historisch und juristisch nun deutlich differenzierter dargestellt wird, und auch auf begriffliche Unterschiede zwischen den verschiedenen vertragsrechtlichen Formulierungen, den gewohnheitsrechtlichen Gebräuchen und dem allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen wird. Vielleicht kannst Du ja mal einen prüfenden Blick werfen, der Artikel ist dadurch nicht übermäßig lang geworden. Kollege Dabringer hat gegen diese neue Fassung keine Einwände. --Uwe 19:47, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Na ja, so ganz einverstanden bin ich mit einigen Sachen nicht.

  • Die Unterscheidung zwischen beiden Gruppen ist ein wesentliches Prinzip in der Theorie des gerechten Krieges. Das verstehe ich nicht. Ob gerecht oder nicht - die Frage nach der Legalität des Krieges ist irrelevant für das Humanitäre Völkerrecht. Der Satz muss ersatzlos gestrichen werden.
  • In der bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs maßgeblichen Rechtsauffassung des sogenannten Haager Rechts... und Die derzeit geltende Rechtsauffassung, die auf dem sogenannten Genfer Recht beruht... Das ist unzutreffend. Die HLKO von 1907 ist nach wie vor in Kraft. Widersprüche sind nach den Regeln des Völkervertragsrechts aufzulösen. Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die GK IV als das spätere Recht der HLKO vorgeht.
  • Lösung: Im System des Haager Rechts bezieht sich der Begriff Nichtkombattant auf die nicht kämpfenden Teile der Streitkräfte. Insofern sind die Ausführungen im Artikel zutreffend. Das Genfer Recht hingegen kennt keine derartige Unterscheidung zwischen den kämpfenden und nicht kämpfenden Teilen der Streitkräfte und erwähnt den Begriff des Nichtkombattanten nicht, so dass dem Begriff keine rechtliche Bedeutung im Rahmen des Genfer Rechts zukommt. Allerdings wurde durch die umfassendere Definition des Begriffs Kombattant im Genfer Recht die juristische Prägung des Begriffs Nichtkombattant des Haager Rechts beseitigt. Damit bleibt dem Begriff Nichtkombattant heute nur noch eine umgangssprachliche Bedeutung für alle Personen, die nicht kämpfen.
  • Kleines Schaubild:
    Haager Recht
    - Streitkräfte
    Kombattanten (kämpfende Teile der Streitkräfte)
    Nichtkombattanten (nicht kämpfende Teile der Streitkräfte)
    - Zivilpersonen
    Genfer Recht
    - Streitkräfte
    Kombattanten (kämpfende Teile der Streitkräfte)
    Kombattanten (nicht kämpfende Teile der Streitkräfte)
    - Zivilpersonen

War das nachvollziehbar? Wenn nicht, werde ich mir wohl die Mühe machen, das alles auszuformulieren. :)
Gruß! Henning Blatt 11:38, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Henning, zur Aussage bezüglich der Theorie des gerechten Krieges: das humanitäre Völkerrecht besagt natürlich nichts über die juristische Rechtmäßigkeit oder die ethisch-moralische "Richtigkeit" bzw. Gerechtigkeit eines Krieges. Eine Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, und die als Nichtkombattanten-Immunität bezeichnete unbedingte Verschonung der letzteren (unter angemessener Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit) gilt jedoch als eine wichtige Voraussetzung in der Debatte um den "gerechten Krieg". Ein unterschiedslos geführter Krieg gilt per se als nicht gerecht. Insofern stellt diese Aussage lediglich heraus, dass der Begriff neben der reinen juristischen Bedeutung im HVR auch ethisch-moralische Implikationen hat. Auch das HVR hat im übrigen wie das gesamte Recht eine ethisch-moralische Dimension - es sagt zwar nicht, ob ein Krieg richtig oder falsch ist, aber es beschreibt, welche Handlungen im Falle eines Krieges richtig und falsch sind. Insofern ist nicht nur Nichtkombattanten-Immunität, sondern die Einhaltung aller Regeln des HVR eine notwendige, wenn auch keine hinreichende Voraussetzung für einen "gerechten Krieg".
Zur Relevanz der HLKO: es ist richtig, dass sie als Vertragsrecht weiterhin in Kraft ist. Sie wurde aber, wie im entsprechenden Artikel auch dargestellt, in nahezu allen relevanten Aspekten durch neue und umfassendere Verträge ersetzt - der Bereich über die Kriegsgefangenen durch die GK-3, der Bereich zu den Zivilisten durch die GK-4, der Bereichen zu den Mitteln und Methoden der Kriegsführung durch das ZP-1 und der Bereich des Kulturgutschutzes durch die HK-1954. Alle diese Abkommen haben jeweils weitaus mehr Vertragsparteien und damit Akzeptanz, als beiden Fassungen der HLKO zusammengenommen beigetreten sind. Hinzu kommt in der HLKO die einschränkende Wirkung der Allbeteiligungsklausel. Summasumarum ist die praktische vertragsrechtliche Relevanz der HLKO im gegenwärtige HVR sowohl aufgrund von lex posterior derogat legi priori als auch in fast allen Bereichen aufgrund von lex specialis derogat legi generali gering. Mir fällt auf Anhieb kein relevanter Aspekt ein, in dem sie noch das alleinige Maß aller Dinge ist oder über die Regeln später abgeschlossener Abkommen wesentlich hinausgeht. Davon zu unterscheiden ist natürlich die allgemein akzeptierte gewohnheitsrechtliche Bedeutung der in der HLKO niedergeschriebenen Prinzipien als Mindeststandards, die ohne Berücksichtigung der konkreten vertragsrechtlichen Situation in allen Konflikten gelten.
Und noch was anderes speziell zum Begriff der Nichtkombattanten in der HLKO: ich kenne die Entstehungsgeschichte der einzelnen Paragraphen nicht. Interessant wäre es, weil man so etwas über die Intention erfahren könnte. Rein vom Wortlaut und von der Stellung im Kapitel "On the qualifications of belligerents" verstehe ich den Artikel 3 aber so, dass er lediglich die kämpfenden und die nichtkämpfenden Teile der Streitkräfte gleichstellen soll hinsichtlich des Anspruchs auf eine Behandlung als Kriegsgefangene, jedoch keine Abgrenzung zwischen beiden Gruppen hinsichtlich irgendwelcher Aspekte vornimmt. Für eine solche Abgrenzung fehlt in der HLKO für beide Begriffe eine genaue und umfassende Definition im Sinne von "Kombattant/ Nichtkombattant ist, wer ...". Mit anderen Worten, der Artikel 3 der HLKO ist (meiner Meinung nach) eine Klarstellung im Sinne von "Die nichtkämpfenden Armeeangehörigen haben die gleichen Rechte wie die kämpfenden Teile der Truppe". Der Begriff des Nichtkombattanten taucht in der HLKO an keiner anderen Stelle auf, somit ergeben sich aus diesem Begriff auch im Haager Recht keine praktischen Unterschiede zwischen den kämpfenden und nichtkämpfenden Soldaten, also weder Vor- noch Nachteile für eine der beiden Gruppen. Praktisch gesehen ist dies identisch mit der Zusammenfassung beider Gruppen als Kombattanten im Artikel 43 des ZP-1.
Ich kann bei Deinen obigen Ausführungen zum Haager und zum Genfer Recht keinen Widerspruch zur Darstellung im Artikel erkennen. In diesenm steht doch z.B. "Die derzeit geltende Rechtsauffassung, die auf dem sogenannten Genfer Recht beruht, kennt keine explizite Definition des Begriffs." und erklärt dann im folgenden die (umgangssprachliche) Bedeutung. Ich habe mal die Worte "Faktisch gesehen" durch "Umgangssprachlich" ersetzt, war das der Punkt, der Dich gestört hat? --Uwe 12:42, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: ich habe noch ein paar Dinge umformuliert und formattechnisch anders gelöst, vielleicht entspricht es jetzt eher Deiner Sichtweise? --Uwe 15:30, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo UW, Hallo Henning!
Ich denke ein Absatz zur militärhistorischen Entwicklung wäre auch noch informativ - vielleicht finde ich etwas ansprechendes; ansonsten bin ich mit dem derzeitigen Stand zufrieden; die juristischen Details kann ich nicht beurteilen - da halte ich mich raus.

lG --Dabringer 14:17, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Palau

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siehe Diskussion:Palau#Literatur Gruß, --ThT 17:20, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Kürzel

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Hallo Henning, so restriktiv und meines Erachtens spießig die Wiki-Regeln in Sachen Abkürzungen sind, fallen UNO und USA doch wohl in die mit dem Beispiel ADAC gekennzeichnete Gruppe, wo das Kürzel stärker ist als die ausgeschriebene Form. --Ulamm 17:04, 18. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  • Hmm. Also "UNO" geht natürlich leicht über die Lippen, ist aber leider als Abkürzung nicht korrekt. Allerdings denke ich nicht, dass die ausgeschriebene Form "Vereinte Nationen" tatsächlich weniger häufig verwendet wird. Ich würde eher das Gegenteil vermuten. Auf welchen meiner ungezählten Beiträge zu dieser Thematik beziehst Du Dich eigentlich? Gruß! Henning Blatt 15:26, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Dein Anteil an meinem SW-Beitrag

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Guten Abend Henning, da Du mit Deinen Überarbeitungen und Deinen Hinweisen auf der Diskussionsseite des Artikels zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten signifikanten Anteil an dessen Erfolg im Schreibwettbewerb hattest, möchte ich Dich fragen, ob Du einen der mir nun zustehenden Preise als Dank dafür akzeptieren würdest. Der Verlag Spektrum der Wissenschaft hat ein Jahresabonnement der Zeitschrift Gehirn und Geist für den besten Artikel aus den Themengebieten Recht, Politik oder Wirtschaft ausgelobt. Wenn Du daran Interesse hättest, würde mich sehr freuen, wenn Du diesen Preis als Anerkennung Deines Anteils am Gelingen meines Artikels annehmen würdest. Bitte gib zeitnah hier oder per E-Mail kurz Bescheid, damit ich die entsprechenden Infos an Achim weiterleiten kann. --Uwe 22:06, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  • Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Das Völkerrecht ist auch in der Wikipedia auf dem Vormarsch! :)) Allerdings erachte ich meine zwei, drei Anmerkungen zu dem Artikel doch eher als marginal. Und leider sind meine Lesekapazitäten auf unbestimmte Zeit vollständig mit juristischer Literatur belegt. Die Gehirn und Geist würde sich bei mir zuhause zwar gut machen auf dem Schreibtisch, aber damit könnte ich nur bei meinen Gästen punkten - sie bliebe wohl weitgehend ungelesen. Daher erlaube ich mir die Freiheit, Dein großzügiges Angebot dankend abzulehnen. Was die weitere Verwertung des Artikels angeht: es ist in Arbeit. Schöne Grüße! Henning Blatt 15:35, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
    • Hallo Henning, das akzeptiere ich natürlich ohne zu murren :o). Dein Anteil war allerdings alles andere als marginal, immerhin hast Du doch eine Reihe von Änderungen selbst vorgenommen, einen sachlichen Übersetzungsfehler (Bruges -> Brügge) aufgedeckt und Anstoß gegeben zu zwei kleineren Formulierungsänderungen (Neufassung statt Revision der Genfer Konventionen, Bedeutung des Schutzzeichens des Roerich-Paktes). Alles in allem also schon wichtige Beiträge zu dem Maß an "Rundmachen" des Artikels, das angesichts der Konkurrenz-Artikel für den Erfolg notwendig war. --Uwe 15:47, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Aprilscherz und so

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... Du hast behauptet, ich hätte das von Dir geklaut: Nein, das stimmt nicht. Schau Dir einfach mal die Edit-History an, da wirst Du sehen, dass Du das seit Januar 2007 hast, ich aber schon seit September 2006 :P -- Badehaubendealer 21:18, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Internationale Organisation (Völkerrecht) III

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Hi Henning, du hattest mich nach einer Classe gefragt, die ich bei den Fußnoten gesetzt hatte. Ist einige Tage her, deswegen schreibe ich dir hier. Das ist ein Tag, der die Fußnoten in 2 Spalten ornet, dadurch sieht das professioneller gesetzt wie in Büchern & Fachzeitschriften. Die Classe ist Mozilla-basierten Browsern sichtbar, die anderen kennen das halt nicht. Dort ist das unsichtbar... Gruß, CJB 15:21, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Haager Landkriegsordnung - Zahl der Ratifikationen

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Guten Abend Henning, kannst Du diesen Edit irgendwie verifizieren? Ich habe ihn prophylaktisch erstmal revertiert. Die Quellenangabe im Editkommentar ist ja reichlich unspezifisch, und in der Datenbank des IKRK zum HVR, die ich bisher als Quelle für solche Daten verwendet habe, finde ich diese Angaben nicht. Andererseits kann ja nicht völlig ausgeschlossen werden, dass in dieser Datenbank Angaben fehlen, aus welchem Grund auch immer. Wenn diese Ergänzung richtig sein sollte, stimmt höchstwahrscheinlich die im Artikel angegebene Zahl der Vertragsparteien nicht - in dem Fall wäre meine zweite Bitte an Dich, eine aktuelle und verlässliche Liste der Vertragsparteien beider Fassungen der HLKO aufzutreiben :o). --Uwe 23:58, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

  • Der Edit ist in der Tat Quatsch. Er bezieht sich auf das I. Abkommen von 1899 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle. Die Jahreszahlen entsprechen den Jahren, in denen im BGBl. das jeweilige Inkrafttreten dieses I. Abkommens für die betreffenden Staaten bekannt gegeben wurde; allerdings ist das Abkommen z.B. für Slowenien schon am 25.6.1991 in Kraft getreten, obwohl die entsprechende Bekanntmachung erst 1996 erfolgte, BGBl. II 1996, S. 2620. Aus welchem Grunde hier Angaben für das I. Abkommen ergänzt wurden, obwohl der Artikel das II. Abkommen von 1899 bzw. das IV. Abkommen von 1907 behandelt, ist nicht ersichtlich. Die Angaben sind damit falsch; insofern musste der Edit vollumfänglich rückgängig gemacht werden.
    Das I. Abkommen ist auf der Seite des IKRK übrigens nicht veröffentlicht, da es keinen humanitärrechtlichen Charakter hat. Aus Gründen der Vollständigkeit ist es aber wünschenswert, die jeweiligen I. Abkommen von 1899 und 1907 sowie das II. Abkommen von 1907 ebenfalls mit aufzuführen.
    Ich habe die Daten des Inkrafttretens des IV. Abkommens von 1907 korrigiert. Dies erfolgte gemäß seinem Art. 7 erst 60 Tage nach Hinterlegung der jeweiligen Ratifikationsurkunden, also für Deutschland und Österreich am 26. Januar 1910 und für die Schweiz am 11. Juli 1910.
    Gruß! Henning Blatt 13:32, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Perfidie vs. Heimtücke

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Guten Abend Henning, ich habe heute mal versucht, einen Artikel zum Stichwort Perfidie zu schreiben. Für einen prüfenden Blick Deinerseits und entsprechende Korrekturen wäre ich sehr dankbar. Dabei ist mir aufgefallen, dass in der deutschen Fassung des ZP-1 der englische Begriff perfidy in Artikel 37 nicht mit "Perfidie", sondern mit "Heimtücke" übersetzt wurde. Kann es sein, dass dies gemessen am strafrechtlichen Verständnis des Begriffes der Heimtücke (in der deutschen Rechtssprechung) als Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers in feindlicher Absicht nicht ganz optimal ist? Die Beschreibung "Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit" dürfte doch auf viele Kriegslisten zutreffen, die nach dem HVR erlaubt sind. Das klassische Trojanische Pferd würde doch beispielsweise heute völkerrechtlich als erlaubte Kriegslist und nicht als Perfidie/ Heimtücke bewertet werden. Gleichwohl erfüllt es auch das allgemeine strafrechtliche Verständnis von Heimtücke als Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit der Trojaner. Was ich damit sagen will: die Übersetzung von perfidy als "Heimtücke" im ZP-1 halte ich für sehr irreführend. --Uwe 23:19, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

  • Da hab ich doch glatt Deine Anfrage übersehen... Sorry, dass ich erst jetzt antworte.
    Der Heimtückebegriff aus dem StGB hat mit der Heimtücke aus Art. 37 ZP I natürlich nichts zu tun. Ich weiß auch nicht, warum man diese Übersetzung gewählt hat, obwohl ja Heimtücke juristisch besetzt ist und auch Perfidie ein schönes deutsches Wort ist. Aber nun.
    Inhaltlich hat perfidy eigentlich nichts mit der Arg- und Wehrlosigkeit des Gegners zu tun: "Perfidious acts are constituted by two elements: Firstly, the act in question must be objectively appropriate to cause or at least to induce the confidence of an adversary. This confidence is not an abstract one. It must be directed to a precisely specified legal situation, that is, the legal protection to which the adversary himself is entitled to or which he, on the other hand, is obliged to grant by law. The legal protection must be prescribed by rules of international law applicable in international armed conflict; protection under other rules of international law or under internal or domestic law is not included in the definition. Secondly, the definition contains a subjective element. The act inviting confidence must be carried out intentionally in order to mislead the adversary into relying upon a situation's legality.", Knut Ipsen: Perfidy, in: EPIL III, S. 978.
    Gruß! Henning Blatt 15:17, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Buchanfrage

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Guten Morgen Henning, ich hätte mal ein dringendes Problem, bei dem Du mir vielleicht helfen kannst: habt ihr zufällig das Buch "The Gentle Civilizer of Nations. The Rise and Fall of International Law 1870-1960" von M. Koskenniemi in eurer Institutsbibliothek? Und wenn ja, kannst Du mal schauen, ob es Angaben zu eventuellen Aktivitäten von Gustave Rolin-Jaequemyns im Bezug auf den Kongo-Freistaat enthält? --Uwe 09:50, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Rat der EU

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Hallo Henning,
für die Bürgerferne der Benennung des Rats der EU, EG, der Regierungen oder was auch immer: was hast du denn da für 'nen Maßstab? Dem Bürger ist doch sch..egal, welcher Rechtsverdreher ihm irgendein Organ leiht oder wem er die Persönlichkeit abklemmt. Der denkt, wie es ein populärer Jurist aus Oggersheim formulierte: Entscheidend ist, was hinten rauskommt! --KaPe, Schwarzwald 18:02, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Aber nein; dass ich Diskussion des "Arndt" für etwas fern vom WP-Leser finde, darfst du rauslesen. Mein Interesse gilt wirklich der Frage, wie du – meinentwegen in der erlernten Idendität als Jurist – Bürgerferne oder Bürgernähe von Beschlüssen des EU-Rats misst. Weil ich gerne erfahre, wie andere WP-Autoren zu solchen Bewertungen finden. --KaPe, Schwarzwald 19:56, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • Bürgerferne soll doch bloß heißen, dass mit der gewählten Bezeichnung die Verwirrung perfekt ist: Der Rat der Europäischen Union hat nämlich - rechtlich betrachtet - mit der Europäischen Union nichts zu tun, sondern nur mit der Europäischen Gemeinschaft. Aber letztlich ist das natürlich egal, da Otto Normalverbraucher ohnehin kein Verständnis für EU und EG hat. Und auch nicht für Bundestag und Bundesrat und Gerichte und überhaupt alles Juristische. Aber das macht ja auch nichts: Schließlich habe ich von Biologie und Physik auch null Ahnung und überlebe trotzdem. Juristen jedenfalls sollten sich in dem Begriffswirrwar zurechtfinden, da sie dafür ausgebildet werden. Schade ist nur, dass man immer dann, wenn man einem Artikel ein wenig juristische Korrektheit angedeien lassen möchte, als kleinkarierter Haarspalter abgekanzelt wird. Henning Blatt 18:04, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Besatzungsrecht

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Hallo Henning Blatt, ich habe gerade einen rudimentären Artikel zu Besatzungsrecht geschrieben. Jetzt bin ich mir aber gar nicht so sicher, ob man - neben dem vom Okkupanten gesetzten Recht - auch das Recht des Okkupanten selbst unter "Besatzungsrecht" aufführen sollte, oder ob man das als "Besetzungsrecht" davon trennen sollte. Ich hab mir gedacht dass du da vielleicht besser bescheidweißt. Gruß --C.Löser Diskussion 16:14, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

  • Du musst unterscheiden zwischen den verschiedenen Rechtsmaterien Völkerrecht und staatliches Recht.
    1. Das völkerrechtliche Besatzungsrecht ist das Recht, das dem Vorgehen der Besatzungsmacht rechtliche Grenzen setzt, also HLKO, GK IV usw. Dabei handelt es sich aber nicht um ein Recht der Besatzungsmacht; sie unterliegt lediglich Pflichten, denen sie genügen muss.
    2. Auf staatlicher Ebene gibt es zum einen das Recht des besetzten Gebietes, das prinzipiell weiterhin in Kraft bleibt und von der Besatzungsmacht respektiert werden muss. Zum anderen gibt es das von der Besatzungsmacht gesetzte Recht, also z.B. die Kontrollratsgesetze in Deutschland. Dieses Recht wird auch als Besatzungsrecht bezeichnet, obwohl es wohl eher Besatzerrecht heißen müsste.
    Gruß! Henning Blatt 18:20, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Montenegro

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Hallo Henning, mal eine Frage aus reiner Neugier: ist das 2006 als unabhängiger Staat entstandene Montenegro Rechtsnachfolger des Anfang des 20. Jahrhunderts bestehenden Königreiches Montenegro? Oder anders gefragt, steht das heutige Montenegro in den vertraglichen Verpflichtungen, die das damalige Montenegro eingegangen ist? --Uwe 18:12, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

  • Tja. Das ist eine gute Frage. Und ich bin eindeutig überfragt. Wenn man bedenkt, wie das Problem in Bezug auf die baltischen Sowjetrepubliken gelöst wurde, kann ich mir so eine Argumentation durchaus vorstellen. Allerdings habe ich keine Ahnung hinsichtlich der staatsrechtlichen Konstruktion des Königreichs Jugoslawien und welche nationalstaatlichen Elemente des Königreichs Montenegro die Eingliederung in das Erste Jugoslawien 1918 überdauert haben. Außerdem war die Eingliederung keine gewaltsame. Interessant ist jedenfalls, dass die Datenbank des IKRK für die Republik Montenegro nur solche Verträge auflistet, die 1948 oder später geschlossen wurden. Das könnte man ja schon mal als Indiz dafür nehmen, dass sich die Republik Montenegro an die alten, unter dem Namen Montenegro geschlossenen Verträge weiterhin gebunden fühlt. Aber letztlich habe ich keine Ahnung. Gruß! Henning Blatt 18:48, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • Ich muss noch ergänzen, dass es sich bei dem von Dir angesprochenen Phänomen - so wie ich es verstanden habe - nicht um eine Rechtsnachfolge handelt. Sofern Du argumentieren möchtest, dass das heutige Montenegro der gleiche Staat ist wie das 1918 in Jugoslawien eingegliederte Montenegro, liegt eine Staatenidentität vor. Ein Beispiel ist die Bundesrepublik Deutschland, die gerade nicht - wie oft behauptet - Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, sondern mit selbigem identisch. In diesem Fall liegt problemlos eine Bindung an sämtliche alten Verträge vor. Anders hingegen wäre es, wenn Du in Montenegro einen völlig neuen Staat siehst. Nur dann stellt sich die Frage nach einer Rechtsnachfolge, also nach einer Sukzession z.B. in Verträge des alten Montenegros. Henning Blatt 19:00, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur

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HAllo Henning, einfach mal WP:LIT studieren und dran halten.--Löschfix 14:33, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Biographien

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Hallo Henning, ich habe dem Bereich Völkerrecht in den letzten Wochen mal ein paar, größtenteils kleinere, Biographien spendiert. Vielleicht magst Du ja schauen, ob Du was ergänzen kannst: Michael Bothe, Wladimir Pawlowitsch Besobrasow, Carlos Calvo, James Lorimer, Charles de Visscher, John Westlake, Albéric Rolin. --Uwe 19:29, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Diskussion:Staat

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Hallo Henning Blatt,
lass dir von Leuten wie denen auf Diskussion:Staat nicht den Tag verderben. Wer nichts besseres zu tun hat als sich in der Wikipedia, wo man sich nunmal duzt, darüber zu echauffieren, dass man geduzt wird ("Sehr geehrter Herr Blatt, ich kann mich nicht erinnern, Ihnen jemals das "Du" angeboten zu haben...") oder völlig ungeniert seine Planlosigkeit von einem Thema zur Schau stellt und auch noch meint besonders schlau zu sein ("geographisches Gebiet ..." Und was ist mit den Auslandsgeheimdiensten und militärischen Aktionen außerhalb des Staatsgebietes? - Eine der drei Säulen (Territorium) wackelt schon mal. lol") hat es nicht verdient ernstgenommen zu werden.
Ich halte mich mittlerweile aus den Themenbereichen, in denen die Leute nicht mehr mitkommen und es dennoch besser zu wissen meinen seit einiger Zeit recht erfolgreich heraus und brauche mich nicht mehr so aufzuregen. Und überhaupt, die Wikipedia ist meiner Meinung nach ohnehin (noch?) nicht der Ort, wo man alle Themenbereiche wirklich vertieft behandeln kann, eben wegen solcher Leute, die nicht müde werden die Leute die Ahnung haben mit ihrem mehr als überflüssigen Gedankenmüll zuzukippen.
In diesem Sinne: Einen schönen Abend wünsche ich! --C. Löser 22:30, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

  • Nicht doch! Ich musste so herzlich lachen, als ich den Beitrag zur Tyrannisierung der armen Familie las, dass ich mich spontan verpflichtet fühlte, einen gleichermaßen qualifizierten Kommentar zu hinterlassen. Dass die Diskussion dazu mittlerweile 84 Seiten lang geworden ist, soll mir egal sein. Wer die Zeit hat, sich das alles durchzulesen und damit auseinanderzusetzen, sei dazu herzlich eingeladen. Über solche Beiträge rege ich mich schon lange nicht mehr auf... Viele Grüße! Henning Blatt 12:44, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Krähenfüßchen und die IP, die in der Neoliberalismus-Diskussion mitdiskutiert, werfen sich die Bälle so zu, wie damals Hella und Krähenfüßchen. --88.217.227.253 19:25, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Verkehrsrecht

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Bitte keine Beleidigungen auf meiner Diskussionsseite hinterlassen, Danke! Weder ist die verlinkte Zeitschrift im Verkehrsrecht führend, noch erfüllt der Link sonst die Anforderungen von http://de.wikipedia.org/wiki/WP:WEB , bitte lesen ... --Martin67 15:03, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

  • Diskussionsbeiträge zu löschen ist beleidigend. Sinnvolle Links löschen, aber Werbung stehen lassen ist, ist frech. Dass da einem das Messer in der Tasche aufgeht, ist wohl klar. Bitte mach Dich mit den Nettiquetten vertraut. Im Übrigen ist der Link einer der wenigen in der Wikipedia, die einem wirklich was bringen, wenn man sich näher mit (Straßen-)Verkehrsrecht befassen möchte. Henning Blatt 15:08, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ile de Ré

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Hallo Henning! Deinen Vorschlag zu dem Kabelleger MS "Ile de Ré" finde ich gut. Möchtest Du etwas darüber schreiben? Grüße aus Hamburg, Ile-de-re 13:13, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Prix de Moynier

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Hallo Henning, wärest Du bereit, Dich hier an der Jury zu beteiligen? Ich würde mich jedenfalls sehr freuen. -- Uwe 22:32, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

  • Oje, das sieht nach Arbeit aus. Du kennst das ja: Jede Akte, die man nicht aufmachen muss, ist eine gute Akte... Welches Zeitfenster bleibt denn voraussichtlich für die Begutachtung der Beiträge? Henning Blatt 14:12, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten
    • Nun ja, ich würde da keinen Stress machen wollen und auch keinen erwarten. Nach dem Stichtag 31. Dezember können wir uns dann ruhig ein paar Wochen mit der Begutachtung Zeit lassen, sagen wir mal so ein bis zwei Monate. Und ehrlich gesagt erwarte ich auch keine ausgeprägte Schwemme an passenden Artikeln. Schau mal auf die Diskussionsseite zur Ausschreibung, was ich für das bisherige Jahr 2008 (Januar/ Februar) aus den KLA und KEA als passend rausgesucht habe, soviel ist das bisher nicht. -- Uwe 14:43, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ostern

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Datei:Easter bunny.jpg
...hoffentlich weniger kitschig als auf dieser Abbildung ;-)

Hallo Henning, ich wünsche schonmal frohe Ostern :-) Ich hoffe du kannst über's Wochenende eine Pause von der Diss einlegen!
Gruß --C. Löser 15:54, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Der Dicke muss weg

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Hallo, Sach ma, glaubst Du, dass das wirklich dem angemessenen Umgangston in der Wikipedia entspricht. Die Gleichsetzung einer freiwillig und ehrenamtlich in der Wikipedia wirkenden Mitnutzer mit einem Parteispendenverschleierer ist wirklich unschön. sугсго.PEDIA 19:54, 26. Mär. 2008 (CET) Damit Du Zeit hast, die Regeln für die Zusammenarbeit in der Wikipedia zu lernen, habe ich dich für 30 Minuten gesperrt. Lies bitte WP:WQ und WP:KPABeantworten

  • Cool! Meine erste Sperrung! Wie aufregend. Schade nur, dass ich von ihr gar nichts mitbekommen habe. Vielleicht sperrst Du mich jetzt noch mal? So für ein/zwei Tage? Sonst habe ich ja gar keine Gelegenheit, aus meinen Fehlern zu lernen. Und auch sollte ich schon richtig dafür büßen, einen gewissenhaften Admin mit dem bösen Kanzler der Einheit in Verbindung zu bringen... Henning Blatt 12:49, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
    PS: Bitte schnell handeln, sonst muss ich auch Dir vorwerfen, Dich meiner Kritik zu verschließen und sie einfach auszusitzen – ganz so wie der Kohl. (War das jetzt schon wieder eine Beleidigung?)

Gratulation ;-)

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Evtl erinnerst du dich ja noch: Vor mehr als einem Jahr haben wir über die korrekte Übersetzung der EFTA diskutiert. Nun habe ich mich mal schlaugemacht – und siehe da, du hattest Recht: klick mich. Viele Grüße -- trm16:40, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Frage zum Internationalen Gerichtshof

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Hallo Henning, ich hätte mal eine Frage zur Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des IGH. Und zwar sind in der entsprechenden Staatenliste auf der Website des Gerichtshof einige Länder enthalten, bei denen das Datum der Erklärung vor der Gründung des Gerichtshofes liegt (Dominikanische Republik 1924, Haiti 1921, Luxemburg 1930, Nicaragua 1929, Panama 1921, Uruguay 1921). Kennst Du zufällig den Grund dafür? Beruht das eventuell auf einer Übertragung bzw. Weiterführung von entsprechenden Erklärungen zum Ständigen Internationalen Gerichtshof (wobei der ja auch erst 1922 gegründet wurde)? Der Text der Erklärung von Haiti und Nicaragua deutet jedenfalls darauf hin. Auffallend ist, dass es sich von Luxemburg abgesehen ausschließlich um lateinamerikanische Länder handelt. -- Uwe 15:32, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

  • Ja, die beziehen sich auf den StIGH. Einige Staaten hatten damals ihre Unterwerfungserklärungen abgegeben, als das StIGH-Statut noch gar nicht in Kraft war (also vor September 1921). Art. 36 Abs. 5 des IGH-Statuts postuliert eine Fortgeltung für den IGH. Das mit der Konzentration auf lateinamerikanische Länder hatte ich auch schon mal ansatzweise mit jemandem diskutiert, der sich damit auskennt; werde beizeiten noch mal einen Blick in den Zimmermann werfen, um das zu klären. Entweder zeugt es von einer bemerkenswerten Beständigkeit dieser Staaten oder aber von einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber dem IGH...
    Den LJIL-Artikel schicke ich Dir, wenn ich das nächste mal in die Uni komme, also Mittwoch oder Donnerstag.
    Da Du ja der Biographie-König in der Wikipedia bist, erlaube ich mir, eine sehr wichtige, aber bislang ignorierte Person für einen Artikel vorzuschlagen: Cedric Thornberry. Ich habe über den schon einiges gesammelt, aber elementare biographische Daten fehlen mir noch. Hast Du eine Ahnung, wo man sowas in Erfahrung bringen kann? Der Mensch lebt noch (hoffentlich lange), sodass ich auf einen Nachruf eigentlich nicht warten wollte. :))
    Gruß! Henning Blatt 20:36, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten
    • Hallo Henning, vielen Dank für die informative Antwort. Was Dein biographisches Problem angeht: Geheime Quellen oder sonstige Tricks zur Informationsbeschaffungen stehen mir leider keine zur Verfügung, soll heißen: Ich nutze für meine biographischen Artikel auch nur die Quellen, die Du sicher auch nutzt. Bei bereits verstorbenen Personen sind das Nachrufe oder biographische Artikel bzw. Bücher, und bei noch lebenden Personen entsprechend andere Veröffentlichungen und zum Teil WWW-Seiten. Zur Recherche nutze ich vor allem Google Books und Google Scholar. Insofern vermute ich mal, dass Du speziell in Deinem Fach noch deutlich besser und gezielter an Informationen kommst. Zu Cedric Thornberry habe ich jedenfalls gestern abend auch keine Lebensdaten gefunden. -- Uwe 15:49, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
  • Schade. Da muss ich morgen wohl mal in der Bib das UN Yearbook durchforsten. Irgendwann muss der Typ ja mal ernannt worden sein, und daher gab es auch mal ein UN-Dokument mit ein paar persönlichen Daten. Kennst Du eigentlich die Annual Reports des StIGH schon? Dort finden sich ausführliche Biographien zu den Richtern. Vielleicht ist das ja noch ganz interessant. Zur Zuständigkeit des IGH: Tomuschat stellt im Kommentar zum IGH-Statut von Zimmermann auch bloß fest, dass mit einer Ausnahme alle noch gültigen Unterwerfungserklärungen aus der Zeit des StIGH aus Lateinamerika stammen. Leider geht er nicht näher darauf ein. Henning Blatt 22:35, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wikipedia:WikiProjekt Völkerrecht

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Hallo Henning, das brandbeue Wikipedia:WikiProjekt Völkerrecht sucht noch fachkundige Verstärkung :o). Dein Name wäre beispielsweise eine sehr gute Ergänzung der Mitarbeiterliste. -- Uwe 23:53, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Einladung zum Hannoveraner Stammtisch der Wikipedianer

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Hallo ! Um endlich einen Stammtisch in Hannover zu etablieren, ein Versuch einige Interessierte zusammenzubekommen. Auf der Seite Wikipedia:Hannover hab ich wacker den Anfang gemacht, ein Treffen am Freitag den 11.06.2008 im Mezzo ab 19 Uhr zu organisieren. Gerne sag doch deine Meinung zu Ort und Zeit auf der Diskussionsseite Wikipedia_Diskussion:Hannover oder trag dich widerspruchslos in die Liste der Interessierten ein... Gruß --Abena 19:10, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sapporo Dome

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Hallo Henning, deine Bemerkung „Kommata sind ne feine Sache“ habe ich leider nicht verstanden, da du das Komma durch ein Semikolon ersetzt hast. An dieser Stelle halte ich das Semikolon für weniger gut geeignet, da die beiden Hauptsätze in einem engen Sinnzusammenhang stehen, der durch die Verbindung (bzw. Trennung) mit dem Komma unterstrichen wird. --Goodgirl 14:00, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

  • Öhm, ja, also ich hab das mit dem Komma statt Semikolon auch gemerkt, nachdem ich die Änderung vorgenommen hatte, hatte aber gehofft, dass es nicht auffällt. Das ist die langsam einsetzende Altersdemenz... In der Sache finde ich jedoch ein Komma höchst ungeeignet, da gerade für einen solchen Sinnzusammenhang das Semikolon geschaffen wurde. Es handelt sich schließlich um zwei vollständig eigenständige Sätze, die in keinem grammatikalischen Zusammenhang stehen. Außerdem steht das Semikolon auf der Roten Liste der bedrohten Satzzeichen; daher müssen wir alles zu seiner Rettung unternehmen! Henning Blatt 20:36, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn ich etwas zur Rettung bedrohter Satzzeichen beitragen kann, will ich mich fügen, allerdings ohne Garantie, dass bei einer der nächsten Revisionen das eine oder andere der Semikola untergeht. --Goodgirl 00:22, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Jury Schreibwettbewerb

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Guten Morgen Henning, hättest Du Lust, beim neuen Schreibwettbewerb in der Jury mitzumachen? Ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur bestätigen, dass es sich in jeder Hinsicht lohnt. Mit Deinem Einverständnis würde ich Dich gern für die Sektion II (Geistes- und Sozialwissenschaften) nominieren. -- Uwe 00:46, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

vanuatu

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moinsen! berlin ist doch der nabel der welt! hier findet man sogar fahrzeuge mit vanuatuischen kennzeichen. --Dirk <°°> ID 30601 23:02, 30. Okt. 2008 (CET) :-)Beantworten

  • Nicht zu fassen... :))

Politisches System der EU

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Hallo! Ohne Rechthaberei, nur weil es Dich vielleicht interessiert: 1. Zur Organfrage: Schau mal in Wikipedia Organ(Recht) und Internationale Organisation (Völkerrecht), insb. Eingangsdefinition und Rechtsfähigkeit. Dein Argument leuchtet deshalb nicht ein: Wenn Rechtsfähigkeit an IO nur durch Staaten verliehen werden kann, haben IO ja immer auch innerstaatliche Rechtsfähigkeit. Ich glaube, Du vertust Dich da einfach. 2. Zur Umstrittenheit der Gleichsetzung mit dem dem Rat der EU in der Zss. der SURC (hab Dir ja in der Sache schon zugestimmt, aber Du beharrst ja auch Deiner Ansicht zur Unstrittigkeit): Schau mal in den EVV-Kommentar von Calliess/Ruffert, Art. I-21 Rn. 11 (Fn. 12 m.N.).
Im aktuellen Artikel steht übrigens implizit wieder, dass der ER ein Organ ist ("im Gegensatz zu den übrigen Organgen"); mir soll es egal sein. Viele Grüße, --Pinneberg 13:37, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

  • Ne ne, mein Lieber. Mit der Rechtsfähigkeit vertue ich mich nicht. Nationale und internationale Rechtsfähigkeit von IOs stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis. Gerne würde ich mich mit Dir darüber streiten, aber das brächte uns in Bezug auf unsere ursprünglich strittige Frage, ob auch nicht rechtsfähige IOs über Organe verfügen können, nicht weiter. Jedenfalls ist die Behauptung, dass Organe nur für juristische Personen handeln (wie es der Artikel Organ (Recht) suggeriert), in dieser Pauschalität ein Mythos. Übrigens wurde der Artikel Internationale Organisation (Völkerrecht) von mir verfasst.
    Zum Verhältnis des Rates zum Europäischen Rat möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der von Dir angeführte Calliess/Ruffert/Wichard VerfEU Art I-21 Rn 11 selbst sagt, dass der Europäische Rat keine besondere Erscheinungsform des Rates oder dessen zweite Instanz ist. Als andere Meinungen führt er u.a. die Stuttgarter Erklärung von 1983 an. Dabei handelt es sich aber um ein historisches Dokument; zwanglos ergibt sich aus der Entwicklung der Verträge, dass die Erklärung mit der aktuellen Rechtslage nicht mehr vereinbar ist. Siehe statt aller auch Schwarze/Stumpf EUV Artikel 4 Rn 1. Soweit es noch Autoren gibt, die den ER als Sonderform des Rates ansehen, haben sie die Entwicklung der letzten Jahre verpasst. Als solcher wird allseits Oppermann EuR Rn 5/46 und 61 genannt, wenngleich ich ihm eine derartige Nachlässigkeit eigentlich nicht unterstellen möchte. Er selbst schreibt zum ER: Seit 1974 wurde der Rat um den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs erweitert. Das ist richtig. Später heißt es: Seit 1975 tagt der Rat mehrfach jährlich (heute vier Mal) als "Europäischer Rat" der Staats- und Regierungschefs (ER) zusammen mit dem Präsidenten der EG-Kommission. Auch das ist richtig: Wenn der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt und dann noch der Kommissionspräsident vorbei schaut, haben wir den ER vor uns. Wenn man allerdings den Satz semantisch ganz ganz genau nimmt, ist das Wort als natürlich missverständlich: Der Rat als ER ist immer noch der Rat. Ob aber Oppermann seine Aussage insoweit auf die Goldwaage gelegt sehen möchte, darf bezweifelt werden. Und selbst wenn Du aus der zitierten Stelle von Oppermann herauslesen möchtest, er erachte den ER als besondere Form des Rates, kannst Du daraus dennoch nicht schließen, dass die organschaftliche Verschiedenheit von ER und Rat tatsächlich umstritten sei; dafür wären dann doch noch einige Stimmen mehr vonnöten. Aber Gott sei Dank brauchen wir uns darüber keine vertieften Gedanken machen, da diese Spitzfindigkeit keinen expliziten Eingang in die Wikipedia gefunden hat, oder?
    Gruß! Henning Blatt 18:08, 6. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Kosovo

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Hallo Henning, vielen Dank für Deinen Input, auch wenn Orakhelashvili nicht unmittelbar neue Argumente liefert, sondern in erster Linie die alte Beurteilung von vor 2008 bestätigt. Konkrete Änderungen im Artikel wären aber wohl nur unter Vollsperre umzusetzen, und es war gerade mal wieder ruhig... (Unabhängig davon bleibe ich bei meiner Glaskugelei vom 19. Februar 2008.) Grüße --20% 01:36, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Windhuk

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Nochmal zur Schreibweise von Windhuk
Der aufgeführte Befehl wird in einer zitierfähigen Publikation, wohl ca. Oktober 2009 veröffentlich, dann werde ich den Autor bitten, den Befehl auf die Seite von Windhuk zu setzen.
Zur Schreibweise ist es nun mal so, daß jene besagte Stadt sowohl in englisch, afrikaans, holländisch und deutsch wie "WIND-HUCK" ausgespochen wird. Im englischen und im afrikaansen werden die Laute durch die Schrift Windhoek abgebildet.
Diese Stadt wird aber nun mal in der deutsche Sprache "Windhuk" geschrieben, so ist es eben. Und ich halte es für richtig, daß in einer englischen, afrikaansen, holländischen Wikipedia die Stadt "Windhoek" geschrieben wird und in einer deutschen Wikipedia "Windhuk".
Brockhaus, Duden, Lufthansa, Star Alliance verwenden im Deutschen korrekt die Weise "Windhuk". Aber ich glaube, diese Diskussion ist absolut müßig.
(Nebenbei: Sind Sie schon einmal nach Moskwa geflogen oder nach Gdansk, selbst Wikipedia schreibt ja Danzig) Auch wenn ich mit Ihnen über Windhuk nicht einer Meinung bin, so finde ich doch Ihre Beiträge sehr gut und fundiert.
Mit vielen Grüßen
-- Johannes Ongava
  • Hallo! Deine Behauptung, dass die namibische Hauptstadt in der deutschen Sprache Windhuk geschrieben wird, ist meines Erachtens nach unzutreffend. Das war zwar früher so, heute aber orientiert man sich hierzulande an der offiziellen Schreibweise. Der Vergleich mit Moskwa und Gdansk funktioniert nicht, denn niemand nennt hier diese Städte so. Das Auswärtige Amt schreib zwar nach wie vor Windhuk, aber darauf kommt es für die Wikipedia nicht an; entscheidend ist allein der allgemeine Sprachgebrauch. Übrigens verwendet die Lufthansa zumindest auf ihrer Website Windhoek, ebenso auch die Schweizer und die Österreichische Regierung. Herzlichen Dank für das Lob im Übrigen und Gruß! Henning Blatt 22:55, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Aufstand der Herero und Nama

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Hallo Henning, da ich Deine Signatur schon öfter im Zusammenhang Namibia und dessen Geschichte wahrgenommen habe, und Deine Beiträge schätze, bitte ich Dich auf der Diskussionsseite zum Artikel, insbesondere bei der Diskussion um ein neues Lemma, evtl. zur Lösung des dortigen Problems beizutragen. Danke und viele Grüße--Tr2002 16:10, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

  • Vielen Dank für das geäußerte Vertrauen! Allerdings möchte ich mich an der Diskussion – nach einem Überfliegen selbiger – lieber nicht beteiligen. Einige Male bereits habe ich mich auf in der Wikipedia politisch offenbar unsicheres Terrain gewagt und sodann genötigt gesehen, meine Standpunkte zu erläutern oder vielmehr zu rechtfertigen, um Schaden von meiner Person abzuwenden. Da die Wikipedia kein taugliches Forum für eine angemessene Auseinandersetzung mit deutschen Befindlichkeiten darstellt, verzichte ich nunmehr darauf, das Entstehen entsprechender Zwänge leichtfertig zu ermöglichen. Herzliche Grüße aus Phnom Penh! Henning Blatt 04:22, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Deine Bedenken kann ich wirklich nachvollziehen (und respektiere Deine darauf basierende Entscheidung), manchmal verspüre ich hingegen noch den Idealismus mich trotz geschilderter Umstände nicht der einseitigen Geschichtsdarstellung zu unterwerfen. Viel Spaß in Kambodscha! Gruß--Tr2002 09:58, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

PJ Geest/Vorlage Internationale Organisationen

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Hallo Henning, nach Deiner Antwort auf der Diskuseite von PJ Geest dachte ich mir, dass es am sinnvollsten wäre, Dir hier zu antworten. Zugegebenermaßen habe ich die Diskussionsseite zu dieser Vorlage nicht gesehen, das muss ich einräumen. Allerdings hatte ich sowohl auf der Diskuseite von PJ Geest als auch in seinen letzten Beiträgen nichts entdeckt, was die Entfernung der Vorlage erklärt hätte. Dass der Benutzer zudem (laut eigener Aussage) nur wenig Deutsch spricht, hätte ich sicherlich berücksichtigt, wenn es darauf irgendwo einen Hinweis gegeben hätte. Der sinnvollere Weg wäre es zweifelsohne, die Vorlage zunächst so anzupassen, dass die Artikel, aus denen sie jetzt entfernt wurde (was in zwei Fällen übrigens schon wieder von anderen Benutzern zurückgesetzt wurde), darin nicht mehr vorkommen, um dann per Editkommentar auf diesen Umstand zu verweisen. Vielleicht kannst Du das dem Benutzer erläutern, aber womöglich wäre es doch besser, wenn Du es selber machst. Klingt mir nach dem einfacheren und zielführenderen Weg, denn er hat ja offenbar nicht "the time to keep me busy with this". Viele Grüße, --Scooter Sprich! 16:31, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

  • Naja, also eigentlich habe ich zur Zeit auch zu viele Baustellen und Hochzeiten, auf denen ich gleichzeitig tanzen muss, als dass ich noch hinter Herrn Geest aufräumen könnte. Sollte mich am Wochenende die Langeweile überfallen, werde ich mich mal darum kümmern. Henning Blatt 08:19, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Rote-Khmer-Tribunal

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Hallo Henning, wäre es nicht besser, du hättest deinen Edit in mehrere kleine aufgeteilt, so dass man besser sichten kann? Ich persönlich finde das Splitten in kleinere Einheiten übersichtlicher und nachvollziehbarer. -- Bnottelm 09:20, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

  • Wenn ich z.B. erst inhaltlich überarbeite und dann alle Links korrigiere, wirft mir ein anderer User vor, ich würde dem Artikel die eventuell höchst strittigen inhaltlichen Änderungen unterschieben, da nicht sie, sondern lediglich die unverfänglichen Linkkorrekturen in den Beobachtungslisten auftauchen. Aber wie man's macht, man macht es falsch... :) Gruß! Henning Blatt 15:15, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Sichterstatus

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Hallo Henning,

magst du mal unter WP:GSV/R Sichterstatus beantragen? Siehe WP:Gesichtete Versionen.

MfG, --³²P 16:45, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

UN-Behindertenrechtskonvention

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Hi, ich glaube eine Diskussion mit dem Benutzer bringt wenig. Dieselbe Diskussion führt er an verschiedenen Stellen in der Wikipedia und zeigt sich überall recht beharrlich. Einfach ignorieren, hatte ich mir daher gedacht. -- Athenchen speech 11:57, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Tausenderpunkt

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Hallo, bei vierstelligen Zahlen nicht, vgl. WP:Schreibweise von Zahlen (ja, wir haben auch dazu eine Regel <schnauf>) Grüße und viel Spaß in 2010. --Matthiasb 16:47, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

  • Wikipedia ist wirklich goldig, gell? Die WP:Schreibweise von Zahlen kannte ich schon. Und folgenden Passus habe ich kurzerhand für meine Zwecke instrumentalisiert: Wenn eine vierstellige Zahl jedoch innerhalb des laufenden Textes in direktem Zusammenhang zu Zahlen mit fünf oder mehr Stellen steht, so sollte zugunsten einer einheitlichen Darstellung auch für die vierstellige Zahl ein Tausendertrennzeichen verwendet werden. Vielleicht sollte ich ein Meinungsbild vorschlagen, um genauere Anhaltpunkte zu erlangen, wann von einem solchen direkten Zusammenhang auszugehen ist... :) Auch Dir ein erfolgreiches 2010! Henning Blatt 17:36, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

ständiger Vertreter

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Siehst du das grundsätzlich anders, das man in der deutschsprachigen WP den deutschen Vertreter noch nicht mal beim Namen nennt? Ich betreue genug andere Themen und du scheinst ja mit der UNO mehr Umgang haben.-- scif 18:40, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

  • Nein, ich sehe es nicht anders, dass man in der deutschsprachigen WP den deutschen Vertreter nicht beim Namen nennt. Ein Blick in den Artikel genügt um festzustellen: Er steht nicht drin. Es wäre natürlich begrüßenswert, wenn der Name erwähnt werden würde. In der englisch- und französischsprachigen WP tauchen Vertreternamen übrigens ebenfalls nicht auf, sodass mich Deine Empörung ein wenig verwundert. Gerne darfst Du das alles nachtragen. WP ist ein Mitmachprojekt! Und bitte nenne auch die Schweizer und österreichischen und nicht nur den deutschen Vertreter. Gruß! Henning Blatt 19:36, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Nun gut, dann mag ich andere Ansprüche an einen lesenswerten Artikel haben. Ähm, was Wiki ist, weiß ich durchaus. Allerdings hatte ich gehofft, das man vielleicht Ehrgeiz weckt dergestalt: "HAst recht, weiß gar nicht, warum wir das noch nicht drin stehn haben..." Und das Argument mit den Interwikis ist ein arg schwaches. Nur weil mein Nachbar ein grünes Haus hat, muß ich meines nicht auch grün streichen... Beste Grüße.-- scif 20:19, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lemma Rom-Statut

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Hallo Henning, bitte schau mal bei Gelegenheit hier vorbei. -- Uwe 12:17, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Staatenkunde

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Ich grüße Sie!

Die Wikipedia möchte sachlich arbeiten. Mit welcher nachvollziehbaren Begründung löschen Sie regelmäßig unter dem Eintrag "Staatenkunde" den Verweis auf die amtliche Internetdarbietung der einzigen Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde e.V. (www.staatenkunde.de)? Unter dieser Seite werden kostenfrei und ohne Werbeabsicht Auskünfte von allgemeinem Belang angeboten. Bundespräsident a. D. Frh. von Weizsäcker ist Widmungsträger dieser Seite. Die Deutsche Gesellschaft für Staatenkunde arbeitet ehrenamtlich und verspricht sich von einem kleinen Link unter dem Wikipediaeintrag zur Staatenkunde nichts. Nur würde dieser Weblink den Staatenkundeeintrag unter Wikipedia vervollständigen und weiterführende Informationen anbieten.

Wenn Sie, verehrter Herr Blatt, sich der der verantwortungsvollen Tätigkeit bei Wikipedia verschrieben haben, dann gehört Ihrer Teilnahme Anerkennung. Nur führen Sie dann bitte Ihre Vorgehensweisen auch sachlich aus und verzichten Sie fortan auf unsachgemäße Begründungen wie "es wird langsam langweilig...".

In diesem Sinne bitte ich Sie heute nochmals um die Ergänzung der Internetanschrift www.staatenkunde.de unter dem Wikipediaeintrag zur Staatenkunde.

Chr. Kölzsch

  • Hallo! Auf der Diskussionsseite hatte ich mich schon darüber ausgelassen. Möchtest Du meinem dortigen Statement widersprechen? Wenn ja, dann sollte Dein Anliegen auch dort diskutiert werden. Gruß! Henning Blatt 14:54, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Christopher Weeramantry

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Hallo Henning,

dafür vielen Dank! Um Längen besser als das vorherige Bild. -- Uwe 20:02, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

  • Keine Ursache! Ich war etwa zehn Minuten lang um ihn herum getänzelt, um ihn einigermaßen akzeptabel ins Bild zu bekommen. Aber ständig tauchten irgendwoher irgendwelche Köppe auf. Daher leider nur von der Seite. Gruß! Henning Blatt 18:23, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Demokratische Situation

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Hallo Henning! Du hast sehr viel Arbeit investiert, aber eigentlich gehört dieser Abschnitt in das Kapitel "Politik" integriert. Schönen Gruß, --JPF ''just another user'' 19:18, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

OK, wäre schade um die Arbeit. Ich habe einige ähnliche Informationen bei Osttimor jedenfalls gut in die Politik integrieren können. --JPF ''just another user'' 16:27, 24. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Internationale Atomenergie-Organisation

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Hallo Henning,

ich hätte hierfür [3] gerne eine Quelle. Grüße --cwbm 16:30, 10. Jun. 2010 (CEST)

  • Selbstverständlich! Siehe für Deutschland z.B. hier, für Österreich z.B. hier und für die Schweiz z.B. hier. Die Schreibweise mit Bindestrich wird zwar nicht immer durchgehalten, siehe z.B. hier; sie entspricht aber gleichwohl der ganz überwiegenden amtlichen Praxis. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Statuten der IAEA von 1956 in allen drei Ländern zunächst in anderen textlichen Fassungen veröffentlicht wurden, nämlich unter dem Namen -Behörde bzw. -Agentur, später dann aber Neuübersetzungen erfolgten. Gruß! Henning Blatt 17:02, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Naja, "ganz überwiegende Praxis" ist etwas anderes als ein "amtlicher Name". Trotzdem danke. -- cwbm 17:15, 10. Jun. 2010 (CEST)
  • Nein, da hast Du mich mißverstanden. Der amtliche Name lautet Internationale Atomenergie-Organisation. Ab und an produzieren die Ministerien zwar auch mal Dokumente, in denen der Bindestrich fehlt, aber das ist reine Schusseligkeit der verantwortlichen Texter. Henning Blatt 17:40, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ja gut, aber woher weißt du jetzt welches der amtliche Name ist, wenn es mal so und mal so geschrieben wird? Hast du selbst eine Statistik gemacht? --cwbm 20:45, 10. Jun. 2010 (CEST)
  • Junge, schau Dir doch einfach die PDFs an! Und dann frag mich noch mal, wie der amtliche Name der Organisation lautet.
Also, du verlinkst zwei Beschlüsse aus Österreich. In dem ersten wird die Organisation _mit_ Bindestrich geschrieben. In dem zweiten, vier Jahre später, schreibt diese sich _ohne_ Bindestrich. Dort steht auch ausdrücklich, dass der Titel des Abkommens geändert wird auf eine Schreibung _ohne_ Bindestrich. Daher möchte ich gerne wissen, wie du festgestellt hast, dass die Schreibung mit Bindestrich die "amtliche" ist. −−cwbm 17:46, 11. Jun. 2010 (CEST)
  • Dort steht ausdrücklich, dass der Titel des Abkommens geändert wird auf eine Schreibung _ohne_ Bindestrich? Das wüsste ich aber! Ich hatte initial darauf hingewiesen, dass die Schreibweise mit Bindestrich nicht immer durchgehalten wird und zur Untermauerung dieser Feststellung dieses PDF verlinkt, und jetzt kommst Du und willst dieses eine PDF als Beleg für die Feststellung missbrauchen, dass die Schreibweise _mit_ Bindestrich nicht amtlich sei? Das ist echt allerhand. Überzeug Dich selbst, wenn Du mir nicht glaubst: http://www.ris.bka.gv.at/Bund. Henning Blatt 19:04, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

"Te Ho Hannover"

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Ob eine Hochschule aufgrund sog. akademischer Selbstverwaltung ihren Namen selbst wählen kann, oder der MdI (? nicht KuMi oder WiMi ?) das Namensgebungsrecht hat, ist strittig; vgl. Ossietzky-Uni. Oder ist mein Wissensstand veraltet? Anderes Beispiel: Einige Jahre lang gab es im nds. Hochschulgesetz keine "TU Braunschweig", nur eine „Universität Braunschweig“. Dann hat sie aufgrund akademischer Selbstverwaltung die Möglichkeiten ihres Namensgebungsrechts ergriffen und - um auf ihre Beschränkung oder Spezialisierung hinzuweisen - sich den Eigennamen "Technische Universität Braunschweig" gegeben. Der Name "Universität Braunschweig" ist als Gattungsbezeichnung in der §§-Welt weiterhin sinnvoll, korrekt, eindeutig. Da die "Gefahr" besteht, dass jemand irgendwo die "Theo-Lessing-Uni" aufschnappt, aber nicht ihren heutigen Namen weiß, müsste in der wikipedia ein redirect eingerichtet werden; vielleicht ist er es. Ein ähnlicher, noch exotischerer Fall - kurzzeitig anderer Name einer Hochschule - ist die "Linden-Universität" in Berlin. -- Bei Deinen Beispielen hat jeweils eine hohe Behörde innerhalb ihres Geschäftsbereichs etwas festgelegt. Bei „ICAO“ handelt es sich hingegen nur um eine Übersetzung, die Organisation ist nicht dem unterworfen, der in den DACH-Staaten das Namengsgebungsrecht an sich reißt. Dass die 3 DACH-Länder sich nicht auf EINE Übersetzung geeinigt haben, zeigt, was sie von dem "I" halten. In Rechts- und Verwaltungsvorschriften der DACH-Staaten reicht eine Formulierung, die zweifelsfrei erkennen lässt, ob die ICAO gemeint ist: dazu bedarf es nicht der Festlegung einer deutsch(sprachig)en Übersetzung. In der Wikipedia sollte als Lemma die übliche Bezeichnung gewählt werden. Um eine Einheitlichkeit im Behördensprachgebrauch zu erzielen, legt der BMI für diesen Zweck Bezeichnungen von Staaten (auch Adjektiven) und Organisationen fest. Daran ist kein Pilot gebunden, und was hat das mit den Formulierungen innerhalb der Wikipedia zu tun? Die Bedeutung dieser Empfehlungen wird hiesigen Erachtens oft überschätzt. Da sie an Behördenschreibtischen z. T. ohne Berücksichtigung betroffener Fachleute zustande kommen, gibt es manche Stilblüten in diesen Empfehlungen. Da Du ja ohnehin die Möglichkeit vereinzelter Fehler innerhalb solcher Empfehlungen eingeräumt hast, erübrigt es sich, konkrete Beispiele zu bringen.- Hast Du von Th. Lessing mal „Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen“ gelesen oder das Haarmann-Buch? Mit freundlichen Grüßen --Krakatid

Wikipedia-Autorentreffen in Hannover am 9.9.

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Hallo Henning,

ich möchte ich Dich einmal auf die regelmäßigen Wikipedia-Autorentreffen in Hannover hinweisen und Dich dazu herzlich einladen. Die Treffen sind offen und es ist immer interessant und manchmal überraschend, mit anderen Autoren Erfahrungen auszutauschen. Wäre schön, wenn Du dabei sein könntest! Alle Details findest du auf Wikipedia:Hannover. Wenn Dir der nächste Termin gerade nicht passen sollte, kannst Du die Seite ja einfach auf Deine Beobachtungsliste nehmen oder Dich auf Wikipedia:Hannover/Erinnerung eintragen, um bei weiteren Treffen auf dem Laufenden zu bleiben. Wir freuen uns auf dich!

Beste Grüße, -- Ukko 23:57, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Artikel Reichsgerichtsgebäude

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Hallo Henning, ich war bisher immer der Meinung, es heißt, dass etwas in einem Raum ausgestellt "wird". Erst, wenn mehrere Gegenstände genannt werden (z.B. es werden Bilder und Statuen ausgestellt", ist die Mehrzahl anzuwenden. Da hier aber nur ein Begriff genannt wird - nämlich "Das Reichsgerichtsgebäude und seine Nutzer" muss m.E. die Einzahl verwendet werden. Schließlich ist dies ein Thema, über das ausgestellt wird. Anders wäre es, wenn die Anführungszeichen fehlen würden, nur dann wäre die Mehrzahl anzuwenden. Ich kann hierzu aber keine Regel nennen, somit sollst Du entscheiden, was hier stehen soll. Gruß -- Johamar 14:29, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

  • Du hättest Recht, wenn es z.B. hieße die Ausstellung "Das Reichsgerichtsgebäude und seine Nutzer". Ohne den sprachlichen Bezug auf die Ausstellung (Singular) bleibt es beim Plural. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die beiden Begriffe so feststehend miteinander verbunden sind, dass sie stets als Einheit verwendet werden, z.B. "Romeo und Julia" ist ein Stück von Shakespeare. Am besten wäre es, in dem Artikel deutlich zu machen, dass es sich um eine Ausstellung handelt. Dann ist das auch sprachlich besser nachzuvollziehen. Gruß! Henning Blatt 17:22, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
  • So ähnlich hatte ich es auch im Hinterkopf, indem ich das Ganze als ein Objekt ansah und einen Begriff wie "Ausstellung" gedanklich hinzugefügt hatte. Da der Begriff aber fehlte, hattest Du wohl recht. Aber Deine neue Lösung von Dir gefällt mir noch besser - Kompliment! Gruß -- Johamar 19:09, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Sichterstatus

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Hallo Henning Blatt,

mir ist beim Nachsichten gerade aufgefallen, dass Dir vermutlich aufgrund einer kurzen Sperre im März 2008 in der Folge der Sichterstatus nicht automatisch erteilt wurde. Da die Sperre einmalig war und lange Zeit her ist, habe ich Dir als regelmäßigem Autor jetzt das Sichtungsrecht manuell erteilt. Bitte lass mich wissen, falls das nicht in Deinem Interesse gewesen sein sollte. Beste Grüße, -- Ukko 23:31, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

  • Ach verdammt, jetzt habe ich gerade schon was "zurückgesetzt", obwohl ich ganz herkömmlich "entfernen" wollte, also mit Zusammenfassungszeile. Von diesem Sichterwesen halte ich nicht so viel, insofern benötige ich den Status nicht wirklich. Aber danke für die Aufmerksamkeit! Gruß! Henning Blatt 14:59, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Du brauchst es gar nicht aktiv zu nutzen. Der Vorteil besteht vor allem darin, dass auch Deine eigenen Bearbeitungen ab jetzt automatisch als gesichtet markiert werden. Es muss also niemand mehr Deine Beiträge kontrollieren und sichten. Beste Grüße, -- Ukko 23:06, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Lebensdaten in Richter-Artikeln

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Hallo Henning, ich hätte mal ein Anliegen, das ich hier auf der Diskussionsseite des WikiProjekts Völkerrecht dargelegt habe. Ich wäre für jede Hilfe dankbar :). --Uwe 23:18, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Vorlage:Internetquelle

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Hallo, vielleicht möchtest du dich an der Diskussion Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Weblinks_mit_Formatierung_durch_Vorlage:Internetquelle beteiligen? --Plenz 19:43, 6. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Plagiat / Amazon

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Hallo Henning, Danke dafür. Ich hatte selbst heute Morgen eine entsprechende Rezension erstellt, die aber noch nicht online ist. Kann gut sein, dass Amazon das Buch jetzt aus dem Sortiment nimmt... Gruß --Cvf-psDisk+/− 11:19, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm, aus irgend einem Grund wurde die Rezension gelöscht??! --Uwe 14:03, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe den Beitrag kurz gesehen, mMn stellte dieser nicht wirklich eine Diffamierung dar. Es wurde nur nüchtern auf die deutsche Wikipedia bzw. den Ursprung des Inhalts verwiesen. Kann mich aber auch leicht täuschen, ich habe sie nur um Rande wargenommen.--84.173.253.64 15:55, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ach MK, die Löschung dir nicht genehmer Rezensionen zeigt ganz deutlich, dass du der WP-Gemeinschaft nachwievor schwungvoll ins Kreuz trittst.   16:44, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Update, nachdem alle Rezensionen gelöscht wurden. Gruß --Cvf-psDisk+/− 17:07, 14. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Update2: MK hat sich doch tatsächlich bei Amazon zur Kritik geäussert. Gruß --Cvf-psDisk+/− 17:35, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Lebenslange Freiheitsstrafe

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Guten Tag. Ich wollte Sie fragen warum Sie meinen Beitrag aus dem Artikel Lebenslange Freiheitsstrafe entfernt haben obwohl Quellen angegeben waren? Vielen Dank! Niikon 19:46, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

„kommt ziemlich völkisch rüber“

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Als unvoreingenommener Wikipedianutzer habe ich den Verlauf zur „Diskussion“ über die Deutsche Gesellschaft für Staatenkunde e.V. zufällig gefunden und gelesen. Eine Frage stellt sich mir aber bezüglich der Anmerkung von Henning Blatt (vom 23.12.2009, siehe oben), in der er meint, dieser Verein „kommt ziemlich völkisch rüber“: Warum verbindet man denn mit einem Wort wie Vereinschaft völkisches Gedankengut? Erscheint dieser Vergleich nicht etwas übertrieben?

Termin für den Hannover-Stammtisch im Januar 2012

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Hallo! Ich möchte Dich kurz auf den hannoverschen Wikipedia-Stammtisch aufmerksam machen. Wie in zahlreichen anderen Städten gibt es auch in der Region Hannover ein regelmäßiges Wikipedia-Treffen. Es gibt weder ein festes Programm noch verbindliche Anmeldelisten. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu uns zu gesellen und sich zwanglos über Themen rund um die Wikipedia zu unterhalten.

Das Treffen ist diesmal mit reichlich Vorlauf geplant: Es findet am Mittwoch, den 11. Januar 2012 ab 19 Uhr im HBX in Hannover statt. Wenn Du interessiert bist, trag Dir den Termin am besten gleich im Kalender ein. Wenn gerade dieser Termin nicht passen sollte, kannst Du die Seite einfach auf die Beobachtungsliste nehmen oder Dich auf der Erinnerungsliste eintragen.

Details findest Du wie immer unter Wikipedia:Hannover.

Beste Grüße, -- Ukko 13:19, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn dieser Hinweis unerwünscht war, sag einfach Bescheid. Ich möchte niemanden belästigen.

Einladung zum Redaktionstreffen Recht 30.11.-2.12. in Frankfurt

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Hallo, als juristisch interessierten Wikipedianer möchte ich dich ganz herzlich zum Redaktionstreffen Recht am ersten Dezemberwochenende nach Frankfurt einladen. Ich würde mich freuen, wenn du Zeit hättest! Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 20:41, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Internationales Verwaltungsgericht Genf

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Hallo Henning Blatt, bin gerade beim Verfassen der Biographie von Hubert Armbruster. Im deutschen Who's Who steht, er sei 1974 Richter am Internationalen Verwaltungsgericht in Genf geworden. Hast Du davon schonmal was gehört? Mir ist es - zumindest unter der Bezeichnung - noch nie über den Weg gelaufen und google schweigt sicherheitshalber auch mal. Gruß --Teddychen81 (Diskussion) 12:59, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Super, danke! --Teddychen81 (Diskussion) 02:09, 2. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Verwaltungsgericht der Weltbank

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Hallo Henning, danke für Deine Ergänzungen und Korrekturen im Artikel zum Verwaltungsgericht der Weltbank, und auch für Deinen aufmerksamen Kommentar samt Klärung auf der Diskussionsseite. Ich hätte mal eine Frage aus persönlichem Interesse, weil mir das beim Schreiben eigentlich gleich auffiel: Läuft die Ernennung der Richter durch das Exekutivdirektorium der Weltbank (nach Vorschlag durch den Präsidenten der Weltbank) in der Praxis nicht darauf hinaus, dass hier der Arbeitgeber Weltbankgruppe sich sein eigenes Arbeitsgericht zusammenstellt?! Und wenn ja, ist das nicht prinzipiell ein Problem im Hinblick auf die wahrgenommene oder tatsächlich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts? Weisst Du, ob es dazu Diskussionen in der Fachliteratur gibt? Oder eventuell Untersuchungen dazu, ob das WBAT tendenziell arbeitgeberfreundlicher entscheidet als z.B. das ILOAT, oder ob das Stimmverhalten der Richter am WBAT Einfluss auf die Chancen einer Wiederernennung hat(te)? --Uwe (Diskussion) 14:14, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

  • In Bezug auf UNDT/UNAT hatte ich dazu mal etwas in einem der zahlreichen Berichte gelesen, die die UN unter der Flagge Administration of Justice at the United Nations produziert hatten. Welcher Bericht das war, kann ich aber nicht mehr sagen. Es gibt hunderte... Wahrscheinlich war es ein Bericht des Generalsekretärs. Allgemeiner Natur ist dieser Beitrag: Paul Mahoney: The International Judiciary – Independence and Accountability. In: Law and Practice of International Courts and Tribunals 7 (2008) S. 313–349. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 02:47, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Völkerrecht

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Hallo Henning,

ich habe auf der Disk zu Völkerrechtssubjekt gesehen, das Du Dich damit auskennst (?) und habe ein paar Fragen dazu. Unter "Völkerrechtliche Identität" geht es um den "Zerfall" eines Staates, und auf der Disk schreibst Du, das ein besetzter Staat erst "untergeht", wenn die Besatzungsmacht ihn vollständig in das eigene Hoheitsgebiet integriert. Wie verhält es sich damit, wenn die Besatzungsmacht ihn zerteilt und einige Teilgebiete als eigenständige Staaten in die Souveränität entlässt? Hat der verbleibende Teil dann keine Völkerrechtssubjektivität mehr?

freundl.Grüsse aus Berlin, Raik --85.179.67.12 02:04, 23. Jan. 2013 (CET)Beantworten

  • Sowohl die Integration als auch die Zerteilung verstoßen mE gegen Art. 43 HLKO und sind damit völkerrechtswidrig. Folglich dürften beide Vorgänge auch nicht zum Untergang des Staates führen. Sollten hingegen sich die Zerteilung und teilweise Entlassung in die Unabhängigkeit dennoch als wirksam erweisen – z.B. über den Effektivitätsgrundsatz, was zwar sehr unwahrscheinlich (auch der Effektivitätsgrundsatz lässt Staaten z.B. die gesamte Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Sowjetunion überdauern) aber immerhin denkbar ist –, dann wäre das verbleibende (nach wie vor besetzte) Gebiet entweder der verkleinerte Rumpfstaat (also Abspaltung der nunmehr wieder in die Freiheit entlassenen Teile) oder aber ebenfalls ein neuer Staat (also Dismembration des alten Staates). Welche Variante in Deinem Szenario zur Anwendung käme, kann ohne die Mitteilung weiterer Details kaum prognostiziert werden. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 19:43, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Kröhnkit

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Hallo Henning Blatt und herzlichen Dank für Deine Ergänzungen beim Kröhnkit. Ich find's immer toll, wenn man die vollständigen Namen von Erstbeschreibern bzw. Namensgebern hat, allerdings konnte ich bei diesem Mineral keine Quelle dafür finden. Da beide Wissenschaftler bisher noch keinen eigenen Artikel haben, wär's schön, wenn Du zumindest im Mineralartikel noch belegen könntest, dass es tatsächlich der "richtige" Erstbeschreiber/Namensgeber ist. Viele Grüße -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 14:33, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

  • Der Vorname Berthold wird u.a. hier erwähnt. Seit 1872 war ein Berthold Kröhnke deutscher Konsul in Chile, was hier nachzulesen ist. Dass es sich hierbei um dieselbe Person handelt, darf wohl aus dem Umstand geschlossen werden, dass besagter Konsul Fabrikbesitzer in Copiapó in der Region der Atacamawüste war, was wiederum nahelegt, dass er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit mit dem ebenfalls in dieser Region vorkommenden Mineral in Kontakt kam. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 14:18, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Neu: Wikipedia im Zentrum von Hannover

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  • Einladung zur Eröffnung am Donnerstag 9. Mai 2019 um 18 Uhr.
  • Andreaestraße 1, 30159 Hannover, U-Bahn Kröpcke, S-Bahn Hbf Hannover

Abraham Taherivand, geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland, spricht über Aktuelle Herausforderungen für Wikimedia.
Eckhard von Knorre stellt erste Ideen vor, die das Gründungs-Team des Hannover-Büros entwickelt hat.
Lernen Sie die neuen Räume kennen und diskutieren Sie mit uns über die vielen Möglichkeiten, die sich nun bieten.

Eine Anmeldung unter hannover@wikipedia.de oder Wikipedia:Wikipedia-Büro_Hannover/Termine hilft uns bei der Vorbereitung.

Wir freuen uns über Ihr Kommen.

Das Gründungs-Team - Wikipedia Hannover, 20:17, 17. Apr. 2019 (CEST)

File:Pacific Islands Forum Logo.svg

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I want to be sure you're aware of the recently opened deletion discussion at Commons about File:Pacific Islands Forum Logo.svg, which it seems like you created. This image is used in close to 250 Wikipedia articles. Hopefully you're able to comment in the deletion discussion. Feel free to contact me on my English Wikipedia talk page, where I work more often. Tucoxn (Diskussion) 16:14, 11. Feb. 2021 (CET)Beantworten