Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/10
Inhalte, die nicht stimmen
Hallo, an welche Stelle kann ich als Vereinsvertreter wenden, wenn immer wieder Änderungen an der Vereinsseiten vorgenommen werden, die nicht stimmen, oder zum Beispiel ein Logo ersetzt wird? (nicht signierter Beitrag von 62.157.214.73 (Diskussion) )
- Am besten meldest du dich zunächst mal auf der Diskussionsseite des jeweiligen Artikels. Wenn dort über längere Zeit keine Antwort kommt, kannst du es auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia versuchen. Dort können dir viele erfahrene Wikipedianer weiterhelfen. Wenn ein direkt urheberrechtliches Problem vorliegt, bist du hier richtig. --h-stt !? 09:30, 1. Okt. 2008 (CEST)
Weiternutzung einer Zeichnung aus Tantra
Hallo, unter: http://de.wikipedia.org/wikiTantra, ist die darstellenden Zeichnung von Shiva uns Shakti zu finden. Kann ich diese Zeichnung lizensfrei kopieren und für meinen Prospekt/Faltblatt verwenden?
MfG (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 92.227.78.141 (Diskussion • Beiträge) 15:35, 1. Okt. 2008 (CET))
- Ich habe deine E-Mail-Adresse aus Spamschutzgründen entfernt, eine Überschrift nachgetragen und deinen Beitrag mit einer Ersatzsignatur versehen. Es wäre schön, wenn du die letzten beiden Dinge beim nächsten Mal gleich selbst erledigst. Zum Signieren, siehe WP:SIG (geht ganz einfach mit ~~~~).
- Zum Thema: Allgemein siehe WP:LB und WP:WN. Konkret aber: Welche Zeichnung meinst du genau? Im Artikel gibt es zwei Zeichnungen mit unterschiedlichen Lizenzen. -- Chaddy - DÜP 16:55, 1. Okt. 2008 (CEST)
Fotos in Museum gemacht
Hallo,
ich habe in diesem Museum Fotos von Austellungsstücken von Jacob Jensen und Kaare Klint gemacht. Dabei handelt es sich um Alltagsgegenstände (Stereoanlage von B&O, Tisch, Stuhl, Bett) darf ich die hier oder bei Commons hochladen?
Ich befürchte das es da ein Urheberrechtsproblem geben wird (Panoramafreiheit). Wie siehts aus? --bluntüba3ba? 23:14, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Auf Commons mal nicht, Dänemarks FOP-Gesetz erlaubt noch nicht mal Bilder von im Freien stehenden Kunstwerken, geschweige denn von denen drinnen. Hier wohl auch nicht, da Deutschlands FOP-Gesetz im Gegensatz zu dem von Österreich keine Innenaufnahmen umfasst und damit der Umweg übers Schutzlandprinzip auch ausfällt. -- Cecil 23:33, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Die Frage die sich mir stellt, sind Alltagsprodukte die 100.000 mal und mehr verkauft werden als Kunstwerke anzusehen? Bei Gemälden, Skulpturen etc. eindeutig. Aber bei Alltagsprodukten? --bluntüba3ba? 23:44, 1. Okt. 2008 (CEST)
Ein Industriedesigner mit eigenem Artikel in der WP und Ausstellungen in Kunstmuseen schafft Werke der angewandten Kunst, die nach § 2 UrhG geschützt sind. Keine Chance für die Bilder --Historiograf 00:04, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Na dann hab ich wohl Pech gehabt. Danke für die Auskunft. --bluntüba3ba? 00:15, 2. Okt. 2008 (CEST)
Unseren täglichen Commons-Wahnsinn gib uns heute
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Signatures_-_copyright_Paranoia --Historiograf 00:05, 2. Okt. 2008 (CEST)
Nochmals Lichtbilder vs. Lichtbildwerke
http://archiv.twoday.net/stories/5227710/ --Historiograf 20:34, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Aha.
- Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hildebrandt, Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf, Fachlehrgangsleiter Gewerblicher Rechtsschutz bei Heyne, aus der Spezialkanzlei Lubberger Lehment - "bemerkenswert wenig Ahnung".
- Standardliteratur zum Urheberrecht - "Kappes".
- spezialisierter Berufungssenat am OLG Hamburg - "Schwachsinn".
- vom Schreiber dieser Zeilen mal ganz abgesehen ...
- .. alle sind sooo dumm und nur geniale historiograf weiß alles besser ... (obwohl es mit dem Unterschied von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht und dem zwischen Beschluß und Urteil noch manchmal hapert - zugegeben, Flüchtigkeitsfehler machen wir alle mal)!
- Lieber historiograf, Dein durchaus erhebliches Spezialwissen, wenn auch nicht handwerklich unterlegt und durch das Judiz der Berufsausübung geschult, ist ja hilfreich und im konkreten Fall halte ich Deine Ansicht für durchaus sehr bedenkenswert, ja oh Wunder, ich bin nicht automatisch immer "gegen Dich", aber bei diesem Diskussionsstil, der nur aus apodiktischen Verbalinjurien besteht, kommen wir doch nicht weit. Bitte mal tief Luft holen. Dann wird es auch überzeugender. Streich mal bitte dieses Vokabular von Kohl bis geisteskrank.
- Und nochmal - bei diesen Bildern hier kann man ernsthaft Deine Ansicht vertreten. Ganz sicher bin ich mir auch nicht, aber als ich die Fotos auf einestages und den Text las, dachte ich auch, das hätte ich mal nicht so freihändig publiziert. Das auch als Hinweis hier für die Wikipedia. Ansonsten schönen Abend, Felix Sandberg 21:24, 2. Okt. 2008 (CEST)
Guten Tag,
bitte entfernen Sie umgehend dieses Bild von mir. Es wurde ohne mein Wissen dort eingestellt und ich habe keinerlei Interesse, dass es in diesem Zusammenhang auftaucht. Nebenbei bemerkt, ist es eine denkbar unglückliche Darstellung für einen prominenten Kopf.
Vielen Dank Nina Glaser(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.59.188.17 (Diskussion • Beiträge) 21:10, 2. Okt. 2008 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:09, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 23:04, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Das hat insofern mit dem Urheberrecht zu tun, als Frau Glaser sich hier auf das Recht am eigenen Bild berufen kann, welches im Kunsturheberrechtsgesetz verankert ist. Ich wäre dafür, das Bild zu entfernen, da, soweit ich das erkennen kann, Frau Glaser „nur“ Radiomoderatorin ist. Ich würde sie nicht als Person der Zeitgeschichte einstufen, sodass ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildes unabdingbar ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:09, 2. Okt. 2008 (CEST)
Hallo? Kann mir jemand erklären, wieso ein Bild von Andreas Türk Nina Glaser darstellen soll? --Historiograf 00:09, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo. Es geht um die ältere Version zum Zeitpunkt der Fragestellung. Mittlerweile zeigt das Foto wirklich nur noch Andreas Türk allein. Das ist so in Ordnung. Evtl. kann man dann noch die alten Dateiversionen löschen. -- Chaddy - DÜP 00:20, 3. Okt. 2008 (CEST)
- (BK) Das Bild sah zum Zeitpunkt des Beitrags von Nina Glaser anders aus, wie in der Versionsgeschichte noch ersichtlich: drei Personen, eine davon Nina Glaser. Das Bild wurde inzwischen beschnitten, so dass nur noch Andreas Türck zu sehen ist, um den es beim Einstellen des Bildes offenbar hauptsächlich ging. Die früheren Versionen sollten jedoch noch gelöscht werden, um dem Wunsch von Frau Glaser zu entsprechen (Recht am eigenen Bild wie ChrisiPK schreibt). Gestumblindi 00:24, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe die alten Versionen des Bildes nun gelöscht. jodo 00:30, 3. Okt. 2008 (CEST)
Logo des Kernkraftwerk Visaginas
Hallo, ich wollte Fragen ob das Logo des Kernkraftwerks Visaginas nicht genügend Schöpfungshöhe hat? Das Logo befindet sich hier auf der Website, oben Links wo VAE steht und darüber der komische, glaube ein Storch oder was auch immer für ein Vogel ist. Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 12:57, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Also ich sehe nicht, was SH hätte. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:37, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Ich würde trotzdem empfehlen, das Bild lokal hochzuladen (nicht auf Commons). Grüße, →Christian.И 15:21, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Meines Wissens werden Medien ohne erkennbare Schöpfungshöhe nie auf Commons hochgeladen, sondern immer nur auf das jeweilige Wiki eines Landes, das natürlich auch das Prinzip der SH im Gesetz verankert oder durch eine Rechtsentscheidung anerkannt haben muss. --aWak3N ?!? 16:47, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Oke, also sollte ich es hier in der deutschen Wikipedia Hochladen und auf keinen Fall auf Commons!?! Ich hoffe ich habe das richtig verstanden. Ich danke euch :-). Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 16:56, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Genau so ist es. jodo 16:59, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Oke, also sollte ich es hier in der deutschen Wikipedia Hochladen und auf keinen Fall auf Commons!?! Ich hoffe ich habe das richtig verstanden. Ich danke euch :-). Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 16:56, 3. Okt. 2008 (CEST)
Gilt das auch hier?-- Dany3000 ?¿ 16:05, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe darin ein verarbeitetes Lichtbildwerk. Also nein. jodo 16:11, 3. Okt. 2008 (CEST)
Bilder aus Genwiki Commons
Kann ich ein Bild aus GenwikiCommons, das dort als PD lizensiertist in einem Artikel verwenden? -- Pfir 18:14, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Jop kannst du, die Karte wurde vom Urheber in die puplic domain gegeben. Bitte beim Hochladen Die Url als Quelle nennen und den dortigen User als Urheber. jodo 18:57, 3. Okt. 2008 (CEST)
Freigabe durch Künstler und permissions-de ...
Nur kurz eine Frage zur Vorgehensweise, wenn ich z.B. Fotos von Kunstwerken noch lebender Künstler bei Commons hochladen möchte. In den FAQs hier wird beschrieben, wie vorzugehen ist wenn das Foto bereits hochgeladen wurde. Ich möchte nun aber zuerst beim Künstler anfragen und erst dann, wenn ich sein OK habe, die Fotos hochladen. Reicht es, wenn ich seine Antwort-E-Mail an permissions-de@wikimedia.org forwarde wenn ich die Bilder hochlade? Aus dem Mail-Header geht ja hervor, von wem die Mail ursprünglich kam. Bzw.: soll das überhaupt über permissions-de geregelt werden, oder soll ich mich gleich an Commons wenden, weil ich die Fotos ja dort einstelle? --Tsui 19:15, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Eine Mail ist der sicherste Weg, es geht aber auch, wenn du bestätigst, daß der Künstler zugestimmt hat. Sowas bedarf in Deutschland nicht der Schriftform und dir als langjährigem Mitarbeiter kann man das auch glauben. Siehe Andreas Bogdain --RalfR → Berlin09 08:15, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Hoi, wenn du die Mail ohnehin schon hast, kannst du sie ja auch gleich an permissions-de forwarden; einstellen kannst du die Bilder ja schon vorher. Grüße, —Pill (Kontakt) 12:53, 2. Okt. 2008 (CEST)
- "... dir als langjährigem Mitarbeiter kann man das auch glauben", das habe ich bei Commons auch schon anders erlebt. Um solchen Löschungen in Zukunft vorzubeugen werde ich, sobald sie vorliegt, die Mail an permissions-de forwarden - und die Bilder eben erst hochladen, wenn die Freigabe eingelangt ist. Wenn ich Eure Antworten richtig verstehe, nimmt das de-Team die entsprechende Kennzeichnung auch auf Bildbeschreibungsseiten bei Commons vor, so dass ich die Mail an permissions-de@wikimedia.org senden kann (nicht zwingend an permissions-commons@wikimedia.org). --Tsui 19:19, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Deutschssprachige Tickets am besten immer zu permissions-de. Wenn du sie an permissions-commons schickst, werden sie wahrscheinlich in permissions-commons-de verschoben und permissions-commons-de ist wiederum nichts anderes als eine Art kleine Nebenqueue von permissions-de. Kurz: Alles Deutschssprachige am besten zu permissions-de. Der Bearbeiter nimmt dann die Kennzeichnung vor. —Pill (Kontakt) 22:49, 4. Okt. 2008 (CEST)
- "... dir als langjährigem Mitarbeiter kann man das auch glauben", das habe ich bei Commons auch schon anders erlebt. Um solchen Löschungen in Zukunft vorzubeugen werde ich, sobald sie vorliegt, die Mail an permissions-de forwarden - und die Bilder eben erst hochladen, wenn die Freigabe eingelangt ist. Wenn ich Eure Antworten richtig verstehe, nimmt das de-Team die entsprechende Kennzeichnung auch auf Bildbeschreibungsseiten bei Commons vor, so dass ich die Mail an permissions-de@wikimedia.org senden kann (nicht zwingend an permissions-commons@wikimedia.org). --Tsui 19:19, 2. Okt. 2008 (CEST)
Dokumentarische Lichtbilder sind mitunter länger geschützt als Lichtbildwerke
Ich bleibe bei meiner Einschätztung, dass Urheberrechtler, salopp gesprochen, mitunter einen an der Waffel haben, da kann der feine Herr Sandberg noch so ehrfurchtsvoll Amt und Würden des in Archivalia kommentierenden Rechtsanwalts abmalen. Sollten die fraglichen Berlin-Bilder keine Lichtbildwerke sein, sind sie sicher bis Ende 2015 geschützte Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte, wie in http://archiv.twoday.net/stories/5231950/ gezeigt wird.
Das schöpferische Lichtbildwerk eines 1944 gefallenen Soldaten ist bis 2014 geschützt. Ein dokumentarisches Kriegs-Knipsbild seines im gleichen Jahr gefallenen Kameraden, das postum 1950 veröffentlicht wird, ist bis 2015 geschützt. --Historiograf 00:09, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Sehr erwachsen, ich erstarre vor der Sachlichkeit deines ersten Satzes... --Tafkas hmm?! +/- 14:57, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Siehst du diese Seite eigentlich als Außenstelle deines Blogs an? --84.56.94.121 12:16, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Erstens hat die IP Recht, zweitens bedanke ich mich für die Blumen ("fein"), drittens: schon mal was von teleologischer Reduktion gehört? So ein Jurastudium kann für rechtliche Diskussionen schon recht nützlich sein :-) - Übrigens - ich hatte Dir in der Sache mal zugestimmt, das hast Du bei Deinem reflexartigen Zurückkeilen übersehen! Also: Auf die deutsche Einheit, auch auf Wikipedia ... Grüße von Felix Sandberg 12:51, 3. Okt. 2008 (CEST)
Wenn andernorts etwas ausführlich dargestellt ist, was hier wichtig ist, ist es selbstverständlich, dass es hier verlinkt werden kann. Aus meinen Ausführungen ergibt sich, dass, wenn das Klassenfoto kein Lichtbildwerk wäre, es als dokumentarisches Lichtbild bis Ende 2015 geschützt wäre und selbstverständlich ein Ausschnitt mit. @Sandberg: Ich habs nicht übersehen, es ist einfach nicht wichtig, ob du zustimmst oder nicht --Historiograf 14:49, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Mein ja nur: Hier sollen doch gestellte Fragen beantwortet werden, nicht durch externe Antworten auf ungestellte Fragen Traffic auf einem fremden Server erzeugt und die Gugl-Datenkrake durch Adsense weiter gefüttert werden --84.56.66.128 15:59, 3. Okt. 2008 (CEST)
Ich kann diesen Einwand immer noch nicht nachvollziehen. Hier geht es um einen wichtigen Punkt für die WP-Bildrechte, auch wenn nur der Artikel Bildrechte vorerst betroffen ist und WP:BR erst ab 2012 --84.62.86.90 15:59, 4. Okt. 2008 (CEST)
Grundsätzliches Verfahren zum Hochladen von Bildern urheberrechtlich geschützter Werke mit Lizenz des Urhebers
Bereits zu dritten Mal im Laufe eines Jahres sind meine Bilder gelöscht worden, obwohl ich m.E. korrekt handle. Der Sachverhalt:
Ich habe Fotografien von Zeichnungen einer Künstlerin angefertigt, um damit den Artikel über die Künstlerin zu illustrieren. Die Künstlerin ist inzwischen verstorben. Ich habe die Genehmigung des Erben zur Veröffentlichung bereits zweimal an permissions-de@wikimedia.org gesandt (Faksimile mit Unterschrift als jpg). Ich habe darauf nie eine Antwort erhalten, weder per E-Mail noch auf meiner Diskussionsseite. Die Bilder wurden gelöscht. Noch vor der endgültigen Löschung der Bilder sind die Links aus dem Artikel entfernt. Auf Nachfrage heißt es (von immer anderen Löschern): "Wie das mit den Bildlizenzen geht, weiß ich auch nicht, ich lösche einfach Links von Bilder mit fraglichen Urheberrechten. Von einer Lizenz bei Permissions weiß ich nichts."
Mein Problem: Beim Hochladen werden einige Freigaben angeboten, aber mein Fall: "Veröffentlichung mit Erlaubnis des Urhebers" ist nicht dabei. Wie geht das grundsätzlich? Wie kann ich eine Synchronität des Hochladens mit der Bearbeitung bei Permissions erreichen? Bisher war es so: Bis zum Ende der Löschfrist wurden meine Mails nicht bearbeitet, danach waren die Bilder gelöscht, keiner hat sich mehr gerührt.
Im Moment habe ich den Verdacht, dass im Wikipedia-Team jeder die Probleme auf einen anderen schiebt. Kein Mensch hat mir bisher im Verfahren helfen können. Nochmal: Es geht nicht um rechtliche Fragen! Der Besitzer der Urheberrechte ist genauso verzweifelt wie ich, wir kämpfen zusammen. Oder ist es gar so, dass sich mit dem jetzigen Verfahren Abbildungen von Werken zeitgenössischer Künstler überhaupt nicht in Wikipedia einbringen lassen?
Zur Kontrolle: ältere Artikelversion mit Bildverweisen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Edith_Hultzsch&oldid=51401725
P.S. Ich habe diese Fragen gestern auch an das Support-Team gestellt, dort scheint aber niemand zu reagieren. Rainer Volck 13:59, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Antwort auf Wikipedia Diskussion:Support-Team. --lyzzy 17:38, 4. Okt. 2008 (CEST)
Grundsätzliche Frage zur Lizenzangabe bzw. Nutzung von Fotos der Bundeswehr (Bsp.: Bild:Gelöbnis.jpg)
Dieses Bild hier ist auf den Commons vertreten. Und wird dort mit dem Lizenzbaustein PD-GermanGov angezeigt. Erste Frage: Ist das korrekt so? Zweite Frage: Können dann folglich alle Bilder von Bundeswehrseiten (bspw. Portraits von Generalen) für Artikel verwandt werden, obwohl auf den Bundeswehrseiten natürlich ein Urhebervermerk zu finden ist? --GrummelJS∞ 17:08, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Ist so IMHO nicht korrekt, da sich PD-GermanGov eigentlich nur auf Gesetzestexte, Gerichtsurteile und ähnliche Veröffentlichungen bezieht, aber nicht auf beliebige Bilder und Texte der Regierung oder Ministerien. Leider wird das auf Commons immer wieder mißverstanden oder mit den amerikanischen Regelungen verwechselt, wo die Werke der Regierung nicht urheberr. geschützt sind. Wäre wohl mal wieder Zeit, die Kategorie PD Germany durchzugehen und Löschanträge zu stellen. --Kam Solusar 17:18, 3. Okt. 2008 (CEST)
Ist http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Amtliche_Werke irgendwie unklar? Fotos sind grundsätzlich keine amtlichen Werke. Grundsätzlich meint: im Grundsatz, lässt aber minimale Ausnahmen in absoluten Sonderfällen zu (siehe auch Amtliches Werk) --84.62.86.90 15:48, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Wer da wohl mal wieder Fettschrift benutzt :) Man sollte das mal an einer prominenten Stelle an den Commons sagen, weil in der Kategorie ja einige URVs sind. jodo 15:53, 4. Okt. 2008 (CEST)
freie Ressource ?
Über diese Seite http://bibliodyssey.blogspot.com/2006/10/scene-sketches.html habe ich diese Library http://digital.lib.umn.edu/scenery/index.html gefunden und frage mich, ob diese Bilderdatenbank von Theaterdekorationen etc. frei zu nutzen ist ? (Zu den Bildern gelangt man über die Suchfunktion http://fmdb.cla.umn.edu/ulibscenic/FMPro?-db=scenicsample.fp5&-lay=Layout%20%231&-format=search.htm&-view) --Anghy 21:35, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Auf http://digital.lib.umn.edu/scenery/index.html steht ganz unten doch dieser Copyrighthinweis:
- Appropriate Use of Electronic Resources
- ©1999-2001 University of Minnesota Libraries. All rights reserved.
- Please credit the University of Minnesota Libraries if you copy or reproduce material from this page.
- URL: http://digital.lib.umn.edu/scenery/index.html
- Last Revised: May 15, 2002
- Das nächste Mal vielleicht ein bisschen genauer schauen. --aWak3N ?!? 12:30, 4. Okt. 2008 (CEST)
Das nächste mal vielleicht ein bisschen genauer schauen, Benutzer AWak3N. Wenn die Dekorationen in den USA PD sein sollten, ist der Rechtevermerk Copyfraud --84.62.86.90 15:43, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ja, ich hab den starken Verdacht, dass die Bilder frei sein müssten. Der Satz "please credit the University of Minnesota Libraries if you copy or reproduce material from this page" hört sich so an, als dürfe man kopieren. Es stand ja auch irgendwo, dass die Bilder aus dem 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert sind. Es "fühlt sich so an" als wäre das eine freie Datenbank mit dem obligatorischen, aber unberechtigten "all rights reserved". "Anfühlen" ist aber zu wenig, deswegen die Frage hier, könnte ja sein, dass jemand mehr weiß oder sieht als ich. --Anghy 22:59, 4. Okt. 2008 (CEST)
Hinweis auf Verzicht zum Recht am eigenen Bild am Ausgang eines Veranstaltungszelts
Tach auch, dieses Foto entdeckte ich verblüfft am Ausgang eines Zelts in der Speicherstadt in Hamburg, in der der Tag der Deutschen Einheit gefeiert wird. Ist zwar keine Urheberrechtsfrage, aber hier tummeln sich die meisten Leute mit Rechtskenntnissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Hinweis, den der Besucher am AUSGANG beim Verlassen des Zelts sieht, irgend eine Rechtswirksamkeit hat. Wie seht ihr das? -- MrsMyer 00:25, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Vielleicht kann ich mit meiner möglicherweise unzutreffenden Laienmeinung eine Expertenmeinung provozieren ;-), die Wirksamkeit einer solchen vorformulierten pauschalen Einverständniserklärung würd mich nämlich auch interessieren: <Laienmeinung>Wenn man mit dem Besuch einer Veranstaltung eine Einwilligung zu etwas gibt, so dürfte es wohl nicht ausreichen, den Besucher erst beim Verlassen dieser Veranstaltung darauf hinzuweisen. Sowas müsste dann wohl doch per deutlichem Aushang (und zwar am Eingang und nicht am Ausgang) erfolgen und zwar so, dass man davon ohne Probleme Kenntnis nehmen kann um im Zweifel auf einen Besuch der Veranstaltung verzichten zu können.</Laienmeinung> Mich würde aber auch noch interessieren, ob eine Formulierung wie an der "Hinweistafel" in dieser Art überhaupt wirksam sein kann. "Informationszwecke" scheint mir irgendwie etwas sehr schwammig. Außerdem steht da ja auch nichts weiter, wer denn der "Vertragspartner" ist. Kann da jeder Gast Fotos machen und sie dann für die besagten "Informationszwecke" verwenden oder bezieht sich das nur auf den Veranstalter, die Presse...? Gruß und in Erwartung interessanter Expertenmeinungen, --Tafkas hmm?! +/- 13:02, 4. Okt. 2008 (CEST) P.S.: Wenn die Frage hier stört, dann hab ich nichts dagegen, wenns auf WP:AU verschoben wird, ich wollte mich mit meiner Frage lediglich MrsMyer anschließen.
- Ganz kurz: Ein Schild am Ausgang ist rechtlich natürlich sowieso ein Schildbürgerstreich. Auch am Eingang wäre es allerdings sehr fraglich, ob es bei der begrenzten Größe (fragliche Erkennbarkeit) und der unklaren Zweckbestimmung (im Hinblick auf die restriktive Zweckübertragungsregel) rechtliche Wirkung hätte, und auch bleibt unklar, was hinsichtlich nicht volljähriger und damit nicht allein einwillungsfähiger Besucher geschieht. Hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild (sofern es darum wirklich geht, ich habe da Zweifel) bliebe nur eine konkludente Zustimmung der erwachsenen Besucher, also stillschweigend durch "Mitmachen" unter Umständen, die eine Bildveröffentlichung erwarten lassen. Ob das so paßt, hängt davon ab, was man da unter "Informationszwecke" verstehen muß. Mir unklar. Ehrlich gesagt scheint mir das mal wieder so ein Schild des Pressereferates zu sein, das in letzter Sekunde entstanden ist, ohne daß man die Juristen gefragt hätte. Historiograf würde wohl sagen: "Kappes". Da schließe ich mich mal an. Disregard. Grüße, Felix Sandberg 13:32, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Merci! --Tafkas hmm?! +/- 13:38, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ganz kurz: Ein Schild am Ausgang ist rechtlich natürlich sowieso ein Schildbürgerstreich. Auch am Eingang wäre es allerdings sehr fraglich, ob es bei der begrenzten Größe (fragliche Erkennbarkeit) und der unklaren Zweckbestimmung (im Hinblick auf die restriktive Zweckübertragungsregel) rechtliche Wirkung hätte, und auch bleibt unklar, was hinsichtlich nicht volljähriger und damit nicht allein einwillungsfähiger Besucher geschieht. Hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild (sofern es darum wirklich geht, ich habe da Zweifel) bliebe nur eine konkludente Zustimmung der erwachsenen Besucher, also stillschweigend durch "Mitmachen" unter Umständen, die eine Bildveröffentlichung erwarten lassen. Ob das so paßt, hängt davon ab, was man da unter "Informationszwecke" verstehen muß. Mir unklar. Ehrlich gesagt scheint mir das mal wieder so ein Schild des Pressereferates zu sein, das in letzter Sekunde entstanden ist, ohne daß man die Juristen gefragt hätte. Historiograf würde wohl sagen: "Kappes". Da schließe ich mich mal an. Disregard. Grüße, Felix Sandberg 13:32, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Das Schild ist am Ausgang bestenfalls ein zu später Hinweis. Unabhängig davon können sich die Veranstalter (bzw. Pressemenschen etc.) aber auf den öffentlichen Charakter der Feier berufen (§ 23 KUG (1) 3 (Ausnmahmen für ...) „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“). --Simon-Martin 14:22, 4. Okt. 2008 (CEST) (ebenfalls Nichtjurist)
- Das bezieht sich meines Wissens aber auf Menschenmengen und nicht auf Portraitfotos oder Einzelbilder von "Versammlungsteilnehmern". Oder?! --Tafkas hmm?! +/- 15:01, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Genau. -- Chaddy - DÜP 15:27, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Das bezieht sich meines Wissens aber auf Menschenmengen und nicht auf Portraitfotos oder Einzelbilder von "Versammlungsteilnehmern". Oder?! --Tafkas hmm?! +/- 15:01, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe das "eventuelle" als "zufällig mit drauf" interpretiert. Gezielte Aufnahmen seiner Person muss man sich als Nicht-Promi auch auf so einer Veranstaltung nur gefallen lassen, wenn man dort eine irgendwie heraus ragende Rolle übernimmt. Sind wir uns denn einig, dass das Schild bestenfalls ein Hinweis ist, aber keine rechtlichen Folgen hat? --Simon-Martin 15:38, 4. Okt. 2008 (CEST)
Keine wirksam einbezogene AGB. Keine wirksame AGB, auch wenn sie wirksam einbezogen worden wäre, da z.B. die Möglichkeit, gegen eklatante Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorzugehen (Abhören mittels Wanze zu "Informationszwecken"), ausgeschlossen wird --84.62.86.90 15:57, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Mal rechtstechnisch: Nein, das sind keine AGB, die setzen Verträge voraus. Hier geht es um Realakte (Besuch). Ja, die allgemeinen Einschränkungen des Rechts am eigenen Bild (Beiwerk, Aufzüge) gelten sowieso - allerdings haben die Ausnahmen auch Gegenausnahmen. Und sie greifen nicht, wenn eine einzelne Person erkennbar ist und so markant ins Bild rückt, daß sie kein Beiwerk mehr ist. Dafür sollte das Schild wohl was in Richtung "stillschweigende Einwilligung" bewirken, was es aber nicht kann. Nicht sehr professionell, das Ganze. Das Schild hat nicht mal faktische Rechtswirkungen als Hinweis. Es ist schlicht 100% belanglos. Grüße, Felix Sandberg 18:22, 4. Okt. 2008 (CEST)
Die Schilder sind nur von innen lesbar neben den Ein- und Ausgängen in einer Höhe von etwa einem Meter angebracht. Beim Betreten des Zeltes nimmt man die nicht wahr.
@Mrs.Myer: Schöne Fotos, besonders vom Bürgermeister! -- Torsten Bätge 18:33, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Oh, vielen Dank! *erröt*: Laienglück... Kann man das hier verlinkte Foto vielleicht mit passendem Text in Recht am eigenen Bild einbauen, nach dem Motto: "So geht's nicht"? Wenn ich's richtig im Kopf habe, steht in dem Zelt (oder Pavillon) beim Stand des Bundespresseamtes ein Fotograf, der auf Wunsch Besucher fotografiert. Was es weiter damit auf sich hat, habe ich allerdings nicht ergründet. Dass der Zettel am Ausgang nichts absichert, hatte ich auch angenommen. -- MrsMyer 19:12, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Die Idee, die Fehlleistung des Amtes vorzuführen, würde mir gefallen, aber ich würde es nicht machen. Auch wenn der Text nicht urheberrechtsfähig ist, da wäre immer noch das Hausrecht mit eventuellen Einschränkungen des Fotografierens ... daß man sich öffentlich blamieren lassen muß, ist zwar nach dem hübschen "Tasse Kaffee für nur 50 €" Fall einigermaßen geklärt, trotzdem - so hat das auch wenig Aussagekraft, zumal wir immer noch nicht genau wissen, was eigentlich der Zweck dahinter war. Ich finde den Schnappschuß auch treffend, aber hier bin ich mal der Bedenkenträger ... bringt nix. Grüße, Felix Sandberg 19:45, 4. Okt. 2008 (CEST)
Ist ein WP-Link auf sowas erlaubt?
Hallo, ich bin durch Zufall auf die Seite [1] gestoßen. Ich würde gerne in einem WP-Artikel zu Bermuda einen Link auf dieses Bild setzen. Unter dem Bild steht, Zitat, this is copyrighted work and its use is only allowed once publishing rights are paid . Ist damit schon der Weblink gemeint oder das Bild als solches. Gruß --Zollwurf 21:03, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Hyperlinks auf Webpages mit urheberrechtlich geschütztem Material sind zulässig - läßt sich mit einem Fundstellennachweis in Printmedien vergleichen. Insoweit kein Problem. aber Juristen sind komplizierte Leute. Denn wenn nun ein Wikipedia-Benutzer über den Link zum Bild dieses kopiert und dabei URV begeht, könnte WP als Linksetzer eine Teilnahmehandlung an der URV vorzuwerfen sein. (Loewenheim, Handbuch, § 20 Rdn.14). Dafür ist aber Voraussetzung, daß das Herunterladen direkt beginnt, also der Link z.B. quasi Sperren umgeht, die der öffentlichen Benutzung sonst entgegen stehen. Wenn der Link nur das ermöglicht, was jedermann genauso frei anwählen kann, wenn er Homepage des Ziels aufruft, und über den Link auch die Beschränkungen der Nutzung mit angezeigt werden, also auch keine Informationsumgehung erfolgt, ist keine Urheberrechtsverletzung gegeben, auch nicht mittelbar (Koch, GRUR 1997, 417, 430 mit Nachweisen). Grüße, Felix Sandberg 22:02, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Danke, objektiv und sehr informativ. Gruß --Zollwurf 22:20, 4. Okt. 2008 (CEST)
Zusatzfrage: Sollten oder müssen Hyperlinks auf derartige Webpages aber dann nicht (besonders) gekennzeichnet werden? --Zollwurf 23:02, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Womit? Der Leser muß durch die Beschreibung des Links im Wiki-Text und durch ein neues Fenster beim Anklicken schon darauf aufmerksam werden, daß er WP verlassen hat, das ist klar, aber der Rest steht doch auf dieser Bermuda-Seite (wo bin ich hier, was darf ich, etc.). Die Frage, wie solche kommerziellen Außenlinks zu kennzeichnen sind, ist keine rechtliche, sondern eine der internen Wiki-Regeln, und da kenne ich mich nun nicht aus, und bevor ich Unsinn erzähle ... bitte mal einen hiesigen "Veteranen" fragen ;-) Grüße, Felix Sandberg 01:01, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Wikipedia haftet nicht für Weblinks (WP:WEB). Insofern ist es völlig legal und unproblematisch, auf das Bild zu verlinken. Eine besondere Kennzeichnung ist überflüssig. -- Chaddy - DÜP 01:08, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Erstens sind URV keine Haftungsfragen, zweitens sind solche Bemerkungen wie WEB hinsichtlich von Schutzrechten rechtlich völlig irrelevant. Das ist alles zwingendes öffentliches Recht, das keinerlei Disposition irgendwelcher Vereine oder Stiftungen unterliegt. Jeder "Haftungsausschluß" ist unanwendbar und nichtig. Sorry, kleine Selbsttäuschungen bitte. Felix Sandberg 01:16, 5. Okt. 2008 (CEST)
- @Chaddy. Du verweist auf WP:WEB; dort (Ziffer 5.) steht allerdings: "Keine Links auf kosten- oder registrierungspflichtige Inhalte. Wir Wikipedianer wollen freie Inhalte bieten und können damit auch nur schwerlich verlangen, dass sich jemand erst registrieren oder bezahlen muss, um an weiterführende Informationen zu einem Wikipedia-Artikel zu kommen.". Somit dürfte - nach den Regeln der Wikipedia - der hiesige Bildlink nicht erwünscht bzw. gar unzulässig sein. --Zollwurf 09:10, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke es kommt darauf an, ob der Leser die gesuchte Information auch schon auf dem freien Teil der Seite findet, oder ob sie erst nach Zahlung/Registrierung verfügbar ist. Es geht nicht um die Seite, sondern - wie die Regel sagt - um die Inhalte. Da mir nicht klar ist, wass Du hier zeigen willst, kann ich das nicht beurteilen.
- Allerdings sehe ich grundsätzlich ein Problem, über Links quasi Werbung für kommerzielle Anbieter zu machen, egal ob die gesuchte Info schon kostenfrei erhältlich wäre, denn das dürfte sich generell kaum mit der Neutralität und Gemeinnützigkeit des Projektes vertragen. Einmal auf der Seite des gewerblichen Anbieters könnte sich der Nutzter schnell auch zum Kauf entschließen. Das Problem hat jedoch nichts mit "bezahlen" zu tun, sondern eben nur mit "gewerblich" ode "kommerziell". Selbst viele Dienste offizieller, staatlicher oder behördlicher Anbieter sind gebührenpflichtig, und ich sehe nicht, daß nun ein Verweis etwa auf eine Verwaltungs- oder Justizseite deshalb unzulässig wird, weil diese offizielle Seite z.B. auch Datensätze gegen Gebühren zur Unkostendeckung anbietet (z.B. Handelsregister). Aber wie gesagt, das sind jetzt alles WP-interne Fragen, keine Urheberrechtsprobleme mehr. Gruß, Felix Sandberg 12:47, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Hm, der Link auf WP:WEB war in dem Zusammen hang mit meiner Antwort ein bisschen fehlplaziert. Keine Ahnung, warum ich den gesetzt habe... Das verlinkte Bild ist jedenfalls ohne Registrierung verfügbar, damit ist das nach WP:WEB in Ordnung. Das gehört aber nicht hierher. -- Chaddy - DÜP 13:55, 5. Okt. 2008 (CEST)
Alle Seiten, auf die wir verweisen sind urheberrechtlich geschützt. Ob dabei explizit ein Copyrighthinweis bei einem Bild oder Text steht, ist dabei sekundär. Die WP leistet genug Aufklärungsarbeit, dass Bilder und Texte ohne Beachtung der Lizenz auf eigenen Seiten oder in der WP nicht verwendet werden dürfen. Wir müssen daher keine Extra-Hinweise bei Links auf bestimmte Seiten anbringen. Das bloße Lesen von Texten bzw. betrachten von Bildern verletzt jedoch keine Urheberrechte, wenn wir auf diese Seiten verweisen. Dass wir auf Seiten nicht verweisen, bei denen man schon für den Zugang zu den Texten und Bildern zahlen muss, ist eine interne Abmachung. --Regiomontanus (Diskussion) 17:46, 5. Okt. 2008 (CEST)
Windows XP
Ahoi. Heute bekam ich ein DÜP auf ein von mir hochgeladenes Bild. Beim Bild handelt sich um ein Screenshot vom Browser Mozilla Firefox. Ich wollte mich hier darüber informieren, wie das ganze mit der Schöpfungshöhe und Windows XP-Design läuft. Geht das? Ich könnte schwören, dass ich bereits rege Diskussionen auf Commons und Co. darüber gelesen habe, und man zum Schluss gekommen wäre, dass ein einfacher Verlauf nicht geschützt werden könne. Grüsse, --dvdb 11:51, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Brot- und Butter-GUIs sind urheberrechtlich nicht schützbar. sугсго 12:07, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Tipp: Wenn ihr den Vollbildschirm-Modus (F11) verwendet, verschwindet der Fensterrahmen im Teletubbies-Design. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 12:17, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Mittlerweile neue Version hochgeladen, ohne Win-Theme und so weiter. --Xephƃsɯ 16:58, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe am Windoof-Design reich garnix schützenswert, das hat alles keine SH. Von mir aus könne Screenshots von Windows bis zum Erbrechen hochgeladen werden. --RalfR → Berlin09 19:19, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Aufpassen muss man aber beim Desktop-Hintergrund. Der ist meistens ein recht aufwendiges (Licht)bild(werk). -- Chaddy - DÜP 20:38, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Vollkommen richtig. --RalfR → Berlin09 21:52, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Aufpassen muss man aber beim Desktop-Hintergrund. Der ist meistens ein recht aufwendiges (Licht)bild(werk). -- Chaddy - DÜP 20:38, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe am Windoof-Design reich garnix schützenswert, das hat alles keine SH. Von mir aus könne Screenshots von Windows bis zum Erbrechen hochgeladen werden. --RalfR → Berlin09 19:19, 6. Okt. 2008 (CEST)
Foto von T. S. Eliot
Hallo zusammen. Es gibt hier ein Foto, dass als "public domain" gekennzeichnet ist, allerdings mit dem Hinweis, dass es aus Wikipedia stammt. Auf en.wp finde ich es nun hier mit dem gleichen Hinweis. Dazu wird gesagt, dass es von 1919 stammt und von Emil Otto Hoppé aufgenommen wurde, der laut unserem Artikel aber erst 1972 gestorben ist. Muss ich daraus schließen, dass "public domain" ein Fehler ist und ich das Bild nicht hier oder auf Commons hochladen darf? Danke und Grüße, wtrsv 16:01, 6. Okt. 2008 (CEST)
- In den USA wäre es evtl. PD, wenn es vor 1923 veröffentlicht wurde. Könnte aber auch in den USA durchaus wieder geschützt sein, wenn es 1996 in England noch geschützt war. Da müßte mal jemand schauen, der sich mit den genauen Details zum Wiederaufleben des Copyrights (ich glaube durch den Uruguay Round Agreements Act) auskennt. Auf Commons wurde das Bild auf jeden Fall bereits gelöscht (→Commons:Deletion_requests/Image:Tseliot.jpg), da es in England (und damit auch Deutschland) noch geschützt ist. Ist also hier in der dt. WP nicht nutzbar. --Kam Solusar 16:15, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Hm, verflixt aber auch, dann ist wirklich gar nichts zu finden. Danke trotzdem! -- wtrsv 16:21, 6. Okt. 2008 (CEST)
Spam-Mails
Im Artikel Penisvergrößerung wird das nebenstehende Bild als Illustration einer Spam-Mail verwendet. Ich habe nun gerade eine E-Mail in meinem Posteingang, die sich besser eignen würde, da sie in deutsch verfasst ist. Ich glaub' ja nicht wirklich, dass da jemand Klage erheben würde, aber wie sieht es mit der Schützbarkeit da aus? Immerhin ist das versenden von Spam-Mails ja verboten (glaube ich mindestens) und illegale Verträge sind - zumindest gemäss schweizerischem Recht - nichtig. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:21, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Der letzte Satz führt in die falsche Richtung. Grundsätzlich musst du dich fragen, ob der Text Schöpfungshöhe erreicht. Wenn man sich dieses Beispiel anschaut, wird man zu dem Schluss kommen, dass der Penisvergrößerungs-Spam wahrscheinlich auch nicht urheberrechtlich geschützt ist. --Isderion 00:17, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Oh, danke für den Tipp. Letzteres hatte (das war mir bewusst) nichts mit Urheberrecht zu tun, aber mit der eventuellen Einklagbarkeit der Verletzung. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:43, 7. Okt. 2008 (CEST)
Nutzen eines Bildes
Guten Tag,
wir sind im Internet auf http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c3/BlankMap-World.png
gestoßen, und würden dieses Bild gerne als Hintergrund für unser Firmenlogo verwenden.
Mfg
- Bild:BlankMap-World.png ist laut Beschreibungsseite gemeinfrei.--Nichtohne 15:39, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Ergo ist das Bild ohne Einschränkungen nutzbar. --~/w /Disk/Bewertung 16:59, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Image:BlankMap-World6, compact.svg wär vieleicht sogar noch besser.--Nichtohne 17:14, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Ergo ist das Bild ohne Einschränkungen nutzbar. --~/w /Disk/Bewertung 16:59, 7. Okt. 2008 (CEST)
Nutzung eines eigenen Textes
Wenn man einen von anderen unveränderten eigenen Text nutzt, ohne die Versionsgeschichte anzugeben, kann das dann URV sein? --Hutschi 15:37, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Du meinst, wenn du selbst die erste Version des Artikels (den du selbst geschrieben hast) verwendest, obwohl schon andere daran gearbeitet haben? Nö, in dem Fall natürlich nicht. Du darfst jede beliebige Version eines Artikels weiterverwenden und musst dann natürlich nur die Versionsgeschichte bis dort hin aufführen. Wenn du dann allein dastehst (oder die Beiträge anderer Benutzer insgesamt nicht schutzwürdig sind) dann begehst du auch keine URV. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:47, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Und wenn ich einen Artikelabschnitt geschrieben hätte? Oder ein eigenes Werk als Artikelabschnitt eingefügt hätte? Ich denke, das entspricht dem in der Wirkung. Beispiel: Zur Darstellung einer Gedichtform, die schon beschrieben ist, stelle ich ein eigenes Gedicht ein. Ich möchte es in der ursprünglich angegebenen Form weiterverwenden. Da es kein Zitat ist, können andere es natürlich verändern. Es geht aber nicht um die geänderte Fassung. Ähnliches ist bei einem Abschnitt im Artikel Transformator jemandem passiert, der einen eigenen Abschnitt ausgelagert hat. Es sollte die gesamte Versionsgeschichte angeben, obwohl der vollständige Text von ihm war, wie er schrieb. (Nachweisen kann ich es nicht, weil es wegen URV gelöscht wurde ...) - Ich denke aber, es ist kein URV, solange nicht andere daran geändert haben oder solange er die eigene Version verwendet. --Hutschi 15:58, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Mit dem Begriff die eigene Version musst du aufpassen. Das liest sich wie "die Version, über der dein Name steht", was natürlich Unsinn ist, denn vielleicht hast du ja nur ein Tippfehler korrigiert. Wenn du (zum Beispiel mit difflink) zeigen kannst, dass ein Abschnitt wirklich von dir ist, darfst du den natürlich schon irgendwie auslagern. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:19, 7. Okt. 2008 (CEST)
So lange man Texte verwendet, die gänzlich von einem selbst stammen, kann man mit diesen Texten tun und lassen, was man will, nach Belieben Copy&Paste vornehmen etc., da man durch die Lizensierung unter der GNU-FDL seine eigenen, vollumfänglich weiterbestehenden Urheberrechte nicht aufgibt, und seine eigenen Urheberrechte kann man natürlich nicht verletzen. Gestumblindi 20:45, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Genau das habe ich gemeint. Danke. --Hutschi 09:13, 8. Okt. 2008 (CEST)
MSV Duisburg - Nutzung von (Fußball-)Vereinswappen (Logos)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Manfred Schmidt, ich wohne in Düsseldorf. Seit einigen Jahren arbeite ich an einen Buch über "Die Etymologie der Beinamen Europäischer Traditionsfußballvereine". Wie Sie sich schon denken können, ist die Etymologie vieler Vereine in deren Vereinswappen zu suchen. So habe ich bei meinen (zahllosen) Anschreiben an die Fußballklubs u.a. auch um die Genehmigung gebeten, deren Logo in meinem Buch abbilden zu dürfen. Da aber eine große Zahl der angeschriebenen Vereine trotz mehrfacher, freundlichster Bitten erst gar nicht geantwortet haben, musste ich mir die Informationen aus anderen Quellen besorgen, wie beispielsweise Ihre sehr guten Vereinsseiten, aber auch die jeweils örtliche Presse etc. Hierdurch blieb natürlich die Erlaubnis der Klubs aus, deren Vereinswappen in meinem Buch abbilden zu dürfen. Darum möchte ich Sie gerne folgendes fragen: Ich habe aus unterschiedlichen Quellen gehört, dass ein solches Logo immer dann, auch ohne Erlaubnis, abgebildet werden darf, wenn sich die Abbildung unmittelbar mit einem Hinweis auf das Wappen, also in meinem Fall auf die Etymologie bezieht. Ist das richtig? Wie "sichern" Sie sich ab,zumal Sie grundsätzlich alle Vereinslogos (auch ohne einen Bezug auf ein solches) auf Ihren Vereinsseiten abbilden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße aus Düsseldorf, Ihr
Manfed Schmidt (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.60.130.132 (Diskussion • Beiträge) 9:47, 8. Okt. 2008 (CET))
Frag deinen Anwalt. Mehr können, dürfen und wollen wir nicht sagen. Trotzdem ein kleiner Deut: Zitatrecht--134.2.3.101 11:15, 8. Okt. 2008 (CEST)
Hallo zusammen, wieviel schöpferische Leistung ist hier vorhanden? SH der Spielsteine? Hat die Gesamtkomposition auch schon wieder SH? Ist die Reproduktion ein Lichtbildwerk, oder doch nur ein einfaches Lichtbild? Oder sieht hier jemand schon eine 2D-Reproduktion ohne Schutz? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:56, 6. Okt. 2008 (CEST)
Sehe keinerlei SH --Historiograf 14:30, 8. Okt. 2008 (CEST)
South Park
Haben diese stilisierten Figuren von South Park Schöpfungshöhe? [2] --85.177.219.206 19:10, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe im Vergleich keine überragend höhere schöpferische Leistung als beim laufenden Auge, das kann man aber sicher auch anders auslegen. Ein paar Striche - für mich bietet das keine SH (aber Privatmeinung!) --RalfR → Berlin09 19:17, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Laut den Artikeln Schöpfungshöhe und Kleine Münze (sofern ich sie richtig interpretiere) gilt das laufende Auge als nicht schützbar, weil es nur eine Gebrauchsgrafik ist. Die Southpark-Figur dürfte dagegen geschützt sind, genau wie fast alle Comicfiguren. --Kam Solusar 19:30, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Die sind auf jeden Fall geschützt, es handelt sich hier nicht um Gebrauchskunst. Das sind Comic-Figuren, und die haben fast immer SH. -- Chaddy - DÜP 20:32, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Bitte erläutert, was die Southpark-Figuren vom laufenden Auge abhebt! Was ist an diesen einfachen Strichfiguren (wenn auch Comics) so schöpferisch, daß sie sich deutlich vom laufenden Auge abheben? Ich sehe da keine herausragende schöpferische Leistung. Und wenn es auch oft genug gesagt wurde: SH muß explizit begründet werden, das Nichtvorhandensein nicht. --RalfR → Berlin09 01:09, 8. Okt. 2008 (CEST)
- IANAL, aber das laufende Auge ist m.M.n. ein Logo und damit Gebrauchskunst, da liegt die zu erreichende Schöpfungshöhe höher. Die Southpark-Figur ist keine Gebrauchskunst, sondern bildende Kunst, da liegt die Grenze recht niedrig. Steht so auch im Artikel Schöpfungshöhe, Abschnitte #Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst und #Kunst ("Bei der reinen bildenden Kunst [...] verfährt die Rechtsprechung gemäß dem Schutz der kleinen Münze großzügig. Comic-Figuren wie Asterix werden als geschützte Werke der bildenden Kunst betrachtet."). Ansonsten wären auch Figuren wie Micky Maus oder die Schlümpfe nicht urheberr. geschützt. --Kam Solusar 03:54, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Richtig. -- Chaddy - DÜP 16:32, 8. Okt. 2008 (CEST)
Idioten im Gleis
Moin. Ich frag lieber mal vorher: Das würd ich gern „klauen“ und hier hochladen (oder ggf. auch auf den Commons, kommt darauf an). Gibt es Einwände? --Björn B. Stammtisch! 19:12, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Könnte sogar auf Commons als Nur-Text gemeinfrei sein. Sicherheitshalber solltest du es aber besser hier hochladen (Lizenz wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}), da sehe ich keine Probleme. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:02, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Okay, supi. Dann werd ich gleich mal. Danke! --Björn B. Stammtisch! 20:03, 8. Okt. 2008 (CEST)
Kalender aus dem Dritten Reich
Ich hätte eine Verständnisfrage zu Kalendern aus dem Dritten Reich. Speziell geht es um ein Foto, welches Fritz Todt in einem Gauleiter-Kalender aus dem Jahr 1939 darstellt. (Leider kein direkter Link möglich: Auf diese Seite gehen und 45286 eingeben) Was würde gegen die Verwendung dieses Bildes aus einem -evtl. offiziellen(?)- Gauleiter-Kalenders sprechen ? --Hedwig Klawuttke 21:35, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Ja, es spricht das Urheberrecht dagegen. Denn es ist davon auszugehen das foto im Kalender ein Lichtbildwerk darstellt, und somit der Urheber (fotograf) 70 Jahre tot sein muss, um als gemeinfrei zu gelten. Kurz gesagt der Kalender ist eindeutig zu wenig alt um gemeinfrei zu sein. Denn der Urheber des Fotos müsste aktuell 1937 verstorben sein. Bobo11 23:24, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Das mit dem Urheberrecht und den 70 Jahren ist mir schon klar, aber einfach als Verständnisfrage wollte ich nachhaken, ob es aufgrund des doch sehr offiziellen Charakters es nicht irgendwie ein "Schlupfloch" gibt, so daß man die Darstellung von Persönlichkeiten aus dem Dritten Reich aus einem Gauleiter-Kalender benutzen kann ? Hedwig Klawuttke 23:55, 8. Okt. 2008
- Nein, nicht für die WP. Da sind ist unser aktueller Standpunkt, in der Sache eigentlich sehr klar. Entweder du kanst nachweisen, dass der Urheber (Fotograf) der/des Bildes seit mehr als 70 Jahren Tod ist, oder in deinem Fall gibs keine andere Lössung als auf die Bilder zu verzichtem. Denn ein Kalender wird ziemlich sicher nicht (um das Wort nie nicht zu verwenden, owohl meiner Meinung nach hier angebracht) als amtliches Werk, wie es als Ausnahme im Urheberrecht vorgesehen ist, angesehen. Bobo11 01:29, 9. Okt. 2008 (CEST)
Jürgen Gassebner
Guten Tag,
ich habe vor längerer Zeit einmal etwas zu meiner Person bei Ihnen eingestellt, da öfters Nachfragen diesbezüglich kommen. Von Kollegen wurde ich nun darauf aufmerksam gemacht, dass der betreffende Artikel Ende Januar gelöscht wurde. Die Begründung lautete "Urheberrechtsverletzung". Das verwundert mich insofern, als es sich dabei um einen vollständig von mir zu meiner Person verfassten Artikel handelte.
Gibt es denn eine zuverlässige Möglichkeit, sachlich richtige Informationen bei Ihnen einzustellen, die dann nicht auf der Basis offensichtlich falscher Annahmen und ohne jegliche Recherche gelöscht werden?
Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße Jürgen Gassebner (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.228.245.14 (Diskussion • Beiträge) 17:02, 5. Okt. 2008 (CET))
- Lieber Herr Gassebner; tatsächlich wurde hier bereits zweimal ein Artikel Jürgen Gassebner gelöscht. Die löschenden Wikipedia-Mitarbeiter hatten festgestellt, dass der Text (ganz oder teilweise) mit Texten von Ihrer Website http://www.jgassebner.de/ identisch war. Wenn in solchen Fällen nicht klar ist, dass es der Autor des Textes selbst ist, der ihn eingestellt hat, werden Artikel als vermutete Urheberrechtsverletzung gelöscht (d.h. man geht davon aus, dass ein Dritter Text von Ihrer Website übernommen und hier eingestellt und damit Ihre Urheberrechte verletzt hat). Sie haben zwei Möglichkeiten, das zu vermeiden: Sie können sich in der Wikipedia anmelden (siehe Hilfe:Benutzerkonto anlegen) und Ihren Text von einem Benutzerkonto, das Sie als Jürgen Gassebner identifiziert, einstellen; oder sie können nach erneuter Anlage des Artikels eine Freigabe für den Text an permissions-de@wikimedia.org senden - benutzen Sie in diesem Fall für Ihre Mail bitte die Textvorlage unter Wikipedia:TV#Einverständniserklärung für Textfreigaben. Man ist hier in der Wikipedia sehr darauf bedacht, dass urheberrechtlich immer alles in Ordnung ist, darum wird es manchmal etwas umständlich. Um keine weiteren Enttäuschungen zu erleben, sollten Sie auch noch beachten, dass der Text in der Form, wie Sie ihn hier einstellen, keine unangemessene Selbstdarstellung enthält (siehe Wikipedia:Selbstdarstellung#Eigendarstellung). An Ihrer grundsätzlichen Relevanz für die Enzyklopädie wird man wohl nicht zweifeln, angesichts der zahlreichen von Ihnen verfassten Bücher. Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es in der Wikipedia üblich ist, sich zu duzen - für den Fall, dass Sie sich zu fortgesetzter Mitarbeit und Anmeldung entschliessen sollten, was bei Ihrem Fachwissen in den Bereichen Luftfahrt und Motorrad sicher eine Bereicherung wäre. Gestumblindi 18:15, 5. Okt. 2008 (CEST)
Hallo Gestumblindi,
erst einmal vielen Dank für die freundliche und umfassende Antwort. Da ich mich mit Wikipedia bis dato nicht wirklich befasst habe, war mir das alles so nicht bewusst, und ich werde wie von Dir empfohlen verfahren. Falls meine Mitarbeit bei Wikipedia eventuell eine Hilfe darstellen kann, bringe ich mich natürlich gerne ein. Für Fragen stehe ich immer gerne zur Verfügung.
Danke nochmals für die schnelle und umfassende Aufklärung.
Herzliche Grüße Jürgen Gassebner (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.228.254.254 (Diskussion • Beiträge) 12:18, 9. Okt. 2008 (CET))
CD-Design
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen Benutzer der englischen Wikipedia wegen dieses Bildes gefragt, ob er das unter eine WP-konforme Lizenz stellen kann. Er geht davon aus dass das Design der CDs geschützt ist und hat das Foto deshalb als Fair Use hochgeladen. Die Antwort ist hier einsehbar („[...] Keep in mind that what we're worried about isn't the logo but the overall graphic design of the disc art which has a specific layout as well as the trademark four-dot design above the "I" in "Zaireeka," and also incorporates the Warner Bros. Records logo. I think it would be interesting to have this looked at by someone with far greater knowledge of copyright law- I'd make it free in an instant if I could.[...]“, ich hab mich an einer Übersetzung versucht, bin aber gescheitert. Ich versteh nicht von welchem Logo da die Rede ist, das im Gegensatz zum WB-Logo kein Problem sein soll, und die vier Punkte überm "I" sind seiner Meinung nach wohl getrademarked). Ich wäre ausgesprochen dankbar, wenn sich das jemand mit dem angesprochenen far greater knowledge mal anschauen könnte und mir einen Tipp geben könnte, auf welchen Wikimedia-Projekten das nicht gelöscht würde, und ob's da neben der IMHO eindeutig fehlenden SH der CDs weitere Fallstricke gibt (Teppichdesign oder so). Gruß, --NoCultureIcons 03:28, 8. Okt. 2008 (CEST)
- In der dt. WP ist das IMO kein Problem, da das Design der Discs viel zu einfach ist und nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht (Teppichdesign und Design der Geräte ist auch nicht schützenswert, da bloße Gebrauchsgegenstände). In den USA liegt die Grenze aber niedriger und deshalb herrscht dort immer ein bißchen Copyright-Paranoia, wo Leute dann selbst in simplen Buchstaben etwas Schützenswertes sehen. Eigentlich sind aber auch in den USA einfache Buchstaben und geometrische Figuren nicht geschützt. Deshalb könnte man es IMHO auch auf Commons hochladen (evtl. zusätzlich zur Lizenz noch {{PD-textlogo}} einfügen mit Bezug auf das Disc-Design), da könnte es zwar einen LA geben, aber der wird nicht unbedingt durchkommen. --Kam Solusar 16:23, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für deine Einschätzung! Gruß, --NoCultureIcons 10:35, 9. Okt. 2008 (CEST)
Wiederverwendung meiner Texte
Ich bin der einzige Autor des Artikels Grundlagen des Transformators, habe nirgends abgeschrieben. Dieser Text war im April für kurze Zeit ein Abschnitt von Transformator, später habe ich ihn da herausgenommen, weil mir ein separater Artikel sinnvoller erschien. Als eigenständiger Artikel wurde Grundlagen des Transformators von mir weitergeschrieben. Es gibt keine Mitautoren. Nach wenigen Tagen wurde er wegen URV gelöscht.
Die Begründung verstehe ich nicht: Welches Urheberrecht habe ich denn verletzt, wenn mein Text zunächst in Transformator erscheint und später (etwas ausführlicher, aber auch von mir) in Grundlagen des Transformators? Der Admin, der gelöscht hat, will eine Freigabe meines Textes sehen - durch mich? Wo/wie kann ich die Freigabe meines Textes einreichen und welche amtliche Bestätigungen sind notwendig, um das auch nachzuweisen?
Meiner Meinung nach liegt URV nur dann vor, wenn geistiges Eigentum entwendet/gestohlen/kopiert wird ohne Einverständnis des "Erstdenkers". Kann ich mich selbst schädigen, wenn ich eigenen Text vervielfältige oder wiederverwende? --Herbertweidner 16:31, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Zuerst mal solltest du wissen, dass alles, was du in der Wikipedia schreibst, unter der GNU Freie Dokumentationslizenz steht. Ich denke, die Urheberrechtsverletzung wird darin bestanden haben, dass du den Text von Grundlagen des Transformators einfach mit copy&paste aus dem Hauptartikel Transformator genommen hast. Dies ist nicht die korrekte Vorgehensweise. Lies dir mal den Abschnitt WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien durch. --aWak3N ?!? 16:42, 3. Okt. 2008 (CEST)
Dort steht: „Ein einfaches Cut&Paste von Text in andere Artikel ohne Hinweis auf die Autoren ist nicht gestattet.“ Da ich der einzige Autor bin und mein Name nach dem Kopieren automatisch erscheint, ist diese Bedingung doch erfüllt. Die Regel greift logischerweise nur dann, wenn es mindestens zwei Autoren gibt. Kann es sein, dass da jemand übereifrig war und den Sinn der Regel nicht beachtet hat?--Herbertweidner 16:53, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Selbst bei mehreren Autoren wäre eine Urheberrechtsverletzung zweifelhaft, wenn es in der Wikipedia bleibt. Die Übername von WP-Texten setzt nicht voraus, alle einen Artikel bearbeitenden Autoren mit zu benennen. Und: Nicht jede WP-Regel macht Sinn. Alles, was hier an guter Sacharbeit hindert, sollte entsprechend zurückhaltend angewendet werden. Ich denke, Herbertweidner hat Recht. Nicht unnötig die Arbeit behindern ist auch eine Wikipedia-Regel. Grüße, Felix Sandberg 16:58, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Felix Sandberg ist als Neuling auf dieser Seite sicher keine Autorität, was Lizenzfragen angeht. Seine apodiktische Aussage "Die Übernahme von WP-Texten setzt nicht voraus, alle einen Artikel bearbeitenden Autoren mit zu benennen" ist durch nichts zu rechtfertigen, wie ein Blick auf
- zeigt. Wir müssten uns mit dem GA sicher nicht herumschlagen, wenn es so einfach wäre, wie Felix Sandberg anzunehmen scheint. --84.62.86.90 15:53, 4. Okt. 2008 (CEST)
- So ganz unrecht hat Felix nicht. Es sind nur die Autoren rechtlich von Bedeutung, deren Beiträge auch Schöpfungshöhe erreichen. Alle anderen müssen nicht als Urheber genannt werden, da sie ja gar keine Urheber sind. -- Chaddy - DÜP 16:25, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ja. Ausserdem bitte nicht abschweifen: es geht hier erstmal immer noch um Grundlagen des Transformators, welchselbiger Artikel jedenfalls irrtümlich als URV gelöscht wurde, falls es sich so verhält, wie von Herbertweidner dargestellt (d.h. ganz von ihm stammender Text). Stellt ihn jemand wieder her? Gestumblindi 17:11, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Von einer URV kann auch aus meiner laienhaften, aber wikipediagestählten Sicht nicht die Rede sein. Herbertweidner hat wirklich Recht. Mit seinen eigenen Texten kann man völlig frei verfahren, nach Belieben Copy&Paste vornehmen etc., da man durch die Lizensierung unter der GNU-FDL seine eigenen, vollumfänglich weiterbestehenden Urheberrechte nicht aufgibt. Die Löschung von Grundlagen des Transformators als "URV" war also erstens einfach schlicht falsch, wenn es sich wirklich so verhält, dass der ganze Text von Herbertweidner stammte; und auch wenn Beiträge anderer Wikipedia-Autoren enthalten gewesen wären, hätten sich sicher andere Lösungen gefunden (jene, die sich daran gestört hätten, hätten beispielsweise nach Belieben Versionen nennen/importieren können). Gestumblindi 21:09, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Dem muss man sich vorbehaltlos anschließen. Nicht jede Auslagerung ist eine URV, die von Herbert Weidner durchgeführte Auslagerung seines Textes ist definitiv keine URV. Folgender Vorschlag, da bereits ein AP und eine LP deswegen durchgelaufen ist: Beteiligten Admin 4 Wochen deadministrieren, Artikel wiederherstellen und die Disk abschließen. Dann einen Lehrgang einberufen, zu dem alle Admins, die durch Unwissen laut URV geschriehen haben und damit zur Nichtwiederherstellung bzw. zum Abbruch des berechtigten Adminproblem-Verfahrens geführt haben, verpflichtet werden. Es sollte doch allen klar sein: Ich kann mit meinem eigenen Text machen was ich will. Und wenn ich ihn hier und auf meiner Webseite veröffentliche ist das auch keine URV. Wenn ich den gleichen Text in 2 Artikel unterbringe ist das auch keine URV! Wenn ich den Text erst in einen Artikel schreibe und später wieder rausnehme und woanders reinschreibe ist das auch KEINE URV! Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:29, 3. Okt. 2008 (CEST)
Trotz der verfahrenen Situation wird es dann zu keiner Lösung kommen, wenn wir hier mit dem Finger auf Leute zeigen. Auch das Einberufen von Lehrgängen ist bei so gearteten Internet Projekten nicht möglich, weil es keinen Lehrgangsleiter gibt und auch niemand die Lehrgangsinhalte einfach festlegen kann. Letztendlich gibt es auch keine Personen, die man als Lehrende oder Hörende bei einem Lehrgang verpflichten kann. Darum bitte ich darum, die Sache auch an der Sache und nicht an Personen zu orientieren. Ansonsten produzieren wir hier Streit aber keine Lösungen. Vielen Dank. Ich schlage daher Folgendes vor: Entweder ist es möglich, anhand von konkreten Zitaten, die von anderen Nutzern stammen, die URV festzumachen. Ist das nicht möglich, so liegt keine URV vor. Können aber konkrete URV Zitate angegeben werden, so kann die neueste Version mit neuester Versionsgeschichte des entstammenden Artikels kopiert und anschließend der Text des alten Artikel durch den gelöschten Artikel ersetzt werden. Anhand der Versionsgeschichte kann dann - wie bei jedem anderen Artikel auch - festgestellt werden, was aus der Feder welches Autoren stammt. Wenn es niemandem gelingt, die URV an konkreten Inhalten festzumachen, ist zu überlegen, wie die nochmalige Löschung durch einen weiteren Admin - die Chancen dafür stehen gut - verhindert werden kann. Zu diesem Zwecke sollte der Artikel einer offiziellen Löschdiskussion zugeführt werden, in der festgestellt wird, ob es sich um eine URV handelt oder nicht. Anhand der erfolgreich überstandenen Löschdiskussion kann dann jeder weitere Admin sehen, dass ein Löschen aus diesem Grunde nicht mehr in Frage kommt. -- 84.132.118.106 05:32, 4. Okt. 2008 (CEST) Nachtrag wegen unterbliebener Anmeldung: -- Tirkon 05:34, 4. Okt. 2008 (CEST)
Ich bin empört, mit was für einem arroganten Tonfall Herbertweidner hier von einigen Admins abgefertigt wurde. So werden wichtige Autoren vergrault. Ich kann zur urheberrechtlichen Situation nicht sagen; hier kann vielleicht Historiograph etwas zur Klärung beitragen. Aber angenommen, es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung, den eigenen Text auf eine andere Seite zu kopieren, dann verstehe ich nicht, warum die zahlreichen am Adminproblem beteiligten Admins wie Marcus Cyron, Syrcro etc. Herbertweidner mit so viel Eifer zusammengefaltet haben aber keiner von ihnen das Problem unbürokratisch gelöst hat; d.h. mit den entsprechenden Verschiebewerkzeugen den Text in einen neuen Artikel kopiert hat. Für erfahrene Wikipedianer wäre das doch eine Sache von wenigen Minuten. Es ist umso unverständlicher, dass der Artikel nach einem halben Jahr immer noch gelöscht ist. Ich schlage vor, dass ein Admin den Artikel schnellstmöglich wiederherstellt bzw. ihn - wie von Herbertweidner im Adminproblem vorgeschlagen - fachgerecht von einer früheren Version von Transformator verschiebt. Das wäre das mindeste, was Herbertweidner als Wiedergutmachung erwarten kann. Eine Entschuldigung der am Adminproblem beteiligten Admins wegen ihres unerhört herablassenden Tonfalls wäre auch nicht schlecht. Neon02 20:35, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Mich würde mal interessieren, wo im Kopieren eigener Arbeit die Urheberrechtsverletzung liegen soll, selbst wenn man dazu am technischen Text Änderungen Dritter revertieren mußte. Geschütztes Werk ist der verwendete Text, nicht sein Werdegang. Zudem steht doch alles auf WP unter GNU Lizenz, auch Wikipedia selbst, d.h. "Kopieren" von Beiträgen Dritter innerhalb der Wikipedia unter Verlinkung auf den "Quellartikel" mit dessen Historie mag irgendwelche internen Regeln veletzen (welche?), wäre aber auch noch innerhalb der Lizenz. Ich verstehe das Problem nicht. Man kann sich im Urheberrechtsverfolgungswahn und der Raubkopierhysterie auch verfangen. Die GNU ist nichtausschließlich. Nochmal zum Mitschreiben: Eigene Texte - wobei nur das textliche Ergebnis zählt, nicht wie es zustande kam - kann ich immer für andere Publikationen nutzen. Man verliert sein Urheberrecht am originalen Text nicht dadurch, daß ihn jemand zwischendurch bearbeitet hat, und der hat auch kein Anrecht darauf, genannt zu werden. Die Kopie ist nicht Übertragung der endgültigen Bearbeitung, sondern des originalen Werkes. Punkt. Grüße, Felix Sandberg 20:56, 4. Okt. 2008 (CEST) PS Irgendwer hat mal was von "Urheberrechtslehrgang für Admins" geschrieben. Ich würde es nicht zur Pflicht machen, Marcus, Du hast Recht, das ist hier alles freiwillig und Freizeit, aber das ANGEBOT wäre schon nicht schlecht ... Felix Sandberg 20:56, 4. Okt. 2008 (CEST)
Hinweis auf eine Diskussion zum Thema: [[3]]--Herbertweidner 16:22, 5. Okt. 2008 (CEST)
Nachdem wir jetzt mit großem Aufwand und dank der geschliffenen Rede des Benutzers Felix Sandberg herausgearbeitet haben, daß das Kopieren und Neuverwenden eigener, in der kopierten Fassung unbearbeiteter Texte keine Urheberrechtsverletzung darstellt, folgt daraus - gar nichts.
Daß Wikipedia sich keine Urheberrechtsverletzungen erlauben kann, sollte selbstverständlich sein. Die Möglichkeit der freien Bearbeitung schafft mithin die Notwendigkeit der Kontrolle durch die Gemeinschaft (nicht zwingend der Administratoren). Folglich müssen wir einfache, faßbare Regularien haben, die praktikabel zu handhaben sind und im Ergebnis Verletzungen fremder Urheberrechte vermeiden. Eines dieser sinnvollen Regularien lautet, daß Verschiebungen, welche die Versionsgeschichte nicht komplett übernehmen, nicht statthaft sind (Verbot von copy & paste). Mögen solche Verschiebungen auch im Einzelfall kein Verstoß gegen das UrhG sein, so dient die generelle Regelung doch der Transparenz und erleichtert die Arbeit, liegt also im allgemeinen Interesse.
Etwas weniger Getöse um etwas mehr Substanz wäre wohl wünschenswert gewesen. -- Stechlin 16:55, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Es gibt in der Wikipedia keine Versionshistorien zu Artikeln, folglich kann man auch keine übernehmen sondern muss die Autoren nennen. -- Torsten Bätge 17:04, 5. Okt. 2008 (CEST)
- <reinquetsch>Schon mal auf "Versionen/Autoren" (der Button neben dem "Bearbeiten"-Knopf) geklickt? Da ist die Versionshistorie. -- Chaddy - DÜP 18:30, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Das ist die Versionshistorie des Lemmas. -- Torsten Bätge 22:07, 9. Okt. 2008 (CEST)
- <reinquetsch>Schon mal auf "Versionen/Autoren" (der Button neben dem "Bearbeiten"-Knopf) geklickt? Da ist die Versionshistorie. -- Chaddy - DÜP 18:30, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Alle Regeln der Wikipedia sollten nur so weit angewendet werden, wie es sinnvoll und unserem Ziel - Erstellung einer Enzyklopädie - auch wirklich dienlich ist. Dem ist alles untergeordnet. Es ist dem Ziel nun gewiss nicht dienlich, völlig grundlos einen Text zu löschen, der niemandes Rechte verletzt. Das ist nicht mal mehr übertriebener Formalismus, sondern nur noch albern. Und ausserdem hätte der löschende Administrator stattdessen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln einen (zwar sinnlosen und unnötigen) "Import" nach seinen Wünschen nachholen können, statt Information zu vernichten (ob der Text von Herbertweidner überhaupt erhaltenswert war, weiss ich allerdings nicht, ich habe ihn nicht gelesen - aber das ist eine andere Frage). Gestumblindi 17:56, 5. Okt. 2008 (CEST)
- @Gestumblindi: Danke, danke, danke. Vor lauter Bürokraten mit ihren Regularien, Ausführungsverordnungen und Durchführungsvorschriften jemand, der noch merkt, worum es hier geht. Genauso ist es.
- @Stechlin: Das ist hie ein Lexikon, keine Spielwiese für Vorschriftenexperimente. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Ich setze für die Fundstelle ausreichende Bildung voraus. Danke. Felix Sandberg 18:01, 5. Okt. 2008 (CEST)
französisches Patent von 1909
Hallo. Darf man Bilder von einem französischen Patent (Fehlender Parameter „Land“ und „V-Nr“ ) auf commons oder auf de laden? Und wenn ja, wie muss das getagged werden? Schönen Gruß --Heiko 21:15, 7. Okt. 2008 (CEST)
Für Commons sind wir nicht zuständig. Patentschriften sind amtliche Werke nach § 5 UrhG II, die einem Veränderungsverbot unterliegen. Falls der Autor der Grafik nicht feststellbar ist, also auch nicht sein Todesdatum, kommt PD-1923 in Betracht bzw. eventuell nach dem Jahreswechsel ein neu zu schaffender Lizenz-Baustein für anonyme Werke. --Historiograf 20:05, 9. Okt. 2008 (CEST)
Bundeskanzleramt : Rechtsinformationssystem RIS
Aufgrund meiner Anfrage wurde mir vom (Österreichischen) Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass alle Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes - RIS zwar frei zugänglich sind, also von jedermann abgefragt, aber nicht alle auch gewerberechtlich genutzt werden können.
1. Die Daten des Bundes unterliegen hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung keinerlei Beschränkung,
2. Hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung der Daten der Länder muss beim jeweiligen Land angefragt werden.
Ich kann mir vorstellen, dass diese Auskunft wegen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation für alle, insbesondere für die, die die mit Rechtsfragen befasst sind, von Interesse ist. Sollte eine "Offizielle" Stelle von WIKIPEDIA nähere Details benötigen, ersuche ich um Kontakt über meine bekanntgegebene E-Mail Adresse.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf meine zweite Anfrage mit dem Betreff: "Bedenken zu den Quellenangaben mancher Artikel" hinweisen.---- 04:09, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit der Wikipedia --Historiograf 19:55, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Vielleicht hast du Recht. Wer aber über österreichische Rechtsangelegenheiten Artikel schreibt, wird ohne RIS nicht auskommen. Darum habe ich es für nützlich empfunden, die bei der Benützung von RIS zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse mitzuteilen. Entnehme ich aus RIS Rechtsvorschriften des Bundes, kann ich sie mit ihrem vollen Wortlaut in meinem Artikel verwenden. Durch die Rechtsabtretung können auch gewerbliche Unternehmungen die von mir übernommenen Normen für ihre Zwecke gewerblich nutzen. Übernehme ich aber aus einem Landesrecht die in RIS dargestellten Normen, muss ich vorher wegen der Rechtsabtretung das Land um Genehmigung ersuchen, sie unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentationen zu veröffentlichen.
- Ich weiß, dass ich damit nur einen kurzen Hinweis gegeben habe. Genügt er dir nicht, bin ich gerne bereit, mehr dazu zu sagen. Wäre meine Baustelle 2 schon weiter fortgeschritten, würde ich dir empfehlen, sie anzusehen. Leidedr herrscht dort noch ein ziemliches Chaos.---- 20:34, 9. Okt. 2008 (CEST)--Kath Erich 00:39, 10. Okt. 2008 (CEST)
Panoramafreie Objekte von nicht-öffentlichen Plätzen fotografieren -- geht das?
Wenn ich von einem Objekt, das unter Panoramafreiheit fällt, und das ich auch vom öffentlichen Raum aus hätte fotografieren können, ein Bild vom nicht-öffentlichem Raum aus mache, kann ich das dann hier einstellen? Oder müssen die Bilder wirklich von frei zugänglichen Orten gemacht worden sein? Ganz konkret: Das Deutschhaus in Mainz ist von der Straße aus sichtbar. Ich habe nun ein Bild vom Innenhof aus gemacht (durch das Tor vom Vorplatz abgetrennt, das auf dem ersten Bild im Artikel zu sehen ist), um die störenden Bäume nicht mitabzulichten. Dürfte ich das einstellen?
Das aktuelle Bild im Artikel ist zwar eh besser als meins, und für diesen konkreten Fall hat sich die Frage erledigt. Prinzipiell würd's mich trotzdem interessieren, weil man von einigen Objekten eben doch bessere Bilder machen kann, wenn man "rein" geht. LG, ArtWorker 11:50, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Im Artikel Panoramafreiheit#Deutschland steht: Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. In deinem konkreten Fall dürfte das jedoch nicht von Belang sein, da das Urheberrecht am Deutschhaus längst abgelaufen ist (die Urheber sind vor mehr als 70 Jahren verstorben). -- Robert Weemeyer 13:16, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Richtig. Zuerst überlegen, ob überhaupt noch urheberrechtliche Ansprüche bestehen. Wenn ja, überlegen, ob die Aufnahme nicht unter die Panoramafreiheit fällt. Da das erstere bereits nicht gegeben ist, ist die Frage nach dem zweiten obsolet. --Micha 13:25, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Nein. Wenn du z.B. von einem Fenster aus ein öffentlichen Kunstwerk fotografierst, fällt dies nicht unter die Panoramafreihet. Öffentlicher Raum ist aber nicht der Raum, der dem Staat gehört, sondern derjenige den jeder ungeniert betreten kann. --Micha 13:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Es sei denn, du befindest dich in Österreich. Dort trifft die Panoramafreiheit auch für Fenster zu. Hundertwasserentscheidung --RalfR → Berlin09 14:35, 9. Okt. 2008 (CEST)
- (BK) Richtig es muss aus dem offentlichen Verkehrsraum heraus gemacht worden sein, und zwar von einer ohne Hilfmittel erreichbaren position (Also keine Leiter). So jedenfals nach deutschem Recht, das schweizerische ist ganz wenig lockerer (im Freien, öffentlich zugänglich) und das östereichische noch einbischen mehr. Da wir aber im Zweifel immer das strengste DACH-Recht anwenden, ist hier der Fall klar. Aus dem Fenster = keine Panoramafreiheit. Das Hundertwasserurteil, sagt uns ganz klar warum. Das Bild wurde zwar in Östreich gemacht (und wäre nach dem dortigen Recht tendenziel zulässig gewesen), aber das rechtskräftige Urteil wurde in der Bundesrebublik gesprochen und der Fotograf bzw. Verlag verurteilt. Dies vorallem weil sie eben das Bild in Deutschland vertrieben haben.Bobo11 14:39, 9. Okt. 2008 (CEST) PS. ICh weis ja nicht, aber wirklich schlau halte ich es eigentlich nie, wenn man bewusst gegen ein Gesetz in seinem Heimetland verstösst. Und mit einem pfälzer Mundwerk würde ich mich schon an das D-Gesetz halten.
- Danke allen für die ausführlichen Kommentare, damit ist meine Frage mehr als erschöpfend beantwortet. Abschließend @Bobo: Will ich doch, sonst würde ich doch zuerst das Bild hochladen und dann vielleicht erst mein pfälzer Mundwerk bemühen ;-) LG, ArtWorker 15:57, 9. Okt. 2008 (CEST)
Bedenken zu den Quellenangaben mancher Artikel
Richtig sollte ich eingentlich sagen: Bedenken zu Artíkelinhalte
Nachstehend stelle ich meine persönliche, und deshalb nicht maßgebliche Meinung zur Diskussion:
Anlass für diesen Diskussionsbeitrag ist, dass ich für einen Artikel die gültige Fassung des I. Hauptstückes des Urheberrechtsgesetzes aus dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes kopiert und in meinen in Entwurf befindlichen Artikel über das Urheberrechtgsgesetz aufgenommen habe. Ohne auf weitere Details eingehen zu wollen, kamen mir Bedenken.
1. Als Zitat konnte man diese Übernahme nicht auffassen. Das war mir klar.
2. Als "Freie Werknutzung" ebenfalls nicht. Schon deswegen nicht, weil eine freie Werknutzung nur für den eigenen bzw. privaten Gebrauch gestattet ist und nicht für den Zweck, die Kopie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
3. Zusätzlich gibt es noch Regelungen über Datenbanken, die einem solchen Vorhaben entgegenstehen.
4. Nahm ich eine Bearbeitung vor, weil ich Links setzte, Tabellen anfertigte und, wenn auch sehr geringfügige, Änderungen vornahm, wie z.B. auch Überschriften, die ohne Punkt endeten, mit einem Punkt versah.
5. Durch meine Rechteabtretung an "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" stellte ich den Übernommenen und bearbeiteten Gesetzestext jedermann zur Verfügung, also auch gewerblichen Betrieben.
Ich wusste zwar aus meiner früheren Tätigkeit, dass all dies vor Jahren warscheinlich unproblematisch gewesen wäre. Aber inzwischen wurde das RIS auf eine neue gesetzliche Basis gestellt, was mich verunsicherte. (Kundmachungsreformgesetzes 2004 (BGBl I Nr. 100/2003 vom 21. November 2003) Darum stellte ich eine Anfrage an das BKA. Die Antwort ist im Diskussionsbeitrag "Bundeskanzleramt : Rechtsinformationssystem RIS" ersichtlich. Sie zeigte mir aber, wei vorsichtig man sein muss. Denn bei den Ländern hätte ich sehr leicht einmal ins Fettnäpfchen treten können.
Natürlich interessierte es mich, wie es aussieht, wenn solche Überlegungen an ander WIKIPEDIA - Artikel angestellt werden. Und da muss ich sagen, dass ich mir schon die Frage gestellt habe, ob da nicht so manches diskussionswürdig ist. Wer hat denn z. B. Urheberrechte an einer aus einer Internetquelle entnommenen Landkarte? Jedenfalls ihr Urheber, der Verlag, der sie verbreitet hat, der Urheber des Werkes, der sie verwendert hat, der Datenbankhalter, der sie ins Intgernet gestellt hat und möglicher Weise noch andere. Kann der Verfasser des WIKIPEDIA Artikel diese Vielschichtigkeit überhaupt überblicken? Ist er sich wirklich bewusst, dass er mit der Rechteabtretung gewerbsmäßig tätig wird? Ich zitiere nur § 91 UrhG und den erhöhten Strafrahmen, der für eine gewerbsmäßig begangene Urheberrechtsverletzung zum Tragen kommt und steige nicht in die möglichen zivilrechtlichen Folgen ein.
§ 91. (1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
(1a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2003)
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Inhaber oder Leiter eines Unternehmens einen im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangenen Eingriff dieser Art (Abs. 1 und 1a) nicht verhindert.
(2a) Wer eine nach den Abs. 1, 1a oder 2 strafbare Handlung gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. (Fett: Der Verfasser)
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten zu verfolgen.
(4) § 85 Abs. 1, 3 und 4 über die Urteilsveröffentlichung gilt entsprechend.
(5) Das Strafverfahren obliegt dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz.
Ein in der üblichen Weise angegebener Quellennachweis ist dabei rechtlich wohl irrelevant.---- 19:34, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Was ist nun dein konkretes Anliegen? Gesetzestexte sind auch in Österreich gemeinfrei (gem. § 7 Urheberrechtsgesetz (Österreich)), um deinen Anlass mal aufzugreifen. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 19:40, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Was ist ein Gesetzestext? Gehen wir einmal vom Urheberrechtsgestz aus. Das Stammgesetz stammt aus dem Jahre 1936. Inzwischen sind viele Novellen in Kraft getreten. Gesetzestexte sind somit das Stammgesetz und jede einzelne Novelle, die bisher durch die Veröffentlichung in den von der Staatsdruckerei hergestellten Bundesgesetzblättern und nunmehr durch die Veröffentlichung im RIS Rechtsgültigkeit erlangen. Etwas anderes ist die der Erstellung der jeweils gültigen Fassung, die durch die Einarbeitung dieser Novellen erstellt wird und keinen amtlichen Charakter mehr besitzt. Sie ist eine urheberrechtliche Leistung, die bislang von den einzelnen Verlagen vorgenommen wurde (Vgl. dazu z. B. die vielen Ausgaben vom Manzverlag, bearbeitet von DDr. Robert Dittrich), nunmehr aber durch die Wiedergabe im RIS automatisationsunterstützt erfolgt. Zu unterscheiden ist somit die hoheitliche Funhktion eines Teiles des RIS, die ihrem Wesen nach unter § 7 UrhG zu subsumiern ist, und der Herstellung der jeweils gültigen Fassung, die eher ein Akt der Privatwirtschaftsverwaltung ist. Analog verhält es sich bei den Entscheidungssammlungen der obersten Gerichte. Der Bund hat nun im Interesse einer weitgetreuten Rechtsinformation die im RIS veröffentlichen Texte des Bundes auch zur gewerblichen Nutzung freigegeben.
- Österrich hat eine bundesstaatliche Verfassung. Das bedeutet, dass der Bund über Rechte der Länder nur in dem von der Verfassung vorgesehenen Grenzen verfügen darf. Das RIS berücksichtigt im Interesse der Rechtsinformation auch Landesrecht. Selbstverständlich könnte jedes Bundesland auch ein "Landes-Ris" betreiben. Was der Bund aber auf keinen Fall machen darf ist, über die Rechte der Länder verfügen. Somit steht es alleine den Ländern zu zu bestimmen, ob und in welchem Ausmaß ihre Beiträge zum RIS allgemein vertfügabr gemacht werden sollen. Hier gibt es eben verfassungsmäßig festgelegte Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Ländern.
- Bei alledem ist noch zu bedenken, dass der Bund Betreiber der Datenbank RIS ist und somit auch die Rechte eines Betreibers besitzt. Auch dies hat mit § 7 UrhG nichts zu tun, sondern nur mit dem Willen des Bundes, eine für alle zugängliche Rechtsinformation zu ermöglichen.
- Conclusio: § 7 UrhG gilt nur für die ab dem Inkrafttreten den Kundmachungsreformgesetzes 2004 im RIS veröffentlichten Gesetze und Verordnungen, alles Übrige ist nach dem Kundmachungsreformgesetz zu beurteilen.
- Ich finde den Beitrag wirr. Wenn hier österreichische Gesetzestexte zitiert werden, wären das Wikipedia:Zitate, da Gesetzestexte hier nicht um ihrer selbst willen wiedergegeben werden, sondern um etwas zu belegen. Unwesentliche Teile aus geschützten Datenbanken können stets verwendet werden, falls es um das RIS gehen sollte. Ansonsten lesen wir einmal mehr Copyfraud (deutsche höchste Gerichte behalten sich auch die gwerbliche Verwertung ihrer Entscheidungen vor, contra legem § 5 UrhG) --Historiograf 20:00, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich will nicht bezweifeln, dass ich ein wirrer Typ bin und mitunter Wirres darbringe. Meine persönliche Note und Schicksal, mit dem ich alt geworden bin. Nur glaube ich nicht daran, dass das Zitatrecht alleine genügt, um alle Bedürfnisse zu befriedigen, die im Rechtsleben anfallen. Wozu gibt es denn die vielen Gesetzeskommentare und kommentierten Gesetzestexte in der juristischen Literatur? Ich z.B. arbeite derzeit an einem WIKIPEDIA Artikel über die Struktur des Österreichischen Urheberrechts. Momentan ist meine Baustelle 2 noch ein von meiner Eigenschaft als wirrer Typ geprägtes Etwas. Wer aber nur einen Blick hinein macht, wird sofort erkennen, dass ich ohne fortlaufenden Text und mit bloßen Zitaten auf verlorenem Posten stünde. Zitate brauche ich zur Untermauerung einer Rechtsmeinung, den fortlaufenden Text zum Zugang zum Verständnis eines Gesetzes. Nicht umsonst unterscheidet man zwischen angewandter Wissenschaft und Grundlagenforschung. Beides ist notwendig und ich würde mich sehr wundern, wären Grundlagenartikel im WIKIPEDIA unerwünscht.
- Was die Frage der deutschen Höchstgerichte betrifft: In Östgerreich besteht halt nunmehrdie Regelung, dass die Entscheidungen der Höchstgerichte des Bundes im RIS veröffentlicht werden und für jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
- Vielleicht darf ich abschließend sagen: Der Umgang mit mir ist wirklich nicht immer sehr leicht, das weiß ich selbst und habe es in meinem Leben nur zu oft erfahren. Darum bringe ich auch oft sehr berechtigte Anliegen nicht immer klar und deutlich vor. Doch ich meine, dass wir alle erkennen, dass hier einige Anliegen vorliegen, die zu sondieren und klären sich lohnt.---- 00:10, 10. Okt. 2008 (CEST)--Kath Erich 00:37, 10. Okt. 2008 (CEST)
Rembrandt-Druckplatte
Hallo, Photographien zweidimensionaler Kunstwerke, deren Urheber länger als 70 Jahre tot ist, können ja aus Büchern gescannt und genutzt werden. Wie sieht es aber bei Druckplatten aus? Denn rein technisch gesehen ist durch die Bearbeitung der Platte ja Dreidimensionalität gegeben, wenn auch nicht in dem Maß wie bei einer Skulptur. Es stellt sich nun die Frage: Bild der Platte erlaubt, oder nicht? Grüße Julius1990 Disk. 10:59, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Aus dem Bauch würde ich sagen, wenn es sich um eine direkt Aufnahme von oben handelt, dann haben wir eben ein Negativ, wenn aber die Druckplatte selbst das Objekt ist und diese ins rechte Licht gerückt wurde, dann sieht das anders aus.--Wuselig 11:12, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Die Aufnahme ist direkt von oben gemacht. Zu sehen ist allein die Platte mit dem geritzten Motiv. Julius1990 Disk. 11:18, 6. Okt. 2008 (CEST)
Das Foto einer Druckplatte ist keine Kopie des Ergebnisses eines Drucks mit eben dieser. Ich sehe in dem Foto ein Lichtbildwerk. --RalfR → Berlin09 19:21, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Es geht aber, wie ich aus der Schilderung lese um die Darstellung des auf der Platte dargestellten Kunstwerkes und hier ist jetzt die Frage, ob es sich um ein 2-D, oder um ein 3-D Kunstwerk handelt. Ob die Technik also eher einem Zeichnen auf Papier gleichkommt, was ich bei einer Radierung (Säure statt Tinte) noch eindeutig bejahen würde, worüber man bei Kratz-, oder Schnitztechniken vielleicht schon streiten kann. Ansonsten würde ich die Platte erst einmal für das Trägermedium des Kunstwerkes betrachten und da hat eine ebene Platte für mich den selben Stellenwert wie ein Blatt Papier, eine Leinwand, eine Holztafel oder eine glatte Wand. --Wuselig 21:31, 6. Okt. 2008 (CEST)
Können wir das Bild anschauen - BITTE? --134.130.68.200 17:50, 7. Okt. 2008 (CEST)
- ES sähe so aus wie hier, nur dass ich ein anderes Motiv wählen würde. Julius1990 Disk. 22:43, 10. Okt. 2008 (CEST)
Ausschnitte aus Kursbüchern
In welchen Fällen können Ausschnitte aus (älteren) Kursbüchern, z. B. Fahrpläne einzelner Strecken, in der Wikipedia verwendet werden? Ich denke an Ausschnitte wie auf dieser Seite. Die Kursbücher wurden von der Deutschen Bundesbahn bzw. Deutschen Reichsbahn herausgegeben. Ich würde sagen, sie sind amtliche Werke, allerdings nach § 5 Abs. 2 UrhG mit einem Änderungsverbot belegt. Bedeutet das, dass Ausschnitte aus Kursbüchern unter allen Umständen erst in die Wikipedia eingebaut werden können, wenn die Urheberrechtsfrist abgelaufen ist? Und wann ist das bei einem Kursbuch der Fall, an dem naturgemäß eine Vielzahl von Beamten mitgearbeitet hat? -- Robert Weemeyer 00:18, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Die meisten Kursbuchausschnitte haben keine Schöpfungshöhe. Die reinen Daten sind auch nicht schützbar. Von daher können sie meiner Meinung nach als PD-Schöpfungshöhe geladen werden. Amtliche Werke würde ich spontan verneinen, genauso wie eine etwaige Schutzfrist. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:30, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Das sehe ich ebenso. Die Sammlung der Daten (Uhrzeiten) besitzt keine SH. --RalfR → Berlin09
- Solange es um die Fahrplantabellen geht (wie oben verlinkt), seh ich auch keine SH. Der Umschlag aber, hat durchaus SH (bei den letzten Kursbücher in der Schweiz sogar garantiert). Die Begründung ist eigentlich einfach, denn wie die andern auch schon gesagt haben, Fakten sind nicht schüzenswert, und eine Fahrplantabelle besteht nur aus Fakten, die auch nur so dargestellt werden sollten. Bobo11 14:46, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ist das heute, da die Eisenbahnen alle privatisiert sind / werden, eigentlich anders als früher? Ist nunmehr ein Fahrplan (oder auch nur die einzelnen Infos, "der ICE n° x hält um xx:xx in Xstadt und um yy:yy in Ystadt, er führt die erste und zweite Wagenklasse sowie ein Zugrestaurant, und ist zuschlagspflichtig") nicht eigentlich so wie die Angaben im Quelle-Katalog, die man ja wohl nicht ohne weiteres kopieren dürfte? BerlinerSchule 20:01, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Solange es um die Fahrplantabellen geht (wie oben verlinkt), seh ich auch keine SH. Der Umschlag aber, hat durchaus SH (bei den letzten Kursbücher in der Schweiz sogar garantiert). Die Begründung ist eigentlich einfach, denn wie die andern auch schon gesagt haben, Fakten sind nicht schüzenswert, und eine Fahrplantabelle besteht nur aus Fakten, die auch nur so dargestellt werden sollten. Bobo11 14:46, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Das sehe ich ebenso. Die Sammlung der Daten (Uhrzeiten) besitzt keine SH. --RalfR → Berlin09
Vielleicht solltest du, Berliner Schule, einfach mal Schöpfungshöhe lesen? Aus dem Quellekalalog darf man z.B. die Angabe, dass ein Reisewecker 137 Euro kostet ohne weiteres kopieren, da Fakten nicht schützbar sind. --Historiograf 20:06, 9. Okt. 2008 (CEST)
Danke, aber so meinte ich es eigentlich nicht. Da steht ja auch nicht nur "Reisewecker 137,- Euro", sondern da stehen etliche technische Angaben, die den Quellereisewecker von anderen Reiseweckern unterscheiden. Und das sind doch kommerzielle Daten, die der Firma gehören. Wie wäre es beispielsweise bei derartigen Daten, die nicht (wie hingegen der Quelle-Katalog und das Kursbuch) an jeden Interessierten, sondern nur (beispielsweise) an Großhändler gegeben werden? Darf z.B. ein Reiseveranstalter, der von der Bahn besondere Konditionen und Informationen bekommt (, die Privatkunden nicht bekommen), diese dann in die WP stellen? BerlinerSchule 20:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Technische Daten sind keine geistigen Schöpfungen und daher nicht schützbar. Gestumblindi 02:22, 10. Okt. 2008 (CEST)
Werden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hier veröffentlicht, haftet der Veröffentlicher, nicht die Wikipedia/Wikimedia Foundation --134.130.68.200 17:44, 10. Okt. 2008 (CEST)
gesetzestexte
ich wohne in sachsen anhalt und wollte gern mehr über verschiedene gesetze in sachsen anhalt. leider sind diese nur auf seiten der juris gmbh verfügbar. darf man die gesetze trotzdem kopieren? kann man die auf wikipedia einstellen - und mit erklärungen versehen ? vielen Dank für die Antwort (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 213.211.234.232 (Diskussion • Beiträge) 14:42, 8. Okt. 2008 (CET))
- Gesetztestexte sind i. d. R. gemeinfrei. -- Chaddy - DÜP 16:34, 8. Okt. 2008 (CEST)
jedoch sind verbieten die AGB der Juris GmbH eine Weiternutzung. Ist ein Gesetz durch die elektronische Verarbeitung wie in disem Fall geschützt? das Gesetz ist gemeinfrei - ok - aber ist auch das Kopieren des Gesetz in der elektonischen Form möglich. Also ganz einfach gesagt - mir ist klar das ich das Gesetz abtippen und dann nutzen darf aber weiß nicht ob ich die elektronische Form nutzen darf. Dazu noch die Frage ob man nicht auch alle Gesetze bei wikipedia unterbringen könnte - oder zumindest den größten Teil um auch Veränderungen zu erkennen oder Landesgetze mit anderen Bundesländern zu vergleichen. aber vielen Dank schonmal für die Antworten (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 213.211.234.232 (Diskussion • Beiträge) 15:37, 9. Okt. 2008 (CET))
- Wir geben hier keine allgemeine Rechtsberatung. Gesetzestexte sind hier unerwünscht, und auf Wikisource in der Regel auch.
- Wir bestehen nicht ohne Grund darauf, dass man mit --~~~~ unterschreibt.
- Satzzeichen tragen zur Verständlichkeit bei. --Historiograf 19:53, 9. Okt. 2008 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Leider hat das bei meinem letzen Eintrag mit der "Unterschrift" noch nicht geklappt. Ich hoffe das kann man einem Neuling bei Wikipedia verzeihen. Ich habe verstanden das es in Wikipedia nicht erwünscht ist eine Gesetzesammlung zu erstellen. Jedoch bleibt meine Frage. Kann ich das Gesetz als Gesetz benutzen - also gemeinfrei - oder ist es schon ein Werk durch die elektronische Verarbeitung? Die Frage ist hier darum von Bedeutung da das Land Sachsen-Anhalt das Gesetz ausschließlich bei der Juris GmbH elektronisch anbietet.
--Baumerhalt 00:04, 10. Okt. 2008 (CEST)
Wir lesen mal Amtliches Werk, der Datenbankschutz amtlicher Datenbanken wird derzeit vom EuGH geklärt, er hindert aber nicht an der Entnahme einzelner Gesetze --134.130.68.200 17:42, 10. Okt. 2008 (CEST)
Abgezeichnetes Cover
Hallo, das vs. dem. Darf man das? Curtis Newton ↯ 22:17, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Nein, das darf man nicht. -- Chaddy - DÜP 22:21, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Und was sollte man jetzt machen? Curtis Newton ↯ 22:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Löschen lassen. -- Chaddy - DÜP 23:03, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Wollte ich gerade auf commons machen, ging aber irgendwie nicht, weil das Bild schon mal zur Löschung vorgeschlagen wurde (und das wohl abgelehnt wurde). War schon dolle, wie viele Fenster da aufpoppen, wenn man einen LA stellen will.
- Ich habe mal das Bild aus allen Artikeln aus de rausgenommen, Curtis Newton ↯ 08:17, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Insgesamt sollten es vier Fenster sein. Ein Eintrag im Bild, eine eigene Löschdiskuseite (für die Diskussion), das Einhängen der Löschdiskuseite in die Liste der Löschanträge und die Benachrichtigung des Uploaders. Wenn du den Antrag nur ins Bild selbst hängst, wird er natürlich nicht bearbeitet. Und falls die Diskussion schon mal da war, kann man auf der bereits existierenden einen neuen Abschnitt machen und dann halt die Seite in die aktuelle Liste der Löschanträge einhängen. -- Cecil 17:41, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Löschen lassen. -- Chaddy - DÜP 23:03, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Und was sollte man jetzt machen? Curtis Newton ↯ 22:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
Logo Graslöwe
Zwickt mich, aber um als Logo hier hochgeladen werden zu dürfen, darf ein Bild doch keine Schöpfungshöhe haben, oder? Dieses dürfte doch aber sehr wohl Schöpfungshöhe haben. Immerhin ein Löwenkopf mit grüner Mähne. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 15:54, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Nö, der Miezen-Kopf ist so einfach gestaltet, da ist nichts mit SH. -- Chaddy - DÜP 15:59, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Echt? Aber es gibt doch viele Comicfiguren, die so oder einfacher sind. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 16:06, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Zustimmung zu Chaddy, ich sehe ebenfalls keine SH. --RalfR → Berlin09 16:13, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Das ist nicht ganz so einfach. Es kommt nicht nur auf die Gestaltung an sich an. Es kommt auch auf den Verwendungszweck an. In diesem Fall handelt es sich um Gebrauchskunst, ein Logo. Da ist die Grenze für SH sehr hoch (siehe z. B. das laufende Auge, oder das SED-Logo). Comicfiguren sind aber meistens bildende Kunst, da ist die Hürde deutlich niedriger. -- Chaddy - DÜP 17:09, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Echt? Aber es gibt doch viele Comicfiguren, die so oder einfacher sind. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 16:06, 10. Okt. 2008 (CEST)
Überragt es deutlich das Durchschnitsschaffen? Diese Frage ist für Werke der angewandten Kunst wie Logos zu stellen, aber nicht für Comicfiguren, die nicht darunter fallen. Für sie gilt die Kleine Münze. Im übrigen gilt: Wer SH bejaht, muss das deutliche Überragen ausführlich begründen und nicht umgekehrt --134.130.68.200 17:39, 10. Okt. 2008 (CEST)
Was mich bei diesem Logo stutzig macht: Hat der Nutzer, also die Bundesregierung überhaupt mal drüber nachgedacht, dass man nicht einfach eine bekannte Comicfigur klauen darf? Ich meine, ich weiß nicht ob es noch keinem aufgefallen ist, aber bei dem Löwen handelt es sich eindeutig um einen Löwen aus Walt Disneys Der König der Löwen, nämlich den Löwen Simba (nur mit neuer Frisur, aber ansonsten ist die Figur 100% identisch). Ich wäre da es sich um eine Disneyfigur handelt vorsichtig mit einer Schöpfungshöhe-Aussage und würde das Logo löschen. Aber das ist nur meine Meinung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 18:26, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Naja, alle Löwen sehen sich irgendwie ähnlich, also das ist schon eine sehr gewagte Theorie... -- Chaddy - DÜP 18:54, 10. Okt. 2008 (CEST)
Leute, immer und immer wieder die gleiche Frage ob Logo X und Logo Y jetzt Schöpfungshöhe hat. Die Antwort ist quasi unabhängig vom Logo NEIN; andererseits befreit die Frage auch nicht von der letztenlichen Verantwortung des Hochladers und seiner eventuellen Haftbarkeit ("Aber Herr Richter, ich hab doch vorher unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen gefragt"). Bitte schreibt doch ein Template und pappt es unter jede solche Frage. --rtc 21:28, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ich stimme ja selten mit rtc überein, aber diesmal vollkommen... [[ Forrester ]] 00:46, 11. Okt. 2008 (CEST)
Bitte um Experteneinschätzung
Ich bitte um eine Einschätzung hier: Gibt es Bilder, bei denen man PD-100, PD-1923 oder PD-alt setzen kann, die aber nicht durch eine SH-freie Nichtlichtbild-Reproduktion gezeigt werden? (bitte nicht hier antworten, sondern auf der DIskussion auf LFB) [[ Forrester ]] 10:49, 11. Okt. 2008 (CEST)
Postkarte mit Gemälde von 1457
Hallo zusammen, vom Marienfelder Altar liegen mir Postkarten der Reproduzierung der einzelnen Bildtafeln vor. Die Bildtafeln sind nachweislich 1457 von Johann Koerbecke gemalt worden. Die Reproduktionen in Postkartenform sind eindeutig in den letzten 30 Jahren entstanden. Kann ein Scan in die Wikipedia eingestellt werden? Kritischer ist es mit dem bereits vorhandenen Bild: Es zeigt eine Kopie der Tafeln in der Marienfelder Kirche. Die Kopien sind auch erst in den 80er Jahren entstanden. Zählt die Kopie als eigenes Werk? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von DaBroMfld (Diskussion • Beiträge) 14:08, 11. Okt. 2008 (CET))
- (BK)Die Gemälde sind PD-alt. Sollte also kein Problem darstellen. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:16, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Siehe hier. --Herby 14:15, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Die Kopie dann entsprechend auch? --DaBroMfld 14:18, 11. Okt. 2008 (CEST)
Ich halte die Langzitate für nicht zulässig - sie dienen nicht einer Erläuterung, vgl. Wikipedia:Zitate#Zitatrecht. Die Enternung wurde von PDD rückgängig gemacht, vielleicht kann sich an dieser Stelle jemand dazu äußern. Vielen Dank, --Andante ¿! WP:RM 18:03, 11. Okt. 2008 (CEST)
- wenn dieser absatz noch unters zitatrecht fallen soll, dann weiß ich auch nicht mehr. --JD {æ} 18:23, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Das sind keine Kurzzitate mehr. --RalfR → Berlin09 18:29, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe die Zitate erneut entfernt. Das ist so doch zuviel des Guten. -- Chaddy - DÜP 20:09, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich hatte sie ja nicht entfernt, weil sie zuwenig des Guten waren, sondern weil ich dem Entferner zumuten wollte, statt der 2 Sekunden fürs Löschen (und damit Sinnlosmachen des Abschnittes Kritik) lieber 2 Minuten aufs Kürzen zu verwenden. Aber das ist offenbar viel zu viel verlangt, ich seh schon. — PDD — 21:01, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber besser gar kein Text als eine URV. -- Chaddy - DÜP 23:47, 11. Okt. 2008 (CEST)
- PDD hat aber auch Recht, Kürzen wäre angesagt gewesen. --RalfR → Berlin09 00:17, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber besser gar kein Text als eine URV. -- Chaddy - DÜP 23:47, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich hatte sie ja nicht entfernt, weil sie zuwenig des Guten waren, sondern weil ich dem Entferner zumuten wollte, statt der 2 Sekunden fürs Löschen (und damit Sinnlosmachen des Abschnittes Kritik) lieber 2 Minuten aufs Kürzen zu verwenden. Aber das ist offenbar viel zu viel verlangt, ich seh schon. — PDD — 21:01, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe die Zitate erneut entfernt. Das ist so doch zuviel des Guten. -- Chaddy - DÜP 20:09, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Das sind keine Kurzzitate mehr. --RalfR → Berlin09 18:29, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Abgesehen vom rechtlichen Aspekt und von der Frage löschen/kürzen: zu überlegen wäre auch, ob es einen enzyklopädischen Sinn macht solch eine Menge von langen Zitten zu bringen. Die sind vielleicht heute und in diesem Monat relevant, in einem halben Jahr kräht hier ja danach keine Krähe vermutlich. -jkb- (cs.source) 00:27, 12. Okt. 2008 (CEST)
Bild von 1813 darf nicht veröffentlicht werden?
Gestern lud ich ich Foto des Juristen Ferdinand Heinke aus dem Jahr 1813 auf die Commons hoch und entdeckte erst danach, dass es bei betreffendem Artikel schon eine Diskussion zum Bild gab, die als Kernsatz besagte, dass man wohl erst die Zustimmung der Klassik Stiftung Weimar bräuchte, um das Bild zu veröffentlichen. Zwar war in meiner Quelle die Klassik Stiftung Weimar als Herkunftsort angegeben, aber keinerlei Nutzungsbeschränkung. Trotzdem schrieb ich umgehend an diese Stiftung und bat um die Nutzungserlaubnis, auch wenn mir dies aufgrund des Alters des Bildes und der Herkunft (die Qualität war nicht exzellent, ich hatte es selbst noch bearbeitet, dass es gut aussieht, habe es selbst gescannt etc.) eigentlich unnötig erschien. Als Antwort erhielt ich folgende Nachricht:
„Entgegen der weitverbreiteten Auffassung, dass die Abbildung gemeinfrei sei, vertritt die Klassik Stiftung prinzipiell die Auffassung, dass Reproduktionen (und um eine solche handelt es sich im vorliegenden Fall) nicht urheberrechtsfrei sind.
Die Klassik Stiftung kann allerdings auch keine Genehmigungen nach CC-Lizenz oder GDFL-Lizenz erteilen, da die Einnahmen aus Publikationsentgelten als Teil der Erwirtschaftung eines Eigenanteils der Stiftung vorgeschrieben sind.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich Sie bitte, die Abbildung aus der Wikipedia zu entfernen, oder die entsprechenden Publikationsgebühren zu übernehmen.“
Meine Antwort wiederum sah dann so aus:
„Generell verstehe ich Ihren Einwand vollkommen. Allerdings handelt es sich bei Wikipedia und bei Wikimedia Commons um eine Einrichtung, die einen kostenfreien Zugang zu Wissen ermöglicht und ist daher kaum mit einer Publikation im Sinne einer Buchveröffentlichung o.ä. zu vergleichen, die dem Verfasser auch durch die Nutzung des Bildes Gewinn bringt.
Gesetzlich gibt es nach § 72 UrhG keinen zusätzlichen urheberrechtlichen Schutz für die bloße Reproduktion eines zweidimensionalen Bildes. Da das hier besprochene Bild auch nicht in einer hochauflösenden (oder gar vollständigen) Form z.B. direkt von der Website der Klassik Stiftung Weimar entnommen wurde, läge auch hier kein Verstoß gegen ein Urheberrecht vor.
Ich habe das Bild zur Löschung vorgeschlagen, würde allerdings gerne die rechtliche Grundlage erfahren, auf die sich die Ablehnung der Verwendung des gesetzlich gemeinfreien Bildes stützt.“
Und die letzte Antwort der Stiftung lautete nun:
„Zunächst möchte ich darauf hinweisen, das ich kein Jurist bin, sondern lediglich Regeln anwende, die von der Stiftung für die Verwendung von Bildmaterial aufgestellt wurden. Lassen Sie es mich so erklären: sie veröffentlichen nicht das Original der Zeichnung, oder eine mechanisch angefertigte Reproduktion, sondern eine Fotografie, für die sie keine Nutzungsrechte erworben haben.
Natürlich sehen auch wir Bildung als einen Auftrag der Stiftung. Allerdings sind wir auch verpflichtet, die uns anvertrauten Kunstgüter zu pflegen und zu bewahren. Die dafür nötigen Mittel werden u.a. auch aus Publikationsgebühren generiert.
Ich hoffe, Ihnen unsere Situation damit etwas näher erläutert zu haben.“
So, und wer hat nun rein gesetzlich Recht? Das Bild wurde inzwischen auf mein Drängen hin gelöscht. Da es, wie mir versichert wurde, schon ähnliche Fälle gab, würde ich gerne wissen, wie in diesen Fällen weiter verfahren wurde. Es kann ja nicht angehen, dass man sich bei jedem gemeinfreien Bild erst einmal quer durch die Stiftungen und Museen fragt, ob die nicht zufällig was gegen die Veröffentlichung haben. Oder sehe ich da was falsch? --Paulae 22:13, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Einfach ignorieren, Copyfraud lesen und das Bild wiederherstellen lassen. -- Chaddy - DÜP 22:23, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ach Commons. Hier ist nicht die richtige Seite um Commonsprobleme anzusprechen. Entweder du ärgerst dich auf den Commons mit dem Problem rum, oder du lädst das Bild lokal hier in de-Wikipedia mit dem Baustein {{Bild-PD-alt}} jodo 01:42, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Interessant wäre, worauf sich diese "Klassik Stiftung" (die offenbar die deutsche Sprache nicht beherrscht, sonst würde sie sich korrekt "Klassikstiftung" oder "Klassik-Stiftung" nennen) mit ihrer ungewöhnlichen "Auffassung, dass Reproduktionen nicht urheberrechtsfrei sind" stützt. Eine wild aus der Luft gegriffene Behauptung, Copyfraud, wie Chaddy meint? Es ist doch allgemein bekannt, dass ein Schutz von blossen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen von Fachleuten und Gerichten weltweit weit überwiegend nicht bejaht wird. Und auch die Wikimedia Foundation hat erst kürzlich in seltener Klarheit beschlossen, grundsätzlich davon auszugehen, was auf Commons nun auch so angewendet wird; das fragliche Bild hätte dort also keinesfalls gelöscht werden dürfen. Ich wäre auch dafür, es wiederherzustellen. Gestumblindi 02:07, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ich gehe vom österreichischen Urheberrecht aus. Dieses unterscheidet klar zwischen Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten, dem sogenannten Leistungsschutzrecht. Wenn von einem Bild eine unter § 73 UrhG fallende Abbildung gemacht wird, hat der "Hersteller" Leistungsschutzrechte an dieser Abbildung. Bei einem Bild muss man darum zwei Fragen beachten: Steht es (noch) unter Urheberrechtsschutz? Wenn Ja oder Nein: Liegt eine Reproduktikon vor, an der (noch) Leistungsschutzrechte bestehen?--Kath Erich 08:12, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe das Bild soeben auf Commons wiederhergestellt. Soll die Stiftung doch klagen, die Foundation steht in diesem Fall hinter uns. — Raymond Disk. Bew. 08:38, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Na super. Genau das wollte ich eigentlich nicht. Wer trägt denn jetzt das Risiko? Die Foundation oder ich als derjenige, der das Bild hochgeladen hat? Raymond, du kannst gerne das Bild hochladen, aber dann unter deinem Namen. Ich habe keine Lust, mich mit irgendeiner Stiftung herumzuschlagen. Ich habe doch nicht umsonst in meinem ersten Posting hier geschrieben, dass das Bild auf mein Drängen hin gelöscht wurde. Gestern habe ich die Stiftung unabhängig dieser Wiederherstellung jedoch noch einmal angeschrieben und um eine rechtliche Begründung ihrer Verweigerung gebeten. Mal sehen, ob da noch was kommt. --Paulae 09:36, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ich kann dir sagen, wie es laufen wird, falls die Stiftung auf Löschung besteht: Sofern sich die Stiftung informell an die Foundation wendet, wird das Löschbegehren vom Support-Team abschlägig mit Hinweis auf die unserer Meinung nach gültigen Rechtslage beschieden. Sollte sich die Stiftung sofort oder im Anschluss formell per Anwalt an die Foundation wenden, wird unser Anwalt das Löschbegehren abschlägig bescheiden. Alles schon x-mal durchexerziert und danach war Ruhe. Das Risiko einer Klage hat bisher niemand auf sich genommen, denn das Risiko ist extrem hoch, wegen Copyfraud auf die Nase zu fallen und das möchte niemand. — Raymond Disk. Bew. 09:59, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Na dann harre ich mal der Dinge, die da kommen werden (oder auch nicht). --Paulae 10:30, 10. Okt. 2008 (CEST)
- (Möglicherweise dumme) Zwischenfrage: Ist Editio princeps ausgeschlossen? --Simon-Martin 10:19, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild erschien erstmals 1921 im Tagebuch einer Einsamen von Adele Schopenhauer. Also ja, Editio princeps ist ausgeschlossen. --Paulae 10:28, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Jeglichen Ärger mit der Stiftung könnte man dann natürlich vermeiden, indem man das Bild aus diesem Buch von 1921 scannt statt aus jenem von 2002, das du benutzt hast. Sollte in Bibliotheken aufzutreiben sein. Gestumblindi 13:05, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Habe mir jetzt die alte Variante mal bestellt. Wenn ich es hier habe, setze ich das Bild aus der Ausgabe von 1921 rein. --Paulae 13:30, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Falls es jemandem zu heiß ist - in solchen Fällen stehe ich gern als Uploader zur Verfügung, entferne (c)-Hinweise aus dem Bild usw, je nachdem, was erforderlich ist. --RalfR → Berlin09 16:17, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Gut, hattest du es Dir zufällig kopiert, bevor es auf den Commons erneut gelöscht wurde? Ich hätte es sonst hier auf der Festplatte - kurze Mail an mich? --Paulae 19:18, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Commons:Image:Ferdinand Heinke.JPG... Ups, ist ja (unter neuem) Namen wieder da. — Raymond Disk. Bew. 22:29, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Gut, hattest du es Dir zufällig kopiert, bevor es auf den Commons erneut gelöscht wurde? Ich hätte es sonst hier auf der Festplatte - kurze Mail an mich? --Paulae 19:18, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Falls es jemandem zu heiß ist - in solchen Fällen stehe ich gern als Uploader zur Verfügung, entferne (c)-Hinweise aus dem Bild usw, je nachdem, was erforderlich ist. --RalfR → Berlin09 16:17, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Habe mir jetzt die alte Variante mal bestellt. Wenn ich es hier habe, setze ich das Bild aus der Ausgabe von 1921 rein. --Paulae 13:30, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Jeglichen Ärger mit der Stiftung könnte man dann natürlich vermeiden, indem man das Bild aus diesem Buch von 1921 scannt statt aus jenem von 2002, das du benutzt hast. Sollte in Bibliotheken aufzutreiben sein. Gestumblindi 13:05, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild erschien erstmals 1921 im Tagebuch einer Einsamen von Adele Schopenhauer. Also ja, Editio princeps ist ausgeschlossen. --Paulae 10:28, 10. Okt. 2008 (CEST)
Ich finde es schon selten dämlich, angesichts der hier regelmäßig wie der Halleysche Komet aufschlagenden Copyfraud-Fälle deutscher Institutionen und der hier gleichfalls mit schöner Regelmäßigkeit gegebenen Antwort, dass originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen (vor allem wenn es sich um Schriftwerke handelt), artig bei einer Institution anzufragen, ob sie nicht doch bereit ist, sich an die deutsche Rechtslage zu halten. Der Bundesgesetzgeber und die meisten anderen nationalen Gesetzgeber haben sich für eine Befristung des Urheberrechts entschieden, nach Fristablauf soll das betreffende Werk allgemein zur Verfügung stehen und nicht in die Verfügungsgewalt des Eigentümers übergehen. Die Argumentation mit dem Schutz der Reproduktionsfotografie führt zur Remonopolisierung gemeinfreier Werke, da in der Regel eigene Kopien von den kulturgutverwahrenden Institutionen verboten werden. Diese Remonopolisierung wurde vom BGH in seiner Entscheidung Bibelreproduktion, die sich primär auf Lichtbildkopien bezieht, angesprochen: "Für die Einbeziehung der Lichtbildkopie in den Schutzbereich des § 72 UrhG besteht schließlich auch kein erkennbares Bedürfnis. Sie würde überdies zur Folge haben, daß die gesetzlich festgelegte Schutzdauer durch Reproduktionsvorgänge beliebig verlängert werden könnte" [4]. Eine solche Verlängerung käme aber doch nur in Betracht, wenn der Zugriff auf das Original nicht möglich ist. Es ist also für die Argumentation des BGH irrelevant, dass es theoretisch möglich ist, an das Lichtbildoriginal heranzukommen.
"Im Sinne der Berner Übereinkunft ist ein fotografisches Werk als ein individuelles Werk zu betrachten, wenn es die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommt; andere Kriterien wie z. B. Wert oder Zwecksetzung sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Der Schutz anderer Fotografien kann durch nationale Rechtsvorschriften geregelt werden." (Schutzdauerrichtlinie). Daraus ergibt sich, dass in allen EU-Staaten, die nicht wie D und Ösiland einen Unterbau in Form eines Lichtbildschutzes haben, das nationale Recht richtlinienkonform dahingehend auszulegen ist, dass Fotografien, die Objekte lediglich originalgetreu wiedergeben und der Spielraum des Fotografen für Individualität völlig zurücktritt (außer Flachware ist an Münzen, Siegel, Reliefs in Aufsicht usw. zu denken) nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dies steht angesichts der Wachmann-Meili-Entscheidung für die Schweiz außer Zweifel. Da sich das österreichische Urheberrecht meist an das deutsche anlehnt und eine Entscheidung zum Schutz zweidimensionaler Vorlagen nicht vorliegt, werden wir hier bis auf weiteres auch österreichische Reproduktionen gemeinfreier 2-D-Objekte als gemeinfrei behandeln, basta --134.130.68.200 17:33, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Das "basta" hätt´s jetzt nicht unbedingt gebraucht, sonst aber volle Zustimmung. -- Chaddy - DÜP 17:58, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Meine Anfrage war auch eher formell. Manche Universitäten oder Institute, die gemeinfreie Bilder z.B. auf ihren Webseiten haben, wollen einfach nur informiert werden, wenn ein Bild genutzt wird. Ein schönes Beispiel dafür ist z.B. die UB Frankfurt. Auf meine erneute Frage nach einer rechtlichen Grundlage kam bis jetzt übrigens keine Antwort. Vielleicht sucht man ja noch danach. :-) --Paulae 19:18, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo Paulae. Diese Institute berufen sich auf den Leistungsschutz für Lichtbilder, aber hier wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass auch für einen Leistungsschutz eine gewisse Schranke gilt, die von solchen Reproduktionen gerade noch nicht überschritten wird. Je nachdem, ob es sich um eingescannte Fotos, um eingescannte antiquarische Bücher, um abfotografierte Gemäle oder abfotografierte Münzen handelt, ist es eine mehr oder weniger dunkle rechtliche Grauzone (je weiter rechts, desto dunkler). Die Entscheidung, solche Reproduktionen hier zu behalten und als PD zu kennzeichnen, ist eine eher politische, keine juristische (auch wenn sie oft als solche präsentiert wird), sie soll einfach Tatsachen schaffen und Gewohnheitsrecht begründen. (Ebenso ist der Standpunkt der Institute ein politischer, kein juristischer. Als das Urheber- und Leistungsschutzrecht geschaffen wurde, war auch noch gar nicht abzusehen, dass Reproduktionen einmal eine dermaßen große potentiell Anwendung davon werden könnten, daher wird der Gesetzgeber diese Problematik kaum bedacht haben.) Solange der BGH zu dem Thema jedenfalls kein widersprechendes Grundsatzurteil fällt, wird sich daran auch nichts ändern. Du kannst das auch ruhig dem fraglichen Institut so sagen. (Die Idee, das Buch selbst einzuschannen, um Probleme zu vermeiden ist aber natürlich auch sehr gut; man muss ja nicht noch auf Konfrontationskurs gehen, wo man es vermeiden kann.) Soviel also dazu. Erhebliche Probleme habe ich allerdings mit Deinem Verständnis von der Wikipedia und GFDL- und CC-(BY/BY-SA) Lizenzen. Du sagst: "Allerdings handelt es sich bei Wikipedia und bei Wikimedia Commons um eine Einrichtung, die einen kostenfreien Zugang zu Wissen ermöglicht und ist daher kaum mit einer Publikation im Sinne einer Buchveröffentlichung o.ä. zu vergleichen, die dem Verfasser auch durch die Nutzung des Bildes Gewinn bringt." Die GFDL- und CC-(BY/BY-SA)-Lizenzen werden immer für jedermann erteilt, nicht für Wikipedia. Und sie erteilen sehr wohl jedermann das Recht, das lizensierte Material auch gewinnbringend zu nutzen. Die Inhalte der Wikipedia sind auch dafür da, damit (überspitzt gesagt) die kleinen fleißigen Arbeitssklaven in ihrer Freizeit, ohne dass man ihnen Geld dafür bezahlen muss, Inhalte schaffen, die von Großkonzernen wie Bertelsmann dann kommerziell ausgeschlachtet werden können. Die GFDL und die CC-(BY/BY-SA) sind kommerzielle Lizenzen, das darf man nie vergessen. Sie sind auch freie Lizenzen, aber frei bedeutet Freiheit und nicht kostenlos; und Freiheit und Profitstreben schließen sich nicht gegenseitig aus. (Ich persönlich finde das auch gut so, und habe überhaupt nichts prinzipielles dagegen – wenn sie die GFDL ernster nehmen würde würden wäre das natürlich schön –, dass Großkonzerne die Wikipedia 'ausschlachten' und die Wikipedianer 'als Arbeitssklaven benutzen'.) Die Vorstellung der Wikipedia als eine Art unentgeltliche Nachbarschaftshilfe, die ich bei Dir so zwischen den Zeilen lese, ist romantisch und träumerisch, hat aber mit der Realität nur bedingt etwas zu tun. --rtc 21:24, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist mir vollkommen klar, dass mit Hilfe der freien Lizenzen nicht automatisch immer eine für andere kostenfreie Nutzung entsteht. Gerade deswegen gehe ich hier eher von einer moralischen Zwickmühle (z.B. für mich persönlich) aus. Stiftungen gegenüber „fair“ (wenn auch derzeit nicht juristisch notwendig) wäre es wohl, eine Maximalgröße einzelner Bilder zu bestimmen, die zwar eine gut erkennbare Abbildung im Web ermöglichen, jedoch eine geringe Auflösung besitzen. Allerdings wäre hier die Frage, inwieweit man Printmedien im Gegensatz zu Online-Angeboten benachteiligen sollte... Gerade die Verwendbarkeit z.B. meiner eigenen Fotos für kommerzielle Zwecke lässt mich auch so manches Bild uneingestellt lassen. Bei der Beschaffung gemeinfreier Bilder jedoch sehe ich in erster Linie die Wikipedia und die Verbesserung der Artikel hier als mein Hauptanliegen. Ob sich Bertelsmann dann am Heinke-Bild erfreut oder nicht ... Den einzigen Nutzen, den sie haben ist, dass sie es nicht mehr einscannen müssen. Denn wenn ein Bild nach derzeitigem Stand gemeinfrei ist, sollte meiner Meinung nach keiner dafür zahlen müssen. Weder der kleine Wikipedianer, noch der Konzern Bertelsmann.--Paulae 23:19, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Bei freien Lizenzen entsteht zwar nicht immer automatisch eine für andere Kostenfreie Nutzung, aber es hat jedermann, der eine Kopie des lizensierten Bildes erhält, das Recht, es selbst für andere kostenfrei (oder auch gegen Entgeld) zur Verfügung zu stellen, und das tut ja Wikipedia. Es ging mir aber um den umgekehrten Fall, dass die Wikipedia ein Bild kostenfrei anbietet, es jemand nimmt, und in seiner kommerziellen Publikation verwendet, auch diese Richtung ist möglich. Abgesehen davon, dass die Stiftung keine Lizenzen für Dinge erteilen kann, die gar keiner gesetzlichen Beschränkung unterliegen (da Lizenzen immer nur etwas erlauben können, was von Gesetz her ansonsten verboten wäre), ist diese Situation ja genau das, was die Stiftung nicht möchte. Ich verstehe nicht, in welcher moralischen Zwickmühle Du Dich siehst. Bist Du wirklich der Ansicht, die Stiftung hat auf das Produkt ihrer http://www.onb.ac.at/about/rechtsgrundlagen.htmmoralisch gesehen einen ebenso hohen Monopolanspruch wie Du auf Deine Fotos? Niemand würde einem Schreiner, der Dir für Deine Arbeitszimmernische einen maßgeschneiderten Tisch baut hat, ein Monopol auf seine Konstruktion zugestehen und dennoch hat er mehr geistige Leistung vollbracht als die Stiftung beim Betätigen des Kopierknopfs. --rtc 23:44, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bin Literaturwissenschaftlerin ;-) - natürlich habe ich ein Interesse daran, dass eine Stiftung, die sich ja für den Erhalt in dem Falle vor allem alter Literaturbestände einsetzt, erhalten bleibt (das meinte ich mit moralisch). Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass dies an einer Verwendung von gemeinfreien Bildern in der Wikipedia und anderen Publikationen scheitern sollte... Dann sollte eine Stiftung ihre Finanzplanung überdenken. Logischerweise ist es demnach auch nicht der Fall, dass ich ihr Vorgehen, das einer geradezu willkürlichen Auslegung des derzeit bestehenden Rechts gleicht, in irgendeiner Weise billige. Sonst hätte ich nie mit dem Herrn da eine Diskussion angefangen. Aber ehrlich gesagt (und das löst meine moralischen Bedenken dann doch ganz gewaltig auf) glaube ich auch nicht, dass ein Großteil der Bilder auf der Wikipedia derzeit an die Qualität eines hochauflösenden Scans direkt vom Original (in dem Falle durch die Besitzer/eine Stiftung) heranreicht. --Paulae 23:57, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Du sagst es ja selbst: Eine Stiftung ist eine Stiftung, weil sie auf einem Stiftungsvermögen aufbaut. Wenn die Stiftung mit ihrem Vermögen gut wirtschaftet, braucht sie keine zusätzlichen Einnahmequellen, um ihren Erhalt zu sichern. Und wenn nicht, dann soll bitteschön der Verantwortliche dafür geradestehen und nicht die Allgemeinheit, indem Rechte, die der Allgemeinheit zustehen, von der Stiftung beansprucht werden. Gerade als Literaturwissenschaftlerin bist Du ja von solchen Monopolisierungsinteressen massiv betroffen. Ich würde also nochmal mein Gewissen befragen ob da wirklich ein moralisches Problem ist. --rtc 00:30, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bin Literaturwissenschaftlerin ;-) - natürlich habe ich ein Interesse daran, dass eine Stiftung, die sich ja für den Erhalt in dem Falle vor allem alter Literaturbestände einsetzt, erhalten bleibt (das meinte ich mit moralisch). Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass dies an einer Verwendung von gemeinfreien Bildern in der Wikipedia und anderen Publikationen scheitern sollte... Dann sollte eine Stiftung ihre Finanzplanung überdenken. Logischerweise ist es demnach auch nicht der Fall, dass ich ihr Vorgehen, das einer geradezu willkürlichen Auslegung des derzeit bestehenden Rechts gleicht, in irgendeiner Weise billige. Sonst hätte ich nie mit dem Herrn da eine Diskussion angefangen. Aber ehrlich gesagt (und das löst meine moralischen Bedenken dann doch ganz gewaltig auf) glaube ich auch nicht, dass ein Großteil der Bilder auf der Wikipedia derzeit an die Qualität eines hochauflösenden Scans direkt vom Original (in dem Falle durch die Besitzer/eine Stiftung) heranreicht. --Paulae 23:57, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo Paulae. Diese Institute berufen sich auf den Leistungsschutz für Lichtbilder, aber hier wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass auch für einen Leistungsschutz eine gewisse Schranke gilt, die von solchen Reproduktionen gerade noch nicht überschritten wird. Je nachdem, ob es sich um eingescannte Fotos, um eingescannte antiquarische Bücher, um abfotografierte Gemäle oder abfotografierte Münzen handelt, ist es eine mehr oder weniger dunkle rechtliche Grauzone (je weiter rechts, desto dunkler). Die Entscheidung, solche Reproduktionen hier zu behalten und als PD zu kennzeichnen, ist eine eher politische, keine juristische (auch wenn sie oft als solche präsentiert wird), sie soll einfach Tatsachen schaffen und Gewohnheitsrecht begründen. (Ebenso ist der Standpunkt der Institute ein politischer, kein juristischer. Als das Urheber- und Leistungsschutzrecht geschaffen wurde, war auch noch gar nicht abzusehen, dass Reproduktionen einmal eine dermaßen große potentiell Anwendung davon werden könnten, daher wird der Gesetzgeber diese Problematik kaum bedacht haben.) Solange der BGH zu dem Thema jedenfalls kein widersprechendes Grundsatzurteil fällt, wird sich daran auch nichts ändern. Du kannst das auch ruhig dem fraglichen Institut so sagen. (Die Idee, das Buch selbst einzuschannen, um Probleme zu vermeiden ist aber natürlich auch sehr gut; man muss ja nicht noch auf Konfrontationskurs gehen, wo man es vermeiden kann.) Soviel also dazu. Erhebliche Probleme habe ich allerdings mit Deinem Verständnis von der Wikipedia und GFDL- und CC-(BY/BY-SA) Lizenzen. Du sagst: "Allerdings handelt es sich bei Wikipedia und bei Wikimedia Commons um eine Einrichtung, die einen kostenfreien Zugang zu Wissen ermöglicht und ist daher kaum mit einer Publikation im Sinne einer Buchveröffentlichung o.ä. zu vergleichen, die dem Verfasser auch durch die Nutzung des Bildes Gewinn bringt." Die GFDL- und CC-(BY/BY-SA)-Lizenzen werden immer für jedermann erteilt, nicht für Wikipedia. Und sie erteilen sehr wohl jedermann das Recht, das lizensierte Material auch gewinnbringend zu nutzen. Die Inhalte der Wikipedia sind auch dafür da, damit (überspitzt gesagt) die kleinen fleißigen Arbeitssklaven in ihrer Freizeit, ohne dass man ihnen Geld dafür bezahlen muss, Inhalte schaffen, die von Großkonzernen wie Bertelsmann dann kommerziell ausgeschlachtet werden können. Die GFDL und die CC-(BY/BY-SA) sind kommerzielle Lizenzen, das darf man nie vergessen. Sie sind auch freie Lizenzen, aber frei bedeutet Freiheit und nicht kostenlos; und Freiheit und Profitstreben schließen sich nicht gegenseitig aus. (Ich persönlich finde das auch gut so, und habe überhaupt nichts prinzipielles dagegen – wenn sie die GFDL ernster nehmen würde würden wäre das natürlich schön –, dass Großkonzerne die Wikipedia 'ausschlachten' und die Wikipedianer 'als Arbeitssklaven benutzen'.) Die Vorstellung der Wikipedia als eine Art unentgeltliche Nachbarschaftshilfe, die ich bei Dir so zwischen den Zeilen lese, ist romantisch und träumerisch, hat aber mit der Realität nur bedingt etwas zu tun. --rtc 21:24, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Meine Anfrage war auch eher formell. Manche Universitäten oder Institute, die gemeinfreie Bilder z.B. auf ihren Webseiten haben, wollen einfach nur informiert werden, wenn ein Bild genutzt wird. Ein schönes Beispiel dafür ist z.B. die UB Frankfurt. Auf meine erneute Frage nach einer rechtlichen Grundlage kam bis jetzt übrigens keine Antwort. Vielleicht sucht man ja noch danach. :-) --Paulae 19:18, 10. Okt. 2008 (CEST)
Sammlungen, wie z. B. Bibliotheken und Archive, haben eine unverzichtbare Bedeutung für die Erhaltung unseres kulturellen Erbes und seiner Weitergabe an die Nachwelt. Ihre Aufgabe ist, vorhandenes Kulturgut zu sammeln, zu sichten, zu archivieren und zu erschließen, das heißt, sie so zur Benützung bereitzustellen, dass man findet, was man sucht und in angemessener Zeit zur Benützung zur Verfügung hat. Die Leistung einer Sammlung darf man daher nicht auf "Bild rein, Knopfdruck, Kopie raus" reduzieren. Ich würde vorschlagen, die Problematik am Fallbeispiel "Österreichische Nationalbibliothek" zu analysieren und die für die Benützung des Bildarchivs geltende Bestimmungen näher zu durchleuchten. Mir scheinen sie sehr zeitnahe zu sein. Jedenfalls enthalten sie viele Anregungen, die man vielleicht verallgemeinern könnte. [5]
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf zwei Eigenheiten des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes hinweisen. § 56a UrhG enthalten Sonderbestimmungen für die Überlassung von Bild- und Schallträgern an bestimmte Bundesanstalten Auch dahinter steht das Interessee der Erhaltung und EDrschließung des kulturellen Erbes. Kommerziell geführte Unternehmen, etwa private Fernsehanstalten, werden beim Aufbau ihrer Archive kommerzielle Gesichtspunkte verfolgen und so manches Material ausscheiden, das vom Standpunkt des kulturellen Erbes aufbewahrungswürdig ist. Ähnliches gilt für den Nachlass von Fotografen usw. Stücke solcher Sammlungen können kommerziell, künstlerisch und in ihrer Ausfertigung wertlos, aber dennoch kulturell wichtig sein. Welcher Wert zählt nun? Darf die kulturelle Leistung nicht entlohnt werden? Wer ein solches Bild in einem Artikel verwenden will, tut dies nicht aus Jux und Tollerei! Er braucht dieses "schlechte" Bild, weil es für ihn einen kulturellen Wert hat. Und wenn man dafür ein Entgeld verlangt, ist das Copyfraud?
§ 56b UrhG gestattet die Vorführung bestimmter geschützter Werke in Bibliotheken. Warum? Der Benützer soll sich eine Übersicht über vorhandene Werke verschaffen und hernach von den benötigten die notwendigen Rechte erwerben können. Das Motiv ist also die Erschließung des vorhandenen Kulturguts. Wenn er gefunden hat, was er braucht, sagt er das "Tschüss"?
Nachsatz: Ich habe im Atlas nachgeschaut: Wo liegt denn eigentlich das "Ösiland". --Kath Erich 09:02, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Wer sprach von "Leistung einer Sammlung"? Niemand. Es geht um die Frage, ob Sammlungen Exklusivrechte für Reproduktionen von Werken mit abgelaufenem Urheberrecht beanspruchen können, die sie in ihrer Sammlung haben und die Antwort ist nein, denn die Leistung bei Anfertigung der Reproduktionen ist eben nicht mehr als Bild rein, Knopfdruck, Kopie raus. Niemand hier hat irgendetwas dagegen, wenn für die Herausgabe eines Bildes ein Entgeld verlangt wird! Es hat lediglich jemand etwas dagegen, dass versucht wird, anderen zu verbieten, das Bild selbst ohne Erlaubnis der Sammlung entgeltlich oder unentgeltlich weiterzuverwenden, zumindest denen, die keine Gebühren an die Sammlung entrichten möchten. § 56 spricht von Werken, die dem Urheberrecht unterliegen. Hier geht es hingegen um Werke, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, und lediglich nur noch reproduziert werden. Natürlich ist es Aufgabe von Sammlungen, wie z. B. Bibliotheken und Archiven, kulturelles Erbes und seine Weitergabe an die Nachwelt zu sichern und natürlich haben sie eine unverzichtbare Aufgabe, was dies angeht. Ja, ihre Aufgabe ist es, vorhandenes Kulturgut zu sammeln, zu sichten, zu archivieren und zu erschließen, das heißt, sie so zur Benützung bereitzustellen. Daraus folgt nicht, dass es ihre Aufgabe ist, anderen Leuten die Verwendung des von ihren verwahrten Kulturguts zu untersagen, oder dass sie gar das Recht dazu hätten, das zu tun. Noch besteht eine Notwendigkeit, es zu tun. Öffentliche Sammlungen sind bereits vom Steuerzahler finanziert, und die sammelnde, archivierende, erschließende, bereitstellende Tätigkeit ist damit abgegolten. Stiftungen sind bereits durch das Stiftungsvermögen finanziert. Soweit sind Deine Behauptungen also weit davon entfernt, stichhaltig zu sein, und sie liefern keine Rechtfertigung für Copyfraud. --rtc 10:19, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich möchte meine Beiträge zu dieser Diskussion mit folgender persönlichen Sicht der österreichischen Rechtslage endgültig abschließen:
- 1. Wer mit dem Hersteller einer Kopie ein Vertragsverhältnis begründet hat, ist an dieses gebunden.
- 2. Solange §§ 73f nicht aufgehoben oder durch eine Novelle außer Kraft gesetzt worden sind, sind sie Bestgandteil der österreichischen Rechtsordnung und somit von Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vollziehen.
- 3. Zum Stiftungsvermögen gehören auch ihre Einkunftsquellen, zum Staatshaushalt auch die Gebühren und Abgaben sowie die Einkünfte aus der Privatwirtschaftsverwaltung.
- 4. Wegen einer Urheberrechtsverletzung kann in der Kette jeder Verursacher geklagt werden. Wer hält den Verfasser eines WIKIPEDIA Artikels schad- und klaglos? Wer übernimmt die Prozesstandschaft?--Kath Erich 14:06, 11. Okt. 2008 (CEST)
Ad 1: An AGB ist nach deutschem Recht niemand gebunden, wenn sie unwirksam sind. AGB über gemeinfreie Werke weichen vom gesetzlichen Leitbild, das die freie Benutzbarkeit gemeinfreier Werke voraussetzt, zum Nachteil des Nutzers ab.
Ad 2: Wenn die §§ 73f. nur nach deinen recht eigenartigen Ansichten hier anwendbar sind, dann ist deine Aussage ersichtlich wenig hilfreich.
Ad 3: Als Geschäftsführer eines Archivs bestreite ich, dass es die Aufgabe von Archiven ist, Gemeinfreies zu monopolisieren. Bei Archiven kann man nicht einfach wie beim Bäcker zu einem anderen Archiv gehen, weil es dort billiger ist. Archive und andere Institutionen genießen erhebliche wirtschaftliche Vorteile etwa bei der Versteuerung oder durch Nichtanwendbarkeit des UWG. Wenn sie die Kommerzialisierung gemeinfreier Bestände als tragende Einnahmequelle entdecken, muss man ihnen diese Privilegien nehmen. Bibliotheken haben die Berliner Erklärung (Open Access) unterschrieben, die klipp und klar Weiternutzungsrechte für das Kulturgut in den Archiven, Bibliotheken und Museen vorsieht.
Ad 4: Niemand ist hier gezwungen mitzumachen. Wenn jemand aus Gewissensgründen die hier vertretene Rechtsansicht nicht mitträgt, soll er keine solchen Bilder hochladen und ihm wird dann nichts passieren. Sollte tatsächlich ein Nutzer wegen der 2-D-Vorlagen Rechtsprobleme bekommen, rechne ich damit, dass der Druck aus der Community auf den Verein groß genug wäre, ihm eine Prozesskostenhilfe zu sichern. Wir haben lange genug unsere Praxis und wir sind eine der am meisten besuchten Internetseiten der Welt - sollte man da nicht annehmen, dass genügend Firmen und Institutionen mit dickem Geldbeutel uns oder Nachnutzer in dieser Frage in die Knie zwingen wollen? Dies ist nicht der Fall, da die Rechtsansicht der Gegenseite hauptsächlich auf FUD setzt --92.72.205.114 15:41, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Zu deiner Anmerkung ad 2 muss ich doch noch eine Bemerkung machen. Musst du wirklich meine Ausführungen als "recht eigenartigen Ansichten" apostrophieren? Dass die Gerichte und die Verwaltung an die bestehenden Gesetze gebunden sind, braucht doch wirklich keiner näheren Erläuterung. Oder siehst du das anders? Es gibt in Österreich ganz einfach nur zwei Wege, wie man das ändern kann: Der eine ist die Gesetzesprüfung durch den Verfasswungsgerichtshof. Der andere ist die Novellierung des Gesetzes. Es steht natürlich jedermann frei, einen Musterprozess zu führen und in dessen Verlauf eine Gesetzesprüfung zu initiieren. Mag sein, dass meine Rechgtsmeinung falsch ist, dann muss ich mir diesen Vorwurf gefallen lassen. "Recht eigenartig" ist sie sicher nicht! Stimmt sie aber, ist sie sicher auch hilfreich!--Kath Erich 17:59, 11. Okt. 2008 (CEST)
Wir wollen doch mal festhalten, dass du keinerlei Beleg aus der Rechtsprechung oder der Kommentarliteratur für deine Gesetzesauslegung beigebracht hast. Aber in einem Land, das einen anerkannten Rechtspopulisten als Landeshauptmann akzeptierte (das ist, als wenn Le Pen Ministerpräsident von Bayern wäre), gehen die Uhren vielleicht anders --92.72.205.114 22:55, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Wo du Recht hast, hast du Recht. Natürlich obliegt den Gerichten auch die Rechtsauslegung. So ist es durchaus möglich, dass in einem Prozess die Gesichtspunkte von Copyfraud sich auf den Prozessausgang entscheidend auswirken. Auch aus diesem Grunde könnte ein Musterprozess Rechtssicherheit verschaffen. Trotzdem bleibt die Norm Bestandteil der Rechtsordnung und schützt weiterhin Photographien, auch wenn sie keinen Urheberrechtsschutz genießen. Man muss daher zwischen Geltung der Norm und ihrer Auslegung unterscheiden und das habe ich leider verabsäumt. Schade ist nur, dass du in diesem deinen Diskussionsbeitrag den zweiten Satz angefügt hast. Als Neuling bei WIKIPEDIA kenne ich mich in vielen Dingen noch nicht so gut aus. Schön wäre es aber, wenn du diesen zweiten Satz löschen könntest.--Kath Erich 02:01, 12. Okt. 2008 (CEST)
Audio-Dateien von Nationalhymnen
Spricht eigentlich was dagegen, dass in den deutschen Artikeln Commons-ogg-Dateien von Nationalhymnen verlinkt werden, wie das in en-wp ueblich ist (Beispiel http://en.wikipedia.org/wiki/God_Defend_New_Zealand) ? Danke, --Wolfgang eh? 13:10, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Problematisch, weil es eigentlich 2 Gründe dagegen gibt (Urheber- und Verwertungsrecht). 1. Die Nationalhymne muss urheberrechtlich frei sein (also der Komponist von Text und Lied mindesten 70 Jahre Tod). 2. Die Aufnahme muss unter einer freien Lizenz stehen, oder mindesten 50 Jahre alt (also frei von Verwertungsrechten sein). Beide Klippen umschiffen leider die wenigsten Nationalhymnen (bzw. Aufnahmen davon), und als amtliches Werk gehen sie auch nicht durch, da nicht gedruckt (beim Text, kann man -je nach Land- durchaus einen andern Standpunkt vertreten). Bobo11 13:59, 11. Okt. 2008 (CEST) PS. Dein oben genannte Audidatei ginge (Aufnahme von 1940, also Schutz der Aufname 1991 abgelaufen), allerdings auch erst seit 2005, weil erst in dem Jahr die Musik gemeinfrei wurde weil John Joseph Woods (en: [6]) erst 1934 starb.
- Ok danke fuer deine Antwort! Wolfgang eh? 11:15, 12. Okt. 2008 (CEST)
Umsetzung im deutschen Urheberrecht
Liege ich damit richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland weder den Art. 1 Abs. 4 S. 1 93/98/EWG noch die entsprechende Norm in 2006/116/EG in nationales Recht umgesetzt hat? [[ Forrester ]] 20:59, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Es wäre schön - vorallem in Anbetracht der Tatsache, dass du eine Antwort willst - mehr Information zur Verfügung hättest bzw. relevante Daten verlinkt hättest. Da man auf die Richtlinie 93/98 EWG zur Zeit nicht zugreifen kann, kann ich nicht so viel weiterhelfen. Allerdings führt die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur vierten Änderung der Urheberrechtsgesetzes in Bundestagsdrucksache 13/781 folgendes aus: "Die in Artikel 1 Absatz 4 erwähnte, davon abweichende Bestimmung über kollektive Werke und über die Urheberschaft juristischer Personen kennt unser Recht nicht. Deshalb muss die Bestimmung nicht umgesetzt werden" (Seite 8). HTH --Isderion 16:42, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber das einzige, was ich dir hätte geben können wäre sowieso nur der Absatz gewesen und als ich das hier geschrieben hab, war eur-lex noch up.....komisch...aber die Antwort habe ich ja auch schon (mit der gleichen Begründung) vermutet, wie es dort in der Begründung zum Gesetzentwurf steht.. andere Frage: Wie bist du an das Dokument gekommen??? [[ Forrester ]] 19:05, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Och, das gibt's auch anderswo, z.B. hier, zu finden via das hier und dann auf "Materialien" klicken. Lupo 23:16, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber das einzige, was ich dir hätte geben können wäre sowieso nur der Absatz gewesen und als ich das hier geschrieben hab, war eur-lex noch up.....komisch...aber die Antwort habe ich ja auch schon (mit der gleichen Begründung) vermutet, wie es dort in der Begründung zum Gesetzentwurf steht.. andere Frage: Wie bist du an das Dokument gekommen??? [[ Forrester ]] 19:05, 10. Okt. 2008 (CEST)
Krankenkassenkarte
Ist ein Scan/Foto einer Krankenkassen-Chipkarte hier möglich und statthaft? Oder ein Ausschnitt der Karte? -- Gohnarch░░░░ 10:11, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Das kommt darauf an, ob die Darstellung auf der Karte Schöpfungshöhe aufweist. --RalfR → Berlin09 10:15, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Und anonymisiert sollte sie sein, falls du eine "echte" Karte einscannst. Für Arbeitsersparnis: Auf vielen Krankenkassenseiten gibt es Musterkarten mit Musterangaben zum Download. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 12:25, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Anonymisieren ist doch doof. --RalfR → Berlin09 13:20, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ahoi den Datensammlern. Damit haben sie dann auch noch deine Versichertennummer etc. Ich würde es nicht machen. Aber da es deine Daten sind, ist es auch deine Entscheidung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:21, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe an der Nummer natürlich ein bißchen was manipuliert, beim genauen Hinsehen merkt man das auch. Genauso wie bei der Bahncard ;) --RalfR → Berlin09 13:28, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Das Manipulieren sieht deutlich professioneller aus, als einfach häßliche weiße Flächen hinzukleben. Dann gehen auch keine Informationen verloren. SH sehe ich da nirgends (höchstens vielleicht noch bei der Weltkugel, aber ich sehe Karten, die bloß Umrisse darstellen, nicht als schützbar an. Die Land-/Wassergrenzen kann man gar nicht indiviuell einzeichnen, sonst wird die Karte falsch). Und da Vincis Zeichnung ist eh gemeinfrei. -- Chaddy - DÜP 15:02, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Da mich schon mehrere Mails diesbezüglich erreicht haben: Ich habe die Nummer ausprobiert, sie funktioniert nicht. Sie ist also keiner Person zugeordnet, ich habe es mit Arztsoftware geprüft. Mein Geburtstag stimmt, der ist eh kein Geheimnis. --RalfR → Berlin09 15:10, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Schreibst du das vll. noch als Anmerkung auf die Bildbeschreibungsseite? Die Diskussion hier verschwindet im Archiv, nicht, dass du in Monaten/Jahren wieder die gleiche Frage bekommst :) jodo 23:10, 12. Okt. 2008 (CEST)
- erledigt. --RalfR → Berlin09 10:19, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Schreibst du das vll. noch als Anmerkung auf die Bildbeschreibungsseite? Die Diskussion hier verschwindet im Archiv, nicht, dass du in Monaten/Jahren wieder die gleiche Frage bekommst :) jodo 23:10, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Da mich schon mehrere Mails diesbezüglich erreicht haben: Ich habe die Nummer ausprobiert, sie funktioniert nicht. Sie ist also keiner Person zugeordnet, ich habe es mit Arztsoftware geprüft. Mein Geburtstag stimmt, der ist eh kein Geheimnis. --RalfR → Berlin09 15:10, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Das Manipulieren sieht deutlich professioneller aus, als einfach häßliche weiße Flächen hinzukleben. Dann gehen auch keine Informationen verloren. SH sehe ich da nirgends (höchstens vielleicht noch bei der Weltkugel, aber ich sehe Karten, die bloß Umrisse darstellen, nicht als schützbar an. Die Land-/Wassergrenzen kann man gar nicht indiviuell einzeichnen, sonst wird die Karte falsch). Und da Vincis Zeichnung ist eh gemeinfrei. -- Chaddy - DÜP 15:02, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe an der Nummer natürlich ein bißchen was manipuliert, beim genauen Hinsehen merkt man das auch. Genauso wie bei der Bahncard ;) --RalfR → Berlin09 13:28, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ahoi den Datensammlern. Damit haben sie dann auch noch deine Versichertennummer etc. Ich würde es nicht machen. Aber da es deine Daten sind, ist es auch deine Entscheidung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:21, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Anonymisieren ist doch doof. --RalfR → Berlin09 13:20, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Und anonymisiert sollte sie sein, falls du eine "echte" Karte einscannst. Für Arbeitsersparnis: Auf vielen Krankenkassenseiten gibt es Musterkarten mit Musterangaben zum Download. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 12:25, 12. Okt. 2008 (CEST)
Ich würde ja deutlich als solche zu erkennende Manipulationen in solchen Fällen bevorzugen, also z.B. lauter Nullen statt einer realistisch wirkenden Nummer. Gestumblindi 00:43, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Stimmt auch wieder. Mal sehen, ob ich das sauber hinbekomme. Nun sind es Nullen. Ich denke, das geht so durch. --RalfR → Berlin09 10:19, 13. Okt. 2008 (CEST)
Buchscan aus Buch von 1873 unter GNU
Hallo,
ist die Lizensierung bei Bild:GesNatW263.gif (und weiteren Seiten des Buchs) richtig? Sind solche Bücher unter GNU zu stellen? Gruß --bluntnicht gut? 10:10, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Nein, GNU ist hier falsch, das ist gemeinfrei. --RalfR → Berlin09 10:16, 13. Okt. 2008 (CEST)
- und für mich als Lizens-DAU: Welche Vorlage muss man setzen? --bluntnicht gut? 10:21, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Ich würde {{Bild-PD-alt-100}} nehmen, denn für {{Bild-PD-alt}} müßte der Nachweis erbracht werden, daß der/die Urheber 70 Jahre tot sind - sehr wahrscheinlich, aber nicht bewiesen. --RalfR → Berlin09 10:32, 13. Okt. 2008 (CEST)
- und für mich als Lizens-DAU: Welche Vorlage muss man setzen? --bluntnicht gut? 10:21, 13. Okt. 2008 (CEST)
Lieder
Wie siehts eigentlich mit Liedtexten und Melodien aus? Ist sowas erlaubt? Ich denk fast eher nicht, wollte aber mal nachfragen. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 13:04, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke nicht, dass das vom Zitatrecht gedeckt ist, Schöpfungshöhe würde ich dem Text auch zusprechen. Vor allem aber ist er ohne Kommentar in einer Enzyklopädie fehl am Platz. Code·is·poetry 13:11, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Das erinnert mich an eine mal (außerhalb der WP) diskutierte Frage: Jemand schreibt was über die deutsche Teilung, DDR, Mauer und so. Und ist der Meinung, einige Liedtexte seien in dem Zusammenhang historisch relevant, zum Beispiel die beiden Songs von Udo Lindenberg "Mädchen aus Ost-Berlin (Wir woll'n doch einfach nur zusammen sein)" und "Sonderzug nach Pankow"; man könnte aber auch noch raffinierter sein und Bettina Wegner und andere zitieren wollen. Bis zu welcher Länge ist das vom Zitatrecht abgedeckt? Das ganze Lied? Höchstens wieviele Zeilen? Dazu Zusammenfassung des übrigen Textes? Danke, BerlinerSchule 01:07, 13. Okt. 2008 (CEST)
Es gibt keine feste Quote, das kommt auf den Einzelfall drauf an. Der ganze Liedtext wäre möglicherweise als Großzitat zulässig, wenn sich der bgleitende Text intensiv sich mit ihm auseinandersetzt. In einem normalen Wikipedia-Artikel wäre es allenfalls zulässig, einige Zeilen zu zitieren (1-5 zeilen z.B.) --FrobenChristoph 14:56, 13. Okt. 2008 (CEST)
Hey,
ich möchte die Autorin dieses Bildes erreichen, um sie um Rechte zur Veröffentlichung in einem Printmedium zu fragen. Wie erreiche ich sie?
--213.39.167.235 12:12, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Photographin ist Benutzer:Darina, zu erreichen unter Benutzer Diskussion:Darina. jodo 12:19, 13. Okt. 2008 (CEST)
Danke (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 213.39.167.235 (Diskussion • Beiträge) 12:39, 13. Okt. 2008 (CET))
Wikipedia-kompatible Lizenz?
Hallo! Ich hatte auf eine Anfrage dort einen Link auf einen Datensatz (zu finden unter [7]) gegeben. Technische Verwendungsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, bleibt die Frage, ob die Verwendung des Datensatzes in Karten für die Wikipedia lizenztechnisch zulässig ist. Dazu finde ich bisher lediglich unter [8] einen Hinweis. Ist das mit Wikipedia (deutsche + Commons würde es wohl betreffen) vereinbar? Und falls ja, kann jemand mal überprüfen, ob es dort vielleicht noch andere Fallstricke geben könnte? Oder kennt sich jemand grundsätzlich mit der entsprechenden UNO/UNEP-Lizenzpolitik aus? Danke und Gruß Jörg -- 84.156.160.189 12:43, 13. Okt. 2008 (CEST)
Urheberrechts Verstoss?
Bin gerade durch Zufall über den Lehnseid Artikel gestolpert. Ausser dem letzen Satz scheint alles von der folgenden Website zu stamme [9]. Ich musste übrigens einiges Material vorher löschen da es auf einer ganz und gar unseriösen Quelle beruhte... Ich hoffe ihr von der Düp könnt euch um diesen Artikel kümmern da ich eigentlich hier auf Wikipedia hetzt Inaktiv bin.--Caranorn 21:14, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe kein Problem. Nach mehrmaligen Lesen sei auf Wikipedia:Textplagiat hingewiesen. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 21:31, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Der Text hat keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei. (DÜP ist übrigens für Dateien (alles im Bildnamensraum), aber nicht für Artikel zuständig.) -- Chaddy - DÜP
- Okay, wird in anderen Sprachen anders gehandelt, ist aber hier ja dann nach deutschen Recht...--Caranorn 22:32, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Richtig und danach geht es auch. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 22:58, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Okay, wird in anderen Sprachen anders gehandelt, ist aber hier ja dann nach deutschen Recht...--Caranorn 22:32, 13. Okt. 2008 (CEST)
ABWR-Logo
Hallo, ich wollte Fargen ob das Logo des ABWR (Das mit den komischen Strichen davor und dann ABWR dahinter steht) hier auf Seite 1 nicht genügend Schöpfungshöhe hat? grüße TZV | ☢/ ☣Сприх мих ан! 19:00, 13. Okt. 2008 (CEST)
- ich seh da nix was auch nur ansatzweise schützenswert wäre. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:43, 13. Okt. 2008 (CEST)
Hatte nicht rtc mit Fug und Recht angeregt, einen Schöpfungshöhe-Baustein zu schaffen, den man standardmäßig unter solche Anfragen pappen kann? Schöpfungshöhe ist bei Logos nach deutschem Recht die Ausnahme. Wenn du, was empfohlen wird, auf de hochlädst, kümmert sich die DÜP im Zweifel darum. Bitte hier nur dann Fragen zur Schöpfungshöhe bei Logos, wenn du ausführlich begründest, wieso das Logo das Durchschnittsschaffen deutlich überragt. Danke --Historiograf 21:22, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Schrei doch nicht immer so... -- Chaddy - DÜP 21:31, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Jedoch frage ich gleich hier nach, bevor ich es Hochlade und am schluss noch URV oder ähnliches begehe. Das werde icha uch in Zukunft nutzen denn am Schluss heist es wieder: Wiso hast du nicht erst gefragt bevor du es Hochlädtst. Und DÜP ist dann wieder so eine Geschichte die es nicht Braucht und Arbeit erspart. Denn ich Denke mal, wenn ich frage, bevor ich es Hochlade erspare ich den Admins und anderen Usern am Schluss Arbeit weil ich es richtig gemacht habe. Und einmal zu viel Fragen ist besser als gar nicht Fragen und am Schluss alles Falsch machen. oke, dann lade ich es Hoch. danke für euere Auskunft. Grüße TZV | ☢/ ☣Сприх мих ан! 21:50, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke auch. Vorher fragen ist immer besser. Für uns hier ist das ja nur ein "SH" oder "keine SH". Also frag ruhig nach auch wenn dann hier Leute rumbrüllen. Die können ja einfach deine Anfrage komplett ignorieren und verlieren dann auch keine Zeit mit dem Schreiben von irgendwelchen Brüllantworten. jodo 22:20, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Jedoch frage ich gleich hier nach, bevor ich es Hochlade und am schluss noch URV oder ähnliches begehe. Das werde icha uch in Zukunft nutzen denn am Schluss heist es wieder: Wiso hast du nicht erst gefragt bevor du es Hochlädtst. Und DÜP ist dann wieder so eine Geschichte die es nicht Braucht und Arbeit erspart. Denn ich Denke mal, wenn ich frage, bevor ich es Hochlade erspare ich den Admins und anderen Usern am Schluss Arbeit weil ich es richtig gemacht habe. Und einmal zu viel Fragen ist besser als gar nicht Fragen und am Schluss alles Falsch machen. oke, dann lade ich es Hoch. danke für euere Auskunft. Grüße TZV | ☢/ ☣Сприх мих ан! 21:50, 13. Okt. 2008 (CEST)
Es handelt sich nicht um eine Brüllantwort, sondern um den Entwurf der entsprechenden Vorlage. Oben hat Rtc schlüssig und unwidersprochen ausgeführt, dass die SH-Logo-Fragen absolut schwachsinnig sind. Und eine Bauchentscheidung SH oder nicht-SH ist genau das, worum es nicht gehen kann, auch wenn ich das hier zum tausendsten Mal schreibe. Wer SH bejaht, muss ausführlich begründen. Vorher fragen, wenn die Sachlage geklärt ist, ist nicht besser, sondern eine Belästigung --Historiograf 17:55, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist eine Frechheit, wie du hier mit Ratsuchenden umgehst: Ja, Fettschrift wird im Internet als brüllen interpretiert. Ja, oben im Seitenkopf sind 'Fragen zur Schöpfungshöhe' ausdrücklich erwähnt. Ja, hier gibt es Leute, die auch solche Fragen beantworten. Ja, du kannst solche Fragen auch einfach ignorieren. Und Nein, es ist nicht projektdienlich, wenn hier in der rechtslage unsichere Leute, die einfach noch mal kurz nachfragen wollen, so abgebürstet werden. --Gnu1742 18:02, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Danke Gnu1742 und volle Zustimmung jodo 18:06, 14. Okt. 2008 (CEST)
Liste aktualisieren
Ich hätte da mal ne Frage, vielleicht kann sie mir hier wer unkompliziert beantworten. Es geht darum, dass ich die Liste der französischen Départements neu überarbeitet habe. Nun ist vor etwa einem Jahr diese Liste in den Artikel Département integriert worden. Durch meine Bearbeitungen ist die Liste (Benutzer:PatDi/Listentest) nun wesentlich unfangreicher geworden, und ich würde sie doch wieder gerne auslagern, und etwas mit weiteren Textinformationen versorgen.
Damit ich kein URV-Problem bekomme: Soll ich nun eine alte Version der ursprünglichen Liste verwenden und diese überarbeiten, oder besser den Artikel URV-Konform in die Liste kopieren (mit autoren etc.) und dann diese Version bearbeiten. Momentan geht es nur um eine Tabelle, die eigentlich in beiden Artikeln vorkommt. Grüße, Patrick, «Disk» «V» 19:14, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nur um Tabelle, oder? Die Tabelle ist auf keinen Fall ein Problem. Das sind nur nicht schützbare Daten.
- Schmunzeln muss ich aber bei deiner Wortschöpfung „URV-Konform“. :) Du weißt schon, was die Abkürzung URV bedeutet? -- Chaddy - DÜP 20:06, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Antwort. Klar, ein witziger Vertipper. Kann mal nach einem Nachtdienst passieren :-) Aber ich sehe, du weißt trotzdem was ich gemeint hab. Danke, Grüße, Patrick, «Disk» «V» 20:24, 14. Okt. 2008 (CEST)
Hier wird der Fachbegriff verdeutlicht anhand eines Werkes. Da der Urheber dieses Werkes noch nicht 70 Jahre tot ist wird eine URV reklamiert. Ist das tatsächlich eine URV? Oder könnte man das als Zitat verwenden? --tsor 05:54, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Nein, so ist das kein Zitat mehr, zumindest hält es sich nicht mehr im erlaubten Rahmen. -- Chaddy - DÜP 14:55, 15. Okt. 2008 (CEST)
Der Artikel ist doch nichts, keine Quellenangabe, keine Erläuterung zur Herkunft des Begriffs usw. SLA-fähig in einem Wort. In einem anständigen Artikel wird man ohne weiteres zweimal sechs Zeilen Demonstration anhand geschützter Zeilen unterbringen können bzw. müssen, damit das Prinzip klar wird. Mehr ist aber nicht erforderlich --92.72.201.224 17:19, 15. Okt. 2008 (CEST)
Screenshots von Programmen
Guten Tag Ich wollte fragen, ob es erlaubt ist, Screenshots von Programmen zu machen und diese dann auf meinem Blog zu veroeffentlichen. mfg (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.227.157.120 (Diskussion • Beiträge) 18:17, 15. Okt. 2008 (CET))
- Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Befrage Google oder einen Anwalt deines Vertrauens. jodo 18:31, 15. Okt. 2008 (CEST)
wäre es eine URV wenn ich dafür das Fachregister Byzantinischer Bereich aus dem Lexikon des Mittelalters übrnehmen würde? -- Cherubino 01:59, 15. Okt. 2008 (CEST)
http://archiv.twoday.net/stories/4165075/ hast du gelesen? --92.72.201.224 17:14, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Der Unterschied wäre, dass es bei den Gedichten um identische Texte handelt, hier wären es Stichworte (die zu vorhandenen Artikel würden schon mal rausfallen), die Texte dahinter wären nicht identisch? -- Cherubino 18:12, 15. Okt. 2008 (CEST) PS: zählt wohl nicht
Es geht nicht um statistische Auswertungen aus verschiedenen Werken, sondern um die Zusammenstellung der einschlägigen Artikel, die im Lexikon enthalten sind. Und es geht auch nicht um die Übernahme des Artikelinhalts. -- Enzian44 18:29, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Allein die Liste, die Gedichte waren ja eh gemeinfrei, stellt demnach ein Datenbankwerk dar. http://archiv.twoday.net/stories/5247679/ iat aktuell -- Cherubino 18:43, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Ist meine Schlußfolgerung richtig? -- Cherubino 01:26, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Die Gedichte-Liste ist geschützt, weil der automatisierte Vorgang ihrer Erstellung eine schöpferische Leistung darstellt, Excel hin oder her. Wäre es so einfach, sie zu erstellen, dann hätte man den Algorithmus ja nachprogrammieren können, anstatt sich nur dessen Ergebnis anzueignen. Da auch Geld im Spiel war, wird klar, dass die Verfahrensurheber schnell zur Stelle waren. Das Urteil ist zwar nicht erfreulich für Verwerter freier Inhalte, aber wenigstens konsistent aus der Sicht eines kapitalistischen Urheberrechts.
- Ich halte auch die LexMA-Fachregister für urheberrechtlich geschützt. Sie stellen eine schöpferische Leistung dar, die zudem Fachkenntnis erfordert. Problematisch wäre dabei weniger eine bloße Veröffentlichung, als der Umstand, dass die Wikipedia ihre Inhalte unter der GFDL weiterlizenziert. Mit einer Veröffentlichung würde man quasi geschützten Content vorgeblich unter der GFDL freigeben. Besonders problematisch wäre das im Fall einer entgeltlichen Weiterverbreitung. --El Cazangero 23:24, 16. Okt. 2008 (CEST)
Lizenzenmischmasch und die GFDL
Folgendes Szenario: Ich bündle in einem Medium (z.B. auf einer Webseite oder in einem gedruckten Werk) Inhalte, die unter der GFDL stehen (Wikipedia-Texte), Inhalte die unter Creative-Commons-Lizenzen stehen (z.B. Bilder, die in Wikipedia verwendet werden), Inhalte, die markenrechtlich geschützt sind (z.B. das Wikipedia-Logo), sowie Inhalte, auf die ich ein eigenes Urheberrecht erhebe (z.B. eigene Texte, eigene Bilder, Satz und Layout). Fragen:
- Kann ich, oder muss ich, oder darf ich nicht, das Gesamtwerk als Ganzes unter die GFDL stellen?
- Verpflichtet mich die GFDL, unter der die verwendeten Texte stehen, dazu, das Gesamtwerk als Ganzes unter die GFDL zu stellen?
- Was ist, wenn das urheberrechtlich gar nicht geht (wie offensichtlich beim Wikipedia-Logo der Fall)?
- Genügt es, wenn ich die verwendeten GFDL-lizenzierten Texte wieder unter die GFDL stelle, und den Rest nicht?
Diese Fragen betreffen derzeit konkret a) die Wikipedia selbst, b) Webseiten, die Wikipedia klonen/spiegeln/weiterverwenden, c) das kürzlich erschienene Wikipedia Lexikon in einem Band. Neitram 15:35, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Einige unbefriedigende (aber zutreffende) Antworten findest du auf Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ --RalfR → Berlin09 17:07, 16. Okt. 2008 (CEST)
CC-Lizenz ohne Versionsnummer
Hallo, weiß jemand, wie mit Bildern und anderen Medien umzugehen ist, bei denen explizit vom Urheber auf dessen Homepage darauf hingewiesen wird, dass sie unter der Creative-Commons-Lizenz Attribution-ShareAlike (CC-by-sa) stehen, aber die Versionsnummer der Lizenz selbst nicht angegeben wird? Die Lizenz ist auch nicht verlinkt, aber da es sich ja um den Urheber handelt, dürfte die Seite damit ja keinen Rechtsverstoß begehen (die Vorgabe zur Verlinkung des Lizenztextes gilt ja nur für Weiternutzer).
Gilt dann jeweils die aktuelle Lizenz oder ist in diesem Fall eventuell die Lizenz sogar ungültig bzw.muss man bei Weiternutzung den Urheber direkt darauf ansprechen? Oder sind die CC-Lizenzversionen untereinander kompatibel? --cromagnon ¿? 05:16, 17. Okt. 2008 (CEST)
- CC sollte iegntlich abwärtzkompatibel sein , denn mir wurde mal erklärt, ich darf mischen muss aber immer die tiefste Nummer nehmen. Wirklich probelmatisch ist aber eigentlich nur 1.0, denn die ist klar NICHT aufwärtzkompatibel (bei den höheren ab 2.0 gehn die Meinungen auseinander). Im Zweifel ist also ein CC-by-sa ohne Nummer immer CC-by-sa 1.0 (denn anfänglich wurde CC ohne Versionsnummer also ohne 1.0 benutzt), so sollte eigentlich nix schiefgehen. Logischerweise ist dies nix entgültiges, aber die meiner Meinung nach sicherste Variante (wenn's den überhaut eine gibt). Bobo11 06:04, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Also die Seite, um den es mir geht (ein ganzer Text mit Bildern), wurde im Januar 2008 unter CC-by-sa gestellt, insofern müsste es sich eigentlich "von der Zeit her" um Version 2.X oder 3 handeln. Ab 2.0 steht ja im Lizenztext, dass automatisch die Bedingungen aller zukünftiger Lizenzversionen für das jeweilige Medium gelten. Aber auf Spekulation wegen des Datums will ich mich nicht verlassen, außerdem wäre die theoretische Fragestellung für mich interessant. Ich würde sie ja so interpretieren, dass sich der Urheber in diesem Falle mit der Lizenz an sich einverstanden erklärt und nicht mit einer bestimmten Version. Bin aber kein Experte. --cromagnon ¿? 06:40, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wie wäre es, wenn wir ganz pragmatisch an die Sache rangehen und den Webseitenbetreiber einfach mal anschreiben? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:53, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Ich weiß, das wäre auf den ersten Blick die einfachste Lösung. Es geht mir aber ja um die generelle Lage in solchen Fällen. Wenn es natürlich keine eindeutige Antwort drauf gibt, bleibt nichts anders übrig. Falls das schon irgendwo diskutiert wurde, wäre ich um einen Link dankbar (im Archiv 2008 habe ich nichts dazu gefunden).--cromagnon ¿? 16:58, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wie wäre es, wenn wir ganz pragmatisch an die Sache rangehen und den Webseitenbetreiber einfach mal anschreiben? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:53, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Also die Seite, um den es mir geht (ein ganzer Text mit Bildern), wurde im Januar 2008 unter CC-by-sa gestellt, insofern müsste es sich eigentlich "von der Zeit her" um Version 2.X oder 3 handeln. Ab 2.0 steht ja im Lizenztext, dass automatisch die Bedingungen aller zukünftiger Lizenzversionen für das jeweilige Medium gelten. Aber auf Spekulation wegen des Datums will ich mich nicht verlassen, außerdem wäre die theoretische Fragestellung für mich interessant. Ich würde sie ja so interpretieren, dass sich der Urheber in diesem Falle mit der Lizenz an sich einverstanden erklärt und nicht mit einer bestimmten Version. Bin aber kein Experte. --cromagnon ¿? 06:40, 17. Okt. 2008 (CEST)
Wie sieht es mit Bildern davon aus. Habe bei vielen Bildern in der Wikipedia die verschiedensten Lizenzen gesehen. Gruß--Gunnar1m 17:24, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wird vermutlich mal wieder auf dei Schöpfungshöhe-Diskusion hinaus laufen. Also Einzelfall-Endscheidung.Bobo11 18:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
Nein keine Einzelfallentscheidung. Aktien zählen zur angewandten Kunst, woraus folgt, dass sie im Zweifel urheberrechtlich nicht geschützt sind. Nur für den Fall, dass ausführlich begründet werden kann, dass sie die übliche Höhe des Schaffens deutlich überragen, darf SH hier zur Diskussion gestellt werden. Ansonsten gilt: einfach nicht hochladen, dann entfällt jegliche Haftung. Aber hier wegen jeder Aktie nachzufragen ist die gleiche Belästigung wie bei den Logos. Es kann und darf nicht sein, dass wir die Maßstäbe des BGH und anderer Gerichte hier aushöhlen, indem wir irgendwelche Bauchabstimmungen über SH veranstalten, die eine Pseudo-Sicherheit vorgaukeln. --Historiograf 21:56, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Persönlcih bin ich ja auch der Ansicht das mindestens 95% aller Aktie nicht annäherd an SH kommen, aber wenn ich Aktien wie Image:Mystery Park Aktie.jpg sehe kommen mir schon Zweifel ob wir da nicht eine Fehler machen, wenn wir Histo folgen und eine Blankoschek ausfüllen. Bobo11 22:09, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn du Fragen als Belästigung empfindest, dann ignoriere sie doch einfach... -- Chaddy - DÜP 22:28, 17. Okt. 2008 (CEST)
- It's a wiki Histo. Du bestimmst nicht was hier gefragt werden darf und was nicht. jodo 22:47, 17. Okt. 2008 (CEST)
Und du verbietest mir mit Sicherheit nicht den Mund. Wir schaden freien Inhalten, wenn wir hier inkompetenten Bauchentscheidungen von Leuten, die nicht annähernd schlüssig begründen können, worin das Überragen besteht, freie Bahn lassen. Das führt dazu, dass 5 % der Logos frei sind und 95 % unfrei, owbohl es von der Rechtsprechung aus umgekehrt sein sollte. --Historiograf 23:16, 17. Okt. 2008 (CEST)
Reproduktionen von alten Bildern
Hallo zusammen, habe noch einmal eine Frage zu Reproduktionen von alten Bildern. Habe von der Webseite des Bistums Münster, die Äbte von Marienfeld zeigen. Die Bilder hängen im Orginal im Bistumsarchiv, sind aber zu Lebzeiten der Äbte, also vor 1803 gemalt. Fallen die Dateien auch unter pd-alt, obwohl sie von einer fremden Webseite stammen? --DaBroMfld 23:33, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Gemeinfreie Bilder bleiben gemeinfrei, ob sie jetzt in einem Museum hängen, auf einer Webseite dargestellt werden, oder in einem aufwändigen Bildband dargestellt werden. --Wuselig 00:38, 18. Okt. 2008 (CEST)
Anonymer Autor deanonymisiert
Vorweg: Die Frage betrifft eigentlich Wikisource, hier lesen jedoch mehr Leute mit und das Thema tangiert die Wikipedia auch.
Im Jahr 1907 hat ein gewisser N. O. Body das Buch Aus eines Mannes Mädchenjahren anonym veröffentlicht. Inhalt des Buches sind die Kinder- und Jugendjahre eines Mädchens, das eigntlich ein Junge war. Das Werk wäre, wenn ich die Kommentare zu den EU-Richtlinien bezüglich anonymer Werke richtig interpretiere, inzwischen gemeinfrei. Das Buch (Original und Reprint) liegt in meiner Landesbibliothek vor, und ich bin der Meinung, der Text wäre eine Bereicherung für Wikisource und somit auch indirekt für Wikipedia. Nun hat Hermann Simon in den 80er Jahren diesem Buch eine real belegbare Lebensgeschichte zuordnen können und aus dem anonymen NOBody wurde Karl M. Baer, der 1956 verstarb.
Preisfrage: Ist das Werk dadurch nicht mehr anonym und somit urheberrechtlich geschützt, oder bleibt es anonym, da sich Baer nicht der Urheberschaft bekannte? --32X 16:53, 17. Okt. 2008 (CEST)
- In DACH hat man automatisch das Urheberrecht an seinen Werken, egal ob man sich dazu bekennt, oder nicht. Wenn also nachgewiesen ist, dass Baer der Urheber ist, dann ist der Text bis 70 Jahre nach seinem Tod (also bis zum 31. Dezember 2026) geschützt. -- Chaddy - DÜP 17:39, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Bei anonymen Werken muss man nachweisen, dass sie in der Tat anonym sind, und zwar eben für den Fall, dass später rauskommt, dass dahinter doch eine reele Person steht. Dies ist wohl geschehen, es gelten also die üblichen fristen. -jkb- (cs.source) 17:48, 17. Okt. 2008 (CEST)
- P.S. Allerdings, da das Buch vor 1923 erschien, ist es zumindest nach dem US-Copyright public domain, somit besteht die Möglichkeit, es auf Oldwikisource zu veröffentlichen. Falls es da keinen anderen begrabenen Hund gibt. Auskünfte bei mir. -jkb- (cs.source) 17:50, 17. Okt. 2008 (CEST)
Ich krieg mal wieder das Kotzen, wie inkompetent hier agiert wird. Statt unseren Artikel Anonymes Werk zu lesen oder gar zu verlinken, wird da rumgeschwallt. Wozu gibts unsere Rechtsartikel, wenn hier aus dem Bauch schwadroniert wird?? § 66aF ist anzuwenden, wenn der neue zu einer Schutzfristverkürzung führen würde. "Die Dauer des Urheberrechts berechnet sich auch im Falle des Absatzes 1 nach den §§ 64 und 65, 1. wenn innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist der wahre Name oder der bekannte Deckname des Urhebers nach § 10 Abs. 1 angegeben oder der Urheber auf andere Weise als Schöpfer des Werkes bekannt wird". 1907+70 sind 1977, die Offenbarung in den 1980ern (das muss genau dokukentiert werden) wäre unschädlich, wenn die Publikation anonym erfolgt wäre. Es liegt aber ein Pseudonym vor. Für dieses sieht § 66 nF aber auch die Bindung an die 70-Jahresfrist vor. Ich komme also sowohl nach altem als auch nach neuem Recht zu einem Erlöschen der Schutzrechte nach deutschem Recht 1977. Da 1907 als Erscheinungsdatum feststeht, kann das Buch digitalisiert und auf Commons geladen werden. Buchprojekte in WS können nicht einfach begonnen werden, sondern sind mit der dortigen Community im Skr abzustimmen --Historiograf 21:51, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Mea culpa, mea maxima culpa. Asche auf mein Haupt. Ja, in der Tat las ich "1907" und "80er Jahre" ohne den versuch, diese zwei Angaben in eine mathematische Beziehung in Verbindung zu setzen. 80er Jahre sind wirklich später als 1977. Somit hat Historiograf Recht, es ist frei (in diesem Falle) nach deutschem Recht, und wie ich oben schon sagte auch nach dem US-Recht (veröffentlicht vor 1923). -jkb- (cs.source) 21:16, 18. Okt. 2008 (CEST)
- P.S. Dies allerdings nur solange bis jemand behauptet, bereits 1976 ist klar geworden, dass der Autor ... ... Nur, ich neige nicht zur Urheberrechtshisterie und meine, derzeit ist es frei. Allerdings, was Commons betrifft: neulich gab es da so eine Diskussion mit der Überschrift "PD-Old-200", schon etwas überspannt, wonach man sicherheitshalber 200 Jahre nach dem Erscheinen eines anonymen Werkes warten sollte. Wie es ausging weiss ich nicht, das ist mir zu streng. -jkb- (cs.source) 21:21, 18. Okt. 2008 (CEST)
Fallen Aufnahmen aus Bussen und Bahnen unter die Panoramafreiheit?
Gemeint ist natürlich nicht die Innenausstattung, sondern das Fotografieren aus den Fahrzeugen heraus. Die Gleisanlagen dürften meines Erachtens öffentlicher Verkehrsraum sein, aber darauf rumlaufen darf man nicht. Man kann allerdings während einer Bahnfahrt aus dem Fenster fotografieren. Gilt für diese Aufnahmen auch die Panoramafreiheit? Und wie sieht es bei Straßenfahrzeugen, bsp. Doppeldeckerbussen aus? In Hamburg werden diese ohne Dach für Stadtrundfahrten eingesetzt. Google setzt auch Kameras ein, die erhöht auf einem Mast befestigt sind und die normale Augenhöhe um einiges überragen. -- Torsten Bätge 11:11, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Aus meiner Sicht die gleiche Antwort wie bei der vorherigen Frage: wo ich mich beim Fotografieren befinde ist ja schnuppe egal, entscheidend ist das Objekt. -jkb- (cs.source) 11:48, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Aus Panoramafreiheit: Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Ein Bus ist unter diesem Gesichtspunkt IMHO auch ein Hilfsmittel. Diese Aufnahmen sind also dann nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
- @-jkb-: Leider nein. Siehe hierzu Hundertwasserentscheidung. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Es kommt darauf an: in A und CH ist das wohl panoramafrei, in D kann man wohl zu beiden Auffassungen tendieren. Bei Fahrzeugen im Straßenverkehr ist die Rechtsprechung recht liberal; sämtliche mir bekannte Entscheidungen zu Google-Street-View bejahen das vorliegen der Panoramafreiheit unproblematisch, es gibt sogar einige Flugzeug- und Schiffentscheidungen in ähnlicher Art. (Luft- und Wasserstraßen dienen ja auch dem öffentlichen Verkehr; es gibt aber auch einige abweichende Entscheidungen). Bzgl. von Schienen ist es wohl eher anders rum: Bahnhöfe sind nach wohl herrschender Auffassung kein öffentlicher Verkehrsraum, Schienen sind dagegen wohl noch weniger öffentlich. Außer bei Bahnübergängen ist der Gleiskörper vor einer öffentlichen Nutzung strafrechtlich geschützt (Schwarzfahren, Hausfriedensbruch und die Eingriffsvarianten des StGBs), lediglich aufgrund privatrechtlicher Verträge oder öffentlichrechtlicher Gestattung ist eine Nutzung der Verkehrsanlage überhaupt erlaubt. Auf der anderen Seite verdingen sich die Bahnunternehmen im Regional- und Nahverkehr lediglich als Auftragsnehmer der Länder und Kreise als Träger der Versorgung mit öffentlichem Verkehr, so dass man dies auch mit dem übrigen Verkehr gleichsetzen könnte. sугсго 13:21, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Hm, muss ich noch lesen... Dann aber vielleicht auch sollte ich mein Teleobjektiv zu Hause lassen. Danke aber, -jkb- (cs.source) 13:10, 18. Okt. 2008 (CEST)
Ich denke, hier sollte man wieder einmal die Kirche im Dorf lassen. Es ist reine Förmelei, bei einem Aufnahmestandort aus einem Bus darauf abzuheben, dass der Fotograf ein Podest auf einer Straße aufbauen müsste, um die gleiche Position hinzubekommen. Der Aufnahmestandort und die Benutzung eines Hilfsmittels muss von demjenigen nachgewiesen werden, der die Panoramafreiheit bestreitet. Dies dürfte nur in besonders gelagerten Fällen zu Konflikten führen. Wir halten uns an das Gesetz und die amtliche Begründung, wenn wir den Aufnahmestandort weitgehend ignorieren, da der BGH diese ganzen Einschränkungen hinzuerfunden hat. --92.72.200.108 14:39, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Als jemand der in der Wikisource arbeitet sollte ich natürlich diverses ernst nehmen und das tue ich auch. Nur möchte ich mich nicht an den zahlreichen Fobien und Hysterien beteiligen. Und natürlich: abgesehen davon, dass ich auf meinen Tele und den Stativ als Hilfsmittel nicht verzichten will. Daran was 92.72.200.108 schrieb ist ein (juristisch gesehen nicht einwandfreies) Körnchen Wahrheit. In den seltensten Fällen ist so etwas nachzuweisen, und davon in den seltensten Fällen wird das jemand beanstanden. Natürlich, wenn ich aus einem Zug der an eine Datscha von Gloria von TuT fährt ein Panoramafoto mache wo die Gloria eben deutlich erscheint, dann... Nur, Paparazzi-Probleme bekäme ich hier auch ohne den Zug. Zu recht. Ansonsten wie oben Sycro. -jkb- (cs.source) 20:39, 18. Okt. 2008 (CEST)
ich bitte um unterstützung...
...bei der Diskussion, ob wir PD-art brauchen. [[ Forrester ]] 12:50, 18. Okt. 2008 (CEST)
ich auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN-Norm&action=history Da ist ein Lobbyist dabei, die Rechte der Allgemeinheit durch POV zu schädigen. Selbstverständlich darf man DIN-Normen, ggf. nur auszugsweise kopieren (§ 53 UrhG), und die Auslegestellen handeln rechtswidrig, wenn sie Kopien nur Hochschulangehörigen ermöglichen --Historiograf 14:54, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Habs im Fokus. --RalfR → Berlin09 17:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
Zeitung von 1898
Ich habe gestern abend eine Zeitung abfotografiert, "Illustrierte Zeitung" Leipzig und Berlin - 1898 ist ja nach unserer Regelung ok. Nun sind da aber etliche Illustrationen dabei, die auch in anderen Projekten nützlich wären. Die Qualität ist nicht berauschend, ich werde die aber später auch noch scannen können, sie ist in Privatbesitz. Da ist z. B. das Nestle-Logo mit den Vögelchen, ein Beweis, daß das schon vor über 100 Jahren existiert hat. Da sind Reiseangebote für gut betuchte Leute in den nahen Osten für nur 1000 Mark, Werbung für die Hamburg-Amerika-Linie und noch viele andere nette Leckerlis, 16 Seiten nahezu A3 groß. Natürlich auch redaktionelle Beiträge, der Leitartikel betrifft die heutige Hochschule Anhalt. Was tun? Auf .de ist es ok, kann ich es riskieren, das auf Commons zu laden? Gibts da irgendwelche Bausteine, die die Bilder vor Löschung bewahren? Ohne Frage besitzen Texte und Zeichnungen auf allen Seiten Schöpfungshöhe, das brauchen wir nicht betrachten. Es wäre aber schade, das nur hier zu haben. Diese Zeitung war offenbar etwas für die reichen Leute damals, auf sehr hochwertigem Papier gedruckt, in bestechender Qualität (das kommt bei dem Foto nicht annähernd rüber), es ist offenbar sogar Tiefdruck. Es wären also wirklich hochauflösende Bilder möglich. Was tun? --RalfR → Berlin09 22:29, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Von mir ein ganz klares Nein. Das ist nichts für die Commons, da diese Bilder etc. sicherlich von unterschiedlichen Urhebern stammen, die noch nicht notwendigerweise ausreichende Zeit tot sind. Daher sind die Bilder möglicherweise noch geschützt, wir können sie also nur hier mit der pragmatischen 100-Jahre-Regelung behalten. Zu diskutieren wäre, ob es auch als anonymes Bild im Sinne unserer 100-Jahre-Regel geht, wenn (wie in Zeitungen üblich) drunter steht Foto: Max Mustermann, wir diesen Typen aber inzwischen gar nicht mehr ausfindig machen können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 15. Okt. 2008 (CEST)
(BK) Daran ist überhaupt nichts zu diskutieren. Unsere 100-Jahresregel auf WP:BR sagt das eindeutig. Die Regel ist ausdrücklich nicht nur für anonyme Bilder gedacht. Wenn wir alle zusammenstünden, könnten wir Commons in einem Meinungsbild eine ähnlich pragmatische Regel aufdrücken, aber da geben die Mega-Eiferer wie Lupo und andere den Ton an und fordern Bilder müssten 170 Jahre alt sein, damit sie als PD alt gelten dürfen --Historiograf 23:44, 15. Okt. 2008 (CEST)
- @Chaddy: Ja, ich weiß. Aber hier sind doch genug Commons-Admins wie ChristianBier, Cecil & Co, die das einschätzen können. Ich lade das alles ersatmal als Fotokopien hier auf .de hoch und dann sehen wir mal. --RalfR → Berlin09 23:41, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Super, Ralf. Auch die Commons-Admins werden dir nichts anderes sagen, als dass die Bilder möglicherweise noch geschützt sind und daher auf den Commons nicht sicher. Auch ich schlage regelmäßig Bilder auf den Commons zur Löschung vor, wenn keine Beweise für PD-alt vorhanden sind. Das Problem, das wir hier haben, ist folgendes: Die Commons sind eine für jedermann ausgelegte Bildersammlung, die nur wirklich freie Bilder akzeptiert. Dafür brauchen die Commons auch Beweise. Die Wikipedia hingegen ist eine Enzyklopädie, die zwar auch nur freie Bilder akzeptiert, aber deren Primärzweck es ist, enzyklopädisch verwendbare Bilder für Artikel einzubinden. Hier kann dann auch pragmatisch vorgegangen werden, indem man sich bei der Gemeinfreiheit der Bilder einschränkt zugunsten der Qualität der Enzyklopädie. In Commons sind die Bilder allerdings Selbstzweck, sodass dort wesentlich mehr Wert auf eine korrekte Lizensierung gelegt wird. BTW: Es gab schon mehrere Versuche, auf den Commons eine Richtlinie einzuführen, Bilder ab einem gewissen Alter behalten zu dürfen. Das ist jedoch immer wieder so in Diskussionen ausgeufert, dass nichts herausgekommen ist. Es besteht auf den Commons einfach kein Konsens für sowas. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:22, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Also als Commonsadmin kann ich hier klar sagen, dass ich schwer beeindruckt wäre, wenn die Bilder mehr als 2 Wochen auf Commons überleben würden. Ich denke auch, dass hier die deutsche Wikipedia der sicherste Platz dafür ist. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 15:13, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Wie ChrisiPK aufführte ist die WP eine Enzyklopädie, du müßtest dir also auch überlegen, zu welchem enzyklopädischen Zweck du die hier Bilder uploadest. Eine Seite für den Artikel Illustrierte Zeitung und ein paar Werbungsausschnitte z.B. für Chlorodont wären super, für viel mehr ist hier aber nicht der richtige Platz. Wir sind hier kein Zeitungsarchiv. Ich habe seit knapp 3 Jahren mehr als 500 Bilder aus dem Jahr 1904 ohne Probleme auf Commons liegen (ich hoffe die Probleme treten nicht jetzt auf). Aber aus dieser persönlichen Erfahrung würde ich zu Commons raten, da dort die Zeitungsseiten einen Sinn machen, im Notfall auf de zurückschieben ginge ja auch. --Kolossos 09:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe jetzt Bilder in Nestlé, Dürkopp, Diamant Fahrradwerke, Wanderer (Unternehmen) sowie Hochschule Anhalt eingebaut. Meinetwegen können die Bilder alle nach Commons, deshalb frage ich ja hier. Ich habe sie erstmal nur hochgeladen, daß ev. Interessenten sagen, welchen Ausschnitt sie ordentlich gescannt brauchen. --RalfR → Berlin09 20:27, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wie ChrisiPK aufführte ist die WP eine Enzyklopädie, du müßtest dir also auch überlegen, zu welchem enzyklopädischen Zweck du die hier Bilder uploadest. Eine Seite für den Artikel Illustrierte Zeitung und ein paar Werbungsausschnitte z.B. für Chlorodont wären super, für viel mehr ist hier aber nicht der richtige Platz. Wir sind hier kein Zeitungsarchiv. Ich habe seit knapp 3 Jahren mehr als 500 Bilder aus dem Jahr 1904 ohne Probleme auf Commons liegen (ich hoffe die Probleme treten nicht jetzt auf). Aber aus dieser persönlichen Erfahrung würde ich zu Commons raten, da dort die Zeitungsseiten einen Sinn machen, im Notfall auf de zurückschieben ginge ja auch. --Kolossos 09:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
Grundsätzlich wirft die zunehmende Nicht-Akzeptanz unserer n-100-Regelung die Frage auf, wo eine reiche Public Domain gefördert werden kann. Ich krieg das Kotzen, wenn vom enzyklopädischen Wert geschwafelt wird statt sich zu freuen, wenn eine nach US-Recht definitiv gemeinfreie (und zu großen Teilen auch in D mutmaßlich gemeinfreie) Zeitung die Public Domain und sei es nur der USA bereichert. Eine alte Zeitung entspricht ganz und gar dem Bildungsauftrag der WMF-Foundation und daher auch von Commons, aber wenn Commons nicht will, muss man an Wikisource denken, obwohl Wikisource bisher immer alles auf Commons unterbringen (und behalten) konnte --Historiograf 21:30, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Und dann versucht noch ein Verlag, das Ganze für knapp 14.000 Euro zu verkaufen. Von den 150.000 Seiten dürften 100.000 sicher gemeinfrei sein. Aber wer kopiert 100.000 Seiten? Ich kann nur die eine Zeitung hochauflösend bereitstellen und damit wurden bereits 5 Artikel bebildert, das nicht zwanghaft sondern durchaus im Konsens mit dem Artikeltext (Beispiel: Nestlé#Geschichte). Solche Zeitungen sind Kulturgut und wenn Commons das nicht duldet, sollten wir es eben hier sammeln. --RalfR → Berlin09 02:17, 20. Okt. 2008 (CEST)
Weblinks auf DDR-Buchscans von 1970
Laut WP:WEB sind Links auf Webinhalt, die gegen die Urheberrechte verstoßen, nicht gestattet. Zählen eingescannte und OCR-konvertierte Inhalte aus Büchern der DDR von 1970 als urheberrechtsfrei, so dass auf solche Scans in der WP verlinkt werden darf? --Markus Mueller 20:18, 17. Okt. 2008 (CEST)
Sie sind ganz sicher nicht urheberrechtsfrei, aber ich halte auch die Position von WP:WEB für höchst anfechtbar. Solange wir dadurch keinen Ärger bekommen, sollten wir Links dulden, wenn diese z.B. als Nachweise wichtig sind. Da geht dann der Informationsauftrag und die auch auf populärwissenschaftliche Vermittlung anwendbare Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) vor --Historiograf 21:59, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Prima, danke sehr für die Auskunft. --Markus Mueller 22:01, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Abgesehen davon, dass sich Private nicht auf Grundrechte gegenüber Privaten berufen können: Was ist mit Art. 14 GG, der für den Urheber streitet? Würde Art. 5 GG stattgegeben, wäre Art. 14 GG nicht beachtet worden. Das widerspricht aber der praktischen Konkordanz. Das Buch kann immerhin zitiert werden. Eine Nichtverlinkung würde Art. 5 GG deshalb weniger beeinträchtigen, als eine Verlinkung Art. 14 GG beeinträchtigen würde. -- heuler06 09:22, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Unsinn. Der Richter hat im Streitfall das einfache Recht im Licht der Grundrechte auszulegen, das gilt, auch wenn vom BGH bestritten, auch im Urheberrecht. Bei dem Konfliktfall ist Art. 14 GG - wir Beachten die Sozialbindung des Eigentums - durch die Vorschriften des UrhG bereits Rechnung getragen worden, während die Wissenschaftsfreiheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Ansonsten: Haftung für Hyperlinks --Historiograf 23:59, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Du widersprichst dich selbst, indem du einerseits sagst, dass der Richter das einfache Recht im Lichte der Grundrechte auszulegen hat, was unbestritten richtig ist und wogegen ich auch nichts geschrieben habe, und andererseits behauptest, dass der selbe Richter Art. 14 GG jedoch nicht beachten muss. Übrigens wurde Art. 5 GG im Urheberrechtsgesetz mit den §§ 46 ff. Rechnung getragen.
- Ich wollte im Übrigen zum einen nur deine Aussage berichtigen, dass man sich auf Art. 5 GG gegenüber anderen Privaten berufen kann. Deine erste Aussage bestärkt nämlich den falschen Gedanken, dass die Grundrechte auch zwischen Privaten gelten. Sie spielen nur bei der Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere von Generalklauseln, eine Rolle, vgl. dazu Grundrechte (Deutschland)#Drittwirkung von Grundrechten. Zum anderen wollte ich dich darauf aufmerksam machen, dass, obwohl es hier praktisch keine Rolle spielt, auch der Urheber Grundrechte hat. Aber die wischt du ja mit Unsinn. beiseite ... -- heuler06 14:09, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Unsinn. Der Richter hat im Streitfall das einfache Recht im Licht der Grundrechte auszulegen, das gilt, auch wenn vom BGH bestritten, auch im Urheberrecht. Bei dem Konfliktfall ist Art. 14 GG - wir Beachten die Sozialbindung des Eigentums - durch die Vorschriften des UrhG bereits Rechnung getragen worden, während die Wissenschaftsfreiheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Ansonsten: Haftung für Hyperlinks --Historiograf 23:59, 18. Okt. 2008 (CEST)
Ja, ich wische sie beiseite, da für uns die Wissenschaftsfreiheit ein wichtiger Gesichtspunkt ist, der den Link rechtfertigen kann, wenn es zum Konflikt kommt. Der BGH hat sich in seinem Urteil zur fetten Henne ausführlich gegen die Ansicht gewandt, man müsse das Urheberrecht im Lichte der Grundrechte auslegen, das ist aber Pfeifen im Walde. Im juristischen Schrifttum wird ausgesprochen, dass er auf Dauer nicht umhin kommen werde, auch auf dem Gebiet des Urheberrechts der Linie des Bundesverfassungsgerichts zu folgen. Es bedarf hier keines Rückgriffs auf Art. 14 GG, da bereits der Grundsatz der engen Schrankenauslegung das Eigentum des Urhebers berücksichtigt. Deine und die Ansicht des BGH, die Schrankenbestimmungen hätten Art. 5 GG bereits hinreichend Rechnung getragen, steht nicht im mindesten mit der st. Rspr. des BVerfG in Einklang. Es ist durchaus möglich, gegen den Willen des Urhebers ein unveröffentlichtes Schriftwerk zu veröffentlichen, obwohl das Erstveröffentlichungsrecht strikt dem Urheber im UrhG vorbehalten ist. Die vom BVerfG gutgeheissene Abwägung mit Art. 5 GG ergab im behandelten Einzelfall ein Überwiegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html --Historiograf 21:20, 19. Okt. 2008 (CEST)
Darf man ein solches Bild mit der „Lizenz“ US-PD-no notice in einen Artikel in der dewp einbauen? --Tim Landscheidt 04:31, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Vier Antworten (Filmurheber sind anhand der imdb sehr gut nachvollziehbar, deshalb klmammer ich mal unbekannte URheber aus)
- Nach 1938 entstanden und nicht aus anderen Gründen in DACH schutzlos. (NEIN; Trifft auch hier zu)
- Egal wann entstanden, aber aus einem anderen Grund in DACH schutzlos (lediglich der Titel des Films -> keine SH) (JA)
- Vor 1938 entstanden und der letzte Urheber auch schon tot 1938 (JA)
- Ansonsten (NEIN)
- sугсго 09:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Sind diese Einschränkungen irgendwo dokumentiert? Ich hatte bei einer flüchtigen Suche nichts dazu gefunden. --Tim Landscheidt 16:42, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Unglücklicherweise nicht, zumindest habe ich bis jetzt dazu nichts gefunden. Einen Hinweis liefert dir allerdings die Beschreibungsseite der Commons-Datei: It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Ohne diesen Hinweis hätte ich hier nicht gefragt :-). --Tim Landscheidt 00:56, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Unglücklicherweise nicht, zumindest habe ich bis jetzt dazu nichts gefunden. Einen Hinweis liefert dir allerdings die Beschreibungsseite der Commons-Datei: It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Sind diese Einschränkungen irgendwo dokumentiert? Ich hatte bei einer flüchtigen Suche nichts dazu gefunden. --Tim Landscheidt 16:42, 19. Okt. 2008 (CEST)
Fragen zur Flagge der australischen Aborigines
Warum wurde die Flagge der australischen Aborigines auf Commons gelöscht? --88.78.6.206 09:29, 19. Okt. 2008 (CEST)
Panoramafreiheit
Sind Luftbilder generell nicht zulässig oder dürfen Bilder wie Bild:Potsdam Luftbild Schloss Sanssouci östlich im Park Foto Wolfgang Pehlemann Wiesbaden DSCN0738.jpg hochgeladen werden, weil kein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk abgebildet ist?? --Störfix 21:12, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn nichts urheberrechtlich geschütztes abgebildet ist, ist das selbstverständlich in Ordnung. -- Chaddy - DÜP 21:15, 19. Okt. 2008 (CEST)
BILD VON Dieter Dierks (Bild:Dierks foto.jpg)
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Frank Heffenmenger, ich bin der Studioleiter der Dierks Studios. Auf der Wikipediaseite wird ein Photo gezeigt welches NICHT Herrn Dierks darstellt, es handelt sich um ein bearbeitetes Photo. Ich bitte Sie hiermit das Photo von der Seite zu nehmen gerne werden wir Ihnen ein aktuelles Photo von Herrn Dierks zukommen lassen welches er auch freigibt. Das zur Zeit dargestellte Photo ist eine Fälschung. Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, was die Veröffentlichung des jetzigen Photos anbelangt.
mit freundlichem Gruß Frank Heffenmenger (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 195.14.223.126 (Diskussion • Beiträge) 19:55, 8. Okt. 2008 (CET))
- Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 23:13, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild liegt auf dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons. Selbst wenn wir wollten, könnten wir nichts machen. Wende dich an den Support.
- Die Drohung mit rechtlichen Schritten wird hier übrigens nicht gerne gesehen. -- Chaddy - DÜP 23:45, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Och Leute seid mal nicht so unfreundlich. Ich glaube nicht, dass hier jemand ohne Grund einfach schreibt, dass wir den falschen getroffen haben. Und ein offizielles schöneres Photo kann auch für uns nur eine Verbesserung darstellen, egal wie echt das jetzige Photo ist. Es wäre toll, wenn Sie (Frank Heffenmenger) ein gutes Foto von dem Herrn unter eine freie Lizenz stellen würden. Ich glaube, das Beste wäre wenn Sie sich per Email an die auf Support genannte Adresse oder info-de@wikimedia.org wenden. Hier wird das sowieso nichts mehr. jodo 23:55, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Auch ich möchte mich für das unfreundliche und inkompetente Verhalten meiner Kollegen entschuldigen.--134.2.3.101 10:20, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich hab mal den Uploader angesprochen, da er aber nur genau diesen Artikel bearbeitet hat mach ich mir nicht sonderlich viel Hoffnung auf eine Antwort. Ausserdem habe ich das Bild im Artikel mal auskommentiert. Nun muss es nur schnell sichten.--134.2.3.101 14:37, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Getan. Eine Mail an die genannte Adresse wäre nun der beste Schritt. (Wie man merkt, führen Drohungen von rechtlichen Schritten hier zum Gegenteil dessen, was man erreichen wollte.) Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 15:19, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube, dieser Copyright Claim ist Junk. Leute, ich bin ein absoluter Krautrock-Kenner, habe dutzende Platten und kenne Dierks von vielen Fotos. Kein Zweifel: Das Foto was hier auf der Seite war, ist echt. Das hab ich sofort gesehen als ich es letzte woche das erste Mal sah. Es ist 100% Dierks. Jeder hier kann auch nochmal nach Dieter Dierks googeln und findet ähnliche Abbildungen. Also bitte wieder einstellen!!Gruss, Schorsch (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Krautrock78 (Diskussion • Beiträge) 6:58, 11. Okt. 2008 (CET))
- Was du nicht sagst, ich habe alle Platten der Toten Hosen, die fast alle in Dierks Studio in Stommeln entstanden sind, aber wie Dierks aussieht weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht wirklich. Google spuckt bei mir auch nichts aus.----Saginet55 20:31, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn das nicht dein erster Beitrag wäre, wäre ich geneigt dir zu glauben. Ich hab schon gegoogelt, und auf den Bildern, die ich gefunden habe ist er jünger. Kannst du mal ein aktuelles offizielles Bild verlinken. Ich warte auch noch auf ein neues Bild, weil das was wir haben ist technisch eher unter irdisch.--84.160.243.1 22:46, 12. Okt. 2008 (CEST)
- aber wer ist denn nun dieser "heffenmenger"? auf der offiziellen "dierks"-website ist er nirgends zu finden... !!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von HGee-S (Diskussion • Beiträge) 21:50, 13. Okt. 2008 (CET))
- Echt? Dann geh doch mal googlen: hier z.B. Ich habe keine Ahnung, warum ihr dieses miese Foto verteidigt? Wenn ich Dieter Dierks wäre würde ich auch dagegen angehen. Wenn ich mir die Versionsgeschichte von Dieter Dierks Artikel ansehe, glaube ich, dass jemand ihn ärgern will. Da gab es ja schon wüste Vandale. Grüße----Saginet55 20:19, 14. Okt. 2008 (CEST)
Naja - zu dem Anfangsposting gibt es doch nur eines zu sagen: Dies ist Wikipedia, jeder darf den Artikel verbessern - warum der gute Mann das Ganze nicht schon vor zwei Jahren angeschaut und sein Wikipedia-Aushängeschild mit ein paar hübschen Fotos aufgepeppt hat, ist mir schleierhaft. Das mit den rechtlichen Schritten ist jedoch unnötig und rechtlich sehr wahrscheinlich hoffnungslos: es kann sich durchaus um den guten Mann handeln, das kann man bei dem miesen Foto wohl kaum widerlegen. Und wir können doch nichts dafür, daß er es nicht schon längst durch ein besseres ersetzt hat. Kersti 12:31, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Kommen da jetzt noch Bilder? Weil die zwei im Artikel sind ja auch schon wieder Wackelkandidaten wegen fehlender Lizensierung.--134.2.3.101 10:25, 20. Okt. 2008 (CEST)
ältere, hochgeladene Bilder, wo ich nicht der urheber bin
Hallo! ich hab ein dickes Problem: Ich habe ab 2004 Bilder nach Wikipedia hochgeladen (commonce gabs noch nicht). Viele Bilder hab ich nicht selber gemacht. Ich habe immer darauf hingewiesen das die unter ein "freies" copyright gestellt werden (GFDL) müssen und ich habe immer die Erlaubnis dazu erhalten. Oft wurde ich gebeten Bilder einzustellen, von Leute die sich nicht selber anmelden wollten, denen das hantier zu viel war. Nun, das problem: Viele Dieser Bilder droht nun die Löschung. wie mache ich das nun mit der Mail an "permissions-de"? von einigen Bildern hab ich z.b. nur den Mündlichen Auftrag erhalten, bei anderen ist das ein längerer Emailwechsel der der Veröffentlichung vorausgegangen war. Würde für die älteren Bilder eine Eidesstattliche Erklärung meinerseits reichen? Leider sinds eben mehr als nur eine Hand voll Bilder! Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Caronna/Galerie#Bilder_die_ich_nicht_fotografiert_habe. Grüße aus der Eifel Caronna 17:47, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo, kurze Zwischenfrage meinerseits: Sind die beanstandeten Bilder auf den Commons oder hier lokal in de-Wikipedia hochgeladen? Wenn sie auf den Commons hochgeladen wurden dann musst du dich wohl leider da rumärgern. jodo 00:14, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Hast Du die alten Mails noch? - wenn ja wären die ja ein Nachweis für die Erlaubnis. Kersti 02:41, 19. Okt. 2008 (CEST)
@jodo: teils-teils! einige haben den weg nach commonce gefunden.... @kersti viele der mails werde ich wohl noch haben...aber wie geschrieben, der mailwechsel geht über mehrere mails, das möchte ich den leuten die das amchen nicht zumuten. Grüße aus der Eifel Caronna 08:52, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Wie sagte ein altes Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte eines deiner Bilder rechtlich beanstandet werden, bspw. im Rahmen der DÜP hier auf DE oder auch auf den Commons, kannst du dich immernoch im Rahmen deiner Eidesstattlichen Versicherung, die in diesem Fall sicher ausreichen dürfte, an das Supportteam wenden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:07, 20. Okt. 2008 (CEST)
Frage zum Urheberrecht
Hallo,
folgende Frage:
Wir hatten zum Thema Agrobiodiversität einen Artikel eingestellt, der uns mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde, weil wir Textpassagen aus einem bestehenden Internetangebot übernommen hatten. Da wir aber selbst die Betreiber des Internetangebots sind, ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn wir nun nochmals einen Artikel zum Thema schreiben mit Textpassagen aus unserem eigenen Internetangebot, wie können wir sicher stellen, dass dieser Artikel nicht sofort wieder gelöscht wird?
--77.87.228.68 14:17, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo, einfach eine Textfreigabe an das Support-Team schicken. Dies kann auch jetzt noch erfolgen. Dann kann der gelöschte Beitrag nach Bearbeitung der Freigabe auch wiederhergestellt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:05, 20. Okt. 2008 (CEST)
Wappenrolle amtlich?
Ist dieser edit durch Wikipedia:Zitate gedeckt? Gemeinfreiheit aus Amtlichem Werk würde wohl ausscheiden, da Wappenrollen von Vereinen geführt werden. Rauenstein 23:19, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Manch Landesregierungen führen eigene Wappenrollen, diese sind mE als Amtliche Werke zu betrachten. Meist werden aber die dortigen Infos so oder so in einer offiziellen Wappendokumentation im Rahmen einer amtlichen Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde veröffentlicht, dann ist es erst recht ein Amtliches Werk. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:01, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet .... (ok, bin ja schon still...) --RalfR → Berlin09 01:58, 21. Okt. 2008 (CEST)
Nur um Gewißheit zu haben: Keine S-H und deswegen als Logo auf DE:WP möglich? --Matthiasb 10:04, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Jep, Problemlos für DE.-WP. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 11:04, 21. Okt. 2008 (CEST)
Im Zweifel lautet die Antwort: nein, keine SH --134.130.68.200 15:16, 21. Okt. 2008 (CEST)
URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe
Ausgangs der Löschdiskussion vom 21. Oktober über die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen, bei der ich eine von den Mitdiskutanten abweichende Meinung vertrete, bitte ich um die grundsätzliche Auskunft darüber, wie in Fälen zu verfahren ist, in denen Textpassagen oder ganze Texte aus anderen Wikipedia-Artikeln kopiert wurden, ohne diese als Quelle anzugeben. Ist dies gemäß Wikipedia:Urheberrechte beachten als eine den "normalen" URV auf gleicher Stufe befindliche Handlung anzusehen und ist der Mangel des Quellennachweises durch Nachtragen "heilbar"? --Iiigel 01:08, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Durch Nachtragen heilbar, wobei das Nachtragen wohl bevorzugt in Form eines Versionsimports (den nur Admins vornehmen können) geschehen sollte, soweit sinnvoll machbar. Nicht nötig ist es, wenn die betroffenen Texte in Quell- und Zielartikel voll und ganz von einem selbst stammen, denn die Urheberrechte an seinen eigenen Texten gibt man nicht auf, indem man sie unter die GNU-FDL stellt, und kann diese eigenen Rechte natürlich nicht verletzen; in solchen Fällen ist also C&P nach Belieben möglich. Nicht nötig ist es auch, wenn die übernommenen Partien keine Schöpfungshöhe aufweisen. Gestumblindi 02:04, 22. Okt. 2008 (CEST)
URV bei Stadtansichten im Luftbild ?
Benutzer Ch hat die Luftbild-Frage von Störfix unter Panoramafreiheit bei nur einem Gebäudekomplex wie Sanssouci beantwortet, danke dafür. Da ich weitere Luftbilder zur Verfügung stellen könnte, frage ich, ob eine URV bei Stadtansichten im Luftbild gegeben sein kann? Die Panoramafreiheit "auf der Erde allgemein zugänglich und ohne Hilfsmittel fotografierend" klärt nicht die Luftbild-Frage. Irgendwo im Stadt-Luftbild werden alle Gebäude abgebildet, es wird aber nicht zwingend wesentlich auf ein einzelnes Gebäude abgestellt (stellt ein Luftbild nur ein einzelnes Gebäude dar, könnte der Architekt Rechte geltend machen (in jedem Fall bei gewerblicher Foto-Verwertung)). Was ist ergo mit so einem "Übersichts"-Luftbild hier bei uns: Beispiel Luftbildübersicht Wiesbaden? Ein konkretes Urteil zu Luftbildern von Stadtansichten gibt es wohl nicht, auch nicht unter Bildrechte in den Einzelnachweisen. In den Internet-Rechtszitaten kommt immer wieder zum Ausdruck, dass die nicht gewerbliche Luftbild-Nutzung weniger eingeschränkt sei.
Das einzige Urteil zu solcher Fragestellung: OLG Oldenburg, vom 12.10.1987, 13 U 59/87, NJW-RR 88, 951 mit zwei Interpretationen im Internet (leider nicht das ganze Urteil/wird aber heute noch rechtlich zitiert):
- hierzu Zitat von fotorecht.de: Fotografieren von Privateigentum, Verbreitung von Luftbildaufnahmen ist auch ohne Zustimmung der Gebäudeeigentümer zulässig; das Eigentum ist durch das Überfliegen nicht verletzt und das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, da die Eigentümer nicht identifiziert werden können.
- hierzu Zitat von olg-ol.niedersachsen.de: Das bloße Fotografieren eines Grundstücks mit Haus und Bewohnern aus der Luft beeinträchtigt nicht das Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn die Aufnahme nur dafür verwendet werden soll, sie den Bewohnern zum Kauf anzubieten.
Aus beiden Zitaten zum selben Urteil wäre zu folgern, dass die Verwendung von Luftbildern dann keine Eigentumsrechts-/ Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn eine Identifizierbarkeit nicht gegeben ist.
Da es überall Luftbilder von 1.001 Städten gibt, hilft da der Grundsatz der Zulässigkeit, weil "übliche Verkehrssitte"? Habt Ihr zu einer Verwendung von solchen "Übersichts"-Luftbildern bei Wikipedia eine Maßgabe für uns alle? MfG Wolfgang Pehlemann 13:18, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Hier sind also nur 2 Dinge zu klären:
- ist Persönlichkeitsrecht betroffen (Recht am eigenen Bild)?
- werden Kunstwerke abgebildet, die nicht als Beiwerk gelten?
- Alle anderen Fragen sind für uns unerheblich. Es läuft auf Einzelfallentscheidungen hinaus. Da die motorisierte Mindestüberflughöhe über bewohntem Gebiet 400 m beträgt, sehe ich allerdings kaum Fälle für Bilder, die wir nicht verwenden können. Bei Luftbildern von Eberswalde ließ sich der Pilopt nicht überreden, den Motor abzuschalten, um tiefer zu gleiten. Bleibt noch die theoretische Möglichkeit Ballon. --RalfR → Berlin09 13:27, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Oder mal beim Verein anfragen, ob genügend Geld für eine eigene Drohne da ist ;-) --Kam Solusar 14:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Gemäß Modellflug#Rechtliches würden kleine Quadrocopter über bewohntem Gebiet schon gehen. Wir sollten mal den Chaos Computer Club fragen, ob die uns so eine Drohne bauen können, am besten mit Gigapan-Aufsatz. --Kolossos 14:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Stadtansichten sind nicht urheberrechtlich geschützt, von daher ist der Begriff Panoramafreiheit falsch. Sind auf Stadtansichten urheberrechtlich geschützte Werke der Architektur zu sehen und lässt sich ihre Abbildung nicht vermeiden, ohne dass die gewählte Form der Ansicht wertlos wird, sind diese Beiwerk. Dies gilt, sofern diese Werke nicht das Bild dominieren --134.130.68.200 15:23, 21. Okt. 2008 (CEST)
- mein Dank an alle Mitwirkenden, vor allem an RalfR für die klare Wikipedia-Antwort und an 134.130.68.200 für die Verdeutlichung, kann ja allen helfen, die hier nachlesen - ich werde mich wieder daran machen, meine eingebundenen-entfernten Luftbilder wieder einzubauen und neue hochzuladen. Gut Ding will Weile haben.
- MfG Wolfgang Pehlemann 16:29, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Auf Luftbildfotografie#Rechtliches wurde bei der Gelegehiet noch garnicht verwiesen. Demnach gibt es auch keinen Hinderungsgrund. --Kolossos 19:08, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Das mag daran liegen, dass sich dieser Artikel drüber nicht auslässt. sугсго 14:35, 22. Okt. 2008 (CEST)
Bildnutzung erlaubt oder nicht?
Ich würde gerne von hier das Bild von Zehnter für die WP verwenden, bin mir aber nicht sicher, ob das zulässig ist. Das Buch selbst ist von 1919, ergo ist die Fotografie älter als 70 Jahre, und unter dem Link „© Bayerische Staatsbibliothek“ rechts oben steht: „Für nicht-kommerzielle Ausbildungszwecke können einzelne Materialien kopiert werden, solange eindeutig die Urheberschaft der Autoren bzw. der Bayerischen Staatsbibliothek kenntlich gemacht wird.“ Kann die WP als nicht-kommerzieller Ausbildungszweck angesehen werden oder muß ich mir die Erlaubnis von der Bayerischen Staatsbibliothek geben lassen?--Dem Zwickelbert sei Frau 13:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wäre in meinen Augen ein schöner Fall für PD-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:49, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wir akzeptieren nur komplett freie Bilder. Also muss auch die kommerzielle Verwendung gestattet sein. Die Bayerische Staatsbibliothek hat keine Rechte an den Bildern, auch wenn sie das behauptet. Sowas nennt man Copyfraud. Die Rechte liegen bei den Fotografen. -- Chaddy - DÜP 15:09, 22. Okt. 2008 (CEST)
Fall für die 1923-Regelung, die ja auch anonyme Bilder umfasst. Ich finde keine Fotografennennung und auch im "handbuch+des+reichstags"+fotografen&num=100&hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291&pwst=1&filter=0 WWW keinen Hinweis auf eine nachträgliche Aufdeckung --84.62.72.75 15:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
Bildschirmfotos aus dem Film sind ja nun bei Commons verfügbar, aber wie sieht es mit dem Filmplakat von 1922 aus? --Rabenkind·geschr. mit neo 15:31, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In meinen Augen ist das Filmplakat ein anonymes Werk von vor 1923. Von daher ein Fall für PD-alt-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
Packung gescannt
Hallo liebe Urheberrechtsexperten. Ist Bild:Serviervorschlag.jpg nicht eine URV, weil es ein Scan/Foto eines urheberrechtlich geschützten Werkes (nämlich das Bild von dem Essen) ist? Oder befindet sich das unterhalb der Schöpfungshöhe? Gruß, --Church of emacs D B 16:16, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Das auf der Verpackung ist ein Lichtbild und daher bei uns geschützt; der Scanner ist anscheinend nicht der Urheber, das ganze ist also eine URV. Ich habe es mal entsorgt. sугсго 16:27, 22. Okt. 2008 (CEST)
Nutzung von Texten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mal nachfragen, ob ich den Text (b.z.w Teile) von: http://de.wikipedia.org/wiki/Telefonsex ohne Probleme auf meiner Seite nutzen darf? Es geht um die Erläuterung und dioe Frage:Was ist Telefonsex?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
MfG Mario (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 79.207.84.52 (Diskussion • Beiträge) 16:25, 22. Okt. 2008 (CET))
Urheberrecht kaufbar?
Hallo,
ist das Urheberrecht von Luftbildern in Österreich kaufbar? Ich frage, weil ich hier eine für mich neue "Information" bekommen habe. Danke für Feedback.
Grüße --Marsupilami 22:16, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Urheberrechte können nicht übertragen werden (Ausnahme Erben). Man kann nur jemanden Nutzungrechte an einem Bild einräumen. Das Urheberrecht bleibt davon unbetroffen. jodo 22:55, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In den USA und GB können Urheberrechte ge- und verkauft werden (Copyright), in Kontinentaleuropa ist es unmöglich, hier gibts kein Copyright. Bei dem fraglichen Bild hast du wahrscheinlich die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erworben, bist damit deren Inhaber. Also steht einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege. --RalfR → Berlin09 22:58, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Ich bin nicht nicht der Hochlader gewesen. D.h. der Hochlader des Luftbildes müßte bei "Urheber" auf jeden Fall den Namen des Photographen einsetzen. Viele Grüße --Marsupilami 23:10, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In den USA und GB können Urheberrechte ge- und verkauft werden (Copyright), in Kontinentaleuropa ist es unmöglich, hier gibts kein Copyright. Bei dem fraglichen Bild hast du wahrscheinlich die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erworben, bist damit deren Inhaber. Also steht einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege. --RalfR → Berlin09 22:58, 22. Okt. 2008 (CEST)
Nachträgliche Umwandlung von GFDL zu GFDL-1.2 erlaubt?
Hallo zusammen, nachdem es schon einige Probleme gab und auf Commons (Grüße an Steschke und Cecil ;)) auch einen handfesten Streit, ob man GFDL („Version 1.2 oder beliebige spätere Version“) nachträglich in GFDL-1.2 („ausschließlich GFDL 1.2“) umwandeln darf, würde ich das jetzt gerne mal an zentraler Stelle diskutieren und möglichst auch eine Richtlinie daraus formulieren. Also, wie sieht es von der rechtlichen Seite aus und wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Och nicht schon wieder. Das wurde hier schon ungefähr 1000 mal diskutiert und es wird einfach keine Lösung geben. Siehe dazu auch Benutzer:Ralf_Roletschek/GFDL-Krieg_2008 jodo 23:17, 17. Okt. 2008 (CEST)
Sehr richtig --Historiograf 23:18, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn es rechtlich keine Lösung gibt, sollten wir wenigstens richtlinientechnisch eine Lösung erarbeiten. Wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:57, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Rechtlich ist die Lösung trivial, aber es gibt einige Nutzer die sie nicht akzeptieren wollen. (Die Rücknahme von Freigaben ist nicht möglich.) sугсго 13:02, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Die Rücknahme von Freigaben ist rechtlich sehr wohl möglich. Stichwort: geänderte Lebensbedingungen. Und wenn GFDL 1.3 was anderes aussagt als 1.2 so ist das auch eine nachträgliche Lizenzänderung - genau das wollen wir nicht. Deshalb ist das "and any later versions" ebenfalls eine unzulässige Lizenzänderung. Aber ich streite mich in diesem Punkt nicht mehr herum. Dies wird meine einzige Äußerung hier bleiben. --RalfR → Berlin09 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Mir ist durchaus bewusst, dass diese Frage recht brisant ist. Ich möchte sie nicht unbedingt nochmal bis zur Erschöpfung diskutieren, vielmehr wäre es mir wichtig, dass wir uns auf eine einheitliche Richtlinie einigen können: Erlauben wir das, ja oder nein? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:39, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Die Rücknahme von Freigaben ist rechtlich sehr wohl möglich. Stichwort: geänderte Lebensbedingungen. Und wenn GFDL 1.3 was anderes aussagt als 1.2 so ist das auch eine nachträgliche Lizenzänderung - genau das wollen wir nicht. Deshalb ist das "and any later versions" ebenfalls eine unzulässige Lizenzänderung. Aber ich streite mich in diesem Punkt nicht mehr herum. Dies wird meine einzige Äußerung hier bleiben. --RalfR → Berlin09 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Rechtlich ist die Lösung trivial, aber es gibt einige Nutzer die sie nicht akzeptieren wollen. (Die Rücknahme von Freigaben ist nicht möglich.) sугсго 13:02, 18. Okt. 2008 (CEST)
Im Moment gehen alle davon aus, dass spätere Lizenzänderungen die Lizenz erweitert. Wissen können wir das nicht. Somit könnte auch das Gegenteil eintreten. Was daraus folgen würde, durchschaue ich nicht. Ich hoffe sehr, dass mein Recht auf das freie Zurverfügungstellen dadurch nicht eingeschränkt würde. Im übrigen durchschaue ich nicht, was bei Mehrfachlizenzen eigentlich gültig ist: Die strengste oder die am wenigsten strenge. --Hutschi 10:52, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Bei Mehrfachlizenzierung kann sich der Nachnutzer die Lizenz, an die er sich halten muss, heraussuchen. -- Chaddy - DÜP 15:31, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo ChrisiPK, eine einheitliche Richtlinie würde ich begrüßen, damit das Thema mal endgültig vom Tisch kommt. Entweder du nimmst die Fragestellung aus Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz und wirfst einfach das Meinungsbild an; oder du machst nochmal ein neues zum Thema Wikipedia:Meinungsbilder/nachträgliche Lizenzeinschränkung auf. Wichtig wäre die Sache dann wirklich zu Ende zu führen. Ich wünsche dir dafür viel Kraft.
- Mehr werde auch ich nicht zu dem Thema sagen, um den Prozess nicht durch meine Befangenheit negativ zu beeinflussen. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Leute die die Lizenz lesen können, erkennen, dass eine nachträgliche Einschränkungsmöglichkeit (Rechtsunsicherheit für jetzige Nachnutzer) oder das Festnageln auf eine nicht zukunftsfähige Lizenzversion einer Lizenz für Softwarehandbücher ggf. für die nächsten 100 Jahre, nicht im Sinne des Projektes oder freien Wissens sein kann. --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)
- P.S.: Nebenbei, ein aktuelles Beispiel aus einem anderen Bereich, wie Lizenzrücknahmen die Nachnutzer verunsicher, bei Commons Forum ist in diesem Fall Commons der Nachnutzer von Flickr. Wenn nun bei Flickr die CC-Lizenzen von den Benutzern verschwinden, ist Commons in der Nachweiszwickmühle und muß die Bilder so ggf. löschen. Nur wir sollten vielleicht besser als Flickr sein... --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)
Übrigens: Laut Erik Möller könnte die GFDL 1.3 schon in einigen Wochen veröffentlicht werden [10]. Die Migration der Wikipedia zur neuen Lizenz dürfte dann wohl auch schon in greifbarer Nähe sein. Ich denke die Frage, ob die unter 1.2only lizenzierten Dateien dann noch erwünscht (bzw. überhaupt nutzbar) sind, wird dann eher WM-weit entschieden werden. --Kam Solusar 19:40, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Unabhängig davon bliebe die Frage der Rücklizensierung. Zudem sind die Verhältnisse auf Commons andere als hier, wo die 1.2only über Nacht und ohne allgemeine Zustimmung eingeführt wurde. --Kolossos 08:21, 23. Okt. 2008 (CEST)
Bilder von Filmschaffenden
Liebe Kollegen,
ich plane einen Artikel über Hideko Takamine und wollte wissen, ob ich das Bildmaterial auf Commons in der dt. WP benutzen darf. Ferner wollte ich wissen, wie es mit der Lizensierung der Bilder in Ingmar Bergman, Anita Björk oder Per Oscarsson aussieht.
Danke im Voraus und Gruß, --César 13:01, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Das läuft alles auf die selbe Frage raus: Reicht es uns, wenn ein Bild im Herkunftsland gemeinfrei geworden ist, bei anwendung deutschen (oder D-A-CH) Rechts aber noch geschützt wäre? Wir wenden im Regelfall deutsches Recht an und danach wären alle oa Bilder nicht zulässig. --h-stt !? 14:33, 21. Okt. 2008 (CEST)
h-stt hat wie nicht selten keinen Schimmer, obwohl er sich als Experte aufspielt. Da es sich bei Takamine um japanische Urheber handelt, ist deutsches Recht nicht unmittelbar anwendbar. Die Schutzdauerrichtlinie der EU schreibt für Nicht-EU-Ausländer zwingend den Schutzfristenvergleich vor, was dazu führt, dass diese Bilder auch in D/A/Li(EWR)/I (Südtirol)/BE (deutschsprachige Gemeinschaft)/DK (deutschsprachige Minderheit in Südjütland)/PL (deutschsprachige Minderheit in Polen) gemeinfrei sind und aufgrund der RBÜ auch in der CH. Ein eigener Staatsvertrag mit den USA macht dieses Resultat unanwendbar für US-Urheber --134.130.68.200 15:29, 21. Okt. 2008 (CEST)
Die Sachlage ist in unseren Richtlinien WP:BR bereits geklärt: "Werke, deren Schutzfrist im Nicht-EU-Ausland (mit Ausnahme der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und der USA) als Ursprungsland (Land, dem der Urheber als Staatsangehöriger angehört) abgelaufen ist, können hier grundsätzlich hochgeladen und von Commons eingebunden werden." --134.130.68.200 15:37, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Histo, du musst ihn ja nicht gleich diffamieren, nur weil er so "unwissend" ist... -- Chaddy - DÜP 16:44, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für Eure Antworten. Ehrlich gesagt hatte ich eigentlich die gleiche Vermutung wie h-stt, aber wenn wir beide falsch liegen, umso besser für den Filmbereich. Gruß --César 23:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Zu deiner zweiten Frage (den Schwedenbildern) Damit das eindeutig wird, die Antworten beziehen sich ja eigentlich auf die Japanischen: In der EU (und faktisch auch bzgl. aller EFTA-Staaten) gibt es keinen Schutzfristenvergleich; Schweden gehört zur EU. Also gilt für sie 70pma in DACHLieLux. Die Bilder müssen raus. sугсго 08:39, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Schade. Mit leichtem Bauchweh habe ich das Bild aus Ingmar Bergman sowie Per Oscarsson entfernt. Gruß --César 09:29, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Zu deiner zweiten Frage (den Schwedenbildern) Damit das eindeutig wird, die Antworten beziehen sich ja eigentlich auf die Japanischen: In der EU (und faktisch auch bzgl. aller EFTA-Staaten) gibt es keinen Schutzfristenvergleich; Schweden gehört zur EU. Also gilt für sie 70pma in DACHLieLux. Die Bilder müssen raus. sугсго 08:39, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für Eure Antworten. Ehrlich gesagt hatte ich eigentlich die gleiche Vermutung wie h-stt, aber wenn wir beide falsch liegen, umso besser für den Filmbereich. Gruß --César 23:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
Noch Textplagiat oder schon Pfui?
Sie he Überschrift, es geht um das im Vergleich mit dem, erster Absatz? --Simon-Martin 14:40, 21. Okt. 2008 (CEST)
Hallo? Was soll denn bitteschön daran bedenklich sein? Kopfschüttelnd --134.130.68.200 15:18, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe einen komplett identischen und einen leicht umformulierten ("Ferner soll die ..." -> "Die ... soll"), aber recht langen Satz.
- Und wenn Du mit dem Kopfschütteln fertig bist, kannst du Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen so umformulieren, dass der Fall für Nichtjuristen klar wird. --Simon-Martin 15:42, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Da ist keine URV zu erkennen. Der Text der übernommen wurde, wurde umformuliert und der Rest hat keine Schöpfungshöhe. Textplagiat ist der korrekte Begriff dazu. Also alles okay. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:43, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. --Simon-Martin 21:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Da ist keine URV zu erkennen. Der Text der übernommen wurde, wurde umformuliert und der Rest hat keine Schöpfungshöhe. Textplagiat ist der korrekte Begriff dazu. Also alles okay. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:43, 21. Okt. 2008 (CEST)
Was bitteschon ist an WP:TP unklar?? Wenn man sich das anschauliche Beispiel durchliest, sollte doch jeder kapieren, worums geht. Ansonsten: It's a wiki, auch Nichtjuristen (wie ich) dürfen sich um Verständlichkeit bemühen --FrobenChristoph 22:20, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bitte vielfach und ergebens um Entschuldigung, dass ich es gewagt habe, hier eine Frage zu stellen. Ich werde zukünftig beide Augen zudrücken und Euch selbstbewussten Allwissenden (ausgenommen Christian) den Mist überlassen. --Simon-Martin 22:31, 21. Okt. 2008 (CEST)
Du hast beanstandet, dass WP:TP für Nicht-Juristen unklar ist. Da ist es doch wohl angebracht, dass man dich fragt, wieso das so ist. Du wirst doch nicht erwarten, dass dort die Bundesautobahn 27 behandelt wird. Welche Art von geistiger Transferleistung dürfen wir Mitarbeitern denn noch abverlangen? --84.62.72.75 15:15, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Erst einmal erwarte ich, dass man sich nicht zwecks Angriffs auf andere Benutzer ausloggt. Wenn man eine Frage blöd findet, darf man sie auch einfach ignorieren.
- In der Sache finde ich in WP:TF: „Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt.“ Im vorliegenden Fall waren es zwei Drittel eines Absatzes, noch dazu in einem ungewöhnlichen (wenn auch nicht guten) Stil. Weiter „Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten“ - ist hier definitiv nicht passiert. Hinzu kommt der für mich auch anhand der Beispiele sehr unscharfe Begriff der Schöpfungshöhe. „Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört“, direkt dahinter die Aufforderung, sich im Zweifel hier zu melden. Nichts anderes habe ich getan. --Simon-Martin 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)
übernahmen aus anderen wp (gnu-konform?)
hallo,
alle auf dieser benutzerseite gelisteten strassenartikel sind fast alle nach folgendem muster aufgebaut: zwei minisätze + eine aus einer anderen wp (ita und andere) übernommen strassenverlaufstabelle. die frage die sich mir stellt: liegt hier ein gnu-konforme übernahme vor? erreichen die verlaufstabellen irgendeine art von schöpfungshöhe? --bluntnicht gut? 19:02, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Nö, die Tabellen haben keine SH. -- Chaddy - DÜP 19:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
- (BK) Eine Tabelle erreicht eigendlich nie Schöpfungshöhe. Es sind ja nicht die Informationen die schützenswert sind sondern die Darstellung dieser. Also ist in Ordnung. jodo 19:13, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Strada Statale 47 della Valsugana würde ich bei Übereinstimmung des Textes in IT und DE aber nicht mehr für ohne SH halten. --Matthiasb 19:24, 22. Okt. 2008 (CEST)
- beruhigend. danke --bluntnicht gut? 19:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
Die Tabellen sind ja nicht ganz identisch; bei einigen dieser Straßenartikel habe ich Verbesserungen vorgenommen, und was die SS 47 angeht: der italienische Text ist viel umfangreicher, eine Übereinstimmung über reine Fakten hinaus dürfte es kaum mehr geben, dafür haben wir ein Bild und die Italiener nur die Rhetorik, für deren angemessene Wiedergabe die sprachlichen Fähigkeiten des oben zitierten Benutzers anscheinend nicht ausreichen. Allerdings ist es wenig befriedigend, da hinterherräumen zu müssen. Auf einen Kommentar zur Infobox von Seiten der Verkehrsfachleute warte ich seit Monaten auch vergeblich. -- Enzian44 00:36, 24. Okt. 2008 (CEST) PS. Was wäre denn die SH an Strada Statale 47 della Valsugana, nur so aus Neugier gefragt, da ich dort inzwischen wesentlich mehr edits habe als der Anleger?
Comic-Logos
Hallo URVler! Immer wieder kommen gute Comic-Artikel ohne jegliche Illustrationen zur WP. Natürlich kann man nicht einfach Bilder/Panels aus den Comics einfügen, aber wie steht es mit den Logos? Sind die analog zu Firmenlogos in der WP zu gebrauchen, oder gelten sie als Bilder? In Artikeln wie Sin City (Comic) oder Die Simpsons sind Logos ja bereits vorhanden, in Asterix und Tim und Struppi zum Beispiel aber nicht. Gibt es ein zusätzliches Problem, wenn Logos die Konterfeis von Figuren enthalten? Dankbar für eine Erklärung wäre Groogokk 20:09, 22. Okt. 2008 (CEST)
Logos haben üblicherweise keine SH. Anderes gilt, wenn sie geschützte Figuren (Werke der bildenden, nicht der angewandten Kunst) enthalten --Historiograf 20:36, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Danke; ich deute die Antwort so, dass Design angewandte Kunst ist, Comics aber bildende sind. Demnach könnte man die Logos dort, wo sie nur aus Schriftzügen bestehen, svg-isieren und in die Artikel einfügen, oder? Groogokk 22:01, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn sie keine SH haben (was bei Text wohl meist der Fall ist) schon. jodo 22:57, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Am besten mal Schöpfungshöhe lesen. Auch aufwändigere Logos haben meist noch keine SH. Nur Comicfiguren usw. dürfen sie nicht enthalten (dann sind sie geschützt). Am besten fragst du im Zweifelsfall hier nach, dur wirst sicher eine freundliche Antwort erhalten. -- Chaddy - DÜP 23:39, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Werd ich machen, euch allen vielen Dank einstweilen. Groogokk 00:17, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Asterix hat jetzt ein Logo. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:03, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Coole Sache! Ich bin noch auf der Suche nach einem Comic-Katalog im pdf-Format, anscheinend kann man aus so was ja recht einfach svgs extrahieren, und dann könnte man gleich mehrere machen (ich dachte an Carlsen-Comics wie Percy Pickwick und Yakari (jetzt bei Salleck), Elfquest usw.). Groogokk 19:26, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Asterix hat jetzt ein Logo. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:03, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Werd ich machen, euch allen vielen Dank einstweilen. Groogokk 00:17, 23. Okt. 2008 (CEST)
Annexfrage zu: URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe
Ich hatte als "erste Heilungsmaßnahme" in die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen im Text als Quellenangabe Friedrich-Wilhelms-Nordbahn eingefügt gehabt; diese Einträge wurden inzwischen mit dem Hinweis, WP sei keine Quelle, wieder gelöscht. Der speziellen Frage, ob dies so korrekt war, folgt die grundsätzliche, ob dies ein gangbarer Weg ist, evtl. mit Hinweis auf die Autorenseite des entsprechenden Artikels erweitert, um in solchen Fällen der Quellennachweispflicht zu genügen. --Iiigel 20:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube, da werden zwei Dinge verwechselt. "Quelle fehlt", bzw. "Wikipedia ist keine Quelle" bezieht sich typischerweise auf den Inhalt, d.h es fehlt die Fachliteratur/Herkunft der Informationen im Artikel. Dafür soll kein anderer Wikipedia-Artikel zitiert werden (ggf. kann man natürlich - nach geeigneter Kontrolle - Quellenverweise (Literatur, Weblinks) aus einem anderen Artikel kopieren. Was an der Stelle offenbar bemängelt wurde, war der Hinweis auf die Urheberschaft, also die Versionsgeschichte. Das löst sich am einfachsten nach dem Schema, das bei Wikipedia:Artikel aufteilen beschrieben ist, also die Versionsgeschichte vom Quellartikel in den Zielartikel kopieren. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)
wobei sich die Frage anschließt, welche denn die praktikabelste Vorgehensweise wäre, wenn man vielleicht zwei, drei Sätze eines anderen Artikels in seinen einbauen möchte (vor dem Problem stehe ich bei einem anderen Artikel) --Iiigel 12:47, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Darauf habe ich schon weiter oben geantwortet: Wenn es nur um zwei, drei Sätze geht, wird wohl meist keine Schöpfungshöhe erreicht (sofern die Sätze nicht sehr lang sind und bloss Fakten transportieren), womit alle urheberrechtlichen Probleme entfallen. Gestumblindi 21:36, 23. Okt. 2008 (CEST)
Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Ist eine 1:1-Textübernahme eine URV oder ist das schon „verjährt“? --Hans Koberger 11:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine URV, aber unerwünscht, da POV. --Felix fragen! 11:12, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Kommt natürlich drauf an, zu welchem Thema. Wenn es um kurze Stubs zu alten Begriffen (zum Beispiel zum Thema römisches Recht oder so) geht, sehe ich wenig Probleme mit POV. Es ist zu erruieren, ob es bessere Quellen neueren Datums gibt, die den Gegenstand vielleicht aus einer anderen Sicht beschreiben. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:19, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Infos! Ich hab den Artikel Archiater angelegt. POV dürfte hier kein Problem sein. Grüße, Hans --Hans Koberger 11:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ne nur vielleicht falsch: Archiătros ist die griechische Form und das ist ursprünglich kein Titel, sondern lediglich eine Funktionsbezeichnung wohl schon aus hellenistischer Zeit (sagt zumindest mein Fremdwortduden). sугсго 11:49, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Falsch, denke ich eher nicht. Pierer beschreibt das Lemma ähnlich. --Hans Koberger 12:32, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Dem kann ich mich anschlißen. Funktionsbezeichnung und Titel werden im alten Griechenland in dem Sinne weniger getrennt (Selbst Berufsbezeichnungen wurden im alten Griechenland wie eine Art "Titel" verliehen). Hellenistische Zeit sagt auch nur das es ums alte Griechenland geht. Also der Artikel ist soweit in Ordnung. POV sehe ich nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:55, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe ebenfalls keinerlei Bedenken, das ist ok so. --RalfR → Berlin09 21:41, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ne nur vielleicht falsch: Archiătros ist die griechische Form und das ist ursprünglich kein Titel, sondern lediglich eine Funktionsbezeichnung wohl schon aus hellenistischer Zeit (sagt zumindest mein Fremdwortduden). sугсго 11:49, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Infos! Ich hab den Artikel Archiater angelegt. POV dürfte hier kein Problem sein. Grüße, Hans --Hans Koberger 11:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
Fotos von Münzen und Siegeln?
Hallo, seit einiger Zeit ist ja auf Commons das hochladen von Fotos/Scanns fremder erlaubt, wenn dass Original Public Domain und zwei Dimensional ist. Münzen, Siegeln etc. Zählen dabei als 3D-Werke sind also nicht erlaubt. Ist das hier bei uns genauso, oder dürfen hier auch Münzen und Siegel hochgeladen werden? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 14:14, 23. Okt. 2008 (CEST)
- WP:BR#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen), alles was mehr oder weniger gescannt aussieht kann man wohl nehmen obwohl die Ansichten in dieser Sache auseinandergehen.-- Wiggum 14:38, 23. Okt. 2008 (CEST)
Komische Idee
Ich habe mir gerade den Artikel Asterix angesehen und dort das Bild eines Wandgemäldes gefunden. Dieses dürfte ja legal entstanden sein. Die Lizenz erlaubt ja die Weiterverarbeitung des Bildes in jeglicher Art solange diese eingehalten wird. Ist es so möglich ein Teil aus dem Bild herauszuschneiden, zu vergrößern und so zu bearbeiten, dass man es eine einzelne Figur darstellt? Oder steht dem doch ein Gesetz im Wege? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:57, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Da es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt und das Bild daher in Belgien nicht legal ist, wurde das (in Belgien aufgenommene) Bild auf Commons wohl nur darum noch nicht gelöscht, weil es dort noch keinem aufgefallen ist (siehe commons:Commons:FOP#Belgium). Jetzt, da du hier darauf aufmerksam machst, dürfte die Löschung nicht lange auf sich warten lassen, und das muss man akzeptieren, da Commons nur Bilder duldet, die sowohl in den USA als auch im Entstehungsland legal sind, das ist nun mal so. Hier in der deutschen Wikipedia wird es jedoch offenbar geduldet, gegen belgisches Recht zu verstossen (siehe die Bilder in Atomium). Gestumblindi 21:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Drücken wir es etwas weniger dramatisch aus: Seit 1886 gilt Schutzlandprinzip und damit fällt das Bild nach DACH-Recht unter die Panoramafreiheit. Der Anfertiger des Bildes (des Wandbildes, nicht des Fotos) muß sich gegenüber den Urheberrechtsinhabern allerdings eventuell auf eine Klage gefaßt machen. Das wäre auch in Deutschland nicht gestattet und nicht anders. --RalfR → Berlin09 21:39, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Und wie steht es nun um die Weiterverarbeitung des Bildes, solange die Figuren nicht verfälscht werden? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 21:42, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Bei der Bearbeitung geht es um die Entstellung des Gesamtwerkes (also des Wandbildes), möglicherweise fällt da auch das Freistellen von einzelnen Werkteilen drunter.-- Wiggum 21:46, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Und wie steht es nun um die Weiterverarbeitung des Bildes, solange die Figuren nicht verfälscht werden? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 21:42, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Persönlich würde ich von allem, was mit Asterix zu tun hat, die Finger lassen, da die Inhaber seiner Urheber- und Markenrechte dafür bekannt sind, sehr energisch auf die Durchsetzung dieser Rechte zu achten (siehe Asterix#Juristisches). Gestumblindi 21:47, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das sehe ich persönlich (unabhängig von der rechtlichen Lage) ebenso. Jeder, der ein derartiges Foto hochlädt, muß sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein, auch wenn wir das Bild dulden. --RalfR → Berlin09 21:59, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Persönlich würde ich von allem, was mit Asterix zu tun hat, die Finger lassen, da die Inhaber seiner Urheber- und Markenrechte dafür bekannt sind, sehr energisch auf die Durchsetzung dieser Rechte zu achten (siehe Asterix#Juristisches). Gestumblindi 21:47, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Auch der Anfertiger des Fotos könnte wohl in Belgien verklagt werden, oder? Wie die Sache ausgehen würde, scheint mir recht unklar zu sein, wenn man unseren von dir erwähnten Artikel Schutzlandprinzip liest. Der "Handlungsort des Zugänglichmachens" ist jedenfalls nicht Deutschland, da die Server von Commons nicht in Deutschland stehen (allerdings wohl auch nicht in Belgien). Gestumblindi 21:44, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Zugänglich gemacht wird die .de Wikipedia im deutschen Länderbereich. Ob der Hochladeort eine Rolle spielt, ist für Europa meines Wissens noch nicht richterlich geklärt. Die Zugänglichmachung erfolgt jedenfalls schwerpunktmäßig für deutschsprachige Länder. Der Fotograf könnte von Belgien aus verklagt werden. Ob allerdings belgische oder deutsche Gerichte zuständig sind, steht in den Sternen. In der Ukraine oder Italien könnte der Fotograf auch verklagt werden, allerdings würden sich die Gerichte wahrscheinlich für nicht zuständig erklären. Da es in Belgien eine deutschsprachige Minderheit gibt, wäre Gerichtsort Belgien theoretisch durchaus denkbar. Es ist das Risiko ds Fotografen. Da wir die jeweils schärfste Auslegung von DACH-Recht als Grundlage unserer Einschätzungen nehmen (siehe Hundertwasserentscheidung), akzeptieren wir das Bild. Es gibt auch in anderen Ländern deutschsprachige Minderheiten, deshalb sehen wir aber nicht US-Recht, das von Südafrika oder sonst welches als gemäß Schutzlandprinzip maßgebliches an sondern das Recht der 3 Staaten, in denen deutsch Amtssprache ist. --RalfR → Berlin09 21:57, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Laut unserem Artikel Deutsche Sprache ist Deutsch in Belgien auch Amtssprache: "In Belgien ist Hochdeutsch auf gesamtstaatlicher Ebene mit Niederländisch und Französisch Amtssprache." Ausserdem hast du Liechtenstein vergessen ;-). Gestumblindi 22:01, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Du hast Recht. Und das macht es kompliziert... Wenn wir nun aus DACH --> DACHB machen, gibts ein Problem. --RalfR → Berlin09 22:04, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das Abheben auf die Sprache folgt aus dem Maritim-Urteil (hinreichender Inlandsbezug etc.pp.). Das sagt erstmal gar nix darüber aus, wie andere Jurisdiktionen die Sache handhaben werden. Inwiefern in anderen Ländern Konstrukte wie "Handlungsort", "Schadensort" usw. existieren weiß hier vermutlich keiner (jedenfalls nicht umfassend). Unsere Regelung ist nur eine pragmatische Konvention, die daraus resultiert, dass man den hinreichenden Inlandsbezug für D-A-CH sicher annehmen kann, die Rechtssysteme ähnlich sind, die meisten Uploader wahrscheinlich aus diesen Ländern kommen usw.usf. Das die Gesetzgeber in Sachen Internet der aktuellen Entwicklung um 20 Jahre hinterher sind scheint leider ein globales Phänomen zu sein.-- Wiggum 22:21, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Stimmt, mit Maritim können wir uns auf DACH berufen. Wie das in Zukunft gehandhabt wird, entscheiden Gerichte der Zukunft. --RalfR → Berlin09 22:29, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das Abheben auf die Sprache folgt aus dem Maritim-Urteil (hinreichender Inlandsbezug etc.pp.). Das sagt erstmal gar nix darüber aus, wie andere Jurisdiktionen die Sache handhaben werden. Inwiefern in anderen Ländern Konstrukte wie "Handlungsort", "Schadensort" usw. existieren weiß hier vermutlich keiner (jedenfalls nicht umfassend). Unsere Regelung ist nur eine pragmatische Konvention, die daraus resultiert, dass man den hinreichenden Inlandsbezug für D-A-CH sicher annehmen kann, die Rechtssysteme ähnlich sind, die meisten Uploader wahrscheinlich aus diesen Ländern kommen usw.usf. Das die Gesetzgeber in Sachen Internet der aktuellen Entwicklung um 20 Jahre hinterher sind scheint leider ein globales Phänomen zu sein.-- Wiggum 22:21, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Du hast Recht. Und das macht es kompliziert... Wenn wir nun aus DACH --> DACHB machen, gibts ein Problem. --RalfR → Berlin09 22:04, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Laut unserem Artikel Deutsche Sprache ist Deutsch in Belgien auch Amtssprache: "In Belgien ist Hochdeutsch auf gesamtstaatlicher Ebene mit Niederländisch und Französisch Amtssprache." Ausserdem hast du Liechtenstein vergessen ;-). Gestumblindi 22:01, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Zugänglich gemacht wird die .de Wikipedia im deutschen Länderbereich. Ob der Hochladeort eine Rolle spielt, ist für Europa meines Wissens noch nicht richterlich geklärt. Die Zugänglichmachung erfolgt jedenfalls schwerpunktmäßig für deutschsprachige Länder. Der Fotograf könnte von Belgien aus verklagt werden. Ob allerdings belgische oder deutsche Gerichte zuständig sind, steht in den Sternen. In der Ukraine oder Italien könnte der Fotograf auch verklagt werden, allerdings würden sich die Gerichte wahrscheinlich für nicht zuständig erklären. Da es in Belgien eine deutschsprachige Minderheit gibt, wäre Gerichtsort Belgien theoretisch durchaus denkbar. Es ist das Risiko ds Fotografen. Da wir die jeweils schärfste Auslegung von DACH-Recht als Grundlage unserer Einschätzungen nehmen (siehe Hundertwasserentscheidung), akzeptieren wir das Bild. Es gibt auch in anderen Ländern deutschsprachige Minderheiten, deshalb sehen wir aber nicht US-Recht, das von Südafrika oder sonst welches als gemäß Schutzlandprinzip maßgebliches an sondern das Recht der 3 Staaten, in denen deutsch Amtssprache ist. --RalfR → Berlin09 21:57, 23. Okt. 2008 (CEST)
Macht euch doch nicht immer so in die Hosen. Wenn ein polnischer Urheber wegen einem in D von ihm gebauten Werk der Architektur der WMF eine Take-down-Notiz sendet, was glaubt ihr passiert? WMF wird kuschen und anschließend können wir ALLE Panoramafreiheitbilder auf ALLEN WMF-Servern vergessen. Natürlich kann ein deutscher Urheber belgischen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, das ist gültiges EU-Recht. Wir orientieren hier uns nach D-A-CH und damit steht die Panaoramafreiheit nicht zur Diskussion. --Historiograf 01:37, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn die WMF in einem Einzelfall "kuscht", heisst das nicht zwingend, dass er von ihr anschliessend als Richtlinie verallgemeinert wird. Gestumblindi 04:01, 24. Okt. 2008 (CEST)
Zur Sache: Panoramafreiheit#Quellenangabe und Änderungsverbot sagt uns, dass eine Änderung des Bildes, für das die Panoramafreiheit beansprucht wird, nicht erlaubt ist. Du würdest dich also auch selber nochmal nach deutschem Recht angreifbar machen, wenn du das Bild bearbeitest und hochlädst, auch wenn wir AFAIK die Quellangabe und das Änderungsverbot bei den Bildern hier nicht beachten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:47, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Stellt sich die Frage, was eine Änderung ist. Ein reines Ausschneiden, drehen oder skalieren ist keine Änderung entsprechend dieses Punktes. Sollte ich Asterix jedoch entstellen (ihm z.B. Hasenzähne verpassen), dann habe ich gegen das Änderungsverbot verstoßen. Wenn ich nur einen Teil des Bildes ausschneide, dann jedoch nicht. Gibt es da eine andere Auffassung? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 22:47, 24. Okt. 2008 (CEST)
- §62 sagt: Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist [gemeint ist u.a. die Panoramafreiheit] , dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden.. Mit Werk wird hier also das abgeleitete Werk, in diesem Fall das Foto, bezeichnet. Ich glaube nicht, dass eine Änderung, so wie du sie vorhast, unter Abschnitt 3 fällt: Bei Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken sind Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen zulässig, die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt.. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:57, 24. Okt. 2008 (CEST)
Ein Album auf Flickr
Mit meiner Anfrage auf WP:FZW wurde ich hierher verwiesen: "Der Thüringer CDU-MdL Michael Panse hat auf seinem Flickr-Account vor wenigen Tagen dieses Album erstellt, in dem Bernhard Vogel die Hauptperson darstellt (auf einem Bild ist auch Marion Walsmann mit abgebildet). Die Bilder sind unter CC-by lizenziert, was mich zunächst mal sehr freut, da für mich als einstiger Initiator und Mitbetreuer des Portals Thüringen freie Bilder der Ministerpräsidenten schon lange zu den sehnlichsten Wünschen zählen ;) Problem ist allerdings: Michael Panse ist auf fast allen Bildern selbst zu sehen, kann also nicht der Urheber sein (ein solcher ist anscheinend nicht expilzit angegeben). Wie ist in einem solchen Fall (aus wikipedianischer Sicht) zu verfahren?" --slg 18:05, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Da Stativ und Selbstauslöser eher unwahrscheinlich sind, würde ich von der Verwendung der Bilder vorerst eher abraten: Herr Pansa mag ja mit dem Photografen gut stehen, ob der aber einer so weitreichenden Lizenz wirklich zugestimmt hat, ist nicht überprüfbar. Natürlich kann man den MdB darauf hinweisen, dass er den Photografen nennen sollte und wenn das erfolgt, die Bilder dann auch verwenden... -- 80.139.99.31 18:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Du solltest den Herrn, der behauptet, die Bilder gemacht zu haben, mal anschreiben und dir eine Kontaktadresse des Fotographen geben lassen. Mit dem kannst du dann über die Lizenz reden. Ansonsten würde ich von einem Upload eher abraten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:51, 24. Okt. 2008 (CEST)
Grundsätzliche Frage dazu: welche Bilder von Flickr könen wir denn nehmen - diese sind voneinander abweichend freigegeben --Iiigel 23:57, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Wir können alle nehmen, die als CC-by oder CC-by-sa freigegeben sind. Alles, was noch nc oder nd im Lizenznamen hat, ist nicht zulässig. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:54, 25. Okt. 2008 (CEST)
- dito. FlickR-Bilder aber bitte auf Commons hochladen. Dort gibt es spezielle Tools, die die Lizenz prüfen und bei Problemen den Upload verweigern. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 05:15, 25. Okt. 2008 (CEST)
Buchcover
Ich hab da ein Buchcover von 1967. Darf ich das einscannen oder ist das urheberrechtlich geschützt? Grüße,--Zoris Trömm 13:40, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das kommt auf das Cover an; ohne Inaugenscheinnahme kann Dir das keiner sicher beantworten. Lade das mal auf einen Sharehoster hoch, verlinke es hier und dann kann Dir hier auch wer antworten. Steht aber meines Wissens auch so ähnlich oben in der Einleitungsbox. sугсго 13:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Im Allgemeinen könnte man schon sagen, dass wir Cover, auf denen mehr zu sehen ist als nur eine Schrift, wegen der künstlerischen Gestaltung kaum verwenden. Oder gibt es da Gegenbeispiele? --Regiomontanus (Diskussion) 13:48, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Och, alte Bilder und einfache grafische Gestaltungen haben wir schon. sугсго 13:51, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine Graphik, nur Schrift. Da steht der Name des Autors drunter ist dann ein Rahmen und da drinnen steht der Titel und drunter der Verlag, am Rand steht dann noch schräg die Schriftenreihe. Ich glaube das müsste dann kein Problem sein, oder?--Zoris Trömm 14:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das sollte passen. sугсго 14:11, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das wär dann das Bild: Bild:Buchcover.png--Zoris Trömm 14:33, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Passt urheberrechtlich. Aber könntest Du das Bild mit passenderem Namen (zB: Datei:Cover-E J Görlich-Die österreichische Nation und der Widerstand.png) noch mal neu hochladen, bitte. So findet das Bild doch keiner. Ach ja, die Lizenz müsste zu PD geöndert werden, als Scanner erlangst Du kein Urheberrecht. sугсго 14:50, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das wär dann das Bild: Bild:Buchcover.png--Zoris Trömm 14:33, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das sollte passen. sугсго 14:11, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine Graphik, nur Schrift. Da steht der Name des Autors drunter ist dann ein Rahmen und da drinnen steht der Titel und drunter der Verlag, am Rand steht dann noch schräg die Schriftenreihe. Ich glaube das müsste dann kein Problem sein, oder?--Zoris Trömm 14:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Och, alte Bilder und einfache grafische Gestaltungen haben wir schon. sугсго 13:51, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Im Allgemeinen könnte man schon sagen, dass wir Cover, auf denen mehr zu sehen ist als nur eine Schrift, wegen der künstlerischen Gestaltung kaum verwenden. Oder gibt es da Gegenbeispiele? --Regiomontanus (Diskussion) 13:48, 23. Okt. 2008 (CEST)
Ich hänge mich hier gleich mal an. Wenn ich das richtig verstanden habe, wären zum Beispiel die Cover der Bibliothek Suhrkamp (siehe: [11]) allesamt Public Domain, und entsprechende Scans oder Fotos könnten hier bei den Artikeln hochgeladen werden? Gruß --Magiers 23:31, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Richtig. Nur dass es „public domain“ in Deutschland nicht gibt. Die Cover sind „gemeinfrei“. -- Chaddy - DÜP 23:36, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Damit lassen sich zukünftige Buchartikel ja zumindest ein bißchen bebildern (was bei Büchern nicht immer einfach ist). Gruß --Magiers 23:39, 25. Okt. 2008 (CEST)
Ich hab bisher nur den ersten Absatz gelesen und mit der angegeben Quelle verglichen. Für mich is das eine 1:1 Übersetzung. Ist das eine URV? --k4ktus 15:56, 25. Okt. 2008 (CEST)
Zu Übersetzungen fehlen Hinweise auf WP:TP. URV ist es nur dann, wenn besondere eigenschöpferische Details übersetzt werden und diese in der Übersetzung ebenfalls eigenschöpferischen Charakter haben. Bei nüchternen Aussagen über Fakten wird eine Übersetzung in der Regel nicht zu beanstanden sein. Bei Übersetzungen sehe ich es also lockerer als bei deutscher 1:1-Übernahme. Daraus folgt, dass es nicht genügt, sich nur einen Absatz anzuschauen. Man muss den ganzen Artikeln würdigen und fragen, inwiewit eine spezifische Gedankenführung geschützt sein kann oder ob im wesentlichen naheliegende Fakten dargestellt werden --FrobenChristoph 17:10, 25. Okt. 2008 (CEST).
Danke erstmal für deine Einschätzung. Hast du dir den Abschnitt durchgelesen? Oder ist das nur eine allgemeine Einschätzung? Wenn ich mir den ersten Abschnitt der Geschichte ansehe und ihn mit seiner Quelle vergleiche, stelle ich auch hier fest das es eine echte 1:1 Übersetzung ist. Ich finde das pers. überhaupt nicht okay! Denn eine übersetzung ist zwar grundsätzlich eine eigene Leisung aber der dahinterstehende Kontext wird dabei zu 100% kopiert ohne das sich der Autor einen Gedanken machen muss. --k4ktus 17:27, 25. Okt. 2008 (CEST)
Der Autor braucht sich keine neuen Gedanken zu machen, wenn das, was er übernimmt, nicht urheberrechtlich geschützt ist, also vor allem Fakten. Ob du etwas persönlich okay oder nicht okay findest, ist hier ohne Belang --Historiograf 21:05, 25. Okt. 2008 (CEST)
Sicher ist, das die verwendeten Quellen sicherlich einen Urheber haben, der diese nicht fürs Kommentarlose kopieren freigibt. --k4ktus 22:19, 25. Okt. 2008 (CEST)
Bitte einfach mal WP:TP lesen und dann nochmals lesen, danke --Historiograf 22:21, 25. Okt. 2008 (CEST)
schön hab ich mittlerweile des öfteren getan. was also willst du mir sagen?--k4ktus 22:54, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn ein Text keine Schöpfungshöhe hat, dann ist er nicht urheberrechtlich geschützt. Der Ersteller des Textes kann dann nichts gegen eine freie Verwendung des Textes tun. -- Chaddy - DÜP 23:07, 25. Okt. 2008 (CEST)
Bild Heinrich Brüning
Meines ist dies Foto zu löschen. Ich würde es gern verwenden, halte aber vor einer Klärung meiner Zweifel Abstand. --Atomiccocktail 00:11, 26. Okt. 2008 (CEST)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:ZjHeinrich_Brüning.jpg --Historiograf 15:37, 26. Okt. 2008 (CET)
Bild Osdorfer Born
Das obige Bild steht unter der Creative-Commons-Lizenz 2.0, der zufolge das Bild genutzt und verbreitet werden darf. Voraussetzungen sind Namensnennung und keine kommerzielle Nutzung. Darf ich das Bild hochladen und im Artikel Osdorfer Born verwenden? --pincerno 00:40, 26. Okt. 2008 (CEST)
- In dieser From IMHO nein, aber du kanst versuchen den Autor zu überreden es unter einer anderen Lizenz freizugeben.--84.160.215.20 03:05, 26. Okt. 2008 (CET)
Mit NC hier ganz sicher nicht --Historiograf 15:38, 26. Okt. 2008 (CET)
Pflichtablieferung von Netzpublikationen
Das geht grad bei heise rund. Sind wir davon auch betroffen?--Nichtohne 11:08, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Wir können denen ja gerne stündlich einen Dump schicken, mal sehen, wie lange sie darauf bestehen. --RalfR → Berlin09 11:37, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Die WMF ist nicht ablieferungspflichtig (Kein Deutscher Sitz) und die deutsche Wikipedia hat wohl keine eigene Rechtsperslnlichkeit. sугсго 11:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre. -- Martina Nolte Disk. 11:45, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Die WMF ist nicht ablieferungspflichtig (Kein Deutscher Sitz) und die deutsche Wikipedia hat wohl keine eigene Rechtsperslnlichkeit. sугсго 11:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
Kommt drauf an, ob der WM-Verein, das deutsche Wikimedia-Chapter, als Betriebsstätte iSv §15 DNBG aufgefasst werden muss, was ich nicht glaube, da der Verein ja selbständig ist soweit ich weiss.-- Wiggum 11:50, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke, das alljährliche Abliefern der Wikipedia-DVD wäre wohl problemlos machbar und würde wohl die Bedingungen grösstenteils erfüllen. Alles andere ist, wie bereits bemerkt, wohl kaum möglich. Es gibt ja nicht mal regelmässig Datenbank-Dumps der deutschen WP. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:36, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Die Weiterführung der WP-DVD ist momentan fraglich. --Avatar 09:57, 27. Okt. 2008 (CET)
Jedenfalls verzeichnet die DNB die Wikipedia bereits als "Online-Ressource" in ihrem Katalog: http://d-nb.info/02505001X . Und auch die DVD-ROM hat sie schon in ihren Beständen: http://d-nb.info/989610446 . Ich nehme an, dass der Zenodot-Verlag sie abgeliefert hat. Gestumblindi 22:34, 23. Okt. 2008 (CEST)
"Sind wir davon auch betroffen?" Warum eigentlich so negativ? Die Pflichtablieferung ist IMO eine gute Sache. Erhebliche Teile der digitalen Kultur sind bereits unwiderruflich verloren; es ist richtig und wird höchste Zeit, dass dagegen nun endlich Maßnahmen ergriffen werden. --rtc 21:30, 24. Okt. 2008 (CEST)
- ICh sehs ähnlich, solange man nichts dafür zahlen muss. Was ist dagegen einzuwenden, dass man seine Arbeit zur Sicherung für die Nachwelt wo abliefern darf? Es gibt schlimmerer Ideen der Amtsschimmel, als diese. Nur ich denke die werden sich eher zurückhalten mit ihren Strafen, die mussen eher von Glück reden, wenn sie mit archivieren hinterherkommen.Bobo11 22:34, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Naja das wirklich lustige ist ja, dass jeder Deutsche jetzt nach dem Wortlaut verpflichtet ist, jede Gemeinfreie oder Freie Netzpublikation bei der Nati-Bib abzuliefern. (die im Bundestag wohl zu doof für sowas) sугсго 22:43, 24. Okt. 2008 (CEST)
- @Synchro bitte nicht frei verfügbar mit gemeinfrei oder freier Publikation verwechseln. Ersteres bezeiht sich nur auf die Zugänglichkeit (verfügbarkeit) und nicht wie die beiden anderen ausdrücke auf den urheberrechtlichen Status.
- Wie gesagt, ich seh da eher ein geschossenes Eigengool, denn wenn die das wortwörtlich ohne selbstauferlegen Einschränkungen umsetzen wollen, kommen die mit archivieren nicht nach. Das man aber der Nationalbibliothek denoch die Möglichkeit zum einfordern gibt, seh ich eher positiv an, denn für einmal haben sie tatsächlich an die Zukunft gedacht (Wer sagt das die Dissertationen in 10-50 Jahren noch in Papierform aufgelegt werden müssen?). Bobo11 09:00, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Danke, dass Du mir nicht nur den Unterschied zwischen Googlefund und Freiem Inhalt erklärst hast, sondern mich auch auf den Tippo in meinem Nutzernamen hingeweisen hast. sугсго 09:18, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Naja das wirklich lustige ist ja, dass jeder Deutsche jetzt nach dem Wortlaut verpflichtet ist, jede Gemeinfreie oder Freie Netzpublikation bei der Nati-Bib abzuliefern. (die im Bundestag wohl zu doof für sowas) sугсго 22:43, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Ich seh das Problem auch nicht wirklich. Hab die Anmeldung mal spaßeshalber für meine HP gemacht (die wollen sie natürlich nicht): dauert wenige Minuten und dann kriegt man eine Mail und sie sagen einem individuell, was genau sie wie oft haben wollen (oder eben nicht...). Das müsste doch jemand von der dt. Wikimedia in die Hand nehmen können. -- Martina Nolte Disk. 12:02, 27. Okt. 2008 (CET)
- Ich finde auch, dass wir der Ablieferung nachkommen sollten, auch wenn wir es vielleicht nicht müssen. Aufgrund von Datenumfang und doch vorhandener Bedeutung der Wikipedia könnte ich mir vorstellen, dass eine individuelle Lösung gefunden wird. Ich könnte mir vorstellen, wir sagen denen wo sie die Daten finden können (Wikipedia:Download) und die holen die sich. Alternativ halt ich auch eine Software-Erweiterung des Mediawiki für denkbar, was es dann allen Mediawiki-Installation einfacher machen wüerde. Gerade wenn mal wieder ein paar Bilder von den Festplatten verschwinden sollten oder ein Wirbelsturm über unser Rechenzentrum zieht, hätte ich nix gegen diese Art der Sicherung. --Kolossos 12:50, 27. Okt. 2008 (CET)
Illustrationen aus Zigarettenbildern
Hallo, bei meiner Internetrecherche zum Werk „Meister Floh“ von E.T.A. Hoffmann bin ich auf diese Illustrationen gestossen. Es handelt sich um Sammelbilder aus Zigarettenpackungen, die 1933 veröffentlicht wurden. Der Ersteller der entsprechenden Seite gibt diesen Hinweis zur Urheberrechtsfrage. Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher, ob diese Bilder wirklich in der Wikipedia verwendet werden dürfen und mit welcher Lizenz sie ggf. hochgeladen werden können. Gruß, --amodorrado Disk. 17:14, 26. Okt. 2008 (CET)
- Das is das richtige Template: {{anonymous-EU}} http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Anonymous-EU. Den Link dazugeben, dass die Quelle und viele andere auch nichts über diesen Stefan Mart herausfinden konnten. Gruss Mutter Erde 17:31, 26. Okt. 2008 (CET)
Nein, ein anonymes Werk ist in keinem Fall ein Werk, dessen Autor bekannt ist. Autoren, deren Lebensdaten nicht zu ermitteln sind oder die bzw. ihre Erben nicht greifbar sind, sind verwaiste Werke. n-100 und PD-1923 beziehen sich auf beide Kategorien, das Commons Template nur auf anonyme Werke im Rechtssinn --Historiograf 18:26, 26. Okt. 2008 (CET)
- Auf commons versucht übrigens gerade die UK-Fraktion, einen besonders widerwärtigen Vertreter als Check-User durchzudrücken. Auch wenn ich derzeit auf verlorenem Posten stehe - ich halte es trotzdem mit Martin Luther: Hier stehe ich, ich kann nicht anders :-). Gruss 78.52.104.18 23:57, 27. Okt. 2008 (CET)
Urheberrecht im Unternehmen
Mich würde mal interessieren wie es rechtlich im Unternehmen aussieht. Wenn ein Angestellter im Auftrag seines Unternehmens Fotos erstellt, also z.B. ein Produkt fotografiert, wer hat dann welche Rechte? Wer ist der Autor? Liegt das Urheberrecht dann beim Angestellten, aber das ausschließliche Nutzungsrecht beim Unternehmen? Kann das Unternehmen ein Foto dann gegen seinen Willen unter die GNU FDL stellen? Oder hat der eigentliche Autor zuzustimmen? (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Fabske (Diskussion • Beiträge) 9:01, 27. Okt. 2008 (CET))
Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen, aber er kann per Vertrag die Nutzungsrechte (nur für bestimmte Nutzungen oder vollständig, "gleichberechtigt" oder ausschließlich) übertragen. -- Martina Nolte Disk. 09:08, 27. Okt. 2008 (CET)
Allgemeine Rechtsfragen beantwortet dir nur der Anwalt deines Vertrauens. -- Chaddy - DÜP 15:32, 27. Okt. 2008 (CET)
Bild Mexikanischer Wolf
Hallo Leute. Ich grause mich eigentlich davor, wenn Ihr mir bestätigt, dass dieses (Bild:Canis-lupus-baileyi wolfMex.jpg) eine URV ist. Denn dann müsste ich einen LA stellen. Dabei finde ich das Bild sehr schön. Nur wenn der Autor sich mit fremden Federn geschmückt hat... User:Agostino64 habe ich bei Commons gefunden. Der hat das Bild hochgeladen. Aber anscheinend ist er nicht der Autor, denn es gibt dieses Bild mehrfach. Ist das nun eine URV? --Dellex 13:23, 27. Okt. 2008 (CET)
- Ne, das Bild ist zwar wohl nicht von Agostino, aber nach US-Recht PD, da es ein Foto eines Angehörigen einer Bundesbehörde der Vereinigten Staaten ist.~(siehe Bild:Canis lupus baileyi running.jpg ~~ ~~ (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Syrcro (Diskussion • Beiträge) 13:28, 27. Okt. 2008 (CET))
Danke Syrcro. --Dellex 17:00, 27. Okt. 2008 (CET)
Freies Bild vorhanden - Künstlermanagement möchte dennoch Pressefoto verwenden
Hallo, ich habe Anfang Oktober mehrere Bilder von Christian Petru gemacht und sie mit dessen Erlaubnis bei Commons hochgeladen (u.a. dieses hier, welches auch garnicht mal so schlecht geworden ist). Nun habe ich eine Mail von seinem Management bekommen, ob ich nicht ein offizielles Pressefoto in den Artikel einbinden könnte, eine Auswahl wurde mitgeschickt, inklusive Fotocredit. Wie stehts damit? Bei Fair Use sieht es ja so aus, dass freie Bilder Fair-Use-Bildern vorgezogen werden sollen. Wird mit via OTRS freigegeben Bildern genauso verfahren, oder ist das anders? Gruß --ChrisHamburg 18:54, 27. Okt. 2008 (CET)
- Wenn die Pressephotos tatsächlich ausdrücklich unter einer ausreichenden Lizenz freigegeben sind (und zwar vom Photographen, nicht irgendeinem Management (das wegen des Rechts am eigenen Bild auch zustimmen muss)), spricht nichts dagegen, die vermutlich Pressephotos zu verwenden. Das Problem dürfte eher sein, dass das Management nachweisen müsste, dass der Photograph der Freigabe zugestimmt hat - oder das Vertragsverhältnis zwischen Photograph und Managment/Künstler dieses dem Abgebildeten erlaubt. Das Management eines Künstlers allein reicht daher für eine Freigabe nicht aus - es kommt auf den Photographen an. -- 80.139.54.134 19:03, 27. Okt. 2008 (CET)
Welche Bilder wir hier verwenden, ist einzig und allein unsere Entscheidung. Auch wenn das Management zulässigerweise Bilder freigibt, kann es sein, dass diese zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt durch schlechtere Bilder ersetzt werden. Die Wikipedia übernimmt keine Garantie dafür, dass Bilder tatsächlich in Artikeln verwendet werden --Historiograf 19:06, 27. Okt. 2008 (CET)
- kurzer kommentar zu fair use: bilder nach diesem grundsatz werden in de.wikipedia nicht geduldet, da sie eben nicht frei sind. --JD {æ} 19:09, 27. Okt. 2008 (CET)
- Nun ja, eher durch andere Bilder. Gute erlaubte Bilder durch schlechte erlaubte Bilder zu ersetzen dürfte in den seltensten Fällen eine Verbesserung von Artikeln darstellen. Mir kam es bei meinem Beitrag allerdings vor allem auf den wichtigen Hinweis an, dass die Zustimmung zur Lizenz durch den Urheber (den Photographen) nachvollziehbar sein muss. -- 80.139.54.134 20:05, 27. Okt. 2008 (CET)
Hallo und guten Abend,
bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen.
wie kann ich meine Daten unter Sportkreis Ahrweiler darstellen bzw. > vervollständigen. > > Ich freue mich über eine Antwort und verbleibe > für heute mit sportlichen Grüßen > > Dagmar Schweden > Frauenvertreterin Sportkreis Ahrweiler > Schweizer Str. 5 > 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler > > Tel: 02641 / 20 19 65 > Handy: 0151 / 145 00 939 > dagmar-schweden@t-online.de
- Vielleicht im eher im http://www.vereinswiki.de/ Vereinswiki]?--84.160.225.197 22:50, 27. Okt. 2008 (CET)
Sehr geehrte Herren! Bitte helfen Sie mir, den von mir oben eingegebenen Text zu Hermann Aldinger bei Wikipedia unterzubringen und vor Eingriffen zu schützen. Hermann Aldinger war ein Onkel von mir und ist kinderlos gestorben. Ich fühle mich verpflichtet, die vielen Fehler in den bisherigen Beiträgen zu korrigieren: Er wurde nicht in Esslingen geboren, war nicht der Adju von Rommel und auch nicht der Großvater von Manfred Wörner. Es wurden zwei Personen gleichen namens, und beide Offiziere, von jemandem zusammengefügt. Fast alles falsch. Meine Quellen sind ein dicker Personalordner beim Militärarchiv, aus dem mir Kopien zum Lebenslauf zugeschickt worden sind, und einige Unterlagen, die ich aus dem Nachlaß über seine zweite Frau Ruth bekommen habe. Ich habe Philosophie studiert (mit deutscher Philologie und neuere deutsche Literaturwissenschaft als Nebenfächern) und bin es gewöhnt, sorgfältig zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Bechmann(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Bechmann, Friedrich (Diskussion • Beiträge) 17:48, 28. Okt. 2008 (CET))
Hallo, der Artikel über den FC Ingolstadt 04 scheint größtenteils von der Homepage des Vereins zu stammen. Einige Stellen wurden zwar abgeändert, aber eine große Ähnlichkeit besteht nach wie vor, zum Beispiel der Absatz, der mit Seinen Bekanntheitsgrad hat der FC Ingolstadt 04 überregional ... beginnt. Ist das so in Ordnung?--Dem Zwickelbert sei Frau 09:10, 28. Okt. 2008 (CET)
- Trage den Artikel bitte bei den Versionslöschkandidaten ein. -- Chaddy - DÜP 08:03, 29. Okt. 2008 (CET)
Kompatibilität von GFDL und cc-by-sa
Anscheinend ist es nur noch eine Frage von wenigen Wochen, bis die neue GFDL erscheint, die dann kompatibel mit der Creative Commens-Lizenz "Share Alike" ist. Dies wird wie beabsichtigt dazu führen, dass Wikipedia-Artikel sehr viel einfacher von Dritten genutzt werden können. In einigen Blogs wird diskutiert, dass diese Kompatibilität dazu führen wird, dass massiv Wikipedia-Artikel nach Knol kopiert werden, da Artikel in Google-Knol mit Google-Adsense-Werbung versehen sind. Wird es tatsächlich so einfach möglich sein, die Knols zu kopieren, oder erlauben die Knol Terms of Service dies nicht? -- Schwarze Feder talk discr 20:29, 28. Okt. 2008 (CET)
- Die Frage lässt sich mE in dieser Form nicht einfach beantworten. Das Ziel der neuen Lizenz soll offenbar sein, eine (kommerzielle) Weiternutzung zu erleichtern. Es lässt sich aber nicht abschätzen, ob Google Knol deswegen vor hat, Artikel aus der Wikipedia zu übernehmen, ich halte das eher für unwahrscheinlich. Wenn dies auf eine lizenzkonforme Weise geschieht, dann ist daran rechtlich nichts auszusetzen. Die Weiternutzung von Knols ist ein anderes Thema, laut amerikanischer Wikipedia (en:Knol) sollen Knol-Autoren zwischen mehreren Lizenzen wählen können, darunter auch solchen, die eine kommerzielle Weiternutzung verbieten. --El Cazangero 22:40, 28. Okt. 2008 (CET)
- GFDL und CC sind inkompatibel. Ich frage mich, mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage diese nachträgliche Lizenzänderung durchgeführt werden soll. Schricker S. 1189 (41) ist es auf jeden Fall nicht und einen anderen Grund kann ich beim besten Willen nach DACH-Recht nicht erkennen. --RalfR → Berlin09 23:58, 28. Okt. 2008 (CET)
- Ich versuche gerade Klarheit über die Frage zu erhalten, daher stelle ich sie an verschiedenen Orten und bekomme jedesmal unterschiedliche Antworten. El Cazangero, ich frage auch deshalb nach, weil Google-Knol gerade eben auch die Share-Alike-Lizensierung erlaubt hat - kurz bevor GFDL und CC-by-SA kompatibel werden sollen. Da es ja schon vor der Möglichkeit der cc-by-sa-Lizensierung ein massives Rüberkopieren von Wikipedia nach Knol gegeben hat, werden die Neulizensierungen aus dem tropfenden Wasserhahn eventuell einen Wasserfall machen, unabhängig von der Rechtslage. Mich interessiert natürlich trotzdem die Legalität eines Rüberkopierens.
- Ralf, ich weiß leider nicht, was bei Schricker S. 1189 (41) steht. Ich kenne nur das, was unter Punkt 10 bei der GFDL aufgelistet wird [12]. -- Schwarze Feder talk discr 02:23, 29. Okt. 2008 (CET)
- Tja, das was du verlinkt hat ist ja die GFDL 1.2 only, nicht die 1.2 plus ;) Aber wir schweifen ab. Was wir seit einem Jahr prophezeihen, wird nun langsam einer breiteren Masse augenfällig. Im Schricker wird erläutert, unter welchen Bedingungen man von einer unbefristet gegebenen Genehmigung zurücktreten kann. --RalfR → Berlin09 12:35, 29. Okt. 2008 (CET)
- Naja, wenn Knol CC-by-sa erlaubt und die GFDL kompatibel zur CC-by-sa wird, dann können Wikipedia-Artikel wohl zu Knol exportiert werden. Wie genau die das rechtlich anstellen wollen, interessiert mich aber auch. Trotz Punkt 10 sind das immer noch zwei verschiedene Lizenzen. Die einzige Möglichkeit ist im Grunde, dass beide Lizenzen exakt identisch gestaltet werden... -- Chaddy - DÜP 07:53, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die AGB von knol verhindern recht effektiv das lizenzgemäße Nachnutzen von CC-by-sa- und GFDL-Inhalten, mittels Nachnutzung bei Knol, da man nur solche Inhalte nach Knol hochladen darf, für die man ein Zweitlizenz, namentlich: By submitting, posting or displaying content as an Author, Co-Author, Collaborator, Commenter, Reviewer, or User on or through the Service, you grant to Google a non‑exclusive, perpetual, worldwide and royalty-free right and license to (i) use, copy, distribute, transmit, modify, create derivative works based on, publicly perform (including but not limited to by digital audio transmission), and publicly display the content through Google services; . (Quelle Knol Terms of Service § 8) erteilen kann. Und diese ist leider/gott-sei-Dank (unzutreffendes bitte streichen) weder cc-by-sa noch GFDL kompatibel. Lädt man doch fremde GFDL/CC-by-sa-Inhalte auf Knol, verstößt der Hochlader gegen die Lizenzen und die auflösende Bedingung des Lizenzverstoßes löst im Verhältnis zu ihm die GFDL/CC-by-sa. Die Nachnutzung von GFDL/Cc-by-sa ist also auf knol zur Zeit unmöglich. Andersrum aber nicht. sугсго 09:18, 29. Okt. 2008 (CET)
- Danke für die Info, Syrcro. Den Begriff Nachnutzung kannte ich bislang noch nicht. Ich hatte die Passage so verstanden, dass es lediglich um eine technische Frage geht, dass also Google berechtigt wird im Rahmen der Zurverfügungstellung der Dienstleistung, bspw. die Inhalte auf ihren Servern zu speichern entsprechend den allgemeinen Google Terms of Trade, die auch für Blogs etc gelten (Punkt 5). Und ich dachte, dass so etwas mit der GFDL möglich ist, da ja auch die Wikimedia-Foundation die Texte auf Festplatten speichert. -- Schwarze Feder talk discr 17:31, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die AGB von knol verhindern recht effektiv das lizenzgemäße Nachnutzen von CC-by-sa- und GFDL-Inhalten, mittels Nachnutzung bei Knol, da man nur solche Inhalte nach Knol hochladen darf, für die man ein Zweitlizenz, namentlich: By submitting, posting or displaying content as an Author, Co-Author, Collaborator, Commenter, Reviewer, or User on or through the Service, you grant to Google a non‑exclusive, perpetual, worldwide and royalty-free right and license to (i) use, copy, distribute, transmit, modify, create derivative works based on, publicly perform (including but not limited to by digital audio transmission), and publicly display the content through Google services; . (Quelle Knol Terms of Service § 8) erteilen kann. Und diese ist leider/gott-sei-Dank (unzutreffendes bitte streichen) weder cc-by-sa noch GFDL kompatibel. Lädt man doch fremde GFDL/CC-by-sa-Inhalte auf Knol, verstößt der Hochlader gegen die Lizenzen und die auflösende Bedingung des Lizenzverstoßes löst im Verhältnis zu ihm die GFDL/CC-by-sa. Die Nachnutzung von GFDL/Cc-by-sa ist also auf knol zur Zeit unmöglich. Andersrum aber nicht. sугсго 09:18, 29. Okt. 2008 (CET)
- GFDL und CC sind inkompatibel. Ich frage mich, mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage diese nachträgliche Lizenzänderung durchgeführt werden soll. Schricker S. 1189 (41) ist es auf jeden Fall nicht und einen anderen Grund kann ich beim besten Willen nach DACH-Recht nicht erkennen. --RalfR → Berlin09 23:58, 28. Okt. 2008 (CET)
Last.fm Künstlerbeschreibung
Hallo Wikipedianer, mir ist grad aufgefallen, dass in (wahrscheinlich vielen) Künstlerbeschreibungen von last.fm einfach die Artikel aus der Wikipedia kopiert wurden. Als Beispiel nenne ich mal Rob Dougan -> [13] und Fall Out Boy -> [14]. Die GNU FDL wird weder genannt, noch befindet sich ein "Exemplar" auf der Domäne; von der Nennung der Autoren mal ganz zu schweigen... Handelt es sich dabei nicht um eine URV? Danke für die Klärung --85.181.36.135 19:53, 29. Okt. 2008 (CET)
- ja, ist eine URV. siehe auch die laaaaaaange liste unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --JD {æ} 22:34, 29. Okt. 2008 (CET)
Foto von einem Modell in Wikimedia
Hallo, ich habe ein Foto von einem Stadtormodell in Wikimedia entdeckt. Ich habe das Modell entwickelt und erstellt. Habe ich das recht genannt zu werden? (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 20:16, 29. Okt. 2008 (CET))
- Das kommt darauf an, ob das Modell selbst Schöpfungshöhe aufweist. Um welches Bild handelt es sich? Beim nebenstehenden verneinen die Autoren selbst die Schöpfungshöhe. Unabhängig davon, ob die Autorenangabe zwingend erforderlich ist, empfinde ich als eine Geste der Achtung fremder Arbeit, wenn man den Namen auf Wunsch auch dann nennt, wenn das aus rein rechtlicher Sicht nicht erforderlich ist. --RalfR → Berlin09 21:01, 29. Okt. 2008 (CET)
Hallo Ralf, danke für deine Antwort. Es handelt sich um das Modell des Peterstor in Kempen. Ich habe den Fotografen angeschrieben und mein Name ist jetzt eingetragen. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 21:23, 29. Okt. 2008 (CET))
- Ich kann das Bild zwar nicht finden, aber wenn du jetzt genannt bist, ist ja alles in ordnung :) --RalfR → Berlin09 23:30, 29. Okt. 2008 (CET)
Suchbebriff bei Google war: Peterstor Kempen. An erster Stelle erscheint commons.Wikimedia. (Architecture models) (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 5:52, 30. Okt. 2008 (CET))
öffentlich ?
Ist eine Gartenanlage auf einem Firmengrundstück, die täglich zu bestimmten Zeiten von jedermann kostenlos besucht werden darf, als öffentlich im Sinne der Panoramafreiheit des Fotografierens zu sehen ? Fotografierverbotsschilder existieren nicht. Zusatzfrage: wenn ich eine Blume fotografiere und nur die Blume veröffentliche, kann da überhaupt jemand ein Veto einlegen ? --Anghy 21:45, 29. Okt. 2008 (CET)
- Bilder einer Blume sind von der Frage der Panoramafreiheit nicht betroffen, da die Blume kein Werk menschlicher Kreativität ist. Mach einfach. --h-stt !? 22:26, 29. Okt. 2008 (CET)
- Das fällt wohl nicht unter die Panoramafreiheit, Bahnhöfe fallen z.B. AFAIK auch nicht darunter und die sind nicht weniger öffentlich zugänglich als du das hier beschreibst. Zur Zusatzfrage: Eine Blume einzeln ist nicht schützbar, weil hier ja niemand schöpferisch eingegriffen hat. Was anderes ist es, wenn du eine Komposition oder ein anderes Blumenkunstwerk (z.B. als Figur geschnittener Busch o.ä.) fotographierst. Das könnte geschützt sein. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:29, 29. Okt. 2008 (CET)
- Zur Verdeutlichung des bereits Gesagten: Bei der Panoramafreiheit geht es darum, dass man Objekte, die eigentlich urheberrechtlich geschützt wären (z.B. Gebäude von Architekten, die noch keine 70 Jahre tot sind) von öffentlichem Grund aus trotzdem frei fotografieren und diese Fotografien (mit gewissen Einschränkungen, aber lassen wir das mal weg) frei verwenden darf. Bei urheberrechtlich nicht geschützten Objekten (wie Blumen, Tieren, mittelalterlichen Kathedralen etc.) spielt die Panoramafreiheit keine Rolle, weil sie - unabhängig vom Standort des Fotografen - eh frei sind. Gestumblindi 22:58, 29. Okt. 2008 (CET)
- Ist die Gestaltung eines Gartens, die Art, wie Bäume und Blumen optisch aufeinander abgestimmt sind (oder die Pflanzenzusammensetzung eines Beetes), als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts zu sehen ? ---Anghy 23:02, 29. Okt. 2008 (CET)
- Wir reden hier aber bitte von Gartengestaltung nur dann, wenn Schöpfungshöhe vergleichbar mit den Gärten von Sanssouci vorliegt? --RalfR → Berlin09 23:27, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die aber wiederum aufgrund ihres Alters schon wieder nicht mehr geschützt sind. -- Chaddy - DÜP 23:36, 29. Okt. 2008 (CET)
- Das ist als Vergleichsmodell gemeint, denn nicht jede wilde Anpflanzung in einem Garten besitzt Schöpfungshöhe. Sanssouci besitzt SH, die ist aber abgelaufen - es soll als Muster gelten. --RalfR → Berlin09 23:43, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die aber wiederum aufgrund ihres Alters schon wieder nicht mehr geschützt sind. -- Chaddy - DÜP 23:36, 29. Okt. 2008 (CET)
- Wir reden hier aber bitte von Gartengestaltung nur dann, wenn Schöpfungshöhe vergleichbar mit den Gärten von Sanssouci vorliegt? --RalfR → Berlin09 23:27, 29. Okt. 2008 (CET)
- Ist die Gestaltung eines Gartens, die Art, wie Bäume und Blumen optisch aufeinander abgestimmt sind (oder die Pflanzenzusammensetzung eines Beetes), als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts zu sehen ? ---Anghy 23:02, 29. Okt. 2008 (CET)
Um zur Ursprungsfrage zurückzukommen: In einem künstlerisch höchst schöpferischen Garten kannst du eine Blume fotografieren und auch hier hochladen. Die Pflanze allein hat weder ein Recht am eigenen Bild noch besitzt der Inhaber der Pflanze ein Recht am Bild der eigenen Sache. Erst wenn die Pflanze (die Blume oder so) Teil eines Gesamtkunstwerks ist und als solches nicht mehr nur ein biologisches Objekt sondern ein Kunstbestandteil ist, müssen fremde Rechte beachtet werden. Also die Heckenrose, die als Bestandteil der Hecke, die wiederum Kunstobjekt im Park ist..... - alles Einzelfallentscheidungen. --RalfR → Berlin09 23:49, 29. Okt. 2008 (CET)
- Danke Euch für die Infos !! --Anghy 18:23, 30. Okt. 2008 (CET)
Das Projekt finde ich gut, ist es aber urheberrechtlich nicht ein wenig bedenklich, wenn über Wikipedia als Plattform kostenfrei Artikel von so renommierten Verlagen wie Elsevier, Blackwell & Co. angeboten werden? Kann ich in irgendeiner Art und Weise belangt werden, wenn ich dort meine Hilfe anbiete? Gruß --César 00:14, 30. Okt. 2008 (CET)
Solche Bedenkenträger liebe ich. Hauptsache miesmachen und Paranoia schieben. Zu solchen Leuten wie dir kann man nur sagen: LASS ES EINFACH, dann passiert dir nichts, danke. Die Artikel werden nicht angeboten, es liegt also kein Verbreitungsakt vor. Zu wissenschaftlichen Zwecken ermöglicht § 53 UrhG Kopien unentgeltlich auch von Dritten anfertigen zu lassen; ergänzend kommt hinzu, dass bei persönlicher Verbundenheit jederzeit eine Weitergabe möglich ist. Es gab bisher keine Probleme, und ich rechne auch in Zukunft nicht damit, denn irgendeinen nennenswerten Umfang hat diese Nachbarschaftshilfe nicht erreicht --Historiograf 02:57, 30. Okt. 2008 (CET)
- Danke, Historiograf. Die Freude ist ganz auf meiner Seite. Wenn man täglich solche Plattformen (ScienceDirect, JSTOR & Co.) benutzt, geht man einfach sensibler an solche Dinge heran. Und wenn die Datenbankhersteller ihre Nutzungsbedingungen und Hinweise so penetrant präsentieren, wie es beispielsweise das SZ LibraryNet macht, sind bei so einer Initiative wie der Bibliotheksrecherche einfach meine Zweifel geweckt. Und bei der Anfrage ging es natürlich nicht nur um meine Haut, sondern auch um mögliche rechtliche Konsequenzen für Projekt und Betreiber, sollte denn irgendwann mal ein großer Verlag auf die Seite aufmerksam werden. Kann jemand der hier tätigen Kollegen Historiografs Ausführungen bestätigen? Nichts für ungut, --César 13:27, 30. Okt. 2008 (CET)
Nutzungsbedingungen von Datenbanken sind unwirksam, wenn sie der AGB-Inhaltskontrolle nicht standhalten oder gegen § 87e UrhG verstoßen --Historiograf 17:35, 30. Okt. 2008 (CET)
Komponisten
Kann ein lebender Komponist die Aufführung seiner verlegten Werke in einer ihm nicht genehmen Besetzung verweigern bzw. auf diese Einfluss nehmen? Gibt das dt. Urheberrecht dazu etwas her? Vielen Dank im Voraus! --217.94.37.97 01:17, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was hat diese Frage mit Wikipedia zu tun?--Nichtohne 11:38, 31. Okt. 2008 (CET)
- Wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. jodo 12:24, 31. Okt. 2008 (CET)
- Ich (kein Komponist, nur Hörer) finde die Frage schon sehr interessant; eine allfällige Antwort sollte in den Artikel einfließen - vielleicht verschieben wir die Frage mal auf die Auskunft? BerlinerSchule 14:48, 31. Okt. 2008 (CET)
Aufführungsrecht kann etwas Erweiterung vertragen. Wenn der Urheber das Aufführungsrecht nicht selbst wahrnimmt, kann er nur dann Einfluss nehmen, wenn die Besetzung eine Entstellung wäre, die sein Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. Nimmt er es selbst wahr, ist er frei darin, vertraglich die Besetzung zu regeln. --Historiograf 17:46, 31. Okt. 2008 (CET)
Offizielles Nazifoto
Gilt ein offizielles Nazifoto als amtliches Werk? Konkret geht es hier um das untere Bild bei Item 4819. --Constructor 03:00, 31. Okt. 2008 (CET)
- Gegenfrage:Gelten offizielle BRD Photos als amtliche Werke?--Nichtohne 12:36, 31. Okt. 2008 (CET)
- Weiß ich nicht, ich kenne mich nicht aus. --Constructor 14:19, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was bitte ist "ein offizielles Nazifoto"? Und wie kann überhaupt das Photo einer Person ein amtliches Werk sein? BerlinerSchule 14:33, 31. Okt. 2008 (CET)
- Erste Frage: Weiß ich nicht. Zweite Frage: Ist das nicht auch ein amtliches Werk? --Constructor 14:49, 31. Okt. 2008 (CET)
- Das ist ein anderer Fall. Die USA haben im Gegensatz zu Deutschland Regelungen für dienstlich geschossene Photos. Siehe auch den Wolf weiter oben.--Nichtohne 15:13, 31. Okt. 2008 (CET)
- Erste Frage: Weiß ich nicht. Zweite Frage: Ist das nicht auch ein amtliches Werk? --Constructor 14:49, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was bitte ist "ein offizielles Nazifoto"? Und wie kann überhaupt das Photo einer Person ein amtliches Werk sein? BerlinerSchule 14:33, 31. Okt. 2008 (CET)
Ist wohl kein amtliches Werk. Amtliches Werk sagt uns, dass es dort hauptsächlich um Gesetze, Urteile etc. geht. Fotografien sind in der Regel keine amtlichen Werke. Außerdem ist hier die Quelle gar nicht deutlich genug angegeben, um das Foto hier als amtliches Werk zu behalten. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:59, 31. Okt. 2008 (CET)
- Ok, vielen Dank! Quelle könnte ich nachfragen, aber wenns von vornherein keines sein kann, lass ich das. Für mich hiermit erledigt. --Constructor 16:07, 31. Okt. 2008 (CET)
Ist das "Veranstaltungstippswiki" My-happening.com dual lizensierst?
Hallo Wikipedia:Urheberrechtsfrage, ich habe ein wiki "ins Leben gerufen". Es heißt "my-happening.com" und versucht Veranstaltungstipps in benachbarten Regionen zu veröffentlichen. Über GFDL hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Wikivoyage (Reiseführer) lehnt GFDL ab. Jetzt versuche ich zu retten, was zu retten ist und das Wiki doppelt zu lizens(z)ieren. Könnte bitte jemand das wiki anschauen, ob ich das richtig gemacht habe? Veranstaltungstipps sind vermutlich gemeinfrei, aber wenn jemand mehr Text (Beschreibung) zur Veranstaltung hinzufügt, dann wahrscheinlich doch nicht mehr. Also nochmal, die Frage, ob das wiki nun dual lizensiert ist bzw. falls nicht, ob sich bitte jemand "opfern" würde und das am wiki richtig macht. gruß j--Uptojoe 17:58, 31. Okt. 2008 (CET)
- Da bist du hier falsch. Hier geht es nur um Urheberrechtsfragen bzgl. der Wikipedia. -- Chaddy - DÜP 19:27, 31. Okt. 2008 (CET)
Wo WP-Prozesse und UR-Fragen geklärt werden
Anläßlich eines Disputs zum Zusammenführen von Artikeln interessiert mich, wo geklärt wird, welche Bearbeitungsprozesse und -Regeln in der WP sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben. - Die Diskussionsseite eines Hilfe-Artikels (wie hier) scheint mir dafür irgendwie nicht der ideale Ort. --Bernd vdB 18:52, 31. Okt. 2008 (CET)
Nirgends --134.130.68.200 23:10, 31. Okt. 2008 (CET)
"Anonyme" Fotos
Ich habe vor kurzem einen Fotografen um ein paar Fotos für die Wikipedia bzw. Commons gebeten. Er war auch grundsätzlich einverstanden, besteht allerdings (warum auch immer, ich weiß es nicht) darauf, "anonym" zu bleiben. Das heißt, sein (wirklicher) Name soll nicht auf der Bildbeschreibungsseite aufscheinen.
Soweit ich das beurteilen kann, schließt das sämtliche freie Lizenzen aus (die ja verlangen, dass der Urheber immer genannt wird, und folglich irgendwie aus der Beschreibung ersichtlich sein muss). Ich frage mich, ob man das aber nicht trotzdem irgendwie hinbiegen kann.
Kann man sich nicht evtl. den Namen bei Public-Domain-Bildern sparen? Z.B. so:
- Ich lade die Bilder hoch, ohne den Urheber in der Beschreibung anzugeben
- Urheber bestätigt mit seinem Klarnamen per OTRS-Mail an Wikimedia die Freigabe in den PD. So würde nur die WMF den Namen kennen.
Ansonsten fällt mir nur ein, dass er sich selber anmeldet, die Fotos hochlädt und unter seinem Benutzernamen freigibt.
Hat wer noch andere Ideen/Vorschläge/Anregungen/Infos dazu? --Berntie 18:22, 28. Okt. 2008 (CET)
- Die OTRS-Idee ist einfach und im Prinzip bei einem Teil von Texten und Bildern bereits gang und gäbe. Müßte sop gehen. -jkb- (cs.source) 18:48, 28. Okt. 2008 (CET)
- (Bearbeitungskonflikt) Am Einfachsten ist es vermutlich, den Urheber die Bilder selbst unter einem eigenen Account hochladen zu lassen. Allderdings ist m.E. auch der von dir beschriebene Weg mit dem OTRS gangbar, wenn auch komplizierter. Dritte Möglichkeit fällt mir keine ein. Ich würde aber sicherheitshalber noch eine zweite Meinung abwarten. -- Lychee 18:50, 28. Okt. 2008 (CET)
- Berntie, der Urheber kann in der von ihm gewünschten Weise genannt werden, auch gar nicht oder als Anonymus. Trotzdem müssen wir natürlich irgendwie sicherstellen können, dass er mit der Veröffentlichung in der Form einverstanden ist. Vorschlag: Er soll (mit Klarnamen) eine Genehmigung an permissions-de@wikimedia.org schicken, in der er das Bild unter einer freien Lizenz (oder als „bild-frei“) freigibt und dazuschreibt, dass er nicht genannt bzw. wie er genannt werden will. —Pill (Kontakt) 13:20, 1. Nov. 2008 (CET)
SH Notinsel-Logo
Eure Meinung zur Abschätzung der Schöpfungshöhe ist mal wieder gefragt: Es geht um das Logo der Notinsel. Sind die Figuren schon comichaft genug, auch wenn sie aus sehr einfachen Formen zusammengesetzt sind? Es bedankt sich --Connum 19:15, 31. Okt. 2008 (CET)
- Keine Schöpfungshöhe. Kein Überragen der Standartgestaltung, da nur aus elementarsten Formen zusammengesetzt. Viele Grüße jodo 19:18, 31. Okt. 2008 (CET)
- Danke! --Connum 19:22, 31. Okt. 2008 (CET)
Im Zeifel keine SH, ist das so schwer zu kapieren? --134.130.68.200 23:11, 31. Okt. 2008 (CET)
- Histo, ich weiß nicht, was du damit bezwecken willst... Es kann nicht jeder deine Meinung kennen, ist das so schwer zu kapieren? -- Chaddy - DÜP 00:59, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ist es so schwer zu kapieren, dass du (wer auch immer du bist) solche Fragen ignorieren sollst? jodo 01:18, 1. Nov. 2008 (CET)
- Auch wenn Du es 100 mal wiederholst, hilft das dem Durchschnittsnutzer nicht bei der Beurteilung des Einzelfalls weiter. Aber zumindest konnte der Herr sein bekannt unfreundliches Rumgeschreie zeigenn. sугсго 18:24, 1. Nov. 2008 (CET)
IMDb
Ist es urheberrechtlich und nach Datenbankherstellerrecht zulässig, Lebensdaten aus der Internet Movie Database für einen Abgleich mit der Wikipedia zu verwenden? Laut Lizenz wäre dafür eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Projektseite dazu: Benutzer:APPER/IMDb --08-15 23:54, 31. Okt. 2008 (CET)
- Fakten sind nicht schützbar. Da können die schreiben was sie wollen. Bobo11 00:01, 1. Nov. 2008 (CET)
- Unter der Prämisse habe ich das ganze auch laufen lassen. Die einzelnen Geburtsdaten stehen meiner Meinung nach auf keinen Fall unter irgendeinem Schutz. Höchstens also die Zusammenstellung. Ich greife aber gar nicht auf die Zusammenstellung zu, sondern teste nur einzelne (nämliche die aus der Wikipedia). Bin trotzdem auf weitere Meinungen und Hinweise gespannt, bin ja kein Urheberrechtsexperte. --APPER\☺☹ 03:44, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der Datenabgleich ist vollkommen problemlos. Diese Angaben sind nicht schutzfähig. --RalfR → Berlin09 11:02, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der erste Satz stimmt, der zweite auch, aber in Bezug auf die Frage absoluter Blödsinn. Beim Datenbankschutz sind nicht die Daten, sondern die Datenbank geschützt. Ein Datenbankwerk wird es wohl nicht sein, aber der Schutz des UrhG für NichtWerk-Datenbanken ist ja auch nicht ohne. sугсго 11:08, 1. Nov. 2008 (CET) PS: Die Art und Weise der Aufbereitung auf einer Seite, die unter der GFDL steht könnte allerdings problematisch sein, da nach und nach doch große Teile der Datenbank der imdb durchs Wiki gelangen, mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL oder frag die imdb einfach, die freuen sich sicher über einen externen Abgleich.
- Ich würde keine Anfrage an die ImDB stellen, schon alleine deshalb nicht, weil es Mühe, Zeit und Arbeit kostet, die rechtlich gesehen weder erforderlich noch notwendig ist. Die ausgelesenen Geburtsdaten in der ImDB sind wie schon von Ralf und Bobo11 gesagt wurden ist, nicht schützbar. Selbst eine Datenbank wäre nur dann schützbar, wenn wir sie am Stück nehmen und hier in Wikipedia einarbeiten und verwenden würden. Das ist bei APPERS Abgleich-Tool jedoch nicht der Fall, da er ähnlich wie jeder Nutzer der als Leser auf die IMDB zugreift, nur die Geburtsdaten ausliest und mit den Angaben der PD in Wikipedia vergleicht. Ob dies nun für einen Artikel geschieht oder wie Apper es macht, mit mehreren hundert, spielt dabei keine Rolle. Die ImDB hat keinerlei Rechte, dies zu unterbinden. Zudem sollte die ImDB selbst erstmal im eigenen Garten aufräumen, immer wieder finde ich urheberrechtlich problematische Bilder dort, ohne Quell- und Autorenhinweis. Aber das ist eine andere Sache. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 1. Nov. 2008 (CET)
- Zum Monopolrecht des §§ 87 a ff. UrhG (dem Datenbankleistungsschutzrecht genannt Schutz des Datenbankherstellers) braucht man keine geschützen Daten und kein Datenbankwerk, sondern aus Gründen der Lobbyarbeit der großen Datenbankinhaber nur drei Dinge: Eine Datenbank, eine wesentliche Investition in diese und einen wesentlichen Teil derselben. (Wesentlich ist der Teil zumindest dann, wenn für ihn eine wesentliche Investition aufgewendet wurde). Der Datenbankschutz schützt eben gerade auch die Zusammenstellung des Unschützbaren. sугсго 08:03, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde keine Anfrage an die ImDB stellen, schon alleine deshalb nicht, weil es Mühe, Zeit und Arbeit kostet, die rechtlich gesehen weder erforderlich noch notwendig ist. Die ausgelesenen Geburtsdaten in der ImDB sind wie schon von Ralf und Bobo11 gesagt wurden ist, nicht schützbar. Selbst eine Datenbank wäre nur dann schützbar, wenn wir sie am Stück nehmen und hier in Wikipedia einarbeiten und verwenden würden. Das ist bei APPERS Abgleich-Tool jedoch nicht der Fall, da er ähnlich wie jeder Nutzer der als Leser auf die IMDB zugreift, nur die Geburtsdaten ausliest und mit den Angaben der PD in Wikipedia vergleicht. Ob dies nun für einen Artikel geschieht oder wie Apper es macht, mit mehreren hundert, spielt dabei keine Rolle. Die ImDB hat keinerlei Rechte, dies zu unterbinden. Zudem sollte die ImDB selbst erstmal im eigenen Garten aufräumen, immer wieder finde ich urheberrechtlich problematische Bilder dort, ohne Quell- und Autorenhinweis. Aber das ist eine andere Sache. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der erste Satz stimmt, der zweite auch, aber in Bezug auf die Frage absoluter Blödsinn. Beim Datenbankschutz sind nicht die Daten, sondern die Datenbank geschützt. Ein Datenbankwerk wird es wohl nicht sein, aber der Schutz des UrhG für NichtWerk-Datenbanken ist ja auch nicht ohne. sугсго 11:08, 1. Nov. 2008 (CET) PS: Die Art und Weise der Aufbereitung auf einer Seite, die unter der GFDL steht könnte allerdings problematisch sein, da nach und nach doch große Teile der Datenbank der imdb durchs Wiki gelangen, mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL oder frag die imdb einfach, die freuen sich sicher über einen externen Abgleich.
- Der Datenabgleich ist vollkommen problemlos. Diese Angaben sind nicht schutzfähig. --RalfR → Berlin09 11:02, 1. Nov. 2008 (CET)
- Unter der Prämisse habe ich das ganze auch laufen lassen. Die einzelnen Geburtsdaten stehen meiner Meinung nach auf keinen Fall unter irgendeinem Schutz. Höchstens also die Zusammenstellung. Ich greife aber gar nicht auf die Zusammenstellung zu, sondern teste nur einzelne (nämliche die aus der Wikipedia). Bin trotzdem auf weitere Meinungen und Hinweise gespannt, bin ja kein Urheberrechtsexperte. --APPER\☺☹ 03:44, 1. Nov. 2008 (CET)
Verständnisfrage an Syrcro: "mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL" - ich nehme an, dass "oparke" opake heissen sollte, aber was versteht man unter einer "opaken Versionsgeschichte"? Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um den Gegensatz einer "transparenten Versionsgeschichte" handelt - und würde das so interpretieren, dass eine Versionsgeschichte "opak" ist, wenn man sich die einzelnen Versionen darin nicht ansehen kann? Du empfiehlst APPER also, sein Projekt auf einer Seite zu machen, die nicht unter die GFDL gestellt wird und die keine "opake Versionsgeschichte" hat, d.h. die Versionsgeschichte soll transparent sein? Das scheint mir bei Benutzer:APPER/IMDb allerdings bereits der Fall zu sein. Oder gar keine Versionsgeschichte? Kann man hier eine Seite ohne Versionsgeschichte pflegen? Gestumblindi 19:41, 1. Nov. 2008 (CET)
- Das ist ein Umstellungsfehler ich habe opak (mit R zuviel) zuerst angeraten, dann aber den Satz invertiert, ohne das Wort zu änderen. Durch die Einstellung immer weiterer Brocken der DB der Imdb kommt man wegen der GFDL und der Einsehbarkeit der Versionsgeschichte irgendwann zu einer sehr weitgehenden Kopie von der Vier-Datenzuordnungstabelle der Imdb (Geburtstag, Todestag, Namen, Imdb). Diese Tabelle ist wohl ein wesentlicher Teil der imdb. Für das Datenbankherstellerrecht brauchen wir also zum Abwehrrecht nur noch eine wesentliche Investition in diesen Teil der Datenbank. Und das zu verneinen ist beim doch recht hohen Rechercheaufwand für die imdb recht schwierig, das geh wohl nur dannn, wenn man der Wikipedia dieses auch verweigert (Umsonsthilfe von Freiwilligen sind keine wesentliche Investition, es ist nur Geld, nicht aber Arbeitskraft als solche geschützt). sугсго 08:03, 2. Nov. 2008 (CET)
Urheberrecht bei Ansichtskarten
Hallo gelten bei Ansichtskarten die selben Urheberrechte wie bei sonstigen Bildern bzgl. einer etwaigen Veröffentlichung - siehe Wikipedia:Bildrechte oder gibt es bei Ansichtskarten Besonderheiten zu beachten? Danke schon mal für Eure Antworten! --PS - Der schläfrige Bär! 18:40, 30. Okt. 2008 (CET)
Es gelten die gleichen Regeln. Bei Ansichtskarten, die erwiesenermaßen vor 1923 gedruckt wurden, kann eine Anwendung der 1923-Regel in Betracht kommen, wenn kein Fotograf angegeben ist bzw. dieser nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist --Historiograf 18:43, 30. Okt. 2008 (CET)
- Vom Urheberrecht unterscheiden sich Ansichtskarten nicht von anderen Bildern. Das, was Histo hier meint, ist, dass Ansichtskarten sich sehr gut mit unserer Regelung behalten lassen, die besagt, dass wir vor 1923 veröffentlichte Bilder als gemeinfrei ansehen. Ansichtskarten haben oft einen Poststempel, mit dem man das Datum, an dem die Karte geschickt wurde, gut beweisen kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:40, 30. Okt. 2008 (CET)
- "dass wir vor 1923 veröffentlichte Bilder als gemeinfrei ansehen" - wohlgemerkt: nur dann, wenn wir den Namen des Urhebers auch nach gründlicher Recherche nicht feststellen konnten. Wenn wir wissen, wer der Urheber ist, kommt es auch bei vor 1923 veröffentlichten Bildern wie üblich darauf an, ob er seit 70 Jahren verstorben ist. 1923 wurde gewählt, weil vor 1923 Veröffentlichtes in den USA PD ist. Siehe Vorlage:Bild-PD-alt-1923. Gestumblindi 21:51, 30. Okt. 2008 (CET)
- Bildrechte an sich sind mir schon klar, nur hatte ich bei Post- bzw. Ansichtskarten noch bedenken bzgl. etwaiger Verlagsrechte oder ähnlichen. --PS - Der schläfrige Bär! 00:14, 31. Okt. 2008 (CET)
- Warum sollten Verlage mehr Recht haben als die eigentlichen Urheber? (Abgesehen, davon dass sie Rechte oder auch vermeintliche rechte mit mehr Nachdruck durchsetzen).--Nichtohne 15:16, 31. Okt. 2008 (CET)
- Bildrechte an sich sind mir schon klar, nur hatte ich bei Post- bzw. Ansichtskarten noch bedenken bzgl. etwaiger Verlagsrechte oder ähnlichen. --PS - Der schläfrige Bär! 00:14, 31. Okt. 2008 (CET)
Die Schutzfristen des Urheberrechts richten sich nach dem Todesjahr des Urhebers, längere Rechte haben Verlage nicht. Gestumblidi führt in die Irre: Unsere n-100-Regel gilt auch dann, wenn wir den Namen kennen, aber nicht mit zumutbarem Aufwand das Todesdatum feststellen können --Historiograf 17:39, 31. Okt. 2008 (CET)
- Diese Korrektur akzeptiere ich gerne. Muss dann auch der Text von Vorlage:Bild-PD-alt-1923 geändert werden? Dort ist nämlich ausdrücklich vom Namen des Urhebers die Rede, nicht vom Todesdatum, und darauf hatte ich mich in meiner Antwort gestützt:
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass * das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde und * der Name des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
Fragen könnte man sich noch, wieviel Aufwand zumutbar ist. Gestumblindi 20:08, 1. Nov. 2008 (CET)
Ja der Text der Vorlage sollte geändert werden --FrobenChristoph 05:02, 2. Nov. 2008 (CET)
- Tja, wenn das so ist - nimmt ein Admin die Änderung vor? Die Vorlage ist ja vollgesperrt. Wenn ich das recht verstehe, müsste darin nur "der Name des Urhebers" durch "das Todesdatum des Urhebers" ersetzt werden. Gestumblindi 01:58, 4. Nov. 2008 (CET)