Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/12

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Reinhard Müller in Abschnitt Panoramafreiheits-Howto für Österreich?

Logo der ZGF

Darf das Logo der ZGF vom Briefkopf hochauflösend gescannt und im Artikel verwendet werden? Play It Again, SPAM (Diskussion) 09:59, 1. Dez. 2015 (CET)

M.E. deutlich von einfachen geometrischen Formen entfernt, also nein. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 10:05, 1. Dez. 2015 (CET)

Was ist zu tun?

Gerade bei einem Kollegen auf der Disk entdeckt: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:NordNordWest#der_Wolf_im_Wald_als_Abmahnfalle Was ist zu tun? Grüße, --Felistoria (Diskussion) 15:04, 7. Dez. 2015 (CET) P.S.: Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Der_Wolf_im_Wald --Felistoria (Diskussion) 15:05, 7. Dez. 2015 (CET)

Wirkt trollig. War auf Commons auch schon Thema, allerdings dort durch eine (vermeintlich) andere Person. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:07, 7. Dez. 2015 (CET)
Nichts zu tun, siehe https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Abmahnungen --Pölkkyposkisolisti 15:08, 7. Dez. 2015 (CET)
Ziemlich arroganter Ton da. Alles klar. --Felistoria (Diskussion) 15:16, 7. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Felistoria (Diskussion) 15:16, 7. Dez. 2015 (CET)

Ohne Share alike

Ich weiß, dass das "Share alike" "Unter gleichen Bedingungen" übersetzt heißt. Aber was bedeutet das in der Praxis. Wie muss oder kann ich ein Foto das ohne SA ist weiter verwenden. Kann ich die Fotos mit einer anderen Lizenz weitergeben, oder was bedeutet das tatsächlich" - danke K@rl 12:07, 1. Dez. 2015 (CET)

Karl Gruber, schau mal hier (PDF-Datei) auf S. 13, rechte Spalte. Beantwortet das die Frage? — Pajz (Kontakt) 14:14, 1. Dez. 2015 (CET)
Super, danke sehr hilfreich --lg K@rl 15:27, 1. Dez. 2015 (CET)

Alte Tele5-Logos

Ich wollte mal die Überführung dieser alten Logos von Tele5 nach Commons anregen, damit sie auch im Artikel en:Tele5 verwendet werden können:

Als Ersatz fürs erste evtl. das hier: [1] (Logo von 1990-1992)

Präzedenzfälle wären [2] (Logo des letzten Halbjahres 1992), [3] (Logo seit 2010) und [4] (HD-Logo). Alle drei schon auf Commons. Warum die drei obigen Logos dann nicht auf Commons erlaubt wären (wo der Urheberschutz eh per Fair Use wesentlich großzügiger ausgelegt wird als speziell in der deutschen Wikipedia, wo sämtliche Logos schon lange liegen), diese drei aber schon, müßte erst genauer dargelegt werden. Siehe dazu auch das Logo des ehem. Schwestersenders Telecinco, das sich ebenfalls bereits auf Commons befindet: [5] Die Ergebnisse zum Urheberrecht-Workshop 2014 scheiden hier aus, da die Logos eben alle schon lange auf der deutschen Wikipedia liegen, es bei diesen Ergebnissen allein um die deutsche Wikipedia geht und es jetzt bei diesen Logos stattdessen um die Überführung aufs wesentlich großzügigere Commons geht. --2003:71:4E07:3E42:1D36:BDC7:DD5C:24BF 19:10, 1. Dez. 2015 (CET)

Ich teile schon die Prämisse der größeren „Großzügigkeit“ nicht; die Berufung auf die Fair-use-Generalschranke ist auf Commons entgegen deiner Darstellung ausdrücklich nicht erlaubt. Nach den Commons-Richtlinien hat sich die Rechtmäßigkeit darüber hinaus unter anderem nach deutschem Recht (als Herkunftsland) zu richten, womit die dortige Bewertung jedenfalls nicht liberaler ausfallen sollte als die hiesige. In dem von dir angewandten „komparativen“ Ansatz liegt davon abgesehen das Problem, dass der Status quo nicht das Ergebnis einer feinen Auswahl von Materialien ist; vielmehr laden Unmengen von Nutzern Inhalte hoch, von denen jeder nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von irgendjemandem überprüft wird, und selbst überprüfte Inhalte werden nach völlig inhomogenen Kriterien beurteilt. Daraus, dass irgendeine Datei irgendwo „liegt“, kann faktisch überhaupt nicht darauf geschlossen werden, dass sie auch dort „liegen soll“. M.E. sind die beiden von dir eingebundenen Logos jedenfalls geschützt, insofern bin ich auch gegen eine Verschiebung, weil dies bloß zur Erneuerung der Rechtsverletzung führt. — Pajz (Kontakt) 21:13, 1. Dez. 2015 (CET)

Burning Down Alaska

Für meinen derzeitigen Bandartikel zu Burning Down Alaska würde ich gerne eine Logo-SVG erstellen. Das Logo befindet sich hier. Meine Frage wäre, ob der Schriftzug verwendbar ist oder schon in die durch Urheberrecht geschützte Zone läuft. Für mich wäre es gerade noch so grenzwertig im freien Bereich oder liege ich falsch? --Goroth Stalken 22:47, 1. Dez. 2015 (CET)

Ich würde grünes Licht geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:34, 2. Dez. 2015 (CET)

Stasidokumente

Moin moin! Frage zu MfS Dokumenten: Sind reine Text Dokumente urheberrechtlich geschuetzt? §5 UrhG greift wohl nicht. LG, --Hedwig in Washington (Disk?)B 23:52, 1. Dez. 2015 (CET)

 
Beispiel
Sachtexte können urheberrechtlich geschützt sein (so zB der BGH im Fall Anwaltsschriftssatz), das hängt immer davon ab, ob der Text Individualität im Sinn der Schöpfungshöhe aufweist, die dem Autor zugerechnet werden kann. Hier sehe ich das nicht. Diese Kurzmeldungen wurden zu tausenden verfasst, die Formulierungen sind standardisiert und eben nicht originell oder individuell. Grüße --h-stt !? 11:03, 2. Dez. 2015 (CET)
Ich würde hier in der - unfreiwillig komischen - Zusammenfassung der klassenfeindlichen Texte schon eine Individualität sehen: Die Gewichtung und Wertung würde eben nicht jeder gute Stasispitzel gleich anfertigen. Benedictus Levita (Diskussion) 11:21, 2. Dez. 2015 (CET)
Ich hätte auch gesagt, dass das nicht schutzfähig ist, aber man kann das sicher auch anders sehen. Dann müsste man wohl bei der Bundesregierung um eine Freigabe bitten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:33, 2. Dez. 2015 (CET)
Nein, nicht die Bundesregierung, den konkreten Autor. Nur der hätte die Rechte an diesem Text, wenn man ihm Schutzfähigkeit zusprechen will. Grüße --h-stt !? 13:58, 2. Dez. 2015 (CET)
Das ist ein Missverständnis, was Urheberrecht ist. Das Urheberrecht schützt nicht die Gewichtung und Wertung in dem Text, sondern kann nur die konkreten Formulierungen betreffen. Idee und Gedanke sind nicht schutzfähig, nur die reale Form. Grüße --h-stt !? 13:58, 2. Dez. 2015 (CET)
Bei derartigen Texten hatte in der DDR niemand Gestaltungsfreiheit. Das ist immer das Gleiche gewesen. Das kann nicht geschützt sein. Was nicht aus feststehenden Formulierungen besteht, ist die Aufzählung von Fakten. Derartige Schriftstücke sind sowieso alles andere als schöpferische Werke, Schöpfung muß dabei tunlichst vermieden werden. --Pölkkyposkisolisti 14:34, 2. Dez. 2015 (CET)
Ich sehe da allerdings auch keine Individualitaet. Nach dem Lesen von drei Dokumenten kann man fast das vierte vorhersagen. Danke fuer Eure Zeit! --Hedwig in Washington (Disk?)B 07:51, 4. Dez. 2015 (CET)

Porzellanmarken aus dem 18. Jahrhundert

Liebe Kollegen, ich würde gern sogenannte Porzellanmarken aus dem 18. Jahrhundert zur Bebilderung eines Artikels hochladen. Natürlich kann ich nicht in die entsprechenden musealen Sammlungen gehen, die guten Stücke aus der Vitrine nehmen, kurz umdrehen und selbst Fotos machen. Ich habe aber ein Buch, in dem die Marken abgebildet sind. Kann ich die einfach einscannen und eine fehlende Schöpfungshöhe zur Legitimation bemühen? --Schlesinger schreib! 20:14, 2. Dez. 2015 (CET)

@Schlesinger: Das lässt sich aus folgenden Gründen nicht eindeutig beantworten. Wobei das Problem das Photo des Porzellan und nicht das (eh schon gemeinfreie) Porzellan selbst ist.
  • Grundsätzlich geht die WMF (und damit auch wir in diesem Projekt) davon aus, dass einfache Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Werke grundsätzlich kein Leistungsschutzrecht (und erst recht kein Urheberrecht begründen). Ob die Rechtsprechung das tatsächlich auch so sieht, darüber wird gerade im Rahmen einer Klage der Reiss-Engelhorn-Museen entschieden.
  • Nehmen wir mal an, dass wäre so. Dann stellt sich die Frage ob es sich bei Photographien von Porzellanmalereien tatsächlich um Reproduktionen zweidimensionaler Werke handelt. Schließlich ist die Unterlage häufig gewölbt und zudem meist nicht nur die Malerei selbst sondern auch die übrige Form des Gefäßes zu erkennen.
Müsste ich das entscheiden, würde ich sagen:
  •  Ok Plane Unterseite eines Tellers ohne erkennbaren Rand
  • Nein Alles auf dem irgendwie die dreidimensionale Form des Porzellans erkennbar ist.
Bezogen jeweils auf das komplette dort abgebidlete Photo und nicht auf einen von Dir erstellten Ausschnitt. // Martin K. (Diskussion) 20:27, 2. Dez. 2015 (CET)
Vielen Dank für die Antwort. Genau wegen der Mannheimer-Richard-Wagner-Sache frage ich ja auch hier. Aber ich werde mal meine komischen Marken auf der Unterseite der Fayencen, es sind Teller und Pötte, einfach einscannen und hochladen. Was ist stressfreier, Commons oder hier lokal? --Schlesinger schreib! 20:34, 2. Dez. 2015 (CET)
@Schlesinger: Wie gesagt: das ist nur meine eigene private Abschätzung. Das Risiko trägst Du natürlich selbst.
Hochladen solltest Du die Bilder in jedem Fall auf Commons. Ein Lokaler Upload von Bilder macht eigentlich nur in ganz wenigen Fällen Sinn:
  • Regelschutzfrist in DACH schon ausgelaufen, in den USA und/oder im Ursprungsland aber noch intakt.
  • Urheber nicht ermittelbar aber Bild älter als 100 Jahre (-> 100Jahre Regelung)
  • Keine Panoramafreiheit im Ursprungsland (-> Schutzlandprinzip)
//Martin K. (Diskussion) 11:58, 3. Dez. 2015 (CET)dann Sinn, wenn man Dinge hat, die in Deutschland schon gemeinfrei

Einzelnen Seitenbetreibern die Verwendung einer Datei unter CC-Lizenz untersagen - geht das?

Liebe Wikipedia,

gerade habe ich entdeckt, dass eine kleine Spielerei von mir von der WikiMANNia verwendet wird. Konkret geht es um die Datei:Löschdiskussion.gif, die hier in der Wikipeda auf zahlreichen Benutzerseiten eingebunden wird (was ich sehr schmeichelhaft finde). Die taucht jetzt aber auch auf http://de.domain-dieser-unsäglichen-seite,die-vom-spamfilter-blockiert-wird-was-ich-super-finde.org/Wikipedia-Kritik auf und das ist ganz und gar nicht in meinem Interesse (bin überzeugter Feminist). Kann ich dagegen irgend etwas tun? Und wenn ja, was? Liebe Grüße, --WiMu (Diskussion) 09:28, 3. Dez. 2015 (CET)

Faktisch nicht: Aber: Die halten sich nicht an die Lizenzbedingungen der CC-BY-SA-3.0 (generisch). Gegenüber den Wikimannischen könntest Du Dich auf Ziff. 7 a in Verbindung mit Ziff. 4 a, b der Lizenz berufen:

„[...]
4. Restrictions. The license granted in Section 3 above is expressly made subject to and limited by the following restrictions:

a) You may Distribute or Publicly Perform the Work only under the terms of this License. You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. [...]
c) If You Distribute, or Publicly Perform the Work or any Adaptations or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution ("Attribution Parties") in Licensor's copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work, unless such URI does not refer to the copyright notice or licensing information for the Work; and (iv) , consistent with Section 3(b),[...]

7. Termination

This License and the rights granted hereunder will terminate automatically upon any breach by You of the terms of this License.“

.

Die Kennzeichnen das Bild nicht als CC-BY-SA 3.0, noch erfüllen sie auch nur einer der Forderungen aus Ziff. 4 c. Benedictus Levita (Diskussion) 10:07, 3. Dez. 2015 (CET)
Ha! Danke! Stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen - das heißt, ich hätte sogar theoretisch die Möglichkeit, die abzumahnen ... hehehe :-) --WiMu (Diskussion) 10:36, 3. Dez. 2015 (CET)
Bei Abmahnungen wird immer vergessen, dass die Erstmal den Abmahnenden Geld kosten und im Long Term nur Abmahntrollen [und der Rechtsanwaltschaft] einen Gewinn bringen. [Zumindest außerhalb des gewerblichen Vorgehens]. Benedictus Levita (Diskussion) 11:11, 3. Dez. 2015 (CET)
Naja, das ist hier mal wieder eher so ein Grenzfall. Die Bilder verlinken ja auch dort wikitypisch auf eine Bilddetailseite. Auf der sind zwar (seltsamerweise) auch keine Urheber und Lizenzinformationen zu finden, wohl aber immerhin ein Link nach Commons. Und dort gibt es diese Infos. Ob Du mit eine Abmahnung vor Gericht durchkommst hängt also ganz davon ab, wie eng die die Lizenzbedingungen auslegen und ob die einer Attribution mittels einer externen Seite als zulässig anerkennen oder nicht. Strenggenommen ist sie es (für alle Versionen unter 4.0) nicht - das muss aber das Gericht nicht genauso sehen. // Martin K. (Diskussion) 11:51, 3. Dez. 2015 (CET)
Na, ihr habt ja "echte" Probleme… "Einzelnen Seitenbetreibern" die Verwendung einer Datei untersagen, die man selbst ausdrücklich zur "freien Verwendung" ins Netz gestellt hat. Das ist doch "Sexistische Kackscheiße", so sagt man doch auf feministisch, oder?!?? Namensnennung bei Kamelopedia-/Wikpedia-Pseudonym? Und dann: Abmahnung? Vor Gericht?? Als Internet-Pseudonym??? Das ist ein Insider-Witz, gell? --WikiMANNia (Diskussion)

Panoramafreiheit in Slowenien?

Da hab ich mich vorher extra in unserem Artikel informiert und nun...: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:15-11-25-Maribor_Inenstadt-RalfR-WMA_4301.jpg Ist unser Artikel falsch? --Pölkkyposkisolisti 22:02, 5. Dez. 2015 (CET)

Da wird Pajz wohl am ehesten helfen können. Yellowcard (D.) 10:55, 7. Dez. 2015 (CET)
Pajz hat im vorauseilenden Gehorsam die Textstelle in der de-wp schon angepasst. Damii entspricht sie jetzt dem, was bei Commons steht, nämlich dass eine kommerzielle Auswertung der Fotos nicht möglich ist. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 11:03, 7. Dez. 2015 (CET)

Nicht-autorisierter Beitrag (https://de.wikipedia.org/wiki/MD_Elektronik)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter folgendem Link finden Sie einen nicht-autorisierter Beitrag über die MD ELEKTRONIK GmbH: https://de.wikipedia.org/wiki/MD_Elektronik

Aufgrunddessen wollte ich mich erkundigen, wer diese Seite erstellt hat bzw. möchten wir mit dem Ersteller in Kontakt treten?

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. (nicht signierter Beitrag von 77.234.32.86 (Diskussion) 15:33, 7. Dez. 2015 (CET))

Die Firma MD Elektronik hat hier gar nicht zu autorisieren. Dies ist keine Firmenwebseite und auch kein Branchenbuch. Die Autoren können der Versionsgeschichte entnommen werden. Der Hauptautor ist aber sowieso anonym und deshalb kaum ansprechbar. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:36, 7. Dez. 2015 (CET)
Und noch als Nachtrag, weil wir hier auf „Urheberrechtsfragen“ sind: Die Texte sind nicht 1:1 von der Firmenhomepage übernommen. Ein urheberrechtliches Problem sehe ich da auch nicht. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:49, 7. Dez. 2015 (CET)

Briefmarken public domain?

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Files_in_Category:Silvia_Runge

Richtig oder falsch? --95.90.193.70 19:26, 8. Dez. 2015 (CET)

Scheint richtig, denn Briefmarken sind nicht pauschal „public domain“. Yellowcard (D.) 19:38, 8. Dez. 2015 (CET)
Genau, siehe auch Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review. Gestumblindi 23:37, 8. Dez. 2015 (CET)

Hitler-Broschüre

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass es "Der Weg zum Wiederaufstieg" nicht im Internet fei verfügbar gibt (ich könnt jedenfalls es nicht finden). Deshalb meine Frage: Wann läuft das Copyright ab? Wenn das geschehen ist, könnte man die Schrift auf Wikisource veröffentlichen.

MfG --93.223.2.192 12:37, 11. Dez. 2015 (CET)

Wenn die Broschüre tatsächlich nur Texte Hitlers enthält, wird sie am 1.1.2016 gemeinfrei. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 12:46, 11. Dez. 2015 (CET)
Passt! --93.223.2.192 13:43, 11. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 93.223.2.192 13:43, 11. Dez. 2015 (CET)

Panoramafreiheit einer Informationstafel

Der Heimatkundeverein Altenstadt hat mir die Druckvorlage einer öffentlich zugänglichen Informationstafel als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Frage ist nun, ob die Grafiken auf der Tafel der Panoramafreiheit unterliegen oder nicht. (Für den Text habe ich bereits eine Freigabe erhalten; für die Grafiken wäre sie wahrscheinlich schwieriger zu bekommen) --Reinhard Müller (Diskussion) 19:49, 7. Dez. 2015 (CET)

Kurze Ergänzungen, da ich Reinhard via OTRS hierher verwiesen hatte.
Eigentlich geht es um darum, ob die Panoramafreiheit nicht nur die Verbreitung einer zeichnerischen oder photographischen Abbildungen eines im öffentlichen Raum befindlichen Werkes gestattet, sondern auch die Verbreitung des PDFs der Grafik, die auf diese Tafel gedruckt wurde (also so zu sagen des Originals). Zum Hintergrund: Beides stammt aus Österreich.
Ich persönlich würde das verneinen (auch aus meine eher von deutschland geprägten Verständnis der Panoramafreiheit heraus). Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren. // Martin K. (Diskussion) 20:21, 7. Dez. 2015 (CET)
Ich komme nicht mit. Warum sollte die Grafik aus dem PDF der Panoramafreiheit unterliegen? Es ist schon in höchstem Maße umstritten, ob einzelne Ausschnitte einer abfotografierten Schautafel unter die Panoramafreiheit fallen, aber dass es auch die Druckvorlage tun sollte, ist mal eine neue Idee, deren Rechtfertigungsansatz ich allerdings nicht finden kann ... Yellowcard (D.) 21:46, 7. Dez. 2015 (CET)
Meine Rede. Aber da das jetzt schon der zweite oder dritte Fall ist, in dem es um so was geht, dachte ich, wir klären das mal hier. // Martin K. (Diskussion) 23:01, 7. Dez. 2015 (CET)
Die Frage liegt wohl im Werksbegriff. Sind das PDF und die Tafel selbst voneinander zu unterscheidende Werke im Sinne des Urheberrechts? Oder sind es einfach nur verschiedene Manifestationen ein und desselben kreativen Schöpfungsprozesses? Kann die gedruckte Form eines Werks urheberrechtlich anders geschützt sein als die elektronische Form? --Reinhard Müller (Diskussion) 23:32, 7. Dez. 2015 (CET)
Das ist nicht der entscheidende Punkt. Es ist völlig irrelevant ob das dasselbe Werk ist, weil die Panoramafreiheit ja nicht das Werk selbst gemeinfrei macht. Nein dessen Urheberrecht bleibt zweifelos intakt. Die Panoramafreiheit gestattet lediglich die Abbildung - und zwar so und nur so, wie es aus dem öffentlichen Raum zu sehen ist. // Martin K. (Diskussion) 00:14, 8. Dez. 2015 (CET)
So würde ich das auch sehen. Auf eine einfache Formel gebracht ist es Sinn der Panoramafreiheit zu verhindern, dass der öffentliche Raum privatisiert wird, was aber nicht bedeutet, dass alles geistige Privateigentum, das irgendwann mal im öffentlichen Raum auftaucht, ohne Einschränkung "sozialisiert" wird.-- OlagDiskussionONE MAN, ONE VOTE! 06:30, 8. Dez. 2015 (CET)
Ja - und genau darum sehe ich auch die hier verbreitete Praxis sehr skeptisch, zweidimensionale, eigentlich geschützte Werke, die irgendwo im öffentlichen Raum angebracht sind, unter Berufung auf die Panoramafreiheit auf eine Weise zu reproduzieren, dass vom "Panorama", d.h. ihrer Umgebung im öffentlichen Raum, nichts mehr zu sehen ist. Also beispielsweise Fotos, die auf einer Informationstafel abgebildet sind, und dann zwar durchaus von dieser abfotografiert wurden, aber so beschnitten/bearbeitet, dass nur noch das abgebildete Werk zu sehen ist. Meiner Meinung nach überdehnt man damit die Panoramafreiheit. Von einer Druckvorlage ganz zu schweigen! Gestumblindi 23:41, 8. Dez. 2015 (CET)
Mittlerweile würde sich wohl die Mehrheit der hier Aktiven Deiner These anschließen, vgl. auch die Diskussionen zu dem Thema im Archiv. Es scheint aber so zu sein, dass sich die Literatur zu dieser Problematik kaum äußert und auch kein einschlägiges Urteil bekannt ist, was die Argumentation für Nichtjuristen, die mit Techniken wie der teleologischen Reduktion im Alltag eher wenig vertraut sind, erheblich erschwert. ;) Grüße, Yellowcard (D.) 00:06, 9. Dez. 2015 (CET)
Das könnte auch daran liegen, dass wir hier, gerade weil wir uns um das Urheberrecht kümmern, die einzigen sind, die sich überhaupt mit dem Problem des FoP-Washings rumschlagen müssen. Außerhalb der WP käme wohl kaum jemand auf die Idee, sich die Mühe zu machen so eine Tafel zu photographieren, um dann ein Bild rauszucroppen. Außerhalb der WP klaut man sich das lieber gleich und sauber irgendwo aus dem Netz ;)
Ich befürchte daher, dass wir ein Urteil zu diesem Thema nur dann bekommen, wenn wir selbst verklagt werden. // Martin K. (Diskussion) 00:14, 9. Dez. 2015 (CET)
 
Fresko an der Außenmauer einer Kapelle: so von der Panoramafreiheit gedeckt?
Moment mal. Ganz abgesehen von der Frage der Druckvorlage, bei der ich die Argumentation verstehen und ihr folgen kann: bedingt die Panoramafreiheit, dass von ihrer Umgebung im öffentlichen Raum etwas zu sehen ist? Ich war jedenfalls bisher der Überzeugung, dass die Panoramafreiheit das Werk selbst betrifft und keine Bedingungen an den Ausschnitt der Fotografie stellt. --Reinhard Müller (Diskussion) 10:15, 9. Dez. 2015 (CET)
Hallo Reinhard, genau das ist hier mehrfach diskutiert worden, ohne klares Ergebnis. Während vor einigen Jahren hier noch Konsens herrschte, dass man die Möglichkeiten der Panoramafreiheit ausnutzen kann und somit eine Schautafel abfotografieren und dieses Foto auf bspw. eine kleine Abbildung auf der Schautafel zuschneiden kann, wird das mittlerweile hier eher ablehnend betrachtet. Ziel der Panoramafreiheit ist schließlich zu vermeiden, dass die Abbildung des öffentlichen Raums verunmöglicht wird, weil sich diverse urheberrechtlich geschützte Werke befinden. Das Abfotografieren von Schautafeln, um über diesen Umweg den Urheber der Schautafelinhalte zu überlisten, war nie das Ziel dieser Schrankenregelung. Daher gilt: Rein wörtlich den Gesetztestext befolgend wäre das Abfotografieren und Zuschneiden, ohne dass noch etwas von der Umgebung zu erkennen ist, zulässig. Wendet man allerdings zur Auslegung der Norm eine teleologische Reduktion an, betrachtet also gewissermaßen nicht den Wortlaut, sondern den Zweck der Norm, würde man zu einem anderen Ergebnis kommen, nämlich dass dieses Vorgehen von der Norm nicht beabsichtigt und damit unzulässig ist. Und nun das Dilemma: Welche Auslegung korrekt ist, wie ein Gericht entscheiden würde, was die Rechtswissenschaftler dazu sagen – diese Fragen sind leider kaum zu beantworten. Gewissermaßen eine weitestgehend ungeklärte Fragestellung. Yellowcard (D.) 10:37, 9. Dez. 2015 (CET)
Ich rede jetzt nicht mehr von Schautafeln, sondern von Kunstwerken im öffentlichen Raum, siehe Bild hier rechts. --Reinhard Müller (Diskussion) 11:05, 9. Dez. 2015 (CET)
Das Fresko finde ich aus Sicht der Panoramafreiheit eher unproblematisch, weil das ja ein Werk ist, was (ähnlich wie z.B. Graffiti) eindeutig zum Verbleib in der Öffentlichkeit erschaffen wurde und nicht ohne seine Zerstörung wieder von dort entfernt werden kann.
Bei einer Schautafel und insbesondere den Bildern und Zeichnungen auf einer Schautafel, ist das schon etwas anders. Meist wurden diese nämlich nicht eigens zum Verbleib in der Öffentlichkeit geschaffen, sondern sind dort erst im Zuge einer Zweit- oder Drittverwertung und i.d.R. nicht im Original sondern als Kopie gelandet. Und wenn dann dabei so was rauskommt, wie z.B. dieses Aufnahme dieses eigentlich noch geschützten Feininger Gemäldes, dann hab ich da schon arge Bauchschmerzen. Das ist das, was ich als FoP-Washing ablehne und was dann, wenn man es auf die Spitze treiben würde, geeignet ist das Urheberrecht de facto auszuhebeln. Im Zug der Panoramafreiheit ist man ja nicht dazu verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Urheber dessen, was man da in der Öffentlichkeit photographiert, überhaupt dessen Aufstellung in der Öffentlichkeit zugestimmt hat. Daher könnte man theoretisch von jedem geschützten Werk irgendwo eine Kopie so montieren, dass sie aus dem öffentlichen Raum sichtbar und photographierbar ist. // Martin K. (Diskussion) 11:38, 9. Dez. 2015 (CET)

Benötige exakte Urheberangabe von 6 Commons-Bildern wegen Buchveröffentlichung

Hallo, ich benötige exakte Urheberangaben für die folgenden 6 Commons-Bilder.

Ein Freund hat mich wg. der Angabe des exakten Copyrights um Hilfe gebeten. Da die Bilder in einem Physik-Fachbuch erscheinen sollen, ist ihm verständlicherweise Rechtssicherheit sehr wichtig. Genau kenne ich mich da aber auch nicht aus.

Im Einzelnen geht es um die folgenden Bilder. Die Lizenzen unter denen sie eingestellt wurden, habe ich schon mal daneben geschrieben. Von den animierten gif-Dateien sollen wohl Sreenshots verwendet werden, da keine „Standbilder“ vorliegen:

1. Moody diagram.jpg Lizenz: CC-BY-SA-3.0-migrated

2. Coriolis meter vibrating no-flow 512x512.gif Lizenz: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 Generic (CC BY-SA 2.5)

3. Coriolis meter vibrating flow 512x512.gif Lizenz: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 Generic (CC BY-SA 2.5)

4. Flammability diagram methane.png Lizenz: CC-BY-SA-3.0

5. Rotary vane pump.svg Lizenz: CC-BY-SA-3.0-migrated

6. Butterfly-valve--The-Alloy-Valve-Stockist.JPG Lizenz: CC-BY-SA-3.0 CC-BY-3.0

Toll wäre, wenn jemand die exakten Urheberangaben gleich neben oder unter den Bildlinks schreiben würde. Dann könnten wir die Angaben direkt übernehmen. Grüße, --Vogelfreund (Diskussion) 20:11, 8. Dez. 2015 (CET)

Ein bißchen musst du schon selbst tun. Bei Bild 1 legen die Angaben insgesamt nahe, dass der Hochlader Donebythesecondlaw selbst einer der beiden als Urheber genannten Autoren "S Beck and R Collins, University of Sheffield" ist, da er sich selbst in Sheffield verortet. Am einfachsten wäre es, ihn selbst danach zu fragen.
Bei Bild 2 und 3 wäre wohl der Hochlader Cleontuni als Urheber zu nennen.
Bei Bild 4 wäre Hochlader Power.corrupts als Urheber zu nennen.
Bei Bild 5 wäre Rainer Bielefeld als Urheber zu nennen.
Bei Bild 6 wäre Heather Smith als Urheber zu nennen.
Auskunft ohne jede Haftung erteilt. --Túrelio (Diskussion) 20:32, 8. Dez. 2015 (CET)
Die Urheber müssen so genannt werden, wie sie am Bild stehen (also z. B. "S Beck and R Collins, University of Sheffield").
Allerdings könnte das mit dem Fachbuch schwierig werden. Der SA-Zusatz der Lizenz verlangt nämlich, das auch das neu erschaffene Werk unter der CC-by-sa oder einer vergleichbaren Lizenz stehen muss. Besser wäre es, wenn dein Freund sich direkt an die Urheber wendet, um da evtl. eine Sondergenehmigung zu erwirken.
Bild Nr. 6 unterliegt übrigens der CC-by 3.0, ohne SA. -- Chaddy · DDÜP 20:47, 8. Dez. 2015 (CET)
Deine Aussage zu Bild 1 widerspricht klar der Angabe im Lizenzbaustein "Namensnennung: Donebythesecondlaw at the English language Wikipedia". Das sind eben so die Inkonsistenzen, die bei der realen Nachnutzung auftreten können. --Túrelio (Diskussion) 21:10, 8. Dez. 2015 (CET)
Stimmt, da hab ich nicht genau genug hingesehen. Wenn der Urheber im Baustein genannt wird, ist diese Angabe die verbindliche. Das ist aber nur beim ersten Bild der Fall. -- Chaddy · DDÜP 22:02, 8. Dez. 2015 (CET)
Nein, Chaddy, das Buch muss nicht unter der freien Lizenz stehen. Die SA-Klausel bezieht sich auf abgeleitete Werke; ein Buch, das das Bild enthält, ist kein abgeleitetes Werk und muss dementsprechend nicht irgendwie frei lizenziert werden. Yellowcard (D.) 20:52, 8. Dez. 2015 (CET)
+1 Die SA-Regelung erfasst ausdrücklich nicht Sammelwerke und normale Nutzungen. // Martin K. (Diskussion) 11:55, 9. Dez. 2015 (CET)
@Vogelfreund: Wenn die Bilder nur verwendet und nicht bearbeitet werden, sind folgende Angaben zwingend notwendig:
  • Name das Urhebers (s.o.)
  • Name der konkreten Lizenz
  • Entweder Abdruck des kompletten Lizenztextes oder eines Links zu diesen.
Formal kann das entweder beim Bild selbst oder in einem Abbildungsverzeichnis geschehen, wobei die Urheberangaben für die CC-Lizenzen aber auf keinen Fall weniger prominent ausfallen dürfen, als ander Urheberangaben im selben (Sammel-)Werk.
Streng genommen verlangen die CC-Lizenzen bis Version 3.0 auch noch folgende Angaben, die in der Praxis jedoch selten bis nie erfüllt oder eingefordert werden:
  • Angabe des Werknamens
  • Angabe ob und wie das Werk bearbeitet (z.B. beschnitten) wurde
Das wird (wie gesagt) so gut wie nie beachtet, ist aber ein Restrisiko, dessen man sich bewusst sein sollte.
Falls Dein Freund vor hat, die Bilder zu bearbeiten (sie also z.B. frei zu stellen oder irgendwelche Dinge hineinzumontieren), muss er zusätzlich...
  • erkennbar machen, dass das Bild bearbeitet wurde
  • und (wenn es eine SA-Klausel gibt) das so entstandene Neue Werk ebenfalls wieder unter derselben oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlichen (wobei das i.d.R. den vorhergehenden Punkt gleich mit erledigt).
P.S.: Wenn Dein Kumpel Rechtssicherheit wünscht, sollte er sich übrigens an einen Anwalt wenden. Rechtsverbindliche Auskünfte auf die man sich zur Not auch vor Gericht ebrufen kann, können und dürfen wir (juristische Laien) hier nämlich grundsätzlich nicht erteilen. // Martin K. (Diskussion) 11:54, 9. Dez. 2015 (CET)
Danke schonmal für alle Rückmeldungen. Ist ja nicht gerade unkompliziert. Ich muss heute Abend erstmal Rücksprache mit meinem Kollegen halten, ob wir aus allem schlau werden. Rückfragen von uns daher frühestens heute Abend spät oder Morgen. Gruß, --Vogelfreund (Diskussion) 12:09, 9. Dez. 2015 (CET)

Bilder zur Suche nach MH 370 der Australier

Können wir die 179 Bilder hier in die Wikipedia bei uns übertragen? Link zur Übersichtsseite der Bilder: http://www.atsb.gov.au/mh370-pages/resources/images.aspx (engl.) Die Lizenz ist auf der Seite zu finden: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Auf der Webseite steht nur bei den Bildern man muss die Lizenz bei jedem einzeln Bild mit angeben, das ist ja bei uns sowie so der Fall. Kann sich das mal jemand ansehen und sagen ob das geht oder nicht? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 18:19, 7. Dez. 2015 (CET)
@Fiver, der Hellseher: Ja, die Bilder stehen unter einer freien Lizenz und sind damit hier nutzbar. Es wäre aus vielerlei Gründen sinnvoll, die benötigten Dateien (oder gerne auch alle verfügbaren Dateien) nicht hier, sondern auf Wikimedia Commons hochzuladen, von wo sie allen Wikimedia-Projekten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Dateien sollten dann mit {{Cc-by-4.0}} markiert werden. Falls Du Hilfe beim Upload brauchst, frag gern nochmal nach. Yellowcard (D.) 21:49, 7. Dez. 2015 (CET)
Danke für die Antwort. Ich bin gerade dabei Bildern den richtigen Namen wieder zu zuweisen. Melde mich später, wenn ich damit fertigt bin wieder. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 22:40, 7. Dez. 2015 (CET)
Jetzt bin ich damit fertig. Stellenweise waren die Dateinamen zu lang zum sortieren. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 23:49, 7. Dez. 2015 (CET)
Ich werde die Bilder ob morgen bei Wikimedia Commons veröffentlichen. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 23:50, 7. Dez. 2015 (CET)
Ich habe eine Frage wegen der Lizenz dort steht Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 4.0. Die selbe Lizenz wollte ich auch bei Wikimedia Commons angeben. Eine solche ist dort leider nicht oder noch nicht verfügbar. ich habe jetzt die Lizenz 3.0 genommen. Ist das ein Fehler? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 23:23, 8. Dez. 2015 (CET)
Ich finde dort die Angabe: „These images may be used under a creative commons licence for the work in the following terms: Creative Commons Attribution 4.0 Australia licence.“ Von Share Alike steht da m.E. nichts, daher ist CC-BY 4.0 die korrekte Lizenz. Der passende Commons-Baustein ist {{Cc-by-4.0}}. Ja, die Version 3.0 enthält einen anderen Lizenztext als die Version 4.0; die beiden Lizenztexte unterscheiden sich in einigen Fragen auch recht deutlich, sodass das mehr als eine rein akademische Fragestellung ist. Daher sollten die Lizenzangaben besser korrigiert werden. Grüße, Yellowcard (D.) 10:40, 9. Dez. 2015 (CET)
Es gibt keine Creative Commons Attribution 4.0 Australia licence. Es gibt einmal die Creative Commons Attribution 3.0 Australia licence und dann noch die Creative Commons Attribution 4.0 licence [ohne Australisierung]. Welche die wohl meinen, oder gar beide? Benedictus Levita (Diskussion) 16:28, 10. Dez. 2015 (CET)
Sicherlich die 4.0. Da es keine Portierung für Australien gibt, wird die englischsprachige Version ausschlaggebend sein. Von der Angabe einer Portierung kann IMO nicht auf die 3.0 geschlossen werden. Yellowcard (D.) 16:32, 10. Dez. 2015 (CET)

Warnschilder geschützt?

Es gibt einen Massenlöschantrag auf Warnschilder: commons:COM:Deletion requests/Files in Category:ISO 7010 safety signs (vector drawings). Sind diese wirklich geschützt? Und wer sollte hier der Urheberrechtsinhaber sein? --2A02:810D:1180:108:11C0:39E8:57C1:8AFC 21:54, 10. Dez. 2015 (CET)

Die ISO beansprucht die Nutzungsrechte. Nach deutschem Recht würde ich den meisten Symbolen (habe stichprobenhaft einige angeklickt) die Schöpfungshöhe absprechen, teilweise handelt es sich um weltweit in jedem öffentlichen Gebäude genutzte Symbole, bei denen ich auch nicht so recht daran glaube, dass die Nutzungsrechte bei der ISO liegen. Wie auch immer, das deutsche Recht wäre für eine Entscheidung auf Commons nicht ausschlaggebend; wir müssen uns erst Gedanken darüber machen, falls die Symbole auf Commons gelöscht werden sollten, woran ich nicht glaube. Yellowcard (D.) 10:05, 11. Dez. 2015 (CET)
Wäre echt mal interessant zu erfahren, wer tatsächlich die Urheber dieser Symbole sind. Gefühlt gibt es die ja schon ewig. Aber die ISO existiert ja auch schon seit 1947. Es wäre also durchaus möglich, das irgendwelche Grafiker die Symbole im Laufe der Jahrzehnte in deren Auftrag erstellt haben.
Wie läuft das eigentlich ab, wenn jemand ein Schild mit diesen Symbolen produzieren möchte? Hat die ISO da so was wie eine Standard-Lizenz oder eine Art Online-Shop, in dem man die Nutzungsrechte an einzelnen Symbolen erwerben kann? Weil selbst stellt die ISO ja keine Schilder her. Und wenn die ihre Rechte geltend machen, muss es ja irgendein System geben, mit dem die ganzen Schilder-Hersteller an diese Rechte kommen?!
Pauschal die Schutzfähigkeit absprechen, kann man diesen Piktogrammen jedenfalls nicht. Auch wenn einzelne davon an der Grenze der Schöpfungshöhe sein dürften, gibt es auch genügend, die (ungeachtet ihrer ubiquitären Verwendung) sehr wohl eigenschöpferische Züge haben. // 10:20, 11. Dez. 2015 (CET)
Um meine Fragen mal teilweise selbst zu beantwort:
  • Ja, es gibt einen Shop, der sich allerdings dazu ausschweigt, was da genau verkauft wird (die Datei oder das Nutzungsrecht?). Jedenfalls hab ich dort keinen Text gefunden, der (wie z.B. bei Stock-Agenturen üblich) definiert in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage man die Erworbengrafik nutzen dar (also sowas wie eine Lizenz). // Martin K. (Diskussion) 10:24, 11. Dez. 2015 (CET)
Zumindest einige dürften von Otl Aicher stammen. Allerdings halte ich alle für Amtliche Werke. Es ist ohnehin eine Frechheit, wie Beuth & Co. Kohle scheffeln. --Pölkkyposkisolisti 11:32, 11. Dez. 2015 (CET)
 
Parkverbotsschild von 1937
  1. Also was es die Verbotsschilder angeht: Die Idee, ein Verbot durch ein rundes Zeichen mit rotem Rand und einem durchgestrichenen Objekt darzustellen, ist aus der Straßenverkehrsordnung (z. B. das rechts dargestellte alte Parkverbotschild) und damit einem (gemeinfreien) Gesetz geklaut und kein Schöpfungsakt eines Künstlers. Ob die schwarzen Piktogramme dessen, was verboten wird, Schöpfungshöhe haben, ist bei den meisten Zeichen wohl zweifelhaft.
  2. Die meisten Zeichen sind Kopien der entsprechenden ehem. Zeichen der DIN-Norm. Diese unterliegen dem deutschen Urheberrecht und damit dem vorbehalt der Schöpfungshöhe. Während DIN-Texte eine ausreichende Schöpfungshöhe haben und als geschützt gelten, ist das bei den Normzeichen m.E. nicht der Fall. Die ISO kann kein Copyright auf Grafiken haben, welche aus Deutschland stammen und hier wegen fehlender Schöpfungshöhe gemeinfrei waren und sind.
ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:23, 11. Dez. 2015 (CET)

CC-BY-NC-SA

Hallo,

sind Bilder, die unter der Lizenz CC-BY-NC-SA stehen, für die deutschsprachige Wikipedia geeignet? Ein solches wurde nämlich heute Nacht auf commmons entfernt. --Der Buckesfelder  Disk.  bewerten  E-Mail 10:13, 12. Dez. 2015 (CET)

NC = non-commercial ist mit der Wikipedia/Wikimedia policy nicht vereinbar. -- Achim Raschka (Diskussion) 10:26, 12. Dez. 2015 (CET)
NC ist geduldet, wenn zusätzlich eine andere Lizenz benutzt wird, die als freier angesehen wird. --Pölkkyposkisolisti 10:35, 12. Dez. 2015 (CET)
Kannst du mir das genauer erklären? Ich verstehe es ja so: einmal wird kommerzielle Verwendung verboten und einmal (beim gleichen Foto) erlaubt - ist das nicht irgendwie ein Nepp? – Bwag 11:01, 12. Dez. 2015 (CET)
NC erlaubt z. B. die Nutzung für Bildung, diese Lizenz bewirkt, daß Nachnutzer aus diesem Umfeld nicht mehr nachfragen, ob sie dürfen. Was soll das mit Nepp zu tun haben? --Pölkkyposkisolisti 11:05, 12. Dez. 2015 (CET)
Zum Hintergrund:
  • Da keine der CC-Lizenzen eine Exklusivlizenz ist (also eine Lizenz die keine anderen neben sich duldet) , kann ein Urheber sein Werk grundsätzlich unter so vielen verschiedenen Lizenz veröffentlichen, wie er mag.
  • Für den Nachnutzer heißt das dann, dass er sich die Lizenz raus suchen kann, die ihn am Besten gefällt. Wenn also ein Bild sowohl unter CC-BY-SA als auch unter CC-BY-SA verfügbar ist, man es aber kommerziell nutzen möchte, wählt man eben CC-BY-SA und hält sich an die zugehörigen Lizenzbedingungen (wichtig!).
  • Natürlich ist das auf den ersten Blick etwas verwirrend. Aber dass es durchaus Sinn machen kann, ein Werk sowohl unter einer NC als auch einer freien Lizenz zu veröffentlichen, liegt darin, dass diese beiden Lizenz nicht kompatibel sind, weil die freie Lizenz eine weitere Einschränkung der Rechte verbietet und das NC eine Ausweitung derselbigen untersagt. Man kann also nicht einfach ein CC-BY-NC-SA mit einem CC-BY-SA-Werk zu einem neuen Werk verarbeiten. Das geht nur, wenn entweder beide Werke (auch) unter einer NC-Lizenz oder beide Werke (auch) unter einer nicht-NC-Lizenz zu haben sind.
  • In der Wikipedia hingegen können grundsätzlich nur Inhalte verwendet werden, die entweder gemeinfrei sind oder bei denen mindestens eine der Lizenzen eine echte freie Lizenz ist (siehe freedomdefined.org). Das ist dann die Lizenz unter der die Wikipedia selbst die Inhalte nutzt. Bei CC fallen nur CC0, CC-BY und CC-BY-SA unter diese Definition – die Lizenzen mit NC oder ND-Einschränlkung nicht (sie spielen also für die Wikipedia selbst keine Rolle).
Hoffe das macht die Sache etwas klarer.' // Martin K. (Diskussion) 11:21, 12. Dez. 2015 (CET)
Danke für die Ausführungen. Ich sehe das jetzt so. Da kann man schöne „Spielchen“ mit den Lizenzen betreiben und den meisten allfälligen Nachnutzern kann man bei Verwendung nur anraten, dass sie zuerst zu einem Anwalt gehen, damit sie ja keinen „Fehler“ machen. – Bwag 11:37, 12. Dez. 2015 (CET)
Mit Spielchen hat das eigentlich nichts zu tun. Und daran, dass das Urheberrecht nicht unbedingt einfach ist, sind auch nicht die freien Lizenzen schuld - das sind einfach die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Zugegeben: Es könnte und sollte bei solchen Mehrfachlizensierungen auf Commons klarer dargestellt werden, dass man sich als Nachnutzer nicht an alle, sondern an nur die eine jeweils ausgewählte eine Lizenz halten muss. Aber letztlich erschweren die freien Lizenz die Nutzung von Bildmaterial keiensfalls, sondern ermöglichen sie überhaupt erst. Ohne diese Lizenzen, wäre nämlich jede einzelne Verwendung von einer Übereinkunft mit dem Zugehörigen Urheber abhängig. // Martin K. (Diskussion) 15:07, 12. Dez. 2015 (CET)
@Bwag: für den Nachnutzer ergibt sich durch die Mehrfachlizensierung keine Veränderung, wenn er sich für eine Lizenz entscheidet und daran festhält. Er kann dann so handeln, als würde es die anderen Lizenzen gar nicht geben. --SKopp (Diskussion) 20:30, 12. Dez. 2015 (CET)

Textschwärzung

Hallo zusammen.

Folgende Idee: Der Scan einer Buchseite wird fast vollständig geschwärzt. Sichtbar bleiben lediglich drei allgemein bekannte Typenbezeichnungen (je drei Buchstaben und drei Zahlen) und die Seitenzahlen. Vielleicht noch zweimal "und", ein Komma und ein Bindestrich. Daran dürfte nichts mehr sein, was einem Copyright unterliegt, richtig? Keine außergewöhnlichen Schrifen, keine Bilder ect. Das müsste sogar commonsfähig sein.

Danke und Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 17:22, 13. Dez. 2015 (CET)

Hallo Druschba 4, was steht denn an den Stellen, die du schwärzen möchtest? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:43, 13. Dez. 2015 (CET)
Hallo Gnom, Verschiedentliches. Zum einen sind da Bilder von Fahrzeugen, an denen ich keine Rechte habe, zum anderen ein Text der sich mit diesen Fahrzeugen beschäftigt. An dem ich natürlich auch keine Rechte habe. Darum geht es auch nicht so sehr....den könnte ich ja einfach als Literaturangabe nutzen. Ich will die unterschiedliche Schreibweise von Typenbezeichnungen in der gedruckten Literatur illustrieren (auf einer zukünftigen Seite in meinem Benutzernamensraum). Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 17:50, 13. Dez. 2015 (CET)
Okay, dann wüsste ich nicht, was deinem Vorhaben entgegensteht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:21, 13. Dez. 2015 (CET)
Danke für die schnelle Hilfe. --Druschba 4 (Diskussion) 18:25, 13. Dez. 2015 (CET)

1 Eintrag aus 'Deutsches Kolonial-Lexikon' (1920)

http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/php/suche_db.php?suchname=Hamburgische_S%FCdsee-Aktiengesellschaft1 Einzt

ist der Text gemeinfrei ? danke im voraus, --Neun-x (Diskussion) 20:33, 13. Dez. 2015 (CET)

Hm. Was willst du mit dem Text denn machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:28, 13. Dez. 2015 (CET)
Datei:Nasdaq new.svg

Wie sieht es eigentlich mit dem Logo aus? Könnte man es als PD-TextLogo bei Commons durchgehen lassen? Wäre schade wenn es gelöscht werden müsste, diese Enzyklopädie verkommt langsam... --Be11 (Diskussion) 18:41, 14. Dez. 2015 (CET)

  • Nach österreichischem Recht dürfte es geschützt sein. Womit es nach unserer Richtlinie Bildrechte hier eigentlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden dürfte.
  • Nach deutschem Recht möglicherweise auch.
  • Auf Commons könntest Du es nach US-Recht vielleicht als Template:PD-TextLogo durchbekommen.
  • In der en.WP ist es als „non-free-content“ auf Basis von Fair Use eingebunden.
In wie fern diese jetzt Enzyklopädie dadurch verkommt, dass wir jetzt nicht mehr so tun, als seien Logos als einzige Werkgattung nicht vom Prinzip „nur freie Inhalte“ betroffen, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen?! Wenn es Dich stört und Du eine Möglichkeit siehst, solche Zeichen rechtssicher zu nutzen, verrat sie uns! Oder versuch' eine Non-free-content Policy zu entwickeln, abzustimmen und zu implementieren, die uns hier die Nutzung solcher Logos erlaubt.' // Martin K. (Diskussion) 19:20, 14. Dez. 2015 (CET)
Wie ist es möglich das Logo auf Commons zu verschieben? Eine Enzyklopädie ohne Logos und Bilder gilt für mich als verkommen. Und so eine Policy zu entwickeln wäre grundsätzlich eine gute Idee, doch da habe ich zu wenig Erfahrung für. Wundert mich ohnehin warum sich niemand bisher in die Richtung getraut hat. --Be11 (Diskussion) 19:23, 14. Dez. 2015 (CET)
So? In welche der klassichen Enzyklopädien, wurden denn Firmen-Logos abgebildet? Ich kann mich nicht erinnern, mal eines im Brockhaus gesehen zu haben?!
In dieser Hinsicht sind Filmplakate (bzw. -stils) und zeitgenössische Kunstwerke sicher ein viel größeres Problem. Und da beschwert sich ja auch niemand, dass wir aus Urheberrechtlichen Gründen in den Artikeln zu Andy Warhol oder Pablo Picasso kein einziges ihrer Bilder von ihm zeigen dürfen?! Das ist eben der preis dafür, dass wir unter einer freien Lizenz stehen. // Martin K. (Diskussion) 19:35, 14. Dez. 2015 (CET)
Es besteht aber auch ein grundlegender Unterschied zwischen Wikipedia und dem Brockhaus. Aber darüber möchte ich nicht lange reden, vielmehr möchte ich gerne wissen wie man die Logos auf Commons bekommt. Habe das noch nie gemacht und finde auf die schnelle auch keine Anleitung dafür. --Be11 (Diskussion) 19:38, 14. Dez. 2015 (CET)
Ehm? Sagtest Du nicht, dass einen Enzyklopädie ohne Logos für Dich keine Enzyklopädie mehr sei. Worauf ich Dich darauf hingewiesen habe, dass wir wahrscheinlich die ersten Enzyklopädie sind, die Logos überhaupt in einem nennenswerten Umfang nutzt. Von daher widersprichst Du Dir gerade selbst ;) //Martin K. (Diskussion) 19:42, 14. Dez. 2015 (CET)
Der Grund dafür, dass es hierzu Wiki keine Non-free-content Policy gibt, liegt darin...
  • dass es im DACH-Raum keine dem Fair Use Prinzip entsprechende gesetzliche Regelung gibt, die uns sowas ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlauben würde.
  • und dass eine spezielle nicht freie Lizenz für solche Werke am Widerstand der Community scheitern dürfte, die ja in weiten Teilen schon Fair Use kategorisch ablehnt.
P.S.: Um eine Datei nach Commons zu verschieben, gibt es hier den Commonshelper. // Martin K. (Diskussion) 19:42, 14. Dez. 2015 (CET)
Ich dachte de.wp wird direkt von der Wikimedia Foundation in San Francisco betrieben. Welche rechtliche Grundlage meinst du also? --Be11 (Diskussion) 19:43, 14. Dez. 2015 (CET)
Da es im Urheberrecht das Schutzlandprinzip gibt, wenden wir hier in der de:WP unabhängig vom Serverstandort die restriktivste Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Mehr dazu unter Wikipedia:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht. // Martin K. (Diskussion) 19:47, 14. Dez. 2015 (CET)
Ich sehe das anders als WMF. Nichtsdestotrotz habe ich das Logo nun auf Commons verschoben und hoffe das es dort durchkommt. --Be11 (Diskussion) 19:54, 14. Dez. 2015 (CET)

Urheberrechtsfrage (Beitrag aus Wörterbuch bei Commons hochladen)

Inwieweit ist es ein Urheberrechtsproblem, einen gescannten Wörterbuchbeitrag nach Commons hochzuladen? Hintergrund der Frage ist der, daß ein Mitarbeiter zur Stützung seines Standpunktes ein Wörterbuch als Quelle angegeben hat, das mir vorliegt und den zitierten Eintrag nicht enthält. Ich würde den Vorwurf der Belegfälschung nur ungern erheben, ohne ich auch gleichzeitig zu belegen. Daher habe ich die entsprechende Seite des Wörterbuches (an der sich der Eintrag nach alphabetischer Sortierung befinden müßte) eingescannt und wollte ihn gerade nach Commons stellen, um das Bild auf der Disk-Seite des Artikels einzubinden. Dann ist mir die Urheberrechtsproblematik in den Sinn gekommen und ich wollte lieber vorher nachfragen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 16:01, 22. Dez. 2015 (CET)

Das lässt sich nur mit weiteren Details beantworten. Was ist konkret auf dem Scan zu sehen bzw. lesen, hat das Schöpfungshöhe? Ist ein Autor = Urheber bekannt, wenn ja, lebt er noch oder ist er gestorben und wann? (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt i. d. R. der urheberrechtlich Schutz.) Ggfs. ließe sich ein urheberrechtliches Problem auch dadurch umgehen, dass man Texte verpixelt und nur die Überschriften leserlich lässt, das sollte m. E. ok sein. -- Rosenzweig δ 17:01, 22. Dez. 2015 (CET)
Ganz neben bei, könnte es sein das ihr verschiedene Auflagen des Wörterbuches besitzt? --Mauerquadrant (Diskussion) 17:26, 22. Dez. 2015 (CET)
Kaum, da sich die Jahresangabe 2007 sowohl in der angegebenen Belegstelle als auch in meinem Exemplar findet. So oft werden Dänisch-Deutsche Wörterbücher nicht neu aufgelegt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 17:39, 22. Dez. 2015 (CET)
Lt. Deutscher Nationalbibliothek ist die nächste Auflage von 2013. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 17:44, 22. Dez. 2015 (CET)
Es handelt sich um einen Ausschnitt aus „Langenscheidts Taschenwörterbuch Dänisch 2007“ ISBN 978-3-468-11103-7 mit drei Haupteinträgen. Die Autoren sind teilweise bekannt („Herausgegeben von der Langenscheidt-Redaktion […] Bearbeitet von Jutta Andresen, Jette Mez und Dr. Eckhard Bodenstein“) und dürften noch leben; die 70-Jahre-Frist ist keinesfalls abgelaufen. Ob Wörterbücher Schöpfungshöhe haben, kann ich ja gerade nicht beurteilen. Das ist IMHO der Knackpunkt (oder das Zitatrecht).
Der Hintergrund der Angelegenheit findet sich mittlerweile hier. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 17:39, 22. Dez. 2015 (CET)
@M.ottenbruch: Ehrlich gesagt halte ich es grundsätzlich nicht für sinnvoll, Commons als Ablage für irgendwelche Quellen zu missbrauchen. Und zwar nicht nur weil das urheberrechtlich problematisch ist. Dafür ist unser Medienarchiv einfach nicht gedacht!
Wieso nehmt ihr nicht einfach irgendeinen nicht öffentlichen Austauschkanal, bei dem der urheberrechtlice Status nicht wirklich ins Gewicht fällt? Schickt Euch die Daten doch einfach per Mail, DropBox o.ä. // Martin K. (Diskussion) 18:04, 22. Dez. 2015 (CET)
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich. Hier geht es allerdings darum, im direkten Zusammenhang mit einer Diskussion den beleg auf der Seite einzubinden, auf der auch diskutiert wird. Da möchte ich einen Medienbruch gerne vermeiden. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 18:18, 22. Dez. 2015 (CET)
Einzelne (linguistische) Wörterbucheinträge werden ganz gewöhnlicherweise keinem eigenständigen Schutz zugänglich sein; Angaben wie IPA, Trennung o.Ä. sind von vornherein Fakten und lassen keinen Spielraum für eine eigenschöpferische Tätigkeit, Worterklärungen sind verknappt und werden von einem einigermaßen kundigen Sprecher auch so ähnlich formuliert. Der Schutz von Wörterbüchern ergibt sich in erster Linie aus ihrer Eigenschaft als (leistungsschutzrechtlich oder im engeren Sinne urheberrechtlich) geschützte Datenbank – bei der Übernahme von ein paar wenigen Einträgen im Rahmen eines kleines Ausschnitts aus dem Wörterbuch, der bloß erkennen lassen soll, ob ein bestimmtes Stichwort dort aufgeführt ist, wird dieses Schutzrecht aber nicht berührt. — Pajz (Kontakt) 18:11, 22. Dez. 2015 (CET)
Thx. Das hilft mir weiter. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 18:18, 22. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: M.ottenbruch ¿⇔! RM 00:06, 23. Dez. 2015 (CET)

Agent Provocateur

Hallo zusammen! Ping @Schmitty, Solaris3: Abschnitt aus den WP:LKU hierher kopiert zur Nachfrage zur üblichen Vorgehensweise in solchen Fällen:

  1. Agent Provocateur von [6] -- schmitty 10:19, 14. Dez. 2015 (CET)
    ...Mir liegen die Quellen nicht vor, aber der text auf der Webseite ist identisch zur Wikipedia. Offenbar hat neopresse als auch Wikipedia einen Großzitat aus der angegebenen Quelle verwandt...-- schmitty 10:21, 14. Dez. 2015 (CET)
    Vielleicht schaut ihr euch vor Einsetzen eines solchen Monster-Bausteins und Viel-Wind-Machens erstmal genau an, von wann die Texte stammen? Der Neopresse-Artikel ist von April 2015! Der Ori-Text in unserem Artikel steht dagegen einsehbar schon mehrere Jahre drin. Das ist also eine URV, ja, aber von Neopresse. Schonmal gehört, dass auch "seriöse" Journalisten wortgleich aus WP kopieren? Nun, hier ist es jedenfalls so. Dies sollte ebenso wie der Baustein pronto ad acta gelegt werden. 217.7.150.122 12:28, 16. Dez. 2015 (CET)
    Die beanstandete Textpassage stammt von mir, und sie ist original auf meinem Mist gewachsen. Dass jemand anders (hier Neopresse) Passagen aus WP wörtlich zitiert, ist ja wohl nichts Neues und angesichts des Altersunterschieds der beiden Artikel sowieso eindeutig. Ich werde den Baustein daher jetzt wieder rausnehmen. Solaris3 (Diskussion) 13:35, 18. Dez. 2015 (CET)

Die Frage ist ganz einfach, der Artikel in Neopresse ist als jünger gekennzeichnet, also dieser eine URV. Aber Neopresse legt sicherlich auf seine Artikel Copyrights (Alle Rechte vorbehalten). Die Vorgehensweise bezüglich unseren Artikels genau deshalb wollte ich schon mehrmals hier nachfragen. Was sagt Ihr denn dazu? Liebe Grüße, – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 15:27, 27. Dez. 2015 (CET)

Erinnert mich an die Geschichte "Carl von Plagiée". --Code (Diskussion) 17:10, 27. Dez. 2015 (CET)
Wenn der Text von Solaris3 stammt, ist er der Urheberrechtsinhaber und hat den Text somit damals, als er ihn in die WP gestellt hat, wirksam frei lizenziert. Daran ändern auch die Behauptungen Dritter nichts. Die Nachnutzung ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen und insbesondere bei falscher Urheberbezeichnung ist ein Rechtsverstoß und kann von Solaris3 auf welchem Weg auch immer verfolgt werden, das liegt bei ihm. Die fehlerhafte Nachnutzung sollten wir unter WP:Weiternutzung/Mängel vermerken. Yellowcard (D.) 19:21, 27. Dez. 2015 (CET)
Nichts anderes wollte ich sagen. --Code (Diskussion) 20:56, 27. Dez. 2015 (CET)
So ist es. Dass Texte aus der Wikipedia irgendwo ohne Quellenangabe verwendet werden, ist übrigens so häufig, dass meine erste Vermutung, wenn ich eine solche Übereinstimmung entdecke, standardmässig ist, dass es sich um eine Übernahme aus der Wikipedia handelt, nicht umgekehrt. Natürlich muss man sich jeden Fall genau anschauen. Dank unserer Versionsgeschichte sind externe Wikipedia-Textübernahmen aber ja meist einfach nachzuweisen. Gestumblindi 21:08, 27. Dez. 2015 (CET)
okay, alles klar, das wollte ich nur noch einmal bestätigt haben. Vielen Dank, – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 22:07, 27. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?! 22:07, 27. Dez. 2015 (CET)

Datei:Bundesliga-Logo-2010.png

Tach. Nachdem zunächst Datei:Bundesliga-Logo-2010-SVG.svg gelöscht wurde ist nun diese dran. Es ist doch ein Logo so wie viele andere auch. Kann das nicht gerettet werden. In dem evtl. jemand DFL Deutsche Fußball Liga GmbH anschreibt und um Genehmigung bittet. Danke --2003:4D:2C41:5F41:75D2:327F:E471:461E 22:25, 14. Dez. 2015 (CET)

Ja, kann es. Wenn Du es schaffst von denen eine Freigabe zu bekommen, können wir das Logo weiternutzen. // Martin K. (Diskussion) 23:42, 14. Dez. 2015 (CET)
Das Problem ist, dass die WP-tauglichen Lizenzen auch eine gewerbliche Nutzung erlauben. Daher wird es die Freigabe nicht geben. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 20:39, 16. Dez. 2015 (CET)
Könnte man das Logo nicht Weiterhin mit dem Argument Schöpfungshöhe drin lassen? Ich weiß es gibt diese neueren Urteile, aber das Logo ist mMn nicht aufwendiger gestaltet oder künstlerisch wertvoller als viele, für die noch Bild-PD-Schöpfungshöhe verwendet wird. --MrBurns (Diskussion) 21:25, 16. Dez. 2015 (CET)
Also, ich sehe hier deutliche Schöpfungshöhe. Die Lösung wäre, ein Gebäude o.ä. zu finden, an dem dieses Logo dauerhaft angebracht ist, und es dort abzufotografieren samt Berufung auf die Panoramafreiheit. --Túrelio (Diskussion) 22:14, 16. Dez. 2015 (CET)

Im Schaufenster eines Wettbüros oder Lottoladen müsste was zu finden sein --2003:4D:2C41:5FDC:C4C1:6E09:6B23:15BB 00:13, 17. Dez. 2015 (CET)

Das würde leider nicht reichen, es muss schon irgendwie außen und dauerhaft angebracht sein. --Túrelio (Diskussion) 08:13, 17. Dez. 2015 (CET)
Genau das ist das, was ich mit FoP-Washing meine. Ich bezweifle, dass diese Argumentation bei einem dann wieder freigestellten Zeichen vor irgendeinem Gericht Bestand hätte...
Die Logo-Frage ist also nach-wie-vor ungelöst. Da die alte "keine Schöpfungshöhe"-Ausrede nur noch absoluten Ausnahmefällen funktioniert und eine alternative Schrankenregelung nicht in Sicht ist, wäre mMn eine gesonderte nicht freie „nur Enzyklopädie“-Lizenz für selbst relevante Werke der einzige Ausweg. Wer also Logos in der WP nutzen möchte, sollte sich also besser darum kümmern, so eine Regelung bei Community und WMF durchzusetzen, statt hier mit irgendwelchen Taschenspielertricks offensichtlich nicht mehr funktionierende Regelungen zu verlängern. // Martin K. (Diskussion) 09:45, 17. Dez. 2015 (CET)
Von "Freistellung" war bei mir ja auch nicht Rede. Warum sollte eine solche Darstellung, File:LogoHerzstiftung s6777.jpg, für uns nicht ausreichen (und zugleich gesetzeskonform sein)? --Túrelio (Diskussion) 10:19, 17. Dez. 2015 (CET)
Oder wir warten erstmal auf irgendein belastbares Urteil, bevor wir Massen an enzyklopädisch wichtigen Logos löschen. Yellowcard (D.) 09:55, 17. Dez. 2015 (CET)
@Yellowcard: Auf so eine Urteil können wir mMn lange warten:
  • Kein Unternehmen, das noch recht bei Trost ist, wird gegen die Verwendung seines Logos hier in der Wikipedia vorgehen – im Gegenteil: die ist ja ausdrücklich gewünscht: Nur die durch unsere Nachnutzer eben nicht.
  • Und wenn es in Deutschland überhaupt mal zu rechtlichen Auseinandersetzung zum Thema Logos kommt, dann dürften diese meist auf Basis des Marken- und Geschmacksmusterrechts geführt werden. Auf das Urheberrecht dürfte man da nur dann zurückgreifen, wenn man auf diesen beiden Rechtsfeldern nicht weiterkommt, oder der vermeintliche Rechteinhaber tatsächlich versäumt hat, seine Marke zu schützen.
Ich bezweifle daher, dass wir in absehbarer Zeit irgendein Urteil (wie dieses laufende Auge) bekommen, das uns hilft in diesem Bereich eine klare Schöpfungslinien-Schwelle zu definieren.
Aber das ist mMn auch überhaupt nicht nötig: Unsere Bildrechte-Richtlinie fordert uns nämlich explizit auf, das jeweils restriktivste Recht aus dem DACH-Raum anzuwenden. Und das ist in der Logo-Fragel wohl das Österreichische, das zudem mit zwei OGH-Urteilen bestens belegt ist. Und da keines dieser Urteile, den Schluss zuliese, das so etwas wie das Bundesliga-Logo unterhalb der SH-Schwelle eingeordnet werden könnte, fehlt mir mittlerweile das Verständnis dafür, dass hier manche immer noch nach dem nichts-genaues-weiß-man-nicht System verfahren möchten. Entweder ändern wir unsere Richtlinie, oder wir wenden sie konsequent an. Alles dazwischen ist nur Rumgeeier, dass niemanden weiter bringt, das Problem immer größer werden lässt und eine nachhaltige Lösung (z.B. eine Enzyklopädie-Lizenz) verhindert. // Martin K. (Diskussion) 10:25, 17. Dez. 2015 (CET)

Otto Nebel und seine Werke

Kann sich bitte mal jemand die Seite von Otto Nebel anschauen. Der Künstler starb 1973. Das Portrait von ihm in jungen Jahren soll vom 15. August 2012 sein und der Hochlader nennt es "eigenes Werk". Sorry, hundertjährige Autoren haben wir eher nicht. Auch sämtliche Werke von Nebel, die der Autor hochgeladen hat [7] und als "Eigenes Werk" gekennzeichnet hat, sind m.E. noch lange nicht gemeinfrei, bzw. können sie vom Fotograf nicht einfach unter CC-by-SA 3.0 gestellt werden. Zumindest ein OTRS-Ticket hätte ich erwartet.--Kuebi [ · Δ] 09:11, 17. Dez. 2015 (CET)

Ich habe mal einen no-permission-Baustein gesetzt (und mich dabei offensichtlich mit User:Tsungam überschnitten.
Die Beschreibung "eigenes Werk" ist zu gegebener Maßen etwas verwirrend, weil nicht klar ist ob das Rechteinhaber einschließt, die selbst nicht der Urheber sind– also z.B. die Erben. Und ich vermute mal, das wir es hier mit den Erben oder irgendeinem Nachlassverwalter zu tun haben. Hoffen wir mal, dass sie antworten. // Martin K. (Diskussion) 09:37, 17. Dez. 2015 (CET)
Hallo Martin, Danke für die schnelle Antwort. Fotografiert hat das Christoph Küenzi (steht so im EXIF). Den kann man dort [8] erreichen. Hast Du ihn angeschrieben? Gruß --Kuebi [ · Δ] 10:50, 17. Dez. 2015 (CET)
@Kuebi: Nö. Es würde ehrlich gesagt auch die Aufgaben und zeitlichen Kapazitäten von DÜP und OTRS überzsteigen, selbst aktiv nach den Rechtinhabern zu forschen. Das sollten schon die Nutzer machen, die die Bilder hochladen oder in der Wikipedia nutzen wollen.
Den Namen Christoph Küenzi findet sich nur bei einigen der Bilder im EXIF und dürfte für uns hier auch ohne Belang sein, weil nach WMF-Auffassung fotografischen Reproduktionen 2dimensionaler Werke eh kein Urheber- oder Lesitungsschutzrecht zuzubilligen ist. Entscheidend ist hier eher die Freigabe der abphotographierten Bilder selbst. Und die Rechte an diesen dürften bei den Erben des Künstlers liegen. Wenn Du diese also mal anschreiben und um eine WP:Freigabe bitten möchtest: Nur zu! // Martin K. (Diskussion) 10:59, 17. Dez. 2015 (CET)

Westfront 1944/1945

Hallo,

ich möchte ein Buch über den 2. Weltkrieg schreiben über den Endkampf der deutschen Wehrmacht an der Westfront 1945. Und ich möchte Material von Wikipedia Seiten verwenden. Welche das sein werden kann ich noch nicht genau sagen. Ich möchte Text- und Bildmaterial verwenden. Falls es zu einer Veröffentlichung kommt, wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Aber ich stehe erst am Anfang meiner Recherchen ich habe so etwa 10 Jahr dafür veranschlagt. Danke im voraus für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen Sascha Funke aus Dortmund

PS: Ich hab nix zu verbergen...

Meine E-Mail: E-Mail-Adresse entfernt. (nicht signierter Beitrag von 176.199.26.178 (Diskussion) 11:12, 21. Dez. 2015 (CET))

Hallo, schau doch mal unter Wikipedia:Weiternutzung. Wenn Du danach noch konkrete Fragen hast, können wir Dir ggf. weiterhelfen. Beachte zudem bitte, dass wir hier keine Rechtsberatung anbieten können/wollen/werden, die über die Hilfestellung zu konkreter Weiternutzung hinausgeht. Viele Grüße, Yellowcard (D.) 13:00, 21. Dez. 2015 (CET)

Warnschilder geschützt?

Es gibt einen Massenlöschantrag auf Warnschilder: commons:COM:Deletion requests/Files in Category:ISO 7010 safety signs (vector drawings). Sind diese wirklich geschützt? Und wer sollte hier der Urheberrechtsinhaber sein? --2A02:810D:1180:108:11C0:39E8:57C1:8AFC 21:54, 10. Dez. 2015 (CET)

Die ISO beansprucht die Nutzungsrechte. Nach deutschem Recht würde ich den meisten Symbolen (habe stichprobenhaft einige angeklickt) die Schöpfungshöhe absprechen, teilweise handelt es sich um weltweit in jedem öffentlichen Gebäude genutzte Symbole, bei denen ich auch nicht so recht daran glaube, dass die Nutzungsrechte bei der ISO liegen. Wie auch immer, das deutsche Recht wäre für eine Entscheidung auf Commons nicht ausschlaggebend; wir müssen uns erst Gedanken darüber machen, falls die Symbole auf Commons gelöscht werden sollten, woran ich nicht glaube. Yellowcard (D.) 10:05, 11. Dez. 2015 (CET)
Wäre echt mal interessant zu erfahren, wer tatsächlich die Urheber dieser Symbole sind. Gefühlt gibt es die ja schon ewig. Aber die ISO existiert ja auch schon seit 1947. Es wäre also durchaus möglich, das irgendwelche Grafiker die Symbole im Laufe der Jahrzehnte in deren Auftrag erstellt haben.
Wie läuft das eigentlich ab, wenn jemand ein Schild mit diesen Symbolen produzieren möchte? Hat die ISO da so was wie eine Standard-Lizenz oder eine Art Online-Shop, in dem man die Nutzungsrechte an einzelnen Symbolen erwerben kann? Weil selbst stellt die ISO ja keine Schilder her. Und wenn die ihre Rechte geltend machen, muss es ja irgendein System geben, mit dem die ganzen Schilder-Hersteller an diese Rechte kommen?!
Pauschal die Schutzfähigkeit absprechen, kann man diesen Piktogrammen jedenfalls nicht. Auch wenn einzelne davon an der Grenze der Schöpfungshöhe sein dürften, gibt es auch genügend, die (ungeachtet ihrer ubiquitären Verwendung) sehr wohl eigenschöpferische Züge haben. // 10:20, 11. Dez. 2015 (CET)
Um meine Fragen mal teilweise selbst zu beantwort:
  • Ja, es gibt einen Shop, der sich allerdings dazu ausschweigt, was da genau verkauft wird (die Datei oder das Nutzungsrecht?). Jedenfalls hab ich dort keinen Text gefunden, der (wie z.B. bei Stock-Agenturen üblich) definiert in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage man die Erworbengrafik nutzen dar (also sowas wie eine Lizenz). // Martin K. (Diskussion) 10:24, 11. Dez. 2015 (CET)
Zumindest einige dürften von Otl Aicher stammen. Allerdings halte ich alle für Amtliche Werke. Es ist ohnehin eine Frechheit, wie Beuth & Co. Kohle scheffeln. --Pölkkyposkisolisti 11:32, 11. Dez. 2015 (CET)
 
Parkverbotsschild von 1937
  1. Also was es die Verbotsschilder angeht: Die Idee, ein Verbot durch ein rundes Zeichen mit rotem Rand und einem durchgestrichenen Objekt darzustellen, ist aus der Straßenverkehrsordnung (z. B. das rechts dargestellte alte Parkverbotschild) und damit einem (gemeinfreien) Gesetz geklaut und kein Schöpfungsakt eines Künstlers. Ob die schwarzen Piktogramme dessen, was verboten wird, Schöpfungshöhe haben, ist bei den meisten Zeichen wohl zweifelhaft.
  2. Die meisten Zeichen sind Kopien der entsprechenden ehem. Zeichen der DIN-Norm. Diese unterliegen dem deutschen Urheberrecht und damit dem vorbehalt der Schöpfungshöhe. Während DIN-Texte eine ausreichende Schöpfungshöhe haben und als geschützt gelten, ist das bei den Normzeichen m.E. nicht der Fall. Die ISO kann kein Copyright auf Grafiken haben, welche aus Deutschland stammen und hier wegen fehlender Schöpfungshöhe gemeinfrei waren und sind.
ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:23, 11. Dez. 2015 (CET)
Wäre nett, wenn hier noch ein paar Experten ihre Einschätzung vornehmen würden... ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:55, 17. Dez. 2015 (CET)
Ich sehe keinen Grund, diesen Zeichen pauschal die Schöpfungshöhe abzusprechen. Die schöpferische Geistestätigkeit wird nicht selten in der Stilisierung vorliegen, durch die der Inhalt gerade so verknappt wiedergegeben wird, dass er vom Betrachter auf den ersten Blick wahrgenommen werden kann. Insofern sind Bildzeichen und Piktogramme auch als wissenschaftlich-technische Darstellungen schützbar (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 2 Rn. 207; A. Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl. 2014, UrhG § 2 Rn. 214). AHeneen scheint da in der Löschdiskussion im Grundsatz schon auf der richtigen Spur zu sein, wenn er versucht, die einzelnen Symbole einzeln einzuteilen. Althergebrachte Symbole (Pfeile, aber m.E. etwa auch ein Blitz als Symbol für Elektrizität etc.) werden wohl – jedenfalls nach deutschem Recht – keinem Schutz zugänglich sein. Das kann man im vorliegenden Fall aber nicht beliebig übertragen, auch wenn es m.E. auf die meisten Fälle zutreffen wird. Dies gilt mutmaßlich zumal nach amerikanischem Recht, wo neben der unabhängigen Schaffensprozess (lediglich) „some minimal degree of creativity“ erforderlich ist (Feist Publications, Inc. v. Rural Telephone Service Co., Inc., 499 U.S. 340, 111 S. Ct. 1282, 113 L. Ed. 2d 358 (1991)) und darin explizit kein funktionales Pendant zu novelty gesehen wird; die Rechtsprechung zu den wohl vergleichbaren prints and labels zeigt sich entsprechend großzügig (vgl. Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 3:120, Online-Ausgabe, m.w.N.). Außerdem sind derartige Symbole keine useful articles i.S.v. 17 U.S.C. § 101 mit faktisch höheren Schutzanforderungen. Insofern ist die einer Auseinandersetzung damit entbehrende Pauschalentscheidung der Löschdiskussion auch nicht nachvollziehbar. Die Einzelfallbeurteilung nach jeweiliger Schöpfungshöhe erscheint auch erforderlich. Die Ausnahme über amtliche Werke wird jedenfalls schon daran scheitern, dass sie bei der erforderlichen Berücksichtigung des US-Rechts (Abschnitt 105) nur zum Tragen kommt, wenn der Urheber ein „officer or employee of the United States Government“ ist (Abschnitt 101); und auch der Einbezug – falls es einen solchen überhaupt gibt – der Werke in Regierungsdokumente würde nicht dazu führen, dass etwa Normwerke zu amtlichen Werken werden (vgl. Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 4:84, Online-Ausgabe, m.w.N. zur Rechtsprechung). (Nach deutschem Recht besteht sowieso keine Möglichkeit, seitdem der Gesetzgeber eigens das Gesetz geändert hat, um das DIN diesbezüglich abzusichern.) — Pajz (Kontakt) 02:08, 21. Dez. 2015 (CET)
Willst du damit sagen, dass diese Zeichen teilweise nicht frei sein könnten, obwohl sie in Rechtsverordnungen vorkommen können und damit Gesetzeskraft haben? Gesetze müssen frei zugänglich sein und frei publiziert werden können, damit sich jeder daran halten kann. Man kann ja auch nicht die Zeichen der StVO einem Copyright unter werfen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:43, 21. Dez. 2015 (CET)
Ich habe geschrieben, dass der Einbezug etwa eines privaten Normwerks in ein Dokument, das seinerseits amtlich i.S.v. 17 U.S.C. § 101 ist, für sich nicht genügt, um auf die Gemeinfreiheit des einbezogenen Werkes zu schließen. Vgl. etwa die Ausführungen in Veeck v. S. Bldg. Code Cong. Int'l, Inc., 293 F.3d 791, 803 (5th Cir. 2002) zum Urheberrechtsschutz privater Normwerke (standards), die nicht erklärtermaßen als Vorlagen für Gesetze veröffentlicht werden (mit Nachweisen zur Rechtsprechung); illustrativ Practice Management Information Corp. v. American Medical Ass’n, 121 F.3d 516 (9th Cir. 1997) (vom Kongress mit der Aufgabe zur Klassifikation und Identifizierung von mehr als 6.000 medizinischen Behandlungsansätzen betraute Regierungsbehörde übernahm gegen Lizenzgebühr ein vorbestehende Zusammenstellung der American Medical Association, die schließlich als Bestandteil einer Vorschrift implementiert und im Federal Register abgedruckt wurde). Zum Vorstehenden en detail Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 4:84, Online-Ausgabe. — Pajz (Kontakt) 19:21, 22. Dez. 2015 (CET)

Warnschilder geschützt?

Es gibt einen Massenlöschantrag auf Warnschilder: commons:COM:Deletion requests/Files in Category:ISO 7010 safety signs (vector drawings). Sind diese wirklich geschützt? Und wer sollte hier der Urheberrechtsinhaber sein? --2A02:810D:1180:108:11C0:39E8:57C1:8AFC 21:54, 10. Dez. 2015 (CET)

Die ISO beansprucht die Nutzungsrechte. Nach deutschem Recht würde ich den meisten Symbolen (habe stichprobenhaft einige angeklickt) die Schöpfungshöhe absprechen, teilweise handelt es sich um weltweit in jedem öffentlichen Gebäude genutzte Symbole, bei denen ich auch nicht so recht daran glaube, dass die Nutzungsrechte bei der ISO liegen. Wie auch immer, das deutsche Recht wäre für eine Entscheidung auf Commons nicht ausschlaggebend; wir müssen uns erst Gedanken darüber machen, falls die Symbole auf Commons gelöscht werden sollten, woran ich nicht glaube. Yellowcard (D.) 10:05, 11. Dez. 2015 (CET)
Wäre echt mal interessant zu erfahren, wer tatsächlich die Urheber dieser Symbole sind. Gefühlt gibt es die ja schon ewig. Aber die ISO existiert ja auch schon seit 1947. Es wäre also durchaus möglich, das irgendwelche Grafiker die Symbole im Laufe der Jahrzehnte in deren Auftrag erstellt haben.
Wie läuft das eigentlich ab, wenn jemand ein Schild mit diesen Symbolen produzieren möchte? Hat die ISO da so was wie eine Standard-Lizenz oder eine Art Online-Shop, in dem man die Nutzungsrechte an einzelnen Symbolen erwerben kann? Weil selbst stellt die ISO ja keine Schilder her. Und wenn die ihre Rechte geltend machen, muss es ja irgendein System geben, mit dem die ganzen Schilder-Hersteller an diese Rechte kommen?!
Pauschal die Schutzfähigkeit absprechen, kann man diesen Piktogrammen jedenfalls nicht. Auch wenn einzelne davon an der Grenze der Schöpfungshöhe sein dürften, gibt es auch genügend, die (ungeachtet ihrer ubiquitären Verwendung) sehr wohl eigenschöpferische Züge haben. // 10:20, 11. Dez. 2015 (CET)
Um meine Fragen mal teilweise selbst zu beantwort:
  • Ja, es gibt einen Shop, der sich allerdings dazu ausschweigt, was da genau verkauft wird (die Datei oder das Nutzungsrecht?). Jedenfalls hab ich dort keinen Text gefunden, der (wie z.B. bei Stock-Agenturen üblich) definiert in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage man die Erworbengrafik nutzen dar (also sowas wie eine Lizenz). // Martin K. (Diskussion) 10:24, 11. Dez. 2015 (CET)
Zumindest einige dürften von Otl Aicher stammen. Allerdings halte ich alle für Amtliche Werke. Es ist ohnehin eine Frechheit, wie Beuth & Co. Kohle scheffeln. --Pölkkyposkisolisti 11:32, 11. Dez. 2015 (CET)
 
Parkverbotsschild von 1937
  1. Also was es die Verbotsschilder angeht: Die Idee, ein Verbot durch ein rundes Zeichen mit rotem Rand und einem durchgestrichenen Objekt darzustellen, ist aus der Straßenverkehrsordnung (z. B. das rechts dargestellte alte Parkverbotschild) und damit einem (gemeinfreien) Gesetz geklaut und kein Schöpfungsakt eines Künstlers. Ob die schwarzen Piktogramme dessen, was verboten wird, Schöpfungshöhe haben, ist bei den meisten Zeichen wohl zweifelhaft.
  2. Die meisten Zeichen sind Kopien der entsprechenden ehem. Zeichen der DIN-Norm. Diese unterliegen dem deutschen Urheberrecht und damit dem vorbehalt der Schöpfungshöhe. Während DIN-Texte eine ausreichende Schöpfungshöhe haben und als geschützt gelten, ist das bei den Normzeichen m.E. nicht der Fall. Die ISO kann kein Copyright auf Grafiken haben, welche aus Deutschland stammen und hier wegen fehlender Schöpfungshöhe gemeinfrei waren und sind.
ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:23, 11. Dez. 2015 (CET)
Wäre nett, wenn hier noch ein paar Experten ihre Einschätzung vornehmen würden... ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:55, 17. Dez. 2015 (CET)
Ich sehe keinen Grund, diesen Zeichen pauschal die Schöpfungshöhe abzusprechen. Die schöpferische Geistestätigkeit wird nicht selten in der Stilisierung vorliegen, durch die der Inhalt gerade so verknappt wiedergegeben wird, dass er vom Betrachter auf den ersten Blick wahrgenommen werden kann. Insofern sind Bildzeichen und Piktogramme auch als wissenschaftlich-technische Darstellungen schützbar (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 2 Rn. 207; A. Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl. 2014, UrhG § 2 Rn. 214). AHeneen scheint da in der Löschdiskussion im Grundsatz schon auf der richtigen Spur zu sein, wenn er versucht, die einzelnen Symbole einzeln einzuteilen. Althergebrachte Symbole (Pfeile, aber m.E. etwa auch ein Blitz als Symbol für Elektrizität etc.) werden wohl – jedenfalls nach deutschem Recht – keinem Schutz zugänglich sein. Das kann man im vorliegenden Fall aber nicht beliebig übertragen, auch wenn es m.E. auf die meisten Fälle zutreffen wird. Dies gilt mutmaßlich zumal nach amerikanischem Recht, wo neben der unabhängigen Schaffensprozess (lediglich) „some minimal degree of creativity“ erforderlich ist (Feist Publications, Inc. v. Rural Telephone Service Co., Inc., 499 U.S. 340, 111 S. Ct. 1282, 113 L. Ed. 2d 358 (1991)) und darin explizit kein funktionales Pendant zu novelty gesehen wird; die Rechtsprechung zu den wohl vergleichbaren prints and labels zeigt sich entsprechend großzügig (vgl. Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 3:120, Online-Ausgabe, m.w.N.). Außerdem sind derartige Symbole keine useful articles i.S.v. 17 U.S.C. § 101 mit faktisch höheren Schutzanforderungen. Insofern ist die einer Auseinandersetzung damit entbehrende Pauschalentscheidung der Löschdiskussion auch nicht nachvollziehbar. Die Einzelfallbeurteilung nach jeweiliger Schöpfungshöhe erscheint auch erforderlich. Die Ausnahme über amtliche Werke wird jedenfalls schon daran scheitern, dass sie bei der erforderlichen Berücksichtigung des US-Rechts (Abschnitt 105) nur zum Tragen kommt, wenn der Urheber ein „officer or employee of the United States Government“ ist (Abschnitt 101); und auch der Einbezug – falls es einen solchen überhaupt gibt – der Werke in Regierungsdokumente würde nicht dazu führen, dass etwa Normwerke zu amtlichen Werken werden (vgl. Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 4:84, Online-Ausgabe, m.w.N. zur Rechtsprechung). (Nach deutschem Recht besteht sowieso keine Möglichkeit, seitdem der Gesetzgeber eigens das Gesetz geändert hat, um das DIN diesbezüglich abzusichern.) — Pajz (Kontakt) 02:08, 21. Dez. 2015 (CET)
Willst du damit sagen, dass diese Zeichen teilweise nicht frei sein könnten, obwohl sie in Rechtsverordnungen vorkommen können und damit Gesetzeskraft haben? Gesetze müssen frei zugänglich sein und frei publiziert werden können, damit sich jeder daran halten kann. Man kann ja auch nicht die Zeichen der StVO einem Copyright unter werfen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:43, 21. Dez. 2015 (CET)
Ich habe geschrieben, dass der Einbezug etwa eines privaten Normwerks in ein Dokument, das seinerseits amtlich i.S.v. 17 U.S.C. § 101 ist, für sich nicht genügt, um auf die Gemeinfreiheit des einbezogenen Werkes zu schließen. Vgl. etwa die Ausführungen in Veeck v. S. Bldg. Code Cong. Int'l, Inc., 293 F.3d 791, 803 (5th Cir. 2002) zum Urheberrechtsschutz privater Normwerke (standards), die nicht erklärtermaßen als Vorlagen für Gesetze veröffentlicht werden (mit Nachweisen zur Rechtsprechung); illustrativ Practice Management Information Corp. v. American Medical Ass’n, 121 F.3d 516 (9th Cir. 1997) (vom Kongress mit der Aufgabe zur Klassifikation und Identifizierung von mehr als 6.000 medizinischen Behandlungsansätzen betraute Regierungsbehörde übernahm gegen Lizenzgebühr ein vorbestehende Zusammenstellung der American Medical Association, die schließlich als Bestandteil einer Vorschrift implementiert und im Federal Register abgedruckt wurde). Zum Vorstehenden en detail Patry, Patry on Copyright, Stand: 9/2015, § 4:84, Online-Ausgabe. — Pajz (Kontakt) 19:21, 22. Dez. 2015 (CET)

Westfront 1944/1945

Hallo,

ich möchte ein Buch über den 2. Weltkrieg schreiben über den Endkampf der deutschen Wehrmacht an der Westfront 1945. Und ich möchte Material von Wikipedia Seiten verwenden. Welche das sein werden kann ich noch nicht genau sagen. Ich möchte Text- und Bildmaterial verwenden. Falls es zu einer Veröffentlichung kommt, wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Aber ich stehe erst am Anfang meiner Recherchen ich habe so etwa 10 Jahr dafür veranschlagt. Danke im voraus für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen Sascha Funke aus Dortmund

PS: Ich hab nix zu verbergen...

Meine E-Mail: E-Mail-Adresse entfernt. (nicht signierter Beitrag von 176.199.26.178 (Diskussion) 11:12, 21. Dez. 2015 (CET))

Hallo, schau doch mal unter Wikipedia:Weiternutzung. Wenn Du danach noch konkrete Fragen hast, können wir Dir ggf. weiterhelfen. Beachte zudem bitte, dass wir hier keine Rechtsberatung anbieten können/wollen/werden, die über die Hilfestellung zu konkreter Weiternutzung hinausgeht. Viele Grüße, Yellowcard (D.) 13:00, 21. Dez. 2015 (CET)

Logo Sailor Moon Crystal

Wollte mal fragen wie es um das Sailor Moon Crystal aussieht. Eh ich es hochlade: Wird eine Schöpfungshöhe erreicht oder nicht? Oder kann ich es Gefahrlos hochladen? Es geht hierbei um dieses Logo, welches vom Anime Sailor Moon Crystal verwendet wird: http://vignette1.wikia.nocookie.net/sailormoonenglishanime/images/1/1a/Sailor_Moon_Crystal_Logo.png/revision/latest?cb=20140606200433 --Natsu Dragoneel (Diskussion) 15:15, 23. Dez. 2015 (CET)

@Natsu Dragoneel: Grenzwertig (auch gescchmacklich). Ich würde aber dazu tendieren, dass das so schon schutzfähig ist. D.h. wir bäuchten eine Freigabe des Rechteinhabers um es hier verwenden zu können. // Martin K. (Diskussion) 12:06, 24. Dez. 2015 (CET)

Schöpfungshöhe eines Logos

Ich habe vor einer Weile einen Artikel über Zuism angelegt, seit wenigen Wochen eine der grössten Religionsgemeinschaften Islands ;-) - und frage mich, wie es mit ihrem Logo aussieht... Es liegt auf Commons als "PD-textlogo": Datei:Zuist Church logo (December 2015).svg. Gehe ich recht in der Annahme, dass es hier nicht gezeigt werden sollte, da wohl in Deutschland - und in Österreich erst recht - schutzfähig? Seine Elemente sind zwar Allgemeingut: Die Umrisse von Island und ein grosses Z - aber in der Kombination und mit der auffälligen Farbgebung wird wohl Schöpfungshöhe erreicht? Gestumblindi 20:13, 21. Dez. 2015 (CET)

Ich denke, dass das nicht für ein Copyright reicht. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:16, 25. Dez. 2015 (CET)
Sehe ich auch so. Wo ist da Kreativität zu erkennen? -- ST 00:30, 25. Dez. 2015 (CET)
Naja, wenn man bedenkt, dass in Österreich schon ein reines Textlogo, das nur aus zwei unterschiedlichen Schriftarten besteht, gemäss Entscheidung des Obersten Gerichtshofs urheberrechtlich schutzfähig ist... Gestumblindi 18:26, 25. Dez. 2015 (CET)

Osttimoresische Parteilogos

Ich befürchte, ich kenne die Antwort bereits, aber sicherheitshalber trotzdem gefragt: Ich bin etwas in der Bredouille. Es gibt zwei neue osstimoresische Parteien, die Fotos in ihren Logos verwenden. Nachzeichnen ist also nicht drin. Auf Anfragen regieren die beiden Parteien leider überhaupt nicht (Nicht ungewöhnlich für Osttimor). Ich nehme an, solange sich nicht doch jemand von dort meldet, ist es nicht möglich eines der Parteilogos bei Wikipedia hochzuladen? Bilder auf Facebook: Logo der MLPM, Logo der PLP. Schönen Gruß, --JPF just another user 23:30, 22. Dez. 2015 (CET)

Konkret gibt es bei Logos von Organisationen Ausnahmen? --JPF just another user 09:34, 23. Dez. 2015 (CET)
Die Annahme trifft wohl zu, in der Tat. Ausnahmen für Logos von Organisationen gibt es im deutschen Recht nicht. — Pajz (Kontakt) 09:50, 23. Dez. 2015 (CET)
Danke schön! Dann kann ich halt nur hoffen, dass mir doch irgendwann ein motiviertes Parteimitglied antwortet. ^^° --JPF just another user 10:50, 23. Dez. 2015 (CET)
@J. Patrick Fischer: Auch wenn das Gerücht hier in der WP beharrlich hält: Es gibt im Urheberrecht auch generell keinerlei Sonderregelung für Logos. Sie unterliegen exakt denselben Schöpfungshöhenanforderungen, wie andere Werke der angewandten Kunst auch. // Martin K. (Diskussion) 11:33, 23. Dez. 2015 (CET)
Tja, die Schöpfungshöhe kann man bei Logos mit Fotos nicht unterschreiten. Danke nochmals für die Ergänzung, Martin! --JPF just another user 14:48, 23. Dez. 2015 (CET)
Nachtrag: Zumindest beim MLPM hat sich eine Lösung aufgetan. Im Gegensatz zum Logo auf der Facebookseite, sind die Flaggen und andere Logos komplett gezeichnet. Bin schon dran. ;-) --JPF just another user 18:46, 23. Dez. 2015 (CET)
@J. Patrick Fischer: Ich vesteh' jetzt ehrlich gesagt nicht, inwiefern das die Sachlage ändert? Ob man eine Logo nachzeichnen kann oder nicht ist für den urheberrechtlichen Schutz ohne Belang. Und dass man es nachgezeichnet hat, macht einen definitiv nicht zu dessen Urheber (Dein eigenes Werk ist das hier also eher nicht ).
Auch ein Logo ohne Photo-Elemente kann durchaus Schöpfungshöhe erreichen. Das Vorhandensein eines Photos macht das nur für uns nur einfacher erkennbar, weil Lichtbilder (zumindest in Deutschland und Österreich) immer einem Leistungsschutzrecht unterliegen. // Martin K. (Diskussion) 00:02, 24. Dez. 2015 (CET)
Gut, bisher wurden auf Commons noch keine Parteiflaggen gelöscht. Die Schöpfungshöhe ist nun nicht gerade rekordverdächtig. Bei der MLPM habe ich inzwischen eine Antwort. Große Begeisterung, nennen mich "Comerade", aber was ich will, scheinen die nicht ganz zu verstehen. Also wohl kein Logo mit Foto in Zukunft auf Commons aufgrund kultureller/sprachlicher Barriere. :-D --JPF just another user 11:37, 24. Dez. 2015 (CET)
 
Flagge der MLPM. Da wurde nicht viel geschöpft.
@J. Patrick Fischer: Langsam: Ich wollte Dich ja garnicht ausbremsen. Nur ist eben {{own}} bzw. {{self}} wirklich die falscheste Vorlage, die Du verwenden könntest, wenn Du etwas hochlädst, dass Du nicht selbst erstellt hast. Diese Vorlagen sollten grundsätzlich nur dann verwendet werden, wenn es sich beim hochgeladnen wirklich komplett um die eigene schöpferische Arbeit handelt:

Use this to say that you personally created the entire original image by yourself (for example, you drew the picture on paper, you used a camera to take the photograph, you painted the picture on canvas, etc.). Do not use this tag for any images that you saw on any website, downloaded from any source, scanned from a book, newspaper, or magazine, or copied from anything.

{{own}}
Wenn man diese Vorlagen hingegen für Dinge verwendet, die nicht von einem selbst stammen, ist das schlicht eine Schutzrechtsberühmung und sollte eigentlich unweigerlich zu einer URV-Löschung führen. Dass das dennoch nur relativ sehr selten passiert, liegt schlicht daran, dass solche Dateien mit formal korrektem aber inhaltlich falschem Licence-Tag einfach in der Masse untergehen und niemandem auffallen - insbesondere dann, wenn sie von erfahrenen Nutzern stammen. Ich würde Dich daher bitten, das zu korrigieren und in Zukunft nicht mehr zu machen.
Dem unbelassen können natürlich auch Logos auf Commons hochgeladen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass..
  • ..sie entweder wirklich keine Schöpfungshöhe erreichen und deshalb als {{PD-textlogo}} ausgezeichnet werden. Ob das tatsächlich möglich ist, ist eine EInzelfallentscheidung, bei der wir Dich hier auf dieser Seite gerne beraten können (dafür ist WP:URF schießlich da).
  • ..oder sie wurden von Ihrem Urheber oder Rechteinhaber zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz freigegeben:
    • Dazu werden sie dann mit dem entsprechenden Licence-Tag ausgezeichnet (also z.B. {{Cc-by-sa-3.0}} ohne {{self}} davor)
    • Der richtige Urheber (oder Rechteinhaber) wird als Urheber und Quelle eingetragen.
    • Eine Freigabe wird ans OTRS geschickt und von diesem verifiziert und auf der Bilddetailseite eingetragen.
Das sind die zwei möglichen gangbaren Wege hier. // Martin K. (Diskussion) 12:03, 24. Dez. 2015 (CET)

Die Zeichnung ist von mir, das Design aber nicht. Daher habe ich das {{own}} belassen, analog zur allgemeinen Praxis auf Commons. Ich habe zum Beispiel bisher auch keine Flaggen- oder Wappenbilder gesehen, wo sie nicht so vom Zeichner markiert wurden. Datei:Flag of Uganda.svg ist bestimmt nicht von tobias designt und Datei:Coat of arms of the Republic of Uganda.svg auch nicht von Sodacan. Stimmt, da gibt es doch noch eine Logo-Vorlage dazu, die kann ergänzt werden. Was passt denn da?

By the way: Die Begeisterung bei der MLPM über den Artikel scheint jedenfalls gegeben zu sein: [9] ;-) Bisher noch kein Protest. --JPF just another user 12:26, 24. Dez. 2015 (CET)

Nochmal: Dass man etwas nachzeichnet, macht einen nicht zu dessen Urheber. Bei und CC0 oder als gemeinfrei veröffentlichten Staatsflaggen und Wappen mag das ja noch tolerabel sein, weil es da ja selten einen namentlich bekannten Urheber gibt und sie häufig aus Altersgründen gemeinfrei sind. Aber bei Logos und unter CC-BY-SA geht das definitiv so nicht!
Der Urheber ist derjenige, der dieses Logo entworfen hat, nicht der, der es mit zeichnerischen, photographischen oder anderen technischen Mittel kopiert oder imitiert! Und wenn es sich nicht gerade um ein Parteilogo aus einem Kleinstaat am anderen Ende der Welt handeln würde, wäre das auch juristisch nicht ohne Risiko, weil Du damit nicht nur das geistige Eigentum anderer als Dein eigenes ausgibst, sondern dieses auch noch via CC-BY-SA unter Deinem eigenen Namen weiterverbreitest.
Ich möchte Dich daher nochmal eindrücklich bitten die falsche Urheberangabe zu entfernen oder zumindest klar zumachen, dass sich {{own}} nur auf die Nachzeichnung/Digitalisierung bezieht und natürlich die vom wahrenurheber (noch) nicht erteilte CC-Lizenz zu entfernen- sonst muss ich das leider tun. Dass andere ihre Vektorisierungen genauso falsch auszeichnen, ist wirklich keine Rechtfertigung das so zu belassen, sondern fällt unter Wikipedia:Other crap exists. // Martin K. (Diskussion) 12:52, 24. Dez. 2015 (CET)

Gerade bei Staatsflaggen und -wappen gibt es sehr oft namentlich bekannte Schöpfer.

Aber wir reden aneinander vorbei: Du bist auf einen Punkt gekommen, der in Commons definitiv nicht klar gehandhabt wird. Die Frage nach "Source" und "Author" spiegelt nicht die Frage nach dem Rechteinhaber und Ur-Schöpfer einer Grafik wieder, wie es vielleicht gedacht ist, so scheint es niemand zu verstehen: File:Tablica ADR.svg (section), File:925754467s.jpg, File:Aabsal-logo.JPG,... . Ich will darauf hinweisen, dass hier wohl ein Änderungsbedarf in der Formulierung der angefragten Daten notwendig ist. Das ist nicht nur "Other crap exists", das ist bereits "Commons ist mostly crap".

Ich habe jetzt meinen Teil der Arbeit an der Grafik, die ich anhand eines Fotos erstellt habe, kenntlich gemacht. Leider sind mir die entsprechenden Vorlagen für Logos oder korrekte Lizensierung nicht bekannt und bei Änderungen hat man auch keine Vorauswahl mehr. Daher würde ich mich freuen, wenn Du die passenden Templates einfügen könntest. Dann weiß ich auch, was ich beim nächsten Mal zu verwenden habe. Schönen Gruß, --JPF just another user 16:24, 24. Dez. 2015 (CET)

Sorry J. Patrick Fischer, aber mit dieser Einschätzung liegst Du wirklich falsch:
  • Wäre das Original-Logo urheberrechtlich geschützt, dürftest Du es weder ohne die Freigabe von dessen Urheber bearbeiten, noch ohne eine solche unter CC-Lizenz veröffentlichen. Wenn Du also eine CC-Lizenz mit Deinem Namen druntersetzen willst, brauchst Du auf jeden Fall eine Freigabe!
  • Würde das Original-Logo hingegen gar keine Schöpfungshöhe erreichen und wäre damit gemeinfrei, so wäre es auch Deine "Bearbeitung". Womit die CC-Lizenz auf Deinen Namen eine Schutzrechtsberühmung ist.
Es ist auch generell etwas widersinnig, wenn man einerseits so tut, als sei der Entwurf eines Dritten nicht Schutzfähig, dann aber für eine simple Vektorisierung eben dieses Entwurfs selbst ein Schutzrecht geltend machen will.
Hinzu kommt (und das hatte ich bisher übersehen), dass Deine Vektorisierung des Enthaltenen Photos auch aus anderen gründen problematisch ist:
  1. Ist die Vektorisierung eines Photos zweifelsohnen eine Ableitung im Sinne das Urheberrechts und bedarf als solche der Zustimmung des zugehörigen Rechteinhabers.
  2. Kann man echt Probleme bekommen, wenn man ein Zeichen, dass marken- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz geniest, in einer veränderten Form in Umlauf bringt. Im konkreten Fall ist das zwar unwahrscheinlich, aber bei größeren Konzernen kann man sich damit echt Ärger einhandeln.
  3. Ist es aus enzyklopädischer Sicht schlicht Theoriefindung, wenn man hier auf diese Weise einfach mal ein alternatives Logo erschafft.
Du siehst also, dass Du damit keineswegs die existierenden Probleme gelöst, sondern einen haufen neue geschaffen hast. // Martin K. (Diskussion) 23:17, 25. Dez. 2015 (CET)
Korrektur: Ich habe nicht das Logo gezeichnet, sondern nun die Parteiflagge, die das Foto eben NICHT verwendet. Keine TF. Was die korrekte Lizensierug betrifft, habe ich jetzt jene des AfD-Logos übernommen, in der Hoffnung, das entspricht den Gegebenheiten. Gucke es Dir mal an. Für VErbesserungsvorschläge bin ich JEDERZEIT offen, aber bisher erklärst Du nur, was nicht geht. ;-) --JPF just another user 23:44, 25. Dez. 2015 (CET)

Bildattribute und Bildrechte bei Commons

Das Commons-Attribut Author/Urheber ist mir unklar, wenn das Foto etwas zeigt, das einen Urheber hat, im konkreten Fall geht es um die recht berühmte Plastik des Bildhauers Nereo Costantini (1905-1969), aber es gibt nach meinem Gefühl tausende von "Falscheinträgen" bei Commons, es ist also eigentlich eine grundsätzliche Frage:
steht da:

|Description=A statue in Verona
|Source=Own
|Date=2008-07-20
Author= Leo Haste

imho richtiger wäre

|Description=Bronzeplastik vor der Casa di Giulietta in einem Innenhof der Via Cappello in Verona
|Source=Own [das Foto]
|Date=vor 1969 (Plastik) oder 2008-07-20 (Foto) ?
|Author=Plastik: Nereo Costantini (vor 1969) # Foto: Leo Haste

Fragen zu den Bildrechten:
1. Das Recht an der Plastik liegt bis 2040 bei den Erben von de:Nereo Costantini.
2. Ob der Hof in der Via Cappello in Verona noch öffentlicher Verkehrsraum ist, das ist (mir) unklar.
3. Die Frage zu 2 ist aber irrelevant, weil es in Italien sowieso keine Panoramafreiheit gibt [stimmt das?].
4. Ob die Kopie der Statue im Münchener Alten Rathaus panoramafrei steht, das weiß ich nicht.
5. Die weitere Kopie der Plastik auf dem Münchener Shakespeareplatz im Stadtteil Bogenhausen steht offensichtlich panoramafrei.

Was tun?
1. Löschanträge für alle urheberrechtlich bedenklichen Fotos der Statue stellen ?
2. Attribute/Beschreibungen bei den dann noch verbleibenden Foto überarbeiten und überall den Schöpfer der Plastik einstellen und ggf. auf dessen Bildrechte hinweisen?
--Goesseln (Diskussion) 12:52, 25. Dez. 2015 (CET)

Das ist genau dasselbe Problem, wie weiter oben bei den Osttimoresischen Parteilogos. Philosophisch führt uns das sogar zu La trahison des images. --JPF just another user 14:05, 25. Dez. 2015 (CET)
@Goesseln, Danke für den Hinweis. Bei den Fotos der Statue in München, die o.k. sein dürften, habe ich die Angaben in der Beschreibung korrigiert bzw. ergänzt. Die Fotos aus Italien werden leider kaum haltbar sein. --Túrelio (Diskussion) 14:37, 25. Dez. 2015 (CET)

Abgesehen von der Frage der (in Italien nicht gegebenen) Panoramafreiheit ist das Feld Autor für den Urheber des Fotos vorgesehen und das Feld Datum für das Aufnahmedatum. Die Kenzeichnung war daher m.E. korrekt. Wenn der Urheber des abgebildete Werks bekannt ist, gehört er in das Beschreibungsfeld.

|Description=Bronzeplastik (1969) von Nereo Costantini vor der Casa di Giulietta in einem Innenhof der Via Cappello in Verona
|Source=Own
|Date=2008-07-20
|Author=Leo Haste

Die nementliche Kennzeichnung von aufgenommenen Kunstwerken, die bleibend im öffentlichen Raum angebracht sind, ist aber m.E. nicht erforderlich - das ist ja gerade eines der Merkmale der Panoramafreiheit: Man darf diese Werke fotografieren (und die Fotos veröffentlichen) und man muss nicht wissen (und kennzeichnen), wer sie geschaffen hat. --Martina Disk. 17:35, 25. Dez. 2015 (CET)

@Martina: Gleich zweimal zaghafter Widerspruch von meiner Seite. Zum einen halte ich das Urheber-Feld durchaus dazu geeignet, alle beteiligten Urheber zu nennen, also in diesem Fall sowohl den des Fotos als auch den der Skulptur. Zumindest habe ich das hier lokal immer so gehandhabt, wenn ich die Infos im Rahmen der DÜP nachgetragen habe. Kann aber sein, dass der Usus auf Commons ein anderer ist. Nicht ganz so zaghaft ist mein zweiter Punkt: Zumindest nach deutschem UrhG muss der Urheber des abgebildeten Werks bei der Panoramafreiheit sehr wohl genannt werden (§ 63 I i.V.m. § 13 UrhG). Grüße, Yellowcard (D.) 18:01, 25. Dez. 2015 (CET)
@Goesseln, Yellowcard, Martina Nolte: Mal unabhängig von den Anfordernissen der Panoramafreiheit: Nach meinem Verständnis ist das Urheber-Feld für den Urheber (oder Rechteinhaber) gedacht, auf den sich auch der angegebene Lizenzbaustein bezieht (egal ob nun gemeinfrei oder CC). Dort sollte also immer der Urheber des obersten schutzfähigen Werkes stehen:
  • Und das oberste Werk ist beim Photo einer Skulptur nun mal das Photo und nicht die Skulptur.
  • Da Reproduktion eines fremden 2D-Werkes (zumindest nach Ansicht der WMF) kein neues Schutzrecht entsteht, wäre dort das oberste Werk eben das zugrundeliegende und nicht dessen Reproduktion. Und deshalb sollte beim oben besprochenen Logo eben auch nicht der Vektorisierer angegeben sein, sondern der Urheber des Logos.
Das unabhängig davon den ggf. verwendeten Schrankenregelungen Rechnung getragen, ggf. nötige Abbildungsgenehmigungen vorliegen oder die Urheber zugrundeliegender CC-Werke genannt werden müssen, ist natürlich richtig. Aber das muss mMn nicht unbedingt im Urheberfeld geschehen, sondern wäre z.B. auch in der Beschreibung oder mit dem unten genannten Template möglich. // Martin K. (Diskussion) 22:55, 25. Dez. 2015 (CET)

Unabhängig von der konkreten Frage: Für Kunst im öffentlichen Raum empfehle ich die Vorlage c:Template:Art Photo. Anwendungsbeispiel: c:File:Rathausturm Köln - Benedikt Schmittmann-8759.jpg. Vorteil: Urheber für Kunstwerk und Foto können separat eingetragen werden, ebenfalls Datum des Kunstwerks und der Fotografie. Damit ist auch das (automatische) Auslesen einfacher möglich. — Raymond Disk. 19:28, 25. Dez. 2015 (CET)

Die perfekte Lösung. :-) --Martina Disk. 19:42, 25. Dez. 2015 (CET)

Dino-Nachbildungen

Gelten mechanische Puppen von Dinos als Kunst mit Urheberrecht? In einem Zoo in China habe ich ein paar Dino-Nachbildungen geknipst. Bei chinesischen Denkmälern gibt es auf Commons ja Probleme. --JPF just another user 11:29, 28. Dez. 2015 (CET)

Für die Commonsfähigkeit müssten wir das nach chinesischem Urheberrecht beurteilen... Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:13, 28. Dez. 2015 (CET)
Zumindest bei Statuen im Park geht nichts. Da hat der Künstler die Rechte. Nur: Sind Dino-Puppen für einen Zoo Kunst oder Handwerk? --JPF just another user 19:54, 28. Dez. 2015 (CET)
Modelle in Museen würde ich als Handwerk ansehen, da die Restauratoren ja die Aufgabe haben, möglichst nah am Original zu bleiben. Da bleibt nicht viel Raum für Kreativität. Ein Zoo betreibt eher nicht solchen wissenschaftlichen Aufwand, also Kunst. --Pölkkyposkisolisti 20:40, 28. Dez. 2015 (CET)
Bei Dinosauriern kennt man das genaue Erscheinungsbild des Originals ja nicht. Jede Nachbildung eines Dinosauriers ist bis zu einem gewissen Grad Interpretation, in Museen auf wissenschaftlicher Basis und jeweils möglichst nahe am aktuellen Stand der Erkenntnisse, aber letztlich vielleicht doch auch als kreative Leistung zu würdigen. Sei dem wie auch immer: Wenn Kunstwerke im öffentlichen Raum in China nicht der Panoramafreiheit unterliegen, sehe ich da bei Bildern von mechanischen Dino-Puppen auch eher schwarz, das wird ja auch als kreative Nachempfindung eines Dinosauriers anzusehen sein. Gestumblindi 21:46, 28. Dez. 2015 (CET)
Klingt klar. --JPF just another user 21:48, 28. Dez. 2015 (CET)

Datei:ZI Fieberkurve1.jpg Datei:ZI Fieberkurve2.jpg

Hallo zusammen

Für die Artikel über Friedrich Glauser und seine Romane habe ich in der Zentralbibliothek Zürich die Scans der Zeitschrift Zürcher Illustrierte (aus dem Jahre 1937) aufgetrieben. Das Foto auf dem Cover ist von Gotthard Schuh (und das kleine Foto im Inneren der Zeitschrift)

  • Die Zeitschrift Zürcher Illustrierte gab es nur bis 1941
  • Ich habe die «Bewilligung zur Veröffentlichung und Vereinbarung über Belegexemplare» der Zentralbibliothek Zürich

Werden diese zwei Bilder (oder eines) gelöscht oder kann man sie auf Commons behalten? Oder kann ich etwas tun, damit die wertvollen Bilddateien nicht gelöscht werden?

Herzliche Grüsse & vielen Dank--Archive Aurora (Diskussion) 15:08, 30. Dez. 2015 (CET)

@Archive Aurora: Die Veröffentlichungsbewilligung der Bibliothek dürfte wertlos sein, weil die ziemlich sicher nicht selbst das vollumfängliche Nutzungsrechtbesitzen und daher auch keine Freigabe erteilen können. Und da Gotthard Schuh erst 1969 verstorben ist, werden seine Werke auch erst am 1.1.2040 gemeinfrei.
Was wir bräuchten wäre daher eine ordentliche Freigabe, in der der Rechteinhaber (hier also der Erbe des Photographen oder der Rechtsnachfolger der Zeitschrift) eine Veröffentlichung unter freier Lizenz zustimmt. // Martin K. (Diskussion) 17:01, 30. Dez. 2015 (CET)
Hallo wieder! Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich darum kümmern und Kontakt zu den Erben suchen. Was passiert in der Zwischenzeit mit den Bildern auf Commons? Fügen Sie den Hinweis {{OTRSPendig}} hinzu? Herzliche Grüsse...--Archive Aurora (Diskussion) 18:36, 30. Dez. 2015 (CET)

Filmprogramm 1930

Der Film Zwei Herzen im Dreivierteltakt wurde 1930 gedreht. Benutzer:Walter Anton hat im Jahr 2008 das Programmheft eingescannt, z.B. c:File:Zwei-Herzen-im-Dreivierteltakt 01.jpg und nach Commons gestellt.
Ich werde nicht schlau, warum die Fotos, als deren Urheber Benutzer Walter Anton einen Fritz Freund benennt, gemeinfrei sind, das wäre 2008 der Fall gewesen, wenn "sein" Fritz Freund vor 1938 gestorben war. Vielleicht hat Anton aber auch diesen Fritz Freund (Verleger), gestorben 1950, gemeint.
Was tun? --Goesseln (Diskussion) 23:43, 30. Dez. 2015 (CET)

Alles sehr merkwürdig. Bei der Zeitschrift handelt es sich um den Illustrierten Film-Kurier. Der Artikel erwähnt allerdings (noch) gar kein Erscheinen im Jahr 1930, vermutlich beruft sich die Jahresangabe auf die verlinkten Digitalisate. Zudem ist in dem Artikel Fritz Freund (Verleger) nicht verlinkt. Andererseits ist auch im Freund-Artikel keine Verlinkung zum Film-Kurier. Trotzdem spricht alles dafür, dass die zwei zusammengehören (Titel, Erscheinungsweise, Erscheinungsort, Verlegername). Demnach wären die Filmprogrammscans nicht frei. Zusätzlich könnten für die Filmbilder noch andere Rechteinhaber ins Spiel kommen, z.B. Géza von Bolváry (gest. 1961) oder die Kameramänner mit den unbekannten Lebensdaten. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 10:33, 31. Dez. 2015 (CET)
Danke für die Hinweise, ich habe noch ein bisschen nachgearbeitet:
1. Der Artikel Illustrierter Film-Kurier müsste wohl auf das Lemma Illustrierter Film-Kurier (Österreich) verschoben werden.
2. Der Artikel ist sehr lückenhaft.
3. Auf der 8. Seite des Filmprogramms c:File:Zwei-Herzen-im-Dreivierteltakt-08-sm.jpg gibt es auch ein Impressum mit dem Herausgeber Fritz Freund (Verleger)
4. Meines Erachtens müssten alle acht Seiten des Filmprogramms wegen fehlender Urheberrechte bei Commons gelöscht werden.
5. Auch das Foto c:File:Illustrierte film-zeitung.jpg müsste gelöscht werden.
--Goesseln (Diskussion) 13:29, 31. Dez. 2015 (CET)
Bei dem ebenfalls von Benutzer:Walter Anton eingestellten Bild c:File:Stolz-Zwei-Herzen-im-Dreivierteltakt Titel.jpg habe ich einen Commons-Löschantrag gestellt, da der Illustrator nl:Willy Herzig 1978 verstorben ist.
Gibt es eigentlich einen Grund, weshalb das alles erst jetzt, nach sechs Jahren, auffällt ?
--Goesseln (Diskussion) 13:54, 31. Dez. 2015 (CET)
Der Grund wird darin liegen, dass es sich a) bislang niemand so genau angeschaut hat – bei fast 30 Millionen Dateien auf Commons nicht so verwunderlich – und dass b) vielen, wenn nicht den meisten Benutzern Urheberrechte usw. schnurzegal sind. Diese Benutzer laden dann hoch und binden in Artikel ein, was sie kriegen können. Für die Seiten des Filmprogramms habe ich Löschantrag gestellt. -- Rosenzweig δ 23:11, 1. Jan. 2016 (CET)

Band: Kategorie c

Leider muss ich feststellen dass sich auf der Seite der Band "Kategorie C" unter der Rubrik- Schlagzeug immernoch der Name Magnus Ahlgrim efindet. Diese Person ist seit mehr als 3 jahren nicht mehr in der Band. Weder als Bandmitglied noch sonstwie tätig. Ich bitte Sie darum dieses zu ändern und den Namen zu entfernen!!

mfg Magnus Ahlgrim (nicht signierter Beitrag von 212.77.163.195 (Diskussion) 10:03, 21. Dez. 2015 (CET))

Wikipedia:It's a wiki, du kannst das bei einem ungesperrten Artikel auch selbst ändern. Quelle nicht vergessen. Zudem ist dies hier mit Sicherheit nicht der geeignete Platz, darüber zu diskutieren. Der passende Ort ist Diskussion:Kategorie C (Band). --Magnus (Diskussion) für Neulinge 10:08, 21. Dez. 2015 (CET) (nicht Ahlgrim)

Nachfrage zur Verwendung von 6 Commons-Bildern ihn einem Buch

Hallo, ich hatte hier kürzlich bereits zu diesem Thema angefragt. Hier nun meine Vorstellung, wie die Lizenztexte unter den einzelnen Bildern in dem Buch aussehen könnten. Das Physik-Fachbuch wird übrigens in englischer Sprache erscheinen:

1. Moody diagram.jpg Lizenztext: © Donebythesecondlaw / CC-BY-SA-3.0-migrated (via Wikimedia Commons)

2. Coriolis meter vibrating no-flow 512x512.gif Lizenztext: © Cleontuni / Attribution-ShareAlike 2.5 Generic (CC BY-SA 2.5) (via Wikimedia Commons)

3. Coriolis meter vibrating flow 512x512.gif Lizenztext: © Cleontuni / Attribution-ShareAlike 2.5 Generic (CC BY-SA 2.5) (via Wikimedia Commons)

4. Flammability diagram methane.png Lizenztext: © Power.corrupts / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

5. Rotary vane pump.svg Lizenztext: © Rainer Bielefeld / CC-BY-SA-3.0-migrated (via Wikimedia Commons)

6. Butterfly-valve--The-Alloy-Valve-Stockist.JPG Lizenztext: © Heather Smith / CC-BY-3.0 (via Wikimedia Commons)

@Túrelio, Chaddy, Yellowcard, Verum, Martin Kraft: Kann man das so machen? Muss noch der komplette CC-Lizenztext hinten im Buch abgedruckt werden (ein Link ist ja in einem Buch leider nicht möglich)? Korrekturen/Ergänzungen erwünscht. Gruß, --Vogelfreund (Diskussion) 10:09, 21. Dez. 2015 (CET)

Hallo Vogelfreund, grundsätzlich sieht das gut aus, nur fehlt eben in allen Fällen ein Verweis auf den CC-Lizenztext. Ein klassischer Link ist in einem Buch zwar nicht möglich, aber der Abdruck der URL auf den Lizenztext. Es sollte meines Wissens aber ausreichen, diese Angaben in einem Bildnachweis am Ende des Buchs zu tun und muss nicht gezwungenermaßen direkt am Bild erfolgen. Man korrigiere mich, falls ich da falsch liege. Ansonsten schau doch mal auf der Hilfeseite von Wikimedia Commons zum Thema, da sind auch konkrete Beispiele für Nachnutzung in Printmedien vorhanden: hier. Viele Grüße, Yellowcard (D.) 13:05, 21. Dez. 2015 (CET)

Irreführende Angaben in den License tags für CC

Ich möchte auf die bei Commons geführte Diskussion hinweisen, vielleicht hat noch der eine oder andere Interesse, sich zu beteiligen. --Code (Diskussion) 12:33, 23. Dez. 2015 (CET)

Panoramafreiheits-Howto für Österreich?

Ich habe gerade den Text in der Commons-Infobox für die Panoramafreiheit in Österreich ausgetauscht, sodass er nicht mehr ausschließlich die Unterschiede zu Deutschland darstellt (was einen Leser, der die deutschen Regeln nicht kennt, herzlich wenig weiterbringt) sondern erklärt, was eben die österreichische Panoramafreiheit ist. Dazu zwei Fragen:

  1. Wäre es sinnvoll, in dieser Box auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der fragliche Paragaph nur innerhalb Österreichs anwendbar ist und eine Weiterverwendung des Bildes außerhalb Österreichs unzulässig sein kann (die berühmte Hundertwasserentscheidung)?
  2. Sollten/könnten wir eventuell auf commons:Commons:Freedom of panorama#Austria eine bessere Übersicht unterbringen, was von der österreichischen Panoramafreiheit gedeckt ist und was nicht? So eine Art Howto oder FAQ? Die derzeitige Erklärung "ist fast so wie in Deutschland, nur ein bisschen anders" halte ich für etwas unbefriedigend.

Beim Howto/FAQ denke ich wirklich an die oft gefragten und/oder missverstandenen Punkte wie:

  • Welche Kunstgattungen? (z.B.: keine Gedichte)
  • Was gehört zur Architektur? (vor allem bei Innenansichten)
  • Was heißt "bleibend"? (Dauerbrenner Seebühne der Bregenzer Festspiele)
  • Was heißt "öffentlicher Ort"? (z.B. Thema Kircheninnenräume)

Was haltet ihr davon? --Reinhard Müller (Diskussion) 22:27, 16. Dez. 2015 (CET)

Klar, gern, idealerweise aber zuvörderst unter Panoramafreiheit#Österreich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:35, 16. Dez. 2015 (CET)
Jein. WP:WWNI Punkt 9: Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern. Ich stelle mir hier aber genau eine Anleitung bzw. einen Ratgeber vor. Auf Panoramafreiheit#Österreich gehört eine enzyklopädische Abhandlung zu dem Thema (die auch da ist). Auf Commons denke ich dann tatsächlich an einen praktischen Ratgeber. --Reinhard Müller (Diskussion) 22:50, 16. Dez. 2015 (CET)
Reinhard Müller, ersteres erscheint mir sinnvoll, wobei man auf eine präzise Wortwahl wird achten müssen. Soweit ich weiß, gibt es einige andere Vorlagen, in denen so eine ähnliche Passage steht (mir fällt gerade kein Vorlagennamen ein), an denen man sich vermutlich orientieren könnte. Zur zweiten Frage: Das kann man sicherlich tun, jedenfalls wäre es keine Verschlechterung zum Status quo; ob der Mehrwert zum Wikipedia-Artikel hinreichend groß ist, wird man sehen müssen. Ich erlaube mir bloß die Anmerkung, dass die derzeitige Fassung auf Commons in einem Punkt etwas unvollständig ist; „Photos do not need to have been taken from a public place“ trifft nur auf Werke der Baukunst zu, nicht auf andere Werke der bildenden Künste („[…] dazu angefertigt […], sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden […]“). — Pajz (Kontakt) 02:25, 21. Dez. 2015 (CET)
Ich habe mir erlaubt, deinen Hinweis im letzten Satz auf COM:FOP einfügen[10]. --Túrelio (Diskussion) 08:24, 21. Dez. 2015 (CET)
@Pajz: einen Hinweis auf das Schutzlandprinzip habe ich eingebaut (deutsch und englisch). Kannst du bitte mal kurz einen Blick drauf werfen? An einem ausführlicheren Text für ein "FAQ" versuche ich mich die nächsten Tage. Danke --Reinhard Müller (Diskussion) 18:47, 23. Dez. 2015 (CET)
<einmisch>Nur eine Frage in welchem Land dürfte ich dieses File:Bruno-Kreisky-01.JPG beispielsweise nicht verwenden? - denn da komme ich mit dem Schutzlandprinzip nihct ganz klar. --dank eK@rl 20:41, 23. Dez. 2015 (CET)
Wenn ich alles richtig verstanden habe: zum Beispiel in den USA, wo es keine Panoramafreiheit für Bildhauerei gibt, oder in Frankreich, wo es überhaupt keine Panoramafreiheit gibt. Würdest du ein Poster mit diesem Foto drucken lassen und das in einem dieser Länder verkaufen, so könnte dich die Künstlerin nach dem dortigen Recht verklagen. --Reinhard Müller (Diskussion) 22:29, 23. Dez. 2015 (CET)

Ich habe jetzt unter commons:Commons:Panoramafreiheit#Österreich etwas zusammengestellt, was ich als ein FAQ der wichtigsten Punkte ansehen würde. Ich bitte um Rückmeldungen; falls diese halbwegs positiv ausfallen, würde ich das in der englischen Version auch noch machen. --Reinhard Müller (Diskussion) 23:20, 27. Dez. 2015 (CET)

@Pajz: zur Sicherheit mal ein Ping für dich... --Reinhard Müller (Diskussion) 12:15, 30. Dez. 2015 (CET)
Bevor der Bot das hier wegarchivert: ich werde die nächsten Tage die englische Version machen. --Reinhard Müller (Diskussion) 01:03, 6. Jan. 2016 (CET)
Hallo Reinhard Müller, der Ansatz, das ganz zu verknappen, ist interessant und deckt wahrscheinlich auch die meisten Unklarheiten ab. Allerdings habe ich fast Bedenken, dass die Darstellung doch ein Wenig zu kompakt ausgefallen ist. Jedenfalls den Teil „Ort der Aufnahme“ kann man m.E. nicht aus sich heraus – ohne weitere Erklärungen heranzuziehen – verstehen; ich habe selbst gefühlt knapp eine Minute gebraucht, um den – soweit ersichtlich an sich richtigen – Gedankengang dort nachzuvollziehen. Da würden ein paar Worte wohl dem Verständnis helfen. grüße, — Pajz (Kontakt) 11:04, 6. Jan. 2016 (CET)
@Pajz: ich hab mir jetzt was anderes einfallen lassen, wie findest du diesen Ansatz mit der Tabelle? --Reinhard Müller (Diskussion) 15:31, 12. Jan. 2016 (CET)
Jetzt auch mal auf commons:Commons:Freedom of panorama#Austria so reingestellt. Weitere Verbesserungsvorschläge jederzeit willkommen. --Reinhard Müller (Diskussion) 21:45, 14. Jan. 2016 (CET)

PD und Zweifel der Urheberangabe

Hallo, wenn der Urheber unbekannt ist, dann kann man das Digitalisat des Werkes doch erst bei commons hochladen wenn es mind. 150 Jahre alt ist, oder? Und wenn der Urheber bekannt ist und aus Deutschland kommt wär das c:Template:PD-old-70 und Commons:Copyright_tags#United_States? Wie geht man mit Dateien wie folgende um?: File:Hermann Hoser Schlagball Titel.jpg . Danke. Gruß --Jean11 (Diskussion) 16:53, 29. Dez. 2015 (CET)

Wenn man ganz sicher gehen will, dass der Urheber auf jeden Fall mindestens 70 Jahre tot sein muss, nimmt man Gegenwärtiges Jahr + 1 Jahr − 70 Jahre − Alter des ältesten Menschen in ganzen Jahren und kommt dann Stand heute auf 1823. I. d. R. werden auch Werke bis ca. Veröffentlichungsjahr 1880 noch akzeptiert, aber es gibt dafür auf Commons keine feste Regel und folglich auch keine Garantie. Für die genannte Datei und andere aus diesem Buch, das 1921 erschienen ist, habe ich Löschantrag gestellt. {{PD-old-auto-1923}} mit Parameter deathyear= sollte (fast) immer passen, wenn der (deutsche) Urheber mindestens 70 Jahre tot und das fragliche Werk vor 1923 erschienen ist. -- Rosenzweig δ 19:09, 30. Dez. 2015 (CET)