Wikipedia:WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch

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Das WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch ist wegen seines Umfangs auf einer eigenen Seite gespeichert. Die übrigen Teilbereiche des Rechtsprojekts Ausbau und Weiterentwicklung finden sich unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/Ausbau.

Mit dem WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch soll – wie mit den anderen Teilen des Projekts – versucht werden, die „schöpferische Kraft“ der rechtlich interessierten Wikipedia-Gemeinde ein wenig zu koordinieren. Das Projekt strukturiert den Teilbereich Bürgerliches Gesetzbuch und schlägt Themenseiten vor, die dieser Bereich umfassen sollte. Jedermann ist eingeladen, Seiten, die noch nicht geschrieben sind, zu verfassen und bestehende zu vervollständigen.

Wenn Du einen neuen Beitrag beisteuerst: Sei bitte so nett, ihn auch gleich in das Stichwortverzeichnis und in die Rubrik Neue Artikel auf dem Portal:Recht einzutragen.

Stand: Für das Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht ist der Artikelbestand anhand der Kategorien möglichst vollständig erfasst (Stand Juli/August 2010), für den Allgemeinen Teil und das Schuldrecht ist eine Vervollständigung noch vorgesehen.

PROJEKT Bürgerliches Gesetzbuch

Einstiegsseite: Bürgerliches Gesetzbuch

Zielsetzung: Aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts gibt es bereits eine große Zahl von Artikeln. Damit ist ein Stand erreicht, der es sinnvoll und wünschenswert erscheinen läßt, gezielt auf eine Ergänzung noch fehlender wichtiger Artikel und auf eine Verbesserung einiger bestehender Artikel zum BGB hinzuarbeiten. Eventuell kann die Zusammenstellung später auch dazu dienen, als Auflistung der bestehenden Artikel eine Suche zu ermöglichen.

Vorbemerkung: Bei noch fehlenden Artikeln wurden Hinweise auf Fundstellen angegeben, als erster Hinweis und Anregung zur Erstellung des Artikels. Ferner wird kurz auf wünschenswerte Erweiterungen oder Verbesserungen hingewiesen. Längere oder kontroverse Ausführungen gehören auf die Diskussionsseite des Artikels, eventuell kann hier ein Hinweis darauf aufgenommen werden.

Vollständigkeit, Kategorien: Ideal wäre, die einschlägigen Artikel hier vollständig zu verzeichnen. Erfahrungsgemäß geschieht dies bei neuen Artikeln oft nicht. Daher werden auch am Anfang jedes Abschnitts die Kategorien angegeben, in denen weitere Artikel aufzufinden sein können.

Nun wurde das Kategoriesystem in letzter Zeit stark umgebaut, um Artikel getrennt nach nationalen Rechtsordnungen zu kategorisieren. Die Kategorien für das deutsche Recht haben daher jetzt den Klammerausdruck (Deutschland) im Namen. Daneben gibt es Kategorien im neuen Kategorienzweig Kategorie:Recht nach Thema, die anstreben, rechtsvergleichende Artikel aufzunehmen. Auf Artikelebene hat eine saubere Trennung in nationale oder rechtsvergleichende Artikel aber noch nicht überall stattgefunden. Es finden sich also auch in rechtsvergleichenden Kategorien Artikel, die zum erheblichen Teil deutsches Recht schildern. Um alle Artikel, die sich mit Teilen des BGB befassen, vollständig aufzufinden, sollte man daher auch in den rechtsvergleichenden Kategorien nachschauen. Deshalb wurden auch diese hier aufgenommen. Es wäre schön, wenn insoweit im Lauf der Zeit eine klarere Zuordnung entstünde.

Auch bei den Artikeln wurden Änderungen vorgenommen und teilweise neue Artikel geschaffen, die sich auf deutsches Recht beschränken und dies im Lemma anzeigen, meist durch den Zusatz (Deutschland). Auf solche Veränderungen ist der Gesamtbestand noch zu prüfen.

wichtige Seiten

weniger wichtige Seiten

Kategorien:

Artikel:


Allgemeiner Teil


Kategorien:

Artikel:


Allgemeines Schuldrecht



Kategorien:

Artikel:


Besonderes Schuldrecht


Kategorien:

Artikel:


Sachenrecht


Kategorien:




Artikel:


Familienrecht


Kategorie:


Artikel:


Erbrecht