Der Wunsiedeler Kreis war unter preußischer Verwaltung einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Bayreuth mit Sitz in Wunsiedel.

Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Geschichte

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Der Wunsiedeler Kreis bestand von 1797 bis 1806. Er wurde aus der Amtshauptmannschaft Wunsiedel, dem Oberamt Gefrees (zum größten Teil), der Amtshauptmannschaft Kulmbach (zum kleineren Teil) und den vogtländischen Rittergütern dieser Gegend gebildet. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Gefrees und Wunsiedel und die Kammerämter Gefrees und Wunsiedel und das Magistrat Weißenstadt. Die Rittergüter wurden in Patrimonialgerichte preußischen Rechts umgewandelt. Am 2. November 1806 trat die französische Militärregierung im Fürstentum Bayreuth an die Stelle des besiegten Preußen. Mit dem 1810 geschlossenen Pariser Vertrag gelangte das Fürstentum Bayreuth – und damit auch der Wunsiedeler Kreis – an das Königreich Bayern. Die preußischen Verwaltungsstrukturen wurden aufgehoben. An ihre Stelle traten die neu geschaffenen Landgerichte Bayreuth, Kirchenlamitz, Kulmbach und Wunsiedel, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren.

Orte des Wunsiedeler Kreises

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Justiz- und Kammeramt Wunsiedel

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Wunsiedel war weitestgehend deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Wunsiedel. 1801 waren 273 Orte inbegriffen:[1]

Justiz- und Kammeramt Gefrees

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Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Gefrees umfasste das ehemalige Oberamt Gefrees (zum Teil), das Vogteiamt Stammbach und das Stiftskastenamt Himmelkron (zum Teil). 1801 waren 84 Orte inbegriffen:[2]

  • Deegmann

Literatur

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  • Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC 869860275, S. 285–295 (Digitalisat).

Einzelnachweise

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  1. Addreßhandbuch, S. 285–288.
  2. Addreßhandbuch, S. 291f.