Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/04

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gestumblindi in Abschnitt Fair-Use-Bild aus en.wp ...

Neuer Artikel I-V-vi-IV

Ein neuer Kollege hat einen Artikel angelegt, dessen Kern eine Tabelle ist, die aus der en-WP stammt. Der Artikel mit der Tabelle wurde zwar importiert, aber dann daraus die Tabelle per c&p in den neuen de-Artikel kopiert. Ich habe den Kollegen noch nicht angesprochen, weil ich nur annehme, dass das ein URV-Problem darstellt. Ich habe allerdings keine Ahnung wie man das aufräumt, falls es denn soll/muss und könnte ihm deshalb keinen Tipp geben. Pankoken (Diskussion) 14:22, 3. Apr. 2021 (CEST)

Die Tabelle hat keine SH. M@rcela   14:26, 3. Apr. 2021 (CEST)
Ok danke. Damit erl.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pankoken (Diskussion) 14:29, 3. Apr. 2021 (CEST) Pankoken (Diskussion) 14:29, 3. Apr. 2021 (CEST)

Logo von SCS Software

(Frage kam in FzW auf.) Es geht um Datei:SCS Software logo.png und Datei:SCS Software logo.svg; letztere, erst kürzlich heute hochgeladen, muss von ersterer abgeleitet sein, ohne dass bis jetzt in der Beschreibung der SVG darauf hingewiesen wird. Ich sehe mehrere potentielle Probleme:

  1. Das im Zweifel sehr leicht zu lösende: Die Angabe der Quelle ist unzureichend (bereits in der PNG-Version) – es wird nur die Webseite angegeben und auf der ist das Logo in der Form wie in Commons nicht mehr zu entdecken. Aber der Upload der Datei war am 25. Januar 2013 und im Webarchiv findet man eine Abspeicherung vom 23. Januar 2013, also 2 Tage zuvor, dort sieht man das Logo, wie man es in Commons findet, man könnte also einfach den Quelllink auf die Archiv-Version umbiegen (und den Direktlink angeben).
  2. Das schwerer wiegende: Es soll sich um Text und einfache geometrische Formen handeln und daher gemeinfrei sein – und da habe ich Zweifel bei den keilförmigen Gebilden, die eben keine einfachen Dreiecke sind. Auch ist der Text, wie mir scheint, in einer sehr speziellen Schrift.

Wie seht ihr das? — Speravir – 23:42, 3. Apr. 2021 (CEST)

Die "keilförmigen Gebilde" setzen sich aus 3 Dreiecken zusammen; durch die unterschiedlichen Einfärbungen kommt halt ein 3D-Effekt zustande. Aber es bleiben dennoch einfache geometrische Formen, finde ich. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:00, 4. Apr. 2021 (CEST)
Nein, dort ist eine Krümmung enthalten. — Speravir – 00:43, 4. Apr. 2021 (CEST)
@Speravir: Aus meiner Sicht ist das Logo eine wenig originelle Variation altbekannter Elemente und daher nicht schutzfähig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 14:25, 4. Apr. 2021 (CEST))

(BK) Beide Dateien haben unterschiedliche Farben, das erkennt man sogar am Telefon. Die form ist zu einfach, um geschützt zu sein. M@rcela   14:32, 4. Apr. 2021 (CEST)

OK, danke an alle. Dann werde ich hier mal schließen. — Speravir – 23:12, 4. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Speravir 23:12, 4. Apr. 2021 (CEST)

Fotos aus Wikipedia zur Vorlage von Zeichnungen verwenden

Nachdem ich herausgefunden habe, dass das Abzeichnen von Fotos aus dem Internet (auch wenn es nicht sehr fotorealistisch geschieht) als Kopie gilt und somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist (wenn man das Einverständnis des Fotografen nicht hat), habe ich Fotos von einigen Persönlichkeiten aus Wikipedia als Vorlage verwendet. Die Zeichnungen dieser Persönlichkeiten sollen auf der Website einer Dolmetscherin gezeigt werden, die für diese Personen bereits gearbeitet hat.

Ist es richtig, dass ich diese Fotos von Wikipedia dafür verwenden darf? Wahrscheinlich muss ich mindestens die Quellen jeweils auf der Website im Impressum nennen? (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:728:F100:D52:768A:CBF4:D2D0 (Diskussion) 19:48, 7. Apr. 2021 (CEST))

Hallo liebe IP, ja die Fotos darfst du in der Regel verwenden. Unterhalb jeden Bildes sind die genauen Bedingungen genannt, die erfüllt werden müssen (z. B. Quellenlink, Urhebernennung, Lizenznennung, Lizenzverlinkung u.ä.) - das unterscheidet sich je nach Foto. Als Hilfestellung gibt dir https://www.lizenzhinweisgenerator.de auch fertige HTML-Schnippsel aus. -- Quedel Disk 21:59, 7. Apr. 2021 (CEST)

Super, danke!!! (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:726:C100:C04D:6981:AF0D:72F7 (Diskussion) 10:40, 9. Apr. 2021 (CEST))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:55, 9. Apr. 2021 (CEST)

Was bedeutet die Angabe "frei"?

Moin! Ich habe in der Online-Ausgabe der Zeitung Rheinpfalz dieses Foto gefunden und würde es gerne unter anderem für den Artikel Hans Cohrssen verwenden. Die Bildunterschrift lautet: "Foto STADTARCHIV/FREI". Bedeutet das "public domain"? - Anschlussfrage: Wenn dieser Bildausschnitt wirklich "public domain" sein sollte, dann müsste es doch auch das ganze Foto sein, oder? Es findet sich hier - allerdings ohne die Angabe "frei". Was sagen die kundigen Gutachter? An sie schon mal jetzt ein Dankeschön im Voraus! MfG, GregorHelms (Diskussion) 09:10, 11. Apr. 2021 (CEST)

"Frei" könnte auch der Nachname des damaligen Fotografen sein ... vielleicht mal bei der Gedenkstätte nachfragen? Die schreiben auf ihrer Webseite, dass sie auch Texte von Wikipedia verwenden (einen lizenzkonformen Hinweis habe ich aber nirgends gesehen).--Chianti (Diskussion) 09:34, 11. Apr. 2021 (CEST)
Danke für den Hinweis! MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:37, 12. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:21, 12. Apr. 2021 (CEST)

Nennung nicht-urheberrechtlich relevanter Urheber durch Lizenzbedingungen nötig?

Mal eine Frage zur Nachnutzung: Es gibt viele Bearbeitungen hier, die urheberrechtlich vollkommen unbedeutend sind (Syntaxkorrekturen) bzw. meiner Meinung nach nicht schützensbar sind (Rechtschreibfehlerkorrektur beispielsweise). Wie sieht das nun hinsichtlich der CC- und GFDL-Lizenzen aus, die ja andere Bedingungen einbringen können - ist die Nenung dieser Autoren notwendig? Konkreter Hintergedanken: Texte aus der Wikipedia sollen in anderen Orten (online bzw. gedruckt) veröffentlicht werden. Um die Lizenzbestimmungen auch unabhängig von Verschiebungen langfristig einhalten zu können, sollen die Urheber in angemessener Form vollständig aufgelistet werden. Dazu sollen - sofern möglich (und das ist die Frage hier) - die Liste um diejenigen Bearbeiten eingekürzt werden, die von Bots stammen bzw. urheberrechtlich keine schützenswerte Bearbeitung darstellen. Ist das lizenzrechtlich bei unseren CC und GFDL-Lizenzen erlaubt? -- Quedel Disk 20:09, 8. Apr. 2021 (CEST)

Meine Meinung: Die Lizenzen bauen auf dem Urheberrecht auf. Wo nichts Geschütztes vorliegt, sind die Lizenzen schlicht nicht anwendbar, weil es nichts zu lizenzieren gibt. Gestumblindi 20:14, 8. Apr. 2021 (CEST)
Eine Einkürzung muß aber mit Wissen geschehen, ein Bot wird das nicht können. Eine Änderung mit 0 Byte kann SH haben, mehrere kB können ohne SH sein. --M@rcela   21:34, 8. Apr. 2021 (CEST)
Edits, die von Bots (also Accounts mit Botflag) stammen, wird man aber wohl pauschal ignorieren können. Bei Edits von Menschen kann man hingegen nicht nach der Grösse der Änderung in Bytes gehen, das ist klar - man kann einen Text völlig verändern, neu schreiben, ohne dass sich am Umfang viel ändert. Gestumblindi 22:20, 8. Apr. 2021 (CEST)
Bevor jemand auf die Idee kommt, dafür irgendwas zu programmieren... Wir hatten in den Anfangsjahren eine Methode, die gar nicht so dumm war. Die komplette Versionsgeschichte wurde per c/p auf die Diskussionsseite kopiert und wieder weich gelöscht, also in die Versionsgeschichte archiviert. Macht man das mit Zeitstempel, werden die einzelnen Edits sogar klickbar. Und wenn es ganz sicher sein soll, eine Momentaufnahme der Versionsgeschichte bei archive.org oder archive.is speichern. Ich habe mir mal den heutigen Artikel des Tages genommen, auf archive.org kann ich das nicht speichern. Auf archive.is sieht das dann so aus. --M@rcela   20:08, 9. Apr. 2021 (CEST)
Danke für die Rückmeldungen. Die c&p-Disk-Aktionen waren insofern nicht zuende gedacht, weil der Verweis auf die Version mit der reinkopierten Versionsgeschichte in den ellenlangen Versionsgeschichten kaum noch auffindbar sind. -- Quedel Disk 17:19, 15. Apr. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Quedel Disk 17:19, 15. Apr. 2021 (CEST)

Verwendung eines Bildes mit "fair use rationale" vom englischen Artikel über Diane Downs

Liebe Mit-Wikipedianer, Diane Downs ist insgesamt erst mein dritter Artikel und ich bin noch nicht lange hier. Obwohl es im Internet unglaublich viel Bildmaterial gibt, habe ich hier nur ein Bild gefunden, was sich möglicherweise zusätzlich zu dem Portrait einbinden liesse; https://en.wikipedia.org/wiki/File:Diane_Downs_Cheryl_Lynn_May_19_1983A.jpg Dabei habe ich folgendes Problem: Die copyright-Bemerkung hört sich zwar gut an: "In addition to the fair-use assertion shown on this page, the copyright holder has granted permission for this image to be used in Wikipedia. This permission does not extend to third parties." denn innerhalb von Wikipedia bleibt es ja, aber - anders als bei den frei verfügbaren Bildern ohne Copyright, gelingt es mir nicht, das Bild "einzusammeln" und in den neuen Artikel "reinzupuzzeln". Außerdem bin ich mir auch nicht sicher, ob das erlaubt ist, denn diese beiden (engl) Kategorien kann ich schlecht einschätzen:1) Fair use images used with permission und 2)Wikipedia non-free historic files MfG Llydia (Diskussion) 19:20, 14. Apr. 2021 (CEST)

Nicht zulässig und auch nicht möglich. --Magnus (Diskussion) 19:27, 14. Apr. 2021 (CEST)
Hallo, Magnus, das ist schade - aber vielen Dank für die Info - in dem Fall ist es besser, dass es mir nicht gelungen ist. MfG Llydia (Diskussion) 10:38, 15. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:42, 15. Apr. 2021 (CEST)

Verwendung von Fotos aus Artikel

Hallo Zusammen, Degruyter hat diesen Artikel unter der Lizenz "This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 License" veröffentlicht. Heisst das, dass man die dort verwendeten Fotos (zB von Farnz Fischer und Hans Tropsch) auch unter dieser Lizenz in der deWP verwenden darf? --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:06, 16. Apr. 2021 (CEST)

Ich sehe da CC-BY-NC-ND und die Rechte an den Fotos kann Degruyter eigentlich nicht haben. --M@rcela   18:15, 16. Apr. 2021 (CEST)
Hallo M@rcela, so ganz verstehe ich Deine Antwort nicht. Du siehst CC-BY-NC-ND (ist mE das, was ich auch oben geschrieben habe): ist das keine gültige Lizenz, unter der man etwas in der deWP veröffentlichen kann? Und, nur für mein Verständnis, warum sollte ein Verlag wie Degruyter keine Rechte an Fotos haben? --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:35, 16. Apr. 2021 (CEST)
NC-ND ist zwar eine freie Lizenz aber hier unerwünscht. Der Verlag unterliegt deutschem Recht und somit halten die jeweiligen Fotografen der Porträts die Urheberrechte. --M@rcela   18:38, 16. Apr. 2021 (CEST)
Ok, danke. --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:46, 16. Apr. 2021 (CEST)
Ergänzend @Mister Pommeroy: Zu den Kürzeln siehe in Creative Commons. Weder die kommerzielle Nutzung, noch die Bearbeitbarkeit darf in Wikimedia ausgeschlossen werden. Und die nichtkommerzielle Freigabe des Textes samt der Bilder ist wirklich nicht sauber vom Verlag. — Speravir – 00:04, 17. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 18:46, 16. Apr. 2021 (CEST)

Karte vom Erdbeben in Österreich am 30. März 2021

Kann man diese Karte vom Erdbeben in Österreich am 30. März 2021 herunterladen und verwenden? Wenn man das verwenden darf hier hochladen oder lieber auf commons.wikimedia.org, mit welchem Namen und welcher Lizenz? --कार (Diskussion) 08:18, 5. Apr. 2021 (CEST)

Dann lieber einen Screenshot von OSM, was nutzt diese englisch beschriftete Karte? M@rcela   11:29, 5. Apr. 2021 (CEST)
Ich kann aber die Kreise nicht einzeichnen. --कार (Diskussion) 11:47, 5. Apr. 2021 (CEST)
@Auto1234 Die Wikipedia:Kartenwerkstatt hilft da sicherlich gerne weiter. — Raymond Disk. 12:41, 5. Apr. 2021 (CEST)

Bild für Artikel Winterhilfswerk des Deutschen Volkes

Kann mal jemand prüfen, ob für dieses Bild der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist? Die Signatur des Künstlers ist jedenfalls nicht lesbar und deshalb auch der Tod des Zeichners nicht zu ermitteln. Oder gilt hier das Datum der Veröffentlichung? --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:58, 5. Apr. 2021 (CEST)

Das ist noch lange geschützt, Max Reimer ist 1970 gestorben. --M@rcela   19:03, 5. Apr. 2021 (CEST)

Innenfotos Kirchen / Rathäuser

Mal nur auf das Urheberrecht bezogen: Gibt es eine legale Möglichkeit, Innenfotos neuer / neugestalteter Kirchen oder Rathäuser für Wikipedia zu machen/ zu nutzen? Ich würde mich sehr freuen, wenn z.B. dies, dies und dies Bild in den entsprechenden Wikipedia-Artikeln behalten werden könnten, weil es die sehr bereichert – hätte mich das aber nicht getraut zu fotografieren. Zu recht oder zu unrecht? --2003:E4:5F20:C9D2:42B0:76FF:FE7B:15B2 22:30, 16. Apr. 2021 (CEST)

 
erschienen 1925, aber nicht von Piet Mondrian
 
eigenschöpferische Gestaltung mit besonderer Wirkung“, Urheber- und Nutzungsrechte bis 2065 nicht frei (LG Hannover, Az. 18 O 74/19 vom 14.12.2020)
Bei den Kirchen-Fotos sehe ich nur einfache architektonische Formen, denen ich Schöpfungshöhe absprechen würde. Die Türen zum Ratssaal in Göttingen halte ich urheberrechtlich für bedenklich [1][2].--Chianti (Diskussion) 23:25, 16. Apr. 2021 (CEST)
Wenn's nur um die Einfachheit der Formen ginge, hätten manche Baustile Schwierigkeiten, überhaupt Werke mit Schöpfungshöhe zu schaffen, und bei komplett architektonisch durchgestalteten Innenräumen geht es auch um Dinge wie Lichtführung, Farbgestaltung usw. Da sollte man eher vorsichtig sein. Bei den Türen gebe ich Dir recht, die gehen nicht (und das Photo mit dem Desinfektionsständer vor dem Kunstwerk geht schon von der Bildgestaltung gar nicht...). -- .Tobnu 23:35, 16. Apr. 2021 (CEST)
Nicht alles, was Architekten anstellen, ist auch Kunst. Sie sind Handwerker. Lichtführung, Farbgestaltung und derlei Dinge können Ingenieure oft besser als Architekten. --M@rcela   23:39, 16. Apr. 2021 (CEST)
Darüber hinaus sind freie Bearbeitungen erlaubt (§ 24 UrhG), sonst wären das abgebildete Bauhaus-Buch, das Mondrian-Kleid oder diese Sportausrüstung von 1987 gar nicht möglich gewesen. Je einfacher die verwendeten Formen, desto niedriger die Schwelle zur freien Bearbeitung durch deren Neukombination.--Chianti (Diskussion) 00:35, 17. Apr. 2021 (CEST)

Der Innenraum der Kirche wurde von soan Architekten gestaltet: http://soan-architekten.de/de/projekte/sakralbauten/st.-michael.html. Das war wegen des beeindruckenden optischen Effekts (der auf den verlinkten Fotos nicht ideal herauskommt, hier vielleicht ein klein wenig besser) ein echtes Diskussionsthema in der Stadt, auch über die Kirchengemeinde hinaus. Die Fotos der Skulptur von Edith Stein aus derselben Kirche wären womöglich problematisch, die Fotos sind aber vom Künstler selbst hochgeladen (ganz herzlichen Dank dafür!). --2003:E4:5F20:C9D2:42B0:76FF:FE7B:15B2 10:07, 17. Apr. 2021 (CEST)

Die Tür ist ein Werk der angewandten Kunst, das Kircheninterieur ist ein Werk der Baukunst, beide sind urheberrechtlich geschützt. Die Fotos können ohne Zustimmung der Urheber nicht verwendet werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:49, 17. Apr. 2021 (CEST)
Bei der Baukunst würde ich dir widersprechen. Wie das ein Richter einschätzen würde, steht in den Sternen. Ich erkenne keine persönliche geistige Leistung. M@rcela   12:13, 17. Apr. 2021 (CEST)
Ralf, viele wissen, dass du als Bauzeichner Architekten nicht magst und ihre Werke nicht schätzst. Das ist dein Recht, dennoch kann man das nicht verallgemeinern. Die meisten Architekten betrachten alle ihre Werke als hohe Kunst, was sicher auch übertrieben ist. Aber dieser Widerspruch kann für Fotografen viele Probleme bringen. --Hachinger62 (Diskussion) 12:19, 17. Apr. 2021 (CEST)
Ich fürchte, dass viele Fotos von Kirchen-Innenräumen de jure gelöscht werden müssten, siehe Marktkirche Hannover (Bild).--Chianti (Diskussion) 13:48, 17. Apr. 2021 (CEST)
Zumindest bei diesem Bild ist ein urheberrechtlicher Schutz naheliegend: das Ambo ist untypisch gestaltet, die Formgebung stark abweichend vom Üblichen, auch die Materialwahl (nur Marmorplatten, fehlende Holzauflagen, in flacher Form) ist nicht der Funktion noch üblichen Verfahren geschuldet, sondern scheint einen Zusammenhang mit der kantig-weißen Gestaltung des Innenraums zu haben. Auch das Orgelprospekt ist sehr untypisch und widerspricht eigentlich der Klanglogik, so dass hier nicht nur rein handwerkliches dahintersteckt. Bei der Fenstergestaltung sind diese Stoffbahnen mir schon häufiger untergekommen, jedochnicht in dieser Form und Gestaltung - daher ist deren Schutz zumindest als Element zu bedenken. -- Quedel Disk 15:14, 17. Apr. 2021 (CEST)

Allein dass etwas von einem Architekten geplant wurde, ist sicher noch kein sicherer Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe. Im konkreten Fall scheint es hier umstritten zu sein. Ich ziehe daraus die Lehre, dass es gesünder ist, sich mit derartigen Bildern zurückzuhalten. Löschanträge werde ich sicher nicht stellen, da kenne ich mich auch nicht gut genug aus, aber mich auch nicht anmelden, um so was selbst hochzuladen. Vielen Dank für die Einschätzungen! --2003:E4:5F20:C9D2:42B0:76FF:FE7B:15B2 20:27, 17. Apr. 2021 (CEST)

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Anfrage zur Nutzung

Kartoffelroder sind spezifische Erntemaschinen für Kartoffeln. Sie sind Arbeitsgeräte, welche in der technisierten Landwirtschaft zur Ernte verschiedener Knollengemüse, vor allem aber der namensgebenden Kartoffel, eingesetzt werden. Sie kommen in unterschiedlichen Bauausführungen und Funktionsprinzipien vor. Heute dominiert die Form des Siebroders.


Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Schleuderroder 1.2 Siebroder 1.3 Kartoffelvollernter 2 Literatur 3 Weblinks 4 Einzelnachweise Geschichte Die Kartoffelroder kamen Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts auf. Sie stellten einen ersten Schritt in der Mechanisierung des Kartoffelbaus dar und waren zunächst in Form von sogenannten Schleuderrodern ausgeführt. Eine andere technische Form zum Ernten von Kartoffeln zu früher Zeit war der Kartoffelrodepflug, ein spezieller Pflug für die Kartoffelernte, welcher durch Drehen des bepflanzten Damms die Kartoffeln an die Oberfläche förderte. (nicht signierter Beitrag von 2003:D4:9F18:5C00:D868:EC39:AAD3:E692 (Diskussion) 12:26, 6. Apr. 2021 (CEST))

Worum geht es dir? Den Artikel, oder Bilder daraus? Wie unsere Nutzungsbedingungen sind, findest du am Ende des Artikels. Gruß W.Wolny - (X) 12:58, 6. Apr. 2021 (CEST)

DASSAULT SUPER MYSTERE B1, NORD 1402 GERFAUT 1B

Kann man das Bild von Flickr nach Wikimedia Commons transferieren? Als Lizenz ist nur kein Urheberrechtsschutz angeben. Link zum Bild: Link: https://www.flickr.com/photos/ausdew/48443125526/in/photolist-2gNKFub --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 16:26, 19. Apr. 2021 (CEST)

Offensichtliche Urheberrechtsverletzung des Flickr-Accounts zu Ungunsten von Roy Cross. --Magnus (Diskussion) 16:28, 19. Apr. 2021 (CEST)
Danke für die Antwort, ich war mir nicht sicher. Das hatte ich schon befürchtet. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:54, 19. Apr. 2021 (CEST)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Peugeot-Logos-Historie.gif

Hallo! Ich möchte ein Bild aus dem Wikipedia-Fundus auf YouTube verwenden, bin mir aber unsicher wegen der Rechtslage. Es geht um dieses Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Peugeot-Logos-Historie.gif --2A02:8108:90C0:798C:5842:8F8D:683:3746 15:50, 7. Apr. 2021 (CEST)

Da wäre ich vorsichtig, es ist Markenrecht einzuhalten, was Wikipedia als Enzyklopädie nicht braucht. --M@rcela   16:40, 7. Apr. 2021 (CEST)
Solange es nicht für die eingetragenen Nizza-Klassen verwendet wird (z.B. für das Bewerben eigener Vermietungsdienstleistungen), dürfte es vom Standpunkt des Markenrechts keine Probleme geben. Die Recherche zu den 9 Logos dürfte aber nicht trivial sein. Urheberrechtlich sind die Logos jedoch seit dem Geburtstagszug-Urteil m.E. anders zu beurteilen als zum Zeitpunkt des Hochladens auf WP, d.h. die Logos erreichen Schöpfungshöhe und sind damit urheberrechtlich geschützt.--Chianti (Diskussion) 20:06, 7. Apr. 2021 (CEST)
 
Dieser Adler als Wappentier ist nicht zu alt für urheberrechtlichen Schutz (BGH, Urteil vom 20. 3. 2003 – I ZR 117/00)
Der Löwe als Wappentier ist nach wie vor zu alt für einen urheberrechtlichen Schutz. --M@rcela   20:17, 7. Apr. 2021 (CEST)
Löwen sind seit der Antike eines der beliebtesten heraldischen Elemente, da wird kein Gericht SH bejahen. -- Chaddy · D   20:46, 7. Apr. 2021 (CEST)
Es sei denn, die Australier kommen auf die Idee, einen Löwen auf der Flagge der Aborigines zu zeigen /duck --M@rcela   22:20, 7. Apr. 2021 (CEST)
Vorsicht: nur weil Löwen seit Urzeiten heraldische Elemente sind bedeutet das nicht, dass keine Löwendarstellung auf der ganzen Welt mehr Urheberrechtsschutz genießen könnte. Wenn sich die Darstellung deutlich von bisher genutzten heraldischen Elementen abhebt so wie diesem Logo [3], ist insbesondere in Kombination mit der Schrift, die keine Brotschrift ist, durchaus Schöpfungshöhe anzunehmen (siehe auch Kleine Münze). Beispiel siehe Bild.--Chianti (Diskussion) 11:33, 8. Apr. 2021 (CEST)
Das ist richtig, aber ich sehe bei diesem Löwen überhaupt keine besonders kreative Gestaltung, die sich irgendwie von anderen Löwendarstellungen abheben würden. Diese Art, einen Löwen darzustellen ist im Gegenteil sogar eine besonders typische Variante für einen heraldischen Löwen. Das einzig besondere ist der simple 3D-Effekt, der aber auch überhaupt nicht neu ist. -- Chaddy · D   13:48, 8. Apr. 2021 (CEST)

Schreibweise Cay Dose / Cai Dose

Es geht um die Schreibweise des Namen „Cai Dose“ Dieser wird meistens „Cay Dose“ geschrieben. Dose selbst hat als Unterschrift „Cai“ geschrieben. Um diese Schreibweise nachzuweisen will ich die letzte Seite eines Gutachten aus dem Jahre 1753, das er erstellt hat, Downloaden und in seinem ANR einsetzen. Das Gutachten befindet sich im Archiv der Rellinger Kirche. Was ist hierbei zu beachten? (nicht signierter Beitrag von Kirel56 (Diskussion | Beiträge) 20:57, 7. Apr. 2021 (CEST))

Hallo @Kirel56:, das Gutachten selbst von 1753 ist bei dem Alter gemeinfrei und unproblematisch und darf hier hochgeladen werden, sofern das Gutachten eingescannt wurde. Falls das Gutachten abfotografiert wurde, ginge das erst bei einem Fotoalter von mehr als 50 Jahren (Lichtbild). Ansonsten wäre eine Freigabe des Fotografen notwendig. -- Quedel Disk 22:05, 7. Apr. 2021 (CEST)
@Quedel: Das stimmt nur noch bis Juni, ab dann werden alle originalgetreuen Reproduktionen gemeinfreier visueller Werke keinen Schutz mehr genießen. -- Chaddy · D   00:07, 8. Apr. 2021 (CEST)
Diese Gesetzesänderung ist mir entgangen, und falls es so ist, freue mich darüber. (Hier in der Schweiz haben Lichtbilder noch nie einen besonderen Schutz genossen. Eine handwerklich simple Fotografie eines gemeinfreien Werks war schon immer gemeinfrei.)--Keimzelle talk 11:38, 8. Apr. 2021 (CEST)
Wurde auch schon in unser Regelwerk implementiert: [4]. -- Chaddy · D   13:51, 8. Apr. 2021 (CEST)
@Chaddy, Gestumblindi: Ich finde es ziemlich bedenklich, unser Regelwerk anzupassen und Verweise auf nicht existente Paragraphen im Urheberrecht zu setzen, wenn gerade mal die 1. Lesung im Bundestag war, die Ausschussitzungen noch gar nicht stattfanden, und der Bundesrat noch massig Änderungswünsche auf seiner Liste hat. Glaskugelei ist in Artikel nicht erlaubt, sollte es in Regelwerken erst recht nicht gelten. -- Quedel Disk 19:54, 8. Apr. 2021 (CEST)
@Quedel: Ich habe dort ja nur die (aktuelle, gültige) Situation in der Schweiz ergänzt. Die Aktualisierung für Deutschland stammt von Gnom, auf meine Anregung hin - ich hatte dort allerdings "könntest du sie vielleicht (schon jetzt? evtl. erst im Juni?) auf den aktuellen Stand bringen...?" gefragt, war mir also auch nicht sicher, ob es schon der rechte Moment dafür ist, aber es sind ja wirklich nur noch zwei Monate, ich würde das mal so stehenlassen. Vielleicht möchte sich Gnom auch noch dazu äussern. Gestumblindi 20:01, 8. Apr. 2021 (CEST)
Von mir können wir auch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes warten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:05, 8. Apr. 2021 (CEST)
@Gestumblindi: Ah okay, ich sah in Chaddys Link nur deine Einfügung von §68, und der Link führt ins tote, daher nahm ich dich irrtümlich als Initiator an. Na schauen wir mal, was sich bis dahin noch alles ändern wird. -- Quedel Disk 20:14, 8. Apr. 2021 (CEST)
@Quedel: Das war nicht meine Einfügung, von mir stammt nur dieser Edit. Chaddy hat einen Versionsvergleich zwischen weiter auseinanderliegenden Versionen verlinkt, siehe Versionsgeschichte :-) Gestumblindi 20:16, 8. Apr. 2021 (CEST)

Logo Universität der Großregion

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu dem Logo der Universität der Großregion (UniGR), das in dem entsprechenden Artikel in der deutschen (und ggf. später französischen und englischen) Wikipedia eingebunden werden soll. Die UniGR ist als Verein organisiert und der Vorstand ist mit dem Upload einverstanden. Ich habe die Hinweise zu den rechtlichen Schwierigkeiten bei Logos gelesen und stelle mir jetzt dennoch die Frage ob es bei Wikipedia oder Wikicommons hochgeladen werden könnte und wenn ja - mit welcher Lizensierung. Der Schriftzug an sich hat die Schöpfungshöhe wohl nicht, aber vielleicht der Teil oben links?! Ich würde mich über Hinweise freuen! Viele Grüße --Daderich (Diskussion) 16:31, 8. Apr. 2021 (CEST)

@Daderich: Ich würde sagen, dass das nach deutschem Recht gemeinfrei ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:42, 8. Apr. 2021 (CEST)
Ja, sehe ich ebenso, das dürfte wahrscheinlich auch auf Commons durchgehen. Aber sicherheitshalber lieber hier. --M@rcela   21:36, 8. Apr. 2021 (CEST)

Sammlung Nachlass Petra Gall des Schwulen Museums, Berlin, gemeinfrei?!

Moin. Die Fotografin Petra Gall ist im Juli 2018 gestorben und hat ihren fotografischen Nachlass dem Schwulen Museum, Berlin, vermacht (Link). Sehe ich das richtig, dass prinzipiell alle Fotos und Kontaktabzüge, die dort eingestellt sind, auf Commons hochgeladen werden können? Wenn man die Fotos anklickt (Beispiel) und runterscrollt, findet man unter Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren Zitierhinweise und ausnahmslos die CC-Lizenz CCO 1.0 (Public Domain/Gemeinfreiheit). Ist das alles sauber? --Blutgretchen (Diskussion) 22:12, 7. Apr. 2021 (CEST)

@Blutgretchen: Sieht ganz so aus – bitte aber beim Hochladen trotzdem an entsprechende Kategorien und Quellenhinweise denken. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:19, 7. Apr. 2021 (CEST)
Gemeinfrei und CC0 sind nicht identisch. Was mich irritiert, ist "Herkunft/Rechte: Rita Maier / Schwules Museum Berlin [RR-P]". Eine Rita Maier ist weder im Impressum noch auf der Kontaktseite zu finden. --M@rcela   22:30, 7. Apr. 2021 (CEST)
Bzgl. Gemeinfreiheit: Wie ist dann Wortlaut der deutschsprachigen CC0 (oben verlinkt) zu verstehen?: Kein Urheberrechtsschutz. Die Person, die ein Werk mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen. Siehe Sonstige Informationen unten. --Blutgretchen (Diskussion) 22:37, 7. Apr. 2021 (CEST)
"soweit das gesetzlich möglich ist" - und es ist in Deutschland nicht möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten. --M@rcela   22:59, 7. Apr. 2021 (CEST)
D. h. ich dürfte auch keine eigenen Fotos mit CC0 hochladen? Bzw. wenn ich es tue, ist es unwirksam? Offenbar sind alle Abbildungen auf [5] mit dem Hinweis auf CC0 versehen. Direkt an den Fotos steht dann aber oft etwas anderes (z. B. hier CC-BY-SA). --Blutgretchen (Diskussion) 23:06, 7. Apr. 2021 (CEST)
CC0 darfst du, PD/gemeinfrei als Deutscher nicht bzw. es ist unwirksam. --M@rcela   23:14, 7. Apr. 2021 (CEST)
(BK) Bzgl. den Hinweisen auf Rita Maier unter jedem Foto: Wenn man das RR-P anklickt, dann kommt man hierhin. Dies widerspricht zunächst scheinbar CC0, im letzten Absatz steht aber All other acts of reproduction and communication to the public are subject to the licensing conditions attached to the digital object. und hier kommt doch dann offenbar die CC0-Lizenz zu ihrem Recht? --Blutgretchen (Diskussion) 23:03, 7. Apr. 2021 (CEST)
https://www.europeana.eu/de/rights/public-domain-usage-guidelines zeigt ziemlich klar, daß die dort nicht begreifen, was Gemeinfreiheit und CC0 bedeuten. Sie schränken die Verwendung ein, die ziemlich genau GFDL oder CC-BY-SA entsprechen. --M@rcela   23:12, 7. Apr. 2021 (CEST)
Hmmm...was mir gerade in den Sinn kommt: Eventuell könnte sich das CC0 unten auf den Seiten ausschließlich auf die getexteten Informationen der Seiten beziehen, jedoch nicht auf die Bilder (und für letztere gelten dann die Hinweise direkt am Bild). --Blutgretchen (Diskussion) 23:32, 7. Apr. 2021 (CEST)
Die Sache ist mir definitiv zu unklar. Darum werde ich davon absehen, Fotos von dort auf Commons hochzuladen. --Blutgretchen (Diskussion) 19:06, 10. Apr. 2021 (CEST)

Vorlage PD-TLGov

Ich möchte Bilder unter dieser Lizenz-Vorlage hochladen, die auf Commons anerkannt ist. Gibt es Bedenken aufgrund des Regelwerks, die gegen die Lizenz auf der deWP sprechen? Schönen Gruß, --JPF just another user 19:57, 9. Apr. 2021 (CEST)

Es gibt zumindest ein Problem mit dem kryptischen Namen der Vorlage.
Welche arme Sau soll denn das entschlüsseln, außer dem Ersteller?
So sehen FlagIcons nach ISO 639-2 aus, PD heißt „Personendaten“ oder was?
Vorlagen müssen über Kategorien auffindbar sein, und in Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder muss sich jeder Name einer Vorlage enträtseln lassen.
VG --PerfektesChaos 14:59, 10. Apr. 2021 (CEST)
Danke für die Verbesserungen. ;-) --JPF just another user 15:05, 10. Apr. 2021 (CEST)
Sehr gern.
Es gibt übrigens auch Vorlage:PD-textlogo – demnach wäre dieses „TL“ also eine Abkürzung für textlogo gewesen. Entsprechend commons:Template:PD-textlogo.
VG --PerfektesChaos 15:16, 10. Apr. 2021 (CEST)

Wikipedia-Seiten sind Plagiate

Hallo,

die folgenden Wiki Seiten ( https://de.wikipedia.org/wiki/Walther_TPH )und( https://de.wikipedia.org/wiki/Walther_TP ) sind in weiten Teilen Plagiate aus einem Artikel, der in der Zeitschrift "Waffenfreund" im Juni 2014 erschienen ist. Als Einzelnachweise werden zwei englische Webseiten des Autors angegeben. Die Texte der Wiki-Artikel sind jedoch ohne Einzelnachweis einfach aus dem Artikel von 2014 entnommen, der TPH-Artikel fast wortwörtlich. Wie kann man solche Plagiate verhindern?

Danke. (nicht signierter Beitrag von 2.205.184.14 (Diskussion) 22:06, 12. Apr. 2021 (CEST))

Das Problem liegt eher bei dem Zeitschriftenautor. Der TPH-Artikel wurde bereits 2009 angelegt (sieht man in der Versionsgeschichte). Gruß, --109.41.65.156 22:10, 12. Apr. 2021 (CEST)
Liebe IP 109.41.65.156, das stimmt so nicht. Ich schätze, dass es der IP 2.205.184.14 um die Bearbeitungen [6] und [7] von dem Benutzer Rouven74 geht, welche letztes Jahr im Juni getätigt wurden. --Gymnicus (Diskussion) 22:12, 12. Apr. 2021 (CEST)
Genau darum geht es. Die Änderungen, die Rouven74 vorgenommen hat, sind genau die zu beanstandenen Plagiate. (nicht signierter Beitrag von 2.205.184.14 (Diskussion) 22:25, 12. Apr. 2021 (CEST))
Bei beiden Edits wurde dieses Buch als Quelle eingetragen, das müßte man nun erstmal prüfen. --M@rcela   22:27, 12. Apr. 2021 (CEST)
Sowohl das verlinkte Buch wie auch der Artikel von 2014 liegen vor. Die Texte entstammen definitv dem Artikel und nicht dem Buch. (nicht signierter Beitrag von 2.205.184.14 (Diskussion) 22:30, 12. Apr. 2021 (CEST))
Das hier scheint eine genauere Angabe zum Print-Artikel zu sein: Klein, Stefan, „Die Walther Pistolen TP und TPH“, VdW Waffenfreund, H. 3 (Juni 2014), S. 6., leider nicht online verfügbar. Diese beiden englischen Online-Artikel vom selben Autor [8] [9] wurden von Roven74 auch jeweils ganz unten in seinen Einfügungen als Einzelnachweis ("ref") genannt, beziehen sich aber vermutlich au die gesamten Einfügungen. Inweiweit hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt kann sich ohne den Print-Artikel nicht sagen lassen, ggf. sind es nur eine sehr ähnliche Formulierung und Struktur.--Naronnas (Diskussion) 22:35, 12. Apr. 2021 (CEST)

Importierter Text im Artikel Maoismus

Ich wüsste gerne, ob es sich bei Edits von @Mr. Schnellerklärt: im Artikel Maoismus um Urheberrechtsverstöße handelt: Im Abschnitt Diskussion:Maoismus#Edits_nach_2ter_Lesung wird das Problem erörtert. Die Problematik wurde bereits im Abschnitt Diskussion:Maoismus#Edits_Mr._Schnellerklärt direkt darüber diskutiert, wobei ich dort das Gefühl hatte, dass Mr. Schnellerklärt Wesentliches verschwiegen hat, weil ihm das Problem bewusst war. Es stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. --༄U-ji (Diskussion) 15:10, 20. Apr. 2021 (CEST)

Am deutlichsten wird die Sachlage direkt unterhalb der zweiten Überschrift: Zeitraum zwischen November 1935 und März 1947 (erster Absatz). Dort wird auch die wirkliche Quelle genannt. --༄U-ji (Diskussion) 15:30, 20. Apr. 2021 (CEST)

Die fraglichen Eintragungen von Mr. Schnellerklärt befinden sich in der Versionsgeschichte hier ab dem unteren Drittel und sind an ihrem Umfang zu erkennen: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Maoismus&offset=&limit=100&action=history --༄U-ji (Diskussion) 19:00, 20. Apr. 2021 (CEST)

Hat sich das mit dem Übersetzungsbaustein auf der Diskussionsseite nun erledigt?--Chianti (Diskussion) 13:40, 21. Apr. 2021 (CEST)

Wo ich gerade eine Kopie bei den Administratoren untergebracht habe und die weitere Entwicklung geschildert, hat ich das bis zum Wochenende erledigt (dort auch ein Link hierher). Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Importierter_Text_im_Artikel_Maoismus --༄U-ji (Diskussion) 13:47, 21. Apr. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --༄U-ji (Diskussion) 18:30, 24. Apr. 2021 (CEST)

Sind ab Juni zahllose Fotos nicht nur von Gemälden, sondern auch von Gebäuden und Skulpturen gemeinfrei?

 
Foto dieser Skulptur von Barlach († 1938) trotz GNU 1.2 bald gemeinfrei?
 
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit?
 
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit?
 
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit?
 
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit?
 
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit?

Der neue § 68 UrhG-E (Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke) lautet: "Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.". Dies wird in der Fachliteratur (S.3 links) als "Korrektur" des BGH-Urteils vom 20.12.2018 - I ZR 104/17 [10] ("Museumsfotos") gesehen: "Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken unterfallen regelmäßig dem Lichtbildschutz nach § 72 UrhG" (amtlicher Leitsatz).
Hier der Gesetzentwurf (PDF 1,4 MB). In den Erläuterungen auf S. 122 heißt es dazu:

Dabei geht es also um Kunstwerke, die visuell wahrnehmbar sind. Im Unionsrecht existiert in Ziffer 3 des Anhangs zur Verwaiste-Werke-RL bereits der vergleichbare Begriff der „visuellen Werke“ („visual works“), den § 68 UrhG-E nun übernimmt. Die Kategorie der visuellen Werke umfasst neben den Werken der „bildenden Künste“ („fine art“ in der englischen Sprachfassung der Verwaiste-Werke-RL) noch weitere Werkarten, ist also weiter als die Kategorie des § 2 Absatz 1 Nummer 4 UrhG (siehe auch Ziffer 3 des Anhangs zu § 61a UrhG*).
* "3. für visuelle Werke, einschließlich Werken der bildenden Künste, Fotografien, Illustrationen, Design- und Architekturwerken, sowie für deren Entwürfe und für sonstige derartige Werke, die in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen oder anderen Werken enthalten sind"

sowie

Für Reproduktionen, die vor dem 7. Juni 2021 angefertigt wurden, fällt der Leistungsschutz mit Inkrafttreten der Neuregelung entweder weg, wenn das abgebildete visuelle Werk zu diesem Zeitpunkt bereits gemeinfrei ist, oder er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das reproduzierte Werk gemeinfrei wird, sofern der Leistungsschutz nicht bereits zuvor endet.

Weder aus der DSM-RL noch aus dem neuen Paragraf 68 lässt sich ableiten, dass ein Lichtbild nach § 72 UrhG sich auf zweidimensionale Objekte beschränken müsse (das galt ja gemäß der "Bibel-Entscheidung" des BGH [11] sowieso nur als Abgrenzungskriterium von rein technischer Reproduktion zu Lichtbild), nach Berner Übereinkunft, Erwägungsgrund 17 der Richtlinie 93/98/EWG [12] sowie BGH-Rechtsprechung [13] reicht es aus, dass eine "eigene geistige Schöpfung des Urhebers, in der seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommt", nicht vorliegt. So steht auch auf S. 121 der Gesetzesbegründung: Die neue Bereichsausnahme lässt den Werkschutz von Vervielfältigungen nach § 2 UrhG (also solche Vervielfältigungen, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen) unberührt. (Lichtbildwerk)
D.h. Fotos von gemeinfreien Bauwerken (Schlösser, Burgen) oder Skulpturen, die sich in der Motivgestaltung nicht von Knipsereien unterscheiden ("Postkartenfotos" von üblichen Standorten mit gewöhnlicher Belichtung bei Sonnenschein) und somit keinen Ausdruck der eigenen Persönlichkeit erkennen lassen, sind bald per se gemeinfrei?--Chianti (Diskussion) 17:15, 10. Apr. 2021 (CEST)

senf, und nicht unbedingt der Anfrage dienlich: von den 5 Schlossansichten wurden zwei am Vormittag aufgenommen (der frühe Vogel fängt den Wurm) und drei am Nachmittag (in der Ruhe liegt die Kraft). Imho sind die Nachmittagsbilder die besseren, da die Westseite des Schlosses besser zur Geltung kommt. Ob das nun als Ausdruck der Persönlichkeit des Knipsers geltend gemacht werden kann (Frühaufsteher vs. Langschläfer), das weiß ich nicht. --Goesseln (Diskussion) 17:44, 10. Apr. 2021 (CEST)
Nein. Art. 14 DSM schließt nur den Leistungsschutz - zu 99,5% den lichtbildnerischen, aber wohl auch den Laufbildschutz - aus; der Urheberrechtliche ist nicht ausgeschlossen: "Lex Wikipedia" aka Art. 14 DSM ist da etwas seltsam von den nichtdeutschsprachigen Wikimedia-Lobbyisten bzw. Sympathisanten in Brüssel formuliert worden. Нактаффэ 17:46, 10. Apr. 2021 (CEST)
Das ändert aber nichts daran, dass Tausende Fotos auf WP, auf Commons und sonstwo im Internet nicht die erforderliche Individualität bzw. Gestaltungshöhe besitzen, um als Lichtbildwerk geschützt zu sein. Bildet das Lichtbild aber ein gemeinfreies Werk ab, so ist es nach dem neuen § 68 UrhG ebenfalls gemeinfrei, egal ob das Ursprungswerk 2- oder 3-dimensional ist.--Chianti (Diskussion) 18:27, 10. Apr. 2021 (CEST)
Dein letzter Satz ist schlicht Blödsinn. § 68 E-UrhG schließt nicht den (Lichtbild-)Werkschutz auch, sondern nur die sonstigen Rechte. Jedes Lichtbildwerk ist auch ein Lichtbild. Нактаффэ 15:33, 13. Apr. 2021 (CEST)

Es gibt nur diesen einen freien Blick auf Neuschwanstein. Der Rest der Gegend ist Privatgelände. Quelle? Weiss ich nicht mehr. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:46, 10. Apr. 2021 (CEST)

Das ist 1. für die Beurteilung dafür, ob es sich um ein Lichtbild oder um ein Lichtbildwerk handelt, irrelevant und 2. nicht wahr – siehe c:cat:Exterior of Neuschwanstein Castle mit Unterkategorien bzw. Datei:Königsschloss Neuschwanstein.jpg.--Chianti (Diskussion) 21:03, 10. Apr. 2021 (CEST)
Die Meinung in den Fachkreisen ist grob zusammengefasst: Art. 14 DSM stellt das außer Schutz, was wir früher mit der Abbildung von 2-d-Objekten-haben-keinen-Schutz-Leitlinie schon mal vor BGH-Museumsfotos vertreten haben. Art. 14 DSM schränkt dabei Art. 16 S. 3 Schutzdauer-RL ein. Am Maßstab für den Schutz der Lichtbildwerke nach Art. 16 S. 1, 2 Schutzdauer-RL ändert sich dadurch nichts. Der Maßstab der persönlichen Schöpfung ist dabei recht niedrig (Kleine Münze). Нактаффэ 12:22, 12. Apr. 2021 (CEST)

Erst sollten wir klären, ob ein zweidimensionale Abbildung als Vervielfältigung eines dreidimensionalen Werkes in Betracht kommt. Insbesondere bei Neuschwanenstein habe ich da so meine Zweifel... Habitator terrae   17:13, 12. Apr. 2021 (CEST)

Natürlich ist das der Fall, siehe § 16 UrhG (Vervielfältigungsrecht): (1) ... gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. (2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt. Siehe auch hier (PDF, S. 11f.): "Die Fotografie eines urheberrechtlichen geschützten Gegenstandes bedeutet eine Vervielfältigungshandlung dieses Gegenstandes, eine Kopie im Sinne des „Copyrights“" [...] Die Tatsache, dass ein ursprünglich dreidimensionales Werk in ein zweidimensionales Foto übertragen wird, steht dem urheberrechtlichen Begriff der Vervielfältigung also nicht entgegen. Das Foto eines Gebäudes ist eine Vervielfältigung desselben.--Chianti (Diskussion) 08:47, 13. Apr. 2021 (CEST)
Naja, wenn da jemand im Zusammenhang mit deutschem Recht das Wort Copyright benutzt, braucht man das eigentlich nicht weiter beachten. --M@rcela   09:04, 13. Apr. 2021 (CEST)
Wenn jemand die Bedeutung von Anführungszeichen nicht versteht, sollte er sich lieber der Diskussion enthalten. Es ist völlig klar, dass damit eine Vervielfältigung iSd Urheberrechts gemeint ist (der Grund übrigens, warum Fotos von Skulpturen noch lebender Künstler nicht auf Commons oder de-WP geduldet werden).
Einfach in BGH Az. I ZR 102/99 vom 24. Januar 2002 nachlesen. "In der Herstellung und im Vertrieb der in Rede stehenden Postkarten liegt eine Vervielfältigung und Verbreitung des Kunstwerks, also des verhüllten Reichstags (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 UrhG)." Somit keine Bearbeitung nach § 23 UrhG.--Chianti (Diskussion) 09:22, 13. Apr. 2021 (CEST)
Wenn du mal § 16 Abs. 2 UrhG lesen würdest, wäre dir klar, dass auch eine Bearbeitung eine Vervielfältigung sein kann und umgekehrt. Нактаффэ 09:29, 13. Apr. 2021 (CEST)
Oder um es in den Worten des BGH (BGH 15.11.1957 I ZR 83/56 "Sherlock Holmes") zu sagen: "Die Verfilmung eines Sprachwerks, also seine Umsetzung in eine bewegte Bilderfolge mit Hilfe filmischer Gestaltungsmittel, stellt eine Bearbeitung eigener Art des Sprachwerks dar. Die gewerbsmäßige Verbreitung und öffentliche Vorführung eines nach einem geschützten Sprachwerk hergestellten Films bedarf gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 6 LUG in Verbindung mit § 11 LUG und § 15a KUG der Erlaubnis des Inhabers der Urheberrechte am Sprachwerk (BGHZ 5, 116, 119 - Parkstraße13 1 ). Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Teile des Sprachwerks, soweit sie den Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts genügen, bei der Herstellung des Films unfrei benutzt worden sind (BGHZ 9, 262, 265 - Schwanenbilder 2 ). Da jede körperIiche Festlegung eines Werkes, also auch die Fixierung eines Sprachwerks mit den Ausdrucksmitteln des Films, eine Vervielfältigung darstellt, die ausschließlich dem Urheber des Sprachwerks vorbehalten ist, soweit nicht nur ein persönlicher Gebrauch beabsichtigt ist (§§ 11, 15 LUG)[...]" Нактаффэ 09:38, 13. Apr. 2021 (CEST)
Nette Fleißarbeit, aber hier irrelevant, da 1. der neue § 68 UrhG nur visuelle Werke umfasst und 2. die zitierte Rechtsgrundlage LUG seit 45 Jahren außer Kraft ist.
Die konkrete Frage war, ob eine zweidimensionale Abbildung als Vervielfältigung eines dreidimensionalen Werkes in Betracht kommt. Das hat der BGH im von mir zitierten Urteil klar bejaht--Chianti (Diskussion) 13:03, 13. Apr. 2021 (CEST).
Vervielfältigung und Bearbeitung schließen sich nicht aus. Die Verfilmung eines literarischen Werkes ist das klassische Lehrbuchbeispiel dafür; der BGH wusste das schon vor dem UrhG, aber inhaltlich hat das UrhG daran nichts geändert. Nach § 3 UrhG können (und nach hL und der (h??) Rspr. müssen) Bearbeitungen selber Werkcharakter haben. Dein logischer Schluss ist also falsch. Wenn A und B eine Schnittmenge haben folgt eben nicht aus "A" "nicht B". Нактаффэ 15:30, 13. Apr. 2021 (CEST)
Ich habe – anders als von dir wahrheitswidrig behauptet – überhaupt keinen logischen Schluss gezogen, sondern die Frage korrekt beantwortet und mit einem BGH-Urteil belegt. Punkt. Du reitest auf dem zweiten Ast des Entscheidungsbaums herum, obwohl es hier alleine um den ersten geht. Solche Ablenkungen sind nicht zielführend.--Chianti (Diskussion) 17:30, 13. Apr. 2021 (CEST)
Louisa Specht-Riemenschneider, Julia Paschwitz, Gemeinfreiheit als Prinzip? – Reichweite und Umsetzungsbedarf des Art. 14 DSM-Richtlinie, RuZ 2020, S. 95–107 (pdf) wäre als Grundlage für deine Erwägungen vielleicht ganz sinnvoll. Нактаффэ 09:18, 13. Apr. 2021 (CEST)
Einige dieser Erwägungen sind m.E. durch den mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurf und insbesondere seine Begründung überholt (z.B. was ein "visuelles Werk" ist).--Chianti (Diskussion) 09:31, 13. Apr. 2021 (CEST)
P.S.: zur Schöpfungshöhe bzgl. Fotos von Gebäuden ist S. 65f. des PDF [14] interessant.--Chianti (Diskussion) 09:22, 13. Apr. 2021 (CEST)
Interessant vielleicht, aber eher laienhaft. Нактаффэ 15:18, 13. Apr. 2021 (CEST)
Das Zitieren eines LG-Urteils, das einen Sachverständigen hinzugezogen hat, um die Schöpfungshöhe zu beurteilen, ist also "laienhaft". Das kannst du Vollprofi ja ganz bestimmt beurteilen.--Chianti (Diskussion) 23:27, 13. Apr. 2021 (CEST)

North Africa 1:250,000. Series P502. U.S. Army Map Service.

Würde urheberrechtlich etwas dagegen sprechen, das folgende Kartenwerk des Army Map Service, heute National Geospatial-Intelligence Agency auf Commons hochzuladen und zur Verfügung zu stellen?

Fragt sich... Χεφρήν (Diskussion) 11:02, 21. Apr. 2021 (CEST)

Angesichts des Lizenzbausteins {{PD-USGov-Military-NGA}} z.B. auf File:Middle east graphic 2003.jpg (ebenfalls von der Webseite lib.utexas.edu der Uni Texas) und der Kategorie c:Category:NGA maps and charts wohl nicht.--Chianti (Diskussion) 13:16, 21. Apr. 2021 (CEST)
Bei den Afrika-Karten geht das wohl, aber nicht bei allen KArten der https://legacy.lib.utexas.edu/ . Bei https://legacy.lib.utexas.edu/maps/ams/ sind zahlreiche Karten dabei, die die US Army nur bearbeitet hat, die aber auf französischen Originalen basieren (bei denen hie http://legacy.lib.utexas.edu/maps/ams/france_city_plans/ kann man das französische Substrat gut erkennen an anderer Auszeichnung und Sprache). Нактаффэ 13:48, 21. Apr. 2021 (CEST)
Bei denen ist aber auch der Stadtplan von Paris aus 1938 dabei (gemeinschaftliche anonyme Werke sind in Frankreich 70 Jahre nach Erscheinen geschützt, Art. 123-3), offenbar wurde dieser Plan vor dem Krieg veröffentlicht.--Chianti (Diskussion) 15:27, 21. Apr. 2021 (CEST)
Woher weißt du, dass der Plan anonym ist und nicht nur die USA den Autor weggelassen haben? Нактаффэ 16:18, 21. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Χεφρήν (Diskussion) 09:53, 25. Apr. 2021 (CEST)

Årstadschatz

Der ungesichtete Artikel Årstadschatz scheint mit ein paar Kürzungen eine wörtliche Übersetzung des Eintrages im Stadtlexikon von Egersund zu sein: [15] --Sileas (Diskussion) 09:38, 14. Apr. 2021 (CEST)

Was mir Google da anbietet, ist keine 1:1 Übersetzung. Müßte sich mal jemand ansehen, der Norwegisch kann. --M@rcela   09:56, 14. Apr. 2021 (CEST)
Ich kann Norwegisch, deshalb ist mir das ja aufgefallen.--Sileas (Diskussion) 10:05, 14. Apr. 2021 (CEST)
Benutzerin:CaroFraTyskland ist Admina mit no-3, sie könnte das bestätigen.--Chianti (Diskussion) 10:27, 14. Apr. 2021 (CEST)
Wenn man beides auf englisch übersetzte lässt, kommt ein nahezu identischer Text heraus. Auf WP:LKU eingetragen.--Chianti (Diskussion) 10:00, 14. Apr. 2021 (CEST)
Was sollen wir denn hier mit englisch? --46.189.28.41 10:29, 14. Apr. 2021 (CEST)
Die Übersetzungen von Google Translate funktionieren nach englisch "besser" als nach deutsch, ein solcher Abgleich ist mMn daher besser geeignet um zu ermitteln ob da "1:1" übersetzt wurde, wenn man eine der Sprachen nicht beherrscht.--Chianti (Diskussion) 11:12, 14. Apr. 2021 (CEST)
Ich spreche Schwedisch und habe deshalb ein recht gutes Leseverständnis von Norwegisch. Das ist eine sehr wortgetreue Übersetzung, bei der einige Sätze an andere Stellen verschoben wurden. Lediglich der erste Satz unsres Artikel weicht durch die Ergänzung der Lageangaben stärker von der Vorlage ab. --jergen ? 10:43, 14. Apr. 2021 (CEST)
Meiner Einschätzung nach ist es etwas zu viel. Komme auf vier Sätze direkt übersetzt und paar halbe Sätze noch dazu. --CaroFraTyskland (Diskussion) 11:58, 14. Apr. 2021 (CEST)
Wenn es nahe genug dran ist, ist es trotzdem eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG. Die gesamte Struktur (welche Info steht wo im Artikel) ist komplett identisch.--Chianti (Diskussion) 12:22, 14. Apr. 2021 (CEST)

Diagramme, die von einer Software erzeugt werden

 
Stammbaum-Diagramm

Ich arbeite an einem Projekt, welches auf einer Webseite Stammbäume erzeugt. Wir wollen diese Diagramme unter der CC-BY-4.0-Lizenz freigeben. Unsere Frage ist: Wie machen wir dies sauber?

Ein Vorschlag ist

Sie dürfen Screenshots der Resultate unter der CC-BY-4.0-Lizenz verwenden, mit der Angabe des Urhebers "Blub Blub"

und ein anderer

Die Resultate auf dieser Webseite können Sie unter der CC-BY-4.0-Lizenz verwenden, zum Beispiel als Screenshots. Geben Sie den Urheber als "Blub Blub" an.

Mit dem besten Dank,

--Keimzelle talk 11:52, 8. Apr. 2021 (CEST)

@Keimzelle: Creative Commons bietet unter https://creativecommons.org/choose/ eine standartisierte Form an, bei der auch die Namensnennung angegeben werden kann. Habitator terrae   16:10, 8. Apr. 2021 (CEST)

Mir ging es eher um die Formulierung der Erlaubnis - bei einem Screenshot erzeugt ja der User das Werk, das dann unter CC-BY-4.0 steht, ja sozusagen selber. Dabei wollen wir ja, dass sämtliche grafische Resultate unserer Software unter CC-BY-4.0 verwendbar sind.--Keimzelle talk 16:47, 8. Apr. 2021 (CEST)

Dann wohl: Die grafischen Resultate dieser Website können unter der Lizenz CC BY 4.0 verwendet werden. Dabei ist in der Namensnennung "Blub Blub" zu nennen. Habitator terrae   14:48, 9. Apr. 2021 (CEST)
Oder so ähnlich, was soll da denn groß schieflaufen? Habitator terrae   14:49, 9. Apr. 2021 (CEST)

Keimzelle: ich möchte hier anmerken, dass für Diagramme, die von einer Software erzeugt wurden, kein Urheberschutz reklamiert werden kann, da sie keine "persönlichen geistigen Schöpfungen" sind. Auch ein Schutz als "Lichtbild" kommt nicht in Frage: KG Berlin 16.01.2020, Az. 2 U 12/16.Kart. Somit ist auch eine Lizenzierung überflüssig. Ich gehe dabei davon aus, dass die Ergebnisse der Software ähnlich ausssehen wie auf Eleonore von Kastilien (1241–1290)#Vorfahren bzw. der nun eingebundenen Grafik. Aus dem Grund gibt es öfters Lösungen, die solche Diagramme mit Watermarking versehen oder dem integrierten Vermerk "erstellt von Blub Blub Software".--Chianti (Diskussion) 21:34, 15. Apr. 2021 (CEST)

Siedlung von Drense

Hier (letzte Version des Erstellers: [16]) wurde mMn viel zu viel wörtlich aus https://www.academia.edu/8836747/Der_W%C3%A4chter_an_der_Quelle_Eine_jungsteinzeitliche_Siedlung_mit_Kultst%C3%A4tte_in_Drense_Lkr_Uckermark übernommen. Ich bitte um eine Zweit- und ggf. Drittmeinung, da ich gegenüber dem Artikelersteller voreingenommen bin. Sollte eine URV vorliegen, bitte ich um entsprechende Markierung und den Übertrag nach LKU; ich darf das lt. SG derzeit nicht. --jergen ? 10:57, 14. Apr. 2021 (CEST)

Der Artikel war von Benutzer:JEW sowohl vom Aufbau wie vom Inhalt fast wortwörtlich abgeschrieben. Dies hatte ich unabhängig von Jergen bereits auf der Artikel-Disk angemerkt. --TeleD (Diskussion) 18:02, 14. Apr. 2021 (CEST)
Bevor hier ein Sturm auf die Artikel von JEW losgeht... Bitte laßt uns erstmal einschätzen, ob UrhG §2(2) überhaupt einschlägig ist. Bitte keine Schnellschüsse! Daß er momentan gesperrt ist, liegt wohl an KPA,also kann er sich auch nicht äußern. Auch wörtliches Abschreiben muß nicht zwingend eine URV sein. Man muß sich das im Einzelfall ansehen. --M@rcela   22:32, 14. Apr. 2021 (CEST)
Die Erfahrung lehrt, dass JEW sich auch nach Sperrablauf nicht äußern wird. Abwarten hilft also nicht weiter.
Ansonsten: Bitte argumentiere nicht abstrakt, sondern auf den Fall bezogen. Hier wurden die ersten drei Seiten des verlinkten Aufsatzes zu etwa 70 % übernommen - genau bis zu dem Punkt, wo die Vorschau aufhört. Übernommen wurden in der Einleitung und im Abschnitt "Interpretation" auch die Bewertungen durch den Verfasser des Aufsatzes. Das dürfte ziemlich sicher unter den Schutz des UrhG fallen. Auch im restlichen Text finden sich immer wieder übernommene, ausschmückende Formulierungen, die über eine reine Faktendarstellung hinausgehen. --jergen ? 09:40, 15. Apr. 2021 (CEST)
Der "Sturm auf die Artikel von JEW" ist doch längst im Gange – offenbar zurecht ... Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Dauerkonflikt JEW und Jergen/Zentrale Anlaufstelle und Wikipedia:WikiProjekt Vor- und Frühgeschichte/Qualitätssicherung#Mögliche URV-Probleme.--Chianti (Diskussion) 17:49, 15. Apr. 2021 (CEST)
Nur, daß es sich um keinen "Sturm auf Artikel", sondern ein mehr oder weniger verzweifeltes Hinterher-QSn seiner Artikel handelt. Ist ja nicht so, daß wir krampfhaft nach Fehlern suchen würden – die purzeln uns leider in jedem Artikel direkt vor die Füße. --Henriette (Diskussion) 18:16, 15. Apr. 2021 (CEST)

Transkriptionen aus historischen Dokumenten

Wenn man Teile aus einem historischen Dokument transkribiert oder zitieren will, ist hierfür eine Genehmigung notwendig? (nicht signierter Beitrag von Kuwoson (Diskussion | Beiträge) 13:14, 15. Apr. 2021 (CEST))

@Kuwoson: Du meinst das "Abschreiben des Textes eines grafischen Dokumentes"? Es hängt davon ob, ob der Text an sich noch urheberrechtlich geschützt ist. Urheberrechtlich ist es identisch zu behandeln, ob es jetzt der Originaltext ist oder die Transkription. Das Zitatrecht ist ebenfalls unter gleichen Bedingungen anzuwenden. -- Quedel Disk 17:03, 15. Apr. 2021 (CEST)
@Quedel: Okay das dachte ich mir. Es ist eine Akte aus dem 17. Jahrhundert. Das Landesarchiv hat mir zwar einen Antrag auf Wiedergabe von Reproduktionen mitgegeben, aber das bezieht sich eher auf Nachdrucke, Publikationen, Film und Rundfunk. --178.10.33.82 17:17, 15. Apr. 2021 (CEST)
Solch Nachnutzungsantrag wäre tatsächlich notwendig, sofern man eine Reproduktion des Dokumentes veröffentlicht (z. B. wenn man dir ein Foto vom Dokument zur Verfügung stellt und du das Foto dann veröffentlichen willst). -- Quedel Disk 17:28, 15. Apr. 2021 (CEST)
Ab Juni 2021 mit dem neuen § 68 UrhG [17] nicht mehr, da dann auch Reprofotos als Lichtbilder (§ 72 UrhG) von gemeinfreien visuellen Werken frei genutzt werden dürfen (Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung).--Chianti (Diskussion) 18:23, 15. Apr. 2021 (CEST)

grundsätzliche Frage zu Bildrechten

 
16 Jahr, blondes Haar ...

Immer wieder entdecke ich Abbildungen von alten Graphiken (Lithos, Kupferstiche etc.) in Wikiartikeln die wir als Händler auf verschiedenen Plattformen zum Kauf anbieten. Die Scans der angebotenen Graphiken erstellen wir selbst. Diese Abb. werden immer wieder ohne uns vorher zu befragen bei Wikipedia eingestellt. z.B.: Ludwig (Anhalt-Köthen). Diese Lithographie ist in unserem Besitz und Eigentum seit vielen Jahren und ist eindeutig indentifizierbar (Flecken, Knicke etc.) Es stellt sich mir folgende Frage: WER ist der Rechteeigentümer des Scans einer über 70 Jahre alten Druckgraphik? und kann ich solche Abbildungen meiner eigenen Scans als "eigenes Werk" anbieten und in der Beschreibung Alter, Technik etc. klarstellen.Da ich sporadisch bei WP Atikel mit solcherart Abbildungen versehe bin ich für eine Klärung dankbar. Über Antwort würde ich mich freuen! Eva M. --Etzagots (Diskussion) 14:53, 15. Apr. 2021 (CEST)

Bildrechte sind ein komplexes Thema, eindeutige Antworten sind selbst für Juristen oft schwierig, ich bin keiner. Für die WP haben wir eine Seite zu dem Thema, Wikipedia:Bildrechte. Meinem Eindruck nach fallen Scans von Graphiken, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind, unter "einfache fotografische Vervielfältigungen", sie wären damit frei, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Vervielfältigungen).
Eigentum und Besitz spielen für das Urheberrecht direkt keine Rolle, höchstens die Verwertungsrechte, falls das Urheberrecht noch nicht erloschen ist. -- Perrak (Disk) 15:02, 15. Apr. 2021 (CEST)
Danke! Das heißt jeder kann beliebig im Internet Abbildungen alter Graphik rausfischen und veröffentlichen ohne den Urheber des Scans/Fotos zu benennen - egal ob von einer öffentlichen Instituition ooder einer Privatperson?--Etzagots (Diskussion) 15:23, 15. Apr. 2021 (CEST)
Diese Frage gehört dorthin, ich kopiere sie mal dorthin. -- Chaddy · D   15:29, 15. Apr. 2021 (CEST)

Übertrag von Wikipedia:Fragen von Neulingen. -- Chaddy · D   15:29, 15. Apr. 2021 (CEST)

@Etzagots: Um die Frage zu beantworten: Bloße Scans zweidimensioneller Vorlagen erzeugen kein eigenes Urheberrecht. Solche Scans sind gemeinfrei und können von allen frei verwendet werden (sofern die gescannte Vorlage frei verwendbar ist). Photografische Reproduktionen gemeinfreier visueller Werke sind bisher schützbar, werden aber durch eine Gesetzesänderung ab Sommer ebenfalls nicht mehr schützbar sein. -- Chaddy · D   15:32, 15. Apr. 2021 (CEST)

Dem ist nichts hinzuzufügen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:28, 15. Apr. 2021 (CEST)
Für mich ist mit der Antwort von Chaddy noch nicht alles klar. Denn ich würde gerne wissen, was er mit dem Zusatz „sofern die gescannte Vorlage frei verwendbar ist“ meint. --2003:DA:1709:D965:75A1:6382:6C41:6177 16:33, 15. Apr. 2021 (CEST)
Es bedeutet, dass die urheberrechtlichen Schutzfristen für die Vorlage (das Werk nach § 2 UrhG) ausgelaufen sind (Urheber über 70 Jahre tot), das Originalwerk damit gemeinfrei ist und man zur Vervielfältigung (§ 16UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) keine Einwilligung mehr benötigt.--Chianti (Diskussion) 16:58, 15. Apr. 2021 (CEST)
(BK) Die Vorlage ist das, was reproduziert ist. Ein Scan einer Grafik, deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist, kann gescannt werden und eingestellt werden. Ist die Vorlage hingegen selbst noch geschützt (z. B. ein Werk eines lebenden Künstlers), ist auch der Scan nicht erlaubt hier einzustellen.
Zur Ausgangsfrage vielleicht noch: dass solche Dateien hier dann von Dritten als "eigene Werke" hochgeladen werden, ist natürlich nicht okay, es gehört unter "Urheber" derjenige rein, der das ursprüngliche Werk geschaffen hat. Die Nennung der reproduzierenden (scannenden) Einrichtung ist nett, aber nicht notwendig. -- Quedel Disk 16:59, 15. Apr. 2021 (CEST)

Scan von altem "Dia" mit Röntgenkymographie

Ist hier jemand, der dazu noch etwas besser was sagen kann? Es geht um die Frage, ob ein selbst gemachter Scan von einem alten Dia veröffentlicht werden kann. Grüße--Hellerhoff (Diskussion) 15:36, 19. Apr. 2021 (CEST)

Ist mittlerweile dort erledigt. --Rosenzweig δ 13:43, 27. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Rosenzweig δ 13:43, 27. Apr. 2021 (CEST)

Drohnen-Videos

Hi, es geht um Benutzer_Diskussion:JuTa#Löschung_eines_Videos bzw. commons:File:Kreisgrabenflug Velm 2014 gekürzt06.webm. Wie sieht es mit der Lizenierung von Videos von Drohnen aus, bei denen der Hochlader die Drohne nicht gesteuert aber wohl "Verantwortlich" dafür ist. Wem gehören die Urheberrechte - dem Piloten, dem "Austraggeber" oder beiden? Ist eine OTRS-Freigabe notwendig? Und wie sieht Commons das ganze. Ich konnte dazu leider nichts finden. Danke und Gruß JuTa 19:09, 7. Apr. 2021 (CEST)

Es kommt drauf an... Anders als Bei Fotos, wo es fast immer nur einen klaren Urheber gibt, sind an Videos oft mehrere Personen beteiligt. Drehbuchautor, Regisseur, Kameramann (das ist wohl der Pilot), Schneidetechniker, ev. auch Vertoner und noch einige mehr. Man muß abschätzen, wer der Beteiligten eine eigene schöpferische Leistung vollbracht hat. Der Kameraführung wird dies bei Filmen im Allgemeinen zugebilligt, Drehbuch und Regie ebenfalls. Also gibt es im vorliegenden Fall offenbar zwei Urheber. Beide müssen der Veröffentlichung zustimmen. Es ist bei Videoaufnahmen egal, ob das Gerät ein Telefon, eine Drohne oder eine Profifilmkamera ist. --M@rcela   19:29, 7. Apr. 2021 (CEST)
Hi,Ralf Roletschek! danke für die Info! Wie sieht das praktisch aus? Muss ich jetzt meinen Drohnenpiloten bitten, eine Einverständniserklärung an permissions-de@wikimedia.org zu senden? Danke für eine kurze Auskunft und liebe Grüße, --Hager Irene (Diskussion) 11:14, 8. Apr. 2021 (CEST)
Einige sehen das als notwendig an, ich halte es für überflüssige Bürokratie. Schließlich glaubt man jedem, der sich neu angemeldet hat, nach 4 Tagen, wenn er was hochlädt und "eigenes Werk" sagt. Deutsche Gründlichkeit, maßlos übertrieben. M@rcela   11:23, 8. Apr. 2021 (CEST)

Nenne die Namen die laut Lizenz genannt werden sollen, vielleicht mit Benutzernamen in Klammer. Das der Hochlader dann im Namen aller Genannten handelt ist nach dem Rasiermesser vorauszusetzen. --Bahnmoeller (Diskussion) 18:31, 16. Apr. 2021 (CEST)

Nachimport notwendig?

Nachdem ich den Artikel zu Kathryn Plummer vom Englischen ins Deutsche übersetzt habe, würde ich auch gerne den Artikel zu Jenna Gray (en, de) ein wenig ausbauen, da er hier in der deutschsprachigen Wikipedia doch ein wenig kurz ist. Der englische Artikel ist da deutlich ausführlicher und deswegen wollte ich ihn als Unterstützung verwenden. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob das dann so – ich nenne es mal – wiki-konform ist. Deswegen habe ich mir mal die Versionsgeschichte des englischen Artikels angeschaut und bin auch mit der Version vom 23 Mai 2020 zufrieden. Diese Version ist die letzte Version vor der Erstellung des deutschsprachigen Artikels. Wäre es sinnvoll „ab“ dieser Version einen Nachimport zu beantragen, so dass ich urheberrechtlich auf der sicheren Seite bin? --Gymnicus (Diskussion) 14:49, 9. Apr. 2021 (CEST)

"als Unterstützung verwenden" heißt genau was? Wenn du nur Inhalte übernommen hast, aber keine Formulierungen übersetzt, brauchst du gar keinen Import. --Hachinger62 (Diskussion) 15:41, 14. Apr. 2021 (CEST)
@Hachinger62: Die Frage ist schwer zu beantworten. Ich übersetze sicherlich jetzt nicht eins zu eins, würde ich mal behaupten. Aber ich schätze schon, dass eine gewisse Ähnlichkeit zum englischen Artikel und den darin enthaltenen Informationen zu sehen sein wird. – Ich weiß jetzt nicht, ob diese Antwort hilfreich ist. (nicht signierter Beitrag von Gymnicus (Diskussion | Beiträge) 19:41, 14. Apr. 2021 (CEST))
Du brauchtst sicher keinen Nachimport. Machen Drittnutzer ja auch nicht und brauchen es auch nicht. Das ist eine DE-Wikifanten-Marotte. --Bahnmoeller (Diskussion) 18:34, 16. Apr. 2021 (CEST)

Fotos von Wolfgang Borchert

 
Rolf Unterberg, der Fotograf dieses Bildes, lebte 1962 noch.
CC-BY-SA 3.0

Hallo, eine Kollegin hat mich eben freundlicherweise auf ein Bild unter CC-Lizenz hingewiesen ([18]), was unseren Artikel natürlich bereichern würde. Mit etwas Stöbern bin ich auf eine Bildergalerie der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg [19] gestoßen, in der alle Bilder in der rechten Leiste unter CC-BY-SA 4.0 stehen, z.B. [20]. Bevor ich nach Commons uploade: Gibt es da irgendwelche Fallstricke, die ich übersehe? Gebe ich als Urheber den Publisher "Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky" an? Gruß --Magiers (Diskussion) 19:00, 10. Apr. 2021 (CEST)

Es scheint sich um den Nachlass von Wolfgang Borchert zu handeln. Aber hatte Wolfgang Borchert den die Rechte an den Bildern, die von ihm gemacht wurden? @Magiers, Du suchtest doch einen Fallstrick! --Wuselig (Diskussion) 19:17, 10. Apr. 2021 (CEST)
Die Urheberrechte liegen beim Fotografen bzw. dessen Rechtsnachfolger, nicht beim Abgebildeten. Nur diese können über die Weiternutzung des Fotos entscheiden. Erst 70 Jahre nach Tod des Fotografen ist das Bild frei verwendbar und könnte im Artikel verwendet werden. --Blutgretchen (Diskussion) 19:23, 10. Apr. 2021 (CEST)
Ja, aber muss man hier annehmen, die Stabi weiß hier nicht, was sie tut, wenn sie eine Lizenz vergibt? Wenn ich in Publikationen nachschaue, in denen die Bilder veröffentlicht wurden, ist der Nachweis auch immer das Wolfgang-Borchert-Archiv der Stabi. Die bekannten Borchert-Porträts von Rosemarie Clausen zum Beispiel sind in dieser Galerie nicht dabei. --Magiers (Diskussion) 19:32, 10. Apr. 2021 (CEST)
Frage: Hat denn die Stabi die Lizenz vergeben, oder stammt dies Info am Bild allein von hamburg.de? --Doc Schneyder Disk. 19:37, 10. Apr. 2021 (CEST)
Die Lizenz steht auf den jeweiligen Bildseiten, z.B. [21], [22], [23]. Rights: CC BY SA 4.0. --Magiers (Diskussion) 19:39, 10. Apr. 2021 (CEST)
<BK> Das gilt allerdings auch für die Veröffentlichung durch die StUBib HH. Wenn die das unter CC-BY-SA veröffentlichen (das geht ja über das hinaus, was dem Abgebildeten und seinen Rechtsnachfolgern gemäß § 60 UrhG zusteht, siehe Bildnis (Recht)), sollten die die Nutzungsrechte ja zuvor abgeklärt haben – analog zu den Bildern, die die WMF vom Bundesarchiv unter CC-BY-SA 3.0 bekommen hat. Die verwenden wir ja auch ungeprüft im Vertrauen darauf, dass das Bundesarchiv die Veröffentlichungsrechte besitzt.--Chianti (Diskussion) 19:53, 10. Apr. 2021 (CEST)
M.E. muß man sich auf Angaben einer Staatsbibliothek zur Bildlizenz verlassen dürfen. --Doc Schneyder Disk. 20:38, 10. Apr. 2021 (CEST)
Nein, üblicherweise kann man sich auf Angaben von Bibliotheken, Museen und Archiven nicht verlassen. Die meisten denken, daß sie als Besitzer von Kunstwerken auch das Urheberrecht haben. M@rcela   14:57, 11. Apr. 2021 (CEST)
+1 zu Doc Schneyder. Solange keine konkreten Hinweise darauf vorliegen, dass die Lizenz unberechtigterweise vergeben wurde, sind behördliche Angaben als vertrauenswürdig anzusehen. Mit der grundsätzlichen Einstellung „Der Lizenzgeber könnte ja auch im Irrtum sein“ dürfte man überhaupt keine CC-Dateien mehr nachnutzen. --Jossi (Diskussion) 12:10, 13. Apr. 2021 (CEST)
Es ist nur die Erfahrung der letzten Jahre. Selbst Bundesarchiv und Fotothek haben falsch lizenziert, ganz groß ist darin aber das Bayerische Nationalmuseum. Museen, Stiftungen usw. sind auch keine Behörden. Man muß da immer mit einem gesunden Mißtrauen herangehen. --M@rcela   12:23, 13. Apr. 2021 (CEST)
Um mal ein Gegenpart zu deinen Erfahrungen der letzten Jahre zu bilen: Bei uns in Kiel stellt das Stadtarchiv sogar explizit dar (unter „Benutzungseinschränkungen im Fotoarchiv - warum?“ „Urheberrechtsgesetz“ aufklappen): „Das Stadtarchiv Kiel darf nicht alle Fotos aus seinen Beständen weitergeben oder online veröffentlichen. Es muss die rechtlichen Grenzen respektieren, die das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild ziehen. […] Der Urheber oder seine Rechtsnachfolger dürfen aber dem Stadtarchiv Nutzungsrechte übertragen. Sie können somit die Weitergabe und die Veröffentlichung der Fotos erlauben. Das Stadtarchiv Kiel verbreitet und veröffentlicht daher nur Fotos, die nachweislich ‚gemeinfrei‘ sind oder deren Nutzungsrechte an das Stadtarchiv übertragen worden sind.“ Habitator terrae   14:47, 13. Apr. 2021 (CEST)

Borchert wird wohl am 20. Mai auf der Hauptseite stehen (100. Geburtstag). Da wäre es doch gut, wenn der Artikel mit Foto versehen wäre. Für Wikipedianer besteht doch keine Gefahr einer Anzeige, wenn sie ein Foto hochladen, das von einer staatlichen Bibliothek freigegeben wurde. --Alinea (Diskussion) 18:45, 14. Apr. 2021 (CEST)

Hallo Alinea, danke für den Hinweis. Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Dafür sollte ich vielleicht mal temporär vom AdT-Veto zurücktreten. Das wäre dann natürlich gleich die Nagelprobe, wenn das Bild zu dem Termin auf die Hauptseite kommt. --Magiers (Diskussion) 19:09, 14. Apr. 2021 (CEST)

Also ich glaube ich hab den gefunden, den ihr mit abschließender Sicherheit Fragen könnt. Der Nachlassverwalter von der erbenden Mutter Hertha Borchert heißt Wolfgang Schindler, stellt sich nur die Frage welcher Wolfgang Schindler es ist. Die Suche könnte im Hamburger Telefonbuch beginnen… Habitator terrae   11:04, 15. Apr. 2021 (CEST)

Wolgang Schindler ist im Vorstand der Wolfgang-Borchert-Gesellschaft. Und wo hat sie ihren Sitz: In der staatlichen Bibliothek, die das Bild freigegeben hat, siehe hier. Die Mühe kann man sich also sparen. Das Bild ist ohne Probleme hochladbar. --Alinea (Diskussion) 11:27, 15. Apr. 2021 (CEST)
Ich habe jetzt einige Bilder hochgeladen und unter Wolfgang Borchert eingebunden. Übrigens wurden von der Stabi bei manchen Bildern auch gleich Meta-Daten gefüllt, z.B. Datei:Wolfgang Borchert 1940.jpg. --Magiers (Diskussion) 19:15, 15. Apr. 2021 (CEST)
@Magiers:, in den Metadaten der Datei steht aber Fotograf: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky // Urheberrechte: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky Von-Melle-Park 320146 Hamburg Germany
Demnach müssen diese Angaben in die Dateibeschreibung bzw. musst du den Lizenzbaustein entsprechend modifizieren. Denn so könnte man davon ausgehen, dass als Namensnennung "Autor unbekannt" lizenzkonform wäre - was es nicht ist. Hier hast du es dagegen m.E. richtig gemacht.--Chianti (Diskussion) 21:52, 15. Apr. 2021 (CEST)
@Goesseln: Das "Autor unbekannt" hast Du hier eingefügt: [24]. Ich habe es so hochgeladen, wie es m.E. in der Dateiseite der Stabi [25] vorgegeben ist. Also Autor = der dort angegebene Publisher "Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky". --Magiers (Diskussion) 22:00, 15. Apr. 2021 (CEST)
Und da hätten wir sie schon, die Fallstricke von Commons ...--Chianti (Diskussion) 22:48, 15. Apr. 2021 (CEST)

nach BK

dann braucht es vielleicht hier auf dieser Seite einen neuen Thread:
Kann in dem Commons-Bildparameter author auch jemand genannt werden, der mit Sicherheit nicht der Autor (wie im deutschen Sprachgebrauch) ist, nämlich die Staatsbibliothek HH?
Wer ist bei Commons der Autor (author)?
Von mir aus kannst du meinen Beitrag bei Commons auch revertieren, ich bin da (fast) leidenschaftslos. Es sind zigtausende Dateien bei Commons merkwürdig parametrisiert, auf zwei mehr kommt es nicht an... --Goesseln (Diskussion) 22:52, 15. Apr. 2021 (CEST)
Bitte die Grundregeln von Commons lesen: Author (Autor) der Datei. Wenn du nicht weißt, welches Individuum die Datei erstellt hat, trage den(die) Namen der Institution(en) ein, die es veröffentlicht hat(haben). c:Commons:First_steps/Quality_and_description/de.--Chianti (Diskussion) 11:46, 16. Apr. 2021 (CEST)

Ein Foto von 1940 und als Fotograf ist "Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky" in den EXIF? Sorry, das ist nicht sauber. --M@rcela   00:28, 16. Apr. 2021 (CEST)

Natürlich ist das sauber. Wenn die StaUBHH über alle Nutzungsrechte verfügt (inkl. dem der Namensnennung nach § 13 UrhG), wovon wir ja nun ausgehen, kann sie als Urheber eintragen wen sie will. Das tut sie vermutlich für die Suchmaschinen.--Chianti (Diskussion) 11:46, 16. Apr. 2021 (CEST)
Nein, das stimmt nicht. Urheber bleibt der Urheber, auch wenn wer anderes die Nutzungsrechte hat. Da geht so auch ganz klar aus § 13 UrhG hervor.
Davon abgesehen bezweifle ich, dass die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg die Nutzungsrechte hat. -- Chaddy · D   14:32, 16. Apr. 2021 (CEST)
Urheber und Fotograf kann nach deutschem Recht nur eine natürliche Person sein. Aber wir glauben einfach jede Schutzrechtsberühmung der Museen. --M@rcela   14:36, 16. Apr. 2021 (CEST)
 
Urheberrechte Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky Von-Melle-Park 320146 Hamburg Germany

Ich habe jetzt mal ein paar mir als unproblematisch-gemeinfrei (=PD-ineligible) erscheinende Objekte hochgeladen. Da steht jetzt in den Metadaten, dass SUH die Urheberrechte habe. Das Chaos ist schon bemerkenswert. --Goesseln (Diskussion) 16:37, 16. Apr. 2021 (CEST)

Ein unbenanntes etc. Foto in einer Biographie der US National Academy of Sciences

Für den Artikel Henry Andrews Bumstead wird ein Foto gesucht, bis jetzt gibt es nur ein gealtertes Ölgemälde. Ich habe hier auf Seite 2 des PDF eins gefunden. Dieser bibliographische Artikel über den Physiker Bumstead (gest. 1920) stammt von 1929 (S. 1). Gibt es eine Möglichkeit, entweder das PDF oder das extrahierte Bild auf Commons zu verwenden? Die "1926" Regelung des US-Rechts scheint ja wegen 1929 nicht anwendbar. Pittigrilli (Diskussion) 10:05, 17. Apr. 2021 (CEST)

Sonst gäbe es auch noch dieses Bild (auch hier), veröffentlicht 1921. HAB 1920 gestorben ist könnte bei Bildern von ihm WP:BR#100 zur Verwendung der Bilder in der Wikipedia anwendbar sein (und müsste auch unabhängig von Commons überprüft werden). Habitator terrae   11:59, 17. Apr. 2021 (CEST)

UFA Foto zum Film "Der Schuß im Tonfilmatelier", 1930

Hallo, im Nachlass meiner Urgroßmutter befinden sich einige (Studio?-)Fotos aus dem Film Der Schuß im Tonfilmatelier.

Ich habe nicht die geringste Ahnung wie das mit den Bildrechten sein könnte. Sicher ist natürlich nur, dass die Bilder noch keine 100 Jahre alt sind. Hier ein Beispiel der Bilder, welches zugleich das repräsentativste ist, weil das UFA-Logo und der Filmtitel zu sehen ist.

Ich würde gerne den Artikel zum Film bebildern. Wie schätzt Ihr den Status ein?

--EkkehardDomning (Diskussion) 18:15, 18. Apr. 2021 (CEST)

Wenn es Filmszenen sind, hat der Regisseur Alfred Zeisler (gest. 1985) sehr wahrscheinlich neben dem Fotografen Rechte an den Fotos. Filmszenen gehen also nicht. Alle anderen Fotos erfordern die Zustimmung der Erben des Fotografen, wenn er nach 1950 gestorben ist. Liegt sein Tod davor, sind die Bilder aufgrund des Alters gemeinfrei. --M@rcela   18:35, 18. Apr. 2021 (CEST)
Es dürfte schwierig werden den Fotografen zu ermitteln und vermutlich noch schwieriger seine Erben ausfindig zu machen. Also noch 10 Jahre warten?--EkkehardDomning (Diskussion) 18:46, 18. Apr. 2021 (CEST)
Das wäre meine Empfehlung. Aber vielleicht übersehe ich ja auch etwas. --M@rcela   19:01, 18. Apr. 2021 (CEST)
Auch der Kameramann Werner Brandes ist erst 1968 gestorben. Entweder also herausfinden, ob ein bestimmter Fotograf die film stills gemacht hat und spätestens 1950 gestorben ist oder eben noch warten, bis die pragmatische Bild-PD-alt-100-Regelung anwendbar ist.--Chianti (Diskussion) 19:19, 18. Apr. 2021 (CEST)

Archivbild der AG Bergen-Belsen

Zu dem artikel Gertrud Schröter soll ein Bild angezeigt werden. Es ist im Archiv der AG, der Fotograf ist nicht bekannt - über 20 Jahre alt - gibt es eine Möglichkeit, das Bild hochzuladen? --Agp (Diskussion) 06:43, 20. Apr. 2021 (CEST)

@Agp: Nein, so nicht, insbesondere da jegliches Personenbild selbst im Idealfall mindestens 50 Jahre geschützt ist. Dafür wäre eine Genehmigung vom unbekannten Nutzungsrechtsinhaber notwenig. Habitator terrae   11:29, 20. Apr. 2021 (CEST)
Wenn weder Fotograf (Regelschutzfrist) noch Entstehungsjahr (Anonymes Werk (Urheberrecht), Lichtbildwerk) bekannt sind, sehe ich da keine Möglichkeit. --Magnus (Diskussion) 11:31, 20. Apr. 2021 (CEST)

Bilder der Titelseite von Rolling Stone

 
Bild 1
Datei:Evangelist Mel Lyman-RS 98 (December 23, 1971).jpg
Bild 2
 
Bild 3
 
Bild 4 = bei Commons steht dieses Logo sechsmal
 
Bild 5 = keine Schöpfungshöhe der Telefonnummer

Im Artikel Rolling Stone hat letztens jemand die zwei rechtsstehenden Bilder eingefügt. Ich kenne mich mit dem Urheberrecht nicht so aus, würde aber sagen, dass Bild 1 Schöpfungshöhe erreicht (jemand hat bereits einen Löschantrag auf Commons gestellt). Bei Bild 2 sehe ich nicht, wieso es unter einer freien Lizenz stehen sollte, der Uploader hat als Quelle diesen Weblink angegeben. Könnte jemand mit entsprechender Expertise meine Einschätzungen überprüfen und gegebenfalls einen Löschantrag auf Bild 2 stellen? Ich kenne mich mit Commons nicht so gut aus... Sollte man in einem solchen Fall die Bilder sofort aus den Artikeln entfernen oder die Löschdiskussion auf Commons abwarten? Gruß --Lynxbiru (Diskussion) 16:22, 19. Apr. 2021 (CEST)

Das zweite Bild ist nach der Bildbeschreibung von en:David Gahr (1922 – 2008). PD-Old isses wohl nicht. Also bitte entfernen.
Bei ersten Bild ist das mit der Schöpfungshöhe so eine Sache. Da könnte man über den urheberrechtlichen Schutz von Schriftarten tatsächlich länger streiten, der österreichische OGH bejaht das aber schon bei sehr kleiner Münze. Нактаффэ 16:38, 19. Apr. 2021 (CEST)
Danke für deine Einschätzung. Bild 2 wurde auf Commons schnellgelöscht (vielen Dank an den Antragsteller) und Bild 1 habe ich aus dem Artikel entfernt, sicher ist sicher. Liebe Grüße --Lynxbiru (Diskussion) 22:31, 19. Apr. 2021 (CEST)

{x{Erledigt|1=Lynxbiru (Diskussion) 22:31, 19. Apr. 2021 (CEST)|2=Ist von meiner Seite aus erledigt}}

Du kannst nicht dort im Artikel das Bild 1 entfernen und hier mal schnellschnell erlen.

Der lieben Vollständigkeit wegen stelle ich auch noch Bild 3 und Bild 4 dazu. Und zum Vergleich den von mir kürzlich hochgeladenen Screenshot als Bild 5. Und mein Senf: Keine Schöpfungshöhe von Text, Zahlen, Farbe, Rahmen = c:Template:PD-ineligible. --Goesseln (Diskussion) 00:49, 20. Apr. 2021 (CEST)

Da habe ich wohl Syrcros Aussage fehlinterpretiert; wir können diesen Abschnitt hier gerne länger offen lassen. Wie gesagt, ich kenne mich eigentlich mit dem Urheberrecht nicht aus. So vom Bauchgefühl her hätte ich aber gesagt, dass Bild 1 und auch 3 (so als gesamtheitliche Gestaltung einer Titelseite) Schöpfungshöhe haben und Bild 4 (einfacher Schriftzug) und 5 nicht. Wenn du dir sicher bist, kannst du Bild 1 gerne wieder in den Artikel einbinden und dich auch auf der seit Februar laufenden Löschdiskussion auf Commons zu Bild 1 äußern. Viele Grüße --Lynxbiru (Diskussion) 16:19, 22. Apr. 2021 (CEST)

Pulp-Magazin-Cover der 1940er- bis 1970er-Jahre

In der Wikipedia lese ich:

Copyright protection generally lasts for 70 years after the death of the author. If the work was a "work for hire", then copyright persists for 120 years after creation or 95 years after publication, whichever is shorter. […] For works published or registered before 1978, the maximum copyright duration is 95 years from the date of publication, if copyright was renewed during the 28th year following publication. Copyright renewal has been automatic since the Copyright Renewal Act of 1992. […] For works that received their copyright before 1978, a renewal had to be filed in the work's 28th year with the Copyright Office for its term of protection to be extended. The need for renewal was eliminated by the Copyright Renewal Act of 1992, but works that had already entered the public domain by non-renewal did not regain copyright protection. Therefore, works published before 1964 that were not renewed are in the public domain.

Ich interessiere mich konkret für Cover von Pulp-Magazinen aus den 40er- bis 70er-Jahren, also gehen wir mal davon aus, dass die beiden Bedingungen published und before 1978 erfüllt sind. Work for hire sei dagegen nicht als grundsätzlich gegeben anzusehen. Nach der Lektüre des Absatzes in der englischsprachigen Wikipedia stellen sich mir drei Fragen:
1) Gilt die Frist nach Lebenszeit der UrheberInnen (70 Jahre nach Tod) grundsätzlich auch für Werke vor 1978 (generally) oder ist das ein neuerer Standard, der nur für Werke nach 1978 (bzw. eben nicht vor 1978 veröffentlicht) gilt?
2) Verstehe ich das richtig, dass 1992 die Verlängerungsregel rückwirkend auf 1978 abgeschafft wurde? Sind also alle nach 1964 veröffentlichten Werke automatisch auch ohne Verlängerung für 95 Jahre geschützt? Oder gibt es für die 1970er eine andere Regel?
3) Wo genau finde ich heraus, ob ein bestimmtes Werk nach 28 Jahren verlängert wurde? Bei den Covern von Pulp-Magazinen würde ich eigentlich eher davon ausgehen, dass die Verlage sich damals nicht den finanziellen und bürokratischen Aufwand gemacht haben, altes Zeug zu verlängern. Aber wie kann ich auf Nummer sicher gehen und es herausfinden?
Oder mal so gefragt: Ich finde ein Cover eines Pulp-Magazins von A) 1963 / B) 1977. Wie finde ich heraus, ob noch Copyright-Schutz besteht? Suche ich nach dem Sterbedatum der UrheberInnen? Oder muss ich mich nach dem Verlag richten? Und wenn Letzteres, welche Jahresfrist gilt für 1977 – 95 Jahre oder 55 Jahre?--95.91.210.163 12:10, 6. Apr. 2021 (CEST)

Südafrikanischer Rand von 2016

Hallöchen. Ich hätte mal eine Frage zum Urheberrechtsschutz südafrikanischer Währungen. Und zwar steht hier, dass die südafrikanische Währung allgemein Urheberrechtsschutz besitzt und nur bei wenigen Ausnahmen bei Medien aufgehoben werden kann. Nun habe ich bereits sehr viele Bilder gesehen, die scheinbar keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Konkret möchte ich für dieses Bild fragen, da es mein eigenes ist. Aber theoretisch geht die Frage auch für die vielen weiteren Bilder. LG --Geoprofi Lars (Diskussion) 17:14, 24. Apr. 2021 (CEST)

Auf die "vielen weiteren Bilder" gibt es fast alle Löschanträge.--Chianti (Diskussion) 17:43, 24. Apr. 2021 (CEST)
Danke, dann werde ich mein Bild selbst zur Löschung voschlagen. Es hilft ja nichts. LG --Geoprofi Lars (Diskussion) 18:27, 24. Apr. 2021 (CEST)

Urheberrechte Banknoten

Am 10. April 2021 wurden auf Commons ohne Diskussion Abbildungen Österreichischer Schilling-Banknoten gelöscht und anschließend per Bot auch hier entfernt. Verwiesen wurde auf diese Regelung. Dort steht eine Rechtsmeinung, dass ein „amtliches Werk nicht seinen urheberrechtlichen Schutz verliert“. Verwunderlich finde ich dabei, dass es bei Euro und D-Mark diesbezüglich offenbar keine Probleme gibt. Bevor ich mühsam auf Commons reklamiere: Wie ist die Rechtslage wirklich? --Otberg (Diskussion) 10:50, 23. Apr. 2021 (CEST) @Plani: FYI --Otberg (Diskussion) 10:53, 23. Apr. 2021 (CEST)

Der Antragsteller ist ein übler Löschtroll, allseits bekannt. Ein Verweis auf Panoramafreiheit ist Blödsinn. M@rcela   10:57, 23. Apr. 2021 (CEST)

Siehe c:Commons:Currency#Countries.--Chianti (Diskussion) 14:10, 23. Apr. 2021 (CEST)

Ja, das ist die Meinung eines Commonsautors, der eine Rechtsmeinung von 1994 dazu zitiert. Die hätte ich gerne bestätigt, nachdem ich als juristischer Laie trotz Recherche leider nicht schlauer geworden bin. --Otberg (Diskussion) 18:21, 23. Apr. 2021 (CEST)
Nein, da wird juristische Literatur von 2008 bis 2017 zitiert, die sich auf ein höchstgerichtliches Urteil aus 1994 und einen seit 1953 unveränderten § 7 sowie seit 1993 unveränderten § 2 des österr. UrhG beziehen.--Chianti (Diskussion) 17:59, 24. Apr. 2021 (CEST)
Die Frage ist, ob das korrekt, noch zutreffend bzw. aktuell ist. Digitaliserung und Wikipedia sind da naturgemäß nicht berücksichtigt. Das kann aber nur ein Jurist beurteilen. --Otberg (Diskussion) 09:59, 27. Apr. 2021 (CEST)
Das Thema Digitalisierung ist angesichts der hier zitierten Fundstellen aus 2000, 2006 und 2017 egal, die alle aus der Zeit des Internet und von Juristen stammen. Da die Gemeinfreiheit nach offenbar herrschender Meinung nicht gegeben ist, ist die Art der Vervielfältigung egal.--Chianti (Diskussion) 11:09, 27. Apr. 2021 (CEST)
 
Ein Textlogo auf Commons mit entsprechenden Lizenz- und Markenrechtsbausteinen

Liebe Community,

ich würde gern das Logo für den Artikel zum Digitaltag hochladen. Link zum Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaltag Wie kann ich es hochladen, ohne es als Creative Commons einzustellen? Bei Download des Logos über die Webseite digitaltag.eu gelten folgende Logobestimmungen (https://digitaltag.eu/nutzungsbedingungen):

Die DFA räumt Ihnen das nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, unentgeltliche Recht ein, die Marke im Zusammenhang mit der Bewerbung und Durchführung der nach Ziff. 2 der Nutzungsbedingungen angemeldeten Aktion zum Digitaltag in Geschäftspapieren, auf Ihrer Webseite oder einer entsprechenden Webseite zur Aktion im Internet, in Ihrer E-Mail-Signatur, auf Broschüren, Flyern, Anzeigen, in Ihren Social Media Kanälen, auf Posts und Tags sowie auf Messeständen zu nutzen.

Sie verpflichten sich dabei:

a) die oben stehenden Nutzungsbedingungen einzuhalten,

b) die Darstellung der Marke ausschließlich auf Basis der und in Übereinstimmung mit den Ihnen von DFA elektronisch überlassenen Bilddateien vorzunehmen.

Sie sind insbesondere zu folgendem nicht berechtigt:

a) Änderungen an den Bilddateien der Marke vorzunehmen, die über eine Änderung der Größe hinausgehen. Untersagt ist insbesondere, die Bilddatei zu verzerren, zu bearbeiten, zu rotieren oder in anderen Farben darzustellen. Bei einer Größenänderung sind Breite und Höhe im selben Verhältnis zu ändern;

b) die Marke für unzulässige Aktionen, Inhalte und Handlungen im Sinne der Ziffer 5 oben stehender Nutzungsbedingungen zu verwenden.

Ich bin dankbar für Tipps! Vielen Dank und viele Grüße

Luisa --BITKOM (Diskussion) 16:50, 27. Apr. 2021 (CEST)

Du könntest es mMn auch auf Commons hochladen, mit den gleichen Lizenz- und Markenrechtsbausteinen wie z.B. bei Datei:50Hertz Transmission logo.svg (s. Bild). Denn die genannten Bedingungen beziehen sich ja ausschließlich aufs Markenrecht als Rechtsgrundlage, nicht aufs Urheberrecht. Urheberrechtlich betrachtet würde ich nicht von einer Schöpfungshöhe ausgehen, da das Logo nur aus Text (und Ziffern) besteht (siehe auch den Hinweistext im roten Kasten auf {{Bild-LogoSH}} für die deutsche Wikipedia).--Chianti (Diskussion) 18:34, 27. Apr. 2021 (CEST)
Geht es um dieses Logo? Wenn ja: Das hat keine Schöpfungshöhe (übrigens heute Artikel des Tages :D ) und kann problemlos hochgeladen werden, egal was auf der Website steht. Das ist sogar so simpel (nur einfacher Text) dass es auch nach Commons kann. -- Chaddy · D   19:03, 27. Apr. 2021 (CEST)

KZ Nohra

Über dieses KZ (das erste in Deutschland, eröffnet am 3.3.33) habe ich gerade einen Artikel für die englische Wikipedia geschrieben. Dabei fiel mir auf, wie sehr der deutsche Artikel den Quellen von Udo Wohlfeld ähnelt: Große Teile der ersten Version von Ende 2009 sind Wort für Wort identisch (ab "Nach dem Reichstagsbrand") mit diesem Artikel von Wohlfeld von 2005. Nun sagt die erste Version auch " Grundlage für meinen Beitrag zum KZ Nohra ist das von mir veröffentlichte Buch „das netz - Die Konzentrationslager in Thüringen 1933-1937“ (304 Seiten, 1. Aufl. 2000)", was bedeuten kann, dass sie von Wohlfeld selbst stammt. Sie könnten aber auch von jemand anderem aus dem genannten Buch abgeschrieben sein. Der ähnlichste Text, den ich kenne (und wo sich auch die einleitenden Absätze finden), ist Wohlfelds Beitrag in der Encyclopedia of Camps and Ghettos, der sich wie eine direkte Übersetzung ins Englische liest. Kann also sein, dass der Eintrag von Wohlfeld stammt und er den Text, den er dem Übersetzer gegeben hat, auch hier eingestellt hat. Kann aber auch nicht sein und wäre dann URV. Sollte man hier etwas tun? Kusma (Diskussion) 21:37, 27. Apr. 2021 (CEST)

Ich würde davon ausgehen, dass die IP die Wahrheit sagt und Udo Wohlfeld ist. Man kann aber auch nachfragen, z.B. über https://prager-haus-apolda.de/kontakt/ um sicher zu gehen und evtl. sogar eine offizielle Erlaubnis zu bekommen. Ob er noch lebt und Kontakt zu dieser Adresse hat, wird sich zeigen. Vor einem Jahr war noch alles gut. https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/apolda/wider-das-vergessen-mit-station-prager-haus-id230403064.html --Hachinger62 (Diskussion) 12:47, 28. Apr. 2021 (CEST)

Fritz Fischer (Intendant)

Das Stadtarchiv Kiel hat mir ein Foto Fischers zur Verfügung gestellt mit der Maßgabe: "Hiermit erhalten Sie die Genehmigung das zugeschickte Bild einmalig unter der Auflage der Anbringung eines entsprechenden Bildnachweises im Rahmen eines Wikipedia-Artikels zu Fritz Fischer ... zu veröffentlichen. Jegliche anderweitigen Veröffentlichungen bedürfen der erneuten Zustimmung des Stadtarchiv Kiel." Ich vermute, mit dieser Einschränkung kann ma das Foto wohl nicht auf Wikipedia veröffentlichen, oder?--Kuhl-k (Diskussion) 13:25, 28. Apr. 2021 (CEST)

Nein, leider nicht.--Chianti (Diskussion) 14:29, 28. Apr. 2021 (CEST)
Es ist unwahrscheinlich, daß das Archiv überhaupt Rechte an dem Foto hat. M@rcela   16:11, 28. Apr. 2021 (CEST)
Völlig haltlose und hier irrelevante Spekulation. Archive von Fotografen samt den Nutzungsrechten werden von Erben nicht selten an (Stadt-)Archive gegeben (Beispiel).--Chianti (Diskussion) 17:01, 28. Apr. 2021 (CEST)
Vielen Dank an alle für eure HInweise. Es handelt sich um den 1981 verstorbenen Fotoreporter der Kieler Nachrichten Rudolf Schenck. Sein Nachlass ist an das Stadtarchiv Kiel gegangen. Die sind dort sehr genau mit den Bildrechten.--Kuhl-k (Diskussion) 17:16, 28. Apr. 2021 (CEST)

Nachsprechen einer modernen Sage mit Text von Youtube

Es gibt einen Witz/eine Sage um einen Funkspruch vor der spanischen Küste. Dazu würde ich gerne eine Audioversion erstellen in der ich den Text dieser Youtube-Version nachsprechen würde. Mit geringfügigen Änderungen am Ende. Es handelt sich um 10 Sätze die ich eins zu eins nachspprechen würde. Das Werk würde ich am liebsten als CC0 lizensieren, ist das möglich?
Da der zugrunde liegende Witz fast 100 Jahre alt ist, ist wahrscheinlich die hauptsächliche Frage ob die Youtube-Version dieses Witzes Schöpfungshöhe erreicht, oder? (nicht signierter Beitrag von Pedalito (Diskussion | Beiträge) 12:21, 17. Apr. 2021 (CEST))

Meiner Ansicht nach nicht. Zu nahe an der "Urform".--Chianti (Diskussion) 14:21, 17. Apr. 2021 (CEST)
Freie Bilder von Commons nehmen und ansonsten den Text ähnlich sprechen, sollte kein Problem darstellen. Aber warum nur CC0? Das ist nicht viral. --M@rcela   23:59, 17. Apr. 2021 (CEST)
Ich mag auch bezweifel, da Laut Quellenangabe die Urform von 1929 stammt. Demnach ist auch der Bisherige Artikeltext mit der vollkommenen Widergabe der Sage in Zweifel zu ziehen. Habitator terrae   11:22, 20. Apr. 2021 (CEST)
Danke für die Rückmeldungen! Dann werde ich das demnächst mal einsprechen. (CC0 wollte ich übrigens wählen da ich es unbebildert lassen wollte. Ist so meine Philosophie da es am einfachsten weiterverwendbar ist. Aber vllt. nutze ich die einmal rausgesuchten Bilder jetzt doch :), dann wirds ja zwangsläufig CC-BY-SA) (nicht signierter Beitrag von Pedalito (Diskussion | Beiträge) 13:52, 25. Apr. 2021 (CEST))
Ähm, bis auf Ralf hatten wir beide Zweifel (@Chianti: und ich) ob die Urform überhaupt gemeinfrei ist, das ist ein Missverständnis. Habitator terrae   14:02, 25. Apr. 2021 (CEST)
Die Urform ist aufgrund ihres Alters und des unbekannten Schöpfers mMn gemeinfrei, außerdem gibt es auf Pointen fast nie ein Urheberrecht.--Chianti (Diskussion) 10:31, 30. Apr. 2021 (CEST)

Bildrecht

Guten Tag,

wir würden gern ein Foto hochladen, dessen Urheber wir nicht sind, aber die schriftliche Erlaubnis haben, dieses für Wikipedia zu verwenden, unter Nennung des Copyrights. Uns ist jedoch nicht klar, wer welche Rechte dadurch an dem Foto gewinnt uns würden das gerne vorab abklären.

Vielen Dank und Viele Grüße ErbengemeinschaftVoskuhl (nicht signierter Beitrag von ErbengemeinschaftVoskuhl (Diskussion | Beiträge) )

Leider braucht es für Wikipedia eine freie Lizenz. Nach Ihren Angaben kann man das Foto leider nicht verwenden. Jeder darf das Foto (unter bestimmten Bedingungen wie Angabe und Verlinkung der Lizenz und ggf. Nennung des Urhebers) frei und kostenlos verwenden, auch für kommerzielle Zwecke. --Hachinger62 (Diskussion) 19:46, 30. Apr. 2021 (CEST)
Es ist nicht möglich ein Foto gezielt "nur für Wikipedia" freizugeben. Er braucht zudem die Erlaubnis des Fotografen. Diese kann man mit diesem Formular einholen: Wikipedia:Textvorlagen#Formbrief_Freigabe_Bild Lg --Doc Schneyder Disk. 21:30, 30. Apr. 2021 (CEST)

Bugs Bunny und Looney Tunes Bilder

Heho, habe hier etliche Bilder von Titelkarten der Fernsehserie Bugs Bunny und Looney Tunes parat. Diese sehen allesamt so wie dieses hier aus-->https://www.directupload.net/file/d/6156/zk4qws4n_png.htm Gibt es da rechtliche Bedenken bezüglich der Veröffentlichung auf Wikipedia Commons? Diese Titelkarten dürften meiner Meinung nach keine Schöpfungshöhe haben, bin mir diesbezüglich aber nicht sicher. Habe keinerlei Erfahrung mit Wikipedia Commons und wollte deshalb hier ersteinmal fragen ob etwas dagegen spricht diese Bilder dort hochzuladen? Das Logo des ausstrahlenden Fernsehsenders habe ich weggeschnitten. Wie verhält es sich da? Wäre es auch in Ordnung die Titelkarten samt Sender-Logo zu veröffentlichen oder gelten dann wiederum Extra-Regeln, wie etwa „wenn das Logo zu sehen ist, dann ist das Hochladen verboten, weil das dem entsprechenden Sender in irgendeiner Weise schadet“? Gruß.--Eddgel (Diskussion) 03:45, 17. Apr. 2021 (CEST)

Beim Sender-Logo kommt es darauf an, z.B. hat die ARD-1 im Kreis keine Schöpfungshöhe. Commons ist bei Logos aber sehr strikt. Bei der bei dieser Titelkarte verwendeten Schrift und dem Muster unten würde ich auch keine Schöpfungshöhe sehen, aber das ist meine persönliche Einschätzung.--Chianti (Diskussion) 13:53, 17. Apr. 2021 (CEST)

Mögliche URV-Probleme im Bereich Vor- und Frügeschichte . bitte um Diskussionsbeteiligung

Ich habe das Gefühl, dass ein fachlicher Blick der Diskussion unter Wikipedia:WikiProjekt Vor- und Frühgeschichte/Qualitätssicherung#Mögliche URV-Probleme helfen könnte. Insgesamt sind inzwischen etwa 30 Artikel betroffen. --jergen ? 16:55, 14. Apr. 2021 (CEST)

Hinweis: Wurde inzwischen von Doc Taxon abgearbeitet und erledigt. --Henriette (Diskussion) 15:10, 7. Mai 2021 (CEST)

Fair-Use-Bild aus en.wp ...

(umgezogen von WD:BR, war dort falsch)

... darf hier nicht verwendet werden. Gibt es einen anderen Weg, dieses Bild in de.wp zu nutzen? Es handelt sich um eine US-Universitätsveröffentlichung ohne Fotografennachweis. --Aalfons (Diskussion) 17:32, 15. Apr. 2021 (CEST)

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist bei der Uni oder – noch wahrscheinlicher – bei den im Nachruf genannten Erben anzufragen, ob der Fotograf/die Fotograf bekannt ist oder ob es ein alternatives Familienfoto gibt, das man bereit ist unter CC-(BY)-(SA) freizugeben. Mühsam, aber manchmal wird die Mühe belohnt. --elya (Diskussion) 20:09, 15. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 00:18, 27. Jun. 2021 (CEST)