Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/02
In Gayer, Die Forstbenutzung (S. 653) findet man ein Bild von einem Bunkerspaten, welcher für den entsprechenden Artikel gut zu verwenden wäre. In der Beschreibung zum Buch steht "ursprünglich 1921 erschienen", wobei die Erstauflage von 1868 stammt. Kann man den Bildausschnitt (Spaten) von der Webseite kopieren und als gemeinfrei in Wikipedia speichern? --Of (Diskussion) 13:50, 8. Feb. 2016 (CET)
- Hat schon jemmand eingebaut. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Of (Diskussion) 14:12, 8. Feb. 2016 (CET)
Hallo. Ich habe kürzlich ein Foto (File:Chantal_au_cou_de_Maurice.tif) auf Commons hochgeladen mit der Lizenz CC-BY-SA 0.4. Nun hat der Bildautor aber festgestellt, dass er sich die kommerzielle Verwertung des Bildes vorbehalten möchte. Leider habe ich die Lizenzstufe CC-BY und dann "Non-Comercial use" (oder so ähnlich) nicht gefunden. Wo finde ich das? Wie kann ich die Lizenzstufe korrigieren. Im Moment habe ich einen Löschantrag gestellt. Lieber wäre mir aber die Korrektur der Lizenzstufe. Danke für Aufklärung/Hinweise --matu (Diskussion) 19:22, 10. Feb. 2016 (CET)
- Hallo matu, Wikipedia-inhalte sind frei, das bedeutet, dass sie für jede Art der Nutzung frei sind, also auch für die kommerzielle Nutzung. Deswegen haben wir hier auch keinen entsprechenden Baustein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:26, 10. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Wozu gibt es denn dann verschiedene Lizenzstufen?--matu (Diskussion) 08:14, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo matu, anderswo, zum Beispiel auf Flickr, kann man Bilder auch unter solchen Lizenzen veröffentlichen – oder aber natürlich auch unter traditionellem Urheberrecht. Aber du hast Recht, die nichtkommerziellen Lizenzen von Creative Commons werden schon seit langem kritisiert. Denn was nur nichtkommerziell verwendet werden darf, ist nicht frei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:38, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Danke für die Erklärung. Ich habe besagtes Foto im Artikel "Maurice Demierre" https://de.wikipedia.org/wiki/Maurice_Demierre verlinkt und mittlerweile wieder entfernt. Wenn du sagst "... was nur nichtkommerziell verwendet werden darf, ist nicht frei" - gilt das generell für WP, also auch für das deutschsprachige WP oder wäre es möglich, das Bild nur für das deutschsprachige WP hochzuladen und nur für nichtkommerzielle Verwendung frei zu geben? Gruss --matu (Diskussion) 10:18, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo matu, auch die deutschsprachige Wikipedia ist, wie du oben links sehen kannst, eine freie Enzyklopädie, das heißt, dass sämtliche hier verfügbaren Inhalte unter bestimmten Bedingungen für jeden denkbaren Zweck genutzt werden können – und auch sollen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:28, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Besten Dank für die ergänzende Erklärung. Damit ist für mich diese Frage abschliessend geklärt. Das Bild muss wieder weg. Gruss --matu (Diskussion) 10:33, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo matu, auch die deutschsprachige Wikipedia ist, wie du oben links sehen kannst, eine freie Enzyklopädie, das heißt, dass sämtliche hier verfügbaren Inhalte unter bestimmten Bedingungen für jeden denkbaren Zweck genutzt werden können – und auch sollen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:28, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Danke für die Erklärung. Ich habe besagtes Foto im Artikel "Maurice Demierre" https://de.wikipedia.org/wiki/Maurice_Demierre verlinkt und mittlerweile wieder entfernt. Wenn du sagst "... was nur nichtkommerziell verwendet werden darf, ist nicht frei" - gilt das generell für WP, also auch für das deutschsprachige WP oder wäre es möglich, das Bild nur für das deutschsprachige WP hochzuladen und nur für nichtkommerzielle Verwendung frei zu geben? Gruss --matu (Diskussion) 10:18, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo matu, anderswo, zum Beispiel auf Flickr, kann man Bilder auch unter solchen Lizenzen veröffentlichen – oder aber natürlich auch unter traditionellem Urheberrecht. Aber du hast Recht, die nichtkommerziellen Lizenzen von Creative Commons werden schon seit langem kritisiert. Denn was nur nichtkommerziell verwendet werden darf, ist nicht frei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:38, 11. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Wozu gibt es denn dann verschiedene Lizenzstufen?--matu (Diskussion) 08:14, 11. Feb. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:44, 11. Feb. 2016 (CET)
"LG" (=Liebe Grüße) von südkoreanischem Elektronikhersteller LG als Wortmarke abgemahnt
Link -- Cherubino (Diskussion) 07:02, 11. Feb. 2016 (CET)
- Netter Scherz :-) --Schnabeltassentier (Diskussion) 07:06, 11. Feb. 2016 (CET)
- Ist das wirklich ein Scherz oder meinen die Leute es in unglaublicher Weise ernst? Doch abgesehen davon sollten einem liebe Menschen es in der Korrespondenz ohnehin wert sein, „Liebe Grüße“ auszuschreiben. Im Übrigen: Ich kannte die geschützte Marke LG bisher nicht. Liebe Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:32, 11. Feb. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:44, 11. Feb. 2016 (CET)
Ich betrachte den Hinweis von Cherubino nicht als erledigt. Vielleicht liest ein Anwalt mit und äußert sich zum Thema. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:32, 11. Feb. 2016 (CET)
- Lothar, beim Postillon handelt es sich um eine Satire-Website. -- Gerd (Diskussion) 15:36, 11. Feb. 2016 (CET)
- @Gerd W. Zinke: Danke! Aber heutzutage muss man auf alles gefasst sein, was Urheberrecht betrifft. ;-) -- Lothar Spurzem (Diskussion) 17:21, 11. Feb. 2016 (CET)
- Immerhin wollte sich Ferrero auch das Wort "Kinder" als Markenbezeichnung für Kinder Schokolade, Kinder Happy Hippo etc. rechtlich schützen lassen (kein Scherz). Die Firma kam zwar damit in Deutschland nicht durch, hatte aber schon einige Betreiber von Online-Angeboten für KinderTM geklagt. MfG --Regiomontanus (Diskussion) 17:42, 11. Feb. 2016 (CET)
- Und fürs Protokoll, Lothar Spurzem: Bei diesem Scherz geht es um das Markenrecht, nicht um das Urheberrecht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:47, 11. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom: Danke für die Belehrung; diese Feinheit hatte ich in meiner Naivität nicht bedacht. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:49, 11. Feb. 2016 (CET)
- Zum Postillon ist noch zu bemerken, daß die seit langer Zeit ordentlich lizenzieren und viel aus Commons nachnutzen. --Pölkkyposkisolisti 20:22, 11. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom: Danke für die Belehrung; diese Feinheit hatte ich in meiner Naivität nicht bedacht. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:49, 11. Feb. 2016 (CET)
Der heute erstellte Artikel hält sich schon sehr nahe an der heute veröffentlichten Berlinale-Pressemitteilung. Ich weiß, es handelt sich um eine Biografie, ist das aber trotzdem noch vertretbar? Viele Grüße und nichts für ungut, --César (Diskussion) 12:53, 2. Feb. 2016 (CET)
- Bei solchen Text-Adaptionen prüfe ich nachher immer mit dem URV-Test, hier liegen wir unter 30 %, was m.E. vertretbar ist: [1] –Queryzo ?! 13:11, 2. Feb. 2016 (CET)
- Die Berlinale scheint wiederum hier abgeschrieben zu haben. –Queryzo ?! 17:34, 2. Feb. 2016 (CET)
Im Abschnitt ScienceDirect#Zugang wird aktuell IMHO nicht die korrekte Terminologie verwendet:
- Der größte Teil der Dokumente in ScienceDirect ist lizenzpflichtig, also nicht frei verfügbar. Nur wenn z. B. Hochschulbibliotheken Publikationen des Verlags Elsevier online lizensieren, ist der Zugriff darauf für Hochschulangehörige möglich.
Ich wäre froh um eine Berichtigung. --Leyo 17:59, 8. Feb. 2016 (CET)
- @Leyo: So? Gruß Yellowcard (D.) 11:16, 14. Feb. 2016 (CET)
- Ja, das hört sich schon deutlich besser an, danke! --Leyo 18:09, 14. Feb. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 11:33, 15. Feb. 2016 (CET)
Prüfung Bildrechte (Schöpfungshöhe?)
Guten Tag,
kann geprüft werden, ob folgende Abbildungen ohne Verletzung von Bildrechten hochgeladen werden können:
http://memoirs.gsapubs.org/content/200/63/F1.large.jpg
http://usercontent2.hubimg.com/8507089_f520.jpg (das Bild stammt wohl aus einer anderen Originalquelle)
http://sp.lyellcollection.org/content/294/1/257/F1.large.jpg (können Bilder von sp.lyellcollection.org prinzipiell frei genutzt werde?)
http://turmalina.igc.usp.br/img/revistas/bjg/v43n3/a12fig01.jpg (diese Webseite ist wohl nicht mehr zugänglich, das Bild kann aber aufgerufen werden)
Gruß Chillibilli--Chillibilli (Diskussion) 11:45, 4. Feb. 2016 (CET)
- @Chillibilli: Meines Erachtens erreichen diese Karten problemlos Schöpfungshöhe und stehen deshalb grundsätzlich unter dem Schutz des Urheberechts. Hast Du irgendwo irgendwelche Indizien dafür gesehen, dass diese Karten unter einer freien Lizenz (oder einer vergleichbaren Freigabe) veröffentlicht wurden? Falls nicht können wir sie hier nur verwenden, wenn Du eine Freigabe des Urhebers besorgst. // Martin K. (Diskussion) 13:27, 4. Feb. 2016 (CET)
- Benutzen kannst Du die verlinkten Karten in der Wikipedia nicht. Du kannst Dich aber an die Kartenwerkstatt mit der Bitte wenden, eine Karte gleichen Inhalts neu zu erstellen. Grüße --axel (Diskussion) 18:13, 5. Feb. 2016 (CET)
Laudatio
Ich würde gerne eine Laudatio des Deutschen Instituts für Erfindungswesen hochladen, die Laudatio zur Diesel-Medaille. Inhalt: Name des Preisträgers, Auszeichnung, ein Satz Begründung, 3 Unterschriften, Datum (1977). Ansonsten keinerlei grafischen Gestaltungselemente, Siegel o.ä. - Geht das unter mangelnde Schöpfungshöhe durch? Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt. VG. --Superikonoskop (Diskussion) 13:46, 6. Feb. 2016 (CET)
- Hm, du meinst die Urkunde? So wie du das beschreibst, müsste das klappen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:20, 6. Feb. 2016 (CET)
- Danke, mal schauen was passiert, erstmal nur auf WP: [[Datei:Diesel-Medaille Walter Mayer.jpg]]. VG --Superikonoskop (Diskussion) 21:45, 6. Feb. 2016 (CET)
Anfrage wg. Lizenzierung alter Fotos
Anfrage von -jkb- von Redaktion Bilder hierher verschoben:
Hi. In einem Artikel hier fand ich zwei Fotos, die mich aus Erfahrung dazu brachten, etwas nachzuforschen. Es handelt sich um commons:File:Syna Zagan Int.jpg und commons:File:Syna Zagan.jpg: in der Beschreibung auf Commons steht, sie seien in public domain, weil der unbekannte (!) Fotograf vor 70+ Jahren starb; als Quelle wird angegeben diese webseite, auf den dort verlinkten Bildbeschreibungen hier und hier lese ich jedoch, die Fotos seien in den 1930er Jahren gemacht worden, keine Lizenz angegeben (Autor unbekannt ebenfalls). Das schlägt sich, meiner Meinung nach. Da ich jedoch die konkreten Regeln auf Commons kaum kenne, frage ich hier. Danke, -jkb- 17:57, 6. Feb. 2016 (CET)
- @-jkb-: Abgesehen von der gruseligen Bildqualität, ist es natürlich falsch das template:PD-old-70-1923 hier einzusetzen, da...
- weder klar ist, wer der Urheber ist (womit man auch keine Aussagen über dessen Todesdatum treffen kann)
- noch die Bilder sicher vor 1923 erstellt bzw. veröffentlicht wurden
- Wenn überhaupt müsste man hier das template:Anonymous EU verwenden, das aber seinerseits (wie Du hier nachlesen kannst) sehr umstritten ist. Ich werde die Bilder daher mal mit template:No license since taggen. // Martin K. (Diskussion) 18:18, 6. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Martin. Na dann ist wieder alles in Ordnung in dem Sinne, dass es soist wie ich es kenne. Ich war mir unsicher mit möglichen sonderregelungen auf Commons. Allerdings dazu: der Uploader hat aus ähnlichen Quellen eine Menge hochgeladen, ich würde vermuten, man fände noch etwas. Siehe auch seine DS, da sind einige Meldungen schon zu finden. Gruß und danke, -jkb- 18:38, 6. Feb. 2016 (CET)
Genug paraphrasiert?
Moin, laut Earwig's Copyvio Detector stammt Brauns-Heitmann zu 45% von hier. Ist der Text genug paraphrasiert worden oder liegt hier eine URV vor? Danke und Grüße, XenonX3 – (☎) 16:42, 3. Feb. 2016 (CET)
- Niemand? XenonX3 – (☎) 13:55, 6. Feb. 2016 (CET)
- Naja, XenonX3, es wäre wohl ganz gut, wenn man hier und da mal einen Satz umstellen könnte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:41, 7. Feb. 2016 (CET)
- Humja, die paar Sätze, die fast identisch sind (wie Am 4. Mai 1895 wird Brauns „Krone mit Schleife“ markenrechtlich geschützt vs. Am 4. Mai 1895 ließ er sein Markenzeichen, Brauns „Krone mit Schleife“ markenrechtlich schützen) sind ja nun nicht unbedingt sehr schöpferisch, als Ganzes gesehen sind die Texte recht unterschiedlich aufgebaut... also würde ich auch sagen: vielleicht noch ein paar Umformulierungen, aber wirklich problematisch sieht mir das nicht aus. Gestumblindi 16:10, 7. Feb. 2016 (CET)
- Naja, XenonX3, es wäre wohl ganz gut, wenn man hier und da mal einen Satz umstellen könnte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:41, 7. Feb. 2016 (CET)
Nutzungsrechte und Verwendung in WP
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Veröffentlichung http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1464343X13001040 ist als "Open Access" gekennzeichnet. Zudem wird unter "Get rights and content" der "RightsLink" m.E. so beschrieben, dass der Text und die Abbildungen unter den aufgeführten Bedingungen frei verfügbar sind. Bitte teilen Sie mir mit, ob das so ist und die Abbildungen in WP hochgeladen werden können. Wenn ja, welcher Rechtestatus muß dann beim Hochladen ausgewählt werden.
Besten Dank.
Gruß
chillibili--Chillibilli (Diskussion) 11:55, 7. Feb. 2016 (CET)
- "Open Access" ist keine Lizenz sondern sagt nur aus, daß der Inhalt offen zugänglich ist. Ganz unten auf der Seite steht dann:
- Copyright © 2013 The Authors. Published by Elsevier Ltd.
- Copyright © 2016 Elsevier B.V. or its licensors or contributors.
- Damt ist die Sache ziemlich klar. --Pölkkyposkisolisti 12:04, 7. Feb. 2016 (CET)
- Auf der Seite steht oben aber auch "Under a Creative Commons license" mit einem Link zur CC-BY-Lizenz und außerdem wird auf eine erklärende Seite verlinkt, auf der steht "This article is available under the terms of the Creative Commons Attribution License (CC BY). [...] Permission is not required for this type of reuse." Die Lizenzierung als CC-BY findet sich auch im PDF auf der ersten Seite unten. Meinem Verständnis nach steht der Inhalt also unter CC-BY und sollte in der Wikipedia erlaubt sein – oder habe ich einen entscheidenden Punkt übersehen? --Marlus Gancher (Diskussion) 13:55, 7. Feb. 2016 (CET)
Bilder im BNR?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
darf ich ein Bild, das ich heute auf Commons hochgeladen habe und dessen Lizenzierung auf dem Weg, aber noch nicht abgeschlossen ist, in meinen Artikel im BNR stellen? Oder wäre das auch vor Verschieben des Artikels schon eine Urheberrechtsverletzung?
Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 17:39, 7. Feb. 2016 (CET)
- Wenn die Freigabe bereits vorliegt und nur der formale Prozess noch nicht abgeschlossen ist, ist das kein Problem. Wenn die Freigabe nicht vorliegt, war bereits der Upload eine Urheberrechtsverletzung. Yellowcard (D.) 17:42, 7. Feb. 2016 (CET)
- Ich hatte per Mail an mich die Erlaubnis zum hochladen und die Mail der Urheberrechtinhaberin an Commons ist heute Mittag raus. Vielen Dank Yellowcard für die schnelle Antwort. Schönen Abend noch --Andrea014 (Diskussion) 17:53, 7. Feb. 2016 (CET)
Hallo, was muß ich rechtlich unbedingt beachten, wenn ich diese Fotos in die commons:Category:Morris Hillquit move? Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 13:21, 7. Feb. 2016 (CET)
- Scheinen beide Commonsfähig zu sein, da beide in den USA (das auch das jeweilige Ursprungsland ist) gemeinfrei sind. File:Hillquit-Morris-240725.jpg ist ja bereits dort. en:File:Maurer-hillquit-london-1916.jpg enthält keinen Hinweis darauf, dass das Foto auch in DACH gemeinfrei ist, daher muss man mit der Nutzung in der deutschsprachigen Wikipedia etwas vorsichtig sein; wenn sich der Urheber nicht ermitteln lässt, kann es aber analog zur 100-Jahre-Regelung IMO genutzt werden (Aufnahme von Januar 1916, damit ziemlich genau 100 Jahre alt). Gruß, Yellowcard (D.) 17:19, 7. Feb. 2016 (CET)
- Das Foto en:File:Maurer-hillquit-london-1916.jpg hat zwar als Quellenangabe
- Scanned by Tim Davenport en:New York Call, Januar 1916
- aber nicht den Fotografen, nicht den Ausgabetag der Tageszeitung und nicht die Seitenangabe, weil das zwischen dem Fotografen, der Zeitung, „Tim Davenport“ und dem Einsteller Benutzer:Carrite irgendwo verloren gegangen ist. Wenn du mit einer so lückenhaften Legende zufrieden bist, dann ... spare ich mir den Kommentar, denn ich sitze natürlich im Glashaus.
- --Goesseln (Diskussion) 19:19, 7. Feb. 2016 (CET)
- Das Foto en:File:Maurer-hillquit-london-1916.jpg hat zwar als Quellenangabe
- Für die USA (und damit für Commons) reicht das wohl. Erstmals veröffentlicht vor 1923 - pauschal public domain. Wie wir das hier sehen wollen, ist natürlich eine andere Frage... Gestumblindi 19:44, 7. Feb. 2016 (CET)
- Danke für die Antworten. Sollte ich nun en:File:Maurer-hillquit-london-1916.jpg hochladen? Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 09:59, 8. Feb. 2016 (CET)
- Lieber Goesseln, ich dachte eigentlich, meine Antwort sei differenziert genug gewesen, um zwischen den verschiedenen Rechtslagen und auch Communityprozessen zu unterscheiden. Daher bin ich über Deine persönliche Kritik jetzt irritert. Was genau stört Dich an meiner Antwort? In den USA ist das Foto immerhin zweifelsohne gemeinfrei, weshalb einem Commonsupload nichts entgegen steht. Wir hier haben die 100-Jahre-Regelung, die mir auch erfüllt scheint, da sich meiner Einschätzung nach das Todesjahr des Urhebers nicht ermitteln lässt. Es interessiert mich: Welche Information fehlt Dir, die Dich zu diesem Kommentar hat hinreißen lassen? Yellowcard (D.) 10:55, 8. Feb. 2016 (CET)
Skimarathon-Europameisterschaft Logo
Kann ich dieses Logo in den Artikel Skimarathon-Europameisterschaft einbauen? --Auto1234 (Diskussion) 20:28, 7. Feb. 2016 (CET)
- Hm. Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:01, 8. Feb. 2016 (CET)
Neukolorierung eines gemeinfreien Werks – schutzfähig?
File:Buecherverbrennung Wartburg.jpg ist die Neukolorierung eines gemeinfreien Holzstichs. Ist eine solche Kolorierung schutzfähig? (Hintergrund: ticket:2015111010013338) Yellowcard (D.) 17:46, 8. Feb. 2016 (CET)
- Theoretisch denkbar. Im konkreten Fall sehe ich nichts schutzfähiges. Grüße --h-stt !? 19:53, 8. Feb. 2016 (CET)
Logos FSV Wetzlar und Schott Mainz
Lediglich 2 von sämtlichen Vereinen aus den Männer- und Frauen-Fussball-Bundesligen haben in der WP bisher kein Logo: FSV Hessen Wetzlar und TSV Schott Mainz. Kann man aus UR-Sicht diesem Missstand Abhilfe verschaffen? Gruss---Plantek (Diskussion) 18:12, 8. Feb. 2016 (CET)
- @Plantek: Da meines Erachten beide Logos Schöpfungshöhe erreichen und auch noch nicht aus Altersgründen gemeinfrei sind, können wir sie wohl nur dann nutzen, wenn Du (oder jemand anderes) einen entsprechende Freigabe von den zugehörigen Rechteinhabern (also von den Vereinen selbst) besorgst. // Martin K. (Diskussion) 18:18, 8. Feb. 2016 (CET)
§ 130
Ich möchte die Diskutanten bitten, den Sachverhalt doch einfach etwas ausfühlicher (ggf. für und wieder) auf der Vorderseite zu beschreiben, so das sich für den Laien daraus eine Einschätzung ergibt. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 10:11, 9. Feb. 2016 (CET)
- Wenn ich das richtig sehe, geht es um diesen Teil von Hilfe:FAQ Rechtliches. Wurde gerade schon überarbeitet., danke an Berlin-Jurist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:47, 9. Feb. 2016 (CET)
Bildrechte
Hallo! Ich möchte einen Artikel über das Projekt Touchdown 21 schreiben und dazu gerne zwei Fotos aus der Pressemappe hochladen. Wie machte ich das rechtens? (nicht signierter Beitrag von Eva MacT (Diskussion | Beiträge) 12:30, 11. Feb. 2016 (CET))
- Frag vielleicht erstmal bei Wikipedia:Relevanzcheck ob das Thema für einen Artikel relevant genug ist. -- Cherubino (Diskussion) 13:07, 11. Feb. 2016 (CET)
- @Eva MacT: Letztlich musst Du das die Macher der Photos bzw. Rechteinhaber der Pressemappe fragen. Wenn die ihr Bildmaterial unter einer freien Lizenz veröffentlichen (und das ggf. via Freigabe bestätigen) kannst Du sie hier hochladen. Wenn nicht dann nicht. // Martin K. (Diskussion) 15:19, 11. Feb. 2016 (CET)
URV, c&p, Umformulierungen
Ich möchte folgendes Klären: es gibt etwa drei (?) Übernahmen von Texten aus Artikeln, die ich angelegt habe, in eine Liste. Ein Text mindestens wurde komplett per c&p übernommen, die anderen etwas umformuliert. In allen Fällen handelt es sich nicht um Ausschnitte, sondern um so ziemlich den ganzen Text (Biographie). In allen fällen fehlt natürlich in der Versionsgeschichte jeglicher Hinweis auf meine Autorschaft. Wie steht es so mit der Sache? Danke. -jkb- 12:54, 9. Feb. 2016 (CET)
- Das sollte sich durch einen nachträglichen Versionsimport lösen lassen. --Dk0704 (Diskussion) 10:38, 10. Feb. 2016 (CET)
- Tja, dann müssten in die Liste die Versionen von mindestens vier Artikeln importiert werden. Hm? Aber es bleibt die Frage: Bleibt es - ohne Versionsimposrt - ein URV? Ich gehe davon aus: ja, oder? -jkb- 11:21, 10. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke, das ist doch klar URV. Ist es nicht so, dass in diesem Fall (wenn der Verursacher die Versionen der Textübername nicht wiederherstellt) die Übernahmen gelöscht werden dürften, so wie grundsätzlich auch Bilder bei fehlender Bildlizenz gelöscht werden? --Momel ♫♫♪ 12:16, 10. Feb. 2016 (CET)
- Na das denke ich auch, bin seit langem mit der Materie eigentlich vertraut. Ich wollte hier an sich nur erfahren, ob jemand einen Widersüpruch (aufgrund von aberwitzigen Ausnahmen o.ä.) erhebgt. Ist im Moment nicht der Fall, wie ich feststelle. -jkb- 18:54, 11. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke, das ist doch klar URV. Ist es nicht so, dass in diesem Fall (wenn der Verursacher die Versionen der Textübername nicht wiederherstellt) die Übernahmen gelöscht werden dürften, so wie grundsätzlich auch Bilder bei fehlender Bildlizenz gelöscht werden? --Momel ♫♫♪ 12:16, 10. Feb. 2016 (CET)
- Tja, dann müssten in die Liste die Versionen von mindestens vier Artikeln importiert werden. Hm? Aber es bleibt die Frage: Bleibt es - ohne Versionsimposrt - ein URV? Ich gehe davon aus: ja, oder? -jkb- 11:21, 10. Feb. 2016 (CET)
LG Hamburg: Dresdner-Bank-Logo urheberrechtlich nicht schutzfähig
Nach der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank 2009 führte letztere das 1972 von Hans-Jürgen Hampel gestaltete „Ponto-Auge“ der ersteren in abgewandelter Form als neues Logo ein. Die grüne Form wurde ohne Einwilligung Hampels gelb eingefärbt und mit einer dreidimensional anmutenden Schattierung versehen. Die Klage des Designers vor dem Landgericht Hamburg scheiterte jedoch bereits 2012, die Berufung endete ohne Urteil. Meine Leitsätze:
- Das auch als "Ponto-Auge" bekannte Logo der Dresdner Bank ist kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk der angewandten Kunst, § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG unabhängig davon, ob man bei Werken der angewandten Kunst von erhöhten Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz ausgeht oder nicht (BGH GRUR 2012, 58 – Seilzirkus).
- Bei Firmenlogos liegt der Gebrauchszweck in der Repräsentation und Wiedererkennung des Unternehmens.
Ich habe eine bebilderte Fassung der Entscheidung angefordert und gerade bei Openjur eingereicht, der Text ist bereits auf juris und im Hamburger Justiz-Portal online: LG Hamburg, Urteil vom 24. April 2012, Az. 310 O 100/11. Für uns ja ganz erfreulich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:33, 11. Feb. 2016 (CET)
- Danke, Gnom, für den interessanten Hinweis! Mein Zivilprozessrecht ist etwas eingerostet, daher die Nachfrage: „endete ohne Urteil“ heißt offensichtlich unzulässig oder Einigung der Parteien, richtig? ireas (Diskussion) 15:41, 11. Feb. 2016 (CET)
- Jopp, Vergleich oder Rücknahme der Berufung nach gerichtlichem Hinweis, genaueres wollte mir der Pressesprecher nicht verraten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:45, 11. Feb. 2016 (CET)
- Inhaltlich finde ich das "Urteil" zwar etwas problematisch, weil hier der die fehlende Schutzfähigkeit eines Konzern-Logos u.a. damit begründet wird, dass andere Weltkonzern zu dieser Zeit vergleichbare Logos hat. Mit derselben Argumention könnte man wohl auch Michelangelos Fresken unter die Schutzhürde drücken, weil Raffael und Leonardo ja zur selben Zeit stilistisch ähnliches geschaffen haben, und alle drei letztlich auch nur Auftragsmaler waren. Aber sei's drum...
- In Kombination mit dem Aida-Urteil pendelt das ja die Schutzgrenze ziemlich genau dort ein, wo sie {{PD-TextLogo}} schon immer setzt, oder?! // Martin K. (Diskussion) 15:57, 11. Feb. 2016 (CET)
- Das Urteil ist dogmatisch das relative Gegenteil von sauber. Zuerst wird festgestellt, ob das Logo die nach alter Rechtsprechung nötige Schöpfungshöhe für Gebrauchskunst erreicht - wird ohne Zweifel zur Recht abgelehnt - dann verneint es den Werkcharakter unabhängig des Gebrauchszwecks, nimmt dafür aber Rekurs auf den Maßstab der alten Rechtsprechung gerade für Gebrauchskunst [Den insoweit maßgeblichen Grad der Individualität bestimmt die Rechtsprechung durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Gestaltungen, bei dem vom Gesamteindruck des Originals und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser beruht, auszugehen ist (BGH GRUR 2004, 855, 857 – Hundefigur).]- bei art for art's sake kam es noch nie entscheidend auf die Vorschöpfungen an, sonst gäbe es a priori keine Doppelschöpfungen und schwarze Quadrat gab es vor Malewitsch schon zu Zig-Millionen, alleine schon auf Schachbrettern. 213.214.8.142 17:15, 11. Feb. 2016 (CET)
Hallo, darf ich das Foto für einen wp-de-artikel auf Commons hochladen? Oder gehts mir da an den Kragen? Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 09:26, 6. Feb. 2016 (CET)
- Schade, dass niemand bisher geantwortet hat.
Info: Der dargestellte Pjotr Karpowitsch ist am 13. April 1917 verstorben, das Foto muss also vorher entstanden sein (steht auch so in der Infobox), der Fotograf wird als unbekannt angegeben. --Speravir (Disk.) 18:54, 8. Feb. 2016 (CET)
Warum wurde - rechtlich gesehen - ru:Файл:Драуле и Николаев.jpg auf Commons hochgeladen --> File:AlexanderNikolayev.jpg und warum soll das dann für obiges Foto nicht gehen? Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 15:18, 14. Feb. 2016 (CET)
Ist die Liste als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt, wie hier behauptet ? --Dk0704 (Diskussion) 10:45, 9. Feb. 2016 (CET)
- Ich halte diese Liste nicht für schutzfähig als Sammelwerk, da das Kriterium der persönlichen geistigen Schöpfung nicht erfüllt ist. In Betracht kommt aber das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers nach § 87a UrhG, das immerhin 15 Jahre gilt. Eine Umfrage unter Literaturkritikern und -wissenschaftlern könnte durchaus eine „nach Art oder Umfang wesentliche Investition“ darstellen. ireas (Diskussion) 11:50, 9. Feb. 2016 (CET)
- (BK) Ja, das könnte man annehmen, siehe BGH, Gedichttitelliste I. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:51, 9. Feb. 2016 (CET)
- Nach BK: Ireas hat wie immer die besseren Argumente. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:52, 9. Feb. 2016 (CET)
- Nachfrage: mit dem Argument „15 Jahre“ wäre die Liste der 100 besten englischsprachigen Romane des 20. Jahrhunderts, die Random House 1998 erstellt und veröffentlicht hat, dann in Gänze "frei"?
- noch eine Nachfrage: in dem WP-Artikel zur Random-House-Liste-1998 wird mit einem „Langzitat“ gearbeitet, in dem die ersten 15 Plätze zitiert werden. Ist das ok?
- --Goesseln (Diskussion) 12:12, 9. Feb. 2016 (CET)
- In Auszüge hatten wir derartige Liste, die nicht auf objektiven Kriterien beruhen, schon immer, auch bis in die Top 30, aber eben nicht vollständig. Da gab es vor einigen Jahren auch lange Diskussionen (imho u.a. im Bereich der Arbeitslisten bspw. zu Enzyklopädieinhalten, wo dann nur noch die Sachen gelistet wurden, die eben noch keinen WP-Artikel hatten). --Paulae 12:47, 9. Feb. 2016 (CET)
- @Ireas: In welchem Maß unterscheidet sich diese Liste (Umfrage mit Wahl unter Fachleuten) beispielsweise von der WP-Abbildung der Oscar-Gewinner (deren Organisation ja ganz strikt auf die Einhaltung der Rechte pocht)?
- Was ist mit
- In Auszüge hatten wir derartige Liste, die nicht auf objektiven Kriterien beruhen, schon immer, auch bis in die Top 30, aber eben nicht vollständig. Da gab es vor einigen Jahren auch lange Diskussionen (imho u.a. im Bereich der Arbeitslisten bspw. zu Enzyklopädieinhalten, wo dann nur noch die Sachen gelistet wurden, die eben noch keinen WP-Artikel hatten). --Paulae 12:47, 9. Feb. 2016 (CET)
Korrekte Lizenzierung von Openstreetmap Karten
Hallo
ich habe in der Vergangenheit eine ganze Menge Karten auf Basis von Openstreetmap erstellt. Vorgehensweise ist, dass ich mir svg-Dateien runterlade und nachbearbeite. Ist es korrekt, bei Urheber OSM mit der entsprechenden ODbl-Vorlage einzubinden und die Karte dann aber unter CC-BY-SA-2.0 bei Commons einzustellen? --Vuxi (Diskussion) 19:38, 11. Feb. 2016 (CET)
- Die ODbL-Vorlage erfüllt lediglich den Hinweis auf die Urheberschaft. Eine Lizenz musst Du dann parallel trotzdem setzen, unter der Du Dein abgeleitetes Werk stellst (also bsw CC-BY-SA) (steht auch in der Vorlagendoku: ".. it should always appear along with some other license template that indicates the license applicable to the map itself"). --alexrk (Diskussion) 19:09, 14. Feb. 2016 (CET)
Freigabe einer Fremdaufnahme durch den Urheber für das Einstellen in Wikipedia; Urheber fragt nach, ob er das Bild auch weiterhin ohne Zusatzerläuterung innerhalb einer Fotoserie in einer Tourismus-Webseite zeigen kann
Guten Morgen an die "Urheberrechtsfragen-Redaktion"! Für das Darstellen der räumlichen Verhältnisse im Zentralraum (zweigeschossige Treppenhalle) eines historistischen Schlosses möchte ich für den Wikipedia-Artikel eine Weitwinkelaufnahme nutzen, die ich selbst so nicht hinbekomme. Das betreffende Bild ist in einer Serie von Außen- und Innenaufnahmen zu diesem Schloss enthalten, die auf einer touristisch-kommerziellen Webseite zusammen mit vielen anderen Bildserien zu historischen Gebäuden gezeigt werden. Für meine bisherigen Aufsätze über dieses Schloss hat mir die Fotografin schon vor einem Jahr das Verwenden dieses Bildes erlaubt - auch für die Internetseite meines damaligen Schlossvereins. Sie ist auch gern dazu bereit, das Einstellen dieser Aufnahme in meinen Wikipedia-Artikel über dieses Schloss unter der Lizenz "CC-by-sa 3.0/de" zu akzeptieren. Nun fragte sie mich gestern über das Internet an, ob es für sie Probleme mit dem Bild bringen könne, wenn sie dieses - so wie bisher in der vorgenannten Bilderserie - auch weiterhin zeigen möchte oder wenn sie dieses Bild künftig in Einzeldarstellung anderweitig einzusetzen gedenkt. Wenn ich Wikipedia unter der o.g. Lizenz richtig verstanden habe, muss bei einem Verwenden der Aufnahme außerhalb von Wikipedia immer auf den Urheber der Aufnahme hingewiesen werden. Daran hat sie natürlich keine Interesse, zumal die Aufnahme ja als Bestandteil einer Bildserie gezeigt wird. Meine Frage: Kann die Urheberin der Fotoaufnahme "ihr Bild" künftig genauso weiter verwenden, wie bisher oder sind ihr da Grenzen auferlegt? Danke für die Antwort! Gruß--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 08:20, 15. Feb. 2016 (CET)
- @Joachim Müller-Schwerin: Auch wenn ein Werk unter freier Lizenz veröffentlicht wurde darf der Urheber weiterhin damit machen was er möchte. Eine freie Lizenz hebt das Urheberrecht ja nicht auf, sondern vergibt nur in dessen Kontext ein relativ weitreichendes Nutzungsrecht.
- Die Fotografin im genannten Fall ist also nicht nur dazu berechtigt, weiterhin selbst das Bild zu nutzen, sondern kann auch beliebige andere (auch kostenpflichtige) Lizenzen für dieses Photo vergeben. Das einzige, was sie nicht mehr tun darf, ist irgendjemand eine exklusive Lizenz zu erteilen, die diesem das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Bild einräumen würde – aber das versteht sich ja von selbst.
- Zur Erläuterung sei noch gesagt, dass ein hier unter CC hochgeladenes Bild keinesfalls in den Besitz der Wikipedia übergeht. Das Urheberrecht bleibt nach wie vor bei seinem Urheber. Dieser selbst (nicht die WP) ist der Vertragspartner von allen, die das Bild auf Basis der freien Lizenz nutzen und nur er kann gegen ggf. vorliegende Lizenzverstöße vorgehen. Die Wikipedia hingegen ist lediglich einer der Nachnutzer (nicht mehr und nicht weniger). // Martin K. (Diskussion) 11:19, 15. Feb. 2016 (CET)
Danke Martin K. - das ist eine klare Darstellung!!! Möchte mich für die schnelle Antwort ganz herzlich bedanken und für meine Wiki-mäßige Unbedarftheit entschuldigen. Aber - schlimmer wird es ja hoffentlich nicht mehr werden! Gruß--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 12:13, 15. Feb. 2016 (CET)
Der Artikel wird gerade kontrovers bei Schon gewusst diskutiert. Die Zitate sind selbstverständlich bei einer 1944 verstorbenen Person gemeinfrei, aber der Rest des Artikels stammt von hier: [2]. Ist die Übereinstimmung so hoch, dass es sich um eine URV handelt? --Diorit (Diskussion) 06:16, 15. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Diorit, bei Sachtexten sind solche Übernahmen in der Regel unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:03, 28. Feb. 2016 (CET)
- Danke für die Einschätzung, der Hauptautor hat den Text inzwischen sowieso überabeitet, dann braucht auch keine Versionslöschung vorgenommen zu werden. --Diorit (Diskussion) 13:41, 28. Feb. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diorit (Diskussion) 13:41, 28. Feb. 2016 (CET)
Übersetzung = geistige Schöpfung?
Hallo, mal eine Frage: die Übersetzung eines Werkes geistiger Schöpfung, dessen Urheberrecht wegen seines Alters abgelaufen ist, ist doch kein Werk geistiger Schöpfung sondern eben nur eine Übersetzung und unterliegt damit doch nicht wieder dem Urheberrecht – oder liege ich da falsch? Kann mir jemand dazu einschlägige Gesetzesverweise oder Rechtsprechung liefern, dass bei einer reinen Übersetzung Urheberrechte gelten, wenn das ursprüngliche Werk abgelaufen ist? Danke sehr, – Doc Taxon • Diskussion • Wiki-MUC • Wikiliebe?! • 11:42, 28. Feb. 2016 (CET)
- Das steht in § 3 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:51, 28. Feb. 2016 (CET)
- vielen Dank und ...
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc Taxon • Diskussion • Wiki-MUC • Wikiliebe?! • 12:11, 28. Feb. 2016 (CET)
- Kleine Ergänzung: Das gälte natürlich nicht für Maschinenübersetzungen ;-) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:01, 28. Feb. 2016 (CET)
Hallo,
ich habe ein problem mit diesem Logo. Gibt es eine Möglichkeit, diesem Logo eine Lizenz zugeben, obwohl ich nicht der Urheber dieser Datei bin? Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich versuche in der Deutschen Wikipedia über die K League neue und aktuelle Beiträge zuerstellen und möchte daher auch Logos nutzten. --Yanikor (Diskussion)
- Beruht die Angabe in der Bildbeschreibung "Erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen" auf einer vorausgegangenen Diskussion oder wurde das unilateral so angenommen? --Túrelio (Diskussion) 08:26, 15. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe dies ehrlich gesagt so angenommen. Ich habe mir andere Logos angeschaut und dort stand dies auch,daher habe ich dies auch hingeschrieben. (nicht signierter Beitrag von Yanikor (Diskussion | Beiträge) )
- @Yanikor: Dann hast Du Dich leider an Dingen orientiert, die hier zum erheblichen Teil nur noch deshalb existieren, weil es seit der Anpassung der Rechtsprechung in diesem Bereich niemand geschafft hat hier aufzuräumen. Wie Du im Baustein selbst nachlesen kannst, „raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen“. Alles was nicht auf Commons unter {{PD-TextLogo}} akzeptiert wird sollte auch hier lokal nicht hochgeladen werden.
- Meines Erachtens dürfte dieser stilisierte (ich vermute mal) Hahn durchaus Schöpfungshöhe erreichen. Wenn es sich dabei nicht zufällig um traditionelles Zeichen handelt, dessen Regelschutzfrist schon längst abgelaufen ist, ist dieses Logo daher nicht gemeinfrei. Wir können es dann nur hier behalten, wenn ein Entsprechende Freigabe des Rechteinhabers vorliegt. // Martin K. (Diskussion) 15:22, 15. Feb. 2016 (CET)
- Das ist sehr schade und ärgerlich, da man uns Wikipedia Usern die gern aktuelle Infos und neue Beiträge erstellen die Sache erheblich erschwert, wenn man keine Logos zu Vereinen nicht mehr unkompliziert hochladen darf. Wisst ihr vielleicht wie man am besten Vereine bezüglich ihrer Logos anschreiben kann? Ich möchte gern versuchen, dass ich die Erlaubnis von Vereinen wie z.b. Jeonbuk Hyundai Motors FC bekommen kann. Oder wie man die K League anschreiben kann wegen ihrer Logos. Könnt ihr mir da helfen? --Yanikor (Diskussion)
- @Yanikor: Natürlich ist das doof. Es ist aber aus enzyklopädischer Sicht ist noch viel blöder, dass wir in keinem Artikel über zeitgenössische Malerei einfach so ein Bild der jeweilige Gemälde zeigen können, oder ein einem Artikel über einen Film die passenden Stils oder Plakate. Es ist nun mal eines der „heiligen“ Grundprinzipien unseres Projekts, dass wir hier nur Inhalte verwenden, die von jedermann frei nachgenutzt werden können. Und das ist eben ausschließlich bei Inhalten der Fall, die entweder gemeinfrei sind oder von Ihrem Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Warum das ausgerechnet bei Logos (die in sowas wie dem brockhaus nie verwendet wurden) so schwer zu akzeptieren ist, während es in allen anderen Bereichen kein Thema zu sein scheint, ist mir schleierhaft.
Der einzig realistische Ausweg dafür wäre eine Art Enzyklopädie-ND-Lizenz für relevante Werke (neben Logos eben auch Gemälde und Filmstils) die aber wahrscheinlich aus dogmatischen Gründen von der Mehrheit abgelehnt werden dürfte.
- @Yanikor: Natürlich ist das doof. Es ist aber aus enzyklopädischer Sicht ist noch viel blöder, dass wir in keinem Artikel über zeitgenössische Malerei einfach so ein Bild der jeweilige Gemälde zeigen können, oder ein einem Artikel über einen Film die passenden Stils oder Plakate. Es ist nun mal eines der „heiligen“ Grundprinzipien unseres Projekts, dass wir hier nur Inhalte verwenden, die von jedermann frei nachgenutzt werden können. Und das ist eben ausschließlich bei Inhalten der Fall, die entweder gemeinfrei sind oder von Ihrem Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Warum das ausgerechnet bei Logos (die in sowas wie dem brockhaus nie verwendet wurden) so schwer zu akzeptieren ist, während es in allen anderen Bereichen kein Thema zu sein scheint, ist mir schleierhaft.
- Doch zurück zum Thema: Unsere Freigabe-Vorlagen hatte ich oben ja schon verlinkt - und auch auf Commons gibt es entsprechende E-Mail-Vorlagen. Du solltest Dir dabei aber bewusst sein, dass gerade Sportvereine nur ein geringes Interesse an so einer Freigabe haben dürften, weil diese ihre Markenrechte zwar nicht betrifft aber im Extremfall beschädigen könnte... // Martin K. (Diskussion) 17:49, 15. Feb. 2016 (CET)
@Yanikor: Dir ist ein technischer Fehler unterlaufen: Von en:File:Jeonbuk Hyundai Motors.svg hast du die gerenderte PNG-Version statt das SVG übernommen. --Leyo 20:47, 16. Feb. 2016 (CET)
@Leyo: Muss die Datei gerendert sein? Sorry, das wusste ich bisher nicht ... Die Datei wird eh nächste Woche Donnerstag gelöscht, da ich keine Freigabe zu der Datei besitze .... --Yanikor (Diskussion)
- Fürs nächste Mal … Eine Vektorgrafik (SVG) als Rastergrafik (PNG) zu speichern, macht keinen Sinn. --Leyo 20:57, 16. Feb. 2016 (CET)
Krankenkassen-Logos = Amtliches Werk
Hallo, ich wurde darauf hingewiesen dass diese Logos sofern gesetzlich mit PD-Amtlich (PD-GermanGov) versehen werden (und so oder so auch nach Commons) könnten!? Nun ist die eigtl. Frage, falls ja, ob der Hinweis PD-TextLogo ersetzt, ergänzt, ausreichend oder überflüssig ist!? Trademark müsste wohl so oder so gesetzt werden!? Gleiches Thema auch noch mal auf →commons:Commons:Forum #Missverständnis amtliche Werke
- Konkrete Bsp.:
- ↔ User: Perhelion 01:02, 16. Feb. 2016 (CET)
- Eher nicht. Den Logos fehlt es an dem dafür nötigen amtlichen Zweck - und wenn man der leider herrschenden Fehlmeinung folgt, ist es auch die falsche Werkkategorie, keine Sprache- bzw. Schriftwerk. Benedictus Levita (Diskussion) 08:52, 16. Feb. 2016 (CET)
- OK danke, dann ändere ich jetzt alle Logos hier zu Trademark + PD-TextLogo.↔ User: Perhelion 22:15, 16. Feb. 2016 (CET)
- Eher nicht. Den Logos fehlt es an dem dafür nötigen amtlichen Zweck - und wenn man der leider herrschenden Fehlmeinung folgt, ist es auch die falsche Werkkategorie, keine Sprache- bzw. Schriftwerk. Benedictus Levita (Diskussion) 08:52, 16. Feb. 2016 (CET)
Creative Commons und Copyright gleichzeitig
Wenn eine Publikation eine Creative-Commons-Lizenz gleichzeitig mit einem Copyright-Symbol "C" verwendet, was gilt dann, die Creative-Commons-Lizenz oder das Copyright-Symbol? Rosenkohl (Diskussion) 00:04, 11. Feb. 2016 (CET)
- Das (C) hat in Kontinentaleuropa keinerlei rechtliche Auswirkungen, in GB und USA auch nur unter bestimmten Bedingungen. Andersrum haben alle Fotos unter CC auch bestehende Urheberrechte, egal wo in der Welt. Das widerspricht sich also nicht. --Pölkkyposkisolisti 00:12, 11. Feb. 2016 (CET)
- Im Übrigen ist es bei freien Lizenz durchaus üblich, noch einen Zusatz „Copyright (C) …“ hinzuzufügen, um deutlich zu machen, dass das Werk zwar frei lizenziert ist, aber deswegen nicht bedingungslos weitergenutzt werden kann. Wenn du aber den Eindruck hast, die freie Lizenz war ein Versehen und der Autor wollte das Werk gar nicht freigeben, schadet es nicht, beim Autor nachzufragen, um sicher zu gehen. ireas (Diskussion) 11:34, 11. Feb. 2016 (CET)
- Es ist ein Irrglaube, dass ein (c)-Zeichen in Kontinentaleuropa keine Auswirkung hat: Das ist das allgemeine Kennzeichen für Urheberkennungen nach dem Welturheberrechtsabkommen - betrifft direkt nur das Recht von Werken aus den paar Länder, die weder an TRIPS und Berner Übereinkommen teilnehmen. Aber zudem greift die Urheberrechtsvermutung der § 10 (d)UrhG, § 12 (ö)UrhG zugunsten des mit Copyrightzeichen gekennzeichneten. Benedictus Levita (Diskussion) 15:00, 11. Feb. 2016 (CET)
- Jedenfalls schliessen sich Copyright und freie Lizenzen überhaupt nicht aus - ganz im Gegenteil, die freien Lizenzen bauen ja auf dem Copyright bzw. Urheberrecht auf. Frei lizenzierte Werke sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt bzw. "copyrighted", aber eben frei lizenziert. Ohne existierendes Urheberrecht könnte man gar keine freie Lizenz vergeben, dann wäre das Werk sowieso gemeinfrei. Gestumblindi 23:17, 11. Feb. 2016 (CET)
- Da hat Gestumblindi recht, das ist keien Wiederspruch. Genau da finden die meisten Missverständisse statt. Auch eine CC Lizenz unterliegt dem Copyright, oder wie man bei uns sagt dem Urheberrecht. Auch eine CC Lizenz ist in dem Punkt nie frei, schlicht weg weil es die Gesetzgebung das nicht vorsieht. Die CC-Lizenz ist "nur" eine Nutzungserklärung. --Bobo11 (Diskussion) 11:36, 14. Feb. 2016 (CET)
- Eine CC-Lizenz für ein Bild, ist seitens des Urhebers ein Angebot an eine unbestimmte Person, das lizensierte Werk kostenfrei unter den dort genannten Bedingungen genutzt zu werden. Nach deutschem Recht (BGB) kann dieses Angebot für zukünftige noch unbekannte Nutzer jederzeit vom Urheber wieder gekündigt werden. --Alchemist-hp (Diskussion) 14:36, 14. Feb. 2016 (CET)
- Das will nur niemand wahrhaben. Auch ein schriftlicher Verzicht auf Persönlichkeitsrechte §22KUG kann zurückgezogen werden. --Pölkkyposkisolisti 15:23, 14. Feb. 2016 (CET)
- Es gilt eindeutig: . Mehr läßt sich da wohl nicht sagen, genauer zeigen. --Alchemist-hp (Diskussion) 16:26, 14. Feb. 2016 (CET)
- Das will nur niemand wahrhaben. Auch ein schriftlicher Verzicht auf Persönlichkeitsrechte §22KUG kann zurückgezogen werden. --Pölkkyposkisolisti 15:23, 14. Feb. 2016 (CET)
- Eine CC-Lizenz für ein Bild, ist seitens des Urhebers ein Angebot an eine unbestimmte Person, das lizensierte Werk kostenfrei unter den dort genannten Bedingungen genutzt zu werden. Nach deutschem Recht (BGB) kann dieses Angebot für zukünftige noch unbekannte Nutzer jederzeit vom Urheber wieder gekündigt werden. --Alchemist-hp (Diskussion) 14:36, 14. Feb. 2016 (CET)
- Da hat Gestumblindi recht, das ist keien Wiederspruch. Genau da finden die meisten Missverständisse statt. Auch eine CC Lizenz unterliegt dem Copyright, oder wie man bei uns sagt dem Urheberrecht. Auch eine CC Lizenz ist in dem Punkt nie frei, schlicht weg weil es die Gesetzgebung das nicht vorsieht. Die CC-Lizenz ist "nur" eine Nutzungserklärung. --Bobo11 (Diskussion) 11:36, 14. Feb. 2016 (CET)
- Jedenfalls schliessen sich Copyright und freie Lizenzen überhaupt nicht aus - ganz im Gegenteil, die freien Lizenzen bauen ja auf dem Copyright bzw. Urheberrecht auf. Frei lizenzierte Werke sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt bzw. "copyrighted", aber eben frei lizenziert. Ohne existierendes Urheberrecht könnte man gar keine freie Lizenz vergeben, dann wäre das Werk sowieso gemeinfrei. Gestumblindi 23:17, 11. Feb. 2016 (CET)
- @Alchemist-hp, Pölkkyposkisolisti: Ach herje: Schon wieder diese leidige Thema:
- Natürlich kann der Urheber auch bei einer CC-Lizenz jederzeit aufhören dieses Angebot zu unterbreiten und seinerseits die Publikation des Bildes unter dieser Lizenz einstellen. Nur ändert das leider nichts daran, dass er mit allen Nachnutzer, die dieses Angebot schon angenommen, weiterhin einen für beide Seiten bindenden Vertrag hat, der diesen nicht nur das Recht gibt dieses Bild zu nutzen, sondern sie auch noch dazu verpflichtet das Bild bei der Nutzung ihrerseits unter eben dieser Lizenz anderen Nutzer anzubieten. Und eben das hat zur Folge, dass der Urheber nur dann effektiv, die Verbreitung unter CC einstellen könnte, wenn es keinerlei bestehende Nachnutzungen gäbe. Und da bereits die Anzeige auf Commons bereits die erste Nachnutzung darstellt, ist das im Kontext der Wikipedia de facto nie der Fall.
- Und was die Rückabwicklung eines Modellvertrages angeht: Das ist zwar möglich aber bei weitem nicht so einfach, wie Du das darstellst. Es genügt eben nicht, dass die abgebildete Person, einfach nur keine Lust mehr hat, ihren Teil des abgeschlossenen Vertrages einzuhalten, sondern es müssen gemäß BGB gewichtige Gründe vorliegen, die Ihr die Einhaltung dieses Vertrages unmöglich machen. Und selbst wenn die vorlägen, würde das nicht nur eine Nutzung dieses Bildes beenden sondern alle und den Inhabern der Nutzungsrechte ein Anrecht auf Kompensation für die entgangene Nutzung einräumen und zu dem eine Art Vorkaufsrecht garantieren, falls das fragliche Bild jemals wieder auf den Markt käme.Das ist also ganz sicher kein geeigneter Weg um mal eben eine missliebigen CC-Lizenz loszuwerden um das Bild irgendwie anderweitig besser verwerten zu können.
- Ich würde Euch daher bitten, nicht irgendeine Mär vom der Rückziehbarkeit freier Lizenzen zu streuen, die bei Lichte betrachten de facto nicht durchführbar ist. // Martin K. (Diskussion) 20:12, 17. Feb. 2016 (CET)
- @Alchemist-hp, Pölkkyposkisolisti: Ach herje: Schon wieder diese leidige Thema:
- @Martin K. vielen Dank für Deine Meinung. Aus einer geeignet validen Quelle habe ich eine andere gehört. Nur weil etwas Deiner Meinung nach anscheinend nicht durchführbar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch rechtlich standhaft ist. Jeder neuer zukünftiger Nutzer muss sich selbst vorher genau erkundigen was er wie nutzen darf und kann. Das ist sein Risiko. Und das ändert nichts daran das die CC Lizenz das deutsche Recht, nach meiner validen Quelle nach, nicht berücksichtigt hat. Du sags es ja selbst: "Natürlich kann der Urheber auch bei einer CC-Lizenz jederzeit aufhören dieses Angebot zu unterbreiten und seinerseits die Publikation des Bildes unter dieser Lizenz einstellen." Für mich bedeutet das im Umkehrschluß: die CC-Lizenz ist nicht vollkommen und hat Fehler. --Alchemist-hp (Diskussion) 23:45, 17. Feb. 2016 (CET)
- Entschuldige, aber wenn wirklich jeder Nutzer einer CC-Lizenz direkt beim Urheber nachfragen müsste, um sicher zu sein (da wäre die die Konsequenz aus Eurer Interpretation), würde das die Idee der freien Lizenzen schlicht ad absurdum führen.
- Auch nach Deutschem Recht gelten einmal geschlossene Verträge. Sie können nicht einfach so einseitig aufgekündigt werden. Und ein CC-BY-SA-Nutzungsvertrag umfasst eben nicht nur das zeitliche und räumlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung und die Pflicht zur Lizenznennung, sondern auch auch das Recht ein Bild zu bearbeiten und das Ergebnis wiederum unter derselben Lizenz zu veröffentlichen. Und spätestens das würde einen möglichen Verbreitungs-Stop seitens des Urhebers vollständig aushebeln, weil jeder Bestandsnutzer problemlos das Bild als abgeleitetes Werk in Umlauf bringen darf.
- P.S.: Aus welcher "geeignet valide Quelle" beziehst Du eigentlich Deine Interpretation und was genau steht da? Kennst Du irgendwelche Urteile, die diese Auffassung stützen oder auch nur in diese Richtung deuten? // Martin K. (Diskussion) 00:20, 18. Feb. 2016 (CET)
- "Auch nach Deutschem Recht gelten einmal geschlossene Verträge." das ist vollkommen richtig. Nur ist die CC-Lizenz kein Vertrag, sondern nur ein Angebot einen Vertrag abschließen zu können! Erst wenn ein Nutzer das Bild nutzt geht er einen Vertrag mit mir ein, nicht vorher. Vorher ist und bleibt es nur ein Angebot. Und genau das, also um das Angebot zu beenden geht es hierum. Und um nichts anderes. Quelle: "Rechtsberatung": einfaches deutsches BGB. Genau wie 1 Kiste Äpfel für 5,- € irgendwo auf dem Markstand. Ist der Markt zu Ende, so ist auch das Angebot zu Ende. Ein Bild ist auch nichts anderes. --Alchemist-hp (Diskussion) 00:42, 18. Feb. 2016 (CET)
- Eben: A macht ein Werk. B nimmt As Angebot einer CC-Lizenz an. A beendet dieses Angebot. Aber der Vertrag mit B, dass B das Werk weiterverbreiten darf gilt trotzdem weiter. C würde danach gerne dieses Angebot annehmen. Geht leider nicht mehr. Aber B macht glücklicherweise auch ein solches Angebot. Also nimmt C dann eben Bs Angebot an. Hierbei ist B z.B. Commons. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:44, 22. Feb. 2016 (CET)
- Tja, und genau das ist der Fehler der CC-Lizenz: Deutsches Recht!? Ansonsten gilt: "Quellangabe" fehlt! Hätte C die Ursprungsquelle zur Gesicht bekommen, so hätte er sofort sehen können, dass er eben das Bild nicht mehr unter der CC-Lizenz nutzen darf. Aber egal. Wir werden es in diesem Leben ohne Präzedenzfälle wohl nicht mehr erfahren können. Oder kennt jemand dazu eine geeignete Quelle, ein Rechtsgutachten, Urteile oder ähnliches? --Alchemist-hp (Diskussion) 09:18, 22. Feb. 2016 (CET)
- Eben: A macht ein Werk. B nimmt As Angebot einer CC-Lizenz an. A beendet dieses Angebot. Aber der Vertrag mit B, dass B das Werk weiterverbreiten darf gilt trotzdem weiter. C würde danach gerne dieses Angebot annehmen. Geht leider nicht mehr. Aber B macht glücklicherweise auch ein solches Angebot. Also nimmt C dann eben Bs Angebot an. Hierbei ist B z.B. Commons. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:44, 22. Feb. 2016 (CET)
- "Auch nach Deutschem Recht gelten einmal geschlossene Verträge." das ist vollkommen richtig. Nur ist die CC-Lizenz kein Vertrag, sondern nur ein Angebot einen Vertrag abschließen zu können! Erst wenn ein Nutzer das Bild nutzt geht er einen Vertrag mit mir ein, nicht vorher. Vorher ist und bleibt es nur ein Angebot. Und genau das, also um das Angebot zu beenden geht es hierum. Und um nichts anderes. Quelle: "Rechtsberatung": einfaches deutsches BGB. Genau wie 1 Kiste Äpfel für 5,- € irgendwo auf dem Markstand. Ist der Markt zu Ende, so ist auch das Angebot zu Ende. Ein Bild ist auch nichts anderes. --Alchemist-hp (Diskussion) 00:42, 18. Feb. 2016 (CET)
- @Alchemist-hp: Wie kommst Du denn jetzt auf Quellenangaben? Eine Quellenangabe nach §63 UhrG wäre nur dann notwendig, wenn von einer Schrankenregelung Gebrauch gemacht würde. Das ist aber bei einer freien Lizenz überhaupt nicht der Fall! Da im Rahmen der CC-Lizenzen keine Schranken genutzt, sondern reguläre Nutzungsrechte übertragen werden (§31 UhrG), ist hier die in den CC-BY-Lizenzen vorgeschriebene Urhebernennung mehr als ausreichend.
- Von daher hat Nenntmichruhigip das vollkommen richtig dargestellt: Sobald ein Nutzer von einer freien Lizenz Gebrauch macht (und im Fall der Wikipedia ist das bereits die Wikipedia selbst), besteht eine Vertrag zwischen diesem und dem Urheber, der diesem Nutzer nicht nur das Recht einräumt, sondern ihn sogar dazu verpflichtet, andern das Bild unter exakt den Gleichen Bedingungen anzubieten so lange er das Bild selbst nutzt. Und an dieser vertraglichen Vereinbarung ändert sich auch nichts, wenn der Urheber seinerseits die Verbereitung einstellt. Und das führt eben dazu, dass er seine Lizenz de facto nicht einseitig wiederrufen kann – auch nach deutschem Recht nicht.
- Nennt das von mir aus hinterlistig, aber dieser virale Effekt ist von den Erfindern dieser Lizenz ausdrücklich gewünscht, auch nach deutschem Recht zulässig und nebenbei bemerkt auch die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie die Wikipedia überhaupt entstehen kann. Könnte nämlich jeder, jederzeit seine Lizenz zumindest in soweit wiederrufen, dass er keine weiteren Nachnutzung zulässt, könnte ja jeder beliebig große Artikel killen, bloß, weil er irgendwann in grauer Vorzeit mal einen Abschnitt dazu beigetragen und jetzt keinen Bock mehr hat. Nein, dieses Enorme Maß an Rechtsunsicherheit ist wirklich reine Fiktion. // Martin K. (Diskussion) 15:53, 22. Feb. 2016 (CET)
- P.S.: Generell empfehle ich Übrigens mal einen Blick in den Open Content Praxis Leitfaden von Till Kreuzer. Die CC-Lizenzen wurden ja nicht einfach von irgendwelchen Laien zusammen getippt. Das waren etablierte Fachjuristen aus dem Urheber- und Medienrechtsbereich, die eigentlich wissen was sie tun. // Martin K. (Diskussion) 16:07, 22. Feb. 2016 (CET)
- Ich meine zwar, dass du dich damit besser auskennst als ich, aber ich wage mich mal an eine kleine Korrektur: Die vorgeschriebene Urhebernennung ist nicht mehr als ausreichend, sondern zusammen mit der Lizenzangabe genau ausreichend ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 10:42, 23. Feb. 2016 (CET)
- Bisher wurde "mir" kein einziges konkretes Gegenargument gegen meine Sichtweise entgegengebracht. Nach meinem Wissenstand ist das „Stellen unter einer freie Lizenz“ rechtlich betrachtet ein Angebot das sich an einen unbestimmten Personenkreis richtet Angebot, der auf einen Abschluss eines Lizenzvertrags zielt. Solange dieses Angebot nicht innerhalb angemessener Frist von einem Dritten angenommen wird, kann es jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist (§§ 130, 147, 151 BGB) für zukünftig neue Nutzer beendet werden. Ist daran etwas falsch? Was wäre es denn? Bitte eine genaue Begründung hier hinterlassen. --Alchemist-hp (Diskussion) 09:37, 27. Feb. 2016 (CET)
- Ich kann deiner Argumentation schon folgen. ABER, was ist wenn jemand die Lizenz angenommen hat? Dem kannst du nicht einfach so kündigen, und auch nicht verbieten, sein Angebot (Dein Werk wie mit CC-by-sa) weiter anzubieten. Beim WP Textspende ist die Nachnutzung immer gleich mit dem Sichten gegeben. Bei anderen Werken auf der Medienplatform Commons, würde ich die Nachnutzung auch erst bei der ersten Einbindung bestätigen. Der Hacken in Sachen Rückziehbarkeit wenn genutzt, bleibt aber. --Bobo11 (Diskussion) 10:50, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11: Du hast Dir diese Diskussion nicht wirklich durchgelesen!? Natürlich geht es nicht mehr um die bereits genutzten Bilder!!! Für diese gilt weiterhin die zu dem Zeitpunkt gültige und vorhandene Lizenz. Bitte diese Diskussion "aufmerksam" durchlesen, dann wird Dir alles klar werden. Gruß, --Alchemist-hp (Diskussion) 18:33, 27. Feb. 2016 (CET)
- Wenn ich dich richtig verstehe, Alchemist-hp, dann wäre eine praktische Schlussfolgerung für die Wikipedia und für Wikimedia Commons, dass ein Bildurheber sehr wohl die Löschung eines Bildes verlangen kann, weil er das Angebot an potenzielle neue Nutzer nicht weiter unterbreiten möchte. Das impliziert nicht, dass er alle bereits erlaubten Nutzungen verbietet.
- Meinem Verständnis nach bedeutet das auch, dass eine Änderung von CC-BY-SA auf CC-BY bei uns zugelassen werden müsste. (Bislang kann man nur Lizenzen ergänzen, aber nicht ersetzen.) --Martina Disk. 18:41, 27. Feb. 2016 (CET)
- Richtig! Meinem Verständnis nach, sollte genau das nach dem deutschen Recht (BGB: Kündigung des Angebotes für zukünftige neue Bildnutzer) möglich sein. Das gekündigte Angebot könnte natürlich weiterhin auf Commons verbleiben, um auch den "bisherigen" Nutzern die Sicherheit zu geben. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:59, 27. Feb. 2016 (CET)
- Verzwickte Frage: Wikimedia ist doch, indem ein solches Bild auf Commons gehostet und gezeigt wird, ebenfalls ein Nutzer des Bildes unter der vergebenen Lizenz, und kann keineswegs dazu gezwungen werden, das Bild nicht weiterhin unter dieser Lizenz zu nutzen (also zu löschen). Gestumblindi 18:50, 27. Feb. 2016 (CET)
- Auch richtig. Nur ist Commons aber auch eine Sammlung von Angeboten für "zukünftige" neue Bildnutzer. Und nur für diese würde sich eine evtl. Kündigung der vorhandenen Lizenzbedingungen auswirken. Das liese sich alles in der Historie überprüfen. Ob ein Bildnutzer eine Nutzung legitim durchführt (vor oder nach einer Kündigung) oder nicht ist dann eine andere Beweissicherungsfrage. Das ist aber erst einmal zweitrangig. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:59, 27. Feb. 2016 (CET)
- Genau der Nachweis (vor oder nach einer Kündigung) funktioniert eben nicht wirklich. Gerade wenn es eine Nach-Nachnutzung ist. Ich persönlich glaube der Lizenz-Rückzieher fällt verdamt fest auf die Schnautze vor Gericht, wenn ihm nachgewissen werden kann, dass er einmal eine solche Lizenz erteilt hat. Wann und wie der Nachnutzer zum Bild gekommen ist, ist wenn die Lizenz richtig angewendet wurde, dem Gericht mit grosser Wahrscheinlichkeit sowas von egal. Wenn der Nachnutzer nachweisen kann, dass du am Tag X (der deutlich vor der akteullen Nuzung liegen kann) das Bild mit der Lizenz Y angeboten hast, wirst du Probleme haben ihm einen Lizenverstoss vorzuwerfen. Wenn er das Bild jetzt lizenzkoform mit genau dieser Lizenz Y -wie am Tag X erteilt- nutzt. Es wird -so vermute ich- egal sein, ob an Tag X jemand das Bild überhaupt schon wer genutzt hat. Sondern hast du am Tag X das Bild mit der Lizenz Y angeboten Ja/Nein. In dem Punkt kann ein Nachnachnutzer natürlich Probleme kriegen wenn er keinen Beleg für die Freigabe unter Lizenz Y beibrigen kann. Deswegen ist ja die Quellenangabe so wichtig, woher man das Bild mit der Lizenz hat. Kann dieser Nachweis aber erbacht werden, nutzt es dir nichst mehr wenn du am Tag X +1 das Bild mit der Lizenz Y gelöscht hast. Der Benutzer der dir Nachweisen kann das du am Tag X das Bild mit der Lizenz Y angeboten hast, kann er das Bild gemäss Lizen Y nachnutzen. Er muss dann nichts mehr nachweissen, dass er es am Tag X herunter geladen hat, er hat den Beleg -auf welche Lizenz von welchen Datum er sich beruft- ja schon geliefert. Da ist es eben für den Urherber doof, dass das Internet nichts vergisst. Die einzige wichtige Frage ist für den Nachnutzer ist; „Ist mein Beleg -das dieses Bild am Tag X mit der Lizenz Y angeboten wurde- vor Gericht schlüssig und wird er vom gericht akzptiert?“. Die Frage kann man natürlich im Voraus sehr schlecht beantworten,. --Bobo11 (Diskussion) 19:35, 27. Feb. 2016 (CET)
- Bitte einen Schritt nach dem anderen. Über irgendwelche Beweisführungen reden wir hier nicht! --Alchemist-hp (Diskussion) 19:49, 27. Feb. 2016 (CET)
- Bei der praktischen Umsetzung auf Wikimedia-Projekten und der rechtlichen Umsetzung außerhalb sind wir noch lange nicht. Erstmal ist die Frage, ob die grundsätzliche Auffassung stichhaltig ist und geteilt wird. Erst dann ist es sinnvoll, die praktische Umsetzung überhaupt anzdenken. --Martina Disk. 19:41, 27. Feb. 2016 (CET)
- +1 :-) Es geht ganz einfach um die Frage kann ich die erteilte Lizenz = "Angebot ..." kündigen oder nicht. Nach dem BGB ist/soll das möglich sein. Einzig das ist hier die Frage, auf die ich bisher keine schlüssige Antwort über das Gegenteil erhalten habe. --Alchemist-hp (Diskussion) 19:49, 27. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke nicht, dass du ein Lizenzangebot immer Kündigen kannst. Meiner Meinung nach hast du bildlich gesprochen dem Nachnutzer einen schon unterschriebener Vertrag überreicht. Akzeptiert der Nachnutzer diesen Vertrag, geht es nicht mehr „einfach so“ mit dem Zurückziehen. Dann ist eben ein gültiger Vertragzustand erreicht worden, und ser Nachnutzer kann durchaus darauf bestehen, dass der Vertag eingehalten wird. Auch wenn du denn nicht mehr neu anbeiten willst,. Ein bisherige Nachnutzer (der die Lizenz zu einer Zeit erworben hat wo du sie angeboten hast) kann und darf den Vertrag selber weiterreichen. Das ist ja schliesslich Sinn und Zweck einer CC Lizenz, dass ein Werk unter CC ohne Rückfragen, in der selben Form weitergereicht werden kann/darf (Wenn die Lizenz die Nutzung in der Form zulässt). Und genau der Punkt verhindert eigentlich ein Zurückziehen. Der gültige Vertrag beinhaltet eben auch ein Weiterverbreitungrecht (unter Umständen mit Einschränkungen wie -NC -ND usw.). --Bobo11 (Diskussion) 21:22, 27. Feb. 2016 (CET)
- Sorry Bobo11, aber Du hast "NULL" verstanden. Trotzdem Danke für Deine Meinung. --Alchemist-hp (Diskussion) 21:29, 27. Feb. 2016 (CET)
- Ich glaube eher du willst es nicht verstehen. Eine einmal erteilte CC Lizenz kann nicht mehr zurückgezogen werden, auch wenn das deutsche Recht dir das vorgaukelt. Die Lizenz beinhaltet ein Weitergaberecht, die deiner Zustimmung nicht nochmal bedarf. Der Vertrag ist etweder gültig oder nicht (Lizenztext ist eingehalten oder nicht). Gültig ist der Vertrag dann, wenn der Nachnutzer dir nachweisen kannst, dass du die Lizenz einmal erteilt hast. Nicht nur dann, wenn du die Lizenz noch immer erteilst. Gültiger Vertrag ist gültiger Vertag, auch wenn man es sich am nächsten Tag anderes überlegt, der Vertrag wird dadurch nicht ungültig. Da müssen andere Gründe auf den Tisch damit ein Vertrag ungültig wird. --Bobo11 (Diskussion) 21:37, 27. Feb. 2016 (CET)
- Übrigens schliest du, wenn man ganz genau sein will, schon mit dem Hochladen einen Vertrag zur rüchfrage-freier Weitergabe mit dem Betreiber von Wikimeda:Commons ab. Du bist also immer auf das entgegenkommen deines Lizenzpartneres angewiessen, wenn du da was abändern oder zurückziehn willst. Aber eben der muss nicht darauf eingehen, sondern kann auf die Erfüllung des gültigen Vertrages bestehen. --Bobo11 (Diskussion) 21:44, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11 Sorry, aber Du hast mein Ansinnen immer noch nicht verstanden. Ein Vertrag mit einem zukünftigen Nachnutzer kommt erst dann zustande, wenn es von diesem auch angenommen wird. Aber bis dahin gilt: ein Angebot ist und bleibt es ein Angebot, das nach BGB auch gekündigt werden kann. Commons ist übrigens keine natürliche Person, wenn Dir das etwas sagen sollte. --Alchemist-hp (Diskussion) 22:13, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Alchemist-hp: und? Der Lizenz-Vertrag beinhaltet ja die ausdrückliche Möglichkeit den Vertrag in der selben Form weiter zugeben. Das braucht deine Zustimmung als Urheber gar nicht mehr. Der Vertag kann von eien nachnutzer weitergegeben werden, ohen das der Urheber gefragt werden muss. Der Urheber hat ja im Vertrag dieser Möglichkeit ausdrücklich zugestimmt. Es ist eben kein reines Angebot mehr, sobald auch nur einer den Vertag angenommen hat. Sondern der Vertrag wird gültig und damit auch die darin enthaltene Weitergabe-Zustimmung. Geht das entlich in den Kopf rein. Sobald das Bild auf Commons hochgeladen ist, ist es kein reines Angebot mehr. Sondern du hast mit wikimedia:Commons schon deinen ersten Vertragspartner. Also kannst du auch kein Angebot mehr zurück zeihen, sondern musst einen gültigen Vertrag auflössen. Und beim "Vertrag auflössen" sind die Hürden doch bisschen höher, und du bist zumindest auf das Wohlwollen deines Vertragspartnes angewisen. --Bobo11 (Diskussion) 22:22, 27. Feb. 2016 (CET) Das ist es beim Hochladen ja, und es ist das gemeine daran. Du lädst nicht nur du einen unterschrieben Vertragentwurf hoch (Machst eien Angeboit), sodnern du erhälst im selben Moment den Vertrag ebenfals unterschrieben zurück (Angebot wurde angenommen). Der Vertrag wird mit dem hochladen auf Commons gültig, und es ist KEIN Angebot mehr. Sondern -ich wiederhole mich gerne noch mal- es liegt ein gültiger Nachnutzungsvertrag vor.
- @Bobo11 Sorry, aber Du hast mein Ansinnen immer noch nicht verstanden. Ein Vertrag mit einem zukünftigen Nachnutzer kommt erst dann zustande, wenn es von diesem auch angenommen wird. Aber bis dahin gilt: ein Angebot ist und bleibt es ein Angebot, das nach BGB auch gekündigt werden kann. Commons ist übrigens keine natürliche Person, wenn Dir das etwas sagen sollte. --Alchemist-hp (Diskussion) 22:13, 27. Feb. 2016 (CET)
- Sorry Bobo11, aber Du hast "NULL" verstanden. Trotzdem Danke für Deine Meinung. --Alchemist-hp (Diskussion) 21:29, 27. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke nicht, dass du ein Lizenzangebot immer Kündigen kannst. Meiner Meinung nach hast du bildlich gesprochen dem Nachnutzer einen schon unterschriebener Vertrag überreicht. Akzeptiert der Nachnutzer diesen Vertrag, geht es nicht mehr „einfach so“ mit dem Zurückziehen. Dann ist eben ein gültiger Vertragzustand erreicht worden, und ser Nachnutzer kann durchaus darauf bestehen, dass der Vertag eingehalten wird. Auch wenn du denn nicht mehr neu anbeiten willst,. Ein bisherige Nachnutzer (der die Lizenz zu einer Zeit erworben hat wo du sie angeboten hast) kann und darf den Vertrag selber weiterreichen. Das ist ja schliesslich Sinn und Zweck einer CC Lizenz, dass ein Werk unter CC ohne Rückfragen, in der selben Form weitergereicht werden kann/darf (Wenn die Lizenz die Nutzung in der Form zulässt). Und genau der Punkt verhindert eigentlich ein Zurückziehen. Der gültige Vertrag beinhaltet eben auch ein Weiterverbreitungrecht (unter Umständen mit Einschränkungen wie -NC -ND usw.). --Bobo11 (Diskussion) 21:22, 27. Feb. 2016 (CET)
- +1 :-) Es geht ganz einfach um die Frage kann ich die erteilte Lizenz = "Angebot ..." kündigen oder nicht. Nach dem BGB ist/soll das möglich sein. Einzig das ist hier die Frage, auf die ich bisher keine schlüssige Antwort über das Gegenteil erhalten habe. --Alchemist-hp (Diskussion) 19:49, 27. Feb. 2016 (CET)
- Genau der Nachweis (vor oder nach einer Kündigung) funktioniert eben nicht wirklich. Gerade wenn es eine Nach-Nachnutzung ist. Ich persönlich glaube der Lizenz-Rückzieher fällt verdamt fest auf die Schnautze vor Gericht, wenn ihm nachgewissen werden kann, dass er einmal eine solche Lizenz erteilt hat. Wann und wie der Nachnutzer zum Bild gekommen ist, ist wenn die Lizenz richtig angewendet wurde, dem Gericht mit grosser Wahrscheinlichkeit sowas von egal. Wenn der Nachnutzer nachweisen kann, dass du am Tag X (der deutlich vor der akteullen Nuzung liegen kann) das Bild mit der Lizenz Y angeboten hast, wirst du Probleme haben ihm einen Lizenverstoss vorzuwerfen. Wenn er das Bild jetzt lizenzkoform mit genau dieser Lizenz Y -wie am Tag X erteilt- nutzt. Es wird -so vermute ich- egal sein, ob an Tag X jemand das Bild überhaupt schon wer genutzt hat. Sondern hast du am Tag X das Bild mit der Lizenz Y angeboten Ja/Nein. In dem Punkt kann ein Nachnachnutzer natürlich Probleme kriegen wenn er keinen Beleg für die Freigabe unter Lizenz Y beibrigen kann. Deswegen ist ja die Quellenangabe so wichtig, woher man das Bild mit der Lizenz hat. Kann dieser Nachweis aber erbacht werden, nutzt es dir nichst mehr wenn du am Tag X +1 das Bild mit der Lizenz Y gelöscht hast. Der Benutzer der dir Nachweisen kann das du am Tag X das Bild mit der Lizenz Y angeboten hast, kann er das Bild gemäss Lizen Y nachnutzen. Er muss dann nichts mehr nachweissen, dass er es am Tag X herunter geladen hat, er hat den Beleg -auf welche Lizenz von welchen Datum er sich beruft- ja schon geliefert. Da ist es eben für den Urherber doof, dass das Internet nichts vergisst. Die einzige wichtige Frage ist für den Nachnutzer ist; „Ist mein Beleg -das dieses Bild am Tag X mit der Lizenz Y angeboten wurde- vor Gericht schlüssig und wird er vom gericht akzptiert?“. Die Frage kann man natürlich im Voraus sehr schlecht beantworten,. --Bobo11 (Diskussion) 19:35, 27. Feb. 2016 (CET)
- Auch richtig. Nur ist Commons aber auch eine Sammlung von Angeboten für "zukünftige" neue Bildnutzer. Und nur für diese würde sich eine evtl. Kündigung der vorhandenen Lizenzbedingungen auswirken. Das liese sich alles in der Historie überprüfen. Ob ein Bildnutzer eine Nutzung legitim durchführt (vor oder nach einer Kündigung) oder nicht ist dann eine andere Beweissicherungsfrage. Das ist aber erst einmal zweitrangig. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:59, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11: Du hast Dir diese Diskussion nicht wirklich durchgelesen!? Natürlich geht es nicht mehr um die bereits genutzten Bilder!!! Für diese gilt weiterhin die zu dem Zeitpunkt gültige und vorhandene Lizenz. Bitte diese Diskussion "aufmerksam" durchlesen, dann wird Dir alles klar werden. Gruß, --Alchemist-hp (Diskussion) 18:33, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11 warst Du schon mal in einem Supermarkt oder Möbelhaus oder ...? Dort siehst Du 1001 Angebote. Erst wenn Sich jemand entschließt ein Artikel zu kaufen und diesen auch bezahlt, kommt ein Vertrag zustande. Vorher nicht! Commons ist eine Bilderdatenbank, die Angebote für Nachnutzer bereithält. Solange ein zukünftiger Nachnutzer das Angebot noch nicht angenommen hat, ist und bleibt es für diesen ein noch nicht bekanntes und ungesehenes Angebot. Jeder der bereits das Angebot duch Nutzung und Lizenzeinhaltung angenommen hat, hat mit mir auch ein Vertrag geschlossen, den ich natürlich nicht ohne weiteres kündigen kann. Aber ich kann nach BGB ein Angebot mit einer angemessenen Übergangsfrist kündigen. Das ist derzeit für mich immer noch Fakt, der interessehalber durch eine Konsultation einer Rechtsberatung genau so erörtert wurde. Für mich ist es ein rechtliches Gedankenspiel. Nichts weiter. Ich suche immer noch nach belegbaren Gründen, der dieses Faktum evtl. wiederlegt. Ein entsprechendes belegtes Argument habe ich immer noch nicht gehört. Ist evtl. die Freigabe eines Bildes unter einer freien Lizenz gar kein Angebot? Was ist das denn? Und noch einmal: der "Lizenz-Vertrag" ist KEIN Vertrag, sondern rein rechtlich gesehen "an einen unbestimmten Personenkreis gerichtetes Angebot auf den Abschluss eines Lizenzvertrags". Lasse Dir diese Worte auf der Zunge zergehen. Und wie gesagt, Danke für Deine Meinung, die mich jedoch absolut nicht weiter bringt. All die von Dir vorgebrachten Argumente kenne ich. Diese habe ich auch der von mir konsultierten Rechtsberatung vorgetragen. Jedoch hatte dieses keine Auswirkung auf die rechtlichen Status. --Alchemist-hp (Diskussion) 23:27, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Alchemist-hp: Auch Angebote sind übrigens grundsätzlich bindend (§145 BGB). D.h. selbst wenn man ein Angebot zurückziehen bzw. widerrufen möchte, muss man sich darum kümmern, dass es auch niemandem mehr unterbreitet wird. Und wenn man mit Dritten Verträge abgeschlossen hat, die dazuführen, dass dieses Angebot anderen unterbreitet wird (wenn man z.B. Fernsehwerbung für einen in der Zukunft liegenden Termin fest gebucht hat), dann muss man sich eben darum kümmern, dass diese Verträge rückabgewickelt oder verändert werden (mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben), oder eben damit leben alle zu bedienen, die diese Angebote annehmen. Dafür, dass Firmen wegen Fehlern in irgendwelchen schon im Umlauf befindlichen Angebotsbroschüren oder Bannern Waren zu Spot-Preisen liefern mussten, gibt es ja genügend Beispiele (sicher auch von Möbelhäusern).
- Das Gute oder Schlechte (je nach Standpunkt) an den CC-BY-Lizenzen ist nun, dass bei jeder lizenzkonformen Nachnutzung automatisch ein Vertrag entsteht, der den Nachnutzer nicht nur das Recht gibt, eben dieses Angebot im Namen des Urhebers weiter zu verbreiten, sondern ihn sogar dazu verpflichtet (weil sein eigenes Nutzungsrecht daran gekoppelt ist). Und das führt eben dazu dass diese Angebot nur dann aus der Welt geschafft werden könnten, wenn man mit sämtlichen existierenden Nachnutzern (die man ja nicht mal kennt) deren jeweilige Verträge rückabwickeln würde. Und wenn sich nur einer von denen weigert oder nicht ermittelt werden kamm, hat man eben Pech gehabt und ist weiterhin an das selbst erteilte und weder zeitlich noch mengenmäßig noch sonst irgendwie beschränkte Angebot gebunden.
- Genau das ist von den Müttern und Vätern der freien Lizenzen ausdrücklich so gewollt und (nebenbei bemerkt) auch die Voraussetzung dafür, dass es sie überhaupt gegeben kann. Lizenzen die jederzeit einseitig aufgekündigt werden könnten, würden nämlich zu einer Rechtunsicherheit führen, die ihre Verwendung nahezu unmöglich machen würde. // Martin K. (Diskussion) 00:23, 28. Feb. 2016 (CET)
- P.S.: Mal unter uns: Bei der Bedeutung, die freie Lizenzen nicht nur für dieses Projekt, sondern z.B. für den gesamten Softwarebereich haben, kann man davon ausgehen, dass sie von Unmengen an Fachanwälten auf Herz und Nieren geprüft wurden. Glaubst Du wirklich, dass dabei eine so grundlegender Konstruktionsfehler (wie Du ihn postulierst) unentdeckt geblieben wäre? Denkst Du echt Weltkonzerne würden OpenSource-Lösungen in dem Umfang einsetzen, wie sie es tun, wenn es sich jeder unter OS-Lizenz Beitragende mal eben schnell anders überlegen und damit die weitere Verbreitung von sowas wie Linux, Android oder Firefox unterbinden könnte?! Ohne der von Dir konsultierten Rechtsberatung jetzt zu nahe treten zu wollen, aber ich glaube dieses Thema wurde schon von Juristen eines ganz anderen Kalibers geprüft, ohne das mir ein einziger Fall bekannt wäre in dem in Deutschland die von Dir vertreten Rechtsauffassung durch gefochten wurde. Martin K. (Diskussion) 00:23, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: vergiss es genau das hab ich Alchemist-hp auch schon versucht beizubringen. Sobald jemand dein Lizenzangebot akzeptiert, ist ein gültiger Vertrag vorhanden, der ausdrücklich die Weitergabe regelt. Und dein Angebot wird von Wikimedia Commons automatscih angenommen, wenn du eine zulässgie Lizenz wählst. Denn sogesehn liegt eben auch ein Angebot von Wikimedia Commosn vor, auf das du eingehst (du als Hochlder gehst eben selber auch auf ein schon bestehendes Angebot ein). Dann ist es eben kein reines Angebot mehr, sondern du bist schon mit einem Vertragspartner einig geworden. In der Folge liegt auch schon ein gültiger Vertrag vor, denn der Handel ist schon zustande gekommen. Das ist ja der Überlegungsfehler der man hier machen kann, wenn man von »zurückziehen eine Angebotes« redet, es ist eben schon kein reines Angebot mehr. Wenn der CC-Lizenzvertrag einmal zustande gekommen ist, wird er ein Selbstläufer, da er selber als Angebot gilt. Also funktioniert das Zurückzihen des Angebotet nicht merh wirklich, denn der -in dem Moment schon abgeschlossene- Vertrag bleibt gültig. Und da der gültige Vertrag, eben ausdrücklich ein Weiterverwendung von einer weiteren Partei zulässt, nun ja. Gültiger Vertrag ist gültiger Vertrag, man kann sich zwar vom Vertrag persönlich disdanzieren, aber aufheben wird verdammt schwer. Da man einen Vertrag mit der ganzen Welt geschlossen hat, du also angewissen bist das jeder potenzielle Nachnutzer freiwillig auf die Anwendung dieses Vertages verzichtet. Ich vermute mal schwer, dass es mit dem "Erzwingen" des »nicht Anwendung eines gültigen Vertrages« vor Gericht nicht funktionieren wird. --Bobo11 (Diskussion) 11:43, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11: Auch wenn Du in der Konsequenz natürlich Recht hast, ist Deine Darstellung im Detail falsch. Da die CC-Liznezen kein Recht zur Unterlizenzierung enthalten, kommt der Nutzungsrechte-Vertrag immer direkt zwischen dem ursprünglichen Lizenzgeber und dem Nachnutzer zustande. Daher kann die Wikimedia auch kein eigenes Angebot offerieren, sondern nur das weitergeben, was sie vom ursprünglichen Lizenzgeber erhalten hat. Das sie dazu aber vertraglich verpflichtet ist, so lange sie selbst das Bild nutzt, läuft es im Endeffekt auf dasselbe hinaus. // Martin K. (Diskussion) 11:57, 28. Feb. 2016 (CET)
- Klar man kann das Details sehen, wer jetzt hier mit wem den Vertrag abschliest. Aber es ist ein gültiger Vertrag da, und zwar seit dem Hochladen auf Wikimedia Commons. Auch ohne "Weiterverwendung", die Darstellung auf Commons kann duchasu selber schon asl Veröffentlichung angesehen weren. Las mich eien einfacheres Beispiel bringen. Du tauscht auf dem Schulhof deinen Pausenapfel gegen irgend etwas (Geld Schokoriegen usw.). Dann taucht deine Mutter auf. Du schafft es vieleicht auch den so eben verkaufte Apfel (nichts anderes ist ein Tausch) auf dem Pausenhof zurück zukrigen, aber auch nur solange der nicht gegessen ist. Und auch davor bist du auf das entgegenkommen des Vertragspartnes angewissen. Du kannst in dem Moment kein Angebot mehr zurücknehemn, der Handel war schon abgeschlossen. Genau das selbe Problem hast du hier, es liegen zwei Angebote vor die übereinstimmen, A; „Ich biete Bild unter CC-by-sa“ B; „Ich suche Bild unter CC-by-sa“. Lieferst du (A) das Bild dem anderen (B), dann ist der Handel zustande gekommen. --Bobo11 (Diskussion) 12:10, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Bobo11: Auch wenn Du in der Konsequenz natürlich Recht hast, ist Deine Darstellung im Detail falsch. Da die CC-Liznezen kein Recht zur Unterlizenzierung enthalten, kommt der Nutzungsrechte-Vertrag immer direkt zwischen dem ursprünglichen Lizenzgeber und dem Nachnutzer zustande. Daher kann die Wikimedia auch kein eigenes Angebot offerieren, sondern nur das weitergeben, was sie vom ursprünglichen Lizenzgeber erhalten hat. Das sie dazu aber vertraglich verpflichtet ist, so lange sie selbst das Bild nutzt, läuft es im Endeffekt auf dasselbe hinaus. // Martin K. (Diskussion) 11:57, 28. Feb. 2016 (CET)
Jetzt kriegt’s euch mal wieder ein, ständig dieses Gekeife … Ich kann den Gedankengang im Ausgang schon nachvollziehen; die Konstruktion scheint mir aber doch ein paar Tücken aufzuweisen. Nach, glaube ich, inzwischen weitgehend einhelliger Auffassung ist die Kennzeichnung eines Werkes als „CC-lizenziert“ ein ad incertas personas gerichtetes Angebot auf Abschluss des entsprechenden Lizenzvertrags, das regelmäßig durch Nutzung unter diesen Lizenzbedingungen angenommen wird und keiner gesonderten Annahmeerklärung bedarf. Angebotserklärungen kann man nach Abgabe widerrufen, wobei allerdings der Widerruf dem Angebotsadressaten zugehen muss, bevor das Angebot seinerseits durch Zugang wirksam wird (oder gleichzeitig dazu). // Zum Sachverhalt: Dass der Bildurheber auf eigene Initiative aufhören kann, mit der Open-Content-Lizenz hausieren zu gehen und sie aktiv Dritten anzubieten, dürfte zunächst unbestritten sein (so auch explizit Ziff. 7 lit. b CC-BY-SA/3.0/de). Es ist aber zu berücksichtigen, dass der lizenznehmerische Hinweis auf die Lizenz sogar von den Lizenzbestimmungen gefordert wird, und das wiederum hat seinen Grund darin, dass das dezentrale In-Umlauf-Bringen einer Grundidee des Lizenzmodells entspringt. Nun willst du deine Angebotserklärung widerrufen; um weitere Nutzungen zu unterbinden, willst du sodann den/einen Lizenznehmer dazu „bewegen“, den Lizenzhinweis – gegen die ausdrückliche vertragliche Vereinbarung – zu entfernen. Hierfür ist mir allerdings keine Anspruchsgrundlage ersichtlich. Der „offene“ Charakter der Wikimedia-Projekte täuscht ja über dieses Problem bloß hinweg; man denke alternativ – aber vollkommen analog – an einen Verleger, der dein Bild lizenzkonform in einem Buch und auf Werbeplakaten nutzt; hier müsste ja u.U. gar ein Vernichtungsanspruch konstruiert werden, wollte man eine „Entfernung“ des CC-Hinweises bzw. eine Hinzufügung deiner Widerrufserklärung durchsetzen. (Hierin unterscheidet sich übrigens auch ganz praktisch der von dir beschriebene Fall vom Rückruf wegen gewandelter Überzeugung nach § 42 UrhG, bei dem es eine entsprechende Anspruchsgrundlage direkt gegen deine Lizenznehmer gibt, samt kompensatorischem Entschädigungsanspruch zu deren Gunsten.) Mithin gibt es einen solchen Anspruch einfach nicht. Damit verbleibt die Situation, dass du einfach irgendwann erklären willst (aber wie/wem gegenüber?), keine Nutzungsrechte mehr im Wege der CC-Lizenz einräumen zu wollen, obwohl irgendwo, auf deine vertragliche Forderung hin, genau dieses Angebot unterbreitet wird. Tja, und nun müsste also deine Widerrufserklärung – ich erinnere an die Eingangsüberlegung – irgendwie ihren Adressaten erreichen, bevor das Angebot wirksam wird. Der Kreis der Angebotsadressaten ist allerdings recht groß, umfasst mithin alle Menschen der Welt, und alle Menschen der Welt erreich man nur fiktiv (s.a. Mantz, MMR 2006, 784, 787, der als allenfalls denkbar lediglich § 132 II BGB [!] erwägt). In jedem Fall würde auch bei derlei, nun ja, „exotischen“ Konstruktionen die Idee freier Lizenzen vollkommen konterkariert, denn dann könnte ja eben niemand ohne nochmalige Rückfrage beim (vermeintlichen) Lizenzgeber den Inhalt nutzen, was sie auch nicht gangbar erscheinen lässt; und abseits von Fiktionskonstruktionen ist, wie gesagt, schon erst gar nicht ersichtlich, wie der Widerruf überhaupt erfolgen soll. Ted in Seattle weiß vor seiner Nutzungshandlung nichts davon, dass du keine Nutzungsrechte mehr einräumen willst. Insofern wird man m.E. davon ausgehen müssen, dass auch das CC-Lizenzangebot de facto nicht zurückgezogen werden kann (ebenso Mantz ibid.: „Ebenso wie die Rücknahme einmal erteilter Nutzungsrechte unmöglich ist, kann ein einmal unter eine Open Content-Lizenz gestelltes Werk faktisch nicht mehr zurückgerufen werden“; ders., Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken, in: Spindler (Hrsg.), Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen, Göttingen 2006, S. 55–103, hier S. 73 f.). — Pajz (Kontakt) 07:43, 28. Feb. 2016 (CET)
Das eigentliche Thema ist ja eigentlich erledigt. Alles andere sind mir alles zu vage Formulierungen bzw. persönliche Ansichten die micht überhaupt nicht überzeugen konnten. Ich bleibe bei meinen eigenen Ansichten bzw. bei den meiner Rechtsberatung. Danke an alle Diskutanten.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Alchemist-hp (Diskussion) 21:36, 1. Mär. 2016 (CET)
Leitfaden zu Gebrauchstexten
Hallo, um unseren Service für die Community weiter zu verbessern, schlage ich vor, dass wir uns auch einmal mit der Frage der Gebrauchstexte etwas näher beschäftigen. Häufig bekommen wir hier nämlich Anfragen, bei denen jemand darum bittet, dass wir eine Textübernahme urheberrechtlich begutachten, und gerade diese Anfragen werden nach meiner Einschätzung eher nachlässig beantwortet. Aus meiner Sicht liegen diese Fälle ganz überwiegend außerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts, einerseits, weil der Ausgangstext urheberrechtlich nicht schutzfähig ist oder weil bereits geringfügige Änderungen für den Ausschluss einer Rechtsverletzung ausreichen. Deutlich machen müsste man dabei, dass in den allermeisten Fällen das Zitatrecht aufgrund seines engen Anwendungsbereichs jedenfalls nicht greift. Ich könnte mir vorstellen, dass wir dazu den Almanach etwas erweitern. Was meint ihr? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:59, 20. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom: Diesem Thema widmet sich schon die Seite Wikipedia:Textplagiat. Vielleicht könnte man diese überarbeiten und verlinken. Ich würde mir dabei ja wünschen, dass wir deutlicher davon abraten, Wikipedia-Artikel zu erstellen, indem einfach ein einzelner Text (insbesondere aus einem anderen Nachschlagewerk) etwas umformuliert wird - nicht aus urheberrechtlichen, sondern eher aus moralischen und Qualitätsgründen. Ich bin dabei 2011 mit dem MB Wikipedia:Meinungsbilder/Paraphrasierte Lexikonartikel ziemlich auf die Nase geflogen... die meisten scheinen kein Problem damit zu haben. Über einen Artikel wie den neulich von Bastoria angelegten Bruno Amiet kann ich mich aber einfach nicht freuen - das ist mal wieder ein typisches Beispiel für die Art von Übernahme, die mich schon damals aufgeregt hat... Ich nehme auch an, dass Bruno Amiet urheberrechtlich unbedenklich ist, aber es wird einfach nur der Artikel aus dem HLS ausformuliert - aus "Reiche Publikationstätigkeit zur Solothurner Gesch. v.a. des MA." wird dann eben "Er veröffentlichte zahlreiche Arbeiten zur Solothurner Geschichte, insbesondere des Mittelalters"... ich finde das unschön. Gestumblindi 03:37, 21. Feb. 2016 (CET)
- Richtig, nur ist das halt urheberrechtlich unerheblich. Danke für den Hinweis auf Wikipedia:Textplagiat! --Gnom (Diskussion) 11:28, 21. Feb. 2016 (CET)
- Ich finde deinen Vorschlag gut, bin aber selbst bei detaillierten Überlegungen zu Texten mangels Expertise raus. ireas (Diskussion) 12:38, 21. Feb. 2016 (CET)
- Ich staune schon etwas, mit was für weltbewegenden Problemen sich da manche Wikipedianer herumschlagen. Ein rechtliches Problem besteht ja offensichtlich nicht, sich bei der Anlage eines Artikels auf einen bestehenden, mutmasslich zuverlässigen enzyklopädischen Artikel abzustützen. Auf dieser Basis kann man weiter arbeiten, was im Fall von Bruno Amiet ja bereits geschehen ist. Und selbst ein einseitig abgestützter Artikel wäre besser als gar keiner.--Bastoria (Diskussion) 20:40, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Bastoria: Da haben wir wohl etwas unterschiedliche Ansprüche. Aus meiner Sicht war die die weitgehende Übernahme anderer Lexikonartikel in den ersten Jahren der Wikipedia noch verständlich (wir haben damals ja gar Artikel aus Meyers Konversationslexikon, die aufgrund ihres Alters als gemeinfrei eingeschätzt wurden, 1:1 übernommen), um einen Grundstock aufzubauen. Inzwischen sollten wir aber auf einem anderen Niveau arbeiten. Einen Artikel aus dem HLS zu nehmen und einfach etwas ausführlicher zu formulieren, hat aus mehreren Gründen einen faden Beigeschmack: Erstens ist es doch arg "billig" - auch hinter einem kurzen, komprimierten HLS-Artikel kann eine wochenlange Recherche seines Autors und langwieriges Feilen an der Auswahl der dargestellten Fakten stehen. Die Artikel mögen nach "nichts" aussehen, aber es steckt viel dahinter. Uns dann diese Arbeit einfach ohne grossen Aufwand anzueignen... ja nun, rechtlich wohl in Ordnung, aber auch moralisch? Dazu kommt: So viel Aufwand und Sorgfalt oft in einem HLS-Artikel steckt, es enthält doch auch Fehler. Wenn du es öfter benutzt, werden dir bei Themen, mit denen du dich gut auskennst, wahrscheinlich auch schon welche aufgefallen sein. Das ist in keinem Nachschlagewerk zu vermeiden. Wenn man sich die Mühe gibt, wenigstens die im HLS angegebene Literatur zu benutzen, um einen eigenen Artikel zu schreiben (ich glaube nicht, dass du das im Falle von Amiet getan hast), kann einem der eine oder andere Widerspruch auffallen und man kann unter Umständen die Wiederholung von Fehlern vermeiden. - Weiter: Du schreibst hier "Auf dieser Basis kann man weiter arbeiten, was im Fall von Bruno Amiet ja bereits geschehen ist" - so? Das Bisschen, was jetzt seit deinen Änderungen von heute über den HLS-Artikel hinausgeht, ist eher falsch: "Sein Projekt einer Gesamtdarstellung der Geschichte der Stadt und des Kantons Solothurn gedieh nur bis zum ersten Band, der zeitlich bis ans Ende des Mittelalters reicht" - so kann man das ja nun wirklich nicht sagen. Das Projekt - die Solothurnische Kantonsgeschichte - wurde nach Amiet von Hans Sigrist und weiteren Autoren fortgeführt. Inzwischen sind mehrere Bände erschienen, die den Zeitraum bis 1914 abdecken, und der Teil für das 20. Jahrhundert ist in Vorbereitung. Wer das mindeste Interesse an solothurnischer Historiographie hat - und bei jemandem, der einen Artikel über Bruno Amiet schreibt, sollte man das eigentlich voraussetzen können - muss das doch wissen. Der Satz ist ja nicht ganz falsch; Amiet selbst konnte nur den 1. Band fertigstellen, aber "sein Projekt" lebt weiter. Im übrigen stammt auch noch der 2. Band zum Teil von Amiet, er ist als Urheber angegeben und Hans Sigrist, der ihn fortgesetzt hat, schreibt in der Einleitung, dass die abgeschlossenen Kapitel aus Amiets Manuskript unverändert übernommen wurden. Mit einem "Artikel" wie Bruno Amiet stellst du jemanden, dem an seriöser enzyklopädischer Arbeit liegt, vor ein Dilemma - ich mag sowas nicht stellenweise verbessern, weil es mir einfach grundsätzlich zu schlecht ist. Am Ende würde dann wieder eine Grossarbeit wie Robert Glutz von Blotzheim daraus, der auch als ärgerliche HLS-Abkupferei angefangen hat und den ich dann eigentlich aus Verärgerung umfangreich ausgebaut habe. Aber das mag man auch nicht immer... - Irgendwie erinnert mich dein Satz zur Kantonsgeschichte auch an das Zeug, das mal im Artikel Franz Josef Gassmann stand. Aus unverstandenen Bruchstücken wurden da Absurditäten gebastelt - siehe meine Kommentare auf der Diskussionsseite. Das habe ich dann ausgebügelt. Meine Vorstellung ist jedenfalls: Wer einen enzyklopädischen Artikel schreibt, sollte sich schon etwas vorbereiten, ein Minimum an Literatur besorgen und verwenden. Gestumblindi 21:15, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Gestumblindi: Das sehe ich nun wirklich völlig anders. Selbst moralisch sehe ich kein Problem, weil ich ja nicht als Autor zeichne und durch den Nachweis klar ausgewiesen ist, worauf sich der betreffende Artikel stützt (ich gebe nur Quellen an, die ich auch tatsächlich verarbeitet habe). Der Grad der Übertragung lässt sich problemlos überprüfen, da der Artikel mit dem HLS-Artikel verlinkt ist, sogar der Autorenname des Letzteren wird genannt. Ich bin mir fast sicher, dass solche Artikel selbst aus HLS-Sicht willkommen sind, weil dies der Online-Ausgabe dieser Enzyklopädie zusätzliche Relevanz gibt und zusätzliche Nutzer zuführt. Aber auch für Wikipedia selbst sind solche Artikel bereichernd: Solange sowohl Wikipedia als Ganzes als auch viele einzelne Artikel unausgewogen sind, was bei einem Medium, das oft als erste Informationsquelle benutzt wird, ziemlich problematisch ist, kann es eigentlich nichts Wünschenswerteres geben, als wenn möglichst viele Artikel aus Speziallexika adaptiert oder - wo schon ein entsprechendes WP-Lemma existiert - eingearbeitet werden. Im jetztigen Projektstadium bringt es eindeutig mehr, 5-10 Wikipedia-Artikel aufgrund von einzelnen Speziallexika zu erstellen als in der gleichen Zeit einen vollständig neu erarbeiteten Artikel zu schreiben. Letztlich hätte es für Wikipedia auch den grösseren Nutzen gehabt, wenn ich statt dieses Kommentars einen neuen Artikel geschrieben hätte. Ebenso wäre es weit zweckmässiger gewesen, wenn Du, statt die Mängel eines Artikels auf der Metaebene abzuhandeln, selbst Hand angelegt und den Artikel entsprechend bearbeitet hättest, was vermutlich nicht mehr Zeit beansprucht hätte (ich glaube, dass ich Deinen berechtigten Einwand mit der Hinzufügung dreier Worte bereits entschärfen konnte). Im Übrigen sei noch darauf hingewiesen, dass die Deutsche Nationalbibliothek Autoreneinträge mit Wikipedia-Artikeln, aber nicht mit solchen im HLS, NDB etc. verlinkt. Auch ich freue mich zwar, wenn unter den Wikipedia-Artikeln auf eine Perle zu stossen (es sind übrigens selten jene Artikel, die von der Wikipedia-Gemeinde als exzellent oder lesenswert ausgezeichnet werden), aber für den Wert der Online-Enzyklopädie sind solche Artikel von untergeordneter Bedeutung. Ich finde zwar Dein Autorenethos löblich, fast rührend, aber weder zeitgemäss noch mediumgerecht.--Bastoria (Diskussion) 08:55, 25. Feb. 2016 (CET)
- @Bastoria: Da haben wir wohl etwas unterschiedliche Ansprüche. Aus meiner Sicht war die die weitgehende Übernahme anderer Lexikonartikel in den ersten Jahren der Wikipedia noch verständlich (wir haben damals ja gar Artikel aus Meyers Konversationslexikon, die aufgrund ihres Alters als gemeinfrei eingeschätzt wurden, 1:1 übernommen), um einen Grundstock aufzubauen. Inzwischen sollten wir aber auf einem anderen Niveau arbeiten. Einen Artikel aus dem HLS zu nehmen und einfach etwas ausführlicher zu formulieren, hat aus mehreren Gründen einen faden Beigeschmack: Erstens ist es doch arg "billig" - auch hinter einem kurzen, komprimierten HLS-Artikel kann eine wochenlange Recherche seines Autors und langwieriges Feilen an der Auswahl der dargestellten Fakten stehen. Die Artikel mögen nach "nichts" aussehen, aber es steckt viel dahinter. Uns dann diese Arbeit einfach ohne grossen Aufwand anzueignen... ja nun, rechtlich wohl in Ordnung, aber auch moralisch? Dazu kommt: So viel Aufwand und Sorgfalt oft in einem HLS-Artikel steckt, es enthält doch auch Fehler. Wenn du es öfter benutzt, werden dir bei Themen, mit denen du dich gut auskennst, wahrscheinlich auch schon welche aufgefallen sein. Das ist in keinem Nachschlagewerk zu vermeiden. Wenn man sich die Mühe gibt, wenigstens die im HLS angegebene Literatur zu benutzen, um einen eigenen Artikel zu schreiben (ich glaube nicht, dass du das im Falle von Amiet getan hast), kann einem der eine oder andere Widerspruch auffallen und man kann unter Umständen die Wiederholung von Fehlern vermeiden. - Weiter: Du schreibst hier "Auf dieser Basis kann man weiter arbeiten, was im Fall von Bruno Amiet ja bereits geschehen ist" - so? Das Bisschen, was jetzt seit deinen Änderungen von heute über den HLS-Artikel hinausgeht, ist eher falsch: "Sein Projekt einer Gesamtdarstellung der Geschichte der Stadt und des Kantons Solothurn gedieh nur bis zum ersten Band, der zeitlich bis ans Ende des Mittelalters reicht" - so kann man das ja nun wirklich nicht sagen. Das Projekt - die Solothurnische Kantonsgeschichte - wurde nach Amiet von Hans Sigrist und weiteren Autoren fortgeführt. Inzwischen sind mehrere Bände erschienen, die den Zeitraum bis 1914 abdecken, und der Teil für das 20. Jahrhundert ist in Vorbereitung. Wer das mindeste Interesse an solothurnischer Historiographie hat - und bei jemandem, der einen Artikel über Bruno Amiet schreibt, sollte man das eigentlich voraussetzen können - muss das doch wissen. Der Satz ist ja nicht ganz falsch; Amiet selbst konnte nur den 1. Band fertigstellen, aber "sein Projekt" lebt weiter. Im übrigen stammt auch noch der 2. Band zum Teil von Amiet, er ist als Urheber angegeben und Hans Sigrist, der ihn fortgesetzt hat, schreibt in der Einleitung, dass die abgeschlossenen Kapitel aus Amiets Manuskript unverändert übernommen wurden. Mit einem "Artikel" wie Bruno Amiet stellst du jemanden, dem an seriöser enzyklopädischer Arbeit liegt, vor ein Dilemma - ich mag sowas nicht stellenweise verbessern, weil es mir einfach grundsätzlich zu schlecht ist. Am Ende würde dann wieder eine Grossarbeit wie Robert Glutz von Blotzheim daraus, der auch als ärgerliche HLS-Abkupferei angefangen hat und den ich dann eigentlich aus Verärgerung umfangreich ausgebaut habe. Aber das mag man auch nicht immer... - Irgendwie erinnert mich dein Satz zur Kantonsgeschichte auch an das Zeug, das mal im Artikel Franz Josef Gassmann stand. Aus unverstandenen Bruchstücken wurden da Absurditäten gebastelt - siehe meine Kommentare auf der Diskussionsseite. Das habe ich dann ausgebügelt. Meine Vorstellung ist jedenfalls: Wer einen enzyklopädischen Artikel schreibt, sollte sich schon etwas vorbereiten, ein Minimum an Literatur besorgen und verwenden. Gestumblindi 21:15, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Bastoria: Du schreibst auf deiner Benutzerseite "Aktivität am 25. Februar 2016 aus Ärger über einen Administratoren eingestellt" - sind es meine Beiträge hier, die dich so geärgert haben? Wenn ja, dann tut mir das leid und ich würde mich freuen, wenn du nochmal darüber schlafen und den Ärger vielleicht überwinden könntest. Denn natürlich ist deine Mitarbeit hier willkommen! Und was ich schrieb, war kein "administrativer" Kommentar, sondern meine persönliche Meinung als Wikipedianer - die offensichtlich von vielen nicht geteilt wird, auch nicht von dir. Ich bleibe dabei, dass mir eine Vorgehensweise wie im Artikel Bruno Amiet nicht gefällt, aber ich kann (da ja auch die Community schon 2011 diesbezüglich deutlich gesprochen hat) niemanden daran hindern, aus einer anderen Einschätzung heraus so zu arbeiten. Wer findet, das sei die richtige Art, die Enzyklopädie auszubauen, kann so fortfahren. Es sei aber erlaubt, dies zu kritisieren und eine andere Position einzunehmen - geht nicht persönlich gegen dich. Gestumblindi 22:29, 25. Feb. 2016 (CET)
Wikipedia:Textplagiat wurde von mir angelegt, damit die Plagiat-Paranoia nicht überhand nimmt. Es ist besser, wenn man viele Quellen zur Verfügung hat, selbstständig zu formulieren. Stützt man sich aber auf 1 Quelle, so ist die Grenze zur URV dann nicht überschritten, wenn man enzyklopädisches Fachvokabular verwendet. Das beanstandete Beispiel zu Solothurn ist alles andere als unschön, sondern gibt korrekt wieder, was der Fall ist. Dafür stehen nur sehr begrenzt Formulierungen in der deutschen Sprache zur Verfügung. Was bitteschön kann man für das Themengebiet Solothurner Geschichte schreiben? Solothurn muss ja bleiben, man kanns ja nicht aus URV-Paranoia-Gründen sagen wir nach Bern verlegen. Und Historie hat hier etwas journalistisches und ist auch als Fremdwort eher abzulehnen. Wenn er nunmal viele Arbeiten zur S. G. veröffentlicht hat, dann ist es albern, eine halbe Stunde zu überlegen, wie man eine vom Wortlaut der Vorlage möglichst weit entfernte Formulierung findet: Eine nicht geringe Zahl von historischen Arbeiten zur Ambassadorenstadt floss aus seiner Feder. --Historiograf (Diskussion) 21:01, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Historiograf: Das ist nicht das, worum es mir geht - siehe meine ausführliche Antwort auf Bastoria, die ich gerade weiter oben gepostet habe. Es geht mir darum, dass wir nicht einfach 1 Vorlage nehmen und dann so tun, als hätten wir einen Artikel geschrieben. Gestumblindi 21:16, 23. Feb. 2016 (CET)
- Ich bin irgendwo dazwischen. Grundsätzlich teile ich deine Auffassung, Gestumblindi, dass Wikipedia-Artikel tatsächlich selbst formuliert sein sollten und nicht eine andere Quelle einfach nur ein bisschen verdreht wiedergeben sollten. Historiografs Haltung teile ich nicht und eine quasi im Alleingang verfasste Seite Wikipedia:Textplagiat hat für mich nicht mal ansatzewsise einen Richtlinienstatus. Im konkreten Beispiel HSL/Bruno Amiet besteht kein urheberrechtliches Problem, weil schlichte Daten nicht geschützt sind, und es liegt meinem Verständnis nach auch kein Textplagat vor, weil der HLS-Eintrag kein ausformulierter Fließtext ist. Das Kernproblem, das du an diesem Beispiel ansprichst, ist meinem Verständnis nach, dass für den Wikipedia-Artikel keine einzige zusätzliche Quelle genutzt wird. Da sprechen wir dann eher über Artikelqualität, nicht über Urheberrecht/Plagiat. Ich stimme dir vollkommen zu, dass das unschön ist und dass die Gefahr der Fehlerübernahme groß ist, wenn nicht anhand weiterer Quellen gegengeprüft wird. Das ist aber vom Ausgangspost und dem allgemeinen Gegenstand von WP:URF ziemlich weit entfernt, oder? --Martina Disk. 19:13, 27. Feb. 2016 (CET)
- Du hast recht, das ist wohl schon keine "Urheberrechtsfrage" mehr. Es ist bloss eine Sache, die mich schon lange bewegt (siehe MB 2011) und es bot sich mir hier wieder mal ein Anlass für mein bekanntes Klagelied ;-) - Im übrigen wird ein HLS-Artikel aber, indem man die Darstellung einfach Satz für Satz etwas ausführlicher formuliert, übernimmt, wie es so oft geschieht - es werden in diesen Fällen also nicht nur die Fakten übernommen, sondern grundsätzlich auch die Darstellungsweise, einfach weniger komprimiert - m.E. schon plagiiert. Ein legales Plagiat mag sowas sein, aber auch ein legitimes? Nehmen wir Walter Bissegger als weiteres Beispiel: HLS: 1872 Matura, danach in Basel Stud. der Theologie (ein Semester), dann der Germanistik und Geschichte, in Leipzig der Philosophie, 1877 Dr. phil. Hier steht genau das gleiche, bloss etwas epischer: Nach dem Abschluss der Matura im Jahr 1872 studierte Bissegger ein Semester Theologie in Basel, ehe er sich der Germanistik und Geschichte zuwandte. Später studierte er Philosophie in Leipzig und wurde 1877 zum Doktor promoviert. Weiter geht es im HLS mit 1878-83 Mittelschullehrer und Lokalkorrespondent der NZZ in Basel, 1883-85 Auslandredaktor, 1885-1915 Chefredaktor der NZZ und in der Wikipedia mit: Er war von 1878 bis 1883 Mittelschullehrer und Lokalkorrespondent der Neuen Zürcher Zeitung in Basel. Von 1883 bis 1885 war er Auslandredaktor und anschliessend bis 1915 Chefredaktor der NZZ. Und so weiter... Gestumblindi 20:16, 27. Feb. 2016 (CET)
- Ich bin irgendwo dazwischen. Grundsätzlich teile ich deine Auffassung, Gestumblindi, dass Wikipedia-Artikel tatsächlich selbst formuliert sein sollten und nicht eine andere Quelle einfach nur ein bisschen verdreht wiedergeben sollten. Historiografs Haltung teile ich nicht und eine quasi im Alleingang verfasste Seite Wikipedia:Textplagiat hat für mich nicht mal ansatzewsise einen Richtlinienstatus. Im konkreten Beispiel HSL/Bruno Amiet besteht kein urheberrechtliches Problem, weil schlichte Daten nicht geschützt sind, und es liegt meinem Verständnis nach auch kein Textplagat vor, weil der HLS-Eintrag kein ausformulierter Fließtext ist. Das Kernproblem, das du an diesem Beispiel ansprichst, ist meinem Verständnis nach, dass für den Wikipedia-Artikel keine einzige zusätzliche Quelle genutzt wird. Da sprechen wir dann eher über Artikelqualität, nicht über Urheberrecht/Plagiat. Ich stimme dir vollkommen zu, dass das unschön ist und dass die Gefahr der Fehlerübernahme groß ist, wenn nicht anhand weiterer Quellen gegengeprüft wird. Das ist aber vom Ausgangspost und dem allgemeinen Gegenstand von WP:URF ziemlich weit entfernt, oder? --Martina Disk. 19:13, 27. Feb. 2016 (CET)
Wenn du nicht verstehen willst, dass Fakten schutzlos sind, ist jede weitere Diskussion sinnlos. Die Wiedergabe eines Lebenslaufs erfolgt in biographischen Nachschlagewerken chronologisch, die Darstellungsweise hat keinerlei Eigentümlichkeit (§ 2 UrhG), sondern folgt Mustern, die seit Jahrzehnten den Text von biographischen Nachschlagewerken wie dem Kürschner bestimmen: eine stichwortartige Zusammenfassung von Lebensstationen. Ich finde es schlimm, dass solche Leute wie du sich als Experten aufspielen. --Historiograf (Diskussion) 21:03, 1. Mär. 2016 (CET)
- @Historiograf: Ich bin mit dir ja völlig einig, dass urheberrechtlich hier wohl kein Problem besteht, und habe auch schon in meiner Antwort auf Martina oben geschrieben, dass es nicht mehr um eine "Urheberrechtsfrage" geht. Fakten sind schutzlos, in Ordnung - und mit meinen sonstigen Bedenken bin ich hier eigentlich nicht auf der richtigen Seite, ich gebe es zu. Gestumblindi 21:07, 1. Mär. 2016 (CET)
- Trotz Histos - mal wieder - Brüllerei in Fettschrift möchte ich dein grundsätzliches Anliegen,Gestumblindi, nochmal ausdrücklich unterstützen. Rechtlich vielleicht und knapp zulässig heißt noch lange nicht, dass wir das auch so machen müssen oder gar sollten. Ziel und Goldstandard sollte immer sein, glasklar eigene Texte für Wikipedia zu verfassen. --Martina Disk. 03:20, 2. Mär. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Martina Disk. 03:20, 2. Mär. 2016 (CET)
Anfrage zum Verbleib von Bildrechten, wenn der Autor der Datei (Inhaber der ursprünglichen Bildrechte) seit viel mehr als 70 Jahren verstorben ist
Zum Demonstrieren der Raumaufteilung eines historistischen Schlosses möchte ich einen Erdgeschoss-Grundriss in meinen zugehörigen Wikipedia-Artikel einstellen, der um das Jahr 1900 herum in Rahmen einer ganzen Fotoserie zu diesem Schloss veröffentlicht worden ist. Der Fotograf ist seit viel mehr als 70 Jahren tot. Bei meiner Anfrage an die Verwaltung des Hauses wurde mir mitgeteilt, dass die ursprünglichen Bildrechte schon vor ewigen Zeiten an den Eigentümer des Gebäudes übertragen worden sind. Bisher dachte ich in Bezug auf meine Wikipedia-Aktivitäten, dass eine "räumliche" Fotoaufnahme bzw. die fotografische Wiedergabe einer Zeichnung 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers als gemeinfrei gelten und dass sich damit auch die eventuell übertragenen Bildrechte erledigt haben. Meine Frage: Bestehen die Bildrechte 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen fort, wenn er die Bildrechte zu Lebzeiten an den Eigentümer der Liegenschaft abgetreten hat, die auf seinen Fotos dargestellt wird - oder erlöschen diese Bildrechte nach 70 Jhren grundsätzlich? Danke für die Antwort! Gruss --Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 12:05, 19. Feb. 2016 (CET)
- Die Urheberrechte - das sind die für die Wikipedia interessanten Rechte - sind nach deutschem Recht nicht übertragbar und erlöschen 70 (+1) Jahre nach dem Tod. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 12:07, 19. Feb. 2016 (CET)
Herzlichen Dank für diese sehr wichtige Information. Da sowohl der Fotograf "Herrmann Rückwardt" als auch der Architekt des Hauses und damit der Inhaber an der Idee des Grundrisse "Ernst von Ihne" seit viel mehr als 70 Jahren verstorben sind, kann ich wohl mit einem gewissen Recht auf diese Abbildung zurück greifen. Ist es denn üblich bzw. möglich, in der Bildunterschrift zumindest auf jene Institution zu verweisen, die meint, dass sie die Bildrechte inne hat z. B. mit der Formulierung: Aktuelle Bereitstellung der Abbildung durch das Archiv des ... oder durch die Stiftung des...- oder so ähnlich? Gruss--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 13:08, 19. Feb. 2016 (CET)
- In der Bildunterschrift ist das nicht üblich und würde ziemlich sicher auch entfernt werden. Jede Datei hat aber eine Dateibeschreibungsseite, wo im Feld Quelle angegeben wird, wo der Hochladende die Datei her hat. Da kannst du "zur Verfügung gestellt von ..." o. ä. reinschreiben. Gruß -- Rosenzweig δ 13:29, 19. Feb. 2016 (CET)
Danke Rosenzweig, so werde ich es machen und hoffen, dass der "Bereitsteller" damit zufrieden ist. Auf jeden Fall möchte ich nicht, dass er durch meine Aktion total verprellt wird, zumal ich seine Mitwirkung auch noch bei späteren Wikipedia-Aktivitäten zu seinem Schloss benötige! Bin froh, auf dieser Seite bzw. auf der Seite für Anfängerfragen immer solch erschöpfende Antworten zu erhalten. Auf diese Weise kommt man als Anfänger auch gut ohne einem Mentor zurecht! Gruss --Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 16:04, 19. Feb. 2016 (CET)
Historische Karte von Sulzbach
Für den Artikel Ortsbefestigung (Sulzbach am Main) würde ich gerne die Karte auf [3] nutzen. Die KArte stammt von 1845, die Kolorierung ist aber erst später durchgeführt worden. Kann ich diese aufgrund des Alters direkt bei Commons hochladen? Gibt es die entsprechende Karte auch ohne (c) Wasserzeichen?--Salino01 (Diskussion) 10:58, 21. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Salino01, solche Kolorierungen behandeln wir als urheberrechtlich nicht schutzfähig, es sei denn, es liegt eine besonders künstlerische Gestaltung vor. Das Wasserzeichen ist leider Copyfraud. Du musst wohl eine Anfrage an die Behörde schicken, um es entfernen zu lassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 21. Feb. 2016 (CET)
Die bilder zu der "Neuen Kirche" in Emden sind nicht freigegeben für eine Nutzung. Ich bin der Urheber und habe dies nicht legalisiert. Olaf Mahlstedt (nicht signierter Beitrag von 2003:40:EF56:EE36:8470:F353:7DCE:1792 (Diskussion | Beiträge) 17:10, 5. Feb. 2016 (CET))
- Zu den Bildern läuft gerade eine Überprüfung. Bitte schreiben Sie an <mailto:permissions-de@wikimedia.org> um dort direkt mitzuwirken. Grüße --h-stt !? 18:10, 5. Feb. 2016 (CET)
Altes Signalbuch der DDR
Hallo, ich habe ein altes Signalbuch der DDR (Dienstvorschrift 301, DV 301). Wie sehen hier die Rechte aus? Ich würde sagen, es gibt keine (mehr), da es damals Gesetzescharakter hatte, ausdrücklich zur Weitergabe an Dritte freigegeben war und im Übrigen die DDR lange nicht mehr existiert. --PittySauna (Diskussion) 12:45, 22. Feb. 2016 (CET)
- Dennoch ist so ein Werk wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt und die Rechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Co-Autors. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:00, 22. Feb. 2016 (CET)
- Und wer hat an diesem ehemaligen DDR-Gesetz nun das Urheberrecht? --PittySauna (Diskussion) 15:03, 22. Feb. 2016 (CET)
- Interessehalber, von wann ist die DV 301, die du besitzt? Funkruf WP:CVU 16:37, 22. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe diverse in Bruchstücken. Eine vollständige ist von 1989. --PittySauna (Diskussion) 19:15, 22. Feb. 2016 (CET)
- Interessehalber, von wann ist die DV 301, die du besitzt? Funkruf WP:CVU 16:37, 22. Feb. 2016 (CET)
- Und wer hat an diesem ehemaligen DDR-Gesetz nun das Urheberrecht? --PittySauna (Diskussion) 15:03, 22. Feb. 2016 (CET)
Eugène Cattin
Der Schweizer Unternehmer Eugène Cattin (gestorben 1947) hat in seiner Freizeit ein bisschen fotografiert. Im WP:Kurier wird jetzt berichtet, dass seine Fotos nach Commons hochgeladen werden/wurden. Aus der Beschreibung bei c:Category:Images by Eugène Cattin werde ich nicht schlau, ist damit das Jahr 2018 vorverlegt? Hochladen nach Commons ja, gemeinfrei 2016 ja, siehe c:Template:Images by Eugène Cattin. Oder doch nein? Gibt es irgendwo ein Urheberrecht-für-Dummies, in dem das erklärt wird, was hier läuft? --Goesseln (Diskussion) 23:40, 22. Feb. 2016 (CET)
- @Goesseln: Du hast Recht, die Bilder sind noch nicht gemeinfrei. Allerdings liegt dem Support-Team eine Freigabe des Archivs vor, das in diesem Fall der Rechteinhaber ist. Daher ist an den Bildern auch eine Creative-Commons-Lizenz und ein OTRS-Freigabe-Baustein vermerkt. Grüße, ireas (Diskussion) 23:46, 22. Feb. 2016 (CET)
- Eigentlich ist das auf der Kategorienseite von Commons auch klar und deutlich beschrieben: Die Bilder sind bis Ende 2017 urheberrechtlich geschützt, das hochladende Staatsarchiv des Kantons Jura (Archives cantonales jurassiennes) ist aber im Besitz dieser Rechte und hat die Bilder unter einer CC-BY-Lizenz freigegeben. Alles in Butter! Gestumblindi 23:50, 22. Feb. 2016 (CET)
- thx und unten eine Nachfrage:
- Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden ... Du musst den Namen des Autors ArCJ nennen.
- Das heißt: ich kann ab sofort eine Fotosammlung oder ähnliches mit diesen Fotos anreichernd, und es genügt, 1. CC BY 4.0 und 2. Rechteinhaber ArCJ zu schreiben (und 3. eventuell noch WP:Commons? ). ok.
- Frage: auf welche „Rechte“ wird da hingewiesen, wenn ArCJ dabei als „Rechteinhaber“ angeführt wird ? Mit CC BY 4.0 hat ArCJ doch auf alle Rechte verzichtet, außer dass es genannt werden muss, nicht einmal der Fotograf muss genannt werden. Oder wieder alles ganz anders?
- --Goesseln (Diskussion) 00:29, 23. Feb. 2016 (CET)
- Das Archiv wünscht laut Baustein als Attribution im Rahmen der CC-BY-Lizenz seinen Namen (in der Kurzform ArCJ) und die Signatur des Bildes, nehmen wir als Beispiel Datei:ArCJ - 1 homme, 2 femmes - 137 J 1948 a.tif - da steht Attribution: ArCJ, 137 J 1948 a. Das solltest du also angeben, dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz. Da das ArCJ in der Attribution mit einem Link auf http://archivescantonales.jura.ch/ hinterlegt ist, vermute ich, dass dies als Bestandteil der vorgesehenen Rechteinhaber-Angabe gedacht ist (wo technisch möglich). Sie scheinen nicht zu verlangen, dass der Fotograf genannt werden muss, aber sinnvoll wäre das sicher auch ganz abgesehen von urheberrechtlichen Fragen. Wikimedia Commons als Quelle braucht nicht genannt zu werden, aber auch dies kann m.E. sinnvoll sein. Ein Ping an Micha, der vielleicht mehr dazu sagen bzw. mich, falls nötig, korrigieren kann :-) Gestumblindi 00:40, 23. Feb. 2016 (CET)
- Alles soweit richtig. Also bis und mit 2017 bei einem Bild angeben: "ArCJ, Signatur" reicht. Link auf das Institut ist nicht nötig. Es dient eher hier zur Aufklärung, was "ArCJ" eigentlich ist. Und ganz genau genommen, muss man auch bei CC-BY den Link auf die Lizenz angeben! Siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, denn bei der Nammensnennungsklausel steht, man müsse "(...) einen Link zur Lizenz beifügen (...)". Das ist also nicht erst eine Frage der sa-Klausel, wie sie häufig damit assoziert wird. Keine sa-Klausel besagt nur, dass Derivative, die die Schöpfungshöhe übersteigen, so nicht mehr zwignend selbst unter eine CC-Lizenz gestellt werden müssen wie das ursprüngliche Material. Wie auch immer: Das Archiv möchte eigentlich nur eine Namens- und Signaturnennung. Für den Namen reicht die Abkürzung "ArCJ". Ab 2018 wird die Vorlage ohnehin für alle Bilder ausgetauscht und es ist keine CC-by-Lizenz mehr sondern die Bilder sind schlicht gemeinfrei und es folgt dann eine unverbindliche Bitte, das Institut und die Signatur jeweils zu nennen, analog dieses Dokumentes des Bundesarchivs: [4]. --Micha 09:07, 23. Feb. 2016 (CET)
- Das Archiv wünscht laut Baustein als Attribution im Rahmen der CC-BY-Lizenz seinen Namen (in der Kurzform ArCJ) und die Signatur des Bildes, nehmen wir als Beispiel Datei:ArCJ - 1 homme, 2 femmes - 137 J 1948 a.tif - da steht Attribution: ArCJ, 137 J 1948 a. Das solltest du also angeben, dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz. Da das ArCJ in der Attribution mit einem Link auf http://archivescantonales.jura.ch/ hinterlegt ist, vermute ich, dass dies als Bestandteil der vorgesehenen Rechteinhaber-Angabe gedacht ist (wo technisch möglich). Sie scheinen nicht zu verlangen, dass der Fotograf genannt werden muss, aber sinnvoll wäre das sicher auch ganz abgesehen von urheberrechtlichen Fragen. Wikimedia Commons als Quelle braucht nicht genannt zu werden, aber auch dies kann m.E. sinnvoll sein. Ein Ping an Micha, der vielleicht mehr dazu sagen bzw. mich, falls nötig, korrigieren kann :-) Gestumblindi 00:40, 23. Feb. 2016 (CET)
- Eigentlich ist das auf der Kategorienseite von Commons auch klar und deutlich beschrieben: Die Bilder sind bis Ende 2017 urheberrechtlich geschützt, das hochladende Staatsarchiv des Kantons Jura (Archives cantonales jurassiennes) ist aber im Besitz dieser Rechte und hat die Bilder unter einer CC-BY-Lizenz freigegeben. Alles in Butter! Gestumblindi 23:50, 22. Feb. 2016 (CET)
- @Micha: "Und ganz genau genommen, muss man auch bei CC-BY den Link auf die Lizenz angeben!" - habe ich ja oben geschrieben: ... dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz. Gestumblindi 12:39, 23. Feb. 2016 (CET)
- Klar, ich sag ja nur, dass das Archiv in erster Linie genannt werden will. Ob die Lizenz nun klitzeklein eingehalten wird (also Link auf die Lizenz) ist ihm egal, da ja ohnehin in zwei Jahren die rechtliche Situation anders aussieht. Darum: ArCJ und Signatur reicht. --Micha 16:31, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Micha: "Und ganz genau genommen, muss man auch bei CC-BY den Link auf die Lizenz angeben!" - habe ich ja oben geschrieben: ... dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz. Gestumblindi 12:39, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Goesseln: Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn der Urheber oder der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts ein Werk unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, bedeutet das nicht, dass er auf alle Rechte verzichtet. Freie Lizenzen und Gemeinfreiheit sind zwei grundverschiedene Dinge und eigene Rechte verschwinden nicht dadurch, dass man anderen welche einräumt. Ein Urheber kann sein Urheberrecht überhaupt nicht veräußern und das im Rahmen von CC-xy zur Verfügung gestellte Nutzungsrecht schränkt die bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte nur in soweit ein, dass jetzt (logischerweise) kein Exklusives Nutzungsrecht mehr vergeben werden kann, dass irgendjemandem, die ausschließliche Nutzung dieses Bildes zubilligen würde.
- Abgesehen davon steht es dem Urheber (und auch dem Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts) steht es jedoch frei, neben der CC-Lizenz noch beliebige andere (auch kostenpflichtige) Lizenzen und Nutzungsrechte zu vergeben, und natürlich darf er selbst das Werk auch nach seinem eigenen Gutdünken nutzen. // Martin K. (Diskussion) 11:29, 23. Feb. 2016 (CET)
Ich habe in die Seite forschungsportal Sachsen-Anhalt einen Screenshot eingefügt, der jetzt als Urheberrechtsverletzung zur Löschdiskussion steht. Ich bin Projektleiter dieses Portals und habe die gesamte Entwicklung geleitet seit 1999. Das Layout der Seite ist käuflich erworben, die Agentur ist im Impressum benannt. Die Seitendarstellung unterliegt keinem Urheberschutz, jeder kann die Seite nutzen und verwenden. Bilder in Projekten oder News verantworten die Personen selbst. Ich kann Bild ist auf Twitter und join.me ebenfalls verwendet. Was muss ich tun, damit die Verwendung die formalen Kriterien erfüllt, vielleicht habe ich etwas übersehen? Vielen Dank für die Mühe. --Sternchen54 (Diskussion) 14:22, 24. Feb. 2016 (CET)
- Die Verwendung auf Twitter und dergl. ist kein Maßstab. Auf dem Screenshot sind möglicherweise urheberrechtlich geschützte Symbole, auf jeden Fall aber auch zwei Fotos vorhanden. Von Rechts wegen müssen die Fotografen dieser Bilder zustimmen, dass sie einer freien Lizenz unterliegen und damit auch ohne Rückfrage kommerziell verwendet und ggf. bearbeitet (hier also z.B. ausgeschnitten) werden. Entsprechende Hinweise finden sich auch schon auf der Löschdiskussionsseite (c:Commons:Deletion requests/File:22.02.2016-08-24-58-e155.png). --Magnus (Diskussion) für Neulinge 14:33, 24. Feb. 2016 (CET)
Datei:Ralph_Erwin_Madame-1.jpg
Schallplattenhülle von Willy Herzig, kann die auf die hauptseite? Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 17:40, 27. Feb. 2016 (CET)
- Wer ist denn da der Urheber, Polentarion? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:57, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ja weiss ichs? Willy Herzig wäre vermutlich der Zeichner. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 14:58, 28. Feb. 2016 (CET)
- Na dann müsste man mal zügig einen Löschantrag stellen, würde ich sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:49, 28. Feb. 2016 (CET)
- LA gestellt. -- Rosenzweig δ 18:57, 29. Feb. 2016 (CET)
- Na dann müsste man mal zügig einen Löschantrag stellen, würde ich sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:49, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ja weiss ichs? Willy Herzig wäre vermutlich der Zeichner. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 14:58, 28. Feb. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 01:12, 10. Mär. 2016 (CET)
Autor bittet um Vollzitat
Ein Gastautor einer Zeitung schreibt am Ende eines Artikels: "Ich bitte, dieses Schreiben nicht in sinnverändernden Einzelheiten, sondern stets in seiner Gesamtheit zu zitieren". Ist dies zitatrechtlich als eine Erlaubnis bzw. als "freie Lizenz" zu verstehen, um den Artikel in seiner Gesamtheit zitieren zu dürfen? Rosenkohl (Diskussion) 11:19, 16. Feb. 2016 (CET)
- Eine freie Lizenz sicher nicht. Ich würde diese Erklärung sogar ausdrücklich als ausdrückliches Veränderungsverbot lesen. Meine Auslegung der Erklärung ginge dahin, dass der Urheber ausdrücklich ein Großzitat wünscht - und damit auch erlaubt - wo das Zitatrecht nur ein Kleinzitat erlauben würde. Benedictus Levita (Diskussion) 11:30, 16. Feb. 2016 (CET)
- Na ja, das mag sein. Da allerdings die Nutzung dann nicht auf Grundlage urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen erfolgt, kann ein solches (unechtes) „Großzitat“ auch nicht in Wikipedia genutzt werden (@Rosenkohl). Denn eine Lizenzierung unter CC-by-sa/3.0 bzw. einer kompatiblen Lizenz kann der Aussage jedenfalls nicht entnommen werden – die Intention des Autors läuft dem Sinn und Zweck freier Lizenzen (Änderbarkeit) ja sogar diametral entgegen. Insofern endet die Nutzbarkeit in Wikipedia entsprechend den Lizenzbestimmungen weiterhin dort, wo sie nicht mehr durch urheberrechtliche Schrankenregelungen gedeckt ist. Der Hinweis ist mithin also, soweit ersichtlich, für die Nutzung in Wikipedia ohne Bedeutung. — Pajz (Kontakt) 00:01, 24. Feb. 2016 (CET)
- Dem stimme ich vollumfänglich zu. Veränderungsverbot und CC-[ohne ND]-Lizenzen passen nicht zusammen. Benedictus Levita (Diskussion) 12:34, 25. Feb. 2016 (CET)
- +1. Wobei aber natürlich das Zitatrecht durch eine solche Bitte nicht außer Kraft gesetzt wird. --Martina Disk. 18:45, 27. Feb. 2016 (CET)
- Dem stimme ich vollumfänglich zu. Veränderungsverbot und CC-[ohne ND]-Lizenzen passen nicht zusammen. Benedictus Levita (Diskussion) 12:34, 25. Feb. 2016 (CET)
Logo der Energie Burgenland
Konkret geht es um
Das Logo ist offensichtlich seit 2013 Teil der Wikipedia und findet Verwendung in Energie Burgenland. Allerdings bin ich überrascht darüber, da hierfür – soweit ich erkennen kann – keine Genehmigung vorliegt. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass Trademark + PD-TextLogo ausreichend hierfür wären. Ergo: Müsste es entfernt werden? --Rothwild (Diskussion) 18:21, 22. Feb. 2016 (CET)
- Inwiefern siehst du da einen Unterschied zu den anderen Dateien in der Kategorie:Datei:LogoSH? Die meisten dürften bei genauerer Betrachtung problematisch sein. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 11:25, 23. Feb. 2016 (CET)
- Konkret keinen – allerdings wundert es mich, dass das Logo hier Verwendung finden kann, wenn keine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. Selbst im Zusammenhang mit einer Verwendung in rein enzyklopädischen Zwecken müsste doch eine Genehmigung vorliegen – oder Missverstehe ich hierbei das Marken- und Namensrecht. Bei einfach geometrischen Figuren verstehe ich die mögliche Verwendung noch, bei komplexen Signet, wie dem hier vorliegenden, bin ich vielleicht in der Rechtsprechung nicht firm genug … --Rothwild (Diskussion) 12:51, 23. Feb. 2016 (CET)
- Ich zitiere noch Wikipedia in entsprechendem Baustein » Da die Auswirkungen auf die Nutzung dieser Werke in der Wikipedia noch nicht abzusehen sind, raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers vorliegt, diese Werke unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. – das Logo hier wurde 2016, in veränderter Form, hochgeladen. – Darf es jetzt Verwendung finden? Ich halte das für schwierig, ohne entsprechenden Lizenzbaustein … --Rothwild (Diskussion) 13:18, 23. Feb. 2016 (CET)
- Konkret keinen – allerdings wundert es mich, dass das Logo hier Verwendung finden kann, wenn keine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. Selbst im Zusammenhang mit einer Verwendung in rein enzyklopädischen Zwecken müsste doch eine Genehmigung vorliegen – oder Missverstehe ich hierbei das Marken- und Namensrecht. Bei einfach geometrischen Figuren verstehe ich die mögliche Verwendung noch, bei komplexen Signet, wie dem hier vorliegenden, bin ich vielleicht in der Rechtsprechung nicht firm genug … --Rothwild (Diskussion) 12:51, 23. Feb. 2016 (CET)
- Mir war so als ob man bei Logos, die von offizieller Seite eh ihr Logo frei zum Download propagieren, dass eine Verwendung dieses hier mindestens auch erwünscht ist. ↔ User: Perhelion 00:48, 25. Feb. 2016 (CET)
- Aber für eine sichere Verwendung ist das doch etwas dünn, oder? Ich meine, wer zahlt am Ende den Rechtsanwalt, der eine einstweilige Verfügung erlassen hat? --Rothwild (Diskussion) 12:19, 25. Feb. 2016 (CET)
- Am schmerzlosesten und sichersten wäre wohl eine dortige kurze Email-Nachfrage. ↔ User: Perhelion 17:16, 27. Feb. 2016 (CET)
- Aber für eine sichere Verwendung ist das doch etwas dünn, oder? Ich meine, wer zahlt am Ende den Rechtsanwalt, der eine einstweilige Verfügung erlassen hat? --Rothwild (Diskussion) 12:19, 25. Feb. 2016 (CET)
- Mir war so als ob man bei Logos, die von offizieller Seite eh ihr Logo frei zum Download propagieren, dass eine Verwendung dieses hier mindestens auch erwünscht ist. ↔ User: Perhelion 00:48, 25. Feb. 2016 (CET)
Urheberrechte
Artikel Vogelsberg
Hallo, möchte die Texte ,das Vorwort auf der Seite " Vogelsberg" https://de.wikipedia.org/wiki/Hessen
Der Vogelsberg ist ein Mittelgebirge in Hessen und erreicht im Taufstein eine Höhe von 773 m ü. NHN[1]. Er ist Teil des Osthessischen Berglandes und das größte geschlossene Massiv aus Basalt in Europa. Große Teile seiner Hochlagen nimmt der Naturpark Hoher Vogelsberg ein. Über den Vogelsberg verläuft auch die Rhein-Weser-Wasserscheide.
und die geographische Seite
Geografische Lage[Bearbeiten] Der Vogelsberg liegt im Vogelsbergkreis rund 60 km nordöstlich von Frankfurt zwischen Alsfeld, Fulda, Büdingen und Nidda. Im östlichen Norden schließt sich in einigem Abstand der Knüll an, im Osten die Rhön, im Südosten der Spessart und im Südwesten die tiefliegende Wetterau, die in gleicher Richtung in die südhessische Niederungslandschaft des Rhein-Main-Gebiets übergeht. Demgegenüber geht der Vogelsberg in nordwestliche Richtungen in Teile des Westhessischen Berglandes über, die den Vogelsberg noch im Namen tragen und die Basaltgesteine ihres Namensgebers noch bis deutlich außerhalb des eigentlichen Vogelsberges weitertragen.
veröffentlichen für einen Reisevorschlag in einem Forum zur Bekanntmachung und Anregung .
Frage : Wie mache dies kenntlich mit dem Hinweis auf die Autoren ??
a) Wenn zum Beispiel im Vorwort kein Autor sichtbar ist. b) wie finde ich den richtigen Autor , hier in diesem Beispiel.
Richard Schiebel richard.schiebel@gmx.de (nicht signierter Beitrag von 2003:51:AC26:38EF:644E:A032:256:E1FE (Diskussion | Beiträge) 13:24, 26. Feb. 2016 (CET))
- Hallo, solche kurzen Textabschnitte von Sachtexten mit einer Länge von zwei bis drei Sätzen sind urheberrechtlich gar nicht schutzfähig, die kannst du also einfach ohne Autorenangabe verwenden. Wenn du einen längeren Textabschnitt verwenden willst, befolge die Hinweise auf Wikipedia:Weiternutzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:22, 26. Feb. 2016 (CET)
- Das halte ich für zu pauschal. Auch zwei, drei Sätze können so ausgefallen sein, dass sie urheberrechtlichen Schutz genießen. es wäre vielmehr zu empfehlen, den jeweilige Wikipedia-Artikel als Quelle anzugeben und zu verlinken, samt Link auf die versionsgeschichte und die Lizenz. Der Kurzhinweis wäre dann ewa "Quelle: Wikipedia "Vogelsberg", Autoren, Lizenz: CC-BY-SA 3.0". Das solle wohl auf jede Website passen... --Martina Disk. 19:22, 27. Feb. 2016 (CET)
Ist die Art des Zitierens, in diesem Artikel ist es eher das Hineinkopieren hanzer Textpassagen unter Zuhilfenahme der Zitatfunktion, zulässig? Haster (Diskussion) 18:41, 15. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Haster, urheberrechtlich ist das unproblematisch, aus redaktioneller Sicht kann man sich da sicher streiten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:02, 28. Feb. 2016 (CET)
Hallo zusammen,
der ursprüngliche Artikel zum Theater Plauen-Zwickau wurde im März 2013 aus dem Artikel Plauen herauskopiert. Gibt es eine Möglichkeit diese "wikipediainterne" URV nachträglich gerade zu biegen und die Versionsgeschichte zu importieren?
--n8eule78 (Diskussion) 16:15, 16. Feb. 2016 (CET)
- Hallo n8eule78, das ist möglich, urheberrechtlich aber nicht erforderlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:01, 28. Feb. 2016 (CET)
Bilder vom Schweizer Parlament: Zu restriktive Nutzungsbedingungen für Wikipedia und Wikimedia Commons?
Wikipedia verwendet zahlreiche Bilder, die vom Schweizer Parlament stammen, meist eingebunden wie Wikimedia Commons. Zur Nutzung heisst es typischerweise:
«This image is from the web site of the Swiss Federal Assembly, the parliament of Switzerland. It can be used by anyone for any purpose, provided that the source of the image, http://www.parlament.ch, is properly attributed.»
Und:
«© The copyright holder of this file, Swiss Federal Assembly, allows anyone to use it for any purpose, provided that the copyright holder is properly attributed. Redistribution, derivative work, commercial use, and all other use is permitted. Attribution: http://www.parlament.ch»
Und:
«This work is free and may be used by anyone for any purpose. If you wish to use this content, you do not need to request permission as long as you follow any licensing requirements mentioned on this page. […]»
Beispiel: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nationalratssaal_Wintersession_2006.jpg
Leider stimmen diese Angaben nicht mit den aktuellen Nutzungsbedingungen, wie sie unter https://www.parlament.ch/de/services/suche-fotogalerie/fotos-nutzungsbedingungen abrufbar sind, überein. Gemäss diesen Bedingungen ist die Nutzung auf «nichtkommerzielle Zwecke» beschränkt und eine «Nutzung für kommerzielle Zwecke» wird ausdrücklich als «nicht zulässig» bezeichnet.
Auch ansonsten sind die Nutzungsbedingungen sehr restriktiv. So heisst es unter anderem auch: «Eine elektronische Speicherung von Bilddaten zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe der Bilder an Dritte ist nicht gestattet.»
Und so weiter …
Ich frage mich im Ergebnis, ob Bilder, die vom Schweizer Parlament stammen, überhaupt noch bei Wikipedia und Wikimedia Commons verwendet werden können.
--ZRH (Diskussion) 12:11, 23. Feb. 2016 (CET)
- @ZRH: Wie du der Bildbeschreibungsseite entnehmen kannst, liegt dem Support-Team eine Freigabe für das genannte und ähnliche Bilder vor. Da meine Französischkentnisse etwas eingerostet sind, kann ich diese aber nicht genau überprüfen. Grüße, ireas (Diskussion) 12:37, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Ireas: Ich kann diese Freigabe leider nicht abrufen, insofern möchte ich mich nicht darauf verlassen. Auch könnte sich die Freigabe inzwischen geändert haben. Angesichts der grassierenden Abmahnungen, gerade auch für Wikipedia-Bilder, möchte ich auf der sicheren Seite sein … --ZRH (Diskussion) 12:46, 23. Feb. 2016 (CET)
- @ZRH, Ireas, Gestumblindi: Normalerweise kannst man sich auf solche OTRS-Freigaben verlassen. Aber im konkreten Fall {{Parlament.ch}} würde ich an die Freigabe erhebliche Fragezeichen dran machen, weil aus dem Mailverkehr (zumindst wenn man der automatischen Übersetzung glaubt) nicht hervorgeht, dass dem Gegenüber klar war, dass diese Freigabe nicht nur für die Wikipedia, sondern für Jedermann gilt. Das wurde hier auch schon verschiedentlich diskutiert (z.B. gab es in Bezug auf {{Swiss Government Portrait}} sogar schon einen Löschantrag und diese Diskussionen 1, 2).
- Das hier aber nur als Warnung. Aus Vertraulichkeitsgründen müssen und sollten wir alles weitere innerhalb des Support-Teams klären. // Martin K. (Diskussion) 13:14, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: 1/2 OT: Den eigentlichen Text der E-Mails sollte man veröffentlichen können, im Zweifel könnte man ihn sowieso über eine Anfrage gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beschaffen. Dabei würden, wenn überhaupt, voraussichtlich lediglich die Namen von subalternen Parlamentsmitarbeitern anonymisiert werden. --ZRH (Diskussion) 13:30, 23. Feb. 2016 (CET)
- @ZRH: Wir haben aber einer Vertraulichkeitsvereinbarung zugestimmt, die auch in diesem Fall greift. Daher dürfen wir keine Details veröffentlichen. ireas (Diskussion) 13:35, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: 1/2 OT: Den eigentlichen Text der E-Mails sollte man veröffentlichen können, im Zweifel könnte man ihn sowieso über eine Anfrage gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beschaffen. Dabei würden, wenn überhaupt, voraussichtlich lediglich die Namen von subalternen Parlamentsmitarbeitern anonymisiert werden. --ZRH (Diskussion) 13:30, 23. Feb. 2016 (CET)
- Mist, das mit der Vertraulichkeitsvereinbarung, hier... Sonst hätte ich angeboten, das einfach mal eben zu übersetzen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 14:26, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Ireas: OK! (Bei mir funktioniert der Wiki-Link zur Vertraulichkeitsvereinbarung nicht.) --ZRH (Diskussion) 16:05, 23. Feb. 2016 (CET)
- @ZRH: Danke für den Hinweis! Da ist jemand auf den tollen Gedanken gekommen, den Seitentitel zu überschreiben … Ich habe den Link korrigiert. Grüße, ireas (Diskussion) 16:14, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Ireas: OK! (Bei mir funktioniert der Wiki-Link zur Vertraulichkeitsvereinbarung nicht.) --ZRH (Diskussion) 16:05, 23. Feb. 2016 (CET)
@Hadi: Da kannst du sicher weiterhelfen. --Micha 16:27, 23. Feb. 2016 (CET)
- @Micha: Wieso kann Hadi weiterhelfen? --ZRH (Diskussion) 20:27, 25. Feb. 2016 (CET)
- Weil er meines Wissens geholfen hat, diese Freigabe einzufädeln. Wenn also Nachbesserungen nötig wären, dann am besten mit seiner Hilfe. --Micha 23:17, 25. Feb. 2016 (CET)
- Sorry für mein bisheriges Schweigen, ich war in Deutschland und mein Notebook hatte keinen Strom, weil ich dummerweise keinen Adapter mitgenommen hatte... Ich werde nächsten Montag mit den Zuständigen in den Parlamentsdiensten sprechen und (erneut) auf das Problem hinweisen. Ich hoffe, die Zeit reicht für ein OK vor einer Löschung auf Commons! --Hadi (Diskussion) 22:15, 26. Feb. 2016 (CET)
- @Hadi: Am besten wäre natürlich eine transparente freie (CC-)Lizenz, die auf der Website des Parlaments steht und dort für jedermann nachprüfbar ist. Es ist immer unschön, wenn man sich auf mehr oder weniger nebulöse, unscharfe "diese Bilder dürfen verwendet werden"-Erklärungen mit Interpretationsspielraum stützen muss, die zudem in einer OTRS-Korrespondenz verborgen sind, deren Inhalt aus Vertraulichkeitsgründen nicht einfach so offengelegt werden kann. Einfach wäre es auch, wenn das OTRS eine normale, standardmässige CC-Lizenzerklärung erhalten hätte (mit einer klaren Angabe, für welche Bilder genau diese gilt), so dass die OTRS-Bearbeiter uns einfach bestätigen könnten: Ja, die bekannte Lizenz XYZ wurde von offizieller Stelle als für diese Bilder gültig bestätigt. Und wenn es eine solche Lizenz nicht gibt und eine kommerzielle Nutzung durch jedermann nicht möglich ist (was ich leider recht stark vermute, siehe auch die bereits von Martin Kraft verlinkte Commons-Löschdiskussion - das Template wurde damals m.E. mit einer unbefriedigenden Begründung behalten, die meine Bedenken nicht wirklich ausräumen konnte)... dann müssten wir die Lizenzvorlage und die Bilder wohl leider wirklich löschen. Gestumblindi 15:20, 27. Feb. 2016 (CET)
- Sorry für mein bisheriges Schweigen, ich war in Deutschland und mein Notebook hatte keinen Strom, weil ich dummerweise keinen Adapter mitgenommen hatte... Ich werde nächsten Montag mit den Zuständigen in den Parlamentsdiensten sprechen und (erneut) auf das Problem hinweisen. Ich hoffe, die Zeit reicht für ein OK vor einer Löschung auf Commons! --Hadi (Diskussion) 22:15, 26. Feb. 2016 (CET)
- Sorry, aber das tönt ein bisschen so, als wärest du daran interessiert, dass die Bilder gelöscht werden. Ist es wirklich notwendig, die Parlamentsdienste dauernd darauf aufmerksam zu machen, dass da vielleicht eventuell möglicherweise noch eine Lücke besteht? Oder dass sie vielleicht eigentlich etwas anderes wollen, als sie uns ursprünglich zugebilligt haben? Ich gehe ja auch nicht in ein Geschäft und sage dem Verkäufer, dass ich auch bereit wäre, das Doppelte zu zahlen, als was er verlangt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:57, 27. Feb. 2016 (CET)
- @PaterMcFly: Unsinn. Aber wenn solche unklaren Freigaben ewig verschleppt werden, stellt das ein nicht unerhebliches Risiko dar und wieder spricht dem Commons:Project scope/Precautionary principle. Sowas kann ganz gewaltig nach hintenlos gehen, spätens wenn die Schweizer Behörden mal gegen irgendeinen Nachnutzer vorgehen, der sich auf die hiesige Freigabe verlässt und damit gegen die Nutzungsbedingungen auf der Parlaments oder Bundesratswebsite verstößt. Und das untergräbt dann nicht nur das Vertrauen in das OTRS sondern bedeutet im Zweifel auch schlechte Presse für die Wikipedia.
- Kurzum: Allein daran, dass wir jetzt Jahre nach Erstellung dieses Bausteins über dessen Rechtsmäßigkeit diskutieren müssen, zeigt doch, dass es ein Fehler war das damals abzunicken statt nachzufragen. // Martin K. (Diskussion) 22:15, 27. Feb. 2016 (CET)
- @PaterMcFly: Da kann ich mich nur Martin K. anschliessen: Was für ein Interesse sollte ich an einer Löschung der Bilder haben? Natürlich bin ich sehr froh, wenn wir hier möglichst viele Bilder von Politikern, die sonst evtl. nur schwer zu erhalten sind, nutzen und für die Weiternutzung zur Verfügung stellen können. Aber aus den von Martin genannten Gründen ist es mir genauso wichtig, dass die Bilder auch wirklich unter einer transparenten, nachvollziehbaren Lizenz stehen, bei der wir uns wenigstens einigermassen sicher sein können, dass weder wir noch Weiternutzer, welche die Bilder im Vertrauen auf unsere Bildbeschreibung verwenden, eines Tages plötzlich Probleme kriegen. Du willst ja sicher auch nicht, dass es dann "Die Wikipedia hat behauptet, dass wir diese Bilder nutzen können, und nun sollen wir eine Busse zahlen!" heisst... Wenn es aber auf eine NC-Restriktion hinauslaufen sollte, könnten wir die Bilder nach unseren Prinzipien eben nicht behalten. Gestumblindi 00:07, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Hadi, Micha, Gestumblindi: Egal wie lange es dauert: es wäre gut, wenn wir diese Frage mal klären könnten. Dieser Custom-Lizenzbaustein hängt schon viel zu lange in der Luft - u.a. weil sich derjenige, der das damals angeleiert hatte, partout nicht nochmal nachfragen wollte.
- Das hatte übrigens schon zur Folge, dass offizielle Schweizer Stellen eine ordentliche Freigabe für Ihre Bilderspenden mit dem Hinweis auf eben diesen Baustein verweigerten. Was natürlich absurd ist, weil wir überhaupt keine Freigabe akzeptieren könnten die restriktiver als CC-BY-SA oder GFDL ist.
- Wie Gestumblindi schon schrieb, wäre es am besten, wenn die diese Bilder unter einer CC-BY-SA Lizenz auf Ihrer eigenen Website anbieten würden - mindestens sollten sie aber eine entsprechende Freigabe an permission-de@wikimedia.org schicken - gerne auch pauschal für alle bei ihnen veröffentlichen Bilder. // Martin K. (Diskussion) 22:15, 27. Feb. 2016 (CET)
- Bitte gebt mir ein paar Tage Zeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine gute Lizenz erhalten werden. Nach meinen Vorgesprächen hatte ich den Eindruck, dass beim Verfassen der bisherigen Lizenz, welche kommerzielle Nutzung ausschliesst, nicht klar war, das damit auch WP und Commons ausgeschlossen wurden. --Hadi (Diskussion) 22:23, 27. Feb. 2016 (CET)
- @Hadi, Martin Kraft, Micha: Wobei es ja um zwei Templates geht: commons:Template:Parlament.ch mit dem aktuell laufenden Löschantrag und commons:Template:Swiss Government Portrait, auf das ich damals aufgrund eines Berichts der SonntagsZeitung, der dieses Template aus meiner Sicht sehr in Frage stellte, den bereits erwähnten Löschantrag von 2012 gestellt hatte, der mit einem m.E. nicht überzeugend begründeten Behaltensentscheid abgearbeitet wurde. Die grundsätzliche Problematik scheint bei beiden ähnlich zu sein. Irgendwie witzig ist ja, dass der aktuelle Löschantrag auf die Parlament.ch-Vorlage von Jameslwoodward kommt, der damals bei "Swiss Government Portrait" die Behaltensentscheidung gefällt hat... Gestumblindi 00:00, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Gestumblindi Diese zwei Templates sind getrennt von einander zu betrachten: für parlament.ch sind die Parlamentsdienste zuständig und für admin.ch die Bundeskanzlei, dies entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung. Weil die meisten Bundesräte vor ihrer Wahl im Parlament waren, gibt es bei den abgebildeten Personen natürlich Überschneidungen. - Ich kümmere mich nächste Woche nur um parlament.ch --Hadi (Diskussion) 14:46, 28. Feb. 2016 (CET)
- @Hadi: Hmja... aber eben, die Problematik sieht in beiden Fällen ähnlich aus: Commons beruft sich auf eine angebliche "Genehmigung", die aber im Widerspruch zu öffentlichen Verlautbarungen der zuständigen Stelle zu stehen scheint (im Falle von admin.ch ein Statement des Vizekanzlers in der SonntagsZeitung, dass eine kommerzielle Verwendung genehmigungspflichtig sei). Wäre also super, wenn auch der andere Fall endlich mal wirklich geklärt werden könnte... Gestumblindi 15:51, 28. Feb. 2016 (CET)
Frage zu Auftragswerk
Hallo, Person A hat Person B beauftragt ein Bild gegen Honorar zu malen. Person C soll das Bild im Auftrag von Person A in Wikipedia einstellen. Vom wem bräuchte es nun eine Einverständniserklärung dafür? --mw (Diskussion) 10:39, 28. Feb. 2016 (CET)
- Der Urheber ist ja klar, Person B. Der Urheber der Werkes muss der freien Lizenz zustimmen, nicht der Besitzer. Asusicht des Urheberrechtes ist es sowas von egal, für wenn er es gemalt hat und ob er dafür bezahlt wurde. Besitz alleine reicht NIE, es müssten beim Verkauf auch die vollständigen Verwertungsrechte übertragen worden sein. Aber genau das, ist in der Regel nicht der Fall.--Bobo11 (Diskussion) 10:50, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nur zur Info: Das Recht der USA sieht das anders, dort wäre A der Inhaber des Copyright. Die Rechtsfigur heißt dort "work made for hire". Ansonsten keinerlei Einwände zu Bobo11. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:53, 28. Feb. 2016 (CET)
- Richtig in der USA kann das Urheberecht verkauft werden, und wird es ein Auftragsarbeiten sehr oft auch so im Vertrag festgehalten. Deswegen oben ja auch das „ist in der Regel nicht der Fall“. Du bist -wenn du nicht der Urheber bist verteht sich- hierzulande (DACH) nun mal verpflichtet nachzuweissen, dass du im Besitz der vollumfäglichen Verwertungsrechte bist. Das wird bei uns (DACH), gern mal vergessen sich übertragen zulassen. --Bobo11 (Diskussion) 11:59, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nein, Bobo11, so war das nicht gemeint. Durch die Rechtsfigur "work made for hire" entsteht das Copyright in den USA direkt beim Auftraggeber. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:06, 28. Feb. 2016 (CET)
- Auch bei uns gehen die Verwertungsrechte von Angestellten (Arbeitnehmer) für ihre Arbeit in der Regel immer direkt an den Arbeitgeber. Nicht automatisch, sondern weil es so im Arbeitsvertrag niedergeschriben ist. Das ist auch in der USA nicht anderes. Es ist aber in der USA viel verbreiteter als bei uns als Auftraggeber von Kunstwerken eine Form zu wählen, wo einem auch das Urheberecht mitverkauft wird. Damit kann der Auftraggeber natürlich locker beweisen, dass er sich das Urheberecht (bzw. bei uns die alleinigen Verwertungsrechte) übertragen lassen hat. Kann der Auftraggeber das nicht belegen/beweisen, bleibt es auch in der USA beim Urheber. --Bobo11 (Diskussion) 12:19, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nein, gerade nicht, weil die Idee der work-made-for-hire doctrine doch eben darin besteht, dass der Auftraggeber Urheber wird, und dies im Übrigen ohne Zusatzvereinbarungen, sondern einfach qua Anstellungs-/Auftragsverhältnis, was nach deutschem Recht beides nicht geht. Der amerikanische Auftraggeber muss keine Rechteübertragungsklauseln belegen, weil er gar keine braucht – wenn es ein work made for hire ist, ist er nämlich der author, und damit originärer Rechteinhaber. Insoweit gibt es, wie Gnom ja schon schreibt, sehr wohl eklatante Unterschiede zum Recht in deutschsprachigen Landen. — Pajz (Kontakt) 12:45, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nein, auch in der USA ist das work-made-for-hire nur eine von mehrern möglichen Vertragsformen. Sie ist nur um einiges einfacher umzusetzen als bei uns, da der Gesetzgeber eben genau die Übertragbarkeit, als gewollt vorsiehet. Trotzdem ist es im Vertrag nicht so vorgesehen, geht das Urherrecht nicht automatisch an der Autraggeber. Auch wenn es wirklich Unterschiede zwiechnen den beiden Rechtssystemen gibt. Auch in der USA muss der Erwerber von Urheberrechte beweisen, dass er die Urheberrecht erworben hat. Es geht ihm schlicht weg um einiges einfacher als bei uns in DACH, weil es in gewissen Bereichen üblich ist in Auftrag gegebende Werke mit allen Rechten zu erwerben. Das der eigentliche Urherber schon gar nicht mehr auf die Idee kommt, seine Rechte daran nicht mitzuverkaufen. Entsprechend die Gerichte beim work-made-for-hire auch von einer stillschweigende Zustimmung ausgehen. --Bobo11 (Diskussion) 12:58, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nein, gerade nicht, weil die Idee der work-made-for-hire doctrine doch eben darin besteht, dass der Auftraggeber Urheber wird, und dies im Übrigen ohne Zusatzvereinbarungen, sondern einfach qua Anstellungs-/Auftragsverhältnis, was nach deutschem Recht beides nicht geht. Der amerikanische Auftraggeber muss keine Rechteübertragungsklauseln belegen, weil er gar keine braucht – wenn es ein work made for hire ist, ist er nämlich der author, und damit originärer Rechteinhaber. Insoweit gibt es, wie Gnom ja schon schreibt, sehr wohl eklatante Unterschiede zum Recht in deutschsprachigen Landen. — Pajz (Kontakt) 12:45, 28. Feb. 2016 (CET)
- Auch bei uns gehen die Verwertungsrechte von Angestellten (Arbeitnehmer) für ihre Arbeit in der Regel immer direkt an den Arbeitgeber. Nicht automatisch, sondern weil es so im Arbeitsvertrag niedergeschriben ist. Das ist auch in der USA nicht anderes. Es ist aber in der USA viel verbreiteter als bei uns als Auftraggeber von Kunstwerken eine Form zu wählen, wo einem auch das Urheberecht mitverkauft wird. Damit kann der Auftraggeber natürlich locker beweisen, dass er sich das Urheberecht (bzw. bei uns die alleinigen Verwertungsrechte) übertragen lassen hat. Kann der Auftraggeber das nicht belegen/beweisen, bleibt es auch in der USA beim Urheber. --Bobo11 (Diskussion) 12:19, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nein, Bobo11, so war das nicht gemeint. Durch die Rechtsfigur "work made for hire" entsteht das Copyright in den USA direkt beim Auftraggeber. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:06, 28. Feb. 2016 (CET)
- Richtig in der USA kann das Urheberecht verkauft werden, und wird es ein Auftragsarbeiten sehr oft auch so im Vertrag festgehalten. Deswegen oben ja auch das „ist in der Regel nicht der Fall“. Du bist -wenn du nicht der Urheber bist verteht sich- hierzulande (DACH) nun mal verpflichtet nachzuweissen, dass du im Besitz der vollumfäglichen Verwertungsrechte bist. Das wird bei uns (DACH), gern mal vergessen sich übertragen zulassen. --Bobo11 (Diskussion) 11:59, 28. Feb. 2016 (CET)
- Nur zur Info: Das Recht der USA sieht das anders, dort wäre A der Inhaber des Copyright. Die Rechtsfigur heißt dort "work made for hire". Ansonsten keinerlei Einwände zu Bobo11. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:53, 28. Feb. 2016 (CET)
Vernehmlassung Änderungen des Schweizerischen Urheberrechts
Ich weiss nicht, ob das hier schonmal zur Sprache kam: In der Schweiz ist eine Revision des Urheberrechtes in der Vernehmlassung (siehe hier). Müssen/Können/Sollen wir uns dazu äussern? Vorteile scheinen die Änderungen für uns auf den ersten Blick jedenfalls nicht zu bringen, denn es macht etwa die Verwendung anonymer Werke komplizierter und dürfte ausserdem die Recherche erschweren, da geplant ist, dass zukünftig für Bibliotheksausleihen Urheberrechtsabgaben zu entrichten sind. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:06, 27. Feb. 2016 (CET)
- Dazu sollte man mal bei WMCH anklopfen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:55, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe mir das schon mal etwas ausführlicher angesehen und mit Hadi zum Thema korrespondiert. Ich sehe es auch so: Aus Wikipedianer-Sicht bringen die angedachten Änderungen gar nichts. Für die Wikipedia bzw. Wikimedia-Projekte könnten wir danach weder mehr noch weniger verwenden; an den grundsätzlichen "Eckdaten" (wie 70 Jahre Schutz nach Tod des Urhebers) soll sich ja nichts ändern. Bei der neuen Regelung, die du ansprichst, geht es um "verwaiste Werke": solche haben wir bis jetzt ja auch nicht verwendet. Neu soll es möglich sein, verwaiste Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar oder nicht erreichbar sind, zu benutzen, was aber für jede Verwendung an eine Genehmigungs- und Vergütungspflicht via zuständige Verwertungsgesellschaft geknüpft wäre, also für unsere Zwecke ganz unbrauchbar. Wirklich anonyme Werke (also nicht verwaiste, sondern solche, deren Urheber sich nicht zu seinem Werk bekannt hat) sollen wohl weiterhin 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei werden, aber wie hier auch schon diskutiert wurde, ist sowas eigentlich schier unmöglich zu belegen und man lässt sich ziemlich auf die Äste hinaus, wenn man derlei Annahmen trifft. Aus der Sicht der Bibliotheken wäre die Reform in dieser Form mit der "Verleihsteuer" natürlich fatal; hier eine Stellungnahme der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken). Vielleicht mag ja Hadi auch noch etwas dazu sagen :-) Gestumblindi 15:39, 28. Feb. 2016 (CET)
- Eigentlich sollten wir versuchen, für unsere Zwecke (zumindest indirekt) nützliche Artikel einfliessen zu lassen. Zum Beispiel ärgert mich nämlich ziemlich, dass das Urheberrechtsgesetz immer nur von Rechten (der Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber) spricht, aber nie von Pflichten. So würde ich Artikel wie die folgenden begrüssen:
- „Wer Rechte aus diesem Gesetz für sich ableiten will, ist in der Pflicht, die Urheberschaft oder die Nutzungsrechte nachzuweisen“
- „(Schutzrechtsberühmung) Wer sich a) Rechte anmasst, die ihm nicht zustehen oder b) Schutzrechte behauptet, die nicht oder nicht mehr existieren ist zur Rückzahlung entsprechender Einnahmen verpflichtet. Er ist für Aufwände Dritter schadenersatzpflichtig, die aus der nicht geschuldeten Entschädigung resultieren.“
- „Schadenersatzforderungen aus Übertretungen des Urheberrechts sind nur geschuldet falls a) dem Schuldiger mangelnde Sorgfalt bei der Ermittlung möglicher Rechteinhaber vorgeworfen werden kann und b) tatsächlich ein Schaden entstanden ist.“
- Ich bin kein Jurist, Ergänzungen / Änderungen / Kommentare willkommen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:48, 28. Feb. 2016 (CET)
Werbeplakat mit Hakenkreuz
In der Schweiz gab es in den letzten Tagen ein Werbeplakat, in dem das Schweizerkreuz zu einem Hakenkreuz verfremdet wurde. Dürfen wir dieses Werbeplakat auf Wikipedia hochladen? Falls ja: Welche Hinweise sind obligatorisch? Falls nein: Warum dürfen wir es nicht auf Wikipedia hochladen? --77.119.226.91 18:27, 28. Feb. 2016 (CET)
- Siehe auch: Auskunft, „Hakenkreuz, Hitlergruß, SS-Runen, … – nicht O.K.!“.
- Zuerst stellt sich die Frage, ob das Plakat denn unter einer freien Lizenz steht. Ohne weitere Angaben ist davon auszugehen, dass das nicht der Fall ist. Dann wäre die Antwort: nein. ireas (Diskussion) 18:44, 28. Feb. 2016 (CET)
Warum hat das Werbeplakat Schöpfungshöhe? --77.119.226.91 18:48, 28. Feb. 2016 (CET)
- Hat es das? Sag mal, was willst du eigentlich? Wenn du ein konkretes Bild in der Wikipedia verwenden willst, dann verlinke es hier. Wenn nicht, bist du hier falsch. ireas (Diskussion) 18:49, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ist auf dieser Seite zu sehen. --77.119.226.91 18:53, 28. Feb. 2016 (CET)
- Meiner Auffassung nach sehr prägnant und für uns damit nicht nutzbar. --Martina Disk. 19:33, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ist auf dieser Seite zu sehen. --77.119.226.91 18:53, 28. Feb. 2016 (CET)
- +1 Das Bild hat mE Schöpfungshöhe (auch wenn es ziemlich geschmacklos ist). Von daher ist eine Verwendung ohne Freigabe nicht denkbar. Weitere Hinderungsgründe sehe ich hingegen nicht, denn aus der Sicht von WP wäre das Dokumentation der Zeitgeschichte und damit trotz Hakenkreuz in verwandten Artikeln verwendbar. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:59, 28. Feb. 2016 (CET)
US-Damenverbindungen
Die Crests von US-Damenverbindungen sind in der enWP Fair Use, können wir die hier abbilden und einstellen? Imho auch nicht anders wie beim Club Alpha 60. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 17:42, 27. Feb. 2016 (CET)
-
NPC logo.jpg National_Panhellenic_Conference
-
Delta Delta Delta coat of arms.png Delta_Delta_Delta
- Fair Use (siehe auch c:COM:Fair use) gibt's in Deutschland nicht, und selbst wenn es das hier geben würde ist es eigentlich nicht frei genug. Also nein. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:52, 27. Feb. 2016 (CET)
- Nun im Prinzip und im Allg. richtig, allerdings wird in En. wohl der Einfachheit halber alles mit dem „Fair Use“ zugepappt, daher können wir hier etwas differenzieren bzw. überprüfen:
- Es sind Wappen-Logos und eher Wappen als Logos. Wappen benötigen eine wesentlich höhere Schöpfungshöhe (allein schon da hier immer wiederkehrende Elemente gebraucht werden die nur einfach verändert werden, des Weiteren den Jh. alten Stilmitteln die für Laien nicht offensichtlich sind).
- Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit dass diese älter als 100/70 Jahre sind.
- Beim Googeln ist mir aufgefallen, dass viele dieser Verbindungen ihre Wappen offen frei zum Download im Vektorformat und sogar mit ausdrücklicher Erlaubnis der freien Benutzung anbieten. Daher ist auch hier eine Erlaubnis-Anfrage höchstwahrscheinlich erfolgreich.
- PS: Club Alpha 60, hier sind wir einfach von einer zu niedrigen eigenen Schöpfung ausgegangen (die für die Wappen nicht offensichtlich ist, aber wie gesagt trotzdem auch gegeben IMHO). ↔ User: Perhelion 01:23, 28. Feb. 2016 (CET)
- Das hätte ich gerne mal verstanden wieso. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 01:22, 28. Feb. 2016 (CET)
- OT: Ich hätte gern verstanden wieso mein Kommentar vor deinem gesetzt wurde, obwohl ich keinen BK bekommen habe. :P ↔ User: Perhelion 01:30, 28. Feb. 2016 (CET)
- Weil MediaWiki meinte den BK automatisch auflösen zu können und das so rum gemacht hat. Wenn ich mal so tue als sei ich ein Stück Software und sollte das machen wird mir auch gerade klar warum: Du hast die bestehende Definitionsliste erweitert, Polentarion hat einen neuen Absatz, der eine neue Definitionsliste enthält, erstellt. Da würde ich als Software auch glauben, das so auflösen zu können :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 11:03, 28. Feb. 2016 (CET)
- OT: Ich hätte gern verstanden wieso mein Kommentar vor deinem gesetzt wurde, obwohl ich keinen BK bekommen habe. :P ↔ User: Perhelion 01:30, 28. Feb. 2016 (CET)
- Das hätte ich gerne mal verstanden wieso. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 01:22, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe das enWP Portal mal angefragt. Prinzipiell halte ich ein vergleichsweise einfaches Wappen von über 100 Jahre alten Studentenverbindung nicht für schutzwürdig. Wir bilden hier auch das vom aktuellen Prinz von Wales ab. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 11:05, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ok, wenn du die 100 Jahre belegen könntest, wäre es frei. ↔ User: Perhelion 15:21, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe das enWP Portal mal angefragt. Prinzipiell halte ich ein vergleichsweise einfaches Wappen von über 100 Jahre alten Studentenverbindung nicht für schutzwürdig. Wir bilden hier auch das vom aktuellen Prinz von Wales ab. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 11:05, 28. Feb. 2016 (CET)
- Chi Omega 1902. kappakappagamma 1912. Tri Delta 1906. National Panhellenic Crest 1957. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 23:41, 29. Feb. 2016 (CET)
Schwarzer Stern
Hallo, hat David Bowies letztes Albumcover eigentlich Schöpfungshöhe? Wirkt auf mich ziemlich unproblematisch.--XanonymusX (Diskussion) 20:04, 29. Feb. 2016 (CET)
- Würde ich zumindest nicht ausschließen. Es geht ja nicht um den handwerklichen Aufwand, sondern um die ideelle (schöpferische) Leistung. Die könnte bei dieser Zusammenstellung und Gestaltung durchaus gegeben sein. ireas (Diskussion) 20:18, 29. Feb. 2016 (CET)
Nur so eine Frage, kann ein Artikel wie dieser hier außer dem ersten Absatz der nur aus diesen Listen besteht und ja gar keine Schöpfungshöhe hat, da er ja nur eine Tatsachenbeschreibung darstellt überhaupt ein Urheberrechtsverletzung darstellen. Ich will niemanden anschwärzen sondern eine ganz nüchterne Frage - ich sehe da nämlich keine Schöpfungshöhe und damit kein URV. --danke K@rl 20:50, 29. Feb. 2016 (CET)
- So ist es. Wie sonst sollte man einen beruflichen Werdegang anders beschreiben? Nicht einmal die Reihenfolge ließe sich ändern. --Hubertl (Diskussion) 21:41, 29. Feb. 2016 (CET)
Gemeinfreies Bild ohne Quellenhinweis
Hallo Fachleute, habe im Artikel Frauen in der Kunst unter dem Gliederungspunkt Impressionismus ein Bild aus Commons hochgeladen, erhalte beim Aufruf einen Hinweis auf fehlende Quelle. Dieses Bild wird auch in der franz. Wiki im Personenartikel verwendet. Besteht Handlungsbedarf? Schönen Gruß --Anima (Diskussion) 21:49, 29. Feb. 2016 (CET)
- Das ist kein großes Problem. Es wäre zwar der Vollständigkeit halber interessant zu wissen, woher das Bild stammt. Da es aber unabhängig von der Quelle – zumindest nach WMF-Diktion – zweifelsfrei gemeinfrei ist, ist es nicht tragisch, wenn die Quelle nicht angegeben ist. ireas (Diskussion) 21:55, 29. Feb. 2016 (CET)
- (Nach Quasi-BK, Ireas' Beitrag hatte ich noch nicht gesehen): Im Prinzip sollte man die Quelle angeben, ja. Da der Uploader dies jedoch nicht getan hat und seit 2008 nicht mehr aktiv war, ist es wohl so gut wie unmöglich, diesem Problem abzuhelfen. Da es sich um eine qualitativ hochstehende Reproduktion handelt (Ölbilder sind schwierig zu fotografieren), vermute ich einen Scan aus einem Bildband, von einer Postkarte o.ä. Das könnte im Prinzip in Deutschland problematisch sein, siehe Ziffer 5.1.1 im Almanach von Gnom - mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sind auch zweidimensionale Reproduktionsfotografien (in Deutschland) als Lichtbilder geschützt; das wird hier aber ignoriert, auf Commons insbesondere auf die Rechtslage in den USA gestützt, wo ein solcher Schutz verneint wird. Gestumblindi 22:00, 29. Feb. 2016 (CET)
- Vielen Dank für die schnellen Antworten, habe das Bild vorsichtshalber ausgetauscht. --Anima (Diskussion) 23:02, 29. Feb. 2016 (CET)
- Du bist damit wohl vorsichtiger als 99 % der Leute hier, was den Umgang mit Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen angeht (welche übrigens, nur um dies auch noch zu erwähnen, in der Schweiz ebenfalls nicht schutzfähig sind), aber schaden kann's gewiss nicht... Gestumblindi 23:06, 29. Feb. 2016 (CET)
Nicht auf Commons?
Nicht das erste Mal ärgere ich mich über Bilder, die diesen Vermerk tragen, aber ganz offensichtlich auf Commons können. Ich hätte meine Datei Witzleben.jpg auf Commons genauer bezeichnen sollen, mein Fehler, die in August von Witzleben soll, aber dass ein Zeitungsschnipsel von 1840 (!!!!) nicht auf Commons darf und daher die Einbindung blockiert, finde ich absurd. --Historiograf (Diskussion) 20:45, 23. Feb. 2016 (CET)
- Es ist (zumindest mir) gerade völlig unklar, worüber du dich beschwerst. Es gibt die Datei auf Commons - von dir selbst hochgeladen, ohne Hinweis. In der dewiki ist dein letzter Upload von Januar 2012, in der übersichtlichen Dateiliste sehe ich auch keine Witzleben-Datei. Also, worum geht es? --Magnus (Diskussion) für Neulinge 14:28, 24. Feb. 2016 (CET)
- Er hat c:File:Witzleben.jpg hochgeladen, es gibt aber schon de:Datei:Witzleben.jpg, weshalb die Commons-Datei nicht im Artikel erscheint. Warum er deswegen hier auf UF abkotzen muss, weiß er wohl nur selbst, das hat mit Urheberrecht rein gar nichts zu tun. Ich verschiebe die Commons-Datei mal auf einen besseren Dateinamen, dann sollte das Problem gelöst sein. -- Rosenzweig δ 22:09, 24. Feb. 2016 (CET)
- Ich darf um einen anderen Ton bitten (abkotzen). Es geht generell darum, dass die Zahl der angeblich nicht-commonsfähigen Dateien viel zu groß ist --Historiograf (Diskussion) 20:55, 1. Mär. 2016 (CET)
- Die lokale Datei habe ich zudem als commonsfähig deklariert. -- Rosenzweig δ 22:14, 24. Feb. 2016 (CET)
- Er hat c:File:Witzleben.jpg hochgeladen, es gibt aber schon de:Datei:Witzleben.jpg, weshalb die Commons-Datei nicht im Artikel erscheint. Warum er deswegen hier auf UF abkotzen muss, weiß er wohl nur selbst, das hat mit Urheberrecht rein gar nichts zu tun. Ich verschiebe die Commons-Datei mal auf einen besseren Dateinamen, dann sollte das Problem gelöst sein. -- Rosenzweig δ 22:09, 24. Feb. 2016 (CET)
Warum so ein Mist überhaupt hochgeladen wird, erschliesst sich mir nicht. Im Netz gibt es - leicht zu finden - eine viel bessere Abbildung. --Artmax (Diskussion) 17:49, 26. Feb. 2016 (CET)
- @Artmax: Das sind zwei verschiedene Abbildungen, nicht nur unterschiedlicher Qualität. Der Vollständigkeit halber würde man also beide auf Commons laden und bewahren. --Martina Disk. 03:01, 27. Feb. 2016 (CET)
Logo und Flaggen von Rudervereinen
- Crefelder Ruder-Club 1883: Flagge, Logo
- Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869: Flagge, Logo
- Ruderverein Emscher: Flagge,
- Ruder-Club Allemannia von 1866: Flagge, Logo
- Ruder-Club Favorite Hammonia: Flagge, Logo
- Der Hamburger und Germania Ruder Club: Flagge, Logo
- Neusser Ruderverein: Flagge 1, Logo
- Akademischer Ruder-Club zu Münster: Flagge, Logo
- Deutscher Ruder-Club von 1884: Flagge,
- Ruder-Club Witten: Flagge, Logo
- Ruderverein Rauxel: Flagge, Logo
- Ruderverein Gelsenkirchen: Flagge, Logo
Hallo zusammen,
würde gerne die Logos und Flaggen einiger deutscher Rudervereine in der deutschen Wikipedia, als Vektorgrafik, hochladen (lassen), gibt es da irgendwelche Urheberrechtlichen bedenken oder kann das nur bestimmten Voraussetzungen gesehen? --Gast32 (Diskussion) 19:14, 2. Feb. 2016 (CET)
- Rudervereine verwenden häufig sehr einfache geometrische Gestaltungen in ihren Zeichen, die dem Flaggenalphabet ähneln. So lange das der Fall ist, sind wir im grünen Bereich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:31, 2. Feb. 2016 (CET)
@Gast32: Du solltest hier schon die konkreten Logos verlinken, wenn Du eine verlässliche Antwort haben möchtest. Bei den drüben in der Grafikwerkstatt verlinkten Logos sind nämlich durchaus welche dabei, die nicht einfach nur Flaggen sind (z.B. [5] und [6]). // Martin K. (Diskussion) 12:48, 3. Feb. 2016 (CET)
- Damit es hier mal etwas konkreter werden kann, habe ich die Logos und Flaggen der Vereine um die es hier zunächst gehen soll oben mal Verlinkt. Die Flaggen sollen nicht in der Form mit Stange sondern ähnlich wie die Länder Flaggen in der Wikipedia hochgeladen werden. --Gast32 (Diskussion) 13:47, 3. Feb. 2016 (CET)
Gibt es nun Urheberechtliche Bedenken bei einer der Logos oder Flaggen, oder erreicht eines der Grafiken schöpfungshöhe? Gerade bei dem von @Martin Kraft: erwähnten Logo [7] --Gast32 (Diskussion) 18:10, 14. Feb. 2016 (CET)
- @Gast32: Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:17, 14. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom: Nur das Logo vom Ruderverein Gelsenkirchen oder würde da auch eine Flagge, ohne Stange und Animation schöpfungshöhe erreichen. Ist das, dass einzige? --Gast32 (Diskussion) 19:35, 17. Feb. 2016 (CET)
- Schwierig, Gast32. Man müsste sich alle konkreten Einzelfälle separat anschauen und mehr zur Herkunft der einzelnen Gestaltungselemente wissen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:06, 22. Feb. 2016 (CET)
- Grundsätzliche Frage dazu: Könnte ich hingehen und von allen Vereinen freigaben einholen. Wenn Ja, gibt es dafür Vorlagen? --Gast32 (Diskussion) 17:30, 24. Feb. 2016 (CET)
- @Gast32: Ja und ja, hier ;) // Martin K. (Diskussion) 17:49, 24. Feb. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: Die Vorlagen sind, so wie ich das sehe, für bereits in der Wikipedia hochgeladene Bilder. Gibt es eine Möglichkeit, die Freigaben im Vorfeld einzuholen um sich gegebenen falls unnötige Arbeit zu sparen, oder müsste ich die Logos und Flaggen erst Hochladen? Und sind die Freigaben dann auch auf eventuell leicht abgeänderte, neu erstellte SVG's übertragbar? --Gast32 (Diskussion) 12:09, 3. Mär. 2016 (CET)
- @Gast32: Naja, dann besorg' doch einfach erstmal die Freigabe. Und wenn Du die hast lädst Du die Datei hoch und sagst uns vom Support-Team erst dann Bescheid.
- CC-Lizenzen beziehen sich immer auch das Werk und nicht auf die Datei. Du kannst sie also konvertieren, wie Du willst. Und aus urheberrechtlicher Sicht darfst Du sie sogar bearbeiten. Wenn Du eh eine Freigabe anfragst, wäre es wohl einfacher dabei gleich auch noch um eine Vektorversion des Logos zu bitten.
- Falls die Zeichen jedoch als Marke registriert sein sollte, musst Du vorsichtig sein: Eine Verfremdung eines Logos kann dann nämlich gegen das Markenrecht verstoßen. // Martin K. (Diskussion) 23:37, 3. Mär. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: Die Vorlagen sind, so wie ich das sehe, für bereits in der Wikipedia hochgeladene Bilder. Gibt es eine Möglichkeit, die Freigaben im Vorfeld einzuholen um sich gegebenen falls unnötige Arbeit zu sparen, oder müsste ich die Logos und Flaggen erst Hochladen? Und sind die Freigaben dann auch auf eventuell leicht abgeänderte, neu erstellte SVG's übertragbar? --Gast32 (Diskussion) 12:09, 3. Mär. 2016 (CET)
- @Gast32: Ja und ja, hier ;) // Martin K. (Diskussion) 17:49, 24. Feb. 2016 (CET)
- Grundsätzliche Frage dazu: Könnte ich hingehen und von allen Vereinen freigaben einholen. Wenn Ja, gibt es dafür Vorlagen? --Gast32 (Diskussion) 17:30, 24. Feb. 2016 (CET)
- Schwierig, Gast32. Man müsste sich alle konkreten Einzelfälle separat anschauen und mehr zur Herkunft der einzelnen Gestaltungselemente wissen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:06, 22. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom: Nur das Logo vom Ruderverein Gelsenkirchen oder würde da auch eine Flagge, ohne Stange und Animation schöpfungshöhe erreichen. Ist das, dass einzige? --Gast32 (Diskussion) 19:35, 17. Feb. 2016 (CET)
TV-Vorführung von GPLv3-Software
Hallo,
ich bin Projektmitglied eines Open-Source-Projektes, welches unter der GPLv3 steht (SuperTux). Wir haben auf unserer Mailingliste eine Anfrage des KiKa erhalten, welche SuperTux in einer Sendung vorführen wollen, dem anhängend ist eine Erklärung, die unterzeichnet werden soll.
Die Nachricht kann auf der Mailingliste hier: http://lists.lethargik.org/pipermail/supertux-devel-lethargik.org/2016-February/000053.html eingesehen werden.
1) Ist die öffentliche Vorführung von Open-Source-Software nicht sowieso unter der GPLv3 gestattet?
2) Da SuperTux eine lange Entwicklungsgeschichte hinter sich hat und das Team eigentlich aus vielen verschiedenen teilweise nicht mehr aktiven Leuten besteht, darf ich (als de facto-Projektleiter) überhaupt diese Erklärung unterschreiben?
Vielen Dank (schon mal) für eine Antwort.
--TobbiM ✉ Post für mich? 18:25, 20. Feb. 2016 (CET)
- @TobbiM: Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten; und eigentlich sollte der MDR eine Rechtsabteilung haben, die sich mit solchen Fragen auskennt. Zwei kurze Gedanken zu deinen Fragen: 1. Die GPLv3 bringt einige Forderungen mit sich. Ein zentraler Inhalt der GPL ist das Copyleft-Prinzip, also dass abgeleitete Werke ebenfalls unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden müssen. Das könnte für die Ausstrahlung im Fernsehen durchaus ein Problem sein. 2. Die Erklärung enthält den Satz „With his signature, the contractual partner confirms that it is able to dispose over the aforementioned usage rights“. Du müsstest also Inhaber der angefragten Nutzungsrechte an SuperTux sein. Das heißt, du müsstest entweder selbst alleiniger Urheber sein, oder von den anderen Urhebern die Nutzungsrechte eingeräumt bekommen haben. Das ist vermutlich nicht der Fall. Viele Grüße, ireas (Diskussion) 12:33, 21. Feb. 2016 (CET)
Hallo miteinander,
der Artikel Theodor Boveri ist bisher nur mit einer Portrait-Abbildung illustriert, die von der technischen Reproduktionsqualität her eher nicht so ganz toll ist, siehe Datei:Theodor Boveri.jpg, und von Commons aus eingebunden ist. Ich habe nun in einem Buch eine deutlich bessere Version des selben Bildes gefunden, die ich einscannen und hochladen könnte. Allerdings frage ich mich ob dieses Bild überhaupt schon "hochladbar" ist, denn der Fotograf ist anscheinend unbekannt. Auf Commons ist nur eine Quelle, kein Urheber angegeben und auch in meinem Buch steht als "Bildnachweis" nur Boveris Tochter, die wohl das Bild zur Verfügung gestellt hat. Boveri ist 1915 gestorben, das ist eigentlich der einzige Anhaltspunkt. Eine Google-Suche bringt das Bild zwar auch an anderen Stellen zu Tage, einen Urheber habe ich da aber auch nicht gefunden. Ich denke mal ein hochladen in die deutsche WP ist mit Bild-PD-alt-100 möglich, aber für Commons würde ich sogar annehmen, dass das dort jetzt vorhandene Bild eigentlich nicht zulässig ist. Hab ich was übersehen, oder teilt Ihr meine Einschätzung? Gruß d65sag's mir 20:13, 27. Feb. 2016 (CET)
Kann sich bitte einmal jemand diesen Artikel (sowie diesen) ansehen, ob die Rechtefrage dort im Sinne der Wikipedia gehandhabt wird? Mir scheint das mit der Wikipedia-Lizenz nicht vereinbar, bin aber alles andere als Spezialist ... lg, 0000ff (Diskussion) 21:30, 9. Feb. 2016 (CET)
- Wenn man sich die Nutzungsbedingungen beim LfU durchliest, dann kann man wohl eine Erlaubnis zur öffentlichen Nutzung bekommen. Aber "freie Daten" in unserem Sinne sind das dann immer noch nicht. --Jensibua (Diskussion) 22:38, 9. Feb. 2016 (CET)
- Dieser "Disclaimer" im Artikeltext ist ja sehr seltsam. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:44, 9. Feb. 2016 (CET)
- +1 Wenn überhaupt gehört so was in einen Einzelnachweis. Aber sicher nicht in die Einführung. // Martin K. (Diskussion) 11:07, 10. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe die rechtlichen Ausführungen mal auf die Diskussionsseite verschoben. Derzno, kannst du damit leben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:43, 11. Feb. 2016 (CET)
- +1 Wenn überhaupt gehört so was in einen Einzelnachweis. Aber sicher nicht in die Einführung. // Martin K. (Diskussion) 11:07, 10. Feb. 2016 (CET)
- Dieser "Disclaimer" im Artikeltext ist ja sehr seltsam. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:44, 9. Feb. 2016 (CET)
Ich bin auch kein Urheberrechtsexperte und gleich vorweg, wir reden hier von über 90 möglich betroffenen Geotop-Listen mit fast 2600 Datensätzen! Die ursprünglichen Listen zu den bayerischen Geotopen wurden von mir 2013 angelegt und 2015 auf das neue und WLE freundlichere Listenformat umgestellt. Vor der Umstellung holte ich mir das Einverständnis vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ein, auch die Textpassagen vom LfU 1:1 ohne Änderungen direkt in die WP Listen zu übernehmen. Nach einigen Diskussionen mit dem LfU willigte das LfU schließlich ein. Aber nur mit der LfU Vorgabe die jetzt kritisierten Textpassagen entsprechend in den Listentext einzubringen. Zu dieser Freigabe vom LfU gibt es auch ein Ticket. Diese vom LfU gewünschten Texte stellen jetzt hier scheinbar das Problem dar. Leider verstehe ich aber nicht, was jetzt an dieser Textpassage hier nicht WP stimmig ist. Es wäre nett, wenn dies ein Experte auch für mich nachvollziehbar erläutern könnte. Sollte der Text aber entfernt werden müssen (was ich nicht hoffe), denke ich, dürfen wir in WP die Texte vom LfU auch nicht mehr so wie jetzt 1:1 übernehmen. Ich finde die Texte in den Listen als Kurzbeschreibung extrem hilfreich und sehr nützlich. Sollte es aber ein innerhalb WP unlösbares Problem darstellen, werden wir wohl kaum das LfU davon überzeugen können, hier WP entsprechend entgegenzukommen und auf den entsprechenden Textzusatz gänzlich zu verzichten. Wir wollen was vom LfU, nicht umgekehrt. Möglicherweise kann ja auch ein „Urheberrechtsexperte“ hier mit dem LfU selbst Kontakt aufnehmen. Die Ansprechpartner dort kann ich dann gerne per email nennen, wenn ich einer bei mir meldet. Wenn sich aber in WP kein Konsens findet, bleibt nur noch:
- Es darauf ankommen zu lassen und die Reaktion vom LfU abwarten wenn wir die Passagen rausnehmen. Finde das persönlich nicht schön und wird die weitere Zusammenarbeit sicherlich nicht fördern.
- Die Beschreibungstexte alle vollständig aus den aktuellen Listen entfernen.
- Die Listen komplett auf die alten Formate zurückzustellen (ohne Beschreibungstext). Hier würden auch alle Änderungen die zwischenzeitlich an den Listen erfolgten mit verlorengehen.
Damit wäre dann auch mein ganzer Arbeitsaufwand (und das war Einiges!) gegenstandslos und für die Tonne. Die nützlichen Informationen wären dann alle verloren und die Listen würden damit gewaltig an Qualität und Informationsgehalt einbüßen.
- Alle 2600 Texte entsprechend WP Konform um- und nach zu bearbeiten.
Neben dem verbundenen großen Aufwand für eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ich mach das bestimmt nicht), werden die Inhalte dadurch sicherlich nicht besser. Ich bezweifele ob sich hier im sowieso „übersichtlichen“ Bereich Geologie irgendwelche Helfer finden lassen. Daher bitte auch genau abwägen zwischen dem (mir nicht nachvollziehbaren) Problem in WP mit der Textpassage gegenüber dem Aufwand einer Überarbeitung bzw. signifikanten verbundenen Informationsverlust. Was ist wenn wir es einfach so lassen wie es ist? Was sind die möglichen Konsequenzen? Wie gesagt, ich verstehe das Problem inhaltlich leider nicht.--Derzno (Diskussion) 18:02, 15. Feb. 2016 (CET)
- Lieber Derzno, danke für deine Ausführungen. Bitte lass uns das ganz ruhig angehen. Es geht mir persönlich nur um den "Disclaimer" in der Einleitung. Den habe ich hier versuchsweise entfernt, denn solche Hinweise sind in einer Enzyklopädie schlicht unüblich. Aus juristischer Sicht ist er ebenfalls nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund noch einmal meine Frage: Ist die Entfernung dieser Disclaimer aus deiner Sicht ein Problem? Wenn ja, warum genau? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:27, 15. Feb. 2016 (CET)
- @Gnom:, ich bleib ganz ruhig. Da bin ich anderes gewöhnt hier in WP. Ich fürchte nur, dass das Entfernen früher oder später das LfU auf den Plan rufen wird. Hier anbei der O-Ton der email vom LfU.
- wir haben hier nochmals über die Datenübernahme des Geotop-Katasters zu Wikipedia diskutiert und sind zu folgendem Schluss gekommen: Die Hinweise und Quellenangabe, wie von Ihnen verwendet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Derzno/Werkstatt sind in Ordnung. Mit der Tabelle inkl. Beschreibungstext sind wir ebenfalls einverstanden.
Zwei Änderungswünsche hätten wir: 1) bitte schreiben Sie, dass derzeit etwa 3.400 Geotope erfasst sind. 2) Können Sie bitte nach folgendem Satz noch wie folgt ergänzen: "Einige Objekte sind zum Beispiel nicht gefahrlos zugänglich oder dürfen aus anderen Gründen nur eingeschränkt betreten werden." Das Betreten der Geotope erfolgt auf eigene Gefahr. Vom LfU wird keinerlei Haftung übernommen. --Derzno (Diskussion) 07:22, 16. Feb. 2016 (CET)
- Hi Derzno, danke für diese Informationen.
- Warum wollen die, dass in jeder Liste immer die Anzahl der erfassten Geotope genannt wird?
- Warum wollen die eine "Haftung" des LfU ausschließen? Haftung wofür denn? So etwas ist doch total fernliegend.
- Und am meisten wundert mich, dass sie Informationen über einige Geotope zurückhalten mit der Begründung, diese sei für die Veröffentlichung im Internet nicht geeignet. Dürften wir diese Informationen denn drucken?
- Solche Bedingungen für die Veröffentlichung sind mit der hier verwendeten freien Lizenz nicht vereinbar, denn Wikiepdia-Inhalte dürfen ja frei modifiziert werden... Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:42, 16. Feb. 2016 (CET)
- Hi Gnom, warum die vom LfU den Text genauso haben wollen, kann ich dir leider nicht sagen. Wie geschrieben, es war eine Vorbedingung von denen. Das mit den 3400 kann ich mir nur als Hinweis erklären, dass es neben den hier in WP bekannten 2600 Geotopen viele weitere gibt. Ein paar kenne ich selber, die ich aber besser hier nicht veröffentliche. Es handelt sich hierbei meist um Höhlen die keine "Öffentlichkeit" vertragen. Wegen dem Thema gab es schon reichlich Diskussion mit Höhlenschützern aus den Reihen der bayerischen Höhlenforscher und Verbänden. Ein heisses Eisen! Das LfU wird mittelfristig sowieso alle schützenswerten Höhlen versperrren mit der Grundlage des Naturschutzgesetzes. Des weiteren kenne ich auch Mineralfundstellen, Bergwerkschächte etc. die nicht öffentlich werden sollten. Ich habe hierzu eine eigene Meinung aber mache das Fass bestimmt nicht mehr auf. Jedenfalls gibt es keine rechtliche Grundlage es zu unterbinden. Wenn jemand sowas reinbringt, dann ist es halt drin nur die Infos werden nicht selber vom LfU veröffentlicht. Den Haftungsauschluss verstehe ich so, dass viele Geotope ungesichert sind und da die Koordinaten auch drin sind von jedermann aufgesucht werden können. Heute hat ein jedes Smartphone ein GPS Modul und das eigentliche Problem sind hier die Geocacher, die auch gerne in solchen Ecken ihre Dosen verstecken. Geotope haben im Gegensatz zu Naturschutzgebieten keinen echten rechtlichen Schutzstatus und jeder beruft sich auf das Betretungsrecht. Wenn es dann einen in eine Schacht-Höhle reinhaut, wollen die halt raus sein aus der Nummer und nicht auch noch die Sicherungspflicht an der Backe haben. Machen wir übrigens auch so, wenn wir eine Veranstaltung haben. Was schlägst du vor wie wir weitermachen? Gibt es keine Möglichkeit den Text irgendwie woanders zu plazieren und beizubehalten? Wenn wir ihn komplett entfernen, war es dann auch mit der Erlaubnis den Text 1:1 zu übernehmen und die Listen stehen ohne Beschreibung da. --Derzno (Diskussion) 07:22, 17. Feb. 2016 (CET)
- Okay, wenn es sich hier um echte Bedingungen der Behörde für die Veröffentlichung handelt, müssen wir die Inhalte hier löschen, Derzno. Denn eine Freigabe unter einer Sonderbedingung ist keine Freigabe. Alle Inhalte in der Wikipedia müssen von jedermann zu jedem Zwecke auf jede Weise weiterverwendet werden, die einzigen erlaubten Bedingungen sind die Weiterlizenzierungs- und Namensnennungspflicht. Das ist das grundlegende Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:04, 22. Feb. 2016 (CET)
- Hi Gnom, warum die vom LfU den Text genauso haben wollen, kann ich dir leider nicht sagen. Wie geschrieben, es war eine Vorbedingung von denen. Das mit den 3400 kann ich mir nur als Hinweis erklären, dass es neben den hier in WP bekannten 2600 Geotopen viele weitere gibt. Ein paar kenne ich selber, die ich aber besser hier nicht veröffentliche. Es handelt sich hierbei meist um Höhlen die keine "Öffentlichkeit" vertragen. Wegen dem Thema gab es schon reichlich Diskussion mit Höhlenschützern aus den Reihen der bayerischen Höhlenforscher und Verbänden. Ein heisses Eisen! Das LfU wird mittelfristig sowieso alle schützenswerten Höhlen versperrren mit der Grundlage des Naturschutzgesetzes. Des weiteren kenne ich auch Mineralfundstellen, Bergwerkschächte etc. die nicht öffentlich werden sollten. Ich habe hierzu eine eigene Meinung aber mache das Fass bestimmt nicht mehr auf. Jedenfalls gibt es keine rechtliche Grundlage es zu unterbinden. Wenn jemand sowas reinbringt, dann ist es halt drin nur die Infos werden nicht selber vom LfU veröffentlicht. Den Haftungsauschluss verstehe ich so, dass viele Geotope ungesichert sind und da die Koordinaten auch drin sind von jedermann aufgesucht werden können. Heute hat ein jedes Smartphone ein GPS Modul und das eigentliche Problem sind hier die Geocacher, die auch gerne in solchen Ecken ihre Dosen verstecken. Geotope haben im Gegensatz zu Naturschutzgebieten keinen echten rechtlichen Schutzstatus und jeder beruft sich auf das Betretungsrecht. Wenn es dann einen in eine Schacht-Höhle reinhaut, wollen die halt raus sein aus der Nummer und nicht auch noch die Sicherungspflicht an der Backe haben. Machen wir übrigens auch so, wenn wir eine Veranstaltung haben. Was schlägst du vor wie wir weitermachen? Gibt es keine Möglichkeit den Text irgendwie woanders zu plazieren und beizubehalten? Wenn wir ihn komplett entfernen, war es dann auch mit der Erlaubnis den Text 1:1 zu übernehmen und die Listen stehen ohne Beschreibung da. --Derzno (Diskussion) 07:22, 17. Feb. 2016 (CET)
- Wir haben doch in den Listen überall die Links auf die LfU-PDFs, aus denen - soweit ich sehe - die verwendeten Inhalte stammen. Wenn man unsere Texte bis auf die Überschrift kürzt, den Link auf die LfU-PDF aber beläßt, dann wird das für den Benutzer etwas unbequemer, aber die Infos sind geordnet zugänglich, durchaus ein Mehrwert.
- Eine andere Lösung wäre: Gelten diese Informationen vom LfU als Amtliche Werke, für die lt. §5 Urheberrechtsgesetz "Amtliche Werke" kein Urheberrecht gilt? --Rufus46 09:21, 28. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Rufus46, Amtliche Werke sind das nicht. Und die Beschreibungen zu löschen, wäre schade. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:04, 28. Feb. 2016 (CET)
- Ich habe eine email an das LfU geschickt, mit der Bitte die Textpassage aus den Einleitungstexten zu entfernen und die Quelle in den Einzelnachweisen zu vermerken. Ich halte euch auf dem Laufenden aber brauche mal wirklich Unterstützung von einem Experten dazu. --Derzno (Diskussion) 11:53, 5. Mär. 2016 (CET)
- Was für Unterstützung meinst du, Derzno? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:13, 5. Mär. 2016 (CET)
- @Gnom:, trotz mehrfachen Lesens der WP Lizenzbedingungen habe ich immer noch nicht verstanden, was hier genau eigentlich das Problem ist. Damit tue ich mir dann natürlich auch schwer dem LfU einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Wie diese Diskussion hier zeigt, gibt es zwar viele Meinungen aber dennoch keinen klaren Vorschlag. Wie kann ein solcher Text konkret aussehen, der dem Gedanken der Urheberschaft des LfU am Text und dem WP Lizenz Gedanken genügen würde? Was ist verwerflich an dem Haftungsausschluss beim Aufsuchen solcher Objekte? In vielen Artikeln stehen ähnliche Warnhinweise und warum sind diese hier ein Problem? Mir wäre es am liebsten, wenn ich einen der WP Experten seitens Lizenz mit auf meine email Diskussion mit dem LfU nehmen könnte. Seitens Übernahme des Textes gab es bereits die Freigabe des LfU (Ticket liegt Wikimedia vor) im letzten Jahr und es stellt für mich definitiv kein Urheberproblem dar. Kann mir das bitte jemand erklären? Ich möchte halt vermeiden, dass ich mit meinem juristischen Nichtwissen hier etwas erneut mit dem LfU vereinbare, was dann; warum auch immer; wieder nicht passt. --Derzno (Diskussion) 18:46, 5. Mär. 2016 (CET)
- Was für Unterstützung meinst du, Derzno? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:13, 5. Mär. 2016 (CET)
- Ich habe eine email an das LfU geschickt, mit der Bitte die Textpassage aus den Einleitungstexten zu entfernen und die Quelle in den Einzelnachweisen zu vermerken. Ich halte euch auf dem Laufenden aber brauche mal wirklich Unterstützung von einem Experten dazu. --Derzno (Diskussion) 11:53, 5. Mär. 2016 (CET)
- Hallo Rufus46, Amtliche Werke sind das nicht. Und die Beschreibungen zu löschen, wäre schade. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:04, 28. Feb. 2016 (CET)
- Hi Derzno, es ist wichtig, dass wir uns genau verstehen, deswegen lass es mich noch einmal genau erklärten:
- Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie.
- Das bedeutet, dass alle Inhalte auf Wikipedia von jedermann zu jedem beliebigen Zweck weiter verwendet werden dürfen.
- Die einzigen Bedingungen für die Weiterverwendung sind die Nennung der Autoren und die freie Weiterlizenzierung.
- Das bedeutet wiederum, dass es keine weitere Bedingungen geben darf.
- Wenn also das LfU die Verbreitung seiner Inhalte unter irgendwelche Bedingungen stellt, die über die oben genannten Bedingungen (Namensnennung und freie Weiterlizenzierung) hinausgehen, dann sind diese LfU-Inhalte keine freien Inhalte.
- Solche "verbotenen" Bedingungen könnten sein, dass LfU von uns verlangt, dass wir die "freundliche Genehmigung des LfU" erwähnen oder auf das Urheberrecht, die Unvollständigkeit, die Summe der im Kataster erfassten Geotope, Zugangsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse hinweisen müssen.
- Wenn die LfU-Inhalte aber keine freien Inhalte sind, dann müssen sie hier gelöscht werden. Denn wir garantieren unseren Lesern, dass alle unsere Inhalte eben frei und nicht an besondere Bedingungen geknüpft sind.
- Ich hoffe, das erklärt dir meine Bedenken. Ich würde also empfehlen, dass wir dem LfU noch einmal erläutern, dass eine Freigabe ihrer Informationen nicht unter besonderen Bedingungen erfolgen darf. Wenn du magst, kann ich dir dabei gern helfen. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 14:58, 6. Mär. 2016 (CET)
- Wenn ich von einem anderen Bundesland ausgehe, dessen Praxis mir recht gut vertraut ist, sind die Inhalte (Beschreibungen / Koordinaten) öffentlich verfügbar und daher von Jedem nutzbar. Zwei Problemkreise sehe ich in Bezug auf die WP: Zum Einen den Haftungsauschluss. Geotope liegen nun mal in der Natur, z.T. in verlassenen Steinbrüchen. Daher ist es - generell bei geotouristischen Publikationen üblich- einen derartigen Verweis zu setzen, das die Publikation eines solchen Naturdenkmals, die Haftung ausschließt, wenn man beim Besuch verunfallt. (Daher vermutlich die Bitte /Forderung des LfU diesen Verweis unbedingt zu übernehmen). Das könnte man ggf. über eine Fußnote / Hinweis auf der Diskussionseite eleganter lösen.
- Das andere ist die Genehmigung, Texte des Geotopkatasters wortörtlich in der WP zu veröffentlichen. Das liegt in der Entscheidung das Amtes und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Wenn alle Stränge reißen - was ich um Himmels Willen mir nicht mal in den schlechtesten Träumen ausmalen mag - und das LfU die Freigabe der Texte nicht gestattet, dann bleibt nichts anderes als die geologische Beschreibung jedes Geotopes umzuformulieren, wobei auf einzelnen Spalten (Geotoptyp, Schutzstatus, Wert, Größe ... als einzelne Worte) sicherlich urheberrechtlich unproblematisch sind, die 2-3 Sätze der Zusammenfassung der Geologie ggf.überarbeitet werden müsste - (notfalls muss man die Satzform auf Stichpunkte reduzieren und den dazugehörigen Beleg angeben). Geolina mente et malleo ✎ 16:02, 6. Mär. 2016 (CET)
Kann denn einer sagen, ob sowas überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe hat?
- Der anstehende Liebensteiner Kalk wird stratigraphisch in die Oberkreide gestellt. Er gehört zum pelagischen Ultrahelvetikum, das hier zwischen Helvetikum und Flysch eingeschuppt ist. Der Abbau ist eingestellt, das Grubengelände umzäunt. Aufschlüsse liegen aber auch am benachbarten Hang.
- Größe: Länge 52 m, Breite 9 m, Höhe 21 m
- Geotoptyp: Schichtfolge, Tierische Fossilien, Sedimentstrukturen
- Aufschlusstyp: Steinbruch (künstlich)
- Schutzstatus: Naturdenkmal
- Wert: bedeutend
Danke! hilarmont 17:32, 6. Mär. 2016 (CET)
Kleiner Zwischenstatus: Ich habe noch keine schriftlicher Antwort vom LfU erhalten. Ich warte noch bis nach Ostern und werde dann noch mal nachhaken. --Derzno (Diskussion) 09:58, 20. Mär. 2016 (CET)
- @hilarmont: Das Problem ist, dass die Gesamtheit aller Datensätze als Datenbank geschützt sein kann.
- @Derzno: Falls ich dich da irgendwie unterstützen kann, gib Bescheid!
- Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:28, 20. Mär. 2016 (CET)
- Maße und Koordinaten, Geotoptyp, Schutzstatus (Naturdenkmal, usw.) sehe ich als unkritisch an, wenn man die Quelle korrekt zitiert (für jedes einzelne Geotop!) "Wert" ist tatsächlich eine Bewertung durch einen Mitarbeiter des Amtes nach einem bestimmten Algorithmus und könnte daher ggf. strittig sein (allerdings ist das eine Spalte, die nur eingeweihten Geologen im Geotopbereich irgendetwas sagt). Was in der Tat zu prüfen wäre sind die Sätze zur geologischen Beschreibung, die man allerdings - wiederum mit Nennung der Quelle - in Stratigrafie / Petrografie / regionalgeologische Einordnung / Besonderheiten auflösen könnte. Das ist - wie gesagt - in meinen Augen ein machbarer Weg - der sehr arbeitsaufwendig ist - den man aber überdenken sollte, wenn sich das LfU nicht meldet. Die Listen sind wirklich sehr wertvoll und sollten ggf. mit den gen. Überarbeitungen behalten werden. Geolina mente et malleo ✎ 11:59, 20. Mär. 2016 (CET)
- Leider können auch solche Informationen als Teile einer Datenbank geschützt sein, §§ 87a, 87b UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:05, 20. Mär. 2016 (CET)
- Ja, das ist mir bekannt, auch wenn einige Geotope - nicht alle - auch in der einen oder anderen Form schriftlich publiziert wurden und auf diese Quelle als Beleg zurückgegriffen werden könnte. Das rettet die Listen jedoch nur partiell. Man muss einfach warten, wie - und ggf. unter welchen Bedingungen das LfU der Veröffentlichung zustimmt. VG, Geolina mente et malleo ✎ 12:25, 20. Mär. 2016 (CET)
- Leider können auch solche Informationen als Teile einer Datenbank geschützt sein, §§ 87a, 87b UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:05, 20. Mär. 2016 (CET)
- Maße und Koordinaten, Geotoptyp, Schutzstatus (Naturdenkmal, usw.) sehe ich als unkritisch an, wenn man die Quelle korrekt zitiert (für jedes einzelne Geotop!) "Wert" ist tatsächlich eine Bewertung durch einen Mitarbeiter des Amtes nach einem bestimmten Algorithmus und könnte daher ggf. strittig sein (allerdings ist das eine Spalte, die nur eingeweihten Geologen im Geotopbereich irgendetwas sagt). Was in der Tat zu prüfen wäre sind die Sätze zur geologischen Beschreibung, die man allerdings - wiederum mit Nennung der Quelle - in Stratigrafie / Petrografie / regionalgeologische Einordnung / Besonderheiten auflösen könnte. Das ist - wie gesagt - in meinen Augen ein machbarer Weg - der sehr arbeitsaufwendig ist - den man aber überdenken sollte, wenn sich das LfU nicht meldet. Die Listen sind wirklich sehr wertvoll und sollten ggf. mit den gen. Überarbeitungen behalten werden. Geolina mente et malleo ✎ 11:59, 20. Mär. 2016 (CET)
Antwort vom LfU
Das LfU hat sich bei mir gemeldet, siehe ...meines Erachtens geht das in Ordnung, wenn die u. g. Textpassage aus dem Einleitungstext herausgenommen und in die Einzelnachweise einbezogen wird.. Könnte bitte mal einer der Lizens- und Urheberrechtexperten mir ein Beispiel geben, wie es auszusehen hat für die weitere Diskussion? Ich kenn mich selber leider nicht gut genug aus was hier machbar ist im Rahmen unserer WP Lizens und dem Urherbergedanken. --Derzno (Diskussion) 07:39, 1. Apr. 2016 (CEST)