Die Gebietsreform in Thüringen war ein Regierungsvorhaben der von Bodo Ramelow geführten rot-rot-grünen Landesregierung. Es sollte die Thüringer Verwaltungs-, Landkreis- und Gemeindestrukturen vergrößern, aus Sicht der Regierung, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Am 30. November 2017 teilte die Landesregierung mit, dass es eine von oben angeordnete Gemeinde- und Kreisgebietsreform nicht geben werde. Freiwillige Zusammenschlüsse auf Kreis- und Gemeindeebene sind jedoch weiterhin möglich.

Die Reform wurde aufgrund der durch Vergrößerungen von Gebietskörperschaften abnehmenden Bürgernähe kritisiert.

Vorgeschichte

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Legislaturperiode 2009–2014

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Vorschlag zur Kreisgebietsreform der von der Regierung beauftragten Expertenkommission

Bereits zu Zeiten der schwarz-roten Koalition nach der Landtagswahl in Thüringen 2009 sprachen sich mehrere Parteien für eine erneute Gebietsreform aus, wobei die CDU dem ablehnend gegenüberstand. Es wurde eine Expertenkommission gebildet, um eine Funktional- und Gebietsreform zu prüfen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse wurden mit dem Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform am 17. Januar 2013 vorgestellt.[1] Diese Neugliederung orientierte sich u. a. an den Planungsregionen. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen war dem Modell zufolge der einzige Landkreis, der zerschlagen werden sollte. Die Vorschläge zur Funktional-, Gebiets- und auch Verwaltungsreform wurden frei zugänglich im Internet diskutiert.[2] Die Landräte der Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und dem Landkreis Eichsfeld lehnten den Vorschlag zur Bildung von acht Landkreisen mit mindestens 150.000 Einwohnern im Jahr 2050 ab und drohten, mit ihren Landkreisen nach Bayern[3] bzw. Niedersachsen[4][5] zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist jedoch aufgrund hoher staatsrechtlicher Hürden zur Neugliederung des Bundesgebietes schwierig und ohne die Zustimmung der Landesregierungen in keinem Fall möglich.[6] Während dieser Legislaturperiode wurden die Pläne einer Gebietsreform nicht weiter verfolgt.

Nach dem Regierungswechsel 2014

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Nach der Landtagswahl in Thüringen 2014 beschlossen die drei Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag folgende Formulierung: „Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform soll so vorangetrieben werden, dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.“[7] Verändert werden sollten sowohl die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte als auch der Städte und Gemeinden an sich. Zentralörtliche Strukturen und die Leistungsfähigkeit der Gemeinden sollten, so die Verlautbarung der rot-rot-grünen Landesregierung, gestärkt werden.

Die Grundlage für die Überlegungen der Landesregierung bildete eine Bevölkerungsprognose für Thüringen im Jahr 2035, die von stetig sinkenden Einwohnerzahlen, die durch Wegzüge, eine fallende Geburtenrate und eine allgemeine Überalterung der Gesellschaft herbeigeführt werden, ausgeht.

Ebenfalls sollte eine erhebliche Kostenersparnis innerhalb der Verwaltung durch die Funktional- und Gebietsreform herbeigeführt werden, da die mittlere Verwaltungsebene bis 2019 abgeschafft werden sollte und so spezifische landeshoheitliche Aufgaben auf die Städte- und Gemeinden umverteilt würden. Der Zeitplan der Landesregierung sah vor, spätestens im Dezember 2018 Funktional- und Verwaltungsreformgesetze zu beschließen.[8] Eine Berechnung der behaupteten Kostenersparnis existierte nicht, sondern wurde lediglich von einem Landtagsabgeordneten behauptet,[9] nachdem das zuständige Ministerium zuvor betonte, finanzielle Einsparungen wären nicht berechenbar und seien nicht beabsichtigt.[10]

Am 16. August 2017 wurde bekannt gegeben, das Inkrafttreten der Reform auf das Jahr 2021 verschieben zu wollen. Die notwendigen Gesetze sollten im Jahr 2019 vor der nächsten Landtagswahl erlassen werden.[11] Im November 2017 wurde die Fusion von Landkreisen von Seiten des Koalitionsausschusses für nicht mehr machbar erklärt. Stattdessen sollen die Landkreise stärker kooperieren.[12]

Leitbild der rot-rot-grünen Regierung

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Am 22. Dezember 2015 wurde das im September 2015 vorgestellte Leitbild für die Funktional- und Gebietsreform beschlossen.[13]

Demnach sollten künftige Landkreise:

  • eine Größenordnung von 130.000 bis maximal 250.000 Einwohnern erreichen
  • eine Fläche von 3.000 Quadratkilometern nicht überschreiten
  • als Ganzes fusioniert und nur in Ausnahmefällen geteilt werden.

Da auch die finanzielle Lage der neuen Landkreise durchaus unterschiedlich gewesen wäre, wurde über die auch im Gutachten von Jörg Bogumil erwähnten Zuschüsse für strukturschwache Landkreise beraten.[14]

Kreisfreie Städte hätten gemäß dem Leitbild mindestens 100.000 Einwohner laut Bevölkerungsvorausberechnung 2035 aufweisen müssen. Dies hätte nur für Erfurt und Jena zugetroffen.

Für künftige Städte und Gemeinden wurden folgende Vorgaben gemacht:

  • Aus Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden sollen Einheits- oder Landgemeinden werden. Die Städte und Gemeinden sollen innerhalb einer Freiwilligkeitsphase Zusammenschlüsse erarbeiten und dadurch eine nicht im Haushaltsplan eingestellte[15] Fusionsprämie erhalten.
  • Neugebildete Gemeinden sollen auf das Jahr 2035 bezogen mindestens 6.000 Einwohner haben.
  • Die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 festgelegten Mittel- und Grundzentren sollen bei Eingemeindungen bevorzugt werden. Es sollen möglichst keine „Kragengemeinden“ um diese zentralen Orte gebildet werden, die sie in ihrer Wirtschaftlichkeit schwächen und die Stadt-Umland-Beziehungen beeinträchtigen, wobei es hier zu Ausnahmen kommen wird. Jede neugegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines zentralen Ortes übernehmen kann.
  • Gemeinden, die die Freiwilligkeitsphase nicht nutzen, werden durch den Gesetzgeber ohne Auszahlung der Fusionsprämie zusammengeführt.
  • Landkreisübergreifende Fusionen sind erlaubt, sollen aber die Ausnahme bilden.
  • Die Entscheidungskompetenzen werden von der Gemeinde auf die Ortsteil- bzw. Ortschaften übertragen.
  • In besonders einwohnerschwachen Regionen sollen Ausnahmen nicht ausgeschlossen sein. Angedeutet wurde bereits, dass Fusionen mit nur 5.900 Einwohnern im Jahr 2035 auch eine Chance haben, genehmigt zu werden.
  • Des Weiteren ist mit der „privilegierten Landgemeinde“, die mindestens 10.000 Einwohner aufweisen soll, eine neue Form der Einheits- bzw. Landgemeinde eingeführt worden. Die Gemeinden, die eine solche Fusion eingehen, sollen hinterher eigenständiger handeln können als es in den anderen Gemeindeformen der Fall ist. Jedoch gilt die privilegierte Landgemeinde nur bis 2024.

Die Freiwilligkeitsphase galt zunächst bis zum 31. Oktober 2017, wurde allerdings bis zum 31. März 2018 verlängert.[16] Grundlage für alle Einwohnerzahlen bildet die Bevölkerungsprognose für das Jahr 2035.[17]

Am 23. Juni 2016 wurde das Vorschaltgesetz mit 47 zu 43 Stimmen durch den Thüringer Landtag beschlossen.[18] Sein Zustandekommen wurde am 9. Juni 2017 vom Thüringer Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Von August bis Oktober 2016 hat der Innenminister die Landkreise besucht, um Gesprächsrunden mit den Landräten und Bürgermeistern zu führen.[19]

Ende Oktober 2016 wurde ein Bürgergutachten in Auftrag gegeben, bei dem 96 Thüringer zur Thematik befragt werden sollten.[20] Der Auftrag zur Durchführung des Gutachtens, dessen Kosten auf 150.000 € geschätzt werden, wurde rechtswidrig nicht ausgeschrieben. Die Auswahl der Bürgergutachter steht unter heftiger Kritik[21]. Am 19. November 2016 wurde die letzte Planungszelle geschlossen, bei der u. a. die Wichtigkeit von Bürgerservicebüros hervorgehoben wurde. Die Auswertung der Ergebnisse sollte Anfang 2017 abgeschlossen sein.[22]

Ab November 2016 führte die Landesregierung eine Kampagne zum Thema „Gebietsreform“ durch,[23] die vom Thüringer Rechnungshof wegen des Verdachts auf Verschwendung von Steuergeldern überprüft wird.[24] Die Landesregierung stützt die Kampagne darauf, die Bürger mit Plakaten zu informieren und nicht für die Gebietsreform werben zu wollen und wies den Vorwurf, Steuergelder zu verschwenden, zurück. Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2016 laut der Regierung auf 290.000 Euro.[25]

Am 30. August 2017 wurde der für die Reform zuständige Innenminister Holger Poppenhäger aus seinem Amt entlassen und durch Georg Maier ersetzt. Zudem schuf die Landesregierung den Posten eines für die Gebietsreform zuständigen Staatssekretärs im Innenministerium, der zum 5. September 2017 mit Uwe Höhn besetzt wurde.

Die Einführung der zwischendurch ins Gespräch gebrachten Verwaltungseinheit der Verbandsgemeinde wurde am 30. November 2017 aus Zeitgründen unwahrscheinlich.[26]

Fortsetzung der Gebietsreform nach 2019

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Nach der Thüringer Landtagswahl 2019 scheiterte die rot-rot-grüne Koalition zunächst am 5. Februar 2020 bei der Wahl zum Ministerpräsidenten. Im dritten Wahlgang wurde Thomas Kemmerich zum sechsten Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen gewählt, was zur Regierungskrise in Thüringen 2020 führte. Am 4. März 2020 setzte die rot-rot-grüne Koalition ihre Regierungsarbeit als Minderheitsregierung unter dem Kabinett Ramelow II fort. Der Koalitionsvertrag von 2020 äußert sich zur Gebietsreform wie folgt: „Die Koalition ist sich einig, Kommunen, die den freiwilligen Zusammenschluss mit ihren Nachbarkommunen wollen, auch zukünftig zu unterstützen. Die Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit werden wir ausbauen und die praktische Umsetzung befördern.“[27]

Die freiwillige Fortsetzung der Gebietsreform fällt nun in den Aufgabenbereich der Staatssekretärin für Kommunales, Katharina Schenk.

Anträge für ein Gesetz zur freiwilligen Neugliederung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollten bis zum 31. Januar 2022 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegt werden.[28]

Anträge von Gemeinden, die eine Fusion zum 1. Januar 2024 vorsehen, sollen bis zum 15. Dezember 2022 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegt werden.[29]

Neugliederungsmaßnahmen auf Kreisebene

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Die ursprünglich geplante Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte wurde am 30. November 2017 aus Zeitgründen für nicht mehr machbar erklärt. Stattdessen soll die Kooperation zwischen den Landkreisen verstärkt werden. Dies wird von den Landräten und Oberbürgermeistern begrüßt.[30]

Erster Vorschlag des Innenministeriums

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Reformvorschlag von Jörg Bogumil (2016)

Am 11. Oktober 2016 wurde der Regierungsvorschlag zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte vorgestellt. Grundlage des Vorschlags bildete ein Gutachten von Jörg Bogumil, einem Verwaltungswissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum. Erfurt und Jena sollten als weiterhin kreisfreie Städte durch Eingemeindungen vergrößert werden. Diese sowie kreisübergreifende Gemeindefusionen und die neuen Kreisstädte waren nicht Teil des Vorschlags. Im Detail sah der Vorschlag die Bildung von acht neuen Landkreisen vor (siehe nebenstehende Karte):[31]

  1. Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis
  2. Landkreise Nordhausen, Sömmerda und Kyffhäuserkreis
  3. Landkreise Gotha und Ilm-Kreis
  4. Landkreis Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach
  5. Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl
  6. Landkreise Weimarer Land und Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreie Stadt Weimar
  7. Landkreise Saale-Holzland-Kreis und Saale-Orla-Kreis
  8. Landkreise Altenburger Land und Greiz sowie die kreisfreie Stadt Gera

Vorschlag der Wirtschaftsverbände

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Die Thüringer Wirtschaftsverbände stellten im Dezember 2016 einen Alternativvorschlag vor, der ebenfalls die Bildung von acht Landkreisen vorsah, von denen drei anders gebildet werden sollten:

  1. Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis
  2. Landkreise Sömmerda und Weimarer Land sowie die kreisfreie Stadt Weimar
  3. Landkreise Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt

Die Regierung stand dem grundsätzlich positiv gegenüber und betonte die Einhaltung des Vorschaltgesetzes. Mitglieder der LINKEN und der SPD begrüßten eine Diskussion zu dem Vorschlag.[32]

Vorschlag aus Südwestthüringen

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Eine Gruppe von Bürgermeistern der Kreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis und der Schmalkalden-Meininger Landrat Peter Heimrich (SPD) befürworteten den Zusammenschluss der Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis mit der Stadt Eisenach.[33] Demnach sollten zudem die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg mit der kreisfreien Stadt Suhl fusionieren.[34]

Weitere Vorschläge des Innenministeriums

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Reformvorschlag des Innenministeriums (April 2017)

Am 19. April 2017 legte Innenminister Poppenhäger einen überarbeiteten Entwurf vor, der Kreisstädte beinhaltete. Die Vorschläge der Wirtschaftsverbände fanden sich in diesem Entwurf zum Teil wieder. Auch wurde dem von einigen Bürgermeistern geforderten Vorschlag eines Großkreises in Südwestthüringen gefolgt. Zudem sollten außer Erfurt und Jena auch Gera und Weimar kreisfrei bleiben.[35] Einige bisherige Landkreise und ehemalige Kreisstädte sollten finanziell entschuldet werden.[36] Des Weiteren sollten Eisenach und Suhl den Status einer großen kreisangehörigen Stadt erhalten und Arnstadt und Meiningen durch die Gemeindegebietsreform gestärkt werden. Konkret sah der Vorschlag das Folgende vor: (in Klammern: Namen der vorgesehenen Kreisstädte)

  1. Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis (Mühlhausen/Thüringen)
  2. Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis (Sondershausen)
  3. Landkreise Gotha und Ilm-Kreis (Gotha)
  4. Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen (ohne Benshausen, Zella-Mehlis und Oberhof) und die kreisfreie Stadt Eisenach (Bad Salzungen)
  5. Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl und die Gemeinden Benshausen, Zella-Mehlis und Oberhof (Hildburghausen)
  6. Landkreise Sömmerda und Weimarer Land (Sömmerda)
  7. Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und Saale-Orla-Kreis (Saalfeld/Saale)
  8. Landkreise Altenburger Land und Greiz (Altenburg)

Am 2. Mai 2017 beriet das Thüringer Kabinett den zweiten Gesetzentwurf des Innenministeriums.

Aufgrund heftiger Kritik wurde der Vorschlag erneut geändert und sah anschließend die Fusion des Wartburgkreises mit der kreisfreien Stadt Eisenach sowie der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön und der Gemeinde Rhönblick (beide Landkreis Schmalkalden-Meiningen) vor. Das übrige Kreisgebiet Schmalkalden-Meiningens sollte mit den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl fusionieren. Zudem hätte es Änderungen bei den Kreisstädten geben können, da nun die jeweils größte Stadt Sitz eines neuen Kreises werden sollte. Kreisstädte, die ihren Titel verlieren würden, sollten weiterhin stärker entschädigt werden. Die Linke forderte, die Kreisfreiheit Geras und Weimars an Bedingungen zu knüpfen.[37]

Freiwillige Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach

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Die Stadt Eisenach wurde zum 1. Juli 2021[38] in den Wartburgkreis eingegliedert und verlor damit ihre Kreisfreiheit,[39] erhielt aber den neu geschaffenen Titel Große Kreisstadt. Die Übertragung der Aufgaben erfolgte am 1. Januar 2022. Der Kreissitz blieb in Bad Salzungen. Am 4. April 2019 wurde ein entsprechender Vertrag unterzeichnet.[40] Der Landtag hat das dazugehörige Gesetz[41] in der Plenarsitzung vom 12. September 2019 angenommen.

Neugliederungsmaßnahmen auf Gemeindeebene

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Nach der Absage der Kreisgebietsreform gab der Innenminister bekannt, dass es bei den Gemeinden vom Leitbild abweichende Regelungen in Einzelfällen geben kann.[42] Inzwischen sind ein Großteil der fusionierten Gemeinden kleiner als 6000 Einwohner.

Gemeindeneugliederungen zum 6. Juli 2018

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Am 19. Dezember 2017 stimmte das Kabinett dem Gesetzentwurf des ersten Gemeindeneugliederungsgesetzes zu.[43] Im Februar 2018 überwies der Landtag das Gesetz in veränderter Form nach der Ersten Lesung in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung.[44] Der Änderungsentwurf wurde am 21. Juni 2018 beschlossen.[45] Nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat das Gesetz am 6. Juli 2018 in Kraft.

Änderungen zum 6. Juli 2018
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 849 −3 846 69 68
2. 846 −1 845
3. 845 −1 844
4. 844 −2 842
5.a) 842 −1 841
5.b) 841 −4 837 68 67
6. 837 −4 833 67 66
7.a) 833 −2 831
7.b) 831 −1 830
8. 830 −1 829
9. 829 −1 828
10. 828 −2 826
11.a) 826 −2 824
11.b) 824 −3 821

Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:

Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Landkreis Altenburger Land
Die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal wird aufgelöst. Ihre Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf, Jückelberg und Ziegelheim werden nach Nobitz eingemeindet. Nobitz wird erfüllende Gemeinde für Göpfersdorf und Langenleuba-Niederhain.
Verwaltungsgemeinschaft Wieratal aufgelöst    
Frohnsdorf Nobitz
Jückelberg
Ziegelheim
2. Landkreis Eichsfeld
Hundeshagen wird in die Stadt Leinefelde-Worbis eingemeindet.
Hundeshagen Leinefelde-Worbis    
3. Landkreis Gotha
Günthersleben-Wechmar und Drei Gleichen schließen sich zur Landgemeinde Drei Gleichen zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Schwabhausen.
Drei Gleichen Drei Gleichen    
Günthersleben-Wechmar
4. Landkreis Hildburghausen
Nahetal-Waldau und St. Kilian werden in die Stadt Schleusingen eingemeindet.
Nahetal-Waldau Schleusingen    
St. Kilian
5.a) Ilm-Kreis
Ilmtal wird in die Stadt Stadtilm eingemeindet.
Ilmtal Stadtilm    
Stadtilm
5.b) Ilm-Kreis
Die Städte Gehren und Langewiesen sowie die Gemeinden Pennewitz und Wolfsberg werden in die Stadt Ilmenau eingemeindet. Dadurch wird die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg aufgelöst. Die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach wird um Herschdorf und Neustadt am Rennsteig erweitert.
Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg aufgelöst    
Gehren Ilmenau
Langewiesen
Pennewitz
Wolfsberg
6. Landkreis Nordhausen
Die Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz wird aufgelöst:
Buchholz wird nach Nordhausen eingemeindet.
Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt/Harz werden in die Landgemeinde Harztor eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz aufgelöst    
Buchholz Nordhausen
Harzungen Harztor    
Herrmannsacker
Neustadt/Harz
7.a) Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Saalfelder Höhe und Wittgendorf werden in die Stadt Saalfeld eingemeindet.
Saalfelder Höhe Saalfeld/Saale    
Wittgendorf
7.b) Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Kamsdorf wird in die Gemeinde Unterwellenborn eingemeindet.
Kamsdorf Unterwellenborn    
8. Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Springstille wird in die Stadt Schmalkalden eingemeindet.
Springstille Schmalkalden    
9. Landkreis Sömmerda
Schillingstedt wird in die Stadt Sömmerda eingemeindet.
Schillingstedt Sömmerda    
10. Landkreis Sonneberg
Föritz, Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz schließen sich zur Einheitsgemeinde Föritztal zusammen.
Föritz Föritztal    
Judenbach
Neuhaus-Schierschnitz
11.a) Wartburgkreis
Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda werden nach Gerstungen eingemeindet.
Marksuhl Gerstungen    
Wolfsburg-Unkeroda
11.b) Wartburgkreis
Ettenhausen an der Suhl, Frauensee und Tiefenort werden nach Bad Salzungen eingemeindet.
Ettenhausen an der Suhl Bad Salzungen    
Frauensee
Tiefenort

Gemeindeneugliederungen zum 1. Januar 2019

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Der veränderte Gesetzentwurf vom 21. August 2018[46] und der erste Änderungsentwurf[47] wurden mit der Beschlussempfehlung vom 6. Dezember 2018[48] überarbeitet. Das zweite Gesetz zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurde am 13. Dezember 2018 beschlossen. Es wurde am 28. Dezember 2018 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht[49] und trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Änderungen zum 1. Januar 2019
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 821 −5 816 66 65
2.a) 816 −4 812 65 64
2.b) 812 −1 811
2.c) 811 −5 806 64 63
3.a) 806 −10 796 63 62
3.b) 796 −3 793
4.a) 793 0 793
4.b) 793 −1 792
4.c) 792 −2 790
5.a) 790 −1 789
5.b) 789 −7 782 62 61
5.c) 782 −1 781
6.a) 781 −3 778 61 60
6.b) 778 −7 771 60 59
7.a) 771 −7 764 59 58
7.b) 764 −5 759 58 57
8. 759 −8 751 57 56
9. 751 −2 749
10.a) 749 −6 743 56 55
10.b) 743 −1 742
10.c) 742 −1 741
10.d) 741 −1 740
11.a) 740 −4 736 55 54
11.b) 736 −1 735
12. 735 −4 731 54 53
13.a) 731 −6 725 53 52
13.b) 725 −1 724
13.c) 724 −3 721
13.d) 721 −5 716
13.e) 716 −1 715
14. 715 −6 709
15.a) 709 −9 700 52 51
15.b) 700 −3 697
15.c) 697 −1 696
15.d) 696 −1 695
16.a) 695 −1 694
16.b) 694 −5 689 51 50
16.c) 689 −1 688
17.a) 688 −1 687
17.b) 687 −3 684 50 49
17.c) 684 −6 678 49 48
18.a) 678 −1 677
18.b) 677 −13 664 48 47

Das Neugliederungsgesetz beinhaltet folgende Gemeindegebietsänderungen:

Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Landkreis Altenburger Land
Die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land wird aufgelöst.
Altkirchen, Drogen, Lumpzig, Nöbdenitz und Wildenbörten werden in die Stadt Schmölln eingemeindet; diese wird erfüllende Gemeinde für Dobitschen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Rositz wird um Göhren, Göllnitz, Mehna und Starkenberg erweitert.
Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land aufgelöst    
Altkirchen Schmölln
Drogen
Lumpzig
Nöbdenitz
Wildenbörten
2.a) Landkreis Eichsfeld
Deuna, Gerterode, Hausen und Kleinbartloff werden nach Niederorschel eingemeindet. Die Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel aufgelöst    
Deuna Niederorschel
Gerterode
Hausen
Kleinbartloff
2.b) Landkreis Eichsfeld
Bernterode (bei Heilbad Heiligenstadt) wird in die Stadt Heilbad Heiligenstadt eingemeindet.
Bernterode Heilbad Heiligenstadt    
2.c) Landkreis Eichsfeld
Die Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt wird aufgelöst.
Kallmerode wird in die Stadt Leinefelde-Worbis eingemeindet.
Dingelstädt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen fusionieren zur Stadt und Landgemeinde Dingelstädt.
Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt aufgelöst
Kallmerode Leinefelde-Worbis    
Dingelstädt Dingelstädt    
Helmsdorf
Kefferhausen
Kreuzebra
Silberhausen
3.a) Landkreis Gotha
Die Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal wird aufgelöst. Die Gemeinden Ballstädt, Brüheim, Bufleben, Friedrichswerth, Goldbach, Haina, Hochheim, Remstädt, Wangenheim, Warza und Westhausen bilden eine Landgemeinde Nessetal. Diese wird erfüllende Gemeinde für Sonneborn.
Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal aufgelöst    
Ballstädt Nessetal
Brüheim
Bufleben
Friedrichswerth
Goldbach
Haina
Hochheim
Remstädt
Wangenheim
Warza
Westhausen
3.b) Landkreis Gotha
Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis werden in die Stadt Ohrdruf eingemeindet.
Crawinkel Ohrdruf    
Gräfenhain
Wölfis
4.a) Landkreis Hildburghausen
Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein wird um die Stadt Themar erweitert.
4.b) Landkreis Hildburghausen
Sachsenbrunn wird in die Stadt Eisfeld eingemeindet.
Sachsenbrunn Eisfeld    
4.c) Landkreis Hildburghausen
Die Stadt Bad Colberg-Heldburg und die Gemeinden Gompertshausen und Hellingen schließen sich zur neuen Stadt Heldburg zusammen.
Bad Colberg-Heldburg Heldburg    
Gompertshausen
Hellingen
5.a) Ilm-Kreis
Wipfratal wird in die Stadt Arnstadt eingemeindet.
Wipfratal Arnstadt    
5.b) Ilm-Kreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach wird aufgelöst. Die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring fusionieren zur Stadt und Landgemeinde Großbreitenbach.
Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach aufgelöst    
Altenfeld Großbreitenbach
Böhlen
Friedersdorf
Gillersdorf
Großbreitenbach
Herschdorf
Neustadt am Rennsteig
Wildenspring
5.c) Ilm-Kreis
Kirchheim wird in die Gemeinde Amt Wachsenburg eingemeindet; diese wird erfüllende Gemeinde für Rockhausen.
Kirchheim Amt Wachsenburg    
6.a) Ilm-Kreis/Suhl
Die Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig wird aufgelöst.
Frauenwald und Stützerbach werden in die Stadt Ilmenau eingemeindet.
Schmiedefeld am Rennsteig wird in die kreisfreie Stadt Suhl eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig aufgelöst    
Frauenwald Ilmenau
Stützerbach
Schmiedefeld am Rennsteig Suhl    
6.b) Ilm-Kreis/Suhl
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal wird aufgelöst.
Frankenhain, Geraberg, Gräfenroda, Geschwenda, Gossel und Liebenstein fusionieren zur Landgemeinde Geratal.
Die Verwaltungsgemeinschaft Geratal wird um die Stadt Plaue erweitert und in „Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue“ umbenannt. In die Stadt Plaue wird zudem Neusiß eingemeindet.
Gehlberg wird in die kreisfreie Stadt Suhl eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal aufgelöst    
Frankenhain Geratal
Geraberg
Gräfenroda
Geschwenda
Gossel
Liebenstein
Gehlberg Suhl    
Neusiß Plaue    
7.a) Kyffhäuserkreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern wird aufgelöst.
Die Stadt Artern/Unstrut und die Gemeinden Heygendorf und Voigtstedt schließen sich zur neuen Stadt und Landgemeinde Artern zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf.
Ichstedt und Ringleben werden in die Stadt Bad Frankenhausen/Kyffhäuser eingemeindet.
Die Städte Roßleben und Wiehe sowie die Gemeinden Donndorf und Nausitz fusionieren zu einer Stadt und Landgemeinde Roßleben-Wiehe.
Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern aufgelöst    
Artern/Unstrut Artern
Heygendorf
Voigtstedt
Ichstedt Bad Frankenhausen/Kyffhäuser    
Ringleben
Donndorf Roßleben-Wiehe    
Nausitz
Roßleben
Wiehe
7.b) Kyffhäuserkreis
Die Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke wird aufgelöst. Die Gemeinden Bretleben, Gorsleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oldisleben schließen sich zur Stadt und Landgemeinde An der Schmücke zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Etzleben und Oberheldrungen.
Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke aufgelöst    
Bretleben An der Schmücke
Gorsleben
Hauteroda
Heldrungen
Hemleben
Oldisleben
8. Landkreis Nordhausen
Die Stadt Bleicherode und die Gemeinden Etzelsrode, Friedrichsthal, Kleinbodungen, Kraja, Hainrode, Nohra, Wipperdorf und Wolkramshausen fusionieren zur neuen Stadt und Landgemeinde Bleicherode. Diese wird erfüllende Gemeinde für Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode und Niedergebra. Die Verwaltungsgemeinschaft Hainleite wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Hainleite aufgelöst    
Bleicherode Bleicherode
Etzelsrode
Friedrichsthal
Hainrode
Kleinbodungen
Kraja
Nohra
Wipperdorf
Wolkramshausen
9. Saale-Holzland-Kreis
Bollberg und Quirla werden in die Stadt Stadtroda eingemeindet.
Bollberg Stadtroda    
Quirla
10.a) Saale-Orla-Kreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig mit den Gemeinden Birkenhügel, Blankenberg, Blankenstein, Harra, Neundorf, Pottiga und Schlegel wird in die Einheitsgemeinde Rosenthal am Rennsteig umgewandelt.
Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig aufgelöst    
Birkenhügel Rosenthal am Rennsteig
Blankenberg
Blankenstein
Harra
Neundorf
Pottiga
Schlegel
10.b) Saale-Orla-Kreis
Bucha wird nach Knau eingemeindet.
Bucha Knau    
10.c) Saale-Orla-Kreis
Stanau wird in die Stadt Neustadt an der Orla eingemeindet.
Stanau Neustadt an der Orla    
10.d) Saale-Orla-Kreis
Crispendorf wird in die Stadt Schleiz eingemeindet.
Crispendorf Schleiz    
11.a) Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Die Verwaltungsgemeinschaften Bergbahnregion/Schwarzatal und Mittleres Schwarzatal werden aufgelöst.
Mellenbach-Glasbach, Meuselbach-Schwarzmühle und Oberweißbach/Thüringer Wald fusionieren zur Stadt und Landgemeinde Schwarzatal.
Aus den Gemeinden Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach (bei Saalfeld), Schwarzburg, Sitzendorf und Unterweißbach und der Landgemeinde Schwarzatal wird die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal gebildet, sie hat ihren Sitz in Schwarzatal.
Dröbischau und Oberhain werden in die Stadt Königsee-Rottenbach eingemeindet, deren Name auf „Königsee“ geändert wird. Diese wird erfüllende Gemeinde für Allendorf und Bechstedt.
Verwaltungsgemeinschaft Bergbahnregion/Schwarzatal Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal
 

 
 
Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal
Mellenbach-Glasbach Schwarzatal    
Meuselbach-Schwarzmühle
Oberweißbach/Thüringer Wald
Dröbischau Königsee    
Oberhain
11.b) Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Die Stadt Remda-Teichel wird in die Stadt Rudolstadt eingemeindet.
Remda-Teichel Rudolstadt    
12. Landkreis Saalfeld-Rudolstadt/Landkreis Sonneberg
Die Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig wird aufgelöst.
Reichmannsdorf und Schmiedefeld werden in die Stadt Saalfeld/Saale eingemeindet.
Lichte und Piesau werden in die Stadt Neuhaus am Rennweg (Landkreis Sonneberg) eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig aufgelöst    
Reichmannsdorf Saalfeld/Saale
Schmiedefeld
Lichte Neuhaus am Rennweg    
Piesau
13.a) Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Die Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund wird aufgelöst. Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau werden in die Stadt Steinbach-Hallenberg eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund aufgelöst    
Altersbach Steinbach-Hallenberg
Bermbach
Oberschönau
Rotterode
Unterschönau
Viernau
13.b) Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Benshausen wird in die Stadt Zella-Mehlis eingemeindet.
Benshausen Zella-Mehlis    
13.c) Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Henneberg, Wallbach und Walldorf werden in die Stadt Meiningen eingemeindet.
Henneberg Meiningen    
Wallbach
Walldorf
13.d) Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Hümpfershausen, Metzels, Oepfershausen, Unterkatz und Wahns werden in die Stadt Wasungen eingemeindet.
Hümpfershausen Wasungen    
Metzels
Oepfershausen
Unterkatz
Wahns
13.e) Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Wölfershausen wird nach Grabfeld eingemeindet.
Wölfershausen Grabfeld    
14. Landkreis Schmalkalden-Meiningen/Wartburgkreis
Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid werden in die Stadt Kaltennordheim eingemeindet. Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön wird um die Stadt Kaltennordheim erweitert, dort wird sich auch der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft befinden.
Aschenhausen Kaltennordheim    
Kaltensundheim
Kaltenwestheim
Melpers
Oberkatz
Unterweid
15.a) Landkreis Sömmerda
Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt mit den Gemeinden Buttstädt, Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf wird in eine Landgemeinde Buttstädt umgewandelt.
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt aufgelöst    
Buttstädt Buttstädt
Ellersleben
Eßleben-Teutleben
Großbrembach
Guthmannshausen
Hardisleben
Kleinbrembach
Mannstedt
Olbersleben
Rudersdorf
15.b) Landkreis Sömmerda
Bilzingsleben, Frömmstedt, Kannawurf und Kindelbrück fusionieren zu einer Landgemeinde Kindelbrück.
Bilzingsleben Kindelbrück    
Frömmstedt
Kannawurf
Kindelbrück
15.c) Landkreis Sömmerda
Herrnschwende wird in die Stadt Weißensee eingemeindet.
Herrnschwende Weißensee    
15.d) Landkreis Sömmerda
Beichlingen wird in die Stadt Kölleda eingemeindet.
Beichlingen Kölleda    
16.a) Unstrut-Hainich-Kreis
Weinbergen wird in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingemeindet.
Weinbergen Mühlhausen/Thüringen    
16.b) Unstrut-Hainich-Kreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich wird aufgelöst. Deren Mitgliedsgemeinden Altengottern, Flarchheim, Großengottern, Heroldishausen, Mülverstedt und Weberstedt bilden die Landgemeinde Unstrut-Hainich. Diese wird erfüllende Gemeinde für Schönstedt.
Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich aufgelöst    
Altengottern Unstrut-Hainich
Flarchheim
Großengottern
Heroldishausen
Mülverstedt
Weberstedt
16.c) Unstrut-Hainich-Kreis
Klettstedt wird in die Stadt Bad Langensalza eingemeindet.
Klettstedt Bad Langensalza    
17.a) Wartburgkreis
Ifta wird in die Stadt Treffurt eingemeindet.
Ifta Treffurt    
17.b) Wartburgkreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, bestehend aus Berka/Werra, Dankmarshausen, Dippach und Großensee, wird in die Stadt Werra-Suhl-Tal umgewandelt.
Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra aufgelöst    
Berka/Werra Werra-Suhl-Tal
Dankmarshausen
Dippach
Großensee
17.c) Wartburgkreis
Die Verwaltungsgemeinschaft Dermbach wird aufgelöst. Brunnhartshausen, Diedorf, Neidhartshausen, Stadtlengsfeld, Urnshausen und Zella/Rhön werden nach Dermbach eingemeindet. Dermbach wird erfüllende Gemeinde für Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal.
Verwaltungsgemeinschaft Dermbach aufgelöst    
Brunnhartshausen Dermbach
Diedorf
Neidhartshausen
Stadtlengsfeld
Urnshausen
Zella/Rhön
18.a) Landkreis Weimarer Land
Ködderitzsch wird in die Stadt Bad Sulza eingemeindet.
Ködderitzsch Bad Sulza    
18.b) Landkreis Weimarer Land
Die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar wird aufgelöst.
Berlstedt, Buttelstedt, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Ramsla, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn fusionieren zu einer Landgemeinde Am Ettersberg. Diese wird erfüllende Gemeinde für Ballstedt, Ettersburg und Neumark.
Kromsdorf, Rohrbach und Leutenthal werden in die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße eingemeindet.
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar aufgelöst    
Berlstedt Am Ettersberg
Buttelstedt
Großobringen
Heichelheim
Kleinobringen
Krautheim
Ramsla
Sachsenhausen
Schwerstedt
Vippachedelhausen
Wohlsborn
Kromsdorf Ilmtal-Weinstraße    
Leutenthal
Rohrbach

Gemeindeneugliederungen zum 31. Dezember 2019, zum 1. Dezember 2020 sowie zum 1. Januar 2021

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Der Gesetzentwurf[50] zum dritten Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurde am 12. September 2019 vom Landtag in einer veränderten Beschlussempfehlung[51] angenommen. Es wurde am 18. Oktober 2019 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.[52]

31. Dezember 2019

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Änderungen zum 31. Dezember 2019
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 664 −3 661 47 46
2. 661 −1 660
3.a) 660 −1 659
3.b) 659 −1 658
4. 658 −1 657
5.a) 657 −3 654
5.b) 654 −1 653
6. 653 −1 652
7.a) 652 −1 651
7.b) 651 0 651 46 45
8. 651 −1 650
9. 650 −5 645 45 44
10. 645 −2 643
11.a) 643 −8 635 44 43
11.b) 635 −1 634

Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:

Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Landkreis Gotha
Georgenthal, Hohenkirchen, Leinatal und Petriroda schließen sich zur Landgemeinde Georgenthal zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Emleben und Herrenhof. Die Verwaltungsgemeinschaft Apfelstädtaue wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Apfelstädtaue aufgelöst    
Georgenthal Georgenthal
Hohenkirchen
Leinatal
Petriroda
2. Landkreis Greiz
Neumühle/Elster wird in die Stadt Greiz eingemeindet.
Neumühle/Elster Greiz    
3.a) Ilm-Kreis
Rockhausen wird in die Gemeinde Amt Wachsenburg eingemeindet.
Rockhausen Amt Wachsenburg    
3.b) Ilm-Kreis
Angelroda wird in die Gemeinde Martinroda eingemeindet.
Angelroda Martinroda    
4. Kyffhäuserkreis
Thüringenhausen wird in die Stadt Ebeleben eingegliedert.
Thüringenhausen Ebeleben    
5.a) Saale-Orla-Kreis
Dreba, Knau und Linda bei Neustadt an der Orla werden in die Stadt Neustadt an der Orla eingemeindet.
Dreba Neustadt an der Orla    
Knau
Linda bei Neustadt an der Orla
5.b) Saale-Orla-Kreis
Burgk wird in die Stadt Schleiz eingemeindet.
Burgk Schleiz    
6. Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Stepfershausen wird in die Stadt Meiningen eingemeindet.
Stepfershausen Meiningen    
7.a) Landkreis Sömmerda
Henschleben wird in die Gemeinde Straußfurt eingemeindet.
Henschleben Straußfurt    
7.b) Landkreis Sömmerda
Die Verwaltungsgemeinschaften Gramme-Aue und An der Marke schließen sich zur Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach mit Sitz in der Gemeinde Schloßvippach zusammen.
Verwaltungsgemeinschaft An der Marke Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
 

 
 
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue
8. Landkreis Sonneberg
Bachfeld wird in die Stadt Schalkau eingemeindet.
Bachfeld Schalkau    
9. Unstrut-Hainich-Kreis
Die Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Neunheilingen, Obermehler und Schlotheim schließen sich zur Stadt und Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Körner und Marolterode. Die Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim aufgelöst    
Bothenheilingen Nottertal-Heilinger Höhen
Issersheilingen
Kleinwelsbach
Neunheilingen
Obermehler
Schlotheim
10. Wartburgkreis
Die Stadt Creuzburg sowie die Gemeinden Ebenshausen und Mihla schließen sich zur Stadt Amt Creuzburg zusammen.
Creuzburg Amt Creuzburg    
Ebenshausen
Mihla
11.a) Landkreis Weimarer Land
Bechstedtstraß, Daasdorf a. Berge, Hopfgarten, Isseroda, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra, Ottstedt a. Berge und Troistedt schließen sich zur Landgemeinde Grammetal zusammen. Die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Grammetal aufgelöst    
Bechstedtstraß Grammetal
Daasdorf a. Berge
Hopfgarten
Isseroda
Mönchenholzhausen
Niederzimmern
Nohra
Ottstedt a. Berge
Troistedt
11.b) Landkreis Weimarer Land
Saaleplatte wird in die Stadt Bad Sulza eingemeindet.
Saaleplatte Bad Sulza    

1. Dezember 2020

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Änderung zum 1. Dezember 2020
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 634 −1 633
Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Wartburgkreis
Moorgrund wird in die Stadt Bad Salzungen eingemeindet.
Moorgrund Bad Salzungen    

1. Januar 2021

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Änderungen zum 1. Januar 2021
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 633 −2 631
2. 631 0 631
Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Kyffhäuserkreis
Die Städte Greußen und Großenehrich sowie die Gemeinde Wolferschwenda schließen sich zur Stadt und Landgemeinde Greußen zusammen. Diese verlässt zugleich die Verwaltungsgemeinschaft Greußen.
Greußen Greußen    
Großenehrich
Wolferschwenda
2. Landkreis Sömmerda
Die Stadt Kölleda verlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda.

Gemeindeneugliederungen zum 1. Januar 2023

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Der Gesetzentwurf[53] zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 wurde am 28. Juni 2022 vom Kabinett beschlossen und wurde am 11. November 2022 vom Landtag verabschiedet.[54][55][56] Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2022 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.[57]

Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:

Änderungen zum 1. Januar 2023
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1. 631 −3 628
2.a) 628 −1 627
2.b) 627 −1 626
3. 626 −1 625
4. 625 −1 624
Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1. Landkreis Eichsfeld/Unstrut-Hainich-Kreis
Die Gemeinden Anrode, Dünwald und Menteroda werden aufgelöst.
Die bisher zum Unstrut-Hainich-Kreis gehörenden Ortsteile Bickenriede und Zella der Gemeinde Anrode sowie die Ortsteile Beberstedt und Hüpstedt der Gemeinde Dünwald werden in die Stadt Dingelstädt im Landkreis Eichsfeld eingemeindet.
Der Ortsteil Hollenbach der Gemeinde Anrode wird in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingemeindet.
Die Ortsteile Dörna und Lengefeld der Gemeinde Anrode, der Ortsteil Zaunröden der Gemeinde Dünwald sowie die Gemeinde Menteroda werden nach Unstruttal eingemeindet.
Anrode  
Dünwald  
Menteroda Unstruttal    
2.a) Landkreis Greiz
Hartmannsdorf wird in die Stadt Bad Köstritz eingemeindet.
Hartmannsdorf Bad Köstritz    
2.b) Landkreis Greiz
Kühdorf wird nach Langenwetzendorf eingemeindet.
Kühdorf Langenwetzendorf    
3. Landkreis Sömmerda
Riethgen wird in die Landgemeinde Kindelbrück eingemeindet.
Riethgen Kindelbrück    
4. Landkreis Weimarer Land
Rannstedt wird in die Stadt und Landgemeinde Bad Sulza eingemeindet.
Rannstedt Bad Sulza    

Gemeindeneugliederungen zum 1. Januar 2024

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Der Gesetzentwurf[58] zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 wurde am 20. Juni 2023 vom Kabinett beschlossen und im Dezember 2023 vom Landtag verabschiedet.[59] Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2023 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.[60]

Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:

Änderungen zum 1. Januar 2024
Nr. Gmde.-Alt Abw. Gmde.-Neu VG.-Alt VG.-Neu
1.a) 624 −10 614 43 42
1.b) 614 −2 612
1.c) 612 −1 611
2. 611 −1 610
3. 610 −1 609
4. 609 0 609
5. 609 −1 608
6. 608 −1 607
7. 607 −2 605
Gemeinde Neue Gemeinde Bild Bild
1.a) Landkreis Eichsfeld
Die Verwaltungsgemeinschaft Uder wird aufgelöst. Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder und Wüstheuterode schließen sich zur Landgemeinde Uder zusammen. Diese wird erfüllende Gemeinde für Asbach-Sickenberg und Dietzenrode/Vatterode.
Birkenfelde Uder    
Eichstruth
Lenterode
Lutter
Mackenrode
Röhrig
Schönhagen
Steinheuterode
Thalwenden
Uder
Wüstheuterode
1.b) Landkreis Eichsfeld
Glasehausen und Hohes Kreuz werden nach Heilbad Heiligenstadt eingemeindet.
Glasehausen Heilbad Heiligenstadt    
Hohes Kreuz
1.c) Landkreis Eichsfeld/Unstrut-Hainich-Kreis
Die Gemeinde Rodeberg wird aufgelöst. Der bisher zum Unstrut-Hainich-Kreis gehörende Ortsteil Struth wird nach Dingelstädt im Landkreis Eichsfeld eingemeindet, der Ortsteil Eigenrieden wird nach Mühlhausen/Thüringen eingemeindet.
Rodeberg  
2. Landkreis Gotha
Herrenhof wird nach Georgenthal eingemeindet.
Herrenhof Georgenthal    
3. Landkreis Greiz
Wünschendorf/Elster wird aus der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster ausgegliedert und schließt sich mit Berga/Elster zur Stadt Berga-Wünschendorf zusammen. Die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster wird wieder in Verwaltungsgemeinschaft Ländereck umbenannt und der Verwaltungssitz wieder nach Seelingstädt verlegt.
Berga/Elster Berga-Wünschendorf    
Wünschendorf/Elster
4. Saale-Holzland-Kreis
Unterbodnitz wird von der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler zur Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal umgegliedert.
5. Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Sülzfeld wird nach Meiningen eingemeindet.
Sülzfeld Meiningen    
6. Unstrut-Hainich-Kreis
Schönstedt wird nach Unstrut-Hainich eingemeindet.
Schönstedt Unstrut-Hainich    
7. Wartburgkreis/Unstrut-Hainich-Kreis
Frankenroda wird nach Amt Creuzburg eingemeindet.
Die bisher zum Wartburgkreis gehörende Gemeinde Hallungen wird nach Südeichsfeld im Unstrut-Hainich-Kreis eingemeindet.
Frankenroda Amt Creuzburg    
Hallungen Südeichsfeld    

Gemeindeneugliederung zum 1. Januar 2025

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Landkreis Altenburger Land

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Dobitschen stimmte am 18. Oktober 2023 für einen Beitritt zur Stadt Schmölln.[61] Der Stadtrat von Schmölln stimmte dem Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Dobitschen am 19. Oktober 2023 mit 17 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen zu.[62] Der Gesetzentwurf[63] zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln muss noch vom Landtag beschlossen werden.

Öffentliche Kritik

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Kritik an den Plänen der Landesregierung zur Neugliederung der Landkreise kam vor allem aus den Reihen der Oppositionsparteien im Landtag und von den kommunalen Spitzenverbänden[64], Bürgermeistern und Landräten der betroffenen Gemeinden und Landkreise.[65] Auch innerhalb der SPD geriet die Reform zunehmend in die Kritik.[66][67][68] Im Sommer 2016 waren alle Landräte von den kommunalen Vertretungen beauftragt worden, sich für den Erhalt der jeweiligen Gebietskörperschaft einzusetzen.

Es gründete sich der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“, der im Sommer 2016 Unterschriften zur Zulassung eines gegen die Gebietsreform gerichteten Volksbegehrens sammelte.[69][70] Mit knapp 48.000 Unterschriften wurde, bei 5.000 notwendigen, im Oktober 2016 die Zulassung des Volksbegehrens beantragt. Einige Kabinettsmitglieder und Landtagsabgeordnete der Linken sprachen sich frühzeitig dafür aus, gegen das Volksbegehren zu klagen.[71] Mitte Dezember wurde das Volksbegehren zugelassen.[72] Am 10. Januar 2017 beschloss die Landesregierung, gegen das Volksbegehren verfassungsrechtlich vorzugehen mit der Begründung, dass es unzulässigerweise auf Haushaltsentscheidungen eingreife. Konkret handelt es sich um die auszuzahlenden Fusionsprämien an die Städte und Gemeinden.[73]

Nach Vorlage des ersten Vorschlages wurde die fehlende Rücksichtnahme auf historische Bezüge bemängelt. Es wurde die stärkere Berücksichtigung historischer Bezüge in der künftigen Kreisstruktur gefordert.[74]

Kritik am zweiten Neugliederungsmodell des Innenministeriums kam auch von Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen, insbesondere weil mit der nun doch beibehaltenen Kreisfreiheit Geras und Weimars die Vorgaben des eigenen Vorschaltgesetzes, das eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000 Einwohnern für kreisfreie Städte vorsieht, unterlaufen würden.[75]

Besonders im Landkreis Sonneberg wurden erneut Stimmen für einen Länderwechsel nach Bayern laut.[76] Nachdem der Stadtrat und der Bürgermeister zu Montagsdemonstrationen auf dem Sonneberger Bahnhofsplatz aufgerufen hatten, protestierten dort am 8. Mai und am 15. Mai 2017 jeweils mehr als 3000 Demonstranten gegen die geplante Gebietsreform.[77] Dabei erhielten die demonstrierenden Sonneberger Stadt- und Landräte vor Ort Unterstützung durch den gesamten Stadtrat der oberfränkischen Nachbarstadt Neustadt bei Coburg.[78]

Nach der Absage der Kreisgebietsreform forderte CDU-Fraktionschef Mike Mohring den Rücktritt Ramelows.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform. (PDF; 2,5 MB) Freistaat Thüringen, abgerufen am 29. Juni 2019.
  2. Verwaltungsreform Thüringen. In: Verwaltungsreform Thüringen. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  3. mdr.de (Hrsg.): Südthüringer Landkreise drohen mit Wechsel nach Bayern | MDR.DE. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  4. Thüringer Gebietsreform: Eichsfelder Landrat droht mit Abgang. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  5. Göttinger Tageblatt, Eichsfelder Tageblatt, Göttingen, Eichsfeld, Niedersachsen, Germany: „Wunderschön, aber nicht realistisch“ – Vereintes Eichsfeld in Niedersachsen: Umfrage bei Verbandsvertretern – Goettinger-Tageblatt.de. In: www.goettinger-tageblatt.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
  6. MDR: Wie ein Gebietsübertritt in Deutschland geregelt ist, aufgerufen am 8. Februar 2013
  7. Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags (Memento vom 15. April 2015 im Internet Archive)
  8. Zeitplan der Landesregierung zur Gebietsreform auf der Webseite zur Gebietsreform, aufgerufen am 3. Dezember 2016
  9. Linke: Verwaltungsreform bringt 500 Millionen Euro pro Jahr. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  10. Startseite. (PDF) In: www.tltdok.thueringen.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
  11. Bericht des MDR zur Verschiebung der Reform (Memento des Originals vom 27. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de
  12. Artikel der Thüringer Allgemeinen, aufgerufen am 30. November 2017
  13. Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen vom September 2015“, aufgerufen am 5. Oktober 2016
  14. Thüringer Allgemeine, aufgerufen am 16. Oktober 2016
  15. Kerstin Sander: Entwurf Doppelhaushalt 16-17. In: www.thueringen.de. 15. Januar 2016, abgerufen am 18. Oktober 2016.
  16. Märkische Allgemeine – Auch Thüringen stoppt die Kreisreform, aufgerufen am 2. Dezember 2017
  17. Entwicklung der Bevölkerung Thüringens 2015 bis 2035 nach Kreisen. (PDF) Thüringer Landesamt für Statistik, abgerufen am 17. April 2019.
  18. Startseite. (PDF) In: www.tltdok.thueringen.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
  19. thueringen.de, aufgerufen am 11. Oktober 2016
  20. thueringen.de, aufgerufen am 11. Oktober 2016
  21. mdr.de (Hrsg.): Bürgergutachten zu Gebietsreform in Thüringen droht Schlappe | MDR.DE. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  22. thueringen.de, aufgerufen am 3. Dezember 2016
  23. Artikel des MDR, aufgerufen am 3. Dezember 2016
  24. Artikel der Zeitung „InSüdthüringen“, aufgerufen am 3. Dezember 2016
  25. Wetter.de (Memento des Originals vom 4. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wetter.de, aufgerufen am 3. Dezember 2016
  26. Artikel der Thüringer Allgemeinen, aufgerufen am 30. November 2017
  27. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags, abgerufen am 15. März 2022
  28. 14 Thüringer Gemeinden wollen sich 2023 zusammenschließen, MDR Thüringen vom 1. Februar 2022, abgerufen am 15. März 2022
  29. Gemeindeneugliederungen in Thüringen - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, abgerufen am 29. August 2022
  30. Artikel des MDR Thüringen, aufgerufen am 2. Dezember 2017
  31. thueringen.de, aufgerufen am 11. Oktober 2016
  32. MDR (Memento des Originals vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de, aufgerufen am 18. Dezember 2016
  33. insuedthueringen.de, aufgerufen am 5. April 2017
  34. Thüringer Allgemeine, aufgerufen am 5. April 2017
  35. Gebietsreform in Thüringen – Diese Kreise und Kreisstädte sind geplant. Thüringer Allgemeine, 19. April 2017
  36. inSüdthüringen, aufgerufen am 19. April 2017
  37. Thüringer Allgemeine, aufgerufen am 20. Mai 2017
  38. Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis Pressemitteilung der Stadt Eisenach
  39. Land unterstützt Fusion Eisenach-Wartburgkreis - Artikel des MDR, aufgerufen am 13. September 2019
  40. Artikel des MDR, aufgerufen am 15. September 2019
  41. Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12/2019 S. 429 ff., aufgerufen am 29. Juni 2021
  42. Thüringer Allgemeine, aufgerufen am 2. Dezember 2017
  43. Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik. (PDF) Freistaat Thüringen, abgerufen am 17. April 2019.
  44. Gesetzentwurf der Landesregierung − Drucksache 6/5308 −. (PDF) Thüringer Landtag, 14. Februar 2018, abgerufen am 17. April 2019.
  45. Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/5308 –. Thüringer Landtag, 18. Juni 2018, abgerufen am 17. April 2019.
  46. Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/6060 –. (PDF) Thüringer Landtag, 22. August 2018, abgerufen am 17. April 2019.
  47. Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/6060 –. (PDF) verwaltungsportal.de, 30. August 2018, abgerufen am 17. April 2019.
  48. Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/6507 – Drucksache 6/6507 –. (PDF) Thüringer Landtag, 12. Juni 2018, abgerufen am 17. April 2019.
  49. Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 S. 795 ff., aufgerufen am 28. Dezember 2018
  50. Drucksache 6/6960. (PDF) Thüringer LandTag, 20. März 2019, abgerufen am 28. Mai 2019.
  51. Drucksache 6/7662 zu Drucksache 6/6960. (PDF) Thüringer LandTag, 5. September 2019, abgerufen am 15. September 2019.
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  53. Drucksache 7/5766. (PDF) Thüringer LandTag, 30. Juni 2022, abgerufen am 9. Juli 2022.
  54. Landtag macht Weg frei: Diese Thüringer Gemeinden können fusionieren. In: mdr.de. 12. November 2022, abgerufen am 14. November 2022.
  55. Parlamentsdokumentation zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften. Thüringer Landtag, abgerufen am 14. November 2022.
  56. Riethgen steht im Gesetz. In: Thüringer Allgemeine. 14. November 2022, abgerufen am 14. November 2022 (deutsch).
  57. Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26/2022 S. 475 ff., aufgerufen am 20. Dezember 2022
  58. Drucksache 7/8231. (PDF) Thüringer LandTag, 20. Juni 2023, abgerufen am 28. Juni 2023.
  59. Millionen für Gemeindefusionen. Pressreader, 6. Dezember 2023, abgerufen am 22. Dezember 2023.
  60. Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2023 vom 22. Dezember 2023, S. 347 ff., abgerufen am 22. Dezember 2023
  61. „Dobitschen sagt Ja zu Schmölln“, Ostthüringer Zeitung vom 18. Oktober 2023, Autor: Ulrike Grötsch
  62. Stadtratsbeschluss der Stadt Schmölln vom 19. Oktober 2023 zum Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Dobitschen
  63. Drucksache 7/9871. (PDF) Thüringer LandTag, 17. April 2024, abgerufen am 3. September 2024.
  64. mdr.de (Hrsg.): Kommunale Spitzenverbände kritisieren geplante Gebietsreform für Thüringen | MDR.DE. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  65. Artikel aus dem MDR, aufgerufen am 5. Oktober 2016
  66. Streitfall Gebietsreform: SPD-Basis muckt im Altenburger Land gegen Landespartei auf. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  67. SPD-Politikerin kritisiert Zeitplan des SPD-Innenministers zur Gebietsreform. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
  68. Mehrheit der Landräte kämpft gegen die Gebietsreform, aufgerufen am 4. Dezember 2017
  69. Thüringer Allgemeine vom 6. September 2016, aufgerufen am 5. Oktober 2016
  70. thueringen24.de, aufgerufen am 5. Oktober 2016
  71. Artikel der Thüringer Allgemeinen, aufgerufen am 6. Oktober 2016
  72. MDR (Memento des Originals vom 16. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de, aufgerufen am 18. Dezember 2016
  73. MDR (Memento des Originals vom 12. Januar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de, aufgerufen am 12. Januar 2017
  74. Steffen Raßloff: Überformtes „Land der Residenzen“. In Thüringer Allgemeine vom 22. Oktober 2016
  75. Künftige Gliederung Thüringens: Erster SPD-Politiker verweigert sich neuem Modell für Gebietsreform (MDR) (Memento des Originals vom 22. April 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de, aufgerufen am 22. April 2017
  76. Artikel der Ostthüringer Zeitung, aufgerufen am 19. Oktober 2016
  77. 3.000 Menschen demonstrieren gegen Gebietsreform. MDR Thüringen, 8. Mai 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Mai 2017; abgerufen am 19. Mai 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de
  78. Demo in Sonneberg: Warum auch Franken gegen die Gebietsreform sind. Thüringen 24, 16. Mai 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Mai 2017; abgerufen am 19. Mai 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.thueringen24.de