Diese Liste soll helfen, die noch bestehenden Artikel-Lücken zu Sauerländer Ortsteil-Artikeln zu füllen. Außerdem sollte man sich Gedanken machen, welche "Ortsteile" in den Ortsartikeln aufgelistet werden sollten. Meiner Meinung nach nämlich nicht jedes Dorf mit 4 bis 17 Einwohnern. Diskussionen dazu bitte auf der Diskussionsseite. --torte Disk. - Bewerte mich! 17:42, 31. Mai 2006 (CEST)
Drei Stadtbezirke nach § 3 der Hauptsatzung der Stadt Altena
und Ortsteile nach Internetseite der Stadt Altena: Zahlen, Daten und Fakten
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Arnsberg (komplett)
BearbeitenOrtsteile mit zugehörigen Ortschaften nach § 3 der Hauptsatzung der Stadt Balve in der Fassung vom 5. November 2008
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Sonstige Ortschaften:
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Bestwig (komplett)
BearbeitenBrilon (komplett)
BearbeitenDiemelsee (komplett)
BearbeitenVon Stadt Drolshagen:Ortschaften (Stand: 31.12.2016)
Hallenberg (komplett)
Bearbeiten- Braunshausen
- Hallenberg
- Hesborn
- Liesen
Halver (komplett)
BearbeitenKeine Stadtteile nach Hauptsatzung der Stadt Halver. Ortsteile:
Hemer (komplett)
BearbeitenKeine Stadtteile nach Hauptsatzung der Stadt Hemer. Ehemalige Gemeinden, Ortschaften oder kleinere Siedlungen:
Keine Stadtteile. Für die frühere selbstständige Gemeinde Kesbern ist nach § 2 der Hauptsatzung der Stadt Iserlohn ein Gemeindebezirk eingerichtet worden. Die Ortsteile und Siedlungen lassen sich den ehemaligen Gemeinden wie folgt zuordnen:[1]
Iserlohn-Mitte (Alt-Iserlohn)
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Ehemalige Stadt Letmathe
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Aus dem ehemaligen Amt Hemer
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Ehemalige Gemeinde Hennen |
Aus der ehemaligen Gemeinde Sümmern |
Nach der Hauptsatzung ist die Stadt nicht in Ortsteile gegliedert.[1]
- Offene Fragen:
- Gibt es eine Quelle für nachfolgende Liste?
- Handelt es sich bei der Aufzählung um Wohnplätze, Quartiere, Weiler, Gehöfte oder ähnliches?
- ↑ Hauptsatzung der Stadt Kierspe vom 7. Juni 2013 (PDF; 44 kB) Abgerufen am 9. September 2013.
Lennestadt (komplett)
BearbeitenMarsberg (komplett)
BearbeitenKeine Stadtteile nach Hauptsatzung der Stadt Menden. Ehemalige Gemeinden, Ortschaften oder kleinere Siedlungen:
Nach § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Möhnesee/Kreis Soest vom 12.11.1999, in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 17. Dezember 2009 ist das Gemeindegebiet in folgende Gemeindebezirke eingeteilt:
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- Affeln
- Altenaffeln
- Blintrop
- Küntrop
- Neuenrade
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Olsberg (komplett)
BearbeitenRüthen (komplett)
BearbeitenSchmallenberg (komplett)
BearbeitenWarstein (komplett)
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- Echthausen
- Schlückingen
- Wiehagen
- Wickede
- Wimbern